Selbstständige im Bürgergeld als Dauerzustand
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Norbert Kleinwächter, Ulrike Schielke-Ziesing, Tobias Matthias Peterka, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), auch als Grundsicherung für Arbeitsuchende und seit 2023 als Bürgergeld bezeichnet, werden grundsätzlich auch Selbstständigen gewährt, sofern sie kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielen. In der Zeit der staatlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der COVID-19-Krankheit war die Grundsicherung für die Selbstständigen, die durch die Maßnahmen massive Umsatz- und Gewinneinbußen hinnehmen mussten, oft die einzige verfügbare Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich der Arbeitsmarkt seit 2005 grundlegend in die Richtung eines arbeitnehmerfreundlichen Marktes gewandelt hat. Im Jahr 2005 betrug die Arbeitslosenquote 11,7 Prozent, aktuell liegt sie trotz starker Zuwanderung bei etwa 6 Prozent (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Lange-Reihen/Arbeitsmarkt/lrarb003ga.html). Die Anzahl offener Stellen hat sich in den vergangenen Jahren erhöht. So wurden im vierten Quartal 2010 803 000 offene Stellen nicht besetzt, während im ersten Quartal 2023 1 567 000 Stellen offen waren (https://iab.de/das-iab/befragungen/iab-stellenerhebung/). Im Jahr 2015 wurde in Deutschland ein Mindestlohn eingeführt, der zunächst bei 8,50 Euro pro Stunde lag und aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde liegt (vgl. www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Einkommen-Armut/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII4b_Grafik_Monat_08_2023.pdf).
Obgleich sich der Arbeitsmarkt gewandelt hat und sich daraus verbesserte Möglichkeiten für eine Beschäftigung ergeben, die beispielsweise bei einer Vollzeitbeschäftigung einen monatlichen Bruttoverdienst von 2 151 Euro und mehr ermöglichen (www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html), verbleibt eine Vielzahl von Selbstständigen mit wirtschaftlich nicht tragfähigen Geschäftsmodellen dauerhaft in der Grundsicherung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie haben sich die Zahl der Selbstständigen sowie der Soloselbstständigen, deren jeweiliger Anteil an allen Erwerbstätigen, die jeweilige Arbeitslosenzahl, die Arbeitslosenquote und die Zahl der offenen Stellen seit 1991 entwickelt (bitte tabellarisch darstellen und möglichst nach Haupt- und Nebenerwerb differenzieren sowie bei den offenen Stellen sowohl die Daten der Bundesagentur für Arbeit als auch die Daten der IAB-Stellenerhebung [IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung] angeben)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb des Sozialrechtes zwischen einer Selbstständigkeit im Haupterwerb und im Nebenerwerb differenziert, und wie schlägt sich dies in den amtlichen Statistiken nieder (bitte auch auf die Angaben in der Gewerbeanmeldung, den Zeitaufwand und die Höhe des Einkommens eingehen)?
Wie wird im Rahmen des SGB-II-Leistungsbezugs durch die Jobcenter zwischen einer nebenberuflichen und einer hauptberuflichen Selbstständigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) unterschieden (bitte auf den Zeitaufwand und das Einkommen eingehen)?
Welche Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Einstufung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig auf die Kontaktdichte, die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung, die Vermittlung in Arbeit sowie auf die statistische Erfassung als Arbeitsuchende und Arbeitslose (bitte auch angeben, inwieweit die Arbeitslosenstatistik beeinflusst wird)?
