Deutscher Bundestag Drucksache 20/12903
20. Wahlperiode 11.09.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Dr. Dietmar Bartsch,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12527 –
Kreditanstalt für Wiederaufbau und ihre Gewinne durch „soziales Engagement
mit Rendite“ in Ländern des Globalen Südens
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die KfW Entwicklungsbank (KfW EB; KfW – Kreditanstalt für
Wiederaufbau) führt auf ihrer Webseite unter der Überschrift „Impact Fonds – soziales
Engagement mit Rendite“ ein umfangreiches Schaubild an
„Portfoliobeispielen“ auf, an denen sie beteiligt ist. Vor einigen Jahren hatte die KfW EB nach
Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf ihrer Webseite angegeben,
sich zum Stichtag 1. Januar 2018 an 43 Fonds mit einem Buchwert von
1,6 Mrd. Euro beteiligt zu haben. Aktuelle Zahlen zum Gesamtengagement in
dem Bereich sind auf der Webseite und in den Jahresberichten nicht zu finden.
Nichtregierungsorganisationen kritisieren die hohen Rückflüsse bzw. Gewinne
aus solchen Finanzierungen (
www.fian.de/aktuelles/aatif-niebels-entwicklung
sfonds-nutzt-vor-allem-der-deutschen-bank/). Auch die Intransparenz der
Entwicklungsfinanzierung über Fonds mit Sitz in Finanzoasen wird aus Sicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller nach Lektüre einschlägiger Studien
immer wieder problematisiert. Eine aktuelle Studie des Netzwerkes
Steuergerechtigkeit zu Fondsbeteiligungen der KfW-Tochter Deutsche Investitions-
und Entwicklungsgesellschaft (DEG) kommt beispielsweise zu dem Ergebnis:
„Nur für einen Teil der Fonds Beteiligung ist es möglich über die jeweilige
Websites der Fonds die mit der DEG-Beteiligung in Verbindung stehenden
Unternehmensbeteiligungen zu identifizieren.“ (
www.misereor.de/presse/press
emitteilungen/steuervermeidung-und-transparenzdefizit-bei-deg). Von 1 000
indirekten Beteiligungen konnten gerade einmal 25 Geschäftsberichte
gefunden werden. Auch die berichteten sozialen Effekte der Fondsfinanzierungen
werden wie im Fall des Fonds Microfinance Enhancement Facility immer
wieder infrage gestellt (
www.fian.de/aktuelles/landverlust-in-kambodscha-ge
winne-in-deutschland/).
Stephanie Lindemann-Kohrs, Leiterin der Abteilung Global Equity and Funds
der KfW EB, erklärt die Fondsfinanzierungen wie folgt: „Das Verfahren heißt
Blended Finance. Das bedeutet, dass wir gemeinsam mit privaten Investoren
und oft auch weiteren Entwicklungsfinanzierern ein Beteiligungs- oder ein
anderes Finanzierungsvehikel, meistens sind das Fonds, nutzen, in denen die
Investoren unterschiedliche Risiken tragen. Die KfW tritt dabei meist als
Finanzierer der sogenannten „Erstverlusttranche“ im Auftrag des Bundes auf und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. September 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mindert so die Risiken.“ (
www.kfw.de/stories/umwelt/naturschutz/impact-inte
rview-witte/). Die KfW EB berichtet von einer aktuellen Hebelwirkung von
1 zu 3 (300 Prozent): „Unser derzeitiges Portfolio hebelt privates Kapital im
Verhältnis eins zu zirka drei.“ (
www.kfw.de/stories/umwelt/naturschutz/impac
t-interview-witte/). Das DEval Institut kommt bei seiner Evaluierung von acht
strukturierten Fonds der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ; DEval
(2020, S. 64) zu einem anderen Ergebnis (
www.deval.org/fileadmin/Redaktio
n/PDF/05-Publikationen/Berichte/2020_StrukturierteFonds/DEval_Strukturier
teFonds_2020_DE.pdf). Die anvisierte Hebelwirkung dieser Fonds zur
Mobilisierung zusätzlicher privater Gelder liegt bei etwa 4 zu 1. Das Ziel,
substanziell private Gelder durch Risikoübernahmen der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit zu mobilisieren, ist dort nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller nicht geschehen.
Die KfW EB finanziert über zwei Mechanismen (KfW Finanzbericht 2023,
S. 28): „Förderung der Entwicklungs- und Schwellenländer mit
Haushaltsmitteln des Bundes sowie ergänzend mit Marktmitteln der KfW.“ (
www.kfw.de/P
DF/Download-Center/Finanzpublikationen/PDF-Dokumente-Berichte-etc/3_F
inanzberichte/KfW-Finanzbericht-2023.pdf). Laut dem Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beliefen sich die
Marktmittel der KfW EB im Jahr 2022 auf 1 416,0 Mio. Euro, davon
1 408,8 Mio. Euro beauftragt über das BMZ (
www.bmz.de/resource/blob/125
622/20-tab-3-b3-1-mittelherkunft-der-bi-und-multilaterale-oda-2020-202
2.pdf). Dem gegenüber berichtet die KfW EB für 2022 von 5,3 Mrd. Euro an
„KfW-Mitteln“ (
www.kfw.de/Über-die-KfW/Berichtsportal/Berichterstattung-
2022/KfW-Entwicklungsbank/). Diese Diskrepanz von annähernd 4 Mrd.
Euro erschließt sich nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus
den Dokumenten nicht.
Historisch gibt es zudem eine Trennung der Aufgabenbereiche zwischen der
KfW EB und der DEG: „Die KfW-Entwicklungsbank ist für die Finanzielle
Zusammenarbeit (FZ) mit den staatlichen Institutionen zuständig, während die
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) private
Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern tätig sind, finanziert und
begleitet.“ (
www.de.wikipedia.org/wiki/KfW). Die KfW EB schreibt dazu
aktuell auf ihrer Webseite: „Wir finanzieren und begleiten im Auftrag des Bundes,
vor allem des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ), Programme und Projekte mit überwiegend staatlichen
Akteuren […]“ (
www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/
KfW-Entwicklungsbank/Aufgaben-und-Ziele/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Aufgabenbereich der KfW Entwicklungsbank verhält sich folgendermaßen
zum Aufgabenbereich der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG): Die KfW Entwicklungsbank finanziert im Auftrag der
Bundesregierung, vor allem des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Programme und Projekte in
Entwicklungs- und Schwellenländern mit überwiegend staatlichen Akteuren (siehe auch
die Antwort zu den Fragen 1 und 2 unten). Mit Blick auf Beteiligungen an
Fonds fördert die KfW Entwicklungsbank als staatlicher Akteur im Auftrag v.a.
des BMZ mit Bundesmitteln (Treuhandbeteiligungen) Fonds, welche Gelder im
Rahmen der von der Bundesregierung gesetzten Förderziele und Vorgaben
investieren. Eigene Mittel setzt die KfW Entwicklungsbank hier ebenfalls nur im
staatlichen Auftrag ein. Dies erfolgt selektiv und subsidiär zu privaten
Investoren bzw. Entwicklungsfinanzierern, die sich am Kapitalmarkt refinanzieren. Zu
letzteren gehört auch die DEG. Die DEG finanziert im Fondsbereich fast
ausschließlich mit eigenen Mitteln Beteiligungen an Eigenkapitalfonds oder
Schuldverschreibungen (Notes) von strukturierten Fremdkapitalfonds.
Wesentliches Merkmal im Finanzierungsgeschäft der DEG ist der Fokus auf
ausschließlich privatwirtschaftliche Unternehmungen in Entwicklungs- und
Schwellenländern.
Die Beteiligung der KfW Entwicklungsbank an Fonds im Auftrag der
Bundesregierung ist im Kontext des Finanzierungsbedarfs zur Umsetzung der Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen
(Sustainable Development Goals – SDGs) sowie der internationalen Klima- und
Biodiversitätsziele in Entwicklungs- und Schwellenländern zu sehen. Gemäß einer
aktuellen Schätzung der Vereinten Nationen beträgt die Lücke zur Finanzierung
von Maßnahmen zur Umsetzung der SDGs in Entwicklungsländern bis zu
4 Billionen US Dollar jährlich (Financing for Sustainable Development Report
2024). Diese Schätzung berücksichtigt bereits die von den Geberländern
bereitgestellten öffentlichen Entwicklungsleistungen (Official Development
Assistance, ODA; diese betrugen gemäß zuvor genanntem Bericht im Jahr 2022
212 Mrd. US Dollar). Vor diesem Hintergrund und angesichts naturgemäß
begrenzter Haushaltsmittel der Geberländer, ist die Einbeziehung des
Privatsektors zur Umsetzung und Finanzierung der SDGs zwingend erforderlich. Zudem
ist die Umsetzung der Agenda 2030 sowie der internationalen Klima- und
Biodiversitätsziele, verstanden als eine sozial-ökologische Transformation, eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Ein etabliertes Instrument zur Mobilisierung privaten Kapitals sind sogenannte
Impact Fonds. Die entwicklungspolitische Relevanz dieser Fonds hat auch das
Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
(DEval) in einer Studie aus dem Jahr 2020 bekräftigt. Über Impact Fonds
lassen sich zusätzliche private Mittel für die Finanzierung nachhaltiger
Entwicklungs-, Klima- und Biodiversitätsziele in Entwicklungsländern mobilisieren.
Die Impact Fonds der Deutschen Finanziellen Zusammenarbeit über die KfW
kombinieren in der Regel hierfür Haushaltsmittel des Bundes, Marktmittel der
KfW Entwicklungsbank und/oder anderer Entwicklungsbanken mit Geldern
privater Investoren. Über den Einsatz der öffentlichen Mittel lässt sich das
Risiko für private Investoren verringern.
Zum einen stellt die KfW Entwicklungsbank im Auftrag des BMZ aus
Bundesmitteln Erstverlusttranchen bzw. Ankerinvestitionen zur Verfügung, bei denen
der Werterhalt im Vordergrund steht. Zum anderen stellt sie zusätzlich KfW-
eigene Marktmittel zu einer lediglich kostendeckenden Rendite zur Verfügung.
Das alles mit dem Ziel, Risiken zu reduzieren und damit als risikoreich
wahrgenommene Märkte für private Investitionen attraktiver zu machen. Durch diese
Risikoabfederung wird es privaten Investoren in vielen Fällen überhaupt erst
ermöglicht, in Entwicklungs- und Schwellenländer zu investieren. Bei der
Strukturierung der Risikoabfederung achtet die KfW darauf, dass die privaten
Investoren ein marktübliches Risiko tragen. Je riskanter gewisse Länder und
Sektoren von privaten Investoren wahrgenommen werden, desto
voraussetzungsreicher ist die Mobilisierung des privaten Kapitals. Bei KfW-
Beteiligungen an Impact Fonds steht in der Regel nicht die Maximierung der
Hebelwirkung im Vordergrund, sondern die entwicklungspolitische Wirkung.
