Deutscher Bundestag Drucksache 20/12352
20. Wahlperiode 22.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Christina Baum, Kay-
Uwe Ziegler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/12187 –
Bundesförderung von Projekten und Institutionen zu den Themen Transgender,
Intersexualität, Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsinkongruenz, Queer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. Juni 2024 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, den „Aktionsplan
der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher
Vielfalt“ an die Ausschüsse zu überweisen (Bundestagsdrucksache 20/4573).
Der Aktionsplan sieht u. a. eine „Verbesserung der gesundheitlichen
Versorgung von LSBTQ*“ vor (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aktionsp
lanqueerleben-2144130). Auf einer von der Bundesregierung verantworteten
Webseite namens Regenbogenportal, die sich an Kinder und Jugendliche
richtet, wird beschrieben, was in diesem Zusammenhang mit
Gesundheitsversorgung gemeint ist (
www.regenbogenportal.de/informationen/jung-und-interges
chlechtlich). Dort heißt es zum Beispiel: „Intergeschlechtlich zu sein ist keine
Krankheit. Es kann aber aufgrund der durch medizinisches Fachpersonal
gestellten Diagnose sein, dass du zum Erhalt deiner Gesundheit weitere
Untersuchungen machen oder Medikamente wie Ersatzhormone nehmen sollst“.
Auf der Website ist an anderer Stelle auch zu erfahren, um welche
Medikamente es bei geschlechtsangleichenden Behandlungen im Kindes- und
Jugendalter u. a. geht (
www.regenbogenportal.de/fileadmin/media/Geschlechtlic
h_sexuelle_Vielfalt_Grundlagen-8.pdf): „Für ältere Kinder besteht die
Möglichkeit der Gabe von sogenannten Pubertätsblockern“. Der Einsatz verhindere
das Einsetzen der von trans* Kindern „oft mit großer Abwehr und Not
empfundenen Symptome der Pubertät (Menstruation, Brustwachstum bzw.
Spermaproduktion, Stimmbruch, Behaarung).“ Und weiter: „Die zeitlich begrenzte
Wirkung der Pubertätsblocker ist umkehrbar.“ Zudem werden darin
„geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen“ beschrieben wie
Hormonersatztherapie sowie diverse Arten von Operationen. Von Nebenwirkungen
und von Zweifeln am Nutzen dieser medizinischen Eingriffe erfahren die
Leser des Regenbogenportals nach Recherche der Fragesteller nichts.
Dabei stehen geschlechtsangleichende Behandlungen international in der
Kritik. Im März 2024 hat der britische Gesundheitsdienst NHS die Verschreibung
von Pubertätsblockern an unter 18-Jährige aufgrund von Sicherheitsbedenken
gestoppt (Ärzteblatt, 13. März 2024,
www.aerzteblatt.de/nachrichten/149921/
Englischer-Gesundheitsdienst-stoppt-Vergabe-von-Pubertaetsblockern). Ende
Mai 2024 folgte ein Verbot durch die britische Regierung (Pressemitteilung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 19. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Department of Health and Social Care, 29. Mai 2024,
www.gov.uk/govern
ment/news/new-restrictions-on-puberty-blockers). Seit 3. Juni 2024 dürfen
britische Ärzte demzufolge Pubertätsblocker auch nicht mehr privat
verschreiben. Der aktuelle Aktionsplan der Bundesregierung dagegen sieht u. a. vor,
dass die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte zum
Thema Transgender, Intersexualität, Geschlechtsdysphorie und
Geschlechtsinkongruenz initiiert und gefördert. Die im September 2014 gegründete
Interministerielle Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“ (
www.bmfsfj.de/bmfsfj/
aktuelles/alle-meldungen/fachaustausch-beratungs-und-unterstuetzungsbedarf
e-fuer-transsexuelle-trans-menschen-und-ihre-angehoerigen-in-
verschiedenenlebenssituationen--76088) beispielsweise hat zwischen Mai 2015 und
November 2017 ein zwölfbändiges Kompendium zum Thema erstellt (
www.bmfsf
j.de/resource/blob/120644/e2068b3d513b7f772760becf8bd4c70a/imag-band-1
2-zusammenfassung-der-forschungsergebnisse-data.pdf). Zudem wurden
mehrere Institutionen und Ämter geschaffen bzw. gefördert und Aktionspläne
gestartet, die sich der Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher
geschlechtlicher Identität und Orientierung widmen und einen gender-
affirmativen Ansatz unterstützen, darunter das Regenbogenportal (s. o.), die
Bundesstiftung Gleichstellung (
www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/geset
z-zur-errichtung-der-bundesstiftung-gleichstellung-in-kraft--176922), die
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und der Aktionsplan Queer-Leben. Im
Januar 2022 hat die Bundesregierung das Amt des Queer-Beauftragten der
Bundesregierung geschaffen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird hinsichtlich des Zeitraums ab
2013 bis 2016 auf die Antwort auf die Schriftlichen Fragen 36 und 37 auf
Bundestagsdrucksache 18/8999 aus dem Jahr 2016 des Abgeordneten Harald
Petzold (DIE LINKE.) verwiesen. Diese Fragen bezogen sich auch auf Projekte
und Förderungen im Themenkontext trans- und intergeschlechtliche Menschen.
