Umsetzung der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Digitalisierung ist eine der prägendsten Entwicklungen unserer Zeit und betrifft alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche. Besonders der Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme stehen vor tiefgreifenden Veränderungen. Einerseits eröffnen digitale Technologien neue und auch barrierefreie Möglichkeiten für Arbeitsprozesse, Beschäftigungsformen und soziale Dienstleistungen. Andererseits erfordert die Digitalisierung eine Anpassung der Rahmenbedingungen, um die Arbeitswelt zukunftssicher und inklusiver zu gestalten. Die Bundesregierung hat deshalb unter Koordinierung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erstmalig eine Digitalstrategie verabschiedet. Alle Bundesministerien und das Bundeskanzleramt haben sich darin verpflichtet, zentrale Maßnahmen umzusetzen, die Deutschland bis zum Ende der Legislaturperiode und auch bis 2023 digitaler machen sollen. Am 14. Mai 2024 erschien der Fortschrittsbericht zur Digitalstrategie der Bundesregierung, welcher den Stand verschiedener Aspekte der Strategie beleuchtet.
Neben der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22. April 2024 eine eigene Digitalstrategie veröffentlicht. Kurz nach der Veröffentlichung der Digitalstrategie des BMAS äußerte sich der Normenkontrollrat (NKR) dazu und kritisiert das Silodenken der vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, verkündeten Digitalstrategie. Malte Spitz, Mitglied des NKR, sagte dem „SZ“-Dossier am 24. April 2024, dass man einen ressortübergreifenden Ansatz für spürbare Verbesserungen verfolgen müsste, um die Digitalisierung richtig anzupacken. In Bezug auf die Digitalstrategie des BMAS verwies Malte Spitz auch auf die Notwendigkeit eines konkreten Fahrplans und Umsetzungsfristen, welche bisher in der Digitalstrategie des BMAS fehlen würden. Darüber hinaus hat der NKR unlängst ein Gutachten veröffentlicht, das aufzeigt, wie Sozialleistungen gemeinsam vereinfacht und automatisiert werden könnten. Eine der Haupterkenntnisse aus dem Gutachten war die Notwendigkeit einer ressortübergreifenden Reform, die nicht an Ressortgrenzen scheitern darf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen64
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit, mehrere Digitalstrategien in verschiedenen Bundesministerien zu entwerfen?
Welche Vorteile sieht die Bundesregierung darin, dass das BMAS eine eigene Digitalisierungsstrategie auf den Weg bringt, obwohl die Digitalstrategie der Bundesregierung vom BMDV koordiniert werden soll?
Wer überprüft die Umsetzung der Digitalstrategie der Bundesregierung, und nach welchen Kriterien findet diese Überprüfung statt (Ziel, Umsetzungsschritte, Messbarkeit und Umsetzungszeitraum)?
Wer überprüft die Umsetzung der Digitalstrategie des BMAS, und nach welchen Kriterien findet diese Überprüfung statt (Ziel, Umsetzungsschritte, Messbarkeit und Umsetzungszeitraum)?
Wie werden die in der Digitalstrategie der Bundesregierung angegebenen Ziele entsprechend ihrem Umsetzungsgrad bewertet, über den Zeitverlauf gemessen, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen die jeweiligen Ziele umgesetzt sein (bitte jedes in der Strategie aufgelistete Ziel und dessen Umsetzungszeitraum auflisten)?
Wie werden die in der Digitalstrategie des BMAS angegebenen Ziele entsprechend ihrem Umsetzungsgrad bewertet, über den Zeitverlauf gemessen, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen die jeweiligen Ziele umgesetzt sein (bitte jedes in der Strategie des BMAS aufgelistete Ziel und dessen Umsetzungszeitraum auflisten)?
Plant das BMAS auch einen Fortschrittsbericht zur eigens erstellen Digitalstrategie ähnlich dem Fortschrittsbericht für die Digitalstrategie der Bundesregierung, und wenn ja, wann ist die Vorstellung des ersten Fortschrittsberichts hierfür geplant?
Für welche Ziele im Rahmen der Digitalstrategie der Bundesregierung verantwortet das BMAS die Umsetzung, und wie ist hier jeweils der Umsetzungsstand (bitte auflisten)?
Wie verläuft die Absprache zwischen dem BMAS und dem BMDV hinsichtlich der Priorisierung, Zielsetzung und Umsetzung einzelner überlappender Handlungsfelder aus der Digitalstrategie der Bundesregierung und der Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung, und wie wird die Umsetzung seitens des BMDV überprüft bzw. gesteuert?
Welche Fortschritte hat das BMAS in den Bereichen Arbeit und Soziales im Zuge des Fortschrittsberichts zur Digitalstrategie der Bundesregierung an das BMDV gemeldet?
