Deutscher Bundestag Drucksache 20/12011
20. Wahlperiode 24.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11722 –
Aussagekraft und Verlässlichkeit des Bundes-Klinik-Atlas
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 17. Mai 2024 ist der Bundes-Klinik-Atlas auf der Homepage
www.b
undes-klinik-atlas.de abrufbar. Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl
Lauterbach, hat diesen bei der Vorstellung als „übersichtlichen Weg durch den
Krankenhaus-Dschungel in Deutschland“ beschrieben. Der Bundes-Klinik-
Atlas wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), welches das Institut
für Qualität im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt hat, die Qualität der
stationären Versorgung durch einen solchen Atlas zu fördern, betrieben und
verantwortet. Das IQTIG und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK) liefern Qualitätsdaten zu.
Offenbar scheinen aber die Darstellungen im Bundes-Klinik-Atlas häufig
nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinzustimmen. Bereits kurz nach
dem Start haben eine Vielzahl von Kliniken deutschlandweit
Fehlinformationen wegen veralteter oder falscher Daten gemeldet. Derartige Meldungen
kamen unter anderem aus Schleswig-Holstein (
www.shz.de/lokales/eckernfoerd
e/artikel/klinik-atlas-was-er-zur-schoen-klinik-eckernfoerde-sagt-47065481),
Nordrhein-Westfalen (
www.waz.de/politik/article242423714/Bundes-Klinik-
Atlas-Krankenhaeuser-in-NRW-laufen-Sturm.html), Sachsen (
www.lvz.de/mi
tteldeutschland/krankenhausgesellschaft-sachsen-kritisiert-klinik-atlas-von-lau
terbach-HU2QP55Q75BYFEX5DQBLYA242M.html) oder aus Bayern
(
www.augsburger-allgemeine.de/politik/lauterbachs-bundes-klinik-atlas-entha
elt-falsche-angaben-id70794091.html).
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach hat daraufhin eingeräumt,
dass der Klinik-Atlas ein Update brauche, und den Ersatz von veralteten Daten
sowie die Optimierung von Suchfunktionen angekündigt (
https://background.t
agesspiegel.de/gesundheit/fehler-im-transparenzregister). Bestehende
Verzeichnisse, wie das von 6 Millionen Nutzerinnen und Nutzern besuchte
Deutsche Krankenhausverzeichnis, werden seit dem vergangenen Jahr vom BMG
nicht mehr gefördert (
www.aerzteblatt.de/nachrichten/144603/Deutsches-Kran
kenhaus-Verzeichnis-Finanzielle-Foerderung-gestrichen).
Mittlerweile wird vom niedersächsischen Gesundheitsminister die Forderung
erhoben, den Bundes-Klinik-Atlas aufgrund von Desinformationsgefahr vom
Netz zu nehmen, da die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen würden, dass
es sich bei dem Atlas um einen politischen Schnellschuss handele (
https://bac
kground.tagesspiegel.de/gesundheit/massive-kritik-am-klinik-atlas). Auch die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 24. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (
www.aerzteblatt.de/nachrichten/151809/Bundesklinikatlas-Ad-hoc-Kom
mission-der-AWMF-fordert-Ausweisung-als-Testversion) und der Vorsitzende
des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands, Jens Scholz, (
www.spieg
el.de/politik/deutschland/klinikatlas-uniklinik-chef-jens-scholz-fordert-nachbe
sserung-wegen-zahlreicher-fehler-a-8f75b106-aeaa-4dbf-a145-b2473f7b99dc)
kritisieren die Qualität des Registers massiv.
Angesichts der Verantwortung, die mit der Bereitstellung von Daten
einhergeht, die von staatlicher Seite für eine Vielzahl von Patientinnen und Patienten
zur Verfügung gestellt werden, ist eine objektive und fehlerfreie
Informationsmöglichkeit nach Auffassung der Fragesteller unerlässlich. Veraltete, falsche
oder irreführende Daten tragen dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns zu untergraben, und können
auch haftungsrechtliche Ansprüche begründen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundes-Klinik-Atlas basiert auf den auf gesetzlicher Grundlage
verfügbaren Daten. Dabei werden Daten aus unterschiedlichen Grundlagen genutzt, da
es in Deutschland keinen Datensatz gibt, der alle Kriterien der bestmöglichen
Validierung und Aktualität vereint.