Der Begriff „queer“ wurde damals noch nicht verwendet.
Zu den Fragen 2, 3, 4, die sich auf einen rückblickenden Zeitraum von 24
Jahren beziehen, wird ferner darauf hingewiesen, dass erstmals im Jahr 2013/2014
innerhalb der Bundesregierung eine querschnittliche Zuständigkeit für Fragen
zum Themenkomplex geschlechtliche Vielfalt verwaltungsorganisatorisch
verankert wurde.
Soweit Archivgut des Bundes betroffen ist, ist eine Auswertung der
archivierten Akten mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Etwaige Daten können
fachpolitisch nicht eindeutig zugeordnet werden, auch weil Begriffe wie
„trans*“, „inter*“, „Transgender“, „Geschlechtsdysphorie“ und
„Geschlechtsinkongruenz“ aus einem neueren Sprachgebrauch stammen und nicht trennscharf
abzufragen sind. Eine digitale Suche nach den Fachbegriffen trans* und inter*
in Bezug auf Förderungen führt zudem zu unspezifischen Ergebnissen, da
gender- und geschlechtssensible Forschung Standard für alle Forschungsvorhaben
ist.
Eine gesonderte Auswertung und Aufstellung aller in diesem weiten Zeitraum
geförderten Projekte, Ämter, Institutionen und Veröffentlichungen speziell bzw.
spezifisch zu trans* und inter* müsste daher von allen Ressorts händisch
durchgeführt werden und in die gewünschte tabellarische Übersicht gebracht werden.
Der Zeitaufwand zur Beantwortung der Fragen durch alle Bundesressorts und
deren nachgeordneten Behörden würde einen Mindestaufwand von ungefähr
200 Stunden bedeuten.
1. Auf wessen Initiative wurde die Interministerielle Arbeitsgruppe „Inter-
und Transsexualität“ gegründet, wer hat die Mitglieder dieser
Arbeitsgruppe ausgewählt, und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl?
Die interministerielle Arbeitsgruppe wurde 2015 in der 17. Legislaturperiode in
Ausführung des damaligen Koalitionsvertrages aus den fachlich involvierten
Ressorts Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ), Bundesministerium des Innern und für Heimat, Bundesministerium
der Justiz, Bundesministerium für Gesundheit gebildet. Das Bundesministerium
der Verteidigung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden
bei Fragen, die dortige Geschäftsbereiche betrafen, beteiligt. Zuständigkeiten
auf Arbeitsebene ergaben sich aus den jeweiligen Geschäftsverteilungsplänen
der Ressorts.
