Deutscher Bundestag Drucksache 20/13346
20. Wahlperiode 14.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Gerrit Huy,
Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/12698 –
Arbeitsmarktintegration ukrainischer Bürgergeldempfänger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) zeichnet ein differenziertes Bild hinsichtlich der Integration von
ukrainischen Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt (vgl.
www.focus.de/finan
zen/deutscher-erfolgsweg-buergergeld-diese-studie-wirft-ein-ganz-neues-licht
auf-die-ukrainer_id_260184729.html). Zwar geschehe die
Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge hierzulande im internationalen Vergleich
langsamer (Beschäftigungsquote Ukrainer in Deutschland 25,2 Prozent im
vierten Quartal 2023), jedoch seien mit dem deutschen Ansatz möglicherweise
langfristig höhere Beschäftigungsquoten zu erzielen (vgl. ebd.). Laut IAB-
Studie wirken sich u. a. eine ausgebaute Kinderbetreuungsinfrastruktur sowie ein
umfassender Zugang zu Gesundheitsleistungen im Aufnahmeland ebenso
positiv auf die Beschäftigungsquoten ukrainischer Flüchtlinge aus, wie
ausgeprägte Englischkenntnisse in der einheimischen Bevölkerung (vgl.
https://ia
b.de/presseinfo/arbeitsmarktintegration-ukrainischer-gefluechteter-deutsch
land-im-europaeischen-mittelfeld/, S. 3 ff.). In Anbetracht der anhaltenden
Debatte um die nur schleppend verlaufende Arbeitsmarktintegration von
Ukrainern im Bürgergeldbezug (vgl.
www.welt.de/politik/deutschland/article2
52081408/33-000-statt-200000-Jobturbo-bringt-weniger-Ukrainer-in-Arbeit-
als-geplant.html) und der wachsende Zweifel von Betrieben am Nutzen des
von der Bundesregierung 2023 initiierten „Job-Turbos“ (vgl.
www.merkur.de/
wirtschaft/daempfer-fuer-die-ampel-neueste-umfrage-enthuellt-was-betriebe-u
eber-den-jobturbo-denken-zr-93216323.html) ist aus Sicht der Fragesteller
eine Evaluation der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge, der
hierbei eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente sowie der bislang
erzielten Ergebnisse notwendig und geboten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beschäftigungsquoten ukrainischer Staatsbürger in den Mitgliedstaaten der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in den
letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die jüngsten Ergebnisse jeweils für
alle 38 OECD-Staaten sowie auch separat für alle 27 EU-Staaten
auflisten)?
Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf die Studie "Labour market
integration of Ukrainian refugees: An international perspective" des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (
https://doku.iab.de/forschungsbe
richt/2024/fb1624en.pdf). Ferner wird auf die OECD-EMN Studie „Labour
market integration of beneficiaries of temporary protection from Ukraine“
(
https://home-affairs.ec.europa.eu/system/files/2024-05/EMN_OECD_INFOR
M_Labour%20market%20integration_2024.pdf) und auf Daten aus dem OECD
Migration Outlook (
https://www.oecd.org/en/publications/international-migrati
on-outlook-2023_b0f40584-en.html, siehe Tabelle 1.9) verwiesen.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beschäftigungsquoten von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Arbeitslosengeld II [ALG II] bzw. Bürgergeld) mit ukrainischer
Staatsbürgerschaft, die schon vor Juni 2022 im Leistungsbezug nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) waren, in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte die Beschäftigungsquoten besagter Gruppe ukrainischer
Staatsbürger im Grundsicherungsbezug (ALG II bzw. Bürgergeld) von
2013 bis heute jährlich ausweisen)?
Beschäftigungsquoten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, liegen nicht
vor.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im
Jahresdurchschnitt 2023 rund 183 000 beschäftigte ukrainische Staatsangehörige
(sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte),
darunter waren rund 36 000 bzw. 19,8 Prozent erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Weitere Ergebnisse können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Eine Analyse von ukrainischen Staatsangehörigen, die bereits vor Juni 2022
Bürgergeld bezogen haben, liegt nicht vor.
3. Wie hat sich das Verhältnis der staatlichen Aufwendungen für
Flüchtlinge insgesamt sowie für Flüchtlinge mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
zum Bruttoinlandsprodukt in Deutschland in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte in absoluten und relativen Zahlen je nach Kostenart und
Kostenstelle ausweisen sowie inklusive einer Gesamtübersicht der
Ausgaben aller staatlichen Ebenen: Bund, Länder, Gemeinden)?
Die flüchtlingsbezogenen Belastungen des Bundeshaushaltes werden seit dem
Jahr 2016 durch das Bundesministerium der Finanzen systematisch und
einzelplanübergreifend erhoben, im jährlichen Finanzbericht ausgewiesen und dem
Deutschen Bundestag zur Unterrichtung zugeleitet (letztmalig mit dem
Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028, siehe Bundestagsdrucksache 20/12401 vom
30. August 2024). Der Bundesregierung liegen daher keine Daten für die
gesamten erfragten letzten zehn Jahre vor, sondern nur für die Jahre ab dem Jahr
2016. Zudem liegen der Bundesregierung keine Daten zu den Ausgaben der
Länder und Kommunen im Zusammenhang mit Geflüchteten und Asyl vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13346 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die jährlichen Aufwendungen für Geflüchtete sowie deren prozentuales
Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) können der nachfolgenden Tabelle A
entnommen werden:
Tabelle A: Belastungen des Bundeshaushalts durch Geflüchtete für die Jahre
2016 bis 2024
Belastbare Zahlen zu den Kosten des Bundes für die Aufnahme von
Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskriegs geflohen sind,
liegen nur für die Jahre 2022 und 2023 vor. Für das Jahr 2022 beliefen sich diese
auf 5,5 Milliarden Euro (dies entspricht 0,14 Prozent des BIP), für das Jahr
2023 auf 8,8 Milliarden Euro (0,21 Prozent des BIP). Bei diesen Angaben
handelt es sich um Davon-Beträge der in der Tabelle A genannten Gesamtausgaben
für Geflüchtete.
