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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft - Zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

21.05.2024

Aktualisiert

14.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1126503.05.2024

Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft – Zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Dr. André Hahn, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Petra Pau, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Martina Renner und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 2021 zum Ziel gesetzt, „das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation [zu] reformieren“, um verlässliche Arbeitsbedingungen für das wissenschaftliche Personal an deutschen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu schaffen. Die Bundesregierung versprach unter anderem, „die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit [zu] knüpfen und darauf hin[zu] wirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden“ (vgl. Koalitionsvertrag 2021, S. 19).

Der am 5. Juni 2023 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Gesetzentwurf vom 27. März 2024 lässt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Einlösung dieses Versprechens jedoch vermissen. Obwohl Promovierende laut Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 (S. 30) im Durchschnitt 5,7 Jahre bis zum Doktortitel brauchen, sollen sie eine Vertragslaufzeit von drei Jahren erhalten, die aber nur für den ersten Arbeitsvertrag gilt. Gleichzeitig handelt es sich um eine „Soll-Bestimmung“, von der unter Umständen abgewichen werden kann. Kurzzeitverträge und Kettenbefristungen bleiben damit weiterhin möglich.

Ähnlich verhält es sich mit dem bereits promovierten Personal (PostDocs). Ihre maximal mögliche Beschäftigungsdauer soll von sechs auf vier Jahre reduziert werden. Die Dauer des ersten Arbeitsvertrages soll zwei Jahre nicht unterschreiten und das obwohl die Planungsunsicherheit in den wissenschaftlichen Karrierewegen als häufigster Grund angegeben wird, die aktive Wissenschaft zu verlassen. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung um zwei weitere Jahre erfolgen, ist aber nur dann möglich, wenn eine Vereinbarung über die Erreichung bestimmter Ziele geschlossen wird. Nur nach Erfüllung der Zielvereinbarung kann ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis geschlossen werden.

Die im Gesetzentwurf skizzierten Änderungen am Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und damit auch die sogenannte 4+2-Regelung für PostDocs waren bis zur Beratung im Kabinett am 27. März 2024 zwischen den Koalitionspartnerinnen strittig, weshalb der Gesetzgebungsprozess immer wieder verzögert wurde. Die Koalition der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben nach wie vor keinen zeitlichen Plan zur Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag vorgelegt – eine nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vermeidbare Hängepartie mit unklarem Ausgang für die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und weitreichender Wirkung auf ihren Verbleib in der Wissenschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann soll die Beratung zum Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des WissZeitVG im Deutschen Bundestag beginnen bzw. welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Verabschiedung eines reformierten WissZeitVG in dieser Wahlperiode (bitte angeben, wann der Gesetzentwurf im Plenum anberaten und an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung überwiesen wird, wann die Anberatung und Anhörung im Ausschuss stattfinden wird und wann mit der 2. bzw. 3. Beratung im Plenum gerechnet wird;bitte auch angeben, ab wann das Gesetz in Kraft treten soll [Monat und Jahr])?

2

Hält die Bundesregierung weiterhin an den im Gesetzentwurf vom 27. März 2024 vorgeschlagenen Änderungen des WissZeitVG fest?

3

Inwieweit werden sich nach Ansicht der Bundesregierung die Arbeitsbedingungen für wissenschaftliches Personal, insbesondere für die Post-Docs, durch die vorgeschlagenen Änderungen im WissZeitVG verbessern?

4

Erwartet die Bundesregierung mögliche negative Veränderungen in den Beschäftigungsverhältnissen des wissenschaftlichen Personals, insbesondere der PostDocs, durch die von ihr vorgeschlagenen Änderungen am WissZeitVG?

a) Wenn ja, welche, und warum geht die Bundesregierung von einer ausnahmslosen Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse aus?

b) Auf welche wissenschaftlichen Modellierungen oder anderweitigen evidenzbasierten Prognosen stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung, und mit welchem Institut arbeitet die Bundesregierung ggf. zur Einschätzung der Auswirkungen des Gesetzes zusammen?

