Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Olympischen Spielen in Paris 2024
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Jörn König, Klaus Stöber und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Medien berichteten umfangreich über die Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an der Fußballeuropameisterschaft in Deutschland 2024 und insbesondere über die teilweise erfolgte An- und Abreise mithilfe der Flugbereitschaft der Bundeswehr. Fraglich ist in den Augen der Fragesteller, inwiefern die Mitglieder der Bundesregierung auch an den Olympischen Spielen als Zuschauer teilnehmen und wie sie dorthin anreisen. Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock zeigte sich etwa mit den deutschen Hockeyspielerinnen (www.tagesspiegel.de/sport/olympische-spiele-gruppenbild-mit-baerbock-hockey-frauen-auf-kurs-12132776.html).
Fragen und Antworten9
Welche Mitglieder der Bundesregierung, Beauftragte, Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre oder nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter der Bundesregierung haben Eintrittskarten für jeweils welche Wettbewerbe der Olympischen Spiele 2024 in Paris erhalten und an welchen Wettbewerben oder Veranstaltungen jeweils teilgenommen (bitte einzeln auflisten), und haben die genannten Personen diese Eintrittskarten kostenlos erhalten?
Die Olympischen Spiele 2024 in Paris sind von Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes (BKAmt), des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), des Auswärtigen Amts (AA) sowie des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) besucht worden. Sie haben zum Zugang zu Wettbewerben kostenlos Akkreditierungen vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) erhalten. Die Akkreditierungen sind für Wettkampfbesuche aus dienstlichem Anlass vorgesehen.
A. BKAmt
Der Bundeskanzler sowie Mitarbeiter des Bundeskanzleramts haben an folgenden Wettbewerben und Veranstaltungen teilgenommen:
- 26. Juli Empfang des Präsidenten der Französischen Republik (der Bundeskanzler + ein BKAmt-Mitarbeiter)
- Eröffnungsfeier (nur der Bundeskanzler)
- 27. Juli Besuch des Deutsch-Französischen Olympischen Jugendlagers Paris 2024 (der Bundeskanzler + zwei BKAmt-Mitarbeiter)
- Besuch des Team Deutschland (Team D) im Olympischen Dorf (der Bundeskanzler + zwei BKAmt-Mitarbeiter)
- 8. August Besuch des Hockey-Spiels Deutschland-Niederlande (der Bundeskanzler + zwei BKAmt-Mitarbeiter)
- 9. August Besuch der Kanu-Rennsport-Wettbewerbe (der Bundeskanzler + zwei BKAmt-Mitarbeiter)
- Besuch der Leichtathletik-Wettbewerbe (der Bundeskanzler + zwei BKAmt-Mitarbeiter)
- 10. August Besuch des Basketball-Spiels Deutschland-Serbien (der Bundeskanzler + zwei BKAmt-Mitarbeiter)
B. BMI
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Staatssekretärin Seifert sowie Mitarbeitende des BMI haben folgende Wettbewerbe und Veranstaltungen besucht:
- 26. Juli Empfang der Sportministerin der Französischen Republik (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + zwei BMI-Mitarbeiter)
- Besuch der Eröffnungsfeier (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + zwei BMI-Mitarbeiter)
- 27. Juli Besuch des Team D im Olympischen Dorf (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + fünf BMI-Mitarbeiter, DOSB)
- Termin mit der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) im Deutschen Haus (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + zwei BMI-Mitarbeiter)
- 30. Juli Staatssekretärin Seifert und der Leiter der Sportabteilung im BMI haben auf eigene Kosten Tickets für den Finalwettbewerb im Turnen erworben, da der Besuch dieser Wettbewerbe nicht von ihren Akkreditierungen umfasst war.
- Zudem besuchte Staatssekretärin Seifert im Rahmen der Akkreditierung Vorrunden- bzw Nicht-Final-Wettkämpfe im Handball, Beachvolleyball und Tennis mit je zwei BMI-Mitarbeitern.
- 31. Juli Staatssekretärin Seifert und der Leiter der Sportabteilung im BMI haben auf eigene Kosten Tickets für Finalwettbewerbe im Schwimmen erworben, da der Besuch dieser Wettbewerbe nicht von ihren Akkreditierungen umfasst war.
- Zudem besuchte die Staatssekretärin Seifert im Rahmen der Akkreditierung Vorrunden- bzw Nicht-Finalwettkämpfe im Reiten (mit einem BMI-Mitarbeiter) sowie Fechten (mit zwei BMI Mitarbeitern).
