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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Selbsttötungen durch Überschuldung - mögliche Folgen aus der Vergabe von im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geförderten Mikro- und Kleinkrediten in Kambodscha

(insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

13.05.2024

Aktualisiert

21.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1104512.04.2024

Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Selbsttötungen durch Überschuldung – mögliche Folgen aus der Vergabe von im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geförderten Mikro- und Kleinkrediten in Kambodscha

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Jörg Cezanne, Christian Görke, Ates Gürpinar, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Der Mikro- und Kleinkreditsektor in Kambodscha ist einer der größten weltweit. Als die Fraktion DIE LINKE. im Dezember 2020 die Kleine Anfrage zum Thema Überschuldung in Kambodscha auf Bundestagsdrucksache 19/25519 einreichte, betrug das ausstehende Mikro- und Kleinkreditportfolio in Kambodscha insgesamt 8 Mrd. US-Dollar, heute sind es bereits 16 Mrd. US-Dollar, was etwa der Hälfte der jährlichen Wirtschaftsleistung Kambodschas entspricht. Auch die Marktsättigung des Sektors gilt als die höchste weltweit: Die rund 2,9 Millionen ausstehenden Mikrokredite verteilen sich auf Kambodschas 3,6 Millionen Haushalte. Die durchschnittliche Kredithöhe ist seit 2020 von rund 3 600 auf 5 000 US-Dollar angewachsen – ein Vielfaches des Jahreseinkommens der meisten Kambodschanerinnen und Kambodschaner. Laut der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Studie des Instituts für Entwicklung und Frieden (INEF) sind geschätzt 25 bis 50 Prozent der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer von Überschuldung betroffen (www.uni-due.de/imperia/md/content/inef/bliss_2022_mikro_finanzierung_in_kambodscha_ave30_online.pdf, S. 58).

Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit 2019 zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen infolge von Überschuldung, darunter schuldengetriebene Landverkäufe, Ernährungsunsicherheit, Schulabbrüche und Kinderarbeit. Im August 2019, Mai 2020, Juni 2020, Juni 2021, Februar 2022 und zuletzt im August 2023 veröffentlichten Menschenrechtsorganisationen Studien, in denen sie auf Menschenrechtsverletzungen durch Überschuldung aufzeigen. Seit Jahren fordern Menschenrechtsorganisationen die kambodschanische Regierung sowie die internationalen Finanziers des Mikro- und Kleinkreditsektors, darunter auch die Bundesregierung, auf, wirksame Maßnahmen gegen die weit verbreitete Überschuldung zu ergreifen und Menschenrechtsverletzungen aufzuklären und zu verhindern (www.mficambodia.com/ und www.fian.de/wpcontent/uploads/2022/02/FIAN-Ueberschuldungsstudie-Studie-17.02.pdf). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hat die Bundesregierung bisher zu wenig getan, um die beschriebenen Probleme anzugehen.

Im Februar 2022 haben kambodschanische Menschenrechtsorganisationen schließlich Beschwerde im Namen von geschädigten Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern wegen aggressiver Kreditvergabe, Landverlust, Verlust der Lebensgrundlage, Ernährungsunsicherheit, Gesundheitsgefährdung und Kinderarbeit beim Compliance Advisor Ombudsman (CAO) der International Finance Corporation (IFC) eingereicht. Nach einer Vorprüfung entschied die CAO im Juni 2023, eine umfassende „compliance investigation“ durchzuführen. Laut CAO gibt es „ausreichende vorläufige Hinweise“, dass die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer geschädigt und IFC-Richtlinien nicht eingehalten worden seien (www.cao-ombudsman.org/cases/cambodia-financial-intermediaries-04). Die laufende Untersuchung der CAO umfasst mehrere Mikrofinanzinstitutionen (MFI) und Banken sowie Mikrofinanzfonds und Investmentgesellschaften, von denen einige auch vom BMZ, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) finanziert werden. Die Untersuchung der CAO wird nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller wichtige Ergebnisse liefern, ist aber ein langwieriger Prozess, der sich bereits um viele Monate verzögert hat. Auch der von den Vereinten Nationen (UN) geleitete Multi-Stakeholder-Dialog über Mikrofinanzen, an dem Dutzende von Nichtregierungsorganisationen, Investoren, Regierungsbehörden und Industrieverbände beteiligt sind, nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Vielzahl der beteiligten Akteure lässt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zudem befürchten, dass ein Konsens über effektive Lösungsansätze nur schwer zu erreichen sein wird.

