Deutscher Bundestag Drucksache 20/13038
20. Wahlperiode 18.09.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/12447 –
Arbeitsmarktintegration und sozialer Status neu Eingebürgerter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Allein im Jahr 2023 erfolgten in Deutschland über 200 000 Einbürgerungen
von Ausländern, nachdem in den beiden Vorjahren bereits ein massiver
Zuwachs zu verzeichnen war. Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellen
dabei syrische Staatsangehörige (Destatis, Pressemitteilung von 28. Mai 2024
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_209_12
5.html).
Eckzahlen zur Zahl vorgenommener Einbürgerungen liegen dem Statistischen
Bundesamt seit 1981 für das frühere Bundesgebiet und seit 1990 für
Gesamtdeutschland vor. Detailliertere Untergliederungen sind ab dem Jahr 2000
möglich (
www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerun
g/einbuergerungsstatistik.pdf?__blob=publicationFile). Nach § 36 Absatz 2
des Staatsangehörigkeitsgesetzes (
www.gesetze-im-internet.de/stag/__3
6.html) sind die derzeit erfassten Erhebungsmerkmale das Geburtsjahr, das
Geschlecht, der Familienstand, der Wohnort zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet in Jahren, die Rechtsgrundlage der
Einbürgerung und die bisherigen Staatsangehörigkeiten. Weitere Merkmale wie
Einkommen, Bezug von Sozialleistungen, Erwerbsstatus, Qualifikation etc.
werden, soweit den Fragestellern bekannt, in diesem Zusammenhang nicht
erhoben.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes ist grundsätzlich die eigenständige Sicherung
des Lebensunterhalts des Antragstellers und seiner unterhaltsberechtigten
Angehörigen (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 3 1. Halbsatz des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html). Dabei bestehen
jedoch Ausnahmen für verschiedene Zuwanderergruppen (vgl. § 10 Absatz 1
Nummer 3, 2. Halbsatz, Buchstabe a bis c des Staatsangehörigkeitsgesetzes),
die Größe dieses privilegierten Personenkreises lässt sich ohne Statistik kaum
quantifizieren. Überdies ist auch der Bezug von Wohngeld und
Arbeitslosengeld I für eine Anspruchseinbürgerung unschädlich.
Parallel zu den Einbürgerungen ist in den letzten Jahren ein allgemeiner
Anstieg der Sozialausgaben festzustellen (
www.merkur.de/wirtschaft/sozialausga
ben-deutschland-fast-verdreifacht-sozialbudget-billionen-92985779.html).
Dabei ist gerade im Bereich der Grundsicherung der Anteil der Ausländer
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 17. September 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(
www.nius.de/analyse/der-grosse-buergergeld-check-seit-2010-zahlte-deutschl
and-152-7-milliarden-euro-sozialleistungen-an-auslaender/be504b86-daac-46c
6-89e9-7b773f944015) bzw. der Bezieher mit Migrationshintergrund
angestiegen
www.tagesspiegel.de/politik/76-prozent-in-hessen-grossteil-der-burgergel
d-beziehenden-hat-migrationshintergrund-11682695.html). Zu den
Bürgergeldbeziehern mit Migrationshintergrund zählen (zumindest begriffslogisch)
auch eingebürgerte Deutsche. Grobe Anhaltspunkte hierzu liefert die Statistik
der Bundesagentur für Arbeit zum Migrationshintergrund nach § 281 Absatz 2
des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) mit hochgerechneten
Ergebnissen (statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/
Migration/Migrationshintergrund/Migrationshintergrund-Nav.html).
Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, „Migrationsmonitor“ (statistik.a
rbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?n
n=25122&topic_f=migrationsmonitor) zum Migrationshintergrund (statistik.ar
beitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Migr
ationshintergrund/Migrationshintergrund-Nav.html), der Migrationsbericht
des Bundesregierung (dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010000.pdf), der
Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu
Einbürgerungspotenzialen (
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschun
g/Forschungsberichte/fb49-einbuergerung.html?nn=282772) sowie die
BAMF-Einbürgerungsstudie aus dem Jahr 2011 (
www.bamf.de/SharedDocs/A
nlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb15-einbuergerungsverhalten.pdf
?__blob=publicationFile&v=13) liefern kein aussagekräftiges Bild zur
Arbeitsmarktintegration und zu der Abhängigkeit der Neueingebürgerten von
Sozialleistungen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StAR-
ModG) wurde der Grundsatz einer hinreichenden wirtschaftlichen Integration
von Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerbern bei der
Anspruchseinbürgerung noch stärker verankert. Die bisherige Ausnahme, wonach eine nicht zu
vertretende Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten (SGB II) oder
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) dem Anspruch auf Einbürgerung
nicht entgegensteht, wurde gestrichen und Ausnahmen von der
Lebensunterhaltssicherung nur noch für bestimmte Personengruppen in § 10 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
zugelassen.
1. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Einbürgerungen insgesamt, der Ermessenseinbürgerungen und der
Anspruchseinbürgerungen für die Jahre 2000 bis 2024 zusammen, aufgeschlüsselt
nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand und
Alter (bitte tabellarisch darstellen und dabei die Staatsangehörigkeiten
innerhalb der Untergruppen EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer angeben)?
Die Bundesregierung verweist auf die jährlich vom Statistischen Bundesamt
erstellte Einbürgerungsstatistik. (
www.genesis.destatis.de/genesis/online?operatio
n=statistic&levelindex=0&levelid=1714661465104&code=12511#abreadc
rumb).
2. Sind der Bundesregierung der Bildungsstand (allgemeiner
Schulabschluss) bzw. die berufliche Qualifikation der im Jahr 2023 und 2024 neu
Eingebürgerten bekannt, und wenn ja, wie schlüsseln sich diese im Detail
auf (bitte in tabellarischer Form und nach Männern und Frauen getrennt
ausweisen)?
Die Informationen können den Tabellen 1 und 2 im Anhang entnommen
werden.*
3. Sind der Bundesregierung der Bildungsstand (allgemeiner
Schulabschluss) bzw. die berufliche Qualifikation der deutschen Auswanderer
und der deutschen Rückwanderer im Jahr 2023 und 2024 bekannt, und
wenn ja, wie schlüsseln sich diese im Detail auf (bitte in tabellarischer
Form und nach Männern und Frauen getrennt ausweisen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 20/12277 verwiesen. Für die Jahre 2023 und 2024
liegen keine vergleichbaren Daten vor.