Impact Fonds können zudem andere Ansätze der bilateralen Finanziellen
Zusammenarbeit ergänzen, z. B. durch die Absicherung des Wechselkursrisikos
bei Lokalwährungsfinanzierungen oder zielgerichtete Angebote für private
Finanzinstitutionen und private Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU) oder
Startups. Einzelne Impact Fonds haben darüber hinaus zum Ziel,
Finanzinstrumente und Kredite für gesellschaftliche Gruppen mit bislang eingeschränktem
Zugang zum Finanzsektor bereitzustellen. Impact Fonds können damit einen
Beitrag zum Aufbau stabiler, nachhaltiger und inklusiver Finanzsysteme
leisten.
Die KfW Entwicklungsbank war per Dezember 2023 an 67 Fonds im Auftrag
der Bundesregierung beteiligt. Davon an 58 mit Mitteln des BMZ, an 3 mit
Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und
an 6 ausschließlich mit eigenen Mitteln. Mithilfe der KfW
Haushaltsmittelbeteiligungen an Impact Fonds konnten bislang ca. 7 Mrd. Euro an Kapital
gehebelt werden. Die Impact Fonds konnten weltweit mehr als 1.200 Unternehmen
und Finanzinstitutionen in 109 verschiedenen Ländern Finanzierungen zur
Verfügung stellen.
1. In welchen Rechtsdokumenten (Gesetze, Satzung, Geschäftsordnung und
Ähnliches) sind die Aufgaben der KfW EB in Bezug auf die
Finanzierung von „Programme und Projekte mit überwiegend staatlichen
Akteuren“ aktuell geregelt (bitte die Dokumente, relevanten Paragrafen und
Textauszüge auflisten)?
Die Aufgaben der KfW Entwicklungsbank im Rahmen der finanziellen
Entwicklungszusammenarbeit sind in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe h
des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Gesetz),
konkretisiert durch Artikel I des Vertrags zur Durchführung der Finanziellen
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (Generalvertrag) in der Fassung vom 22. Juni 2009 geregelt. Darüber
hinaus finden sich gesetzliche Grundlagen in den Haushaltsvermerken und
Titelerläuterungen zu den Titeln der bilateralen finanziellen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit (2301/866 11, 2301/896 01 und 2301/896 11) des
Einzelplans 23, abrufbar unter
www.bundeshaushalt.de/static/daten/2024/soll/e
pl23.pdf. Eine weitere rechtliche Grundlage sind die „Leitlinien für die
bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ (FZ-TZ-Leitlinien, abrufbar unter
www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/leitlinien-fue
r-die-bilaterale-finanzielle-und-technische-zusammenarbeit-mit-kooperationspa
rtnern-der-deutschen-entwicklungszusammenarbeit-1939382), eine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung. Diese regelt insbesondere in den
Ziffern 1, 3, 5 bis 13, 16 bis 19 und 48 bis 73 das Aufgabenportfolio der KfW
Entwicklungsbank.
2. Wie hoch ist aktuell der Anteil der Finanzierungen der KfW EB von
Programmen und Projekten von staatlichen Akteuren (bitte jährlich von
2010 bis heute nach Anzahl der Finanzierungen, Name, Art, Volumina,
Rendite, Gesamtvolumen aller Finanzierungen auflisten)?
Es wird auf die Anlage 1 sowie die nachfolgenden Erläuterungen verwiesen.*
Für die Details zu den einzelnen Projekten wird darüber hinaus auf die
Projektdatenbank im Transparenzportal der KfW verwiesen, abrufbar unter:
www.kf
w-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/P
rojekte/Projektdatenbank/index.jsp?query=*%3A*&page=1&rows=10&sortB
y=relevance&sortOrder=desc&facet.filter.language=de&dymFailover=true&gr
oups=1.
Staatliche Akteure:
Kooperationspartner gemäß der o. g. FZ-TZ-Leitlinien sind Partnerländer
(Entwicklungs- und Schwellenländer) und ihre regionalen Zusammenschlüsse
sowie die regionalen Wirtschaftskommissionen der Vereinten Nationen. Zu den
staatlichen Akteuren bzw. dem staatlichen oder öffentlichen Sektor als Ver-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12903 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
tragspartner der Finanziellen Zusammenarbeit zählen neben der
Zentralregierung, Gliedstaaten und Verwaltungseinheiten auf Kreis- und Gemeindeebene
auch öffentliche Unternehmen und Banken. Die Rechtsformen der
Unternehmen und Banken können – wie in Deutschland – sowohl öffentlich-rechtlich als
auch privatrechtlich sein. Auch internationale Organisationen werden dem
staatlichen oder öffentlichen Sektor zugerechnet. Neben Fonds und privaten
Institutionen des Finanzsektors wurden Nichtregierungsorganisationen und
non-profit-Organisationen nicht berücksichtigt, auch wenn bei Letzteren
zumindest teilweise eine staatliche Beteiligung vorliegt, was jedoch in Anbetracht
des langen Abfragezeitraums nicht individuell geprüft werden konnte.
Rendite der KfW Entwicklungsbank:
Bei treuhänderisch für den Bund durchgeführten Haushaltsmittelfinanzierungen
erwirtschaftet die KfW Entwicklungsbank keine Gewinne bzw. Rendite. Dies
betrifft Zuschüsse und Haushaltsmitteldarlehen, Mezzaninedarlehen und
Treuhandbeteiligungen. Die KfW erhält eine Deckung ihrer Kosten. Einnahmen aus
Haushaltsmitteldarlehen und Treuhandbeteiligungen werden direkt an die
Bundeskasse abgeführt.
Im Rahmen von Marktmittelfinanzierungen erhält die KfW eine
kostendeckende und risikoadäquate Marge vom Darlehensnehmer (=Zins). Dies betrifft
Entwicklungskredite und Förderkredite.
Zinskonditionen bei Marktmitteldarlehen unterliegen dem Bankgeheimnis und
vertraglichen Vertraulichkeitsanforderungen, an die die KfW rechtlich
gebunden ist. Vor diesem Hintergrund kann eine Mitteilung der Konditionen nach
sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem
Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten
Aufgabenwahrnehmung in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) nicht erfolgen.
Diese Vertraulichkeit macht einen Vertragsschluss erst möglich und wird daher
von der KfW bei Vertragsschluss zugesagt. Würde die KfW vertrauliche
Konditionen offenlegen, würde dies das Vertrauensverhältnis mit dem konkreten
Partner und potenziellen zukünftigen Vertragspartnern, auf deren
Zusammenarbeit die KfW angewiesen ist, wesentlich beschädigen. Der potenzielle
Vertrauensverlust in die KfW als Partnerin in der Entwicklungsfinanzierung im
Auftrag des Bundes würde die Bundesregierung in der funktionsgerechten und
adäquaten Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben im Bereich
der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) beeinträchtigen. Ferner würden auch
fiskalische Interessen des Bundes durch die Mitteilung der streng vertraulichen
individuellen Konditionen konkret gefährdet. Mit der Weitergabe bestünde das
nahe liegende Risiko, dass bei Bekanntwerden der streng vertraulichen
Konditionen andere Partner der KfW Finanzierungskonditionen in der EZ infrage
stellen, indem sie beispielsweise günstigere Konditionen für sich fordern. Aus
den vorgenannten Gründen kommt auch eine Beantwortung in eingestufter
Form nicht in Betracht.
3. An wie vielen Fonds ist die KfW EB beteiligt (bitte jährlich von 2010 bis
heute nach Name und Art des Fonds, Laufzeit, Sitz des Fonds [Land],
Webseite des Fonds, Nennung des Stichtages, Beteiligungsvolumen bzw.
Buchwert der KfW EB, Rendite, Gesamtvolumen aller Fonds auflisten)?
Die KfW Entwicklungsbank ist per 31. Dezember 2023 an 67 Fonds im
Auftrag der Bundesregierung beteiligt. Für die erfragten Einzelheiten wird auf
Anlage 2 sowie die nachfolgenden Erläuterungen verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12903 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Rendite der KfW Entwicklungsbank:
Bei treuhänderisch durchgeführten Haushaltsmittelbeteiligungen
(Treuhandbeteiligungen) erwirtschaftet die KfW Entwicklungsbank keine Gewinne bzw.
Rendite. Die KfW erhält eine Deckung ihrer Kosten. Einnahmen aus
Treuhandbeteiligungen werden direkt an die Bundeskasse abgeführt.
Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits für Zinskonditionen bei
Marktmitteldarlehen dargelegt, unterliegen auch Beteiligungen der KfW Entwicklungsbank
mit Eigenmitteln (Förderbeteiligungen) dem Bankgeheimnis und vertraglichen
Vertraulichkeitsanforderungen, an die die KfW rechtlich gebunden ist.
Aufgrund der regelmäßigen Betroffenheit auch privater Investoren sind deren
Vertraulichkeitsanforderungen sogar noch strenger als bei Krediten. Vor diesem
Hintergrund kann eine Mitteilung der Renditen, die die KfW als Anlegerin
erhält, nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs
mit dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und
adäquaten Aufgabenwahrnehmung in der EZ nicht erfolgen. Diese Vertraulichkeit
macht einen Vertragsschluss erst möglich und wird daher von der KfW bei
Vertragsschluss zugesagt. Ließe die KfW eine Weitergabe von vertraulichen
Konditionen zu, würde dies das Vertrauensverhältnis mit dem betroffenen Partner
und potenziellen zukünftigen Vertragspartnern, auf deren Zusammenarbeit die
KfW angewiesen ist, wesentlich beschädigen. Auch könnte der Fonds selbst
dadurch geschädigt werden, dass mögliche Investoren entweder andere
Konditionen fordern oder sich aufgrund der Weitergabe der Informationen aus der
Finanzierung zurückziehen. Der potenzielle Vertrauensverlust in die KfW als
Partnerin in der Entwicklungsfinanzierung im Auftrag des Bundes würde die
Bundesregierung in der funktionsgerechten und adäquaten Wahrnehmung ihrer
entwicklungspolitischen Aufgaben im Bereich der FZ beeinträchtigen. Ferner
würden auch fiskalische Interessen des Bundes durch die Mitteilung der streng
vertraulichen individuellen Konditionen konkret gefährdet. Mit der
Offenlegung bestünde das nahe liegende Risiko, dass bei Bekanntwerden der streng
vertraulichen Konditionen andere Partner der KfW Finanzierungskonditionen
in der EZ infrage stellen, indem sie beispielsweise günstigere Konditionen für
sich fordern. Aus den vorgenannten Gründen kommt auch eine Beantwortung
in eingestufter Form nicht in Betracht.
