Deutscher Bundestag Drucksache 20/13542
20. Wahlperiode 29.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen,
Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/12949 –
Umsetzung Nationale Sicherheitsstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die vor etwas mehr als einem Jahr beschlossene Nationale Sicherheitsstrategie
der Bundesregierung (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nationale-si
cherheitsstrategie-2195890) enthält eine Vielzahl von Zielen und Plänen, die
darauf abzielen, Deutschland sicherer und widerstandsfähiger zu machen –
sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Zu den wesentlichen
Maßnahmen und Projekten gehören die Stärkung der internationalen
Handlungsfähigkeit und Resilienz der Europäischen Union (EU) einschließlich der
Erweiterung um die Staaten des Westbalkans, die Ukraine, die Republik
Moldau und perspektivisch auch Georgien.
Ebenso sind Inhalt der Ausbau und die Modernisierung der Bundeswehr als
Grundpfeiler der konventionellen Verteidigung in Europa sowie die
Verbesserung der Sicherheitskooperation und des Katastrophenschutzes. Darüber
hinaus zählt die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,
einschließlich der Bekämpfung von Desinformation und illegitimer Einflussnahme,
sowie die Bekämpfung der Klimakrise und die Förderung nachhaltiger
Lebensgrundlagen durch eine drastische Reduktion der globalen Emissionen und die
Stärkung der globalen Ernährungssicherheit zu den zentralen Zielen.
Zudem hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine feministische
Außen- und Entwicklungspolitik zu verfolgen, mit besonderem Augenmerk auf
die Unterstützung von Frauen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Die
Fragesteller interessieren sich in diesem Zusammenhang dafür, wie weit die
Umsetzung der Vorhaben im Rahmen der Nationalen Sicherheitsstrategie
vorangeschritten ist.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die erste Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands trägt der Zeitenwende
Rechnung und leitet die Bundesregierung bei der Wahrung unserer Sicherheit
gegen Bedrohungen von außen und innen. Mit dem Ansatz der integrierten
Sicherheit hat die Nationale Sicherheitsstrategie einen kontinuierlichen Prozess
des verbesserten Zusammenwirkens aller staatlichen Ebenen, der Wirtschaft
und der Gesellschaft zur Stärkung unserer Sicherheit eingeleitet. Die Nationale
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sicherheitsstrategie enthält konkrete Ziele in den drei Säulen Wehrhaftigkeit,
Resilienz und Nachhaltigkeit. Von diesen sind viele bereits umgesetzt; anderen
befinden sich auf dem Weg der Umsetzung oder werden durch die Strategie
befördert.
Die Fragesteller beziehen sich bei einigen Fragen auf Fundstellen in der
Nationalen Sicherheitsstrategie. Zum Teil decken sich die Inhalte der angegebenen
Seitenzahlen nicht mit der gestellten Frage. Die Bundesregierung hat sich in
diesen Fällen so gut wie möglich auf die Beantwortung der Frage unter dem
Gesamtthema „Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie“ konzentriert.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Frage 5 (Anlage 1*) und der Frage 10 (Anlage 2*)
nicht in offener Form erfolgen können. Die Einstufung als Verschlusssache mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2
Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen. Die Einstufung der Anlage 1 zu Frage 5 ist erforderlich, um nachteilige
Auswirkungen auf bilaterale Beziehungen mit diesen Ländern zu vermeiden.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung zu Frage 10
würde Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Kapazitäten der Bundesregierung bei
der sicheren Kommunikation zulassen und diese möglicherweise unsicherer
machen.
1. Welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Resilienz gegenüber
hybriden Bedrohungen in die Nationale Sicherheitsstrategie
implementiert (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nationale-sicherhei
tsstrategie-21958909)?
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Resilienz gegenüber hybriden
Bedrohungen, die in der Nationalen Sicherheitsstrategie aufgeführt sind, ergeben sich
unter anderem aus dem Kapitel „Resilient: Die Sicherung unserer Werte durch
innere Stärke“ (S. 46 ff.). Zudem dienen diverse andere sicherheitspolitische
Maßnahmen implizit auch der Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegen
hybride Bedrohungen.
Die Bundesregierung nutzt fortlaufend die bestehenden Mechanismen und
Strukturen zur Abwehr hybrider Bedrohungen in EU, NATO und G7 und
entwickelt diese fort. Die Hybrid Toolbox der EU wurde verabschiedet und wird
genutzt.
Um den Umgang mit hybriden Bedrohungen in Deutschland systematisch zu
verbessern, erarbeitet die Bundesregierung eine „Strategie zur Steigerung
unserer Handlungsfähigkeit gegenüber hybriden Bedrohungen“.
Die Bundesregierung hat zudem im Mai 2024 die Strategie „Gemeinsam für
Demokratie und gegen Extremismus“ beschlossen. Damit bekundet die
Bundesregierung angesichts der aktuellen Bedrohungen eine umfassende,
gemeinsame Haltung zum Schutz der wehrhaften Demokratie. Darüber hinaus
erarbeitet die Bundesregierung eine originäre Strategie zum Umgang mit
Desinformation.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Darüber hinaus wird die ressort- und behördenübergreifende Zusammenarbeit
bezüglich hybrider Bedrohungen gestärkt. Dabei dient die ressort- und
behördenübergreifende Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (AG Hybrid) unter
Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) der
strategischen Koordination der Bundesregierung zum Umgang mit hybriden
Bedrohungen. Diese wird unterstützt durch die vom BMI geleitete Task Force gegen
Desinformation. Durch sie erfolgt ein intensiver ressort- und
behördenübergreifender Austausch zur Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen,
insbesondere Desinformation.
Die Task Force koordiniert auch Anstrengungen zum Schutz von Wahlen vor
hybriden Bedrohungen, einschließlich Desinformation. Zu den Maßnahmen zur
Verhinderung oder Mitigation von ausländischen Einflussaktivitäten im
Kontext von Wahlen, die sich besonders bewährt haben, zählen insbesondere der
Austausch auf nationaler, aber auch europäischer und internationaler Ebene
sowie Produkte der Bundesregierung zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit
ebenso wie Beratungs- und Unterstützungsangebote für verschiedene Adressaten.
Die Bundesregierung hat eine Projektgruppe zum Aufbau einer „Zentralen
Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ im BMI
eingerichtet, die vom Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium der Justiz (BMJ)
und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) unterstützt
wird. Die Schaffung einer ressortübergreifenden Stelle zur Erkennung von
ausländischer Informationsmanipulation ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz
unserer demokratischen Grundordnung in diesem Sinne nachhaltig zu stärken.
Die Bundesregierung begegnet der Erkennung, Analyse und Abwehr hybrider
Bedrohungen, einschließlich Desinformation zudem auch mit Aufklärung, um
die gesellschaftliche Resilienz zu stärken. Das geschieht im Rahmen
verschiedener Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel in
Pressekonferenzen, in den Sozialen Medien, auf der Webseite der Bundesregierung
oder im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern.
Unter Federführung des BMI besteht auf der Ebene der Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre ein gemeinsamer Koordinierungsstab KRITIS (kurz: GEKKIS).
