Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Gökay Akbulut,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11045 –
Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Selbsttötungen durch
Überschuldung – mögliche Folgen aus der Vergabe von im Rahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit geförderten Mikro- und Kleinkrediten
in Kambodscha
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Mikro- und Kleinkreditsektor in Kambodscha ist einer der größten
weltweit. Als die Fraktion DIE LINKE. im Dezember 2020 die Kleine Anfrage
zum Thema Überschuldung in Kambodscha auf Bundestagsdrucksache
19/25519 einreichte, betrug das ausstehende Mikro- und Kleinkreditportfolio
in Kambodscha insgesamt 8 Mrd. US-Dollar, heute sind es bereits 16 Mrd.
US-Dollar, was etwa der Hälfte der jährlichen Wirtschaftsleistung
Kambodschas entspricht. Auch die Marktsättigung des Sektors gilt als die höchste
weltweit: Die rund 2,9 Millionen ausstehenden Mikrokredite verteilen sich auf
Kambodschas 3,6 Millionen Haushalte. Die durchschnittliche Kredithöhe ist
seit 2020 von rund 3 600 auf 5 000 US-Dollar angewachsen – ein Vielfaches
des Jahreseinkommens der meisten Kambodschanerinnen und
Kambodschaner. Laut der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) finanzierten Studie des Instituts für Entwicklung und
Frieden (INEF) sind geschätzt 25 bis 50 Prozent der Kreditnehmerinnen und
Kreditnehmer von Überschuldung betroffen (
www.uni-due.de/imperia/md/con
tent/inef/bliss_2022_mikro_finanzierung_in_kambodscha_ave30_online.pdf,
S. 58).
Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit 2019 zahlreiche Fälle von
Menschenrechtsverletzungen infolge von Überschuldung, darunter
schuldengetriebene Landverkäufe, Ernährungsunsicherheit, Schulabbrüche und
Kinderarbeit. Im August 2019, Mai 2020, Juni 2020, Juni 2021, Februar 2022 und
zuletzt im August 2023 veröffentlichten Menschenrechtsorganisationen
Studien, in denen sie auf Menschenrechtsverletzungen durch Überschuldung
aufzeigen. Seit Jahren fordern Menschenrechtsorganisationen die
kambodschanische Regierung sowie die internationalen Finanziers des Mikro- und
Kleinkreditsektors, darunter auch die Bundesregierung, auf, wirksame Maßnahmen
gegen die weit verbreitete Überschuldung zu ergreifen und
Menschenrechtsverletzungen aufzuklären und zu verhindern (
www.mficambodia.com/ und
www.fian.de/wp-content/uploads/2022/02/FIAN-Ueberschuldungsstudie-Stud
ie-17.02.pdf). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hat die Bun-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11361
20. Wahlperiode 13.05.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Mai 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
desregierung bisher zu wenig getan, um die beschriebenen Probleme
anzugehen.
Im Februar 2022 haben kambodschanische Menschenrechtsorganisationen
schließlich Beschwerde im Namen von geschädigten Kreditnehmerinnen und
Kreditnehmern wegen aggressiver Kreditvergabe, Landverlust, Verlust der
Lebensgrundlage, Ernährungsunsicherheit, Gesundheitsgefährdung und
Kinderarbeit beim Compliance Advisor Ombudsman (CAO) der International
Finance Corporation (IFC) eingereicht. Nach einer Vorprüfung entschied die
CAO im Juni 2023, eine umfassende „compliance investigation“
durchzuführen. Laut CAO gibt es „ausreichende vorläufige Hinweise“, dass die
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer geschädigt und IFC-Richtlinien nicht
eingehalten worden seien (
www.cao-ombudsman.org/cases/cambodia-financial-inte
rmediaries-04). Die laufende Untersuchung der CAO umfasst mehrere
Mikrofinanzinstitutionen (MFI) und Banken sowie Mikrofinanzfonds und
Investmentgesellschaften, von denen einige auch vom BMZ, von der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG) finanziert werden. Die Untersuchung der CAO wird nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller wichtige Ergebnisse liefern,
ist aber ein langwieriger Prozess, der sich bereits um viele Monate verzögert
hat. Auch der von den Vereinten Nationen (UN) geleitete Multi-Stakeholder-
Dialog über Mikrofinanzen, an dem Dutzende von
Nichtregierungsorganisationen, Investoren, Regierungsbehörden und Industrieverbände beteiligt sind,
nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Vielzahl der beteiligten Akteure lässt nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zudem befürchten, dass ein
Konsens über effektive Lösungsansätze nur schwer zu erreichen sein wird.
Währenddessen spitzt sich die Überschuldung für viele Kambodschanerinnen
und Kambodschaner weiter zu. Im Oktober 2023 berichtete die britische
Tageszeitung „The Guardian“ über Fälle von schuldengetriebenen
Selbsttötungen indigener Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer (
www.theguardian.com/g
lobal-development/2023/oct/23/cambodia-microfinance-loan-firms-indigenou
s-people). Die Recherchen zeigen, dass Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer
durch aggressive Kreditvergabe- und Eintreibungspraktiken lizenzierter MFI
in die Schuldenfalle und in den Suizid getrieben worden sind. Die beteiligten
MFI werden u. a. vom BMZ und der KfW (indirekt) finanziert. Bereits im Mai
2022 berichteten Medien über Fälle der illegalen Besicherung von Krediten
mit indigenem Gemeindeland (southeastasiaglobe.com/land-loss-and-debt-th
e-bottom-line-for-misleading-microloans/).
Die Bundesregierung hat in ihren Antworten auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/26121 sowie auf die Schriftliche Frage der
Abgeordneten Cornelia Möhring auf Bundestagsdrucksache 20/765 darauf hingewiesen,
dass sie die Ergebnisse der INEF-Studie abwarten wolle, bevor sie weitere
Schritte unternehme. Nach der im August 2022 veröffentlichten Studie schätzt
zwar die Mehrheit der Befragten die Wirkung der Darlehen positiv ein –
47,4 Prozent als „etwas oder eher positiv“, 22,7 Prozent als „positiv“ und
12,2 Prozent als „sehr positiv“ (INEF-Studie, S. 84). Dennoch geht die Studie
„vom Vorhandensein erheblicher Probleme bei der Mikrofinanzierung aus, die
einerseits grundsätzlicher Natur sind, andererseits aus einer Praxis der
Nichtberücksichtigung durchaus vorhandener und sich zunehmend verbessernder
Regularien einer verantwortungsvollen Kreditvergabe resultieren“ (ebd.,
S. 93), darunter eine „signifikante“ und „auf das ganze Land hochgerechnet –
sehr häufig(e)“ Zahl von Landverkäufen zur Tilgung von Krediten (ebd.,
S. 98). Die Studie fand „bedenkliche und ethisch zweifelhafte Aktivitäten in
den Geschäftspraktiken“ der MFI (ebd., S. 94 f.), zudem führe die
Überschuldung „in einer Reihe von Fällen“ zu Menschenrechtsverletzungen (ebd.,
S. 98).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen, dass die Bundesregierung
die Studie in Auftrag gegeben hat. Dies ist jedoch nur ein erster Schritt. Nun
gilt es, die Empfehlungen der Studie und weitere Maßnahmen umzusetzen.
Die Bundesregierung muss ihrer menschenrechtlichen Verantwortung im
Rahmen der laufenden Finanzierung kambodschanischer MFI und Banken
nachkommen und darf nicht auf (mögliche) Ergebnisse anderer Prozesse wie der
CAO-Untersuchung oder des UN-geführten Multi-Stakeholder-Prozesses
warten.
Das BMZ und die KfW sind die größten Investoren der Microfinance
Enhancement Facility (MEF) und wichtige Investoren der Microfinance
Initiative for Asia (MIFA) (siehe INEF-Studie, S. 61). Die MEF hat ausstehende
Kredite in Höhe von 27,9 Mio. US-Dollar an kambodschanische MFI,
darunter an die MFI LOLC Cambodia und Amret (Stand: Ende Dezember 2023).
Kambodscha ist damit das drittgrößte Investitionsland des MEF; LOLC
Cambodia und Amret gehören zu den zehn größten Exposures. Zuletzt wurden
Ende 2022 Neuzusagen in Höhe von 8,8 Mio. US-Dollar an
kambodschanische MFI gemacht (
www.mef-fund.com/publications.php). Darüber hinaus ist
die KfW mit 9,5 Mio. Euro an der Investmentgesellschaft Advans SA
beteil igt, die wiederum Mehrheitsaktionär der großen kambodschanischen MFI
Amret ist. Die MFI LOLC Cambodia und Amret sind Gegenstand der
Untersuchung der CAO. Bis November 2021 wurde die kambodschanische Bank
ACLEDA direkt von BMZ/KfW finanziert und die KfW war bis mindestens
2021 im Vorstand des größten Shareholders ACLEDA, dem ACLEDA
Financial Trust (AFT), vertreten (cambodianess.com/article/microfinance-a-cover-u
p-as-well-as-a-crisis). Auch die DEG unterhält mehrere laufende
Direktinvestitionen in ACLEDA sowie in die Hattha Bank. Auch diese beiden Banken
sind aufgrund ihrer Mikrokredit- und KMU-Finanzierungen (KMU = kleine
und mittlere Unternehmen) Gegenstand der CAO-Untersuchung.
Über die dringende Adressierung der Probleme im kambodschanischen
Mikrofinanzsektor hinaus sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller auch die
Notwendigkeit, die Frage der Wirksamkeit und möglicher negativer Folgen
von Mikrokrediten generell näher zu beleuchten. Auch aus anderen Ländern
wird von weit verbreiteter Überschuldung, Verletzungen des Kundenschutzes
und Selbsttötungen aufgrund von Schulden berichtet (
www.bloomberg.com/gr
aphics/2022-microfinance-banks-profit-off-developing-world/; thehimalayanti
mes.com/nepal/78-microfinance-victims-killed-themselves-in-two-years; neno
w.in/north-east-news/assam/assam-woman-protesters-seek-ban-on-microfinan
ce-companies.html).
Darüber hinaus ist die Wirksamkeit von Mikrokrediten zur
Armutsbekämpfung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit nach wie vor umstritten.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien und Metastudien zeigen, dass
signifikante armutsreduzierende Effekte von Mikrokrediten kaum nachweisbar sind (zur
Übersicht:
www.suedwind-institut.de/fileadmin/Suedwind/Publikationen/202
3/2023-01_Kleines_Geld__grosse_Erwartungen.pdf sowie die Dokumentation
der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 24. Januar
2024). Auch der Autor der INEF-Studie kommt zu dem Schluss, dass
„zumindest extreme Armut nicht mit der Förderung von Mikrofinanzierung zu
bekämpfen ist, sondern nur mit Beiträgen zu sozialer Sicherung“ (
www.welt-sic
hten.org/artikel/41107/es-geht-vor-allem-ums-geschaeft). Arme, ländliche und
marginalisierte Bevölkerungsgruppen brauchen Zugang zu Kapital und
Produktionsmitteln zu angemessenen Konditionen. Ob die Kreditvergabe durch
kommerzielle MFI und Banken dafür der beste Ansatz ist, bleibt aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller fraglich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung sieht in der Vergabe von Mikrokrediten weiterhin einen
wichtigen Baustein, um breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu
Finanzprodukten zu ermöglichen. Die Wirksamkeit von Mikrokrediten für
Armutsbekämpfung ist jedoch stark von Kontextfaktoren wie der
Arbeitsmarktintegration, dem Bildungsstand der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer sowie
verschiedenen Produktspezifika (wie z. B. Zinssätze, Rückzahlungszeiträume)
abhängig. Gleichzeitig sind wirksame Verbraucherschutzgesetzgebungen
erforderlich, um die Risiken von Mikrokrediten, wie beispielsweise Überschuldung
und versteckte Gebühren, abzumildern.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Mikrokredite und die Überschuldungskrise in
Kambodscha im Kontext von Covid-19“ auf Bundestagsdrucksache 19/26121
wird verwiesen.
Die Bundesregierung nimmt die Problematik mikrofinanzbedingter
Überschuldung sehr ernst. Sie hat deshalb verschiedene Maßnahmen ergriffen, die in
ihrem Zusammenwirken in diesen Vorbemerkungen systematisch dargestellt
werden.
1. Seit 2005 wurden keine bilateralen Mittel für den Finanzsektor in
Kambodscha zugesagt. Das noch vorhandene Investmentportfolio der KfW-
Entwicklungsbank, u. a. über das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte globale bzw. regionale
Programme wie MEF (Microfinance Enhancement Facility) und MIFA
(Microfinance Initiative for Asia) ist auslaufend. Auch das Portfolio der
Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) im
kambodschanischen Mikrofinanzsektor ist derzeitig auslaufend. Bis auf Weiteres
werden seitens der Bundesregierung keine neuen Maßnahmen im
kambodschanischen Mikrofinanzsektor finanziert. Neue Investitionen seitens der
KfW – auch über geförderte globale bzw. regionale Programme wie MEF
und MIFA – sind nicht geplant. Neue Finanzierungen der DEG für Banken
oder Mikrofinanzinstitutionen in Kambodscha sind aktuell nicht
vorgesehen. Das noch verbliebene Portfolio wird genutzt, um die Einhaltung der
Vorgaben für Kreditvergaben im Mikrofinanzsektor weiter zu verbessern.