4. Wie hoch ist der Anteil von Finanzierungen der KfW in fossile Projekte
der Förderung, des Transports und der Energiegewinnung von und mit
Gas, Kohle und Öl (bitte jährlich von 2010 bis heute nach Namen und
Art der Finanzierung, Laufzeit, Sitz des Fonds [Land], Webseite des
Fonds, Nennung des Stichtages, Beteiligungsvolumen bzw. Buchwert der
KfW EB, Rendite, Gesamtvolumen aller Finanzierungen auflisten)?
Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.*
In Abgrenzung zu Frage 5 versteht die Bundesregierung Frage 4 so, dass sich
Frage 4 nicht spezifisch auf Beteiligungen an Fonds, sondern auf die
Gesamtheit aller Finanzierungen der KfW Entwicklungsbank bezieht. Im Rahmen der
Finanziellen Zusammenarbeit schließt das BMZ nach aktuellem Stand
grundsätzlich Vorhaben im fossilen Energiebereich aus. Hierzu zählen insbesondere
Vorhaben für die Exploration, den Abbau und die Weiterverarbeitung fossiler
Energieträger, Vorhaben für den Transport und die Lagerung im Bereich Kohle
und Öl, LNG-Terminals, Modernisierung und Neubau von Kohlekraftwerken.
Vorhaben im fossilen Energiebereich können ausnahmsweise genehmigt
werden, wenn sie im Einklang mit dem 1,5 Grad Celsius Temperaturlimit und den
weiteren Zielen des Pariser Klimaabkommens stehen und zur Transformation in
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12903 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Richtung Klimaneutralität beitragen. In akuten Krisensituationen kann von den
vorgenannten Vorgaben abgewichen werden. Dies trifft insbesondere auf die
Ukraine zu, wo infolge von Luftangriffen über 80 Prozent der
Energieerzeugungskapazitäten zerstört oder beschädigt wurden.
Bezüglich der Rendite je Finanzierung wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
Im Übrigen und für die Beantwortung der auf Fonds bezogenen Merkmale wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
5. Wie hoch ist der Anteil von Fonds der KfW in fossile Projekte der
Förderung, des Transports und der Energiegewinnung von und mit Gas, Kohle
und Öl (bitte jährlich von 2010 bis heute nach Namen und Art der
Finanzierung, Laufzeit, Sitz des Fonds [Land], Webseite des Fonds, Nennung
des Stichtages, Beteiligungsvolumen bzw. Buchwert der KfW EB,
Rendite, Gesamtvolumen aller Finanzierungen auflisten)?
Durch die KfW Entwicklungsbank werden keine Fonds finanziert, die in fossile
Projekte investieren. Bestandteil der Verträge mit den Fondsgesellschaften sind
sowohl die Ausschlussliste der KfW Gruppe als auch die Ausschlussliste der
International Finance Corporation (IFC). Darüber hinaus wendet die KfW die
Sektorleitlinien der KfW Gruppe an, abrufbar unter:
https://www.kfw.de/nachh
altigkeit/%C3%9Cber-die-KfW/Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Sustaina
ble-Finance/Sektorleitlinien/.
6. Wann wurde laut Kenntnis der Bundesregierung die neue Abteilung
„Global Equity and Funds“ gegründet?
Die Gründung der Abteilung „Global Equity and Funds“ der KfW
Entwicklungsbank erfolgte zum 1. Juli 2020.
7. Mit welchem Mandat und welchen Zielvorgaben ist die Abteilung
„Global Equity and Funds“ ausgestattet, und wie viel Personal steht ihr seit
der Gründung bis heute zur Verfügung (bitte nach Jahren und
Personalzahl auflisten)?
Das Mandat der Abteilung „Global Equity and Funds“ ist die Umsetzung der
Förderaufträge des Bundes für die Beteiligungsfinanzierung der KfW
Entwicklungsbank. Ziel ist es, das dafür notwendige Fachwissen in einer
Organisationseinheit zu bündeln. Die Abteilung verfügt seit ihrer Gründung über rund
40 Stellen (Vollzeitäquivalente).
8. Wie hoch sind laut Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Personalkosten für die Abteilung „Global Equity and Funds“ von der
Gründung bis heute (bitte nach Jahren, Personalkosten und gezahlten
Erfolgsprämien auflisten)?
Die Gehaltsstruktur der Mitarbeitenden der Abteilung „Global Equity and
Funds“ unterscheidet sich nicht von der Gehaltsstruktur anderer Abteilungen
der KfW Entwicklungsbank. Erfolgsprämien für Beteiligungsabschlüsse
werden nicht gezahlt. Die Personalkosten der KfW können dem jüngsten
Geschäftsbericht der KfW auf Seite 10 und 28 entnommen werden, abrufbar unter
www.kfw.de/PDF/Download-Center/Finanzpublikationen/PDF-Dokumente-Be
richte-etc/2_Jahresabschluss-und-Lageberichte/KfW_Jahresabschluss_und_Lag
ebericht_2023-2.pdf.
Eine detaillierte Auflistung der Personalkosten der Abteilung „Global Equity
and Funds“ ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsrechts mit den Persönlichkeitsinteressen der betroffenen Mitarbeitenden
nicht möglich. Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus
dem Parlament verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die
Grundrechte Dritter zu wahren. Durch die Mitteilung der erbetenen Informationen ist
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 1 Absatz 1 in
Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes berührt. Es handelt sich bei
der o. g. Abteilung um eine Organisationseinheit mit einer begrenzten Anzahl
von Mitarbeiter, weshalb eine Mitteilung von Informationen zu den
Personalkosten unter Hinzuziehung weiterer Quellen Rückschlüsse auf die Vergütung
der einzelnen Mitarbeiter ermöglichen würde. Da eine Grundrechtsverletzung
auch bei einer Beantwortung in eingestufter Form nicht ausgeschlossen werden
kann, kommt auch eine Mitteilung als Verschlusssache nicht in Betracht.
9. Wie hoch ist der Anteil der strukturierten Fonds im KfW-Fondsportfolio
(bitte mit Fondsnamen nach Anzahl der Beteiligungen und nach KfW-
Buchwert Fonds angeben)?
a) Wie hoch ist dort der Anteil an privaten sowie öffentlichen Geldern
(bitte nach einzelnen Fonds auflisten)?
b) In wie vielen der Fonds ist die KfW EB ausschließlich mit einer
„Erstverlusttranche“, mit einer „Erstverlusttranche“ und weiteren
Beteiligungen und gänzlich ohne „Erstverlusttranche“ beteiligt (bitte
nach Fonds, Jahr, Beteiligungstyp und Beteiligungsvolumen bzw.
Buchwert auflisten)?
c) Bei wie vielen der Fonds ist neben der KfW EB zusätzlich das BMZ
und bzw. oder die DEG beteiligt (bitte die Fonds nach Jahr,
jeweiligen Beteiligungsvolumina BMZ und/oder DEG auflisten)?
Die Fragen 9 bis 9c werden zusammen beantwortet.
Der Anteil der strukturierten Fonds im KfW-Portfolio beträgt 48 Prozent an der
Anzahl der Fonds und 68 Prozent am Gesamtbeteiligungsvolumen an Fonds.
Für die Details, auch zu den Fragen 9a bis 9c wird auf die Anlagen 4 und 4a bis
4c verwiesen.*
10. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den von der KfW EB
angegebenen „KfW-Mitteln“ und den vom BMZ berichteten Marktmitteln, und
gab es seit 2010 methodologische Änderungen bei der Erfassung und
Berichterstattung des BMZ zur Mittelherkunft in Bezug auf Marktmittel,
wenn ja, welche (bitte Datum der Änderung bzw. Änderungen sowie die
Änderungen selbst nennen)?
Die berichteten Zahlen zu Marktmitteln unterscheiden sich inhaltlich und
können daher nicht verglichen werden.
Die im Berichtsportal der KfW berichteten „KfW-Mittel“ beziehen sich auf das
Gesamtvolumen der Marktmittel-Finanzierungen, die im Jahr 2022 vertraglich
abgeschlossen wurden. Diese beliefen sich auf 5.285 Mio. Euro. Hierunter
fallen vor allem für Entwicklungskredite eingesetzte Marktmittel sowie
Förderkredite, die rein aus Marktmitteln finanziert werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12903 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Statistik des BMZ hingegen
betrachtet die Mittelherkunft der deutschen ODA-Leistungen. Die hier
berichteten Marktmittel der KfW Entwicklungsbank (1.416 Mio. Euro in 2022)
beziehen sich zum einen auf im Jahr 2022 erfolgte Auszahlungen aus Entwicklungs-
und Förderkrediten; zum anderen spiegeln sie nur die Anteile dieser
Kreditauszahlungen wieder, die gemäß Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als „Geberleistung“ auf die deutsche
bilaterale ODA angerechnet werden. Diese Anteile werden als
„Zuschussäquivalente“ bezeichnet.
Auszahlungen erfolgen meist nicht unmittelbar bei Vertragsabschluss, sondern
nach Projektfortschritt und damit sukzessive in den Monaten bis Jahren nach
Vertragsunterschrift. Entsprechend fließt die ODA-anrechenbare Geberleistung
von Marktmittel-Finanzierungen ebenfalls meist erst in den Jahren nach
Vertragsunterschrift sukzessive in die ODA-Meldungen ein.
Durch Beschluss des OECD-DAC (Development Assistance Committee) im
Jahr 2014 wurde die ODA-Statistik auf das Zuschussäquivalentsystem
umgestellt und ist nach einer Übergangsperiode seit dem Berichtsjahr 2019 (für
ODA 2018) Standard. Im Zuschussäquivalentsystem wird der konzessionäre
Anteil von Darlehen der Entwicklungszusammenarbeit als Geberleistung
berechnet und kann in die ODA einfließen.
11. Wie viele der gelisteten Fonds haben nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Technical Assistance Facility (AATIF Entwicklungsfonds,
www.aati
f.lu/technical-assistance-facility.html) oder ähnliche Instrumente, welche
durch zusätzliche öffentliche Gelder (12 Mio. Euro des BMZ beim
AATIF) entwicklungspolitische Wirkungen sichern oder unterstützen
sollen (bitte Fonds, Namen des Instruments bzw. der Fazilität und
Finanzierungsvolumen auflisten)?
