Vorstellungen und Planungen der Bundesregierung zur Aufstellung des Gesundheitswesens bei Katastrophen und militärischen Konflikten
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Herausforderungen, vor denen das deutsche Gesundheitswesen steht, sind vielfältig. Ursachen sind neben der demografischen Entwicklung und dem immer größer werdenden Reformbedarf in der Kranken- und Pflegeversicherung auch die seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine geänderten internationalen Rahmenbedingungen.
Der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach hat eine Gesetzeslücke identifiziert und angekündigt, das deutsche Gesundheitswesen müsse sich für große Katastrophen und militärische Konflikte besser aufstellen. Es brauche auch eine Zeitenwende im Gesundheitswesen. Ein Gesetzentwurf dazu solle in diesem Sommer 2024 vorgelegt werden (www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/interview/noz-02-03-24).
Für die Fragesteller ist nicht ersichtlich, inwieweit dies die Auffassung der gesamten Bundesregierung darstellt, ob die Arbeiten an dem Gesetzentwurf bereits begonnen haben und wie konkret die Abstimmung zwischen den zuständigen Ressorts und weiteren Beteiligten bereits erfolgt ist bzw. noch erfolgen soll.
Die Fragen der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sind insbesondere aufgrund der Tatsache von Bedeutung, dass Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach auf der Kommunikationsplattform X bereits Gedankenspiele für die möglichen Szenarien im Fall von Raketenangriffen auf die Bundeshauptstadt anstellt (twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1766813300040339925).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Kennt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Gesundheit, das deutsche Gesundheitswesen müsse sich für große Katastrophen und militärische Konflikte besser aufstellen, und unterstützt sie diese, und wenn ja, in welchen Bereichen besteht nach Ansicht der Bundesregierung der größte Handlungsbedarf?
Wann fanden die ersten Gespräche, insbesondere zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), zu dem geplanten Gesetzentwurf statt, wie häufig haben in der Folge Termine stattgefunden, und dauern diese Gespräche noch an, und welches Ressort hat bei diesen Gesprächen die Federführung?
Waren die Aussagen von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/interview/noz-02-03-24) mit dem BMVg und dem BMI abgestimmt?
Plant die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Gesundheitswesens im Krisenfall auch Gespräche mit Vertretern der Länder zu führen, und wenn ja, wann sollen diese Gespräche beginnen, und in welchem Format sollen sie geführt werden, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Gesundheitswesens im Krisenfall auch Gespräche mit Vertretern der Kommunen zu führen, und wenn ja, wann sollen diese Gespräche beginnen, und in welchem Format sollen sie geführt werden, und wenns nein, warum nicht?
Welche Aufgaben könnte nach Auffassung der Bundesregierung der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in diesem Zusammenhang übernehmen?
Plant die Bundesregierung, vor diesem Hintergrund den bis 2026 laufenden Pakt für den ÖGD zu verlängern?
Beabsichtigt die Bundesregierung, wie vom Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach angekündigt, noch in diesem Sommer einen Referentenentwurf vorzustellen, und wie sieht der Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren aus?
Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung der Finanzbedarf für die geplanten Maßnahmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Ertüchtigung des Gesundheitswesens Mittel aus einem bestehenden oder noch zu errichtenden Sondervermögen zu verwenden?
War das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in die bisherigen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung eingebunden?
Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung der Personalbedarf der geplanten Maßnahmen?
Kennt die Bundesregierung die Aussagen von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach auf der Kommunikationsplattform X zu möglichen Folgen eines Raketenangriffs auf die Bundeshauptstadt, und wie verhält sie sich zu diesen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass derartige Aussagen nicht unbedingt einen hilfreichen Beitrag in der aktuellen Krisensituation darstellen?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen der Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens und der geplanten Krankenhausreform, und wenn ja, wie sollen diese beiden Vorhaben miteinander verknüpft werden?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen der Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens und der geplanten Neustrukturierung des Sanitätsdienstes, und wenn ja, wie sollen diese beiden Vorhaben miteinander verknüpft werden?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, die zu den Überlegungen über die Neustrukturierung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr geführt haben?
Wie passt die geplante Reform des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durch die Auflösung des Kommandos Sanitätsdienst in Koblenz mit den Bemühungen des Bundesgesundheitsministers, besser auf Katastrophen und militärische Konflikte vorbereitet zu sein, zusammen?
Sieht die Bundesregierung angesichts der vom Bundesgesundheitsminister benannten Herausforderungen für das Gesundheitswesen die Gefahr einer Störung bzw. einer zusätzlichen Belastung der zivil-militärischen Zusammenarbeit durch die angekündigte Reform des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr, welches sich nach Ansicht der Fragesteller seit seiner letzten Reform 2012 über 20 Jahre hinweg zu einem wertvollen, gut funktionierenden, verlässlichen und notwendigen Partner des zivilen Gesundheitswesens entwickelt hat und der gerade durch die zentral geführte Kommandostruktur hervorragend funktioniert?
Wer ist in der zukünftigen Struktur der Bundeswehr der zentrale und verantwortliche Ansprechpartner für das zivile Gesundheitswesen?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die nach Ansicht der Fragesteller dringend notwendige Ertüchtigung von Patiententransporten auf der Schiene im Falle von Katastrophen und militärischen Konflikten, und aus welchem Haushalt sollen die Mittel in welcher Höhe für anzuschaffende Patiententransportzüge bereitgestellt werden?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine gleichberechtigte Versorgung von Menschen mit Behinderungen bei Katastrophen und militärischen Konflikten ausreichend gewährleistet, und welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht sie ggf., um bestehende Schutzlücken unter Beteiligung von Betroffenen zu schließen?