Welche Maßnahmen, Ziele und Projekte hat das BMAS zur Erstellung der Digitalstrategie der Bundesregierung an das BMDV gemeldet, und welche und wie viele der Umsetzungsziele wurden seitdem erfüllt, und wie viele sind bisher noch nicht erfüllt, und was sind die Gründe (bitte aufschlüsseln)?
Welche Austauschformate nutzt das BMAS zusammen mit dem BMDV hinsichtlich der Erreichung der Ziele im Rahmen der Digitalstrategie der Bundesregierung, und wie viele Treffen im Rahmen des Austauschformates gab es innerhalb dieser Legislaturperiode?
In welchen Abständen gedenkt das BMAS über die Umsetzungsfortschritte aus der Digitalstrategie des BMAS zu berichten, wie wird die Zielerreichung konkret gemessen, und wurde jedes Ziel mit einem konkreten Zeitpunkt bzw. Zeitraum versehen?
Wurde innerhalb der Bundesregierung vereinbart, dass jedes Ressort seine eigene Digitalstrategie entwirft, und wie werden diese Strategien aufeinander abgestimmt?
Ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen an der Ausarbeitung der Digitalstrategie des BMAS beteiligt, und welche Ziele wird er in die Digitalstrategie der Bundesregierung einbringen?
Welche Maßnahmen plant das BMAS im Rahmen seiner Digitalstrategie, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu barrierefreier Infrastruktur, zu Produkten und Dienstleistungen in allen Lebensbereichen zu verbessern, und welche Maßnahmen wird das BMAS insbesondere zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ergreifen?
Inwieweit ist eine Verknüpfung des Handlungsfeldes „Barrierefreiheit im Bereich Digitales“ der Bundesinitiative Barrierefreiheit (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pressemitteilungen/2022/eckpunkte-bundesinitiative-barrierefreiheit.pdf?__blob=publicationFile&v=5) mit der Digitalstrategie des BMAS vorgesehen?
Plant das BMAS, im Rahmen der Digitalstrategie die Auflegung von Forschungs- und Förderprogrammen, um den Einsatz digitaler Medien für eine verstärkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu nutzen?
Wie viele Angebote des BMAS sind bisher schon Ende-zu-Ende digitalisiert, und wie viele sind es noch nicht?
Wie weit verbreitet sind die Online- bzw. Videoberatungen von den vom BMAS nachgeordneten Behörden?
a) Wie viele Nutzer konnten durch solch eine Beratung in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 beraten werden (bitte nach Behörde, beantragter Leistung und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie sollen sich Nutzer für die Online- bzw. Videoberatung nach Vorstellung des BMAS identifizieren, und welche konkreten Schritte wurden zur Umsetzung bereits begonnen?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Pilotprojekt zu digitalen Beratungsansätzen der Agentur für Arbeit in Ahlen-Münster vor, bewähren sich die Möglichkeiten hybrider Beratungsansätze in der Praxis, und ist eine Ausweitung auf andere Agenturen geplant?
d) Inwieweit werden die Online- bzw. Videoberatungen des BMAS bzw. seiner nachgeordneten Behörden in barrierefreien Formaten angeboten?
In welchen Jobcentern wird die elektronische Beantragung von Bürgergeld pilotiert, wie lange läuft der Pilotierungszeitraum, welche Identifikationsmethode wird hierbei genutzt?
Welche Identifizierungsverfahren sieht das BMAS im Rahmen der Erarbeitung von Regelungen für die Pilotierung von Onlinewahlen von Betriebsräten vor, und ab wann soll diese möglich sein, inwieweit werden diese Identifizierungsverfahren auch barrierefrei durchgeführt?
Welche KI-Anwendungen sind bisher im KI-Transparenzregister des BMAS aufgeführt, und welche Behörden nutzen bisher welche KI-Anwendungen, um welche Aufgaben umzusetzen?
Bis wann und für welche dem BMAS unterstehenden Behörden sollen generative KI-Tools einsetzbar sein, und für welche Anwendungen ist dies konkret vorgesehen?
Welche Verwaltungsleistungen sollen bis wann über die Bürgergeld-App angeboten werden?
Bis wann soll die Bürgergeld-App einsetzbar sein und welche konkreten Vorteile erhofft sich das BMAS mit dieser App?
Wird die Bürgergeld-App auch barrierefrei verfügbar sein?
Wie plant das BMAS die behördenübergreifende Vernetzung zu den Themen Onlinezugangsgesetz (OZG), Registermodernisierung, Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO) und Cloud, und welchen konkreten Zweck verfolgt das BMAS für jeden einzelnen Bereich?
