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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Erste Ergebnisse der Task Force "Drohne"
(insgesamt 47 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
11.10.2024
Aktualisiert
18.10.2024
BT20/1273604.09.2024
Erste Ergebnisse der Task Force "Drohne"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12736
20. Wahlperiode 04.09.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Erste Ergebnisse der Task Force „Drohne“
Presseberichten zufolge hat die im November 2023 von Generalinspekteur
Carsten Breuer eingesetzte Task Force „Drohne“ einen Abschlussbericht
vorgelegt (www.businessinsider.de/politik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-gel
d-wird-die-bundeswehr-bekommen/).
Die Task Force „Drohne“ beschäftigte sich demnach vor allem mit
Kleindrohnen, führte eine Marktübersicht durch und evaluierte die bisherige Verwendung
in den Teilstreitkräften der Bundeswehr (www.businessinsider.de/politik/deutsc
hland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/).
Bislang ist es so, dass die Teilstreitkräfte die Kleindrohnen unkoordiniert
beschaffen, weshalb dies zukünftig strukturierter ablaufen solle. So soll es nun
eine einheitliche sogenannte White List und eine sogenannte Blue List geben.
Auf der „White List“ stehen demnach solche kostengünstigen Hersteller und
Drohnenmodelle, die für den Erwerb zu Zwecken der Übung und Ausbildung
vorgesehen sind (www.businessinsider.de/politik/deutschland/drohnen-offensiv
e-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/). Unter anderem sollen hier
auch chinesische Kleindrohnen des Herstellers DJI gelistet sein. Mit Blick auf
die Kleindrohnen dieses Herstellers haben IT-Experten vor Sicherheitslücken
gewarnt. Demnach können Anwenderinnen und Anwender die Seriennummer
der Drohne ändern und die Mechanismen, mit denen sich die Drohnen und ihre
Piloten durch Sicherheitsbehörden orten lassen, außer Kraft setzen. Zudem
könnten in bestimmten Angriffsszenarien diese Drohnen im Flug aus der Ferne
zum Absturz gebracht werden. Den Presseberichten zufolge teilt das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bezüglich der Warnungen mit, dass
ausschließlich Drohnensysteme verwendet werden, die die grundlegenden
Vorgaben der IT-Sicherheit der Bundeswehr erfüllen, bzw. vor dem Hintergrund
der IT-Sicherheit nur in dem für sie freigegebenen Spektrum eingesetzt werden
(www.businessinsider.de/politik/deutschland/trotz-sicherheitsluecken-bundesw
ehr-darf-china-drohnen-kaufen/).
Demgegenüber haben die USA beispielsweise ihren Streitkräften die
Verwendung von DJI-Drohnen verboten und ein landesweites DJI-Drohnen-Verbot
wird dort derzeit diskutiert (www.businessinsider.de/politik/deutschland/trotz-s
icherheitsluecken-bundeswehr-darf-china-drohnen-kaufen/).
Auf der „Blue List“ wiederum stehen Drohnensysteme, die für die Verwendung
in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) optimiert sind.
Für diese gelten strengere Einschränkungen. Derzeit ist unklar, welche
Drohnenmodelle auf welcher Liste stehen (www.businessinsider.de/politik/deutschla
nd/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/; www.bu
sinessinsider.de/politik/deutschland/trotz-sicherheitsluecken-bundeswehr-darf-c
hina-drohnen-kaufen).
Kommandeure sollen künftig Kleindrohnen direkt beschaffen dürfen. Dabei
soll angeblich darüber nachgedacht werden, das ansonsten geltende
Direktbeschaffungslimit von 5 000 Euro anzuheben. Darüber hinaus wird den Berichten
zufolge über die Einrichtung einer eigenen Bundeswehr-Gesellschaft
nachgedacht, die die Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte organisieren soll.
Ein Projekt soll schon angestoßen sein (www.businessinsider.de/politik/deutsch
land/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/; www.s
ueddeutsche.de/politik/bundeswehr-drohnen-ausstattung-lux.TxcvAra7TQqupu
v3sL12Bq?reduced=true).
Bei der finanziellen Ausstattung der Drohnenbeschaffung wird mit einem
Startkapital von bis zu 1 Mrd. Euro gerechnet (www.businessinsider.de/politik/deuts
chland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/).
