Deutscher Bundestag Drucksache 20/13499
20. Wahlperiode 21.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13187 –
Veräußerung eines Aktienpakets des Bundes an der Commerzbank AG
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während der Finanzmarktkrise 2008/2009 wurde die Commerzbank AG mit
insgesamt 18,2 Mrd. Euro durch den Bund aus Mitteln des neu aufgelegten
Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) gestützt. Von diesen Kapitalhilfen
wurden in der Folgezeit rund 13 Mrd. Euro von der Commerzbank
zurückgegeben, hinzu kommen Kapitalerhöhungen der Commerzbank ohne weitere
Bundesbeteiligung, sodass der Bund zuletzt noch über eine Beteiligung in
Höhe von 16,49 Prozent verfügte (Stand: 10. September 2024). In der Spitze
lag die Beteiligung bei 25,1 Prozent.
Nach Beschluss des Interministeriellen Lenkungsausschusses unter Vorsitz des
Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Toncar (Bundesministerium der
Finanzen (BMF)) wurde die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur
GmbH (im Folgenden: Finanzagentur) Anfang September 2024 mit dem
erstmaligen Verkauf eines Teils der bundeseigenen Commerzbank-Aktien
beauftragt. Daraufhin wurde in der Nacht auf den 11. September 2024 in einem
beschleunigten Bookbuilding-Verfahren das angebotene Aktienpaket in Höhe
von 4,49 Prozent im Gesamten an den höchstbietenden Käufer, die UniCredit
Group, veräußert. Diese überbot kurz vor Ende des Verfahrens mit 13,20 Euro
pro Aktie den Tagesschlusskurs von 12,60 Euro pro Aktie deutlich.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass die italienische Geschäftsbank bereits im Vorfeld
weitere 4,5 Prozent Anteile am freien Markt gekauft hatte, wodurch UniCredit
nach dem Kauf der Anteile des Bundes eine 9-prozentige Beteiligung an der
Commerzbank hielt. Am 23. September 2024 wurde bekannt, dass UniCredit
sich – vermutlich durch Kaufoptionen – Zugriff auf weitere 11,5 Prozent der
Stimmrechte gesichert hat (
www.tagesschau.de/wirtschaft/commerzbank-unic
redit-bund-102.html). Da mit den weiteren Stimmrechten der Anteil der Uni-
Credit an der Commerzbank 10 Prozent übersteigen würde, ist insbesondere
eine Erlaubnis der Europäischen Zentralbank (EZB) nötig. Unabhängig von
deren Erteilung ist die UniCredit allerdings in jedem Fall der mit Abstand
größte private Anteilseigner an der Commerzbank.
Aus ordnungspolitischer Sicht ist nach Ansicht der Fragesteller zu begrüßen,
dass sich der Staat aus der Commerzbank nach Überwindung der Krise
zurückzieht; die Beteiligung war nie auf Dauer angelegt. Hierfür ist aber eine
kluge Exitstrategie notwendig, um Nachteile für den Finanzplatz Deutschland
zu vermeiden. Diese scheint aus Sicht der Fragesteller beim aktuellen
Vorgehen fraglich, was sich am Verlauf, dem Ergebnis und den Reaktionen nach
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Oktober
2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Aktienveräußerung zeigt. In mehreren Pressemitteilungen berichten
Beteiligte davon, „überrumpelt“ worden zu sein (
www.handelsblatt.com/finanzen/b
anken-versicherungen/commerzbank-unbedingt-diesen-deal-machen-neustart-i
n-europas-banken-monopoly/100068379.html;
www.ft.com/content/cb169fb
9-ed10-4206-9ab0-ee6ed3c43a8e;
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/
pokerspielum-die-commerzbank-bundesfinanzministerium-ringt-mit-unicredit-1998813
1.html;
www.bild.de/geld/wirtschaft/krimi-um-commerzbank-wie-sich-die-reg
ierung-vom-wichtigsten-banken-deal-des-jahres-ueberrumpeln-liess-66e5848b
63176b30b5877e48). Zudem kritisierten sie die Bundesregierung, den Prozess
zu naiv angegangen zu haben.
Widersprüchlich sind nach Ansicht der Fragesteller auch die Aussagen des
UniCredit-Chefs Andrea Orcel und beteiligter Akteure aus Deutschland. Laut
UniCredit sollen im Vorfeld einige Gespräche mit wichtigen deutschen
Funktionsträgern zu einem Einstieg der italienischen Bank bei der Commerzbank
stattgefunden haben, wohingegen sich die Bundesregierung sowie Beteiligte
der Commerzbank nach dem Ergebnis des Aktienkaufs überrascht zeigen.
Unklar ist zudem, inwieweit die Bundesregierung den Kauf des gesamten
Aktienpakets durch einen einzigen Investor als mögliches Szenario berücksichtigt
hat.
1. Wurde im Vorfeld des Verkaufs der Commerzbank-Anteile eine
eingehende Analyse der möglichen Konsequenzen erstellt (Due Diligence)
(wenn ja, bitte die Analyse vorlegen bzw. die behandelten Aspekte sowie
deren Ergebnisse auflisten)?
Diese Frage betrifft Angelegenheiten des Finanzmarkstabilisierungsfonds
(FMS). Gemäß § 10a Absatz 2 des Stabilisierungsfondsgesetzes obliegt die
parlamentarische Kontrolle des FMS dem Gremium gemäß § 3 des
Bundesschuldenwesengesetzes (Bundesfinanzierungsgremium). Das Gremium tagt gemäß
§ 10a Absatz 3 des Stabilisierungsfondsgesetzes geheim. Diese gesetzlich
angeordnete Einstufung dient grundsätzlich der Sicherung des Erfolgs von
Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen, der Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen der Maßnahmenempfänger und den Interessen des Bundes
als Kapitalmarktteilnehmer. Die Veröffentlichung der Inhalte der
vorgenommenen Analyse würde Rückschlüsse auf den Prüfungsmaßstab für künftige
Entscheidungen des Lenkungsausschusses über die Maßnahme und den Umgang
mit der verbliebenen Beteiligung des FMS an der Commerzbank
Aktiengesellschaft (Commerzbank) als derzeit größtem Einzelaktionär erlauben, die deren
erfolgreiche Beendigung gefährden könnten. Aus diesem Grund kann die
Antwort auf diese Frage nur als Verschlusssache „VS – GEHEIM“ erfolgen und
wird in eingestufter Form in die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages eingestellt.*
2. Wurde das Marktumfeld analysiert, um unfreundliche Übernahmen zu
vermeiden, gab es Vorkehrungen, mit denen speziell feindliche
Übernahmen verhindert werden sollten, und wenn nein, warum nicht?