Grundlage der ersten Version für die Ermittlung der Behandlungsfälle auf
Standortebene im Bundes-Klinik-Atlas sind die von den Krankenhäusern
gemäß § 21 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) an das Institut
für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelten Daten des
Datenjahres 2022. Die angegebenen Betten sind ebenfalls die von den
Krankenhäusern direkt an das InEK zu übermittelnden Betten für den Entgeltbereich
„DRG“. Diese Daten sind systematisch validiert und bieten die aktuellste
Grundlage zur Abbildung des Leistungsspektrums in den
Krankenhausstandorten.
Angaben zu den Notfallstufen und den Mindestmengen basieren auf
Selbstauskünften der Krankenhäuser in den strukturierten Qualitätsberichten. Diese
Datenquelle hat sich seit der Veröffentlichung des Bundes-Klinik-Atlas in Teilen
als unzureichend herausgestellt. Zudem führt die bisherige Systematik, dass
wesentliche Daten über Krankenhäuser ausschließlich durch die strukturierten
Qualitätsberichte veröffentlicht werden, dazu, dass die Daten mit einem Verzug
von zwei Jahren zur Verfügung stehen. Durch das
Krankenhaustransparenzgesetz vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 105) wurde die dringend
notwendige gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass wesentliche Daten der
Krankenhäuser zukünftig deutlich früher erhoben und validiert werden.
Hinweise der Krankenhäuser, dass die aus den strukturierten Qualitätsberichten
stammenden Daten fehlerhaft oder nicht mehr aktuell sind, werden kurzfristig
aufgegriffen. Zudem wurden gezielt Krankenhäuser um Korrektur bzw.
Präzisierung ihrer Angaben gebeten.
Die Datengrundlage des Bundes-Klinik-Atlas ist im Internet ebenso umfassend
erläutert (
https://bundes-klinik-atlas.de/datengrundlage/), wie die Methodik
(
https://bundes-klinik-atlas.de/methodik/) und wichtige Benutzerhinweise
(
https://bundes-klinik-atlas.de/benutzerhinweise/). Auf dieser Grundlage lassen
sich die bisherigen Fragen und Kritikpunkte mehrheitlich beantworten.
Am 20. Juni 2024 wurde der Bundes-Klinik-Atlas einem umfassenden Update
unterzogen, um die Suchfunktion für Nutzerinnen und Nutzer sehr viel leichter
verständlich zu machen. Auch wenn die validierte Datenbasis korrekt war, wird
die Komplexität mit über 40 000 zugrundeliegenden Codes für Laien nun
deutlich reduziert. Nun werden Versorgungsanlässe bzw. Eingriffe in Gruppen
zusammengefasst, um den Einstieg zu erleichtern. Für zunächst 20 wichtige
Eingriffe wird somit die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser transparent
dargestellt. Durch die Auswahl der 20 Versorgungsanlässe werden rund 2,5
Millionen Krankenhausfälle abgebildet, was über 15 Prozent der Gesamtfälle
ausmacht. Es ist Ziel, den Bundes-Klinik-Atlas laufend um weitere
Versorgungsanlässe zu erweitern und dabei die besonders relevanten und häufig
auftretenden Krankheiten in den Blick zu nehmen.
1. Wie viele Meldungen über unrichtige Angaben im Bundes-Klinik-Atlas
sind bis heute (Stand: 5. Juni 2024) beispielsweise schriftlich, per Mail
und über das Kontaktformular im Bundes-Klinik-Atlas beim
Bundesministerium für Gesundheit eingegangen (bitte nach Bundesland,
Krankenhaus und gruppiert nach Fehlern aufschlüsseln)?
2. Wie viele Meldungen über unrichtige Angaben im Bundes-Klinik-Atlas
sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute (Stand: 5. Juni 2024)
beim IQTIG eingegangen (bitte nach Bundesland, Krankenhaus und
gruppiert nach Fehlern aufschlüsseln)?