Währenddessen spitzt sich die Überschuldung für viele Kambodschanerinnen und Kambodschaner weiter zu. Im Oktober 2023 berichtete die britische Tageszeitung „The Guardian“ über Fälle von schuldengetriebenen Selbsttötungen indigener Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer (www.theguardian.com/global-development/2023/oct/23/cambodia-microfinance-loan-firms-indigenous-people). Die Recherchen zeigen, dass Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer durch aggressive Kreditvergabe- und Eintreibungspraktiken lizenzierter MFI in die Schuldenfalle und in den Suizid getrieben worden sind. Die beteiligten MFI werden u. a. vom BMZ und der KfW (indirekt) finanziert. Bereits im Mai 2022 berichteten Medien über Fälle der illegalen Besicherung von Krediten mit indigenem Gemeindeland (southeastasiaglobe.com/land-loss-and-debt-the-bottom-line-for-misleading-microloans/).

Die Bundesregierung hat in ihren Antworten auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26121 sowie auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring auf Bundestagsdrucksache 20/765 darauf hingewiesen, dass sie die Ergebnisse der INEF-Studie abwarten wolle, bevor sie weitere Schritte unternehme. Nach der im August 2022 veröffentlichten Studie schätzt zwar die Mehrheit der Befragten die Wirkung der Darlehen positiv ein – 47,4 Prozent als „etwas oder eher positiv“, 22,7 Prozent als „positiv“ und 12,2 Prozent als „sehr positiv“ (INEF-Studie, S. 84). Dennoch geht die Studie „vom Vorhandensein erheblicher Probleme bei der Mikrofinanzierung aus, die einerseits grundsätzlicher Natur sind, andererseits aus einer Praxis der Nichtberücksichtigung durchaus vorhandener und sich zunehmend verbessernder Regularien einer verantwortungsvollen Kreditvergabe resultieren“ (ebd., S. 93), darunter eine „signifikante“ und „auf das ganze Land hochgerechnet – sehr häufig(e)“ Zahl von Landverkäufen zur Tilgung von Krediten (ebd., S. 98). Die Studie fand „bedenkliche und ethisch zweifelhafte Aktivitäten in den Geschäftspraktiken“ der MFI (ebd., S. 94 f.), zudem führe die Überschuldung „in einer Reihe von Fällen“ zu Menschenrechtsverletzungen (ebd., S. 98).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen, dass die Bundesregierung die Studie in Auftrag gegeben hat. Dies ist jedoch nur ein erster Schritt. Nun gilt es, die Empfehlungen der Studie und weitere Maßnahmen umzusetzen. Die Bundesregierung muss ihrer menschenrechtlichen Verantwortung im Rahmen der laufenden Finanzierung kambodschanischer MFI und Banken nachkommen und darf nicht auf (mögliche) Ergebnisse anderer Prozesse wie der CAO-Untersuchung oder des UN-geführten Multi-Stakeholder-Prozesses warten.

