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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Erste Ergebnisse der Task Force "Drohne"
(insgesamt 47 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
11.10.2024
Antwortdauer
37 Tage
Aktualisiert
18.10.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1273604.09.2024
Erste Ergebnisse der Task Force "Drohne"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12736
20. Wahlperiode 04.09.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Erste Ergebnisse der Task Force „Drohne“
Presseberichten zufolge hat die im November 2023 von Generalinspekteur
Carsten Breuer eingesetzte Task Force „Drohne“ einen Abschlussbericht
vorgelegt (www.businessinsider.de/politik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-gel
d-wird-die-bundeswehr-bekommen/).
Die Task Force „Drohne“ beschäftigte sich demnach vor allem mit
Kleindrohnen, führte eine Marktübersicht durch und evaluierte die bisherige Verwendung
in den Teilstreitkräften der Bundeswehr (www.businessinsider.de/politik/deutsc
hland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/).
Bislang ist es so, dass die Teilstreitkräfte die Kleindrohnen unkoordiniert
beschaffen, weshalb dies zukünftig strukturierter ablaufen solle. So soll es nun
eine einheitliche sogenannte White List und eine sogenannte Blue List geben.
Auf der „White List“ stehen demnach solche kostengünstigen Hersteller und
Drohnenmodelle, die für den Erwerb zu Zwecken der Übung und Ausbildung
vorgesehen sind (www.businessinsider.de/politik/deutschland/drohnen-offensiv
e-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/). Unter anderem sollen hier
auch chinesische Kleindrohnen des Herstellers DJI gelistet sein. Mit Blick auf
die Kleindrohnen dieses Herstellers haben IT-Experten vor Sicherheitslücken
gewarnt. Demnach können Anwenderinnen und Anwender die Seriennummer
der Drohne ändern und die Mechanismen, mit denen sich die Drohnen und ihre
Piloten durch Sicherheitsbehörden orten lassen, außer Kraft setzen. Zudem
könnten in bestimmten Angriffsszenarien diese Drohnen im Flug aus der Ferne
zum Absturz gebracht werden. Den Presseberichten zufolge teilt das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bezüglich der Warnungen mit, dass
ausschließlich Drohnensysteme verwendet werden, die die grundlegenden
Vorgaben der IT-Sicherheit der Bundeswehr erfüllen, bzw. vor dem Hintergrund
der IT-Sicherheit nur in dem für sie freigegebenen Spektrum eingesetzt werden
(www.businessinsider.de/politik/deutschland/trotz-sicherheitsluecken-bundesw
ehr-darf-china-drohnen-kaufen/).
Demgegenüber haben die USA beispielsweise ihren Streitkräften die
Verwendung von DJI-Drohnen verboten und ein landesweites DJI-Drohnen-Verbot
wird dort derzeit diskutiert (www.businessinsider.de/politik/deutschland/trotz-s
icherheitsluecken-bundeswehr-darf-china-drohnen-kaufen/).
Auf der „Blue List“ wiederum stehen Drohnensysteme, die für die Verwendung
in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) optimiert sind.
Für diese gelten strengere Einschränkungen. Derzeit ist unklar, welche
Drohnenmodelle auf welcher Liste stehen (www.businessinsider.de/politik/deutschla
nd/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/; www.bu
sinessinsider.de/politik/deutschland/trotz-sicherheitsluecken-bundeswehr-darf-c
hina-drohnen-kaufen).
Kommandeure sollen künftig Kleindrohnen direkt beschaffen dürfen. Dabei
soll angeblich darüber nachgedacht werden, das ansonsten geltende
Direktbeschaffungslimit von 5 000 Euro anzuheben. Darüber hinaus wird den Berichten
zufolge über die Einrichtung einer eigenen Bundeswehr-Gesellschaft
nachgedacht, die die Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte organisieren soll.
Ein Projekt soll schon angestoßen sein (www.businessinsider.de/politik/deutsch
land/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/; www.s
ueddeutsche.de/politik/bundeswehr-drohnen-ausstattung-lux.TxcvAra7TQqupu
v3sL12Bq?reduced=true).
Bei der finanziellen Ausstattung der Drohnenbeschaffung wird mit einem
Startkapital von bis zu 1 Mrd. Euro gerechnet (www.businessinsider.de/politik/deuts
chland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/).
Abschließend wurde kürzlich berichtet, dass die Arbeit der Task Force
„Drohne“ bis September 2024 verlängert werden soll (www.sueddeutsche.de/politik/b
undeswehr-drohnen-ausstattung-lux.TxcvAra7TQqupuv3sL12Bq?reduced=
true).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Task Force „Drohne“ ihren Abschlussbericht vorgelegt?
a) Wenn ja, war dieser Überarbeitungen unterworfen oder wird dieser
noch einmal überarbeitet (bitte begründen)?
b) Wenn ja, wann wurde der Abschlussbericht vorgelegt?
c) Wenn ja, wem wurde der Abschlussbericht vorgelegt?
d) Wenn ja, soll der Abschlussbericht auch dem Deutschen Bundestag
vorgelegt werden (bitte begründen)?
e) Wenn ja, soll der Abschlussbericht veröffentlicht werden, ggf. auch
nur in Auszügen?
f) Wenn nein, wann ist stattdessen mit einer Vorlage des
Abschlussberichts zu rechnen?
g) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen der
Drohnenabwehr?
h) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zur sogenannten
Loitering Munition?
i) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zu boden- und
seegestützten Drohnen?
j) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zu „Drone-as-a-
Service“-Dienstleistungen?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Arbeit der Task Force
„Drohne“ verlängert werden soll?
a) Wenn ja, wann war das Ende der Arbeit der Task Force „Drohne“
ursprünglich avisiert?
b) Welchen Personalansatz umfasste die Arbeit der Task Force „Drohne“
bisher (bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, bis wann soll die Arbeit der Task Force „Drohne“ mit
welchem Personalansatz mindestens verlängert werden (bitte Datum
nennen und nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
d) Wenn ja, bis wann soll die Arbeit der Task Force „Drohne“ mit
welchem Personalansatz maximal verlängert werden, und ist eine
Verlängerung über den bisherigen maximalen Verlängerungstermin hinaus
angedacht (bitte Datum nennen und nach Besoldungsstufen
aufschlüsseln)?
e) Wenn ja, aus welchen Gründen soll die Arbeit verlängert werden?
f) Wenn ja, welches Arbeitsziel steht hinter der Verlängerung der Arbeit
der Task Force „Drohne“?
g) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen der Drohnenabwehr weiter behandelt und dauerhaft abgebildet
werden?
h) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen zur sogenannten Loitering Munition weiter behandelt und
dauerhaft abgebildet werden?
i) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen zu boden- und seegestützten Drohnen weiter behandelt und
dauerhaft abgebildet werden?
j) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen zu „Drone-as-a-Service“-Dienstleistungen weiter behandelt
und dauerhaft abgebildet werden?
3. Anhand welcher Dimensionen, Operatoren und Indikatoren entscheidet
die Bundesregierung, welche Ergebnisse des Abschlussberichts umgesetzt
werden sollen?
4. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der Abnahme
des Abschlussberichts der Task Force „Drohne“ betraut sein?
5. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der Analyse
und Bewertung der Ergebnisse des Abschlussberichts der Task Force
„Drohne“ betraut sein?
6. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der
Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussberichts der Task Force „Drohne“
betraut sein?
7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine Liste gibt, die in
Presseberichten als „White List“ benannt wird?
8. Wenn ja, welche Drohnensysteme stehen auf dieser sogenannten White
List (bitte nach Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?
9. Stehen auch deutsche Drohnenhersteller auf der „White List“, und wenn
ja, wie viele?
