Deutscher Bundestag Drucksache 20/13708
20. Wahlperiode 08.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara
Bünger, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13320 –
Entwicklungszusammenarbeit und Sport
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wenn es passt, betont die Bundesregierung immer wieder gern die Bedeutung
des Sports in der internationalen Politik, zum Beispiel im Zusammenhang mit
ihrem Engagement bei der Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 in
Deutschland (EURO 2024) oder bei dem nun schon achten Anlauf für eine
Bewerbung um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele in
Deutschland seit 1986 (einschließlich in einem frühen Stadium gescheiterter
Initiativen; Der weite Weg zu einer deutschen Olympiabewerbung – DW – 12.
07.2023).
Schaut man in die entsprechenden Kapitel des Bundeshaushaltes und
insbesondere in den aktuellen Entwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025,
spiegelt sich diese Bedeutung aus Sicht der Fragesteller in keiner Weise wider.
Immerhin hat sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages in seiner
Sitzung am 3. Juli 2024 mit dem Thema „Entwicklungszusammenarbeit und
Sport“ befasst (Deutscher Bundestag – 56. Öffentliche Sitzung des Sportaussc
husses). Dabei wurden nach Einschätzung der Fragesteller (zum Teil
ungenutzte) Potenziale und Probleme in dem Bereich deutlich, und es blieben
Fragen offen.
Bedauerlich ist nach Ansicht der Fragesteller, wie gering Sportaktivitäten
anderer Kulturen durch die Bundesregierung geschätzt werden, anstatt sie zu
nutzen, um über den Sport auch dort Brücken der Völkerverständigung zu
schlagen. Das wurde u. a. in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten und sportpolitischen Sprechers der Linken
im Deutschen Bundestag, Dr. André Hahn, auf Bundestagsdrucksache
20/10514 zu den Weltnomadenspielen 2024 in Kasachstan deutlich (Warum w
erden gute Gründe für Unterstützung deutscher Bogenschützen bei Weltnoma
denspielen 2024 in Kasachstan ignoriert? – Dr. André Hahn (andre-hahn.eu).
Sport spielt auch bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(siehe Artikel 30) eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung wäre aus Sicht
der Fragesteller gut beraten, wenn sie in Vorbereitung der
Weltbehindertenkonferenz (Global Disability Summit (GDS) 2025) die unter Federführung
von Deutschland und Jordanien im April 2025 in Berlin stattfinden wird, die
Fragen von Inklusion und die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 8. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und deren Organisationen bei allen Vorhaben im Bereich von
Entwicklungszusammenarbeit und Sport stärker in ihrer Arbeit berücksichtigen würde.
Laut der 6. Übersicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
(BMI) über Bundesmittel zur Förderung des Sports – Ausschussdrucksache
20(5)299 – haben sich die Mittel des Auswärtigen Amts (AA) beim Kapitel
0504 Titel 687 17 (Förderung von Sportbeziehungen einschließlich
Sachspenden) von 7,1 Mio. Euro im Jahr 2021 auf 3 Mio. Euro im Jahr 2024 mehr als
halbiert, und für 2025 sind nur noch 1,8 Mio. Euro geplant. In der Fußnote
heißt es dazu: „Für die internationale Sportförderung ist 2025 eine
Neukonzeptionierung vorgesehen. Die Förderung der langjährig finanzierten
Sportprojekte wird dementsprechend angepasst.“
Das sind für die Fragesteller Anlässe, um weitere Informationen über die
Aktivitäten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie des
Auswärtigen Amts, zum Thema „Entwicklungszusammenarbeit und Sport“ zu erhalten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) nutzt den Ansatz „Sport für Entwicklung“ als Instrument zur
Erreichung entwicklungspolitischer Ziele – darunter Bildung, Gleichstellung der
Geschlechter, Beschäftigung, Gesundheit sowie soziale Kohäsion und
Friedensentwicklung, zum Beispiel im Kontext von Flucht und Migration. Die
folgenden Angaben zu „Sport für Entwicklung“ beziehen sich daher auf Maßnahmen
des BMZ in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Das Auswärtige Amt nutzt den Sport als Instrument in der Außenpolitik und
setzt diesen bei der Unterstützung außenpolitischer Interessen ein. Maßnahmen
der Internationalen Sportförderung (ISF) werden im Rahmen der Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) zur Förderung zivilgesellschaftlicher
Initiativen und Strukturen und zum Auf- und Ausbau von Netzwerken im Ausland
umgesetzt.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert den
Spitzensport in Deutschland, um den Sportstandort Deutschland sowie die
Qualitätsfaktoren Integrität, Werteorientierung, Diversität und Geschlechtergerechtigkeit
sowie die soziale und ökologische Nachhaltigkeit des Spitzensports zu stärken.
