Ermittlungen zu mutmaßlichen Einflussnahmen durch russische Geheimdienste
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Sicherheitsbehörden der Republik Österreich beschäftigen sich bereits seit längerer Zeit mit einem brisanten Spionagefall, der auch Verbindungen nach Deutschland haben soll (www.sueddeutsche.de/politik/spionage-oesterreich-russland-jan-marsalek-wirecard-1.6519325?reduced=true). Bereits seit 2019 führt der Generalbundesanwalt (GBA) in diesem Zusammenhang das Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“. Dazu hat die Bundesregierung öffentlich erklärt: „In einem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wurde – vor dem Hintergrund zuvor bekannt gewordener Ermittlungen gegen O. durch österreichische Behörden – im Oktober 2019 mit Schreiben des Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts in Wien an das österreichische Bundesamt für Korruptionsbekämpfung angefragt, ob bei den österreichischen Ermittlungen Hinweise erlangt werden konnten, dass O. und eine weitere Person Informationen an ausländische Nachrichtendienste gelangen ließen und möglicherweise Belange der Bundesrepublik Deutschland tangiert sein könnten.“ (siehe Bundestagsdrucksache 20/11338).
Soweit auch ehemalige Spitzenbeamte ehemaliger Bundesbehörden bzw. des Bundeskanzleramtes möglicherweise mit Beteiligten des Skandals in Österreich in Kontakt gestanden haben, hat die Bundesregierung jeglichen öffentlichen Kommentar abgelehnt und übergeordnete Interessen beispielsweise der internationalen Zusammenarbeit der Nachrichten- und Geheimdienste geltend gemacht (siehe Bundestagsdrucksache 20/11338).
Es ist unbekannt, inwieweit die Ermittlungsbehörden in diesem Komplex vorankommen und tatsächliche Bedrohungen identifizieren konnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Gehören zu dem vom GBA geführten Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ auch Teilkomplexe, welche sich auf konkrete Tatvorwürfe oder Personen beziehen, und wenn ja, wie viele?
Wann wurden die Ermittlungen zu diesen Teilkomplexen eröffnet?
Welche Tatvorwürfe mit wie vielen Tatverdächtigen oder Beschuldigten sind Gegenstand der zu diesen Teilkomplexen jeweils geführten Ermittlungen?
Ist das Bundeskriminalamt mit den Ermittlungsmaßnahmen zum Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA und den damit verbundenen Teilkomplexen befasst?
Hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Zusammenhang mit dem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA eine „Besondere Aufbauorganisation“ (BAO) oder eine vergleichbare Arbeitsstruktur geschaffen, und wenn ja, wie viele Beamte sind in diese Ermittlungen eingebunden?
Fanden oder finden im Zusammenhang mit dem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA Konsultationen oder ein auch regelmäßiger Informationsaustausch mit den Ermittlungs- und Justizbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Vereinigten Königreichs statt, und wenn ja, wann mit welchen Behörden bzw. – soweit die Nennung der Behörden aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist – Ländern?
Gibt es im Zusammenhang mit dem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA einen Austausch, eine Zusammenarbeit oder eine Koordination mit oder in Behörden und Stellen der Europäischen Union wie Eurojust, und wenn ja, in welcher Weise im Einzelnen?
Bestanden oder bestehen im Zusammenhang mit dem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA Haftbefehle oder behördliche Ausschreibungen bzw. Suchvermerke, und wenn ja wie viele (bitte nach Datum, Art sowie etwaigem Fortbestand auflisten)?
Wurden oder sind im Zusammenhang mit dem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA von deutschen Ermittlungsbehörden bisher Beschuldigtenvernehmungen durchgeführt, und wenn ja, wann, und wie viele?
Wurden im Zusammenhang mit dem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA von deutschen Ermittlungsbehörden bisher Zeugenvernehmungen durchgeführt oder sind sie geplant, wenn ja, wann, und wie viele?
Wurden oder sind im Zusammenhang mit dem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA Geschäftsunterlagen, Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten, Geld und Wertgegenstände sichergestellt und beschlagnahmt worden, wenn ja, wann, und in welchem Umfang jeweils?
Wurden im Zusammenhang mit dem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA auch Erkenntnisse über mögliche personelle, finanzielle und organisatorische Überschneidungen und Verbindungen zu a) dem „Koordinationsrat russischer Landsleute in Deutschland“, b) der Stiftung „Russkij Mir“, c) dem Moskauer „Institut für Demokratie und Zusammenarbeit“, d) der Agentur „Rossotrudnitschestwo“ oder e) dem Medienunternehmen Rossija Sewodnja (Russland heute) bzw. dem Fernsehsender RT, der Nachrichtenagenturen Ruptly oder der Medienagentur „Redfish“ bzw. „Red“ festgestellt, und wenn ja, welche?