Dieser dient als Plattform für den Austausch aller Ressorts zu aktuellen Fragen
beim Schutz kritischer Infrastrukturen. Mit dem KRITIS-Dachgesetz sollen die
Grundlagen für die Stärkung der Resilienz von kritischen Infrastrukturen (KRI-
TIS) gelegt werden, indem bundesgesetzlich geregelt wird, dass
sektorübergreifend bestimmte Maßnahmen zum physischen Schutz von KRITIS ergriffen
werden müssen.
Um die Verbreitung radikalisierender Inhalte über das Internet zu verhindern,
hat das Bundeskriminalamt (BKA) begonnen, seine Strukturen dahingehend
anzupassen, dass rechtswidrige Inhalte noch schneller identifiziert und gelöscht
und die Urheber ermittelt und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden
können. Die Strafverfolgung rechtswidriger Inhalte sowie die Löschersuchen
gegenüber den sozialen Netzwerken wurden im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben verstärkt vorgenommen. Zur frühzeitigen Erkennung neuer
Entwicklungen werden Soziale Netzwerke gezielt beobachtet. Dies erfolgt unter anderem
durch Kooperationen mit weiteren Sicherheitsbehörden sowie mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die Strukturen im BKA werden dazu unter
Einbeziehung bisheriger operativer Erfahrungen so gestärkt bzw. zielgerichtet erweitert,
dass die Früherkennung durch eine Identifizierung von Brennpunkten und eine
Schwerpunktsetzung zu deren gezielter Bekämpfung gestärkt wird. Die
Bundesregierung trägt zudem durch ihre Maßnahmen in Digital-, Daten- und KI-
Strategien aktiv zur Stärkung von Digital-, Daten- und Medienkompetenzen in
der Bevölkerung bei.
Im Rahmenprogramm der Bundesregierung 2024 bis 2029 „Forschung für die
zivile Sicherheit – gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten
Gesellschaft“ werden im Handlungsfeld „Hybride Bedrohungen besser
bewältigen“ präventive und reaktive Ansätze praxis- und lösungsorientiert betrachtet.
Zudem wurde eine neue Fördermaßnahme zum Thema „Vertrauen in
Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ als Teil des
Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital.
Sicher. Souverän.“ gestartet.
2. Welche Projekte wurden zur Verbesserung der logistischen
Unterstützung und Gesundheitsversorgung der Bundeswehr initiiert (vgl.
www.au
swaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5
232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 32)?
Die Bundesregierung hat die Möglichkeiten zur Steigerung der militärischen
logistischen Unterstützung von Truppenteilen der Bundeswehr, die der NATO
zur Verteidigung der Allianz im sogenannten NATO Force Model angezeigt
worden sind, untersucht. Es haben sich Maßnahmen ergeben, die einerseits die
logistischen Bedarfe reduzieren, insbesondere bei der Verlegung der operativen
Truppenteile. Andererseits wurden die Möglichkeiten der logistischen
Unterstützungsfähigkeit, zum Beispiel durch zivilgewerbliche Unterstützung
untersucht.
Zur Sicherstellung der verstärkten Einbindung zivilgewerblicher Anbieter auch
in Krise und Krieg wurden Resilienz steigernde Maßnahmen für Ausschreibung
und Vertragsgestaltung entwickelt, die ebenfalls derzeit implementiert werden.
Zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr laufen
Untersuchungen und Abstimmungen zur Frage, welche Leistungen im Rahmen eines
gesamtstaatlichen Ansatzes durch Hilfsgesellschaften, andere staatliche Stellen
oder das zivile Gesundheitswesen erbracht werden könnten. Das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) befindet sich in engem Austausch mit
Leistungserbringern des zivilen Gesundheitswesens, Hilfsgesellschaften und den
anderen zuständigen Ressorts.
Die Bundesregierung bereitet die Bundesrepublik Deutschland auch auf
zukünftige krisenhafte Ereignisse im Sinne eines All-Gefahren-Ansatzes vor. Sie
hat bereits verschiedene Prozesse angestoßen, die der zivil-militärischen, unter
anderem Bund-Länder-Zusammenarbeit, im Gesundheitssystem dienen. Zur
Koordination der einzelnen Schritte der zivil-militärischen Zusammenarbeit im
Gesundheitswesen wurde im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die
Projektgruppe „Gemeinsamer Koordinierungsstab für Kritische Infrastruktur“
eingerichtet. Die Gruppe dient unter anderem auch der Koordinierung
gesundheitsrelevanter Aspekte und der Begleitung gesetzlicher und operativer
Umsetzungsmaßnahmen.
Zudem arbeitet die Bundesregierung an der Schaffung gesetzlicher
Rahmenbedingungen. Derzeit wird an einem Gesetzesentwurf für ein
Gesundheitssicherstellungsgesetz gearbeitet. Das Gesundheitssicherstellungsgesetz soll ein
Baustein sein, um sowohl die Bevorratungsstrategien für medizinische
Gegenmaßnahmen zu verbessern als auch die strategische Patientenverlegung gesetzlich
zu verankern. Durch das Gesundheitssicherstellungsgesetz soll die zivil-
militärische Zusammenarbeit intersektoriell sowie zwischen Bund und Ländern im
Gesundheitsbereich klarer geregelt und verbessert sowie Planungs- und
Umsetzungsinstrumente des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)
fortentwickelt werden. Darüber hinaus schafft die Bundesregierung die operativen
Rahmenbedingungen unter anderem durch interdisziplinäre Fachberatung für
eine strategische Patientenverlegung.
Das BMG arbeitet zudem weiterhin an der Konzeptionierung für die Phasen 2
und 3 einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, vorbehaltlich der zur
Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel.
3. Wie wurden die Fähigkeiten der Verkehrsführung und der Schutz der
Verbündeten bei ihrem Aufenthalt in Deutschland ausgebaut (ebd.)?
Die Verbesserung der Verlegung von militärischen Kräften im Straßentransport
ist für die Bundesregierung von hoher Priorität. Zu diesem Zweck wurden nach
dem Prinzip der „Integrierten Sicherheit“ ressortübergreifende Arbeitsgruppen,
wie zum Beispiel die offene Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zivilmilitärische
Zusammenarbeit“, das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für die
Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mobilität einschließlich der
Belange der zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr (BLKG MM/ZV), die
Ressortbesprechung „Military Mobility“ und die niederländisch-deutsch-
polnische Initiative zu einem Musterkorridor für die militärische Mobilität, gebildet.
Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für die Angelegenheiten der zivilen
Unterstützung der militärischen Mobilität einschließlich der Belange der
zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr hat bereits seit 2019 entsprechende
Projekte vorangetrieben und beispielsweise Ausnahmeregelungen vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot, Priorisierungsmöglichkeiten bei der Genehmigung von
Großraum- und Schwertransporten und sonstige Regelungen zur vereinfachten
Nutzung der Verkehrsinfrastruktur bewirkt. Die gewonnenen Ergebnisse fließen
in die Verteidigungsplanungen ein.
4. Welche Infrastrukturprojekte wurden gemeinsam mit den Ländern
umgesetzt, um die militärische Mobilität zu unterstützen (ebd.)?
Verkehrsinfrastrukturen, die sowohl zum transeuropäischen Verkehrsnetz
(TEN-V) als auch zum europäischen militärischen Verkehrsnetz gehören,
werden sowohl für europäische militärische als auch zivile Transporte genutzt.
