Deutscher Bundestag Drucksache 20/13241
20. Wahlperiode 02.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12710 –
Umsetzung der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Digitalisierung ist eine der prägendsten Entwicklungen unserer Zeit und
betrifft alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche. Besonders der
Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme stehen vor tiefgreifenden
Veränderungen. Einerseits eröffnen digitale Technologien neue und auch
barrierefreie Möglichkeiten für Arbeitsprozesse, Beschäftigungsformen und
soziale Dienstleistungen. Andererseits erfordert die Digitalisierung eine
Anpassung der Rahmenbedingungen, um die Arbeitswelt zukunftssicher und
inklusiver zu gestalten. Die Bundesregierung hat deshalb unter Koordinierung des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erstmalig eine
Digitalstrategie verabschiedet. Alle Bundesministerien und das Bundeskanzleramt
haben sich darin verpflichtet, zentrale Maßnahmen umzusetzen, die
Deutschland bis zum Ende der Legislaturperiode und auch bis 2023 digitaler machen
sollen. Am 14. Mai 2024 erschien der Fortschrittsbericht zur Digitalstrategie
der Bundesregierung, welcher den Stand verschiedener Aspekte der Strategie
beleuchtet.
Neben der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22. April
2024 eine eigene Digitalstrategie veröffentlicht. Kurz nach der
Veröffentlichung der Digitalstrategie des BMAS äußerte sich der Normenkontrollrat
(NKR) dazu und kritisiert das Silodenken der vom Bundesminister für Arbeit
und Soziales, Hubertus Heil, verkündeten Digitalstrategie. Malte Spitz,
Mitglied des NKR, sagte dem „SZ“-Dossier am 24. April 2024, dass man einen
ressortübergreifenden Ansatz für spürbare Verbesserungen verfolgen müsste,
um die Digitalisierung richtig anzupacken. In Bezug auf die Digitalstrategie
des BMAS verwies Malte Spitz auch auf die Notwendigkeit eines konkreten
Fahrplans und Umsetzungsfristen, welche bisher in der Digitalstrategie des
BMAS fehlen würden. Darüber hinaus hat der NKR unlängst ein Gutachten
veröffentlicht, das aufzeigt, wie Sozialleistungen gemeinsam vereinfacht und
automatisiert werden könnten. Eine der Haupterkenntnisse aus dem Gutachten
war die Notwendigkeit einer ressortübergreifenden Reform, die nicht an
Ressortgrenzen scheitern darf.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 1. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die digitale Transformation ist eine der wichtigsten Aufgaben, die Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft in den nächsten Jahren zu bewältigen haben.
Sowohl die Bundesregierung als auch die einzelnen Ressorts haben sich dem Ziel
verpflichtet, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben,
Herausforderungen gemeinsam anzugehen und die Chancen, die sich durch digitale
Technologien bieten, bestmöglich zu nutzen. Die digitalpolitischen Strategien der
Bundesregierung - insbesondere die Digitalstrategie, Datenstrategie und KI-
Strategie - bilden hierfür den Rahmen.
Die konsequente Digitalisierung der Verwaltung ist wichtige Voraussetzung,
um Prozesse effizienter zu gestalten, Beschäftigte in den Behörden zu entlasten
und den Zugang zu Leistungen und Unterstützungsangeboten für Menschen
und Unternehmen zu erleichtern. Insbesondere KI-Systeme bieten große
Potenziale für die öffentliche Verwaltung und damit für die Behörden der Arbeits-
und Sozialverwaltung. Diese steht für gute Arbeit und soziale Absicherung und
spielt damit eine besondere Rolle im täglichen Leben der Menschen in
Deutschland. Um der digitalen Transformation der Arbeits- und
Sozialverwaltung eine gemeinsame Richtung zu geben, hat das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit sieben Trägern und Behörden in
einem partizipativen, mehrmonatigen Prozess eine gemeinsame
Digitalisierungsstrategie erarbeitet.
Die „Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung“ bildet einen
wichtigen Meilenstein in der Umsetzung des Ziels einer modernen und
digitalen öffentlichen Verwaltung und ist Ausgangspunkt für die weitere
Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung. Vision, Mission sowie die dreizehn
strategischen Ziele dienen als ambitionierter und gleichzeitig realistischer
Zielhorizont für das Jahr 2030, an denen sich die beteiligten Behörden im Rahmen
ihrer Verantwortlichkeit messen lassen. Die priorisierten Maßnahmen
ermöglichen den praxisnahen Start in die Umsetzung und zielen insbesondere auf den
schnellen und spürbaren Mehrwert für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und
Mitarbeitern.
1. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit, mehrere
Digitalstrategien in verschiedenen Bundesministerien zu entwerfen?
2. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung darin, dass das BMAS eine
eigene Digitalisierungsstrategie auf den Weg bringt, obwohl die
Digitalstrategie der Bundesregierung vom BMDV koordiniert werden soll?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Digitalstrategie der Bundesregierung bietet einen übergreifenden Rahmen
für die digitalpolitischen Bestrebungen der Bundesregierung und der Ressorts
und ist gleichzeitig anschlussfähig für die ressortspezifischen digitalpolitischen
Aktivitäten und Strategien.
Das BMAS veröffentlichte am 22. April 2024 die Digitalisierungsstrategie der
Arbeits- und Sozialverwaltung. Die Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und
Sozialverwaltung legt den Fokus auf die Leistungen der Arbeits- und
Sozialverwaltung und ergänzt damit die bestehenden digitalpolitischen Strategien der
Bundesregierung. Mit 60 konkreten Maßnahmen werden das BMAS und sieben
weitere Behörden und Träger ihre Prozesse weiter digitalisieren, so weit wie
möglich automatisieren und so den Zugang zu Leistungen und
Unterstützungsangeboten für Menschen und Unternehmen erleichtern. Dabei wird verstärkt
behördenübergreifend zusammengearbeitet und eine digital-freundliche
Transformations- und Innovationskultur geschaffen. Bei der Erarbeitung wurden die
bestehenden Strategien der Bundesregierung, vor allem die Digitalstrategie, die
Datenstrategie und die KI-Strategie berücksichtigt.
Das BMAS folgt damit einer Forderung des Bundesrechnungshofs (BRH) nach
ressorteigenen, mit der Digitalstrategie der Bundesregierung verzahnten
Digitalstrategien der Bundesministerien. Die ressortübergreifende Verzahnung der
Digitalstrategie der Bundesregierung und den ressortspezifischen
digitalpolitischen Aktivitäten geschieht im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe
für die Digitalstrategie der Bundesregierung.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 57 des Abgeordneten Dr. Markus Reichel, Plenarprotokoll 20/168, auf
die Mündliche Frage 12 des Abgeordneten Dr. Markus Reichel, Plenarprotokoll
20/180 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wer überprüft die Umsetzung der Digitalstrategie der Bundesregierung,
und nach welchen Kriterien findet diese Überprüfung statt (Ziel,
Umsetzungsschritte, Messbarkeit und Umsetzungszeitraum)?
Die Umsetzung der Digitalstrategie der Bundesregierung wird durch das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) überprüft. Die Überprüfung
findet anhand des Erreichens der für jedes Vorhaben definierten Meilensteine
sowie der erwarteten Zielerreichung statt.
4. Wer überprüft die Umsetzung der Digitalstrategie des BMAS, und nach
welchen Kriterien findet diese Überprüfung statt (Ziel,
Umsetzungsschritte, Messbarkeit und Umsetzungszeitraum)?
Die Strategie umfasst 13 strategische Ziele in drei Handlungsfeldern mit derzeit
60 konkreten Maßnahmen zu deren Erreichung. Die Maßnahmen werden mit
messbaren Projektfortschritten kurz-, mittel- und langfristig (bis Ende 2024, bis
Ende der Legislaturperiode, bis 2030) in den Fachabteilungen des BMAS und
im Geschäftsbereich umgesetzt. Die Strategie hat das Ziel, der digitalen
Transformation der Arbeits- und Sozialverwaltung bis 2030 eine gemeinsame
Richtung vorzugeben.
Das BMAS hat mit Fertigstellung der Strategie die Koordinierung für die
Umsetzung übernommen. In diesem Kontext wird ein regelmäßiges Monitoring der
Umsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Dieses umfasst den
Umsetzungsfortschritt, den jeweiligen Projektstatus in den Parametern Zeit, Qualität und
Kosten, sowie übergreifende Projektrisiken. Das mit den Abteilungsleitungen
besetzte Digitalboard im BMAS wird monatlich zum Fortschritt unterrichtet.
Darüber hinaus ist eine nachgelagerte Wirksamkeitskontrolle der Strategie in
Bezug auf die Zielerreichung vorgesehen.
5. Wie werden die in der Digitalstrategie der Bundesregierung angegebenen
Ziele entsprechend ihrem Umsetzungsgrad bewertet, über den
Zeitverlauf gemessen, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen die jeweiligen Ziele
umgesetzt sein (bitte jedes in der Strategie aufgelistete Ziel und dessen
Umsetzungszeitraum auflisten)?
Die in der Digitalstrategie der Bundesregierung angegebenen Ziele werden
entsprechend des fristgerechten Erreichens der für jedes Vorhaben definierten
Meilensteine sowie entsprechend der erwarteten Zielerreichung bewertet. Die
Ressorts werden dabei regelmäßig durch das BMDV aufgefordert, die im
Monitoring-Tool hinterlegten Informationen zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.
Der Zeitpunkt, zu dem die Ergebnisse umgesetzt sein sollen, lassen sich diesem
ebenso wie die einzelnen Ziele der Digitalstrategie entnehmen. Der
Umsetzungszeitraum zur Zielerreichung erstreckt sich folglich von der
Beschlussfassung der Digitalstrategie durch das Bundeskabinett im August 2022 bis ins Jahr
2025.
6. Wie werden die in der Digitalstrategie des BMAS angegebenen Ziele
entsprechend ihrem Umsetzungsgrad bewertet, über den Zeitverlauf
gemessen, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen die jeweiligen Ziele
umgesetzt sein (bitte jedes in der Strategie des BMAS aufgelistete Ziel und
dessen Umsetzungszeitraum auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Plant das BMAS auch einen Fortschrittsbericht zur eigens erstellen
Digitalstrategie ähnlich dem Fortschrittsbericht für die Digitalstrategie der
Bundesregierung, und wenn ja, wann ist die Vorstellung des ersten
Fortschrittsberichts hierfür geplant?
