Deutscher Bundestag Drucksache 20/13506
20. Wahlperiode 21.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13199 –
Öffentliche Auftragsvergabe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der öffentlichen Auftragsvergabe kommt aus Sicht der Fragestellenden eine
Vorbildfunktion bei der Gestaltung von Wirtschaftsbeziehungen zu.
Angesichts des Volumens der öffentlichen Auftragsvergabe ist sie zudem ein
bedeutender Wirtschaftsfaktor.
Öffentliche Mittel sollten aus Sicht der Fragestellenden nur an Unternehmen
fließen, die sozialen und ökologischen Standards gerecht werden. Dies
umfasst beispielsweise die Tarifgebundenheit des Auftragnehmers, Equal Pay,
Nachhaltigkeitsbemühungen und die Einhaltung von fairen Lieferketten. Die
Fragestellenden sind der Auffassung, dass öffentliche Mittel vorrangig an
privatwirtschaftliche Auftragnehmer gehen sollten, die tarifgebunden sind.
Öffentliche Mittel, die sich auch aus Steuergeldern von Tarifbeschäftigten
speisen, dürfen nicht bei Betrieben landen, die nicht nach Tarif zahlen und das
Tarifvertragssystem unterlaufen.
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der
öffentlichen Auftragsvergabe in den Jahren 1993, 1998, 2003, 2008, 2013,
2018, 2023 (bitte im Gesamten darstellen sowie unterscheiden nach
a) Vergaben ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte,
b) Vergaben der Kommunen, der Länder, des Bundes,
c) offenen Verfahren, nichtoffenen Verfahren, beschränkten
Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben bzw. freihändigen Verfahren,
d) den verschiedenen Leistungsarten Bauen, Lieferungen und
Dienstleistungen,
e) Betriebsgröße der Auftragnehmer)?
Vorbemerkung der Bundesregierung: Eine statistische Datenerhebung zum
Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland findet erst seit
Einführung der Vergabestatistik statt. Diese hat den operativen Betrieb im Oktober
2020 aufgenommen, für komplette Berichtsjahre liegen aufbereitete und
plausibilisierte Daten, bislang für 2021 und 2022, vor. Für den Zeitraum Oktober bis
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 18. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dezember 2020 liegen nur Teildaten vor. Statt für 2023 werden im folgenden
daher Angaben zum Berichtsjahr 2022 gemacht. Die Vergabestatistik erfasst
allerdings keine Daten zu Teilfrage 1e. Erfasst wird nur, ob die Vergabe an
kleinste/kleine/mittlere Unternehmen (KMU) ging oder nicht. Die
Vergabestatistik ist über ihre Auskunftspflicht grundsätzlich als Vollerhebung aller
öffentlichen Aufträge und Konzessionen ab Überschreiten von 25.000 Euro
Zuschlagswert (ohne Umsatzsteuer) auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland angelegt (vgl. Vergabestatistikverordnung – VergStatVO). Eine
Vollständigkeit der Daten der Vergabestatistik ist jedoch noch nicht gegeben, da es
Hinweise darauf gibt, dass nicht alle Auftraggeber alle Vergaben gemeldet haben.
Unter 25.001 Euro sind freiwillige Meldungen ab einem Nettoauftragswert von
1.001 Euro möglich. Meldungen mit einem Nettoauftragswert von weniger als
1.001 Euro werden von Statistischen Bundesamt nicht verarbeitet. Ebenfalls
nicht erfasst werden öffentliche Aufträge und Konzessionen deutscher
Vergabestellen im Ausland (z. B. von einer Deutschen Botschaft im Ausland).
Für die Jahre 2003, 2008, 2013 und 2018 liegen der Bundesregierung nur
Teildaten vor, die auf Daten beruhen, die der Bundesregierung von öffentlichen
Auftraggebern zur Verfügung gestellt wurden (verfügbar unter
www.bmwk.de/
Redaktion/DE/Textsammlungen/Wirtschaft/eu-statistik.html). Sie erheben
keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für die Jahre 1993 und 1998 liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Zu Frage 1a:
Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe bei Vergaben ober- und unterhalb
der EU-Schwellenwerte sowie gesamt
2022 2018 2013 2008 2003 1998 1993
Oberhalb der EU-
Schwellenwerte
100,28
Mrd. Euro
44,85 Mrd.