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Erwerbstätigen und der Durchschnittsverdienst und der Medianverdienst sowie
die Einkommensquelle bei den im Jahr 2023 und 2024 neu
Eingebürgerten insgesamt sowie jeweils für Männer und Frauen?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beschäftigungsquote und wie hoch ist der jeweilige prozentuale Anteil der Beschäftigten
mit den Anforderungsniveaus Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte
der in den Jahren 2023 und 2024 Eingebürgerten insgesamt sowie jeweils
für Männer und Frauen?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Laut Mikrozensus 2023 sind rund 76 Prozent der im Jahr 2023 eingebürgerten
Personen ab 15 Jahren erwerbstätig. Eingebürgerte Männer sind zu rund
86 Prozent erwerbstätig und eingebürgerte Frauen zu rund 64 Prozent. Rund
53 Prozent der im Jahr 2023 eingebürgerten Personen (einschl. Personen unter
15 Jahren) beziehen ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch eigene
Erwerbstätigkeit, rund 33 Prozent sind von der Unterstützung durch Angehörige
abhängig. Rund sechs Prozent beziehen eine sonstige staatliche Unterstützung
wie Elterngeld, Sozialhilfe, BAföG oder Stipendien, Asylbewerberleistungen,
Pflegeversicherung oder laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Zu
Durchschnittsverdienst und Medianverdienst Eingebürgerter kann die
Bundesregierung auf Grundlage des Mikrozensus keine Aussage treffen, da die Zahlenwerte
aufgrund der geringen Fallzahl nicht sicher genug sind (relativer Standardfehler
durchschnittlich über 15 Prozent). Weitere Informationen können den
Tabellen 3 bis 5 im Anhang entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13038 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Eingebürgerten
im jeweiligen Jahr der Einbürgerung von 2015 bis 2024 die Anzahl
sowie der Anteil
a) der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen,
b) der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten,
c) der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten sowie
d) der ausschließlich geringfügig Beschäftigten
jeweils entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie
nach Geschlecht und folgenden Ursprungsstaatsangehörigkeiten: EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, getrennt
ausweisen)?
Laut Mikrozensus ist der Anteil der abhängig Beschäftigten an den im
jeweiligen Jahr eingebürgerten Erwerbstätigen von 2015 bis 2023 nahezu konstant
geblieben (69 Prozent vs. 71 Prozent). Dabei waren 2023 52 Prozent der
erwerbstätigen Eingebürgerten abhängig beschäftigt und in Vollzeit (2015: 47 Prozent)
und 12 Prozent in Teilzeit tätig (2015: 16 Prozent). Ergebnisse zu den
ausschließlich geringfügig beschäftigten Eingebürgerten können nicht
nachgewiesen werden, da der Zahlenwert aufgrund der geringen Fallzahl nicht sicher
genug ist (relativer Standardfehler durchschnittlich über 15 Prozent). Weitere
Informationen können den Tabellen 6 und 7 im Anhang entnommen werden.*
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Eingebürgerten im jeweiligen Jahr der Einbürgerung von 2015 bis 2024 die Anzahl
sowie der Anteil der Beschäftigten im Anforderungsniveau
a) Helfer,
b) Fachkraft,
c) Spezialist,
d) Experte
jeweils entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung sowie nach
Geschlecht und den Ursprungs-Staatsangehörigkeiten EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, getrennt ausweisen)?
Laut Mikrozensus 2023 waren 14 Prozent aller in diesem Jahr eingebürgerten
Erwerbstätigen laut Klassifikation der Berufe „Helfer/-innen“, 49 Prozent
„Fachkraft“, 14 Prozent „Spezialist/-in“ und 23 Prozent „Expert/-in“. Die
Verteilung der eingebürgerten Erwerbstätigen nach Anforderungsniveau ist seit
2015 im jeweiligen Jahr der Einbürgerung relativ konstant. Weitere
Informationen können den Tabellen 8 und 9 im Anhang entnommen werden.*
8. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbürgerung auf
die Arbeitsmarktintegration, das Lohnniveau und ggf. die
Hilfebedürftigkeit der vormaligen Einbürgerungsbewerber aus, und inwieweit lässt sich
dies statistisch belegen?
Die Bundesregierung kann keine Aussagen zur Kausalität der Effekte der
Einbürgerung auf Arbeitsmarktintegration, das Lohnniveau und ggf.
Hilfebedürftigkeit treffen.
Allgemein lässt sich jedoch feststellen, dass eingebürgerte Personen ab 15
Jahren häufiger erwerbstätig sind als in Deutschland lebende Ausländerinnen und
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13038 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Ausländer: Von allen in Deutschland lebenden eingebürgerten Personen waren
2023 67 Prozent erwerbstätig (in Deutschland lebende Ausländerinnen und
Ausländer: 60 Prozent). Von den in Deutschland lebenden Eingebürgerten
bestritten im Jahr 2023 rund sechs Prozent ihren Lebensunterhalt überwiegend
aus Bürgergeld oder Sozialgeld. Bei den in Deutschland lebenden
Ausländerinnen und Ausländern waren es 14 Prozent. Weitere Informationen können den
Tabellen 6 bis 11 im Anhang entnommen werden.*
9. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbürgerung auf
die Erwerbsbeteiligung von Frauen aus den verschiedenen
Herkunftsregionen aus, und inwieweit lässt sich dies statistisch nachweisen?
Die Bundesregierung kann keine Aussagen zur Kausalität der Effekte der
Einbürgerung auf die Erwerbsbeteiligung treffen. Allgemein lässt sich jedoch
feststellen, dass eingebürgerte Frauen ab 15 Jahren häufiger erwerbstätig sind als in
Deutschland lebende Ausländerinnen (61 Prozent vs. 49 Prozent). Die Daten
können der Tabelle 12 im Anhang entnommen werden.*
10. Wie viele Einbürgerungsbewerber, die Bürgergeld oder Sozialhilfe
bezogen, wurden im Jahr 2023 eingebürgert, und wie viele wurden wegen des
Bezugs solcher Leistungen abgelehnt (bereits nach der im Jahr 2023
geltenden Fassung des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Alt. 2 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes war eine Einbürgerung unter Umständen auch trotz des
Bezugs von Bürgergeld und Sozialhilfe möglich, soweit deren
Inanspruchnahme nicht zu vertreten war)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes wird das
Staatsangehörigkeitsgesetz als Bundesgesetz von den Ländern als eigene Angelegenheit
ausgeführt. Die Länder regeln die Einrichtung der Behörden und das
Verwaltungsverfahren (Artikel 83 und 84 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes).
11. Mit wie vielen Einbürgerungen rechnet die Bundesregierung für 2024
und 2025 auf Basis der Ausnahmeregelungen in § 10 Absatz 1
Nummer 3, 2. Halbsatz, Buchstabe a bis c des Staatsangehörigkeitsgesetzes in
der aktuellen Fassung, der eine Einbürgerung trotz Inanspruchnahme von
Bürgergeld und Sozialhilfe ermöglicht (bitte tabellarisch darstellen und
nach den Varianten a bis c getrennt ausweisen)?
Die Bundesregierung hat in der Gesetzesbegründung zum StARModG
ausführlich dargelegt, dass nicht sicher vorhergesagt werden kann, wie sich die Anzahl
der jährlichen Einbürgerungsverfahren in Deutschland nach der Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts tatsächlich entwickeln wird (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/9044).
