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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Barrierefreie Toilettenanlagen auf Bahnhöfen und an weiteren wichtigen Stellen der touristischen bzw. öffentlichen Infrastruktur

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

16.08.2024

Aktualisiert

26.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1218505.07.2024

Barrierefreie Toilettenanlagen auf Bahnhöfen und an weiteren wichtigen Stellen der touristischen bzw. öffentlichen Infrastruktur

der Abgeordneten Sören Pellmann, Dr. André Hahn, Susanne Ferschl, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Christian Görke, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Bernd Riexinger und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Es ist ein beruhigendes Gefühl, wenn man eine Toilette in erreichbarer Nähe weiß und es ist äußerst hilfreich, wenn sie im Notfall auch zugänglich, sauber und bezahlbar ist. Die überwiegende Zahl solcher Toiletten ist nicht barrierefrei und damit für Menschen mit Behinderungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Dabei ist gerade für diesen Personenkreis der Zugang zu einer für sie nutzbaren Toilette eine Grundvoraussetzung, um umfassend (im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention; UN = Vereinte Nationen) am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können.

Gerade Bahnhöfe werden tagtäglich von einer Vielzahl von Menschen frequentiert, die auf ihrem (zum Teil längeren) Weg von A nach B und manchmal auch ungeplant eine „Biopause“ benötigen. Leider bieten zahlreiche Bahnhöfe in Deutschland keine öffentlichen Toiletten an, oder sie sind nicht barrierefrei und/oder in einem sehr schlechten Zustand und bzw. oder nicht durchgehend geöffnet und/oder (mit 50 Cent oder 1 Euro) für viele Reisende zu teuer (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Toilettenanlagen auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn“ auf Bundestagsdrucksache 19/4020).

Nach Ansicht der Fragesteller hat die Bundesregierung wie schon die vorherige Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD offenbar kein größeres Interesse, den großen Mangel an (barrierefreien) Toiletten in der touristischen bzw. öffentlichen Infrastruktur zu beseitigen, obwohl in der Antwort sichtbar wurde, dass 86,4 Prozent aller Bahnhöfe in Deutschland (im Jahr 2018) über kein Bahnhofsklo verfügten und nur 8,2 Prozent aller Bahnhöfe eine barrierefreie Toilette haben. Das ist auch ein Grund für diese erneute Kleine Anfrage zum selben Thema. Nicht akzeptabel ist aus Sicht der Fragesteller auch die Position der damaligen Bundesregierung, dass ein Nutzungsentgelt in Höhe von 50 Cent und mehr auch in anderen bewirtschafteten Toilettenanlagen üblich sei (siehe Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/4020), obwohl in Verkehrsmitteln und in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen (auch im Handel, in Kultur- und Freizeitstätten usw.) eine Toilettennutzung kostenfrei ermöglicht wird.

Bei der Berichterstattung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der Beiratssitzung der „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ am 11. April 2024 wurde nach Ansicht der Fragesteller deutlich, dass die Ausstattung von Bahnhöfen mit (barrierefreien) Toiletten nicht auf der Agenda der Bundesregierung steht und anscheinend auch keine diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen und Zielstellungen bestehen.

Anders stellt sich für die Fragesteller die Situation auf den Flughäfen in Deutschland dar. Hier gibt es in der Regel in ausreichender Zahl (barrierefreie) Toiletten, sie sind meist sauber, stets kostenfrei und jederzeit geöffnet. Auch die Raststätten an den Autobahnen verfügen in der Regel über benutzbare barrierefreie Toiletten.

Im Zuge der Vorbereitung der Fußballeuropameisterschaft EURO 2024 wurde durch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 20/10338 deutlich, dass kein Stadion in den zehn Ausrichterstädten über die Mindestzahl, der in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO in der Fassung vom Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014) geforderten barrierefreien Toiletten verfügt. Die Fragesteller vermuten, dass diese Standards auch in anderen Stadien und Sportstätten, in Freizeitanlagen (Zoos, Vergnügungsparks usw.), Messegebäuden, Restaurants, kulturellen Einrichtungen und weiteren Bereichen der öffentlichen Infrastruktur nicht immer erfüllt werden.

Besonders dramatisch ist die Situation für Menschen mit Behinderungen, die auf eine „Toilette für alle“ (hier geht es um eine barrierefreie Toilette zuzüglich ausgestattet mit einer höhenverstellbaren Pflegeliege und einem Personen-Lifter, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit schweren und mehrfachen Behinderungen das Wechseln der Inkontinenzeinlage zu ermöglichen; siehe auch www.toiletten-fuer-alle.de) angewiesen sind. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. André Hahn, Plenarprotokoll 20/168 stand lediglich in vier von den zehn Stadien der Ausrichterstädte zur EURO 2024 eine „Toilette für alle“ zur Verfügung, und die Frage, ob solch eine Toilette auch in den umliegenden Hauptbahnhöfen und Flughäfen vorhanden sind, konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Laut der Übersichtskarte des Projektes auf o. g. Homepage gibt es in Deutschland gerade mal 160 „Toiletten für alle“, ist der Freistaat Bayern diesbezüglich seit Jahren aktiv und der Vorreiter, andererseits gibt es nach Kenntnis der Fragesteller auf kaum einem Hauptbahnhof oder Flughafen eine „Toilette für alle“, auch nicht in der Hauptstadt Berlin und auch kein Gebäude des Bundes (Deutscher Bundestag, Bundeskanzleramt, Bundesministerien) besitzt solch eine Toilette.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Bahnhöfe im Obhutsbereich der Deutschen Bahn (DB) InfraGO (bis 2023 DB Station&Service AG) verfügen im Bahnhof oder auf dem Bahnhofsvorplatz über mindestens eine öffentliche Toilettenanlage, wie viele sind davon barrierefrei, wie viele davon sind 24 Stunden am Tag bzw. über die gesamte Zeit eines Zugbetriebes geöffnet, und bei wie vielen Toiletten beträgt die Nutzungsgebühr 50 Cent oder mehr (bitte nach Preisklasse 1 bis 7 – bis 2017 galt der Begriff „Bahnhofskategorie“, siehe auch Preisklasse – Wikipedia sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Welche Bahnhöfe der Preisklasse 1, 2 und 3 im Obhutsbereich der DB InfraGO verfügen derzeit weder im Bahnhof noch auf dem Bahnhofsvorplatz über mindestens eine öffentliche Toilettenanlage, welche davon sind nicht barrierefrei, und welche davon sind nicht 24 Stunden am Tag geöffnet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Welche Bahnhöfe im Obhutsbereich der DB InfraGO verfügen derzeit im Bahnhof oder auf dem Bahnhofsvorplatz über mindestens eine öffentliche „Toilette für alle“ (bitte nach Bundesländern und Preisklassen aufschlüsseln), und was ist diesbezüglich noch bis Ende 2025 geplant?

