Deutscher Bundestag Drucksache 20/12163
20. Wahlperiode 01.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Jörg
Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11704 –
Die Autobahn GmbH des Bundes – Investitionen in Erhaltung und
Bedarfsplanmaßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Autobahn GmbH des Bundes (im Folgenden: Autobahn GmbH)
verwaltet, betreibt, plant und baut seit 2021 im Wesentlichen die Autobahnen in
Deutschland, teils auch die Bundesstraßen.
Die Fraktionen der Bundesregierung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag den Grundsatz „einen stärkeren
Fokus auf Erhalt und Sanierung legen“ (S. 38) verankert. Dennoch stiegen im
Bundeshaushalt 2024 gegenüber dem Vorjahr die Ausgaben für
Bedarfsplanmaßnahmen um 17,8 Prozent (von 1,842 Mrd. Euro auf 2,169 Mrd. Euro), die
für Erhaltung jedoch nur um 5,2 Prozent (von 3,269 Mrd. Euro auf 3,439 Mrd.
Euro).
Seit 2022 treiben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
und die Autobahn GmbH im Bereich Erhaltung das Projekt
„Brückenmodernisierung“ voran (
www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/brueckenmo
dernisierung.html). Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht dazu vom
9. Januar 2024 an den Haushaltsausschuss (HHA) des Deutschen Bundestages
(HHA-Drucksache 20/5958) gewarnt, „ohne weitere Maßnahmen wird die
Autobahn GmbH den Verfall der Autobahnbrücken nicht stoppen können“.
Hinsichtlich der Verwaltung, des Betriebs und der Planungsleistungen der
Autobahn GmbH stellt sich die Frage, wie groß die Kostenvorteile gegenüber
der früheren Auftragsverwaltung durch die Länder sind.
1. Was hat die Bundesregierung getan, um bei den Bundesfernstraßen den
im Koalitionsvertrag verankerten Grundsatz „einen stärkeren Fokus auf
Erhalt und Sanierung legen“ (S. 38) umzusetzen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 28. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung mit dem im
Koalitionsvertrag verankerten Grundsatz „einen stärkeren Fokus auf Erhalt
und Sanierung legen“ (S. 38) für vereinbar, dass im Haushalt 2024 der
Aufwuchs der Mittel für Bedarfsplanmaßnahmen mit 17,8 Prozent
deutlich höher ist als der für Erhaltung mit 5,2 Prozent (Berechnung siehe
Vorbemerkung der Fragestellenden)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Das bereits im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aufgeführte Prinzip
„Erhalt vor Aus- und Neubau“ wurde und wird dadurch umgesetzt, dass die
gemäß der Erhaltungsbedarfsprognose 2030 notwendigen Erhaltungs- und
Ersatzinvestitionen in das bestehende Bundesfernstraßennetz vorrangig in das
Gesamtbudget eingestellt werden. Das danach noch verfügbare
Investitionsvolumen wird überwiegend für die vordringlichen Aus- und Neubauvorhaben
eingeplant.
Der gleiche Grundsatz wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024
angewandt.
3. Wie hoch ist der bekannte bzw. absehbare Mittelbedarf für Erhaltung bei
Bundesfernstraßen (bitte insgesamt sowie für dieses Jahr und die
kommenden Jahre getrennt darstellen sowie nach Autobahnen und
Bundesstraßen trennen)?
Die bestehende Erhaltungsbedarfsprognose für den BVWP 2030 wurde für den
Zeitraum von 2016 bis 2030 erstellt. Der prognostizierte Finanzbedarf
beinhaltet alle relevanten Anlagenteile der Straßeninfrastruktur an Bundesfernstraßen,
d. h. Fahrbahnen, Ingenieurbauwerke, sonstige Anlagenteile, Nebenanlagen
und Radwege. Insbesondere wegen der hohen Baupreissteigerungen der letzten
Jahre ist der prognostizierte Finanzbedarf der Erhaltungsbedarfsprognose 2016
bis 2030 nicht mehr aktuell.