- 1. August Besuch der Beachvolleyball Wettbewerbe (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + fünf BMI-Mitarbeiter)
- Botschaftsempfang für das Team D im Deutschen Haus (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + fünf BMI-Mitarbeiter)
- 2. August Pressetermin im Deutschen Haus (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + fünf BMI-Mitarbeiter)
- Besuch der Leichtathletikwettbewerbe (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + fünf BMI-Mitarbeiter)
- Besuch der Handballwettbewerbe (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + fünf BMI-Mitarbeiter)
- Besuch im Deutschen Haus (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + fünf BMI- Mitarbeiter)
- 3. August Besuch der Reitwettbewerbe (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + vier BMI-Mitarbeiter)
- Termin mit Deutschen Reiterlichen Vereinigung (DRV) (die Bundesministerin des Innern und für Heimat + zwei BMI-Mitarbeiter)
C. AA
Der Bundesministerin des Auswärtigen, dem deutschen Botschafter in der Französischen Republik sowie einer Mitarbeiterin des Auswärtigen Amts wurden für die Zeit ihres Besuchs der Olympischen Spiele jeweils eine Akkreditierung zur Verfügung gestellt, die den Zugang zu ausgewählten Sportstätten ermöglichte. Darüber hinaus wurden weder für die genannten Personen noch für weitere Begleitpersonen (Mitarbeiter) Tickets erworben oder kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- 1. bis 2. August: Besuch der Wettbewerbe durch Bundesministerin des Auswärtigen im:
- • Judo, Damen (auf Einladung Präsident Judoverband)
- • Hockey, Damen
- • Trampolin, Damen.
D. BMVg
Staatssekretär Hilmer hat in Begleitung seines persönlichen Referenten die Olympischen Spiele besucht.
- 10. bis 11. August:
- • Besuch der Wettbewerbe im:
- ○ Turmspringen, Herren
- ○ Taekwondo, Herren und Damen
- ○ Beachvolleyball, Herren
- ○ Moderner Fünfkampf Damen
- ○ Bahnrad, Herren und Damen
- • Besuch der Abschlussfeier
Welchem Gegenwert entsprechen die durch die Personen in Frage 1 in Anspruch genommenen Karten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils?
Da die Akkreditierungen nicht käuflich zu erwerben waren, ist ein finanzieller Gegenwert nicht ermittelbar.
Welche der Personen in Frage 1 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei von Familienmitgliedern oder anderen Personen begleitet, um welche Begleitpersonen handelt es sich gegebenenfalls, und hatten die Begleiter gegebenenfalls auch jeweils freien Eintritt (bitte einzeln auflisten)?
A. BKAmt
Der Bundeskanzler ist bei seinen Terminen von seiner Ehefrau begleitet worden. Sie hat wie der Bundeskanzler eine Akkreditierung erhalten. Es entspricht der geübten Staatspraxis, dass sich die Spitzen der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland bei Veranstaltungsbesuchen wie einer Sportgroßveranstaltung von ihren Ehegattinnen und Ehegatten begleiten lassen können (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12483).
B. BMI
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat wurde im Rahmen ihres zweiten Besuches von zwei Familienmitgliedern begleitet. Kosten für Anreise, Abreise sowie der Erwerb von normalen Eintrittskarten wurden privat übernommen.
C. AA
Die Bundesministerin des Auswärtigen wurde auf ihrer Reise durch o. g. Mitarbeitende des Auswärtigen Amts begleitet.
D. BMVg
Die Begleitung von Staatssekretär Hilmer vor Ort erfolgte durch Vertreter aus dem Team D.
Wie sind die Personen, die in Frage 1 erfragt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils an- und abgereist, welche Kosten entstanden dadurch gegebenenfalls dem Bund (bitte einzeln auflisten), und auf welche Summe beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung der CO2-Ausstoß, der jeweils durch die An- und Abreisen entstanden ist?
