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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktueller Stand zur Förderung von Versorgungsinnovationen gemäß § 68b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

21.08.2024

Aktualisiert

03.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1245106.08.2024

Aktueller Stand zur Förderung von Versorgungsinnovationen gemäß § 68b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung

der Abgeordneten Jörg Schneider, Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Dr. Christina Baum, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Martin Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 3. Dezember 2021 teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/179 mit: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Umsetzung der Förderung von Versorgungsinnovationen nach § 68b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) durch die Krankenkassen aufmerksam verfolgen. Um eine strukturierte Auswertung der Regelung zu ermöglichen, wird der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 68b Absatz 4 SGB V erstmals zum 31. Dezember 2021 und in Folge jährlich einen Bericht vorlegen. Der Bericht werde Ausführungen zu den Inhalten und dem Umfang der Förderung von Versorgungsinnovationen sowie den Auswirkungen auf die Versorgung enthalten.“ Zum damaligen Zeitpunkt hätten dem Bundesministerium für Gesundheit keine Kenntnisse zu den konkreten Inhalten des Berichtes vorgelegen (ebd.).

Nach Ablauf zweier Jahre erkundigen sich die Fragesteller zum aktuellen Kenntnisstand der Bundesregierung in dieser Angelegenheit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche gesetzlichen Krankenversicherungen haben ihren Versicherten nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 68b Absatz 2 SGB V Versorgungsinnovationen angeboten?

2

Welche Versorgungsinnovationen sind den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 68b Absatz 2 SGB V angeboten worden (bitte nach Art der Versorgungsinnovation aufschlüsseln)?

3

Welche finanziellen Aufwendungen haben die Krankenkassen im Rahmen der angebotenen Versorgungsinnovationen nach Kenntnis der Bundesregierung getragen (bitte gesondert nach Kasse ausweisen)?

Berlin, den 5. August 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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