5

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Anschlusszusage nach 4+2 Jahren PostDoc-Phase mit Zielvereinbarung an den Hochschulen auch umgesetzt wird?

a) Inwieweit ist das geplante 4+2-Modell mit teilweise deutlich kürzeren Projektlaufzeiten von in der Regel nur bis zu drei Jahren kompatibel?

b) Wie soll sichergestellt werden, dass mögliche Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit, Betreuungsaufgaben oder Beurlaubung innerhalb einer drittmittelfinanzierten Projektanstellung keinen Einfluss auf das Erreichen der Zielvereinbarungen für die Anschlusszusage nehmen?

c) Wie will die Bundesregierung auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und private Drittmittelgeber einwirken, um die Finanzierung für teilweise mehrjährige Ausfallzeiten zu übernehmen?

d) Plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Anpassung ihrer eigenen Projektlaufzeiten, um die Anschlusszusage auch für drittmittelfinanzierte PostDocs in BMBF-Projekten zu ermöglichen, und wenn ja, in welcher Form?

6

Inwieweit unterstützt die Verkürzung der Höchstbefristungsdauer von ehemals sechs auf vier Jahre bei den PostDocs die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

7

Sieht die Bundesregierung ihre eigenen Kriterien und Maßstäbe für „gute und verlässliche Arbeitsbedingungen“ im bisherigen Gesetzentwurf und insbesondere in der sogenannten 4+2-Regelung zur Befristung von Post-Docs erfüllt, und wenn ja, inwieweit sind die Kriterien und Maßstäbe konkret erfüllt, und wenn nein, mit welchen konkreten und gezielten Maßnahmen will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die eigenen Kriterien und Maßstäbe für „gute und verlässliche Arbeitsbedingungen“ in Wissenschaft, Forschung und Lehre erfüllt werden?

8

Wie, und nach welchen Kriterien definiert die Bundesregierung „gute und verlässliche Arbeitsbedingungen“ in Wissenschaft, Forschung und Lehre?

a) Inwieweit zieht die Bundesregierung die Anzahl und Dauer an Befristungen in Wissenschaft, Forschung und Lehre als quantitative Messgröße zur Bewertung der Arbeitsbedingungen heran, und welche weiteren Kriterien werden zur Bewertung guter Arbeitsbedingungen herangezogen?

b) Erachtet die Bundesregierung den Anteil der Befristungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen als eine verlässliche und ausreichende Bewertungsgröße für die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Wissenschaftssystems, und wenn ja, warum?

c) Welches kausale Verhältnis sieht die Bundesregierung zwischen dem Anteil der von Befristungen Betroffenen im akademischen Mittelbau und der Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Wissenschaftssystems?

d) Wie würde sich nach Meinung der Bundesregierung die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Wissenschaftssystems durch weniger Befristungen und mehr Dauerstellen verändern, und warum?

e) Geht die Bundesregierung bei der Schaffung von mehr entfristeten Stellen und der Reduzierung von befristeten Stellen im akademischen Mittelbau von eher negativen oder eher positiven Auswirkungen für das Wissenschaftssystem aus (bitte begründen)?

9

Wann, und in welcher Form will die Bundesregierung den zum Haushalt 2024 gefassten Beschluss des Haushaltsausschusses aus dem Oktober 2023 zur Schaffung von Dauerstellen für wissenschaftliches Personal umsetzen?

10

Wie viele Dauerstellen werden für PostDocs nach Prognose der Bundesregierung durch den in ihrem Gesetzentwurf vom 27. März 2024 vorgeschlagenen neuen § 1a WissZeitVG, der eine Anschlusszusage bei Erfüllung von zuvor vereinbarten Leistungsanforderungen vorsieht, in den nächsten zehn Jahren geschaffen?

a) Plant oder unterstützt die Bundesregierung die Schaffung einer neuen bundesweit einheitlichen Stellenkategorie unterhalb der Professur?

b) Plant die Bundesregierung die Schaffung oder Finanzierung zusätzlicher Professuren, und wenn ja, inwieweit wird der Bund die Länder hierbei finanziell unterstützen, und in welcher Form (beispielsweise Bundesprogramm)?

Berlin, den 24. April 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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