Wie haben sich in den Jahren von 2005 bis 2024 nachfolgende soziodemografischen Merkmale für hauptberuflich und nebenberuflich Selbstständige, die SGB-II-Leistungen beziehen, entwickelt:
a) die Anzahl der Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug und als Vergleichsgruppe die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
b) der Anteil von Männern und Frauen (in Prozent) an den Selbstständigen und als Vergleichsgruppe an allen ELB,
c) die Altersstruktur der Selbstständigen und aller ELB differenziert nach den Altersgruppen unter 25 Jahren, 25 bis unter 35 Jahren, 35 bis unter 45 Jahren, 45 bis unter 55 Jahren, 55 bis 65 Jahre,
d) die Zugehörigkeit zu Staatsangehörigkeitsgruppen (insgesamt, Deutsche, Ausländer, EU-27, EU-2, Asylherkunftsländer, Ukraine) jeweils für Selbstständige und alle ELB,
e) der Typ der Bedarfsgemeinschaft (Alleinstehende, Alleinerziehende, Paare ohne Kinder, Paare mit Kindern, Sonstige) jeweils für Selbstständige und alle ELB,
f) der Bedarfsgemeinschaftstyp und das Geschlecht (alleinstehende Männer, alleinstehende Frauen, Männer in Paar-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder, Frauen in Paar-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder, Männer in Paar-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, Frauen in Paar-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, Männer in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften, Frauen in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähige Kinder) jeweils für Selbstständige und alle ELB?
Wie viele Selbstständige mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit der staatlichen COVID-19-Maßnahmen von 2020 bis 2023 SGB-II-Leistungen beantragen bzw. beziehen (eine sachgerechte Schätzung auf Basis der Vergleichszahlen aus den Vorjahren ist ausreichend)?
In welchen Berufen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020 und aktuell die Selbstständigen tätig, die SGB-II-Leistungen beziehen (bitte absolut und prozentual in tabellarischer Form, angelehnt an die internationale Standardklassifikation der Berufe, ISCO-88 COM, angeben)?
In welchen Wirtschaftszweigen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und aktuell die Selbstständigen tätig, die SGB-II-Leistungen beziehen (bitte absolut und prozentual in tabellarischer Form, angelehnt an die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 [WZ08], angeben)?
Inwieweit handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den derzeit Selbstständigen, die Bürgergeld beziehen, um Soloselbstständige bzw. solche, die Mitarbeiter beschäftigen (bitte absolut und prozentual in tabellarischer Form und differenziert nach Soloselbstständigen, einem Mitarbeiter, zwei bis drei Mitarbeitern, mehr als drei Mitarbeitern angeben)?
In welchem zeitlichen Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Selbstständige, die Bürgergeld beziehen, tätig (bitte prozentual in tabellarischer Form und differenziert nach der Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden, 15 bis unter 39,9 Stunden, 40 Stunden und mehr angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Erwerbseinkommen von Selbstständigen, die ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen, in den Jahren von 2005 bis 2024 entwickelt (bitte tabellarisch die Gesamtzahl der selbstständigen Aufstocker und die prozentualen Anteile differenziert nach Einkommensstufen in 100-Euro-Schritten sowie differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen insgesamt, Deutschen, Ausländern, EU-27, EU-2, Asylherkunftsländern, Ukraine, angeben)?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung dazu gebildet, dass das niedrige durchschnittliche Einkommen der Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug, welches nach Kenntnis der Fragesteller zumeist unterhalb der Minijobgrenze liegt, und wenn ja, wie lautet diese (dabei ggf. auch bitte auch auf die Gestaltung der Freibeträge in der Grundsicherung eingehen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2005 bis 2024 die durchschnittliche Verweildauer von Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug entwickelt, unter Berücksichtigung des Erwerbsstatus als Selbstständiger bei Eintritt in den SGB-II-Leistungsbezug?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2005 bis 2024 die durchschnittliche Verweildauer von Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug entwickelt, unter Berücksichtigung einer Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im laufenden SGB-II-Leistungsbezug?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2005 bis 2024 der prozentuale Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit selbstständiger Erwerbsperson im SGB-II-Leistungsbezug entwickelt, unter Berücksichtigung des Erwerbsstatus als Selbstständiger bei Eintritt in den Leistungsbezug, die auch nach einem bzw. drei Jahren weiter aufstockende SGB-II-Leistungen benötigen?