Das BMAS plant derzeit keinen eigenen Fortschrittsbericht. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Für welche Ziele im Rahmen der Digitalstrategie der Bundesregierung
verantwortet das BMAS die Umsetzung, und wie ist hier jeweils der
Umsetzungsstand (bitte auflisten)?
Die Digitalstrategie der Bundesregierung formuliert ihr Zielbild anhand von
drei übergreifenden Handlungsfeldern:
(1) vernetzte und digital souveräne Gesellschaft,
(2) innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung,
(3) lernender, digitaler Staat.
Für alle drei Handlungsfeldern hat das BMAS Maßnahmen eingebracht. Für
weitere Ausführungen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
9. Wie verläuft die Absprache zwischen dem BMAS und dem BMDV
hinsichtlich der Priorisierung, Zielsetzung und Umsetzung einzelner
überlappender Handlungsfelder aus der Digitalstrategie der Bundesregierung
und der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung, und
wie wird die Umsetzung seitens des BMDV überprüft bzw. gesteuert?
Bei der Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und
Sozialverwaltung wurden die bestehenden Strategien der Bundesregierung
berücksichtigt. Im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe für die Digitalstrategie
der Bundesregierung wurde auch über die Digitalisierungsstrategie des BMAS
informiert. Zudem bringt sich das BMAS aktiv in das Monitoring der
Digitalstrategie der Bundesregierung ein. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den
Fragen 3, 5, 12 sowie 55 verwiesen.
10. Welche Fortschritte hat das BMAS in den Bereichen Arbeit und Soziales
im Zuge des Fortschrittsberichts zur Digitalstrategie der
Bundesregierung an das BMDV gemeldet?
Für den ersten Fortschrittsbericht zur Digitalstrategie der Bundesregierung hat
das BMAS in allen drei Handlungsfeldern der Digitalstrategie Fortschritte
gemeldet. Konkret wurden Fortschritte aus den beiden Leuchtturmprojekten des
BMAS in der Digitalstrategie der Bundesregierung - der ressortübergreifenden
Initiative Civic Coding (mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)) (vgl. S. 2 des
Fortschrittsberichts) und des Nationalen Onlineportals für berufliche Weiterbildung
„mein NOW“ (vgl. S. 4 des Fortschrittsberichts) gemeldet. Zudem wurden
Fortschritte beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz (vgl. S. 4 des
Fortschrittsberichts), bei der digitalen Beantragung von Bürgergeld (vgl. S. 5 des
Fortschrittsberichts), bei der Digitalen Rentenübersicht (vgl. S. 5 des
Fortschrittsberichts) sowie bei der Zusammenarbeit im Netzwerk KI in der Arbeits- und
Sozialverwaltung (vgl. S. 6 des Fortschrittsberichts) erzielt.
11. Welche Maßnahmen, Ziele und Projekte hat das BMAS zur Erstellung
der Digitalstrategie der Bundesregierung an das BMDV gemeldet, und
welche und wie viele der Umsetzungsziele wurden seitdem erfüllt, und
wie viele sind bisher noch nicht erfüllt, und was sind die Gründe (bitte
aufschlüsseln)?
Das BMAS zahlt mit seinen Maßnahmen auf alle drei Handlungsfelder der
Digitalstrategie der Bundesregierung ein. Für folgende Maßnahmen ist das
BMAS verantwortlich und aktualisiert regelmäßig den Umsetzungsstand (vgl.
auch die Antwort zu Frage 5):
• Ausbau der Beratungsarbeit der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
• Zukunftszentren – Begleitung von Unternehmen, insbesondere Kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) und Beschäftigten in der digitalen
Transformation
• Civic Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl (mit BMFSFJ und
BMUV)
• Einführung von KI-Systemen in der Arbeits- und Sozialverwaltung
• Einrichtung und Betrieb des Observatoriums Künstliche Intelligenz in
Arbeit und Gesellschaft für eine menschenzentrierte Einführung und
Anwendung von KI
• Entwicklung der Nationalen Online-Weiterbildungsplattform (NOW)
• Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht
• Förderportal Z-EU-S
• KI-Kompass Inklusiv
• Moderne Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz (gemeinsame
Federführung mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat – BMI)
• Moderner Rechtsrahmen für mobile Arbeit
• Schaffung eines digitalen Antrags zum Bürgergeld
• Experimentierräume KI – Schaffung von Beispielen in einer guten
menschenzentrierten, innovativen Einführung und Anwendung von KI
• Sicherung des Innovationspotenzials von Plattformen und Schutz von
Beschäftigtenrechten
• Unterstützung innovativer Modelle zur Datennutzung unter Sicherstellung
des Datenschutzes.
Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit
Die Maßnahmen „Entwicklung und Einführung einer Digitalen
Rentenübersicht“ sowie „Schaffung eines digitalen Antrags zum Bürgergeld“ wurden im
Sinne der Zieldefinition der Digitalstrategie der Bundesregierung bereits
abgeschlossen.
12. Welche Austauschformate nutzt das BMAS zusammen mit dem BMDV
hinsichtlich der Erreichung der Ziele im Rahmen der Digitalstrategie der
Bundesregierung, und wie viele Treffen im Rahmen des
Austauschformates gab es innerhalb dieser Legislaturperiode?
Das BMAS nimmt an den Treffen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
zur Digitalstrategie der Bundesregierung teil. Diese haben seit Veröffentlichung
der Digitalstrategie der Bundesregierung viermal stattgefunden. Zudem nimmt
das BMAS an den Treffen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur
Digitalstrategie der Bundesregierung teil. Diese haben seit Veröffentlichung der
Digitalstrategie der Bundesregierung 18 mal stattgefunden.
13. In welchen Abständen gedenkt das BMAS über die
Umsetzungsfortschritte aus der Digitalstrategie des BMAS zu berichten, wie wird die
Zielerreichung konkret gemessen, und wurde jedes Ziel mit einem
konkreten Zeitpunkt bzw. Zeitraum versehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
14. Wurde innerhalb der Bundesregierung vereinbart, dass jedes Ressort
seine eigene Digitalstrategie entwirft, und wie werden diese Strategien
aufeinander abgestimmt?
Eine übergreifende Vereinbarung hierzu fand nicht statt. Die Abstimmung von
ressorteigenen Strategien erfolgt mit den relevanten Stakeholdern in den
entsprechenden Gremien und Verfahren. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 1, 2, 12 und 55 verwiesen.
15. Ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen
mit Behinderungen an der Ausarbeitung der Digitalstrategie des BMAS
beteiligt, und welche Ziele wird er in die Digitalstrategie der
Bundesregierung einbringen?
In der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung sind die
Belange von Menschen mit Behinderungen umfangreich berücksichtigt (vgl.
hierzu insbesondere die Maßnahmen in Handlungsfeld 1 auf S. 20 der
Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung). Für das BMAS gilt als
zentraler Grundsatz, dass alle Menschen gleichermaßen Zugang zur digitalen
Arbeits- und Sozialverwaltung haben, unabhängig von ihren individuellen
Voraussetzungen und Erfahrungen im Umgang mit neuen Technologien. Gleichzeitig
bleiben der direkte Kontakt zur Verwaltung sowie die persönliche, individuelle
und barrierefreie Beratung weiterhin fester Bestandteil der Angebote der
Arbeits- und Sozialverwaltung, um die Teilhabe aller Menschen sicherzustellen.
Das umfasst auch die Anliegen von Menschen mit Behinderungen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit
Behinderung hat sich an der 2022 verabschiedeten Digitalstrategie der
Bundesregierung beteiligt. Aufgrund seiner Aufgabe als Beauftragter der gesamten
Bundesregierung hat er dabei in allen Handlungsfeldern, die die Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen berühren, auf die Verankerung digitaler
Barrierefreiheit und digitaler Teilhabe in Vorhaben der Ressorts hingewirkt. Diese Ziele
verfolgt der Beauftragte auch weiter hinsichtlich der Umsetzung der
Digitalstrategie.
An der konkreten Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie des BMAS und den
Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltungen war der Beauftragte für die
Belange von Menschen mit Behinderungen nicht beteiligt.
16. Welche Maßnahmen plant das BMAS im Rahmen seiner Digitalstrategie,
um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu barrierefreier
Infrastruktur, zu Produkten und Dienstleistungen in allen
Lebensbereichen zu verbessern, und welche Maßnahmen wird das BMAS
insbesondere zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ergreifen?
Zu den Maßnahmen des BMAS im Rahmen der Digitalstrategie wird auf die
aufgeführten Maßnahmen des BMAS in der Antwort zu Frage 88 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Finanzierung digitaler Projekte“,
Bundestagsdrucksache 20/12829 verwiesen.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft,
das für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich der
Informations- und Kommunikationstechnologien Barrierefreiheitsanforderungen
aufstellt. Das BMAS hat zur Erleichterung der Umsetzung Leitlinien erstellt und
diese sowohl auf der eigenen Webseite als auch auf der Webseite der
Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentlicht. Darüber hinaus stellt die
Bundesfachstelle Barrierefreiheit umfangreiche Informationen zum BFSG auf ihrer
Webseite zur Verfügung, hat eine sehr erfolgreiche Webinar-Reihe durchgeführt und
bietet kostenfreie Beratung für Unternehmen an. Das BMAS selbst hat durch
die Teilnahme an Workshops und durch Vorträge über die Anforderungen des
BFSG informiert. Für den Herbst 2024 plant die Bundesinitiative
Barrierefreiheit eine Informationsveranstaltung zum BFSG für die Wirtschaft.
17. Inwieweit ist eine Verknüpfung des Handlungsfeldes „Barrierefreiheit im
Bereich Digitales“ der Bundesinitiative Barrierefreiheit (
www.bmas.de/S
haredDocs/Downloads/DE/Pressemitteilungen/2022/eckpunkte-bundesin
itiative-barrierefreiheit.pdf?__blob=publicationFile&v=5) mit der
Digitalstrategie des BMAS vorgesehen?
Bei der Konzeptionierung wurde berücksichtigt, dass sich die Bundesinitiative
Barrierefreiheit und die Digitalstrategie sinnvoll ergänzen, um unter anderem
Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem ist geplant, gemeinsam das Thema
digitale Barrierefreiheit stärker in die Öffentlichkeit zu tragen.
18. Plant das BMAS, im Rahmen der Digitalstrategie die Auflegung von
Forschungs- und Förderprogrammen, um den Einsatz digitaler Medien
für eine verstärkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am
Arbeitsmarkt zu nutzen?
