Zuverlässigkeit der Deutschen Industrie- und Handelskammer bei der Überwachung der Verwendung von staatlichen Mitteln im Netzwerk der Auslandshandelskammern
der Abgeordneten Jörg Cezanne, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Dr. Petra Sitte, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Mit Anfrage vom 4. Mai 2023 hatte die Fraktion DIE LINKE. eine Kleine Anfrage zur „Ordnungsgemäßen Verwendung von staatlichen Mitteln im Netzwerk der Auslandshandelskammern“ (AHK) gestellt, die von der Bundesregierung am 19. Juni 2023 beantwortet wurde (Bundestagdrucksache 20/7330). Die Bundesregierung betonte in ihrer Antwort die insbesondere koordinierende Rolle der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die wachsame und achtsame Überwachung der Aktivitäten des AHK-Netzwerkes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die DIHK.
Nach Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erschienen Artikel in der „WirtschaftsWoche“ (8. September 2023, Ein deutsch-russisches Kammerspiel) und „DER SPIEGEL“ (23. Juni 2023, Wirtschaftsministerium moniert krumme Geschäfte bei Auslandshandelskammern und 27. Februar 2024, Warum der Chef einer Auslandshandelskammer bis zu 440 000 Euro im Jahr verdient), in denen über weitere Missstände berichtet wurde. Gleichzeitig meldeten sich aufgrund der Berichterstattung weitere Hinweisgeber bei den Fragestellenden.
In dem Artikel der „WirtschaftsWoche“ behauptete die DIHK, dass die Gründung der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer nie vollendet worden sei und formal nicht Teil des AHK-Netzes geworden ist. Dabei wurde die Eröffnung im Dezember 2007 durch den damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Michael Glos vorgenommen (www.imove-germany.de/de/alle_news/2943.htm; unter Verweis auf die ursprüngliche Pressemitteilung des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie [BMWi] vom 14. Dezember 2007), und der DIHK e. V., der 2021 per Gesetz in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt wurde, hatte offenbar stets ein Vorschlagsrecht für die Position des Vorstandsvorsitzes für die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer. Dieses Vorschlagsrecht des DIHK e. V. war in der Satzung der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (§ 9 Nummer 2) festgeschrieben und der langjährige Geschäftsführer der Deutsch-Russische Auslandshandelskammer, Michael Harms, war von 2012 bis 2016 sogar gleichzeitig Weltsprecher des Netzes deutscher Auslandshandelskammern.
Im Februar 2024 berichtete die Zeitschrift „DER SPIEGEL“ u. a. über die Besoldung des AHK-Geschäftsführers in London, der mit jährlichen Einkünften zwischen 380 000 und 440 000 Euro seit 1998 über 7,6 Mio. Euro erhalten hat. Berichtet wird dabei auch, dass die Gehälter der Geschäftsführungen im weltweiten AHK-Netz nicht veröffentlicht werden und sich stark unterscheiden.
Sowohl die Veröffentlichungen als auch die zahlreichen weiteren Hinweise werfen Fragen auf, die nach Auffassung der Fragestellenden einerseits Zweifel an der Bereitschaft und Fähigkeit der DIHK zu einer wirksamen Binnenkontrolle wecken, wie auch an der Bereitschaft und Fähigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die sorgfältige Verwendung öffentlicher Mittel für die Außenwirtschaftsförderung im AHK-Netzwerk sicherzustellen. Zudem erscheint im Hinblick auf die nach Ansicht der Fragestellenden offenkundig wahrheitswidrigen Äußerungen der DIHK zum Status der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer die Glaubwürdigkeit der mit der Novellierung des Industrie- und Handelskammergesetzes (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, www.gesetze-im-internet.de/ihkg/) vom Mai 2021 in den Rang einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhobenen DIHK zweifelhaft.
Vor dem Hintergrund, dass die DIHK nun der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen40
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2020 bis 2023 Beschwerden zum Datenschutz über die Auslandshandelskammern und die Delegationen und Repräsentanzen bei den Datenschutzaufsichtsbehörden im In- und Ausland erhoben?
