[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4496
17. Wahlperiode 19. 01. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick,
Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3969 –
Hybridkapital in der Finanzmarktkrise
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unter Hybridkapital versteht man Kapitalinstrumente, die sich weder dem
Eigen- noch dem Fremdkapital eindeutig zuordnen lassen: Sie können dem
Eigenkapital zugewiesen werden, wenn sie Verluste tragen, aber auch
Fremdkapitalcharakter haben, wenn sie kündbar sind.
Für deutsche Banken ist Hybridkapital eine wichtige Komponente ihres
Eigenkapitals: So fielen nach Presseberichten Ende 2009 allein bei den Landesbanken
mit 17,3 Mrd. Euro fast ein Drittel ihres Kernkapitals in diese Kategorie (vgl.
DER SPIEGEL, „Stresstest der besonderen Art“, 30. August 2010).
Berechnungen unabhängiger Experten für 15 der größten Banken in Deutschland ergeben
sogar hybride Anteile von 50 Mrd. Euro im Kern- und 62 Mrd. Euro im
Ergänzungskapital (vgl. Achim Dübel, „Rettung der Hybridkapitalgeber, d. h.
Eigenkapitalgeber, der Banken mit Steuergeldern in Deutschland, eine erste
Annäherung“, 28. September 2010).
Nach § 10 Absatz 4 bzw. 5 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind die
Hybridkapitalarten „Stille Einlagen“ bzw. „Genussscheine“ nur dann dem Kern- bzw.
Ergänzungskapital zurechenbar, wenn sie bis zur vollen Höhe am Verlust
teilnehmen. Doch erst infolge des Anfang 2010 bekannt gewordenen Drängens der EU-
Kommission fand tatsächlich eine beschränkte Teilnahme dieser
Hybridkapitalarten an den Verlusten der Landesbanken des Jahres 2009 statt (vgl.
beispielsweise Handelsblatt vom 7. Januar 2010, „Investoren haften für die
Landesbanken“). In den Jahren 2007 und 2008 hingegen wurde trotz Verlusten
Hybridkapital noch weitestgehend voll bedient, so dass hohe Liquiditätsabflüsse
bei den Banken stattfanden. Hintergründe hierzu sind der Öffentlichkeit bisher
nahezu unbekannt – auch vor dem Hintergrund zuvor erfolgter
Stabilisierungshilfen durch den Sonderfond Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und der
Positionierung der Bundesregierung im Zuge der entsprechenden Beihilfeverfahren.
Ferner stellen sich Fragen nach den Auswirkungen der Basel-III-Beschlüsse
bezüglich Hybridkapital auf die Banken in Deutschland. Insbesondere fragt sich,
warum im Zuge der Bankenrettung auf die Investoren so große Rücksichten
genommen wurden, obwohl frühzeitig absehbar war, dass Basel III eine
Verbesserung der Qualität des Kapitals, d. h. eine deutliche Verringerung seiner hybriden
Bestandteile, zum Ziel nehmen würde.
1. Wie entwickelte sich in den deutschen Landesbanken das Volumen von
Kapitalinstrumenten mit Hybridcharakter, die als aufsichtliches
Eigenkapital anerkannt wurden (im Folgenden: Hybridkapital) in den Jahren 2006 bis
2009 (mit der Bitte um Angaben, welcher Anteil davon auf
Bankenstabilisierungen des Staates – wie jenen der Stillen Einlage des SoFFin bei der
West LB AG – oder der Alteigentümer zurückgeht)?
Welchen Anteil ihres Eigenkapitals macht Hybridkapital bei den
Landesbanken derzeit aus (mit der Bitte um jeweilige Angaben auf
Durchschnittssowie Einzelinstitutsbasis, insbesondere der Banken West LB AG, HSH
Nordbank AG, Bayerischen Landesbank, Landesbank Baden-
Württemberg)?
Über die erfragten Angaben liegen Erkenntnisse aus dem bankaufsichtlichen
Meldewesen vor, die als vertrauliche Informationen der
Verschwiegenheitspflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes (KWG) unterliegen. Das öffentliche
Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das Potenzial, in
der gegenwärtigen Marksituation zu Verwerfungen in der Refinanzierung der
Institute zu führen. Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten, kann in der Sache daher
keine Auskunft in der für Kleine Anfragen nach § 104 i. V. m. § 75 Absatz 3,
§ 76 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT)
vorgesehenen, zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten
Weise erfolgen. Die Antwort wird deshalb eingestuft in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt*.
2. Wie hoch fielen in den Jahren 2007 bis 2009 Stabilisierungsmaßnahmen
für Landesbanken aus (mit der Bitte um Differenzierung nach Art der
Stabilisierungshilfe wie Rekapitalisierung, Garantie oder Risikoübernahme
sowie nach Geber der Stabilisierungshilfen, Anteil der bereits gezogenen
Garantien bzw. Risikoübernahmen sowie Angaben auf Durchschnitts-
sowie Einzelinstitutsbasis, insbesondere der Banken West LB AG, HSH
Nordbank AG, Bayerischen Landesbank, Landesbank Baden-
Württemberg), und welche Zinsen bzw. Gebühren haben die betroffenen Banken
dafür bezahlt?
Mit Blick auf den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung (FMSA) kann zu dieser Frage allgemein Folgendes bemerkt werden:
Im Jahr 2009 wurde der WestLB AG durch den SoFFin eine Rekapitalisierung
in Höhe von 3 Mrd. Euro zugesagt und die erste Tranche in Höhe von 672,4 Mio.
Euro zugeführt. Ebenso wurde der WestLB AG eine befristete Risikoübernahme
für den Zeitraum vom 30. September bis 30. November 2009 über ein Volumen
von 5,88 Mrd. Euro bewilligt. Die Risikoübernahme wurde innerhalb dieser
Frist nicht in Anspruch genommen und ist ungenutzt ausgelaufen.
Der HSH Nordbank AG wurde im Jahr 2008 ein SoFFin-Garantierahmen über
30 Mrd. Euro aus dem SoFFin bewilligt. Zum Stichtag 31. Dezember 2009 war
dieser zu rund 57 Prozent ausgenutzt.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Der Bayerischen Landesbank (BayernLB) wurde im Jahr 2008 ein SoFFin-
Garantierahmen über 15 Mrd. Euro gewährt. Dieser wurde im Jahr 2009 durch die
BayernLB auf 5 Mrd. Euro reduziert. Zum Stichtag 31. Dezember 2009 war der
verbleibende Garantierahmen zu 100 Prozent ausgenutzt.
Die Institute haben auf ihre Garantierahmen jeweils 0,1 Prozent
Bereitstellungsgebühr p. a. entrichtet. Weiterhin wurde den Instituten 0,948 Prozent p. a. für
Garantien mit einer Laufzeit von über einem Jahr und 0,5 Prozent p. a. für
Garantien mit einer Laufzeit unter einem Jahr in Rechnung gestellt. Für die
Risikoübernahme wurden 4,75 Prozent p. a. in Rechnung gestellt.
Stabilisierungsmaßnahmen anderer Geber liegen nicht im
Verantwortungsbereich der Bundesregierung.
3. In welcher Höhe wurde in deutschen Landesbanken in den Jahren 2007 bis
2009 Hybridkapital bedient bzw. zurückgezahlt (mit der Bitte um jeweilige
Angaben auf Durchschnitts- sowie Einzelinstitutsbasis, insbesondere der
Banken West LB AG, HSH Nordbank AG, Bayerischen Landesbank,
Landesbank Baden-Württemberg)?
Der Bundesregierung liegen hierzu folgende Erkenntnisse vor:
BayernLB
Bedienung
2007: Normale Ausschüttung auf stille Einlagen und Genussrechte: 186 Mio.
Euro.
2008: Der Konzern-Prüfungsbericht 2008 enthält keine Angabe zu den
Ausschüttungen im Konzern; daher erfolgt die Angabe auf
Tochterinstitutsebene.
BayernLB-Einzelinstitut
Bedienung
2007: Normale Ausschüttung auf stille Einlagen und Genussrechte: auf stille
Einlagen: 187 Mio. Euro; auf Genussrechte: 155 Mio. Euro.
2008: Keine Ausschüttungen auf stille Einlagen und Genussrechte.