Der interministerielle Lenkungsausschuss hat sich am 3. September 2024
bewusst für den Verkauf eines begrenzten Anteils von 4,49 Prozent entschieden,
um die Möglichkeit zu erhalten, zu gegebener Zeit im Lichte des Verlaufs der
Transaktion (Investoreninteresse, Erwerberkreis, Verkaufspreis) über weitere
Verkaufsschritte zu entscheiden.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
3. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt des
Verkaufs des Aktienpakets darüber, dass die UniCredit im Vorfeld bereits
rund 4,5 Prozent der Stimmrechte der Commerzbank erworben hatte?
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Platzierungsvertrags am 10. September
2024 um etwa 17.30 Uhr, durch den sich der Verkäufer und die beauftragten
Investmentbanken zur Durchführung der Transaktion des Accelerated
Bookbuilding (ABB) verpflichteten (der Verkäufer zur Lieferung der Aktien an die
beauftragten Investmentbanken, diese zur Abnahme zum garantierten
Mindestabnahmepreis), lagen der Bundesregierung keine Kenntnisse darüber vor, dass
die UniCredit Group (UniCredit) im Vorfeld bereits weitere Stimmrechte an der
Commerzbank erworben hatte. Diese Information erreichte die
Bundesregierung erst während des sogenannten Bookbuilding-Verfahrens im Laufe des
Abends zu einem Zeitpunkt, zu dem die Transaktion wegen des
abgeschlossenen Platzierungsvertrages nicht mehr abgebrochen werden konnte.
4. Wie begründet die Bundesregierung den Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt,
warum wurden die Bundesanteile zu einem Kurs verkauft, der deutlich
unter dem durchschnittlichen Einstandskurs lag, und wie bewertet die
Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass im Zuge der neu
gewonnenen Profitabilität der Commerzbank mittelfristig auch zumindest der
Einstandskurs hätte erzielt werden können (plus 55,6 Prozent im letzten
Jahr und plus 170,7 Prozent in den letzten fünf Jahren), wodurch
finanzielle Verluste für den Steuerzahler zu vermeiden gewesen wären?
Vom FMS gewährte Stabilisierungsmaßnahmen sind nicht auf Dauer angelegt.
Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Beendigung der
Aktienbeteiligung an der Commerzbank werden daher durch die Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) bereits seit mehreren Jahren
geprüft. Seit dem Jahr 2021 hat sich die wirtschaftliche Situation der
Commerzbank stetig verbessert. Sie erweist sich wieder als stabiles und ertragsstarkes
Institut. Auf Basis einer Analyse mit Handlungsempfehlung der Finanzagentur
entschied der interministerielle Lenkungsausschuss am 3. September 2024
zugunsten einer Verringerung der Beteiligung des FMS an der Commerzbank in
einem ersten Schritt von 16,49 Prozent auf 12 Prozent.
Die Aktienkursentwicklung der Commerzbank war Teil dieser Analyse. Nach
der Erholung des Aktienkurses der Commerzbank von ca. 5 Euro Anfang 2021
auf knapp unter 16 Euro im Mai 2024 gab der Kurs in den Monaten vor der
Transaktion wieder leicht nach, zuletzt auf circa 13 Euro am 3. September
2024. In der Analyse der Finanzagentur für die Sitzung des interministeriellen
Lenkungsausschusses am 3. September 2024 wurden die Zielkurse der Aktie
der Commerzbank (CBK-Aktie) für die nächsten 12 bis 18 Monate von über 20
Aktienanalysten berücksichtigt. Alle Zielkurse lagen deutlich unter dem
rechnerischen Einstandskurs von rund 26 Euro. Zum Zeitpunkt der Entscheidung
des interministeriellen Lenkungsausschusses war ein Anstieg auf diesen Betrag
daher in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
Die Bundesregierung beteiligt sich grundsätzlich nicht an Prognosen zur
künftigen Kursentwicklung der CBK-Aktie. Aktienkurse sind nicht zuverlässig
prognostizierbar; die Kursentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für
die künftige Kursentwicklung und kann nicht extrapoliert werden. Allerdings
liegt nach Auskunft der Finanzagentur auch aktuell der mittlere Zielkurs der
Analysten bei 18,25 Euro und damit auch weiterhin deutlich unter dem
rechnerischen Einstandskurs. An einer etwaigen positiven Wertentwicklung der CBK-
Aktie wird der FMS aufgrund seiner bis auf Weiteres fortbestehenden
Beteiligung an der Commerzbank teilhaben.
Eine ergänzende Antwort zu dieser Frage kann wegen des Verweises auf ein als
Verschlusssache VS GEHEIM eingestuftes Dokument ebenfalls nur als „VS –
GEHEIM“ eingestuft erfolgen. Das in der ergänzenden Antwort in Bezug
genommene Dokument wurde für das gemäß § 10a Absatz 3 des
Stabilisierungsfondsgesetzes geheim tagende Bundesfinanzierungsgremium erstellt (zur
Begründung der Geheimhaltungsbedürftigkeit siehe die Ausführungen in der
Antwort zu Frage 1). Aus diesem Grund wird die ergänzende Antwort zu Frage 4
in eingestufter Form in die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
eingestellt.*
5. Plant die Bundesregierung den aktiven Verkauf der restlichen Anteile an
die UniCredit, und wenn ja, in welchem Zeitraum, und in welchem
Umfang, und wenn nein, wie plant sie mit dem verbliebenden Anteil von
12 Prozent grundsätzlich umzugehen?
Am 20. September 2024 hat der interministerielle Lenkungsausschuss den
Beschluss gefasst, bis auf Weiteres keine weiteren Commerzbank-Aktien des FMS
zu veräußern. Dies umfasst auch Veräußerungen im Rahmen etwaiger
Aktienrückkäufe durch die Commerzbank. Damit begleitet der FMS die auf
Eigenständigkeit ausgerichtete Strategie der Commerzbank.
6. Wieso wurde für die Veräußerung des Aktienpaktes das beschleunigte
Bookbuilding-Verfahren gewählt, wurden alternative Verfahren
diskutiert, und wenn ja, welche?
Für die Veräußerung stehen dem FMS nur solche Verfahren zur Verfügung, die
den EU-beihilferechtlichen Vorgaben entsprechen. In diesem Rahmen wurden
alternative Verfahrensarten und -schritte diskutiert. Die EU-Kommission
akzeptiert marktübliche Bookbuilding-Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung
der Erzielung des Marktpreises von Unternehmensanteilen. Beschleunigte
Bookbuilding-Verfahren (sogenannten ABB) werden seit vielen Jahren bei
Privatisierungen des Bundes genutzt, etwa bei der Privatisierung von Anteilen der
Deutschen Pfandbriefbank AG (pbb) durch den FMS und der Deutschen
Lufthansa AG durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Jüngst bediente
sich auch die KfW dieses Verfahrens beim Verkauf von Aktien der Deutschen
Telekom AG und der DHL Group AG.
