Aktueller Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den „Nationalsozialistischen Untergrund“
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Am 11. Juli 2018 wurden im ersten Strafprozess zur Mordserie des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) vor dem Oberlandesgericht München die Urteile verkündet. Lediglich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erhielt u. a. wegen zehnfachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die anderen vier Beschuldigten Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze wurden zu zweieinhalb bis zehn Jahren Haft verurteilt, befinden sich aber aufgrund der bereits abgesessenen Untersuchungshaftzeiten mittlerweile allesamt auf freiem Fuß. Elif Kubaşık, die Witwe des im Jahr 2006 vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık, zeigte sich empört: „Vielen Dank an das Gericht für diesen weiteren schweren Schlag durch das milde Urteil vor allem gegen die Angeklagten Eminger und Wohlleben“ (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/nsu-urteil-prozess-muenchen-live). Eine Initiative fordert zudem, dass das Urteil keinen Schlussstrich darstellen dürfe (vgl. www.antifainfoblatt.de/artikel/kein-schlussstrich-ein-versprechen-f%C3%BCr-die-zukunft). Dem NSU, der sich im Bekennervideo selbst als „Netzwerk von Kameraden“ bezeichnete, sollen zwischen 100 und 200 unmittelbare und indirekte Helfer und Mitwisser angehört haben. Im Umfeld des NSU befanden sich dabei mehr als 40 V-Personen deutscher Sicherheitsbehörden. Bis heute ist nicht aufgeklärt, wie die Rechtsterroristen über Jahre untertauchen und zehn Morde begehen konnten. Auch die Herkunft von etwa 20 Waffen, die im ausgebrannten Wohnmobil des NSU in Eisenach gefunden wurden, ist immer noch ungeklärt (vgl. www.freiepresse.de/nachrichten/deutschland/das-netzwerk-des-nsu-trios-artikel10257563, www.spiegel.de/panorama/justiz/a-896805.html, ze.tt/nsu-die-neonazis-sind-die-gewinner-des-prozesses, www.stern.de/politik/deutschland/nsu-prozess-beendet--diese-offenen-fragen-bleiben-zum-rechten-terror-8156252.html, www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/herkunft-nsu-waffe-100.html). Zuletzt wurde presseöffentlich, dass das verurteilte NSU-Mitglied Beate Zschäpe an die Ermittlungsbehörden herangetreten sein und in einem bisher unbekannten Umfang weitere Angaben auch zu den Taten des NSU und ihrer Mittäter getätigt haben soll (www.spiegel.de/panorama/nsu-beate-zschaepe-gibt-neue-details-zum-innenleben-der-terrorgruppe-preis-a-a27fd2f2-6676-4b03-9c08-1ac52b056bc8). Nach Auskunft der Bundesregierung sollen seither verschiedene Ermittlungsmaßnahmen im In- und Ausland stattgefunden haben (Antwort auf die Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 20/177).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wann hat Beate Zschäpe gegenüber Bediensteten welcher Bundesbehörde seit August 2023 Angaben im Kontext des NSU, der von seinen Mitgliedern begangenen Straftaten und möglicher Unterstützungshandlungen Dritter gemacht?
Wie und auf wessen Initiative kamen diese Vernehmungen oder Unterredungen zustande?
Konnte Beate Zschäpe während der Vernehmungen oder Unterredungen auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen?
Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder wurden in die Bearbeitung und Prüfung der Angaben von Beate Zschäpe eingebunden?
Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder wurden in die Durchführung der hierauf durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen eingebunden?
Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung solche der Länder haben die im Anschluss an die Angaben von Beate Zschäpe durchgeführten Vernehmungen durchgeführt bzw. daran teilgenommen?
Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder waren bei den Ermittlungsmaßnahmen in der Schweiz beteiligt, und welche haben ggf. an dort durchgeführten Vernehmungen teilgenommen?
Gegen wie viele namentlich bekannte Personen führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) aktuell und anlässlich der möglicherweise neuen Angaben von Beate Zschäpe Ermittlungen im Rahmen des „Neunerverfahrens“, des „Strukturermittlungsverfahrens“ oder anderer Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU (bitte jeweils unter Angabe der Personenanzahl, des Bundeslandes, der Stadt bzw. des Ortes und des Straftatbestands auflisten)?
In wie vielen Fällen ermittelt der GBA im Rahmen des „Neunerverfahrens“, des „Strukturermittlungsverfahrens“ oder anderer Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU aktuell und anlässlich der möglicherweise neuen Angaben von Beate Zschäpe gegen unbekannt (bitte unter Angabe der Fallzahl, des Bundeslandes, der Stadt bzw. des Ortes und des Straftatbestands auflisten)?
Wurden infolge und anlässlich der möglicherweise neuen Angaben von Beate Zschäpe nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU wiederaufgenommen oder neu eingeleitet, und wenn ja, welche Verfahren wurden wiederaufgenommen, und wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden neu eingeleitet?
Wird infolge und anlässlich der möglicherweise neuen Angaben von Beate Zschäpe nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich bereits eingestellter Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU eine Wiederaufnahme geprüft, und wenn ja, in welchen Fällen?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Eröffnung des Strafverfahrens gegen S. E. vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu rechnen („Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin“ auf www.tagesschau.de)?
Überprüfen die Behörden des Bundes im Rahmen ihrer Zuständigkeit unaufgeklärte Straftaten, deren Tatausführung beispielsweise eine Ähnlichkeit zum Modus Operandi der Straftaten des NSU aufweisem, auf mögliche Übereinstimmungen, Verbindungen und Bezüge, und wenn ja, um welche unaufgeklärten Straftaten handelt es sich dabei?
Wurden die im Wohnmobil in Eisenach und in der Frühlingsstraße in Zwickau aufgefundenen Schusswaffen, die den Mitgliedern des NSU zugerechnet wurden, zwischenzeitlich erneut einer Untersuchung hinsichtlich Herkunft und möglicher Verwendung bei anderen Straftaten unterzogen, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Welche Informationen liegen den Behörden des Bundes über Aufenthalte, Kontakte und Verbindungen in die Schweiz seitens der Mitglieder des NSU-Kerntrios im Einzelnen vor und seit wann?
Trifft es zu, dass die in der Schweiz befragte Zeugin ein Kennverhältnis mit Uwe Mundlos, wie von Beate Zschäpe behauptet worden sein soll, abgestritten hat?
Inwieweit hat der GBA versucht, beispielsweise durch weitere Zeugenvernehmungen – einschließlich etwaiger Nachvernehmungen von Beate Zschäpe selbst –, die Angaben von Beate Zschäpe zu den Aufenthalten von Uwe Mundlos in der Schweiz zu verifizieren, und wie und mit welchen Maßnahmen?