12. Inwieweit arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Einbürgerungsbehörden und die Jobcenter zusammen, und inwiefern werden
dabei auch aufgelaufene Erstattungsforderungen der Jobcenter
berücksichtigt?
Nimmt eine Einbürgerungsbewerberin bzw. ein Einbürgerungsbewerber
Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch, kann die
Staatsangehörigkeitsbehörde den zuständigen Leistungsträger um Stellungnahme ersuchen, der
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13038 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
zur Übermittlung der Sozialdaten des Antragstellers/der Antragstellerin
verpflichtet ist (§ 32 Absatz 1 StAG und § 71 Absatz 2 Nummer 5 des Zehnten
Buches Sozialgesetzbuch).
Eine Mitteilung über Erstattungsforderungen der Jobcenter an die
Staatsangehörigkeitsbehörden erfolgt nicht.
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das erzielte
Durchschnittsentgelt der Beschäftigten in den Jahren 2015 bis 2023 entwickelt
(bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach den
Staatsangehörigkeiten Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?
Erst seit Beginn der neuen Verdiensterhebung im Januar 2022 werden die
Bruttoverdienste von Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland auch nach
Staatsangehörigkeit erfasst und für den repräsentativen Stichmonat April dargestellt.
In den Tabellen 13 und 14 im Anhang können die mittleren (Median) und die
durchschnittlichen Bruttostunden- und Bruttomonatsverdienste (arithmetisches
Mittel) für Beschäftigungsverhältnisse insgesamt (ohne Auszubildende) als
auch für Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit, nach Staatsangehörigkeit, d. h.
nach Beschäftigungsverhältnissen von deutschen und ausländischen Personen
gegliedert, für April 2022 und April 2023 entnommen werden.*
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das erzielte
Medianentgelt der Beschäftigten in den Jahren 2015 bis 2023 entwickelt (bitte in
tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach den
Staatsangehörigkeiten Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine,
Top-8-Asylherkunftsländer, getrennt ausweisen)?
15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015
bis 2023 die Anzahl sowie der Anteil der Niedriglohnbezieher entwickelt
(bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach den
Staatsangehörigkeiten Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, getrennt ausweisen)?
Das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag
nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2023 bei
3.796 Euro, im Jahr 2015 lag der Wert bei 3.083 Euro. Eine Differenzierung
nach den gewünschten Staatsangehörigkeiten kann der Tabelle 15 im Anhang
entnommen werden.*
Die Schwelle des unteren Entgeltbereichs lag im Jahr 2023 bei 2.530 Euro. In
diesem Jahr hatten in Deutschland 3.362.000 oder 15,3 Prozent der
Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe ein Entgelt unterhalb dieser Schwelle des unteren
Entgeltbereichs. Im Jahr 2015 waren es 4.121.000 oder 20,2 Prozent der
Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe, die ein Entgelt unterhalb der Schwelle des
unteren Entgeltbereichs (2.055 Euro) hatten. Eine Differenzierung nach den
gewünschten Staatsangehörigkeiten kann der Tabelle 16 im Anhang entnommen
werden.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13038 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Versicherungsstatus
von deutschen und ausländischen Neuversicherten in der gesetzlichen
Rentenversicherung in den Jahren 2015 bis 2023 entwickelt, und wie
hoch war jeweils der Anteil der durchgängig Versicherten (bitte
tabellarisch und in Anlehnung an die Angaben im Versichertenbericht 2023,
Abbildung 31 [
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downl
oads/DE/Statistiken-und-Berichte/Berichte/versichertenbericht_202
3.html] nach pflichtversicherten abhängig Beschäftigten bzw.
Selbständigen, sonstigen aktiv Versicherten und nicht mehr aktiv rentenversicherten
Personen differenzieren)?
Die Entwicklung des Versicherungsstatus von Neuversicherten im Jahr 2015 in
den ersten acht Versicherungsjahren jeweils am Jahresende kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Daten zum Jahr 2023 liegen noch nicht
vor.
Tabelle: Versicherungsstatusverlauf ausländischer und deutscher
Neuversicherter des Jahres 2015 in den ersten acht Jahren (Anzahl)
Personen 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 durchgehend
versichert
Ausländer 347.084 297.552 298.722 306.463 310.313 303.703 309.562 308.255 134.601
Deutsche 284.058 287.684 326.789 357.424 383.195 397.367 421.021 432.489 133.602
Ausländer 202.541 156.167 133.537 114.431 103.860 100.640 85.537 79.161 X
Deutsche 250.567 170.744 137.934 121.854 108.389 95.718 83.709 77.235 X
Ausländer 240.374 336.280 357.740 369.105 375.826 385.656 394.900 402.583 X
Deutsche 160.699 236.896 230.601 216.046 203.740 202.239 190.594 185.600 X
pflichtversichert beschäftigt oder selbständig
sonstige aktiv Versicherte
nicht mehr aktiv rentenversichert
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Versicherte 2015 bis 2022
Personen 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 durchgehend
versichert
Ausländer 43,9% 37,7% 37,8% 38,8% 39,3% 38,4% 39,2% 39,0% 17,0%
Deutsche 40,9% 41,4% 47,0% 51,4% 55,1% 57,1% 60,6% 62,2% 19,2%
Ausländer 25,6% 19,8% 16,9% 14,5% 13,1% 12,7% 10,8% 10,0% X
Deutsche 36,0% 24,6% 19,8% 17,5% 15,6% 13,8% 12,0% 11,1% X
Ausländer 30,4% 42,6% 45,3% 46,7% 47,6% 48,8% 50,0% 51,0% X
Deutsche 23,1% 34,1% 33,2% 31,1% 29,3% 29,1% 27,4% 26,7% X
pflichtversichert beschäftigt oder selbständig
sonstige aktiv Versicherte
nicht mehr aktiv rentenversichert
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Versicherte 2015 bis 2022
17. Welches Bruttomonatsentgelt ist nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2024 (hilfsweise im Jahr 2023) erforderlich, um im Alter jeweils
nach 45, 35 und 25 Arbeitsjahren eine Rente ohne Grundrentenzuschlag
oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (bitte in tabellarischer
Darstellung ausweisen)?
Unter der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen Annahme eines
über den gesamten Erwerbsverlauf unveränderten Lohnverhältnisses, können
die rein rechnerisch ermittelten Bruttomonatsentgelte, die im Jahr 2023
notwendig wären, um 1/45, 1/35 bzw. 1/25 der Entgeltpunkte des
Rentenzahlbetrages (ohne Berücksichtigung eines eventuell zustehenden
Grundrentenzuschlages) in Höhe des durchschnittlichen Bruttobedarfes eines Beziehenden ab
einem der Regelaltersgrenze entsprechenden Lebensalters in der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (938 Euro, Stand Ende Dezember
2023) zu erreichen, der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Liegen die
Voraussetzungen für einen Grundrentenzuschlag vor, sind die erforderlichen
Entgelte deutlich niedriger.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des
sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines einzelnen Jahres nicht auf den Erwerbsverlauf und ebenso
wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Hinzu
kommt, dass die Ergebnisse nicht stabil sind, da die Rentenhöhe mit einem
vorläufigen durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt berechnet werden musste.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe der gesetzlichen Rente alleine
nicht auf Hilfebedürftigkeit im Alter geschlossen werden kann, da weitere
Einkünfte und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt werden.