Auf Grundlage aktualisierter Bestandsdaten und Daten aus der
Zustandserfassung und -bewertung sowie unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen
wird die Erhaltungsbedarfsprognose derzeit für die Bundesfernstraßen neu
erstellt. Die Fertigstellung ist im Laufe des Jahres 2024 geplant.
4. Wie hoch sind die für Erhaltung der Bundesfernstraßen zur Verfügung
stehenden Mittel im aktuellen Bundeshaushalt bzw. in der mittel- und
langfristigen Finanzplanung (bitte insgesamt sowie für dieses Jahr und
die kommenden Jahre getrennt darstellen sowie nach Autobahnen und
Bundesstraßen trennen)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die in der aktuellen Finanzplanung bis 2027 auf
Basis der Erhaltungsbedarfsprognose bis 2030 zur Verfügung stehenden
Erhaltungsmittel für die Bundesstraßen in Mio. Euro.
2024 2025 2026 2027
1 314 1 345 1 332 1 332
Der Autobahn GmbH des Bundes stehen in der aktuellen Finanzplanung bis
2027 beim Titel 891 11 folgende Investitionsmittel zur Verfügung (in Mio.
Euro).
2024 2025 2026 2027
6 033 6 288 6 223 6 264
Eine verbindliche Aufteilung auf die Ausgabenbereiche im Titel 891 11 erfolgt
erst mit Aufstellung des jeweiligen Haushaltsentwurfs. Basierend auf der
Erhaltungsbedarfsprognose bis 2030 stehen der Autobahn GmbH des Bundes im
Jahr 2024 für die Erhaltung 3 439 Mio. Euro zur Verfügung.
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung baureife
Erhaltungsmaßnahmen bei Bundesfernstraßen, die aktuell wegen Mittelmangels nicht
umgesetzt werden können (bitte ggf. einzelne Maßnahmen mit
Mittelumfang auflisten sowie nach Autobahnen und Bundesstraßen trennen)?
Nein.
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ausschreibungen für
Erhaltungsmaßnahmen bei Bundesfernstraßen, die in diesem Jahr wegen
Mittelmangels abgebrochen werden mussten (bitte ggf. einzelne
Ausschreibungen mit Mittelumfang auflisten sowie nach Autobahnen und
Bundesstraßen trennen)?
Nein.
7. Welche Projekte im Bereich Erhaltung bei Bundesfernstraßen konnten
bzw. können absehbar aufgrund der während der Amtszeit der aktuellen
Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung
schneller umgesetzt werden (bitte mit Mittelumfang auflisten und
begründen, warum es gegenüber der alten Rechtslage schneller ging bzw.
gehen wird)?
Zur Erneuerung von Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen ist im
Genehmigungsbeschleunigungsgesetz im Verkehrsbereich geregelt, dass für
Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
der Strecke keine Genehmigung (§ 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und Satz 4
des Bundesfernstraßengesetzes) und keine Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 14c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
erforderlich ist.
8. Ausgaben in welcher Höhe in diesem Jahr und in den kommenden Jahren
hält die Bundesregierung für nötig, um das Projekt
„Brückenmodernisierung“ umzusetzen (bitte nach Jahren getrennt auflisten)?
9. Mittel in welcher Höhe stehen in diesem Jahr und in den kommenden
Jahren für das Projekt „Brückenmodernisierung“ zur Verfügung (bitte
nach Jahren getrennt auflisten)?
10. Wie viele Brücken mit welcher Brückenfläche hat die Autobahn GmbH
2023 modernisiert bzw. saniert?
11. Wie viele Brücken mit welcher Brückenfläche erwartet die Autobahn
GmbH, jeweils 2024 und 2025 modernisieren bzw. sanieren zu können?
12. Welche Brückensanierungen bzw. Ersatzinvestitionen bei
Brückenbauwerken werden von der Autobahn GmbH 2024 abgeschlossen (bitte Lage
im Netz, Brückenfläche und Investitionssumme angeben)?