Das BMAS fördert aus Mitteln des Ausgleichsfonds u. a.
Forschungsmaßnahmen und Modellprojekte, um den Einsatz digitaler Medien zur
Arbeitsmarktteilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Es werden vielfältige
Projekte finanziert, die auf eine digitale Teilhabe abzielen.
19. Wie viele Angebote des BMAS sind bisher schon Ende-zu-Ende
digitalisiert, und wie viele sind es noch nicht?
Die Serviceleistungen des BMAS sind vollständig digital beantragbar. Die
Kommunikation mit den Antragsstellenden ist hier digital möglich (u. a.
Bescheiderstellung und Bescheidzustellung). Lediglich Auskunftsersuche nach
dem Informationsfreiheitsgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung sind
zwar online über das Bundesportal digital beantragbar, die Rückmeldungen
erfolgen aktuell aber z. T. noch postalisch bzw. per E-Mail. Das Förderportal Z-
EU-S für Förderungen im Rahmen des Bundesprogramm des Europäischen
Sozialfonds (ESF Plus der Förderperiode 2021 bis 2027) und das Förderportal
BMAS für Bundesförderungen sind Ende-zu-Ende digitalisiert.
20. Wie weit verbreitet sind die Online- bzw. Videoberatungen von den vom
BMAS nachgeordneten Behörden?
a) Wie viele Nutzer konnten durch solch eine Beratung in den
Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 beraten werden (bitte nach Behörde,
beantragter Leistung und Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet.
In den Jahren 2021 bis 2024 wurden insgesamt über 1,1 Millionen Beratungen
per Videokommunikation bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt,
davon 90 Prozent im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III):
• Leistungen der Familienkasse: 3 225 (2021), 4 694 (2022), 5 294 (2023),
4 325 (2024)
• Leistungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II):
6 076 (2021), 14 995 (2022), 25 275 (2023), 23 809 (2024)
• Leistungen im Rechtskreis SGB III: 105 094 (2021), 201 340 (2022),
362 590 (2023), 379 053 (2024).
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bietet seit 2021
Videoberatungen an und hat seitdem 16 175 Videoberatungen durchgeführt (2021:
1 911 Videoberatungen, 2022: 5 208 Videoberatungen, 2023: 5 469
Videoberatungen, 1. Halbjahr 2024: 3 587 Videoberatungen). Es kann keine Aussage
dazu gemacht werden, für welche Leistungen die Videoberatung konkret
genutzt wurde. Grundsätzlich erfolgt bei der DRV Bund mit der Videoberatung
eine persönliche und individuelle Beratung zu Fragen rund um die
Rentenversicherung. Dazu zählen u. a. Fragen zu Rentenansprüchen und Rentenbeginn,
Ausgleichszahlung bei Rentenminderung, Zahlung freiwilliger Beiträge,
selbstständige Tätigkeit und Rentenversicherung, Rehabilitation, usw. Bezogen auf
die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung ergibt sich folgendes
Bild: Der Beginn der Videoberatung erfolgte bei den
Rentenversicherungsträgern sukzessive ab 1. Januar 2020, seit Anfang 2024 werden Videoberatungen
in der bundesweiten Beratungsstatistik dargestellt. Im ersten Halbjahr 2024
wurden über alle Rentenversicherungsträger hinweg 31 059 Videoberatungen
durchgeführt. Eine Unterscheidung nach den Inhalten der Beratung ist nicht
möglich.
Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) werden seit Mitte 2023 grundsätzlich Online-Beratungen angeboten.
Hierbei handelt es sich um ein Format, bei dem parallel zu einer telefonischen
Verbindung eine Videoverbindung gehalten wird, über die der Bildschirm des
zu Beratenden geteilt wird. Das Format befindet sich aktuell noch in der
Pilotphase. Im Jahr 2023 fanden 330 Beratungen statt, im Jahr 2024 bisher 460. Es
ist jedoch zu beachten, dass bisher keinerlei Werbung für das
Kommunikationsangebot gemacht wurde, da ein Terminvereinbarungstool sich noch im Zulauf
befindet. Die Beratungen haben jeweils auf Initiative der Sachbearbeitung
stattgefunden, um in komplexen Fällen zu unterstützen.
Eine Videoberatung wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See (DRV KBS) seit Mitte 2023 angeboten. Im Jahr 2023 haben dieses
Angebot 46 und im Jahr 2024 96 Personen in Anspruch genommen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt jährlich
4 500 Videoberatungen von Unternehmen der Chemieindustrie zu
chemikalienrechtlichen Verfahren durch. Das Aufkommen ist seit 2021 konstant.
In der gesetzlichen Unfallversicherung werden unterschiedliche Online- bzw.
Videoberatungsangebote unterbreitet. Zahlen zur Wahl des
Kommunikationskanals zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Unfallversicherungsträger und den Versicherten, Unternehmen sowie Leistungserbringern werden
nicht flächendeckend erhoben. Eine Aufschlüsselung nach „beantragter
Leistung“ ist für Videokonferenzen daher nicht möglich; sie haben aber von
Beratungen zur Prävention über Beratungen im Reha-/Leistungsbereich bis zu
Beratungen im Bereich „Mitgliedschaft und Beitrag“ ein breites Spektrum
abgedeckt.
Von der Künstlersozialkasse (KSK) werden aktuell keine entsprechenden
Formate angeboten.
b) Wie sollen sich Nutzer für die Online- bzw. Videoberatung nach
Vorstellung des BMAS identifizieren, und welche konkreten Schritte
wurden zur Umsetzung bereits begonnen?
Der Identifikationsprozess für die Online- und Videoberatung liegt in der
Verantwortung der Träger. Das BMAS macht den Trägern diesbezüglich keine
Vorgaben.
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Pilotprojekt zu
digitalen Beratungsansätzen der Agentur für Arbeit in Ahlen-Münster
vor, bewähren sich die Möglichkeiten hybrider Beratungsansätze in
der Praxis, und ist eine Ausweitung auf andere Agenturen geplant?
Die Pilotierung der „hybriden Beratung“ in der Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster ist bekannt. Die Beratung per Videotelefonie ist generell heute schon
in allen Agenturen und Jobcentern möglich. In der Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster wurde aber ein neues Beratungssetting eingeführt. Dieses ermöglicht
eine andere Gesprächsatmosphäre. Zudem werden bei Beratungen vor Ort
punktuell weitere betroffene Akteure per Video zugeschaltet. Das spart
Ressourcen und schafft eine höhere Verbindlichkeit im Gespräch. Der Ansatz hat
sich bisher bewährt und führt zu einer höheren Kundenzufriedenheit, einer
Erhöhung der Transparenz für alle Beteiligten sowie zu einer
Prozessbeschleunigung. Eine Ausweitung auf andere Agenturen für Arbeit ist geplant und findet
zum Teil schon statt.
d) Inwieweit werden die Online- bzw. Videoberatungen des BMAS bzw.
seiner nachgeordneten Behörden in barrierefreien Formaten
angeboten?
Das Videoberatungsprodukt „Mein Videotermin“ der BA ist bereits jetzt
barrierearm. Es bietet u. a. die Möglichkeit, z. B. einen Gebärdendolmetscher zum
Beratungsgespräch hinzuzufügen. Weitere Verbesserungen im Sinne der
Barrierefreiheit sind geplant.
An Videoberatungen der Deutschen Rentenversicherung kann mit Endgeräten
(Computer, Tablet oder Smartphone) über das Internet per Webbrowser
teilgenommen werden. Eingesetzt wird dabei eine Softwarelösung des Anbieters
NOW IT GmbH.
Das Beratungstool der SVLFG – LiveContract ist im Ergebnis eines BITV2.0-
Tests barrierefrei.
Die Buchung eines Video-Beratungstermins bei der DRV KBS für den Bereich
der Minijob-Zentrale erfolgt über die Webseite der Minijob-Zentrale. Hier
werden die allgemeinen Standards zur Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Video-
Beratung selbst wird per Webex durchgeführt.
Zu den Beratungsangeboten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger liegen
dem BMAS keine entsprechenden Informationen vor.
21. In welchen Jobcentern wird die elektronische Beantragung von
Bürgergeld pilotiert, wie lange läuft der Pilotierungszeitraum, welche
Identifikationsmethode wird hierbei genutzt?
In allen gemeinsamen Einrichtungen (gE) steht die elektronische Beantragung
von Bürgergeld über das Portal „Jobcenter.Digital“ zur Verfügung. Zur
Identifikation im Portal „Jobcenter.Digital“ können Bürgerinnen und Bürger die
elektronische Identifikation (eID) im Rahmen des Bund-ID-Nutzerkontos oder ein
Nutzerkonto der BA verwenden.
Als eine Maßnahme der Digitalisierungsstrategie des BMAS soll eine
vorrangig elektronische Beantragung von Bürgergeld (Haupt- und
Weiterbewilligungsantrag) über das Portal „Jobcenter.Digital“ in ausgewählten gE pilotiert
werden. Das Vorhaben dient insbesondere der nutzendenzentrierten
Weiterentwicklung des bestehenden Onlineangebotes und der entsprechenden
Verwaltungsabläufe. Zur Feinplanung des Vorhabens stehen die BA und das BMAS
aktuell im Austausch.
22. Welche Identifizierungsverfahren sieht das BMAS im Rahmen der
Erarbeitung von Regelungen für die Pilotierung von Onlinewahlen von
Betriebsräten vor, und ab wann soll diese möglich sein, inwieweit werden
diese Identifizierungsverfahren auch barrierefrei durchgeführt?
Der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sieht vor, Online-
Betriebsratswahlen im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäbe in
einem Pilotprojekt zu erproben. Dabei muss auch die Einhaltung der
Wahlrechtsgrundsätze sichergestellt werden. Die konkreten Vorgaben für ein
sicheres Identifizierungsverfahren werden im Rahmen der Umsetzung des
Pilotprojekts festgelegt. Weitere Einzelheiten können derzeit noch nicht genannt
werden.
23. Welche KI-Anwendungen sind bisher im KI-Transparenzregister des
BMAS aufgeführt, und welche Behörden nutzen bisher welche KI-
Anwendungen, um welche Aufgaben umzusetzen?