Abschließend wurde kürzlich berichtet, dass die Arbeit der Task Force
„Drohne“ bis September 2024 verlängert werden soll (www.sueddeutsche.de/politik/b
undeswehr-drohnen-ausstattung-lux.TxcvAra7TQqupuv3sL12Bq?reduced=
true).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Task Force „Drohne“ ihren Abschlussbericht vorgelegt?
a) Wenn ja, war dieser Überarbeitungen unterworfen oder wird dieser
noch einmal überarbeitet (bitte begründen)?
b) Wenn ja, wann wurde der Abschlussbericht vorgelegt?
c) Wenn ja, wem wurde der Abschlussbericht vorgelegt?
d) Wenn ja, soll der Abschlussbericht auch dem Deutschen Bundestag
vorgelegt werden (bitte begründen)?
e) Wenn ja, soll der Abschlussbericht veröffentlicht werden, ggf. auch
nur in Auszügen?
f) Wenn nein, wann ist stattdessen mit einer Vorlage des
Abschlussberichts zu rechnen?
g) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen der
Drohnenabwehr?
h) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zur sogenannten
Loitering Munition?
i) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zu boden- und
seegestützten Drohnen?
j) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zu „Drone-as-a-
Service“-Dienstleistungen?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Arbeit der Task Force
„Drohne“ verlängert werden soll?
a) Wenn ja, wann war das Ende der Arbeit der Task Force „Drohne“
ursprünglich avisiert?
b) Welchen Personalansatz umfasste die Arbeit der Task Force „Drohne“
bisher (bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, bis wann soll die Arbeit der Task Force „Drohne“ mit
welchem Personalansatz mindestens verlängert werden (bitte Datum
nennen und nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
d) Wenn ja, bis wann soll die Arbeit der Task Force „Drohne“ mit
welchem Personalansatz maximal verlängert werden, und ist eine
Verlängerung über den bisherigen maximalen Verlängerungstermin hinaus
angedacht (bitte Datum nennen und nach Besoldungsstufen
aufschlüsseln)?
e) Wenn ja, aus welchen Gründen soll die Arbeit verlängert werden?
f) Wenn ja, welches Arbeitsziel steht hinter der Verlängerung der Arbeit
der Task Force „Drohne“?
g) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen der Drohnenabwehr weiter behandelt und dauerhaft abgebildet
werden?
h) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen zur sogenannten Loitering Munition weiter behandelt und
dauerhaft abgebildet werden?
i) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen zu boden- und seegestützten Drohnen weiter behandelt und
dauerhaft abgebildet werden?
j) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen zu „Drone-as-a-Service“-Dienstleistungen weiter behandelt
und dauerhaft abgebildet werden?
3. Anhand welcher Dimensionen, Operatoren und Indikatoren entscheidet
die Bundesregierung, welche Ergebnisse des Abschlussberichts umgesetzt
werden sollen?
4. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der Abnahme
des Abschlussberichts der Task Force „Drohne“ betraut sein?
5. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der Analyse
und Bewertung der Ergebnisse des Abschlussberichts der Task Force
„Drohne“ betraut sein?
6. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der
Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussberichts der Task Force „Drohne“
betraut sein?
7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine Liste gibt, die in
Presseberichten als „White List“ benannt wird?
8. Wenn ja, welche Drohnensysteme stehen auf dieser sogenannten White
List (bitte nach Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?
9. Stehen auch deutsche Drohnenhersteller auf der „White List“, und wenn
ja, wie viele?