13. Welche Brückensanierungen bzw. Ersatzinvestitionen bei
Brückenbauwerken werden von der Autobahn GmbH 2024 begonnen (bitte Lage im
Netz, Brückenfläche und Investitionssumme angeben)?
14. Welche Brückensanierungen bzw. Ersatzinvestitionen bei
Brückenbauwerken plant die Autobahn GmbH 2025 (bitte Lage im Netz,
Brückenfläche und Investitionssumme angeben)?
15. Welche Auswirkungen auf die Restnutzungsdauer der Brückenbauwerke
mit einem Traglastindex von IV und V hat nach Kenntnis der
Bundesregierung das Ansinnen der Europäischen Union (EU), das zulässige
Gesamtgewicht für Lkws auf 44 Tonnen – auch für Diesel-Lkws im
grenzüberschreitenden Verkehr – anzuheben?
Die Fragen 8 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass die älteren, nach
nationalen Normen bemessenen Brücken, insbesondere jene mit einem
Traglastindex von IV und V, nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, höhere
Verkehrsbeanspruchungen infolge massenhafter schwererer Lkw als 40 t bei
einer generellen Erhöhung zu verkraften.
16. Ist für die Brückenbauwerke mit einem Traglastindex von IV und V eine
generelle Freigabe für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht
angesichts deren oft prekären Zustands vertretbar bzw. verantwortbar, und
wenn ja, wie will die Bundesregierung eine erhebliche Verkürzung der
Restnutzungsdauer durch die allgemeine Freigabe für Lkws mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von 44 Tonnen ausschließen bzw. ihr
entgegenwirken?
Die Diskussionen zur Richtlinie 96/53/EG auf EU-Ebene sind noch nicht
abgeschlossen. Gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten hat sich Deutschland dafür
ausgesprochen, die zulässige Achslast bei 11,5 t zu belassen. Weiterhin setzt
sich Deutschland für eine Begrenzung des zusätzlichen Gewichts auf 2 t für
emissionsfreie Fahrzeuge ein, die innerhalb eines Positivnetzes fahren dürften,
wenn dieses für höhere Verkehrsbeanspruchungen ausgelegt ist. Als Positivnetz
wird das TEN-T-Kernnetz angesehen, welches vom
Brückenmodernisierungsnetz abgedeckt wird und bis ca. 2032 modernisiert sein wird. Zusätzlich wird
eine Kontrolle der Achslasten über Onboard-Wiegesysteme angestrebt, um
Überladungen wirkungsvoll zu bekämpfen.
17. Ist das BMDV der Empfehlung des Bundesrechnungshofs aus seinem
Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum
Brückenmodernisierungsprogramm des Bundes für Autobahnbrücken vom
9. Januar 2024 (HHA-Drucksache 20/5958, S. 30) gefolgt (wenn nein,
jeweils warum nicht),
a) dass „Mittel für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen
eingespart werden“ sollten, um sie für die Erhaltung von Brücken zu
verwenden,
b) dass geprüft werden soll, wie der Haushaltsgesetzgeber
„Haushaltsmittel für die Erhaltung weiter erhöhen“ kann,
c) dass dafür „zumindest vorübergehend Mittel für den Neu- und
Ausbau von Bundesfernstraßen eingespart werden“,
d) dass die Autobahn GmbH „in den kommenden Jahren ausschließlich
Projekte aus dem Brückenmodernisierungsprogramm beginnen“
sollte und
e) dass dafür „Neu- und Ausbauprojekte in die Zukunft“ verschoben
werden sollten?
Die im Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) enthaltenen Hinweise zur
Priorisierung der Bauwerksmodernisierungen, der Steuerung des
Gesamtprogramms und einer Verbesserung der Personalsituation wurden geprüft und,
sofern möglich, umgesetzt.