Welche Schriftformerfordernisse für welche rechtsgeschäftlichen Handlungen sollen aus Sicht des BMAS überarbeitet werden, und welche Anregungen hat das BMAS im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kommuniziert (bitte alle anzupassenden rechtsgeschäftlichen Handlungen zur Digitalisierung von Prozessen aus Sicht des BMAS auflisten)?
Liegen dem BMAS bereits Ergebnisse aus dem selbst angestoßenen Prüfauftrag vor, auf welche bestehenden Schriftformerfordernisse verzichtet werden kann, für welche rechtsgeschäftlichen Handlungen könnte aus Sicht des BMAS auf die Schriftform konkret verzichtet werden, und welche Vorschläge zur Erleichterung der Schriftform hat das BMAS im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV und des Bürokratieabbaus bisher eingebracht?
Welche rechtlichen Hürden bei KI-Anwendungsfällen hat das BMAS bisher identifiziert, und wo müsste konkret nachgebessert werden, sodass der sinnvolle Einsatz von KI gewährleistet ist (bitte die jeweiligen Bereiche, in denen Hürden bestehen, auflisten)?
Wie weit ist der Aufbau der KI-Plattform mit leistungsfähigen Tools, Dienstleistungen und Datenschnittstellen vorangeschritten, und bis wann soll diese einsatzbereit sein?
Welche Maßnahmen unternimmt das BMAS aktuell, um die Digitalkompetenz der Mitarbeiter zu stärken, welches Level an Digitalkompetenz erachtet das BMAS als notwendig, und bis wann sollen diese Maßnahmen abgeschlossen sein?
Welche Beratungsunternehmen wurden vom BMAS für welche konkreten Projekte bisher für die digitale Transformation eingesetzt, und wie viel Geld wurde bisher für solche Beratungsunternehmen seit 2021 pro Jahr ausgegeben?
Welche behördenübergreifenden Austauschformate sind zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des BMAS geplant, welche Behörden werden daran konkret teilnehmen, und gab es hierfür schon ein erstes Gespräch?
Welche Austauschformate sind vorgesehen, um Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in die Digitalisierungsstrategie des BMAS einzubeziehen?
Wie ist der Digitalisierungsstand zum Prüfprozess ausländischer Berufsqualifikationen, und bis wann sollen diese jeweils vollständig digitalisiert sein?
a) Ist die Digitalisierung aus Sicht der Bundesregierung ausreichend gesteuert?
b) Wie viele OZG (Onlinezugangsgesetz)-Mittel stehen hierfür für welchen Zeitraum zur Verfügung?
c) Wie viele OZG-Mittel wurden hierfür bereits abgerufen?
Welche Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren hat das BMAS im Rahmen der digitalen Identitätsprüfung bisher angewandt, und wie war die Bilanz der jeweiligen Identifizierungsmethode hinsichtlich der Nutzungszahlen (bitte konkret das digitale Identifizierungsverfahren und die identifizierten Nutzer in den Kalenderjahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 aufschlüsseln)?
Welche digitalen Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren nutzt das BMAS aktuell, und wie hoch sind die Nutzungszahlen hierfür (bitte konkret das digitale Identifizierungsverfahren, die identifizierten Nutzer in den Kalenderjahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 aufschlüsseln)?
Inwieweit werden die digitalen Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren in barrierefreien Formaten durchgeführt?
Wie bewertet das BMAS die Sicherheit von in der Vergangenheit genutzter digitaler Identifizierungsverfahren anhand von ermittelten Missbrauchsfällen?
Wie bewertet das BMAS die Fokussierung auf die eID (elektronische Identität) als alleinige Identifizierungsmethode zur Onlineidentifizierung im Kontext des OZG-Änderungsgesetzes für Leistungen im Rahmen von dem BMAS unterstehenden Behörden?
Wie und wann wurden das BMAS und andere Bundesministerien vor Einstellung des kostenlosen PIN-Rücksetzbriefes durch das BMI informiert, und welche Auswirkungen hatte die Einstellung des PIN-Rücksetzbriefes auf das BMAS und ihm nachstehender Behörden?
Wie haben sich die Zahlen zur digitalen Beantragung von Sozialleistungen aus mithilfe der Onlinefunktion der eID seit Aussetzung des PIN-Rücksetzdienstes entwickelt (bitte die Identifikationszahlen durch eID in 2022, 2023 und laufendem Jahr 2024 auflisten)?
Welche Maßnahmen unternimmt das BMAS, um die digitale Beantragung von Sozialleistungen insbesondere mit Identitätsfeststellung mit der eID aktiv zu fördern (bitte einzelner Maßnahmen auflisten), und wie wird dabei eine barrierefreie Nutzbarkeit sichergestellt?