Das BMZ und die KfW sind die größten Investoren der Microfinance Enhancement Facility (MEF) und wichtige Investoren der Microfinance Initiative for Asia (MIFA) (siehe INEF-Studie, S. 61). Die MEF hat ausstehende Kredite in Höhe von 27,9 Mio. US-Dollar an kambodschanische MFI, darunter an die MFI LOLC Cambodia und Amret (Stand: Ende Dezember 2023). Kambodscha ist damit das drittgrößte Investitionsland des MEF; LOLC Cambodia und Amret gehören zu den zehn größten Exposures. Zuletzt wurden Ende 2022 Neuzusagen in Höhe von 8,8 Mio. US-Dollar an kambodschanische MFI gemacht (www.mef-fund.com/publications.php). Darüber hinaus ist die KfW mit 9,5 Mio. Euro an der Investmentgesellschaft Advans SA beteiligt, die wiederum Mehrheitsaktionär der großen kambodschanischen MFI Amret ist. Die MFI LOLC Cambodia und Amret sind Gegenstand der Untersuchung der CAO. Bis November 2021 wurde die kambodschanische Bank ACLEDA direkt von BMZ/KfW finanziert und die KfW war bis mindestens 2021 im Vorstand des größten Shareholders ACLEDA, dem ACLEDA Financial Trust (AFT), vertreten (cambodianess.com/article/microfinance-a-cover-up-as-well-as-a-crisis). Auch die DEG unterhält mehrere laufende Direktinvestitionen in ACLEDA sowie in die Hattha Bank. Auch diese beiden Banken sind aufgrund ihrer Mikrokredit- und KMU-Finanzierungen (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) Gegenstand der CAO-Untersuchung.

Über die dringende Adressierung der Probleme im kambodschanischen Mikrofinanzsektor hinaus sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Notwendigkeit, die Frage der Wirksamkeit und möglicher negativer Folgen von Mikrokrediten generell näher zu beleuchten. Auch aus anderen Ländern wird von weit verbreiteter Überschuldung, Verletzungen des Kundenschutzes und Selbsttötungen aufgrund von Schulden berichtet (www.bloomberg.com/graphics/2022-microfinance-banks-profit-off-developing-world/; thehimalayantimes.com/nepal/78-microfinance-victims-killed-themselves-in-two-years; nenow.in/north-east-news/assam/assam-woman-protesters-seek-ban-on-microfinance-companies.html).

Darüber hinaus ist die Wirksamkeit von Mikrokrediten zur Armutsbekämpfung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit nach wie vor umstritten. Zahlreiche wissenschaftliche Studien und Metastudien zeigen, dass signifikante armutsreduzierende Effekte von Mikrokrediten kaum nachweisbar sind (zur Übersicht: www.suedwind-institut.de/fileadmin/Suedwind/Publikationen/2023/2023-01_Kleines_Geld__grosse_Erwartungen.pdf sowie die Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 24. Januar 2024). Auch der Autor der INEF-Studie kommt zu dem Schluss, dass „zumindest extreme Armut nicht mit der Förderung von Mikrofinanzierung zu bekämpfen ist, sondern nur mit Beiträgen zu sozialer Sicherung“ (www.welt-sichten.org/artikel/41107/es-geht-vor-allem-ums-geschaeft). Arme, ländliche und marginalisierte Bevölkerungsgruppen brauchen Zugang zu Kapital und Produktionsmitteln zu angemessenen Konditionen. Ob die Kreditvergabe durch kommerzielle MFI und Banken dafür der beste Ansatz ist, bleibt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller fraglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergriffen, um die im „Guardian“ im Oktober 2023 (www.theguardian.com/global-development/2023/oct/23/cambodia-microfinance-loan-firms-indigenous-people) veröffentlichten Fälle schuldengetriebener Suizide bzw. Suizidversuche indigener Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer aufzuklären, welche bei MFI verschuldet waren, die u. a. über Fonds MEF, MIFA und Advans SA finanziert werden, und wenn ja, welche?

2

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bei der Aufklärung der in Frage 1 genannten Fälle schuldengetriebener Selbsttötungen gewonnen?

3

Sind der Bundesregierung die o. g. Rechercheergebnisse bekannt, nach denen die Überschuldung über MFI für die Selbsttötungen indigener Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer ursächlich ist, und wenn ja, erkennt sie die Schilderungen als gegeben an, bzw. welche Schlüsse zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?

4

Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergriffen, um die in Medien im Mai 2022 (southeastasiaglobe.com/land-loss-and-debt-the-bottom-line-for-misleading-microloans/) veröffentlichten Fälle und Praktiken illegaler Besicherung von Krediten mit Gemeinschaftsland indigener Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, durch MFI/Banken, die u. a. von DEG sowie MEF und MIFA finanziert werden, aufzuklären, und wenn ja, welche?