10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie der Bundeswehr die
Beschaffung von Drohnen des chinesischen Herstellers DJI zu Zwecken der
Übung und Ausbildung erlauben will, und wenn ja,
a) welche Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI sollen dazu
erlaubt sein,
b) warum sollen Modelle eines chinesischen Herstellers erlaubt werden,
c) gibt es keine vergleichbaren Alternativen,
d) soll die Verwendung von Drohnenmodellen des chinesischen
Herstellers zu Zwecken der Übung und Ausbildung auf Liegenschaften und
Übungsgeländen der Bundeswehr oder in deren unmittelbarem
Umfeld erlaubt sein,
e) plant die Bundesregierung, der Bundeswehr die Beschaffung von
Drohnenmodellen weiterer chinesischer Hersteller für die Zwecke der
Übung und Ausbildung zu erlauben, und wenn ja, um welche
Drohnenmodelle handelt es sich dabei (bitte nach Hersteller und Modell
aufschlüsseln),
f) welchem IT-Schutzprofil sollen die Drohnen für die Zwecke der
Übung und Ausbildung genügen, und wie soll die Einhaltung des IT-
Schutzprofils durch den Hersteller nachhaltig und dauerhaft
gewährleistet werden,
g) sind der Bundesregierung die Bedenken mit Blick auf die IT-
Sicherheit mit Bezug zu Drohnenmodellen des chinesischen
Herstellers DJI bekannt,
h) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen
die Anwenderinnen und Anwender die Seriennummer der Drohne
ändern konnten (bitte nennen),
i) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen
sich die Mechanismen, mit denen sich die Drohnen und ihre Piloten
durch Sicherheitsbehörden orten lassen, außer Kraft setzen ließen
(bitte nennen),
j) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen
Drohnen im Flug aus der Ferne zum Absturz gebracht wurden (bitte
nennen)?
11. Setzt die Bundeswehr bereits Drohnen des chinesischen Herstellers DJI
ein, und wenn ja,
a) welche Erfahrungen wurden hinsichtlich der Einhaltung der
Sicherheitsauflagen gemacht,
b) wie viele Drohnen des chinesischen Herstellers DJI hat die
Bundeswehr insgesamt beschafft,
c) wie viele Drohnensysteme des chinesischen Herstellers DJI sind
derzeit im Betrieb,
d) aus welchen Gründen gingen möglicherweise Drohnensysteme des
chinesischen Herstellers DJI verloren?
12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten, die durch den
Betrieb der Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI generiert
werden, auf Servern des chinesischen Herstellers DJI gespeichert werden?
13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten, die durch den
Betrieb der Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI generiert
werden, auf Servern in der Volksrepublik China gespeichert werden?
14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Betrieb befindliche
Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI aus der Ferne aus der
Volksrepublik China heraus abgeschaltet werden können?
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Volksrepublik China
und ihre Behörden und Institutionen den chinesischen Hersteller DJI zur
Einsicht in gespeicherte Daten zwingen kann?
16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unbemerkt Updates auf
Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI aufgespielt werden
können?
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die IT-Funktionen von
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers über keine sogenannten
Backdoors verfügen?
18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine Liste gibt, die in
Presseberichten als „Blue List“ genannt wird und die für die Verwendung in
den BOS optimierte Drohnensysteme enthalten?
19. Welche Drohnensysteme stehen auf der sogenannten Blue List (bitte nach
Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?
20. Stehen auch deutsche Drohnenhersteller auf der „Blue List“, und wenn ja,
wie viele?
21. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ggf. ergreifen, um sich
im Bereich der Drohnenherstellung unabhängiger und souveräner
aufzustellen?
22. Welchem IT-Schutzprofil sollen die Drohnensystemen genügen, die für
die Verwendung in den BOS optimiert sein sollen („Blue List“), und wer
stellt die Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderung durch den Hersteller
sicher?
23. Welchen weiteren strengeren Einschränkungen unterliegen die
Drohnensysteme, die für die Verwendung in den BOS optimiert sind („Blue List“)?
24. Plant die Bundesregierung, der Bundeswehr die Beschaffung von
Drohnenmodellen chinesischer Hersteller zu anderen Zwecken als zur
Ausbildung und Übung zu erlauben, und wenn ja, um welche Zwecke und um
welche Drohnenmodelle handelt es sich dabei (bitte nach Zweck,
Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?
25. Plant die Bundesregierung, zukünftig einen bestimmten Bedarf an
Kleindrohnen dezentral durch die Kommandeure selbst decken zu lassen, und
wenn ja,
a) welche Art von Bedarf soll ein Kommandeur selbst decken dürfen,
b) sollen diese Beschaffungen mit dem sogenannten Handgeld für
Kommandeure beschafft werden dürfen,
c) soll das Limit für Direktbeschaffungen durch den Kommandeur von
derzeit 5 000 Euro für den Bereich Kleindrohnen angehoben werden
(bitte Zielwert der Anhebung nennen),
d) soll dazu das Handgeld der Kommandeure angehoben werden (bitte
Zielwert der Anhebung nennen)?
26. Plant die Bundesregierung, zukünftig einen bestimmten Bedarf an Mitteln
zur Drohnenabwehr dezentral durch die Kommandeure selbst decken zu
lassen, und wenn ja,
a) welche Art von Bedarf soll ein Kommandeur selbst decken dürfen,
b) sollen diese Beschaffungen mit dem sogenannten Handgeld für
Kommandeure beschafft werden dürfen,
c) soll das Limit für Direktbeschaffungen durch den Kommandeur von
derzeit 5 000 Euro für den Bereich Drohnenabwehr angehoben werden
(bitte Zielwert der Anhebung nennen),
d) soll dazu das Handgeld der Kommandeure angehoben werden (bitte
Zielwert der Anhebung nennen)?
27. Plant die Bundesregierung, eine eigene Bundeswehr-Gesellschaft zur
Organisation der Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte
einzurichten, und wenn ja,
a) welche Rechtsform soll diese Gesellschaft besitzen,
b) in welchem Jahr soll die Gesellschaft eingerichtet werden,
c) welche Art von Bedarf soll diese Gesellschaft decken,
d) wie unterscheidet sich der Bedarf, den die Gesellschaft decken soll,
von dem, den der Kommandeur dezentral selbst decken soll,
e) soll diese Gesellschaft lediglich den Drohnenbedarf der Bundeswehr
decken oder soll diese auch den Bedarf anderer BOS, beispielsweise
der Polizeien oder des Technischen Hilfswerks (THW), decken dürfen,
f) soll diese Gesellschaft auch den Bedarf an Mitteln zur Abwehr von
Kleindrohnen decken,
g) an welchem Standort soll diese Gesellschaft eingerichtet werden,
h) mit welchem Personalbedarf rechnet die Bundesregierung für die
personelle Ausstattung der Gesellschaft,
i) mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für den
Aufbau der Gesellschaft,
j) mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für den
Erhalt und Betrieb der Gesellschaft,
k) mit welchen jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt
an die Gesellschaft rechnet die Bundesregierung (bitte nach
Einzelplan, sofern möglich, und auch anderen Einzelplänen als dem
Einzelplan 14, die für die Finanzierung infrage kommen, aufschlüsseln),
l) soll eine eigene Finanzierungslinie im Bundeshaushalt für die
Gesellschaft eingerichtet werden,
m) welche Art von Drohnen sollen über die Gesellschaft beschafft
werden,
n) soll die Gesellschaft auch für die Beschaffung von Loitering Munition
zuständig sein,
o) soll die Gesellschaft auch für die Beschaffung zur Deckung der von
der Ukraine im Zuge des russischen Angriffskriegs gemeldeten
Bedarfe an Drohnen zuständig sein,
p) sollen vorzugsweise Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von
Drohnen geschlossen werden,
q) welche Drohnenvorhaben verbleiben künftig beim Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
(BAAINBw),
r) soll die Gesellschaft bereits zum Inkrafttreten des Bundeshaushalts
2025 aufgestellt werden, und wenn nein, wann soll sie stattdessen
aufgestellt werden?
28. Wenn keine Bundeswehr-Gesellschaft zur Organisation der Beschaffung
und Verwaltung der Drohnenflotte eingerichtet werden soll, wie plant die
Bundesregierung dann, organisationsbereichsübergreifend zentral den
Bedarf an Drohnen laufend zu decken?
29. Sollen Beschaffungsvorgänge im Bereich Drohnen weiterhin über das
Beschaffungsverfahren der Projektbezogenen Bedarfsdeckung und Nutzung
laufen?