2. Welche Projekte zum Thema Transgender, Intersexualität,
Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsinkongruenz u. Ä. hat die Bundesregierung seit
2000 initiiert bzw. finanziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
nach Jahren, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
Es wird auf die beigefügte Word-Tabelle (Anlage zu Frage 2) verwiesen.*
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
3. Welche Institutionen, Web-Portale und Ämter hat die Bundesregierung
seit 2000 geschaffen, die sich dem Thema trans* widmen (bitte nach
Gründungsjahren, Initiator, Träger, Höhe der jährlichen Förderung und
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Zu Institutionen: Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr hat im
September 2023 eine Ansprechstelle für Transgenderangelegenheiten für den
Sanitätsdienst der Bundeswehr geschaffen. Die Aufgabe wird derzeit von einer
Soldatin (A 13g) in Nebenfunktion ausgeübt.
Zu Web-Portalen: Web-Portale, die sich explizit dem Thema trans* widmen,
bestehen keine.
Zu Ämtern: der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt widmet sich u. a. auch diesem Thema (zur
finanziellen Ausstattung vgl. Antwort zu Frage 17)
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
4. Welche Veröffentlichungen zu den Themen trans*, inter* oder queer hat
die Bundesregierung seit 2000 in Auftrag gegeben und umgesetzt bzw.
finanziert oder mitfinanziert (bitte nach Jahren, Initiatoren, Trägern bzw.
Auftraggebern, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Es wird auf die beigefügte Tabelle (Anlage zu Frage 4) verwiesen.*
Diese Frage wird aufgrund der Vorbemerkungen der Fragestellenden so
verstanden, dass es sich bei den Themen „trans*, inter* oder queer“ um solche
Veröffentlichungen handelt, die sich konkret mit dem Thema der
Geschlechterdiversität beschäftigen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12352 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie erfolgte die Auswahl der Personen, die von der Bundesregierung mit
den Projekten bzw. mit der Erstellung von Gutachten oder Studien zum
Thema beauftragt wurden (bitte nach Art der Vergabe,
Zusammensetzung des Auswahlgremiums, Auswahlkriterien bzw. Vergabekriterien
aufschlüsseln)?
Die Auswahl erfolgte entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften.
6. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien zu Ausmaß und
Art der Ausprägung von Homo- und Transfeindlichkeit in Deutschland
vor (bitte ggf. aufschlüsseln, welche dies ggf. sind und Art, Form und
Häufigkeit der Vorfälle aufzählen, die sich nach diesen Studien ergeben)?
In verschiedenen wissenschaftlichen Studien werden Einstellungen gegenüber
transgeschlechtlichen bzw. queeren Personen erhoben, bzw. von
Diskriminierung Betroffene befragt. In der Studie „Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme
und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23“ sind
Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zu Gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit veröffentlicht, die u. a. auch Fragen zur Dimension „Hetero-/
Sexismus“ enthält (siehe
www.fes.de/referat-demokratie-gesellschaft-und-inno
vation/gegen-rechtsextremismus/mitte-studie-2023).
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat ferner in diesem Jahr
eine europaweite, vergleichende Studie (LGBTIQ equality at a crossroads -
Progress and challenges) zur Diskriminierungserfahrung von LSBTIQ in
unterschiedlichen Lebensbereichen veröffentlicht. Ein Teil der Studie bezieht sich
auf trans- und intergeschlechtliche Menschen. siehe
https://fra.europa.eu/en/pu
blication/2024/lgbtiq-crossroads-progress-and-challenges).
In der OECD-Studie "The Road to LGBTI+ Inclusion in Germany – Progress at
the Federal and Länder Levels" wurden sowohl rechtliche Rahmenbedingungen
als auch konkrete Erfahrungen auch von trans- und intergeschlechtlichen
Menschen untersucht. (siehe
www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/repor
ts/2023/02/the-road-to-lgbti-inclusion-in-germany_a05b91c8/977b463a-e
n.pdf).
7. Mit welchen nationalen und internationalen Organisationen kooperiert
die Bundesregierung oder kooperieren die ihr nachgeordneten Behörden
im Rahmen dieser Projekte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ggf.
bzw. mit welchen Organisationen hat bzw. haben sie ggf. kooperiert
(bitte nach Namen, Art und Dauer der Kooperation, Höhe der Förderung
und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Kooperationen im vertraglichen Sinne bestehen nicht. Die Bundesregierung
arbeitet mit internationalen und supranationalen Organisationen im Rahmen der
Zuständigkeiten zusammen.