2. Die Bundesregierung hat die Herausforderungen des Mikrofinanzsektors in
Kambodscha aktiv mit verschiedenen Stakeholdern diskutiert. Zudem steht
sie diesbezüglich seit vielen Jahren in direktem Kontakt mit
kambodschanischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit
Aktivitäten in Kambodscha.
3. Vorschläge der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) der
Weltbankgruppe für mögliche Investitionen der IFC im kambodschanischen
Mikrofinanzsektor hat die Bundesregierung 2022 kritisch hinterfragt. Diese
Finanzierungsvorschläge wurden daraufhin von der IFC zurückgezogen und nicht
im Board der Weltbankgruppe verabschiedet.
4. Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene und vom Institut für
Frieden und Entwicklung (INEF) der Universität Duisburg-Essen
durchgeführte Studie zu „Mikro“finanzierung in Kambodscha, wurde nach
COVID-19-bedingten Verzögerungen in 2022 veröffentlicht und relevanten
kambodschanischen Akteurinnen und Akteuren gesondert vorgestellt. Nach
einer Auswertung der Studie prüfte die Bundesregierung, wie das
verbleibende Mikrofinanzportfolio in Kambodscha verantwortungsvoll abgebaut
werden kann und wies die KfW Entwicklungsbank (KfW) im Mai 2023 an,
Vorbereitungen für das Ausphasieren des verbliebenen Engagements im
Mikrofinanzsektor Kambodschas zu treffen.
5. Gleichzeitig veranstaltete die deutsche Botschaft in Phnom Penh auf
Grundlage der Studie im Mai 2023 einen Multi-Stakeholder Workshop mit etwa
35 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Vertreten waren neben der
Zentralbank u. a. Mikrofinanzinstitutionen, Bankenverbände, die deutsche und
kambodschanische Zivilgesellschaft, BMZ, KfW, DEG sowie der Autor der
Studie. Ziel des Workshops war u. a., bereits erfolgte Umsetzungen der
Empfehlungen der Studie zu überprüfen sowie weitere handlungsleitende
Empfehlungen zu formulieren. Dies war ein grundlegendes Treffen, an dem
die kambodschanische Zentralbank, Vertreterinnen und Vertreter von
Finanzinstitutionen und Zivilgesellschaftsvertreterinnen und -vertreter zu
einem gemeinsamen sach- und lösungsorientierten Dialog
zusammenfanden. Damit bildete der Workshop den Auftakt zu einem Multi-Stakeholder-
Dialog, um Wege zu finden, überschuldete Privathaushalte, insbesondere
arme Haushalte, aus der Überschuldung herauszuholen und einen Beitrag zur
Stabilisierung des Finanzmarkts in Kambodscha zu leisten. UNDP erklärte
sich bereit, als „neutral broker“ diesen Dialog gemeinsam mit der
Nationalbank und Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln und interessierte Geber
daran zu beteiligen. Im November 2023 fand entsprechend ein UNDP
Stakeholder-Dialog zum Thema Mikrofinanzen statt, an dem Vertreterinnen und
Vertreter von Botschaft, DEG und KfW teilnahmen.
6. Anschuldigungen zu einzelnen Suizidfällen durch verschuldete
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer von Banken beziehungsweise
Mikrofinanzinstituten mit Beziehungen zu Geschäftspartnern der Bundesregierung wurden
dieser Ende Juli 2023 zugetragen. Aufgrund dieser Anschuldigungen hat die
Bundesregierung die KfW angewiesen, sich für den sofortigen Stopp einer
Herausgabe von zusätzlichen Kreditlinien beziehungsweise für den Verzicht
einer Neuanlage von bestehenden Krediten innerhalb des vorhandenen
Portfolios einzusetzen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die KfW
instruiert, den Anschuldigungen zügig und gründlich nachzugehen. Die
bisherigen Untersuchungen der KfW in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen
Fondsmanagern von MEF und MIFA sowie dem Management der Advans
sowie die selbstständigen Untersuchungen dieser Akteure lassen nicht auf
systemische Verfehlungen der betroffenen Banken schließen. Gleichwohl
werden sich BMZ und KfW auch weiterhin – und unabhängig vom
auslaufenden Portfolio – für Verbesserungen der Rahmenbedingungen im
kambodschanischen Mikrofinanzsektor einsetzen.
7. Im Oktober 2023 thematisierte die Bundesregierung den
verantwortungsvollen Ausstieg aus dem kambodschanischen Mikrofinanzsektor bei den
Regierungsverhandlungen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit,
verbunden mit dem Angebot der kambodschanischen Regierung, weiterhin
für Gespräche zu Ansätzen und Umsetzung von verantwortungsvoller
Kreditvergabe/von verantwortungsvollen Finanzierungen und
Verbraucherschutz zur Verfügung zu stehen. Beide Seiten bestätigten die hohe
Bedeutung von verantwortungsvoller Kreditvergabe/von verantwortungsvollen
Finanzierungen und Verbraucherschutz.
1. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergriffen, um die im
„Guardian“ im Oktober 2023 (
www.theguardian.com/global-developmen
t/2023/oct/23/cambodia-microfinance-loan-firms-indigenous-people)
veröffentlichten Fälle schuldengetriebener Suizide bzw. Suizidversuche
indigener Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer aufzuklären, welche bei
MFI verschuldet waren, die u. a. über Fonds MEF, MIFA und Advans
SA finanziert werden, und wenn ja, welche?
2. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bei der
Aufklärung der in Frage 1 genannten Fälle schuldengetriebener Selbsttötungen
gewonnen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen.
3. Sind der Bundesregierung die o. g. Rechercheergebnisse bekannt, nach
denen die Überschuldung über MFI für die Selbsttötungen indigener
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer ursächlich ist, und wenn ja,
erkennt sie die Schilderungen als gegeben an, bzw. welche Schlüsse zieht
sie daraus für ihr eigenes Handeln?
Der in Frage 1 genannte Artikel in The Guardian ist der Bundesregierung
bekannt. Bezüglich der gezogenen Schlüsse wird auf die Vorbemerkungen der
Bundesregierung verwiesen.
4. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergriffen, um die in
Medien im Mai 2022 (southeastasiaglobe.com/land-loss-and-debt-the-botto
m-line-for-misleading-microloans/) veröffentlichten Fälle und Praktiken
illegaler Besicherung von Krediten mit Gemeinschaftsland indigener
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, durch MFI/Banken, die u. a. von
DEG sowie MEF und MIFA finanziert werden, aufzuklären, und wenn
ja, welche?
5. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bei der
Aufklärung der in Frage 4 genannten Fälle illegaler Besicherung von Krediten
mit Gemeinschaftsland indigener Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer
gewonnen?
6. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergriffen, um andere in
Medien seit 2019 veröffentlichten Fälle von erzwungenen
Landverkäufen und weiteren Kundenschutzverletzungen durch MFI bzw. Banken,
die direkt oder indirekt von BMZ, KfW und DEG finanziert werden,
aufzuklären (z. B.
www.bloomberg.com/news/features/2022-06-09/jpmorga
n-s-175-million-clo-packaged-pain-into-profit, asia.nikkei.com/Business/
Business-trends/Cambodia-s-reckless-microfinance-industry-puts-econo
my-at-risk,
www.abc.net.au/news/2019-08-11/microfinance-loans-land-l
oss-rights-abuses-cambodia-report/11386962,
www.rfa.org/english/new
s/cambodia/loans-05262020162236.html), und wenn ja, welche?
7. Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei der Aufklärung
gekommen?
Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung konkret ergriffen, um
zukünftig schwere Fälle von Überschuldung, schuldengetriebenen Suiziden
und illegaler Besicherung von Krediten mit (Gemeinschafts-)Land
Indigener, im Rahmen der Finanzierung von MFI und Banken durch DEG
bzw. über MEF, MIFA und Advans SA zu verhindern?
Die Bundesregierung steht seit vielen Jahren in direktem Kontakt mit diversen
Stakeholdern und Institutionen im Mikrofinanz-Bereich und ist aktiv am
internationalen Dialog zu dem Thema beteiligt. Sie steht für einen integrierten
Ansatz der finanziellen Inklusion, der sowohl die Angebots- als auch die
Nachfrageseite in den Partnerländern unterstützt.
Die Bundesregierung fördert örtliche Finanzinstitutionen dabei, die Bedürfnisse
vulnerabler Gruppen und kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) besser zu
verstehen und zu bedienen. Sie setzt sich für die Entwicklung von
Finanzdienstleistungen ein, die auf unterschiedliche Finanzierungsbedürfnisse entlang
der Wertschöpfungskette zugeschnitten sind. Dabei wird das gesamte Spektrum
der Finanzdienstleistungen berücksichtigt – vom Kredit über das Sparen, die
Versicherung bis hin zum Zahlungsverkehr.
Den lokalen Partnerfinanzinstitutionen kommt eine wichtige Rolle zu, um
sicherzustellen, dass mikrofinanzbezogene Instrumente eine positive Wirkung
auf die lokale Bevölkerung entfalten können. Dies spiegelt sich auch in den
Responsible Finance Standards der KfW wider, welche die Zusammenarbeit
mit den Durchführungspartnern im Partnerland prägen. Die Bundesregierung
hat die KfW mit Nachdruck auf eine Umsetzung und regelmäßige Verbesserung
der Standards hingewiesen. Die KfW hat bestätigt, dass die Einhaltung der
Kriterien für verantwortungsvolle Finanzen regelmäßig überprüft wird, unter
anderem bei Vor-Ort-Kontrollen.
Die KfW hat in ihrer Rolle als Gesellschafterin des MEF, des MIFA und der
Advans SA stets darauf hingewirkt, dass die Regelungen zum Schutz der
Endkreditnehmer im Kontext der Responsible Finance Standards eingehalten und
wo erforderlich fortlaufend aktualisiert werden. Weitere Darlehensvergaben
nach Kambodscha haben sowohl MEF als auch MIFA derzeit ausgeschlossen.
Auch sind seitens der KfW keine weiteren Finanzierungen der Advans SA bzw.
der Amret mehr vorgesehen.
Die DEG hat im Laufe der letzten Jahre eine Vielzahl von Gesprächen sowohl
mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in und aus Kambodscha und
Deutschland geführt als auch mit der Social Performance Task Force („SPTF“),
welche vor Ort Kundenschutzstandards implementieren möchte. Sie steht
zudem in regelmäßigem Austausch mit der Bundesregierung sowie in
Kambodscha finanzierten Entwicklungsfinanzierern und kommerziellen Banken.
Die DEG hat seit Ende 2020 keine neuen Zusagen mehr für direkte
Finanzierungen in Kambodscha getätigt und ist nur an einem Fund beteiligt, der
seinerseits in die kambodschanische Bank ACLEDA investiert. Die indirekte
Beteiligung der DEG an ACLEDA beläuft sich auf 0,2 Prozent. Das Portfolio der
direkten Finanzierungen besteht nur noch aus zwei Projekten, wobei die Mittel in
erster Linie für KMU verwendet werden sollen.
Die DEG arbeitet, zusammen mit anderen Entwicklungsfinanzierern
(Development Finance Institutions, „DFIs“), aktiv an einer Sektorinitiative zur
Verbesserung der Situation von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern in Kambodscha.
Gemeinschaftlich mit den europäischen Entwicklungsfinanzierern (kurz EDFIs)
FMO (Niederlande), Oe-EB (Österreich), Proparco (Frankreich) und BIO
(Belgien) hat die DEG einen Vorschlag zur Einrichtung einer unabhängigen
Beschwerdestelle in Kambodscha entwickelt und diesen im UN-Stakeholder-
Dialog in November 2023 gemeinsam vorgestellt. Das Bedürfnis nach einem
unabhängigen Beschwerdemechanismus wurde in mehreren Gesprächen mit
Menschenrechtsorganisationen und Kreditnehmenden gegenüber den EDFIs
artikuliert.
Die DEG unterstützt ihre Kundinnen und Kunden überdies auf dem Weg
zu einer Client-Protection-Zertifizierung nach den Standards des globalen
CERISE+SPTF-Netzwerks, welches aus einem Joint Venture der 1998
gegründeten gemeinnützigen französischen Social Performance Initiative „Cerise“ und
der 2005 gegründeten US-amerikanischen Social Performance Task Force
(„SPTF“) hervorgegangen ist und dem Investoren und Akteure des
Mikrofinanzsektors weltweit angehören.
