Zuwendungen aus dem Einzelplan 0901 im Jahr 2024 – Digitale Agenda sowie Luft- und Raumfahrt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12241)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/12519 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12241 ist nach Auffassung der Fragesteller nur teilweise eine Aufklärung zu den gestellten Fragen erfolgt, sodass Nachfragen zur Herstellung von Transparenz erforderlich sind.
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 nach den diesjährigen Zuwendungen aus dem Haushaltstitel 0901 686 26 „Souveräne Dateninfrastruktur und Künstliche Intelligenz“ besagt, dass im Jahr 2024 keine Zuwendungen aus dem Haushaltstitel gewährt wurden. Aus der Antwort geht nicht hervor, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mittel für diesen Haushaltstitel gewährt werden könnten und in den Vorjahren gewährt wurden.
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 nach den diesjährigen Zuwendungen aus dem Haushaltstitel 0901 893 21 „Innovationsquartier Oldenburg“ besagt ebenfalls, dass im Jahr 2024 keine Zuwendungen aus dem Haushaltstitel gewährt wurden. Aus der Antwort geht ebenfalls nicht hervor, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mittel für diesen Haushaltstitel gewährt werden könnten und in den Vorjahren gewährt wurden.
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 nach den diesjährigen Zuwendungen aus dem Haushaltstitel 0901 686 25 „Investitionsförderung für KMU“ (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) besagt ebenfalls, dass im Jahr 2024 keine Zuwendungen aus dem Haushaltstitel gewährt wurden. Aus der Antwort der Bundesregierung geht allerdings in diesem Fall hervor, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mittel für diesen Haushaltstitel gewährt werden könnten und in den Vorjahren gewährt wurden.
Fragen und Antworten2
Auf welcher konkreten Fördergrundlage erfolgt die Verwendung der Mittel des Haushaltstitels 0901 686 26 „Souveräne Dateninfrastruktur und Künstliche Intelligenz“?
Aus dem Titel 0901 686 26 wird derzeit der Gaia-X-Förderwettbewerb, der nationale Gaia-X Hub sowie der Aufbau des Dateninstituts finanziert.
Der Gaia-X-Förderwettbewerb basiert auf der Förderbekanntmachung „Innovative und praxisnahe Anwendungen und Datenräume im digitalen Ökosystem Gaia-X“ vom 22. Februar 2021. Die Projektförderung des nationalen Gaia-X Hubs Deutschland erfolgt mittels Zuwendung vom 1. Juni 2023.
Die Finanzierung des Dateninstituts basiert auf dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 10. Mai 2023.
Auf welcher konkreten Fördergrundlage erfolgt die Verwendung der Mittel des Haushaltstitels 0901 893 21 „Innovationsquartier Oldenburg“?
Die Gewährung der Zuwendung aus dem Titel 0901 893 21 für das Innovationsquartier Oldenburg basiert auf einem Beschluss des Haushaltsausschusses in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2021 am 26. November 2020.