Deutscher Bundestag Drucksache 20/13178
20. Wahlperiode 25.09.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Moosdorf und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 20/12657 –
Deutsche Diplomatie – Zustand und Entwicklungsperspektiven
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einer Definition von Diplomatie verweisen „bestehende diplomatische
Beziehungen zwischen Staaten […] auf den prinzipiellen Willen zur
friedlichen Konfliktlösung und zum gegenseitigen Interessenausgleich“ (
www.bp
b.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17360/diplomatie/, zuletzt geprüft am
21. August 2024).
Die Fragesteller haben vor diesem Hintergrund die Sorge, dass in den letzten
Jahren, insbesondere unter der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena
Baerbock die hohe Kunst der Diplomatie abgewertet wird bzw. statt
Diplomatie, Interessenausgleich und friedlicher Konfliktlösung eine konfrontative
Ausrichtung des Auswärtigen Amts und der gesamten deutschen Außenpolitik
stattfindet, die den deutschen Interessen an Frieden, Wohlfahrt und
kulturellem Ansehen in der Welt zutiefst abträglich sind. Nach Ansicht der
Fragesteller drücken sich derlei konfrontative Bestrebungen in dem von der Leitung des
Auswärtigen Amts verfolgten Kurs aus, „undiplomatische Diplomaten“, die
u. a. in sozialen Medien entsprechend auftreten, zu fördern (vgl.
www.spiege
l.de/politik/deutschland/auswaertiges-amt-warum-baerbocks-diplomaten-
jetztundiplomatisch-auftreten-sollen-a-76cb5dde-ff2a-42e9-8d54-b73e92a2aaf3,
zuletzt geprüft am 21. August 2024). Nicht zuletzt haben die Fragesteller den
Zustand der deutschen Diplomatie seit Jahren in mehreren Kleinen Anfragen
thematisiert (Bundestagsdrucksachen 20/9502, 20/5519 und 20/5686).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Außenpolitik der Bundesrepublik hat – nicht zuletzt seit dem russischen
Überfall auf die Ukraine – eine Zeitenwende erfahren. Hierzu gehört der
Umgang mit einer Vielzahl an Krisen und Sicherheitsrisiken sowie neuen
Bedrohungen. Auch die Anforderungen an Kommunikation in der Diplomatie haben
sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die Bundesregierung muss
im globalen Wettbewerb der Narrative um Aufmerksamkeit und
Glaubwürdigkeit bestehen. Daher ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und
Kommunikation, die die verschiedenen zur Verfügung stehenden Kanäle und Formate wie
soziale Medien aktiv nutzt, essentieller Teil moderner Diplomatie. Hierzu ge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. September 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hört, dass sich Diplomatinnen und Diplomaten engagiert in Diskurse
einbringen und für die Werte und Haltungen unseres Landes einstehen. Dabei geht es
auch darum, unseren Sichtweisen und Interessen in der Welt mehr Gehör zu
verschaffen – nicht zuletzt, um den Kampagnen autoritärer Staaten eine
freiheitliche Stimme im globalen Diskurs entgegenzusetzen.
Die deutsche Diplomatie ist und bleibt dem Erhalt der multilateralen
internationalen Ordnung und dem Frieden in der Welt verpflichtet. Diese Zielsetzung
leitet die Bundesregierung in ihrem gesamten außenpolitischen Handeln und
Wirken.
Deutschland versteht sich als entschiedener Unterstützer des multilateralen
Systems, ein geschätzter und verlässlicher Partner in der internationalen Politik –
eng eingebunden in VN, EU, NATO, G7 und G20. Deutschlands
diplomatisches Engagement fußt auf der festen Überzeugung, dass das Völkerrecht
sowie internationale Regeln und ihre Durchsetzung der beste Garant sind für
Frieden und globale Sicherheit. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Partnern
Krisen frühzeitig zu erkennen, Konflikte zu verhindern und Zusammenarbeit zu
fördern. Diese Grundkonstante deutscher Diplomatie prägt auch die
maßgeblichen außenpolitischen Strategiedokumente dieser Legislaturperiode
(Nationale Sicherheitsstrategie, China-Strategie, Klimaaußenpolitikstrategie,
Leitlinien zur Feministischen Außenpolitik).