Tabelle: Bruttomonatsentgelt in Euro im Jahr 2023, das notwendig ist um der
nötigen Entgeltpunkten für eine Nettorente i. H. v. 938 Euro zu erhalten
1/45 1/35 1/25
2.252 2.896 4.054
18. Welche Altersvorsorgekonzepte hat die Bundesregierung für die
Zuwanderer, die voraussichtlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze keine
ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können (dabei bitte auf
die Finanzierung eingehen und nach Asylmigration, Familiennachzug
von Drittstaatsangehörigen [unter besonderer Berücksichtigung der
Situation von nachziehenden Frauen und Eltern], Arbeitsmigration,
EU‑Binnenmigration differenzieren)?
19. Wie sieht das konkrete Altersvorsorgekonzept der Bundesregierung für
die im Jahr 2023 und 2024 Eingebürgerten aus, die bereits 55 Jahre oder
älter sind bzw. die bereits im Zeitpunkt Ihrer Einbürgerung Bürgergeld
bzw. Sozialhilfe bezogen haben?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die materielle Absicherung im Alter erfolgt in Deutschland über mehrere
Sicherungssysteme, deren größtes und wichtigstes die gesetzliche
Rentenversicherung ist.
Ansprüche auf Leistungen sowie die Höhe der Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung in Deutschland sind grundsätzlich von den Zeiten
abhängig, in denen auch Beiträge in das deutsche Alterssicherungssystem eingezahlt
wurden. Dieses Prinzip gilt für in der gesetzlichen Rentenversicherung
Versicherte unabhängig vom Grund, der zum Aufenthalt in Deutschland und zum
Erwerb von Rentenanwartschaften geführt hat. Aufgrund ausländischer
Beitragszeiten zahlt die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich keine Renten.
Denn während solcher Zeiten hat nicht die deutsche Rentenversicherung,
sondern ein ausländischer Versicherungsträger Beiträge erhalten.
In Fällen, in denen auch Rentenversicherungszeiten in Mitgliedstaaten der EU,
Staaten des EWR, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs oder in solchen
Staaten zurückgelegt wurden, mit denen Deutschland ein bilaterales
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, sind bei der Rentenberechnung auch
die Regelungen des jeweiligen über- und zwischenstaatlichen
Koordinierungsrechts zu berücksichtigen. Die grundsätzliche Regel ist hier, dass ausländische
Zeiten in diesen Fällen bei der Berechnung der Wartezeit berücksichtigt
werden, die Berechnung der Rentenhöhe jedoch im Wesentlichen auf Basis der
deutschen Versicherungszeiten erfolgt. Jeder Mitglied- bzw. Abkommensstaat,
in dem die bzw. der Berechtigte versichert war, zahlt im Leistungsfall eine
gesonderte Rente nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften dieses Staates
aus seinen eigenen rentenrechtlich relevanten Zeiten.
Sofern die individuelle Rente oder sonstige Alterssicherungsleistungen sowie
weiteres Einkommen im Einzelfall für den Lebensunterhalt nicht ausreichen,
besteht bei Vorliegen der jeweiligen weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ein
Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherung, wie beispielsweise Wohngeld
oder lebensunterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB XII.
20. Warum werden bei der Einbürgerung nach § 10 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes keine expliziten Anforderungen an eine angemessene
Altersvorsorge gestellt, während bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen
nach dem Aufenthaltsgesetz, z. B. in § 18 Absatz 2 Nummer 5 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 Absatz 3 AufenthG, von
Ausländern, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, ein erhöhtes
Mindesteinkommen bzw. der Nachweis einer ausreichenden Altersvorsorge verlangt
wird?
Voraussetzung für einen Anspruch auf Einbürgerung ist grundsätzlich, dass die
Antragstellerin bzw. der Antragsteller den Lebensunterhalt für sich und ihr bzw.
seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von
Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bestreiten kann (§ 10 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 StAG).
Ein „bestreiten können“ des Lebensunterhalts im Sinne von § 10 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 StAG beinhaltet eine Nachhaltigkeitsprognose, innerhalb
derer festzustellen ist, dass der Lebensunterhalt auch in absehbarer Zukunft
eigenständig gesichert werden kann und Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden müssen. Dazu gehört
grundsätzlich auch eine ausreichende soziale Absicherung für das Alter.
21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Bezieher von Grundsicherung im Alter in den Jahren 2005 bis 2023
entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil der Bezieher mit
Migrationshintergrund, der Bezieher mit ausländischer Staatsangehörigkeit, der
Bezieher mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie der Anteil der
eingebürgerten Bezieher (bitte tabellarisch darstellen)?
Die Anzahl der Personen ab der Regelaltersgrenze, die am Ende des jeweiligen
Jahres Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Vierten Kapitel SGB XII bezogen, kann der Tabelle 17 im Anhang
entnommen werden.* Die Daten werden differenziert nach ausländischer und
deutscher Staatsangehörigkeit ausgewiesen. Informationen zum
Migrationshintergrund oder zur Einbürgerung werden in der amtlichen
Grundsicherungsstatistik nicht erfasst.
22. Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts auch die soziale Absicherung im Alter berücksichtigt, und
welche konkreten Modellrechnungen wurden hierzu angestellt bzw.
welche Studien wurden ggf. hinzugezogen, die sowohl das zu erwartende
Einkommen als auch die möglichen Beitragsjahre sowie den
erleichterten Familiennachzug berücksichtigen?
Die Bundesregierung hat im Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) die Gesetzesfolgen entsprechend der
Vorgaben des § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
dargestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/9044).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13038 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
23. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbürgerung der
Versicherten bzw. Leistungsbezieher bei der gesetzlichen
Rentenversicherung, den Jobcentern, den Arbeitsagenturen und den Sozialämtern
statistisch behandelt, und inwiefern wird der fortbestehende
Migrationshintergrund statistisch dargestellt?
Die Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst lediglich das
Merkmal Staatsangehörigkeit.
Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit basieren überwiegend auf
Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter nach dem SGB II und
dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Hierbei handelt es sich in aller
Regel um Informationen, die im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der
Bundesagentur für Arbeit erhoben oder übermittelt werden. Hierbei wird auch die
Staatsangehörigkeit der Kundinnen und Kunden bzw. Leistungsberechtigten
erfasst, die beispielsweise für die Leistungsgewährung relevant sein kann. Eine
Ausnahme stellt die Erhebung zum Migrationshintergrund dar: Der
Gesetzgeber hat in § 281 Absatz 2 SGB III das Interesse an diesem zusätzlichen
Nachweis über den Migrationshintergrund in den Arbeitsmarktstatistiken der
Bundesagentur für Arbeit zum Ausdruck gebracht. Das Merkmal
Migrationshintergrund fällt nicht im operativen Handeln der Agenturen für Arbeit und Jobcenter
an, sondern muss durch gesonderte Befragungen ermittelt werden. Es besteht
jedoch keine Auskunftspflicht für die Befragten, entsprechend handelt es sich
methodisch um eine Vollerhebung mit freiwilliger Teilnahme. Daher sind nicht
für alle Personen Angaben zum Migrationshintergrund vorhanden und die
Datenqualität ist eingeschränkt. Eine separate und wiederkehrende Befragung
hinsichtlich einer Einbürgerung ist dabei nicht vorgesehen.
24. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Einbürgerungen
statistische Erhebungen, die über die Erhebungsmerkmale von § 16 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes hinausgehen, sowie Studien und Analysen
zu den fiskalischen Effekten der Einbürgerung in Auftrag gegeben, und
wenn ja, welche, und wenn keine Erhebungen und Studien in Auftrag
gegeben wurden, warum wurde bisher darauf verzichtet?
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, in der laufenden Wahlperiode eine
Studie zur Arbeitsmarktintegration bzw. zu den positiven wie negativen
fiskalischen Beiträgen der Eingebürgerten und differenziert nach der
Herkunftsregion der Eingebürgerten in Auftrag zu geben, und wenn nein,
warum nicht?
27. Beabsichtigt die Bundesregierung, in der laufenden Wahlperiode eine
Studie zur Arbeitsmarktintegration von eingebürgerten Frauen,
differenziert nach der Herkunftsregion, in Auftrag zu geben, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 24, 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung führt Erhebungen im Zusammenhang mit
Einbürgerungen im Rahmen der Bundesstatistik nach § 36 StAG durch. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
Die langfristigen fiskalischen Effekte der Zuwanderung werden im 6.
Tragfähigkeitsbericht dokumentiert. Die Grundlage für die Analysen bildet das in
Auftrag gegebene und veröffentlichte wissenschaftliche Gutachten von Prof.
Dr. Martin Werding, Ruhr-Universität Bochum, das wesentliche Annahmen und
Szenarien zur Migrationsentwicklung und deren Auswirkungen auf die
öffentlichen Finanzen liefert. Der Tragfähigkeitsbericht wird einmal pro
Legislaturperiode erstellt.
Für Erhebungsmerkmale, die über die in § 36 Absatz 2 StAG genannten
hinausgehen, wird auf den jährlich erhobenen Mikrozensus verwiesen.
25. Hat die Bundesregierung eine engmaschige Evaluierung zu der
Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen in § 10 Absatz 1 Nummer 3,
2. Halbsatz, Buchstabe a bis c des Staatsangehörigkeitsgesetz in der
aktuellen Fassung, der eine Einbürgerung trotz Inanspruchnahme von
Bürgergeld und Sozialhilfe ermöglichen und den fiskalischen Folgen
beauftragt, und wird sie dazu dem Deutschen Bundestag in dieser
Wahlperiode Bericht erstatten, und wenn nein, warum nicht?
28. Wird die Bundesregierung die Einbürgerung künftig fortlaufend
evaluieren und konkrete Zahlen zu den fiskalischen Effekten bereitstellen, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 25 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist im Hinblick auf die Evaluierung auf
Bundestagsdrucksache 20/9044.
29. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einbürgerung von
Ausländern nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nicht die
Zuwanderung und den Verbleib in den Sozialsystemen fördert, wenn keine
expliziten statistischen Erhebungen z. B. über Einkommen und
Sozialleistungsbezug sowohl zum Zeitpunkt der Einbürgerung als auch in den
Folgejahren erfolgen, dies nicht fortlaufend evaluiert wird und damit
auch eine Revision bei negativer Entwicklung erschwert wird?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu
Frage 25 verwiesen.
Tabelle 1: Im Jahr 2023
1)
Eingebürgerte ab 15 Jahren – höchster Schulabschluss
Schulabschluss Insgesamt Männlich Weiblich
in 1.000 in 1.000 in 1.000
Insgesamt 85 47 38
Hauptschulabschluss (11) (7) /
Realschulabschluss (Mittlere Reife), gleichwertiger Abschluss 15 (8) (7)
Fachhochschulreife (7) / /
Abitur (Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) 40 22 19
ohne Abschluss 12 (7) /
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
() - Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
1) Durch die unterjährige Befragung des Mikrozensus wird der Einbürgerungsjahrgang 2023 in etwa zur Hälfte erfasst.
Tabelle 2: Im Jahr 2023
1)
Eingebürgerte ab 15 Jahren – höchster beruflicher Abschluss
Berufsabschluss Insgesamt Männlich Weiblich
in 1.000 in 1.000 in 1.000
Insgesamt 85 47 38
Berufsausbildung/Lehre 16 (10) /
Fachschulabschluss / / /
Bachelor/Master/Diplom/Magister/Promotion 27 15 12
ohne Angaben / / /
ohne Abschluss 37 21 16
darunter ohne Abschluss in Schul- oder Berufsausbildung 12 / /
() - Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
1) Durch die unterjährige Befragung des Mikrozensus wird der Einbürgerungsjahrgang 2023 in etwa zur Hälfte erfasst.
Geschlecht Insgesamt Erwerbstätige Erwerbstätige
in 1.000 in 1.000 in %
Insgesamt 85 65 76,3
Männlich 47 40 85,9
Weiblich 38 24 64,4
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Tabelle 3: Im Jahr 2023
1)
Eingebürgerte ab 15 Jahren
- Erwerbstätigkeit nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
2)
1) Durch die unterjährige Befragung des Mikrozensus wird der Einbürgerungsjahrgang 2023 in etwa zur Hälfte erfasst.
2) Nach dem Konzept der ILO ist jede Person ab 15 Jahren erwerbstätig,
die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen
oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat.
Tabelle 4: Im Jahr 2023
1)
Eingebürgerte - Quelle des überwiegenden Lebensunterhaltes
Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich
in 1.000 in 1.000 in 1.000 in % in % in %
Insgesamt 109 60 49 100 100 100
Berufstätigkeit 58 37 20 52,9 61,7 42
Arbeitslosengeld I/II / / / / / /
Renten, Pensionen / / / / / /
Vermögen, Vermietung, Zinsen / / / / / /
Unterstützung durch Angehörige 36 15 21 32,8 24,9 43
Sonstige staatliche Unterstützung (7) / / (6,4) / /
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
() - Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
1) Durch die unterjährige Befragung des Mikrozensus wird der Einbürgerungsjahrgang 2023 in etwa zur Hälfte erfasst.