10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie der Bundeswehr die
Beschaffung von Drohnen des chinesischen Herstellers DJI zu Zwecken der
Übung und Ausbildung erlauben will, und wenn ja,
a) welche Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI sollen dazu
erlaubt sein,
b) warum sollen Modelle eines chinesischen Herstellers erlaubt werden,
c) gibt es keine vergleichbaren Alternativen,
d) soll die Verwendung von Drohnenmodellen des chinesischen
Herstellers zu Zwecken der Übung und Ausbildung auf Liegenschaften und
Übungsgeländen der Bundeswehr oder in deren unmittelbarem
Umfeld erlaubt sein,
e) plant die Bundesregierung, der Bundeswehr die Beschaffung von
Drohnenmodellen weiterer chinesischer Hersteller für die Zwecke der
Übung und Ausbildung zu erlauben, und wenn ja, um welche
Drohnenmodelle handelt es sich dabei (bitte nach Hersteller und Modell
aufschlüsseln),
f) welchem IT-Schutzprofil sollen die Drohnen für die Zwecke der
Übung und Ausbildung genügen, und wie soll die Einhaltung des IT-
Schutzprofils durch den Hersteller nachhaltig und dauerhaft
gewährleistet werden,
g) sind der Bundesregierung die Bedenken mit Blick auf die IT-
Sicherheit mit Bezug zu Drohnenmodellen des chinesischen
Herstellers DJI bekannt,
h) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen
die Anwenderinnen und Anwender die Seriennummer der Drohne
ändern konnten (bitte nennen),
i) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen
sich die Mechanismen, mit denen sich die Drohnen und ihre Piloten
durch Sicherheitsbehörden orten lassen, außer Kraft setzen ließen
(bitte nennen),
j) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen
Drohnen im Flug aus der Ferne zum Absturz gebracht wurden (bitte
nennen)?
11. Setzt die Bundeswehr bereits Drohnen des chinesischen Herstellers DJI
ein, und wenn ja,
a) welche Erfahrungen wurden hinsichtlich der Einhaltung der
Sicherheitsauflagen gemacht,
b) wie viele Drohnen des chinesischen Herstellers DJI hat die
Bundeswehr insgesamt beschafft,
c) wie viele Drohnensysteme des chinesischen Herstellers DJI sind
derzeit im Betrieb,
d) aus welchen Gründen gingen möglicherweise Drohnensysteme des
chinesischen Herstellers DJI verloren?
12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten, die durch den
Betrieb der Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI generiert
werden, auf Servern des chinesischen Herstellers DJI gespeichert werden?
13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten, die durch den
Betrieb der Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI generiert
werden, auf Servern in der Volksrepublik China gespeichert werden?
14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Betrieb befindliche
Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI aus der Ferne aus der
Volksrepublik China heraus abgeschaltet werden können?
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Volksrepublik China
und ihre Behörden und Institutionen den chinesischen Hersteller DJI zur
Einsicht in gespeicherte Daten zwingen kann?
16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unbemerkt Updates auf
Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI aufgespielt werden
können?
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die IT-Funktionen von
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers über keine sogenannten
Backdoors verfügen?
18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine Liste gibt, die in
Presseberichten als „Blue List“ genannt wird und die für die Verwendung in
den BOS optimierte Drohnensysteme enthalten?
19. Welche Drohnensysteme stehen auf der sogenannten Blue List (bitte nach
Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?
20. Stehen auch deutsche Drohnenhersteller auf der „Blue List“, und wenn ja,
wie viele?
21. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ggf. ergreifen, um sich
im Bereich der Drohnenherstellung unabhängiger und souveräner
aufzustellen?
22. Welchem IT-Schutzprofil sollen die Drohnensystemen genügen, die für
die Verwendung in den BOS optimiert sein sollen („Blue List“), und wer
stellt die Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderung durch den Hersteller
sicher?
23. Welchen weiteren strengeren Einschränkungen unterliegen die
Drohnensysteme, die für die Verwendung in den BOS optimiert sind („Blue List“)?
24. Plant die Bundesregierung, der Bundeswehr die Beschaffung von
Drohnenmodellen chinesischer Hersteller zu anderen Zwecken als zur
Ausbildung und Übung zu erlauben, und wenn ja, um welche Zwecke und um
welche Drohnenmodelle handelt es sich dabei (bitte nach Zweck,
Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?
25. Plant die Bundesregierung, zukünftig einen bestimmten Bedarf an
Kleindrohnen dezentral durch die Kommandeure selbst decken zu lassen, und
wenn ja,
a) welche Art von Bedarf soll ein Kommandeur selbst decken dürfen,
b) sollen diese Beschaffungen mit dem sogenannten Handgeld für
Kommandeure beschafft werden dürfen,
c) soll das Limit für Direktbeschaffungen durch den Kommandeur von
derzeit 5 000 Euro für den Bereich Kleindrohnen angehoben werden
(bitte Zielwert der Anhebung nennen),
d) soll dazu das Handgeld der Kommandeure angehoben werden (bitte
Zielwert der Anhebung nennen)?
