Zuwendungen aus dem Einzelplan 0901 im Jahr 2024 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11778)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/12520 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11542 ist nach Auffassung der Fragesteller nur teilweise eine Aufklärung zu den gestellten Fragen erfolgt, sodass Nachfragen zur Herstellung von Transparenz erforderlich sind, etwa zu den Ausgaben der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und Zuwendungen für Verbundprojekte.
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 nach den diesjährigen Zuwendungen aus dem Haushaltstitel 0901 685 03 „Sprunginnovationen und Innovationsökosystem“ besagt, dass keine Zuwendungen aus dem Haushaltstitel gemäß der Bundeshaushaltsordnung gewährt wurden, sondern die Bundesagentur für Sprunginnovationen per Inhouse-Beauftragung zur Durchführung von Innovationswettbewerben und weiteren Maßnahmen finanziert wird. Weder konnten sich die Fragesteller ein Bild von der konkreten Verwendung der Mittel des Haushaltstitels 0901 685 03 machen noch wurde die dazugehörige rechtliche Grundlage für die Mittelverwendung genannt.
Der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 ist in der tabellarischen Übersicht in der Anlage zu entnehmen, dass verschiedene Empfänger Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe für das „Verbundprojekt: SIMAS“ aus dem Haushaltstitel 0901 683 14 „F&E [Forschung und Entwicklung] und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit“ im Jahr 2024 erhalten haben. Den Fragestellern war es anhand öffentlich zugänglicher Informationen nicht möglich in Erfahrung zu bringen, worum es sich bei dem genannten Verbundprojekt handelt bzw. wofür die Mittel des Haushaltstitels 0901 683 14 im Jahr 2024 verwendet wurden. Die in der Anlage zur Antwort der Bundesregierung angegebene Fördergrundlage zu diesem Haushaltstitel konnte den Fragestellern leider ebenfalls keine Auskunft über die Mittelverwendung geben, weil der angegebene Hyperlink auf einen technischen Fehler auf der Internetseite des Bundesanzeigers verweist.
Fragen und Antworten5
Auf welcher konkreten Fördergrundlage erfolgt die Verwendung der Mittel des Haushaltstitels 0901 685 03 „Sprunginnovationen und Innovationsökosystem“?
Die Verwendung der Mittel aus dem Haushaltstitel 0901 685 03 „Sprunginnovationen und Innovationsökosystem“ erfolgt auf Grundlage des Vertrages „Aufgaben der SprinD GmbH finanziert aus Mitteln des BMWi“ zwischen der Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 15. Juli 2021 sowie der entsprechenden Änderungsverträge (zuletzt 2 Juli 2024). Die gesetzliche Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der SPRIND ist das SPRIND-Freiheitsgesetz (SPRINDFG). Die Finanzierung des Projektes „UN-ECE Transformative Innovation Network (ETIN)“ (Laufzeit 16. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2024) der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) aus dem Haushaltstitel 0901 685 03 erfolgt auf Grundlage eines Contribution Agreement zwischen UNECE und BMWK.
Welche Innovationswettbewerbe hat die SPRIND durchgeführt, und wie hoch waren die jeweiligen Kosten?
Aus dem Haushaltstitel 0901 685 03 „Sprunginnovationen und Innovationsökosystem“ führt die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) den Innovationswettbewerb „Broad-Spectrum Antivirals“ durch. Im Zeitraum 2021 bis 2023 betrugen die Kosten insgesamt 19 428 115 Euro. Für 2024 sind Kosten in Höhe von 5 995 108 Euro geplant.
Welche Maßnahmen zur Stärkung des Innovationsökosystems hat die SPRIND durchgeführt, und wie hoch waren die jeweiligen Kosten?
Aus dem Haushaltstitel 0901 685 03 „Sprunginnovationen und Innovationsökosystem“ hat SPRIND die nachfolgende Maßnahme zur Stärkung des Innovationsökosystems durchgeführt: Sovereign Tech Fund (STF, Kosten 2022 bis 2023: 12 650 000 Euro; geplante Kosten 2024: 17 000 000 Euro).
Auf welcher konkreten Fördergrundlage erfolgt die Verwendung der Mittel des Haushaltstitels 0901 683 14 „F&E [Forschung und Entwicklung] und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit“?
Die Fördergrundlage bildet die „Bekanntmachung zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet der ‚Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit‘“ vom 1. Dezember 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 7. Dezember 2017.
Diese ist etwa hier einsehbar: www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/4073/live/lw_bekdoc/bekanntmachung-echtzeittechnologien_maritime-sicherheit.pdf.
Worum handelt es sich bei dem von der Bundesregierung aus dem Haushaltstitel 0901 683 14 geförderten Verbundprojekt „SIMAS“, und wie trägt es zur Erreichung der Förderziele der Fördergrundlage bei (siehe Vorbemerkungen der Fragesteller)?
Ziel der Förderung der in der Antwort zu Frage 4 genannten Förderbekanntmachung ist die Entwicklung innovativer Echtzeittechnologien zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit. Ein in der Förderbekanntmachung explizit genanntes Anwendungsfeld ist die „Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere“.
Dieses Ziel fördert SIMAS einerseits, indem es dazu beiträgt, dass autonome Unterwasserfahrzeuge (UAVs) gefährliche Tätigkeiten (etwa bei der Munitionsbeseitigung) übernehmen können und andererseits dadurch, dass es dazu beiträgt, deren Einsatz sicher zu gestalten (etwa Gefahren für die Schifffahrt zu vermeiden).
Dazu wird in dem Projekt erforscht, mit welchen Methoden der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in sicherheitskritische Funktionen belastbar als sicher eingestuft werden kann.