4. Wie viele Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II
bzw. Bürgergeld) mit ukrainischer Staatsbürgerschaft wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 von Arbeitsagentur und
Jobcentern in sozialversicherungspflichtige sowie
nichtsozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt (bitte die absoluten Zahlen für die
Jahre von 2019 bis heute jeweils für Männer und Frauen ausweisen
sowie jeweils den relativen Anteil an allen Grundsicherungsempfängern
mit ukrainischer Staatsbürgerschaft angeben)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2023
rund 44 000 Integrationen von ukrainischen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, dies entspricht einer
Integrationsquote von 9,2 Prozent. Im selben Jahr gab es darüber hinaus 4 200
Integrationen von ukrainischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in nicht
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Quote: 0,9 Prozent). Weitere
Ergebnisse können der Tabelle 2 im Anhang* entnommen werden.
Integrationen gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II liegen vor, wenn
erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung, eine vollqualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige
Erwerbstätigkeit aufnehmen. Zu berücksichtigen ist, dass Umfang und Dauer
dieser Tätigkeit sowie der Arbeitsvermittlungsstatus der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten für die Zählung einer Integration unerheblich sind. Zudem ist
irrelevant, ob durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit der Leistungsbezug
tatsächlich beendet wird. Bei den Integrationen in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung handelt es sich um eine Untergröße der Integrationen nach § 48a
SGB II. Hierbei ist unerheblich, wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit ist und
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13346 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
ob die Beschäftigung durch Beschäftigung begleitende Leistungen gefördert
wird. Mehrere geringfügige Beschäftigungen, die zusammen die Grenze der
Sozialversicherungspflicht überschreiten, begründen ebenfalls eine Integration
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
5. Wie viele Bürgergeldempfänger mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
haben 2023 eine Maßnahme zur
a) Berufswahl und Ausbildung,
b) Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
c) beruflichen Weiterbildung,
d) Erlangung eines Schulabschlusses,
e) abschlussbezogenen Nachqualifizierung
erfolgreich absolviert, und wie hoch ist jeweils deren Anteil an allen
Bürgergeldempfängern mit ukrainischer Staatsbürgerschaft (bitte jeweils die
absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erfolgreich
abgeschlossenen Abgängen von ukrainischen Regelleistungsberechtigten im SGB II aus
den erfragten Maßnahmen können der Tabelle 3 im Anhang* entnommen
werden.
Zu berücksichtigen ist, dass bei der Anteilsberechnung die Abgänge auf den
jahresdurchschnittlichen Bestand bezogen werden, so kann im Laufe eines
Jahres eine Person mehrfach aus Maßnahmen abgegangen sein.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von
Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II bzw.
Bürgergeld) mit ukrainischer Staatsbürgerschaft eingelösten Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheine (AVGS) sowie der eingelösten
Bildungsgutscheine (BGS) in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die
absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2023
rund 27 800 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Personen mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit eingelöst, während die Zahl der eingelösten
Bildungsgutscheine bei rund 3 600 lag. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 4
im Anhang* entnommen werden.
Zu berücksichtigen ist, dass bei der Anteilsberechnung die eingelösten
Gutscheine auf den jahresdurchschnittlichen Bestand bezogen werden,
beispielsweise kann im Laufe eines Jahres eine Person mehrere Gutscheine eingelöst
haben.
7. Wie viele Bürgergeldempfänger mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
absolvieren nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Integrations-
und Deutschsprachkurse berufsbegleitend, und wie groß ist deren Anteil
an allen ukrainischen Teilnehmern von Integrations- und
Deutschsprachkursen (bitte die absoluten und relativen Zahlen unterschieden nach
Männern und Frauen ausweisen)?
Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu
ukrainischen Teilnehmenden in laufenden Berufssprachkursen können nachfolgender
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13346 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Tabelle B entnommen werden. Dargestellt sind alle ukrainischen
Teilnehmenden mit ursprünglicher Berechtigung durch Jobcenter in laufenden Kursen nach
Beschäftigungsstatus und Geschlecht.
Tabelle B: Bestand an Teilnehmenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in
laufenden Kursen mit Jobcenterberechtigung zum 31. Juli 2024
Beschäftigungsstatus/ Geschlecht absolut prozentual
Ukrainische Teilnehmende insgesamt 30 757 100 Prozent
davon männliche Teilnehmende 6 518 21,2 Prozent
davon weibliche Teilnehmende 24 239 78,8 Prozent
dar. Beschäftigte ukrainische
Teilnehmende
1 568 5,1 Prozent
davon männliche Teilnehmende 283 0,9 Prozent
davon weibliche Teilnehmende 1 285 4,2 Prozent
Quelle: BAMF, Stand: 6. September 2024, nicht konsolidierte Daten aus der Fortschreibung
Inwiefern sich diese Personen mit ursprünglicher Berechtigung durch Jobcenter
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr im Leistungsbezug
befinden, wird nicht erhoben. Für die Integrationskurse ist eine Auswertung nach
berufsbegleitender Integrationskursteilnahme nicht möglich.
8. Wie viele Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II
bzw. Bürgergeld) mit ukrainischer Staatsbürgerschaft haben nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in einem
Mangelberuf bzw. Engpassberuf (gemäß der jährlichen Engpassanalyse der
Bundesagentur für Arbeit) eine
a) Beschäftigung aufgenommen,
b) Ausbildung begonnen,
c) Ausbildung erfolgreich abgeschlossen,
d) Ausbildung abgebrochen,
e) Ausbildung endgültig nicht bestanden,
(bitte jeweils die absoluten Zahlen unterschieden nach Männern und
Frauen sowie jeweils den relativen Anteil an allen
Grundsicherungsempfängern mit ukrainischer Staatsbürgerschaft ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2023
rund 4 000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung am ersten
Arbeitsmarkt von ukrainischen Staatsangehörigen im Bürgergeldbezug in
Tätigkeiten, die in einem höheren Maße von Engpässen bei der Besetzung von
Arbeitsstellen betroffen sind. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 5 im
Anhang* entnommen werden.