Investitionen in diese Verkehrsinfrastrukturen können von der EU über
Fördermittel aus der Connecting Europe Facility (CEF) kofinanziert werden. Für die
im Verantwortungsbereich des Bundes liegenden Verkehrsinfrastrukturen
(Bundesschienenwege, -fernstraßen und -wasserstraßen) hat die Bundesregierung
deshalb abgestimmt, Projektanträge auf Schieneninfrastrukturmaßnahmen zu
konzentrieren, die der Verbesserung der Befahrbarkeit mit Güterzügen dienen,
und diese Maßnahmen auf den in West-Ost-Relation durch Deutschland
verlaufenden TEN-V-Kernnetzkorridor Nordsee-Ostsee zu konzentrieren. Die in
der CEF für militärische Mobilität im Finanzierungsrahmen 2021 bis 2027 zur
Verfügung stehenden Mittel wurden inzwischen über die Förderaufrufe 2021,
2022 und 2023 vollständig gebunden. Deutschland war dabei mit seinem
Förderansatz überdurchschnittlich erfolgreich. Trotz Überzeichnung der die
militärische Mobilität betreffenden Förderaufrufe der CEF wurde allen
Projektanträgen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
vollumfänglich entsprochen.
5. Welche konkreten Projekte wurden zur Erweiterung der EU um die
Staaten des Westbalkans, die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien
begonnen (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/260400
6/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-dat
a.pdf, S. 13 f.)?
Die Bundesregierung führt zahlreiche umfangreiche Projekte durch, die die
Staaten des Westbalkans, der Ukraine, der Republik Moldau und perspektivisch
Georgien bei der Erfüllung der Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses
unterstützen sollen. Informationen zu Projekten der Entwicklungszusammenarbeit
sind im Transparenzportal (
www.transparenzportal.bund.de) öffentlich
zugänglich. Im Portal lassen sich auch thematische Informationen zum Fokus und
Beginn der Projekte abrufen. Weitere Projekte, deren Durchführung seit Beschluss
der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung im Juni 2023
begonnen wurden, können exemplarisch der Tabelle in Anlage 1* entnommen
werden. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Einstufung „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ wird verwiesen.
6. Welche Maßnahmen wurden bisher zur Modernisierung der Bundeswehr
umgesetzt?
7. Wie ist der Status der Projekte zum Ausbau der konventionellen
Verteidigungskapazitäten der Bundeswehr, und welche konkreten Meilensteine
will die Bundesregierung bei der Verbesserung der konventionellen
Verteidigungskapazitäten der Bundeswehr erreichen (vgl.
www.auswaertige
s-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fc
a997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 32)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf den 19. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu
Rüstungsangelegenheiten verwiesen (
www.bmvg.de/resource/blob/5820310/c30ac
0f6b6437838720d9d7e1298f6a8/19-ruestungsbericht-teil-1-data.pdf).
8. Welche spezifischen Sicherheitskooperationen wurden in den letzten
zwölf Monaten initiiert oder verstärkt (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/bl
ueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/natio
nale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 34 f.)?
In der Nationalen Sicherheitsstrategie und speziell auf den S. 34 bis 35 wird
das Wort „Sicherheitskooperation“ nicht erwähnt. Grundsätzlich setzt sich die
Bundesregierung weiterhin für die Stärkung von internationalen Kooperationen
ein (beispielsweise im Rahmen der UN, NATO, EU und im Kontext der G7/
G20) und pflegt bi- bzw. multilaterale sicherheitspolitische Beziehungen zu
anderen Staaten.
9. Welche Fortschritte wurden bei der Verbesserung des
Katastrophenschutzes erzielt (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/260400
6/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-dat
a.pdf, S. 34)?
Am 15. Juli 2024 wurde der Umsetzungsplan der Deutschen Strategie zur
Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen veröffentlicht (
www.bmi.bund.de/
SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/BMI24
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
017-umsetzungsplan-resilienz.pdf;jsessionid=81545FDE13D47933297FE6553
F9E967A.live871?__blob=publicationFile&v=3). Damit setzt die
Bundesregierung ihr Engagement fort, Bürgerinnen und Bürger besser vor Katastrophen zu
schützen. Ziel der Resilienzstrategie ist es, alle Phasen des Risiko- und
Krisenmanagementzyklus, also Prävention, Vorsorge, Bewältigung sowie
Nachbereitung zu betrachten. Mit der Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber
Katastrophen wurde ein ganzheitlicher Ansatz und eine engere Zusammenarbeit
aller Beteiligten verankert. Seitdem haben alle Bundesministerien unter der
Federführung des BMI gemeinsam den jetzt vorliegenden Umsetzungsplan
erarbeitet. Neben den Daueraufgaben im Risiko- und Krisenmanagement
werden die Ziele der deutschen Resilienzstrategie mit 420 Maßnahmen umgesetzt,
wobei der Fokus auf einer besseren Vorsorge liegt. Der ressortübergreifende
Umsetzungsplan verdeutlicht auch, was die Praxis des All-Gefahren-Ansatzes
bedeutet: mehrere Gefahren gleichzeitig betrachten und dabei spezifische
Anforderungen nicht aus dem Blick verlieren. Deswegen sind fast die Hälfte der
Maßnahmen des Umsetzungsplans gefahrenübergreifend. Andere decken
wiederum ein weiteres Spektrum von spezifischen Gefahren und Risiken ab – für
unterschiedlichste Krisen und Katastrophenszenarien – ob natürlich oder
menschengemacht.
Ebenso wurde in Abstimmung mit der Ständigen Konferenz der Innenminister
und -senatoren der Länder die konzeptionelle Weiterentwicklung der länder-
und ressortübergreifenden Übung zum Krisenmanagement – LÜKEX –
eingeleitet. Die LÜKEX-Übungsserie wird auf Basis der langjährigen Erfahrungen
weiterentwickelt, um zukünftig noch effektiver zur Stärkung des nationalen
Krisenmanagements beizutragen. So wurde mit den Länderinnenressorts
verabredet, dass neben der regelmäßig stattfindenden LÜKEX-Kernübung künftig
zur Vorbereitung auch kleinere Teilübungsformate in kürzeren Abständen
durchgeführt werden. Das Thema der nächsten LÜKEX 26 ist „Dürre und
Hitzewelle – Notlage durch extreme Hitzewelle nach langjähriger Trockenperiode
in Deutschland und Europa“.
10. Welche hochsicheren Kommunikations- und Informationssysteme
wurden entwickelt oder implementiert (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/bluep
rint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/national
e-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 61)?
Die Bundesregierung entwickelt den Digitalfunk BOS weiter zu einer mobilen
breitbandigen einsatzkritischen Kommunikation für unsere Rettungs- und
Sicherheitskräfte.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2* wird verwiesen.
11. Wie viele Maßnahmen zur Förderung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit wurden bisher umgesetzt (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/bluepri
nt/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-
sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 21)?
Die Bundesregierung setzt im In- wie im Ausland eine Vielzahl von
Maßnahmen zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit um. Sie unterstützt
zahlreiche Partnerstaaten weltweit bei Reformen zur Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, beim Kampf gegen Korruption, sowie zur
Stärkung des Wirtschafts- und Investitionsrechts und setzt sich global für Frie-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
den, Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. Demokratieförderung
und Rechtsstaatsförderung sind auch in die Gesamtkonzeption des AA zur
zivilen Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung eingebettet.
In Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie leistet die Bundesregierung
zum Beispiel einen Beitrag dazu, die Bedingungen für eine Erweiterung der EU
um die Ukraine, die Republik Moldau sowie die Staaten des Westbalkans zu
schaffen. Seit dem russischen Angriffskrieg unterstützt die Bundesregierung die
Ukraine und Moldau bei der Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen
Kommission im Bereich der EU-Harmonisierung. Ferner betreibt die
Bundesregierung Projekte zur Rechtsstaatsförderung in Zentralasien, Afrika und im
Nahen Osten. Dort, wo Regierungen Rechtsstaatlichkeit untergraben, richtet die
Bundesregierung im Einklang mit der Nationalen Sicherheitsstrategie ihre
Zusammenarbeit stärker auf nichtstaatliche Akteure aus. Zudem unterstützt die
Bundesregierung Projekte zur Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz
gegenüber ausländischer Informationsmanipulation und Desinformation, zum
Beispiel in afrikanischen Partnerstaaten oder auf dem Westbalkan. Projekte zur
Umsetzung internationaler Abkommen im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs mit
Vietnam sowie der Austausch im Rechtsbereich mit Wertepartnern im Indo-
Pazifik dienen der Stärkung von Multilateralismus und der regelbasierten
Ordnung.
Die Bundesregierung setzt auch im Innern eine Vielzahl unterschiedlicher
Maßnahmen um, welche direkt oder indirekt der Förderung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit dienen. Als besonderes Beispiel ist hier auch das von der
Bundesregierung veranstaltete Demokratiefest anlässlich des 75. Geburtstags
des Grundgesetzes zu nennen, bei welchem sich über 150 000 Bürgerinnen und
Bürger über politische Themen informiert haben.
Neben Maßnahmen wie der im Mai 2024 erfolgten Verabschiedung der
Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ oder den
zahlreichen Maßnahmen unter dem Dach des Bundesprogramms „Zusammenhalt
durch Teilhabe“, die explizit demokratische Teilhabe adressieren, können
hierzu zudem auch Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse
gehören, da auch diese das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen
handlungsfähigen demokratischen Rechtsstaat fördern.
12. Welche Projekte zur Bekämpfung von Desinformation und illegitimer
Einflussnahme wurden gestartet, und welche Ergebnisse wurden erzielt
(vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e7
5fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf,
S. 46)?
Im Zusammenhang mit dem Ziel, die gesamtgesellschaftliche Resilienz gegen
die Bedrohungen durch Desinformation zu stärken, hat die Bundesregierung
ihre Aktivitäten zur Bekämpfung von Desinformation in dieser
Legislaturperiode deutlich intensiviert, unter anderem durch den Aufbau einer Zentralen
Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM). Auf
die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren ihre Kapazitäten zur
Analyse von Social-Media-Debatten und ausländischer Desinformation aufgebaut
und im Sinne der Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie weiter
ausgebaut. Hierzu gehört auch die Einbindung deutscher Auslandsvertretungen in die
Beobachtung ausländischer Desinformation, die sich gegen deutsche
Sicherheitsinteressen richtet.
Eine offene, differenzierte und faktenbasierte Kommunikation der
Bundesregierung ist angesichts von hybriden Bedrohungen wie
Desinformationskampagnen, die auf das Verzerren von Fakten und Pauschalisierungen sowie das
aktive Verbreiten von Unwahrheiten setzen, unerlässlich. In den vergangenen
Jahren hat die Bundesregierung deshalb auch ihre strategische
Auslandskommunikation in den klassischen und sozialen Medien weiter verstärkt; dies
umfasst auch die Arbeit der deutschen Auslandsvertretungen.
Zudem fördert die Bundesregierung Analyseprojekte zu Desinformation in
bestimmten Regionen, zum Beispiel dem Westbalkan ebenso wie zu bestimmten
Themen, wie zum Beispiel zu geschlechtsspezifischer Desinformation auf
TikTok. Im Rahmen des globalen Einsatzes für Demokratie und Stärkung
gesellschaftlicher Resilienz fördert die Bundesregierung verschiedene Projekte
zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Aktuell liegt der
inhaltliche Fokus auf der Stärkung der Resilienz in Partnerstaaten wie zum Beispiel im
Baltikum und auf dem Westbalkan.
Zur Sensibilisierung der deutschen Öffentlichkeit zum Thema Desinformation
hat die Bundesregierung verschiedene mehrsprachige Informationsmaterialien
zu Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine und zum Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen, einschließlich
Desinformation, erarbeitet. Dazu gehören auch Informationsblätter in leicht
verständlicher Sprache. Sämtliche Unterlagen wurden online veröffentlicht
(
www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/europawahl-2024/artikel-eu
ropawahl-2024-faq-artikel.html) und breit verteilt, unter anderem an die Länder
und ihre Kommunen sowie an Multiplikatoren in der Zivilgesellschaft.
Die Bundesregierung hat zudem im Projekt „Forum gegen Fakes“ mit der
Bertelsmann Stiftung kooperiert. Durch einen Bürgerrat, der unter anderem in drei
Runden durch eine breite Online-Beteiligung ergänzt wurde, wurden
Vorschläge für Maßnahmen zum Umgang mit Desinformation entwickelt und in Form
eines Bürgergutachtens an die Bundesinnenministerin und weitere Stakeholder
übergeben. Das BMI wird die Vorschläge mit weiteren Ressorts und
Stakeholdern diskutieren und ein Feedback zu den Vorschlägen der Bürgerinnen und
Bürger geben. Es wird prüfen, ob einzelne Empfehlungen des Bürgerrats in die
weitere Arbeit des BMI im Themenfeld Desinformation einfließen können.
Die Bundesregierung fördert des Weiteren das Projekt „Jahr der Nachricht“.
Das Projekt hat drei Kernelemente: Social News Desk, Newscamps und
Modellprojekte. Alle drei Kernelemente zielen durch interaktive Formate auf eine
Stärkung der Medien- und Nachrichtenkompetenz vor allem von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen sowie die Stärkung der Resilienz gegen
Desinformation.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) verfolgt bei der
Auseinandersetzung mit Desinformation und der Entwicklung entsprechender Angebote
mehrere Ansätze. Zum einen werden Angebote entwickelt, die auf den
Zuwachs von Kompetenzen und Wissen zielen, um sowohl Desinformationen an
sich als auch dahinterliegende politische oder ökonomische Absichten zu
erkennen (Informations- und Nachrichtenkompetenz). Die BpB informiert hier
über Debunking- und Factchecking-Methoden. Zum anderen stellt die BpB
Orientierungswissen zu technologischen Aspekten, etwa zu digitalen
Verstärkungsmechanismen wie Algorithmen, Plattformlogiken etc. zur Verfügung und
informiert über Prebunking-Ansätze, die Bürgerinnen und Bürger vorbeugend
dabei unterstützen, Manipulationstechniken der Desinformation, wie etwa
bewusste Dekontextualisierung, zu erkennen und zu begegnen. Zu den Angeboten
zählen Webvideoformate wie „Fake Filter“, „UnFAKE“ oder ein in
Kooperation mit Landesmedienanstalten angebotener Newstest (
www.der-newstest.de)
zur Überprüfung der eigenen Kompetenzen sowie Online-Dossiers unter
anderem auch zu Desinformationen auf TikTok und Publikationen für verschiedene
Zielgruppen. Mit der Förderlinie „Demokratie im Netz“ förderte die BpB bis
2024 insgesamt 21 Projekte, darunter das narrative Lernspiel „KryptoKids“, die
E-Learning-Plattform „Gaming und Rechtsextremismus“ oder das interaktive
Hörspiel „Unter Verdacht“. Im Rahmen der eigenen Auftritte in den sozialen
Medien bearbeitet die BpB das Thema Desinformation als ein
Schwerpunktthema.
