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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Rechtsetzungsverfahren

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

24.06.2024

Aktualisiert

03.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1170307.06.2024

Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Rechtsetzungsverfahren

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, dass die Beteiligungsfrist über die Einholung von Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Rechtsetzungsverfahren grundsätzlich nicht kürzer als vier Wochen sein soll (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Ralph Lenkert auf Bundestagsdrucksache 20/40). Die Fragesteller möchten Informationen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) darüber erfragen, wie dies in der Praxis umgesetzt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Werktage waren in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages die mittlere Frist für die Erarbeitung der Stellungnahme zu Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz durch Verbände und Länder (bitte beides als Median angeben und nach Abteilungen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Werktage waren die drei kürzesten und die vier längsten Fristen für die Stellungnahme durch Verbände und Länder im BMUV in der 20. Wahlperiode?

3

Wie viele Werktage waren in der 20. Wahlperiode die mittlere Frist für die Erarbeitung der Stellungnahme zu Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durch Verbände und Länder (bitte beides als Median angeben und nach Abteilungen aufschlüsseln), und welche Kriterien legt das Bundesministerium dabei zugrunde?

4

Wie viele Werktage waren die drei kürzesten und die vier längsten Fristen für die Stellungnahme durch Verbände und Länder im BMWK in der 20. Wahlperiode?

5

Bei wie vielen Referentenentwürfen des BMWK war die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen jeweils kürzer als vier Wochen, kürzer als zwei Wochen, kürzer als fünf Werktage, kürzer als zwei Werktage (bitte tabellarisch mit den entsprechenden Gesetzesvorhaben aufführen)?

6

Bei wie vielen Referentenentwürfen des BMUV war die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen jeweils kürzer als vier Wochen, kürzer als zwei Wochen, kürzer als fünf Werktage, kürzer als zwei Werktage (bitte tabellarisch mit den entsprechenden Gesetzesvorhaben aufführen)?

7

Bei welchen Gesetzesvorhaben des BMWK wurden die Referentenentwürfe an einem Freitag versendet und die Frist zur Stellungnahme endete am darauffolgenden Montag (bitte mit Uhrzeit der Versendung und Uhrzeit des Fristendes tabellarisch aufführen)?

Berlin, den 6. Juni 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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