Bei der Autobahn GmbH des Bundes hat die Brückenmodernisierung höchste
Priorität. Um die Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms weiter zu
beschleunigen, wird die Autobahn GmbH des Bundes fachtechnische,
finanzielle, strukturelle und personelle Rahmenbedingungen weiter verbessern. So
wird in der Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes ein Kompetenzzentrum
Brückenmodernisierung eingerichtet, dass das Gesamtprogramm über alle
Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes hinweg steuern, evaluieren und
priorisieren wird. Das Brückenkompetenzzentrum soll seine Arbeit im Sommer
2024 aufnehmen.
Die vom BRH empfohlene alleinige Fokussierung auf das
Brückenmodernisierungsprogramm würde den gesetzlich übertragenen Aufgaben nicht gerecht
werden.
18. Wie hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag verankerten
Grundsatz umgesetzt, dass es bis zur Bedarfsplanüberprüfung „eine
gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte“ (S. 38) geben soll
(bitte alle Termine nennen, an denen es eine Abstimmung zwischen den
Koalitionspartnern gegeben hat)?
Die im Koalitionsvertrag enthaltene Aussage zur gemeinsamen Abstimmung
über die laufenden Projekte bis zur Überprüfung der Bedarfspläne richtet sich
an die die Regierung tragenden Fraktionen. Weder zum Verfahrensstand noch
zum Zeitplan können mithin Aussagen seitens des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr (BMDV) getroffen werden. Sollte ein
Abstimmungsergebnis vorliegen, wird das BMDV dieses hinsichtlich seiner verwaltungsseitigen
Umsetzung prüfen.
19. Wie hoch war bzw. ist nach Kenntnis der Bundesregierung
voraussichtlich die Zahl der Lkw-Stellflächen an Autobahnen 2021, 2022, 2023,
2024 und 2025?
20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zahl der
Lkw-Stellflächen an Autobahnen?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es 82 500 Lkw-Abstellmöglichkeiten
auf den Rastanlagen des Bundes und den Autohöfen in der Nähe der
Autobahnen.
21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Bedarf an
insgesamt zusätzlich nötigen Lkw-Stellflächen an Autobahnen
gegenüber dem aktuellen Ist-Stand?
22. Was hat die Bundesregierung getan, um bei der Autobahn das Ziel des
Koalitionsvertrags zu Lkw-Stellflächen („Sichere Lkw-Stellflächen an
und um Autobahnen werden wir ausbauen und telematisch optimieren“,
S. 40) umzusetzen?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Schaffung neuer Lkw-Parkmöglichkeiten auf den Rastanlagen ist eine
wichtige Daueraufgabe. Trotz wesentlicher Erhöhung der Abstellmöglichkeiten
für Lkw an Bundesautobahnen in den letzten Jahren bestehen weiterhin
Engpässe an den Rastanlagen; vor allem in den Nachtstunden. Die
Bundesregierung hat daher einen 5-Punkte-Plan entwickelt, um die Schaffung zusätzlicher
Lkw-Stellplätze weiter voranzutreiben. Dieser enthält folgende Maßnahmen:
1. Realisierung von neuen Lkw-Stellplätzen
2022 und 2023 wurden auf den Rastanlagen des Bundes insgesamt 781 neue
Lkw-Stellplätze errichtet. Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes
ist für 2024 und 2025 die Verkehrsfreigabe von insgesamt rund 1 400 neuen
Lkw-Stellplätzen geplant. Hierfür steht ein Investitionsvolumen von
jährlich 100 Mio. Euro für den Neu-, Um- und Ausbau von Rastanlagen an
Autobahnen zur Verfügung.
2. Verstärkter Einsatz telematischer Parkverfahren
Mit Hilfe von telematischen Parkverfahren kann die vorhandene Fläche auf
Rastanlagen durch komprimiertes Parken unter bestimmten Bedingungen
besser genutzt werden. Derzeit sind deutschlandweit vier Anlagen mit einer
telematisch gesteuerten Optimierung der vorhandenen Parkflächen auf den
Bundesautobahnen in Betrieb. Um den Einsatz telematischer Parkverfahren
weiter voranzutreiben, sollen bis Ende 2025 drei weitere Rastanlagen mit
telematischen Parkverfahren fertiggestellt werden – wovon eine Anlage
2024 in den Bau geht.