8. Liegen der Bundesregierung Daten zur Prävalenz von Inter- oder
Transsexualität in Deutschland vor, und wenn ja, inwiefern?
Wie hoch der Bevölkerungsanteil von trans- und intergeschlechtlichen
Menschen in Deutschland ist, kann nicht verlässlich eingeschätzt werden. Im
Übrigen stammt der Begriff „Prävalenz“ aus dem medizinischen Kontext. Eine
Pathologisierung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen wird von der
Bundesregierung abgelehnt.
9. Mit welchen wissenschaftlichen Definitionen von Transsexualität bzw.
Intersexualität arbeitet die Bundesregierung, auf welche Studien bzw.
Quellen stützt sie sich dabei, und was unterscheidet nach Auffassung der
Bundesregierung Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, trans* oder
inter* sind, konkret von queeren Menschen?
Definitionen der Begriffe variieren je nach wissenschaftlicher Disziplin (z. B.
Biologie, Medizin, Soziologie, Kunst- und Medienwissenschaften, Pädagogik,
Soziale Arbeit, internationaler Diskurs), vgl. hierzu u. a. das Gutachten:
Begrifflichkeiten, Definitionen und disziplinäre Zugänge zu Trans- und
Intergeschlechtlichkeiten, Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter-
& Transsexualität (
www.bmfsfj.de/resource/blob/93956/ba3f7d5070103da9f2b
62d08b23b2bac/imag-band-1-gutachten-begrifflichkeiten-data.pdf). Der
Begriff „queer“ wird umgangssprachlich häufig als eine Art Oberbegriff oder
Sammelbegriff verwendet.
10. Von welchen Fachleuten lässt sich die Bundesregierung beim Thema
Trans- und Intersexualität ggf. beraten (bitte nach Namen, Art der
Expertise und Anbindung an Institutionen bzw. Organisationen zum Thema
aufschlüsseln)?
11. Legen die Fachleute, von denen sich die Bundesregierung zum Thema
Trans- und Intersexualität ggf. beraten lässt (vgl. Frage 10), mögliche
Interessenkonflikte gegenüber der Bundesregierung offen (bitte ggf. Art
und Form der Offenlegung aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt Diskurse z. B. der Wissenschaft, Zivilgesellschaft
oder von Nichtregierungsorganisationen zur Kenntnis und setzt sich mit diesen
kritisch auseinander. Beraterverträge bestehen nicht.
12. Von welchem Gremium ging die Initiative dafür aus, die Bundesstiftung
Gleichstellung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu errichten, und
wer hat die beiden Direktoren dieser Einrichtung ausgewählt (bitte nach
Art des Vergabeverfahrens, Zusammensetzung des Auswahlgremiums,
Auswahlkriterien bzw. Vergabekriterien aufschlüsseln)?
Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, dass eine
Bundesstiftung gegründet werden soll, die sich wissenschaftlich fundiert
insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik,
Wirtschaft und Wissenschaft widmet (KoaV Zeilen 995-997).
Der Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
wurde aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht, nachdem die
Bundesregierung die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend vorgelegte Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU
und der SPD beschlossen hatte (Kabinettsbeschluss).
Nach § 7 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung
Gleichstellung vom 18. Mai 2021 (Errichtungsgesetz) werden die Mitglieder
des Direktoriums durch den Stiftungsrat auf Vorschlag des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer von fünf Jahren
bestellt.
Nach § 6 Absatz 1 des Errichtungsgesetzes besteht der Stiftungsrat aus zehn
bestellten Mitgliedern, die dem Deutschen Bundestag angehören, und der
Bundesministerin oder dem Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend als Vorsitzender oder Vorsitzendem.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 236. Sitzung am 24. Juni 2021 die
Stiftungsratsmitglieder auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen gewählt.
Die Namen der Stiftungsratsmitglieder der Bundesstiftung Gleichstellung der
19. Legislaturperiode sind hier abrufbar:
www.bundestag.de/dokumente/textarc
hiv/2021/kw25-de-wahlen-zu-gremien-846966.
