Beteiligung von Bundesbehörden an Ermittlungen gegen die Person Maja T. und an deren Auslieferung nach Ungarn
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Am 11. Dezember 2023 wurde die Person Maja T. im Zusammenhang mit vom Landeskriminalamt Sachsen koordinierten Durchsuchungsmaßnahmen in Jena und Berlin von thüringischen Polizeikräften in Berlin festgenommen und am 12. Dezember 2023 einem Ermittlungsrichter in Dresden vorgeführt, welcher Haft anordnete (www.saechsische.de/sachsen/weiterer-mutmasslicher-linksextremist-aus-der-gruppe-um-lina-e-gefasst-5942581.html). Zu diesem Zeitpunkt ermittelte federführend die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Maja T. und weitere verdächtige Personen aus Ostdeutschland, denen Gewalttaten in der ungarischen Hauptstadt Budapest im Februar 2023 vorgeworfen werden (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/linksextremismus-lina-e-ermittlungen-bundesanwaltschaft-100.html). Ende Februar bzw. Anfang März 2024 soll nach Informationen von NDR und WDR wiederum die Bundesanwaltschaft die oben genannten Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen haben. Die Bundesanwaltschaft bestätigte dies gegenüber NDR und WDR (vgl. tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/linksextremismus-lina-e-ermittlungen-bundesanwaltschaft-100.html).
Noch vor der Festnahme von Maja T. im Dezember 2023 in Berlin hatten Medienberichterstattungen zufolge das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz in einer koordinierten Aktion die Eltern mehrerer zu diesem Zeitpunkt noch gesuchter Personen aufgesucht mit dem Ziel, diese über die Eltern zu einer freiwilligen Offenbarung gegenüber den Sicherheitsbehörden zu bewegen (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/linksextremismus-lina-e-ermittlungen-bundesanwaltschaft-100.html).
Auch ähnliche weitere Maßnahmen wurden gemäß Berichten von Angehörigen einer anderen in diesem Zusammenhang gesuchten Person durch deutsche Sicherheitsbehörden durchgeführt. So sollen Polizeikräfte die Eltern der anderen gesuchten Person auf dem Weg zur Geburtstagsfeier ihrer älteren Tochter mit Fahrzeugen verfolgt und noch in der Nacht das Haus durchsucht haben. Ebenso wurde abermals, kurz vor Weihnachten 2023, neben den Eltern die Großmutter der anderen gesuchten Person mutmaßlich durch das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgesucht (vgl. taz.de/Eltern-untergetauchter-Linksautonomer/!5992851/).
Am 27. Juni 2024 erklärte das Berliner Kammergericht per Beschluss die Auslieferung von Maja T. schließlich für zulässig. Dieser Beschluss ging dem bevollmächtigten Rechtsanwalt von Maja T. noch am selben Tag um 17.26 Uhr zu. Noch in der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 2024 wurde durch das Landeskriminalamt Sachsen mit der Durchsetzung des Beschlusses und damit der Überstellung von Maja T. an die ungarischen Behörden begonnen. Bereits um 6.50 Uhr am 28. Juni 2024 wurde Maja T. zwecks Durchlieferung nach Ungarn an die österreichischen Behörden übergeben (vgl. Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, Nummer 55/2024 vom 28. Juni 2024).
In diesem Rahmen unterstützte im vorliegenden Fall die Bundespolizei das Landeskriminalamt Sachsen bei der grenzüberschreitenden Übergabe der Person an die österreichischen Behörden und beförderte diese am 28. Juni 2024 zu diesem Zweck auf dem Landweg vom Flugplatz Vilshofen (Bayern) an die deutsch-österreichische Grenze (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache 20/12255).
Um 7.38 Uhr am 28. Juni 2024 wiederum ging vom Bevollmächtigten von Maja T. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein, mit dem sich die Person Maja T. gegen ihre Auslieferung nach Ungarn wandte. Die erste Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes fasste daraufhin am selben Tag gegen 10.50 Uhr folgenden Beschluss: „Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken“ (s. Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, Nummer 55/2024 vom 28. Juni 2024).
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde gegen 11.00 Uhr am 28. Juni 2024 fernmündlich durch das Bundesverfassungsgericht über den Erlass der einstweiligen Verfügung in Kenntnis gesetzt. Kurz darauf wurde das Bundesverfassungsgericht durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wiederum darüber informiert, dass Maja T. bereits an die ungarischen Behörden übergeben worden sei (vgl. ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Bundesbehörden waren an der Auslieferung bzw. Überführung von Maja T. mittelbar oder unmittelbar beteiligt, insbesondere
a) die Bundespolizei,
b) das Bundeskriminalamt,
c) das Bundesamt für Verfassungsschutz,
d) die Deutsche Flugsicherung, und welche Aufgaben haben sie dabei im Einzelnen übernommen?
War der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mittelbar oder unmittelbar an der Auslieferung bzw. Überführung von Maja T. beteiligt, und in welcher Form?
Hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Ermittlungen gegen Maja T. wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung geführt?
Hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auf seine Zuständigkeit verzichtet oder sich jedenfalls zu einer möglichen Zuständigkeit gegenüber anderen Staatsanwaltschaften nicht erklärt (vgl. „Beschämend für einen Rechtsstaat“, lto.de vom 3. Juli 2024)
Hat die Bundesregierung von der geplanten Auslieferung bzw. Überstellung von Maja T. durch die zuständigen Behörden erfahren, und wenn ja, wann genau, und zu welchen Verfahrensschritten jeweils?
Wurden die an dem Sachverhalt beteiligten Bundesbehörden vom Bundesverfassungsgericht darüber informiert, dass ein Antrag auf einstweilige Anordnung anhängig war?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen veranlassten die beteiligten Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mitteilung hin?
b) Wenn ja, welche Mitteilung erfolgte ggf. aufgrund der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts seitens der beteiligten Bundesbehörden an die österreichischen Behörden?
c) Welche Bundesbehörden wurden im Zusammenhang mit dem beschriebenen Sachverhalt konkret tätig und wann (bitte nach Bundesbehörde sowie Datum und Zeitpunkt des jeweiligen Tätigwerdens aufschlüsseln)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten über ein generell queerfeindliches Klima in Ungarn allgemein und in den dortigen Haftanstalten im Besonderen für künftige Auslieferungen bzw. Überstellungen an ungarische Strafverfolgungsbehörden (www.taz.de/Auslieferung-nach-Ungarn/!6020359/)?
Welche Behörden und Stellen des Bundes sind ggf. beteiligt, wenn es wie im vorliegenden Fall Zusicherungen des Staates gibt, der um eine Auslieferung bzw. Überstellung ersucht, dass die betroffene Person diskriminierungsfrei und unter Einhaltung menschenrechtlicher Standards behandelt wird?
Inwieweit treffen Medienberichte zu (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Personenfahndungsmaßnahmen oder allgemein der Aufenthaltsermittlung beteiligt war, und was wäre in einem solchen Fall die Rechtsgrundlage für ein Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz?