Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Hennig-Wellsow, Clara
Bünger, Ates Gürpinar, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11056 –
Konsequenzen aus dem Abstimmungsverhalten der Bundesregierung auf
EU-Ebene – Umgang mit dem Abstimmungsphänomen des sogenannten
German Vote
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei Amtsantritt nahm sich die aktuelle Bundesregierung vor, dem
Abstimmungsphänomen des sogenannten German Vote entgegenwirken zu wollen
(
www.zdf.de/nachrichten/politik/eu-german-vote-deutschland-fdp-lieferketten
gesetz-100.html). Seit Beginn der Legislatur zeichnet sich die Haltung der
Bundesregierung, zu Abstimmungen auf EU-Ebene, jedoch vor allem durch
wiederkehrende Uneinigkeit aus (
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/g
erman-vote-am-freitag-droht-die-naechste-enthaltung-deutschlands-in-bruesse
l/100014665.html). Eine Besserung oder ein Wandel im Vergleich zur
Koalition der Fraktionen der SPD und CDU/CSU ist bisher schwerlich zu erkennen.
Im März 2023 erreichte die Situation mit dem ungewöhnlichen Vorgehen bei
den Abstimmungen zum EU-Verbrennerverbot ab 2035 durch
Nachforderungen, nach dem Abschluss der Verhandlungen, was ein bisher noch nie
dagewesenes Verhalten auf EU-Ebene darstellt (
www.sueddeutsche.de/politik/verbren
ner-eu-fdp-1.5762077), den nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller traurigen Höhepunkt. Dieser Zustand hat sich in den letzten Monaten
leider verfestigt. Im Abstimmungsverhalten bei dem EU-Lieferkettengesetz,
den CO2-Flottengrenzwerten für Lkws, der EU-Verordnung zur
Plattformarbeit, der EU-Verpackungsverordnung, dem AI-Act, der EU-Verordnung gegen
Zwangsarbeit, der EU-Richtlinie zum Gewaltschutz für Frauen, der EU-
Gebäuderichtlinie und des EU-Renaturierungsgesetzes trat die Bundesregierung
selten geschlossen auf, was oft das Resultat einer Enthaltung in der jeweiligen
Abstimmung hatte. Zudem wurden die Enthaltungen zu den entsprechenden
Vorhaben meist erst sehr spät den europäischen Partnern kommuniziert. Dieser
Politikstil führt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu
Vertrauensverlust bei den europäischen Partnern und der Einfluss Deutschlands
auf die EU-Gesetzgebung schwindet. Vor allem die kurzfristige Ankündigung
von Enthaltungen im Europäischen Rat führt bei den europäischen Partnern zu
großer Irritation. Die Ablehnung von Vorhaben erst nach erfolgreichen Trilog-
Verhandlungen kundzutun, schadet nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, zahlreicher Medien und europäischer Politikerinnen und Politiker
(
www.tagesschau.de/ausland/europa/deutschland-in-der-eu-100.html)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11359
20. Wahlperiode 10.05.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 10. Mai 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschlands Ansehens und zeugt nicht von einem fairen, respektvollen und
gleichberechtigten Umgang mit den europäischen Partnern.
1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass durch die zahlreichen kurzfristigen Enthaltungen bei
Abstimmungen Vertrauen bei den europäischen Partnern verloren gegangen ist,
und wenn ja, mit welcher Strategie soll dieses bei den europäischen
Partnern wiederhergestellt werden?
2. Wie gedenkt die Bundesregierung, in Zukunft kurzfristige Änderungen
im Abstimmungsverhalten zu verhindern und dem sogenannten German
Vote effektiv entgegenzuwirken?
9. Mit welcher Strategie gedenkt die Bundesregierung, Deutschlands
Einfluss auf EU-Ebene zu sichern bzw. wiederherzustellen und als
verlässlicher Partner aufzutreten?
Die Fragen 1, 2 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die die Regierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag dazu
bekannt, dass sie eine aktive Europapolitik betreiben wollen und einen
konstruktiven Gestaltungsanspruch haben, zu dem auch gehört, sich durch eine
stringentere Koordinierung eindeutig und frühzeitig zu Vorhaben der Europäischen
Kommission zu positionieren.
Zur Abstimmung der Position der Bundesregierung hat nach den Grundsätzen
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) das
federführende Bundesministerium die anderen sachlich berührten Bundesministerien
möglichst frühzeitig zu beteiligen, um diesen eine rechtzeitige und umfassende
Mitprüfung des Vorhabens zu ermöglichen. Diese sind angehalten, ihrerseits
Entwürfe für Stellungnahmen beschleunigt zu bearbeiten und weiterzuleiten.