Wenn ja, welche spezifischen Datenschutzbeschwerden wurden in diesen Fällen vorgebracht?
Welche Konsequenzen wurden ggf. von der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung von den Datenschutzaufsichtsbehörden gezogen?
Ist die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegende Information nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Beschäftigte der Auslandshandelskammern, der Delegationen und Repräsentanzen vom Auswärtigen Amt mit Dienstpässen ausgestattet werden?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Ausstellung solcher Dienstpässe?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Ausstellung solcher Dienstpässe?
Welcher Personenkreis bei den Beschäftigten erhält solche Dienstpässe?
Wer entscheidet über die Vergabe solcher Dienstpässe?
Wie viele Dienstpässe des Auswärtigen Amtes sind aktuell bei den Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen im Umlauf (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sich mit Dienstpässen ausgestattete Mitarbeitende von Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn sie auch in Konkurrenz zu privaten Anbietern gewerbliche Leistungen anbieten?
Gab es in den vergangenen Jahren Beschwerden aus den jeweiligen Einsatzländern hinsichtlich der Nutzung dieser Dienstpässe?
Ist die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegende Information nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Auslandshandelskammer für die Golfregion im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Delegation im Irak in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Irak und in Dubai verwickelt war bzw. noch ist?
Wenn ja, wie viele Rechtsstreitigkeiten hat die Auslandshandelskammer für die Golfregion seit dem 1. Januar 2021 um die Delegation im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak und in Dubai bislang geführt?
Wie viele Rechtsstreitigkeiten der Auslandshandelskammer für die Golfregion um die Delegation im Irak sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak und in Dubai noch anhängig?
Wie viele der bereits beendeten Verfahren um die Delegation im Irak hat die Auslandshandelskammer für die Golfregion nach Kenntnis der Bundesregierung gewonnen, und wie viele der Verfahren wurden verloren?
Welche Kosten sind der Auslandshandelskammer für die Golfregion seit dem 1. Januar 2021 im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten um die Delegation im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak und in Dubai entstanden?
Sind diese Kosten ganz oder teilweise aus Bundesmitteln (Zuschüssen) gedeckt worden, und wenn ja, welche Art von Kosten wurden ganz oder teilweise und in welcher Höhe durch Zuschüsse gedeckt?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Gegenstand der Verfahren das Versäumnis der Auslandshandelskammer zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeitende der Delegation im Irak waren und sind?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Gründung der AHK Moskaus „nie vollendet worden“ ist (DIHK gegenüber der WirtschaftsWoche am 7. September 2023) und dass die im Dezember 2007 gegründete Deutsch-Russische Auslandshandelskammer nie Teil des weltweiten AHK-Netzes geworden ist?
Handelte es sich bei der Pressemitteilung des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 14. Dezember 2007 („Gründung der Deutsch-Russische Auslandshandelskammer“) somit um eine Falschmeldung?
Hat die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (bis Sommer 2023 unter russland.ahk.de im Internet erreichbar) seit ihrer Gründung bzw. Eröffnung durch den damaligen Bundeswirtschaftsminister Michael Glos im Dezember 2007 Mittel aus dem Etat des damaligen Bundeswirtschaftsministeriums erhalten, die über den damaligen DIHK e. V. an die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (bis Sommer 2023 unter russland.ahk.de im Internet erreichbar) weitergeleitet wurden?
Wenn es eine Mittelzuwendung gab, welche Haushaltsmittel wurden an die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (nach Kenntnis der Fragesteller bis Sommer 2023 unter russland.ahk.de im Internet erreichbar) weitergeleiteten (bitte die Haushaltsmittel nach Jahren und Höhe auflisten)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Delegationen der deutschen Wirtschaft, in denen der Delegierte ebenfalls Vorstandsvorsitzender der Auslandshandelskammer ist?