Im Vorfeld der konstituierenden Stiftungsratssitzung hatte das BMFSFJ vom
10. Mai 2021 bis 7. Juni 2021 eine Stellenausschreibung für das Direktorium
der Bundesstiftung Gleichstellung veröffentlicht.
Gemäß dem Prinzip der Bestenauslese hat das BMFSFJ auf Basis des
Anforderungsprofils der Stellenausschreibung eine Vorauswahl vorgenommen.
Es gab folgende Auswahlkriterien:
• abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium an einer staatlichen
bzw. staatlich anerkannten Hochschule,
• mehrjährige Leitungs-, Management- oder Geschäftsführungserfahrung,
• mehrjährige Erfahrung im Führen und Anleiten von Teams/
Personalführung,
• Kenntnisse der institutionellen Strukturen zur Gleichstellungspolitik und
Vernetzung in gleichstellungsrelevanten Netzwerken auf nationaler, ggf.
auch auf europäischer und internationaler Ebene,
• gute Kenntnisse der gleichstellungspolitischen Fachdiskussionen,
• hohe Sozialkompetenz,
• Fähigkeit zu konzeptionellem und strategischem Arbeiten,
• sicheres Auftreten und Entscheidungs- und Durchsetzungskompetenz,
• gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch,
Von Vorteil waren auch:
• Erfahrung in der Leitung und Zusammenarbeit von Gremien,
• Erfahrungen in der Verwaltung öffentlicher Mittel.
Auf der konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates der 19. Legislaturperiode
am 7. Juli 2021 wurde ein zweistufiges Auswahlverfahren für die Besetzung
des Direktoriums beschlossen.
In einer ersten Stufe wurden die in der konstituierenden Stiftungsratssitzung
ausgewählten bewerbenden Personen zu Vorgesprächen in Form von 15-
minütigen Kurzinterviews eingeladen. Diese wurden anhand eines vorher
festgelegten Fragenkatalogs vom Stiftungsrat durchgeführt.
Die Vorgespräche dienten dazu, sich einen Eindruck zu den geforderten
sozialen, persönlichen und methodischen Kompetenzen (hohe Sozialkompetenz,
Fähigkeit zu konzeptionellem und strategischem Arbeiten, sicheres Auftreten und
Entscheidungs- und Durchsetzungskompetenz) zu verschaffen.
In einer zweiten Stufe führte der Stiftungsrat vertiefte Auswahlgespräche mit
den ausgewählten bewerbenden Personen und traf am 24. August 2021 die
abschließende Besetzungsentscheidung, dass Elisabeth Maier als Direktorin und
Dr. Arn Sauer als Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung bestellt werden
sollen.
13. Warum wurde 2008 am Umweltbundesamt eine Anlaufstelle für Gender
Mainstreaming eingerichtet (
www.umweltbundesamt.de/gender-mainstre
aming-im-umweltschutz#Rechtlicher%20Hintergrund), auf wessen
Initiative ging die Schaffung dieser Anlaufstelle zurück, warum wurde
für diese Aufgabe eine Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter
geschaffen, wer hat den Stelleninhaber ausgewählt, und existiert diese
Anlaufstelle noch bzw. ist sie nach wie vor von einem wissenschaftlichen
Mitarbeiter besetzt?
2008 wurde im UBA bei der Gleichstellungsbeauftragten eine Anlaufstelle für
Gender Mainstreaming eingerichtet, in Umsetzung der Zielrichtungen und
Prinzipien des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie u. a. zur wissenschaftlichen
Beratung des Umweltressorts bei der Umsetzung von § 2 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien zur Gleichstellung von Frauen und
Männern. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht in
§ 2 Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen,
normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren
Bereichen vor.
Die Stellenbesetzung richtet sich nach den üblichen rechtlichen
Rahmenbedingungen für Personalauswahlverfahren. Die Stelle ist derzeit besetzt.
14. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung mit den bisherigen
Projekten zum Thema Inter- und Transsexualität erzielen, und welche Projekte
waren das konkret?
