Maßnahmen des Investitionsgesetzes und zur Beteiligung der Sozialpartner im Bund-Länder-Koordinierungsgremium
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Eine der zentralen Aufgaben des Strukturwandels der Kohleregionen in Deutschland und damit des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) ist die Schaffung und der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und damit die zukunftsfähige Sicherung bestehender Industrie- und Wirtschaftsstandorte (vgl. § 4, Absatz 2 InvKG).
Daher müssen potenzielle Projektträger, die eine Förderung durch das InvKG beantragen, bereits zu Beginn des Beantragungsprozesses in Projektbeschreibungen u. a. darlegen, wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze mit einem Projekt erwartet werden.
In der öffentlichen Kommunikation von Strukturwandelprojekten wird allerdings nur in sehr geringem Maße auf diese Aufgabe der Strukturförderung eingegangen. Auch ist die Evaluierung der InvKG-Maßnahmen der Bundesregierung von August 2023 mit Blick auf die Beschäftigungseffekte und ihre Qualität wenig aussagekräftig, denn: Arbeitsmarktentwicklungen werden durch die Analyse von Strukturdaten zum einen nur rückblickend betrachtet. Zum anderen fußen die Projektionen der Erwerbstätigkeit bis 2040 lediglich auf Bevölkerungsprognosen. Zur umfassenden Bewertung der Wirkung des InvKG bedarf es aus Sicht der Fragesteller aber neben der rückblickenden Betrachtung von Arbeitsmarktdaten und der Projektionen zur Erwerbstätigkeit konkretere und revierübergreifende Angaben zu den mit den Strukturwandelprojekten erwarteten Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zu deren Qualität.
Um sicherzustellen, dass Strukturwandelprojekte zur Schaffung und zum Erhalt von hochwertigen, tarifgebundenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen, sollen aus Sicht der Fragesteller die Sozialpartner und dabei insbesondere die Gewerkschaften als zentrale Akteure für die Belange der Beschäftigten in den Beratungs- und Bewilligungsprozess eingebunden werden. In den betroffenen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits Gremien (z. B. Begleitausschüsse) geschaffen, die die Auswahl von Strukturprojekten – mit jeweils unterschiedlicher Verbindlichkeit in der Beteiligung der Sozialpartner – organisieren. Im Saarland wird derzeit ein solches Gremium eingerichtet. Auf Bundesebene erfolgt die Projektbewilligung des Bundesarms (zweite Säule) im Rahmen des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums. Gewerkschaften können laut Investitionsgesetz Kohleregionen, laut Bund-Länder-Vereinbarung sowie laut der Geschäftsordnung des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums „bei Bedarf beratend“ hinzugezogen werden (vgl. § 25 Absatz 2 InvKG, § 18 Bund-Länder-Vereinbarung und § 1 Absatz 3 der Geschäftsordnung). Bisher wurden die Sozialpartner für die Beratungen des Gremiums noch nicht angefragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche unmittelbaren und mittelbaren Beschäftigungseffekte (Anzahl der geschaffenen und gesicherten Arbeits- und Ausbildungsplätze) erwartet die Bundesregierung von allen bundesweit bewilligten, beantragten und im Prozess befindlichen Projekten gemäß ihren Projektbeschreibungen (bitte nach Landkreisen und Revieren gemäß § 2 und § 12 InvKG, nach Einzelprojekt sowie nach Branche, Wirtschaftszweig und Anforderungsniveau nach Definition der Bundesagentur für Arbeit auflisten)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsplatzwirkung von potenziellen Projekten im Rahmen der Projektbeschreibungen erhoben, und wie wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung auf Plausibilität überprüft, und welche Methoden werden dabei angewandt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der erwarteten Arbeitsplätze (z. B. Tarifgebundenheit, Bruttolohn)?
Inwieweit überprüft nach Kenntnis der Bundesregierung der Fördermittelgeber während und nach der Projektumsetzung, ob die in den Projektbeschreibungen erwarteten Arbeitsplatzeffekte tatsächlich erreicht werden?
Wird für die kommende InvKG-Evaluierung im August 2025 angestrebt, eine bundesweite Übersicht der aus den Projektbeschreibungen hervorgehenden, zu erwartenden Arbeitsplätze zu erstellen, und wenn nein, warum nicht?
Werden für die kommende Evaluierung darüber hinaus auch Aspekte der „Guten Arbeit“ (z. B. Tarifbindung, Mitbestimmung) erfasst, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialpartner bisher noch nicht in die Beratungen des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums eingebunden, und mit welcher Begründung sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine Teilnahme an den Beratungen nur „bei Bedarf“ vorgesehen sein?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einbindung der Sozialpartner im Bund-Länder-Koordinierungsgremium in Zukunft angestrebt, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle vorgesehenen Projekte der Strukturförderung wegen der enormen Kosten und Preissteigerungen umsetzbar sein (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung, die Mittel für die Strukturförderung entsprechend der Inflationsrate zu erhöhen, oder ist der Strukturfonds fest gedeckelt (bitte begründen)?