2009: Keine Ausschüttungen auf stille Einlagen und Genussrechte.
Rückzahlung
Rückgänge stiller Einlagen/Genussrechte aufgrund des Auslaufens dieser
Kapitalbestandteile (in diesem Zusammenhang Rückzahlung durch die Bank):
Hypo Alpe-Adria-Bank International AG
Keine Ausschüttung.
MKB Mittelrheinische Bank GmbH
Zinsaufwendungen für Nachrangkapital bilanziert (2009: 15,6 Mio. Euro 2008:
19,6 Mio. Euro bei Wechselkurs von 1 Euro = 275,85).
Beträge in Mio. Euro Stille Einlagen Genussrechte
2007 184 171
2008 282 493
2009 259 722
SaarLB Landesbank Saar (SaarLB)
Ausschüttung erfolgt.
Banque LBLux S. A. (LBLux)
Ausschüttung an die Genussrechtsinhaber BayernLB/Landesbank Hessen-
Thüringen Girozentrale (Zinsaufwendungen für Nachrangkapital bilanziert für 2009:
19 Mio. Euro, 2008: 18 Mio. Euro, 2007: 18 Mio. Euro.
Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (DKB)
Ausschüttung erfolgt, Ausnahme 2008 entfiel der gewinnabhängige Teil der
Ausschüttung auf Teile des Genussrechtskapitals.
2009
Keine Ausschüttungen auf stille Einlagen und Genussrechte bei der BayernLB
(Einzelinstitut). Die Tochterunternehmen SaarLB, DKB und LBLux haben im
Geschäftsjahr 2009 Ausschüttungen auf ihre stillen Einlagen und Genussrechte
in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro beschlossen bzw. geleistet. Ausschüttungen
auf „Noncumultaive Trust Preferred Securities“ (vgl. oben), die von der
BayernLB an die BayernLB Capital LLC I emittiert wurden, hat die BayernLB per
31. Mai 2010 vorgenommen. Die BayernLB hat im Jahresabschluss
Zinsaufwendungen in Höhe von 21,5 Mio. Euro (31 Mio. US-Dollar) im Rahmen der
Zinsabgrenzung erfasst. Eine Ausschüttung dieser Zinsaufwendungen erfolgt
aufgrund der vertraglichen Verpflichtung.
Ausschüttungen auf „Noncumultaive Trust Preferred Securities“, die von der
BayernLB an die BayernLB Capital LLC I emittiert wurden, hat die BayernLB
per 31. Mai 2009 vorgenommen. Die Wertpapiere werden im Jahresabschluss
der Bank als „nachrangige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen, die Vergütung
dieser Verbindlichkeit hat gewinnunabhängig zu erfolgen. Die BayernLB hat im
Jahresabschluss Zinsaufwendungen in Höhe von 22,2 Mio. Euro (31 Mio. US-
Dollar) im Rahmen der Zinsabgrenzung erfasst. Eine Ausschüttung dieser
Zinsaufwendungen erfolgt aufgrund der vertraglichen Verpflichtung.
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Die stillen Einlagen der Helaba wurden zwischen 2007 und 2009 in vollem
Umfang bedient.
HSH Nordbank AG
Stille Einlagen (T€)
2006 2007 2008 2009
Bilanzwert gemäß
festgestellter JA zum 31.12….
3 922 628 3 108 628 3 046 929 2 410 699
darunter 800 Mio. auf US-Dollar
lautend (umgerechnet zum
jeweiligen EZB-Stichtagskurs)
607 441 543 441 574 837 555 324
Neuaufnahmen
(„Resparc III“ –
Mandatory Convertibles)
0 0 962 000 0
(Vorzeitige) Rückzahlungen 0 0 20 000 143 000
Umwandung in Aktienkapital 0 750 000 685 000 0
Bedienung der stillen Einlagen ja ja nein nein
Für das Geschäftsjahr 2008 nahm die HSH Nordbank AG entgegen ihren
ursprünglichen Planungen letztlich keine Ausschüttungen an stille Einleger und
Genussrechtskapitalinhaber vor, um die Genehmigung der strategischen
Neuausrichtung und des Rekapitalisierungspakets durch die EU-Kommission nicht
zu gefährden (siehe dazu Pressemitteilung der HSH Nordbank AG vom 25. März
2009). Für 2009 wurden aus dem gleichen Grund ebenfalls keine
Ausschüttungen an stille Einleger und Genussrechtskapitalinhaber vorgenommen.
Stille Einlagen (T€) (Fortsetzung)
2006 2007 2008 2009
Aufwendungen aus der
Bedienung stiller Einlagen
282 921 293 056 0 0
Höhe des Kuponausfalls 0 0 nicht separat
bezifferbar*
263 000
Verlustbeteiligung bei stillen
Einlagen
nein nein ja ja
darunter wg. stiller Einlagen
aus dem Aktionärskreis der Bank
0 0 351 300 100 000
darunter wg. stiller Einlagen
von Drittinvestoren
0 0 0** 373 000
Genussrechte (T€)
2006 2007 2008 2009
Bilanzwert gemäß
festgestellter JA zum 31.12….
1 210 753 1 141 217 966 100 439 041
davon bis Ende 2011 fällig 385 000
Vorzeitige Rückzahlungen 0 0 0 0
Prolongationen 0 0 0 53 500
Bedienung der Genussrechte ja ja grundsätzl. nein nein
Aufwendungen aus der
Bedienung Genussrechte
79 800 71 600 4 000 0
Höhe des Kuponausfalls 0 0 nicht separat
bezifferbar*
34 000
Verlustbeteiligung bei
Genussrechten
nein nein nein ja
0** 86 000
* Ersparte Ausschüttungen für Genussrechte und stille Einlagen insgesamt bei 258 Mio. Euro.
** Durch Vermeidung eines Verlustausweises über Rücklagenauflösung in Höhe von 3 093 Mio. Euro.
Landesbank Berlin AG (LBB)
Für das Jahr 2008 wurden keine Zinsen auf die stille Einlage vergütet. Der
Deutschen Bundesbank liegen keine Informationen vor, dass das Hybridkapital
darüber hinaus nicht bedient wurde. Daher ist für die Jahre 2007 bis 2009 mit der
genannten Ausnahme von einer vollständigen Bedienung des Hybridkapitals
auszugehen, welches netto um 828 Mio. Euro zurückgeführt wurde.
Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
Die erfragten Werte liegen auf Konzernebene (International Financial Reporting
Standards – IFRS) nicht und auf Einzelinstitutsbasis (Handelsgesetzbuch –
HGB) nur teilweise für die Jahre 2007 und 2008 vor:
2007: Fällige Nachrangverbindlichkeiten: 137,2 Mio. Euro
Fälliges Genussrechtskapital: 66,5 Mio. Euro
Rückzahlung stiller Einlagen: ---.
2008: Fällige Nachrangverbindlichkeiten: 509,4 Mio. Euro
Fälliges Genussrechtskapital: k. A.
Rückzahlung stiller Einlagen: 0,4 Mio. Euro.
2009: Stille Einlagen und das Genussrechtskapital wurden nicht verzinst und
anteilsmäßig entsprechend herabgesetzt: stille Einlagen um 526,7 Mio.
Euro und Genussrechte um 201,6 Mio. Euro. Auf die
Nachrangverbindlichkeiten hatte der Verlustausweis keine Auswirkungen.
NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale (NORD/LB)
Laut Konzernabschluss betrug der Zinsaufwand für Hybridkapital (in Mio. Euro)
(Angaben betreffen das gesamte Hybridkapital, also nicht nur die Teile, die als
aufsichtliches Eigenkapital anerkannt wurden. Der Anteil der Zinsaufwendungen, der auf das
aufsichtliche Kapital entfällt, ist nicht bekannt.)
WestLB AG
2007: An dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1 164 nahmen die
stillen Einlagen aus 2003 mit 53 Mio. Euro teil; gleichzeitig wurde die
Verzinsung ausgesetzt. Der verbleibende Verlust wurde zu Lasten der
Kapitalrücklage (961 Mio. Euro) und der Gewinnrücklagen (150 Mio.