Plant das BMAS eine eigene oder ggf. mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gemeinsam koordinierte Marketingkampagne für die eID, welche als alleinige Identifizierungsmethode für die Beantragung von Sozialleistungen ihnen unterstehender Behörden vorgesehen ist?
Wie hoch ist die Nutzungsquote von digitalen Verwaltungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund und aller weiteren dem BMAS nachgeordneten Behörden (bitte die Nutzungsquote nach Behörden auflisten)?
Wie ist der aktuelle Stand zur digitalen Renteninformation?
a) Wie erfolgreich ist die digitale Renteninformation angelaufen?
b) Wo gibt es noch Hindernisse bzw. Beschwerden, und welches weitere Vorgehen ist geplant (bitte nach Abrufzahlen und Problemmeldungen aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen unternimmt das BMAS, um digitale Zugänge für ihm nachgeordnete Behörden für ihre Nutzer so einfach, barrierefrei und sicher wie möglich zu gestalten?
Wie werden die digitalen Daten der Agentur für Arbeit bisher hausintern genutzt und werden die Daten auch mit Künstlicher Intelligenz (KI) verarbeitet?
Wie nutzt und verknüpft das BMAS ihre Datenbestände aus ihren unterstehenden Behörden, und wo und wie kommt hier künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz?
Bis wann und wie sollen die unter Handlungsfeld 1 „Nutzendenzentrierte Angebote und volldigitalisierte Abläufe“ aufgeführten Maßnahmen der Digitalstrategie des BMAS konkret umgesetzt sein, und was erhofft sich das BMAS durch die jeweilige Maßnahme (bitte alle Maßnahmen, deren Umsetzungsschritte und den zeitlichen Rahmen hierfür auflisten)?
Bis wann und wie sollen die unter Handlungsfeld 2 „Ebenen- und behördenübergreifendes Zusammenwirken“ der Digitalstrategie des BMAS konkret umgesetzt sein, und was erhofft sich das BMAS durch die jeweilige Maßnahme (bitte alle Maßnahmen, deren Umsetzungsschritte und den zeitlichen Rahmen hierfür auflisten)?
Bis wann und wie sollen die unter Handlungsfeld 3 „Digitalfreundliche Transformations- und Innovationskultur“ der Digitalstrategie des BMAS konkret umgesetzt sein, und was erhofft sich das BMAS durch die jeweilige Maßnahme (bitte alle Maßnahmen, deren Umsetzungsschritte und den zeitlichen Rahmen hierfür auflisten)?
Wie wird die Erreichung der Maßnahmen innerhalb der Digitalstrategie des BMAS mit dem BMDV kommuniziert und koordiniert?
Wie möchte man Nutzer bei der Digitalisierung von Prozessen gezielt beteiligen, und welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant?
Wie soll das in der Digitalstrategie des BMAS aufgeführte Ziel der internationalen und ressortübergreifenden Interoperabilität sichergestellt werden, und bis wann möchte man diese erreichen?
Wie soll das in der Digitalstrategie des BMAS aufgeführte Ziel der effizienten Nutzung von Personalressourcen konkret umgesetzt werden, und bis wann?
Welche Strukturen und Arbeitsweisen zur Erreichung des Ziels aus der Digitalstrategie des BMAS zur Entwicklung einer digitalfreundlichen Transformations- und Innovationskultur sollen konkret umgesetzt werden, und bis wann?
Welche Anforderungen an die Umsetzung der EUDI-Wallet (persönliche digitale Brieftasche), welche im Rahmen der eIDAS 2.0 (EU-Verordnung für die Regelungen zu digitalen Identitäten) innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung gestellt werden, hat das BMAS bisher an das BMI gestellt, und wurden schon Spezifikationen für mögliche Attributsbescheinigungen durch das BMAS bzw. ihm nachstehende Behörden erarbeitet?
Wie ist das BMAS in die Arbeit zur Umsetzung der EUDI-Wallet eingebunden, und welche Anmerkungen und Anforderungen hat das BMAS bisher schon an das BMI, auch mit Blick auf die barrierefreie Nutzbarkeit, zur Umsetzung der Wallet gestellt?
Über welche Merkmale wird nach aktuellem Stand der digitale Teilhabeausweis (Nachfolger des Schwerbehindertenausweises, Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 78) verfügen, und wie sollen dessen barrierefreie Nutzung und Anwendung sichergestellt werden?
Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung ergriffen, um die digitalen Kompetenzen und die digitale Infrastruktur für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern?
Verfolgt die Bundesregierung mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz die Ziele, Strukturen in Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu vereinheitlichen sowie Organisationen zu zentralisieren, und soll mit diesem Gesetz mittelbar in föderale Strukturen eingegriffen werden?