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vorliegenden
und ggf. gesammelten Informationen über Menschenrechts- und
Kundenschutzverletzungen für die laufende Zusammenarbeit mit involvierten
MFI und Banken, die über MEF, MIFA, Advans SA und DEG aktuell
noch finanziert werden?
In Abstimmung mit der Bundesregierung hat die KfW in ihrer Rolle als
Gesellschafterin darauf hingewirkt, dass die beiden Fonds MEF und MIFA keine
Darlehen mehr an (Mikro-)Finanzinstitute in Kambodscha herauslegen. Auch sind
seitens der KfW keine weiteren Finanzierungen der Advans SA bzw. der Amret
mehr vorgesehen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. An welche kambodschanische MFI und Banken wurden über den MEF
und MIFA seit 2019 neue Finanzierungen für Mikrofinanzierung oder
KMU-Kreditvergabe vergeben (bitte jeweils die Höhe und genaue
Laufzeiten der Kredite angeben)?
Von MEF wurden seit 2019 insgesamt 7 Darlehen mit einem Gesamtvolumen
von 57,6 Mio. US-Dollar herausgelegt. Von MIFA wurden seit 2019 insgesamt
9 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 33 Mio. US-Dollar herausgelegt.
Konkret wurden folgende Darlehen vergeben:
MEF:
• Amret Co Limited: USD 20,5 Mio.
• Chamroeun Microfinance: USD 2 Mio.
• LOLC Cambodia: USD 16,2 Mio.
• Prasac Microfinance Institution Ltd.: USD 7,8 Mio.
• First Finance Cambodia: USD 1,3 Mio.
• Hattha Kaksekar: USD 7,4 Mio.
• Kredit Microfinance: USD 2,4 Mio.
MIFA:
• Amret Co Limited: insgesamt USD 14,5 Mio. über 4 separate Darlehen
• Philip Bank Plc.: USD 3 Mio.
• LOLC Cambodia: insgesamt USD 13,0 Mio. über 3 separate Darlehen
• First Finance Plc: USD 2,5 Mio.
11. Warum wurden vom BMZ und von der KfW finanzierten Fonds MIFA
seit Dezember 2020 keine Informationen zu dessen Investitionen
veröffentlicht („MIFA investor update“, verfügbar unter
www.blueorchar
d.com/products/microfinance-initiative-for-asia-mifa/)?
Die Rechtsform des MIFA Debt Fund sieht keine öffentlichen Informationen
über deren Anlage vor.
12. Warum wurden im vierten Quartal 2022 über den MEF neue Kredite an
kambodschanische MFI im Umfang von 8,8 Mio. US-Dollar vergeben,
trotz der Tatsache, dass seit Februar 2022 ein IFC/CAO-
Beschwerdeverfahren gegen mehrere MEF-finanzierte MFI und Banken läuft, wurden
zusätzliche Vorkehrungen im Rahmen dieser neuen Finanzierungen
getroffen, um weitere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Der Ausgang des IFC/CAO Beschwerdeverfahrens war zum damaligen
Zeitpunkt und ist weiter offen, so dass kein Investitionsstopp seitens des MEF für
Kambodscha beschlossen wurde. Die Voraussetzungen für die Kreditvergabe
waren zum Zeitpunkt der Kreditvergabe erfüllt.
13. Planen das BMZ, die KfW, DEG oder die von BMZ/KfW finanzierten
Fonds MEF und MIFA neue Zusagen an kambodschanische MFI oder
Banken für Mikro- oder KMU-Kreditvergabe, und wenn ja, an welche
MFI bzw. Banken, und in welchem Umfang?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Ist in den laufenden Verträgen von BMZ, KfW und DEG mit MEF,
MIFA, Advans SA bzw. direkt finanzierten Banken das Recht verankert,
im Falle nachgewiesener Kundenschutz- bzw.
Menschenrechtsverletzungen bzw. bei grober Vernachlässigung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten den Vertrag zu kündigen?
15. Sind in den Verträgen von BMZ, KfW und DEG mit MEF, MIFA und
Advans SA und den direkt finanzierten MFI bzw. Banken
Standardklauseln enthalten, die eine Einhaltung von Menschenrechten und
Kundenschutzprinzipien vorschreiben, und wenn ja, sind solche
Standardklauseln einsehbar?
16. Sind in den Verträgen von MEF, MIFA und Advans SA mit den
finanzierten bzw. beteiligten MFI bzw. Banken Standardklauseln enthalten,
die den Schutz von Menschenrechten und eine Einhaltung und
Kundenschutzprinzipien vorschreiben, und wenn ja, sind solche
Standardklauseln einsehbar?
Die Fragen 14 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Darlehensverträge der KfW enthalten entsprechende Verpflichtungen zur
Einhaltung der „Responsible Finance Principles“. Diese umfassen klare
Verpflichtungen zur Einhaltung von Consumer Protection Principles (2019_Respo
nsible-Finance_EN.pdf (kfw-entwicklungsbank.de)). Etwaige Verstöße können
in Abhängigkeit der vertraglich vereinbarten Details zu mittelbaren oder
unmittelbaren Konsequenzen für Darlehensnehmende führen.
Das BMZ selbst geht keine finanziellen Verträge mit Partnern ein.
17. Seit wann ist der KfW-Landesdirektor bzw. die KfW-Landesdirektorin
im Board of Trustee beim ACLEDA Financial Trust (AFT), dem größten
Anteilseigner der ACLEDA Bank, tätig, und was sind seine bzw. ihre
genauen Aufgaben und ist seine bzw. ihre Rolle im Board of Trustee des
AFT?
Die KfW hat keinen Anspruch auf einen Sitz im ACLEDA Financial Trust und
keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KfW sitzen in diesem Gremium. Es
besteht auch keine geschäftliche Verbindung zum AFT.
18. Welche Empfehlungen der INEF-Studie plant die Bundesregierung
umzusetzen bzw. bei der Umsetzung konkrete Unterstützung zu leisten?
19. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Umsetzung
der „Generelle[n] Empfehlungen für den Mikrofinanzsektor“ der INEF-
Studie (S. 105 f.) zu unterstützen, insbesondere die Punkte
a) „Rückabwicklung schuldhaft gewährter Darlehen“, darunter
komplette Streichung von Darlehen und Entschädigung für
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in entsprechenden Fällen;
b) „Allgemeine Schuldstreichung für (extrem) Arme“;
c) „Mittelfristig eine Monitoringstelle und kreditbezogene
VerbraucherInnen-Schutzagentur gründen“?
20. Was hat die Bundesregierung konkret und nachweislich unternommen,
um die „Empfehlungen für die deutsche staatliche
Entwicklungszusammenarbeit“ der INEF-Studie (S. 110 ff.) umzusetzen?
21. Plant die Bundesregierung, konkret und nachweislich die von der INEF-
Studie (S. 110) empfohlenen Maßnahmen und Schritte zu
„Unverantwortliche Kredite verantwortungsvoll abwickeln“ umzusetzen, und wenn
ja, was wurde bisher dazu unternommen oder ist geplant, und wenn nein,
warum nicht?
22. Hat die Bundesregierung der kambodschanischen Regierung bereits
„Reformempfehlungen zur Regulierung des Mikrofinanzmarktes“
unterbreitet, und wenn ja, welche Empfehlungen, und inwiefern ist eine
Unterstützung bei der Umsetzung der Empfehlungen vorgesehen?
Die Fragen 18 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Empfehlungen der INEF-Studie richten sich an unterschiedliche
Akteurinnen und Akteure des Mikrofinanzsektors. Die Studie und deren Ergebnisse
wurde daher mit diesen Akteurinnen und Akteuren geteilt und ein gemeinsamer
Dialog geführt, um Fortschritte entlang der Empfehlungen (auch zu Themen
wie Kreditrestrukturierung, Verbraucherschutzstellen etc.) zu unterstützen,
siehe hierzu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung.
23. Plant die Bundesregierung, finanzielle Mittel für die Einrichtung einer
unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestelle sowie für
Entschuldung und Wiedergutmachung geschädigter Kreditnehmerinnen und
Kreditnehmer in Kambodscha bereitzustellen, und wenn ja, welche
Unterstützung ist genau geplant, und wenn nein, warum nicht?
25. Gibt es Pläne, die Gewinne aus diesen Investitionen an
kambodschanische MFI bzw. Banken für Schuldenerlasse, Entschädigung und/oder
Einrichtung einer unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestelle zu
nutzen, wie dies von Menschenrechtsorganisationen gefordert wird, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 23 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Seit 2005 wurden keine bilateralen Mittel des BMZ für den
kambodschanischen Finanzsektor zugesagt. Das noch vorhandene Portfolio der KfW ist
auslaufend. Auch das Portfolio der DEG ist derzeitig auslaufend. Eine
Finanzierung von neuen Maßnahmen durch die Bundesregierung ist nicht geplant.
Zu Aktivitäten der DEG zur Verbesserung der Situation von
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern in Kambodscha wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
24. Wie hoch waren die Gewinne von MEF sowie MIFA aus den
Investitionen an kambodschanische MFI und Banken sowie aus den
Investitionen der DEG an kambodschanische Banken (für KMU-Kreditvergabe)
seit 2019?
Die Konditionen der von MEF und MIFA bereitgestellten Finanzierungen sind
entwicklungspolitisch geprägt und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.
Seit 2019 hat die DEG zwei Finanzierungen an kambodschanische Banken
zugesagt. Diese sind entwicklungspolitisch geprägt. Die DEG ist nicht in erster
Linie erwerbswirtschaftlich tätig. Sämtliche Gewinne werden thesauriert und
werden für weitere Finanzierungen eingesetzt.
26. Wird die Bundesregierung ihr eigenes Engagement zur Einhaltung ihrer
menschenrechtlichen Verantwortung und zur Umsetzung der
Empfehlungen der INEF-Studie parallel zum UN-Multi-Stakeholder-Dialog und
unabhängig von möglichen Entscheidungen im Rahmen des
Dialogprozesses fortführen, und wie genau sollen die beiden Prozesse
auseinandergehalten werden?
Die Bundesregierung hat mit der INEF-Studie und den bisherigen
Dialogformaten einen Grundstein für den UN-Multi-Stakeholder-Dialog gelegt. Im
Rahmen des noch vorhandenen und auslaufenden Portfolios werden
Bundesregierung, DEG und KfW sich in den UN-Multi-Stakeholder-Dialog einbringen.
27. Wurde die von der KfW beauftragte Fernbefragung von 964
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern mit Bundesmitteln oder Eigenmitteln der
KfW finanziert?
Die Studie wurde aus einer aus Bundesmitteln finanzierten Begleitmaßnahme
des MIFA Debt Funds finanziert.
28. Warum wurde die Studie, die laut Bundesregierung „aussagekräftige
Tendenzen und wertvolle Ansatzpunkte für mögliche Handlungsbedarfe“
geliefert hat, nicht veröffentlicht (ggf. anonymisiert), obwohl ein so
großes öffentliches Interesse an der Thematik in Kambodscha besteht?
Die Studienergebnisse wurden gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der
(Fach-)Öffentlichkeit zusammenfassend präsentiert und besprochen und
dienten u. a. als eine Grundlage für die später erschienene INEF-Studie.
29. Kann die INEF-Studie eingesehen werden, und wenn ja, von wem, und
wo?
Die Studie ist unter folgendem Link veröffentlicht:
www.uni-du-e.de/imperia/
md/content/inef/bliss_2022_mikro_finanzierung_in_kambodscha.pdf.
30. Welche persönlichen Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit
Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern (auch untere Ministerialebene) aus
Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im
Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Name und
Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen des
Treffens auflisten)?
31. Welche Korrespondenz von Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit Regierungsvertreterinnen
und Regierungsvertretern (auch untere Ministerialebene) aus
Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum
von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Art der
Korrespondenz, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und
Ergebnissen der Korrespondenz auflisten)?
32. Welche persönlichen Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit Vertreterinnen und
Vertretern der öffentlichen und privaten Finanzbranche aus Kambodscha mit
Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020
bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Name und Funktion der
Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen des Treffens auflisten)?
33. Welche Korrespondenz von Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit Vertreterinnen und
Vertretern der öffentlichen und privaten Finanzbranche aus Kambodscha mit
Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020
bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Art der Korrespondenz, Name
und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen der
Korrespondenz auflisten)?
Die Fragen 30 bis 33 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate und elektronischer
Kommunikation – bzw. deren Ergebnisse. Eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht geführt.
Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter auf der Arbeitsebene überhaupt
Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein kann, kommt der namentlichen
Nennung der Beschäftigten im vorliegenden Zusammenhang keine gesteigerte
Aussagekraft zu. Insoweit kann – bezogen auf die Arbeitsebene – insbesondere
zu den in den Fragen 30 bis 33 angesprochenen „Treffen“ und
„Korrespondenz“, eine Nennung teilweise lediglich in anonymisierter Form erfolgen.
Diese Personen werden deshalb in den Vorbemerkungen der Bundesregierung
als „Vertreterinnen und Vertreter“ der jeweiligen Institution bezeichnet.