1. Sind der Bundesregierung Reaktionen aus den Empfangsstaaten auf
zuspitzende und konfrontative öffentliche Aussagen von deutschem
diplomatischen Personal seit 2017 im Ausland bekannt, und wenn ja, welche
(Verbalnoten, Protestnoten, Einbestellung oder Erklärungen von
Botschaftern oder Geschäftsträgern zur persona non grata etc.; vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Deutsche Diplomatinnen und Diplomaten äußern sich im Ausland auf
vielfältige Weise auch öffentlich, um die Interessen und Werte der Bundesrepublik
Deutschland zu vertreten. Dabei leitet sie die Achtung vor diplomatischen
Gepflogenheiten und dem öffentlichen Diskurs der Gastländer.
Das Auswärtige Amt führt keine Übersicht, wie einzelne Äußerungen
aufgefasst werden.
2. Gab es seit 2017 Angriffe auf deutsches diplomatisches Personal im
Ausland, und wenn ja, wo, wann, und mit welchen Folgen für die betroffenen
Personen und die diplomatischen Beziehungen?
Das Auswärtige Amt verweist auf die Antwort zu Frage 13 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5519 und teilt, ohne Anspruch auf
Vollständigkeit, mit, dass seitdem keine weiteren Fälle bekannt sind.
3. Gab es seit 2017 Angriffe auf Diplomaten in Deutschland, und wenn ja,
wo, wann, und mit welchen Folgen für die betroffenen Personen und die
diplomatischen Beziehungen?
Das Auswärtige Amt nimmt seine Schutzpflichten aus dem Wiener
Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) sehr ernst. Hinweisen der
Fremden Missionen (FM) auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder
Sicherheitsbesorgnisse allgemein wird in jedem Einzelfall nachgegangen, indem das
Auswärtige Amt jeden Fall unverzüglich mit den Innenbehörden des Bundeslandes,
in dem sich die FM befindet, aufnimmt. Innere Sicherheit liegt in der
Zuständigkeit der Bundesländer.
Im Anschluss wird das Auswärtige Amt von den Innenbehörden stets darüber
unterrichtet, ob aufgrund der obigen Hinweise das Niveau der
Schutzmaßnahmen der Polizei gegenüber den FM angepasst wird. Das Auswärtige Amt
unterrichtet hierüber dann die FM; erforderlichenfalls nimmt das Auswärtige Amt
das Thema erneut mit den Innenbehörden auf.
Diese Kommunikation gewährleistet, dass sicherheitsrelevante Vorfälle oder
Sicherheitsbesorgnisse allgemein die diplomatischen Beziehungen nicht
beeinträchtigen.
Das Auswärtige Amt wird jedoch nicht über konkrete Ermittlungsergebnisse,
die Identität von Beschuldigten oder konkrete Folgen einer Tat für ein Opfer
unterrichtet. Grund hierfür ist der Datenschutz sowie der Umstand, dass das
Auswärtige Amt kein Verfahrensbeteiligter im Strafverfahren ist.
Seit 2017 wurden dem Auswärtigen Amt neun Angriffe auf Diplomatinnen und
Diplomaten zur Kenntnis gegeben. Angehörige folgender Missionen waren
betroffen:
2017: Generalkonsulat von Afghanistan, Bonn
2020: Botschaften von Lesotho, Saudi-Arabien, alle Berlin
2021: Botschaften von Irak, Kamerun, alle Berlin; Generalkonsulat von
Kuwait, Frankfurt
2023: Botschaften von Pakistan, Syrien, Palästinensische Mission, alle Berlin.
4. Wie viele Angriffe auf diplomatische Vertretungen hat es seit 2017 in
Deutschland gegeben (bitte nach politisch motivierten Straftaten mit den
entsprechenden Kategorien der Politisch motivierten Kriminalität, vgl.
www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk_nod
e.html, sowie nach Jahr und Staat aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Seit 2017 wurden dem Auswärtigen Amt 49 Angriffe auf diplomatische
Vertretungen zur Kenntnis gegeben.
2017: Bangladesch, Montenegro
2018: Argentinien, Aserbaidschan, Türkei
2019: Äquatorialguinea, Italien, Kamerun, Serbien
2020: Äthiopien, Kamerun (4), Niederlande, Paraguay, Polen, Saudi-Arabien,
Tadschikistan
2021: China, Griechenland, Irak, Iran, Lesotho, Marokko, Niederlande
2022: Äthiopien, Bulgarien, Griechenland, Iran (4), Kamerun, Marokko,
Russland (3), Somalia
2023: Kolumbien, Lettland, Monaco, Peru, Palästinensische Mission, Russland,
Syrien
2024: Belarus, Libanon, Syrien, Tunesien, Ungarn.