Angesichts der mittlerweile weiter vorangeschrittenen Vorbereitungen des
Beratungszentrums für Künstliche Intelligenz (BeKI) im BMI bezüglich des
Pilotprojekts „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“, hat sich das BMAS entschieden,
kein eigenes KI-Transparenzregister aufzusetzen. Das BMAS wird sich mit
seinen bisherigen Erkenntnissen als Pilotressort aktiv in den Aufbau der
ressortübergreifenden Lösung einbringen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
betreffend „Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der
Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/12191, Antwort zu Frage 14
verwiesen.
24. Bis wann und für welche dem BMAS unterstehenden Behörden sollen
generative KI-Tools einsetzbar sein, und für welche Anwendungen ist
dies konkret vorgesehen?
Anwendungen generativer KI bieten große Potenziale für die öffentliche
Verwaltung. Sowohl das BMAS als auch Behörden und Träger des
Geschäftsbereichs beschäftigen sich intensiv mit möglichen Optionen und tauschen sich im
„Netzwerk KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung“ dazu aus. In einigen
Behörden wird generative KI bereits konkret vorbereitet bzw. pilotiert.
Die BA ist bestrebt, generative KI für bestimmte Anwendungsfälle einzusetzen.
In der BA wurden bisher noch keine KI Anwendungsfälle in Produktion
gebracht, die auf generativer KI basieren. Die BA prüft und entwickelt derzeit
folgende Anwendungsfälle, bei denen generative KI eingesetzt werden soll:
Der Chatbot „BERUFE BOT“ soll Bürgerinnen und Bürger bei Fragestellungen
zum Thema Berufe, Aus- und Weiterbildung unterstützen. Eine erste Version
soll bis Ende des Jahres 2024 entwickelt und hiernach zunächst BA-intern unter
Berufsberaterinnen und Berufsberatern pilotiert werden.
Im Rahmen des Projektes „Vorlagentechnik Neu“ wird der Einsatz einer
intelligenten Formulierungshilfe für Freitextkommunikation am Beispiel
Leistungsberatung im Bereich des Arbeitslosengeldes bis Ende des Jahres 2024 erprobt.
Darüber hinaus soll generative KI eingesetzt werden, um ein dialogfähiges
System zur Bündelung von Wissen im Bereich Informationssicherheit zu
entwickeln und zu betreiben. Ein entsprechender Prototyp wurde bereits entwickelt.
Eine entsprechende Produktivsetzung im Rahmen eines „Minimum Viable
Products“ ist zum Ende des Jahres 2024 geplant.
Die DRV Bund befindet sich in Bezug auf generative KI in einer explorativen
Phase und fokussiert aktuell die Umsetzung von Proof of Concepts, etwa für
den Einsatz von generativer KI für die Recherche im Rechtsportal der
Deutschen Rentenversicherung (rvRecht). Diese dienen der sukzessiven
Erschließung des Themenfelds, der praktischen Evaluierung verschiedener
Sprachmodelle und GenAI-Technologien sowie dem Aufbau internen Wissens. Mit der
Etablierung eines KI-Boards und eines KI-Labors wird das Thema Künstliche
Intelligenz seit Anfang 2024 in der DRV Bund systematisch und zentral
bearbeitet. Unter den durch das KI-Labor ermittelten KI-Anwendungspotenzialen
befinden sich zahlreiche, die ausschließlich durch den Einsatz von generativer
KI umgesetzt werden können, bspw. in den Bereichen Kundenkommunikation,
Wissensmanagement oder Bildung.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelt die
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gemeinsam mit anderen
Berufsgenossenschaften im Projekt BeA (KI-basierte Besichtigungsassistenz) eine KI-
Anwendung für die Automatisierung der Dokumentationstätigkeit bei
Arbeitsstättenbesichtigungen. Die KI-Anwendung „BeA“ besteht aus einer Kombination von
KI-Services und beinhaltet auch generative KI-Servicekomponenten, wie z. B.
Umwandlung von Sprache zu Text. Der generative Besichtigungsbericht
automatisiert repetitive Tätigkeiten während der Dokumentation und Nachbereitung
von Besichtigungen (z. B. Baustellenbesichtigungen).
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage betreffend „Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der
Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/12191, Antwort zu Frage 1a
verwiesen.
25. Welche Verwaltungsleistungen sollen bis wann über die Bürgergeld-App
angeboten werden?
Ab Januar 2025 werden über die Jobcenter-App Haupt- und
Weiterbewilligungsanträge auf Bürgergeld elektronisch gestellt werden können.
Ab diesem Zeitpunkt haben Bürgerinnen und Bürger zudem insbesondere die
Möglichkeit, über die Jobcenter-App Veränderungen mitzuteilen oder Termine
zu vereinbaren.
26. Bis wann soll die Bürgergeld-App einsetzbar sein und welche konkreten
Vorteile erhofft sich das BMAS mit dieser App?
Die Jobcenter-App soll ab Januar 2025 einsetzbar sein. Bürgerinnen und Bürger
sowie gemeinsame Einrichtungen können mittels dieser App effizienter
miteinander in Kontakt treten. Dies erleichtert insbesondere die Vorgangsbearbeitung
in den gemeinsamen Einrichtungen. Anliegen können schneller geklärt und
Anträge schneller bearbeitet werden (z. B. durch die einfache Übermittlung von
fehlenden Nachweisen per Uploadfunktion).
27. Wird die Bürgergeld-App auch barrierefrei verfügbar sein?
Die Jobcenter-App wird barrierefrei verfügbar sein. Die Barrierefreiheit von
digitalen Angeboten ist eine gesetzliche Vorgabe und wird dementsprechend von
der BA angestrebt.
28. Wie plant das BMAS die behördenübergreifende Vernetzung zu den
Themen Onlinezugangsgesetz (OZG), Registermodernisierung, Single
Digital Gateway Verordnung (SDG-VO) und Cloud, und welchen konkreten
Zweck verfolgt das BMAS für jeden einzelnen Bereich?
Das BMAS pflegt mit den Behörden seines Geschäftsbereichs und
anlassbezogen darüber hinaus einen stetigen Austausch zu den Themen des
Onlinezugangsgesetzes (OZG), der Registermodernisierung, der Single Digital Gateway
Verordnung und Cloud-Entwicklungen. In regelmäßigen digitalen sowie
analogen Austauschformaten werden u. a. aktuelle Entwicklungen, Anforderungen,
Problemstellungen und Best-Practice-Beispiele erörtert. Zu spezifischen
Fragestellungen werden regelmäßig auch Unterarbeitsgruppen gebildet. Der stetige
Austausch ermöglicht es, Synergieeffekte effektiv zu nutzen und aktuelle
Entwicklungen gemeinsam in der Arbeits- und Sozialverwaltung angehen zu
können.
29. Welche Schriftformerfordernisse für welche rechtsgeschäftlichen
Handlungen sollen aus Sicht des BMAS überarbeitet werden, und welche
Anregungen hat das BMAS im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes an
das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kommuniziert (bitte alle
anzupassenden rechtsgeschäftlichen Handlungen zur Digitalisierung von
Prozessen aus Sicht des BMAS auflisten)?
30. Liegen dem BMAS bereits Ergebnisse aus dem selbst angestoßenen
Prüfauftrag vor, auf welche bestehenden Schriftformerfordernisse
verzichtet werden kann, für welche rechtsgeschäftlichen Handlungen könnte
aus Sicht des BMAS auf die Schriftform konkret verzichtet werden, und
welche Vorschläge zur Erleichterung der Schriftform hat das BMAS im
Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV und des Bürokratieabbaus
bisher eingebracht?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMAS prüft fortlaufend im Rahmen von Gesetzesprozessen, ob auf
bestehende Schriftformerfordernisse verzichtet werden kann. Es ist jedoch zu
beachten, dass das bestehende arbeitsrechtliche Regelwerk in weiten Teilen auch den
Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezweckt. Bürokratieabbau
darf insoweit nicht zu einem Absinken von arbeitsrechtlichen Schutzstandards
führen.
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
enthält bereits weitreichende Vorschläge für Entlastungen im Hinblick auf
Schriftformerfordernisse im Arbeitsrecht. Diese Vorschläge können dem
Regierungsentwurf auf Bundestagsdrucksache 20/11306 entnommen werden. Der
Entwurf der Bundesregierung wurde in der Fassung der Beschlussempfehlung
auf Bundestagsdrucksache 20/13015 am 26. September 2024 im Deutschen
Bundestag beschlossen.
31. Welche rechtlichen Hürden bei KI-Anwendungsfällen hat das BMAS
bisher identifiziert, und wo müsste konkret nachgebessert werden, sodass
der sinnvolle Einsatz von KI gewährleistet ist (bitte die jeweiligen
Bereiche, in denen Hürden bestehen, auflisten)?
Das BMAS prüft fortlaufend den einschlägigen Rechtsrahmen, um die
Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im eigenen Geschäftsbereich
verlässlich und rechtssicher zu gestalten. Im Netzwerk KI in der Arbeits- und
Sozialverwaltung tauschen sich das BMAS und die Behörden zudem regelmäßig zu
aktuellen Themen rund um den KI-Einsatz aus. Sofern rechtliche
Anpassungsbedarfe identifiziert werden, unterstützt das BMAS den mittelbaren und
unmittelbaren Geschäftsbereich.
32. Wie weit ist der Aufbau der KI-Plattform mit leistungsfähigen Tools,
Dienstleistungen und Datenschnittstellen vorangeschritten, und bis wann
soll diese einsatzbereit sein?
Das Netzwerk KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung befasst sich regelmäßig
mit unterschiedlichen Aspekten des in der Digitalisierungsstrategie skizzierten
Ökosystems inklusive KI-Plattform (s. S. 27). Gleichzeitig werden Aktivitäten
zur gemeinsamen Errichtung behördenübergreifender Lösungen, wie z. B.
Marktplatz der KI-Möglichkeiten oder KIPITZ, einem Portal des ITZBund für
die Bundesverwaltung, auf dem behördenspezifisch verschiedene KI-Apps
genutzt werden können, aktiv durch das BMAS unterstützt.
Aktuell arbeitet die gesetzliche Unfallversicherung auf der Basis des vom
BMAS geförderten KI-Leuchtturmprojektes der BG BAU am Aufbau einer
gemeinsamen KI- und Automatisierungsplattform, welche die Ziele einer
verstärkten Prozesseffizienz und dem Aufbau neuer, ganzheitlicher KI-Services für
die Präventions- und Rehabilitationsarbeit der Unfallversicherung genauso
unterstützt wie die Ziele der Abfederung der Auswirkungen des demografischen
Wandels sowie der verstärkten, datenbasierten Zusammenarbeit zwischen allen
Trägern der Sozialen Sicherung.