Zu berücksichtigen ist, dass für die gesamte Zeitreihe die aktuelle
Engpassanalyse des Jahres 2023 verwendet wurde. Zum methodischen Hintergrund sowie
zu den jeweiligen Engpassberufen wird auf die Engpassanalyse der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit verwiesen (
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navi
gation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Fachkraeftebedarf/Engpassanalyse-Na
v.html?Thema%3Denglist%26DR_Region%3Dd%26DR_Engpassbewertung%
3De%26DR_Anf%3D2%26mapHadSelection%3Dfalse%26toggleswitch
%3D0).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13346 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Eine Anteilsberechnung wurde nicht vorgenommen, da Informationen aus zwei
unterschiedlichen Fachstatistiken (Arbeitslosen- und Leistungsstatistik)
zusammengespielt wurden. Zu den Fragen 8b bis 8e liegen keine Erkenntnisse vor.
9. Wie viele Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II
bzw. Bürgergeld) mit ukrainischer Staatsbürgerschaft wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 aufgrund von
Pflichtverletzungen gemäß SGB II sanktioniert (bitte die absoluten und relativen Zahlen
sowie unterschieden nach Art der Pflichtverletzung [Meldeversäumnis
bzw. Verletzung von Mitwirkungspflichten] inklusive der
durchschnittlichen Höhe der jeweiligen Leistungsminderung ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im
Jahresdurchschnitt 2023 rund 250 ukrainische erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit
mindestens einer Leistungsminderung, die durchschnittliche
Leistungsminderung lag bei 53 Euro. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 6 im Anhang*
entnommen werden.
Gründe für festgestellte Leistungsminderungen können nicht nach
Staatsangehörigkeiten differenziert werden. Leistungsminderungen sind Rechtsfolgen bei
Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen durch erwerbsfähige
Leistungsberechtigte. Zu berücksichtigen ist, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen
zu Leistungsminderungen wegen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten im
SGB II grundsätzlich mit Inkrafttreten des Bürgergeld‑Gesetzes ab 1.
Januar 2023 gelten. Damit wurden die bisherigen Regelungen zu Sanktionen im
SGB II durch Leistungsminderungen ersetzt.
10. Wie viele Bürgergeldempfänger mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
konnten von den Jobcentern 2023 und 2024 in einfache Beschäftigung
(Tätigkeiten mit geringen Qualifikationsanforderungen, wie z. B.
Helfertätigkeiten) vermittelt werden (bitte jeweils die absoluten Zahlen
unterschieden nach Männern und Frauen sowie jeweils den relativen Anteil an
allen Grundsicherungsempfängern mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Zeitraum
Januar 2024 bis August 2024 insgesamt rund 38 000 Abgänge aus
Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt von ukrainischen
Staatsangehörigen im Bürgergeldbezug. Darunter waren rund 13 000 Abgänge in eine
Beschäftigung im Anforderungsniveau Helfer. Weitere Ergebnisse können der
Tabelle 7 im Anhang* entnommen werden.
11. Wie viele Frauen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft im SGB-II-
Leistungsbezug (ALG II bzw. Bürgergeld), die Kinder haben, konnten in den
letzten zehn Jahren in Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt
integriert werden (bitte jährlich die absoluten Zahlen sowie jeweils den
relativen Anteil an allen Empfängerinnen von SGB-II-Leistungen mit
ukrainischer Staatsbürgerschaft sowie unterschieden nach Integration in
den ersten und zweiten Arbeitsmarkt ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2023
rund 8 500 Integrationen von erziehenden erwerbsfähigen leistungsberechtigten
Frauen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, dies entspricht einer
Integrationsquote von 5,1 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 8 im Anhang
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13346 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
entnommen werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist der Zuwachs an
ukrainischen Geflüchteten, insbesondere an alleinstehenden Frauen mit
betreuungsbedürftigen Kindern, ab dem Jahr 2022 zu berücksichtigen. Der starke
Zugang hat Auswirkungen auf die Integrationsquote, da die Voraussetzungen für
eine erfolgreiche Integration, insbesondere der Erwerb der deutschen Sprache
durch die Teilnahme an einem Sprachkurs sowie die Möglichkeit der
Kinderbetreuung, gegeben sein müssen.
Es wird im Übrigen auf die Hinweise zu Integrationen in der Antwort zu Frage
4 verwiesen. Eine Differenzierung von Integrationen nach erstem und zweitem
Arbeitsmarkt kann nicht vorgenommen werden.
12. Fehlen nach Einschätzung der Bundesregierung gegenwärtig in
Deutschland Kita-Plätze, um die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Mütter im
Bürgergeldbezug bestmöglich zu fördern bzw. zu gewährleisten, wenn ja,
wie viele Kita-Plätze fehlen hierfür aktuell, und in welcher
Größenordnung wären Investitionen seitens des Bundes, der Länder und der
Kommunen zur Gewährleistung der notwendigen Kinderbetreuungsstruktur
notwendig (bitte die neuesten Zahlen gemäß Bedarfsanalyse
unterschieden nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln sowie unter Angabe der
entsprechenden Finanzplanung für Bund, Länder und Kommunen
ausweisen)?
Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, allen Kindern von Anfang
an gute Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen und die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu ermöglichen. Der Bund unterstützt daher Länder und
Kommunen sowohl beim bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung
als auch bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Die
neuen Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum elterlichen Bedarf in der
Kindertagesbetreuung zeigen die Entwicklung im Zeitverlauf und beleuchten
die jeweilige Situation in den Bundesländern. Insgesamt zeigt sich, dass der
elterliche Bedarf noch höher ist als das Angebot bei deutlichen regionalen
Unterschieden (siehe Publikation des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend: „Kindertagesbetreuung Kompakt“, 2024). Daten zu
fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung bezogen auf ukrainische Mütter im
Bürgergeldbezug liegen der Bundesregierung nicht vor.