30. Welches in den in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten
Presseberichten namentlich und substanziell genannte Projekt zur Beschaffung von
Drohnen über eine Bundeswehr-Gesellschaft für die Organisation der
Drohnenflotte soll schon angestoßen sein (www.businessinsider.de/politi
k/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-beko
mmen/)?
31. Welche Drohnenbeschaffungsprojekte laufen derzeit oder sind angestoßen
worden, unabhängig von einer möglichen Bundeswehr-Gesellschaft zur
Organisation der Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte (bitte
nach Projekt, Auftragsgegenstand, Mengengerüst, ggf. Auftragsnehmer,
[avisiertem] Auftragsvolumen, gewähltem Beschaffungsverfahren,
gewählter Vertragsart bzw. Vertragsform [z. B. Rahmenvereinbarung],
Zeitlinien des Beschaffungsverfahrens aufschlüsseln)?
32. Plant die Bundesregierung, stärker in „Drone-as-a-Service“-
Dienstleistungen für die Bundeswehr zu investieren, und wenn ja, wie sollen
„Drone-as-a-Service“-Dienstleistungen stärker in der Bundeswehr
integriert werden?
33. In Höhe welcher Summe sollen Finanzmittel für die Beschaffung des laut
Medienbericht ersten Aufschlags von Kleindrohnen (www.businessinside
r.de/politik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundesw
ehr-bekommen/) bereitgestellt werden (bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
a) Sollen diese Finanzmittel alle einer möglicherweise zu gründenden
Gesellschaft zugewiesen werden oder werden auch Finanzmittel für
die Beschaffung von Kleindrohnen direkt im Einzelplan 14 verankert
(bitte ggf. nach Mittelzuweisung an eine möglicherweise zu
gründende Gesellschaft und direkter Verankerung im Einzelplan 14
aufschlüsseln)?
b) Soll im Einzelplan 14 ein eigener Titel als Deckungs- und
Buchungsstelle für die Finanzierung der Beschaffung von Kleindrohnen
verankert werden, und wenn nein, in welchem Titel sollen die Mittel
stattdessen hinterlegt werden?
c) Sollen diese Finanzmittel auch dazu verwendet werden, Mittel zur
Abwehr von Kleindrohnen zu beschaffen?
d) Welches Mengengerüst steht hinter einer Beschaffung eines ersten
Aufschlags von Kleindrohnen?
34. Wie ist unter Bezugnahme auf die Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 61 bis 61d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/10213 und auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 65
bis 65c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10217 der
Stand der Überarbeitung des Strategiepapiers zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 (www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/strategiepapier-staerkung-sicheritsu
nd-verteidigungsindustrie.pdf)?
a) Liegt der Fokus nach wie vor darauf, zunächst Eckpunkte für ein
Rüstungsexportkontrollgesetz zu erarbeiten, bevor das Strategiepapier der
Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2020 und die darin enthaltenen Festlegungen zu
den nationalen Schlüsseltechnologien ggf. angepasst werden?
b) Soll der Entwurf der Bundesregierung für ein
Rüstungsexportkontrollgesetz noch vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt werden, und
wenn ja, soll dies im Jahr 2024 oder im Jahr 2025 geschehen?
c) Plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der Wirkung mit
Drohnen als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn
ja, welche Technologien genau?
d) Plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der
Drohnenabwehr als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn ja,
welche Technologien genau?
e) Soll die Überarbeitung des Strategiepapiers zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 und
eine ggf. damit einhergehende Anpassung der darin enthaltenen
Festlegungen zu den nationalen Schlüsseltechnologien noch vor Ende der
derzeit laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden, und wenn
ja, soll der Abschluss der Überarbeitung im Jahr 2024 oder im Jahr
2025 erfolgen?
35. Welches Industriekonzept verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich
Drohnen im Kontext der Landes- und Bündnisverteidigung?
36. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Attraktivität und Verlässlichkeit der
Bundeswehr als Auftraggeber für nationale Start-ups sowie kleine und
mittelständische Unternehmen (KMU) zu stärken, und wenn ja,
a) wie soll den Start-ups und KMU eine verlässliche Auftragslage
gewährleistet werden,
b) sind die Einführung von Export- und Abnahmegarantien seitens der
Bundesregierung geplant,
c) plant die Bundesregierung die Beteiligung an Start-ups und KMU, und
wenn ja, auf welchem Weg,
d) wie werden Drohnen-Start-ups von der Bundeswehr mit welchen
konkreten Maßnahmen bisher gefördert, und welche Drohnen-Start-ups
werden bisher von der Bundeswehr gefördert (bitte Hersteller
nennen)?
37. Welche Rolle soll der Drone Innovation Hub in Zukunft übernehmen?
a) Plant die Bundesregierung einen Aufgabenaufwuchs für den Drone
Innovation Hub, und wenn ja, wie stellt sich dieser Aufgabenaufwuchs
dar?
b) Wie stellt sich der derzeitige Personalumfang für den Drone
Innovation Hub dar (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
c) Ist ein Personalaufwuchs für den Drone Innovation Hub vorgesehen
(bitte nach Jahresscheiben und Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
d) Wie stellt sich die finanzielle Mittelausstattung des Drone Innovation
Hub in den Jahren 2022, 2023 und 2024 dar?
e) Welche finanziellen Mittel sehen der Entwurf des Bundeshaushalts
2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 für den Drone
Innovation Hub vor?
38. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die
Bundeswehr im Bundeshaushalt 2024 sowie in der derzeit gültigen
mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel,
getrennt nach Jahresscheiben bis 2027, angeben)?
39. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die
Bundeswehr im Entwurf der Bundesregierung für einen
Nachtragshaushalt 2024 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel nennen)?
40. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die
Bundeswehr im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt
2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 veranschlagt (bitte
Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2028, angeben)?
41. In welcher Höhe sind Finanzmittel für die Ertüchtigung und
Unterstützung der Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die
Ukraine abgegebenen Drohnen im Bundeshaushalt 2024 und in der derzeit
gültigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 veranschlagt (bitte
Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2027, angeben)?
a) Wie viele Mittel sind davon bereits abgeflossen oder vertraglich
gebunden?
b) Wie viele Mittel sind davon noch verfügbar und offen?
42. Wie viele Finanzmittel sind für die Ertüchtigung und Unterstützung der
Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine
abgegebenen Drohnen im Entwurf der Bundesregierung für einen
Nachtragshaushalt 2024 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel nennen)?
43. Wie viele Finanzmittel sind für die Ertüchtigung und Unterstützung der
Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine
abgegebenen Drohnen im Entwurf der Bundesregierung für den
Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028
veranschlagt (bitte Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2028,
angeben)?
a) Wie viele Mittel sind davon bereits vertraglich gebunden?
b) Wie viele Mittel sind davon noch verfügbar und offen?
44. Hat die Ukraine für das Jahr 2024 der Bundesregierung einen Bedarf an
Drohnen übermittelt, und wenn ja,
a) wurde der Bedarf durch die Bundesregierung anerkannt,
b) welches finanzielle Volumen umfasst der anerkannte Bedarf,
c) wird der Bedarf durch die Bundesregierung vollständig finanziell
gedeckt werden,
d) wird der Bedarf durch die Bundesregierung partiell finanziell gedeckt
werden (bitte ggf. Höhe der Deckung angeben)?
45. Hat die Ukraine für das Jahr 2025 der Bundesregierung einen Bedarf an
Drohnen übermittelt?
a) Wurde der Bedarf durch die Bundesregierung anerkannt?
b) Welches finanzielle Volumen umfasst der anerkannte Bedarf?
c) Wird der Bedarf durch die Bundesregierung vollständig finanziell
gedeckt werden?
d) Wird der Bedarf durch die Bundesregierung partiell finanziell gedeckt
werden (bitte Höhe der Deckung angeben)?
46. Welche Projekte wurden oder werden für die Unterstützung von Start-ups
im Bereich der unbemannten Luftfahrt im Rahmen des Haushaltsvermerks
Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 in den Jahren 2021, 2022, 2023
und 2024 umgesetzt bzw. finanziert?
47. Welche Projekte für die Unterstützung von Start-ups im Bereich der
unbemannten Luftfahrt sind im Jahr 2025 sowie in den Jahren von 2026 bis
2028 zur Umsetzung bzw. zur Finanzierung im Rahmen des
Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 geplant?
48. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im
Bereich der unbemannten Luftfahrt aus Kapitel 14 04 Titel 551 01 im
Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01
in den Jahren 2021, 2022, 2023 abgeflossen (bitte separat nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
49. Wie viele finanzielle Mittel sind mit Stichtag 30. August 2024 für die
Unterstützung von Start-ups im Bereich der unbemannten Luftfahrt aus
Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4
zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Jahr 2024 abgeflossen, und welcher
finanzielle Mittelabfluss wird für das gesamte Jahr 2024 prognostiziert?
50. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im
Bereich der unbemannten Luftfahrt im Rahmen des Haushaltsvermerks
Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028
vorgesehen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Berlin, den 4. September 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1333511.10.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12736 - Erste Ergebnisse der Task Force "Drohne"
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13335
20. Wahlperiode 11.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12736 –
Erste Ergebnisse der Task Force „Drohne“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Presseberichten zufolge hat die im November 2023 von Generalinspekteur
Carsten Breuer eingesetzte Task Force „Drohne“ einen Abschlussbericht
vorgelegt (www.businessinsider.de/politik/deutschland/drohnen-offensive-so-vie
l-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/).
Die Task Force „Drohne“ beschäftigte sich demnach vor allem mit
Kleindrohnen, führte eine Marktübersicht durch und evaluierte die bisherige
Verwendung in den Teilstreitkräften der Bundeswehr (www.businessinsider.de/politi
k/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekom
men/).
Bislang ist es so, dass die Teilstreitkräfte die Kleindrohnen unkoordiniert
beschaffen, weshalb dies zukünftig strukturierter ablaufen solle. So soll es nun
eine einheitliche sogenannte White List und eine sogenannte Blue List geben.
Auf der „White List“ stehen demnach solche kostengünstigen Hersteller und
Drohnenmodelle, die für den Erwerb zu Zwecken der Übung und Ausbildung
vorgesehen sind (www.businessinsider.de/politik/deutschland/drohnen-offensi
ve-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/). Unter anderem sollen hier
auch chinesische Kleindrohnen des Herstellers DJI gelistet sein. Mit Blick auf
die Kleindrohnen dieses Herstellers haben IT-Experten vor Sicherheitslücken
gewarnt. Demnach können Anwenderinnen und Anwender die Seriennummer
der Drohne ändern und die Mechanismen, mit denen sich die Drohnen und
ihre Piloten durch Sicherheitsbehörden orten lassen, außer Kraft setzen.
Zudem könnten in bestimmten Angriffsszenarien diese Drohnen im Flug aus der
Ferne zum Absturz gebracht werden. Den Presseberichten zufolge teilt das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bezüglich der Warnungen mit,
dass ausschließlich Drohnensysteme verwendet werden, die die
grundlegenden Vorgaben der IT-Sicherheit der Bundeswehr erfüllen, bzw. vor dem
Hintergrund der IT-Sicherheit nur in dem für sie freigegebenen Spektrum
eingesetzt werden (www.businessinsider.de/politik/deutschland/trotz-sicherheitslue
cken-bundeswehr-darf-china-drohnen-kaufen/).
Demgegenüber haben die USA beispielsweise ihren Streitkräften die
Verwendung von DJI-Drohnen verboten und ein landesweites DJI-Drohnen-Verbot
wird dort derzeit diskutiert (www.businessinsider.de/politik/deutschland/
trotzsicherheitsluecken-bundeswehr-darf-china-drohnen-kaufen/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 11. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auf der „Blue List“ wiederum stehen Drohnensysteme, die für die
Verwendung in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
optimiert sind. Für diese gelten strengere Einschränkungen. Derzeit ist unklar,
welche Drohnenmodelle auf welcher Liste stehen (www.businessinsider.de/po
litik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekom
men/; www.businessinsider.de/politik/deutschland/trotz-sicherheitsluecken-bu
ndeswehr-darf-china-drohnen-kaufen).
Kommandeure sollen künftig Kleindrohnen direkt beschaffen dürfen. Dabei
soll angeblich darüber nachgedacht werden, das ansonsten geltende
Direktbeschaffungslimit von 5 000 Euro anzuheben. Darüber hinaus wird den
Berichten zufolge über die Einrichtung einer eigenen Bundeswehr-Gesellschaft
nachgedacht, die die Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte
organisieren soll. Ein Projekt soll schon angestoßen sein (www.businessinsider.de/p
olitik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-beko
mmen/; www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-drohnen-ausstattung-lux.T
xcvAra7TQqupuv3sL12Bq?reduced=true).
Bei der finanziellen Ausstattung der Drohnenbeschaffung wird mit einem
Startkapital von bis zu 1 Mrd. Euro gerechnet (www.businessinsider.de/politi
k/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekom
men/).
Abschließend wurde kürzlich berichtet, dass die Arbeit der Task Force
„Drohne“ bis September 2024 verlängert werden soll (www.sueddeutsche.de/politik/
bundeswehr-drohnen-ausstattung-lux.TxcvAra7TQqupuv3sL12Bq?reduced=
true).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Nicht zuletzt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Konflikt in
Israel und angrenzenden Gebieten haben gezeigt, dass insbesondere Klein- und
Kleinstdrohnen nicht mehr nur in der Aufklärung, sondern zunehmend auch als
Wirkmittel eingesetzt werden. Damit haben solche Systeme auch für die
Bundeswehr deutlich an Relevanz gewonnen. Drohnen stellen eine militärische
Schlüsselfähigkeit dar und sind für die Bundeswehr kein neues Mittel, sondern
schon seit Jahrzehnten etabliert. Durch den enormen technologischen
Fortschritt der letzten Jahre hat sich die Nutzung von unbemannten Klein- und
Kleinstdrohnen auf allen Ebenen der Kriegsführung etabliert und wird in den
aktuellen Konflikten in großem Umfang betrieben.
Um den heute deutlich beschleunigten Entwicklungen gerecht zu werden,
wurde im Bundesministerium der Verteidigung die Task Force Drohne eingesetzt,
die sich – aufgrund der Komplexität des Themenfeldes – auf den Einsatz und
die Abwehr von Klein- und Kleinstdrohnen konzentriert hat. Im Rahmen ihrer
Arbeit hat die Task Force Drohne im ersten Halbjahr 2024 unterschiedliche,
bereits existierende Handlungsstränge im Geschäftsbereich (GB) koordiniert
und angesteuert, sowie Expertise gebündelt und Empfehlungen erarbeitet, die
vor allem den soldatischen Alltag für Ausbildungen und Übungen verbessern.
Zu den Maßnahmen der Task Force Drohne gehören die Nutzbarmachung des
Potenzials von handelsüblichen Drohnen, die Erhöhung von Stückzahlen bei
bestehenden oder anstehenden Rüstungsprojekten, der Ausbau des
Liegenschaftsschutzes sowie Schritte zu Deregulierung.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Fragen 2b, 2c, 3, 7 bis 11, 18 bis 20, 22 bis 25, 31,
33, 33b, 33d, 37, 41, 44b bis 44d, 45b bis 45d und 48 bis 50 in offener Form
nicht erfolgen kann.
Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA)
vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Kapazitäten der Bundeswehr
und ihrer Verbündeten, insbesondere auf die der Ukraine, zulassen.
1. Hat die Task Force „Drohne“ ihren Abschlussbericht vorgelegt?
a) Wenn ja, war dieser Überarbeitungen unterworfen oder wird dieser
noch einmal überarbeitet (bitte begründen)?
b) Wenn ja, wann wurde der Abschlussbericht vorgelegt?
c) Wenn ja, wem wurde der Abschlussbericht vorgelegt?
d) Wenn ja, soll der Abschlussbericht auch dem Deutschen Bundestag
vorgelegt werden (bitte begründen)?
e) Wenn ja, soll der Abschlussbericht veröffentlicht werden, ggf. auch
nur in Auszügen?
f) Wenn nein, wann ist stattdessen mit einer Vorlage des
Abschlussberichts zu rechnen?
g) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen der
Drohnenabwehr?
h) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zur sogenannten
Loitering Munition?
i) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zu boden- und
seegestützten Drohnen?
j) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zu „Drone-as-a-
Service“-Dienstleistungen?
