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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Öffentliche Auftragsvergabe

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

21.10.2024

Aktualisiert

26.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1319904.10.2024

Öffentliche Auftragsvergabe

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Der öffentlichen Auftragsvergabe kommt aus Sicht der Fragestellenden eine Vorbildfunktion bei der Gestaltung von Wirtschaftsbeziehungen zu. Angesichts des Volumens der öffentlichen Auftragsvergabe ist sie zudem ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Öffentliche Mittel sollten aus Sicht der Fragestellenden nur an Unternehmen fließen, die sozialen und ökologischen Standards gerecht werden. Dies umfasst beispielsweise die Tarifgebundenheit des Auftragnehmers, Equal Pay, Nachhaltigkeitsbemühungen und die Einhaltung von fairen Lieferketten. Die Fragestellenden sind der Auffassung, dass öffentliche Mittel vorrangig an privatwirtschaftliche Auftragnehmer gehen sollten, die tarifgebunden sind. Öffentliche Mittel, die sich auch aus Steuergeldern von Tarifbeschäftigten speisen, dürfen nicht bei Betrieben landen, die nicht nach Tarif zahlen und das Tarifvertragssystem unterlaufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe in den Jahren 1993, 1998, 2003, 2008, 2013, 2018, 2023 (bitte im Gesamten darstellen sowie unterscheiden nach a) Vergaben ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte, b) Vergaben der Kommunen, der Länder, des Bundes, c) offenen Verfahren, nichtoffenen Verfahren, beschränkten Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben bzw. freihändigen Verfahren, d) den verschiedenen Leistungsarten Bauen, Lieferungen und Dienstleistungen, e) Betriebsgröße der Auftragnehmer)?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang (Anteil am Gesamtvolumen) öffentliche Vergaben unter Einbeziehung von nachhaltigen Kriterien durchgeführt werden (bitte im Gesamten darstellen sowie unterscheiden nach a) Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei den Zuschlagskriterien und den Ausführungsbedingungen, b) Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien bei den Vergaben der Kommunen, der Länder, des Bundes, c) Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in den Jahren 2008, 2013, 2018, 2020, 2021, 2022 und 2023)?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe, die an tarifgebundene Unternehmen erfolgte, in den Jahren 1993, 1998, 2003, 2008, 2013, 2018, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bitte im Gesamten darstellen sowie unterscheiden nach a) Vergaben ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte, b) Vergaben der Kommunen, der Länder, des Bundes, c) offenen Verfahren, nichtoffenen Verfahren, beschränkten Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben bzw. freihändigen Verfahren, d) den verschiedenen Leistungsarten Bauen, Lieferungen und Dienstleistungen, e) Betriebsgröße der Auftragnehmer)?

4

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Nachhaltigkeitskriterien in welchem Umfang verwendet werden (bitte nach Vergaben des Bundes, der Länder und der Kommunen unterscheiden)?

5

Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Nachweis der Einhaltung von sozialen oder ökologischen Kriterien Zertifizierungen bzw. Siegel von den Auftragnehmern verlangt (bitte nach Vergaben des Bundes, der Länder und der Kommunen unterscheiden)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umfang (Anteil am Gesamtvolumen) von öffentlichen Auftragsvergaben, die weder bei der Leistungsbeschreibung noch bei den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen qualitative Kriterien bzw. Nachhaltigkeitskriterien verwenden (bitte nach Vergaben des Bundes, der Länder und der Kommunen unterscheiden)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umfang (Anteil am Gesamtvolumen) von öffentlichen Auftragsvergaben, bei denen das Zuschlagskriterium zu 100 Prozent der Preis ist (bitte nach Vergaben des Bundes, der Länder und der Kommunen unterscheiden)?

8

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Verwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu implementieren, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche?

9

Wann wird die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Bundestariftreueregelung von der Bundesregierung in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass öffentliche Mittel möglichst ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen gehen sollten, damit bei einer Vergabe an nichttarifgebundene Unternehmen öffentliche Mittel nicht dazu beitragen, das Tarifvertragssystem weiter zu destabilisieren, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Berücksichtigung von nachhaltigen Aspekten (soziale und ökologische Belange) in den Vergabeverfahren freiwillig erfolgen kann? Hält die Bundesregierung es für notwendig, über die Tariftreue hinaus weitere soziale oder ökologische Standards verpflichtend für öffentliche Auftragsvergaben des Bundes vorzuschreiben, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

12

Wie viele Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) hat die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB), wie viele Beratungen vor Ort führt sie durch, wie viele telefonische Beratungen, und wie viele Beratungen per E-Mail?

13

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) bei den Auftragnehmern kontrolliert, in welchem Umfang finden nach Kenntnis der Bundesregierung Vor-Ort-Kontrollen über die praktische Einhaltung der Vorgaben der AVV Klima statt, und wer ist für die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben der AVV Klima bei den Auftragnehmern zuständig?

Berlin, den 25. September 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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