Stand der Reform des Bundesbaus
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Bundesbau ist in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von öffentlicher Kritik gewesen. Bekanntestes Beispiel im Hinblick auf erhebliche Zeit- und Kostenüberschreitung ist die Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses des Deutschen Bundestages oder in Bezug auf die Frage der grundsätzlichen Notwendigkeit der Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes. Verschiedene Reformbemühungen beim Bundesbau in den vergangenen Legislaturperioden (z. B. im Bereich IT oder Controlling) haben dabei aus Sicht der Fragesteller nur begrenzte Erfolge gezeigt oder waren bzw. sind in der Umsetzung selbst in erheblichem Zeitverzug und teilweise sogar abgebrochen worden.
Der Gesetzgeber hat daher im Dezember 2022 mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus“ einen erneuten Anlauf unternommen, um beim Bundesbau zu erheblichen Verbesserungen bei Termin- und Kostentreue zu kommen und die Planungs- und Realisierungszeiten insgesamt deutlich zu verkürzen. Dafür soll mit der gesetzlichen Neuregelung und der Neufassung der „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) der Bundesbau durch eine Neuaufstellung und Vereinfachung schneller und effizienter werden (siehe Bundestagsdrucksache 20/4284). Auch wurde insbesondere die Fachaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) durch die zuständigen Bundesministerien gestrichen und somit BImA und BBR mehr eigenständiges Handeln ermöglicht. Ziel der Reform ist laut Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Verkürzung der durchschnittlichen Projektlaufzeiten um etwa ein Drittel. Nach eineinhalb Jahren ist es nach Auffassung der Fragesteller Zeit für eine erste Bilanz.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen57
Wie bewertet die Bundesregierung, eineinhalb Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung im Bundesbau, insgesamt den aktuellen Stand der Reform beim Bundesbau?
Welche Ziele der Reform konnten nach Einschätzung der Bundesregierung bereits vollständig erreicht werden?
Bei welchen Zielen ist es nach Einschätzung der Bundesregierung noch zu früh für eine abschließende Bewertung, bzw. gibt es dort Zwischenbewertungen der Bundesregierung?
Falls es Zwischenbewertungen gibt, wie sehen diese aus?
Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung Ziele der Reform Bundesbau, die nach heutigem Stand absehbar nicht erreicht werden können?
Falls es absehbar aktuell nicht erreichbare Ziele der Reform Bundesbau gibt, welche weiteren Maßnahmen möchte die Bundesregierung einleiten, um diese Ziele doch noch zu erreichen?
Ist die mit der Reform Bundesbau beabsichtigte Verkürzung der Projektlaufzeiten um durchschnittlich ein Drittel bereits erreicht, bzw. gibt es laufende Projekte, bei denen absehbar ist, dass diese Verkürzung erreicht werden wird (bitte Projekte mit Zeitplänen benennen)?
Ist die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus beabsichtigte Aufgabenverlagerung vom BBR zur BImA bereits abgeschlossen?
Falls die Aufgabenverlagerungen noch nicht abgeschlossen ist, welche Bereiche sind noch aus welchen Gründen offen?
Konnte durch die Aufgabenverlagerung die Zahl der Schnittstellen im Bundesbau wie beabsichtigt reduziert werden?
Wie genau sieht die Reduzierung der Schnittstellen aus (bitte ausführlich darstellen)?
Hat die Reduzierung von Schnittstellen für eine Verringerung der Arbeitsbelastung bei der BImA und beim BBR gesorgt, und wenn nein, warum nicht?
Falls eine Verringerung der Arbeitsbelastung gelungen ist, wofür werden die freigewordenen Kapazitäten bei der BImA und beim BBR nun genutzt?
Wurde anlässlich der Streichung der Fachaufsicht über die BImA und das BBR im Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), die nach Einschätzung der Fragesteller zu einem merklichen Absinken der Arbeitsbelastung in den Ressorts geführt haben muss, entsprechend eine Reduzierung der Planstellenzahl in den zuständigen Fachabteilungen durchgeführt?