3. Wie viele Krankenhäuser haben bis heute (Stand: 5. Juni 2024) Fehler
bzw. unvollständige Angaben an das BMG gemeldet?
4. Wie viele Krankenhäuser haben bis heute (Stand: 5. Juni 2024) Fehler
bzw. unvollständige Angaben an das IQTIG gemeldet?
5. Wie viele Krankenhäuser haben bis heute (Stand: 5. Juni 2024) Fehler
bzw. unvollständige Angaben sowohl an das BMG als auch an das
IQTIG gemeldet?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind bis zum 5. Juni 2024
16 schriftliche Eingänge vermerkt worden. An den Helpdesk des Bundes-
Klinik-Atlas gingen bis zu diesem Stichtag 884 Anfragen ein. Neben zahlreichen
allgemeinen Anfragen gab es 24 Anfragen zu Kontaktinformationen zum
Standort, 25 zu ausgewiesenen Zertifikaten, 33 zu Standortschließungen und
346 zu vermeintlich fehlerhaften Informationen bzw. Datenaktualisierungen.
Rund 69 Prozent der Anfragen gingen von Krankenhäusern bzw.
Krankenhausmitarbeitenden oder -verantwortlichen ein. Eine Aufschlüsselung nach Land
und Krankenhaus ist nicht möglich.
Die meisten Fragen lassen sich durch die Erläuterungen zur Datengrundlage
klären, die im Internet aufrufbar ist (
https://bundes-klinik-atlas.de/datengrundl
age/).
6. Auf welcher Grundlage werden die gemeldeten Fehler durch das BMG
bzw. das IQTIG geprüft, und wie wird sichergestellt, dass die gemeldeten
Daten auch wirklich valide sind?
Hinweise auf Fehler werden mit den Daten des Bundes-Klinik-Atlas
abgeglichen und ggf. validiert. Bei unklaren Fehlermeldungen erfolgt eine
standardisierte Abfrage zusätzlicher Informationen, zwecks Validierung und
Verifizierung. Der Bundes-Klinik-Atlas bildet Daten aus dem Standortverzeichnis, den
strukturierten Qualitätsberichten und von den Krankenhäusern direkt an das
InEK gemeldete Daten ab. Diese Daten sind korrekt. Fehler sind fast
ausschließlich auf fehlerhafte Angaben in den strukturierten Qualitätsberichten
zurückzuführen.
7. Gibt es ein standardisiertes Meldeverfahren für die betroffenen
Krankenhäuser und, und wenn nein, warum nicht?
Die Kontaktaufnahme zu dargestellten Informationen und Daten kann über das
Kontaktformular im Bundes-Klinik-Atlas gemäß vorgefertigter Kategorien,
z. B. „Datenaktualisierungen und/oder Meldung von fehlerhaften
Informationen“, erfolgen.
8. In welchem Umfang wurden vor dem Launch des Bundes-Klinik-Atlas
die Angaben und die Qualität der Suche geprüft, und sind dabei
offensichtliche Falschmeldungen korrigiert worden?
Grundlage der Ergebnisse der Suchfunktion auf Standortebene im Bundes-
Klinik-Atlas sind die von den Krankenhäusern gemäß § 21 Absatz 1 Gesetz über
die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (KHEntgG) an
das InEK übermittelten Daten des Datenjahres 2022. Fehlerhafte Daten konnten
bisher nicht festgestellt werden.
9. Zu welchen Datenüberprüfungen wurden die Krankenhäuser vorab vom
BMG bzw. vom IQTIG konkret aufgefordert, und zu welchem Zeitpunkt
erfolgte diese Aufforderung?
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Landeskrankenhausgesellschaften
und die Datenannahmestellen erhielten am 15. April 2024 vom Institut für
Qualität im Gesundheitswesen (IQTIG) einen Aufruf zur Datenüberprüfung und
Aktualisierung im bundesweiten Standortverzeichnis durch die Krankenhäuser,
mit Information zur bevorstehenden Veröffentlichung des Bundes-Klinik-Atlas.
Frist für die Datenüberprüfung und Aktualisierung war der 30. April 2024. Bis
dahin nahmen 13 Krankenhäuser Aktualisierungen vor.
10. Hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein Probebetrieb des
Bundes-Klinik-Atlas die öffentlich kommunizierten Falschmeldungen
vermeiden können?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die Website
www.bundes-klini
k-atlas.de mit einem Warnhinweis zu versehen oder als so genannte
Betaversion zu kennzeichnen, bis die aufgetretenen Fehler beseitigt
wurden?
Neben der ausführlichen Begleitdokumentation, die verschiedene
Benutzerhinweise enthält, wurden auf der Startseite Hinweise aufgenommen. Weitere
Maßnahmen sind nicht beabsichtigt.
12. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die Website
www.bundes-klini
k-atlas.de vom Netz zu nehmen, bis ein fehlerfreier Betrieb gewährleistet
ist?
Die Bundesregierung plant nicht, die Internetseite des Bundes-Klinik-Atlas
(
www.bundes-klinik-atlas.de) vom Netz zu nehmen.
13. In welchem Umfang und insbesondere bei welchen technischen
Funktionen und Daten wurde das Update des Bundes-Klinik-Atlas durchgeführt,
und wie wird eine Transparenz der Änderungen sichergestellt?
Die Aktualisierung vom 24. Mai 2024 beinhaltete eine Anpassung der
Suchfunktion. Hierbei wurde die Systematik insbesondere der möglichen
Behandlungen in ihrer Komplexität aggregiert und für die Nutzenden einfacher
zugänglich gemacht. Zudem wurden die Angaben zu den Notfallstufen und die
Fachabteilungen präzisiert. Diese Anpassungen sind auf der Startseite
transparent erläutert. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
14. Wie viele Updates wurden bis heute (Stand: 5. Juni 2024) am Bundes-
Klinik-Atlas vorgenommen?
Bis zum Stichtag wurde neben kleineren Anpassungen eine Aktualisierung
durchgeführt.
15. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Anschluss weitere
Updates notwendig sein und wenn ja, in welchem Umfang?
Um die Datengrundlage des Bundes-Klinik-Atlas auf aktuellem Stand zu halten
und die Nutzungsoptionen weiterzuentwickeln, werden laufend
Aktualisierungen notwendig sein. Aktualisierungen sind Wesensmerkmale von
Digitalprojekten wie dem Bundes-Klinik-Atlas.
16. Welche haftungsrechtlichen Folgen ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung infolge fehlerhafter Informationen im Bundes-Klinik-Atlas für
das BMG?
17. Welche haftungsrechtlichen Folgen ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung infolge fehlerhafter Informationen für das IQTIG?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Sofern ein Krankenhaus gegen die Veröffentlichung gerichtlich vorgehen
möchte, ist der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben
(§ 135d Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V).
Erstinstanzlich zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
fehlerhafte Angaben im Bundes-Klinik-Atlas die Sicherheit von Patientinnen
und Patienten, die auf der Suche nach dem besten Krankenhaus darauf
vertrauen, gefährden können?
Auf der Startseite des Bundes-Klinik-Atlas befindet sich ein Hinweis darüber,
dass der Bundes-Klinik-Atlas kontinuierlich weiterentwickelt wird und es sich
um ein lernendes System handelt. In Notfällen sollen sich Patientinnen und
Patienten direkt an ein Krankenhaus oder an die Notrufnummern 112 bzw. 116117
wenden. Darüber hinaus wird auch darauf verwiesen, dass die Informationen
der Orientierung dienen und einen Arztbesuch oder eine persönliche Beratung
durch andere Fachkräfte im Gesundheitswesen nicht ersetzen können oder
sollen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer
transparenten und leicht zugänglichen Krankenhaussuche den Umstand, dass die
Suchfunktion des Bundes-Klinik-Atlasses im Gegensatz zu anderen
Klinikvergleichsportalen der Krankenkassen oder der Deutschen
Krankenhausgesellschaft nur nach ICD-10- oder OPS-Codes sortiert ist, die den
Patientinnen und Patienten in der Regel weder bekannt noch geläufig
sind, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz dieser
kleinteiligen Suchparameter, die jeweils passenden Angaben im Bundes-Klinik-
Atlas angezeigt werden?