Dabei lässt sich die Bundesregierung von folgenden Prinzipien leiten:
Frühzeitige und zielorientierte Dossiersteuerung, verlässliche und transparente
Abstimmungen, konstruktive Lösung etwaiger Konflikte und möglichst kohärente
Positionierung.
Um den europapolitischen Gestaltungsanspruch der Bundesregierung
umzusetzen, hat die Bundesregierung die EU-Koordinierung weiter gestärkt. So findet
unter anderem in den etablierten Europakoordinierungsgremien auf Ebene der
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie der Abteilungsleitungen ein
regelmäßiger Austausch zu Positionierungen der Bundesregierung statt.
Zusätzlich werden auch alle politischen Gremien (bis hin zum Bundeskabinett) mit
europapolitischen Fragen befasst, sofern dies erforderlich ist.
Die Haltung der Bundesregierung ist in den Gremien der Europäischen Union
(EU) gemäß § 74 Absatz 6 GGO stets einheitlich darzustellen. Die
Bundesregierung sieht eine erfolgreiche europapolitische Koordinierung als
kontinuierliche Aufgabe und wird dieses Ziel aktiv weiterverfolgen.
3. Welche inhaltlichen Gründe waren ausschlaggebend für die kurzfristig
angedachte Enthaltung der Bunderegierung bei der Abstimmung zu den
CO2-Flottengrenzwerten für Lkws, und trifft die Vermutung der
Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass die im Entwurf nicht vorhandene
Einsatzmöglichkeit von sogenannten eFuels ausschlaggebend war, oder
gab es noch andere Gründe, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat nicht beabsichtigt, sich im Ausschuss der Ständigen
Vertreter (AStV) bei den Abstimmungen zu den CO2-Flottengrenzwerten für
schwere Nutzfahrzeuge zu enthalten.
4. Warum wurden konkrete Kritikpunkte der Bundesregierung gegen die
EU-Verordnung für CO2 Flottengrenzwerte für Lkws nicht in der letzten
Verhandlungsrunde der Unterhändler am 18. Januar 2024 in Brüssel
vorgebracht?
Die Bundesregierung nimmt an den Trilogverhandlungen zwischen
Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission
nicht direkt teil, die Interessen der Mitgliedstaaten werden in den
Verhandlungen durch die jeweilige Ratspräsidentschaft vertreten. Im Rahmen der
Verhandlungen des Dossiers wurden die Kritikpunkte Deutschlands nahezu vollständig
berücksichtigt und in den Verordnungstext mit aufgenommen.
5. Wie hoch sind, sofern der Bundesregierung entsprechende Prognosen
vorliegen, die Kapazitäten von eFuels ab 2035 auf dem deutschen Markt
(bitte in Liter und Preis pro Liter angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine hinreichend belastbaren Informationen zur
zukünftig verfügbaren Menge an erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen
Ursprungs („E-Fuels“) vor.
6. Welche inhaltlichen Gründe waren ausschlaggebend für die Enthaltung
der Bundesregierung bei der Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz
(Corporate Sustainability Due Diligence Directive)?
Innerhalb der Bundesregierung wurde der zur genannten Richtlinie im Trilog
zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission erzielte Kompromiss
unterschiedlich bewertet. Nach § 74 Absatz 6 GGO ist die Haltung der
Bundesregierung zu Vorhaben der EU in den Gremien der EU einheitlich darzustellen.
Daher hat sich die Bundesrepublik bei der Abstimmung enthalten.
7. Plant die Bundesregierung die Anpassung bzw. die Abschwächung des
nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes an das nun bestehende
europäische Recht?
Nach Inkrafttreten der Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre
Zeit haben, die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. In diesem
Zusammenhang wird der Umsetzungsbedarf innerhalb der Bundesregierung zu
prüfen und zu adressieren sein.
8. Sieht die Bundesregierung die Verhandlungsposition Deutschlands in
kommenden Trilog-Verhandlungen durch das Abstimmungsverhalten der
letzten Monate geschwächt, und wenn nein, bitte begründen?
Die Bundesregierung nimmt an den Trilogverhandlungen nicht selbst teil, die
Interessen der Mitgliedstaaten werden durch die jeweilige Ratspräsidentschaft
vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
10. Gedenkt der Bundeskanzler Olaf Scholz bei zukünftigen Uneinigkeiten,
innerhalb der Bundesregierung, über das Abstimmungsverhalten auf EU-
Ebene Gebrauch von seiner Richtlinienkompetenz nach Artikel 65 des
Grundgesetzes zu machen, und wenn nein, welche Gründe sprechen aus
Sicht des Bundeskanzlers dagegen?
Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers umfasst die Vorgabe eines
Rahmens für das Regierungshandeln, den die einzelnen Ministerien mit Inhalten
ausfüllen. Innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien leitet jede
Bundesministerin und jeder Bundesminister ihren bzw. seinen Geschäftsbereich
selbstständig und verantwortet auch die Abstimmung der Positionierung der
Bundesregierung für die EU-Ebene. Die Haltung der Bundesregierung zu EU-
Vorhaben ist in den EU-Gremien einheitlich darzustellen.