In Anbetracht dessen, dass die Rollen des Delegierten und des Vorstandsvorsitzenden einer Auslandshandelskammer für gewöhnlich nicht in Personalunion durchgeführt werden, teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Rollen eines Vorstandsvorsitzenden der im Sommer 2023 neu gegründeten Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (im Internet nun unter https://kammer-russland.ru erreichbar) und des Delegierten der Deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation strikt voneinander getrennt werden können?
Hat die Bundesregierung vorab davon Kenntnis, dass im Sommer 2023 als Ersatz für die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (nach Kenntnis der Fragestellenden bis Sommer 2023 unter russland.ahk.de im Internet erreichbar) eine neue Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (im Internet nun unter https://kammer-russland.ru erreichbar) gegründet wurde?
Hat die DIHK nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Vorschlagsrecht für die Position des Vorstandvorsitzes bei der neuen im Sommer 2023 gegründeten Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den offenbar wahrheitswidrigen öffentlichen Äußerungen der DIHK zur vermeintlich nicht vollständig vollzogenen Gründung einer Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der DIHK, für die die Bundesregierung die Rechtsaufsicht wahrzunehmen hat?
Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, ob eine Besoldung von jährlich zwischen 380 000 bis 440 000 Euro der Geschäftsführung für eine AHK, die mit öffentlichen Mittel gefördert wird und bei der insgesamt nur rund 20 Menschen tätig sind, angemessen ist, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass sich die Besoldung der AHK-Geschäftsführungen an der von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zu orientieren hat?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Begrenzung der Besoldungen, wenn ja, auf welchem Niveau, und wenn nein, warum nicht?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass öffentliche Fördermittel nicht für eine ggf. unangemessen überhöhte Besoldung der AHK-Geschäftsführungen verwandt werden?
Welche Besoldung weisen die AHK-Geschäftsführungen nach Kenntnis der Bundesregierung (Stand: Juni 2024) weltweit auf (bitte nach Grundgehalt, Zulagen und ggf. Gratifikationen und soweit dies aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten geboten ist, ggf. anonymisiert ohne Länderangabe aufschlüsseln)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beschäftigten des AHK-Netzwerkes Reiserichtlinien, und wenn ja, welche wesentlichen Regelungen enthalten diese?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung rechtlich Arbeitgeber der Geschäftsführer der Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen (bitte ggf. nach Ländern aufschlüsseln)?
Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung, wer rechtlich Arbeitgeber der Geschäftsführer der Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen ist?
Wer übt nach Kenntnis der Bundesregierung die Dienstaufsicht über die Geschäftsführungen der Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen aus (bitte ggf. nach Ländern aufschlüsseln)?
Wer kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung die Dienstaufsicht, die über die Geschäftsführungen der Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen ausgeübt wird (bitte ggf. nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit öffentlichen Mitteln geförderte Auslandshandelskammern und ihre Repräsentanten nicht in gewerblicher Konkurrenz auf dem freien Markt auftreten und sich damit werblich (Nutzung der AHK-Marke) und finanziell (Nutzung der öffentlich geförderten AHK-Ressourcen) Vorteile verschaffen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Effizienz der Arbeit des öffentlich geförderten AHK-Netzwerkes, wenn wie in Großbritannien sich neben den existierenden Auslandshandelskammern private Interessenvertretungen („German Industry UK“; vergleichbare Beispiele gibt es weltweit wie das Berlin Business Office, NYC oder The German American Business Council Washington DC – gegründet von der deutschen Botschaft; Europäische Handelskammer in China) gegründet haben, bei der namhafte deutsche Unternehmen (wie Dräger, Brose oder DHL in Großbritannien) Mitglied sind, die auf eine Mitgliedschaft in der AHK indes verzichten?
Sieht die Bundesregierung angesichts der öffentlich geförderten Doppel- und Dreifachstrukturen (privatrechtliche Zusammenschlüsse, Auslandshandelskammern, Europäische Handelskammer mit eigenen Vertretungen, Germany Trade & Invest [GTAI]) den Bedarf für eine grundlegende Reform der wirtschaftlichen Interessenvertretung im Ausland, soweit diese ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, wenn, ja, wann soll dies in Angriff genommen werden, und wenn nein, warum nicht?