3. Digitale Lkw-Parkstandserfassung
Um die Belegung des Lkw-Parkraums auf den Rastanlagen zu erfassen, um
dadurch gezielte Informationen über freie Stellplätze an die Lkw-Fahrer
geben zu können und um den Lkw-Parksuchverkehr zu verringern, wird ein
Stellplatzinformationsdienst auf Basis der Auswertung von Lkw-Mautdaten
konzipiert, mit dem aus Lkw-Positionsdaten Belegungsstände von Lkw-
Stellplätzen an sämtlichen Rastanlagen bundesweit ermittelt werden
können. Die Entwicklung des Stellplatzinformationsdienstes startet 2024 und
die Umsetzung soll bis Mitte 2026 abgeschlossen sein.
4. Effektive Nutzung des vorhandenen Lkw-Parkraums
Die effektive Ausnutzung des vorhandenen Parkraums, z. B. die Freigabe
der Pkw-Stellflächen für Lkw in den Nachtstunden oder das
Rückwärtsparken für Lkw, sind Innovationen, die dazu beitragen, mehr Lkw-Stellflächen
auf Rastanlagen zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind bereits drei
Pilotanlagen mit Stellflächen für rückwärtsparkende Lkw unter Verkehr, drei
Rastanlagen werden 2024 realisiert und weitere fünf Rastanlagen sollen bis
Mitte 2026 fertiggestellt werden. Zudem läuft zurzeit eine Untersuchung zur
Flächenoptimierung auf Rastanlagen, bei der Optimierungspotentiale auf
bestehenden Rastanlagen ausgearbeitet werden und bei zukünftigen
Rastanlagenprojekten berücksichtigt werden.
5. Förderprogramm für private Investitionen im Nahbereich von
Bundesautobahn-Anschlussstellen
Zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen ist im Juli 2021 ein
Förderprogramm aufgelegt worden, das mit einem Volumen von 110 Mio. Euro
bis Ende 2024 auf private Investitionen im Nahbereich von
Autobahnanschlussstellen für Neu- und Ausbaumaßnahmen bzw. auf die Ertüchtigung
von sonstigen Flächen (z. B. Parkflächen auf Betriebshöfen privater
Unternehmen) abzielt.
Die Erfahrungen sind insbesondere angesichts der schwierigen Umstände
der beiden vergangenen Jahre mit den Auswirkungen der Corona- und
Ukrainekrise gerade auf die Transport- und Baubranche positiv.
Von bislang 1 346 bewilligten Lkw-Parkständen mit einem Fördervolumen
von rund 50 Mio. Euro sind bereits 918 für den Verkehr freigegeben
worden.
23. Prüft das BMDV weiterhin, ob die Planungsleistungen der Autobahn
GmbH vom Titel 682 12-790 (Ausgaben der „Die Autobahn GmbH des
Bundes“ für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung) in den
Investitionstitel 891 11-721 (Investitionen der „Die Autobahn GmbH des
Bundes“) verschoben werden (vgl.
www.tagesspiegel.de/politik/mehr-investi
tionen-in-die-schiene-bundesrechnungshof-kritisiert-ampel-haushalt-907
4428.html), und ist für den Bundeshaushalt 2025 mit einer
entsprechenden Änderung zu rechnen?
Eine Verschiebung der ausgewiesenen Planungsleistungen der Autobahn
GmbH des Bundes vom Titel 682 12 in den Investitionstitel 891 11 ist nicht
vorgesehen.
24. Welche Kooperationsvereinbarungen mit den Ländern hat die Autobahn
GmbH des Bundes bzw. der Bund aktuell, und bis wann laufen diese
nach aktuellem Stand (bitte einzeln mit Bundesland, Laufzeit,
Gegenstand und finanziellem Umfang auflisten)?