Die bisherigen queerpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung haben dazu
beigetragen, dass Deutschland im europäischen Ranking der rechtlichen
Gleichstellung von LSBTIQ* besser dasteht als je zuvor. In der sogenannten
Rainbow Map von ILGA-Europe für 2024 belegt Deutschland unter allen
europäischen Staaten den zehnten Platz, unter den EU-Mitgliedstaaten Platz 8 (vgl.
https://rainbowmap.ilga-europe.org/, zuletzt eingesehen am 15. Juli 2024).
15. Welche Mitarbeiter, Beauftragten der Bundesregierung oder von ihr
benannten Personen (einschließlich Abgeordneten) sind aufseiten der
Bundesregierung die Ansprechpartner für Organisationen wie den
Bundesverband Trans* u. Ä.?
Je nach Sachfrage sind die jeweiligen nach der Geschäftsverteilung zuständigen
Ressorts, Referate und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie der
zuständigen Beauftragten ansprechbar.
16. Welche Mitarbeiter der Bundesregierung bzw. von Bundesstiftungen
oder von der Bundesregierung geförderten Projekten waren in die
Erstellung des Selbstbestimmungsgesetzes eingebunden – sei es als beratende
Fachleute oder als Autoren?
Es handelt sich dabei um die im Rahmen des ordentlichen
Gesetzgebungsverfahrens nach der jeweiligen Geschäftsverteilung zuständigen Ressorts, Referate
und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
17. Welche Kosten fallen für das Amt des Queer-Beauftragten an, und wie
hoch ist das Jahresbudget, über das der Queer-Beauftragte verfügt?
Für die Ausübung des Amtes des Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter) wird keine Vergütung gezahlt.
Des Weiteren wird in Bezug auf die Personal- und Sachkosten für die Stelle des
Queer-Beauftragten auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 80 des Abgeordneten Stefan Brandner, Bundestagsdrucksache 20/7828,
für das Haushaltsjahr 2022 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 133 der Abgeordneten Kathrin Vogler,
Bundestagsdrucksache 20/9902 für das Haushaltsjahr 2023 verwiesen.
Die Haushaltsmittel für den Beauftragten der Bundesregierung für die
Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sind im Kapitel 1712 Titel 532 02
etatisiert. Im Haushaltsjahr 2024 stehen dem Queer-Beauftragten Mittel i. H. v.
700.000 Euro zur Verfügung.
18. Welche Werbekampagnen hat die Bundesregierung seit 2014 gestartet
und umgesetzt, um das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und um
Projekte zu den Themen trans*, inter* oder queer bekannter zu machen
(bitte nach Jahren, Art der Kampagne, Name der beauftragten
Werbeagentur, Träger, Höhe der Kosten und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Es gab keine Werbekampagnen, um Projekte zu den Themen trans*, inter* oder
queer bekannter zu machen. Die durchgeführten Kampagnen im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ dienten dem Ziel, die Sichtbarkeit und damit die
Inhalte des Bundesprogramms zu verdeutlichen und dabei gleichzeitig über
einzelne Handlungsbereiche zu informieren. Dabei wurden im Rahmen der
Kampagnen exemplarisch auch Projekte aus verschiedenen Themenbereichen
vorgestellt, um die Breite des Bundesprogramms darzustellen.
In der nachfolgenden Tabelle finden sich ausschließlich die Kosten, die im
Rahmen der aufgelisteten Kampagnen an die Agentur Scholz & Friends
ausgezahlt wurden.
Haushaltsjahr
Art der Kampagne Name der
beauftragten
Werbeagentur
Träger Höhe der Kosten Haushaltstitel
2018 Marketing-Kampagne
(Fortsetzung Demokratie-
Kampagne
Scholz & Friends 5.807,20 Euro 1702 684 04
2020 Themenkampagne gegen
Alltagsrassismus
Scholz & Friends 733.572,91 Euro 1702 684 04
2021 Themenkampagne/
Fortsetzung Kampagne gegen
Alltagsrassismus
Scholz & Friends 222.968,33 Euro 1702 684 04
2022 Themenkampagne/
Demokratie-Kampagne
Scholz & Friends 1.238.014,49 Euro 1702 684 04
2023 Themenkampagne/
Fortsetzung Demokratie-
Kampagne
Scholz & Friends 1.397.644,08 Euro 1702 684 04
Anlage zu Nr. Frage 2 der KA der Fraktion der AFD, Drs. 20/12187: Welche Projekte zum Thema Transgender, Intersexualität,
Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsinkongruenz u. ä. hat die Bundesregierung seit 2000 initiiert bzw. finanziert?