Euro) ausgeglichen. Die stillen Einlagen aus 2005 wurden dagegen
nicht zum Verlustausweis herangezogen. Eine freiwillige Verzinsung
der stillen Einlagen wurde den Gremien vorgeschlagen. Das
Genussrechtskapital wurde entsprechend den Emissionsbedingungen bedient.
2008: Gewinnausweis: Verzinsung der stillen Einlagen aus 2005 in Höhe von
33 Mio. Euro. Die Verzinsung des Genussrechtskapitals erfolgte
entsprechend den Emissionsbedingungen.
2009: Der Jahresfehlbetrag der WestLB AG für das Geschäftsjahr 2009 betrug
295 Mio. Euro. An diesem Verlust nahmen die Genussscheininhaber
teil. Von dem Verlust entfielen 28,7 Mio. Euro auf in 2009 fällige
Genussscheine; der Restbetrag von 36,5 Mio. Euro betraf das am
Jahresende noch bestehende Genussrechtskapital von 774,7 Mio. Euro,
Stille
Einlagen
Genussrechte
Nachrangkapital
Zinsaufwand
insgesamt
2007 107 55 119 281
2008 113 63 134 310
2009 131 56 122 309
so dass nach Verlustzuweisung ein Genussrechtskapital in Höhe von
738,2 Mio. Euro verblieb. Hiervon wiederum stellten 230,9 Mio. Euro
Eigenmittel im Sinne von § 10 Absatz 5 KWG dar. Den in 2005
begebenen stillen Einlagen wurde ein Teilbetrag von 28,4 Mio. Euro und der
stillen Einlage des SoFFin ein Teilbetrag von 0,7 Mio. Euro
zugewiesen. Durch Entnahme von 200,6 Mio. Euro aus der Kapitalrücklage
wurde der verbleibende Verlust ausgeglichen.
4. Wie hoch waren Verluste der deutschen Landesbanken in den Jahren 2007
bis 2009?
Wie hoch sind nach heutigem Kenntnisstand die erwarteten Verluste der
deutschen Landesbanken bzw. der Garantiegeber aus toxischen bzw. aus
anderen Gründen ausfallgefährdeten Aktiva, die vor dem offenen Ausbruch der
Finanzkrise Mitte 2007 angeschafft wurden?
In welcher Höhe hat als Eigenkapital anerkanntes Hybridkapital,
insbesondere jeweils solches nach § 10 Absatz 4 bzw. 5 KWG, in den Jahren 2007 bis
2009 an Verlusten der deutschen Landesbanken teilgenommen?
In welchem Umfang, und in welcher Höhe kam es zu
Hybridkapitalherabsetzungen bzw. Reduzierungen oder Einstellungen von Zinszahlungen (mit der
Bitte um jeweilige Angaben auf Durchschnitts- sowie Einzelinstitutsbasis,
insbesondere der Banken West LB AG, HSH Nordbank AG, Bayerischen
Landesbank, Landesbank Baden-Württemberg)?
Die in der Fragestellung erbeten Informationen sind grundsätzlich aus öffentlich
verfügbaren Quellen wie den Geschäftsberichten der Institute verfügbar.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung folgende Informationen vor:
Die Ertragslage deutscher Landesbanken (inklusive DekaBank Deutsche
Girozentrale) entwickelte sich in den Jahren 2007 bis 2009 entsprechend der
folgenden Tabelle.
Stand Ende 2007 in Mio. Euro
Einzelinstitut Konzern (IFRS)
(HGB) Ergebnis nach Steuern
Jahresüberschuss/ aus fortzuführenden
Jahresfehlbetrag Geschäftsbereichen
Institutsname EGV 58 FINREPGV 67
DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt 34 422
Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart 185 311
Bayerische Landesbank, München 170 175
Landesbank Berlin AG 0 152
Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenbg.-GZ, Bremen 48 27
HSH Nordbank AG, Hamburg 531 270
Landesbank Hessen-Thüringen GZ, Frankfurt 197 348
Norddeutsche Landesbank GZ, Hannover 219 305
WestLB AG, Düsseldorf – 1 164 – 1 601
LRP Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz 55
Landesbank Saar, Saarbrücken 8 5
SachsenLB (jetzt: Sachsen Bank), Leipzig 0 –787*
Summe 283 414
*) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag nach HGB.
Stand Ende 2008 in Mio. Euro
Einzelinstitut Konzern (IFRS)
(HGB) Ergebnis nach Steuern
Jahresüberschuss/ aus fortzuführenden
Jahresfehlbetrag Geschäftsbereichen
Institutsname EGV 58 FINREPGV 67
DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt 29 – 116
Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart 94 – 2 055
Bayerische Landesbank, München – 3 919 – 5 358
Landesbank Berlin AG 0 125
Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenbg.-GZ, Bremen 78 30
HSH Nordbank AG, Hamburg – 3 093 – 2 844
Landesbank Hessen-Thüringen GZ, Frankfurt 108 – 42
Norddeutsche Landesbank GZ, Hannover 100 151
WestLB AG, Düsseldorf 100 18
Landesbank Saar, Saarbrücken – 2 – 81
Summe – 6 505 – 10 172
Stand Ende 2009 in Mio. Euro
Einzelinstitut Konzern (IFRS)
(HGB) Ergebnis nach Steuern
Jahresüberschuss/ aus fortzuführenden
Jahresfehlbetrag Geschäftsbereichen
Institutsname EGV 58 FINREPGV 67
DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt 34 348
Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart – 2 188 – 1 482
Bayerische Landesbank, München – 2 595 – 3 092
Landesbank Berlin AG 0 272
Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenbg.-GZ, Bremen 48 58
HSH Nordbank AG, Hamburg – 816 – 679
Landesbank Hessen-Thüringen GZ, Frankfurt 69 263
Norddeutsche Landesbank GZ, Hannover 18 – 141
WestLB AG, Düsseldorf – 295 – 531
Landesbank Saar, Saarbrücken – 1 11
Summe – 5 725 – 4 973
Zu den Instituten im Einzelnen:
BayernLB
BayernLB auf Einzelinstitutsbasis
Höhe der Verluste 2007 bis 2009
BayernLB-Konzern
Höhe der Verluste 2007 bis 2009
Verlustbeteiligung sowie Höhe/Umfang von Hybridkapitalherabsetzungen bzw.
Reduzierung von Zinszahlungen
Hinsichtlich der Bedienung von Stillen Einlagen und Genussscheinen in den
Jahre 2007 bis 2009 wird auf Antwort zu Frage 3 verwiesen. In den Jahren 2007
und 2008 erfolgte keine Verlustteilnahme der hybriden Eigenkapitalinstrumente.
Bei der BayernLB (Einzelinstitut) belief sich die Verlustpartizipation für das
Jahr 2009 auf 15,1 Prozent des Nominalbetrags der stillen Einlagen und
Genussrechte. Die Höhe der Beträge ist aus o. a. Tabelle ersichtlich. Im IFRS-
Konzernabschluss wird die Verlustteilnahme bei den unbefristeten stillen Einlagen
aufgrund der Klassifizierung als Eigenkapital als Entnahme dargestellt (642,6 Mio.
Euro). Bei den befristeten stillen Einlagen und beim Genussrechtskapital führt
die Verlustteilnahme zu einer Buchwertanpassung nach IAS 39.AG8 (116,5
Mio. Euro).
Bei der SaarLB kam es in den Jahren 2007 bis 2009 beim Hybridkapital weder
zu Kapitalherabsetzungen noch wurden Zinszahlungen reduziert bzw.
eingestellt.
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Stille Einlagen wurden zwischen 2007 und 2009 voll bedient.
HSH Nordbank AG
In 2007 wurde sowohl auf Einzelinstituts- als auch auf Konzernebene kein
Verlust ausgewiesen.
– Das Einzelergebnis 2007 stellt sich wie folgt dar:
● Ergebnis vor Steuern 729 Mio. Euro
● Ergebnis nach Steuern 827 Mio. Euro
Beträge
in Mio. Euro
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
Entnahme aus
Rücklage
Entnahme aus
Genussrechtskapital
Entnahme aus
stillen Einlagen
Bilanzgewinn
2007 170 0
2008 –3 919 3 919 0
2009 –2 595 1 661 187 747 0
Beträge
in Mio. Euro
Ergebnis nach Steuern Konzernergebnis
2007 175 92
2008 –5 354 –5 097
2009 –3 093 –2 619
● Jahresüberschuss 531 Mio. Euro
● Bilanzgewinn 354 Mio. Euro.