Falls keine Reduzierung der Planstellen durchgeführt wurde, mit welchen Aufgaben sind die Bereiche jetzt betraut, die bisher die Fachaufsicht durchgeführt haben?
Hat infolge des Wegfalls der Fachaufsicht und der damit nach Einschätzung der Fragesteller vermutlich verbundenen Verlagerung zusätzlicher Aufgabenpakete auf die BImA bzw. das BBR dort ein Stellenaufwuchs stattgefunden?
Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und wesentlichen Änderungen der zum 1. Juli 2024 (mit weiteren Anpassungen zum 19. Juli 2024) erfolgten Überprüfung der RBBau, die mit der Veröffentlichung der Neufassung der RBBau offenbar vorerst abgeschlossen wurde (www.fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RBBau/)?
Wird der Deutsche Bundestag über das Ergebnis dieser Überprüfung informiert, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
Ist eine erhebliche Steigerung der Investitionssummen, die zur Einhaltung der Klimaziele im Bereich des Bundesbaus notwendig sind, erfolgt, wie es die Staatssekretäre des BMF und des BMWSB bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Reform des Bundesbaus im März 2022 erklärten (siehe Ausschussdrucksache 20(24)260, S. 3; bitte Zahlen beilegen)?
Ist die Zielsetzung des Bundes, bis 2030 seine Verwaltung klimaneutral zu organisieren (siehe www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/kkb.html#:~:text=Einleitung,die%20Bundesverwaltung%20eine%20besondere%20Vorbildfunktion), also auch seine Liegenschaften energetisch saniert zu haben, bei der momentanen Sanierungsrate der Bundesbauten einzuhalten?
Falls diese Frist nach aktuellem Stand nicht einzuhalten sein sollte, welche finanziellen und organisatorischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Sanierungsrate auf das zur Erreichung der Frist notwendige Maß kurzfristig zu steigern?
Wie hat sich die Sanierungsrate der Bundesbauten in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Für wie viele Bundesliegenschaften sind aktuell Liegenschaftsenergiekonzepte gemäß Klimaschutzprogramm und Energieeffizienzfestlegung Bundesgebäude (EEFB) erstellt worden?
Wie viele davon wurden bereits final geprüft und zur Beauftragung freigegeben?
Wie viele davon befinden sich aktuell in der Durchführung?
Bei wie vielen Bundesliegenschaften wurden seit Anfang 2021 die Maßnahmen nach Liegenschaftsenergiekonzepten abgeschlossen?
Hat die BImA bereits Projekte zur seriellen Sanierung bei Bundesliegenschaften durchgeführt, oder befinden sich solche in der Umsetzung (bitte entsprechende Projekte mit Zeitplänen einzeln auflisten)?
Wird die Digitalisierungsstrategie Bundesbau im Rahmen der Reform Bundesbau fortgeführt, und wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?
Wie ist insbesondere der aktuelle Umsetzungsstand der Bundesbauten-Cloud, des Common Data Enviroment und des Controlling-Konzeptes?
Wie hat sich in den letzten fünf Jahren der Anteil der von Kosten- und Terminüberschreitungen betroffenen großen zivilen Hochbaumaßnahmen des Bundes mit Baukosten von jeweils über 10 Mio. Euro entwickelt?
Welche dieser Baumaßnahmen werden aktuell vom BBR und welche von der BImA betreut (bitte Projekte mit ursprünglich geplanter Fertigstellung und Kostenrahmen und aktueller Schätzung für beide Daten einzeln auflisten)?
Wird Building Information Modeling (BIM) bei allen Bauvorhaben des Bundes und bei allen Arbeitsschritten genutzt?
Falls dem nicht so ist, wo werden BIM-Verfahren weiterhin nicht genutzt?
Wie ist der Zeitplan, um auch in diesen Bereichen BIM in Zukunft zu nutzen?
Sind die für 2023 vorgesehenen Testläufe der Risikoworkshops und der Beginn der Schulung von Beschäftigten planmäßig erfolgt?
Wird der Zeitplan, dass ab Ende 2024 die Anwendung der Risikoworkshops in der Bauverwaltung obligatorisch sein wird, eingehalten werden können?