Eine alternative Transaktionsstruktur ist der Verkauf kleiner Aktienmengen
über die Börse über einen gestreckten Zeitraum (sogenannten Dribble-out). Für
einen ABB als Verfahren zur Veräußerung eines ersten Aktienpakets sprach die
sofortige „Sicherung“ eines bestimmten Aktienkursniveaus, gegebenenfalls
unter Inkaufnahme eines geringen Abschlags zum aktuellen Marktpreis am
Veräußerungstag. Demgegenüber hätte ein zeitlich gestreckter Verkauf über die
Börse Kursrisiken für den FMS über einen längeren Zeitraum (mehrere
Monate) mit sich gebracht. In einer Gesamtabwägung, auch unter Berücksichtigung
anstehender Zinsentscheidungen seitens der Europäischen Zentralbank und
anderer Zentralbanken, entschied sich der interministerielle Lenkungsausschuss
für auf Anraten der Finanzagentur eine Veräußerung mittels ABB.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
7. Warum wurde beim Verfahren zur Veräußerung des Aktienpakets keine
Stückelung und somit eine breite Streuung der Anteile vorgenommen,
anstatt das Aktienpaket an nur einen Investor zu verkaufen?
Im Rahmen eines marktüblichen ABB-Verfahrens erfolgt eine
erlösmaximierende Zuteilung. In aller Regel folgt hieraus eine Zuteilung an eine größere
Zahl von Bietern, da üblicherweise kein Bieter im Rahmen eines ABB für das
gesamte angebotene Paket bietet. Für eine künstliche „Stückelung“ als
Vorabbedingung bei der Veräußerung des 4,49 Prozent Anteils des FMS an der
Commerzbank gab es keinen Anlass.
Eine vorgegebene Stückelung hätte ein schlechteres wirtschaftliches Ergebnis
erwarten lassen, da etwaige besonders interessierte und daher meistbietende
Investoren auf ein geringes Volumen hätten verwiesen werden müssen, während
das übrige Volumen an weniger interessierte und daher ggf. nur einen
geringeren Preis bietende Investoren hätte zugeteilt werden müssen. Bei einer
Stückelung droht daher eine Verfehlung des erzielbaren Marktpreises. Eine
Stückelung ist somit unwirtschaftlich.
Eine Stückelung wäre zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit eine
beihilferechtlich unzulässige Bedingung, die der beihilferechtlich erforderlichen
Erlösmaximierung zuwiderlaufen würde. Nach der Rechtsprechung des EuGH muss ein
Mitgliedstaat im Zweifelsfall eindeutig und anhand objektiver und
nachprüfbarer Nachweise belegen, dass er sich wie ein privater Verkäufer verhalten hat. Im
Fall der Stückelung würde ein solcher Nachweis kaum erbracht werden
können, weil ein privater Verkäufer das wirtschaftlich beste Ergebnis angestrebt
hätte. Soweit als Grund für die Stückelung angeführt werden würde, dass
einzelne, etwa aufgrund ihrer Branche (zum Beispiel Wettbewerber) oder ihrer
Staatsangehörigkeit unerwünschte Bieter vom Erwerb abgehalten (also
diskriminiert) werden sollen, oder dass eine bestimmte Geschäftsstrategie (zum
Beispiel Weiterführung der Mittelstandsfinanzierung; Erhalt der Selbständigkeit)
weiterverfolgt werden soll, oder sonstige Kriterien, die den Staat nur
anderweitig in seiner Eigenschaft als öffentliche Hand oder Träger öffentlicher Gewalt,
nicht in seiner Eigenschaft als Aktienverkäufer, betreffen (zum Beispiel
Stärkung Finanzplatz Frankfurt), erschienen diese gerade nicht als nach
Beihilferecht zulässige Ziele für Bedingungen, die auch ein privater Verkäufer
verfolgen würde. Eine Stückelung führt auch nicht zu einer dauerhaften Streuung der
Aktien: Die veräußerten Aktien sind jederzeit handelbar. Sie könnten daher von
den im Fall einer Stücklung zunächst erwerbenden institutionellen Investoren
unmittelbar an den Meistbietenden am Markt weiterveräußert werden. Im
Ergebnis wäre bei einer Stückelung also dasselbe Resultat wie bei einer
sofortigen Zuteilung an den Meistbietenden zu erwarten gewesen; allerdings wäre
dabei der entsprechende Handelsvorteil den in der Stückelung bedachten
Investoren anstatt dem FMS zugutegekommen.
8. Warum wurde – für den Fall, dass seitens der Bundesregierung bewusst
auch eine Konsolidierung im europäischen Bankensektor ermöglicht
werden sollte – darauf verzichtet, die gesamte noch ausstehende
Beteiligung strategischen Investoren in einer Tranche anzubieten, um so eine
zusätzliche Verkaufsprämie vereinnahmen zu können?
Es war nicht Gegenstand der Beschlussfassung des interministeriellen
Lenkungsausschusses am 3. September 2024, eine Konsolidierung im
Europäischen Bankensektor zu ermöglichen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass, laut
Medienberichten (
www.ft.com/content/27c44e68-eb8b-4448-892f-519cac1552fe
#comments-anchor), die potenzielle Verkaufsprämie durch einen
alternativen Verkauf an einen strategischen Investor zusätzlich über 100 Mio.
Euro hätte erwirtschaften können, hat die Bundesregierung eine eigene
Einschätzung zum potenziellen Erlös bei (alternativem) Verkauf ihres
Aktienpakets an einen strategischen Investor getroffen, wenn ja, wie
hoch beziffert sie diesen, und wenn nein, warum nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung wurde bei der Veräußerung des Aktienpaketes
an der Commerzbank in Höhe von 4,49 Prozent durch ein marktübliches ABB-
Verkaufsverfahren der zu diesem Zeitpunkt maximal mögliche Erlös für dieses
Paket erzielt. Eine zusätzliche „Verkaufsprämie“ ist für ein Paket von
begrenzter Größenordnung, das dem Käufer gerade keine strategische Kontrolle
vermittelt, nicht zu erwarten.