5

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bei der Aufklärung der in Frage 4 genannten Fälle illegaler Besicherung von Krediten mit Gemeinschaftsland indigener Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer gewonnen?

6

Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergriffen, um andere in Medien seit 2019 veröffentlichten Fälle von erzwungenen Landverkäufen und weiteren Kundenschutzverletzungen durch MFI bzw. Banken, die direkt oder indirekt von BMZ, KfW und DEG finanziert werden, aufzuklären (z. B. www.bloomberg.com/news/features/2022-06-09/jpmorgan-s-175-million-clo-packaged-pain-into-profit, asia.nikkei.com/Business/Business-trends/Cambodia-s-reckless-microfinance-industry-puts-economy-atrisk, www.abc.net.au/news/2019-08-11/microfinance-loans-land-loss-rights-abuses-cambodia-report, www.rfa.org/english/news/cambodia/loans-05262020162236.html), und wenn ja, welche?

7

Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei der Aufklärung gekommen?

8

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung konkret ergriffen, um zukünftig schwere Fälle von Überschuldung, schuldengetriebenen Suiziden und illegaler Besicherung von Krediten mit (Gemeinschafts-)Land Indigener, im Rahmen der Finanzierung von MFI und Banken durch DEG bzw. über MEF, MIFA und Advans SA zu verhindern?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vorliegenden und ggf. gesammelten Informationen über Menschenrechts- und Kundenschutzverletzungen für die laufende Zusammenarbeit mit involvierten MFI und Banken, die über MEF, MIFA, Advans SA und DEG aktuell noch finanziert werden?

10

An welche kambodschanische MFI und Banken wurden über den MEF und MIFA seit 2019 neue Finanzierungen für Mikrofinanzierung oder KMU-Kreditvergabe vergeben (bitte jeweils die Höhe und genaue Laufzeiten der Kredite angeben)?

11

Warum wurden vom BMZ und von der KfW finanzierten Fonds MIFA seit Dezember 2020 keine Informationen zu dessen Investitionen veröffentlicht („MIFA investor update“, verfügbar unter www.blueorchard.com/products/microfinance-initiative-for-asia-mifa/)?

12

Warum wurden im vierten Quartal 2022 über den MEF neue Kredite an kambodschanische MFI im Umfang von 8,8 Mio. US-Dollar vergeben, trotz der Tatsache, dass seit Februar 2022 ein IFC/CAO-Beschwerdeverfahren gegen mehrere MEF-finanzierte MFI und Banken läuft, wurden zusätzliche Vorkehrungen im Rahmen dieser neuen Finanzierungen getroffen, um weitere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

13

Planen das BMZ, die KfW, DEG oder die von BMZ/KfW finanzierten Fonds MEF und MIFA neue Zusagen an kambodschanische MFI oder Banken für Mikro- oder KMU-Kreditvergabe, und wenn ja, an welche MFI bzw. Banken, und in welchem Umfang?

14

Ist in den laufenden Verträgen von BMZ, KfW und DEG mit MEF, MIFA, Advans SA bzw. direkt finanzierten Banken das Recht verankert, im Falle nachgewiesener Kundenschutz- bzw. Menschenrechtsverletzungen bzw. bei grober Vernachlässigung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten den Vertrag zu kündigen?

15

Sind in den Verträgen von BMZ, KfW und DEG mit MEF, MIFA und Advans SA und den direkt finanzierten MFI bzw. Banken Standardklauseln enthalten, die eine Einhaltung von Menschenrechten und Kundenschutzprinzipien vorschreiben, und wenn ja, sind solche Standardklauseln einsehbar?

16

Sind in den Verträgen von MEF, MIFA und Advans SA mit den finanzierten bzw. beteiligten MFI bzw. Banken Standardklauseln enthalten, die den Schutz von Menschenrechten und eine Einhaltung und Kundenschutzprinzipien vorschreiben, und wenn ja, sind solche Standardklauseln einsehbar?