Es unterstützt die Bundessportfachverbände, ausgewählte Verbände mit
besonderen Aufgaben sowie – gemeinsam mit den Organisationen des Sports, den
Ländern und Kommunen – den Betrieb und Bau von Trainingsstätten in
Deutschland.
1. Welche Ziele verfolgt das BMZ bei den vom Bund geförderten
Aktivitäten und Projekten, bei denen der Sport als Instrument in der
Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt bzw. genutzt wird?
Die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 sind der prioritäre Rahmen und die
Orientierung für alle Maßnahmen im Bereich Sport und nachhaltige
Entwicklung.
Die derzeit laufenden „Sport für Entwicklung“-Maßnahmen des BMZ zielen
prioritär darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter, den gesellschaftlichen
Zusammenhalt sowie die Beschäftigungsförderung marginalisierter
Jugendlicher zu stärken.
2. Wie viel Prozent des Etats des BMZ wurden bzw. werden in den
Jahren 2022, 2023, 2024 und (laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung)
2025 für das Thema „Entwicklungszusammenarbeit und Sport“
aufgewendet, und was heißt das in absoluten Zahlen (bitte jahresweise
darstellen)?
Ausgaben für „Sport und
Entwicklung“ in Tausend Euro
Prozentualer Anteil „Sport und
Entwicklung“ am Gesamt-Etat
2022
IST
11.756 0,09 Prozent
2023
IST
8.581 0,07 Prozent
2024
SOLL
9.130 0,08 Prozent
2025
SOLL
6.158 0,06 Prozent
3. Welche konkreten Vorhaben und Projekte werden mit diesen Mitteln
realisiert bzw. gefördert (bitte die jeweiligen Vorhaben, Partnerländer,
Schwerpunkte, Sportarten, Projektzeitraum und Bundesmittel nennen)?
Es wird auf die Tabelle in der Anlage 1 verwiesen.*
4. Welche Ziele und Schwerpunkte stehen bei dem von 2022 bis 2025
geplanten „Globalvorhaben Sport für Entwicklung“ im Mittelpunkt, und
wie lautet aus Sicht der Bundesregierung die Zwischenbilanz dieses
Vorhabens?
Das Ziel des Globalvorhabens „Sport für Entwicklung“ ist es, dass
internationale, regionale und nationale Akteure den Ansatz „Sport für Entwicklung“ zur
Unterstützung von marginalisierten Jugendlichen in Maßnahmen zur
Beschäftigungsförderung, Gleichstellung der Geschlechter und für gesellschaftlichen
Zusammenhalt einsetzen. Insbesondere Mädchen und junge Frauen profitieren
davon. Die geografischen Schwerpunkte sind der Anlage 2* zu entnehmen. Die
Zielerreichung des Vorhabens läuft gemäß der jährlichen Berichterstattung
planmäßig.
5. Läuft das Programm des vor zehn Jahren, also im Jahr 2014, durch den
damaligen Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dr. Gerd Müller, gestarteten Projekts „Mehr Platz für Sport –
1 000 Chancen für Afrika“ noch, und wenn ja, bis wann, und wenn nein,
wann wurde es abgeschlossen, und welche Ergebnisse wurden mit dem
Projekt erreicht?
Die im Jahr 2014 ins Leben gerufene regionale Initiative „Mehr Platz für Sport
– 1.000 Chancen für Afrika“ wurde im September 2022 abgeschlossen (Phase
I: 2014 bis 2019; Phase II: 2019 bis 2022). Ab der zweiten Phase stand vor
allem die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern sowie Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren zur nachhaltigen Verankerung des „Sport für
Entwicklung“-Ansatzes in Partnerorganisationen im Zentrum des Projekts. Insgesamt
wurden in diesen Phasen unter anderem rund 1 600 Trainerinnen und Trainer
und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet sowie 179 Sportplätze
in 14 Ländern rehabilitiert oder neu gebaut.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/13708 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Das Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich
„Sport für Entwicklung“ in Afrika läuft derzeit im Rahmen des
Regionalvorhabens „Sport für Entwicklung in Afrika“ weiter. Das Vorhaben nutzt Sport in
Phase III (2022 bis 2025) insbesondere, um die Gleichstellung der Geschlechter
im Sinne der feministischen Entwicklungszusammenarbeit zu fördern.