Jahr Ort Name/Funktion Thema Inhalt/Ergebnis
2023 Virtuelle
Zuschaltung aus
Berlin nach Bonn
Dr. Bärbel Kofler,
Parlamentarische Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Eröffnung der
Regierungsverhandlungen zur
entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit zwischen
Kambodscha und
Deutschland
Eröffnungsrede, u. a.
zu
verantwortungsvollem Zugang zu
Mikrofinanzkrediten
34. Welche persönlichen Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der DEG
und KfW mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern (auch
untere Ministerialebene) aus Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und
KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte
tabellarisch nach Jahr, Ort, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema und
Ergebnissen des Treffens auflisten)?
35. Welche Korrespondenz von Vertreterinnen und Vertretern der DEG und
KfW mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern (auch
untere Ministerialebene) aus Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und KMU-
Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch
nach Jahr, Ort, Art der Korrespondenz, Name und Funktion der
Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen der Korrespondenz auflisten)?
36. Welche persönlichen Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit Vertreterinnen und
Vertretern deutscher Institutionen der Entwicklungsfinanzierung mit Bezug
zur Mikro- und KMU-Finanzierung in Kambodscha gab es im Zeitraum
von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Name und Funktion
der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen des Treffens
auflisten)?
37. Welche Korrespondenz von Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern deutscher Institutionen der
Entwicklungsfinanzierung mit Bezug zur Mikro- und KMU-
Finanzierung in Kambodscha gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte
tabellarisch nach Jahr, Ort, Art der Korrespondenz, Name und Funktion der
Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen der Korrespondenz
auflisten)?
Die Fragen 34 bis 37 werden gemeinsam beantwortet.
Im Hinblick auf die Beteiligung von KfW und DEG wird analog auf die
Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 30 bis 33 und in der Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
38. Welche konkreten Konsequenzen und „lessons learnt“ zieht die
Bundesregierung aus den Erfahrungen mit Mikro- und KMU-Finanzierungen in
Kambodscha für weitere Finanzierungen in diesen Bereichen in anderen
Ländern und Regionen, insbesondere mit Blick auf die Sicherung von
Kundenschutz und Menschenrechten, die Verhinderung von
Überschuldung und der Praxis der Besicherung von Krediten mit Land?
Der Dialog mit den kambodschanischen Stakeholdern, den die
Bundesregierung zu den Herausforderungen des Mikrofinanzsektors in Kambodscha
intensiv pflegt, führte zu der Einschätzung, dass trotz der bereits vorgenommenen
Anstrengungen und Reformen auf kambodschanischer Seite weitere
Reformschritte und Verbesserungen notwendig sind. Daraus ging die Entscheidung
hervor, das Engagement in diesem Bereich auslaufen zu lassen. Die
auslaufenden Vorhaben nutzen BMZ und KfW, um im Dialog mit den
kambodschanischen Stakeholdern die Rahmenbedingungen im formalen und regulierten
Mikrofinanzsektor in Kambodscha zu verbessern. Auch zeigen die Konsequenzen
und Erfahrungen aus Kambodscha, wie zentral die Einhaltung der Responsible
Finance Standards sind, damit sich die positiven gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Wirkungen eines verbesserten Zugangs zu Finanzdienstleistungen
entfalten können. Responsible Finance zielt auf den Schutz der Verbraucher ab,
die auf eine breite Palette an Finanzprodukten zurückgreifen, und ist daher ein
wichtiges Leitmotiv der Bundesregierung für das sie sich auf internationaler
Ebene stets entschieden eingesetzt hat.
39. Wie viele Mittel (Bundesmittel und Eigenmittel) wurden seit 2020 für
Mikro- und KMU-Finanzierungen durch das BMZ, die KfW und DEG
seit 2020 bereitgestellt (bitte nach Programmen, Zahl und Geschlecht der
Kreditnehmer, Ländern und Jahr auflisten)?
40. Wie viele der in Frage 39 vergebenen Mittel wurden zurückgezahlt (bitte
nach Programmen, Zahl und Geschlecht der Kreditnehmer, Ländern und
Jahr auflisten)?
41. Wie hoch waren die Zinseinnahmen der in Frage 39 vergebenen Mittel
(bitte nach Programmen, Zahl und Geschlecht der Kreditnehmer,
Ländern und Jahr auflisten)?
42. Wie hoch war die Kreditausfallquote der in Frage 39 vergebenen Mittel
(bitte nach Programmen, Zahl und Geschlecht der Kreditnehmer,
Ländern, Jahr und Ausfallgrund auflisten)?
Die Fragen 39 bis 42 werden gemeinsam beantwortet.
MFI-/KMU-Finanzierungen durch KfW und DEG erfolgen in der Regel über
unterschiedliche Institute wie Fonds, Mikrofinanzinstitutionen oder regionale,
subregionale oder nationale (Förder-)Banken über drei Ebenen. Typischerweise
handelt es sich hier um eine Gewährung der Mittel durch die betreffende KfW-
Gesellschaft an den Fonds bzw. die Mikrofinanzinstitution oder (Förder-)Bank
(1. Ebene), in vielen Fällen gefolgt von der Weitergabe an lokale Institute in
dem betreffenden Land (2. Ebene) bzw. der unmittelbaren (1. Ebene) oder
mittelbaren (über die 2. Ebene) Bereitstellung von Mitteln an einzelne
Endempfänger, entweder als natürliche Personen im Bereich Mikrofinanzierung oder
rechtliche Personen im Bereich KMU-Finanzierung (3. Ebene). Die Fragen 39
bis 42 betreffen die vorgenannten unterschiedlichen Ebenen einschließlich der
2. Ebene (Zinseinnahmen, Kreditausfallquote) sowie der 3. Ebene (z. B.
Geschlecht der Empfänger, Rückzahlungsquote).
Informationen zu der kleinteiligen 3. Ebene der Endempfänger liegen weder
der KfW noch der DEG vor. Solche Daten werden nicht systematisch an die
KfW-Gesellschaften übermittelt und können auch nicht von den
Partnerinstitutionen auf der 1. Ebene zumutbar erlangt werden, sofern diese Mittel nur über
lokale Institute (2. Ebene) umsetzen. Informationen betreffend die vorgelagerte
2. Ebene bzw. die 1. Ebene, falls diese direkt an Endkreditnehmer Kredite
herauslegen, liegen der KfW und der DEG ebenfalls in weiten Bereichen nicht
systematisch vor.
Unter Berücksichtigung der einbezogenen Finanzierungen (alle Mikrofinanz-
und KMU-Finanzierungen weltweit seit einschließlich 2020 über alle drei
Ebenen) handelt es sich hier insgesamt um tausende geschäftliche Vorgänge/
Engagements bei Dutzenden Partnerinstitutionen in einem Großteil der
Kooperationsländer der FZ. Die angefragten Informationen sind zudem größtenteils
nicht maschinell oder automatisiert erstellbar, sondern würden z. T. eine
händische Durchsicht, Zusammenfassung und ggf. Disaggregation von
Einzelunterlagen zu jedem Vorgang/Engagement erfordern.
Der geschätzte Aufwand für die Bereitstellung der abgefragten Details betrüge
insgesamt mehr als 1 600 Arbeitsstunden bzw. über 200 Arbeitstage. Das
parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
(BVerfGE 147, 50, 249). Die Beantwortung der Fragen würde über einen
langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden, was die Erfüllung der
sonstigen administrativen Aufgaben zum Erliegen bringen würde. Aus Sicht
der Bundesregierung ist daher die Grenze der Zumutbarkeit überschritten.
Darüber hinaus wären die KfW-Gesellschaften bei zahlreichen Informationen von
der Mitarbeit der zahlreichen Partner abhängig, mit denen KfW und DEG MFI-
und KMU-Finanzierungen durchführen. Diese Institutionen sind nicht
verpflichtet, Informationen bereitzustellen, die nicht wesentlich sind für die
Umsetzung eines Vorhabens und deshalb von den KfW-Gesellschaften als Teil der
Erfüllung ihrer Aufgaben nicht erhoben werden.
Zumutbar ist daher nur die Bereitstellung von Informationen zu den von den
KfW-Gesellschaften getätigten Investitionen (1. Ebene).
Zahlen zu allen Finanzverträgen der KfW im Finanzsektor in den Jahren 2020
bis 2023 (Angabe des Projektnamens, des Ziellands/der Zielregion, der
entsprechenden Unterteilung in Bundes-, Eigen-, und Mandatsmittel (letzteres seitens
dritter Geber wie z. B. der EU), das Volumen der Gesamtzusage sowie
Projektträger und ggf. Darlehensnehmer und deren jeweilige Sitzländer) sind der als
Anlage 1* beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Weitere Projekte, die einen Zinssubventionszuschuss enthalten, werden in der
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage 2 in einer
gesonderten Tabelle dargestellt.**
Eine Veröffentlichung der konkreten Höhe des Zinssubventionszuschusses bei
Entwicklungskrediten im Rahmen der FZ kann nach sorgfältiger Abwägung
des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der
Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung
nicht erfolgen. Die Kenntnis der Subventionselemente im Einzelfall durch den
Darlehensnehmer könnte die Gestaltung der Zusammenarbeit durch die freie
Instrumentenwahl seitens der Bundesregierung beeinträchtigen, Rückschlüsse
auf die internen politischen Einschätzungen der Bundesregierung zu dem
betreffenden Staat und seiner Förderwürdigkeit ermöglichen und
Geschäftsgeheimnisse der KfW darüber offenlegen, wie das präzise quantitative
Verhältnis des Darlehensvertrags und der parallel gewährten Zinssubvention
zueinanderstehen. Die Offenlegung dieser Informationen ist damit geeignet, die
Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit durch die Bundesregierung nachteilig
zu beeinflussen. Die erbetenen Informationen finden sich daher in der gemäß
§ 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA)
als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage 2, die separat an den Deutschen Bundestag zur
Einsichtnahme versandt wird.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/11361 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
** Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
Die DEG finanziert KMU und KKMU im Wesentlichen indirekt über
Finanzinstitute und Fonds. Die Gesamthöhe der Zusagen an die Kundensegmente
Finanzinstitute und Fonds in den Geschäftsjahren 2020 bis 2023 aus Eigenmitteln
der DEG belief sich auf:
Zusage in Millionen Euro Finanzinstitute Fonds
Geschäftsjahr 2023 736,7 467,6
Geschäftsjahr 2022 608,9 297,2
Geschäftsjahr 2021 493,6 345,3
Geschäftsjahr 2020 469,6 189,6
Zu weiteren Details zu Finanzierungen der DEG wird auf die unter
https://degi
nvest-investments.de/ veröffentlichten investitionsbezogenen Informationen
verwiesen.
Sechs seit 2020 vertraglich vereinbarte KMU bzw. KKMU-Finanzierungen
sind nicht in der vorgenannten Datenbank enthalten, weil die Kunden einer
Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Angaben zu diesen sechs
Finanzierungen sind mit Blick auf das Bankgeheimnis nur in anonymisierter Form
möglich, siehe Anlage 3.*
Über Zuwendungen an die Deutsche Sparkassenstiftung für internationale
Kooperation e. V. (DSIK) stellte das BMZ bis 2023 Kreditmittel zur Verfügung,
wenn entsprechende Projektzielgruppen keinen Zugang zu Krediten zu
angemessenen Konditionen hatten. Um Effizienz und Nachhaltigkeit zu
gewährleisten, wurde unter Berücksichtigung der Zielgruppe grundsätzlich auf die
Erhebung marktgerechter Zinsen geachtet. Zahlen zu Zusagen der DSIK in den
Jahren 2020 bis 2023 sind der als Anlage 4 beigefügten Tabelle zu entnehmen.*
43. Wie und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage schätzt die
Bundesregierung die Wirksamkeit von Mikrofinanzierungen in Kambodscha und
generell mit Blick auf die Armutsbekämpfung, wirtschaftliche
Entwicklung und Gleichberechtigung der Geschlechter ein?
Die Mikrofinanzierung hat sich als Instrument der
Entwicklungszusammenarbeit bewährt. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verfolgt
die Bundesregierung das Ziel, die Wirksamkeit der Mikrofinanzierung
weiterhin stets zu optimieren. Dabei ist es wichtig, die Debatte über die Wirkung
nicht allein auf Kredite zu beschränken, sondern auch eine breitere Palette von
Finanzdienstleistungen zu berücksichtigen. Diese Palette umfasst
typischerweise Zahlungsdienstleistungen, Kredit- und Sparprodukte sowie Versicherungen.
Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Ansatzes zur finanziellen
Inklusion, um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen.
Für Kambodscha ergab die INEF-Studie, dass die an der Studie beteiligten
Finanzdienstleister im Vergleich zu privaten Geldverleiherinnen und
Geldverleihern ihren Kundinnen und Kunden transparentere und kostengünstigere
Kreditangebote bieten. Die Mehrheit der Darlehen wird von den Kreditnehmerinnen
und Kreditnehmern, die an der Haushaltsbefragung teilgenommen haben, als
positiv bis sehr positiv bewertet, und die Zusammenarbeit mit den
kreditgebenden Institutionen wird im Allgemeinen als unproblematisch angesehen.