Die Fragen 1 bis 1j werden gemeinsam beantwortet.
Die Leitung der Task Force Drohne hat zum 28. Juni 2024 Herrn
Generalinspekteur der Bundeswehr einen Bericht über die Arbeiten der zurückliegenden
Monate seit ihrer Einsetzung vorgelegt. Im Anschluss daran haben die
Parlamentarische Staatssekretärin bei dem Bundesminister der Verteidigung, Siemtje
Möller, und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer,
am 4. Juli 2024 die Obleute des Verteidigungsausschusses über diese Arbeiten/
Ergebnisse informiert und Fragen beantwortet.
Vor diesem Hintergrund ist eine Vorlage an den Deutschen Bundestag oder eine
Veröffentlichung nicht vorgesehen.
Die Task Force Drohne hat im Rahmen ihrer Arbeit u. a. Sachstände zu
Drohnenabwehr, Loitering Munition, luft-, boden- und seegestützten Drohnen
betrachtet. Aufgrund der Komplexität des Themenfeldes wurde die Untersuchung
allerdings auf den Einsatz und die Abwehr von Klein- und Kleinstdrohnen
fokussiert. Im Rahmen der Tätigkeit der Task Force Drohne wurden
grundsätzlich alle Beschaffungsverfahren – auch die Nutzung von Dienstleistungen – als
Möglichkeiten der Bedarfsdeckung in Betracht gezogen.
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Arbeit der Task Force
„Drohne“ verlängert werden soll?
a) Wenn ja, wann war das Ende der Arbeit der Task Force „Drohne“
ursprünglich avisiert?
d) Wenn ja, bis wann soll die Arbeit der Task Force „Drohne“ mit
welchem Personalansatz maximal verlängert werden, und ist eine
Verlängerung über den bisherigen maximalen Verlängerungstermin
hinaus angedacht (bitte Datum nennen und nach Besoldungsstufen
aufschlüsseln)?
e) Wenn ja, aus welchen Gründen soll die Arbeit verlängert werden?
f) Wenn ja, welches Arbeitsziel steht hinter der Verlängerung der Arbeit
der Task Force „Drohne“?
g) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen der Drohnenabwehr weiter behandelt und dauerhaft
abgebildet werden?
h) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen zur sogenannten Loitering Munition weiter behandelt und
dauerhaft abgebildet werden?
i) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen zu boden- und seegestützten Drohnen weiter behandelt und
dauerhaft abgebildet werden?
j) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch
Fragen zu „Drone-as-a-Service“-Dienstleistungen weiter behandelt
und dauerhaft abgebildet werden?
Die Fragen 2, 2a und 2d bis 2j werden gemeinsam beantwortet.
Der Tätigkeitszeitraum der Task Force Drohne war zunächst bis zum 30. Juni
2024 festgelegt und wurde bis zum 30. September 2024 verlängert, da die
Ergebnisse der Arbeiten der Task Force Drohne mit kurzfristiger
Realisierungsoption noch nicht vollumfänglich abgeschlossen waren. Ihre Arbeit soll nun in die
Linienstruktur des BMVg überführt werden.
b) Welchen Personalansatz umfasste die Arbeit der Task Force „Drohne“
bisher (bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, bis wann soll die Arbeit der Task Force „Drohne“ mit
welchem Personalansatz mindestens verlängert werden (bitte Datum
nennen und nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
Die Fragen 2b und 2c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen.
3. Anhand welcher Dimensionen, Operatoren und Indikatoren entscheidet
die Bundesregierung, welche Ergebnisse des Abschlussberichts
umgesetzt werden sollen?
11. Setzt die Bundeswehr bereits Drohnen des chinesischen Herstellers DJI
ein, und wenn ja,
a) welche Erfahrungen wurden hinsichtlich der Einhaltung der
Sicherheitsauflagen gemacht,
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) wie viele Drohnen des chinesischen Herstellers DJI hat die
Bundeswehr insgesamt beschafft,
c) wie viele Drohnensysteme des chinesischen Herstellers DJI sind
derzeit im Betrieb,
d) aus welchen Gründen gingen möglicherweise Drohnensysteme des
chinesischen Herstellers DJI verloren?
18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine Liste gibt, die in
Presseberichten als „Blue List“ genannt wird und die für die Verwendung in
den BOS optimierte Drohnensysteme enthalten?
19. Welche Drohnensysteme stehen auf der sogenannten Blue List (bitte
nach Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?
20. Stehen auch deutsche Drohnenhersteller auf der „Blue List“, und wenn
ja, wie viele?
22. Welchem IT-Schutzprofil sollen die Drohnensystemen genügen, die für
die Verwendung in den BOS optimiert sein sollen („Blue List“), und wer
stellt die Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderung durch den Hersteller
sicher?
23. Welchen weiteren strengeren Einschränkungen unterliegen die
Drohnensysteme, die für die Verwendung in den BOS optimiert sind („Blue
List“)?
24. Plant die Bundesregierung, der Bundeswehr die Beschaffung von
Drohnenmodellen chinesischer Hersteller zu anderen Zwecken als zur
Ausbildung und Übung zu erlauben, und wenn ja, um welche Zwecke und um
welche Drohnenmodelle handelt es sich dabei (bitte nach Zweck,
Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?
25. Plant die Bundesregierung, zukünftig einen bestimmten Bedarf an
Kleindrohnen dezentral durch die Kommandeure selbst decken zu lassen, und
wenn ja,
a) welche Art von Bedarf soll ein Kommandeur selbst decken dürfen,
b) sollen diese Beschaffungen mit dem sogenannten Handgeld für
Kommandeure beschafft werden dürfen,
c) soll das Limit für Direktbeschaffungen durch den Kommandeur von
derzeit 5 000 Euro für den Bereich Kleindrohnen angehoben werden
(bitte Zielwert der Anhebung nennen),
d) soll dazu das Handgeld der Kommandeure angehoben werden (bitte
Zielwert der Anhebung nennen)?
31. Welche Drohnenbeschaffungsprojekte laufen derzeit oder sind
angestoßen worden, unabhängig von einer möglichen Bundeswehr-Gesellschaft
zur Organisation der Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte
(bitte nach Projekt, Auftragsgegenstand, Mengengerüst, ggf.
Auftragsnehmer, [avisiertem] Auftragsvolumen, gewähltem
Beschaffungsverfahren, gewählter Vertragsart bzw. Vertragsform [z. B.
Rahmenvereinbarung], Zeitlinien des Beschaffungsverfahrens aufschlüsseln)?
41. In welcher Höhe sind Finanzmittel für die Ertüchtigung und
Unterstützung der Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an
die Ukraine abgegebenen Drohnen im Bundeshaushalt 2024 und in der
derzeit gültigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 veranschlagt
(bitte Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2027,
angeben)?
a) Wie viele Mittel sind davon bereits abgeflossen oder vertraglich
gebunden?
b) Wie viele Mittel sind davon noch verfügbar und offen?
43. Wie viele Finanzmittel sind für die Ertüchtigung und Unterstützung der
Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine
abgegebenen Drohnen im Entwurf der Bundesregierung für den
Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028
veranschlagt (bitte Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2028,
angeben)?
a) Wie viele Mittel sind davon bereits vertraglich gebunden?
b) Wie viele Mittel sind davon noch verfügbar und offen?
48. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im
Bereich der unbemannten Luftfahrt aus Kapitel 14 04 Titel 551 01 im
Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01
in den Jahren 2021, 2022, 2023 abgeflossen (bitte separat nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
49. Wie viele finanzielle Mittel sind mit Stichtag 30. August 2024 für die
Unterstützung von Start-ups im Bereich der unbemannten Luftfahrt aus
Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Rahmen des Haushaltsvermerks
Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Jahr 2024 abgeflossen, und
welcher finanzielle Mittelabfluss wird für das gesamte Jahr 2024
prognostiziert?
50. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im
Bereich der unbemannten Luftfahrt im Rahmen des Haushaltsvermerks
Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028
vorgesehen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Fragen 3, 11, 18 bis 20, 22 bis 25, 31, 41 bis 41b, 43 bis 43b und 48 bis 50
werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen.
4. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der
Abnahme des Abschlussberichts der Task Force „Drohne“ betraut sein?
5. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der Analyse
und Bewertung der Ergebnisse des Abschlussberichts der Task Force
„Drohne“ betraut sein?
6. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der
Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussberichts der Task Force „Drohne“
betraut sein?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Absicht ist es, das durch die Task Force Drohne erzeugte Momentum zu
erhalten, ihre Aufgaben zukünftig in die Linienstruktur des BMVg zu überführen
und gleichzeitig eine zentrale Ansprechstelle im BMVg für das Themenfeld
Drohne zu etablieren. Diese zentrale Ansprechstelle wird durch die fachlich
zuständigen Referate im BMVg unmittelbar unterstützt. Der Bericht der Task
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Force Drohne wird als Grundlage für die weitere dimensions- und
abteilungsübergreifende Analyse und Bewertung durch die zentrale Ansprechstelle
dienen.
7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine Liste gibt, die in
Presseberichten als „White List“ benannt wird?
8. Wenn ja, welche Drohnensysteme stehen auf dieser sogenannten White
List (bitte nach Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Beantwortung der Frage 8 wird auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
9. Stehen auch deutsche Drohnenhersteller auf der „White List“, und wenn
ja, wie viele?
10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie der Bundeswehr die
Beschaffung von Drohnen des chinesischen Herstellers DJI zu Zwecken der
Übung und Ausbildung erlauben will, und wenn ja,
a) welche Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI sollen dazu
erlaubt sein,
b) warum sollen Modelle eines chinesischen Herstellers erlaubt werden,
c) gibt es keine vergleichbaren Alternativen,
d) soll die Verwendung von Drohnenmodellen des chinesischen
Herstellers zu Zwecken der Übung und Ausbildung auf Liegenschaften und
Übungsgeländen der Bundeswehr oder in deren unmittelbarem
Umfeld erlaubt sein,
e) plant die Bundesregierung, der Bundeswehr die Beschaffung von
Drohnenmodellen weiterer chinesischer Hersteller für die Zwecke
der Übung und Ausbildung zu erlauben, und wenn ja, um welche
Drohnenmodelle handelt es sich dabei (bitte nach Hersteller und
Modell aufschlüsseln),
f) welchem IT-Schutzprofil sollen die Drohnen für die Zwecke der
Übung und Ausbildung genügen, und wie soll die Einhaltung des IT-
Schutzprofils durch den Hersteller nachhaltig und dauerhaft
gewährleistet werden,
Die Fragen 9 bis 10f werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen.
g) sind der Bundesregierung die Bedenken mit Blick auf die IT-
Sicherheit mit Bezug zu Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI
bekannt,
Auf die Antworten zu den Fragen 12 bis 17 wird verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
h) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen
die Anwenderinnen und Anwender die Seriennummer der Drohne
ändern konnten (bitte nennen),
i) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen
sich die Mechanismen, mit denen sich die Drohnen und ihre Piloten
durch Sicherheitsbehörden orten lassen, außer Kraft setzen ließen
(bitte nennen),
j) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen
Drohnen im Flug aus der Ferne zum Absturz gebracht wurden (bitte
nennen)?
Die Fragen 10h bis 10j werden gemeinsam beantwortet.
Im GB BMVg sind keine Sicherheitsvorfälle beim Betrieb mit handelsüblichen
Drohnen bekannt.
12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten, die durch den
Betrieb der Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI generiert
werden, auf Servern des chinesischen Herstellers DJI gespeichert werden?
13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten, die durch den
Betrieb der Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI generiert
werden, auf Servern in der Volksrepublik China gespeichert werden?
14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Betrieb befindliche
Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI aus der Ferne aus der
Volksrepublik China heraus abgeschaltet werden können?
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Volksrepublik China
und ihre Behörden und Institutionen den chinesischen Hersteller DJI zur
Einsicht in gespeicherte Daten zwingen kann?
16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unbemerkt Updates auf
Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI aufgespielt werden
können?
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die IT-Funktionen von
Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers über keine sogenannten
Backdoors verfügen?
Die Fragen 12 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kann die in den Fragen 12 bis 17 aufgeführten Szenarien
nicht gänzlich ausschließen. Bei der Nutzung handelsüblicher Drohnen wurden
daher unabhängig vom Hersteller technische und organisatorische Maßnahmen
zur Reduzierung von Informationssicherheitsrisiken getroffen.
21. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ggf. ergreifen, um sich
im Bereich der Drohnenherstellung unabhängiger und souveräner
aufzustellen?
Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits jetzt ergreift und auch künftig
weiter ergreifen wird, um sich im Bereich der Drohnenherstellung
unabhängiger und souveräner aufzustellen, sind zum Beispiel die von der
Bundesregierung, den Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden beauftragten
und noch zu beauftragenden Drohnenprojekte.
Darüber hinaus läuft zurzeit auch ein Innovationswettbewerb der Firma
SPRIND GmbH mit dem Titel „Fully Autonomous Flight“. Das Ziel dieses
Wettbewerbs ist die Entwicklung eines Systems, welches völlig autonom
verschiedene herausfordernde Hindernisse und Aufgaben bewältigen kann.
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
26. Plant die Bundesregierung, zukünftig einen bestimmten Bedarf an
Mitteln zur Drohnenabwehr dezentral durch die Kommandeure selbst decken
zu lassen, und wenn ja,
a) welche Art von Bedarf soll ein Kommandeur selbst decken dürfen,
b) sollen diese Beschaffungen mit dem sogenannten Handgeld für
Kommandeure beschafft werden dürfen,
c) soll das Limit für Direktbeschaffungen durch den Kommandeur von
derzeit 5 000 Euro für den Bereich Drohnenabwehr angehoben
werden (bitte Zielwert der Anhebung nennen),
d) soll dazu das Handgeld der Kommandeure angehoben werden (bitte
Zielwert der Anhebung nennen)?
Nein. Es ist nicht vorgesehen, dass Systeme zur Drohnenabwehr dezentral
durch die Kommandeure selbst beschafft werden.
27. Plant die Bundesregierung, eine eigene Bundeswehr-Gesellschaft zur
Organisation der Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte
einzurichten, und wenn ja,
a) welche Rechtsform soll diese Gesellschaft besitzen,
b) in welchem Jahr soll die Gesellschaft eingerichtet werden,
c) welche Art von Bedarf soll diese Gesellschaft decken,
d) wie unterscheidet sich der Bedarf, den die Gesellschaft decken soll,
von dem, den der Kommandeur dezentral selbst decken soll,
e) soll diese Gesellschaft lediglich den Drohnenbedarf der Bundeswehr
decken oder soll diese auch den Bedarf anderer BOS, beispielsweise
der Polizeien oder des Technischen Hilfswerks (THW), decken
dürfen,
f) soll diese Gesellschaft auch den Bedarf an Mitteln zur Abwehr von
Kleindrohnen decken,
g) an welchem Standort soll diese Gesellschaft eingerichtet werden,
h) mit welchem Personalbedarf rechnet die Bundesregierung für die
personelle Ausstattung der Gesellschaft,
i) mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für den
Aufbau der Gesellschaft,
j) mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für den
Erhalt und Betrieb der Gesellschaft,
k) mit welchen jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt
an die Gesellschaft rechnet die Bundesregierung (bitte nach
Einzelplan, sofern möglich, und auch anderen Einzelplänen als dem
Einzelplan 14, die für die Finanzierung infrage kommen, aufschlüsseln),
l) soll eine eigene Finanzierungslinie im Bundeshaushalt für die
Gesellschaft eingerichtet werden,
m) welche Art von Drohnen sollen über die Gesellschaft beschafft
werden,
n) soll die Gesellschaft auch für die Beschaffung von Loitering
Munition zuständig sein,
o) soll die Gesellschaft auch für die Beschaffung zur Deckung der von
der Ukraine im Zuge des russischen Angriffskriegs gemeldeten
Bedarfe an Drohnen zuständig sein,
p) sollen vorzugsweise Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von
Drohnen geschlossen werden,
q) welche Drohnenvorhaben verbleiben künftig beim Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
(BAAINBw),
r) soll die Gesellschaft bereits zum Inkrafttreten des Bundeshaushalts
2025 aufgestellt werden, und wenn nein, wann soll sie stattdessen
aufgestellt werden?