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung mit Blick auf ihr
Verhalten bei der Abstimmung über die EU-Verordnung zur Plattformarbeit,
welche gegen die Stimmen von Deutschland und Frankreich
angenommen wurde?
Die Bundesregierung hat das Abstimmungsergebnis im Rat zu der im Trilog
erzielten Verständigung über den Entwurf der Europäischen Kommission für
eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
zur Kenntnis genommen und wird nunmehr die Umsetzung der europäischen
Vorgaben in nationales Recht innerhalb der Umsetzungsfrist vorbereiten. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
12. Gab es Absprachen mit der italienischen Regierung darüber, dass
Deutschland die EU-Verpackungsverordnung ablehnt und Italien im
Gegenzug das EU-Lieferkettengesetz ablehnt, und wenn ja,
a) gibt es weitere Deals und/oder Absprachen mit der italienischen
Regierung über das Stimmverhalten auf EU-Ebene,
b) zu welchem Zeitpunkt wurden diese Absprachen getroffen?
Es gab im Vorfeld zu den Abstimmungen über die EU-Verpackungsverordnung
und das EU-Lieferkettengesetz keine derartigen Absprachen zwischen der
Bundesregierung und der italienischen Regierung.
13. Welche Gründe hatte die Enthaltung der Bundesregierung bei der
Abstimmung über die EU-Verordnung zur Plattformarbeit?
Innerhalb der Bundesregierung bestanden unterschiedliche Auffassungen zu
der im Trilog erzielten Verständigung über den Entwurf der Europäischen
Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in
der Plattformarbeit. Nach § 74 Absatz 6 GGO ist die Haltung der
Bundesregierung zu Vorhaben der EU in den Gremien der EU einheitlich darzustellen.
Daher hat sich die Bundesrepublik bei der Abstimmung enthalten.
14. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Kritikpunkte an der EU-Verordnung
zur Plattformarbeit den europäischen Partnern mitgeteilt?
Es gibt einen fortlaufenden Austausch zwischen den europäischen Partnern und
Vertreterinnen und Vertretern der europapolitischen Vorhaben und der
Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen zu Dossiers. Dieser Austausch beinhaltete
auch Einschätzungen zu den Verhandlungen über den Vorschlag der
Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit sowie der im Verlauf der Verhandlungen erzielten
Verständigungen.
15. Welche Lehren und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem
Ausgang der Verhandlungen, bzw. dem nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller ungewöhnlichen Vorgehen, über die CO2-Standards
für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge aus dem Frühjahr 2023 gezogen?
Die die Regierung tragenden Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag
dazu bekannt, dass sie eine Regierung bilden werden, die deutsche Interessen
im Lichte europäischer Interessen definiert und darin auch festgehalten, dass
sie als größter Mitgliedstaat ihre besondere Verantwortung in einem dienenden
Verständnis für die EU als Ganzes wahrnehmen werden.
Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, verlässlicher Partner bei
den Verhandlungen im Rat zu sein. Die Bundesregierung setzt sich deshalb
dafür ein, zwischen den Ressorts abgestimmte Positionen frühzeitig in die
jeweiligen Verhandlungsprozesse einzubringen.
16. Hat die Bundesregierung weiterhin Bedenken zum AI-Act, und wenn ja,
welche, und welche Öffnungsklauseln wird die Bundesregierung bei der
Umsetzung des AI-Act in Deutschland ggf. nutzen, um diese Bedenken
auszuräumen?
Die Mitgliedstaaten der EU haben am 2. Februar 2024 im Ausschuss der
Ständigen Vertreter (AStV) die Verordnung zur Festlegung harmonisierter
Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act) einstimmig
gebilligt. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die KI-Verordnung insgesamt
eine ausgewogene Regulierung darstellt, die vertrauenswürdige KI „made in
Europe“ fördert. Daher hat sie der KI-Verordnung zugestimmt. Wichtig ist nun
eine effiziente, bürokratiearme und innovationsfreundliche Durchführung.
17. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, die CO2-
Emissionen im Gebäudesektor (40 Prozent der Emissionen innerhalb der EU
fallen auf den Gebäudesektor zurück) zu senken (bitte die erwartete
Höhe der Einsparung von CO2 in Tonnen pro Maßnahme benennen)?
Die Bundesregierung senkt die CO2-Emissionen im Gebäudesektor mit einem
Instrumentenmix aus förderpolitischen, ordnungsrechtlichen, CO2-
bepreisenden und flankierenden Maßnahmen im Bereich der Information und Beratung.