Wie hat sich in den Jahren von 2005 bis 2024 der prozentuale Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit selbstständiger Erwerbsperson im SGB-II-Leistungsbezug entwickelt, die auch nach einer Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit aus dem laufenden SGB-II-Leistungsbezug heraus auch noch nach einem bzw. drei Jahren weiter aufstockende SGB-II-Leistungen benötigen?
Wie hat sich generell die Inanspruchnahme von SGB-II-Leistungen durch Selbstständige in den Zuständigkeitsbereichen des Jobcenter Gelsenkirchen, Jobcenters Bremerhaven und des Jobcenters Berlin-Neukölln entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2005 bis 2024 im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Gelsenkirchen, des Jobcenters Bremerhaven und des Jobcenters Berlin-Neukölln jeweils
a) die Anzahl der Regelleistungsberechtigten (RLB), der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie die der Selbstständigen unter den ELB,
b) der Anteil der RLB, der ELB und der Selbstständigen unter den ELB mit ausländischer Staatsangehörigkeit (bitte differenziert zur Staatsangehörigkeit angeben),
c) der Anteil der RLB, der ELB und der Selbstständigen unter den ELB mit Migrationshintergrund,
d) die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften differenziert nach dem Typ der Bedarfsgemeinschaften (Alleinstehende, Alleinerziehende, Paare ohne Kinder, Paare mit Kindern, Sonstige) jeweils für alle ELB entwickelt?
Wie hoch ist bzw. sind derzeit im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Gelsenkirchen, des Jobcenters Bremerhaven und des Jobcenters Berlin-Neukölln jeweils
a) das durchschnittliche Erwerbseinkommen von Selbstständigen unter den ELB (Durchschnittswert des monatlichen Einkommens als auch prozentuale Verteilung der Aufstocker auf Einkommenshöhen, unterteilt in 100-Euro-Intervalle),
b) die durchschnittliche und maximale Verweildauer von Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug, unter Berücksichtigung des Erwerbsstatus als Selbstständiger bei Eintritt in den Leistungsbezug,
c) die durchschnittliche und maximale Verweildauer von Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug, unter Berücksichtigung einer Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Selbstständiger im laufenden Leistungsbezug?
In wie vielen Fällen haben die Jobcenter Gelsenkirchen, Bremerhaven und Berlin-Neukölln im Jahr 2023 Selbstständige im SGB-II-Leistungsbezug mit dem Hinweis auf die fehlende wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbstständigkeit aufgefordert, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen und sich uneingeschränkt für die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zur Verfügung zu stellen?
In wie vielen Fällen haben die Jobcenter Gelsenkirchen, Bremerhaven und Berlin-Neukölln im Jahr 2023 Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug Vermittlungsangebote für eine Beschäftigung unterbreitet, und in wie vielen Fällen erfolgte eine erfolgreiche Vermittlung (nach Auswahl und Vorschlag)?
Wie hoch ist derzeit der durchschnittliche Zahlungsanspruch auf Bürgergeld einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe von Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem selbstständigen Regelleistungsberechtigten im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Gelsenkirchen, des Jobcenters Bremerhaven und des Jobcenters Berlin-Neukölln (bitte nach Alleinstehenden, Alleinerziehenden [mit einem, zwei, drei, vier oder fünf Kindern], Partner [mit einem, zwei, drei, vier oder fünf Kindern] differenzieren)?
Wie viele Anträge auf Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (LES) im Sinne von § 16c Absatz 1 SGB II bzw. Einstiegsgeld für Selbstständige im Sinne von § 16b SGB II wurden in den Jahren von 2015 bis 2023 gestellt, wie viele davon wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt, und wie hoch war die durchschnittliche Fördersumme (bitte differenziert nach Leistungen nach § 16c Absatz 1 und § 16b SGB II darstellen)?