Euro*
21,32 Mrd.
Euro*
11,69 Mrd.
Euro*
9,49 Mrd.
Euro* k. A. k. A.
Unterhalb der
EU-
Schwellenwerte
31,37
Mrd. Euro
1,59 Mrd.
Euro**
2,39 Mrd.
Euro**
2,61 Mrd.
Euro**
2,04 Mrd.
Euro** k. A. k. A.
Gesamt 131,65
Mrd. Euro
46,44 Mrd.
Euro***
23,71 Mrd.
Euro***
14,3 Mrd.
Euro***
11,53 Mrd.
Euro*** k. A. k. A.
* Nur Bundes- und Landesebene. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
** Nur Bundesebene. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
*** Bundes- und teilweise Landesebene. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Zu Frage 1b:
Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe bei Vergaben der Kommunen, der
Länder, des Bundes
2022 2018 2013 2008 2003 1998 1993
Bund 37,78
Mrd. Euro
7,46
Mrd. Euro*
6,75
Mrd. Euro*
6,13
Mrd. Euro*
4,70
Mrd. Euro* k. A. k. A.
Länder 31,31
Mrd. Euro
38,98
Mrd. Euro**
16,95
Mrd. Euro**
7,28
Mrd. Euro**
6,82
Mrd. Euro** k. A. k. A.
Kommunen 34,73
Mrd. Euro k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
* Die Angaben umfassen Aufträge oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und
Vollständigkeit.
** Nur Oberschwellenvergaben. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Zu Frage 1c:
Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe bei offenen Verfahren, nicht offenen
Verfahren, beschränkten Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und
freihändigen Verfahren
Hierzu liegen der Bundesregierung nur Daten für das Jahr 2022 vor:
– offene Verfahren (§ 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge – VgV, § 14 Sektorenverordnung – SektVO): 56,41 Mrd. Euro
– nicht offene Verfahren (§ 16 VgV, § 15 SektVO): 4,55 Mrd. Euro
– beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb (§§ 10,
11 UVgO, § 3 Absatz 2 Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A
(VOB/A): 4,35 Mrd. Euro
– Verhandlungsvergaben und freihändige Verfahren mit und ohne
Teilnahmewettbewerb (§ 17 Absatz 1 und 5 VgV, §§ 13 Absatz 2, 15 SektVO, § 12
Absatz 1 und 2 Unterschwellenvergabeordnung – UVgO, § 3 Absatz 3
VOB/A): 43,14 Mrd. Euro
Zu Frage 1d:
Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe bei den verschiedenen
Leistungsarten Bauen, Lieferungen und Dienstleistungen
2022 2018 2013 2008 2003 1998 1993
Bauleistungen 40,01
Mrd. Euro
14,87
Mrd. Euro*
9,89
Mrd. Euro*
5,43
Mrd. Euro*
4,17
Mrd. Euro* k. A. k. A.
Lieferleistungen 41,47
Mrd. Euro
8,71
Mrd. Euro*
5,78
Mrd. Euro*
4,92
Mrd. Euro*
3,63
Mrd. Euro* k. A. k. A.
Dienstleistungen 50,17
Mrd. Euro**
22,84
Mrd. Euro*
8,02
Mrd. Euro*
3,97
Mrd. Euro*
3,726
Mrd. Euro* k. A. k. A.
* Umfasst Bundesvergaben oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte und Landesvergaben oberhalb der Schwellenwerte. Die Daten
erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
** Inklusive Dienstleistungskonzessionen.
Zu Frage 1e:
Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe nach Betriebsgröße der
Auftragnehmer
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Die Vergabestatistik hat für das Berichtsjahr 2022 nur erfasst, dass Aufträge im
Wert von 45,50 Mrd. Euro (36,56 Prozent des Gesamtvolumens 2022) bei
123 069 Vergaben (65,28 Prozent der Vergaben Insgesamt) an
Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittlere Unternehmen (KMU-Definition nach
2003/361/EG der EU-Kommission) vergeben wurden.