Die Suchfunktion ist ausführlich in der Methodik des Bundes-Klinik-Atlas
erläutert, die im Internet abrufbar ist (
https://bundes-klinik-atlas.de/methodik/).
20. Wie können nach Auffassung der Bundesregierung Patientinnen und
Patienten mithilfe des Bundes-Klinik-Atlas im Vergleich zu alternativen
Klinikverzeichnissen aktuell zu einer umfassenden Qualitätsbewertung
der Krankenhäuser kommen, wenn gegenwärtig lediglich Fallzahl,
Pflegepersonalquotient, Notfallstufe und Mindestmenge im Bundes-Klinik-
Atlas aufgeführt sind?
Neben Angaben zu Fallzahlen, Pflegepersonalquotient, Notfallstufe und
Mindestmengenregelungen weist der Bundes-Klinik-Atlas ebenfalls ausgewählte
Zertifikate aus. Ein wesentlicher Unterschied zu bestehenden Angeboten ist die
benutzerfreundliche Vergleichbarkeit dieser Angaben und die individuelle
Priorisierung von Angaben durch eine vielseitige Filterfunktion. Der Bundes-
Klinik-Atlas wird in weiteren Ausbaustufen vom IQTIG aufbereitete Daten zur
Qualität sowie Zahlen zu beschäftigten Ärztinnen und Ärzten ausweisen, um
Nutzerinnen und Nutzern weitere relevante Informationen zur Verfügung zu
stellen.
21. Wie erklärt die Bundesregierung die große Bandbreite der Stufen zur
Bewertung der Behandlungsfälle (Barometer) im Bundes-Klinik-Atlas,
etwa am Beispiel des OPS Codes 1-432 in Schleswig-Holstein: Stufe
„sehr viel“ (Anzahl Behandlungsfälle 261 bis 36), Stufe „mittel“ (Anzahl
Behandlungsfälle ab 6), Stufe „wenig“ (Anzahl Behandlungsfälle 5 und
weniger)?
22. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den
angewendeten Perzentilansatz als geeignete Berechnungsgrundlage, um eine
validierte Einschätzung des Krankenhauses durch die Patientinnen und
Patienten sicherzustellen?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Der rein mathematische und leicht verständliche Ansatz der Tacho-Systematik
ermöglicht für verschiedene Angaben einen bundesweiten Vergleich zwischen
Krankenhäusern und ist aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um
Nutzerinnen und Nutzern eine verständliche und nachvollziehbare
Informationsgrundlage zu bieten.
Im konkret erfragten Fall ist neben der Anzahl der erbrachten Leistungen
entsprechend dieses Operationen- und Prozedurenschlüssel- (OPS-) Codes die
Zahl der Krankenhäuser eine entscheidende Größe, die diese Prozedur
durchgeführt hat. Entsprechend dieser Logik wird deutlich, dass 60 Prozent der
Krankenhausstandorte in Deutschland entsprechend ihrer Kodierung im Jahr 2022
diese Prozedur 35 Mal oder weniger durchgeführt haben.
Diese Methodik ist ausführlich auf dem Bundes-Klinik-Atlas erläutert und im
Internet abrufbar (
https://bundes-klinik-atlas.de/methodik/).
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Bundes-Klinik-
Atlas eine Suche nach psychiatrischen Krankheiten am Beispiel
Schizophrenie mit Ortsangabe Andernach oder Erlangen möglich ist und
Krankenhäuser mit sehr niedriger Fallzahl angezeigt werden, ist das
Suchergebnis in diesen Beispielen für Patienten, Angehörige und
niedergelassene Arztpraxen aus Sicht der Bundesregierung nutzbar, und ist aus Sicht
der Bundesregierung bei der gleichen Sucheingabe im Deutschen
Krankenhausverzeichnis das Suchergebnis nutzbar?
Psychische Erkrankungen und damit verwandte Informationen zu Psychiatrien,
Psychosomatik und Psychotherapie werden im Bundes-Klinik-Atlas nicht
abgebildet. Für die Behandlung psychischer Erkrankungen, etwa Depressionen,
Schizophrenie etc., ist der Bundes-Klinik-Atlas keine aussagekräftige Quelle.