Zudem werden aktuell neun Forschungsprojekte im Rahmen des
Förderschwerpunkts „Erkennen und Bekämpfen von digitalen Desinformationskampagnen“
des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit
„Digital. Sicher. Souverän.“ gefördert. Die Handlungsempfehlungen aus einem
weiteren, kürzlich abgeschlossenen Forschungsprojekt dieses
Förderschwerpunkts wurden jüngst in einem Policy Paper veröffentlicht (abrufbar unter:
https://duepublico2.uni-du-e.de/servlets/MCRFileNodeServlet/duepublico_deri
vate_00081992/Dynamo_Policy_Paper.pdf).
13. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise wurden bereits
realisiert, und welche sind noch in Planung (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/
blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/nat
ionale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 64 f.)?
14. Welche konkreten Schritte wurden unternommen, um die globalen
Emissionen drastisch zu reduzieren (vgl. ebd.)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland verfolgt eine ambitionierte Klimapolitik. So bekennt sich die
Bundesregierung unter anderem zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels. Im Jahr 2019
trat das Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft. Mit der ersten KSG-Novelle 2021
verpflichtete sich Deutschland, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Außerdem müssen die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent
gegenüber 1990 sinken und bis 2040 um mindestens 88 Prozent.
Im Jahr 2023 sanken die Emissionen in Deutschland um mehr als 10 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Dies entspricht einer Emissionsminderung von 46
Prozent im Vergleich zu 1990. Die Emissionen aller Sektoren konnten im Jahr
2023 gesenkt werden. Mit Abstand am stärksten fiel die Minderung im
Energiesektor aus (minus 20,1 Prozent). Aber auch im Industrie- und
Gebäudesektor sanken die Emissionen vergleichsweise stark (mit minus 7,7 bzw. –7,5
Prozent). Im Jahr 2023 wurde so wenig Kohle wie noch nie seit 1990 verbrannt.
Die Erneuerbaren Energien stellten erstmals mit 51,8 Prozent mehr als die
Hälfte des Bruttostromverbrauchs (davon 22,5 Prozent Wind an Land,
11,7 Prozent Photovoltaik, 8,3 Prozent Biomasse, 4,6 Prozent Wind auf See
und 3,7 Prozent Wasserkraft). Gleichzeitig verzeichnete Deutschland im Jahr
2023 einen Rekordzubau von Erneuerbaren-Anlagen (insgesamt fast 19
Gigawatt).
Im Juli 2024 trat erneut eine Novelle des KSG in Kraft. Diese legt fest, dass die
Einhaltung der Klimaschutzziele zukünftig anhand einer mehrjährigen
sektorübergreifenden Gesamtrechnung über den Zeitraum 2021 bis 2030 überprüft
wird. Das novellierte KSG regelt zudem, dass die Bundesregierung zukünftig
spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein umfassendes
Klimaschutzprogramm beschließen muss.
Die Projektionsdaten 2024 des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass die
Klimaziele 2030 erstmalig erreichbar sein werden.
Der Expertenrat für Klimafragen prüft die Emissions- und die Projektionsdaten.
Stellt er fest, dass die Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
eine kumulierte Zielverfehlung bis 2030 zeigen, muss die Bundesregierung
weitere Klimaschutzmaßnahmen beschließen.
Am 6. Dezember 2023 hat die Bundesregierung in Umsetzung der Nationalen
Sicherheitsstrategie ihre erste Klimaaußenpolitikstrategie beschlossen und
konkrete Aktivitäten in sechs zentralen Handlungsfeldern definiert. Auf
multilateraler Ebene, insbesondere Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen [UNFCCC], G7/G20, und im Rahmen von Partnerschaften
ist die Bundesregierung stark engagiert, um Emissionsminderung und die
globale Energiewende voranzubringen.
15. Wie wurde die globale Ernährungssicherheit gestärkt, und welche
Projekte sind in diesem Bereich aktuell in Umsetzung (vgl.
www.auswaertig
es-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59f
ca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 68)?
Für die globale Ernährungssicherheit inklusive ländlicher Entwicklung hat die
Bundesregierung im Jahr 2023 insgesamt rund 3,4 Mrd. Euro investiert. Im
Rahmen ihrer humanitären Hilfe hat die Bundesregierung in Krisenkontexten
wie zum Beispiel Gaza, Syrien, Ukraine, am Horn von Afrika und in der
Sahelregion schnelle und wirksame Unterstützung geleistet, um zur
Ernährungssicherheit beizutragen. Übergeordnetes Ziel ist die Transformation der Agrar-
und Ernährungssysteme, um Nachhaltigkeit und Resilienz zu stärken und das
Menschenrecht aller auf angemessene Nahrung zu gewährleisten. Dabei
arbeitet die Bundesregierung mit multilateralen Partnern wie zum Beispiel dem
Welternährungsprogramm (WFP) zusammen und unterstützt die Umsetzung
humanitärer Hilfsprogramme und von Transformationsstrategien in
Partnerländern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ), zum Beispiel über die Sonderinitiative „Transformation der
Agrar- und Ernährungssysteme“ (SI AGER). Informationen zu Projekten der
Entwicklungszusammenarbeit sind im Einzelnen im Transparenzportal (
www.tr
ansparenzportal.bund.de) öffentlich zugänglich. Dabei lassen sich auch
Informationen zu Projekten abrufen, deren Laufzeit 2024 begonnen hat.
16. Welche spezifischen Maßnahmen wurden zur Umsetzung einer
feministischen Außen- und Entwicklungspolitik ergriffen (vgl.
www.auswaertige
s-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fc
a997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 14)?
Gemäß den Leitlinien des AA „Feministische Außenpolitik gestalten“ und der
Strategie des BMZ für eine feministische Entwicklungspolitik werden die
gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen und die Veränderung
diskriminierender Gesetze, Normen und Rollenbilder angestrebt sowie die Stärkung der
Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und marginalisierten Gruppen als
roter Faden in allen Bereichen des außen- und entwicklungspolitischen
Handelns berücksichtigt.
Im AA achten die Mitarbeitenden von der Berichterstattung über die
Konzeption von Veranstaltungen bis hin zur Projektarbeit darauf, Frauen und
Angehörige marginalisierter Gruppen mit in den Fokus zu rücken. So hat das AA
beispielsweise die Strategie „Gender in der humanitären Hilfe“ verabschiedet, die
spezifiziert, wie Humanitäre Hilfe gendersensibel umgesetzt werden kann. Es
hat zudem eine Genderstrategie des außenpolitischen Krisenengagements
verabschiedet.