Wie hoch sind der prozentuale Anteil der über LES nach § 16c Absatz 1 SGB II und Einstiegsgeld nach § 16b SGB II geförderten Selbstständigen, die zuvor Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, und der Anteil der Vergleichsgruppe der nichtgeförderten Selbstständigen, die zuvor Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, die im Anschluss ein bedarfsdeckendes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder auch aus abhängiger Beschäftigung bzw. zumindest ein monatliches Einkommen in Höhe von mindestens 1 500 Euro erzielen konnten?
Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Evaluationen und Studien zu Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug und der Tatsache, dass Selbstständige auch wirtschaftlich unrentable Tätigkeiten dauerhaft fortführen, in Auftrag gegeben, wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. aus den Ergebnissen?
Wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) in den letzten zehn Jahren Evaluationen und Studien zu den Fördereffekten (z. B. Beschäftigungseffekte und Einkommenseffekte) und der monetären Effizienz der durch die BA geförderten Existenzgründungen von Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug in Auftrag gegeben, wenn ja, welche, und wie bewerten sie ggf. die Ergebnisse im Hinblick auf die Zukunft solcher Fördermaßnahmen?
Wurden seit 2005 durch die jeweilige Bundesregierung Evaluationen und Studien zu möglichen negativen Effekten einer Subventionierung von Gründern bzw. Selbstständigen in der Grundsicherung (z. B. Wettbewerbsverzerrung, Ressourcenbindung, Bewusstseinsveränderung bei den Beziehern usw.) in Auftrag gegeben, wenn ja, welche, und wie bewertet sie ggf. die Ergebnisse im Hinblick auf die Zukunft solcher Fördermaßnahmen?
Werden durch das BMAS und die BA die Tragfähigkeitsbescheinigungen im Sinne von § 16c Absatz 3 Satz 2 SGB II (www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16c.html), die Grundlage für eine Förderung sind, evaluiert auch mit Blick auf die jeweilige spätere wirtschaftliche Entwicklung bzw. Bedarfsdeckung der geförderten Selbstständigen, wenn ja, inwieweit, und welche Schlussfolgerungen werden ggf. daraus durch die Bundesregierung gezogen?
Lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den seit 2005 gewonnenen statistischen Daten und den praktischen Erfahrungen der Jobcenter Zusammenhänge zwischen der Inanspruchnahme von SGB-II-Leistungen durch Selbstständige und der Verweildauer im Leistungsbezug sowie den Merkmalen
a) Alter der Selbstständigen (50 Jahre und älter),
b) Geschlecht der Selbstständigen (m/w),
c) formaler Bildungsgrad der Selbstständigen,
d) berufliches Qualifikationsniveau der Selbstständigen,
e) gesundheitliche Situation der Selbstständigen,
f) Betreuungsverpflichtungen der Selbstständigen,
g) Wunsch der Selbstständigen nach Selbstverwirklichung,
h) eingeschränkte Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit der Selbstständigen,
i) sonstige nichtmonetäre Gründe beim Selbstständigen,
j) Möglichkeit der Abdeckung von Schwarzarbeit,
k) Bedarfsgemeinschaftstyp,
l) Größe der Bedarfsgemeinschaft,
m) Einstufung der Selbstständigkeit als Haupt- bzw. Nebenerwerb,
n) Subventionen und Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit für die Selbstständigkeit,
o) Maßnahmen der Bundesregierung aus Anlass der COVID-19-Krankheit, von der Selbstständige besonders betroffen waren,
p) Entwicklung der offenen Stellen,
q) Entwicklung der Arbeitslosenquote,
r) Entwicklung des Mindestlohns,
s) Entwicklung des allgemeinen Verdienstniveaus bei abhängiger Beschäftigung,
t) Entwicklung des Mietniveaus,
u) Siedlungsraumzugehörigkeit (z. B. Großstadt) der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft,
v) Staatsangehörigkeit der Selbstständigen (Deutsch, EU-Bürger, Drittstaatsangehörige) und
w) Migrationshintergrund der Selbstständigen
feststellen (wenn ja, bitte die statistischen Auswirkungen auf die Verweildauer im Leistungsbezug mit Erhöhung bzw. Verkürzung für jedes einzelne Merkmal angeben)?