33. Welche Maßnahmen unternimmt das BMAS aktuell, um die
Digitalkompetenz der Mitarbeiter zu stärken, welches Level an Digitalkompetenz
erachtet das BMAS als notwendig, und bis wann sollen diese
Maßnahmen abgeschlossen sein?
Durch unterschiedliche Formate (Vorträge, Workshops, Kurzimpulse,
Fortbildungen, Informationsveranstaltungen, Austauschformate) sollen die
Digitalkompetenzen der Mitarbeitenden gestärkt werden. Hierzu gibt es schon
zahlreiche Angebote, die weiter fortgesetzt bzw. bei Bedarf ergänzt und/oder
überarbeitet werden. Orientiert wird sich dabei an allen Levels: vom Anfänger bis
zum Fortgeschrittenen bzw. Profi. Das Angebot ist zeitlich nicht begrenzt und
wird bedarfsabhängig geführt. Ein besonderer Fokus spielt dabei die
Datenkompetenz der Mitarbeitenden, welche über die beschriebene Befähigung
mitgedacht wird.
Darüber hinaus wird bezüglich der methodischen Aspekte auf die Antwort zu
Frage 59 verwiesen.
34. Welche Beratungsunternehmen wurden vom BMAS für welche
konkreten Projekte bisher für die digitale Transformation eingesetzt, und wie
viel Geld wurde bisher für solche Beratungsunternehmen seit 2021 pro
Jahr ausgegeben?
Ausgehend vom Beraterbericht der Bundesregierung wird die Frage wie folgt
beantwortet:
• IT-Beratung erfolgte durch ein Beratungsunternehmen, für das keine
Zustimmung zur Namensnennung vorliegt.
• SopraSteria Consulting hat bei E-Akte /VBS
(Vorgangsbearbeitungssystem)/DMS (Dokumentenmanagementsystem), Umbau Poststelle,
Registratur, E-Aktenplan beraten.
• Die Einführung eines Systems für die KI-basierte Suche im BMAS wurde
durch ein Beratungsunternehmen unterstützt, für das keine Zustimmung zur
Namensnennung vorliegt.
• Die Digitalisierung der dokumentenbasierten Arbeits- und
Kommunikationsprozesse wurde durch ein Beratungsunternehmen unterstützt, für das
keine Zustimmung zur Namensnennung vorliegt.
Im Jahr 2021 wurden für solche Beratungsunternehmen 1.025.562 Euro
aufgewendet. Im Jahr 2022 wurden für solche Beratungsunternehmen 35.548 Euro
aufgewendet. Der Bericht für das Haushaltsjahr 2023 wird derzeit erstellt.
35. Welche behördenübergreifenden Austauschformate sind zur Umsetzung
der Digitalisierungsstrategie des BMAS geplant, welche Behörden
werden daran konkret teilnehmen, und gab es hierfür schon ein erstes
Gespräch?
Die Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung wurde in einer
behörden- und abteilungsübergreifenden Projektgruppe erarbeitet. Aus dem
Geschäftsbereich des BMAS waren und sind folgende Behörden vertreten: BG
BAU, BA, Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), BAuA, Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), DRV Bund und SVLFG. Die
Projektgruppe besteht weiter und begleitet in regelmäßigen Austauschformaten die
Umsetzung der Strategie. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28
verwiesen.
Um den verantwortungsvollen KI-Einsatz behördenübergreifend
voranzutreiben, hat das BMAS außerdem bereits im Mai 2021 das „Netzwerk KI in der
Arbeits- und Sozialverwaltung“ ins Leben gerufen. Dort werden auch die
Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung mit
KI-Bezug diskutiert bzw. vorangetrieben.
36. Welche Austauschformate sind vorgesehen, um Menschen mit
Behinderungen und ihre Organisationen in die Digitalisierungsstrategie des
BMAS einzubeziehen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 56 verwiesen.
37. Wie ist der Digitalisierungsstand zum Prüfprozess ausländischer
Berufsqualifikationen, und bis wann sollen diese jeweils vollständig digitalisiert
sein?
Der im OZG(-föderal) Umsetzungsprojekt „Anerkennung ausländische
Berufsqualifikationen“ von Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Bundesinstitut für
Berufsbildung als sogenannte „Einer für alle“ (EfA)- Leistung entwickelte
Antragsdienst ist seit Juli 2023 fertig gestellt und steht den Ländern seitdem zur
Nachnutzung zur Verfügung. Er ermöglicht die Antragstellung zur
Anerkennung in rund 880 Berufen, für die zusammen mit den Ländern eine
weitgehende Vereinheitlichung der Antragsanforderungen erreicht wurde. Bislang haben
sieben Bundesländer eine oder mehrere zuständige Stellen angeschlossen.
Insgesamt ist damit die elektronische Antragstellung für über 30 Berufe bereits
möglich. Die Nachnutzungsallianz besteht aus 14 Bundesländern, von denen
bislang zehn Länder das Nachnutzungsinteresse in der erforderlichen Form
erklärt haben.
Die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren für die berufliche Anerkennung
unterfällt dem Verwaltungsvollzug der Länder, die ihrerseits keine Angaben zu
zeitlichen Anbindungszielen machen.
Der Anbindungsprozess der Länder läuft kontinuierlich, eine möglichst
unverzügliche und bundesweite Nachnutzung ist aus Sicht des Bundes
wünschenswert. Dies würde die Transparenz der Verfahren für internationale Fachkräfte
steigern und zuständige Stellen in den Ländern entlasten.
a) Ist die Digitalisierung aus Sicht der Bundesregierung ausreichend
gesteuert?
Wie ausgeführt ist der Antragsdienst unter Leitung des Landes Nordrhein-
Westfalen seit Juli 2023 fertig gestellt und steht den Ländern seitdem zur
Nachnutzung zur Verfügung. Die technischen Voraussetzungen sind bekannt und der
Bund wirbt in den Fachgremien für die Nachnutzung des Dienstes.
b) Wie viele OZG (Onlinezugangsgesetz)-Mittel stehen hierfür für
welchen Zeitraum zur Verfügung?
Zur Entwicklung des Antragsdiensts hat der Bund von Anfang 2022 bis Ende
2023 Mittel in Höhe von 14.249.418,07 Euro bereitgestellt.
c) Wie viele OZG-Mittel wurden hierfür bereits abgerufen?
Es wurden insgesamt 13.169.060,91 Euro für das Projekt abgerufen.
38. Welche Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren hat das BMAS
im Rahmen der digitalen Identitätsprüfung bisher angewandt, und wie
war die Bilanz der jeweiligen Identifizierungsmethode hinsichtlich der
Nutzungszahlen (bitte konkret das digitale Identifizierungsverfahren und
die identifizierten Nutzer in den Kalenderjahren 2020, 2021, 2022, 2023,
2024 aufschlüsseln)?
39. Welche digitalen Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren nutzt
das BMAS aktuell, und wie hoch sind die Nutzungszahlen hierfür (bitte
konkret das digitale Identifizierungsverfahren, die identifizierten Nutzer
in den Kalenderjahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 aufschlüsseln)?
Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet.
Identifizierungen und Authentifizierungen erfolgen auf verschiedene Weisen:
Über eine Anmeldung per Benutzername/Passwort oder bei schriftform-
erforderlichen Vorgängen nach Auswahl des Nutzenden via eID-Verfahren oder
qualifizierter elektronischer Signatur (QES) sowie teilweise alternativ bereits im
Zuge der Anmeldung über BundID. Teilweise ist zusätzlich eine Anmeldung
über das ELSTER-Organisationskonto möglich. Nutzungszahlen
aufgeschlüsselt nach Identifizierungsmethoden und Jahren werden vom BMAS derzeit
nicht erhoben und können auf Grund der beschriebenen vielfältigen
Möglichkeiten zur Identifizierung/Authentifizierung nicht nachträglich eruiert werden.
40. Inwieweit werden die digitalen Identifizierungs- und
Authentifizierungsverfahren in barrierefreien Formaten durchgeführt?
Ein Großteil der Online-Services des BMAS sind barrierefrei gemäß
Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit. Die im BMAS genutzten und anerkannten
digitalen Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren eID, QES, BundID
und ELSTER-Organisationskonto werden von Drittanbietern zur Verfügung
gestellt. Diese tragen insofern auch Sorge für die Umsetzung der Verfahren
mittels barrierefreier Formate. Das BMAS wirkt insofern auf die Anbieter ein, dass
die genutzten Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren eID, QES und
BundID in barrierefreien Formaten angeboten werden.
41. Wie bewertet das BMAS die Sicherheit von in der Vergangenheit
genutzter digitaler Identifizierungsverfahren anhand von ermittelten
Missbrauchsfällen?
Das BMAS nimmt keine eigenen Bewertungen der Sicherheit von digitalen
Identifizierungsverfahren vor, sondern orientiert sich diesbezüglich an den
Vorgaben, Handreichungen und Sicherheitshinweisen des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
42. Wie bewertet das BMAS die Fokussierung auf die eID (elektronische
Identität) als alleinige Identifizierungsmethode zur Onlineidentifizierung
im Kontext des OZG-Änderungsgesetzes für Leistungen im Rahmen von
dem BMAS unterstehenden Behörden?
Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) wurde von der
Bundesrepublik Deutschland nach der eIDAS-Verordnung auf dem
höchstmöglichen Vertrauensniveau notifiziert. Im nachgeordneten Bereich des BMAS wird
die eID bereits genutzt. Einige Behörden im Geschäftsbereich des BMAS sind
darüber hinaus an die BundID angeschlossen. Bürgerinnen und Bürgern ist es
somit möglich, eine Vielzahl an Sozialleistungen elektronisch zu beantragen
und sich mit der eID entsprechend zu identifizieren/authentifizieren.
Zusätzlich zur Anbindung an die BundID hat das BMAS von der Möglichkeit
nach § 3 Absatz 1 Satz 1 OZG Gebrauch gemacht und mit § 36a Absatz 5 des
Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) die Nutzerkonten der Träger als
Identifizierungs- bzw. Authentifizierungsmittel dauerhaft neben der BundID
zugelassen. Perspektivisch wird die Arbeits- und Sozialverwaltung die European
Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gemäß den Vorgaben von eIDAS 2.0. für
eine digitale Authentisierung, Authentifizierung sowie Speicherung und
Vorlage von digitalen Nachweisen in allen Zweigen der Sozialversicherung nutzen
(vgl. auch S. 25 der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und
Sozialverwaltung).