Dies ist sowohl auf der Startseite als auch in den Benutzerhinweisen
transparent dargelegt.
Seit dem Jahr 2018 sind psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
gemäß § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) verpflichtet, ein
kontinuierliches, leistungsorientiertes und pauschaliertes Vergütungssystem
anzuwenden. Dieses System stellt bisher keine Datengrundlage für den Bundes-
Klinik-Atlas dar. Perspektivisch sollen jedoch auch psychiatrische Leistungen
im Bundes-Klinik-Atlas ausgewiesen werden.
Andere Angebote werden von der Bundesregierung in ihrer Aussagekraft nicht
bewertet.
24. Auf welcher Datenbasis erfolgt die Einstufung zum
Pflegepersonalquotienten, und sind die Daten zwischen den Kliniken zweifelsfrei belastbar
vergleichbar?
Der Pflegepersonalquotient wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
(PpSG) vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2394) eingeführt, das zum 1.
Januar 2019 in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz wurde das InEK beauftragt,
jährlich für jedes zugelassene Krankenhaus einen standortbezogenen
Pflegepersonalquotienten zu berechnen und zu veröffentlichen. Der Quotient berechnet
das Verhältnis zwischen den Pflegekräften zu dem in dem jeweiligen
Krankenhaus anfallenden Pflegeaufwand. Für die Ermittlung des Pflegeaufwands hat
das InEK einen Katalog zur Risikoadjustierung des Pflegeaufwands erstellt, der
jährlich aktualisiert wird. Mit dem Katalog sind für die DRG tagesbezogen die
durchschnittlichen pflegerischen Leistungen abbildbar. Die Veröffentlichung
und damit verbundene Hinweise sind im Internet zu finden (
www.g-drg.de/pfle
gepersonaluntergrenzen-2023/pflegepersonalquotienten). Diese Informationen
sind ebenfalls ausführlich in der Beschreibung der Methodik auf dem Bundes-
Klinik-Atlas im Internet abrufbar (
https://bundes-klinik-atlas.de/methodik/).
25. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorher geprüft worden, ob ein
Krankenhaus im roten Bereich dargestellt wird, obwohl die
Pflegepersonaluntergrenzen vollumfänglich erfüllt sind, und welche Ableitungen
trifft die Bundesregierung in dem Fall, dass ein Krankenhaus im Bundes-
Klinik-Atlas beim Pflegepersonalquotienten im roten Bereich
eingeordnet wird, welches die Pflegepersonaluntergrenzen einhält?
Die Pflegepersonaluntergrenzen haben einen gänzlich anderen Ansatz als der
Pflegepersonalquotient, da sie für spezifische pflegesensitive Bereiche
Personalvorgaben machen, die bei Unterschreitung sanktionsbewährt sind. Die
Systematik des Pflegepersonalquotienten ist in der Antwort zu Frage 24 dargelegt.
26. Auf welcher Datenbasis erfolgt die Zuordnung der Kliniken zu den
jeweiligen Notfallstufen, sind diese Daten validiert bzw. wurden diese vor
Veröffentlichung auf Plausibilität hin überprüft, und auf welcher
Datengrundlage erfolgten die Änderungen bei den Updates?
Gemäß § 135d Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 SGB V soll im Bundes-Klinik-Atlas
angegeben werden, ob ein Krankenhaus an dem gestuften System von
Notfallstrukturen teilnimmt bzw. welcher Stufe der Notfallversorgung jedes
Krankenhaus zugeordnet ist. Maßgeblich sind hierbei die Festlegungen der Regelungen
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System von
Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V. Die
Ausweisung auf dem Bundes-Klinik-Atlas erfolgt zunächst auf Basis der
strukturierten Qualitätsberichte. Es handelt sich um Selbstauskünfte der
Krankenhäuser. Validierte Hinweise der Krankenhäuser, dass die Ausweisung nicht mehr
korrekt sei, werden aufgegriffen.