Das Auswärtige Amt erhält – als nicht am Strafverfahren beteiligte Partei (wie
es zum Beispiel das Opfer wäre) – keine Auskunft über die
Ermittlungsergebnisse. Insofern hat das Auswärtige Amt keine Erkenntnisse über die möglichen
Motive der Täter.
5. Sind nach aktuellem Stand mit Kenntnis der Bundesregierung seit dem
24. Februar 2022 Schäden an vom Auswärtigen Amt in der Ukraine
genutzten Liegenschaften entstanden (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/de/au
ssenpolitik/laender/ukraine-node/ukraine/201948; wenn ja, wann, durch
wen, und wie hoch beträgt die geschätzte Schadenssumme; bitte auch die
Reaktion der Bundesrepublik Deutschland angeben)?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9502 wird
verwiesen.
6. Sind Mitarbeiter des Auswärtigen Amts oder anderer Bundesbehörden in
der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 verletzt worden (wenn ja, wann,
und durch wen; bitte auch die Reaktion der Bundesrepublik Deutschland
angeben)?
Seit dem 24. Februar 2022 sind keine entsandten oder lokal beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts in der Ukraine verletzt
worden; eingeschlossen Angehörige anderer Ressorts, die im Sinne des § 13
des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) zum Auswärtigen Amt
zeitlich befristet abgeordnet oder versetzt sind.
7. Entstanden seit dem Jahr 2017 Demonstrationsschäden bzw. Schäden
durch Ausschreitungen an ausländischen Botschaften, diplomatischen
Vertretungen oder Kultureinrichtungen ausländischer Staaten in
Deutschland, wenn ja, in welcher Höhe, und welche Kosten wurden ggf. hierfür
ausländischen Staaten erstattet (bitte ggf. nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
An den diplomatisch genutzten Liegenschaften in der Bundesrepublik
Deutschland entstehen gelegentlich Demonstrationsschäden bzw. Schäden durch
Ausschreitungen. Über die Höhe der Kosten für die in diesem Zusammenhang
aufgetretenen Schäden wird das Auswärtige Amt nur unregelmäßig informiert. Im
Rahmen von Ex-Gratia-Zahlungen (auf Grundlage völkerrechtlicher Courtoisie
eine Entschädigung für die Beseitigung der Schäden) wurden folgende Beträge
von der Bundesrepublik Deutschland geleistet:
2017 17 110,00 Euro
2018 15 407,99 Euro.
Für die Jahre 2019 bis 2023 wurden bis dato keine Zahlungen geleistet.
Schäden an Kultureinrichtungen ausländischer Staaten sind dem Auswärtigen
Amt nicht bekannt.
8. Entstanden seit 2017 durch Demonstrationen bzw. Ausschreitungen
Schäden an deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften sowie
Konsulate) oder deutschen Kultureinrichtungen im Ausland, und wenn ja, in
welcher Höhe (in welcher Höhe hat es ggf. eine Kostenerstattung durch
ausländische Staaten gegeben; bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
9. Entstanden seit 2017 Schäden an deutschen diplomatischen
Auslandsvertretungen (Botschaften oder Konsulate) oder deutschen
Kultureinrichtungen im Ausland durch terroristische oder kriminelle Akte, und wenn ja,
in welcher Höhe (in welcher Höhe hat es ggf. eine Kostenerstattung
durch ausländische Staaten gegeben; bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3433 und zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2432 sowie zu den
Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/9502 wird hinsichtlich Schäden an deutschen
Auslandsvertretungen verwiesen.
Das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
führen keine systematische Erfassung über durch Gewalteinwirkung verursachte
Schäden an den Gebäuden deutscher Auslandsvertretungen und
Kultureinrichtungen durch. Auf Basis einer Abfrage wurden nachfolgende Vorfälle ermittelt,
die sich hinsichtlich Schäden an den Gebäuden deutscher Auslandsvertretungen
zeitlich nach den in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/9502 genannten
Vorfällen ereignet haben.