Bei 40 Fonds gibt es personelle Unterstützungsmaßnahmen (Technical
Assistance Facility bzw. Begleitmaßnahme), die durch zusätzliche Gelder finanziert
werden. Für die Einzelheiten wird auf Anlage 5 verwiesen.*
12. Wie hoch sind laut Kenntnis der Bundesregierung die Rückflüsse aus den
Zielländern der Finanzierungen an die Fonds mit KfW-Beteiligung von
2010 bis heute (bitte nach Fonds, Betrag, Jahr, Typ des Rückflusses wie
Zinsen, Gebühren etc. auflisten)?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, unterliegt die KfW
gegenüber den Fonds strengen Vertraulichkeitsanforderungen. Dies umfasst neben
der an Investoren gezahlten Rendite (Frage 3) auch die fondseigenen
Rückflüsse, Zinsen und Gebühren. Einige Fonds legen ihre Jahresabschlüsse freiwillig
offen. Dies ist allerdings nur in seltenen Fällen der Fall (z. B. im Fall des in
Frage 13 erwähnten Fonds Microfinance Enhancement Facility). Auch hier gilt,
dass die von den Investoren vertraglich eingeforderte Vertraulichkeit einen
Vertragsschluss erst möglich macht. Ließe die KfW eine Weitergabe von
vertraulichen Konditionen zu, würde dies das Vertrauensverhältnis mit dem
betroffenen Partner und potenziellen zukünftigen Vertragspartnern, auf deren
Zusammenarbeit die KfW angewiesen ist, wesentlich beschädigen (siehe auch die
Antworten zu den Fragen 2 und 3).
Selbst für allgemeinere Aussagen zu Rückflüssen, die nicht den erfragten
Detailgrad bieten, müssten ca. 500 Jahresabschlüsse (67 Fonds, bis zu 13 Ab-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12903 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
schlüsse) ausgewertet werden. Dies würde bei einem vorsichtig geschätzten
Aufwand von jeweils ca. 2 bis 3 Stunden pro Abschluss bis zu 1.500
Arbeitsstunden erfordern. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Die Beantwortung der
Frage würde über einen langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte
binden, was die Erfüllung der Aufgaben im Übrigen zum Erliegen bringen
würde. Auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer weiteren
Fristverlängerung ist daher aus Sicht der Bundesregierung die Grenze der Zumutbarkeit
überschritten.
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der
Rückflüsse von Zinsen und Gebühren von den finanzierten lokalen
Mikrofinanzinstituten an den Fonds Microfinance Enhancement Facility vor
dem Hintergrund, dass laut dessen Jahresbericht der Fonds seit knapp
zehn Jahren jährlich um die 50 Mio. US-Dollar an Zinsen und Gebühren
von den Mikrofinanzinstituten erhält?
Im Jahr 2023 hat der Fonds „Microfinance Enhancement Facility“ 46,7 Mio.
US Dollar an Einnahmen aus Zinsen und Gebühren aus der Finanzierung von
lokalen Mikrofinanzinstituten erzielt.
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten
und Ausgaben der Fonds (bitte nach Fonds und Typ der Kosten wie
Kosten für Fondsmanagement, Erfolgsprämien, operative Ausgaben
auflisten)?
Selbst für allgemeinere Aussagen zu den jährlichen Kosten der Fonds, die nicht
vollumfänglich den erfragten Detailgrad bieten würden, müssten ca. 500
Jahresabschlüsse (67 Fonds, bis zu 13 Abschlüsse) auswertet werden. Dies würde
bei einem vorsichtig geschätzten Aufwand von jeweils ca. 2 bis 3 Stunden pro
Abschluss bis zu 1.500 Arbeitsstunden erfordern. Das parlamentarische
Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50,
249). Die Beantwortung der Fragen würde über einen langen Zeitraum in
erheblichem Maße Arbeitskräfte binden, was die Erfüllung der Aufgaben im
Übrigen zum Erliegen bringen würde. Auch unter Berücksichtigung einer
weiteren Fristverlängerung ist daher aus Sicht der Bundesregierung die Grenze der
Zumutbarkeit überschritten.
Die Gebühren der jeweiligen Fondsmanager liegen hingegen vor. Eine
Mitteilung dieser Informationen würde jedoch das Vertrauensverhältnis mit dem
betroffenen Partner und potenziellen zukünftigen Vertragspartnern, auf deren
Zusammenarbeit die KfW angewiesen ist, wesentlich beschädigen (siehe auch
die Antworten zu den Fragen 2 und 3). Die Bereitschaft, die KfW als
Mittelgeber in neuen Fondvorhaben einzubeziehen, könnte bei den Teilnehmern im
Markt deutlich und dauerhaft zurückgehen und im schlimmsten Fall könnte die
Befugnis der KfW, als Mittelgeber mitzuwirken, aufgrund von
Vertraulichkeitsbelangen gänzlich infrage gestellt werden. Daher kommt auch eine
Beantwortung in eingestufter Form nicht in Betracht.
Allgemein gilt, dass die Vergütung des Fondsmanagements aufgrund
unterschiedlicher Zielregionen und Fondstypen (Eigenkapitalfonds,
Fremdkapitalfonds und Mischformen) sehr heterogen ist. Sie liegt in der Regel zwischen 1,0
und 2,5 Prozent bezogen entweder auf das Investitionsvolumen des Fonds oder
das eingezahlte Kapital.
15. Sind der KfW EB die Namen der über Fonds finanzierten
Zielunternehmen bekannt, wenn ja, wie lauten diese (bitte diese benennen), wenn
nein, bei welchen Fonds sind die Zielunternehmen nicht bekannt, und
warum sind diese nicht bekannt (bitte die Fonds auflisten, bei denen die
Zielunternehmen nicht bekannt sind sowie die jeweiligen Gründe dafür
nennen)?
Der KfW Entwicklungsbank sind bei allen Fonds die Zielunternehmen bekannt.
Sofern der Fonds eine Website unterhält, ist in der Regel das
Investitionsportfolio dargestellt. Da Fonds jedoch privatwirtschaftlich agierende Gesellschaften
sind, handelt es sich um vertrauliche Informationen, die lediglich auf
freiwilliger Basis des Fonds und, abhängig von der rechtlichen Ausgestaltung, ggf. nur
mit Zustimmung der Zielunternehmen veröffentlicht werden können. Die KfW
Entwicklungsbank nimmt durch die Mitgestaltung der Investitionsrichtlinien
Einfluss auf die Auswahl die finanzierten Zielunternehmen. Die
Transparenzklausel der Mustervertragsdokumentation sieht vor, dass das Investitionsland
bzw. die Investitionsregion und der Investitionssektor veröffentlicht werden
dürfen, nicht jedoch die einzelnen Investitionsunternehmen. Im Falle einer
unbefugten Weitergabe an Dritte würde die Möglichkeit für die KfW, sich mit
Mitteln des Bundes in solchen Fonds international für die Zwecke der
Entwicklungszusammenarbeit zu engagieren, in erheblicher und konkreter Weise
gefährdet werden. Die Bereitschaft, die KfW als Mittelgeber in neue
Fondvorhaben einzubeziehen, könnte bei den Teilnehmern im Markt deutlich und
dauerhaft zurückgehen und im schlimmsten Fall könnte die Befugnis der KfW, als
Mittelgeber mitzuwirken, aufgrund von Vertraulichkeitsbelangen infrage
gestellt werden.
Überdies könnte eine solche unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung die
Möglichkeit der aktiven laufenden Fonds, weitere Geber zu gewinnen oder
Investitionen zu tätigen, erheblich beeinträchtigen. Auch hierdurch würde die
Funktionsfähigkeit der Entwicklungszusammenarbeit in diesen laufenden
geschäftlichen Sachverhalten erheblich gefährdet. Aus den vorgenannten Gründen
kommt auch eine Beantwortung in eingestufter Form nicht in Betracht.
16. Verfügt die KfW EB über eine Transparenz-Policy, wenn ja, wie lautet
diese (bitte die Transparenz-Policy der Antwort beifügen), und wenn
nein, warum nicht (bitte das Fehlen begründen)?
Die KfW Entwicklungsbank hat der International Aid Transparency Initiative
von 2005 und die Forderung nach mehr Transparenz in der
Entwicklungszusammenarbeit von Anfang an begrüßt und unterstützt. Mit dem Transparenz-
Portal, abrufbar unter
www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzier
ung/KfW-Entwicklungsbank/Transparenz/, leistet die KfW Entwicklungsbank
einen aktiven Beitrag hierzu.
Zugleich ist die KfW eine Institution, die deutschem Recht unterliegt, darunter
insbesondere dem deutschen Bankgeheimnis. Daher dürfen nur solche Aspekte
transparent gemacht werden, denen die Vertragspartner in den
zugrundeliegenden Verträgen zugestimmt haben.
17. Bei wie vielen Fonds mit KfW EB-Beteiligung wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung Verstöße gegen die Menschenrechte dokumentiert
(bitte Fonds, Land, Beschwerdeführer, Themengebiet wie
Kernarbeitsnormen, Landrechte etc. auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bei keinem von der KfW
Entwicklungsbank geförderten Fonds Verstöße gegen die Menschenrechte
dokumentiert.
Es gab hinsichtlich der von der KfW Entwicklungsbank geförderten Fonds
„Microfinance Enhancement Facility“ (MEF) und „Microfinance Initiative for
Asia“ (MIFA) Medienberichte und Nachfragen aus dem öffentlichen Raum
u. a. im Zusammenhang mit der Überschuldung von Endkreditnehmern in
Kambodscha. Hierzu sowie zur Situation im Mikrofinanzsektor in Kambodscha
insgesamt wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der
Gruppe Die Linke in Bundestagsdrucksache 20/11361, insbesondere auf die
Antworten zu den Fragen 1 bis 4, 8 bis 16 sowie 24 verwiesen.
18. Über welche konkreten Verfahrensschritte überprüft die KfW EB, dass
die Anforderungen der Freiwilligen Leitlinien Land wie in den
Nachhaltigkeitsrichtlinien (Richtlinie 4.2.3) benannt (
www.kfw-entwicklungsban
k.de/PDF/Download-Center/PDF-Dokumente-Richtlinien/Nachhaltigkeit
srichtlinie_DE.pdf), bei Fondsfinanzierungen – sprich indirekten
Unternehmensfinanzierungen – sichergestellt werden?
Der Prüfmaßstab für die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung wird
individuell für das jeweilige FZ-Vorhaben anhand der Ergebnisse der Vorprüfung
(„Screening“) festgelegt. Ergeben sich dabei Anhaltspunkte, dass im Falle einer
geplanten Fondsbeteiligung mit erhöhten negativen Auswirkungen im Bereich
Landnutzung und Landrechte zu rechnen ist, werden diese Risiken in
Absprache mit der KfW Entwicklungsbank im weiteren Verlauf durch den Fonds
vertieft geprüft. Dabei werden auch relevante Aspekte der Freiwilligen Leitlinien
Land (VGGT) berücksichtigt, wobei letztere insbesondere hinsichtlich ihres
fokussierten Blicks auf landbezogene menschenrechtliche Risiken einen
Mehrwert gegenüber den einschlägigen Standards (IFC Performance Standards bzw.