17

Seit wann ist der KfW-Landesdirektor bzw. die KfW-Landesdirektorin im Board of Trustee beim ACLEDA Financial Trust (AFT), dem größten Anteilseigner der ACLEDA Bank, tätig, und was sind seine bzw. ihre genauen Aufgaben und ist seine bzw. ihre Rolle im Board of Trustee des AFT?

18

Welche Empfehlungen der INEF-Studie plant die Bundesregierung umzusetzen bzw. bei der Umsetzung konkrete Unterstützung zu leisten?

19

Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Umsetzung der „Generelle[n] Empfehlungen für den Mikrofinanzsektor“ der INEF-Studie (S. 105 f.) zu unterstützen, insbesondere die Punkte

a) „Rückabwicklung schuldhaft gewährter Darlehen“, darunter komplette Streichung von Darlehen und Entschädigung für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in entsprechenden Fällen;

b) „Allgemeine Schuldstreichung für (extrem) Arme“;

c) „Mittelfristig eine Monitoringstelle und kreditbezogene VerbraucherInnen-Schutzagentur gründen“?

20

Was hat die Bundesregierung konkret und nachweislich unternommen, um die „Empfehlungen für die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit“ der INEF-Studie (S. 110 ff.) umzusetzen?

21

Plant die Bundesregierung, konkret und nachweislich die von der INEF-Studie (S. 110) empfohlenen Maßnahmen und Schritte zu „Unverantwortliche Kredite verantwortungsvoll abwickeln“ umzusetzen, und wenn ja, was wurde bisher dazu unternommen oder ist geplant, und wenn nein, warum nicht?

22

Hat die Bundesregierung der kambodschanischen Regierung bereits „Reformempfehlungen zur Regulierung des Mikrofinanzmarktes“ unterbreitet, und wenn ja, welche Empfehlungen, und inwiefern ist eine Unterstützung bei der Umsetzung der Empfehlungen vorgesehen?

23

Plant die Bundesregierung, finanzielle Mittel für die Einrichtung einer unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestelle sowie für Entschuldung und Wiedergutmachung geschädigter Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in Kambodscha bereitzustellen, und wenn ja, welche Unterstützung ist genau geplant, und wenn nein, warum nicht?

24

Wie hoch waren die Gewinne von MEF sowie MIFA aus den Investitionen an kambodschanische MFI und Banken sowie aus den Investitionen der DEG an kambodschanische Banken (für KMU-Kreditvergabe) seit 2019?

25

Gibt es Pläne, die Gewinne aus diesen Investitionen an kambodschanische MFI bzw. Banken für Schuldenerlasse, Entschädigung und/oder Einrichtung einer unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestelle zu nutzen, wie dies von Menschenrechtsorganisationen gefordert wird, und wenn nein, warum nicht?

26

Wird die Bundesregierung ihr eigenes Engagement zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und zur Umsetzung der Empfehlungen der INEF-Studie parallel zum UN-Multi-Stakeholder-Dialog und unabhängig von möglichen Entscheidungen im Rahmen des Dialogprozesses fortführen, und wie genau sollen die beiden Prozesse auseinandergehalten werden?

27

Wurde die von der KfW beauftragte Fernbefragung von 964 Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern mit Bundesmitteln oder Eigenmitteln der KfW finanziert?

28

Warum wurde die Studie, die laut Bundesregierung „aussagekräftige Tendenzen und wertvolle Ansatzpunkte für mögliche Handlungsbedarfe“ geliefert hat, nicht veröffentlicht (ggf. anonymisiert), obwohl ein so großes öffentliches Interesse an der Thematik in Kambodscha besteht?

29

Kann die INEF-Studie eingesehen werden, und wenn ja, von wem, und wo?

30

Welche persönlichen Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern (auch untere Ministerialebene) aus Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen des Treffens auflisten)?

31

Welche Korrespondenz von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern (auch untere Ministerialebene) aus Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Art der Korrespondenz, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen der Korrespondenz auflisten)?