Bei der Aufstellung der Schäden an Kultureinrichtungen wurde festgestellt,
dass Vorfälle in den Jahren 2020 bis 2021 versehentlich im Rahmen der
Antwort auf die Kleine Anfrage nicht aufgenommen worden waren auf
Bundestagsdrucksache 20/9502. Dies wurde nunmehr korrigiert.
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schäden an deutschen Auslandsvertretungen
Jahr Standort Vorfall Schaden in Euro
2023 Konsulat Oppeln Dekorationsschild am Zaun wurde beschmiert ca. 100,-
2024 Botschaft Banjul Leichter Vandalismus ca. 100,-
Schäden an deutschen Kultureinrichtungen
Jahr Standort Vorfall Schaden in Euro
2020 Goethe Institut (GI)
Lagos
Erstürmung GI durch Demonstranten im Oktober
2020. Im Zuge von Unruhen in Nigeria wird auch
die City Hall und somit das Goethe-Institut
Lagos gestürmt, verwüstet und einige Räume des
Goethe-Instituts durch einen Brandanschlag
zerstört. Die Neuunterbringung wird hergerichtet.
900 000,-
2020 Biennale Pavillon
Venedig
Graffiti-Beschmutzung Außenwände und
Marmorstufen
11 590,-
2021 GI Thessaloniki Brandanschlag durch Unbekannte; Fassade und
Teile der Bibliothek in Mitleidenschaft gezogen
hat.
25 000,-
2023 GI Ramallah Farb-/Text-Markierungen an Einfriedung im
Kontext der Auseinandersetzungen seit 7. Oktober
2023
5 000,- (Schätzwert)
2023 GI Stockholm Einbruch 2 500,- (Schätzwert)
10. Wurden deutsche Botschafter seit 2017 abberufen oder zurückbeordert
(wenn ja, bitte nach Jahren und Empfangsstaaten aufschlüsseln sowie
Begründung und Folgen aufführen)?
Im Sinne größtmöglicher Transparenz wird die Frage so verstanden, dass die
Fragesteller auf eine Abberufung oder Zurückbeorderung aus politischen
Gründen abzielen. Im Rahmen der regulären Rotation werden alle Botschafterinnen
und Botschafter zum Ende ihrer jeweiligen Standzeit abberufen. Abberufungen
oder Rückbeorderungen deutscher Botschafterinnen und Botschafter können
nicht durch eine einfache technische Auswertung und ohne händisches
Heraussuchen zusammengestellt werden. Für die Zusammenstellung der Detaildaten
müssten die betreffenden Aktenbestandteile händisch herausgesucht und
gesichtet werden. Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ist dies
nicht möglich.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind dem Auswärtigen Amt seit 2017 zwei
Fälle bekannt:
1. 2019 wurde der deutsche Botschafter in Caracas im Zusammenhang mit der
Proklamation Juan Guaidós zum Interimspräsidenten und der
darauffolgenden Reaktionen zeitweise abberufen. Er nahm seine Tätigkeit noch im
gleichen Jahr wieder auf.
2. 2020 wurde der deutsche Botschafter in Pjöngjang im Zusammenhang mit
der vorübergehenden Schließung der Botschaft Pjöngjang wegen
Nichtbeachtung der Regelungen des WÜD durch den Empfangsstaat vorzeitig
abberufen.
11. Wurden ausländische Botschafter seit 2017 aus Deutschland abberufen
oder zurückbeordert (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln und
Begründung sowie Folgen aufführen)?
Alle Botschafterinnen und Botschafter beenden ihre Standzeit durch
Abberufung (sofern sie nicht auf dem Posten versterben). Dabei ist unerheblich, aus
welchem Grunde diese erfolgt. Eine Begründung für die Abberufung gibt der
Entsendestaat üblicherweise nicht ab. Das Auswärtige Amt führt keine Statistik
der Abberufungen ausländischer Missionschefinnen und -chefs.
12. Hat Deutschland als Empfangsstaat seit 2017 die Entsendung von
Diplomaten abgelehnt, diese als nicht genehme Personen bezeichnet oder
ihnen das Agrément verweigert (wenn ja, bitte die Zahl der Diplomaten,
deren Rang, die Entsendestaaten angeben und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Frage wird als ein Fall von persona non grata nach Artikel 9 Absatz 1
Satz 3 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD)
gedeutet. Eine Diplomatin oder ein Diplomat kann danach als non grata oder
nicht genehm erklärt werden, bevor diese oder dieser im Hoheitsgebiet des
Empfangsstaats eintrifft. Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Seit 2017 wurde kein Agrémentersuchen für Leiterinnen und Leiter
diplomatischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt.