– Das Einzelergebnis 2008 stellt sich wie folgt dar:
● Ergebnis vor Steuern – 3 343 Mio. Euro
● Ergebnis nach Steuern – 3 444 Mio. Euro
● Jahresfehlbetrag – 3 093 Mio. Euro
● Bilanzgewinn – 3 090 Mio. Euro.
– Das Einzelergebnis 2009 stellt sich wie folgt dar:
● Ergebnis vor Steuern – 1 739 Mio. Euro
● Ergebnis nach Steuern – 1 376 Mio. Euro
● Jahresfehlbetrag 1 – 816 Mio. Euro
● Bilanzgewinn 1 – 816 Mio. Euro.
Für 2008 erfolgte eine quotale Verlustzuweisung über 351 Mio. Euro nur bei den
von den Aktionären gehaltenen Zwangswandelanleihen (Mandatory
Convertibles „Resparcs III“) als Teil des Hybridkapitals, bei denen die Verlustteilnahme
an das Jahresergebnis gekoppelt ist. Für das Hybridkapital, bei denen die
Verlustteilnahme an das Jahresergebnis gekoppelt ist und das nicht von den
Aktionären gehalten wurde, hat die Hauptversammlung der HSH Nordbank AG am
19. Dezember 2008 und 2. Februar 2009 entschieden, auf eine einmalige
Verlustzuweisung auf diese stillen Einlagen zu verzichten. Eine Verlustteilnahme
von Hybridkapital, bei denen die Verlustteilnahme an den Bilanzverlust
gekoppelt ist, fand nicht statt, da die HSH Nordbank AG durch das Auflösen von
Rücklagen in Höhe des Jahresfehlbetrages einen Bilanzverlust vermieden hat.
In 2009 haben dagegen sämtliche Hybridkapitalbestandteile am Verlust
partizipiert, unabhängig davon, ob die Verlustteilnahme an das Jahresergebnis oder das
Bilanzergebnis gekoppelt ist. Der Ergebnisbeitrag im Zusammenhang mit
Verlustauswirkungen auf die hybriden Finanzinstrumente im Einzelabschluss belief
sich in 2009 auf 559 Mio. Euro. Die Beiträge resultierten mit 86 Mio. Euro aus
der Partizipation des Genussrechtskapitals und mit 473 Mio. Euro aus der
Verlustteilnahme der stillen Einlagen (siehe Tabelle in Antwort zu Frage 3).
LBB
Landesbank Berlin Holding AG Konzern
Jahr (Angaben in Mio. Euro) 2007 2008 2009
Jahresüberschuss vor Steuern 101 –57 337
Gewinnabführung/Verlustübernahme (–) 100 –38 336
Jahresüberschuss nach Steuern 0 0 0
Jahr (Angaben in Mio. Euro) 2007 2008 2009
Jahresüberschuss vor Steuern 306 9 339
Jahresüberschuss nach Steuern 230 29 272
Teilnahme von Hybridkapital an Verlusten
Die stille Einlage nahm im Jahr 2008 im Umfang von 13 Mio. Euro am Verlust
teil und wurde aus dem Jahresüberschuss 2009 wieder auf 700 Mio. Euro
aufgefüllt.
LBBW
Im Jahr 2008 wies der LBBW-Konzern einen Jahresfehlbetrag von 2 055 Mio.
Euro nach Steuern aus, während das Einzelinstitut einen Gewinn von 94 Mio.
Euro nach Steuern verzeichnete. Ausschlaggebend für die Verlustteilnahme von
Kapitalbestandteilen ist das HGB-Ergebnis. Insofern wurde das Kapital 2008
bedient.
Im Jahr 2009 konnte der IFRS-Konzernverlust auf 1 482 Mio. Euro nach Steuern
reduziert werden, allerdings war krisenbedingt auch im HGB-Abschluss ein
Verlust von 2 188 Mio. Euro nach Steuern auszuweisen. Stille Einlagen und das
Genussrechtskapital wurden nicht nur nicht verzinst, sondern wurden
anteilsmäßig entsprechend herabgesetzt: stille Einlagen um 526,7 Mio. Euro und
Genussrechte um 201,6 Mio. Euro. Der verbleibende Bilanzverlust von 1 460 Mio.
Euro war von den Anteilseignern zu tragen; eine Ausschüttung an die Träger ist
entfallen. Auf die Nachrangverbindlichkeiten hatte der Verlustausweis keine
Auswirkungen.
NORD/LB
NORD/LB-Konzern: Verlust im Jahr 2009: vor Steuern 92 Mio. Euro, nach
Steuern 141 Mio. Euro. Zu der Verlustsituation hat insbesondere ein Betrugsfall
(–134 Mio. Euro) in der Schweizer Tochtergesellschaft Skandifinanz Bank AG,
Zürich, beigetragen.
Sowohl die Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, als auch die
Bremer Landesbank haben sonst stets positive Ergebnisse ausgewiesen, daher
fand keine Beteiligung des Hybridkapitals an den Verlusten statt.
Die wirtschaftliche Lage der 2008 erworbenen Tochtergesellschaft Deutsche
Hypothekenbank AG ist durch die Finanz- und Wirtschaftkrise stark
beeinträchtigt worden. Hohe Risikovorsorgeaufwendungen führten 2009 bei dem
Tochterinstitut zu einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 32,2 Mio. Euro, der
nur durch Entnahmen aus den Gewinnrücklagen der Deutschen
Hypothekenbank ausgeglichen werden konnte. Im Ergebnis wies die Deutsche
Hypothekenbank einen Bilanzgewinn von 0,5 Mio. Euro aus.
WestLB AG
Verluste der WestLB AG in den Jahren 2007 bis 2009
Verlustteilnahme des Hybridkapitals und Einstellung von Zinszahlungen
2006: Gewinnausweis in Höhe von 305 Mio. Euro.
2007: An dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1 164 nahmen die stillen
Einlagen aus 2003 mit 53 Mio. Euro teil; gleichzeitig wurde die Verzinsung
ausgesetzt. Der verbleibende Verlust wurde zu Lasten der
Kapitalrücklage (961 Mio. Euro) und der Gewinnrücklagen (150 Mio. Euro)
ausgeglichen. Die stillen Einlagen aus 2005 wurden dagegen nicht zum
Verlustausweis herangezogen. Eine freiwillige Verzinsung der stillen
Einlagen wurde den Gremien vorgeschlagen. Das Genussrechtskapital
wurde entsprechend den Emissionsbedingungen bedient (Höhe nicht
bekannt).
2007 2008 2009
Verlust 1 164 Mio. Euro (Gewinn 100 Mio. Euro) Verlust 295 Mio. Euro
2008: Gewinnausweis: Verzinsung der stillen Einlagen aus 2005 i. H. v.
33 Mio. Euro. Die Höhe der Verzinsung des Genussrechtskapitals ist
nicht bekannt, erfolgte angabegemäß aber entsprechend den
Emissionsbedingungen.
2009: Der Jahresfehlbetrag der WestLB AG für das Geschäftsjahr 2009
betrug 295 Mio. Euro. An diesem Verlust nahmen die
Genussscheininhaber teil. Von dem Verlust entfielen 28,7 Mio. Euro auf in 2009 fällige
Genussscheine; der Restbetrag von 36,5 Mio. Euro betraf das am
Jahresende noch bestehende Genussrechtskapital von 774,7 Mio. Euro, so
dass nach Verlustzuweisung ein Genussrechtskapital in Höhe von
738,2 Mio. Euro verblieb. Hiervon wiederum stellten 230,9 Mio. Euro
Eigenmittel im Sinne von § 10 Absatz 5 KWG dar. Den in 2005
begebenen stillen Einlagen wurde ein Teilbetrag von 28,4 Mio. Euro und der
stillen Einlage des SoFFin ein Teilbetrag von 0,7 Mio. Euro
zugewiesen. Durch Entnahme von 200,6 Mio. Euro aus der Kapitalrücklage
wurde der verbleibende Verlust ausgeglichen.
Darüber hinausgehende Angaben unterliegen als vertrauliche
bankaufsichtliche Informationen der Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG.
Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat
grundsätzlich das Potenzial, in der gegenwärtigen Marksituation zu
Verwerfungen in der Refinanzierung der Institute zu führen. Nach sorgfältiger
Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen Bundestages
und seiner Abgeordneten, kann in der Sache daher keine Auskunft in der
für Kleine Anfragen nach § 104 i. V. m. § 75 Absatz 3, § 76 Absatz 1 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) vorgesehenen,
zur Veröffentlichung auf einer Bundestagsdrucksache bestimmten
Weise erfolgen. Die Antwort wird deshalb eingestuft in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt und
kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
5. Welcher Anteil der Verlustteilnahme von Hybridkapital gemäß vorheriger
Frage geht hiervon auf das Drängen der EU-Kommission im
Zusammenhang mit laufenden Beihilfeverfahren zurück (vgl. Handelsblatt, „Investoren
haften für die Landesbanken“ oder manager magazin online,
„Landesbanken-Investoren müssen zittern“, jeweils vom 7. Januar 2010, mit der Bitte
um jeweilige Angaben auf Durchschnitts- sowie Einzelinstitutsbasis,
insbesondere der Banken West LB AG, HSH Nordbank AG, Bayerischen
Landesbank, Landesbank Baden-Württemberg)?
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die EU-Kommission im Rahmen der
krisenbedingten Bankenbeihilfefälle bereits sehr frühzeitig sowohl in Einzelfällen als
auch grundsätzlich die Bedienung (Kuponzahlungen) von Hybridinstrumenten
sehr restriktiv geregelt hat; später kam noch die Vorgabe nach einer
Verlustteilnahme auch dieser Kapitalgeber hinzu. Motivation und Hauptziel der EU-
Kommission war hierbei insbesondere die Beteiligung der Hybridinvestoren an den
Kosten der Restrukturierung (sog. Lastenteilung); Lastenteilung und
Eigenbeitrag sind Prinzipien, die grundsätzlich bereits in den allgemeinen Rettungs- und
Umstrukturierungsleitlinien der EU-Kommission festgelegt sind.
Dies gilt regelmäßig auch für die in der Frage genannten deutschen Fälle.
6. Falls im Verlauf der Finanzkrise die Verlustteilnahme von Hybridkapital bei
den Landesbanken erst durch das Drängen der EU-Kommission zustande
kam: Was ist nach Kenntnis von Bundesregierung und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Grund hierfür, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass § 10 Absatz 4 Satz 1 KWG bzw. § 10 Absatz 5 Satz 1
KWG die vollständige Verlustteilnahme von stillen Einlagen bzw.
Genussscheinen vorsehen?
Sieht die Bundesregierung hier einen Rechtsverstoß, und wenn nein, warum
nicht?
Falls nein, auf welcher Rechtsgrundlage konnte die EU-Kommission die
Verlustteilnahme einfordern?
Aus welchen Gründen hat die BaFin diese von der EU-Kommission
vorgebrachte Rechtsgrundlage nicht zuvor zum Anlass genommen, die
Verlustteilnahme einzufordern?
Das von der BaFin anzuwendende KWG (§ 10 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5
Satz 1) schreibt nicht vor, ob für die Haftungsfunktion an den Jahresgewinn/
-Verlust oder an den Bilanzgewinn/Verlust anzuknüpfen ist. Insofern stellt es
keinen Verstoß gegen das KWG dar, wenn die Verlustteilnahme von
Hybridkapital an einen Bilanzverlust gekoppelt wird und infolgedessen eine
Verlustteilnahme vermieden wird, indem Rücklagen aufgelöst werden, um trotz eines
Jahresfehlbetrags keinen Bilanzverlust auszuweisen.
Die Vorgaben der EU-Kommission zur Verlustteilnahme von Kapitalgebern in
einzelnen Beihilfefällen basieren auf europäischen beihilferechtlichen
Grundsätzen, vgl. auch bereits Antwort zu Frage 5; insbesondere folgt die Forderung
der Kommission aus dem Prinzip des „minimum necessary requirement”
(staatliche Beihilfen müssen auf das notwendige Minimum begrenzt sein) sowie
insbesondere dem Ziel des „burden sharing” (Lastenteilung, d. h. Banken und deren
bestehende Kapitalgeber müssen einen signifikanten Anteil an den
Restrukturierungskosten selbst tragen). Vor allem erwartet die EU-Kommission, dass
Banken im Fall von Verlusten nicht staatliche Beihilfe zur Vergütung von
Eigenmitteln (Dividenden, Zinsen, Kuponzahlungen) nutzen, vgl. auch Rn 26 der
Mitteilung der Kommission zur Bankenumstrukturierung in der Krise vom 23. Juli
2009 (2009/C 195/04) und die Verlautbarung der EU-Kommission hierzu vom
8. Oktober 2009 (MEMO/09/441). Praktisch bedeutet das, dass bei Verlusten
eine Auflösung von Gewinnrücklagen, z. B. zugunsten stiller Einleger, nicht
zulässig ist. Daraus folgt auch, dass falls Verluste so hoch sind, dass die
Nichtbedienung des Kapitals zur Abdeckung nicht ausreicht, ggf. der Wert des
Kapitals angepasst (herabgesetzt) werden muss.
Die BaFin ist nicht befugt, Entscheidungen, die der Europäischen Kommission
in einzelnen Beihilfeverfahren obliegen, vorzugreifen.
7. Inwiefern war die Bundesregierung mit den Vorgängen der durch die EU-
Kommission initiierten Verlustteilnahme gemäß Frage 5 befasst?
Welche Positionen hat die Bundesregierung hierbei aus welchen Gründen
eingenommen?
Die Bundesregierung war mit den Regelungen der EU-Kommission zum
Hybridkapital im Rahmen der Verhandlungen der deutschen Bankenbeihilfefälle
befasst. Es handelte sich hierbei regelmäßig um Vorgaben der EU-Kommission
gegenüber den Mitgliedstaaten und damit den betroffenen Banken und
Kapitalgebern (vgl. Antwort zu den Fragen 5 und 6).
8. Hat die Bundesregierung bezüglich ihrer Rekapitalisierungshilfen an die
West LB AG in Höhe von insgesamt 3 Mrd. Euro auf eine vorherige
Verlustteilnahme der als Eigenkapital anerkannten Hybridkapitalbestandteile
gedrungen, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung entsprechende Prüfungen vorgenommen, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung und die FMSA hatten in ihrer Funktion als
Stabilisierungsgeber keine rechtliche Handhabe, in bestehende Vertragsverhältnisse
einzugreifen: Die Bedingungen, an die die Gewährung einer Stabilisierungsmaßnahme
geknüpft werden kann, sind in § 10 des
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und in § 5 der hierzu erlassenen Rechtsverordnung, der
Finanzmarkstabilisierungsfondsverordnung, geregelt. Eine Beteiligung anderer Kapitalgeber als
der Aktionäre ist darin nicht vorgesehen. Auch aus europarechtlichen Vorgaben
ergab sich keine Möglichkeit, eine über ein temporäres Ausschüttungsverbot
hinausgehende Verlustbeteiligung von Hybridkapitalgebern durchzusetzen. An
etwaigen Verlusten im Geschäftsjahr 2009 nahm die erste Tranche der stillen
Einlage i. H. v. 672,4 Mio. Euro nur pro rata temporis teil. Der Großteil der
Verluste aus 2009 wurde somit vom Stammkapital und den anderen
Hybridkapitalbestandteilen getragen. Dies war jedoch ein auf dem Verhandlungsweg erzieltes
Ergebnis, welches sich von der FMSA nicht aus dem Gesetz bzw. der
Verordnung hätte erzwingen lassen können.
9. Welche Risiken ergeben sich für den Bundeshaushalt aus der derzeitigen
Rechtsstellung der SoFFin-Hilfen an die West LB AG vor dem
Hintergrund der Kritik der EU-Kommission, nach der eine Auslagerung von
Wertpapieren an die Erste Abwicklungsanstalt zu überhöhten Preisen
erfolgt sei und auf diese Weise die Bank insgesamt eine Summe von 3,4 Mrd.
Euro an zusätzlicher staatlicher Unterstützung erhalten habe (vgl.
beispielsweise SPIEGEL-ONLINE vom 5. November 2010, „EU-Kommission
droht West LB“)?