43. Wie und wann wurden das BMAS und andere Bundesministerien vor
Einstellung des kostenlosen PIN-Rücksetzbriefes durch das BMI
informiert, und welche Auswirkungen hatte die Einstellung des PIN-
Rücksetzbriefes auf das BMAS und ihm nachstehender Behörden?
Die Entscheidung, den PIN-Rücksetzungsdienst (PRSD) zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu kündigen (hier: 31. Januar 2024), hat das federführende BMI den
beteiligten Ressorts, so auch dem BMAS, im Rahmen der 4. Sitzung des
Lenkungsausschusses GovLabDE Digitale Identitäten am 1. Dezember 2023
vorgelegt.
Dem BMAS liegen derzeit keine Kenntnisse zu den Auswirkungen der
Einstellung des PRSD vor. Das BMAS setzt sich auf Ressortebene mit Blick auf die
Nutzung digitaler Sozialleistungsangebote für eine zeitnahe und nutzer-
freundliche Alternative des PRSD ein.
44. Wie haben sich die Zahlen zur digitalen Beantragung von
Sozialleistungen aus mithilfe der Onlinefunktion der eID seit Aussetzung des PIN-
Rücksetzdienstes entwickelt (bitte die Identifikationszahlen durch eID in
2022, 2023 und laufendem Jahr 2024 auflisten)?
Die BA hat sich im Juli 2024 an BundID angebunden. Demnach liegen nach
Auskunft der BA keine entsprechenden Zahlen zu einem Vorher-Nachher-
Vergleich vor.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet über das Produkt „ID Check“ die eID
als Authentifizierungsmittel an und führt hierfür eine Kooperation mit der
Bundesdruckerei. Zudem wird künftig die BundID angebunden werden. Die
nachfolgend angegebenen Zahlen beziehen sich auf das Leistungsangebot der
Deutschen Rentenversicherung mit dem Vertrauens- bzw. Sicherheitsniveau „hoch“,
welches nur nach erfolgreicher Online-Identifikation genutzt werden kann und
in der Deutschen Rentenversicherung im Kundenportal für Versicherte,
Rentnerinnen, Rentner und Riestersparende („DRV-Kundenportal“) gebündelt ist.
Der ID Check der Deutschen Rentenversicherung wurde am 30. Juni 2023
freigeschaltet und wird seitdem für das Web-Portal „Digitale Rentenübersicht“ und
seit dem 28. August 2023 für das „DRV-Kundenportal“ eingesetzt. Bis zum Tag
der Auswertung am 5. September 2024 konnten insgesamt folgende
Nutzungszahlen verzeichnet werden:
Für das Jahr 2023 (30. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023) ergibt sich folgende
Verteilung:
• 265 612 Erstnutzungen (Online-Identifikation bei Registrierung)
• 478 016 Folgenutzungen (Online-Identifikation bei Anmeldung)
Für das Jahr 2024 (1. Januar 2024 bis 5. September 2024) ergibt sich folgende
Verteilung:
• 253 884 Erstnutzungen (Online-Identifikation bei Registrierung)
• 1 046 748 Folgenutzungen (Online-Identifikation bei Anmeldung).
Für die DRV KBS, die DGUV, die SVLFG und die KSK liegen keine
entsprechenden Nutzungszahlen vor.
45. Welche Maßnahmen unternimmt das BMAS, um die digitale
Beantragung von Sozialleistungen insbesondere mit Identitätsfeststellung mit der
eID aktiv zu fördern (bitte einzelner Maßnahmen auflisten), und wie
wird dabei eine barrierefreie Nutzbarkeit sichergestellt?
Die Förderung der digitalen Beantragung von Sozialleistungen obliegt
zuvorderst der Verantwortung der jeweils zuständigen Vollzugsbehörde.
46. Plant das BMAS eine eigene oder ggf. mit dem Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) gemeinsam koordinierte
Marketingkampagne für die eID, welche als alleinige Identifizierungsmethode für die
Beantragung von Sozialleistungen ihnen unterstehender Behörden
vorgesehen ist?
Derzeit sind keine derartigen Maßnahmen geplant.
47. Wie hoch ist die Nutzungsquote von digitalen Verwaltungsleistungen der
Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund und
aller weiteren dem BMAS nachgeordneten Behörden (bitte die
Nutzungsquote nach Behörden auflisten)?
Bei der BA wurden im Jahr 2023 je nach Leistungsart unterschiedliche Online-
Nutzungsquoten erzielt. So erfolgten beispielsweise 49 Prozent aller
Arbeitsuchend-Meldungen digital. Bei Anträgen auf Arbeitslosengeld betrug die
Online-Quote 58 Prozent. Beim Kinderzuschlag gingen 63 Prozent aller Anträge
auf dem digitalen Kanal ein.
Im elektronischen Antragssegment der Deutschen Rentenversicherung werden
aktuell circa 15 Prozent der Reha- und Rentenanträge online selbständig von
Kundinnen und Kunden der Deutschen Rentenversicherung gestellt.
Einschließlich unterstützter Beantragung (bspw. durch Beraterinnen und Berater)
gehen mehr als 50 Prozent der Reha- und Rentenanträge elektronisch über die
Online-Services der Deutschen Rentenversicherung ein.
Bei der BAuA ist ein zahlenmäßiger Vergleich zwischen analogen und
digitalem Zugang nicht möglich.
Von der SVLFG, der DGUV, der DRV KBS und der KSK werden
entsprechende Nutzungsquoten nicht systematisch erhoben.
48. Wie ist der aktuelle Stand zur digitalen Renteninformation?
a) Wie erfolgreich ist die digitale Renteninformation angelaufen?
Die Digitale Rentenübersicht ist ein erfolgreiches Digitalisierungsprojekt, das
Bürgerinnen und Bürger einen einfachen Zugang zu Informationen über ihre
individuelle Altersvorsorge verschafft und die Möglichkeit eröffnet, souveräne
Altersvorsorgeentscheidungen zu treffen.
b) Wo gibt es noch Hindernisse bzw. Beschwerden, und welches weitere
Vorgehen ist geplant (bitte nach Abrufzahlen und Problemmeldungen
aufschlüsseln)?
Seit Juni 2023 haben bereits mehr als 2,2 Millionen Menschen die Seite der
Digitalen Rentenübersicht aufgesucht. Die Evaluation der ersten Betriebsphase
(
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/
Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2024/2024-08-08-dig-ren
tenuebersicht-evaluation-positiv.html) hat gezeigt, dass der Start der Digitalen
Rentenübersicht gelungen ist und die Potentiale für die Weiterentwicklung in
den nächsten Jahren genutzt werden sollen, um die Nutzerfreundlichkeit
auszubauen und den Bekanntheitsgrad der Digitalen Rentenübersicht zu erweitern.
Zum Zeitpunkt der Evaluation hatten sich nur wenige Vorsorgeeinrichtungen
freiwillig an die Digitale Rentenübersicht angebunden. Daher werden mit der
Rentenübersichtsanbindungsverordnung Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet,
sich bis zum 31. Dezember 2024 an die Digitale Rentenübersicht anzubinden,
um den Bürgerinnen und Bürgern einen möglichst vollständigen Überblick über
ihre individuellen Ansprüche zu ermöglichen. Damit wird ein wesentliches
Hemmnis aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger beseitigt.
49. Welche Maßnahmen unternimmt das BMAS, um digitale Zugänge für
ihm nachgeordnete Behörden für ihre Nutzer so einfach, barrierefrei und
sicher wie möglich zu gestalten?
Mit dem sogenannten Servicestandard werden ganzheitliche Qualitätsprinzipien
für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen festgelegt. Dazu gehören
auch die Nutzendenzentriertheit, Barrierefreiheit und Sicherheit. Die konkrete
Anwendung des Servicestandards wird durch ein Servicehandbuch unterstützt.
Das BMAS hat sichergestellt, dass die entsprechenden Informationen den
nachgeordneten Behörden im Rahmen der OZG-Umsetzung zur Verfügung gestellt
wurden. Die Ausgestaltung des digitalen Zugangs zu Sozialleistungen obliegt
zuvorderst der Verantwortung der jeweiligen Vollzugsbehörde.
Bei der BAuA ist für die DASA Arbeitswelt Ausstellung ein sicheres und
barrierefreies Online-Ticketsystem in Vorbereitung. Darüber hinaus wird das
Audioguide-System in der DASA derzeit weiterentwickelt. Das neue System wird
eine verbesserte Barrierefreiheit umfassen. Das Forschungsdatenzentrum
entwickelt im Rahmen eines Projektes zur Datenfernverarbeitung zusätzliche
digitale Hilfestellungen (Remote-Desktop) zur Nutzung von BAuA-Daten für
externe Forschende.
50. Wie werden die digitalen Daten der Agentur für Arbeit bisher hausintern
genutzt und werden die Daten auch mit Künstlicher Intelligenz (KI)
verarbeitet?
Die digitalen Daten der Agenturen für Arbeit werden in den zentral zur
Verfügung gestellten IT-Anwendungen der BA verarbeitet. Die BA nutzt KI für
verschiedenste Anwendungsfälle. Sofern dort Daten der Agentur für Arbeit
genutzt werden, ist diese Nutzung mit deutschem sowie europäischem Recht
vereinbar.
Alle derzeit mit KI unterstützten Anwendungsfälle werden ausschließlich
„onpremise“ in gesicherter IT-Infrastruktur der BA betrieben.
51. Wie nutzt und verknüpft das BMAS ihre Datenbestände aus ihren
unterstehenden Behörden, und wo und wie kommt hier künstliche Intelligenz
(KI) zum Einsatz?
Eine Nutzung bzw. darüber hinaus gehende Verknüpfung von Datenbeständen
der Geschäftsbereichsbehörden findet seitens des BMAS nicht statt.
52. Bis wann und wie sollen die unter Handlungsfeld 1 „Nutzendenzentrierte
Angebote und volldigitalisierte Abläufe“ aufgeführten Maßnahmen der
Digitalstrategie des BMAS konkret umgesetzt sein, und was erhofft sich
das BMAS durch die jeweilige Maßnahme (bitte alle Maßnahmen, deren
Umsetzungsschritte und den zeitlichen Rahmen hierfür auflisten)?