26. Plant die Bundesregierung, zukünftig einen bestimmten Bedarf an Mitteln
zur Drohnenabwehr dezentral durch die Kommandeure selbst decken zu
lassen, und wenn ja,
a) welche Art von Bedarf soll ein Kommandeur selbst decken dürfen,
b) sollen diese Beschaffungen mit dem sogenannten Handgeld für
Kommandeure beschafft werden dürfen,
c) soll das Limit für Direktbeschaffungen durch den Kommandeur von
derzeit 5 000 Euro für den Bereich Drohnenabwehr angehoben werden
(bitte Zielwert der Anhebung nennen),
d) soll dazu das Handgeld der Kommandeure angehoben werden (bitte
Zielwert der Anhebung nennen)?
27. Plant die Bundesregierung, eine eigene Bundeswehr-Gesellschaft zur
Organisation der Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte
einzurichten, und wenn ja,
a) welche Rechtsform soll diese Gesellschaft besitzen,
b) in welchem Jahr soll die Gesellschaft eingerichtet werden,
c) welche Art von Bedarf soll diese Gesellschaft decken,
d) wie unterscheidet sich der Bedarf, den die Gesellschaft decken soll,
von dem, den der Kommandeur dezentral selbst decken soll,
e) soll diese Gesellschaft lediglich den Drohnenbedarf der Bundeswehr
decken oder soll diese auch den Bedarf anderer BOS, beispielsweise
der Polizeien oder des Technischen Hilfswerks (THW), decken dürfen,
f) soll diese Gesellschaft auch den Bedarf an Mitteln zur Abwehr von
Kleindrohnen decken,
g) an welchem Standort soll diese Gesellschaft eingerichtet werden,
h) mit welchem Personalbedarf rechnet die Bundesregierung für die
personelle Ausstattung der Gesellschaft,
i) mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für den
Aufbau der Gesellschaft,
j) mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für den
Erhalt und Betrieb der Gesellschaft,
k) mit welchen jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt
an die Gesellschaft rechnet die Bundesregierung (bitte nach
Einzelplan, sofern möglich, und auch anderen Einzelplänen als dem
Einzelplan 14, die für die Finanzierung infrage kommen, aufschlüsseln),
l) soll eine eigene Finanzierungslinie im Bundeshaushalt für die
Gesellschaft eingerichtet werden,
m) welche Art von Drohnen sollen über die Gesellschaft beschafft
werden,
n) soll die Gesellschaft auch für die Beschaffung von Loitering Munition
zuständig sein,
o) soll die Gesellschaft auch für die Beschaffung zur Deckung der von
der Ukraine im Zuge des russischen Angriffskriegs gemeldeten
Bedarfe an Drohnen zuständig sein,
p) sollen vorzugsweise Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von
Drohnen geschlossen werden,
q) welche Drohnenvorhaben verbleiben künftig beim Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
(BAAINBw),
r) soll die Gesellschaft bereits zum Inkrafttreten des Bundeshaushalts
2025 aufgestellt werden, und wenn nein, wann soll sie stattdessen
aufgestellt werden?
28. Wenn keine Bundeswehr-Gesellschaft zur Organisation der Beschaffung
und Verwaltung der Drohnenflotte eingerichtet werden soll, wie plant die
Bundesregierung dann, organisationsbereichsübergreifend zentral den
Bedarf an Drohnen laufend zu decken?
29. Sollen Beschaffungsvorgänge im Bereich Drohnen weiterhin über das
Beschaffungsverfahren der Projektbezogenen Bedarfsdeckung und Nutzung
laufen?
30. Welches in den in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten
Presseberichten namentlich und substanziell genannte Projekt zur Beschaffung von
Drohnen über eine Bundeswehr-Gesellschaft für die Organisation der
Drohnenflotte soll schon angestoßen sein (www.businessinsider.de/politi
k/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-beko
mmen/)?
31. Welche Drohnenbeschaffungsprojekte laufen derzeit oder sind angestoßen
worden, unabhängig von einer möglichen Bundeswehr-Gesellschaft zur
Organisation der Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte (bitte
nach Projekt, Auftragsgegenstand, Mengengerüst, ggf. Auftragsnehmer,
[avisiertem] Auftragsvolumen, gewähltem Beschaffungsverfahren,
gewählter Vertragsart bzw. Vertragsform [z. B. Rahmenvereinbarung],
Zeitlinien des Beschaffungsverfahrens aufschlüsseln)?