2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang
(Anteil am Gesamtvolumen) öffentliche Vergaben unter Einbeziehung
von nachhaltigen Kriterien durchgeführt werden (bitte im Gesamten
darstellen sowie unterscheiden nach
a) Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien bei der
Leistungsbeschreibung, bei den Zuschlagskriterien und den
Ausführungsbedingungen,
b) Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien bei den Vergaben der
Kommunen, der Länder, des Bundes,
c) Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in den Jahren 2008, 2013,
2018, 2020, 2021, 2022 und 2023)?
Die Bundesregierung verfügt erst seit Beginn des operativen Betriebs der
Vergabestatistik (s. Frage 1) über Daten zur Einbeziehung von
Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe. Es liegen der Bundesregierung
derzeit aufbereitete und plausibilisierte Daten der Vergabestatistik für die
Berichtsjahre 2021 und 2022 vor. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 liegen
nur Teildaten vor.
Unter der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der
Vergabestatistikverordnung wird die Einbeziehung umweltbezogener, sozialer und
innovativer Kriterien bei öffentlichen Vergaben verstanden (vgl. Anlage 9 zur
Vergabestatistikverordnung – VergStatVO). Bei der Meldung von
Nachhaltigkeitskriterien verfügen die Berichtsstellen über einen gewissen
Interpretationsspielraum.
Zu Frage 2a:
Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei
den Zuschlagskriterien und den Ausführungsbedingungen
Die Vergabestatistikverordnung verpflichtet nur für Vergaben oberhalb der EU-
Schwellenwerte zu differenzierten Angaben von Nachhaltigkeitskriterien bei
der Leistungsbeschreibung, bei den Eignungskriterien, bei den
Zuschlagskriterien und den Ausführungsbedingungen. Für Unterschwellenvergaben (circa
90 Prozent aller Vergaben) verfügt die Bundesregierung nur über Daten, ob
überhaupt Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt wurden.
Die nachfolgenden Prozentzahlen beziehen sich auf das
Gesamtauftragsvolumen des jeweiligen Berichtsjahres (Ober- und Unterschwellenvergaben),
berücksichtigen bezüglich der Nachhaltigkeitskriterien aber nur
Oberschwellenvergaben.
Eine Aufsummierung der Werte ist nicht möglich, da innerhalb eines
öffentlichen Auftrags /Konzession die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien
in mehreren Phasen möglich ist und entsprechende Mehrfachnennungen bei
diesem Statistikmerkmal möglich sind.
Gesamtjahr 2022 Gesamtjahr 2021 Okt. bis Dez. 2020
Leistungsbeschreibung 12,76 Prozent 18,21 Prozent k. A.
Zuschlagskriterien 5,90 Prozent 5,36 Prozent k. A.
Ausführungsbedingungen 6,00 Prozent 5,32 Prozent k. A.
Zu Frage 2b:
Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien bei den Vergaben der Kommunen,
der Länder, des Bundes
Die nachfolgenden Prozentzahlen beziehen sich auf das
Gesamtauftragsvolumen des jeweiligen Berichtsjahres (Ober- und Unterschwellenvergaben).
Gesamtjahr 2022 Gesamtjahr 2021 Okt. bis Dez. 2020
Bund 9,58 Prozent 3,97 Prozent k. A.
Länder 5,17 Prozent 15,36 Prozent k. A.
Kommunen 2,93 Prozent 3,53 Prozent k. A.
Zu Frage 2c:
Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in den Jahren 2008, 2013, 2018,
2020, 2021, 2022 und 2023
Zur Datenverfügbarkeit vor 2020 und für 2023 siehe Vorbemerkung.