Teilt die Bundesregierung die in einem Bericht des Bunderechnungshofes (BRH) nachzulesende Feststellung, das BMWSB sei „zwei Jahre lang“ beim Aufbau einer Datenbank mit allen Liegenschaften des Bundes und deren Bauzustand „nahezu tatenlos geblieben“?
Falls die Feststellung des BRH nach Ansicht der Bundesregierung nicht zutrifft, welche Maßnahmen hat das BMWSB in den letzten zwei Jahren eingeleitet, um den Aufbau dieser Datenbank voranzubringen?
Ist der Zeitplan, bis spätestens Ende 2025 eine entsprechende Datenbank zur Verfügung zu stellen, nach Einschätzung der Bundesregierung einzuhalten?
Falls er nicht einzuhalten ist, wo liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die Gründe dafür?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BRH, dass diese Datenbank notwendig ist, um das vorgesehene Klimaschutzprogramm in Bezug auf Bundesbauten präzise und wirtschaftlich planen, steuern und kontrollieren zu können?
Gibt es bereits andere Datenbanken zum Immobilienbestand des Bundes?
Wenn Frage 42 bejaht wurde, in welchem Verhältnis stehen diese zur vom BRH betrachteten Liegenschaftsdatenbank?
Wird die Bundesregierung die Umsetzung der den EU-Mitgliedstaaten obliegenden Pflicht, bis Oktober 2025 Daten für das Europäische Gebäudeinventar vorzulegen, sicherstellen?
Hat der vor einiger Zeit erklärte Entschluss des Bundeszministers der Finanzen, Christian Lindner (siehe www.welt.de/wirtschaft/article246353414/Christian-Lindner-600-bis-800-Millionen-Euro-Neubau-des-Finanzministeriums-gestoppt.html), auf die bauliche Erweiterung des BMF mit Rücksicht auf die schwierige Haushaltslage verzichten zu wollen, weiterhin Bestand?
Falls dieser Entschluss Bestand hat, sind auf dem für diese Erweiterung ursprünglich vorgesehenen Gelände nun andere Baumaßnahmen geplant?
Was waren die Gründe für die offenbar unterschiedliche Bewertung der Erweiterungsvorhaben des Bundeskanzleramtes und des BMF, denn die bauliche Erweiterung des Bundeskanzleramtes wurde etwa zu der Zeit begonnen, als das BMF auf eine Erweiterung verzichtet hat?
Haben andere Bundesministerien in den letzten 24 Monaten mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage des Bundes auf geplante bauliche Erweiterungen verzichtet?
Welche baulichen Erweiterungsmaßnahmen von Bundesministerien sind aktuell in der Planung (bitte einzeln mit Zeit- und Kostenplänen aufführen)?
Ist die Erweiterung des Bundeskanzleramtes aktuell im Zeit- und Kostenplan?
Wird die Erweiterung des Bundeskanzleramtes bereits nach den Kriterien der Reform des Bundesbaus durchgeführt, und ist daher mit einer Verkürzung der ursprünglich geplanten Realisierungszeit zu rechnen?
Wer zeichnet für die Erweiterung des Bundeskanzleramtes auf Bauherrenseite verantwortlich?
Welche Fortschritte sind durch die BImA bei der seit spätestens Mai 2022 laufenden Erkundung geeigneter Ersatzliegenschaften für das BMWSB zur dringend notwendigen Sanierung der aktuellen Liegenschaft erzielt worden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1686)?
Gibt es für die Sanierung der aktuellen Liegenschaft des BMWSB bereits einen Zeit- und Kostenplan?
Ist der sichtbar bereits weit fortgeschrittene Erweiterungsbau für das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Zeit- und Kostenplan?
Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die Neubauten bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) aus, wo aus Sicht der Fragesteller ein erheblicher Bedarf bis 2030 besteht (siehe www.thw.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Meldungen/Inland/2024/04/meldung_008_bauprogramm.html)?
Mit welchen jährlichen Haushaltsmitteln soll ein Neubauprogramm für das THW unterlegt werden (bitte Planung für die nächsten Jahre darlegen)?