Die Umsetzung der feministischen Entwicklungspolitik wird über den Dritten
Entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan dargestellt, überprüft und
gemessen. Der Gender-Aktionsplan ist auf der Webseite des BMZ einsehbar (
www.b
mz.de/resource/blob/196130/dritter-entwicklungspolitischer-aktionsplan-zur-gl
eichstellung-der-geschlechter.pdf).
Das AA und das BMZ haben zudem das sogenannte Gender Budgeting
eingeführt. Demnach sollen bis 2025 85 Prozent der neu zugesagten Projektmittel für
Projekte eingesetzt werden, die auch die Gleichstellung der Geschlechter
voranbringen. Acht Prozent der Mittel werden an Projekte vergeben, die im
Schwerpunkt die Gleichstellung der Geschlechter fördern.
17. Wie viel kosteten die Maßnahmen zur Förderung der feministischen
Außenpolitik bisher, und wie wird deren Wirksamkeit bewertet (vgl. ebd.)?
30. Wie viele Personen wurden durch die Maßnahmen zur Förderung
feministischer Außenpolitik konkret unterstützt, und in welcher Weise (vgl.
ebd.)?
Die Fragen 17 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Die feministische Außenpolitik (FFP) ist eine Handlungsweise, die in allen
Bereichen der deutschen Außenpolitik umgesetzt wird und die verändert, wie
beispielsweise Projekte der Humanitären Hilfe, der Kulturförderung oder im
Menschenrechtsbereich geplant und umgesetzt werden. Da die FFP ein
Querschnittsthema darstellt, ist eine Auflistung aller Maßnahmen, die zur
Umsetzung beitragen, sowie ihrer Kosten nicht möglich.
Aus Rückmeldungen der Auslandsvertretungen lässt sich ableiten, dass viele
Botschaften ihre Netzwerke durch die feministische Außenpolitik erweitern
konnten und sich neue Ansätze für Kooperationen mit der Zivilgesellschaft
ergeben haben.
18. Welche sicherheitspolitischen Synergien erhofft sich die
Bundesregierung durch die Maßnahmen zur Stärkung der EU-Handlungsfähigkeit
(vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e7
5fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf,
S. 13 f.)?
Die Nationale Sicherheitsstrategie formuliert das Ziel eines Europas, das in
Frieden und Freiheit geeint ist. Hierzu leistet die Stärkung der europäischen
Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit angesichts der geopolitischen
Herausforderungen einen wichtigen Beitrag. Die Erweiterung der Europäischen Union
und interne EU-Reformen gehen Hand in Hand, damit die Europäische Union
gestärkt aus einer Erweiterung hervorgeht. Entsprechend hat der Europäische
Rat auch auf Betreiben der Bundesregierung im Juni 2024 die Parallelität der
Prozesse von Erweiterung und Reform bestätigt und einen Reform-Fahrplan
angenommen. In den Blick genommen werden die Politikstränge der EU, der
EU-Haushalt, institutionelle Fragen sowie die Stärkung der
Rechtsstaatsinstrumente.
Im Rahmen der Reformbemühungen zur Stärkung der Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik der EU (GASP) setzt sich die Bundesregierung
nachdrücklich für eine effizientere Entscheidungsfindung in der GASP ein. Die
Bundesministerin des Auswärtigen hat zu diesem Zweck gemeinsam mit
anderen EU-Mitgliedstaaten eine Freundesgruppe gegründet. Ziel der Gruppe ist die
verstärkte Nutzung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit, auch um
die Blockademöglichkeit im Falle einstimmiger Entscheidungen zu reduzieren.
Der Freundesgruppe gehören inzwischen 12 Mitgliedstaaten an, zwei
Mitgliedstaaten sind Beobachter.
Mit ihren Einsätzen auf dem Balkan, in Afrika oder den maritimen Missionen
hat die Europäische Union bewiesen, dass sie ihrem Anspruch, auch außerhalb
der Europäischen Union Sicherheit und Stabilität zu fördern, gewachsen ist.
Die EU ist ein handlungsfähiger und anerkannter Partner im internationalen
Krisenmanagement geworden. Im Einklang mit der Nationalen
Sicherheitsstrategie setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass die Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU mit zivilen wie auch
militärischen Mitteln einen stärkeren Beitrag zu Sicherheit und Stabilität in ihrer
Nachbarschaft leisten kann. Gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und
dem EAD treibt die Bundesregierung unter anderem die Umsetzung des
sogenannten „Strategischen Kompasses“ (SK) der Europäischen Union voran.
Dieses sicherheitspolitische Grundlagendokument konkretisiert die strategischen
Ziele der EU für den Bereich Sicherheit und Verteidigung.
Bei der Weiterentwicklung der GSVP übernimmt Deutschland eine
Führungsrolle. Konkret trägt etwa der ganz wesentlich von Deutschland unterstützte
Aufbau einer schnell verlegbaren Einsatzfähigkeit (Rapid Deployment
Capacity – RDC) dazu bei, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Kräfte beim militärischen
Krisenmanagement gebündelt und synergetisch einsetzen können. Mit der
Führung einer von zwei Battlegroups im Jahr 2025 leistet Deutschland einen
zentralen Beitrag zur RDC.
In der Nationalen Sicherheitsstrategie hat die Bundesregierung sich zudem
vorgenommen, sich in einer Welt globaler Waren- und Handelsströme aktiv für die
Freiheit der internationalen Seewege einzusetzen. Mit der Beteiligung an der
maritimen EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES hat die Bundesregierung ein
klares Zeichen gesetzt, dass sie im Austausch mit ihren engen Partnern einen
Beitrag zum Schutz globaler öffentlicher Güter leistet und damit auch die
eigenen Interessen verteidigt.
Über das während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 in Berlin
eröffnete „Europäische Kompetenzzentrum für Ziviles Krisenmanagement“ (CoE)
unterstützt die Bundesregierung seine 23 Mitglieder bei der Umsetzung der
ambitionierten Ziele, die die EU zuletzt im Mai 2024 im „Pakt für eine zivile
GSVP“ festgelegt hat.
19. Welche Fortschritte wurden im Bereich der Förderung freier und
unabhängiger Medien erzielt (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blueprint/servle
t/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-sicherhe
itsstrategie-data.pdf, S. 47)?
Die Nationale Sicherheitsstrategie betont die Bedeutung der Pressefreiheit und
unabhängiger und freier Medien, sieht aber keine konkreten Vorhaben vor, freie
und unabhängige Medien aktiv zu fördern. Dies erfolgt in den bestehenden
Förder- und Regulierungsansätzen.
20. Welche neuen Technologien und Präzisionswaffen wurden im Rahmen
der Modernisierung der Bundeswehr entwickelt und eingeführt (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade
2a89cc5232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 34)?
Es wird auf den 19. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu
Rüstungsangelegenheiten verwiesen.
21. Welche internationalen Partnerschaften wurden zur Förderung
nachhaltiger Lebensgrundlagen und der Bekämpfung der Klimakrise geschlossen
(vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e7
5fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf,
S. 65 – 67)?
Die Bundesregierung hat mehr als 35 bilaterale Partnerschaften und Dialoge im
Klima- und Energiebereich geschlossen (siehe hier:
www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html und hier:
www.bm
z.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklung/klima-und-entwicklungspartners
chaften#anc=Bilaterale). Zudem wurden in den letzten drei Jahren unter
deutscher Beteiligung vier Multi-Geber-Partnerschaften für eine gerechte
Energiewende („Just Energy Transition Partnerships“) mit Indonesien, Senegal,
Südafrika und Vietnam aufgesetzt.