Die Alternative eines bilateralen Verkaufs an einen strategischen Investor
stellte sich nicht, da dem FMS für die Veräußerung nur solche Verfahren zur
Verfügung standen, die den EU-beihilferechtlichen Vorgaben entsprechen. Wird der
Preis von Kaufinteressenten in einem Bookbuilding-Verfahren unter Ansprache
und Beteiligung wesentlicher Marktteilnehmer festgelegt, erfolgt das Verfahren
zu Marktkonditionen und ist nicht als potenzielle Beihilfe bei der EU-
Kommission anzumelden und prüfen zu lassen. Veräußerungen nach Verhandlung mit
einem einzigen Interessenten oder einer Reihe ausgewählter Bieter müssten
dagegen in jedem Fall bei der EU-Kommission als potenzielle Beihilfe notifiziert
werden: Sie würden nicht die Kriterien erfüllen, die alle erfüllt sein müssten,
um eine staatliche Beihilfe an den Käufer auszuschließen: (1) Eine allen
Interessenten offenstehende, transparente Ausschreibung, die an keine weiteren
Bedingungen geknüpft ist, (2) eine Veräußerung an den Meistbietenden und (3)
den Umstand, dass die Bieter genug Zeit und ausreichende Informationen
erhalten müssen, um eine genaue Bewertung der Vermögenswerte vornehmen zu
können.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Rechtsgeschäfte,
die ohne vorherige Anmeldung bei der EU-Kommission Beihilfen gewähren,
zivilrechtlich wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB
i. V. m. Art. 108 Abs. 3 AEUV) nichtig. Die wirtschaftlichen und praktischen
Konsequenzen einer solchen Nichtigkeit (Rückabwicklung, Schadensersatz,
Klageverfahren usw.) wären weitreichend und schwerwiegend. Der
Reputationsschaden für den Bund als Kapitalmarktteilnehmer wäre in diesem Szenario
enorm.
10. Wann, und durch wen innerhalb der Bundesregierung wurde die
Entscheidung zum Verkauf des Aktienpakets getroffen?
Des § 4 Absatz 1 Satz 2 des Stabilisierungsfondsgesetzes entscheidet der
interministerielle Lenkungsausschuss auf Vorschlag der Finanzagentur über alle
wesentlichen Fragen zu Maßnahmen des FMS. Ihm gehören derzeit neben den
Vertretern von drei Ressorts (Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Florian
Toncar für das BMF, Staatssekretär Sven Giegold für das BMWK und
Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck für das BMJ) sowie des Bundeskanzleramtes
(Abteilungsleiter Dr. Steffen Meyer) auch Ministerpräsident a. D. Dieter
Althaus als stimmberechtigter Vertreter der Länder sowie als beratende Mitglieder
die Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, Sabine Mauderer, sowie das
Vorstandsmitglied der KfW, Bernd Loewen, an. Die Ressortvertreter können
sich in den Sitzungen des Lenkungsausschusses vertreten lassen.
Der interministerielle Lenkungsausschuss fasste am 3. September 2024 den
Beschluss, die Beteiligung des FMS an der Commerzbank von 16,49 Prozent auf
12 Prozent zu reduzieren. Der Beschluss über die geplante Reduzierung der
Beteiligung wurde unverzüglich öffentlich gemacht.
11. Welche strategischen Überlegungen hinsichtlich des Käufers wurden im
Vorfeld getroffen?
Politische oder strategische Erwägungen, die ein privater Verkäufer nicht
anstellen würde, sind bei einer Privatisierung durch eine staatliche Stelle wie den
FMS unzulässig. Nach der Verwaltungspraxis der EU-Kommission kann eine
Beihilfe bei einer Privatisierung nur ausgeschlossen werden, wenn diese
transparent und für alle wesentlichen Kapitalmarktteilnehmer offen ist, die
Teilnahme nicht an unzulässige Bedingungen geknüpft wird, und wenn die Aktien
an den oder die Meistbietenden zugeteilt werden. Ergänzend wird auf die
Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Welche Strategie hat die Bundesregierung, um den Bankstandort
Deutschland europaweit und weltweit wettbewerbsfähig zu machen, und
welche Strategie verfolgt die Bundesregierung mit dem Verkauf des
Aktienpakets im Hinblick auf den Bankstandort Deutschland und die
Sicherstellung der ständigen Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft?
Die Bundesregierung setzt sich für einen leistungsstarken deutschen
Bankensowie Kapitalmarkt ein, der durch Wettbewerb und Vielfalt der
Geschäftsmodelle geprägt ist und von den Vorzügen des Europäischen Binnenmarktes
profitieren kann.
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode eine Vielzahl von
Initiativen auf den Weg gebracht, die den Finanz- und Bankenstandort Deutschland
stärken: Dies betrifft u. a. das Zukunftsfinanzierungsgesetz I und II zur
Verbesserung der Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen des Finanzplatzes, die
Prüfung von Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Belastungen für Banken, die
geplante Aufhebung des Betriebsausgabenabzugsverbots bei der Bankenabgabe
sowie die Reform der privaten Altersvorsorge. Die erfolgreiche Bewerbung für
die Ansiedlung der EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA) in
Frankfurt am Main unterstreicht die Attraktivität des Finanzplatzes
Deutschland auch für Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
Die Beteiligung an der Commerzbank AG wurde während der
Finanzmarktkrise 2008/2009 im Rahmen einer Stabilisierungsmaßnahme durch den FMS
erworben. Es ist geboten, sich von Stabilisierungsmaßnahmen zu gegebener Zeit
auch wieder zu trennen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die laut Medienberichten bestehende
Gefahr, dass durch den Verkauf des Aktienpakets an einen ausländischen
Investor die ständige Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft in
bestimmten Situationen in Gefahr geraten kann oder zumindest von
Gegebenheiten abhängig werden, die nicht mehr in deutschem Einfluss
stehen (
www.tagesschau.de/wirtschaft/commerzbank-unicredit-bund-10
2.html), und wie kann im Zusammenhang mit einem Verkauf eine solche
Situation verhindert werden?
Den Finanzplatz Deutschland kennzeichnet im Bankenbereich mit dem Drei-
Säulen-System bestehend aus Privatbanken, Sparkassen und Landesbanken
sowie den Kreditgenossenschaften eine hohe Wettbewerbsdichte. Gemäß
aktuellen Zahlen der Deutschen Bundesbank sind in Deutschland derzeit rund 1 400
Kreditinstitute tätig, die mit ihren differenzierten Geschäftsmodellen und
breiten Produkt- und Dienstleistungsangeboten die bestehenden Kundenbedürfnisse
im Markt abdecken. Die Beteiligung ausländischer, insbesondere in der
Europäischen Union ansässiger Investoren ist dabei keine Seltenheit. Die
Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verkauf eines Aktienpakets
im Umfang von 4,49 Prozent der Aktien der Commerzbank AG zu einer
Schwächung im Sinne der Fragestellung führen könnte.
14. Gab es politische Weisungen (Befürwortung oder Ablehnung) der
Bundesregierung oder der ihr unterstehenden Organisationseinheiten wie
dem interministeriellen Lenkungsausschuss (nach § 4 des
Stabilisierungsfondsgesetzes (StFG)) an die Finanzagentur zu einer möglichen
Veräußerung des Gesamtpakets an eine ausländische Bank, und wenn
nein, warum waren vorgenannte Akteure auf die Veräußerung des
Gesamtpakets nicht vorbereitet?
Der interministerielle Lenkungsausschuss fasste am 3. September 2024 den
Beschluss, die Beteiligung des FMS an der Commerzbank durch eine
Veräußerung im Rahmen eines ABB von 16,49 Prozent auf 12 Prozent zu reduzieren.