Zuständiges Ressort Titel des Projektes Art des Projektes
(z. B.
Forschungsauftrag, Pilotprojekt,
Zuwendung,
Gesetzgebung (-planung),
Öffentlichkeitsarbeit)
Zeitplanung
bzw.
Laufzeit des
Projektes
gesamtes
Förderbzw.
Zuwendungsvolumen
Träger
AA Es wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der AfD-
Fraktion, BT-Drs. Nr. 20/2503,
verwiesen
(Bundestagsdrucksache 20/3021 vom 5. August
2022). Die nachfolgende
Aufstellung der Projekte des AA
umfasst seitdem
abgeschlossene Vorhaben.
AA Wind Chime Transgender
Shortfilm
Zuwendung 2023 10.000,00 Auf die Antwort der
Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage 20/2503
insbesondere auf die
Antwort zu Frage 24
wird verwiesen.
(Bundestags-drucksache
20/3021 vom 5. August
2022).
AA Stärkung der Selbsthilfe von
Trans*
Zuwendung 2023 100.000,00
AA Empowering Voices Zuwendung 2023 44.979,13
AA Queer Identities in Darkest
Times
Zuwendung 2023 80.000,00
AA Hilfs -und
Unterstützungsangebot
Zuwendung 2023 20.000,00
AA Schutz Gesundheitsrechte Zuwendung 2023 53.709,99
BMFSFJ Zukunft gestalten –
geschlechtliche Vielfalt (er)leben
Modellprojekt 01.01.2020
–
31.12.2024
189.038,80 € Trans-Inter-Aktiv in
Mitteldeutschland e.V.
Zukunft gestalten –
geschlechtliche Vielfalt
(er)leben
BMFSFJ Entwicklung von Vorschlägen
für die curriculäre
Fortentwicklung der Ausbildungs-
und Studiengänge von Sozial-
und Gesundheitsberufe zur
Integration von Trans- und
Intergeschlechtlichkeit
Zuwendung 2019 – 2020 51.539,23 € Hochschule Merseburg
BMFSFJ Kurzgutachten Variante der
Geschlechtsentwicklung
Forschungsauftrag 2019 8000 € Europa-Universität
Flensburg
BMFSFJ „Jung, trans*, nicht-binär“ Zuwendung 2022-2023 2022: 74.278,36€
2023: 175.393,84€
DJI
BMFSFJ Kompetenzentwicklung Zuwendung 2023 2023: 28.576,40 EZI (Evangelisches
Trans*sensible Beratung Zentralinstitut für
Familienberatung gGmbH)
BMG Verbesserung des Zugangs zur
Gesundheitsversorgung für
inter- und trans-Menschen
Zuwendung 01.09.2019
bis
30.04.2023
953.427 € Fachhochschule
Dortmund
durch Abbau von
Diskriminierung als versorgerseitiger
Zugangsbarriere (InTraHealth).
BMG Förderung eines nicht-
diskriminierenden Umgangs mit
minderjährigen trans*
Personen durch patientenorientierte
Schulungsmaßnahmen im
Gesundheitswesen
Zuwendung 01.10.2019
bis
31.12.2023
644.505 € Zuwendungsempfänger:
Westfälische Universität
Münster
(TRANS*KIDS)
BMG Standardisierte
Zentrenzentrierte Versorgung von
DSD über die Lebensspanne
DSDCare
Zuwendung 01.01.2020
bis
31.08.2023
4.057.869 € Universität zu Lübeck
BMG Sexuelle Gesundheit und Zuwendung 01.10.2020 606.000 € Robert Koch-Institut
HIV/STI in trans communities bis Deutsche Aidshilfe e.V.