13. Wie viele der männlichen und weiblichen Bürgergeldempfänger mit
ukrainischer Staatsbürgerschaft verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung über gesundheitliche Einschränkungen, die ihnen eine
Arbeitsaufnahme in den nächsten drei, sechs und zwölf Monaten unmöglich
macht (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen gemessen an der
Gesamtzahl aller Bürgergeldempfänger mit ukrainischer
Staatsbürgerschaft ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern (vor dem 1. Januar 2023 ALG II) mit
ukrainischer Staatsbürgerschaft in den letzten fünf Jahren entwickelt
(bitte jeweils die jährlichen Kosten pro Kopf sowie insgesamt
ausweisen)?
In den Finanzstatistiken der gesetzlichen Krankenversicherung werden die
Ausgaben in der Regel nach der Art der Leistung bzw. Gruppen von
Leistungserbringern erhoben. Eine Erfassung und Ausweis getrennt nach
Staatsangehörigkeit der Versicherten sowie Mitgliedergruppen erfolgt nicht. Der
Bundesregierung liegen daher keine Informationen über die der gesetzlichen
Krankenversicherung entstehenden Ausgaben der Bürgergeldempfängerinnen und -
empfänger mit ukrainischer Staatsangehörigkeit vor.
15. In welchem Umfang erstattete der Bund (Bundesagentur für Arbeit) den
Krankenkassen in den letzten fünf Jahren die für
Grundsicherungsempfänger (Empfänger ALG II bzw. Bürgergeld) mit ukrainischer
Staatsbürgerschaft anfallenden Gesundheitskosten (bitte jahresweise die absoluten
Zahlen sowie den prozentualen Anteil an den jeweils tatsächlich
entstandenen Gesundheitskosten pro Kopf und insgesamt ausweisen)?
Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II begründet für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Die Beiträge werden vom Bund getragen und von den
Jobcentern an den Gesundheitsfonds entrichtet. Seit dem Jahr 2016 ist die
Beitragshöhe pauschaliert. Die Pauschale wird nach einer im Fünften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegten Formel als Anteil an der Bezugsgröße der
Sozialversicherung berechnet (sie steigt insoweit jährlich mit der Bezugsgröße/der
Entgeltentwicklung).
Die Monatspauschale ist bei mindestens einem Bezugstag pro Monat und
unabhängig von weiteren Einkünften des Betroffenen für alle Bürgergeld-
Beziehenden zu entrichten; eine Familienversicherung bei Bezug von Bürgergeld besteht
seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr.
Die monatlichen Beiträge des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung
bei Bezug von Bürgergeld für die Jahre 2019 bis 2024 können der
nachstehenden Tabelle C entnommen werden.
Tabelle C: Beitragspauschale des Bundes für Bürgergeld-Beziehende an die
gesetzliche Krankenversicherung pro Person und Monat, in Euro nach Jahr
2019 2020 2021 2022 2023 2024
100,02 103,64 108,48 108,48 114,13 119,60
Die Ausgaben für Leistungsbeziehende nach dem SGB II mit ukrainischer
Staatsbürgerschaft für die o. g. Beitragspauschale zur gesetzlichen
Krankenversicherung werden in den amtlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
nicht gesondert ausgewiesen. In der amtlichen Statistik der Bundesagentur für
Arbeit werden jedoch für ukrainische Staatsangehörige, die im SGB II
regelleistungsberechtigt sind, Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und
Pflegeversicherung ausgewiesen. Diese können der nachfolgenden Tabelle D entnommen
werden.
Tabelle D: Höhe der Zahlungsansprüche auf Sozialversicherungsleistungen von
Regelleistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Tsd. Euro
2019 2020 2021 2022 2023
25.959 25.852 25.614 372.656 799.480
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden in den amtlichen
Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht auf der Ebene
von Mitgliedergruppen bzw. Staatsangehörigkeit erfasst, sondern nach der Art
der Leistung oder Gruppen von Leistungserbringern differenziert. Aus diesem
Grund ist eine Auflistung der tatsächlichen und prozentualen Ausgaben für die
Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nicht möglich.
16. Wie viele der männlichen Bürgergeldempfänger mit ukrainischer
Staatsbürgerschaft sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach ukrainischem
Recht im wehrfähigen Alter bzw. wehrfähig (bitte die absoluten und
relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl aller männlichen
Bürgergeldempfänger mit ukrainischer Staatsbürgerschaft sowie bezogen auf alle
Bürgergeldempfänger mit ukrainischer Staatsbürgerschaft insgesamt
ausweisen)?
17. Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung die
Einsparungen für den deutschen Steuerzahler, würden alle saktuell im wehrfähigen
Alter befindlichen Männer bzw. alle wehrfähigen Männer mit
ukrainischer Staatsbürgerschaft im Bürgergeldbezug ab sofort den Kriegsdienst
in der Ukraine antreten und damit kein Bürgergeld in Deutschland mehr
beziehen (bitte die absoluten Zahlen möglicher Einsparungen jeweils pro
Quartal und Jahr prospektiv bis 2027 ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
18. Hat die ukrainische Regierung bislang eine der Frage 17 entsprechende
Forderung der Rücksendung wehrpflichtiger Staatsbürger in die Ukraine
an die Bundesrepublik Deutschland gestellt, und wenn ja, wie hat die
Bundesregierung hierauf geantwortet?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
19. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2023 und 2024 die
durchschnittlichen Mietkosten (Kosten der Unterkunft) von
Bürgergeldempfängern mit ukrainischer Staatsbürgerschaft (bitte die aktuellen
Zahlen jeweils für Single-Haushalte sowie für Haushalte mit ein, zwei, drei
und mehr Kindern nach Dezilen unterteilt ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2023
rund 704 000 Regelleistungsberechtige mit ukrainischer Staatsangehörigkeit im
Bürgergeldbezug, die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft beliefen sich
auf 236 Euro. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 9 im Anhang*
entnommen werden. Informationen zu den Kosten der Unterkunft liegen für das Jahr
2024 noch nicht vor. Eine weitergehende Untergliederung nach Dezilen liegt
nicht vor.
20. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die Integration von
Bürgergeldempfängern mit ukrainischer Staatsbürgerschaft in
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt im Durchschnitt (bitte die aktuellen Daten
jeweils für Männer und Frauen sowie, wenn möglich, mit Angabe der
durchschnittlichen Verweildauer in der jeweiligen Beschäftigung
ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13346 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
21. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt
die Anerkennung von in der Ukraine erworbener Berufsqualifikationen
bei
a) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB),
b) den Industrie- und Handelskammern (IHK),
c) den Ärztekammern,
d) den Handwerkskammern,
e) den Berufsverbänden,
f) sonstigen staatlichen und privaten Anerkennungsstellen
(bitte jeweils für die fünf am häufigsten zur Anerkennung beantragten
Berufsqualifikationen vom Zeitpunkt der Eröffnung des
Anerkennungsverfahrens bis zur Aushändigung des Anerkennungsbescheides jeweils
für Buchstabe a bis f ausweisen)?
Zu den Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene
Berufsqualifikationen wird vom Statistischen Bundesamt nach § 17 des
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) des Bundes sowie den entsprechenden Paragrafen
bzw. Artikeln der BQFG der Länder eine amtliche Statistik bzw. eine
Gesamtstatistik geführt. Das Statistische Bundesamt nimmt Auswertungen zur Dauer
der Anerkennungsverfahren nach Ausbildungsstaaten bzw.
Staatsangehörigkeiten nicht vor und begründet dies mit der auf dieser Ebene derzeit nicht
gegebenen objektiven Vergleichbarkeit der Daten.
Allgemein lag die Dauer in nicht reglementierten Berufen nach Bundesrecht
zwischen dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen und dem ersten
rechtsmittelfähigen Bescheid im Jahr 2023 durchschnittlich bei 67 Tagen
(Mittelwert). In reglementierten Berufen nach Bundesrecht lag die Dauer zwischen
dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen und dem ersten
rechtsmittelfähigen Bescheid im Durchschnitt bei 79 Tagen (Mittelwert) (siehe Böse, Schmitz,
Zorner: Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des
Bundes für 2023: Ergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)‑
Anerkennungsmonitorings).
22. Wie viele Bürgergeldempfänger mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über fortgeschrittene
Englischkenntnisse, die ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung
hierzulande erleichtern könnten (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen
unterschieden nach Sprachniveau A1, A2, B1, B2, C1, C2 gemäß dem
Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen [
www.europa
eischer-referenzrahmen.de/index.php] ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
23. Wie hoch wären nach Schätzung der Bundesregierung die jährlichen
Einsparungen für den deutschen Steuerzahler, erhielten ukrainische
Flüchtlinge ab sofort Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
anstelle von SGB-II-Leistungen (Bürgergeldbezug; bitte die Summen
möglicher Einsparungen prospektiv jeweils für die Jahre von 2024 bis 2030
ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen keine Schätzungen zu den fiskalischen
Auswirkungen einer entsprechenden Änderung vor.
Mit dem sogenannten Rechtskreiswechsel aus dem
Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II standen den Geflüchteten aus der Ukraine alle Instrumente der
Arbeitsförderung und Integration zur Verfügung. Eine schnelle Integration in
den Arbeitsmarkt kann ausgabensenkend wirken.
24. Wie viele Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft sind nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Familienzusammenführung in
den letzten fünf Jahren nach Deutschland eingereist (bitte die Zahlen
jährlich unterschieden nach Männern, Frauen und Kindern ausweisen)?
Zum Stichtag 31. Juli 2024 waren im Ausländerzentralregister rund 16 000
ukrainische Staatsangehörige erfasst, die in den letzten fünf Jahren nach
Deutschland eingereist waren und als ersten Titel nach ihrer Einreise eine
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhielten. Von diesen waren zum
Stichtag rund 8 100 minderjährig. Die Verteilung nach Geschlecht und Alter
zum Stichtag und Jahr der Einreise kann den folgenden Tabellen E und F
entnommen werden.
Tabelle E: Ukrainische Staatsangehörige mit Titel Aufenthaltserlaubnis aus
familiären Gründen nach Geschlecht
Anzahl
Personen
2024 2023 2022 2021 2020 2019 Summe
männlich 146 1 247 1 562 790 721 833 5 299
weiblich * 5 6 * * 15
unbekannt 164 1 350 2 595 2 175 2 004 2 324 10 612
Summe 310 2 598 4 162 2 971 2 726 3 159 15 926
Quelle: Ausländerzentralregister
Tabelle F: Ukrainische Staatsangehörige mit Titel Aufenthaltserlaubnis aus
familiären Gründen nach Erreichen der Volljährigkeit
Anzahl
Personen
2024 2023 2022 2021 2020 2019 Summe
Minderjährige
50 301 1 608 1 979 1 911 2 261 8 110
Volljährige 260 2 297 2 554 992 815 898 7 816
Summe 310 2 598 4 162 2 971 2 726 3 159 15 926
Quelle: Ausländerzentralregister
25. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von SGB-II-
Leistungsempfängern (Empfänger von ALG II bzw. Bürgergeld) mit
ukrainischer Staatsbürgerschaft in den letzten zehn Jahren entwickelt, die
im Zusammenhang mit Schwarzarbeit dem Zoll gemeldet und aufgrund
entsprechender Straftaten verurteilt worden sind (bitte die absoluten
Zahlen inklusive der durchschnittlichen Schadenssummen und verhängten
Strafen ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. In der
Arbeitsstatistik der für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung wird die
Staatsangehörigkeit von betroffenen Personen nicht ausgewiesen.
26. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung
des sogenannten Job-Turbos durch diesen entstanden (bitte für die Jahre
2023 und 2024 jeweils unterschieden nach Kostenart und Kostenstelle
aufschlüsseln)?
Im Zusammenhang mit dem Job-Turbo hat der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages den Jobcentern für das Jahr 2024 zusätzliche 750 Mio. Euro
an sogenannten Ausgaberesten zur Verfügung gestellt. Diese wurden als Teil
des sogenannten Gesamtbudgets der Jobcenter für Leistungen zur
Eingliederung und Verwaltungskosten zur Verfügung gestellt. Die Jobcenter entscheiden
dabei dezentral, welche Maßnahmen bzw. welche Form der Betreuung im
Einzelfall am geeignetsten erscheint. Diese Ausgaben werden also nicht gesondert
erhoben oder nachgehalten, sondern sind Teil der gesamten finanziellen
Möglichkeiten der Jobcenter. Eine konkrete Abgrenzung oder Aufteilung der
Zahlungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Job-Turbo stehen,
oder Aussagen zu deren tatsächlicher Höhe, ist daher nicht möglich.
27. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Bürgergeldempfänger
(vor dem 1. Januar 2023 ALG II) mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
aufgrund der Rückkehr in die Ukraine seit 2019 aus dem SGB-II-
Leistungsbezug abgemeldet, und wenn ja, wie viele Personen waren das?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gingen im Jahr 2023
insgesamt rund 242 000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit aus dem
SGB II‑Regelleistungsbezug ab. Erkenntnisse, ob die Abgänge durch die
Rückkehr bzw. einen Umzug von Bürgergeldempfängern in ein anderes Land
zustande kamen, liegen nicht vor. Weitere Ergebnisse zu Abgängen aus dem
Regelleistungsbezug können nachfolgender Tabelle G entnommen werden.
Tabelle G: Abgänge ukrainischer Regelleistungsberechtigter aus dem
Regelleistungsbezug
Jahressumme Abgänge
2019 6 409
2020 5 901
2021 5 980
2022 157 707
2023 241 544
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
28. Haben SGB-II-Leistungsempfänger mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
(Empfänger von ALG II bzw. Bürgergeld) nach Kenntnis der
Bundesregierung Rückkehrhilfen bzw. Reintegrationshilfen von der
Bundesrepublik Deutschland für eine Rückkehr in die Ukraine erhalten, wenn ja,
wie viele Personen waren das in den letzten zehn Jahren, und wie hoch
waren jeweils die Rückkehrhilfen bzw. die Reintegrationshilfen im
Durchschnitt (bitte die aktuellen Zahlen der jeweiligen Gesamtkosten
sowie der Pro-Kopf-Kosten jahresweise aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
29. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermögenssituation von
SGB-II-Leistungsempfängern mit ukrainischer Staatsbürgerschaft durch
die Jobcenter geprüft, wenn ja, inwiefern, und wie hoch ist das
Vermögen ukrainischer SGB-II-Leistungsempfänger im Durchschnitt (bitte die
neuesten Zahlen jeweils für Männer und Frauen getrennt sowie die
jeweilige Quote vollständig durchgeführter Vermögensprüfungen und
lediglich erfragter Vermögensnachweise angeben)?
30. Wie viele volljährige Empfänger von SGB-II-Leistungen mit
ukrainischer Staatsbürgerschaft verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
über Immobilienvermögen, Firmenbeteiligungen oder Wertpapiere bzw.
angelegtes Finanzvermögen von über 15 000 Euro in der Ukraine, und
welchem Anteil entspricht das an der Gesamtzahl der volljährigen
ukrainischen SGB-II-Leistungsempfänger (bitte getrennt nach Männern und
Frauen sowie nach vollständig durchgeführten Vermögensprüfungen und
lediglich erfragten Vermögensnachweisen angeben)?
Geflüchtete aus der Ukraine, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten anderer
Herkunft Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Voraussetzung ist insbesondere,
dass der Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Vermögen oder
Einkommen gesichert werden kann. Die Regelungen zur Berücksichtigung von
Vermögen gelten für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen und insofern
auch für aus der Ukraine geflüchtete Menschen.
Statistische Angaben zur Höhe des vorhandenen Vermögens liegen nicht vor.
31. Wie viele Handys bzw. Smartphones von ukrainischen Migranten im
wehrpflichtigen Alter wurden in Deutschland seit dem Beginn des
Ukraine-Kriegs ausgelesen, um Informationen über Schleppernetzwerke,
Akteure und Routen zu erlangen (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre
von 2022 bis 2024 getrennt ausweisen)?
Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine
wohnhaft waren und am bzw. nach dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine
vertrieben wurden, sowie ihre Familienangehörigen haben im Rahmen der
Richtlinie 2001/55/EG einen direkten Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis,
Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung und
Bildung für ihre Kinder. Personen, die einen solchen Anspruch haben, müssen
nicht erst ein Asylverfahren durchlaufen. Diese Verfahren sind also
voneinander getrennt.
Deutschland
Zeitreihe Jahresdurchschnitte, Datenstand: August 2024
Insgesamt
dar.
Erwerbstätige
Leistungsberechtigte (ELB)
Anteil Sp. 2 an
Sp. 1
Insgesamt
dar.