Der Bundeskanzler nutzte die Flugbereitschaft, ansonsten wurden Linienflüge, Personenkraftwagen und Zugverbindungen für die An- und Abreise benutzt. Im Einzelnen:
A. BKAmt
- 1. (Berlin–Paris) EDDB–LFPB BD700 CO2 9,92 t 40.159,98 Euro
- 2. (Paris–Brest-Bretagne) LFPB–LFRB BD700 CO2 7,09 t 28.685,70 Euro
- 3. (Brest-Bretagne–Paris) LFRB–LFPB BD700 CO2 7,09 t 28.685,70 Euro
- 4. (Paris–Berlin) LFPB–EDDB A320 CO2 11,72 t 80.737,84 Euro
- Gesamt CO2 35,82 t 178.269,22 Euro
Anmerkung: Diese Tabelle enthält die vollen Werte der durchgeführten Flüge, denen jeweils Vollkostenkalkulationen für die eingesetzten Luftfahrzeuge (inkl. zum Beispiel kalkulatorischer Abschreibungen, Sachkosten des Materialerhalts sowie Personal- und Altersvorsogekosten) zugrunde liegen. Gemäß den „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ vom 10. März 2021 wird den Anforderungsberechtigten (hier: BKAmt) für die Nutzung der Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft BMVg jedoch kein Entgelt berechnet. Zudem sind alle Flugstunden im Jahresflugstundenprogramm für Luftfahrzeuge der Bundeswehr abgedeckt und werden zum Zwecke des Lizenzerhalts-/erwerbs der Luftfahrzeugführer eingesetzt. Die notwendigen Mittel für den Betrieb der Flugbereitschaft BMVg werden im Einzelplan 14 abgedeckt. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des Abgeordneten Dr. Stefan Heck auf Bundestagsdrucksache 20/12418 wird verwiesen.
B. BMI
- Bundesministerin des Innern und für Heimat Anreise per Pkw Abreise per Linienflug CDG–FRA Flug: CO2 71,79 kg 624,97 Euro
- An-/Abreise per Linienflug FRA–CDG CO2 143,91 kg 934,58 Euro
- Staatssekretärin Seifert Anreise per Linienflug BER–CDG Abreise privat CO2 87,89 kg 837,32 Euro
- BMI-Mitarbeiter Anreise per Linienflug BER–CDG CO2 87,89 kg 939,07 Euro Abreise per Bahn Paris–BER CO2 23,7 kg 259,90 Euro
- BMI-Mitarbeiter An-Abreisereise BER–CDG CDG–FRA CO2 202,23 kg 797,84 Euro
- BMI-Mitarbeiter An-/Abreise per Linienflug BER–CDG–BER CO2 175,78 kg 998,52 Euro
- BMI-Mitarbeiter An-/Abreise per Linienflug BER–ORY–FRA CO2 206,00 kg 463,82 Euro
- BMI-Mitarbeiterin An-/Abreise per Linienflug BER–CDG–FRA CO2 159,68 kg 1753,17 Euro
- BMI-Mitarbeiterin An-/Abreise per Linienflug FRA–CDG–FRA CO2 143,91 kg 1076,54 Euro
- Gesamt CO2 1302,78 kg 8685,73 Euro
C. AA
- Bundesministerin des Auswärtigen Anreise per Linienflug CO2 88 kg/p.P. 760,92 Euro Abreise per Bahn, privat
- AA-Mitarbeiterin Anreise per Linienflug Berlin-Paris CO2 88 kg/p.P. 760,92 Euro Abreise per Linienflug Paris-Berlin CO2 88 kg/p.P. 290,82 Euro
- Gesamt CO2 264 kg 1812,66 Euro
D. BMVg
Die Gesamtkosten der Anreise mit einem Linienflug belaufen sich auf 1005,82 Euro und der CO2 Ausstoß auf insgesamt 230 kg (115 kg/Person). Die Abreise erfolgte mit einem Sonderzug des DOSB von Paris Gare du Nord nach Köln Hauptbahnhof. Die Kosten der Rückfahrt werden dem BMVg im Nachgang durch den DOSB in Rechnung gestellt werden. Die genaue Höhe der zu erwartenden Kosten ist nicht bekannt. Der CO2-Ausstoß der Zugfahrt betrug insgesamt 10,4 kg (5,2 kg/Person).
Wenn die An- und Abreise durch die Flugbereitschaft der Bundeswehr erfolgte, welche Gründe gab es jeweils dafür, nicht die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, und auf welche Summe belaufen sich jeweils die Zeitersparnisse, die gegebenenfalls durch die Nutzung der Flugbereitschaft generiert werden konnten?
Die Nutzung der Flugbereitschaft durch den Bundeskanzler richtete sich nach den „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ vom 10. März 2021.