Environmental and Social Safeguards der Weltbank) darstellen können. So
vereinbart die KfW Entwicklungsbank die Anwendung der VGGT für Fonds
beispielsweise, wenn für die Sub-loans oder Investments ein Risiko von
Landnahme im ländlichen Raum zu erwarten ist. Diese Risikoeinschätzung wird dann
Bestandteil des Environmental and Social Management Systems (ESMS) des
Fonds und somit auch der Prüfung und der Umsetzungsvereinbarungen. Falls
es zu besonderen Vorkommnissen (wie z. B. Menschenrechtsverletzungen) in
den finanzierten Projekten kommt, müssen die Kunden diese an die Fonds und
der Fondsmanager dies weiter an die KfW Entwicklungsbank berichten.
Öffentlich zugängliche Beschwerdemechanismen sind auf den verschiedenen
Finanzierungsebenen eingerichtet: beim Kunden, dem Fonds selbst sowie bei der
KfW Entwicklungsbank, sodass Bedenken und Beschwerden der betroffenen
Öffentlichkeit entgegengenommen und behandelt werden können.
19. Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, ob Verstöße gegen
Menschenrechte oder Arbeitsrecht im Zusammenhang mit
Finanzierungen der KfW in den Anwendungsbereich des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie
gekommen, und wenn die Verstöße nach Rechtsauffassung der Bundesregierung
nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, warum nicht?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das parlamentarische Frage- und
Informationsrecht der politischen Kontrolle der Bundesregierung, nicht aber
der Erörterung abstrakter Rechtsfragen dient.
20. Liegen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Meldungen über Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
im Zusammenhang mit Finanzportfolios der KfW vor, wenn ja, welche
Beschwerden (bitte tabellarisch nach Art und Zeitpunkt der
Beschwerdemeldung, Name des Portfolios, Land, Wirtschaftsbereich darstellen)?
21. Hat das BAFA im Zusammenhang mit Frage 20 Ermittlungen
aufgenommen, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch nach Art und Zeitraum der
Ermittlung nach dem LkSG, KfW-Portfolio, Land, Wirtschaftsbereich
darstellen)?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass derartige Meldungen
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegen. Folglich
liegen auch keine Erkenntnisse über in diesem Zusammenhang aufgenommene
Ermittlungen vor.
Jahr
Vertragsschluss
Anzahl der Projekte mit
staatlichen Akteuren
Anzahl sämtlicher
Projekte
Anteil Projekte mit
staatlichen Akteuren an
Gesamtprojekten (in %)
Summe Zusagen (in Mio.
EUR) an
staatliche Akteure
Summe Zusagen (in
Mio. EUR)
sämtlicher Projekte
Anteil Zusagen an
staatliche Akteure an
Gesamtzusagen (in %) *
2010 179 234 76,50% 3.522,16 4.359,49 80,79%
2011 210 274 76,64% 2.864,09 4.048,94 70,74%
2012 242 304 79,61% 3.605,44 4.333,98 83,19%
2013 232 302 76,82% 3.939,50 4.940,39 79,74%
2014 233 308 75,65% 5.644,94 6.787,24 83,17%
2015 234 272 86,03% 5.449,48 6.161,10 88,45%
2016 229 282 81,21% 6.003,19 6.911,63 86,86%
2017 289 364 79,40% 6.447,36 7.679,94 83,95%
2018 253 318 79,56% 7.115,42 8.343,72 85,28%
2019 316 400 79,00% 6.482,37 8.220,54 78,86%
2020 269 343 78,43% 9.087,84 10.758,96 84,47%
2021 242 311 77,81% 6.673,21 8.347,44 79,94%
2022 342 387 88,37% 9.656,65 10.903,16 88,57%
2023 257 325 79,08% 7.634,20 9.050,02 84,36%
2024 49 57 85,96% 1.717,69 2.096,44 81,93%
*Ohne Mandate
Anteil der Projekte mit staatlichen Akteuren an sämtlichen Projekten der KfW Entwicklungsbank (nach Jahren)
Globalen Südens“
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch „soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des
Seite 1 von 1
KfW beteiligt seit Beteiligungsname * Fondstyp Zieldatum Exit** Laufzeit unbegrenzt Sitzland Beteiligungsvolumen KfW
kumuliert in Mio. EUR
Gesamtvolumen Fonds in
Mio. EUR
Website
15.05.2005
EUROPAEISCHER FONDS FUER
SUEDOSTEUROPA Fremdkapitalfonds 31.12.2042 JA Luxemburg 263,40 802,70 EFSE
05.09.2007 THE CURRENCY EXCHANGE FUND N.V Spezialfonds JA Niederlande 232,09 535,44 Homepage
05.02.2009
MICROFINANCE ENHANCEMENT FACILITY
S.A., SICAV-SIF Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 307,65 583,07 GGSF
05.10.2009 ICF DEBT POOL LLP Fremdkapitalfonds 31.12.2028 NEIN Großbritannien 469,72 0,94
ICF Debt Pool - Cordiant
Capital
17.12.2009 GREEN FOR GROWTH FUND SA, SICAV-SIF Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 225,76 649,56
Green for Growth Fund
(ggf.lu)
22.12.2009
GLOBAL CLIMATE PARTNERSHIP FUND SA,
SICAV-SIF Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 159,93 445,76
GCPF - Your partner for the
climate transition
05.05.2010
REGIONAL MSME INVESTMENT FUND FOR
SUB-SAHARAN AFRICA SA Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 52,70 131,33 Homepage
31.05.2010 RURAL IMPULSE FUND II S. A., SICAV-SIF Fremdkapitalfonds 20.06.2022 NEIN Luxemburg 10,00 60,25 ./.
24.02.2011 SARVA CAPITAL LLC Eigenkapitalfonds 15.09.2024 NEIN Mauritius 9,41 60,77 ./.
10.08.2011
AFRICA AGRICULTURE AND TRADE
INVESTMENT FUND SICAV Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 160,67 246,32
Home - AATIF – Africa
Agriculture and Trade
Investment Fund
11.08.2011 SANAD FUND FOR MSME SA, SICAV-SIF Fremdkapitalfonds 30.06.2041 NEIN Luxemburg 305,88 440,85 Homepage
30.09.2011 AAVISHKAAR INDIA II COMPANYLTD Eigenkapitalfonds 30.09.2025 NEIN Mauritius 27,86 98,74
Venture capital financing &
Impact Investment |
Aavishkaar Capital
19.12.2011
PROGRESSION EASTERN AFRICAN
MICROFINANCE EQUITY FUND Eigenkapitalfonds 31.12.2022 NEIN Mauritius 9,19 37,45 ./.
20.01.2012 WWB CAPITAL PARTNERS, LP Eigenkapitalfonds 30.06.2024 NEIN USA 5,63 47,48 Homepage
15.02.2012 SHORECAP II LIMITED Eigenkapitalfonds 31.12.2022 NEIN Mauritius 11,25 75,33 ./.
27.06.2012
MICROFINANCE INITIATIVE FOR ASIA DEBT
FUND SA, SICAV-SIF Fremdkapitalfonds 26.06.2026 NEIN Luxemburg 60,79 151,34 ./.
13.07.2012 PME CROISSANCE S.A. Eigenkapitalfonds 30.06.2024 NEIN Marokko 3,94 40,52 ./.
28.12.2012
REGIONAL EDUCATION FINANCE FUND FOR
AFRICA SA SICAV-SIF Fremdkapitalfonds 01.01.2037 NEIN Luxemburg 24,63 52,94 Homepage
29.10.2013 FAIRTRADE ACCESS FUND S.A., SICAV-SIF Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 17,14 43,81 Incofin FAF
02.12.2013 RESPONSABILITY PARTICIPATIONS AG Eigenkapitalfonds 31.12.2026 NEIN Schweiz 26,29 136,75 Homepage
05.12.2013 DWM INCLUSIVE FINANCE EQUITY FUND II Eigenkapitalfonds 05.12.2023 NEIN Luxemburg 4,89 35,27
Home - Developing World
Markets (dwmarkets.com)
20.12.2013 ALCB FUND S.A. SICAV-RAIF Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 130,93 111,61 ALCB Fund
20.12.2013 INSURESILIENCE INVESTMENT FUND Eigenkapitalfonds 31.12.2029 NEIN Luxemburg 75,32 103,81
InsuResilience Investment
Fund
23.12.2013 FCPR TUNINVEST CROISSANCE Eigenkapitalfonds 31.01.2025 NEIN Tunesien 1,70 7,79 ./.
29.08.2014 GROFIN SGB FUND LIMITED PARTNERSHIP Fremdkapitalfonds JA Mauritius 16,53 87,79 ./.
09.10.2014
IHS GREEN HOUSING GERMANY FEEDER
(PTY) LTD. Eigenkapitalfonds 23.07.2024 NEIN Südafrika 22,50 46,23 ./.
03.06.2015 AAVISHKAAR FRONTIER FUND Eigenkapitalfonds 03.06.2025 NEIN Mauritius 9,38 45,03
Aavishkaar | Proparco -
Groupe Agence Française de
Développement
07.12.2015
LENDING FOR AFRICAN FARMING COMPANY
LAFCO Fremdkapitalfonds 31.12.2032 JA Mauritius 27,02 30,53 Lending for African Farming
08.04.2016 ENTERPRISE INNOVATION FUND C.V. Eigenkapitalfonds 02.09.2025 NEIN Niederlande 8,00 41,43 ./.
21.06.2016 ECO-BUSINESS FUND S.A. SICAV-SIF, ECO-
BUSINESS I
Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 198,56 305,95 eco.business Fund: Promoting
sustainable business
practices and biodiversity
conservation
(ecobusiness.fund)
12.01.2017
IHS FUND II SSA (MAURITIUS) FEEDER A
(ROW) L.P. Eigenkapitalfonds 30.06.2026 NEIN Mauritius 29,03 30,47 Fund ll SSA | IHS Investments