Sind die SoFFin-Hilfen des Bundes durch die Alt-Eigentümer abgesichert,
und wenn nein, warum nicht?
Etwaige Risiken aus den Hilfen des SoFFin an die West LB würden zunächst
vom Sondervermögen getragen werden und somit bei Materialisierung keine
direkten Rückwirkungen auf den Bundeshaushalt nach sich ziehen.
Die Bundesregierung hat die seitens der EU-Kommission errechneten
Beihilfewert von 3,4 Mrd. Euro zur Kenntnis genommen. Der Betrag bildet die
Grundlage für die derzeit geführten engen Verhandlungen mit der EU-Kommission zur
Erarbeitung eines überarbeiteten Restrukturierungsplans. Auswirkungen aus
diesem Prozess auf die stille Einlage des SoFFin sind derzeit nicht absehbar.
Die SoFFin-Hilfen des Bundes sind durch die Alteigentümer nicht abgesichert.
Ebensowenig sind jedoch auch die im Rahmen der Stützungsmaßnahme
erteilten Hilfen der Alteigentümer durch den Bund abgesichert.
10. In welcher Höhe haben Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter in Höhe
von rd. 470 Mio. Euro, die bereits vor der SoFFin-Einlage zum
Eigenkapital der West LB AG zählten, am Jahresverlust 2009 der West LB AG in
Höhe von minus 531 Mio. Euro teilgenommen?
Wieso haben am Jahresverlust Genussrechte nur zur einer Höhe von
11 Mio. Euro teilgenommen, so dass im Ergänzungskapital nach
Verlustpartizipation noch Genussrechte in Höhe von 231 Mio. Euro angerechnet
worden sind (vgl. Geschäftsbericht West LB AG 2009)?
Der Jahresfehlbetrag der WestLB AG für das Geschäftsjahr 2009 betrug 294,9
Mio. Euro. Den in 2005 begebenen stillen Einlagen, die bereits vor der stillen
Einlage des SoFFin bestanden, wurde ein Teilbetrag von 28,4 Mio. Euro und der
stillen Einlage des SoFFin ein Teilbetrag von 0,7 Mio. Euro zugewiesen. Die
Genussscheininhaber nahmen mit 65,2 Mio. Euro an diesem Verlust teil. Durch
Entnahme von 200,6 Mio. Euro aus der Kapitalrücklage wurde der verbleibende
Verlust ausgeglichen. Die aufsichtsrechtlich anrechenbaren Genussrechte haben
in Höhe von 11,4 Mio. Euro am Verlust teilgenommen. Nach
Verlustpartizipation sind Genussrechte im Ergänzungskapital noch mit 230,9 Mio. Euro
angerechnet worden (vgl. Geschäftsbericht 2009 West LB AG Seiten 21 und 26).
11. Hat die Bundesregierung bezüglich ihrer Garantiehilfen an die HSH
Nordbank AG bzw. Bayerische Landesbank in Höhe von insgesamt 21,8 Mrd.
Euro auf eine vorherige Verlustteilnahme der als Eigenkapital anerkannten
Hybridkapitalbestandteile gedrungen, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung entsprechende Prüfungen vorgenommen, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung und die FMSA hatten in ihrer Funktion als
Stabilisierungsgeber keine rechtliche Handhabe, in bestehende Vertragsverhältnisse
einzugreifen: Die Bedingungen, an die die Gewährung einer Stabilisierungsmaßnahme
geknüpft werden kann, sind in § 10 des
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und in § 5 der hierzu erlassenen Rechtsverordnung, der
Finanzmarkstabilisierungsfondsverordnung, geregelt. Eine Beteiligung anderer Kapitalgeber als
der Aktionäre ist darin nicht vorgesehen. Auch aus europarechtlichen Vorgaben
ergab sich keine Möglichkeit, eine über ein temporäres Ausschüttungsverbot
hinausgehende Verlustbeteiligung von Hybridkapitalgebern durchzusetzen.
12. Wie lassen sich die Investoren des Hybridkapitals gemäß den Fragen 1, 3
und 4 jeweils nach Gebietskörperschaften (differenziert nach Bund/
Länder/Kommunen), öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, Versicherungen
(in- und ausländische), Pensionsfonds (in- und ausländische), Sonstige (in-
und ausländische) differenzieren?
Zu den Investoren von Hybridkapital gemäß den Fragen 1, 3 und 4 gehören
sowohl Gebietskörperschaften, öffentlich rechtliche Kreditinstitute,
Versicherungen und Sonstige. Zu den sonstigen Investoren von Hybridkapital gehören u. a.
Privatpersonen, Mitarbeiter von Kreditinstituten und Zweckgesellschaften von
Gebietskörperschaften. Daneben wurde ein Teil des Hybridkapitals über
internationale Kapitalmärkte begeben, so dass über die Investoren insgesamt keine
differenzierte Aussage möglich ist.
13. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
Landesbanken und ihre Eigentümer im Zuge der Basel-III-Beschlüsse zu
hybriden Kapitalbestandteilen?
Über konkrete Auswirkungen auf die einzelnen Institute ist zurzeit nichts
bekannt.
Durch die Basel-III-Beschlüsse wird die Bedeutung hybrider
Kapitalbestandteile im bankaufsichtlichen Kernkapital deutlich zurückgehen. Während nach
der gegenwärtigen regulatorischen Kapitaldefinition bis zur Hälfte des
Kernkapitals aus hybriden Kernkapitalinstrumenten bestehen darf, sinkt dieser Anteil
durch die Beschlüsse des Baseler Ausschusses bei Erfüllung der
Mindestkapitalquoten durch eine Bank (4,5 Prozent der risikogewichteten Aktiva für das
harte Kernkapital bzw. 6 Prozent für das gesamte Kernkapital) auf maximal
25 Prozent, unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5
Prozent der risikogewichteten Aktiva sogar auf 17,6 Prozent des Kernkapitals. Über
diese Anteile hinausgehendes hybrides Kernkapital unterliegt nach Basel III
allerdings nicht mehr wie bisher aufsichtlich vorgegebenen Kappungsgrenzen,
bei deren Überschreitung nur noch eine Anrechnung als Ergänzungskapital
möglich wäre, sondern bleibt, soweit die Mindestquoten erfüllt werden, als
(überschüssiges) Kernkapital anrechenbar.
Für die Landesbanken ergibt sich durch die Vorgaben aus Basel III in
Abhängigkeit der Auslastung der derzeitigen Anrechnungsbegrenzungen für hybride
Kernkapitalinstrumente ein unterschiedlich hoher Anpassungsbedarf in ihrer
Kapitalstruktur, um den zusätzlichen Bedarf an hartem Kernkapital zu decken
und ggf. überschüssiges Hybridkapital abzubauen. Hierfür besteht für die
Institute allerdings mit der zum 1. Januar 2013 beginnenden zehnjährigen
Übergangsfrist ein ausreichendes Zeitfenster. Während dieses Zeitraums werden die
neuen Kapitalanforderungen schrittweise eingeführt und nach den derzeitigen
Vorschriften anrechenbare Kapitalbestandteile bleiben als aufsichtliches Kapital
berücksichtigungsfähig.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Institute innerhalb der
vorgesehenen Zeiträume an die neuen Regelungen anpassen.
Da das Vorhandensein eines Stimmrechts keine Anerkennungsvoraussetzung für
die Klassifizierung eines Kapitalbestandteils als hartes Kernkapital ist, besteht
die Möglichkeit, dass z. B. von den Trägern der Institute gezeichnete
Hybridkapitalinstrumente in Bestandteile des harten Kernkapitals umstrukturiert
werden (z. B. entsprechend ausgestaltete Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter
bei Nichtaktiengesellschaften), ohne die Eigentums- oder
Stimmrechtsverhältnisse zu verändern.
Allerdings dürften aufgrund der strengeren Anerkennungsvoraussetzungen für
bankaufsichtliche Eigenkapitalbestandteile (z. B. hinsichtlich Verlustteilnahme
und Dauerhaftigkeit) die Kapitalkosten der Institute zukünftig tendenziell
steigen.