Die nachfolgenden Prozentzahlen beziehen sich auf das
Gesamtauftragsvolumen des jeweiligen Berichtsjahres (Ober- und Unterschwellenvergaben).
Oktober bis Dezember 2020: 25,21 Prozent
Gesamtjahr 2021: 27,03 Prozent
Gesamtjahr 2022: 23,89 Prozent
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am
Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe, die an tarifgebundene
Unternehmen erfolgte, in den Jahren 1993, 1998, 2003, 2008, 2013, 2018, 2020,
2021, 2022 und 2023 (bitte im Gesamten darstellen sowie unterscheiden
nach
a) Vergaben ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte,
b) Vergaben der Kommunen, der Länder, des Bundes,
c) offenen Verfahren, nichtoffenen Verfahren, beschränkten
Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben bzw. freihändigen Verfahren,
d) den verschiedenen Leistungsarten Bauen, Lieferungen und
Dienstleistungen,
e) Betriebsgröße der Auftragnehmer)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche
Nachhaltigkeitskriterien in welchem Umfang verwendet werden (bitte nach
Vergaben des Bundes, der Länder und der Kommunen unterscheiden)?
Aus der Vergabestatistik lassen sich folgende Aussagen zur Anzahl öffentlicher
Aufträge und Konzessionen ableiten:
2021 2022
Nachhaltigkeitskriterium
Innovativ
berücksichtigt
Nachhaltigkeitskriterium
Sozial
berücksichtigt
Nachhaltigkeitskriterium
Umwelt
berücksichtigt
Nachhaltigkeitskriterium
Innovativ
berücksichtigt
Nachhaltigkeitskriterium
Sozial
berücksichtigt
Nachhaltigkeitskriterium
Umwelt
berücksichtigt
Auftraggeber auf
Bundesebene 274 696 1 520 398 647 1 626
Auftraggeber auf
Landesebene 1 109 4 274 7 871 1 667 5 072 8 216
Auftraggeber auf
Kommunalebene 2 178 4 999 7 240 2 035 5 376 7 624
5. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Nachweis der Einhaltung von sozialen oder ökologischen Kriterien
Zertifizierungen bzw. Siegel von den Auftragnehmern verlangt (bitte nach
Vergaben des Bundes, der Länder und der Kommunen unterscheiden)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umfang (Anteil am
Gesamtvolumen) von öffentlichen Auftragsvergaben, die weder bei der
Leistungsbeschreibung noch bei den Zuschlagskriterien oder den
Ausführungsbedingungen qualitative Kriterien bzw. Nachhaltigkeitskriterien
verwenden (bitte nach Vergaben des Bundes, der Länder und der
Kommunen unterscheiden)?
Vergaben bei denen in der Vergabestatistik angegeben wurde, dass keine
Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt wurden.
2021 2022
Anzahl
Anteil am
Insgesamt in
Prozent
Auftragsvolumen
in Mrd.
Euro
Anteil am
Insgesamt in
Prozent
Anzahl
Anteil am
Insgesamt in
Prozent
Auftragsvolumen
in Mrd.
Euro
Anteil am
Insgesamt in
Prozent
Auftraggeber
auf Bundesebene 18 .264 10,03 19,61 18,88 19 869 10,52 25,17 19,12
Auftraggeber
auf Landesebene 41 121 22,59 17,34 16,69 45 633 24,16 24,50 18,61
Auftraggeber auf
Kommunalebene 77 919 42,80 24,24 23,33 85 763 45,40 30,87 23,45
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umfang (Anteil am
Gesamtvolumen) von öffentlichen Auftragsvergaben, bei denen das
Zuschlagskriterium zu 100 Prozent der Preis ist (bitte nach Vergaben des
Bundes, der Länder und der Kommunen unterscheiden)?
Aus der Vergabestatistik ergeben sich hierzu folgende Daten.
2021 2022
Anzahl
Anteil an
Anzahl
Vergaben
Insgesamt
in Prozent
Auftragsvolumen
in Mrd.