22. Wie ist der Status der Kooperationen mit internationalen Organisationen
zur Bekämpfung von Armut und Hunger (vgl.
www.auswaertiges-am
t.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997
b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 15)?
Das BMZ kooperiert mit einer Vielzahl unterschiedlicher internationaler
Organisationen. Die Kooperationen reflektieren insbesondere die aktuellen
Schwerpunkte des BMZ, zu denen unter anderem der Kampf gegen Armut und Hunger
zählen. Neben konkreten Kooperationsvorhaben, die jeweils einen
unterschiedlichen Status in der Umsetzung aufweisen, bringt sich das BMZ beispielsweise
in einer Reihe von Initiativen und Arbeitsgruppen sowohl bei den Vereinten
Nationen als auch der OECD, den G7 und den G20 ein.
Hierzu zählt auch die Globale Allianz gegen Hunger und Armut, die unter
brasilianischer G20-Präsidentschaft 2024 ins Leben gerufen wurde. Es handelt
sich um eine multilaterale Initiative, die gemeinsam mit G20-Mitgliedern,
Partnerländern und internationalen Organisationen gegründet wurde, um den
Kampf gegen Hunger und Armut zu unterstützen. Sie verfolgt das Ziel, Armut
und Ernährungsunsicherheit weltweit zu bekämpfen und nachhaltige Lösungen
zu entwickeln. Auch als G20-Mitglied unterstützt Deutschland die
brasilianischen Bemühungen aktiv, sowohl finanziell als auch auf technischer Ebene.
23. Welche Fortschritte wurden bei der Umsetzung von Maßnahmen zur
Reduktion einseitiger wirtschaftlicher Abhängigkeiten erzielt (vgl.
www.au
swaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5
232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 53 f.)?
Deutschlands Handels- und Lieferbeziehungen stärker zu diversifizieren, ist ein
zentrales Ziel der Außenwirtschaftspolitik der Bundesregierung. Die
Bundesregierung betont daher unter anderem in der Nationalen Sicherheitsstrategie die
Notwendigkeit, einseitige Abhängigkeiten in Schlüsselbereichen der deutschen
Wirtschaft soweit wie möglich zu reduzieren und der Entstehung neuer
Abhängigkeiten vorzubeugen. Auch die EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit
vom 20. Juni 2023, an deren Umsetzung die Bundesregierung aktiv mitwirkt,
fordert eine Diversifizierung der Bezugsquellen und der Exportmärkte. Dazu
werden im Rahmen von Risikoanalysen kritische Abhängigkeiten identifiziert.
Sowohl die Nationale Sicherheitsstrategie als auch die China-Strategie der
Bundesregierung vom 13. Juli 2023 sehen unter anderem in einer
regelgebundenen multilateralen Wirtschaftsordnung, einer ambitionierten EU-
Freihandelsagenda, der Stärkung des EU-Binnenmarktes und der Erschließung neuer
Rohstoffquellen wichtige Beiträge zur Diversifizierung. Beide Strategien betonen
in diesem Kontext auch die Bedeutung der Außenwirtschaftsförderung.
Um einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten zu verringern und die
Unternehmen bei ihren Diversifizierungsbemühungen zu unterstützen, richtet die
Bundesregierung ihre Außenwirtschaftsförderinstrumente noch stärker auf neue
Märkte aus. Ein Beispiel hierfür ist die Diversifizierungsstrategie bei den
Investitionsgarantien (
https://investitionsgarantien.de/main-navigation/wissen/
wissenstransfer/fokus-diversifizierung-1-1). Daneben setzt sich die
Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Vertiefung des europäischen Binnenmarkts,
für ambitionierte EU-Freihandelsabkommen und für eine regelbasierte
multilaterale Handelsordnung ein.
Zu Diversifizierungsmaßnahmen im Bereich Rohstoffe wird auf die Antwort zu
Frage 28 verwiesen.
24. Welche spezifischen Schritte wurden unternommen, um die Resilienz der
nationalen und internationalen Lieferketten zu erhöhen (vgl.
www.auswa
ertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232
a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 56)?
28. Welche Fortschritte wurden bei der Diversifizierung der Wirtschaft und
der Sicherung kritischer Rohstoffe erzielt (vgl.
www.auswaertiges-am
t.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997
b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 53 f.)?
Die Fragen 24 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft bei der Sicherung einer
nachhaltigen und langfristigen Rohstoffversorgung.
Um die Diversifizierung der Rohstofflieferketten voranzutreiben, hat die
Bundesregierung bilaterale Rohstoffpartnerschaften und -kooperationen
unterschiedlicher Ausprägung mit Australien, Brasilien, Chile, Ghana, Kanada,
Kasachstan, der Mongolei, Peru und Usbekistan geschlossen. In ausgewählten
rohstoffreichen Ländern fördert das BMWK zudem Kompetenzzentren für
Bergbau und Rohstoffe. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die
Rohstoffpartnerschaften der EU.
Der Critical Raw Material Acts (CRMA) leistet zudem auf europäischer Ebene
einen wichtigen Beitrag zur Diversifizierung der europäischen
Rohstoffversorgung. Der CRMA definiert insgesamt 34 kritische (davon 17 strategische)
Rohstoffe. Mittels beschleunigter Genehmigung von „strategischen
Rohstoffprojekten“ soll die Abhängigkeit bei diesen kritischen Rohstoffen reduziert werden.
Die Bundesregierung hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt,
unter der Bezeichnung „Rohstofffonds“ ein Instrument zur Reduzierung von
Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen aufzusetzen. Dafür wird die
Möglichkeit diversifizierter Finanzierungen, insbesondere mit
Eigenkapitalinstrumenten, geschaffen. Sie stehen für Projekte entlang der gesamten
Wertschöpfungskette kritischer mineralischer Rohstoffe bereit: Gewinnung, Verarbeitung
und Recycling. Damit hat die Bundesregierung ein weiteres Instrument
aufgelegt, um die Versorgungssicherheit mit den im CRMA definierten kritischen
Rohstoffen zu erhöhen und damit die Resilienz der deutschen und europäische
Wirtschaft zu stärken.
Durch Förderung von verantwortungsvollen Rohstofflieferketten trägt auch die
Entwicklungspolitik zu einer gerechten, resilienten und nachhaltigen
Rohstoffpolitik bei.
25. Welche Erfolge wurden bei der Stärkung der nationalen
Cybersicherheitsarchitektur erzielt, und welche Projekte laufen derzeit (vgl.
www.au
swaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5
232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 59 f.)?
Mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, welches
sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, werden wichtige
Voraussetzungen für mehr Resilienz im Cyberraum geschaffen.
Für die Maßnahmen der Abwehr von Gefahren im Cyberraum ist eine
Grundgesetz-Änderung zur Schaffung einer Gefahrenabwehrkompetenz des Bundes
notwendig. Die Bundesregierung setzt sich dafür sowohl auf Bundes- als auch
auf Landesebene ein.