Erwerbstätige
Leistungsberechtigte (ELB)
Anteil Sp. 5 an
Sp. 4
1 2 3 4 5 6
2014 39.712 7.373 18,6 30.388 3.128 10,3
2015 42.360 6.732 15,9 33.066 3.044 9,2
2016 45.528 6.101 13,4 36.416 2.874 7,9
2017 48.841 5.853 12,0 39.883 2.920 7,3
2018 52.237 5.447 10,4 43.273 2.824 6,5
2019 55.990 5.024 9,0 46.575 2.654 5,7
2020 57.766 4.374 7,6 49.085 2.382 4,9
2021 60.221 3.897 6,5 52.417 2.104 4,0
2022 107.699 14.898 13,8 89.766 6.803 7,6
2023 182.770 36.173 19,8 146.573 13.136 9,0
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Ukraine
Tabelle 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) und erwerbstätige Leistungsberechtigte mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Jahresdurchschnitte
Sozialversicherungspflichtig oder geringfügig
Beschäftigte
dar. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Deutschland
Jahreswerte, Datenstand: August 2024
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
2019 3.914.058 1.940.057 1.973.964 848.598 543.531 305.056 150.145 84.206 65.938 21,7 28,0 15,5 3,8 4,3 3,3
2020 3.883.112 1.930.718 1.952.350 666.062 427.149 238.909 132.853 72.460 60.393 17,2 22,1 12,2 3,4 3,8 3,1
2021 3.810.887 1.898.705 1.912.122 768.636 498.633 269.993 131.514 71.188 60.321 20,2 26,3 14,1 3,5 3,7 3,2
2022 3.697.138 1.790.212 1.906.796 715.009 445.235 269.757 118.600 63.431 55.163 19,3 24,9 14,1 3,2 3,5 2,9
2023 3.921.711 1.874.811 2.046.884 652.855 410.843 242.009 123.756 66.290 57.465 16,6 21,9 11,8 3,2 3,5 2,8
2019 17.872 6.206 11.666 2.595 1.089 1.506 597 245 351 14,5 17,5 12,9 3,3 4,0 3,0
2020 17.110 5.890 11.220 1.955 789 1.166 480 164 316 11,4 13,4 10,4 2,8 2,8 2,8
2021 16.281 5.524 10.758 2.077 874 1.202 437 144 293 12,8 15,8 11,2 2,7 2,6 2,7
2022 203.824 52.198 151.610 31.314 13.029 18.285 1.752 619 1.133 15,4 25,0 12,1 0,9 1,2 0,7
2023 477.679 146.468 331.209 43.975 21.966 22.009 4.169 1.624 2.545 9,2 15,0 6,6 0,9 1,1 0,8
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Insgesamt
Ukraine
Tabelle 2: Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)
Staatsangehörigkeit
Jahreswerte
Bestand erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB) des
Vormonats (Jahresdurchschnitt)
Integrationen von ELB in sv-pflichtige
Beschäftigung (Jahressumme)
Integrationen von ELB in nicht
svpflichtige Beschäftigung (Jahressumme)
Integrationsquote von ELB in sv-pflichtige
Beschäftigung
Integrationensquote von ELB in nicht
svpflichtige Beschäftigung
Deutschland
Jahressumme 2023, Jahresdurchschnitt 2023
Abgänge von
Maßnahme-
Teilnehmende
Anteile Abgänge am
Bestand an allen
erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
mit Staatsbürgerschaft
Ukraine (in Prozent)
1 2
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Staatsbürgerschaft Ukraine
Insgesamt (Jahresdurchschnitt 2023) 481.453 100,0
darunter (Jahressumme)
Berufswahl und Berufsausbildung 120 0,0
dar. Hauptschulabschluss BvB erworben * *
Aktivierung und berufliche Eingliederung 51.558 10,7
Berufliche Weiterbildung 1.872 0,4
dar. Weiterbildung mit zertifizierter Teilqualifikation (FbW-21) 42 0,0
mit Erwerb Hauptschulabschluss FbW 8 0,0
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 3: Abgänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Staatsbürgerschaft
Ukraine aus ausgewählten erfolgreich abgeschlossenen Maßnahmen
Maßnahmen
*) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Deutschland
Zeitreihe, August 2024
Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheine
(Maßnahmen zur
Aktivierung und
beruflichen
Eingliederung)
Bildungsgutscheine
(Maßnahmen zur
Förderung
beruflicher
Weiterbildung)
Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheine
(Maßnahmen zur
Aktivierung und
beruflichen
Eingliederung)
Bildungsgutscheine
(Maßnahmen zur
Förderung
beruflicher
Weiterbildung)
1 2 3 4 5
Jahr 2014 25.488 610 922 2,4 3,6
Jahr 2015 23.598 679 814 2,9 3,4
Jahr 2016 21.296 968 849 4,5 4,0
Jahr 2017 20.126 761 689 3,8 3,4
Jahr 2018 18.939 743 639 3,9 3,4
Jahr 2019 17.760 973 739 5,5 4,2
Jahr 2020 17.074 629 513 3,7 3,0
Jahr 2021 16.177 570 507 3,5 3,1
Jahr 2022 239.997 13.148 972 5,5 0,4
Jahr 2023 481.453 27.776 3.611 5,8 0,8
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 4: Eintritte von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Staatsbürgerschaft Ukraine
in Maßnahmen nach dem Gutschein- und Vergabeverfahren
Berichtsjahr
Ukrainische
erwerbsfähigen
Leistungsberechtig
ten
(Jahresdurchschnitt)
Anzahl der eingelösten ...