32. Plant die Bundesregierung, stärker in „Drone-as-a-Service“-
Dienstleistungen für die Bundeswehr zu investieren, und wenn ja, wie sollen
„Drone-as-a-Service“-Dienstleistungen stärker in der Bundeswehr
integriert werden?
33. In Höhe welcher Summe sollen Finanzmittel für die Beschaffung des laut
Medienbericht ersten Aufschlags von Kleindrohnen (www.businessinside
r.de/politik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundesw
ehr-bekommen/) bereitgestellt werden (bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
a) Sollen diese Finanzmittel alle einer möglicherweise zu gründenden
Gesellschaft zugewiesen werden oder werden auch Finanzmittel für
die Beschaffung von Kleindrohnen direkt im Einzelplan 14 verankert
(bitte ggf. nach Mittelzuweisung an eine möglicherweise zu
gründende Gesellschaft und direkter Verankerung im Einzelplan 14
aufschlüsseln)?
b) Soll im Einzelplan 14 ein eigener Titel als Deckungs- und
Buchungsstelle für die Finanzierung der Beschaffung von Kleindrohnen
verankert werden, und wenn nein, in welchem Titel sollen die Mittel
stattdessen hinterlegt werden?
c) Sollen diese Finanzmittel auch dazu verwendet werden, Mittel zur
Abwehr von Kleindrohnen zu beschaffen?
d) Welches Mengengerüst steht hinter einer Beschaffung eines ersten
Aufschlags von Kleindrohnen?
34. Wie ist unter Bezugnahme auf die Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 61 bis 61d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/10213 und auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 65
bis 65c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10217 der
Stand der Überarbeitung des Strategiepapiers zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 (www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/strategiepapier-staerkung-sicheritsu
nd-verteidigungsindustrie.pdf)?
a) Liegt der Fokus nach wie vor darauf, zunächst Eckpunkte für ein
Rüstungsexportkontrollgesetz zu erarbeiten, bevor das Strategiepapier der
Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2020 und die darin enthaltenen Festlegungen zu
den nationalen Schlüsseltechnologien ggf. angepasst werden?
b) Soll der Entwurf der Bundesregierung für ein
Rüstungsexportkontrollgesetz noch vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt werden, und
wenn ja, soll dies im Jahr 2024 oder im Jahr 2025 geschehen?
c) Plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der Wirkung mit
Drohnen als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn
ja, welche Technologien genau?
d) Plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der
Drohnenabwehr als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn ja,
welche Technologien genau?
e) Soll die Überarbeitung des Strategiepapiers zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 und
eine ggf. damit einhergehende Anpassung der darin enthaltenen
Festlegungen zu den nationalen Schlüsseltechnologien noch vor Ende der
derzeit laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden, und wenn
ja, soll der Abschluss der Überarbeitung im Jahr 2024 oder im Jahr
2025 erfolgen?
35. Welches Industriekonzept verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich
Drohnen im Kontext der Landes- und Bündnisverteidigung?
36. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Attraktivität und Verlässlichkeit der
Bundeswehr als Auftraggeber für nationale Start-ups sowie kleine und
mittelständische Unternehmen (KMU) zu stärken, und wenn ja,
a) wie soll den Start-ups und KMU eine verlässliche Auftragslage
gewährleistet werden,
b) sind die Einführung von Export- und Abnahmegarantien seitens der
Bundesregierung geplant,
c) plant die Bundesregierung die Beteiligung an Start-ups und KMU, und
wenn ja, auf welchem Weg,
d) wie werden Drohnen-Start-ups von der Bundeswehr mit welchen
konkreten Maßnahmen bisher gefördert, und welche Drohnen-Start-ups
werden bisher von der Bundeswehr gefördert (bitte Hersteller
nennen)?