Dennoch gibt es Herausforderungen: Der kambodschanische Mikrofinanz-Markt ist
aufgrund der hohen Anzahl an Finanzdienstleistern weitgehend gesättigt. Das
Überangebot an Finanzdienstleistungen führt zu Konkurrenzdruck, der zu
unverantwortlichen Kreditvergaben durch einzelne MFI- oder Bankmitarbeitende
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/11361 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
oder Banken führen kann. Als Reaktion auf die Studie hat der
kambodschanische Mikrofinanzverband (CMA) im März 2023 verpflichtende Richtlinien für
„gutes Banking“ erarbeitet.
44. Nutzen das BMZ, die KfW und DEG Outcome- und/oder Impact-
Indikatoren, um die Wirkungen von Mikro- und KMU-Kreditvergabe-
Finanzierungen zu überprüfen, und wenn ja, welche Outcome- und/oder Impact-
Indikatoren werden konkret genutzt, und was sind die Ergebnisse der
Impact-Indikatoren (bitte nach Institution und Ergebnissen nach Impact-
Indikatoren auflisten)?
Für Vorhaben im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit werden immer
Indikatoren vereinbart, die über die von der KfW festgelegte „Theory of Change“
die Zusammenhänge zwischen den eingesetzten KfW-Mitteln (Input), den
damit mitfinanzierten Kundinnen-und-Kunden- bzw. Partneraktivitäten
(Aktivität), deren Ergebnissen (Output) sowie den kurz-/mittelfristigen Wirkungen
(Outcome) und schließlich der Verbesserung der ökonomischen, ökologischen
und sozialen Lebensbedingungen (Impact) beschreiben.
Um zu messen, wie die von der DEG geförderten Unternehmen die „Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen vorantreiben, nutzt
die DEG das durch sie entwickelte Development Effectiveness Rating (DERa).
Ausgerichtet an den Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals,
SDGs) der Vereinten Nationen werden im DERa die Entwicklungsbeiträge
jeder Kundin bzw. jedes Kunden in fünf Wirkungskategorien bewertet. Anhand
dieser Kategorien werden die entwicklungspolitischen Effekte der Investitionen
der DEG-Kunden sowie ihr Beitrag zu den SDGs dargestellt. Die verwendeten
Indikatoren sind im Einklang mit den Harmonized Indicators for Private Sector
Operations international harmonisiert.
45. Plant die Bundesregierung Studien in Auftrag zu geben, um die
Wirksamkeit von Mikrofinanzierung zur Armutsbekämpfung, wirtschaftlichen
Entwicklung und Gleichberechtigung der Geschlechter und/oder zu
negativen Auswirkungen von Mikrofinanzierung genauer zu analysieren?
Das BMZ hat das Forschungsvorhaben „Wege aus der Armut, Vulnerabilität
und Ernährungsunsicherheit“ (AVE) durch das Institut für Entwicklung und
Frieden (INEF) der Universität Duisburg-Essen initiiert. Im Rahmen dieses
Vorhabens wurden in den vergangenen Jahren neben der bereits erwähnten
Studie zum Mikrofinanzsektor in Kambodscha weitere Studien zu Agrarfinanz-
Ansätzen in Mali, Kenia, Äthiopien, Usbekistan, Sambia und Benin
durchgeführt. Die Studien wurden in den Projektpublikationsreihen AVE-Studien und
Good-Practice-Reihe veröffentlicht. Alle Publikationen des AVE-Projekts sind
abrufbar unter
www.uni-due.de/inef/inef_projektreihen.php.
Derzeit bereitet das INEF vertiefende Studien zu gendertransformativen
Ansätzen in der Förderung der Transformation des Agrar- und Ernährungssystems in
verschiedenen Ländern vor, die sich unter anderem mit Aspekten des Zugangs
zu Finanzdienstleistungen für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern beschäftigen
werden. Eine Auswahl von Studienländern wird zu einem späteren Stadium
erfolgen.
46. Unterstützt das BMZ auch bilaterale Programme zur Förderung
alternativer Ansätze, um ländlichen, armen und marginalisierten
Bevölkerungsgruppen Zugang zu Finanz- und Sparprodukten zu ermöglichen (wie
genossenschaftliche und gemeindebasierte Ansätze), und wenn ja, in
welchem Umfang, in welchen Ländern, und welche Ansätze?
In zahlreichen Ländern des Globalen Südens sind nach wie vor Millionen
Menschen vom formellen Finanzsystem ausgeschlossen und damit im Auf- und
Ausbau ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten beschränkt. Die Bundesregierung
fokussiert sich im Bereich der Finanzsystementwicklung auf den Zugang zu und
die Nutzung von formellen Finanzdienstleistungen, darunter unter anderem
(Spar-)Konten oder elektronische Geldbörsen (e-wallets, mobile money), die
von regulierten Finanzinstitutionen angeboten werden. Gleichwohl fördert die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Anbindung bereits bestehender
gemeinschaftsbasierter Ansätze wie lokale Spar- und Kreditgruppen (z. B.
accumulated savings and credit associations) an das formale Finanzsystem. Vor
diesem Hintergrund unterstützt die deutsche EZ im Rahmen ausgewählter
Programme auch die Förderung alternativer Ansätze, um ländlichen, armen und
marginalisierten Bevölkerungsgruppen Zugang zu Finanz- und Sparprodukten
zu ermöglichen. Dabei verfolgt die deutsche EZ grundsätzlich den Ansatz,
Ansätze auf Mikroebene mit solchen auf Meso- und Makroebene zu verbinden,
um systemische Wirkungen zu erreichen. Dies führt dazu, dass Projekte häufig
integrierte Komponenten mit einer Kombination unterschiedlicher Instrumente
haben. Dies ermöglicht Replikations- oder Skalierungseffekte. Unter anderem
unterstützt die Bundesregierung Vorhaben, die in neun Ländern in Afrika
Agrarfinanzierung für agrarbasierte Unternehmen im ländlichen Raum fördern
(Burkina Faso, Benin, Côte d’Ivoire, Kamerun, Malawi, Mali, Nigeria, Sambia,
Togo). In Irak, Jordanien, Tunesien und Mosambik werden alternative und
innovative Ansätze der finanziellen Inklusion erarbeitet, mit dem Ziel,
wirtschaftliches Empowerment von vulnerablen Gruppen, insbesondere Frauen,
sowie die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft zu stärken.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
1
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2020 Förderung des
Finanzsektors für
Kleinst-, Klein- und
Mittelunternehmen II
Jemen 11,00 0 11,0 BMZ SOCIAL FUND
FOR
DEVELOPMENT
Jemen SOCIAL FUND
FOR
DEVELOPMENT
Jemen
2020 EFSE Re-Investment
A-Shares 2019
Südosteuropa
0 0 40,00 BMZ EFSE A-
SHARES
Luxemb
urg
EFSE A-
SHARES
Luxemb
urg
2020 Weiterentwicklung der
Mikrofinanzinitiative
für Sub-Sahara-Afrika
(MIFSSA II)
Afrika
Subsahar
a
0,2 0 0,2 BMZ AB BANK
ZAMBIA
Sambia FINCA ZAMBIA Sambia
2020 Weiterentwicklung der
Mikrofinanzinitiative
für Sub-Sahara-Afrika
(MIFSSA II)
Afrika
Subsahara
0,305 0 0,305 BMZ AB BANK
ZAMBIA
Sambia FINCA ZAMBIA Sambia
2020 Weiterentwicklung der
Mikrofinanzinitiative
für Sub-Sahara-Afrika
(MIFSSA II)
Afrika
Subsahara
0,2 0 0,2 BMZ AB BANK
ZAMBIA
Sambia FINCA ZAMBIA Sambia
2020 Kreditlinie KKMU und
Agrarfinanzierung
Mosambik 15,00 0 15,00 BMZ BANCO DE
MOSAMBIQUE
Mosamb
ik
REPUBLIK
MOSAMBIK
Mosamb
ik
2020 Ländliche
Finanzierung Benin II
(VPT)
Benin 10,00 0 10,00 BMZ FECECAM-
BENIN
Benin REPUBLI-QUE
DU BENIN
Benin
2020 Kreditlinie KKMU und
Agrarfinanzierung
Mosambik 1,00 0 1,00 BMZ BANCO DE
MOSAMBIQUE
Mosamb
ik
REPUBLIK
MOSAMBIK
Mosamb
ik
2020 KKMU-
Kreditprogramm zur
Beschäftigungsförderung II (BM)
Tunesien 10,00 0 10,00 BMZ - - TUNESISCHE
REPUBLIK
Tunesie
n
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
2
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2020 KKMU-
Kreditprogramm zur
Beschäftigungsförderung II (BM)
Tunesien 10,00 0 10,00 BMZ - - TUNESISCHE
REPUBLIK
Tunesie
n
2020 PBL-Finanzsektor –
Investitionspartnerschaft (II)
Tunesien 0 100,00 100,00 BMZ - - TUNESISCHE
REPUBLIK
Tunesie
n
2020 Shandong Green
Development Fund
China 0 100,00 100,00 BMZ SHANDONG
DEVELOPMENT
AND
INVESTment
HOLDING
GROUP CO.
China VOLKSREPUBLI
K CHINA
China
2020 Kreditgarantiefonds III Kosovo 6,5 0 6,5 BMZ KOSOVO
CREDIT
GUARANTEE
FUND
Kosovo REPUBLIK
KOSOVO
Kosovo
2020 Kreditgarantiefonds III Kosovo 5,0 0 5,0 BMZ KOSOVO
CREDIT
GUARANTEE
FUND
Kosovo REPUBLIK
KOSOVO
Kosovo
2020
Kreditgarantiemechanismus für
Kleinstunternehmen
Marokko 20,00 0 20,00 BMZ SNGFE
SOCIETE
NATIONALE DE
GARANTIE ET
DU
FINANCEMENT
Marokko MAROKKO
KOENIG-REICH
Marokko
2020 Partnerschafts-fazilität
für Green Bonds -
Regionales
Lateiname
rika
2,00 0 2,00 BMZ LATIN
AMERICAN
Luxemb
urg
LATIN
AMERICAN
Luxemburg
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
3
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
Investitionsfenster -
Begleitmaßnahme
GREEN BOND
FUND
GREEN BOND
FUND
2020 Begleitmaßnahme
Förderung kleinster,
kleiner und mittlerer
Unternehmen (KKMU)
Senegal
5,00
0
5,00
BMZ MINISTÈRE DE
L'ECONOMIE.
DU PLAN ET DE
LA
COOPERATION
Senegal
REPUBLIK
SENEGAL
Senegal
2020 Partnerschafts-fazilität
für Green Bonds -
Regionales
Investitionsfenster,
Phase II
Lateinamerika
3,00
0
3,00
BMZ LATIN
AMERICAN
GREEN BOND
FUND
Luxemb
urg
LATIN
AMERICAN
GREEN BOND
FUND
Luxemburg
2020 Women`s World
Banking Capital
Partners Fund II
(WWB II) - FÖB
Afrika
Subsahara
0,00 5,50
5,50
BMZ WWB CAPITAL
PARTNERS II,
L.P.
Mauritiu
s
WWB CAPITAL
PARTNERS II,
L.P.
Mauritius
2020 Women`s World
Banking Capital
Partners Fund II
Überregional
8,50
0
8,50
BMZ WWB CAPITAL
PARTNERS II,
L.P.
Mauritiu
s
WWB CAPITAL
PARTNERS II,
L.P.
Mauritius
2020 AfricaGoGreen Fund
for Renewable Energy
and Energy Efficiency
Afrika
Subsahara
23,00
0
23,00
BMZ AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
RENEWABLE
ENERGY
Luxemb
urg
AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
RENEWABLE
ENERGY
Luxemburg
2020 AfricaGoGreen Fund
for Renewable Energy
and Energy Efficiency
Afrika
Subsahara
9,00
0
9,00
BMZ AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
RENEWABLE
ENERGY
Luxemb
urg
AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
RENEWABLE
ENERGY
Luxemburg
2020 AfricaGoGreen Fund
for Renewable Energy
Afrika
Subsahara
2,00
0
2,00
BMZ AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
Luxemb
urg
AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
Luxemburg
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
4
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
and Energy Efficiency
(BM)
RENEWABLE
ENERGY
RENEWABLE
ENERGY
2020 AfricaGoGreen Fund
for Renewable Energy
and Energy Efficiency
(BM)
Afrika
Subsahara
1,00
0
1,00
BMZ AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
RENEWABLE
ENERGY
Luxemb
urg
AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
RENEWABLE
ENERGY
Luxemburg
2020 Women`s World
Banking Capital
Partners Fund II
(WWB II) - BM
Überregional
1,50
0
1,50
BMZ WWB CAPITAL
PARTNERS LP
Vereinig
te
Staaten
(USA)
WWB CAPITAL
PARTNERS II,
L.P.