6. Welche Ziele verfolgt das AA bei den von ihm geförderten Aktivitäten
und Projekten, bei denen der Sport als Instrument in der Außenpolitik
eingesetzt bzw. genutzt wird?
Das Ziel bei der Nutzung des Sports als Instrument in der Außenpolitik ist die
Unterstützung außenpolitischer Interessen.
7. Wie viel Prozent des Etats des AA wurden bzw. werden in den Jahren
2022, 2023, 2024 und (laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung) 2025
für das Thema „Förderung von Sportbeziehungen und internationale
Sportförderung“ aufgewendet, und was heißt das in absoluten Zahlen
(bitte jahresweise darstellen)?
Ausgaben Sportförderung in
Tausend Euro
Prozentualer Anteil
Sportförderung am Gesamt-Etat
2022
IST
1.694 0,02 Prozent
2023
IST
1.754 0,02 Prozent
2024
SOLL
2.900 0,04 Prozent
2025
SOLL
1.800 0,03 Prozent
8. Welche konkreten Vorhaben und Projekte werden mit diesen Mitteln
realisiert bzw. gefördert (bitte die jeweiligen Vorhaben, Partnerländer,
Schwerpunkte, Sportarten, Projektzeitraum und Bundesmittel nennen)?
Es wird auf die Tabelle in der Anlage 2 verwiesen.
9. Warum hält das AA eine Neukonzeptionierung für die internationale
Sportförderung im Jahr 2025 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für
erforderlich, mit welchen Maßgaben erfolgt die Neukonzeptionierung,
und bis wann soll das neue Konzept vorliegen?
Angesichts einer sich dramatisch ändernden internationalen Lage stellt das
Auswärtige Amt alle seine Instrumente regelmäßig auf den Prüfstand. Dazu
gehört auch, dass die Rolle des Sports in der Außenpolitik im Sinne einer (noch)
wirksameren Sportdiplomatie evaluiert und neu bewertet wird. Dabei geht es
im Kern darum, den Sport als Instrument in der Außenpolitik (noch) effizienter
zu nutzen und gleichzeitig die Belange des Sports durch die bestehenden
außenpolitischen Netzwerke (Auslandsvertretungen, Goethe-Institute etc.)
passgenauer zu befördern. Die Umsetzung der Neubewertung erfolgt laufend.
10. Welche inhaltlichen Schwerpunkte und Maßnahmen beinhaltet das laut
einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) für die Sitzung des Sportausschusses am 3. Juli
2024 durch das AA geförderte sportpolitische „Vorhaben zur
Verhinderung von gewaltsamem Extremismus in Zentralasien“ in Kasachstan, wer
sind die Projektträger und Akteure, in welchem Zeitraum läuft das
Vorhaben, und wie hoch sind die vom Bund hierfür aufgebrachten Mittel?
Mit dem Projekt Prävention von gewalttätigem Extremismus in Zentralasien
(Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan) sollen Staat und
Zivilgesellschaft in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan in die
Lage versetzt werden, Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus besser
vorzubeugen. Es fördert das Verständnis von Extremismusprävention (PVE) als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
und auf drei Ebenen: regional, national und lokal.
Projektziele sind:
1. Stärkung der Extremismusprävention in Zentralasien durch einen
praxisbezogenen, modernen Ansatz, der Gender- und Multiakteursansätze
einbezieht.
2. Inklusive und bedarfsorientierte Gestaltung von staatlichen PVE-
Maßnahmen.
3. Stärkung der Mitwirkung von Jugendlichen und Zivilgesellschaft an
Extremismusprävention auf lokaler Ebene mit einem Schwerpunkt auf
Genderspezifika.
Dabei werden für Jugendliche und vulnerable Gruppen spezifische Angebote
zur Lebens- und Freizeitgestaltung zur Stärkung ihrer Resilienz geschaffen – in
den Bereichen Kunst und Sport sowie für den verbesserten Zugang zu Bildung.