14. Wie entwickelte sich in Privatbanken, die mit Stand 29. Oktober 2010
Stabilisierungshilfen vom SoFFin erhalten haben (Aareal Bank AG,
Commerzbank AG, Corealcredit Bank AG, Düsseldorfer Hypothekenbank AG,
IKB Deutsche Industriebank AG, Hypo Real Estate Holding AG) in den
Jahren 2006 bis 2009 das Volumen von Kapitalinstrumenten mit
Hybridcharakter, die als aufsichtliches Eigenkapital anerkannt wurden?
Das Volumen von Kapitalinstrumenten mit Hybridcharakter in den Jahren 2006
bis 2009, die als aufsichtliches Eigenkapital anerkannt wurden, ist in den
nachfolgenden Tabellen dargestellt; alle Angaben in Mio. Euro, soweit nicht anders
angegeben.
Da es sich bei der Hypo Real Estate Holding AG nicht um ein Kreditinstitut
(Bank) handelt, unterliegt sie insoweit nicht den aufsichtsrechtlichen
Eigenkapitalanforderungen. Daher ist nicht ermittelbar, ob sie auf Einzelbasis über
Kapitalbestandteile verfügte, die den Anforderungen des § 10 Absatz 4 oder
5 KWG entsprachen.
Stand: 31. Dezember 2006
Stand: 31. März 2006
Stand: 31. Dezember 2007
Stand: 31. März 2007
Institutsname Vermögenseinlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
Hybridkapital
insgesamt
Commerzbank AG 0,0 917,8 917,8
Aareal Bank AG 220,2 458,2 678,4
Corealcredit
Bank AG
nominal 367,1 515,8 882,9
Anrechnung hEk 19,5 53,3 72,8
Düsseldorfer
Hypothekenbank AG
nominal 0 64,6 64,6
Anrechnung hEk 0 61,3 61,3
Hypo Real Estate Holding AG Bei der Hypo Real Estate Holding AG handelt es sich nicht um ein
Kreditinstitut (Bank). Insoweit unterliegt sie nicht den
aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen. Daher ist nicht ermittelbar, ob sie
auf Einzelbasis über Kapitalbestandteile verfügte, die den
Anforderungen des § 10 Absatz 4 oder 5 KWG entsprachen.
Institutsname Vermögenseinlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
Hybridkapital
insgesamt
IKB Deutsche Industriebank AG 400,0 650,6 1 050,06
Institutsname Vermögenseinlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
Hybridkapital
insgesamt
Commerzbank AG1 0,0 776,0 776,0
Aareal Bank AG 220,2 458,2 678,4
Corealcredit
Bank AG
nominal 342,0 440,7 782,7
Anrechnung hEk 0 10,7 10,7
Düsseldorfer
Hypothekenbank AG
nominal 0 64,6 64,6
Anrechnung hEk 0 61,3 61,3
Hypo Real Estate Holding AG s. o.
1 Angaben auf Institutsgruppenebene, da ab 2007 Inanspruchnahme des Waivers gemäß § 2a KWG.
Institutsname Vermögenseinlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
Hybridkapital
insgesamt
IKB Deutsche Industriebank AG 400,0 608,6 1 008,6
Stand: 31. Dezember 2008
Stand: 31. März 2008
Stand: 31. Dezember 2009
Stand: 31. März 2009
Institutsname Vermögenseinlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
Hybridkapital
insgesamt
Commerzbank AG1 8 200,0 467,0 8 667,0
Aareal Bank AG 220,2 423,0 643,2
Corealcredit
Bank AG
nominal 224,4 350,3 574,7
Anrechnung hEk 0 10,5 10,5
Düsseldorfer
Hypothekenbank AG
nominal 0 37,8 37,8
Anrechnung hEk 0 14,2 14,2
Hypo Real Estate Holding AG s. o.
1 Angaben auf Institutsgruppenebene, da ab 2007 Inanspruchnahme des Waivers gemäß § 2a KWG.
Institutsname Vermögenseinlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
Hybridkapital
insgesamt
IKB Deutsche Industriebank AG 210,9 301,2 512,1
Institutsname Vermögenseinlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
Hybridkapital
insgesamt
Commerzbank AG1 17 604,0 2,405,0 20 009,0
Aareal Bank AG 745,2 423,0 1168,2
Corealcredit
Bank AG
nominal 209,1 73,3 282,4
Anrechnung hEk 0 2,2 2,2
Düsseldorfer
Hypothekenbank AG
nominal 0 39,4 39,4
Anrechnung hEk 0 14,6 14,6
Hypo Real Estate Holding AG s. o.
1 Angaben auf Institutsgruppenebene, da ab 2007 Inanspruchnahme des Waivers gemäß § 2a KWG.
Institutsname Vermögenseinlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
Hybridkapital
insgesamt
IKB Deutsche Industriebank AG 70,1 186,8 256,9
15. In welcher Höhe wurde in Privatbanken, die mit Stand 29. Oktober 2010
Stabilisierungshilfen vom SoFFin erhalten haben, in den Jahren 2007 bis
2009 Hybridkapital bedient (mit der Bitte um jeweilige Beantwortung auf
Einzelinstitutsbasis)?
In welcher Höhe Hybridkapital bedient wurde ist nachfolgend dargestellt; alle
Angaben in Mio. Euro, soweit nicht anders angegeben:
Commerzbank AG
2007: Die separate Angabe für Genussrechts- und Hybridkapital ist nicht
möglich, da der Ausweis der Zinszahlungen für Genussrechts- und
Hybridkapital sowie langfristige nachrangige Verbindlichkeiten in
einer Summe erfolgt.
2008: Zinszahlungen auf Genussrechtskapital 114 Mio. Euro, auf
Hybridkapital 319 Mio. Euro.
2009: Zinszahlungen auf Genussrechtskapital 150 Mio. Euro, auf
Hybridkapital 203 Mio. Euro.
Aareal Bank AG
Das Hybridkapital ist während des gesamten Zeitraumes von 2006 bis 2009
vollständig bedient worden:
Corealcredit Bank AG
Keine Bedienung des Hybridkapitals; seit 2005 erfolgte Verlustbeteiligung der
Genussscheininhaber und der stillen Gesellschafter auf Grundlage der
jeweiligen Vertragsbedingungen.
Düsseldorfer Hypothekenbank AG
Hypo Real Estate Holding AG
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
Zinsaufwendungen für Einlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
31.12.2006 13,1 29,7
31.12.2007 14,5 29,8
31.12.2008 16,0 27,4
31.12.2009 47,3 27,4
Zinsaufwendungen für Genussrechtsverbindlichkeiten
31.12.2006 4,3
31.12.2007 4,3
31.12.2008 keine Bedienung, da Verlustteilnahme
31.12.2009 keine zinsmäßige Bedienung,
aber Wiederauffüllung i. H. v. 1,6
IKB Deutsche Industriebank AG
Hintergrund für die Ausschüttung in 2008 (9,6 Mio. Euro) bezüglich der stillen
Einlagen ist die Gewinnbeteiligung für den anteiligen Zeitraum vom 1. April
2007 bis 15. Juli 2007. Die Ausschüttung auf das Genussrechtskapital betraf den
am 31. März 2007 ausgelaufenen Genussschein für den Zeitraum bis zu dessen
Rückzahlung, die übrigen Genussscheine haben am Verlust teilgenommen. Für
die übrigen Geschäftsjahre (31. März 2008 und 31. März 2009) ergaben sich
angesichts des Bilanzergebnisses jeweils Verlustteilnahmen.
16. Wie hoch fielen in den Jahren 2007 bis 2009 Verluste in den Privatbanken
aus, die mit Stand 29. Oktober 2010 Stabilisierungshilfen vom SoFFin
erhalten haben?
In welcher Höhe hat als Eigenkapital anerkanntes Hybridkapital,
insbesondere jeweils solches nach § 10 Absatz 4 bzw. 5 KWG, in den Jahren 2007
bis 2009 an diesen Verlusten teilgenommen?
In welchem Umfang, und in welcher Höhe kam es zu
Hybridkapitalherabsetzungen bzw. Reduzierungen oder Einstellungen von Zinszahlungen (mit
der Bitte um jeweilige Beantwortung auf Einzelinstitutsbasis)?
Die erbetenen Angaben sind nachfolgend dargestellt; alle Angaben in Mio.