Mauritius
2020 Partnerschaft zur
Entwicklung lokaler
Anleihenmärkte VII
Afrika
Subsahara
7,00
0
7,00
BMZ ALCB FUND S.A.
SICAV-RAIF
Luxemb
urg
ALCB FUND
S.A. SICAV-RAIF
Luxemburg
2020 Regionaler KKMU-
Investmentfonds für
SSA - REGMIFA II
(THB)
Afrika
Subsahara
20,00
0
20,00
BMZ REGMIFA
Luxemb
urg
REGMIFA
Luxemburg
2020 MENA Regionalfonds
für KKMU-
Finanzierung
N/Mittl.
Osten
25,00
0
25,00
BMZ SANAD FUND
FOR MSME SA,
B-SHAR
Luxemb
urg
SANAD FUND
FOR MSME SA,
B-SHARE
Luxemburg
2020 Regionaler KKMU--
Investmentfonds für
SSA- REGMIFA II
(THB)
Afrika
Subsahara
5,00
-
5,00
BMZ REGMIFA TA
FACILITY
KFW/EU
Luxemb
urg
REGMIFA TA
FACILITY
KFW/EU
Luxemburg
2020 COVID-19
Notprogramm für
KKMU-Kreditgarantien
in Afghanistan
(CERG/ACGF)
Afghanistan
15,00
0
15,00
BMZ AFGHAN
CREDIT
GUARANTEE
FOUNDATION
Nordrhei
n-
Westfal
en
AFGHAN
CREDIT
GUARANTEE
FOUNDATION
Nordrhein-
Westfalen
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
5
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2020 Unterstützung BCIE
COVID-19
Soforthilfeprogramm
BCIE-
Zentram.E
b
0 85,5
85,5 BMZ BCIE BANCO
CENTROAMERI
CANO
Hondura
s
BCIE BANCO
CENTROAMERI
CANO
Honduras
2020 Covid-19 bedingte
Prämiensubventionier
ung für ARC Replica
Policen ("Co-vid ARC
Replica")
Afrika
Subsahara
5,50
0
5,5 BMZ SAVE THE
CHILDREN
FUND
Vereinig
tes
Königrei
ch
(Großbritannie
n)
UNITED
NATIONS
WORLD FOOD
PROG
Italien
2020 Covid-19 bedingte
Prämiensubventionier
ung für ARC Replica
Policen ("Co-vid ARC
Replica")
Afrika
Subsahara
3,00
0
3,00
BMZ SAVE THE
CHILDREN
FUND
Vereinig
tes
Königreich
(Großbritannie
n)
UNITED
NATIONS
WORLD FOOD
PROG
Italien
2020 MENA Regionalfonds
für KKMU IX (SANAD)
N/Mittl.
Osten
46,00
0
46,00
BMZ SANAD FUND
FOR MSME SA
Luxemburg
SANAD FUND
FOR MSME SA,
B-SHARE
Luxemburg
2020 COVID-19
Notprogramm für
kleine und mittlere
Unternehmen (KMU)
in Ruanda
Ruanda
5,00
0
5,00
BMZ DEVELOPMENT
BANK OF
RWANDA LTD
Ruanda REPUBLIK
RUANDA
Ruanda
2020 Beschäftigungs- und
Privatsektor-förderung
Madagaskar
3,50
0
3,50
BMZ ACCÈSBANQUE
MADAGASCAR
SA - CA
Madagaskar
ACCÈSBANQUE
MADAGASCAR
SA - CA
Madagaskar
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
6
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
für KKMU (COVID-19
Notfallfazilität)
2020 Partnerschaft zur
Entwicklung lokaler
Anleihenmärkte VII
(BM)
Afrika
Subsahar
a
0,50
0
0,50
BMZ ALCB FUND TA
FACILITY
PURPOSE
TRUST
Mauritiu
s
ALCB FUND TA
FACILITY
PURPOSE
TRUST
Mauritius
2020 Blue Orchard Covid
Fund
Überregional
25,00
0
25,00
BMZ BLUE
ORCHARD
COVID FUND
Luxemburg
BLUE
ORCHARD
COVID FUND
Luxemburg
2020 KMU Förderung über
Kreditgarantiefonds
(Corona)
Albanien
6,80
0
6,80
BMZ ALBANIAN
DEVELOPMENT
GUARANTEE
FOUNDATION
ADGF
Albanie
n
ALBANIAN
DEVELOPMENT
GUARANTEE
FOUNDATION
ADGF
Albanie
n
2020 Förderung des
Finanzsektors für
Kleinst-, Klein- und
Mittelunternehmen II
(BM)
Jemen
1,00
0
1,00
BMZ SOCIAL FUND
FOR
DEVELOPMENT
Jemen SOCIAL FUND
FOR
DEVELOPMENT
Jemen
2020 Corona-Soforthilfe in
Marokko -
Garantieprogramm für
kleinste und junge
Unternehmen
Marokko
17,00
0
17,00
BMZ SNGFE
SOCIETE
NATIONALE DE
GARANTIE ET
DU
FINANCEMENT
Marokko
MAROKKO
KOENIGREICH
Marokko
2020 MENA -
Regionalfonds für
KKMU IX (SANAD)
N/Mittl.
Osten
5,00
0
5,00
BMZ SANAD FUND
FOR MSME
Luxemburg
SANAD FUND
FOR MSME / TA
Luxemburg
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
7
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2021 Covid-19
Refinanzierungs-linie
für KKMU in der
Demokratischen
Republik Kongo
Kongo,
Dem.Rep.
20,00
0
20,00
BMZ FPM SA
Demokratische
Republik
Kongo
DEMOKRATISC
HE REPUBLIK
KONGO
Demokratische
Republik
Kongo
2021 Ländliche
Finanzierung Benin II
(VPT)
Benin
4,50
0
4,50
BMZ FECECAM-
BENIN
Benin REPUBLIQUE
DU BENIN
Benin
2021 Wohnungsbaufinanzie
rung - sozialer
Wohnungsbau
Kirgisistan
8,50
0
8,50
BMZ MINISTRY OF
FINANCE
Kirgisistan
REPUBLIK
KIRGISTAN
Kirgisistan
2021 Wohnungsbaufinanzie
rung - sozialer
Wohnungsbau
Kirgisistan
0,50
0
0,50
BMZ MINISTRY OF
FINANCE
Kirgisistan
REPUBLIK
KIRGISTAN
Kirgisistan
2021 Handelsförderung in
Armenien über den
German Armenian
Fund (BM)
Armenien
0,40
0
0,40
BMZ GERMAN
ARMENIAN
FUND
Armenien
CENTRAL
BANK OF
ARMENIA
Armenien
2021 Förderkredit an die
TDB (vorher PTA
Bank) III
Sup.nat.in
Afr.
0
87,22
87,22
BMZ EASTERN AND
SOUTHERN
AFRICAN
TRADE AND
DEVELOPMENT
BANK
Burundi EASTERN AND
SOUTHERN
AFRICAN
TRADE AND
DEVELOPMENT
BANK
Burundi
2021 Kreditgarantiefonds III Kosovo
6,00
0
6,00
BMZ KOSOVO
CREDIT
GUARANTEE
FUND
Kosovo REPUBLIK
KOSOVO
Kosovo
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
8
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2021 Zugang zu
Finanzdienstleistungen
Pakistan
1,00
0
1,00
BMZ PAKISTAN
MICROFINANCE
INVESTMENT
COMPANY LTD
Pakistan
PAKISTAN
MICROFINANCE
INVESTMENT
COMPANY LTD
Pakistan
2021 KKMU
Kreditprogramm zur
Beschäftigungsförderung II
(Kreditgarantie)
Tunesien
25,00
0
25,00
BMZ MINISTERE DE
L'ECONOMIE,
DES FINANCES
ET DE L'APPUI
Tunesien
TUNESISCHE
REPUBLIK
Tunesien
2021 Entwicklung des
äthiopischen
Privatsektors
Äthiopien
20,00
0
20,00
BMZ DEVELOPMENT
BANK OF
ETHIOPIA
Äthiopien
AETHIOPIEN
DEMOKRATISC
HE
BUNDESREPUB
LIK
Äthiopien
2021
Finanzsektorprogramm KKMU-
Finanzierung
Usbekistan
17,30
0
17,30
BMZ MINISTRY OF
AGRICULTURE
RESOURCES
Usbekis
-tan
USBEKISTAN
REPUBLIK
Usbekis
-tan
2021
Finanzsektorprogramm KKMU-
Finanzierung
Usbekistan
2,50
0
2,50
BMZ MINISTRY OF
AGRICULTURE
RESOURCES
Usbekis
-tan
USBEKISTAN
REPUBLIK
Usbekis
-tan
2021 Sektorprogramm
Mikrofinanz V
Kongo,
Dem.Rep.
5,00
0
5,00
BMZ FPM ASBL,
FONDS DE
PROM DE MIC
Demokr
a-tische
Republi
k Kongo
DEMOKRA-
TISCHE
REPUBLIK
KONGO
Demokratisch
e
Republi
k Kongo
2021
Finanzsektorprogramm KKMU-
Finanzierung
Usbekistan
9,50
0
9,50
BMZ MINISTRY OF
AGRICULTURE
RESOURCES
Usbekis
-tan
USBEKISTAN
REPUBLIK
Usbekis
-tan
2021 Förderung des
Angebots von gegen
Sup.nat.in
Afr.
5,00
0
5,00
BMZ BOAD Togo BOAD Togo
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
9
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
Naturkatastrophen
abgesicherter
Darlehen durch die
BOAD in Westafrika,
Phase II
2021 AfricaGoGreen Fund
for Renewable Energy
and Energy Efficiency
Afrika
Subsahara
13,00
0
13,00
BMZ AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
RENEWABLE
ENERGY
Luxemburg
AFRICAGOGRE
EN FUND FOR
RENEWABLE
ENERGY
Luxemburg
2021 Low Carbon Energy
Fazilität (DKTI) –
Endkreditnehmerzuschüsse
Serbien
2,50
0
2,50
BMZ UNICREDIT
BANK SRBIJA
A.D. BEO
Serbien UNICREDIT
BANK SERBIA
JSC
Serbien
2021 Reformpartnerschaft:
Unterstützung der
ghanaischen
Entwicklungsbank
Ghana
46,50
0
46,50
BMZ DEVELOPMENT
BANK GHANA
LIMITED
Ghana DEVELOPMENT
BANK GHANA
LIMITED
Ghana
2021 Nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung im
ländlichen und
semiurbanen Raum -
KKMU-Finanzierung
Phase III
Nepal
7,00
0
7,00
BMZ NEPAL RASTRA
BANK
Nepal NEPAL
REPUBLIK
Nepal
2021 Nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung im
ländlichen und
semiurbanen Raum -
Nepal
1,50
0
1,50
BMZ NEPAL RASTRA
BANK
Nepal NEPAL
REPUBLIK
Nepal
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
10
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
KKMU-Finanzierung
Phase III (BM)
2021 KMU-Förderung III Armenien
0,40
0
0,40
BMZ GERMAN
ARMENIAN
FUND
Armenien
CENTRAL
BANK OF
ARMENIA
Armenien
2021 Förderung kleinster,
kleiner und mittlerer
Unternehmen (KKMU)
Senegal
10,00
0
10,00
BMZ ALCB FUND
S.A. SICAV-RAIF
Luxemburg
UNION DES
MUTUELLS DE
L'ALLIANCE DE
CREDIT ET
D'EPARGNE
Senegal
2021 Förderung kleinster,
kleiner und mittlerer
Unternehmen (KKMU)
Senegal
4,00
0
4,00
BMZ ALCB FUND
S.A. SICAV-RAIF
Luxemburg
UNION DES
MUTUELLS DE
L'ALLIANCE DE
CREDIT ET
D'EPARGNE
Senegal
2021 Finanzsektorprogram
m KKMU-
Finanzierung
Usbekistan
0,50
0
0,50
BMZ MINISTRY OF
AGRICULTURE
RESOURCES
Usbekis
-tan
USBEKISTAN
REPUBLIK
Usbekis
-tan
2021 Verdant Capital Hybrid
Fund
Afrika
Subsahara
30,00
0
30,00
BMZ VC HYBRID
FUND I GP
GMBH
Deutsch
-land
VERDANT
CAPITAL
HYBRID FUND
Deutsch
-land
2021 Women`s World
Banking Capital
Partners Fund II
Überregional
10,00
0
10,00
BMZ WWB CAPITAL
PARTNERS II,
L.P.
Mauritius
WWB CAPITAL
PARTNERS II,
L.P.