13. Gibt es Staaten, die seit 2017 deutschen Diplomaten das Agrément
verweigert haben, diese als nicht genehme Personen bezeichnet bzw. als
Empfangsstaaten deutsche Diplomaten abgelehnt haben (wenn ja, bitte
die Zahl der Diplomaten, deren Rang, die Empfangsstaaten angeben und
nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Empfangsstaat kann nach freiem Ermessen entscheiden, ob er einer
designierten Botschafterin oder einem designierten Botschafter das Agrément erteilt.
Das WÜD sieht für diesen Fall keine ausdrückliche Regelung vor. Die
Bundesregierung führt über die etwaige Verweigerung von Agréments keine
Statistiken. In den letzten Jahren wurden keine Verweigerungen für zukünftige
deutsche Botschafterinnen oder Botschafter notifiziert.
14. Hat Deutschland seit 2017 Diplomaten zur persona non grata erklärt, und
wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren, Entsendestaaten und Begründung
aufschlüsseln)?
Nach Artikel 9 Absatz 1 WÜD kann ein Empfangsstaat jederzeit ohne Angabe
von Gründen dem Entsendestaat notifizieren, dass eine Diplomatin oder ein
Diplomat persona non grata ist und dieser Person eine angemessene Frist zur
Ausreise setzen. Eine Person kann bereits vor der Einreise in den
Empfangsstaat als „non grata“ erklärt werden. Eine Persona-non-grata-Erklärung setzt
kein Fehlverhalten der betreffenden Diplomatin oder des Diplomaten voraus
und ist in das Ermessen des Empfangsstaates gestellt. In der Praxis wird auf
eine derartige Erklärung zumeist mit einer reziproken Maßnahme des
Entsendestaates reagiert.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass nähere Angaben zu diesen Vorgängen nicht offen erfolgen können.
Eine Offenlegung der angefragten, nach einzelnen Ländern aufgeschlüsselten
Informationen würde sich negativ auf die außenpolitischen Belange
Deutschlands auswirken. Eine mögliche Kenntnisnahme der Informationen durch
andere Staaten hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle
internationale Zusammenarbeit.
Die Antwort wird daher als Verschlusssache gemäß der
Verschlusssachenanweisung mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft
und dem Deutschen Bundestag gesondert als Anlage 1 übermittelt.*
15. Wurden deutsche Diplomaten seit 2017 zur persona non grata erklärt,
und wenn ja, wie viele (bitte ggf. nach Jahren, Empfangsstaaten und
Begründung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 3 und 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5519 und
teilt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, mit, dass seit dieser Anfrage drei
weitere Fälle bekannt sind, in denen deutsche Diplomatinnen und Diplomaten zur
„persona non grata“ erklärt wurden.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass nähere Angaben zu diesen Vorgängen nicht offen erfolgen können.
Eine Offenlegung der angefragten, nach einzelnen Ländern aufgeschlüsselten
Informationen, würde sich negativ auf die außenpolitischen Belange
Deutschlands auswirken. Eine mögliche Kenntnisnahme der Informationen durch ande-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
re Staaten hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle
internationale Zusammenarbeit.
Die Antwort wird daher als Verschlusssache gemäß der
Verschlusssachenanweisung mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft
und dem Deutschen Bundestag gesondert als Anlage 2 übermittelt.*
16. Wie oft wurden ausländische Diplomaten seit 2017 in das Auswärtige
Amt einbestellt (bitte nach Jahren, Entsendestaaten und diplomatischem
Rang aufschlüsseln)?
Einbestellungen von ausländischen Diplomatinnen und Diplomaten werden
vom Auswärtigen Amt statistisch nicht erfasst.