Das Projekt trägt zur Implementierung der Strategischen Regionalpartnerschaft
mit Zentralasien bei. Eine neue Projektphase wird am 1. Dezember starten und
bis zum 31. Mai 2027 laufen. Das Auswärtige Amt stellt dafür 4,9 Millionen
Euro aus dem Titel 0501–687 34 – Objekt 03017057 (Krisenprävention,
Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik) zur Verfügung.
11. Unter welchen Gesichtspunkten wird vor dem Hintergrund, dass sowohl
das BMZ als auch das AA zahlreiche Projekte realisieren, die mit dem
Thema „Entwicklungszusammenarbeit und Sport“ verbunden sind,
entschieden, welches Bundesministerium jeweils die Federführung hat, und
wie erfolgt die Abstimmung zwischen den beiden Bundesministerien und
ebenso dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), um
Doppelarbeiten und ggf. auch Konflikte zu vermeiden?
Um möglichst große Synergieeffekte zu erzeugen, werden beim Aufsetzen und
der Prüfung von „Sport für Entwicklung“-Maßnahmen die deutschen
Auslandsvertretungen in den Partnerländern systematisch miteinbezogen. Weiterhin
findet ein regelmäßiges, ressortübergreifendes Austauschformat zum Thema Sport
und Entwicklungszusammenarbeit auf Fachebene statt.
Im Übrigen wird hinsichtlich der Zuständigkeiten der benannten Ressorts auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Mit welchen Partnern kooperieren das BMZ sowie das AA bei ihren
Aktivitäten auf dem Gebiet Entwicklungszusammenarbeit und Sport?
Das BMZ kooperiert mit einer Vielzahl von Partnern aus verschiedenen
Sektoren national und international:
• Nationale und internationale Sportorganisationen (u. a. Deutscher
Olympischer Sportbund, Deutscher Fußball-Bund, Deutsche Fußball Liga,
International Table Tennis Federation)
• Sport- und/oder Bildungsministerien der Partnerländer sowie das African
Union Sport Council
• Wirtschaft (u. a. Volkswagen AG)
• Wissenschaft (u. a. Deutsche Sporthochschule Köln)
• Zivilgesellschaft (u. a. Lernort Stadion und Common Goal)
• UN-Organisationen (u. a. UNHCR oder UNESCO)
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Welche Maßnahmen zum Thema „Entwicklungszusammenarbeit und
Sport“ wurden bzw. werden über die Etats anderer Ressorts in den Jahren
2022, 2023, 2024 und (laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung) 2025
realisiert bzw. gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Ressorts die
einzelnen Maßnahmen, Inhalte der Maßnahmen und dafür eingesetzte Mittel
des Bundes nennen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Welche Rolle spielen bei allen vom Bund diesbezüglich geförderte
Maßnahmen, die Nachhaltigkeitsthemen und die Agenda 2023,
Menschenrechtsfragen, Geschlechtergerechtigkeit sowie das Thema Inklusion und
die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?
15. Wie viele und welche der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der
Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals (SDG)) können nach
Auffassung der Bundesregierung mit bzw. durch den Sport verwirklicht
werden, und inwieweit werden die hier möglichen Potenziale in der
Sportpolitik des Bundes genutzt?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechend der Aussage in Ziffer 37 der im Jahr 2015 von den Vereinten
Nationen verabschiedeten Agenda 2030 ist Sport ein wichtiger Ermöglicher
nachhaltiger Entwicklung. Er stellt einen Beitrag zur Verwirklichung von
Entwicklung und Frieden, indem er Toleranz und Respekt fördert, zur Stärkung der
Frauen, der jungen Menschen, des Einzelnen und der Gemeinschaft und zu den
Zielen der Gesundheit, der Bildung und der sozialen Inklusion dar.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist Sport dazu geeignet, alle 17 Ziele für
Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development
Goals, SDG) zu fördern und wird deswegen seitens der Bundesregierung
mittelbar über Projekte eingesetzt. Wegen der Komplexität und
Mehrdimensionalität des Wirkungsgeflechts für eine nachhaltige Transformation ist allerdings
auch der Sport zugleich nicht geeignet, einzelne Ziele für eine Nachhaltige
Entwicklung allein und vollständig zu verwirklichen.
16. Bei welchen der in den Fragen 3, 8 und 12 genannten Maßnahmen der
Bundesregierung stand das Thema „Inklusion und die Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen am Sport“ im Mittelpunkt?