Auch die Arbeit der Bundesregierung in EU und NATO gilt der Stärkung der
gemeinsamen Cyberresilienz. Durch das Cyber Capacity Building trägt die
Bundesregierung in Drittstaaten, insbesondere der Ukraine und Modau, dem
westlichen Balkan und der ECOWAS-Region sowie der Afrikanischen Union
zu einer Erhöhung der Cyberfähigkeiten bei.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des
Attribuierungsverfahrens, sowie im Rahmen der Open Ended Working Group der Vereinten
Nationen für verantwortliches Staatenverhalten im Cyberraum ein.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 33 verwiesen.
26. Welche konkreten Schritte wurden unternommen, um die Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie zu stärken (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/bl
ueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/natio
nale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 38)?
Die Bundesregierung setzt sich für vereinfachte europäische Regelungen zur
gemeinsamen Entwicklung, Produktion, Beschaffung und Nutzung von
Verteidigungsgütern ein und dafür, diese Regeln praktisch handhabbar zu machen
und rechtssicher auszugestalten.
In diesem Verständnis hat die Bundesregierung an der Erarbeitung der
Verordnung (EU) 2023/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli
2023 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) und der Verordnung
(EU) 2024/2418 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober
2023 über die Einrichtung eines Instruments zur Stärkung der europäischen
Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) konstruktiv
mitgewirkt. Derzeit beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den
Verhandlungen zu dem Verordnungsentwurf „Programm für die europäische
Verteidigungsindustrie“ (EDIP). Mit diesem Programm soll unter anderem eine
schnellere, gemeinsame, und dadurch effizientere und kostengünstigere
Verteidigungsgüterproduktion angeregt werden. Die gemeinsame Produktion von
Verteidigungsgütern innerhalb der EU – und damit die Stärkung der
europäischen Verteidigungsfähigkeit und der europäischen Beiträge in der NATO – ist
angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen in der Welt von
entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit Europas zu gewährleisten. Die
Bundesregierung befürwortet daher eine engere Zusammenarbeit der europäischen
Verteidigungsindustrien. Neben einem Ausbau von industriellen Kooperationen
sowie Kooperationen der Mitgliedstaaten steht für die Bundesregierung dabei
auch die Stärkung bestehender Beschaffungsformate sowie die Gewährleistung
der Versorgungssicherheit der EU-Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der
europäischen Legislativprozesse.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
20/12310 verwiesen (Bundestagsdrucksache 20/12496 vom 5. August 2024).
27. Wie wurden die europäischen Fähigkeiten zur Luftraumverteidigung im
Rahmen der NATO verbessert (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blueprint/
servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-sic
herheitsstrategie-data.pdf, S. 32)?
Die maßgebende Basis für Luftverteidigung in Europa ist die NATO Integrierte
Luftverteidigung (NATO Integrated Air and Missile Defence System). Zur
Stärkung des europäischen Pfeilers der Luftverteidigung wurde im Jahr 2022
unter deutscher Führung die European Sky Shield Initiative (ESSI) gegründet.
Im Rahmen dieser Initiative führt Deutschland, gemeinsam mit weiteren
Staaten, Beschaffungen durch, zum Beispiel von PATRIOT-Lenkflugkörpern.
29. Welche Projekte zur humanitären Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit wurden neu initiiert, und welche Ergebnisse gibt es bisher (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade
2a89cc5232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 52)?
Informationen zu Projekten der Entwicklungszusammenarbeit sind im
Transparenzportal (
www.transparenzportal.bund.de) öffentlich zugänglich. Dabei
lassen sich auch Informationen zu Projekten abrufen, deren Laufzeit 2024
begonnen hat.
Zu den Projekten der Humanitären Hilfe liegt dem Haushaltsauschuss des
Deutschen Bundestages der „Bericht des AA zur Mittelverwendung“
(sogenannte Maßnahmenliste) vor (Ausschussdrucksache 6229 – VS-nfD – vom
3. Juni 2024). Maßnahmen der Humanitären Hilfe im Ausland dienen der
Überlebenssicherung und Linderung akuten Leids von Menschen in humanitären
Notlagen weltweit.
31. Welche Staaten, die für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
wichtig sind, sind im Jahr 2023 in den Genuss von
Förderungsmaßnahmen der feministischen Außenpolitik gekommen?
Die feministische Außenpolitik ist ein integraler Bestandteil der Nationalen
Sicherheitsstrategie, die einen umfassenden Sicherheitsbegriff zugrunde legt, der
den Schutz vor Krieg und Gewalt ebenso berücksichtigt, wie die Reduzierung
von Abhängigkeiten und die Bewahrung der internationalen Ordnung. Als
Querschnittsthema wirkt die feministische Außenpolitik in all diesen Bereichen
außenpolitischen Handelns.
Ein konkretes Beispiel für die Umsetzung der feministischen Außenpolitik in
der europäischen Nachbarschaft ist das Stabilisierungsengagement der
Bundesregierung in der Ukraine, in dessen Rahmen Frauen als Akteure für
Menschenrechte, Demokratie und stabile, souveräne Staatlichkeit gestärkt werden. Die
Bundesregierung engagiert sich für die strafrechtliche Aufarbeitung von
Kriegsverbrechen, die Unterstützung von Opfern sexualisierter Gewalt und die
zivile Resilienz von Staat und Gesellschaft, besonders in wiedergewonnenen
Gebieten, unter anderem indem sie die Arbeit der Sonderbeauftragten des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt bei Konflikten in der
Ukraine fördert. Weitere Umsetzungsbeispiele sind Projekte in Israel, in deren
Rahmen traumatisierte Familien, Kinder und Jugendliche psychologisch betreut
werden oder die Unterstützung Israels bei der Sicherung von Beweisen mit
Blick auf sexualisierte Gewalt. In Gaza hat die Bundesregierung dazu
beigetragen, ein SOS-Kinderdorf zu evakuieren und achtet in ihrer humanitären Hilfe
darauf, dass auch die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Familien
berücksichtigt werden.
32. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Handlungsfähigkeit der
deutschen Diplomatie zu stärken (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/bluepri
nt/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-
sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 61)?
Unter anderem die strategischere Aufstellung der Bundesregierung, auch durch
die Nationale Sicherheitsstrategie als „Dachdokument“, hilft bei der
Positionierung und damit außenpolitischen Handlungsfähigkeit.
33. Welche Investitionen wurden zum Schutz kritischer Infrastrukturen und
zur Entwicklung von Cyberfähigkeiten getätigt (vgl. ebd.)?
Die Bundesregierung hat die informatorische Anbindung von Unternehmen der
Kritischen Infrastrukturen an das IT-Lagezentrum des Bundesamts für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch zusätzliche Produkte und vertiefte
Angebote weiter ausgebaut. Durch die enge Zusammenarbeit im Rahmen
des Umsetzungsplans Kritische Infrastrukturen (UP KRITIS) oder die
intensive Mitarbeit des BSI mit dem Computer Emergency Response Team-
(CERT-)Bund im Deutschen CERT-Verbund unterstützt die Bundesregierung
Investitionen in Cybersicherheit und den Aufbau schneller Reaktionsteams
durch die Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Die Einrichtung
sektorenspezifischer CERTs wurde in einzelnen Bereichen der Verwaltung, KRITIS-Wirtschaft
und Wissenschaft und Forschung durch das BSI begleitet und unterstützt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333