(Jahressumme)
Anteil der eingelösten ... an
Spalte 1 (in Prozent)
Deutschland
Jahrssummen 2014 bis 2024 (bis 8/2024)
Insgesamt
Männer Frauen
Insgesamt
Männer Frauen
Insgesamt
Männer Frauen
Insgesamt
Männer Frauen
Insgesamt
Männer Frauen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Insgesamt 492 226 266 415 166 249 411 153 258 358 140 218 337 124 213
Engpassberufe Experten 44 20 24 24 10 14 29 6 23 29 11 18 26 10 16
Engpassberufe Spezialisten 25 14 11 20 13 7 25 16 9 28 15 13 26 15 11
Engpassberufe Fachkräfte 423 192 231 371 143 228 357 131 226 301 114 187 285 99 186
Insgesamt
Männer Frauen
Insgesamt
Männer Frauen
Insgesamt
Männer Frauen
Insgesamt
Männer Frauen
Insgesamt
Männer Frauen
Insgesamt
Männer Frauen
16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
Insgesamt 306 109 197 226 78 148 229 96 133 2.763 1.457 1.306 3.974 2.438 1.536 3.998 2.128 1.870
Engpassberufe Experten 22 10 12 15 * * 22 8 14 243 98 145 231 105 126 195 79 116
Engpassberufe Spezialisten 17 13 4 18 * * 22 15 7 143 90 53 231 162 69 206 128 78
Engpassberufe Fachkräfte 267 86 181 193 69 124 185 73 112 2.377 1.269 1.108 3.512 2.171 1.341 3.597 1.921 1.676
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 5: Abgang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt in Engpassberufe (Stand 2023) von Staatsangehörigen mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit im Rechtskreis SGB II
2021 2022 2023 2024 (1/2024 - 8/2024)
Engpassberufe 2023
(Einmündungsberufe)
2014 2015 2016 2017 2018
Engpassberufe 2023
(Einmündungsberufe)
2019 2020
Deutschland
Zeitreihe Jahresdurchschnitte, Datenstand: August 2024
Bestand erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB)
Bestand ELB mit
mindestens einer
Leistungsminderung
Durchschnittliche
Leistungsminderung
in Euro
(bezogen auf alle ELB
mit mindestens einer
Leistungsminderung)
1 2 3
2019 3.894.008 120.899 108
2020 3.889.188 33.649 76
2021 3.792.178 34.589 94
2022 3.717.892 33.033 78
2023 3.929.369 18.920 54
2019 17.760 216 106
2020 17.074 51 79
2021 16.177 50 104
2022 239.997 52 78
2023 481.453 253 53
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 6: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit mindestens einer Leistungsminderung
Staatsangehörigkeit
Jahresdurchschnitte
Insgesamt
Ukraine
Deutschland
Jahrssummen 2023 und 2024 (1/2024 - 8/2024)
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
1 2 3 4 5 6
Insgesamt 30.573 15.466 15.107 38.379 16.878 21.501
dar. Anforderungsniveau Helfer 15.577 7.210 8.367 12.929 5.332 7.597
in v.H. von insgesamt 51,0 46,6 55,4 33,7 31,6 35,3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 7: Abgänge aus Arbeislosigkeit in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt im Rechtskreis SGB II
Anforderungsniveau des
Einmündungsberufs
2023 2024 (01/-08/2024)
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: August 2024
Insgesamt dar. weiblich Insgesamt dar. weiblich Insgesamt dar. weiblich
1 2 3 4 5 6
2014 1.501.206 1.030.288 319.166 154.429 21,3 15,0
2015 1.505.708 1.029.614 339.873 167.538 22,6 16,3
2016 1.501.442 1.018.623 329.752 161.054 22,0 15,8
2017 1.555.868 1.039.649 336.641 161.098 21,6 15,5
2018 1.506.938 1.000.273 334.067 154.548 22,2 15,5
2019 1.424.900 944.461 310.029 140.589 21,8 14,9
2020 1.392.750 918.182 235.756 102.867 16,9 11,2
2021 1.344.795 885.134 267.094 113.899 19,9 12,9
2022 1.326.481 890.326 266.077 122.000 20,1 13,7
2023 1.411.139 951.155 233.216 105.084 16,5 11,0
2014 8.501 6.264 1.422 840 16,7 13,4
2015 8.120 6.074 1.438 900 17,7 14,8
2016 7.461 5.634 1.305 831 17,5 14,7
2017 7.156 5.408 1.237 799 17,3 14,8
2018 6.823 5.171 1.233 848 18,1 16,4
2019 6.356 4.836 1.157 768 18,2 15,9
2020 5.951 4.566 813 532 13,7 11,7
2021 5.602 4.331 898 582 16,0 13,4
2022 97.300 77.754 13.995 7.838 14,4 10,1
2023 223.321 166.302 17.601 8.486 7,9 5,1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Insgesamt
1) Das Merkmal "Erziehende" dient dazu, erwerbsfähige Leistungsberechtige (ELB) nach dem BG-Typ und der Rolle innerhalb der BG zu unterscheiden. Weiterführende
Informationen dazu können unserem Glossar "
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Definitionen/Glossare/Generische-
Publikationen/Gesamtglossar.pdf?__blob=publicationFile&v=20" unter "Erziehende" entnommen werden.
Tabelle 8: Integrationen von erziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)
Staatsangehörigkeit
Jahreswert
Bestand erziehende erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB) des
Vormonats (Jahresdurchschnitt)1)
Integrationen von erziehenden ELB in
sv-pflichtige Beschäftigung
(Jahressumme)
Integrationsquote von erziehenden ELB
in sv-pflichtige Beschäftigung
Ukraine
Deutschland
Jahresdurchschnitte, Datenstand: August 2024
einem Kind zwei Kindern
drei und mehr
Kindern
1 2 3 4 5 6
2022 5.200.368 1.532.987 3.132.593 983.465 1.007.532 1.141.596
2023 5.485.401 1.599.286 3.317.004 1.060.081 1.061.570 1.195.353
2022 235 356 176 207 170 154
2023 254 378 194 229 189 167
2022 361.216 65.967 261.954 117.478 94.739 49.736
2023 703.660 130.016 501.013 223.179 175.887 101.947
2022 190 239 175 191 169 145
2023 236 315 212 237 205 173
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Insgesamt
Bestand Regelleistungsberechtigte
(RLB)
Durchschnittliche Kosten der
Unterkunft (KdU) pro RLB in Euro
Ukraine
Bestand Regelleistungsberechtigte
(RLB)
Durchschnittliche Kosten der
Unterkunft (KdU) pro RLB in Euro
Tabelle 9: Durchschnittliche Kosten der Unterkunft (KdU) pro Regelleistungsberechtigtem (RLB) in Euro
Staatsangehörigkeit
Merkmal
Jahresdurchschnitt
Insgesamt
dar.
Single-BG
BG mit mindestens
einem Kind
dav. mit
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333