Der Bundeskanzler ist immer im Dienst, auch während seines Urlaubs. Durch den Einsatz der Flugbereitschaft ist gewährleistet, dass der Bundeskanzler bei akuten Anlässen in kürzester Zeit an seinen Dienstort zurückkehren kann. Dies ist im kommerziellen Linienflugverkehr nicht möglich.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13304 wird im Übrigen verwiesen.
Welche Termine wurden durch die Personen, die in Frage 1 erfragt wurden, am Rande der Olympischen Spiele gegebenenfalls wahrgenommen, die in Verbindung mit ihrer Tätigkeit stehen (bitte einzeln auflisten)?
A. BKAmt
- Teilnahme am Empfang von dem Präsidenten der Französischen Republik
- Besuch des Deutsch-Französischen Olympischen Jugendlagers Paris 2024
- Besuch des Team D im Olympischen Dorf
- Austausch mit der Bürgermeisterin der Stadt Paris
- Austausch mit dem Präsidenten des IOC
B. BMI
- Teilnahme am Empfang von der Sportministerin der Französischen Republik
- Besuch des Team D im Olympischen Dorf
- Teilnahme am Empfang des deutschen Botschafters in der Französischen Republik für die deutschen Athletinnen und Athleten im Deutschen Haus
- Pressetermin im Rahmen der Unterzeichnung der Gemeinsame Erklärung zur Deutschen Olympia-Bewerbung 2040
- Gesprächstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der NADA
- Mehrere Gespräche mit Verbandsvertreterinnen und -vertretern (u. a. DRV, Deutscher Handballbund (DHB)) am Rande von Sportwettbewerben oder im Deutschen Haus
C. AA
- Besuch des Team D im Olympischen Dorf
- Delegationsgespräch mit dem Außenminister der Französischen Republik
- Gespräche mit Verbandsvertreterinnen und -vertretern am Rande von Sportwettbewerben, im Olympischen Dorf oder im Deutschen Haus
- Teilnahme am Empfang des deutschen Botschafters in der Französischen Republik für die deutschen Athletinnen und Athleten im Deutschen Haus
D. BMVg
- Besuch des Team D im Olympischen Dorf (insbesondere Treffen mit Sportsoldatinnen und -soldaten)
- Besuch des Deutschen Hauses (u. a. Treffen mit dem deutschen Botschafter in der Französischen Republik sowie zahlreichen Verantwortlichen des deutschen Leistungssportbereiches)
In wie vielen und welchen Fällen wurde gegebenenfalls das Nachtflugverbot durch die Personen, die in Frage 1 erfragt wurden, aufgrund der Teilnahme an Veranstaltungen und Wettbewerben der Olympischen Spiele 2024 in Paris aus welchen jeweiligen Gründen jeweils umgangen bzw. ausgesetzt, und wie wurden die jeweiligen Sondergenehmigungen gegebenenfalls jeweils begründet (bitte einzeln auflisten)?
Es waren keine Ausnahmegenehmigungen von Nachtflugbeschränkungen erforderlich.
Welche Gründe gibt es dafür, dass die in Frage 1 erfragten Personen gegebenenfalls kostenlose Eintrittskarten in Anspruch nehmen?
Die Olympischen Sommerspiele sind das weltweit größte Sportereignis. Die Anwesenheit bei herausragenden internationalen Sportgroßveranstaltungen als Repräsentant eines teilnehmenden Staates gehört zu den von der Bundesregierung wahrzunehmenden Aufgaben. Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsekretärinnen bzw. Staatssekretäre der Bundesministerien Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren der Olympischen Spiele. Die in Frage 1 erfragten Personen haben aus Gründen der staatlichen Repräsentanz der Bundesrepublik Deutschland sowie im Rahmen der Zuständigkeiten für die deutsche Spitzensportförderung an den Olympischen Spielen 2024 in Paris teilgenommen.
Auf welche Summe beläuft sich der CO2-Ausstoß, der gegebenenfalls durch die Flüge von dem in Frage 1 benannten Personenkreis a) zu den Spielen der Fußballeuropameisterschaft, und b) zu den Wettbewerben und Veranstaltungen der Olympischen Spiele in Paris 2024 insgesamt verursacht wurde?
a) Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft auf Bundestagsdrucksache 20/12484 verwiesen.
A. BKAmt
35,82 T CO2
B. BMI
1302,78 kg CO2
C. AA
264 Kg CO2
D. BMVg
240,4 Kg CO2