Quelle des überwiegenden
Lebensunterhaltes
Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich
in 1.000 in 1.000 in 1.000 in % in % in %
Insgesamt 65 40 24 100,0 100,0 100,0
Helfer 9 / / (13,8) / /
Fachkraft 32 20 11 48,8 49,9 47,0
Spezialist 9 / / (14,2) / /
Experte 15 (10) / 23,2 (24,1) /
() - Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
1) Durch die unterjährige Befragung des Mikrozensus wird der Einbürgerungsjahrgang 2023 in etwa zur Hälfte erfasst.
Tabelle 5: Im Jahr 2023
1)
Eingebürgerte ab 15 Jahren - Erwerbstätige nach
Qualifikation aus der Klassifikation der Berufe 2010
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Qualifikation nach
KLDB
Tabelle 6: In den Jahren 2015 bis 2023 Eingebürgerte ab 15 Jahren –nach Stellung im Beruf und Beschäftigungsart
Herkunft Insgesamt
Abhängig
Beschäftigte
Abhängig in
Vollzeit
Abhängig in
Teilzeit
Geringfügig
Beschäftigte
in 1 000 in % in % in % in %
Insgesamt 754 69,4 50,1 13,2 6
EU-Ausland (EU-27) 184 75,7 54,1 17 (4,6)
Asylherkunftsländer Afghanistan,
Eritrea, Georgien, Irak, Iran, Nigeria,
Somalia, Syrien
160 63,5 46,5 8,8 8,2
sonstiges Ausland 410 68,9 49,8 13,3 5,8
Männlich
Insgesamt 371 73,8 63,9 5,4 4,5
EU-Ausland (EU-27) 74 76,6 69,8 / /
Asylherkunftsländer Afghanistan,
Eritrea, Georgien, Irak, Iran, Nigeria,
Somalia, Syrien
100 74,9 60,9 / (7,9)
sonstiges Ausland 197 72,1 63,2 5,6 (3,3)
Weiblich
Insgesamt 383 65,2 36,8 20,8 7,6
EU-Ausland (EU-27) 110 75,1 43,7 25,7 (5,7)
Asylherkunftsländer Afghanistan,
Eritrea, Georgien, Irak, Iran, Nigeria,
Somalia, Syrien
60 44,4 22,6 (13,2) /
sonstiges Ausland 212 65,9 37,3 20,4 8,2
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Tabelle 7: Eingebürgerte 2015 bis 2023 - Erwerbstätige ab 15 Jahren nach Erwerbsbeteiligung
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
1)
in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000
Insgesamt 74 77 76 90 81 77 84 108 86
Erwerbstätige 55 58 56 68 61 57 65 79 65
Selbständige / / / / / / / / /
Abhängig Beschäftigte 51 54 51 62 56 53 60 76 61
Abhängig in Vollzeit 34 37 34 44 42 40 43 58 45
Abhängig in Teilzeit 12 12 11 12 (10) (9) 12 12 (10)
Geringfügig Beschäftigte / / / / / / / / /
Erwerbslose / / / / / / / / /
Nichterwerbspersonen 17 17 18 20 18 17 18 25 19
in % in % in % in % in % in % in % in % in %
Erwerbstätige 75,2 75,4 74,0 75,0 75,0 74,7 76,5 73,3 75,2
Selbständige / / / / / / / / /
Abhängig Beschäftigte 69,0 69,5 66,9 68,3 69,6 69,3 70,7 70,3 70,5
Abhängig in Vollzeit 46,5 48,5 45,1 48,7 51,5 52,1 51,3 53,8 52,0
Abhängig in Teilzeit 15,7 15,6 14,5 13,2 (12,7) (12,2) 13,7 10,8 (11,7)
Geringfügig Beschäftigte / / / / / / / / /
Erwerbslose / / / / / / / / /
Nichterwerbspersonen 22,6 21,5 23,7 21,7 22,5 22,3 20,9 22,8 22,1
() - Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
(1) Durch die unterjährige Befragung des Mikrozensus wird der Einbürgerungsjahrgang 2023 in etwa zur Hälfte erfasst.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Erwerbsbeteiligung
Herkunft Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte
in 1.000 in % in % in % in %
Insgesamt 565 10,3 49,2 14,6 25,9
EU-Ausland (EU-27) 150 7,5 46,8 17,7 28,0
Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Georgien, Irak, Iran,
Nigeria, Somalia, Syrien
109 14,6 56,2 10,7 18,5
sonstiges Ausland 306 10,3 47,9 14,4 27,4
Insgesamt 301 8,3 48,3 15,5 27,9
EU-Ausland (EU-27) 62 / 43,0 18,9 34,0
Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Georgien, Irak, Iran,
Nigeria, Somalia, Syrien
81 13,8 55,0 12,1 19,2
sonstiges Ausland 158 7,1 47,0 15,9 30,0
Insgesamt 264 12,7 50,2 13,5 23,5
EU-Ausland (EU-27) 88 9,8 49,5 16,9 23,7
Asylherkunftsländer Afghanistan, Eritrea, Georgien, Irak, Iran,
Nigeria, Somalia, Syrien
28 / 59,8 / /
sonstiges Ausland 148 13,6 48,9 12,8 24,7
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Tabelle 8: In den Jahren 2015 bis 2023 Eingebürgerte ab 15 Jahren - Erwerbstätige
nach Qualifikation gemäß Klassifikation der Berufe (KldB 2010) (Selbständige und abhängig Beschäftigte)
Männlich
Weiblich
Insgesamt
Tabelle 9: Eingebürgerte 2015 bis 2023 - Erwerbstätige ab 15 Jahren nach Anforderungsniveau aus der Klassifikation der Berufe
Anforderungsniveau 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 20231)
in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000
Insgesamt 55 58 56 68 61 57 65 79 65
Helfer / / / (7) / / / (9) -9
Fachkraft 27 28 27 32 29 29 31 43 32
Spezialist (8) (9) (9) (10) (10) (9) (9) (9) (9)
Experte 15 15 14 19 17 14 18 19 15
in % in % in % in % in % in % in % in % in %
Helfer / / / (10,5) / / / (11,1) (13,8)
Fachkraft 48,5 47,9 48,3 47,8 47,4 50,3 48,4 54,0 48,8
Spezialist (13,8) (15,8) (16,3) (14,4) (16,5) (15,5) (14,2) (11,6) (14,2)
Experte 27,9 26,1 25,4 27,4 27,3 24,4 28,5 23,3 23,2
() - Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
1) Durch die unterjährige Befragung des Mikrozensus wird der Einbürgerungsjahrgang 2023 in etwa zur Hälfte erfasst.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
überwiegender Lebensunterhalt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Weiblich Weiblich
Ausländer Eingebürgerte Ausländer Eingebürgerte Ausländer Eingebürgerte
in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000
Insgesamt 10.595 2.773 5.442 1.323 5.153 1.450
in % in % in % in % in % in %
Berufstätigkeit 53,5 60,1 64,9 67,9 41,5 52,9
Arbeitslosengeld/Bürgergeld 13,9 6,1 12,4 6,5 15,4 5,8
Renten, Pensionen 8,4 16,3 7,8 15,2 9,1 17,3
Vermögen, Vermietung, Zinsen 1,1 1,2 1,2 1,3 1,0 1,1
Unterstützung durch Angehörige 15,4 10,4 7,7 4,1 23,5 16,1
Sonstige staatliche Unterstützung 7,7 5,9 6,0 5,0 9,4 6,7
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
1) Durch die unterjährige Befragung des Mikrozensus wird der Einbürgerungsjahrgang 2023 in etwa zur Hälfte erfasst
Tabelle 10: Ausländer und Eingebürgerte ab 15 Jahren - Überwiegender Lebensunterhalt (alle im
Mikrozensus 2023
(1)
erfassten in Deutschland lebenden Ausländer/-innen und Eingebürgerten)
Erwerbsbeteiligung Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Weiblich Weiblich
Ausländer Eingebürgert Ausländer Eingebürgert Ausländer Eingebürgert
in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000
Insgesamt 10.595 2.773 5.442 1.323 5.153 1.450
in % in % in % in % in % in %
Erwerbstätige 59,6 66,6 69,5 72,5 49,2 61,1
Erwerbslos 4,2 2,4 4,7 2,9 3,6 2,0
Nichterwerbspersonen 36,2 31,0 25,8 24,6 47,1 36,9
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Tabelle 11: Ausländer und Eingebürgerte ab 15 Jahren - Erwerbsbeteiligung (alle im Mikrozensus 2023
erfassten in Deutschland lebenden Ausländer und Eingebürgerten)
Insgesamt Insgesamt Erwerbstätige Erwerbstätige Erwerbstätige Erwerbstätige
Ausländerinnen Eingebürgerte Ausländerinnen Eingebürgerte Ausländerinnen Eingebürgerte
in 1.000 in 1.000 in 1.000 in 1.000 in % in %
Insgesamt 5.153 1.450 2.536 886 49,2 61,1
EU-Ausland (EU-27) 1.688 400 1 059 237 62,7 59,3
Asylherkunftsländer Afghanistan,
Eritrea, Georgien, Irak, Iran,
Nigeria, Somalia, Syrien
621 141 136 73 21,9 51,8
sonstiges Ausland 2.844 909 1.341 576 47,2 63,4
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Tabelle 12: Ausländerinnen und weibliche Eingebürgerte ab 15 Jahren - Erwerbsbeteiligung (alle im
Mikrozensus 2023 erfassten in Deutschland lebenden Ausländerinnen und weiblichen Eingebürgerten)
Herkunft
Tabelle 13: Mittlere und durchschnittliche Bruttoverdienste, ingesamt ohne Auszubildende
Deutschland
Verdiensterhebung April 2022 und April 2023
Staatsangehörigkeit
Bruttostundenverdienst
Bruttomonatsverdienst
Bruttostundenverdienst
Bruttomonatsverdienst
Bruttostundenverdienst
Bruttomonatsverdienst
Bruttostundenverdienst
Bruttomonatsverdienst
Euro (arithm. Mittel) Euro (Median) Euro (arithm. Mittel) Euro (Median)
Insgesamt 23,49 3.025 18,75 2.752 24,59 3.168 19,56 2.890
darunter:
deutsch1
23,90 3.022 18,65 2.700 25,09 3.174 19,58 2.854
ausländisch1
19,40 2.508 14,83 2.259 20,86 2.688 15,93 2.432
Quelle: Statistisches Bundesamt
Einbezogene Beschäftigungsverhältnisse:
Alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse der Abschnitte A bis S der WZ2008 mit Verdienstzahlung im entsprechenden Monat ohne Auszubildende.
1 Ohne Beschäftigungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes der Wirtschaftszweige "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" und "Erziehung und Unterricht".
April 2022 April 2023
Tabelle 14: Mittlere und durchschnittliche Bruttoverdienste, Vollzeitbeschäftigte
Deutschland
Verdiensterhebung April 2022 und April 2023
Staatsangehörigkeit
Bruttostundenverdienst
Bruttomonatsverdienst
Bruttostundenverdienst
Bruttomonatsverdienst
Bruttostundenverdienst
Bruttomonatsverdienst
Bruttostundenverdienst
Bruttomonatsverdienst
Euro (arithm. Mittel) Euro (Median) Euro (arithm. Mittel) Euro (Median)
Insgesamt 24,77 4.105 21,23 3.522 25,94 4.323 22,20 3.698
darunter:
deutsch1
25,42 4.180 21,51 3.540 26,69 4.422 22,60 3.740
ausländisch1
20,47 3.412 16,75 2.841 21,99 3.664 18,00 3.029
Quelle: Statistisches Bundesamt
Einbezogene Beschäftigungsverhältnisse:
Abhängige Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit der Abschnitte A bis S der WZ2008 mit Verdienstzahlung im entsprechenden Monat.
1 Ohne Beschäftigungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes der Wirtschaftszweige "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" und "Erziehung und Unterricht".
April 2022 April 2023
Deutschland
Zeitreihe
Insgesamt Deutsche Ausländer1) EU-Ausländer
Drittstaatsangehörige2) 166 Ukrainer
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
1 2 3 4 5 6 7
31. Dezember 2015 3.083 3.140 2.463 2.304 2.649 2.691 1.960
31. Dezember 2016 3.133 3.202 2.446 2.287 2.653 2.746 1.916
31. Dezember 2017 3.209 3.294 2.462 2.327 2.650 2.881 1.839
31. Dezember 2018 3.304 3.403 2.529 2.416 2.696 3.014 1.894
31. Dezember 2019 3.401 3.509 2.613 2.506 2.763 3.068 2.035
31. Dezember 2020 3.427 3.541 2.638 2.523 2.791 3.081 2.121
31. Dezember 2021 3.516 3.643 2.728 2.607 2.880 3.176 2.262
31. Dezember 2022 3.646 3.785 2.881 2.760 3.023 2.535 2.493
31. Dezember 2023 3.796 3.945 3.034 2.920 3.164 2.591 2.671
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2) Drittstaaten = Ausland ohne EU-Staaten und die weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz.
3) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
1) Die Zählweise von Ausländern hat sich im Vergleich zu früheren Publikationen geändert. Staatenlose und Personen ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit werden nun
nicht mehr unter „Keine Angabe“, sondern zu den Ausländern gezählt. Details dazu finden Sie in der Hintergrundinfo „Statistiken nach Staatsangehörigkeit – neue
Zuordnung von Staatenlosen und Personen ohne Angabe der Staatsangehörigkeit“ auf unserer Internetseite Grundlagen > Methodik und Qualität > Methodenberichte und
Hintergrundinfos > Übergreifende Themen.