4

Bei welchen Sanierungsprojekten – an welchen Bahnhöfen auf welchen Stecken –, die gerade in der Planung sind, werden sowohl Barrierefreiheit als auch Toilettenanlagen hergestellt?

5

Hält die Bundesregierung den derzeitigen Stand an öffentlichen Toilettenanlagen auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn für ausreichend, und wenn ja, inwieweit bzw. wo sieht sie kurz- oder auch längerfristig Handlungsbedarf?

6

Wurde innerhalb der Bundesregierung diskutiert, eine gesetzliche Verpflichtung von Bahnhofsbetreibern (mit einer angemessenen Übergangsfrist), auf allen Bahnhöfen (bzw. in unmittelbarer Nähe, Bahnhofsvorplatz) öffentliche barrierefreie Toiletten während der gesamten Betriebszeit vorzuhalten, und wenn ja, was spricht aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen ein solches Vorhaben, und was ist diesbezüglich mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die anstehende Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes bzw. im Rahmen der „Bundesinitiative Barrierefrei“ und der Tätigkeit der „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“ (NPZT) geplant?

7

Hat die Bundesregierung bisher die Schaffung von „Toiletten für alle“ gefördert, und wenn ja, in welcher Weise (bitte im Einzelnen die Aktivitäten, den Zeitraum, finanziellen Umfang, die zuständige Bundesbehörde und die Projektpartner nennen)?

8

Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, damit möglichst bald auf allen Flughäfen, in allen Autobahnraststätten und in allen größeren Bahnhöfen, in allen Bundesgebäuden mit regelmäßigem Besucherverkehr und Veranstaltungsbetrieb sowie weiteren touristischen Schwerpunkten mindestens eine „Toilette für alle“ zur Verfügung steht, und wenn ja, welche?

9

Wird das Thema „Toilette für alle“ nach Kenntnis der Bundesregierung Eingang in die Aktualisierung der DIN-Norm 18040 sowie in den Kriterienkatalog des Informations- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ finden, und wenn ja, inwieweit?

10

In welchen Bundesländern gelten nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO in der Fassung vom Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014) in § 12 „Toilettenräume“ geforderten Mindeststandards, in welchen Bundesländern gibt es abweichende Standards unter- bzw. oberhalb der in der MVStättVO genannten Normen (bitte die Abweichungen konkret benennen)?

11

Wie viele und welche Gebäude des Bundes sind im Sinne der MVStättVO „Versammlungsstätten“, gilt in diesen Gebäuden die MVStättVO und damit auch der § 12 „Toilettenräume“, und wenn nein, welche Regelungen gelten dann für die Gebäude (bitte detailliert nennen)?

12

In welchen Gebäuden des Bundes (siehe Frage 11) werden die Anforderungen hinsichtlich der Toilettenräume und hier insbesondere hinsichtlich der barrierefreien Toiletten nicht erfüllt?

13

In welchen Gebäuden des Bundes, die eine „Versammlungsstätte“ im Sinne der MVStättVO sind (siehe Frage 11) gibt es mindestens eine „Toilette für alle“?

14

Sieht die Bundesregierung Nutzungsgebühren von 50 Cent und mehr als Zugangsproblem zu öffentlichen Toiletten an, wenn ja, inwieweit, und gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen (auch in Form von Studien) und Initiativen, um Menschen überall in der öffentlichen Infrastruktur die kostenfreie Nutzung einer Toilette zu ermöglichen, und wenn ja, inwieweit?

15

Hat sich die Bundesregierung mit der DB und anderen Verkehrsträgern, mit Ländern und Kommunen, mit Fahrgastverbänden, Behindertenverbänden und anderen Organisationen zum Thema der Ausstattung von Bahnhöfen und anderen stark frequentierten Orten des Verkehrs und des Tourismus mit barrierefreien Toiletten bereits verständigt, wenn ja, in welcher Weise, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt (bitte detailliert nennen)?

16

Hält die Bundesregierung die derzeitige Ausstattung von großen und stark frequentierten Bahnhöfen wie Berlin-Ostkreuz und der Berliner Hauptbahnhof mit (barrierefreien) Toilettenanlage für ausreichend, wenn ja, inwieweit, und was gibt es hier ggf. bereits an Planungen zur Verbesserung der Situation?

Berlin, den 26. Juni 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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