Mauritius
2021 Förderung des
Finanzsektors für
Kleinst-, Klein- und
Mittelunternehmen
(KKMU) III
Jemen
4,50
0
4,50
BMZ SOCIAL FUND
FOR
DEVELOPMENT
Jemen SOCIAL FUND
FOR
DEVELOPMENT
Jemen
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
11
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2021 Wachstumsförderungs
fazilität für KMU
Senegal
25,00
0
25,00
BMZ FONSIS Senegal REPUBLIK
SENEGAL
Senegal
2021 Innovativer
Unternehmens-Fonds
(ENEF)
Südosteuropa
10,00
0
10,00
BMZ THE
ENTERPRISE
EXPANSION
AND IMPACT
PLATFORM
RAIF
Luxemburg
THE
ENTERPRISE
EXPANSION
AND IMPACT
PLATFORM
RAIF
Luxemburg
2021 Entwicklung des
äthiopischen
Privatsektors (BM)
Äthiopien
5,00
0
5,00
BMZ DEVELOPMENT
BANK OF
ETHIOPIA
Äthiopien
AETHIOPIEN
DEMOKRATISC
HE
BUNDESREPUB
LIK
Äthiopien
2021 Corona-Soforthilfe zur
Unterstützung des
Corona-KMU-Fonds
(Budgetfinanzierung)
Cote
d'Ivoire
30,00
0
30,00
BMZ COTE D'IVOIRE
REPUBLIK
Cote
d'Ivoire
COTE D'IVOIRE
REPUBLIK
Cote
d'Ivoire
2021 Africa Local Currency
Bond
Afrika
Subsahar
a
30,00
0
30,00
BMZ ALCB FUND
S.A. SICAV-RAIF
Luxemburg
ALCB FUND
S.A. SICAV-RAIF
Luxemburg
2021 Weiterentwicklung der
Mikrofinanzinitiative
für Sub-Sahara Afrika
II (MIFSSA), 11.
Tranche
Afrika
Subsahar
a
8,00
0
8,00
BMZ AFRICINVEST
FINANCIAL
INCLUSION
VEHICLE LLC
Mauritius
AFRICINVEST
FINANCIAL
INCLUSION
VEHICLE LLC
Mauritius
2021 COVID-19
Notprogramm für
kleine und mittlere
Unternehmen
Ruanda
8,66
0
8,66
BMZ REPUBLIK
RUANDA
Ruanda REPUBLIK
RUANDA
Ruanda
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
12
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2021 KMU Förderung über
Kreditgarantiefonds
(Corona)
Albanien
6,00
0
6,00
BMZ ALBANIAN
DEVELOPMENT
GUARANTEE
FOUNDATION
ADGF
Albanie
n
ALBANIAN
DEVELOPMENT
GUARANTEE
FOUNDATION
ADGF
Albanie
n
2021 Beschäftigungs- und
Privatsektorförderung
für KKMU (Covid-19
Notfallfazilität) II
Madagaskar
7,60
0
7,60
BMZ ACCÈSBANQUE
MADAGASCAR
SA - CA
Madagaskar
ACCÈSBANQUE
MADAGASCAR
SA - CA
Madagaskar
2021 ARC
Prämiensubventionierung
Afrika
Subsahara
18,00
0
18,00
BMZ ARC LTD Bermud
a
ARC LTD Bermud
a
2021 Aufstockung des
Eigenkapitalbetrags
Togos an der African
Trade Insurance
Togo
20,00
0
20,00
BMZ MINISTERE DE
L'ECONOMIE ET
DES FINANCES
Togo REPUBLIK
TOGO
Togo
2021 Verdant Capital Hybrid
Fund (BM)
Afrika
Subsahara
4,00
0
4,00
BMZ VC HYBRID
FUND I GP
GMBH
Deutsch
-land
VERDANT
CAPITAL
HYBRID FUND
Deutsch
-land
2021 Förderung
nachhaltiger
Lieferketten
Überregional
48,00
0
48,00
BMZ ESG FIRST
FUND SCSP
Luxemburg
ESG FIRST
FUND SCSP
Luxemburg
2021 Weiterentwicklung der
Mikrofinanzinitiative
für Sub-Sahara Afrika
II (MIFSSA), 11.
Tranche - BM
Afrika
Subsahara
2,00
0
2,00
BMZ AFRICINVEST
TAF TRUST
Mauritius
AFRICINVEST
TAF TRUST
Mauritius
2021 Regionaler
Energieeffizienzfonds
westlicher Balkan und
Südosteuropa
20,00
0
20,00
BMZ GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
Luxemburg
GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
Luxemburg
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
13
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
Nachbarschaftsregion
en (GGF VIII)
EUROPE SA
SICAF-SIV
EUROPE SA
SICAF-SIV
2021 Regionaler
Energieeffizienzfonds
westlicher Balkan und
Nachbarschaftsregion
en (GGF IX)
Südosteuropa
15,00
0
15,00
BMZ GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
EUROPE SA
SICAF-SIV
Luxemburg
GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
EUROPE SA
SICAF-SIV
Luxemburg
2021 Blue Orchard Covid
Fund
Überregional
25,00
0
25,00
BMZ BLUE
ORCHARD
COVID FUND
Luxemburg
BLUE
ORCHARD
COVID FUND
Luxemburg
2021 Senegal:
Reformpartnerschaft
FZ-ThM-Programm:
KKMU-Förderung II
Senegal
25,00
0
25,00
BMZ ALCB FUND
S.A. SICAV-RAIF
Luxemburg
ALCB FUND
S.A. SICAV-RAIF
Luxemburg
2022 EE-Refinanzierung für
ukrainische
Unternehmer über den
Bankensektor
Ukraine
5,00
0
5,00
BMZ BUSINESS
DEVELOPMENT
FUND
Ukraine MINISTER-
KABINETT
Ukraine
2022 EE-Refinanzierung für
ukrainische KMU über
den Finanzsektor DUF
IV
Ukraine
2,00
0
2,00
BMZ BUSINESS
DEVELOPMENT
FUND
Ukraine MINISTER-
KABINETT
Ukraine
2022 Ländliche
Finanzierung
(Agrarfinanzierungsan
satz)
Treuhandbeteiligung
Kamerun
9,50
0
9,50
BMZ AFRICA
AGRICULTURE
AND TRADE
INVESTMENT
FUND SICAV
Luxemburg
AFRICA
AGRICULTURE
AND TRADE
Luxemburg
2022 Agrarfinanzierung
(THM)
Begleitmaßnahme
Ukraine
0,50
0
0,50
BMZ BANK LVIV Ukraine BANK LVIV Ukraine
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
14
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2022 Privatsektorförderung
und Innovation KKMU
III
Ägypten
30,00
0
30,0 BMZ THE MICRO,
SMALL &
MEDIUM
ENTERPRISE
DEVELOPMENT
AGENCY
Ägypten ARABISCHE
REPUBLIK
AEGYPTEN
Ägypten
2022 Privatsektorförderung
und Innovation KKMU
III (BM)
Ägypten
3,00
0
3,00
BMZ THE MICRO,
SMALL &
MEDIUM
ENTERPRISE
DEVELOPMENT
AGENCY
Ägypten
ARABISCHE
REPUBLIK
AEGYPTEN
Ägypten
2022 Start-up Fazilität
Serbien (A+F)
Serbien
24,19
0
24,19
BMZ ESG FIRST
FUND SCSP
Luxemburg
GLENFIELD Serbien
2022 EE-Refinanzierung für
ukrainische KMU über
den Bankensektor
DUF IV / BM
Ukraine
0,40
0
0,40
BMZ BUSINESS
DEVELOPMENT
FUND
Ukraine MINISTER-
KABINETT
Ukraine
2022
Eigenkapitalmechanismus zur
Gründungsfinanzierung
Tunesien
20,00
0
20,00
BMZ FONDS DE
FONDS ANAVA
Tunesien
FONDS DE
FONDS ANAVA
Tunesien
2022 Finanzsektor-
Programm
Wertschöpfungsketten
Phase II
Kirgisistan
9,00
0
9,00
BMZ
MINISTRY OF
FINANCE
Kirgisistan
REPUBLIK
KIRGISTAN
Kirgisistan
2022 Finanzsektor-
Programm
Wertschöpfungsketten
Phase II (BM)
Kirgisistan
1,00
0
1,00
BMZ
MINISTRY OF
FINANCE
Kirgisistan
REPUBLIK
KIRGISTAN
Kirgisistan
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
15
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2022 Energieeffizienz II Ägypten
35,00
0
35,00
BMZ BANQUE DU
CAIRE
Ägypten
ARABISCHE
REPUBLIK
AEGYPTEN
Ägypten
2022 Energieeffizienz II
(BM)
Ägypten
3,00
0
3.000.000,00 €
BMZ THE MICRO,
SMALL &
MEDIUM
ENTERPRISE
DEVELOPMENT
AGENCY
Ägypten
ARABISCHE
REPUBLIK
AEGYPTEN
Ägypten
2022 DKTI Energieeffizienz
II
Ägypten
5,00
0
5,00
BMZ BANQUE DU
CAIRE
Ägypten
ARABISCHE
REPUBLIK
AEGYPTEN
Ägypten
2022 Programm
Energieeffizienz II
Ägypten
9,00
0
9,00
BMZ THE MICRO,
SMALL &
MEDIUM
ENTERPRISE
DEVELOPMENT
AGENCY
Ägypten
ARABISCHE
REPUBLIK
AEGYPTEN
Ägypten
2022 Unterstützung der
Finanzsystemreforme
n I
Marokko
15,00
0
15,00
BMZ MINISTERE DE
L'ECONOMIE ET
DES FINANCES
Marokko
MAROKKO
KOENIGREICH
Marokko
2022 Low Carbon Energy
Fazilität (DKTI) -
Begleitmaßnahme
Serbien
0,50
0
0,50
BMZ MINISTRY OF
MINING AND
ENERGY
Serbien SERBIEN
REPUBLIK
Serbien
2022 Förderung von
Wertschöpfungsketten
und Beschäftigung im
Fischereisektor in
Mauretanien
Mauretanien
19,00
0
19,00
BMZ MINISTERE
DES PECHE ET
DE L'ECONOMIE
MARITIME
Mauretanien
MAURETANIEN
ISLAM.
REPUBLIK
Mauretanien
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
16
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2022 Partnerschaftsfazilität
für Green Bonds -
Förderbeteiligung
Lateiname
rika
0 25,00
25,00
BMZ LATIN
AMERICAN
GREEN BOND
FUND
Luxemburg
LATIN
AMERICAN
GREEN BOND
FUND
Luxemburg
2022 KMU Finanzierung mit
der Westafrikanischen
Entwicklungsbank
(BOAD) IV
Sup.nat.in
Afr.
0 100,00
100,00
BMZ BOAD Togo BOAD Togo
2022 Partnerschaftsfazilität
für Green Bonds -
Regionales
Investitionsfenster,
Phase III
Lateinamerika
10,00
0
10,00
BMZ LATIN
AMERICAN
GREEN BOND
FUND
Luxemb
urg
LATIN
AMERICAN
GREEN BOND
FUND
Luxemb
urg
2022 Partnerschaftsfazilität
für Green Bonds -
Regionales
Investitionsfenster,
Phase III
Lateinamerika
10,00
0
10,00
BMZ LATIN
AMERICAN
GREEN BOND
FUND
Luxemburg
LATIN
AMERICAN
GREEN BOND
FUND
Luxemburg
2022 Eigenkapitalmechanis
mus zur
Gründungsfinanzierun
g - BM
Tunesien
4,00
0
4,00
BMZ SMART
CAPITAL
Tunesien
SMART
CAPITAL
Tunesien
2022 Low Carbon Energy
Fazilität (DKTI) –
Endkreditnehmerzuschüsse
Vorratsprüfung
Serbien
1,50
0
1,50
BMZ MINISTRY OF
ENERGY AND
MINING
Serbien ERSTE
LEASING D.O.O.
BEOGRAD
Serbien
2022 KKMU-Förderung
Covid-19
Ukraine
0 150,00
150,00
BMZ BUSINESS
DEVELOPMENT
FUND
Ukraine MINISTER-
KABINETT
Ukraine
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
17
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2022 LAFCO - Lending for
African Farming
Company
(Fortführung)
Afrika
Subsahara
8,00
0
8,00
BMZ LENDING FOR
AFRICAN
FARMING CO
Mauritius
LENDING FOR
AFRICAN
FARMING CO
Mauritius
2022 Green Recovery
Programm in
Zentralamerika (BM)
BCIE-
Zentram.E
b
4,50
0
4,50
BMZ BCIE BANCO
CENTROAMERI
CANO
Honduras
BCIE BANCO
CENTROAMERI
CANO
Honduras
2022 Regionaler
Energieeffizienzfonds
westlicher Balkan und
Nachbarschaftsregionen (GGF X)
Südosteuropa
25,00
0
25,00
BMZ GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
EUROPE SA
SICAF-SIV
Luxemburg
GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
EUROPE SA
SICAF-SIV
Luxemburg
2022 Kapitalerhöhung an
der BOAD
Sup.nat.in
Afr.