Das Thema Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist
ein Querschnittsthema und Qualitätsmerkmal aller „Sport für Entwicklung“-
Maßnahmen des BMZ. Im Sinne des Menschenrechtskonzepts der deutschen
Entwicklungspolitik werden sie in der Konzeption und Durchführung von
Vorhaben berücksichtigt und stellen eine Teilzielgruppe der Maßnahmen dar.
Folgende ausgewählte Maßnahmen stellten das Thema Inklusion und die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen u. a. ins Zentrum:
• Mit dem lokalen Organisationskomitee der Special Olympics World Games
2023 in Berlin setzte das BMZ partnerschaftlich verschiedene inhaltliche
Beiträge zum „Global Forum for Inclusion – Partnering for Action“ um (17.
bis 18. Juni 2023).
• Im September 2024 fand während der Paralympischen Spiele in Paris das
erste „Forum zu den Fortschritten und Herausforderungen des angepassten
und inklusiven Sports auf dem amerikanischen Kontinent“ statt.
• Das BMZ arbeitete mit der International Table Tennis Federation
Foundation an der Entwicklung des Handbuchs „Diversity and Inclusion“.
• Verankerung des Themas Inklusion in der politischen Agenda des African
Union Sports Council.
Das Auswärtige Amts fördert Inklusion bereits seit Jahren durch die
Internationalen Trainerkurse in Leipzig. Darüber hinaus wird auf die tabellarische
Auflistung der Sportprojekte des Auswärtigen Amts in der Anlage 2 verwiesen.
17. In welcher Weise arbeiten das BMZ (und die Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit ) sowie das AA mit den drei
Behindertensportverbänden – dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), Special
Olympics Deutschland (SOD) und dem Deutschen
Gehörlosensportverband (DGSV) – beim Thema „Entwicklungszusammenarbeit und Sport“
zusammen?
Für die Zusammenarbeit mit Special Olympics Deutschland siehe Frage 16. Im
Bereich „Sport für Entwicklung“ besteht keine Zusammenarbeit des BMZ mit
dem Deutschen Behindertensportverband DBS oder dem Deutschen
Gehörlosensportverband DGSV.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung nach derzeitiger
Planung das Thema „Entwicklungszusammenarbeit und Sport“ und
diesbezügliche Aktivitäten Deutschlands auf dem GDS 2025 und den zuvor
stattfindenden Pre-Summits (zum Beispiel auf der Konferenz am 6.
Dezember 2024 in Berlin) zu präsentieren bzw. einzubringen?
Sport ist ein wichtiges Instrument zur sozialen Inklusion benachteiligter
Bevölkerungsgruppen, darunter Menschen mit Behinderungen. Die
Programmgestaltung für den Global Disability Summit 2025 befindet sich aktuell noch in der
Abstimmung zwischen den Ausrichtern des Gipfels und beteiligter Partner.
Beim European Regional Disability Summit, dem europäischen Pre-Summit,
werden die Themen anhand von vorgeschalteten Konsultationen mit
Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen von Menschen mit Behinderungen
durch die beiden zivilgesellschaftlichen Ko-Gastgeber, European Disability
Forum und Deutscher Behindertenrat, eruiert.
19. Welche Maßnahmen haben das BMZ sowie das AA im Rahmen der
EURO 2024 durchgeführt, welche Ergebnisse wurden dabei erreicht, und
welches Fazit zieht die Bundesregierung aus diesen Maßnahmen (bitte
jeweils die einzelnen Maßnahmen des BMZ und des AA, Inhalt der
Maßnahmen, dafür eingesetzte Mittel des Bundes und die Ergebnisse
nennen)?
Das BMZ hat während der UEFA EURO 2024 vier Maßnahmen
umgesetzt. Grundlage der Aktivitäten sind u. a. insbesondere Erfahrungen,
Ressourcen und Inhalte von „Sport für Entwicklung“- Maßnahmen in den
Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
• „Football For Sustainability Summit“
Der „Football For Sustainability Summit“ wurde gemeinsam mit dem BMI und
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) finanziert und ausgerichtet (BMZ: rd. 434.000 Euro;
BMI: 172.000 Euro; BMUV: 50.000 Euro) und in Kooperation mit dem
Deutschen Fußball-Bund e. V. und der UEFA am 11. Bis 12. Juli 2024 veranstaltet.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Förderung von Nachhaltigkeit im
Sport und der Beitrag von „Sport für Entwicklung“ zur Erreichung der
Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030. Hierfür trafen sich mehr als 300
Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Sport sowie
den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Der Summit
beschäftigte sich mit einem breiten Spektrum an Themen, darunter nachhaltige
Sportgroßveranstaltungen, nachhaltige Lieferketten, Klimagerechtigkeit,
Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und die Förderung von Young Leaders.