Euro, soweit nicht anders angegeben:
Commerzbank AG
2008: Gewinnbeteiligung stille Einlage 2 Mio. Euro.
Herabsetzung des Genussrechtskapitals Dresdner Bank AG 118 Mio.
Euro, stille Einlage 157 Mio. Euro.
2009: Verlustbeteiligung Genussrechtskapital Eurohypo AG 19,1 Mio. Euro.
Keine Verlustbeteiligung des Genussrechtskapitals und der stillen
Einlage bei Commerzbank AG da Auflösung von Rücklagen.
Zinsaufwendungen für Einlagen
stiller Gesellschafter
Genussrechtsverbindlichkeiten
31.03.2007 28,4 37,3
31.03.2008 9,6 2,3
2007 2008 2009
Einzelinstitut (HGB)
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
EGV 58
657 –1 204 –7 576
Einzelinstitut (HGB)
Bilanzgewinn
EGV 73
657 0 0
Konzern (IFRS)
Ergebnis nach Steuern aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen
FINREPGV 67
1 925 62 –4 633
Aareal Bank AG
Die Aareal erlitt im Zeitraum 2006 bis 2009 keine Verluste.
Corealcredit Bank AG.
Düsseldorfer Hypothekenbank AG
Hypo Real Estate Holding AG
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
IKB Deutsche Industriebank AG
a) Bilanzgewinn 2006/2007 per 31. März 2007 in TEuro: 1 697 587,
b) Bilanzverlust 2007/2008 per 31. März 2008 in TEuro: 1 275 950,
c) Bilanzverlust 2008/2009 per 31. März 2009 in TEuro: 1 379 704.
Für die übrigen Geschäftsjahre (31. März 2008 und 31. März 2009) ergaben sich
angesichts des Bilanzergebnisses jeweils Verlustteilnahmen.
17. Hat die Bundesregierung bezüglich der Gewährung von
Stabilisierungshilfen durch den SoFFin für Privatbanken auf eine vorherige
Verlustteilnahme der als Eigenkapital anerkannten Hybridkapitalbestandteile
gedrungen, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung entsprechende Prüfungen vorgenommen, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bilanzverlust Verlustbeteiligung
31.12.2006 – –
31.12.2007 – –
31.12.2008 191,6 23,6
31.12.2009 191,6
(wegen Verlustvortrag
aus 2008)
keine, sondern
Wiederauffüllung
i. H. v. 1,6
Ertragslage und Verlustpartizipation 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010
Verlustpartizipation stille Einlagen – 189,2 140,7 54,4
Verlustpartizipation Genussrechtskapital – 295,6 114,4 43,2
Die Bundesregierung und die FMSA hatten in ihrer Funktion als
Stabilisierungsgeber keine rechtliche Handhabe, in bestehende Vertragsverhältnisse
einzugreifen: Die Bedingungen, an die die Gewährung einer Stabilisierungsmaßnahme
geknüpft werden kann, sind in § 10 des
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und in § 5 der hierzu erlassenen Rechtsverordnung, der
Finanzmarkstabilisierungsfondsverordnung, geregelt. Eine Beteiligung anderer Kapitalgeber als
der Aktionäre ist darin nicht vorgesehen. Auch aus europarechtlichen Vorgaben
ergab sich keine Möglichkeit, eine über ein temporäres Ausschüttungsverbot
hinausgehende Verlustbeteiligung von Hybridkapitalgebern durchzusetzen.
Die Hypo Real Estate AG hatte im Übrigen zum Zeitpunkt der
Stabilisierungsmaßnahme keine Hybridkapitalinstrumente ausgegeben. Im Rahmen der
Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der Commerzbank AG
waren der Umfang und die Ausgestaltung des Hybridkapitals der Commerzbank-
Gruppe ein wichtiges Kriterium für die FMSA und die Bundesregierung für die
zu vereinbarende Rangstellung der stillen Einlagen des
Finanzmarktstabilisierungsfonds.
18. Wie lassen sich die Investoren des Hybridkapitals gemäß den Fragen 14
bis 16 nach Gebietskörperschaften (differenziert nach Bund/Länder/
Kommunen), Banken (in- und ausländische), Versicherungen (in- und
ausländische), Pensionsfonds (in- und ausländische), Sonstige (in- und
ausländische) differenzieren?
Eine Differenzierung der Investoren – aufgeschlüsselt nach
Gebietskörperschaften (differenziert nach Bund/Länder/Kommunen), Banken (in- und
ausländische), Versicherungen (in- und ausländische), Pensionsfonds (in- und
ausländische) und Sonstige (in- und ausländische) – ist insgesamt anhand der
vorliegenden Informationen nicht möglich, da diese in der externen
Berichterstattung sowie in den aufsichtlichen Meldungen nicht genannt werden. Von
daher kann keine abschließende Verteilung auf die Investorengruppen
vorgenommen werden. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 12 verwiesen.
19. Welche konkreten Auswirkungen erwartetet die Bundesregierung für
Privatbanken im Allgemeinen und für durch den SoFFin unterstützte
Privatbanken im Besonderen im Zuge der Basel-III-Beschlüsse zum
Hybridkapital?
Hybridkapital ist infolge der Basel-III-Beschlüsse in Zukunft nur noch in
deutlich geringerem Verhältnis zum harten Kernkapital anrechenbar als bisher. Die
Bedeutung des Hybridkapitals im Rahmen der Eigenkapitalstruktur wird
entsprechend zurückgehen. Anpassungsbedarf in der Kapitalstruktur besteht
insofern bei den Instituten, die derzeit in größerem Umfang hybride
Kernkapitalinstrumente zur Eigenkapitalunterlegung nutzen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Institute innerhalb der
vorgesehenen Zeiträume an die neuen Regelungen anpassen. Über die konkreten
Auswirkungen auf die einzelnen Institute ist zurzeit nichts bekannt.
Einen Sonderfall stellen hingegen die Kapitalhilfen des SoFFin in Form stiller
Einlagen an private Institute (insbesondere an die Commerzbank AG, aber auch
an die Hypo Real Estate Holding AG und die Aareal Bank AG) dar. Diese
genießen nach den Beschlüssen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht ab
dem 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2018 vollumfänglich als hartes Kernkapital
Bestandsschutz. Sie unterliegen in diesem Zeitraum nicht dem jährlichen
Abschmelzungsprozess, dem die übrigen Eigenkapitalbestandteile unterworfen
sind, die die neuen Anforderungen nicht mehr erfüllen. Dadurch wird
vermieden, die mit staatlicher Hilfe gestützten Institute unmittelbar unter zu großen
Reprivatisierungsdruck zu setzen, bevor ihre Finanzlage tatsächlich stabilisiert
worden ist.
20. Aus welchen Gründen wurde in Zusammenhang mit der Rettung der Hypo
Real Estate Holding AG (HRE) im Herbst 2008 kein Besserungsschein
zugunsten des Bundes und zu Lasten der (indirekt geretteten) Privatbanken
vereinbart, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Privatbanken die
einlagengesicherten Gelder bei der HRE über den
Einlagensicherungsfonds und auch sonst nicht hätten auffangen können, sowie dass im Zuge
der HRE-Rettung eine Besserungsabrede zu Gunsten von Bund und
Privatbanken bzw. zu Lasten der HRE vereinbart wurde (vgl. Antwort auf die
Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick vom Oktober
2010 auf Bundestagsdrucksache 17/3620)?
Wurde von der Bundesregierung das Instrument eines Besserungsscheins
zu Gunsten der Bundes und zu Lasten der Privatbanken im Zuge der HRE-
Rettung geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
Die im Herbst 2008 vor der Gründung des SoFFin im Rahmen der ersten
Stabilisierungsmaßnahme für die HRE zwischen der Bundesregierung, dem
Konsortium der deutschen Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie der HRE
vereinbarte Besserungsabrede zu Gunsten des Bundes und des Konsortiums war ein
Teil des Rettungspaketes, bei dem sich das Konsortium in nicht unerheblichem
Umfang an der Stabilisierung der HRE beteiligte. Da das Konsortium hierbei
keine staatlichen Hilfen in Anspruch genommen hatte, bestanden für eine
etwaige Besserungsabrede zu seinen Lasten und zu Gunsten des Bundes weder
Anspruch noch Veranlassung.
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