14.07.2017 NOMOU JORDAN FUND Eigenkapitalfonds JA Mauritius 8,87 22,37 Homepage
13.12.2017 SHORECAP III, LP Eigenkapitalfonds 13.12.2027 NEIN Mauritius 4,88 50,70 ./.
15.12.2017 OMNIVORE PARTNERS OFFSHORE FUND 2 Eigenkapitalfonds 30.04.2027 NEIN Mauritius 11,15 25,30 Homepage
Übersicht über Fondsbeteiligungen der KfW Entwicklungsbank (Stichtag 31.12.2023)
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch „soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des Globalen Südens“
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KfW beteiligt seit Beteiligungsname * Fondstyp Zieldatum Exit** Laufzeit unbegrenzt Sitzland Beteiligungsvolumen KfW
kumuliert in Mio. EUR
Gesamtvolumen Fonds in
Mio. EUR
Website
Übersicht über Fondsbeteiligungen der KfW Entwicklungsbank (Stichtag 31.12.2023)
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch „soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des Globalen Südens“
10.12.2018
PARTECH AFRICA SOCIETE DE LIBRE
PARTENARIAT Eigenkapitalfonds 18.12.2027 NEIN Frankreich 11,85 124,29 Homepage
17.12.2018
AFRICAN GUARANTEE FUND FOR SM. AND
MED.-SIZED ENTERP. LTD Spezialfonds JA Mauritius 57,89 212,71
African Guarantee Fund -
English
21.12.2018
AFRICINVEST FINANCIAL INCLUSION VEHICLE
LLC Eigenkapitalfonds JA Mauritius 26,76 135,27
AfricInvest, private equity firm
in Africa
28.12.2018
AFRICINVEST FINANCIAL SECTOR LIMITED
LLC Eigenkapitalfonds 31.12.2023 NEIN Mauritius 10,00 60,59
AfricInvest, private equity firm
in Africa
30.04.2019 ENCOURAGE SOLAR FINANCE, L.P Eigenkapitalfonds 30.04.2028 NEIN Mauritius 15,77 57,21 Encourage Capital - A new
kind of investment firm that
seeks to make profitable
investments that solve critical
social and environmental
issues. | Encourage Solar
Finance
27.08.2019 ECO-BUSINESS FUND S.A., SICAV- SIF, ECO-
BUSINESS II SUB-FUND
Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 64,00 88,01 eco.business Fund: Promoting
sustainable business
practices and biodiversity
conservation
(ecobusiness.fund)
30.10.2019 SUSTAINABLE OCEAN FUND Spezialfonds 29.06.2027 NEIN Luxemburg 26,10 123,81 Homepage
14.11.2019
AFRICAGROW GMBH & CO. GESCHLOSSENE
INVESTMENT KG Eigenkapitalfonds 13.11.2037 NEIN Deutschland 100,00 200,00 AfricaGrow (allianzgi.com)
11.12.2019 FEI ONGRID LP Fremdkapitalfonds 11.12.2036 NEIN Mauritius 48,85 136,48
Portal | The Facility for Energy
Inclusion FEI Africa
11.12.2019 FEI-OGEF LP Fremdkapitalfonds 11.12.2031 NEIN Mauritius 15,57 61,13
Portal | The Facility for Energy
Inclusion FEI Africa
11.12.2019
LIGHTSMITH CLIMATE RESILIENCE PARTNERS
SCSP RAIF Eigenkapitalfonds 24.12.2029 NEIN Luxemburg 19,83 159,70 ./.
13.12.2019
LATIN AMERICAN GREEN BOND FUND S.A.,
SICAV-SIF Fremdkapitalfonds JA Luxemburg 109,92 124,45 lagreen.lu
23.12.2019 AZUR INNOVATION Eigenkapitalfonds 31.12.2029 NEIN Marokko 3,11 20,25 ./.
26.03.2020 WWB CAPITAL PARTNERS II, L.P. Eigenkapitalfonds 26.03.2032 NEIN Mauritius 24,76 73,55 Homepage
12.11.2020
INCOFIN INCLUSIVE FINANCE FUND SA SICAV-
RAIF Fremdkapitalfonds 09.11.2025 JA Luxemburg 45,20 45,38 ./.
11.12.2020
AFRICAGOGREEN FUND FOR RENEWABLE
ENERGY AND ENERGY EF Fremdkapitalfonds 11.12.2035 NEIN Luxemburg 46,13 47,62
Africa Go Green Fund AGoGF
(agg-fund.com)
11.12.2020
SOCIAL ENTERPRISE FUND FOR
AGRICULTURE IN AFRICA Fremdkapitalfonds 31.12.2033 NEIN Luxemburg 20,00 20,00 Homepage
14.12.2020 CLIMATE FINANCE PARTNERSHIP FUND SCSP Eigenkapitalfonds 31.12.2033 NEIN Luxemburg 28,13 647,61 ./.
14.12.2020
COVID-19 EM. AND FR. MARKETS MSME SUP.
FUND SCSP SICAV-RAIF Fremdkapitalfonds 31.12.2027 NEIN Luxemburg 55,11 178,87 ./.
06.12.2021
VERDANT CAPITAL HYBRID FUND I GMBH &
CO. KG Sonstige 06.12.2033 NEIN Deutschland 31,87 33,74 Homepage
08.12.2021
EMERGING MARKET CLIMATE ACTION FUND,
SCSP SICAV-RAIF Eigenkapitalfonds 30.06.2038 NEIN Luxemburg 55,00 255,00
Emerging Market Climate
Action Fund | AllianzGI & EIB
13.12.2021
AFRICA CONSERVATION AND COMMUNITIES
TOURISM FUND, SCSP Fremdkapitalfonds 13.06.2033 NEIN Luxemburg 26,48 45,39
Africa Conservation &
Communities Tourism Fund
(acct.fund)
15.12.2021 ESG FIRST FUND SCSP Spezialfonds 31.12.2033 NEIN Luxemburg 50,90 50,90 ./.
22.12.2021
RESPONSABILITY CLIMATE SMART
AGRICULTURE+FOOD SYSTEMS FUND Fremdkapitalfonds 22.12.2031 NEIN Luxemburg 12,59 13,06 Homepage
27.12.2021
PAF II FEEDER GMBH & CO. GESCHLOSSENE
INVKG Eigenkapitalfonds 13.12.2034 NEIN Deutschland 45,00 45,00 ./.
29.12.2021
THE ENTERPRISE EXPANSION AND IMPACT
PLATFORM RAIF Eigenkapitalfonds 04.04.2032 NEIN Luxemburg 10,00 10,00 ./.
22.08.2022
INSURESILIENCE INVESTMENT FUND PRIVATE
EQUITY II SCA SICAV-RA Eigenkapitalfonds 22.02.2034 NEIN Luxemburg
15,00
24,65
InsuResilience Investment
Fund
01.12.2022 FONDS DE FONDS ANAVA Eigenkapitalfonds 03.02.2042 NEIN Tunesien 20,00 60,10 Smart Capital — Anava
Seite 2 von 3
KfW beteiligt seit Beteiligungsname * Fondstyp Zieldatum Exit** Laufzeit unbegrenzt Sitzland Beteiligungsvolumen KfW
kumuliert in Mio. EUR
Gesamtvolumen Fonds in
Mio. EUR
Website
Übersicht über Fondsbeteiligungen der KfW Entwicklungsbank (Stichtag 31.12.2023)
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch „soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des Globalen Südens“
27.12.2022
E3 LOW CARBON ECONOMY FUND I SCS
SICAV-RAIF Eigenkapitalfonds 01.07.2035 NEIN Luxemburg 19,96 19,96
Our Funds – E3 Capital (e3-
cap.com)
30.12.2022
WOMENS AND CHILDRENS HEALTH
TECHNOLOGY EU FUND SCSP Eigenkapitalfonds 12.12.2031 NEIN Luxemburg 9,99 49,36 Fund Manager Homepage
15.02.2023
OMNIVORE AGRITECH & CLIMATE
SUSTAINABILITY VCC Eigenkapitalfonds 15.02.2033 NEIN Singapur 0,00 0,00 Omnivore
24.11.2023
RESPONSABILITY ASIA CLIMATE FUND, SICAV-
RAIF Fremdkapitalfonds 24.11.2023 NEIN Luxemburg 0,00 0,00 ./.
15.12.2023 AQUA-SPARK AFRICA COOEPERATIEVE U.A. Eigenkapitalfonds 15.12.2038 JA Niederlande 0,00 0,00
Aqua Spark - investing in
solutions (aqua-spark.nl)
3.958,45 8.709,75
* Fondsname entsprechend Handelsregisterauszug
** KfW verhandelt sukzessive Exitstrategien auch für Fonds mit unbegrenzter Laufzeit.
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Jahr des
Vertragsabschlusses
Land Vorhaben Status* Förderinstrument
Finanzierungsvolumen in Mio.
EUR
2011 Bangladesch
Rehabilitierung/Modernisierung
Kraftwerk Ashuganj
abgeschlossen (2017) HH-Mittel Zuschuss 3,24
2012 China
Eastern Tianshui Central Heating
Project
abgeschlossen (2018) Förderkredit 14,78
Mischfinanzierung/
Zinsverbilligung
2012 Serbien
Energieeffizienz durch
umweltgerechtes
Kohlequalitätsmanagement
abgeschlossen (2024) HH-Mittel Zuschuss 1,5
2013 Uruguay
Kofinanzierung des Kombikraftwerks
"Punta del Tigre B"
abgeschlossen (2020) Förderkredit 54,1
2013 Indien
NTPC Emission Reduction
Programme
abgeschlossen (2022) Förderkredit 95
2013 Indien
NTPC Emission Reduction
Programme - Mouda II
abgeschlossen (2022) Förderkredit 55
2013 Mongolei
Hohehot District Heating Project,
Inner Mongolia
abgeschlossen (2018) Förderkredit 34,99
2013 China Wuwei District Heating abgeschlossen (2019) Förderkredit 66,76
2014 Ägypten
Umweltmaßnahmen/Modernisierung
thermischer Kraftwerke Phase III
abgeschlossen (2022) Zinsverbilligung 21,46
2014 Südafrika
DBSA - Refinanzierung für Gas-
Kombikraftwerke*
abgeschlossen (2023) Förderkredit 23
2014 Südafrika
IDC - Refinanzierung für Gas-
Kombikraftwerke*
abgeschlossen (2023) Förderkredit 18,8
2015 Südafrika
DBSA - Refinanzierung für Gas-
Kombikraftwerke (Teil II)*
abgeschlossen (2023) Förderkredit 22,6
2015 Nordmazedonien
Sektorprogramm zur Förderung von
Energieeffizienz und Erneuerbaren
Energien Phase IV
laufend Zinsverbilligung 39
2016 Mongolei Programm Energieeffizienz abgeschlossen (2023) HH-Mittel Zuschuss 4,5
2017 Mongolei Programm Energieeffizienz abgeschlossen (2023) HH-Mittel Zuschuss 5
2019 Serbien
Rehabilitierung der
Fernwärmesysteme in Serbien
(Phase V)
laufend Zinsverbilligung 30
2020 China
Houma Gas-fired District Heating
Project
laufend Förderkredit 50
2022 Ukraine Ukraine Energy Support Fund laufend HH-Mittel Zuschuss 99,5
2023 Ukraine Ukraine Energy Support Fund laufend HH-Mittel Zuschuss 54,3
766,03
Jahr
Gesamtzusagen der FZ in Mio.