37. Welche Rolle soll der Drone Innovation Hub in Zukunft übernehmen?
a) Plant die Bundesregierung einen Aufgabenaufwuchs für den Drone
Innovation Hub, und wenn ja, wie stellt sich dieser Aufgabenaufwuchs
dar?
b) Wie stellt sich der derzeitige Personalumfang für den Drone
Innovation Hub dar (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
c) Ist ein Personalaufwuchs für den Drone Innovation Hub vorgesehen
(bitte nach Jahresscheiben und Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
d) Wie stellt sich die finanzielle Mittelausstattung des Drone Innovation
Hub in den Jahren 2022, 2023 und 2024 dar?
e) Welche finanziellen Mittel sehen der Entwurf des Bundeshaushalts
2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 für den Drone
Innovation Hub vor?
38. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die
Bundeswehr im Bundeshaushalt 2024 sowie in der derzeit gültigen
mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel,
getrennt nach Jahresscheiben bis 2027, angeben)?
39. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die
Bundeswehr im Entwurf der Bundesregierung für einen
Nachtragshaushalt 2024 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel nennen)?
40. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die
Bundeswehr im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt
2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 veranschlagt (bitte
Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2028, angeben)?
41. In welcher Höhe sind Finanzmittel für die Ertüchtigung und
Unterstützung der Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die
Ukraine abgegebenen Drohnen im Bundeshaushalt 2024 und in der derzeit
gültigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 veranschlagt (bitte
Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2027, angeben)?
a) Wie viele Mittel sind davon bereits abgeflossen oder vertraglich
gebunden?
b) Wie viele Mittel sind davon noch verfügbar und offen?
42. Wie viele Finanzmittel sind für die Ertüchtigung und Unterstützung der
Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine
abgegebenen Drohnen im Entwurf der Bundesregierung für einen
Nachtragshaushalt 2024 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel nennen)?
43. Wie viele Finanzmittel sind für die Ertüchtigung und Unterstützung der
Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine
abgegebenen Drohnen im Entwurf der Bundesregierung für den
Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028
veranschlagt (bitte Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2028,
angeben)?
a) Wie viele Mittel sind davon bereits vertraglich gebunden?
b) Wie viele Mittel sind davon noch verfügbar und offen?
44. Hat die Ukraine für das Jahr 2024 der Bundesregierung einen Bedarf an
Drohnen übermittelt, und wenn ja,
a) wurde der Bedarf durch die Bundesregierung anerkannt,
b) welches finanzielle Volumen umfasst der anerkannte Bedarf,
c) wird der Bedarf durch die Bundesregierung vollständig finanziell
gedeckt werden,
d) wird der Bedarf durch die Bundesregierung partiell finanziell gedeckt
werden (bitte ggf. Höhe der Deckung angeben)?
45. Hat die Ukraine für das Jahr 2025 der Bundesregierung einen Bedarf an
Drohnen übermittelt?
a) Wurde der Bedarf durch die Bundesregierung anerkannt?
b) Welches finanzielle Volumen umfasst der anerkannte Bedarf?
c) Wird der Bedarf durch die Bundesregierung vollständig finanziell
gedeckt werden?
d) Wird der Bedarf durch die Bundesregierung partiell finanziell gedeckt
werden (bitte Höhe der Deckung angeben)?
46. Welche Projekte wurden oder werden für die Unterstützung von Start-ups
im Bereich der unbemannten Luftfahrt im Rahmen des Haushaltsvermerks
Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 in den Jahren 2021, 2022, 2023
und 2024 umgesetzt bzw. finanziert?
47. Welche Projekte für die Unterstützung von Start-ups im Bereich der
unbemannten Luftfahrt sind im Jahr 2025 sowie in den Jahren von 2026 bis
2028 zur Umsetzung bzw. zur Finanzierung im Rahmen des
Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 geplant?
48. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im
Bereich der unbemannten Luftfahrt aus Kapitel 14 04 Titel 551 01 im
Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01
in den Jahren 2021, 2022, 2023 abgeflossen (bitte separat nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
49. Wie viele finanzielle Mittel sind mit Stichtag 30. August 2024 für die
Unterstützung von Start-ups im Bereich der unbemannten Luftfahrt aus
Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4
zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Jahr 2024 abgeflossen, und welcher
finanzielle Mittelabfluss wird für das gesamte Jahr 2024 prognostiziert?
50. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im
Bereich der unbemannten Luftfahrt im Rahmen des Haushaltsvermerks
Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028
vorgesehen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Berlin, den 4. September 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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