Deutscher Bundestag Drucksache 20/13939
20. Wahlperiode 25.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13323 –
Ausmaß und Struktur der Arbeitszeitflexibilisierung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist in aller Munde. Insbesondere CDU,
CSU und FDP haben das Thema in den letzten Monaten vermehrt auf die
Tagesordnung gesetzt (vgl.
www.spiegel.de/politik/fdp-will-acht-stunden-tag-ab
schaffen-a-7cffefe2-757b-41fc-912b-644341ff685e; Bundestagsdrucksache
20/10387). Auffallend ist, dass der Nutzen für Familien und Personen mit
Sorgearbeit in den Vordergrund gestellt wird.
Einigkeit besteht in der Wissenschaft darüber, dass Arbeitszeitflexibilisierung
sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmergetrieben sein kann (Stadler 2024:
55, verfügbar über link.springer.com/article/10.1007/s41449-023-00408-z).
Ersteres stellt den Bedarf der Arbeitgeber in den Mittelpunkt. Hier
entscheiden die betrieblichen Erfordernisse über die Länge und Lage der Arbeitszeit.
Letzteres bedeutet Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und fokussiert die Einflussmöglichkeiten dieser Gruppe auf die
Arbeitszeit. Zentral ist also, ob die Ausgestaltung der Arbeitszeiten eher die
Interessen der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer widerspiegelt (Amlinger-
Chatterjee & Wöhrmann 2017: 40, verfügbar über link.springer.com/article/1
0.1007/s41449-017-0047-x).
Mit der Kleinen Anfrage möchten sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild
vom Stand der Arbeitszeitflexibilisierung bei abhängig Beschäftigten in
Deutschland machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 22. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die wöchentliche
Arbeitszeit der abhängig Beschäftigten in Deutschland nach aktuellstem
Datenstand insgesamt und differenziert nach Berufsbereichen und
Anforderungsniveau (Klassifikation der Berufe (KldB) 2010), und wie hoch
war die wöchentliche Arbeitszeit jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte
die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach
Arbeitszeiterfassung Ja bzw. Nein (bei „Ja“ differenziert nach betrieblich erfasst und
selbst dokumentiert), Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen
bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und West
differenzieren)?
Die Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) weist die tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit aus. Die
Daten werden regelmäßig aktualisiert und auf der Internetseite des IAB
veröffentlicht und können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://iab.de/daten/i
ab-arbeitszeitrechnung/.
Zeitreihen der IAB-Arbeitszeitrechnung können aufgrund von
Datenaktualisierungen von früheren Veröffentlichungen abweichen. Es ist jeweils der
aktuellste Veröffentlichungsstand (September 2024) maßgeblich und ersetzt früher
veröffentlichte Zeitreihen.
Nachfolgenden Tabellen A und B können Auswertungen der IAB-
Arbeitszeitrechnung zur tariflichen bzw. betriebsüblichen Wochenarbeitszeit von
Beschäftigten differenziert nach Voll- und Teilzeit entnommen werden. Weitere erfragte
Differenzierungen liegen nicht vor.
Tabelle A: Tarifliche/betriebsübliche Wochenarbeitszeit beschäftigter
Arbeitnehmer/innen
Jahr Voll- und Teilzeit
Std./Woche
Vollzeit
Std./Woche
Teilzeit
Std./Woche
2014 30,1 38,2 16,7
2015 30,1 38,2 16,9
2016 30,1 38,2 17,1
2017 30,2 38,2 17,3
2018 30,2 38,2 17,5
2019 30,2 38,2 17,6
2020 30,4 38,2 17,9
2021 30,4 38,2 17,9
2022 30,4 38,2 18,1
2023 30,4 38,2 18,2
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: September 2024
Tabelle B: Veränderung der tariflichen/betriebsüblichen Wochenarbeitszeit
beschäftigter Arbeitnehmer/innen gegenüber dem Vorjahr in Prozent
Jahr Voll- und Teilzeit
Std./Woche
Vollzeit
Std./Woche
Teilzeit
Std./Woche
2014 0,2 0,1 1,5
2015 0,1 0,0 1,4
2016 0,0 -0,1 1,3
2017 0,2 0,1 1,2
2018 0,2 0,0 0,9
2019 0,1 0,0 0,9
2020 0,4 0,0 1,3
2021 0,1 0,0 0,4
Jahr Voll- und Teilzeit
Std./Woche
Vollzeit
Std./Woche
Teilzeit
Std./Woche
2022 0,0 0,0 0,8
2023 0,0 0,0 0,8
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: September 2024
2. Wie viele abhängig Beschäftigte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) mindestens
zufrieden mit ihrer derzeitigen Arbeitszeit, und wie groß war die Zahl jeweils
in den letzten zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil
an allen Beschäftigten als auch die jährlichen Veränderungsraten
darstellen und nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw.
nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Erkenntnisse liefert zum einen die Arbeitszeitbefragung 2021 der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Bei der BAuA-
Arbeitszeitbefragung handelt es sich um eine repräsentative Panelbefragung für
Erwerbstätige in Deutschland, die seit dem Jahr 2015 alle zwei Jahre durchgeführt wird
und Personen umfasst, die mindestens zehn Stunden pro Woche einer bezahlten
Erwerbstätigkeit nachgehen. Ob die Befragten in tarifgebundenen Unternehmen
tätig sind, wird in dieser Befragung nicht erfasst. Absolute Zahlen werden in
der Regel nicht ausgewiesen.
Die Zufriedenheit mit der Arbeitszeit wurde auf Basis der BAuA-
Arbeitszeitbefragung 2021 im Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(Berichtsjahr 2022) dargestellt. Hier erfolgt unter anderem eine Darstellung nach Länge
der Arbeitszeit. Der Bericht kann unter
www.baua.de/DE/Angebote/Publikatio
nen/Berichte/Suga-2022 (siehe Tabellen TF 1 bis 3, S. 155 bis 157) abgerufen
werden.
Zum anderen liegen zur Zufriedenheit mit der Arbeitszeit Auswertungen auf
Basis der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen 2006, 2012 und 2018 vor,
die im Rahmen der Grundauswertung über alle Erwerbstätigen (inklusive
Selbstständigen) vorgenommen worden sind. Ergebnisse können nachfolgender
Tabelle C entnommen werden. Bei den Werten der Zufriedenheitsstufen 1 bis 4
in der nachfolgenden Tabelle handelt es sich um Anteilswerte.
Tabelle C: Zufriedenheit mit der Arbeitszeit
2018 2012 2006
1 – sehr zufrieden 23,6 16,8 18,1
2 – zufrieden 57,1 63,0 62,6
3 – weniger zufrieden 13,5 14,8 13,8
4 – nicht zufrieden 5,8 5,3 5,4
Fallzahl insgesamt (n) 19 939 19 975 19 973
Mittelwert 2,01 2,09 2,07
Quelle: Lück, M., Hünefeld, L., Brenscheidt, S., Bödefeld, M. & Hünefeld, A. (2019).
Grundauswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018. Vergleich zur
Grundauswertung 2006 und 2012 (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: BAuA.
www.doi.org/10.
21934/baua:bericht20190618, S. 49, Tab. 6.3. Rundungsfehler möglich.
3. Wie vielen der abhängig Beschäftigten gelingt es nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert
nach Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010), bei der
Arbeitszeitplanung auf familiäre und private Interessen Rücksicht zu
nehmen, und wie viele waren es jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte
sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Beschäftigten als auch die
jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, Voll- und
Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie
Ost und West differenzieren)?
In regelmäßigen Abständen untersucht das Institut der deutschen Wirtschaft
Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend mit dem Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit, wie sich das
betriebliche Engagement für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf in
Deutschland entwickelt. Die Studie nimmt dabei die unterschiedlichen
Blickwinkel von Personalverantwortlichen und Beschäftigten in den Fokus.
In den Beschäftigtenbefragungen im Jahr 2018 und im Jahr 2023 wurde
folgende Frage gestellt:
„Wie gut lassen sich Ihre Arbeitszeiten im Allgemeinen mit Ihren familiären
und sozialen Verpflichtungen außerhalb des Berufs vereinbaren?“
Der nachfolgenden Tabelle D kann der Anteil der Beschäftigten entnommen
werden, die die Fragen mit „gut“ oder „sehr gut“ beantwortet haben.