EUR
Summe der Projekte mit
fossilem Bezug in Mio.
EUR
Anteil der Projekte mit
fossilem Bezug an den
Gesamtzusagen in %
2010 4.359,49 0 0
2011 4.049,34 3,24 0,08
2012 4.333,98 88,78 2,05
2013 4.940,39 305,88 6,19
2014 6.787,58 63,26 0,93
2015 6.164,68 61,6 1
2016 6.911,63 4,5 0,07
2017 7.679,94 5 0,07
2018 8.343,72 0 0
2019 8.220,54 30 0,36
2020 10.760,55 50 0,46
2021 8.347,44 0 0
2022 10.903,16 99,5 0,91
2023 9.050,02 54,3 0,6
Übersicht des Anteils an Finanzierungen fossiler Projekte der Förderung, des Transports und der
Energiegewinnung von und mit Gas, Kohle, Öl
*Projekte der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) haben (anders als Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit) keine festen Laufzeiten. FZ-Mittel finanzieren Investitionen der Partnerländer
und werden nach Vertragsabschluss entsprechend dem Projektfortschritt ausgezahlt.
Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch „soziales Engagement mit Rendite“ in
Ländern des Globalen Südens“
2012 Serbien
Energieeffizienz durch
umweltgerechtes
Kohlequalitätsmanagement
abgeschlossen (2024) 72,5
Übersicht über fossile Projekte der Förderung, des Transports und der Energiegewinnung von und mit Gas, Kohle, Öl
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Nr. Beteiligungsname
KfW-
Beteiligungsvolumen
in Mio. EUR
1 AFRICA AGRICULTURE AND TRADE INVESTMENT FUND SICAV 160,67
2 AFRICA CONSERVATION AND COMMUNITIES TOURISM FUND, SCSP 26,48
3 AFRICAGOGREEN FUND FOR RENEWABLE ENERGY AND ENERGY EF 46,13
4 AFRICAGROW GMBH & CO. GESCHLOSSENE INVESTMENT KG 100
5 AFRICAN GUARANTEE FUND FOR SM. AND MED.-SIZED ENTERP. LTD 57,89
6 CLIMATE FINANCE PARTNERSHIP FUND SCSP 28,13
7 COVID-19 EM. AND FR. MARKETS MSME SUP. FUND SCSP SICAV-RAIF 55,11
8 ECO-BUSINESS FUND S.A. SICAV-SIF, ECO-BUSINESS I 198,56
9 ECO-BUSINESS FUND S.A., SICAV- SIF, ECO-BUSINESS II SUB-FUND 64
10 EMERGING MARKET CLIMATE ACTION FUND, SCSP SICAV-RAIF 55
11 ESG FIRST FUND SCSP 50,9
12 EUROPAEISCHER FONDS FUER SUEDOSTEUROPA 263,40
13 FEI ONGRID LP 48,85
14 FEI-OGEF LP 15,57
15 GLOBAL CLIMATE PARTNERSHIP FUND SA, SICAV-SIF 159,92
16 MICROFINANCE ENHANCEMENT FACILITY S.A., SICAV-SIF 307,65
17 GREEN FOR GROWTH FUND SA, SICAV-SIF 225,76
18 GROFIN SGB FUND LIMITED PARTNERSHIP 16,53
19 INSURESILIENCE INVESTMENT FUND 60,32
20 INSURESILIENCE INVESTMENT FUND PRIVATE EQUITY II SCA SICAV-RA 15
21 LATIN AMERICAN GREEN BOND FUND S.A., SICAV-SIF 109,92
22 LIGHTSMITH CLIMATE RESILIENCE PARTNERS SCSP RAIF 19,83
23 MICROFINANCE INITIATIVE FOR ASIA DEBT FUND SA, SICAV-SIF 60,79
24 PROGRESSION EASTERN AFRICAN MICROFINANCE EQUITY FUND 9,8
25 REGIONAL EDUCATION FINANCE FUND FOR AFRICA SA SICAV-SIF 24,63
26 REGIONAL MSME INVESTMENT FUND FOR SUB-SAHARAN AFRICA SA 52,7
27 RESPONSABILITY CLIMATE SMART AGRICULTURE+FOOD SYSTEMS FUND 12,59
28 SANAD FUND FOR MSME SA, SICAV-SIF 305,88
29 THE CURRENCY EXCHANGE FUND N.V. 95,24
30 THE ENTERPRISE EXPANSION AND IMPACT PLATFORM RAIF 10
31 WOMENS AND CHILDRENS HEALTH TECHNOLOGY EU FUND SCSP 9,99
32 WWB CAPITAL PARTNERS II, L.P. 24,77
2.692,01
Beteiligung der KfW Entwicklungsbank an strukturierten Fonds (Stichtag 31.12.2022)
Anlage 4 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 9 der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch
„soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des Globalen Südens“
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Nr. Beteiligungsname Staatlich
andere
Investoren
1
AFRICA AGRICULTURE AND TRADE INVESTMENT FUND
SICAV
67% 33%
2
AFRICA CONSERVATION AND COMMUNITIES TOURISM
FUND, SCSP
58% 42%
3
AFRICAGOGREEN FUND FOR RENEWABLE ENERGY AND
ENERGY EF
81% 19%
4
AFRICAGROW GMBH & CO. GESCHLOSSENE
INVESTMENT KG
50% 50%
5
AFRICAN GUARANTEE FUND FOR SM. AND MED.-SIZED
ENTERP. LTD
41% 59%
6 CLIMATE FINANCE PARTNERSHIP FUND SCSP 4% 96%
7
COVID-19 EM. AND FR. MARKETS MSME SUP. FUND
SCSP SICAV-RAIF
40% 60%
8 ECO-BUSINESS FUND S.A. SICAV-SIF, ECO-BUSINESS I 34% 66%
9
ECO-BUSINESS FUND S.A., SICAV- SIF, ECO-BUSINESS II
SUB-FUND
64% 36%
10
EMERGING MARKET CLIMATE ACTION FUND, SCSP
SICAV-RAIF
22% 78%
11 ESG FIRST FUND SCSP 100% 0%
12 EUROPAEISCHER FONDS FUER SUEDOSTEUROPA 35% 65%
13 FEI ONGRID LP 45% 55%
14 FEI-OGEF LP 27% 73%
15 GLOBAL CLIMATE PARTNERSHIP FUND SA, SICAV-SIF 26% 74%
16 GLOBAL GENDER-SMART FUND S.A., SICAV-SIF 27% 73%
17 GREEN FOR GROWTH FUND SA, SICAV-SIF 30% 70%
18 GROFIN SGB FUND LIMITED PARTNERSHIP 41% 59%
19 INSURESILIENCE INVESTMENT FUND 31% 69%
20
INSURESILIENCE INVESTMENT FUND PRIVATE EQUITY II
SCA SICAV-RA
61% 39%
21 LATIN AMERICAN GREEN BOND FUND S.A., SICAV-SIF 80% 20%
22
LIGHTSMITH CLIMATE RESILIENCE PARTNERS SCSP
RAIF
12% 88%
23
MICROFINANCE INITIATIVE FOR ASIA DEBT FUND SA,
SICAV-SIF
33% 67%
24
PROGRESSION EASTERN AFRICAN MICROFINANCE
EQUITY FUND
22% 78%
25
REGIONAL EDUCATION FINANCE FUND FOR AFRICA SA
SICAV-SIF
47% 53%
26
REGIONAL MSME INVESTMENT FUND FOR SUB-
SAHARAN AFRICA SA
44% 56%
27
RESPONSABILITY CLIMATE SMART
AGRICULTURE+FOOD SYSTEMS FUND
96% 4%
28 SANAD FUND FOR MSME SA, SICAV-SIF 71% 29%
29 THE CURRENCY EXCHANGE FUND N.V 43% 57%
30
THE ENTERPRISE EXPANSION AND IMPACT PLATFORM
RAIF
100% 0%
Beteiligung an strukturierten Fonds - Anteil an staatlichen Geldern sowie anderer Investoren (Stichtag
31.12.2022)
Anlage 4a zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 9a) der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch
„soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des Globalen Südens“
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Nr. Beteiligungsname Staatlich
andere
Investoren
Beteiligung an strukturierten Fonds - Anteil an staatlichen Geldern sowie anderer Investoren (Stichtag
31.12.2022)
Anlage 4a zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 9a) der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch
„soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des Globalen Südens“
31
WOMENS AND CHILDRENS HEALTH TECHNOLOGY EU
FUND SCSP
19% 81%
32 WWB CAPITAL PARTNERS II, L.P. 39% 61%
Seite 2 von 2
Nr. Beteiligungsname KfW beteiligt seit:
Beteiligungsvolumen in
Mio. EUR
1 ESG FIRST FUND SCSP 15.12.2021 50,9
2 FEI ONGRID LP 11.12.2019 48,85
3 FEI-OGEF LP 11.12.2019 15,57
4
THE ENTERPRISE EXPANSION AND IMPACT
PLATFORM RAIF
29.12.2021 10
5
WOMENS AND CHILDRENS HEALTH TECHNOLOGY
EU FUND SCSP
30.12.2022 9,99
6
AFRICA CONSERVATION AND COMMUNITIES
TOURISM FUND, SCSP
13.12.2021 26,48
7
AFRICAGOGREEN FUND FOR RENEWABLE ENERGY
AND ENERGY EF
11.12.2020 46,13
8
AFRICAGROW GMBH & CO. GESCHLOSSENE
INVESTMENT KG
14.11.2019 100
9
AFRICAN GUARANTEE FUND FOR SM. AND MED.-
SIZED ENTERP. LTD
17.12.2018 57,89
10 CLIMATE FINANCE PARTNERSHIP FUND SCSP 14.12.2020 28,13
11
COVID-19 EM. AND FR. MARKETS MSME SUP. FUND
SCSP SICAV-RAIF
14.12.2020 55,11
12
ECO-BUSINESS FUND S.A., SICAV- SIF, ECO-
BUSINESS II SUB-FUND
27.08.2019 64
13
EMERGING MARKET CLIMATE ACTION FUND, SCSP
SICAV-RAIF
08.12.2021 55
14 INSURESILIENCE INVESTMENT FUND 20.12.2013 60,32
15
INSURESILIENCE INVESTMENT FUND PRIVATE
EQUITY II SCA SICAV-RA
22.08.2022 15
16
REGIONAL EDUCATION FINANCE FUND FOR AFRICA
SA SICAV-SIF
28.08.2012 24,63
17
RESPONSABILITY CLIMATE SMART
AGRICULTURE+FOOD SYSTEMS FUND
22.12.2021 12,59
Nr. Beteiligungsname KfW beteiligt seit:
Beteiligungsvolumen in
Mio. EUR
1
AFRICA AGRICULTURE AND TRADE INVESTMENT
FUND SICAV
10.08.2011 136,43
2
AFRICA AGRICULTURE AND TRADE INVESTMENT
FUND SICAV
10.08.2011 24,24
4
ECO-BUSINESS FUND S.A. SICAV-SIF, ECO-
BUSINESS I
21.06.2016 46,88
5 EUROPAEISCHER FONDS FUER SUEDOSTEUROPA 15.12.2005 166,8