Ist der Bundesregierung der hohe bürokratische Aufwand bekannt, der sich für die Selbstständigen im Rahmen des SGB-II-Leistungsbezugs ergibt, nach Kenntnis der Fragesteller z. B. daraus, dass
a) die Bescheide häufig unklar und fehlerhaft sind, teilweise bereits die Prüffähigkeit eingeschränkt ist,
b) die von der steuerlichen Gewinnermittlung abweichende Form der Gewinnermittlung (EKS-Formular [EKS = Einkommen Selbstständiger]), die vorläufige Erklärung, die abschließende Erklärung sowie die Nachweisführung zu jeder einzelnen Betriebsausgabe sehr arbeitsaufwendig sind,
c) die typischerweise schwankende Einkommenssituation zur permanenten Anpassung der vorläufigen Bescheide und ggf. Erstattungsforderungen führt,
d) aus Sicht der Selbstständigen die Beratung der Jobcenter zu den komplexen Rahmenbedingungen und der Absetzbarkeit von Betriebsausgaben häufig unzureichend ist,
e) die zuständigen Ansprechpartner im Jobcenter häufig wechseln und dies zu Informationsverlusten führt,
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Sind der Bundesregierung die Probleme und Friktionen zwischen den gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen der SGB-II-Leistungsgewährung für Selbstständige einerseits und den praktischen Problemlagen Selbstständiger andererseits bekannt, die nach Kenntnis der Fragesteller zur Anrechnung eines fiktiven Einkommens führen können, wie z. B.
a) die Nichtberücksichtigung bestimmter Betriebsausgaben als (vermeintlich) nicht betriebsnotwendig nach Auffassung der Jobcenter,
b) die nicht kostendeckende Berücksichtigung von Kfz-Kosten,
c) die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus selbstständiger Tätigkeit bei einem auf sechs Monate beschränkten Leistungszeitraum ohne Möglichkeit der Ausweitung des Abrechnungszeitraums auf zwölf Monate oder einer Verlustverrechnung oder eines Verlustvortrags,
d) die Nichtberücksichtigung von Verlusten bzw. die fehlende Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten und Gewinnen aus unterschiedlichen selbstständigen Tätigkeiten,
e) die Nichtberücksichtigung von nicht aufschiebbaren betrieblichen Steuerzahlungen einschließlich Umsatzsteuer für vorangegangene Leistungszeiträume bzw. vor Eintritt in den Leistungsbezug,
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Ist der Bundesregierung der hohe administrative Aufwand bekannt, der sich für die Jobcenter aus der Betreuung der Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug ergibt, nach Kenntnis der Fragesteller etwa daraus, dass
a) die vorläufige und abschließende Bewilligung und die Einkommensprüfung einschließlich der Prüfung der einzelnen Betriebsausgabenbelege sehr aufwendig sind,
b) die Bestimmung der berücksichtigungsfähigen Betriebsausgaben und des anrechenbaren Einkommens aus der selbstständigen Tätigkeit fehler- und streitanfällig ist und viele Widerspruchs- und Klageverfahren nach sich zieht,
c) der Vorhalt diverser Fachkompetenzen mit Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher Geschäftsmodelle erforderlich ist,
d) sich ein hoher Hinweis- und Beratungsaufwand ergibt,
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich eine zunehmende Verweildauer von Selbstständigen im SGB-II-Leistungsbezug auf die Möglichkeit einer bedarfsdeckenden Reintegration in den Arbeitsmarkt bzw. die Unabhängigkeit von SGB-II-Leistungen auswirkt, insbesondere im Vergleich zu den Vergleichsgruppen der Arbeitslosen und der Beschäftigten mit noch nicht bedarfsdeckendem Einkommen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?