Euro
Anteil an
Auftragsvolumen
Insgesamt
in Prozent
Anzahl
Anteil an
Anzahl
Vergaben
Insgesamt
in Prozent
Auftragsvolumen
in Mrd.
Euro
Anteil an
Auftragsvolumen
Insgesamt
in Prozent
Auftraggeber auf
Bundesebene 11 733 6,45 12,08 11,62 13 217 7,00 17,23 13,09
Auftraggeber auf
Landesebene 27 265 14,98 22,71 21,86 30 092 15,93 15,93 12,10
Auftraggeber auf
Kommunalebene 58 816 32,31 19,86 19,11 64 063 33,91 24,45 18,57
Hinweis: Zuschlagskriterien werden bei Konzessionen, die nach den Anlagen 5
und/oder 6 der VergStatVO zu melden sind, nicht erhoben.
8. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere gesetzliche
Regelungen zur Verbesserung der Verwendung von Nachhaltigkeitskriterien
bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu implementieren, wenn nein,
warum nicht, und wenn ja, welche?
Im Koalitionsvertrag ist unter anderem vereinbart, die öffentliche Beschaffung
und Vergabe sozial und ökologisch auszurichten und die Verbindlichkeit zu
stärken. In Umsetzung dieses Auftrags hat das BMWK ein
Vergabetransformationspaket erarbeitet, das die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener
Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeverfahren verbindlicher vorschreiben soll.
Das Gesetzespaket befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung.
9. Wann wird die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP angekündigte Bundestariftreueregelung von der
Bundesregierung in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren
eingebracht?
Der Entwurf für eine Bundestariftreueregelung wird derzeit innerhalb der
Bundesressorts abgestimmt und anschließend dem Bundeskabinett vorgelegt. Nach
Kabinettbeschluss wird der Entwurf in das parlamentarische
Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass
öffentliche Mittel möglichst ausschließlich an tarifgebundene
Unternehmen gehen sollten, damit bei einer Vergabe an nichttarifgebundene
Unternehmen öffentliche Mittel nicht dazu beitragen, das
Tarifvertragssystem weiter zu destabilisieren, und wenn nein, warum nicht?
Nicht-tarifgebundene Unternehmen haben grundsätzlich im Wettbewerb um
öffentliche Aufträge gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Vorteil, da
sie ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine tarifvertraglichen
Arbeitsbedingungen gewähren müssen und mit geringeren Personalkosten
Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen können. Das Bundestariftreuegesetz
soll den diesbezüglichen Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und
Personalkosten einschränken, indem bei der Ausführung öffentlicher Aufträge und
Konzessionen des Bundes künftig die Gewährung von Arbeitsbedingungen aus
branchenüblichen Tarifverträgen für alle Auftragnehmer verpflichtend
vorgeschrieben wird. Dadurch sollen für Unternehmen die Anreize zur Aufgabe oder
zum Absehen von einer eigenen Tarifbindung entfallen.
11. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Berücksichtigung von
nachhaltigen Aspekten (soziale und ökologische Belange) in den
Vergabeverfahren freiwillig erfolgen kann?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, über die Tariftreue hinaus
weitere soziale oder ökologische Standards verpflichtend für öffentliche
Auftragsvergaben des Bundes vorzuschreiben, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
12. Wie viele Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) hat die Kompetenzstelle
für nachhaltige Beschaffung (KNB), wie viele Beratungen vor Ort führt
sie durch, wie viele telefonische Beratungen, und wie viele Beratungen
per E-Mail?
Die Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung (KNB) besteht aus mehreren
Bereichen mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben. Für Unterstützungsleistungen
gegenüber dem Bund, Ländern und Kommunen im Sinne des
Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit und anderer politischer Beschlüsse verfügt die KNB
aktuell über 6,6 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), inklusive Büro. Die
Geschäftsstelle der Fortbildungsinitiative nachhaltige Beschaffung ist aktuell mit 4 VZÄ
besetzt. Für die EMAS-Zertifizierung des Hauses und die strategische und
organisatorische Planung und Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung im
Beschaffungsamt (BeschA) ist die KNB mit 3,8 VZÄ besetzt. Hinzu kommt 1 VZÄ der
Stabstellenleitung. Insgesamt verfügt die KNB über 15,4 VZÄ.