17. Wie oft wurden deutsche Diplomaten seit 2017 in die Außenministerien
von Empfangsstaaten einbestellt (bitte nach Jahren, Empfangsstaaten und
diplomatischem Rang aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung führt über Einbestellungen in die Außenministerien von
Empfangsstaaten keine Statistiken. Etwaige Berichterstattung der
Auslandsvertretungen zu Einbestellungen würden in der jeweiligen Auslandsvertretung
und/oder der Zentrale des Auswärtigen Amts thematisch veraktet. Die
Durchsicht sämtlicher Akten der Auslandsvertretungen und der Zentrale würde einen
unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten und könnte nicht im zeitlich
vorgegebenen Rahmen realisiert werden. Zur Veranschaulichung: An den 225
Auslandsvertretungen und in der Zentrale wurden allein im Jahr 2023 über 29 000
Akten angelegt. Wird für die Durchsicht einer Akte lediglich eine Zeit von
konservativ angesetzten 5 Minuten veranschlagt, so ergibt sich allein für das letzte
Jahr ein Aufwand von über 2 400 Arbeitsstunden. Das Zusammenführen der
Zahlen müsste noch zusätzlich zu diesem Aufwand hinzugerechnet werden.
18. Wie oft hat Deutschland seit 2017 anderen Staaten eine Protestnote
übermittelt (bitte nach Jahren, Staat und Anlass aufschlüsseln)?
19. Wie oft wurde seit 2017 durch andere Staaten Deutschland eine
Protestnote übermittelt (bitte nach Jahren, Staat und Anlass aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung führt über Protestnoten keine Statistiken. Etwaige
Protestnoten würden in der jeweiligen Auslandsvertretung und der Zentrale des
Auswärtigen Amts thematisch veraktet. Die Durchsicht sämtlicher Akten der
Auslandsvertretungen und der Zentrale würde einen unverhältnismäßig großen
Aufwand bedeuten und könnte nicht im zeitlich vorgegebenen Rahmen
realisiert werden. Zur Veranschaulichung: An den 225 Auslandsvertretungen und in
der Zentrale wurden allein im Jahr 2023 über 29 000 Akten angelegt. Wird für
die Durchsicht einer Akte lediglich eine Zeit von konservativ angesetzten 5
Minuten veranschlagt, so ergibt sich allein für das letzte Jahr ein Aufwand von
über 2 400 Arbeitsstunden. Das Zusammenführen der Zahlen müsste noch
zusätzlich zu diesem Aufwand hinzugerechnet werden.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
20. In welchen Staaten wurden seit 2017 deutsche diplomatische oder
konsularische Vertretungen geschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und
Begründung angeben)?
Folgende deutsche diplomatische oder konsularische Vertretungen haben den
Dienstbetrieb im Gastland seit 2017 (vorübergehend) eingestellt.
Jahr diplomatische
Vertretung
konsularische
Vertretung
Hinweise
2017
2018
2019
2020 Botschaft Pjöngjang In Folge der Covid-19-Maßnahmen der
Demokratischen Volksrepublik Korea ist der Dienstbetrieb derzeit
eingestellt. Es gibt aktuell keine konkrete Zeitplanung
für die Wiedereröffnung der deutschen Botschaft in
Pjöngjang.
2021 Botschaft Malabo Schließung und Akkreditierung Leitung der Botschaft
Jaunde für Malabo und Ernennung eines
Honorarkonsuls
2021 Generalkonsulat
Masar-e-Sharif
Schließung im Zuge der Machtübernahme durch die
Taliban
2021 Botschaft Kabul Dienstbetrieb wurde im Zuge der Machtübernahme der
Taliban eingestellt
2022
2023 Generalkonsulat
Jekaterinburg
Schließung aufgrund der von Russland vorgegebenen
maximalen deutschen Präsenz
2023 Generalkonsulat
Kaliningrad
Schließung aufgrund der von Russland vorgegebenen
maximalen deutschen Präsenz
2023 Generalkonsulat
Nowosibirsk
Schließung aufgrund der von Russland vorgegebenen
maximalen deutschen Präsenz
2023 Botschaft Khartum Dienstbetrieb ist aufgrund der Lage vor Ort derzeit
eingestellt.
21. Welche Staaten haben seit 2017 ihre diplomatischen oder konsularischen
Vertretungen in Deutschland geschlossen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und Begründung angeben)?
Seit 2017 wurden in der Bundesrepublik Deutschland drei diplomatische und
zehn berufskonsularische Vertretungen geschlossen. Eine Angabe von Gründen
durch den Entsendestaat wird nicht gefordert.
Diplomatische Vertretungen:
• 2020: Benin, Guinea-Bissau
• 2024: Nicaragua.
Berufskonsularische Vertretungen:
• 2018: Angola
• 2019: Montenegro, Venezuela
• 2021: Äthiopien, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate
• 2023: Russland (4).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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