30. Welches in den in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten
Presseberichten namentlich und substanziell genannte Projekt zur Beschaffung
von Drohnen über eine Bundeswehr-Gesellschaft für die Organisation
der Drohnenflotte soll schon angestoßen sein (www.businessinsider.de/p
olitik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-
bundeswehrbekommen/)?
Die Fragen 27 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit wird lediglich untersucht, ob Bedarfe an Klein- und Kleinstdrohnen
sowie deren Abwehr im Rahmen einer Dienstleistung durch eine bundeseigene
Gesellschaft abgedeckt werden können.
Dazu ist zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) gemäß § 7
Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durchzuführen, welche bereits
durch das BMVg beauftragt wurde.
Eine umfassende Beantwortung der Fragen 27a bis 27r ist erst nach Abschluss
der Untersuchung möglich.
28. Wenn keine Bundeswehr-Gesellschaft zur Organisation der Beschaffung
und Verwaltung der Drohnenflotte eingerichtet werden soll, wie plant die
Bundesregierung dann, organisationsbereichsübergreifend zentral den
Bedarf an Drohnen laufend zu decken?
29. Sollen Beschaffungsvorgänge im Bereich Drohnen weiterhin über das
Beschaffungsverfahren der Projektbezogenen Bedarfsdeckung und
Nutzung laufen?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswahl des Beschaffungsverfahrens hängt maßgeblich vom
Fähigkeitsbedarf, der Komplexität und den sich daraus ergebenden Material- und
Servicebedarfen ab. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Beschaffungsverfahren wird
immer im Einzelfall getroffen. Das Beschaffungsverfahren der
Projektbezogenen Bedarfsdeckung und Nutzung wird in den Fällen genutzt werden, in denen
Drohnen als Rüstungssystem mit einer Projektorganisation und
Nutzungsaufgaben realisiert werden sollen.
32. Plant die Bundesregierung, stärker in „Drone-as-a-Service“-
Dienstleistungen für die Bundeswehr zu investieren, und wenn ja, wie sollen
„Drone-as-a-Service“-Dienstleistungen stärker in der Bundeswehr
integriert werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 27 bis 29 wird verwiesen.
33. In Höhe welcher Summe sollen Finanzmittel für die Beschaffung des laut
Medienbericht ersten Aufschlags von Kleindrohnen (www.businessinsid
er.de/politik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bunde
swehr-bekommen/) bereitgestellt werden (bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
b) Soll im Einzelplan 14 ein eigener Titel als Deckungs- und
Buchungsstelle für die Finanzierung der Beschaffung von Kleindrohnen
verankert werden, und wenn nein, in welchem Titel sollen die Mittel
stattdessen hinterlegt werden?
Die Fragen 33 und 33b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen.
a) Sollen diese Finanzmittel alle einer möglicherweise zu gründenden
Gesellschaft zugewiesen werden oder werden auch Finanzmittel für
die Beschaffung von Kleindrohnen direkt im Einzelplan 14 verankert
(bitte ggf. nach Mittelzuweisung an eine möglicherweise zu gründende
Gesellschaft und direkter Verankerung im Einzelplan 14
aufschlüsseln)?
Alle sich derzeit in der Beschaffung befindlichen Systeme werden aus den
einschlägigen Titeln finanziert.
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
c) Sollen diese Finanzmittel auch dazu verwendet werden, Mittel zur
Abwehr von Kleindrohnen zu beschaffen?
Systeme zur Abwehr von Kleinstdrohnen werden aus den einschlägigen Titeln
finanziert.
d) Welches Mengengerüst steht hinter einer Beschaffung eines ersten
Aufschlags von Kleindrohnen?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
34. Wie ist unter Bezugnahme auf die Antworten der Bundesregierung zu
den Fragen 61 bis 61d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/10213 und auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 65
bis 65c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10217 der
Stand der Überarbeitung des Strategiepapiers zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 (www.bmwk.de/
Redaktion/DE/Downloads/S-T/strategiepapier-staerkung-sicheritsund-ve
rteidigungsindustrie.pdf)?
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
a) Liegt der Fokus nach wie vor darauf, zunächst Eckpunkte für ein
Rüstungsexportkontrollgesetz zu erarbeiten, bevor das
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2020 und die darin enthaltenen
Festlegungen zu den nationalen Schlüsseltechnologien ggf. angepasst
werden?
b) Soll der Entwurf der Bundesregierung für ein
Rüstungsexportkontrollgesetz noch vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt werden,
und wenn ja, soll dies im Jahr 2024 oder im Jahr 2025 geschehen?
c) Plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der Wirkung
mit Drohnen als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und
wenn ja, welche Technologien genau?
d) Plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der
Drohnenabwehr als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn ja,
welche Technologien genau?
e) Soll die Überarbeitung des Strategiepapiers zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 und eine
ggf. damit einhergehende Anpassung der darin enthaltenen
Festlegungen zu den nationalen Schlüsseltechnologien noch vor Ende der
derzeit laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden, und wenn
ja, soll der Abschluss der Überarbeitung im Jahr 2024 oder im Jahr
2025 erfolgen?
Die Fragen 34 bis 34e werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereitet das
Gesetzgebungsverfahren für das Rüstungsexportkontrollgesetz mit der Erarbeitung des
Referentenentwurfs vor. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll das
Gesetzgebungsverfahren für das Rüstungsexportkontrollgesetz in der laufenden
Legislatur abgeschlossen werden.
Die Überarbeitung des Strategiepapiers der Bundesregierung zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie unter dem Arbeitstitel „Nationale
Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie“ befindet sich in der
ressortübergreifenden Abstimmung. Der Fortschritt dieser Abstimmung bestimmt den
Veröffentlichungstermin.
35. Welches Industriekonzept verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich
Drohnen im Kontext der Landes- und Bündnisverteidigung?
Im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie aus 2020 sind bereits wesentliche Elemente unbemannter
Systeme als nationale sicherheits- und verteidigungsindustrielle
Schlüsseltechnologie festgelegt.
Der Erhalt und die Stärkung der sicherheits- und verteidigungsindustriellen
Schlüsseltechnologien liegen im wesentlichen Sicherheitsinteresse der
Bundesregierung.
36. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Attraktivität und Verlässlichkeit
der Bundeswehr als Auftraggeber für nationale Start-ups sowie kleine
und mittelständische Unternehmen (KMU) zu stärken, und wenn ja,
a) wie soll den Start-ups und KMU eine verlässliche Auftragslage
gewährleistet werden,
Aufträge ergeben sich aus bestehenden Bedarfen der Bundeswehr. Bei der
Vergabe gelten für Start-ups und Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
dieselben Voraussetzungen wie für andere Anbieter.
b) sind die Einführung von Export- und Abnahmegarantien seitens der
Bundesregierung geplant,
Vor dem Hintergrund der laufenden Abstimmungsprozesse innerhalb der
Bundesregierung, insbesondere zur „Nationalen Sicherheits- und
Verteidigungsindustriestrategie“, können noch keine belastbaren Aussagen zu dieser Frage
getroffen werden. Der Fortschritt dieser Abstimmung bestimmt den
Veröffentlichungstermin.
c) plant die Bundesregierung die Beteiligung an Start-ups und KMU, und
wenn ja, auf welchem Weg,
Die Finanzierungsinstrumente der Bundesregierung sind branchenoffen
ausgestaltet. Grundsätzlich sind also auch Beteiligungen an Herstellern von
Unmanned Aerial Vehicles (UAV) möglich, solange diese Unternehmen keine
Waffen oder Munition herstellen und auch eine zivile Anwendung der Produkte
möglich ist (sogenannter „Dual-use“). Bei den Instrumenten der Start-up-
Finanzierung werden die Entscheidungen über Beteiligungen allerdings nicht
durch die Bundesregierung getroffen, sondern unabhängig aus rein
wirtschaftlichen Gesichtspunkten von Risikokapitalinvestoren. Bereits heute ist die
Bundesregierung mittelbar an Drohnenherstellern beteiligt.
d) wie werden Drohnen-Start-ups von der Bundeswehr mit welchen
konkreten Maßnahmen bisher gefördert, und welche Drohnen-Start-ups
werden bisher von der Bundeswehr gefördert (bitte Hersteller
nennen)?