6 EUROPAEISCHER FONDS FUER SUEDOSTEUROPA 15.12.2005 96,6
8
GLOBAL CLIMATE PARTNERSHIP FUND SA, SICAV-
SIF
22.12.2009 70,31
9 GREEN FOR GROWTH FUND SA, SICAV-SIF 17.12.2009 144
10 GREEN FOR GROWTH FUND SA, SICAV-SIF 17.12.2009 81,76
12
LATIN AMERICAN GREEN BOND FUND S.A., SICAV-
SIF
13.12.2019 25
16
MICROFINANCE INITIATIVE FOR ASIA DEBT FUND SA,
SICAV-SIF
27.06.2012 21,42
18
REGIONAL MSME INVESTMENT FUND FOR SUB-
SAHARAN AFRICA SA
05.05.2010 9,38
19 SANAD FUND FOR MSME SA, SICAV-SIF 11.08.2011 264,03
20 SANAD FUND FOR MSME SA, SICAV-SIF 11.08.2011 41,85
21 WWB CAPITAL PARTNERS II, L.P. 26.03.2020 19,14
Investor
KfW Treuhandbeteiligung (THB) (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMWK)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMWK)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
KfW THB (BMZ)
Investor
KfW THB (BMZ)
KfW Förderbeteiligung (FöB)
KfW FöB
ECO-BUSINESS FUND S.A. SICAV-SIF, ECO-
BUSINESS I
21.06.2016 KfW THB (BMZ) 151,68
KfW FöB
KfW THB (BMZ)
KfW FöB
GLOBAL CLIMATE PARTNERSHIP FUND SA, SICAV-
SIF
22.12.2009 KfW THB (BMWK) 89,61
MICROFINANCE ENHANCEMENT FACILITY S.A.,
SICAV-SIF
05.12.2009 KfW FöB 121,88
KfW THB (BMZ)
KfW FöB
LATIN AMERICAN GREEN BOND FUND S.A., SICAV-
SIF
13.12.2019 KfW THB (BMZ) 84,92
KfW FöB
MICROFINANCE ENHANCEMENT FACILITY S.A.,
SICAV-SIF
05.12.2009 KfW THB (BMZ) 185,77
39,37
KfW FöB
REGIONAL MSME INVESTMENT FUND FOR SUB-
SAHARAN AFRICA SA
05.05.2010 KfW THB (BMZ) 43,32
MICROFINANCE INITIATIVE FOR ASIA DEBT FUND SA,
SICAV-SIF
27.06.2012 KfW THB (BMZ)
3
7
11
13
14
15
Beteiligung an Fonds mit (ausschließlich) einer Erstverlusttranche (1), mit einer Erstverlusttranche und weiteren Beteilungen (2) und ohne
Erstverlusttranche (3) (Stichtag 31.12.2022)
Anlage 4b zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 9b) der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch „soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des
Globalen Südens“
17
1. Ausschließlich Erstverlusttranchen
2. Erstverlusttranchen des BMZ / BMWK und andere Tranchen
KfW FöB
KfW THB (BMZ)
KfW FöB
KfW THB (BMZ)
Seite 1 von 2
Beteiligung an Fonds mit (ausschließlich) einer Erstverlusttranche (1), mit einer Erstverlusttranche und weiteren Beteilungen (2) und ohne
Erstverlusttranche (3) (Stichtag 31.12.2022)
Anlage 4b zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 9b) der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch „soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des
Globalen Südens“
22 WWB CAPITAL PARTNERS II, L.P. 26.03.2020 5,63
Beteiligungsvolumen
in Mio. EUR
1 GROFIN SGB FUND LIMITED PARTNERSHIP 29.08.2014 KfW THB (BMZ) Senior-Shares 16,53
2
LIGHTSMITH CLIMATE RESILIENCE PARTNERS SCSP
RAIF
11.12.2019 KfW THB (BMZ) Senior-Shares 19,83
3 THE CURRENCY EXCHANGE FUND N.V 05.09.2007 KfW FöB Senior-Shares 95,24
PROGRESSION EASTERN AFRICAN MICROFINANCE
EQUITY FUND
19.12.2011
KfW FöB
(gleichrangig)
3. Nur Senior Tranchen
Nr. Beteiligungsname KfW beteiligt seit: Investor Tranche
5
PROGRESSION EASTERN AFRICAN MICROFINANCE
EQUITY FUND
19.12.2011
23
24
KfW (THB)
(gleichrangig) 4,8
KfW FöB
Seite 2 von 2
Nr. Beteiligungsname
KfW
beteiligt
seit:
Beteiligungsvolumen KfW mit
Eigenmitteln in
Mio. EUR
Beteiligungsvolume
n KfW im Auftrag
des BMZ (THB) in
Mio. EUR
Beteiligungsvolumen
DEG in Mio. EUR
1
AFRICA GROW GMBH & CO.
GESCHLOSSENE
INVESTMENT KG
14.11.2019 0 100 30
Beteiligung an Fonds, an denen zusätzliche BMZ und/oder DEG beteiligt ist (Stichtag 31.12.2022)
Anlage 4c zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 9c) der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch „soziales
Engagement mit Rendite“ in Ländern des Globalen Südens“
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Fondsname Name des Instruments
Volumen in Mio. EUR
finanziert durch BMZ
(Stichtag 12/2023)
Volumen in Mio. EUR
finanziert durch BMWK
(Stichtag 12/2023)
Kommentare
AAVISHKAAR FRONTIER FUND Technical Assistance Facility 2 0
AFRICA AGRICULTURE AND TRADE INVESTMENT FUND SICAV Technical Assistance Facility 12 0
AFRICAGOGREEN FUND FOR RENEW- ABLE ENERGY A ENERGY EFFICIENC Technical Assistance Facility 3 0
AFRICAGROW GMBH & CO. GESCHLOSSENE INVESTMENT KG Technical Assistance Facility 15 0
AFRICAN GUARANTEE FUND FOR SM. AND MED.-SIZED ENTERP. LTD Technical Assistance Facility 0 0 Finanzierung durch andere Geber
AFRICINVEST FINANCIAL INCLUSION VEHICLE LLC Technical Assistance Facility 2 0
ALCB FUND S.A. SICAV-RAIF Technical Assistance Facility 2,5 0
AQUA-SPARK AFRICA COOEPERATIEVE U.A. Technical Assistance Facility 1 0
ECO-BUSINESS FUND S.A. SICAV-SIF, ECO-BUSINESS I Technical Assistance Facility 2 0
ECO-BUSINESS FUND S.A., SICAV- SIF, ECO-BUSINESS II SUB-FUND Technical Assistance Facility 4 0
ENCOURAGE SOLAR FINANCE, L.P Technical Assistance Facility 1 0
ESG FIRST FUND SCSP Technical Assistance Facility 2 0
EUROPAEISCHER FONDS FUER SUEDOSTEUROPA Technical Assistance Facility 7,7 0
FAIRTRADE ACCESS FUND S.A., SICAV-SIF Technical Assistance Facility 3 0
FEI ONGRID LP Technical Assistance Facility 0 0 Finanzierung durch andere Geber
FEI-OGEF LP Technical Assistance Facility 0 0 Finanzierung durch andere Geber
FONDS DE FONDS ANAVA Begleitmaßnahme 1 0
GLOBAL CLIMATE PARTNERSHIP FUND SA, SICAV-SIF Technical Assistance Facility 0 1
GREEN FOR GROWTH FUND SOUTHEAST EUROPE SA, SICAV-SIF Technical Assistance Facility 3 0
GROFIN SGB FUND LIMITED PARTNERSHIP Technical Assistance Facility 3 0
INSURESILIENCE INVESTMENT FUND , SICAV-RAIF Technical Assistance Facility 11,3 0
INSURESILIENCE INVESTMENT FUND PRIVATE EQUITY II SCA SICAV-RA Technical Assistance Facility 2 0
LATIN AMERICAN GREEN BOND FUND S.A., SICAV-SIF Technical Assistance Facility 2,4 0
LENDING FOR AFRICAN FARMING COMPANY LAFCO Begleitmaßnahme 2 0
LIGHTSMITH CLIMATE RESILIENCE PARTNERS SCSP RAIF Technical Assistance Facility 3 0
MICROFINANCE ENHANCEMENT FACILITY Technical Assistance Facility 2 0
MICROFINANCE INITIATIVE FOR ASIA DEBT FUND SA, SICAV-SIF Technical Assistance Facility 2 0
NOMOU JORDAN FUND Technical Assistance Facility 3 0
PAF II FEEDER GMBH & CO. GESCHLOSSENE INVKG Technical Assistance Facility 5 0
REGIONAL EDUCATION FINANCE FUND FOR AFRICA SA SICAV-SIF Technical Assistance Facility 3,5 0
REGIONAL MSME INVESTMENT FUND FOR SUB-SAHARAN AFRICA SA Technical Assistance Facility 5 0
RESPONSABILITY ASIA CLIMATE FUND, SICAV-RAIF Technical Assistance Facility 1 0
RESPONSABILITY CLIMATE SMART AGRICULTURE+FOOD SYSTEMS FUND Technical Assistance Facility 2 0
SANAD FUND FOR MSME SA, SICAV-SIF Technical Assistance Facility 3,25 0
SHORECAP III, LP Technical Assistance Facility 1,34 0
SOCIAL ENTERPRISE FUND FOR AGRICULTURE IN AFRICA Technical Assistance Facility 3,25 0
THE CURRENCY EXCHANGE FUND N.V Technical Assistance Facility 0 0 Finanzierung durch Rückflüsse aus dem Fonds
THE ENTERPRISE EXPANSION AND IMPACT PLATFORM RAIF Technical Assistance Facility 0 0 Finanzierung durch andere Geber
VERDANT CAPITAL HYBRID FUND I GMBH & CO. KG Technical Assistance Facility 1 0
WWB CAPITAL PARTNERS II, L.P. Technical Assistance Facility 4 0
Übersicht über die Technical Assistance Facilities bzw. ähnliche Instrumente bei Fonds
Anlage 5 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 11 der Kleinen Anfrage
(BT-Drs. 20/12527) der Gruppe Die Linke „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre Gewinne durch „soziales Engagement mit Rendite“ in Ländern des Globalen Südens“
Seite 1 von 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333