• „24 Roads to EURO 2024“- Kampagne
Die Kampagne „24 Roads to EURO 2024“ war ein Beitrag der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zur Dachkampagne der Bundesregierung. Sie stellt
24 wegweisende und nachhaltige „Sport für Entwicklung“-Initiativen mit dem
Ziel vor, Bedeutung, Erfolge und die Wirkung des deutschen „Sport für
Entwicklung“-Engagements einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen (BMZ:
43.000 Euro).
• Future Leaders in Football Camp 2024
Anlässlich der UEFA EURO 2024 fand die fünfte Edition des „Future Leaders
in Football Camp“ in Berlin statt. Das Partnerschaftsformat von BMZ und dem
Deutschen Fußball-Bund e. V. wurde in Kooperation mit der Volkswagen AG
in Berlin veranstaltet. 18 junge weibliche Führungskräfte aus 16 verschiedenen
Ländern wurden auf ihre zukünftige Rolle als Führungspersönlichkeiten im
Sport vorbereitet. Dabei standen neben Führungskompetenzen auch Themen
wie Geschlechtergerechtigkeit, Menschenrechte und Nachhaltigkeit von
Sportgroßveranstaltungen im Fokus (BMZ: 35.000 Euro).
• Menschenrechtsbildung durch „Sport für Entwicklung“
Im Westbalkan wurden „Sport für Entwicklung“-Jugendbotschafterinnen und
-botschafter für das Thema Menschenrechte sensibilisiert und lernten wie sie
auf spielerische Weise Wissen zu Menschen-, Kinder- und Jugendrechten an
Kinder vermitteln können. Im Rahmen der UEFA EURO 2024 und anlässlich
des Stadionfestivals der Nichtregierungsorganisation Lernort Stadion e. V.
lernten Kinder und Jugendliche in Darmstadt und Bremen menschenrechtliche
Prinzipien über den Sport kennen (BMZ: 1.000 Euro).
Aus Sicht des BMZ waren die Maßnahmen erfolgreich und haben dazu
beigetragen, die vielfältige Wirkung des Ansatzes „Sport für Entwicklung“ zu
stärken und einem breiteren Publikum bekannt zu machen. Der Dialog zwischen
Akteuren in den Partnerländern und Deutschland wurde gefördert. Dies belegen
zahlreiche Rückmeldungen der Teilnehmenden.
Das Auswärtige Amt hat für die UEFA EURO 2024 Fußballbotschafterinnen
und -botschafter (Gerald Asamoah, Arne Friedrich, Jimmy Hartwig, Thomas
Hitzlsperger, Steffi Jones und Bibiana Steinhaus-Webb) ernannt, die durch die
teilnehmenden Länder gereist sind, um für die Europameisterschaft und
Deutschland als Gastgeberland zu werben sowie öffentlichkeitswirksam
zentrale außenpolitische Ziele zu adressieren (insbesondere Zusammenhalt in
Europa, Klimaschutz/Nachhaltigkeit und Vielfalt/Diversität) und auf die
Bedeutung eines wertegeleiteten Sports hinzuweisen. Von Ende März bis zum Beginn
des Turniers wurden 23 Städte in 20 Ländern bereist. Das Programm vor Ort
wurde von den Auslandsvertretungen zusammengestellt und beinhaltete
Gespräche mit den nationalen Fußballverbänden, Trainings und
Diskussionsrunden in Partnerschulen des Auswärtigen Amts, Besuche in Krankenhäusern oder
von Sozialprojekten verschiedener Nichtregierungsorganisationen sowie
Podiumsdiskussionen. Medial wurden die Besuche intensiv begleitet und es gab vor
Ort eine Vielzahl an Presseterminen und Interviews in großen TV-Formaten.
Aus Sicht des Auswärtigen Amts war diese Maßnahme erfolgreich,
insbesondere da sich durch die Reisen neue Möglichkeiten für den Aufbau und die
Pflege von lokalen Netzwerken im Sport, auch über den Fußball hinaus, ergeben
haben, die im Zuge außenpolitischer Aktivitäten nachhaltig genutzt werden
sollen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wurden Mittel in Höhe von
98.125,82 Euro verausgabt.
20. Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts der Bedeutung des Sports
in der Entwicklungszusammenarbeit und in den internationalen
Sportbeziehungen die in dieser Wahlperiode bisher aufgewendeten Mittel sowie
die für 2025 geplanten Mittel des Bundes für angemessen bzw.
ausreichend?
Die Bundesregierung hält die in der laufenden Wahlperiode bisher
aufgewendeten Mittel für „Sport für Entwicklung“ und die Internationalen
Sportförderung für angemessen. Die Beurteilung der Angemessenheit der Höhe von
Bundesmitteln obliegt dabei dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber, das gilt auch
für die Haushaltsaufstellung 2025.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/13320) der Gruppe Die Linke „Entwicklungszusammenarbeit und
Sport“
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Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Projektbezeichnung und
Laufzeit
Partnerländer Schwerpunkte Mittel
(in Millionen
Euro)
Sportarten
Globalvorhaben „Sport für
Entwicklung“
(10/2022 – 09/2025)
Kolumbien
Pakistan
Tunesien
Uganda (bis 09/2023)
Westlicher Balkan (Albanien,
Kosovo, Serbien, Bosnien und
Herzegowina; hier auch
Montenegro und Nord
Mazedonien)
Beschäftigungsförderung,
Geschlechtergleichstellung,
Gesellschaftlicher
Zusammenhalt, Inklusion
11,05
Fußball, Volleyball,
Leichtathletik, Sportspiele und
weitere
Regionalvorhaben „Sport für
Entwicklung in Afrika“
(07/2022 – 06/2025)
Beratung des African Union
Sports Council (Sitz in
Kamerun)
Kenia
Senegal
Tansania
Geschlechtergleichstellung,
berufliche Bildung,
Inklusion, Gesellschaftlicher
Zusammenhalt, Umsetzung
einer nationalen Strategie zu
Sport und Sportunterricht
12,64 Fußball, Netball, Basketball,
Volleyball, Handball und
Multifunktionssportplätze
Regionalvorhaben „Austausch,
Bildung und
Konflikttransformation durch
Sport für Entwicklung in
Jordanien/Irak“
(07/2016 – 01/2024)
Jordanien
Irak
Psycho-soziale Unterstützung,
Gewaltprävention,
Konfliktbearbeitung
12,65
Fußball, Basketball, Handball,
Ultimate Frisbee
Sektorvorhaben „Sport für
Entwicklung“
(10/2019 – 09/2022)
Indonesien (bis 12/2021)
Kolumbien
Marokko
Tunesien
Beschäftigungsförderung,
Migration,
Geschlechtergleichstellung,
Stärkung der Teilhabe von
Jugendlichen, Soziale
15,15 Fußball, Volleyball,
Leichtathletik, Wellenreiten,
Sportspiele und weitere
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/13320) der Gruppe Die Linke „Entwicklungszusammenarbeit und
Sport“
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Uganda
Westlicher Balkan (Albanien,
Kosovo, Serbien, Bosnien und
Herzegowina; hier auch
Nordmazedonien und
Montenegro)
Kohäsion,
Kompetenzentwicklung,
Gesundheitsbildung, Inklusion
Gewaltprävention,
Friedensentwicklung
Regionalvorhaben „Sport für
Entwicklung in Afrika“
(07/2019 – 06/2022)
Äthiopien
Côte d’Ivoire
Kenia
Namibia
Senegal
Geschlechtergleichstellung,
berufliche Bildung, soziale
Kohäsion im Fluchtkontext,
Bildung, Inklusion
13,90 Fußball, Netball, Basketball,
Volleyball und
Multifunktionssportplätze
Studien- und Fachkräftefonds
(SFF) Einzelmaßnahme
„Moldova on the Move“
(08/2024 – 07/2025)
Moldau Beschäftigungsförderung und
soziale Kohäsion
0,10 diverse
Studien- und Fachkräftefonds
(SFF)
Einzelmaßnahme „Western
Balkans Youth proMOTION“
(04/2021 – 03/2022)
Westlicher Balkan (Albanien,
Kosovo, Bosnien und
Herzegowina, Serbien; hier
auch Nordmazedonien)
Beschäftigungsförderung und
soziale Kohäsion
0,25 diverse
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 8 der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/13320) der Gruppe Die Linke „Entwicklungszusammenarbeit und
Sport“
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Projekte des Auswärtigen Amts
Projektbezeichnung und
Laufzeit
Partnerländer Schwerpunkte Zuwendungshöhe
(in Euro)
Sportarten
Langzeitprojekt
01.01.2022-31.12.2024
Jordanien u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
516.892,46 Handball
I. Internationaler Trainerkurs
01.02.-31.07.2022 in Leipzig
International u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
597.905,00 verschiedene
II. Internationaler Trainerkurs
01.08.2022-31.01.2023 in
Leipzig
International u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
634.575,27 verschiedene