32

Welche persönlichen Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen und privaten Finanzbranche aus Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen des Treffens auflisten)?

33

Welche Korrespondenz von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen und privaten Finanzbranche aus Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Art der Korrespondenz, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen der Korrespondenz auflisten)?

34

Welche persönlichen Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der DEG und KfW mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern (auch untere Ministerialebene) aus Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema und Ergebnissen des Treffens auflisten)?

35

Welche Korrespondenz von Vertreterinnen und Vertretern der DEG und KfW mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern (auch untere Ministerialebene) aus Kambodscha mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Art der Korrespondenz, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen der Korrespondenz auflisten)?

36

Welche persönlichen Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (auch untere Ministerialebene) mit Vertreterinnen und Vertretern deutscher Institutionen der Entwicklungsfinanzierung mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung in Kambodscha gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen des Treffens auflisten)?

37

Welche Korrespondenz von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern deutscher Institutionen der Entwicklungsfinanzierung mit Bezug zur Mikro- und KMU-Finanzierung in Kambodscha gab es im Zeitraum von 2020 bis heute (bitte tabellarisch nach Jahr, Ort, Art der Korrespondenz, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Inhalt und Ergebnissen der Korrespondenz auflisten)?

38

Welche konkreten Konsequenzen und „lessons learnt“ zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit Mikro- und KMU-Finanzierungen in Kambodscha für weitere Finanzierungen in diesen Bereichen in anderen Ländern und Regionen, insbesondere mit Blick auf die Sicherung von Kundenschutz und Menschenrechten, die Verhinderung von Überschuldung und der Praxis der Besicherung von Krediten mit Land?

39

Wie viele Mittel (Bundesmittel und Eigenmittel) wurden seit 2020 für Mikro- und KMU-Finanzierungen durch das BMZ, die KfW und DEG bereitgestellt (bitte nach Programmen, Zahl und Geschlecht der Kreditnehmer, Ländern und Jahr auflisten)?

40

Wie viele der in Frage 39 vergebenen Mittel wurden zurückgezahlt (bitte nach Programmen, Zahl und Geschlecht der Kreditnehmer, Ländern und Jahr auflisten)?

41

Wie hoch waren die Zinseinnahmen der in Frage 39 vergebenen Mittel (bitte nach Programmen, Zahl und Geschlecht der Kreditnehmer, Ländern und Jahr auflisten)?

42

Wie hoch war die Kreditausfallquote der in Frage 39 vergebenen Mittel (bitte nach Programmen, Zahl und Geschlecht der Kreditnehmer, Ländern, Jahr und Ausfallgrund auflisten)?

43

Wie und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Mikrofinanzierungen in Kambodscha und generell mit Blick auf die Armutsbekämpfung, wirtschaftliche Entwicklung und Gleichberechtigung der Geschlechter ein?

44

Nutzen das BMZ, die KfW und DEG Outcome- und/oder Impact-Indikatoren, um die Wirkungen von Mikro- und KMU-Kreditvergabe-Finanzierungen zu überprüfen, und wenn ja, welche Outcome- und/oder Impact-Indikatoren werden konkret genutzt, und was sind die Ergebnisse der Impact-Indikatoren (bitte nach Institution und Ergebnissen nach Impact-Indikatoren auflisten)?

45

Plant die Bundesregierung Studien in Auftrag zu geben, um die Wirksamkeit von Mikrofinanzierung zur Armutsbekämpfung, wirtschaftlichen Entwicklung und Gleichberechtigung der Geschlechter und/oder zu negativen Auswirkungen von Mikrofinanzierung genauer zu analysieren?

46

Unterstützt das BMZ auch bilaterale Programme zur Förderung alternativer Ansätze, um ländlichen, armen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen Zugang zu Finanz- und Sparprodukten zu ermöglichen (wie genossenschaftliche und gemeindebasierte Ansätze), und wenn ja, in welchem Umfang, in welchen Ländern, und welche Ansätze?

Berlin, den 28. März 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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