Dieser Instrumentenmix wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2023
am 4. Oktober 2023 durch die Bundesregierung beschlossen.
Die jüngsten Projektionsdaten 2024 haben gezeigt, dass diese
Maßnahmenkombination zu einer erheblichen Senkung der Treibhausgasemissionen im
Gebäudesektor bis 2030 und darüber hinaus führt: Während am Anfang der
Legislaturperiode der Gebäudesektor noch eine kumulierte Emissionslücke von
152 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 verzeichnete, wird sich diese
Lücke mit den bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen auf 32
Millionen Tonnen reduzieren. Gemäß der Projektionsdaten 2024 kann der
Gebäudesektor den Richtwert des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) für das Jahr
2030 (67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente) demnach nahezu erreichen
(68 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente).
Derzeit befindet sich die Einzelinstrumentenbewertung für die Projektionsdaten
2024 noch in Bearbeitung durch das Umweltbundesamt. Da viele der im
Mit-Maßnahmen-Szenario des Projektionsberichts 2024 enthaltenen
Maßnahmen bereits im Rahmen des Projektionsberichts 2023 quantifiziert wurden,
kann für eine Einschätzung auf die Einzelinstrumentenbewertung 2023
zurückgegriffen werden. Die wirksamsten Instrumente sind demnach die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Novelle der Heizungsförderung im Zuge
der 65-Prozent-Regel) (15 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente Minderung im
Jahr 2030, kumuliert knapp 69 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente) und das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) (13 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente
Minderung im Jahr 2030, kumuliert knapp 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente).
Beide Instrumente nehmen im Zeitverlauf bis 2050 stark in ihrer Wirkung zu
und waren bereits in leicht abgewandelter Form im Projektionsbericht 2023
(PB) enthalten.
Weitere Minderungseffekte entstehen unter anderem auf Grundlage der
steuerlichen Förderungen von Gebäudesanierungen (PB-Daten 2023: 2,4 Millionen
Tonnen in 2030), der CO2-Bepreisung (PB-Daten 2023: 0,4 Millionen Tonnen
2030) und der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über
mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav mit u. a. Regelungen zur
Heizungsoptimierung und zum hydraulischen Abgleich; PB-Daten 2023: 1,1 Millionen
Tonnen 2030).
Die Bundesregierung sieht zur weiteren Verringerung der Emissionslücke im
Gebäudesektor – auch mit Blick auf europarechtliche Vorgaben im Rahmen der
Effort Sharing Regulation (ESR) – weiterhin Handlungsbedarf.
18. Wird die Bundesregierung dem EU-Renaturierungsgesetz nur unter
Vorbehalt einer Protokollnotiz zustimmen, wonach die Umsetzung des
Gesetzes keine zusätzlichen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe
mit sich bringen darf (
www.riffreporter.de/de/umwelt/deutschland-stimm
t-fuer-eu-renaturierungsgesetz-fuer-wichtigen-fortschritt-fuer-naturschut
z-in-europa), und wenn ja,
a) wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die
Protokollnotiz in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird,
Deutschland hat auf Grundlage der abgestimmten Position der
Bundesregierung am 22. November 2023 im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) der
erzielten Trilogeinigung zugestimmt. Diese Position ist unverändert. Sie
bestätigt das zwischen den EU-Organen erzielte Verhandlungsergebnis als
ausgewogenen Kompromiss aller Interessen. Zusätzlich haben sich die Ressorts auf eine
Protokollerklärung verständigt, mit der hervorgehoben wird, dass für die
Umsetzung der Verordnung in der vorliegenden Fassung entscheidend ist, dass
keine zusätzlichen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe entstehen. Der
zum Beschluss vorgelegte Entwurf der Wiederherstellungsverordnung sieht
vor, dass nach Inkrafttreten von den Mitgliedstaaten unter Beteiligung aller
Interessengruppen – auch der Landwirtschaft – nationale
Wiederherstellungspläne erarbeitet werden sollen. In diesem Prozess werden dann auch geeignete
Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich, soweit zur Erreichung der Ziele
der Verordnung erforderlich, entwickelt.
b) welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, falls die
Umsetzung des Gesetzes doch zusätzliche Belastungen für
landwirtschaftliche Betriebe mit sich bringt?
Das Rechtsetzungsverfahren auf europäischer Ebene befindet sich derzeit in der
ersten Lesung und ist nicht abgeschlossen. Die bisherige Trilogeinigung sieht
vor, dass eine nationale Wiederherstellungsplanung erst nach einem
Inkrafttreten der Verordnung mit umfangreichen Beteiligungen beginnen würde. Aus
Sicht der Bundesregierung ist entscheidend, dass durch die Umsetzung der
Verordnung über die Wiederherstellung der Natur keine zusätzlichen Belastungen
für landwirtschaftliche Betriebe entstehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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