Weisungen in Bezug auf eine Veräußerung oder Nichtveräußerung an eine
ausländische Bank gab es nicht; eine Bevorzugung oder Benachteiligung von
Bietern, etwa aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit beziehungsweise ihres Sitzes in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, wäre wie dargelegt nicht
diskriminierungsfrei und daher beihilferechtlich auch nicht zulässig gewesen.
15. Welchen Austausch gab es während des Verkaufsprozesses zwischen
Vertretern der Bundesregierung und den ihr unterstellten
Organisationseinheiten mit den ausführenden Akteuren des Verkaufs aufseiten der
Finanzagentur sowie der ausführenden Bank J. P. Morgan vom Abend des
10. September 2024 bis zum Vormittag des 11. September 2024 (bitte
nach Bundesministerium, Organisationseinheit, Gesprächspartnern,
Uhrzeiten und Gesprächsinhalten aufführen)?
Im Zeitraum zwischen dem 10. September 2024 gegen 17.00 Uhr und dem 11.
September 2024 gegen 1.15 Uhr gab es mehrfachen Austausch zwischen den
für die Begleitung der Transaktion zuständigen Vertretern des
Bundesministeriums der Finanzen (VII C, VII C 4) und den ausführenden AktEuroen des
Verkaufs auf Seiten der Finanzagentur. Dabei wurde jeweils über den aktuellen
Stand des Bookbuilding-Verfahrens berichtet:
10. September 2024, gegen 17.00 Uhr: Telefonat zwischen Vertretern der
Fachebene des Bundesministeriums der Finanzen (VII C, VII C 4) und der
Finanzagentur dazu, auf Grundlage der Bankenauktion die J.P. Morgan SE und die
Goldman Sachs Europe SE als Joint Bookrunner zu mandatieren.
10. September 2024, gegen 19.30 Uhr, 20 Uhr, 21.40 Uhr, 22.40 Uhr:
Telefonate zwischen Vertretern der Fachebene des Bundesministeriums der Finanzen
und der Finanzagentur zum Stand des Bookbuildings.
10. September 2024, gegen 23.50 bis 0.00 Uhr: Austausch zwischen Vertretern
der Fachebene des BMF und der Finanzagentur zum Ergebnis des
Bookbuildings und zum Entwurf der Pressemitteilung der Finanzagentur
11. September 2024, gegen 1.15 Uhr: Information der Finanzagentur an die
Fachebene des Bundesministeriums der Finanzen über das Closing.
Zwischen Vertretern der Bundesregierung und J.P. Morgan gab es in dem in der
Frage genannten Zeitrahmen keinen Austausch.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Einstieg der
UniCredit bei der Commerzbank nach Aussage von CEO Andrea Orcel
schon länger „kein Geheimnis“ war (siehe: Handelsblatt vom 16.
September 2024, S. 4), wieso zeigte sich die Bundesregierung laut
Presseinformationen im Nachgang überrascht vom Verkauf des gesamten Pakets
an nur einen Investor (siehe
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundesregier
ung-erreicht-ihr-ziel-mit-commerzbank-aktien-nicht-19982912.html)?
Dass die UniCredit grundsätzlich Interesse an der Commerzbank haben könnte,
ist bereits seit Längerem öffentlich bekannt. Wie geschildert hat die
Bundesregierung nach Start des Bookbuilding-Verfahrens erfahren, dass die UniCredit
bereits circa 4,7 Prozent des Commerzbank-Aktienkapitals erworben hatte.
a) Fanden im Vorfeld des Verkaufs Gespräche mit dem CEO Andrea
Orcel bzw. anderen Entscheidungsträgern der UniCredit und
beteiligten Akteuren der Bundesregierung zum Einstieg der UniCredit bei der
Commerzbank statt?
Wie in der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am
25. September 2024 erläutert, gab es am 4. September 2024 um 12 Uhr und am
Abend des 10. September 2024 um 20.13 Uhr jeweils ein kurzes Telefonat
zwischen Marion Höllinger (Sprecherin der Geschäftsführung, UniCredit Bank
GmbH) und dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Florian Toncar. In dem
Gespräch am 4. September wurden Fragen in Bezug auf die Pressemitteilung
der Finanzagentur vom Vortag angesprochen und UniCredit wurde an die
Finanzagentur verwiesen. In dem Gespräch am 10. September wurde der
Bundesregierung (nachdem das ABB bereits unumkehrbar getestet worden war)
mitgeteilt, dass eine weitere Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank bestehe
und ihr Anteil im Zuge des ABB auf insgesamt rund 9 Prozent ansteigen
werde. Im Übrigen gab es zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern
von UniCredit im Vorfeld der Transaktion keine Kontakte im Sinne der
Fragestellung.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 31 des Abgeordneten Christian Leye auf Bundestagsdrucksache
20/13317 sowie auf die Mündliche Frage 18 des Abgeordneten Matthias Hauer,
Plenarprotokoll 20/193 verwiesen.
b) Wenn ja, mit wem wurden die Gespräche geführt, und was waren die
Ergebnisse (bitte nach Bundesministerium, Organisationseinheit,
Gesprächspartnern, Uhrzeiten und Gesprächsinhalten aufführen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen.
17. Welche Informationen lagen dem Interministeriellen Lenkungsausschuss
unter Vorsitz von Finanzstaatssekretär Florian Toncar vor, und wie
reagierte dieser im Vorfeld des Verkaufs hierauf?
Der § 4 Absatz 1 Satz 2 des Stabilisierungsfondsgesetzes entscheidet der
interministerielle Lenkungsausschuss auf Vorschlag der Finanzagentur über
wesentliche Angelegenheiten des Finanzmarktstabilisierungsfonds. Dementsprechend
lag allen Mitgliedern des interministeriellen Lenkungsausschusses für deren
Entscheidung am 3. September 2024 eine Analyse mit Entscheidungsvorschlag
der Finanzagentur vor. Diese wurde in der Sitzung des Lenkungsausschusses
am 3. September 2024 diskutiert und im Anschluss wurde der von der
Finanzagentur veröffentlichte Beschluss gefasst.
18. Warum hat die Finanzagentur laut deren Sprecherin erst kurz vor dem
Closing davon erfahren, dass die UniCredit bereits eine
Aktienbeteiligung in Höhe von 4,5 Prozent an der Commerzbank hält, und welche
Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob hier ein
Kontrollverlust über Verfahren und Handlungen bei der Finanzagentur
vorliegt (bitte begründen)?
Der Finanzagentur und dem Bundesministerium der Finanzen lagen zum
Zeitpunkt des Abschlusses des Platzierungsvertrags am 10. September 2024 gegen
17.30 Uhr keine Kenntnisse darüber vor, dass die UniCredit bereits verdeckt
eine Position an der Commerzbank aufgebaut hatte (siehe auch Antworten zu
den Fragen 3 und 16). Diese Information war zu diesem Zeitpunkt auch nicht
öffentlich bekannt.