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes bestehen aktuell noch 32
Einzelkooperationsvereinbarungen (E-KOV):
Land Gegenstand Laufzeit Anzahl
BW Betriebsdienst,
Verkehrszentrale
09/2025
12/2025
6
1
BY Projektsicherung
Projektsicherung
Tunnelüberwachung
06/2025
06/2029
12/2030
2
1
1
BE Tunnelüberwachung 12/2024 1
HB Verkehrszentrale 12/2025 1
HH Projektsicherung
Tunnelüberwachung
Lichtsignalanlagen
12/2024
12/2025
12/2025
1
1
1
HE Projektsicherung
Verkehrszentrale
12/2026
12/2028
1
1
MV Verkehrszentrale
Betriebsdienst
12/2025
12/2028
1
1
NI Betriebsdienst
Verkehrszentrale
Fernmeldemeisterei
04/2025
12/2025
12/2025
1
1
1
Land Gegenstand Laufzeit Anzahl
NW Betriebsdienst
Verkehrszentrale
09/2025
12/2025
1
1
RP Betriebsdienst 09/2025 2
SN Tunnelüberwachung 12/2025 1
SH Projektsicherung
Betriebsdienst
Fernmeldemeisterei
12/2024
09/2025
12/2028
1
1
1
TH Tunnelüberwachung 12/2030 1
Der finanzielle Umfang der einzelnen Vereinbarungen richtet sich nach
Angaben der Autobahn GmbH des Bundes nach den tatsächlich angefallenen
Kosten, die dem Leistungserbringer auf Nachweis erstattet werden. Eine pauschale
Angabe zu den Kosten ist daher nicht möglich.
25. Welche Belege hat die Bundesregierung dafür, dass jeweils Betrieb,
Verwaltung und Planung der Autobahnen durch die Autobahn GmbH
gegenüber der früheren Auftragsverwaltung durch die Länder günstiger ist
(bitte, soweit möglich, auch zahlenmäßige Belege nennen)?
26. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren
2019 und 2020 vom Bund und von den Ländern für
a) Betrieb,
b) Verwaltung und
c) Planungsleistungen
für Autobahnen ausgegeben (bitte insgesamt und getrennt nach Bund und
Ländern angeben)?
27. Um wie viele Euro haben sich gegenüber der früheren
Auftragsverwaltung durch die Länder durch die Autobahn GmbH des Bundes die Kosten
für
a) Betrieb,
b) Verwaltung bzw.
c) Planungsleistungen
pro Autobahnkilometer gesenkt (nominal respektive inflationsbereinigt)?
Die Fragen 25 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen bis 31. Dezember
2020 wurden die Kosten für Verwaltung und Planungsleistungen durch die
Länder getragen. Informationen zur Höhe der Kosten der Länder liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Die Kosten für den Betrieb setzen sich aus den Kosten für den
Straßenbetriebsdienst und den Kosten für das Verkehrsmanagement zusammen.
Die Kosten für das Verkehrsmanagement wurden ebenfalls durch die Länder
getragen. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Die Kosten für den Straßenbetriebsdienst an Bundesautobahnen wurden vom
Bund getragen und waren in den Haushaltstiteln 521 11 „Betriebsdienst
(Bundesautobahnen)“, 811 12 „Erwerb von Kraftfahrzeugen (Bundesautobahnen)“
und 812 13 „Erwerb von Geräten (einschließlich Stahlflachstraßen) und
Maschinen mit Ausgaben von mehr als 5 000 Euro im Einzelfall
(Bundesautobahnen)“ abgebildet. Die Ausgaben des Bundes für die Jahre 2019 und 2020
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (in Mio. Euro).
Haushaltstitel des Einzelplans 12 2019 2020
521 11 662 729
811 12 44 70
812 13 26 36
Summe Bund 732 835
Informationen, ob die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung darüber
hinaus gegebenenfalls weitere Ausgaben für den Straßenbetriebsdienst an
Bundesautobahnen geleistet haben, liegen der Bundesregierung nicht vor.