30.04.23 (DAH)
BMI "Archiv des Lebens" Zuwendung
Projektförderung
01.02.2024 -
31.12.2026
209.822 € Im Rahmen des
Projektes wird eine enge
Vernetzung und
Kooperation mit relevanten
Partnern und einschlä-
gigen Akteuren vor Ort
angestrebt.
BMZ Es wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der AfD-
Fraktion, BT-Drs. Nr. 20/2503,
verwiesen
(Bundestagsdrucksache 20/3021 vom 5. August
2022) ebenso wie auf die
Beantwortung der schriftlichen
Frage Nr. 6/197 vom
18.06.2024.
Titel der Publikation durch das eigene Ressort/ Geschäftsbereich Ressort
Studie "Bunt in der Bundeswehr?" BMVg
"Agenda Vielfalt" ‐ Diverstity Management im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung BMVg
Publikationen ‐ Anlage zu Frage 4 der KA der Fraktion der AFD Drs. 20/187 aus den Jahren ab 2017 zu trans*, inter*, queer
Titel der Publikation Ressort
Zwischen Fremd‐ und Selbstbestimmung. Zur Lebenssituation von trans und nicht‐binären Jugendlichen und
jungen Erwachsenen in Deutschland (Forschungs‐ und Publikationskosten aus dem Gesamtprojekt) BMFSFJ
Trans Rechte sind Menschenrechte. Falschen Vorannahmen entgegentreten –
ein Diskussionsleitfaden zu Geschlecht, Geschlechtsidentität und den Menschenrechten von trans Personen BMFSFJ
Verankerung der Wissens‐ und Kompetenzentwicklung zu den Themen Trans‐ und Intergeschlechtlichkeit
in den Bildungslehrplänen und Curricula von Ausbildungs‐ und Studiengängen relevanter Sozial‐ und Gesundheitsberufe. Policy Paper. BMFSFJ
Durchführung von Fachtagen zur Integration von Inhalten zu Trans*‐ und Inter*geschlechtlichkeit in ausgewählte Ausbildungen und
Studiengänge der Bereiche Pädagogik/Soziale Arbeit, Gesundheit/ Medizin/ Pflege, Verwaltung/ Polizei. Abschlussbericht und
Ableitungen für Curricula BMFSFJ
Abschlussbericht und Ableitungen für Curricula BMFSFJ
Dritte Option beim Geschlechtseintrag für alle? BMFSFJ
Curriculum zur qualifizierten Beratung von trans* Menschen BMFSFJ
Trans*‐Gesundheitsversorgung Forderungen an die medizinischen Instanzen und an die Politik. Policy Paper Gesundheit des
Bundesverbandes Trans*. BMFSFJ
Trans* Personen als Fachkräfte BMAS
Mehr Empathie am Arbeitsplatz: Das empfiehlt die erste trans* Kommandeurin der Bundeswehr BMAS
Was geht? Das Heft über Geschlechter, Liebe und Grenzen BpB
Träger
Erscheinungs‐
jahr Fördersumme in EUR
DJI e.V. 2024 3.683,81 €
Transgender Europe
2022 (engl.
Original 2021) 1.400,00 €
Hochschule Merseburg 2021 6.984,14 €
Hochschule Merseburg 2021 7.524,85 €
Intersexuelle Menschen e.V. 2020 13.300,00 €
BV Trans* e.V. 2019 14.350,00 €
BV Trans* e.V. 2019
im Rahmen Gesamtprojekt ‐ kein
kostenwirksames Projektergebnis
BV Trans* e.V. 2017 3.080,53 €
BMAS ‐ Initative Neue Qualität der
Arbeit (INQA) 2022
im Rahmen laufennder Redaktionsarbeit nicht
einzeln bezifferbar
BMAS ‐ Initative Neue Qualität der
Arbeit (INQA) 2022
Im Rahmen laufender Redaktionsarbeit nicht
einzeln beziifferbar
BpB 2021 58.756,12 €
Herausgeber
Erscheinungs‐
jahr Fertigungskosten Broschüre
Streitkräfteamt Bonn 2022 2.143,00 €
BMVg 2024 4.908,00 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333