Die Sprecherin der Geschäftsführung der UniCredit Bank GmbH, Frau
Höllinger, hat die bereits bestehende Position der UniCredit an der Commerzbank
gegenüber dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Toncar erstmals am 10.
September 2024 gegen 20.13 Uhr – und somit erst während des nach Abschluss
des Platzierungsvertrages schon unumkehrbar laufenden Bookbuilding-
Verfahrens –telefonisch offengelegt. Diese Information hat das Bundesministerium
der Finanzen unverzüglich an die Finanzagentur weitergegeben. Ein
Kontrollverlust über Verfahren oder Handlungen bei der Finanzagentur bestand daher
nicht.
19. Welche Gründe haben für die Auswahl der US-amerikanischen
Investmentbanken J. P. Morgan und Goldman Sachs als Berater für den
Verkauf gesprochen?
Zur Durchführung des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens wurden die
Goldman Sachs Europe SE (Goldman Sachs) und die J.P. Morgan SE als
sogenannten Joint Bookrunner – nicht als Berater – mandatiert. Die Auswahl als
Joint Bookrunner erfolgte ausschließlich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten:
Eine größere Zahl von Banken gab am 10. September 2024 im Rahmen einer
marktüblichen Bankenauktion Angebote zur Durchführung des ABB ab.
Wesentliches Entscheidungskriterium war der von den Auktionsbanken
garantierte Mindestabnahmepreis (sogenannten Backstop-Preis). Goldman Sachs SE
und J.P. Morgan SE boten den höchsten Backstop-Preis.
20. Welche Überlegungen zur Präsenz am Bankenplatz München und am
Finanzplatz Frankfurt am Main wurden von J. P. Morgan getroffen?
J.P. Morgan SE war ausschließlich als Bookrunner mandatiert. Überlegungen
im Sinne der Fragestellung sind keine relevanten Entscheidungskriterien für
den Bookbuilding-Prozess. Dieser findet ausschließlich auf der Grundlage der
Wirtschaftlichkeit der Gebote statt (siehe Antwort zu Frage 19).
Im Rahmen des Beratungsmandats des FMS mit der J.P. Morgan Securities plc
(siehe Antwort zu Frage 21) wurde auch das Thema „Finanzstandort
Deutschland“ thematisiert, eine Abwägung zwischen den beiden genannten
Bankenplätzen hat aber keine Rolle gespielt.
21. Wann genau wurden die beiden Investmentbanken eingebunden bzw.
mandatiert?
Zur Durchführung der Transaktion erfolgte die Mandatierung der Goldman
Sachs Europe SE und der J.P. Morgan SE auf Basis einer marktüblichen
Bankenauktion am 10. September 2024 mit Abschluss des Platzierungsvertrages um
ca. 17.30 Uhr.
Unabhängig hiervon besteht seit dem 3. Dezember 2021 ein Beratungsmandat
des FMS mit der J.P. Morgan Securities plc zur Veräußerung der Beteiligung an
der Commerzbank.
22. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass laut Medienberichten eine
der beiden Investmentbanken sowohl als Berater für die Finanzagentur
als auch die UniCredit tätig war, und wenn nein, wie beurteilt die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Vorhandensein möglicher
Interessenkonflikte (siehe
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/uni
credit-und-commerzbank-die-einladung-des-bundes-kam-von-j-p-morga
n-19990511.html)?
Sowohl im Rahmen der Mandatierung für das Beratungsmandat als auch im
Rahmen der Bankenauktion (siehe Antwort zu Frage 19) wurden jeweils
Interessenkonflikte durch die Finanzagentur abgefragt und es wurde seitens der
mandatierten Unternehmen ausdrücklich bestätigt, dass solche nicht bestehen.
23. Welche Rechtsberater waren in die Vorbereitung und Durchführung des
Verkaufs der Anteile eingebunden (bitte die jeweiligen Kanzleien genau
nennen)?
Als Rechtsberater des FMS war die Kanzlei Sullivan & Cromwell LLP
mandatiert.
24. Wurde Bundeskanzler Olaf Scholz im Vorfeld über den geplanten
Verkauf der Anteile informiert, wenn ja, wann wurde er informiert, und
welche Inhalte hatte das Dossier, und wenn nein, warum nicht?
25. War der Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Jörg Kukies, mit dem
Ablauf und dem Gesamtvorhaben vertraut, und wenn ja, inwiefern und
hierein in welcher Form und welchem Ausmaß war er involviert?
26. Aus welchem Grund war Staatssekretär Jörg Kukies in den operativen
Verkaufsprozess nicht eingebunden?
Die Fragen 24 bis 26 werden zusammen beantwortet.
Der interministerielle Lenkungsausschuss nach § 4 des
Stabilisierungsfondsgesetzes hat den Grundsatzbeschluss zum Verkauf eines ersten Aktienpakets am
3. September 2024 gefasst. Staatssekretär Dr. Jörg Kukies und der
Bundeskanzler wurden in regelmäßigen Abständen mündlich über das Gesamtvorhaben und
am 3. September 2024 im Nachgang zur Sitzung schriftlich über die
Entscheidung des interministeriellen Lenkungsausschusses, den Bundesanteil zu
reduzieren, informiert. Die Finanzagentur veröffentlichte am selben Tag eine
Pressemeldung hierzu.
Die Finanzagentur wurde vom interministeriellen Lenkungsausschuss
beauftragt, den in der Sitzung am 3. September 2024 gefassten Beschluss
umzusetzen und einen transparenten, diskriminierungsfreien und marktschonenden
Prozess durchzuführen. Bei der Vorbereitung des Prozesses wurde die
Finanzagentur sowohl rechtlich als auch von Kapitalmarktseite von Spezialisten im Markt
beraten. Eine Einbindung des interministeriellen Lenkungsausschusses oder
einzelner Personen des Bundeskanzleramts, einschließlich Staatssekretär
Dr. Jörg Kukies, in den operativen Verkaufsprozess war dabei zu keiner Zeit
vorgesehen und hat auch nicht stattgefunden. Dies entspricht dem seit vielen
Jahren bei vergleichbaren Transaktionen praktizierten Vorgehen.
27. Wurde vor oder während des Verkaufs auf die Expertise von Mitarbeitern
der Arbeitsebene im Bundeskanzleramt oder in den Bundesministerien
zurückgegriffen (wenn ja, bitte die Organisationseinheit der Mitarbeiter
sowie die jeweilige Themenbefassung nennen)?
Der Verkauf erfolgte durch die Finanzagentur; zu zwei festgelegten
Zeitpunkten fand eine Abstimmung mit der Fachebene des Bundesministeriums der
Finanzen (UAL VII C, Referat VII C 4) statt: Zum Start der Bankenauktion und
der Ansprache potenzieller Investoren (sogenannten Wall-Crossing) und zur
Auswahl der Bookrunner als Ergebnis der Bankenauktion (siehe auch Antwort
zu Frage 15). Beschäftigte des Bundeskanzleramtes oder anderer
Bundesministerien waren nicht eingebunden.