Die Bundeswehr unterstützt Drohnen-Start-ups ausschließlich durch die
Vergabe von Aufträgen.
Auf die Antworten zu den Fragen 31 und 48 bis 50 wird verwiesen.
37. Welche Rolle soll der Drone Innovation Hub in Zukunft übernehmen?
Der Drone Innovation Hub (DIH) soll als kompetenter Ansprechpartner sowie
als Schnittstelle zur Bundeswehr für Start-ups, Innovationsakteure und
Unternehmen insbesondere im Bereich der Drohnentechnologie fungieren. Zudem
stellt der DIH in der vorgesehenen Ausprägung die koordinierenden und
unterstützenden Tätigkeiten für das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und die nachgeordneten
Dienststellen im Innovationsmanagement der Bundeswehr sicher.
a) Plant die Bundesregierung einen Aufgabenaufwuchs für den Drone
Innovation Hub, und wenn ja, wie stellt sich dieser Aufgabenaufwuchs
dar?
b) Wie stellt sich der derzeitige Personalumfang für den Drone
Innovation Hub dar (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
c) Ist ein Personalaufwuchs für den Drone Innovation Hub vorgesehen
(bitte nach Jahresscheiben und Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
d) Wie stellt sich die finanzielle Mittelausstattung des Drone Innovation
Hub in den Jahren 2022, 2023 und 2024 dar?
e) Welche finanziellen Mittel sehen der Entwurf des Bundeshaushalts
2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 für den Drone
Innovation Hub vor?
Die Fragen 37a bis 37e werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen.
38. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die
Bundeswehr im Bundeshaushalt 2024 sowie in der derzeit gültigen
mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel,
getrennt nach Jahresscheiben bis 2027, angeben)?
Hinsichtlich der aus Kapitel 1405 finanzierten Maßnahmen wird auf die
Geheimen Erläuterungsblätter zum Haushalt 2024 und zum Finanzplan bis 2027
verwiesen. Diese stehen dem berechtigten Personenkreis in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung.
Darüber hinaus ist es den zuständigen Dienststellenleiterinnen und -leitern
möglich, entsprechende Beschaffungen aus dem Titel 511 01 bei Kapitel 1403
zu finanzieren.
39. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die
Bundeswehr im Entwurf der Bundesregierung für einen
Nachtragshaushalt 2024 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel nennen)?
Im Nachtragshaushalt 2024 wurden keine Finanzmittel zur Beschaffung von
Drohnen für die Bundeswehr veranschlagt.
40. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die
Bundeswehr im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt
2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 veranschlagt
(bitte Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2028,
angeben)?
Hinsichtlich der aus Kapitel 1405 finanzierten Maßnahmen wird auf den
Entwurf der Geheimen Erläuterungsblätter zum Entwurf des Haushalts 2024 und
zum Finanzplan bis 2028 verwiesen. Diese stehen dem berechtigten
Personenkreis in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung.
Darüber hinaus soll es den zuständigen Dienststellenleiterinnen und -leitern
möglich sein, entsprechende Beschaffungen aus den Titeln 511 01 und 812 01
bei Kapitel 1403 zu finanzieren.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
42. Wie viele Finanzmittel sind für die Ertüchtigung und Unterstützung der
Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine
abgegebenen Drohnen im Entwurf der Bundesregierung für einen
Nachtragshaushalt 2024 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel nennen)?
Aus den Beständen der Bundeswehr wurden keine Drohnen und -
abwehrsysteme an die Ukraine abgegeben. Damit ist eine Wiederbeschaffung nicht
notwendig.
Im aktuellen Entwurf der Bundesregierung für einen Nachtragshaushalt 2024
sind keine Mittel für die Beschaffung von Drohnen zur Unterstützung der
Ukraine veranschlagt.
44. Hat die Ukraine für das Jahr 2024 der Bundesregierung einen Bedarf an
Drohnen übermittelt, und wenn ja,
a) wurde der Bedarf durch die Bundesregierung anerkannt,
Die Ukraine hat der Bundesregierung einen Bedarf an Drohnen übermittelt.
Dieser Bedarf wird fortwährend aktualisiert bzw. gemäß den Anfordernissen
der ukrainischen Partner priorisiert und erörtert.
b) welches finanzielle Volumen umfasst der anerkannte Bedarf,
c) wird der Bedarf durch die Bundesregierung vollständig finanziell
gedeckt werden,
d) wird der Bedarf durch die Bundesregierung partiell finanziell gedeckt
werden (bitte ggf. Höhe der Deckung angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen.
45. Hat die Ukraine für das Jahr 2025 der Bundesregierung einen Bedarf an
Drohnen übermittelt?
a) Wurde der Bedarf durch die Bundesregierung anerkannt?
Die Fragen 45 und 45a werden gemeinsam beantwortet.
Die Ukraine hat der Bundesregierung auch für 2025 einen Bedarf an Drohnen
übermittelt. Dieser Bedarf wird fortwährend aktualisiert bzw. gemäß den
Anfordernissen der ukrainischen Partner priorisiert und erörtert.
b) Welches finanzielle Volumen umfasst der anerkannte Bedarf?
c) Wird der Bedarf durch die Bundesregierung vollständig finanziell
gedeckt werden?
d) Wird der Bedarf durch die Bundesregierung partiell finanziell gedeckt
werden (bitte Höhe der Deckung angeben)?
Die Fragen 45b bis 45d werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
46. Welche Projekte wurden oder werden für die Unterstützung von
Startups im Bereich der unbemannten Luftfahrt im Rahmen des
Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 in den Jahren 2021,
2022, 2023 und 2024 umgesetzt bzw. finanziert?
Im Rahmen der wehrtechnischen Forschung und Technologie wurden folgende
Projekte von Start-ups im Zusammenhang mit dem Haushaltsvermerk
Nummer 4 in den Jahren 2021 bis 2024 umgesetzt oder befinden sich in der
vertraglichen Umsetzung:
1. Navigation und Zielkoordinatenbestimmung mit Hilfe eines UAV in GNSS-
denied Umgebungen (GPSdenied-Nav&ZKE)
2. Rapid Deployable Reconnaissance System (RDRS)
3. Automatische, robotergestützte Starts und Landungen eines sUAS auf einer
bewegten Plattform (RobGreifUAS)
4. Automated Low Flying Aerial Cargo Delivery (AlfaCAD).
47. Welche Projekte für die Unterstützung von Start-ups im Bereich der
unbemannten Luftfahrt sind im Jahr 2025 sowie in den Jahren von 2026 bis
2028 zur Umsetzung bzw. zur Finanzierung im Rahmen des
Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 geplant?
Im Rahmen der wehrtechnischen Forschung und Technologie sind folgende
Projekte von Start-ups im Zusammenhang mit dem Haushaltsvermerk
Nummer 4 in den Jahren 2025 bis 2028 geplant oder befinden sich in der
vertraglichen Umsetzung:
1. Automated Low Flying Aerial Cargo Delivery (AlfaCAD)
2. Robotic Autonomous Systems Capabilities for Logistics and Medical
Service (RASCAP).
48. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im
Bereich der unbemannten Luftfahrt aus Kapitel 14 04 Titel 551 01 im
Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01
in den Jahren 2021, 2022, 2023 abgeflossen (bitte separat nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
49. Wie viele finanzielle Mittel sind mit Stichtag 30. August 2024 für die
Unterstützung von Start-ups im Bereich der unbemannten Luftfahrt aus
Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Rahmen des Haushaltsvermerks
Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Jahr 2024 abgeflossen, und
welcher finanzielle Mittelabfluss wird für das gesamte Jahr 2024
prognostiziert?
50. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im
Bereich der unbemannten Luftfahrt im Rahmen des Haushaltsvermerks
Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028
vorgesehen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Fragen 48 bis 50 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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