Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Die Bemühungen der Bundesregierung um Transparenz betreffen auch und insbesondere den Bereich der von ihr unternommenen Dienst- und Delegationsreisen. Die Bundesregierung informiert den Deutschen Bundestag hierüber wiederkehrend im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts. Alleine in der laufenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in ihren Antworten auf zahlreiche Kleine Anfragen, Schriftliche Fragen und Mündliche Fragen sehr detaillierte Auskünfte über ihre Dienst- und Delegationsreisen gegeben.
Auch mit der vorliegenden Kleinen Anfrage begehrt die fragestellende Fraktion Informationen über Dienst- und Delegationsreisen. Die weit gefassten Fragestellungen, die umfassend Einzelheiten zu den Reisen betreffen, ergeben im vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Fragen, vom Fragekontext sowie von der Vorbemerkung ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse der Kleinen Anfrage auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann. Das Informationsbegehren zielt unspezifisch auf die gesamte Reisetätigkeit im Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Zu dieser werden umfassend Informationen abgefragt.
Da die Bundesregierung sowie die einzelnen Ministerien zu den in den Fragestellungen angesprochenen Punkten keine oder nur im stark begrenzten Umfang Übersichten führen, können die angefragten Daten für die Bundesregierung nicht durch eine einfache technische Auswertung zusammengestellt werden. Bundesministerinnen und Bundesminister, aber auch die übrigen Beschäftigten der Bundesministerien gehen als Vertreter der Ministerien in einer Vielzahl von Dienst- und Delegationsreisen ihren Dienstgeschäften nach und pflegen dabei eine unüberschaubar große Zahl von Kontakten. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen zu erfassen oder Dokumentationen darüber zu erstellen und zu pflegen. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der hier gestellten Fragen und deren Detailtiefe erreicht.
Mangels Übersichten kann die Bundesregierung die angefragten Daten nicht mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen. Zwar können die jeweiligen Ministerien zentral auf – teilweise analoge – Daten zur Genehmigung oder Abrechnung von Dienstreisen ihrer Beschäftigten zugreifen. Dem Informationsinteresse der Fragesteller kann mit diesen Daten aber nicht entsprochen werden. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung wäre ausschließlich zu Frage 2 und ausschließlich auf Basis der abgerechneten Dienstreisen möglich. Eine Pflicht zur Abrechnung gibt es aber nicht, sodass die Datengrundlage kein vollständiges Bild zeichnet. Zudem bedürfen nicht alle Dienstreisen einer schriftlichen oder elektronischen Genehmigung. Die Daten, die auswertbar wären, geben aber für sich keinen Aufschluss darüber, welche der dokumentierten Reisetätigkeiten kumuliert eine Dienst- oder Delegationsreise der Bundesregierung mit mehreren Teilnehmern (Minister oder Vertreter der Ministerien) im Sinne der Fragestellung bildeten. Vielmehr käme es dabei zu Mehrfach „-nennungen“ (sog. Doppelzählungen), die in einem im Rahmen einer Kleinen Anfrage unverhältnismäßigen Aufwand zur Sortierung mündete und etliche Wochen, weit über die Antwortfrist hinaus erforderte. Anders als im Falle von zurückliegenden – näher eingegrenzten – Anfragen bedarf es zur Beantwortung der hier gestellten Fragen einer Abfrage an alle Beschäftigten (sämtlicher Referate und zudem der Büros der Leitungsebenen) in den Bundesministerien, um zunächst festzustellen, ob diese in der laufenden Legislaturperiode (nahezu drei Jahre) als Vertreterinnen oder Vertreter der Ministerien an Dienst- und Delegationsreisen teilgenommen haben. Zur Beantwortung der Fragen 3 bis 6 wäre darüber hinaus eine inhaltliche Prüfung und Meldung durch die Beschäftigten erforderlich, welche Einladungen zu diesen Reisen gegenüber Abgeordneten, Fraktionen, Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter, Journalistinnen und Journalisten oder anderen Gästen ausgesprochen wurden und welche Einladung hiervon tatsächlich wahrgenommen wurden (Prüfung anhand von Kalendern und ggf. schriftlichen Terminaufzeichnungen). Dabei ist davon auszugehen, dass auch hier die Datengrundlage ein unvollständiges Bild zeichnet, da Daten von inzwischen ausgeschiedenen Beschäftigten nicht erfasst werden können. Erforderlich ist weiter mit Blick auf die externen Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils zu prüfen, ob der Herausgabe der Informationen Grundrechte oder sonstiges kollidierendes Verfassungsrecht entgegensteht. Die umfangreichen Rückmeldungen müssten sodann gesammelt werden und anschließend einen aufwendigen Konsolidierungsprozess durchlaufen, in dem aus den Daten die Zahl der Dienst- und Delegationsreisen bestimmt wird und etwaige Doppelmeldungen über Reisen und Teilnehmer ausgeschieden werden.
Allein für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ergäbe sich nach einer ersten Schätzung ein Arbeitsaufwand von etwa 400 Personentagen. Für die anderen Bundesressorts ist mit einem ihrer Mitarbeiterzahl entsprechenden vergleichbaren Aufwand zu rechnen. Angesichts dieses Aufwands kann eine inhaltliche Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Bundesregierung – auch innerhalb der von den Fragestellern verlängerten Frist – nicht geleistet werden und muss daher unterbleiben.
Hinzukommt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage auch aus anderen Gründen ganz oder teilweise verweigert werden müsste – etwa wegen der ausgreifenden unspezifischen Fragestellung, oder der Abfrage von Informationen über andere Abgeordnete und Journalisten. Auch zu diesen Fragenkreisen gibt es in dieser Legislaturperiode bereits zahlreichen Antworten der Bundesregierung, so dass auf eine erneute nähere Begründung verzichtet wird.