Generell gibt es aufgrund der kurz-, mittel- und langfristig ausgerichteten Ziele
der Strategie einen differenzierten Planungsstand in den Einzelmaßnahmen.
Von den insgesamt 60 Maßnahmen werden 15 bis Mitte 2025 umgesetzt,
weitere 16 bis Ende 2027. Weitere vier enden nach jetzigem Stand bis zum Ende des
Gültigkeitszeitraums der Strategie (2030). Unabhängig von einem konkreten
Zieldatum befindet sich ein Teil der Maßnahmen derzeit noch in der Planung
bzw. Vorbereitung. Informationen zu einzelnen Umsetzungsschritten über alle
Maßnahmen sind daher derzeit noch nicht möglich.
Bezüglich der Auflistung der Maßnahmen aus Handlungsfeld 1 wird auf die
Seiten 19 bis 21 der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und
Sozialverwaltung verwiesen.
Einige Maßnahmen konnten bereits beendet werden. So konnte in der
Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation ein Go-Live der
digitalen Antragsmöglichkeit erreicht werden, die App „Teilhabeberatung“ konnte
erfolgreich um wichtige Funktionen erweitert werden. Im Kontext der
Digitalisierung von Verwaltungsprozessen bei der BA wurden in mehreren Prozessen
weitere rechtliche, technische und organisatorische Optimierungspotenziale
identifiziert, deren Umsetzung nunmehr in Planung ist.
Bei den laufenden Maßnahmen gibt es aufgrund unterschiedlicher
Rahmenbedingungen aber auch aufgrund des unterschiedlichen Charakters der
Maßnahmen voneinander abweichende Vorgehensmodelle.
So wird die Digitalisierung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung in
zwei Teilprojekten bis Ende 2025 umgesetzt. In Teilprojekt 1 wird den
Sprachkursträgern eine digitale Web-Maske für die Eingabe und Übermittlung aller
verfahrens- und abrechnungsrelevanten Daten zur Verfügung gestellt.
Teilprojekt 2 gewährleistet den Beschäftigten die Einreichung eines digitalen Antrags
auf Sprachkursteilnahme, eines digitalen Antrags auf Kostenrückerstattung
über das Bundesportal sowie die Übermittlung des digitalen
Echtheitsnachweises auf den Zertifikaten des Deutsch-Tests für den Beruf (DTB) mittels QR-
Codes.
Das Projekt elektronische Arbeitsmarktzulassung (Umsetzung bis Ende Februar
2025) sieht die folgenden Umsetzungsschritte vor: Einführung der E-Akte,
Digitalisierung der Prozesse „Arbeitsmarktzulassung“ und „Auskunftsersuchen“,
OZG-konforme Digitalisierung von Leistungsobjekten, Umsetzung der
Anforderungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Stand 2020, Umsetzung
von Automatisierungspotentialen, Einführung eines einheitlichen und
nachvollziehbaren Reportings und Schaffung von flexiblen Auswertungsmöglichkeiten,
sowie die Gestaltung komfortabler digitaler Zugangswege für Unternehmen.
In der Maßnahme „Digitale Rentenübersicht“ begann der Regelbetrieb am
1. Januar 2024. Die folgenden Umsetzungsschritte sehen die
nutzendenzentrierte Weiterentwicklung des Portals insbesondere an Hand der Ergebnisse der im
Jahr 2023 durchgeführten Evaluation vor, zum 31. Dezember 2024 erfolgt die
Anbindung aller verpflichteten Altersvorsorgeeinrichtungen.
Die Entwicklungsarbeiten am in diesem Jahr gestarteten und vom BMAS
geförderten KI-Leuchtturmprojekt „KIRA“ bei der DRV Bund sollen 2024
abgeschlossen werden. Die KI-Anwendung KIRA soll die Mitarbeitenden des
Betriebsprüfdienstes der DRV Bund dabei unterstützen, die Korrektheit der
Sozialabgaben von Arbeitgebern zu prüfen. Der Einsatz im Betriebsprüfdienst der
DRV Bund soll ab 2025 beginnen. Mehr Informationen sind hier verfügbar:
https://www.denkfabrik-bmas.de/projekte/ki-in-der-verwaltung/verwaltungsinn
ovation-fuer-beitragsgerechtigkeit-soziale-sicherheit-und-einen-zukunftsfaehig
en-sozialstaat-mit-ki-beschaeftigte-unterstuetzen-und-die-sozialversicherung-sc
huetzen
Die Maßnahme zur Einführung eines generativen KI-Tools im BMAS wird in
vier parallelen Teilprojekten umgesetzt, Teilprojekt 1 widmet sich: KI-
Technologien mit öffentlichen Daten z. B. ChatGTP, Teilprojekt 2: KI-Technologie mit
internen Daten u. a. KI-QA-Bot für das Intranet, hier laufen bereits Aktivitäten
im Testsystem des BMAS, Teilprojekt 3 hat zum Ziel, in einer Community of
Practice in einen KI-Dialog mit den Beschäftigten einzusteigen, Teilprojekt 4
hat die Befähigung der Beschäftigten zum Ziel, auch hier gibt es bereits
konkrete Aktivitäten. Geplantes Enddatum des Projekts ist der 31. Dezember 2025.
Die Maßnahme Gefährdungsbeurteilung plant derzeit mit folgenden
Umsetzungsschritten bis zum geplanten Ende 2030: Sammlung bestehender Beispiele,
Gespräche mit Stakeholdern (Länder, Unfallversicherungsträger (UVT),
Sozialpartner), ob digitale Lösung umsetzbar/sinnvoll ist, parallel dazu Gespräche mit
Stakeholdern (Länder, UVT, Sozialpartner), wie Lösung ggf. umsetzbar ist/
Rahmenbedingungen einer Machbarkeitsstudie, Machbarkeitsstudie planen und
umsetzen, ggf. Erarbeitung eines Rahmens für eine konkrete L��sung (z. B.
durch BAuA), Entwicklung von Prototypen, Entwicklung der Produktivlösung.
53. Bis wann und wie sollen die unter Handlungsfeld 2 „Ebenen- und
behördenübergreifendes Zusammenwirken“ der Digitalstrategie des BMAS
konkret umgesetzt sein, und was erhofft sich das BMAS durch die
jeweilige Maßnahme (bitte alle Maßnahmen, deren Umsetzungsschritte und
den zeitlichen Rahmen hierfür auflisten)?
Bezüglich des Planungsstands wird auf die Ausführungen zu Frage 52
verwiesen.
Bezüglich der Auflistung der Maßnahmen aus Handlungsfeld 2 wird auf die
Seiten 25 und 26 der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und
Sozialverwaltung verwiesen.
Beendet werden konnte bereits die Maßnahme zur behördenübergreifenden
Bereitstellung einer Whiteboard-Lösung.
Die Maßnahme zur Einrichtung einer gemeinsam genutzten Datenbank von
Ländern, UVT und Bund (Umsetzung bis 2030) sieht die folgenden
Umsetzungsschritte vor: Gesetzesänderung zum Betriebsstättenverzeichnis im Siebten
Buch Sozialgesetzbuch, Gespräche mit relevanten Akteuren, ob und wie eine
gemeinsame Datenbank sinnvoll umzusetzen wäre, Erarbeitung der
Rahmenbedingungen für eine Machbarkeitsstudie, ggf. Machbarkeitsstudie zu einem
Datenbankkonzept, Auswahl eines geeigneten Konzept mit Stakeholdern,
Vergabe/Ausschreibung des Konzepts, Programmierung einer Datenbanklösung.
Die Maßnahme „Europaweite Vereinheitlichung der arbeitsrechtlichen
Entsendemeldung und anschließende digitale Bündelung mit der
sozialversicherungsrechtlichen Meldung“ sieht im Wesentlichen zwei Teilprojekte vor. In einem
ersten Schritt wird sich BMAS für die freiwillige Einführung eines
gemeinsamen europäischen Formats für die arbeitsrechtliche Entsendemeldung
einsetzen, die über ein zentrales europäisches mehrsprachiges Meldeportal, konkret
das bereits existierende Binnenmarkt-Informationssystem (IMI), abgegeben
werden kann (eDeclaration). In einem zweiten Schritt strebt das BMAS die
digitale Bündelung der Verfahren der arbeitsrechtlichen und der
sozialversicherungsrechtlichen Entsendemeldungen an. Aufgrund der auf EU-Ebene
erforderlichen Einigung kann hier noch kein Zieldatum festgelegt werden.
Bezüglich der Maßnahme „Wir koordinieren die behördenübergreifende
Vernetzung zu den Themen OZG, Registermodernisierung, SDG-VO und Cloud“
wurden entsprechende Strukturen etabliert, siehe auch Antwort auf Frage 28.
Aufgrund des auf Dauer ausgelegten Charakters gibt es hier keine weiteren
konkreten Umsetzungsschritte und kein Zieldatum.
54. Bis wann und wie sollen die unter Handlungsfeld 3 „Digitalfreundliche
Transformations- und Innovationskultur“ der Digitalstrategie des BMAS
konkret umgesetzt sein, und was erhofft sich das BMAS durch die
jeweilige Maßnahme (bitte alle Maßnahmen, deren Umsetzungsschritte und
den zeitlichen Rahmen hierfür auflisten)?
Bezüglich des Planungsstands wird auf die Ausführungen zu Frage 52
verwiesen. Im Übrigen handelt es sich bei den Maßnahmen in Handlungsfeld 3 um
auf Dauer angelegte Maßnahmen zur Digitalen Transformation und zum
Kulturwandel in diesem Kontext, daher fehlen dort in der Regel Angaben zum
zeitlichen Rahmen.
Bezüglich der Auflistung der Maßnahmen aus Handlungsfeld 3 wird auf die
Ausführungen auf den Seiten 29 und 30 der Digitalisierungsstrategie der
Arbeits- und Sozialverwaltung verwiesen.
Konkret benannt werden dort u. a. das Digitale Leitbild und fachliche
Communities. Das digitale Leitbild wurde in einem partizipativen Prozess von Oktober
2023 bis März 2024 erarbeitet, Inhalte sind u. a. Leitsätze und konkrete
Arbeitshilfen als ein Baustein der digitalen Transformation. Eine fachliche
Community zum Thema Personalentwicklung befindet sich derzeit im Aufbau.
Weitere Umsetzungsschritte werden die Definition aktueller Handlungsfelder und
die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen zu den Themen
Personalgewinnung, -bindung und -weiterentwicklung sein.