28. Wurden die zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Europäische
Zentralbank, in den Verkaufsprozess eingebunden oder zumindest
informiert, und wenn ja, inwieweit?
Die für die Commerzbank zuständige Bankaufsichtsbehörde ist die
Europäische Zentralbank. Die zuständigen Aufsichtsbehörden waren nicht in den
Verkaufsprozess eingebunden und wurden auch nicht informiert. Der Bund muss
bei einer derartigen Transaktion wie ein privater Eigentümer handeln, es wird
auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Einen etwaigen Zugang zu
aufsichtsrechtlichen Informationen darf sich die Bundesregierung dabei nicht zunutze
machen.
29. War das Management der Commerzbank über den geplanten Verlauf
informiert, und wenn ja, wann fanden die Gespräche hierüber statt und mit
wem genau?
Die Entscheidung des interministeriellen Lenkungsausschusses zur
Reduzierung der Beteiligung an der Commerzbank wurde in einer Pressemitteilung der
Finanzagentur am 3. September 2024 veröffentlicht. Sodann veröffentlichte die
Finanzagentur am 10. September eine weitere Pressemitteilung, in der diese
u. a. Transaktionstag und Transaktionsvolumen bekannt gab. Über diese
Pressemitteilungen hinaus ist das Management der Commerzbank von Seiten der
Bundesregierung über den geplanten Verlauf nicht vorab informiert worden.
30. Sind nach dem jüngsten Verkauf von Aktien aus dem
Beteiligungsportfolio Gespräche mit dem Management der UniCredit geplant, und wenn ja,
welche Inhalte plant die Bundesregierung zu adressieren, und zu
welchem Zeitpunkt sollen Gespräche stattfinden, wie positioniert sich die
Bundesregierung zu der Aussage von Andrea Orcel gegenüber der
italienischen Zeitung „Il Messaggero“ vom 19. September 2024, dass eine
feindliche Übernahme der Commerzbank keine Option sei?
Gespräche über einen potenziellen Zusammenschluss zweier
privatwirtschaftlicher Unternehmen sind Aufgabe der jeweiligen Organe dieser Unternehmen.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Gespräche mit dem Management der
UniCredit. Die Aussage von Andrea Orcel gegenüber der italienischen Zeitung
„Il Messagero“ vom 19. September 2024 hat die Bundesregierung zur Kenntnis
genommen. Sie ist ihrerseits der Auffassung, dass eine feindliche Übernahme
keine sinnvolle Option ist und nicht verfolgt werden sollte.
31. Gibt es in diesem Zusammenhang Überlegungen, einen weiteren Verkauf
von Aktien davon abhängig zu machen, dass im Zuge der Strukturierung
des Zusammenschlusses eine rechtlich eigenständige deutsche Einheit
bestehend aus HypoVereinsbank (HVB) und Commerzbank entsteht,
sodass für diesen Teil der Gruppe eine Notierung an einer Deutschen Börse
als Aktiengesellschaft möglich wäre?
Der interministerielle Lenkungsausschuss hat am 20. September 2024
beschlossen, dass der FMS nach der am 10./11. September 2024 durchgeführten
Teilveräußerung von Anteilen der Commerzbank bis auf Weiteres keine weiteren
Anteile veräußern wird. Weitere Beschlüsse werden zu gegebener Zeit getroffen.
32. Sieht die Bundesregierung – aufgrund des von der „FAZ“ (siehe
www.fa
z.net/aktuell/wirtschaft/bundesregierung-erreicht-ihr-ziel-mit-commerzba
nk-aktien-nicht-19982912.html) berichteten Sachverhalts, dass die Uni-
Credit Fristen so genutzt hat, dass die Bundesregierung bis zuletzt über
die Absichten der Bank im Unklaren blieb – Handlungsbedarf
hinsichtlich der im Wertpapierhandelsgesetz genannten Offenlegungspflichten?
Die Mitteilungspflichten bei Erwerb oder Veräußerung einer bedeutenden
Beteiligung sind EU-weit durch die Transparenzrichtlinie 2004/109/EG
harmonisiert. Dies betrifft auch die Mitteilungsfrist. Die in dem FAZ-Artikel genannte
Mitteilungsfrist („unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen“)
folgt der Vorgabe in der Transparenzrichtlinie. Die Bundesregierung geht
derzeit nicht davon aus, dass eine Verkürzung der Mitteilungsfrist den Aufbau von
Positionen bei zeitkritischen Sachverhalten effektiv früher erkennbar machen
würde, da insbesondere Derivatepositionen in einem relevanten Umfang auch
sehr kurzfristig aufgebaut werden können.
Die Richtlinie sieht als niedrigste Meldeschwelle das Erreichen, Über- oder
Unterschreiten von 5 Prozent der Stimmrechte vor. Deutschland erfüllt die
Vorgaben der Transparenzrichtlinie, hat jedoch für Stimmrechte aus Aktien in § 33
Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes festgelegt, dass bereits das Erreichen,
Überschreiten oder Unterschreiten von 3 Prozent der Stimmrechte eine
Mitteilungspflicht auslöst. Insoweit sind die Meldepflichten in Deutschland strenger
als in anderen Europäischen Mitgliedstaaten. Diesen Umsetzungsspielraum
lässt die Transparenzrichtlinie den Mitgliedstaaten ausdrücklich zu.
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob für die Mitteilungspflichten beim Halten
von Instrumenten (§ 38 Wertpapierhandelsgesetz) und bei Zusammenrechnung
(§ 39 Wertpapierhandelsgesetz) ebenfalls eine zusätzliche Meldeschwelle bei
3 Prozent festgelegt werden sollte. Derzeit liegt insoweit die niedrigste
Meldeschwelle entsprechend der EU-Vorgaben bei 5 Prozent.
II) Bedeutung des Verkaufs für den Finanzplatz Deutschland
33. Sieht die Bundesregierung durch den Verkauf des Aktienpakets als
Ganzes die Möglichkeit einer Schwächung des Finanzplatzes Deutschland?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
34. Warum wurde beim Verkauf des Aktienpakets zur Förderung der
Aktienkultur in Deutschland nicht gezielt ein höherer Streubesitz angestrebt,
etwa durch einen diskreten, schrittweisen Verkauf kleinerer Pakete, und
was sprach aus Sicht der Bundesregierung für das beschleunigte
Bookbuilding-Verfahren und den Paketverkauf an nur einen Investor?
Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. Die „Förderung der
Aktienkultur“ wäre in diesem Zusammenhang eine beihilferechtlich
unzulässige Erwägung, sofern daraus ein niedrigerer Verkaufserlös resultieren würde.