Tabelle 15: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe mit Angaben zum
Bruttomonatsentgelt nach Staatsangehörigkeiten
Stichtag
Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Bruttomonatsentgelt
Median in Euro
Deutschland
Zeitreihe
absolut Anteil in % (Sp. 1)
1 2 3
Insgesamt 20.372.912 4.121.372 20,2
Deutsche 18.474.448 3.431.600 18,6
Ausländer1)
1.898.331 689.739 36,3
EU-Ausländer 1.063.559 437.903 41,2
Drittstaatsangehörige2)
826.932 250.590 30,3
166 Ukrainer 19.541 6.053 31,0
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
45.791 24.910 54,4
Insgesamt 20.707.738 4.154.064 20,1
Deutsche 18.607.533 3.363.502 18,1
Ausländer1)
2.100.100 790.537 37,6
EU-Ausländer 1.191.436 506.511 42,5
Drittstaatsangehörige2)
900.461 282.684 31,4
166 Ukrainer 21.290 6.407 30,1
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
65.393 38.492 58,9
Insgesamt 21.069.446 4.166.936 19,8
Deutsche 18.716.496 3.264.153 17,4
Ausländer1)
2.352.836 902.757 38,4
EU-Ausländer 1.327.394 564.033 42,5
Drittstaatsangehörige2)
1.016.904 337.454 33,2
166 Ukrainer 23.302 6.621 28,4
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
106.622 70.276 65,9
Insgesamt 21.440.102 4.141.034 19,3
Deutsche 18.838.311 3.151.421 16,7
Ausländer1)
2.601.600 989.581 38,0
EU-Ausländer 1.452.724 601.686 41,4
Drittstaatsangehörige2)
1.139.953 386.550 33,9
166 Ukrainer 25.418 6.821 26,8
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
157.512 105.802 67,2
Insgesamt 21.554.942 4.056.473 18,8
Deutsche 18.781.832 3.024.398 16,1
Ausländer1)
2.772.843 1.032.018 37,2
EU-Ausländer 1.522.838 614.772 40,4
Drittstaatsangehörige2)
1.240.759 415.876 33,5
166 Ukrainer 27.858 7.746 27,8
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
192.997 122.388 63,4
Insgesamt 21.452.043 4.005.519 18,7
Deutsche 18.571.507 2.943.651 15,9
Ausländer1)
2.880.127 1.061.802 36,9
EU-Ausländer 1.565.320 631.170 40,3
Drittstaatsangehörige2)
1.305.534 429.254 32,9
166 Ukrainer 30.182 8.602 28,5
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
220.610 130.023 58,9
Tabelle 16: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe mit
Angaben zum Bruttomonatsentgelt nach Staatsangehörigkeiten
Insgesamt
darunter:
mit Entgelten unter der
bundeseinheitlichen Schwelle des
unteren Entgeltbereichs
31. Dezember 2015
31. Dezember 2016
31. Dezember 2017
31. Dezember 2018
Staatsangehörigkeit
31. Dezember 2019
31. Dezember 2020
Stichtag
Deutschland
Zeitreihe
absolut Anteil in % (Sp. 1)
1 2 3
Tabelle 16: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe mit
Angaben zum Bruttomonatsentgelt nach Staatsangehörigkeiten
Insgesamt
darunter:
mit Entgelten unter der
bundeseinheitlichen Schwelle des
unteren EntgeltbereichsStaatsangehörigkeitStichtag
Insgesamt 21.743.380 3.926.363 18,1
Deutsche 18.608.016 2.810.621 15,1
Ausländer1)
3.134.891 1.115.677 35,6
EU-Ausländer 1.670.446 653.791 39,1
Drittstaatsangehörige2)
1.454.768 460.440 31,7
166 Ukrainer 33.601 9.367 27,9
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
274.720 150.359 54,7
Insgesamt 21.977.297 3.626.013 16,5
Deutsche 18.536.331 2.519.372 13,6
Ausländer1)
3.440.952 1.106.637 32,2
EU-Ausländer 1.762.783 628.759 35,7
Drittstaatsangehörige2)
1.668.444 476.628 28,6
166 Ukrainer 79.045 35.649 45,1
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
318.667 147.436 46,3
Insgesamt 21.989.270 3.361.537 15,3
Deutsche 18.364.102 2.280.087 12,4
Ausländer1)
3.625.160 1.081.448 29,8
EU-Ausländer 1.790.174 587.949 32,8
Drittstaatsangehörige2)
1.825.187 492.313 27,0
166 Ukrainer 107.004 50.143 46,9
Asylherkunftsländer (Top 8)3)
352.483 147.773 41,9
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
3) Drittstaaten = Ausland ohne EU-Staaten und die weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz.
4) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
2) Die Zählweise von Ausländern hat sich im Vergleich zu früheren Publikationen geändert. Staatenlose und Personen ohne Angabe zur
Staatsangehörigkeit werden nun nicht mehr unter „Keine Angabe“, sondern zu den Ausländern gezählt. Details dazu finden Sie in der
Hintergrundinfo „Statistiken nach Staatsangehörigkeit – neue Zuordnung von Staatenlosen und Personen ohne Angabe der
Staatsangehörigkeit“ auf unserer Internetseite Grundlagen > Methodik und Qualität > Methodenberichte und Hintergrundinfos >
Übergreifende Themen.
31. Dezember 2021
31. Dezember 2022
31. Dezember 2023
Anzahl Anzahl
Anteil an
Insgesamt in
Prozent
Anzahl
Anteil an
Insgesamt in
Prozent
2005 342.855 270.931 79,0 71.924 21,0
2006** 370.543 290.288 78,3 74.247 20,0
2007 392.368 313.068 79,8 79.300 20,2
2008 409.958 327.497 79,9 82.461 20,1
2009 399.837 314.820 78,7 85.017 21,3
2010 412.081 322.314 78,2 89.767 21,8
2011 436.210 341.172 78,2 95.038 21,8
2012 464.066 362.994 78,2 101.072 21,8
2013 497.433 390.260 78,5 107.173 21,5
2014 512.198 398.357 77,8 113.841 22,2
2015 536.121 411.129 76,7 124.992 23,3
2016 525.595 395.272 75,2 130.323 24,8
2017 544.090 407.007 74,8 137.083 25,2
2018 559.419 416.734 74,5 142.685 25,5
2019 561.969 414.726 73,8 147.243 26,2
2020 564.110 411.790 73,0 152.320 27,0
2021 588.780 431.110 73,2 157.670 26,8
2022 658.540 443.330 67,3 215.205 32,7
2023 689.590 453.130 65,7 236.460 34,3
Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen.
* ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII
** 2006: Ergebnisse nach Nationalität ohne Bremen.
Deutsche Ausländer
Tabelle 17: Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter* nach
dem 4. Kapitel SGB XII, am Ende des Jahres
davon
Jahr
Insgesamt
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333