Tabelle D: Anteil der Befragten, die mit „gut“ oder „sehr gut“ geantwortet
haben in Prozent
Jahr Frauen Männer insgesamt
20231) (1) 81,7 Prozent 82,9 Prozent 82,3 Prozent
20182) (2, 3) 85,4 Prozent 84,2 Prozent 84,8 Prozent
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V., Unternehmensmonitor
Familienfreundlichkeit 2023 und Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2019,
1)
www.iwkoeln.de/studien/56.html
2)
www.iwkoeln.de/studien/andrea-hammermann-joerg-schmidt-oliver-stettes-unternehmen
smonitor-familienfreundlichkeit-2019.html
(1) Anzahl der Antworten: 5 026, (2) Anzahl der Antworten: 2 500, (3) ohne öffentlichen Dienst
Die Befragungsjahre sind aufgrund der Verwendung unterschiedlicher
Hochrechnungsfaktoren nicht direkt miteinander vergleichbar.
Darüber hinaus wird in der Studie „Wie väterfreundlich ist die deutsche
Wirtschaft?“ (
www.prognos.com/sites/default/files/2022-12/BMFSFJ_Vaeterstudi
e_20221129_1600.pdf), die die Prognos AG im Auftrag des
Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, die Frage nach der Zufriedenheit mit
der Arbeitszeit speziell von Vätern gestellt.
Grundlage ist eine Befragung von 1 000 erwerbstätigen Vätern. Weniger als die
Hälfte der Väter (44 Prozent) ist mit ihrer Arbeitszeit zufrieden. 40 Prozent
möchten ihre Arbeitszeit reduzieren, 46 Prozent weniger Überstunden leisten
und jeder dritte Vater möchte beides. Noch wichtiger als eine
Arbeitszeitreduktion ist den Vätern jedoch Flexibilität: 74 Prozent wünschen sich flexible
Arbeitszeiten.
4. Wie viele abhängig Beschäftigte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) zufrieden mit ihrer
Work-Life-Balance, sind also mindestens zufrieden damit, wie gut ihr
Arbeits- und Privatleben zusammenpassen, und wie viele waren es
jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den
Anteil an allen Beschäftigten als auch die jährlichen Veränderungsraten
darstellen und nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw.
nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Im Rahmen der Attraktivitätsstudie (
www.prognos.com/sites/default/files/202
4-06/Prognos_Attraktivitaetsstudie_2024.pdf), die die Prognos AG für das
Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet hat, wurde eine repräsentative
Stichprobe von 2 542 erwerbstätigen Eltern und Pflegenden befragt. Eine Frage
der Studie richtete sich auf die Zufriedenheit der Beschäftigten mit der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Fokus standen dabei die betrieblichen
Bedingungen.
Mehrheitlich sind die Befragten mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf zufrieden mit ihren Arbeitgebern: Fast jede fünfte Person (19
Prozent) ist im Hinblick auf Vereinbarkeit sehr zufrieden mit ihrem aktuellen
Arbeitgeber, weitere 50 Prozent sind eher zufrieden. Im Gegensatz dazu sind
17 Prozent (eher) unzufrieden.
Weitere Differenzierungen und/oder Zeitreihen liegen aus der
Attraktivitätsstudie nicht vor.
5. Wie viele abhängig Beschäftigte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) mindestens einmal
im Monat von verkürzten Ruhezeiten betroffen, und wie viele waren es
jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen,
den Anteil an allen Beschäftigten als auch die jährlichen
Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen
bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und West
differenzieren)?
Angaben zur Verkürzung von Ruhezeiten finden sich für die Jahre 2019 bis
2023 in der Publikation Kötter, J., Entgelmeier, I. & Nold, J. (2024). Länge und
Lage der Arbeitszeit: Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (baua:
Bericht kompakt). Dortmund/Berlin/Dresden: BAuA. Die Publikation kann
unter folgendem Link abgerufen werden:
https://doi.org/10.21934/baua:bericht
kompakt20240910 (siehe S. 2).
Der Anteil der Beschäftigten, die angaben, mindestens einmal im Monat
verkürzte Ruhezeiten von weniger als elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen zu
haben, können der nachfolgenden Abbildung 1 entnommen werden. Demnach
liegt dieser Anteil seit dem Jahr 2017 bei 16 bis 18 Prozent. Während Männer
im Jahr 2019 noch häufiger als Frauen von verkürzten Ruhezeiten berichteten,
hat sich dies bis zum Jahr 2023 angeglichen. Teilzeitbeschäftigte sind im Jahr
2023, wie auch in den Vorjahren, deutlich seltener von verkürzten Ruhezeiten
betroffen (neun Prozent) als Beschäftigte in moderater oder langer Vollzeit (35
bis 48 Stunden: 15 Prozent). Überlange Vollzeit (mehr als 48 Stunden) geht
sogar bei etwa der Hälfte der Beschäftigten mit verkürzten Ruhezeiten einher
(51 Prozent).