Kurzzeitprojekt Verbands- und
Trainerausbildung
01.08.-23.10.2022
Nordmazedonien u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen 6.408,85
Judo
Kurzzeitprojekt im
Flüchtlingskontext
01.07. -31.12.2022
Syrien, Afghanistan,
Jordanien
u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
38.393,67 verschiedene
Kurzzeitprojekt
20.09. - 31.12.2022 in Duisburg
Afghanistan u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
28.858,00 Fußball
Kurzzeitprojekt
26.10. - 31.12.2022
Ruanda u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
14.808,53 Leichtathletik
Kurzzeitprojekt
10.06.-31.12.2022
Bhutan u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
15.733,50 Judo
I. Internationaler Trainerkurs
01.02.-31.07.2023 in Leipzig
International u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
645.687,90 verschiedene
II. Internationaler Trainerkurs
01.08.2023-31.01.2024 in
Leipzig
International u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
636.543,00 verschiedene
Kurzzeitprojekt –Inklusion
03.03. - 30.06.2023
Uganda u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
19.800,00 Basketball
Kurzzeitprojekt Online-
Akademie DLV Darmstadt
01.01. - 31.12.2023
International u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
29.988,00 Leichtathletik
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 8 der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/13320) der Gruppe Die Linke „Entwicklungszusammenarbeit und
Sport“
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Kurzzeitprojekt
21.10.-06.11.2023
Burundi u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
17.463,00 Handball
Kurzzeitprojekt Intern. Frauen
Fußball-Festival
01.05.-31.12.2023 in Berlin
International u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
228.393,00 Fußball
Kurzzeitprojekt
01.10.-31.12.2023 in Berlin
Syrien u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
13.986,00 Schwimmen
Kurzzeitprojekt
01.08.-23.10.2023
Ghana u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
16.631,80 Boxen
Kurzzeitprojekt im
Flüchtlingskontext
01.03. -31.12.2023
Syrien/Afghanistan u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
43.500,00 verschiedene
Kurzzeitprojekt 01.09.-
31.12.2023 in Duisburg
Afghanistan u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
28.393,00 Fußball
Kurzzeitprojekt
24.09. - 27.11.2023
Ruanda/Uganda u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
43.187,17 Schwimmen
Kurzzeitprojekt 01.08.-
31.10.2023
Bhutan u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
15.733,50 Judo
Internationaler Trainerkurs
01.02.2022-31.12.2024 in
Leipzig
International u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
1.093.865,52 verschiedene
Kurzzeitprojekt Ausbildung von
Multiplikatoren im Fluchtkontext
04.09. - 31.12.2024
Syrien, Afghanistan u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
95.222,00 verschiedene
Kurzzeitprojekt
Verbandsentwicklung
21.06. – 26.06.2024
Senegal u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
33.854,70 verschiedene
Kurzzeitprojekt
10.09.-31-12.2024
Südostasien u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
110.020,00 Schwimmen
Kurzzeitprojekt
10.06.-31.12.2024
Bhutan u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
15.733,50 Judo
Kurzzeitprojekt Ausbildung
Behindertensport 15.03.-
31.12.2024
Uganda, Kenia u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
97.064,50 verschiedene
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 8 der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/13320) der Gruppe Die Linke „Entwicklungszusammenarbeit und
Sport“
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Kurzzeitprojekt
Sportstrukturen für Menschen
mit geistiger Behinderung
15.03.-31.12.2024
Tansania, Uganda u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
61.926,50 verschiedene
Kurzzeitprojekt Ausbildung
Multiplikatorinnen/Frauenfußball
01.07.-31.12.2024
Türkei u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
146.216,00 Fußball
Kurzzeitprojekt Ausbildung von
Trainerinnen
15.09.-31.12.2024
Republik Moldau u.a. Breitensportförderung,
Aufbau von Sportstrukturen
31.476,00 Fußball, Leichtathletik
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333