Im Durchschnitt erhält die KNB circa 165 dokumentierte Anfragen und
Beratungen. Von den durchschnittlich 165 Anfragen sind 27 telefonischer Natur.
Darüber hinaus unterhält die KNB eine telefonische Hotline, die täglich in der
Zeit von Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag 8.00 Uhr
bis 15.00 Uhr erreichbar ist. In dieser Zeit bietet sie auch ad-hoc Beratungen
für Beschafferinnen und Beschaffer, Bedarfsträger oder andere im
Vergabeverfahren seitens der öffentlichen Auftraggeber Beteiligten an. Diese werden nur
dann dokumentiert, wenn sie umfangreicher sind und nicht sofort beantwortet
werden können. Dergestalt wurden weitere zahlreiche kleinere, telefonische
Anfragen im Rahmen der Hotline beantwortet, die nicht in den oben genannten
Zahlen enthalten sind.
Vor Ort-Beratungen werden nicht gesondert erfasst, da zwischen Beratungen
und Anfragen nicht unterschieden werden kann. Häufig werden Anfragen im
Rahmen von längeren Beratungsgesprächen oder wiederholten Gesprächen und
E-Mail-Austauschen beantwortet, so dass diese auch Beratungen darstellen
können. Gelegentlich werden solche Besprechungen auch vor Ort
wahrgenommen, wobei dies seit der Umstrukturierung aufgrund der Pandemie nur noch
äußerst selten vorkommt. Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist die
Bundesregierung bestrebt, Dienstreisen auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
Wiederholt erwachsen aus Anfragen und Beratungsgesprächen auch
Schulungstermine und Workshops.
Die KNB bietet darüber hinaus etliche andere Formate zu Informationszwecken
an. Genannt seien Schulungen, Fachtage, Netzwerkveranstaltungen und vor
allem die Webseite, die stets aktuell gehalten wird.
13. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der
Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung
klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) bei den Auftragnehmern
kontrolliert, in welchem Umfang finden nach Kenntnis der Bundesregierung
Vor-Ort-Kontrollen über die praktische Einhaltung der Vorgaben der
AVV Klima statt, und wer ist für die Kontrolle der Einhaltung der
Vorgaben der AVV Klima bei den Auftragnehmern zuständig?
Die Kontrolle der Einhaltung von Vorgaben der AVV Klima obliegt den
jeweiligen Auftraggebern für ihren Bereich. Gleiches gilt für die konkrete
Aufgabenzuweisung innerhalb der behördlichen Organisationsstruktur (bspw. die
Zuweisung an eine zentrale Vergabestelle oder die jeweiligen Bedarfsträger).
Gemäß § 4 Absatz 5 AVV obliegt es dem Auftraggeber, die zu erbringenden
Informationen des Auftragnehmers, die im Rahmen einer
Lebenszykluskostenanalyse vorgelegt werden, zu überprüfen. Im Rahmen der Vergabeverfahrens ist
es Aufgabe der Vergabestellen zu prüfen, ob die konkreten Anforderungen der
späteren Auftraggeber zum Energieverbrauch sowie Treibhausemissionen über
den Lebenszyklus erfüllt werden und ob z. B. angeforderte Datenblätter
eingereicht wurden. Bei Gütezeichen prüfen die Vergabestellen das Vorliegen von
Nachweisen über die tatsächliche Erteilung.
Sofern Umweltmanagementsysteme gefordert werden, werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens aktuelle Nachweise gefordert und geprüft. Der Nachweis
vor Ort über die Einhaltung der Vorgaben erfolgt mithilfe der jeweiligen
externen Prüfeinrichtung in den dort vorgesehenen Intervallen. Weitere Kontrollen
vor Ort sind aktuell nicht vorgesehen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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