50,00
0
50,00
BMZ BOAD Togo BOAD Togo
2022 Europäischer Fonds
für Südosteuropa
(EFSE V)
Südosteuropa
25,00
0
25,00
BMZ EFSE
Luxemburg
EFSE B-
SHARES
Luxemburg
2022 Förderung der
Entwicklung kleiner
und mittelständischer
Unternehmen
Irak
5,00
0
5,00
BMZ INTERNATIO-
NAL
ORGANIZATION
FOR
MIGRATION
Schweiz
INTERNATION-
AL
ORGANIZATION
FOR
MIGRATION
Schweiz
2023 Agrarfinanzierung
(THM)
Ukraine
0,50
0
0,50
BMZ BANK LVIV Ukraine BANK LVIV Ukraine
2023 Förderung der
Agrarfinanzierung in
Uganda
Uganda
20,00
0
20,00
BMZ UGANDA
DEVELOPMENT
BANK LIMITED
Uganda REPUBLIK
UGANDA
Uganda
2023 Zugang zu
Finanzdienstleistungen
Pakistan
5,00
0
5,00
BMZ PAKISTAN
MICROFINANCE
Pakistan
PAKISTAN
MICROFINANCE
Pakistan
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
18
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
INVESTMENT
COMPANY LTD
INVESTMENT
COMPANY LTD
2023 Kreditgarantiemechani
smus für Kleine und
Mittlere Unternehmen
Marokko
4,00
0
4,00
BMZ SNGFE
SOCIETE
NATIONALE DE
GARANTIE ET
DU
FINANCEMENT
Marokko
MAROKKO
KOENIGREICH
Marokko
2023 Förderung
wachstums- und
exportorientierter KMU
einschließlich
Einrichtung einer
Exportkreditgarantiefazilität
Ruanda
14,11
0
14,11
BMZ BRD Ruanda REPUBLIK
RUANDA
Ruanda
2023 Förderung
somalischer KKMUs
über die
Finanzinstitution
Gargaara
Somalia
17,70
0
17.70
BMZ GARGAARA
COMPANY
LIMITED
Somalia
DEMOKRATISC
HE REPUBLIK
SOMALIA
Somalia
2023 DBN Kreditlinie für
klimarelevante
Infrastrukturvorhaben
II (Begleitmaßnahme)
Namibia
1,24
0
1,24
BMZ DEVELOPMENT
BANK OF
NAMIBIA
Namibia
NAMIBIA
Namibia
2023 KKMU Kreditlinie mit
grünem Fenster
Nigeria
25,00
0
25,00
BMZ DEVELOPMENT
BANK OF
NIGERIA PL
Nigeria DEVELOPMENT
BANK OF
NIGERIA PL
Nigeria
2023 Low Carbon Energy
Fazilität (DKTI) -
Serbien
0,50
0
0,50
BMZ MINISTRY OF
ENERGY AND
MINING
Serbien ERSTE
LEASING D.O.O.
BEOGRAD
Serbien
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
19
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
Endkreditnehmerzusc
hüsse Vorratsprüfung
2023 Low Carbon Energy
Fazilität (DKTI) -
Endkreditnehmerzusc
hüsse Vorratsprüfung
Serbien
0,50
0
0,50
BMZ MINISTRY OF
ENERGY AND
MINING
Serbien ERSTE
LEASING D.O.O.
BEOGRAD
Serbien
2023 Low Carbon Energy
Fazilität (DKTI) -
Vorratsprüfung
Begleitmaßnahme
Serbien
0,50
0
0,50
BMZ MINISTRY OF
MINING AND
ENERGY
Serbien SERBIEN
REPUBLIK
Serbien
2023 Förderung
wachstums- und
exportorientierter KMU
einschl. einer
Einrichtung einer
Exportkreditgarantiefa
zilität - BM
Ruanda
1,50
0
1,50
BMZ BRD Ruanda REPUBLIK
RUANDA
Ruanda
2023 KKMU Kreditlinie mit
grünem Fenster
Nigeria
0,50
0
0,50
BMZ DEVELOPMENT
BANK OF
NIGERIA PL
Nigeria DEVELOPMENT
BANK OF
NIGERIA PL
Nigeria
2023 Förderung des
Finanzsektors für
Kleinst-, Klein- und
Mittelunternehmen
(KKMU) IV
Jemen
10,00
0
10,00
BMZ SOCIAL FUND
FOR
DEVELOPMENT
Jemen SOCIAL FUND
FOR
DEVELOPMENT
Jemen
2023 Green Ecomomy
Fazilität -
Vorratsprüfungsteil -
BM
Serbien
0,50
0
0,50
BMZ MINISTRY OF
ENVIRONMENT
AL
PROTECTION
Serbien SERBIEN
REPUBLIK
Serbien
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
20
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2023 Green Economy
Fazilität -
Vorratsprüfungsteil -
EKN-Zuschüsse
Serbien
1,00
0
1,00
BMZ MINISTRY OF
ENVIRONMENT
AL
PROTECTION
Serbien ERSTE BANK
AKCIONARSKO
DRUSTVO
Serbien
2023 Förderung des
Finanzsektors -
Programm zur
Finanzierung kleiner
und mittlerer
Unternehmen
Togo
15,00
0
15,00
BMZ MINISTERE DE
L'ECONOMIE ET
DES FINANCES
Togo REPUBLIK
TOGO
Togo
2023 ARC
Prämiensubventionier
ung
Afrika
Subsahara
11,00
0
11,00
BMZ ARC LTD
Bermuda
ARC LTD
Bermuda
2023 Verbesserung des
Zugangs zu
Finanzdienstleistunge
n für Existenzgründer
und junge
Unternehmen (Startup
Finanzierungen)
Pakistan
10,00
0
10,00
BMZ AGA KHAN
RURAL
SUPPORT
PROGRAM
Pakistan
AGA KHAN
FOUNDATION
Schweiz
2023 Förderung von KMU
zur Unterstützung der
wirtschaftlichen
Erholung - Zuschüsse
für Endkreditnehmer
(EKN)
Namibia
2,00
0
2,00
BMZ DEVELOPMENT
BANK OF
NAMIBIA
Namibia NAMIBIA Namibia
2023 NamPost
Mikrofinanzkreditlinie
II - Förderung von
KKU und
Namibia
0,50
0
0,50
BMZ NAMPOST
FINANCIAL
BROKERS
Namibia NAMIBIA Namibia
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
21
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
benachteiligten
Haushalten bei der
Bewältigung der
Coronakrise
2023 KKMU Kreditlinie mit
Grünem Fenster A+F
Maßnahme
Nigeria
0,48
0
0,48
BMZ DEVELOPMENT
BANK OF
NIGERIA PL
Nigeria DEVELOPMENT
BANK OF
NIGERIA PL
Nigeria
2023 Förderung
nachhaltiger
Lieferketten
Überregional
2,00
0
2,00
BMZ ESG FIRST
FUND SCSP
Luxemburg
ESG FIRST
FUND SCSP
Luxemburg
2023 Förderung der
Entwicklung kleiner
und mittelständischer
Unternehmen
Irak
20,00
0
20,00
BMZ
INTERNATIO-
NAL LABOUR
ORGANIZATION
Schweiz
INTERNATIO-
NAL LABOUR
ORGANI-
ZATION
Schweiz
2023 Microfinance
Enhancement Facility
(MEF) Gender-lens
Investment Support
Überregional
3,00
0
3,00
BMZ GLOBAL
GENDER-
SMART FUND
Luxemburg
GLOBAL
GENDER-
SMART FUND
Luxemburg
2023 Förderkredit an den
EAIF 2023
Afrika
Subsahara
0 60,00
60,00
BMZ THE EMERGING
AFRICA
INFRASTRUCTU
RE FUND
Mauritius
THE EMERGING
AFRICA
INFRASTRUCTU
RE FUND
Mauritius
2023 GGF - Renewal A-
Shares
Südosteuropa
0 30,13
30,13
BMZ GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
EUROPE SA
SICAF-SIV
Luxemburg
GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
EUROPE SA
SICAF-SIV
Luxemburg
2023 EFSE Re-Investment
2023
Südosteur
opa
0 46,83
46.83
BMZ FINANCE IN
MOTION GMBH
Hessen FINANCE IN
MOTION GMBH
Hessen
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Finanzverträge der KfW im Finanzsektor 2020-2023 (ohne Zinssubventionen)
22
Jahr des
KfW
Finanzie
-
rungsvertrags
Vorhabentitel Land/
Region
Bund
esmittel
in
Mio.
Euro
KfW-
Eigenmit
tel in
Mio.
Euro
Betrag KfW-
Finanzierungs
/
Darlehensvertrag
in Mio. Euro
Auftragge
ber
Projektträger
Projektträger
Land
Kreditnehmer
Kreditnehmer
Land
2023 Start up Fazilität -
Serbian
Entrepreneuership
Foundation -
Begleitmaßnahme
Serbien
0,50
0
0,50
BMZ SEF Serbien SEF Serbien
2023 Förderung der
Krisenresilienz der
ukrainischen
Wirtschaft
Ukraine
50,00
0
50,00
BMZ BUSINESS
DEVELOPMENT
FUND
Ukraine FINANZMINIS-
TERIUM DER
UKRAINE
Ukraine
2023 Regionaler
Energieeffizienzfonds
westlicher Balkan und
Nachbarschaftsregion
en (GGF XI)
Südosteuropa
50,00
0
50,00
BMZ GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
EUROPE SA
SICAF-SIV
Luxemburg
GREEN FOR
GROWTH FUND,
SOUTHEAST
EUROPE SA
SICAF-SIV
Luxemburg
2023 ARC
Prämiensubventionier
ung Sahel
Afrika
Subsahar
a
10,00
0
10,00
BMZ ARC LTD
Bermuda
ARC LTD
Bermuda
2023 Europäischer Fonds
für Südosteuropa
(EFSE VI)
Südosteur
opa
46,00
0
46,00
BMZ EFSE
Luxemburg
EFSE
Luxemburg
2023 Europäischer Fonds
für Südosteuropa
(EFSE VI) -
Begleitmaßnahme
Südosteur
opa
40,00
0
4,00
BMZ EFSE
Luxemburg
EFSE
Luxemburg
Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
DEG - vertraglich vereinbarte KMU bzw. KKMU-Finanzierungen, nicht in DEG-Datenbank veröffentlicht (siehe Antwort)
1
Jahr der
Finanzierung
Finanzierungsumfang (in Mio.
Euro)
Finanzierungsart Kategorie Land/Länder Mittelverwendung Kommentar
2020 26,54 Darlehen Bank Georgien KMU Eigenmittel
2020 16,34 Darlehen Debt Fund Sub-Sahara Afrika Nachhaltige
Agrarfinanzierung
Eigenmittel
2021 0,48 Beteiligung Bank Uganda Mikrofinanz, KMU Eigenmittel
2021 8,84 Beteiligung Private Equity
Fund
Überregional
Asien
KMU Eigenmittel
2022 23,72 Darlehen Debt Fund Überregional
Afrika
Agrar-KMU &
Corporates
Eigenmittel
2022 20,72 Darlehen Bank Usbekistan KMU Eigenmittel +
3 Mio. Euro
Bundesmittel
(Treuhand-mittel)
Anlage 4 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Deutsche Sparkassenstiftung (DSIK) - Zusagen DSIK in den Jahren 2020-2023
1
Programm Land Höhe
Kreditmittel
in Euro
Jahr der
Einführung
Anzahl der
Kreditnehmenden
Geschlecht
Rückzahlungsquote
Kreditausfallquote
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Bhutan 95.000 2020 285 268 weiblich 100% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Bhutan 25.000 2020 116 108 weiblich 100% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Gambia 87.000 2020 31 17 weiblich 100% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Kenia 74.000 2020 743 411 weiblich 100% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Peru 220.000 2020 1405 1039 weiblich 100,00% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Türkei 150.000 2020 4.496 4496 weiblich 99,98% 0,02%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Usbekistan 115.000 2020 5 1 weiblich 80,00% 20%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Usbekistan 115.000 2020 7 2 weiblich 100,00% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Usbekistan 115.000 2020 11 1 weiblich 100,00% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Bhutan 60.000 2021 546 512 weiblich 100% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Burundi 63.000 2021 352 keine Angabe 100% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Laos 250.000 2021 1.532 1.355 weiblich 99,88% 0,12%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Usbekistan 35.000 2021 23 2 weiblich 83,00% 17%
Anlage 4 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 42 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke in BT-Drs. 20/11045
Deutsche Sparkassenstiftung (DSIK) - Zusagen DSIK in den Jahren 2020-2023
2
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Usbekistan 100.000 2021 83 18 Weiblich 92,35% 6,65%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Usbekistan 75.000 2021 46 26 weiblich 98,73% 1,27%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Tansania 100.000 2021 594 247 weiblich 100% 0%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Uganda 60.000 2021 222 60 weiblich 94% 6%
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprogramm
Türkei 250.000 2021 84 67 weiblich 98% 2%
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