In den Jahren 2019 und 2020 kommen zu den bereits genannten Kosten des
Bundes für den Straßenbetriebsdienst noch Ausgaben des Bundes zur
Vorbereitung des Übergangs der Verwaltung der Bundesautobahnen auf den Bund zum
1. Januar 2021 hinzu. Diese beliefen sich im Jahr 2019 auf 69 Mio. Euro und
im Jahr 2020 auf 332 Mio. Euro.
Ein Vergleich zwischen den Kosten der Auftragsverwaltung der
Bundesautobahnen durch die Länder (bis 31. Dezember 2020) und den Kosten der
Bundesverwaltung der Bundesautobahnen durch die Autobahn GmbH des Bundes (ab
1. Januar 2021) ist nicht möglich, da die Kosten der Länder im Rahmen der
Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen nicht bekannt sind.
28. Ist das BMDV der Empfehlung des Bundesrechnungshofs aus seinem
Bericht vom 7. Juni 2023 an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages zur Bedarfsplanüberprüfung durch das Bundesministerium
für Digitales und Verkehr (HHA-Drucksache 20/3825, S. 16 f.) gefolgt
(wenn ja, wie, und wenn nein, jeweils warum nicht),
a) die Leistungen des seit mindestens 2003 mit Aufgaben der
Bundesverkehrswegeplanung beauftragten Ingenieurbüros bei der
Bedarfsplanüberprüfung extern zu überprüfen, insbesondere durch Nutzung
eines externen Gutachters bzw.
b) zu prüfen, wie es sich aus der Abhängigkeit des seit mindestens 2003
mit Aufgaben der Bundesverkehrswegeplanung beauftragten
Ingenieurbüros lösen kann?
29. Hat das BMDV seine Ankündigungen bzw. Erwägungen aus dem in der
Frage 28 genannten Bericht umgesetzt (wenn ja, wie, und wenn nein,
jeweils warum nicht),
a) „umfassende Einblicks- und Zugriffsrechte in das Verfahren“ des seit
mindestens 2003 mit Aufgaben der Bundesverkehrswegeplanung
beauftragten Ingenieurbüros zu erlangen,
b) „detaillierte Schulungen von Mitarbeitenden des BMDV“
vorzunehmen bzw.
c) bei „Ausschreibung von externen Leistungen für den
Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 im Bereich des Verkehrsträgers
Straße Informationsasymmetrien zwischen Auftragnehmer und -
geber“ zu reduzieren?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Die extern zu vergebenden Leistungen bezüglich der
Bundesverkehrswegeplanung werden seitens des BMDV unter Beachtung des geltenden Vergaberechts
ausgeschrieben und vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass für die im
Zusammenhang mit der Bundesverkehrswegeplanung zu bewältigenden, äußerst
komplexen Aufgaben erfahrungsgemäß nur eine sehr geringe Anzahl an
Ingenieurbüros spezialisiert ist.
Das BMDV setzt seine Ankündigungen im Hinblick auf den Bericht des BRH
vom 7. Juni 2023 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur
Bedarfsplanüberprüfung schrittweise um. In diesem Zusammenhang wird auch
die Umsetzung der Empfehlungen des BRH geprüft.
Bei der neu geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Aktualisierung,
Weiterentwicklung, Auswertung und Anwendung des Netzmodells der
Bundesfernstraßen wurden umfassende Einblicks- und Zugriffsrechte des BMDV in das
Verfahren vertraglich vereinbart. Durch entsprechende Personalgewinnung und
durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Fernstraßen-Bundesamt
(FBA) wurde die Expertise des BMDV im Bereich Verkehrsmodelle und
Verkehrsnetze sukzessive weiter erhöht.
Einer der Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit dem FBA wird die
Qualitätssicherung der Gutachterleistungen sein. Ob vor diesem Hintergrund die
zusätzliche Einbindung eines externen Gutachters zweckmäßig ist, wird nach
Abschluss der Abstimmungen mit dem FBA zur Ausgestaltung der
Qualitätssicherung entschieden werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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