Darüber hinaus laufen in Handlungsfeld 3 weitere auf Dauer angelegte
Maßnahmen zur Stärkung der Digitalkompetenz, sowie zu innovativen und
datengetriebenen Projekten.
55. Wie wird die Erreichung der Maßnahmen innerhalb der Digitalstrategie
des BMAS mit dem BMDV kommuniziert und koordiniert?
Im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe für die Digitalstrategie der
Bundesregierung wurde über die Erstellung der „Digitalisierungsstrategie der
Arbeits- und Sozialverwaltung“ des BMAS informiert. Eine separate
Koordination der Zielerreichung der Maßnahmen innerhalb der Digitalisierungsstrategie
der Arbeits- und Sozialverwaltung mit dem BMDV findet nicht statt.
56. Wie möchte man Nutzer bei der Digitalisierung von Prozessen gezielt
beteiligen, und welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant?
Es ist formulierter Anspruch des BMAS und der an der
Digitalisierungsstrategie beteiligten Träger und Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltung, dass
digitale Angebote konsequent an den Bedarfen der Nutzenden ausgerichtet und
diese systematisch eingebunden werden. Konkrete Maßnahmen sind in
Handlungsfeld 1 der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung
aufgelistet. Die Auswahl und Umsetzung geeigneter Methoden erfolgt in hohem
Maße individuell und angepasst auf die jeweiligen Erfordernisse der Projekte.
Konkrete Hilfestellung bei der Einbindung der Nutzenden geben z. B. die
„Selbstverpflichtenden Leitlinien für den KI-Einsatz in der behördlichen Praxis
der Arbeits- und Sozialverwaltung.“ Diese wurden bereits erfolgreich im einem
durch das BMAS geförderte KI-Leuchtturmprojekt bei der BG BAU
angewendet und unterstützen derzeit die Beteiligung der Nutzenden bei einem ebenfalls
durch das BMAS geförderten KI-Leuchtturmprojekt bei der DRV Bund.
57. Wie soll das in der Digitalstrategie des BMAS aufgeführte Ziel der
internationalen und ressortübergreifenden Interoperabilität sichergestellt
werden, und bis wann möchte man diese erreichen?
Interoperable Standards und automatisierte Prozesse stellen bei den ressort- und
grenzüberschreitenden Fachverfahren sicher, dass die Arbeits- und
Sozialverwaltung anschlussfähig zu wichtigen datenführenden Stellen, anderen Ressorts
und ausländischen Partnerinnen und Partnern ist. Es handelt sich hierbei um
fortlaufende Prozesse zur Abstimmung, Gestaltung und Umsetzung in einem
sich kontinuierlich weiterentwickelnden komplexen Umfeld. Die im
Handlungsfeld 2 der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung
gelisteten Maßnahmen zahlen auf dieses Ziel ein.
Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen wie die Beteiligung am Large Scale
Pilot „DC4EU“ zur Testung einer künftigen EUDI-Wallet.
Das BMAS und die umsetzenden Behörden sorgen für rechtssichere
gemeinsame Standards für die digitale Zusammenarbeit in der Verwaltung und im
Austausch mit anderen Behörden auf Ebene der Europäischen Union (EU), der
Länder und der Kommunen.
58. Wie soll das in der Digitalstrategie des BMAS aufgeführte Ziel der
effizienten Nutzung von Personalressourcen konkret umgesetzt werden, und
bis wann?
Mit der Projektgruppe, die für die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie ins
Leben gerufen wurde, existiert bereits ein behördenübergreifendes
Austauschformat von Digitalisierungsexpertinnen und -experten, mit dessen Hilfe die
vorhandenen Kompetenzen gemeinsam genutzt werden können.
Mittelfristig (bis Ende der aktuellen Legislaturperiode) soll ein
Austauschformat geschaffen werden, um die Gewinnung der für die digitale Transformation
notwendigen Mitarbeitenden voranzutreiben.
Mittel- bis langfristig sollen die Maßnahmen der Handlungsfelder 1 und 2 dazu
führen, dass Prozesse digitalisiert und Synergieeffekte geschaffen werden, um
trotz drohendem Fachkräftemangel weiterhin persönliche, individuelle und
barrierefreie Beratung als festen Bestandteil der Leistungen der Arbeits- und
Sozialverwaltung anbieten zu können und die Teilhabe aller Menschen
sicherzustellen.
59. Welche Strukturen und Arbeitsweisen zur Erreichung des Ziels aus der
Digitalstrategie des BMAS zur Entwicklung einer digitalfreundlichen
Transformations- und Innovationskultur sollen konkret umgesetzt
werden, und bis wann?
Seit 2022 vernetzt eine Projektgruppe im BMAS als zentrale
Organisationseinheit Wissen zu neuem Arbeiten. Im BMAS werden zahlreiche Projekte,
Aktivitäten und Netzwerke umgesetzt, die zur zukunftsfähigen Gestaltung der
Arbeitswelt beitragen. Die Projektgruppe Neues Arbeiten bündelt u. a.
Erkenntnisse aus den dezentralen Initiativen „Agile Coaches“ und „Flexi-Team“ und
gestaltet aktiv Veränderungsmanagement im BMAS. Als ein Baustein wurde in
einem partizipativen Prozess Ende 2023/Anfang 2024 ein „Lebendiges
Leitbild“ zur Digitalen Transformation erarbeitet, das u. a. Grundsätze für Führung
und Zusammenarbeit und praktische Arbeitshilfen bietet. Derzeit werden
Folgemaßnahmen zur konkreten Implementierung des Leitbildes umgesetzt:
Vereinbarungen zur digitalen Zusammenarbeit partizipativ erarbeitet, ein
Werkzeugkoffer für Führung und Zusammenarbeit zusammengestellt und in die
Anwendung gebracht sowie digitale Workhacks in Austauschformaten weiter
geteilt.
Seitens der Projektgruppe wird eine interne Beratung für projektbezogenes
Arbeiten pilotiert, die im Wesentlichen eine Unterstützung mit Moderation,
Prozessbegleitung und Befähigung der Mitarbeitenden vorsieht. Parallel dazu
werden aktuell organisatorische Neuerungen weiterentwickelt und Empfehlungen
zur Verzahnung agiler und projektorientierter Arbeitsformen mit der
Linienorganisation erarbeitet.
60. Welche Anforderungen an die Umsetzung der EUDI-Wallet (persönliche
digitale Brieftasche), welche im Rahmen der eIDAS 2.0 (EU-Verordnung
für die Regelungen zu digitalen Identitäten) innerhalb von zwei Jahren
zur Verfügung gestellt werden, hat das BMAS bisher an das BMI
gestellt, und wurden schon Spezifikationen für mögliche
Attributsbescheinigungen durch das BMAS bzw. ihm nachstehende Behörden erarbeitet?
Die Abstimmungen zu den Anforderungen an die Umsetzung sowie zur
Umsetzung der EUDI-Wallet an sich sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen.
61. Wie ist das BMAS in die Arbeit zur Umsetzung der EUDI-Wallet
eingebunden, und welche Anmerkungen und Anforderungen hat das BMAS
bisher schon an das BMI, auch mit Blick auf die barrierefreie
Nutzbarkeit, zur Umsetzung der Wallet gestellt?
Das BMAS ist im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit in den
vom BMI federführenden laufenden Prozess zur Umsetzung der Vorgaben der
novellierten eIDAS-Verordnung, so auch der Umsetzung einer deutschen
EUDI-Wallet, u. a. im Rahmen des Interministeriellen Ausschusses Digitale
Identitäten, angemessen eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 60 verwiesen.
62. Über welche Merkmale wird nach aktuellem Stand der digitale
Teilhabeausweis (Nachfolger des Schwerbehindertenausweises, Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 78) verfügen,
und wie sollen dessen barrierefreie Nutzung und Anwendung
sichergestellt werden?
In der EU wird gerade ein Richtlinienvorschlag zum Europäischen
Behindertenausweis sowie zum Europäischen Parkausweis beraten. Mit einem
Abschluss der Verhandlungen ist noch im Jahr 2024 zu rechnen. Der Europäische
Ausweis und der deutsche Schwerbehindertenausweis müssen zueinander
passen. Eine Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag für die laufende
Legislaturperiode wird deshalb im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Richtlinie zum europäischen Behindertenausweis in nationales Recht geprüft.
63. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung ergriffen, um
die digitalen Kompetenzen und die digitale Infrastruktur für die
berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern?
Das BMAS fördert aus Mitteln des Ausgleichsfonds für überregionale
Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Projekte, die
einen Digitalisierungsschwerpunkt haben und so die digitalen Kompetenzen
von Menschen mit Behinderungen unterstützen. Zu diesen Projekten zählt z. B.
„KI-Kompass Inklusiv“. In diesem Projekt werden existierende KI-gestützte
Assistenzsysteme auf ihre Zweckdienlichkeit für die Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen bei ihrer Arbeit hin geprüft und es wird eine
Datenbank mit entsprechenden Systemen erstellt.
Werkstätten, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke und Berufliche
Trainingszentren sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Die dort
durchgeführten Maßnahmen werden durch die Rehabilitationsträger (BA, die Träger
der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesetzlichen Unfallversicherung und
die Träger der Eingliederungshilfe) über Kostensätze je Teilnehmenden
finanziert. Die Einrichtungen nutzen die Kostensätze in eigener Verantwortung für
die digitale Infrastruktur, die vor Ort benötigt wird. Die Einrichtungen der
beruflichen Rehabilitation vermitteln den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
kontinuierlich digitale Kompetenzen.
64. Verfolgt die Bundesregierung mit dem NIS-2-Umsetzungs- und
Cybersicherheitsstärkungsgesetz die Ziele, Strukturen in Behörden und
öffentlichen Einrichtungen zu vereinheitlichen sowie Organisationen zu
zentralisieren, und soll mit diesem Gesetz mittelbar in föderale Strukturen
eingegriffen werden?
Mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2
UmsuCG) sollen u. a. wesentliche nationale Anforderungen an das
Informationssicherheitsmanagement des Bundes und die Abbildung der zugehörigen Rollen
und Verantwortlichkeiten gesetzlich verankert werden. Eine Zentralisierung
von Organisationen oder ein mittelbarer Eingriff in föderale Strukturen sind
weder beabsichtigt noch ersichtlich. Die NIS-2 Richtlinie ist sowohl von Bund
als auch den Ländern in eigener Verantwortung umzusetzen.
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