Das Krankenhaustransparenzgesetz sieht vor, dass die Krankenhäuser dem
IQTIG die aktuellen Informationen über die Notfallstufe erstmals nach
Inkrafttreten des Gesetzes zu übermitteln haben und danach jeweils bei Änderungen
der Zuordnung (vgl. § 135d Absatz 3 Satz 8 SGB V). Zudem ist eine
Übermittlung vom IQTIG an das InEK vorgesehen, sofern dies zur Auswertung von
Daten durch das InEK erforderlich ist.
27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt
(Stand: 5. Juni 2024) Krankenhäuser, die eine Prüfung von
Schadenersatzansprüchen gegen das BMG angekündigt haben oder bereits geltend
machen, und wenn ja, wie viele?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor.
28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt
(Stand: 5. Juni 2024) Krankenhäuser, die Schadenersatzansprüche gegen
das IQTIG angekündigt haben oder bereits geltend machen, und wenn ja,
wie viele?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor.
29. Welche Gründe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung für einen
Start des Bundes-Klinik-Atlas am 17. Mai 2024?
30. Welche Gründe gab es für die Verschiebung des ursprünglich für den
1. Mai 2024 geplanten Starts des Bundes-Klinik-Atlasses auf den
17. Mai 2024?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Das Krankenhaustransparenzgesetz sieht eine Veröffentlichung des
Transparenzverzeichnisses ab dem 1. Mai 2024 vor. Aufgrund des verzögerten
Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens nach Anrufung des
Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat waren Datenübermittlungen und
Dateneinbindung erst verspätet möglich und machten eine Veröffentlichung des Bundes-
Klinik-Atlas erst am 17. Mai 2024 möglich.
31. Welche Kosten hat die Errichtung des Bundes-Klinik-Atlas bislang
(Stand: 5. Juni 2024) insgesamt verursacht?
Die Errichtung des Bundes-Klinik-Atlas hat bisher Kosten von rund
275 000 Euro verursacht.
32. Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplanes 15 werden Aufbau und
Betrieb des Bundes-Klinik-Atlas finanziert?
Die Kosten werden bisher aus dem Haushaltstitel 1503 686 01 finanziert.
33. Mit welchen Kosten veranschlagt die Bundesregierung den Betrieb des
Bundes-Klinik-Atlas künftig pro Jahr?
Die Weiterentwicklung und der Betrieb werden voraussichtlich mit Kosten von
rund 250 000 bis 300 000 Euro jährlich verbunden sein.
34. Sind bei der Entwicklung neben dem IQTIG und dem InEK weitere
Institutionen, Organisationen, Wissenschaftler oder privatwirtschaftliche
Unternehmen beteiligt (wenn ja, bitte nach Namen, Aufgaben und
Finanzierungsaufwand aufschlüsseln)?
35. Wenn Frage 34 bejaht wird, ist eine öffentliche Ausschreibung erfolgt?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß Krankenhaustransparenzgesetz wurde mit der technischen Umsetzung
eine Stelle beauftragt. Hierbei handelt es sich um den Rahmenvertragspartner
des Bundesministeriums für Gesundheit: coding. powerful. systems. CPS
GmbH. Der bisherige Finanzierungsaufwand beträgt rund 250 000 Euro. Eine
öffentliche Ausschreibung war aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses
nicht notwendig.
Für die Suchfunktion und die Aggregation der ICD- und OPS-Codes wurde
seitens der Firma ID Berlin eine Nutzungslizenz einer entsprechenden Software
erworben, die explizit für das Projekt Weisse Liste konzipiert wurde. Die
Lizenzkosten betragen 25 000 Euro. Die Lizenz wurde durch eine
Verhandlungsvergabe erworben.
Externe Expertinnen und Experten wurden in Expertenrunden eingebunden, die
das IQTIG einberufen hat, um die Konzeption des Bundes-Klinik-Atlas zu
beraten und durch fachlichen Input weiter zu verbessern sowie um
Entscheidungen, Herleitungen und Vorgehensweisen transparent zu machen. Die
Expertinnen und Experten wurden durch die Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften benannt sowie durch weitere
Expertinnen und Experten ergänzt, u. a. durch Patientenvertreterinnen und -vertreter.
36. Ab welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einem
fehlerfreien Betrieb des Bundes-Klinik-Atlas?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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