35. Was würde eine Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit –
angesichts ihrer Rolle als einer der wichtigsten Mittelstands-Finanzierer
in Deutschland – für die Kreditversorgung des Mittelstands bedeuten?
36. Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang für die Außenhandelsfinanzierung der deutschen Wirtschaft, in
welcher die Commerzbank ebenso über eine starke Marktposition
verfügt?
Die Fragen 35 und 36 werden zusammen beantwortet.
Die Fragen beziehen sich auf ein hypothetisches Szenario. Die
Kreditversorgung und Außenhandelsfinanzierung hängen von einer Vielzahl von Faktoren
ab, auf die die Bundesregierung nur einen begrenzten Einfluss hat und die
daher nicht prognostiziert werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 13 verwiesen.
37. Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu dem
Argument, dass sich Geschäftsbanken in krisenbehafteten Phasen
typischerweise auf ihre Heimatmärkte konzentrieren (Quelle: Giannetti, M., &
Laeven, L. (2012). Flight Home, Flight Abroad, and International Credit
Cycles. American Economic Review, 102(3), 219–224.), und sieht die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefahr einer besonderen
Schwächung der Kredit- und Außenhandelsfinanzierung am Standort
Deutschland in Krisenzeiten?
Die angeführte Studie bezieht sich auf internationale Daten zu syndizierten
Krediten und bildet damit nur einen kleinen Ausschnitt des gesamten
Kreditmarkts in Deutschland ab. Ferner ist kein Bezug der Studie zu
Außenhandelsfinanzierungen erkennbar. Dessen ungeachtet ist die Sicherstellung der
Kreditversorgung und der Außenhandelsfinanzierung in Deutschland aus Sicht der
Bundesregierung ein bedeutendes finanzpolitisches Ziel.
38. Welche Beschäftigungseffekte erwartet die Bundesregierung bei einer
möglichen Übernahme durch die UniCredit, wie bewertet die
Bundesregierung das Risiko, dass wie im Fall der Übernahme der damaligen
HVB (HypoVereinsbank) durch die UniCredit im Jahr 2005 auch bei der
Commerzbank in den Folgejahren bis zu 50 Prozent der Arbeitsplätze
verloren gehen, welche Verlagerung von Arbeitsplätzen insbesondere an
den Standort Mailand/Rom wird erwartet, und sind vor diesem
Hintergrund Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern der Bank geplant?
Die Fragen beziehen sich auf ein hypothetisches Szenario. Mögliche
Beschäftigungseffekte hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die die
Bundesregierung keinen Einfluss hat und die daher nicht prognostiziert werden
können.
Die Bundesregierung steht mit Arbeitnehmervertretern der Commerzbank in
Kontakt.
39. Wurde vorab antizipiert, mit welcher Quote von Abgängen im
derzeitigen Management in diesem Fall zu rechnen wäre („Change-of-Control“-
Klauseln), und welche Folgen hätte dies für den Finanzplatz
Deutschland?
Die Frage bezieht sich auf ein hypothetisches Szenario. Entwicklungen im
Management der Commerzbank hängen von Faktoren ab, auf die die
Bundesregierung keinen Einfluss hat und die daher von der Bundesregierung nicht
prognostiziert werden können. Da sich die Veräußerung von Aktien durch den FMS auf
einen Anteil von 4,49 Prozent des Grundkapitals der Commerzbank beschränkt
hat, dürften Change-of-Control-Klauseln in diesem Zusammenhang aus Sicht
der Bundesregierung nicht relevant sein.
40. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass in Zukunft hohe
Mittelabflüsse an den Mutterkonzern dringend erforderliche Investitionen
am Standort Deutschland verhindern?
Die Frage bezieht sich auf ein hypothetisches Szenario. Mögliche
Entwicklungen im Sinne der Fragestellung hängen von Faktoren ab, auf die die
Bundesregierung keinen Einfluss hat und die daher von der Bundesregierung nicht
prognostiziert werden können. In Deutschland ist eine Vielzahl von starken
inländischen, Europäischen und internationalen Banken tätig, die die
Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft sicherstellen und dadurch Investitionen
ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
III) Auswirkungen auf die Finanzstabilität
41. Gab es im Vorfeld des Verkaufs Gespräche mit der europäischen oder
deutschen Finanzaufsicht (EZB/Deutsche Bundesbank/BaFin), und wenn
ja, mit wem wurden diese Gespräche geführt, und welche Ergebnisse
liegen aus diesen Gesprächen vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
42. Welche strukturelle Bedeutung hätte im Urteil der Bundesregierung ein
neues Institut, das bei einem Zusammenschluss von UniCredit und
Commerzbank entstehen würde, für das europäische Finanzsystem?
Die Frage bezieht sich auf ein hypothetisches Szenario. Mögliche strukturelle
Auswirkungen im Sinne der Fragestellung hängen von Faktoren ab, auf die die
Bundesregierung keinen Einfluss hat und die daher nicht prognostiziert werden
können.
43. Welche Auswirkungen hätte der Zusammenschluss auf mögliche
Ansteckungsrisiken im Finanzsystem, erwartet die Bundesregierung
Auswirkungen auf die Finanzstabilität und den Wettbewerb im Bankensektor
durch einen potenziellen Zusammenschluss von Commerzbank und Uni-
Credit, und wenn ja, welche (bitte jeweils für den nationalen und den
europäischen Bankensektor darlegen)?
Die Frage bezieht sich auf ein hypothetisches Szenario. Mögliche
Auswirkungen auf die Finanzstabilität und den Wettbewerb im Sinne der Fragestellung
hängen von Faktoren ab, auf die die Bundesregierung keinen unmittelbaren
Einfluss hat und die von ihr daher nicht prognostiziert werden können.
44. Welche Folgen ergeben sich für das Kreditgeschäft der Commerzbank
dadurch, dass ein Zusammenschluss mit der UniCredit die Entstehung
einer global systemrelevanten Bank (G-SIB) bedeuten würde?
Die Frage bezieht sich auf ein hypothetisches Szenario. Mögliche
Auswirkungen auf das Kreditgeschäft im Sinne der Fragestellung hängen von Faktoren ab,
auf die die Bundesregierung keinen Einfluss hat und die daher nicht
prognostiziert werden können.
45. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund aus
makroprudenzieller Sicht den erforderlichen Kapitalpuffer der konsolidierten
Bank, und welche Effekte würden sich in Deutschland für die
Kreditvergabe aufgrund des höheren Kapitalbedarfs ergeben?
Die Frage bezieht sich auf ein hypothetisches Szenario. Mögliche
Auswirkungen auf erforderliche Kapitalpuffer im Sinne der Fragestellung hängen von
verschiedenen Faktoren, zum Beispiel der Geschäftsausrichtung eines fusionierten
Instituts, ab, die nicht prognostiziert werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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