Abbildung 1: Beschäftigte mit verkürzten Ruhezeiten (weniger als elf Stunden,
mindestens einmal im Monat) in Prozent
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023
2019: n = 8 090, 2021: n = 17 327, 2023: n = 9 619
Die Fehlerbalken repräsentieren das 99 %-Konfidenzintervall.
Zu weiteren Ergebnissen wird auf die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 im
BAuA-Arbeitszeitreport (
https://doi.org/10.21934/baua:bericht20221103, siehe
Tabellenanhang, Tab. 4a, S. 194 bis 195) verwiesen. Vergleiche mit den Jahren
2015, 2017 und 2019 können der Publikation „BAuA-Arbeitszeitbefragung:
Vergleich 2015 – 2017 – 2019“ (Vergleichsbericht,
https://doi.org/10.21934/bau
a:bericht20201217, siehe Tabellenanhang, Tab. 9, S. 88 bis 89) entnommen
werden.
6. Wie viele abhängig Beschäftigte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) mindestens einmal
im Monat von langen und überlangen Arbeitszeiten betroffen, und wie
viele waren es jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte sowohl die
absoluten Zahlen, den Anteil an allen Beschäftigten als auch die jährlichen
Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit,
tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und
West differenzieren)?
Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des
Mikrozensus zu abhängig Beschäftigten mit überlangen Arbeitszeiten können der
Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13939 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. Wie viele abhängig Beschäftigte lassen nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) häufig ihre
Ruhepausen (Pausen über 15 Minuten) an einem Arbeitstag mit mehr als sechs
Stunden ausfallen, und wie viele waren es jeweils in den letzten zehn
Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen
Beschäftigten als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach
Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen
Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Zu Ergebnissen zum Ausfall von Ruhezeiten basierend auf der BAuA-
Arbeitszeitbefragung 2021 wird auf die Publikation „Ausfall von Ruhepausen in
Deutschland – Verbreitung und Auswirkungen auf die Erholung, Gesundheit
und Zufriedenheit von Beschäftigten“ (
https://doi.org/10.21934/baua:berichtko
mpakt20240416, S. 1 bis 2) verwiesen.
Demnach berichtet fast ein Drittel der abhängig Beschäftigten (31 Prozent),
dass bei ihnen Arbeitspausen häufig ausfallen. Im Vergleich zu vorherigen
Erhebungen der BAuA-Arbeitszeitbefragung aus den Jahren 2015, 2017 und 2019
(jeweils 28 Prozent) ist dieser Wert leicht angestiegen.
Die Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 zeigen zudem, dass Frauen
(32 Prozent) den Ausfall von Arbeitspausen geringfügig häufiger erleben als
Männer (30 Prozent), wobei dieser Geschlechtsunterschied bei der
ausschließlichen Betrachtung von Beschäftigten in Vollzeit besonders deutlich ausfällt
(Frauen in Vollzeit: 37 Prozent, Männer in Vollzeit: 31 Prozent).
Häufige Pausenausfälle kommen bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst
(35 Prozent) und in „anderen Bereichen“ (34 Prozent) am häufigsten vor,
gefolgt vom Dienstleistungsbereich (30 Prozent) und vom Handwerk (29
Prozent). In der Industrie kommen Pausenausfälle etwas seltener vor. So berichtet
dort ein Viertel der Beschäftigten von häufigen Pausenausfällen (25 Prozent).
Pausenausfälle sind in den verschiedenen Berufsgruppen sehr unterschiedlich
verbreitet (vgl. nachfolgende Abbildung 2). Während fast die Hälfte der
Beschäftigten in den medizinischen und nicht‑medizinischen Gesundheitsberufen
(49 Prozent) einen häufigen Ausfall von Arbeitspausen erlebt, betrifft dies etwa
ein Fünftel der Beschäftigten aus den Fertigungsberufen (19 Prozent). Trotz der
pandemiegeprägten Arbeitssituation zum Befragungszeitpunkt sind diese
Berufsgruppenunterschiede auch in vorherigen Wellen recht stabil feststellbar.
Abbildung 2: Anteil Beschäftigter mit häufigem Pausenausfall nach
Berufsgruppen in Prozent
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021
2021: n = 17 177
Reinigungsberufe sind aufgrund geringer Fallzahlen nicht ausgewiesen.
8. Wie viele abhängige Beschäftigte leisten nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) Wochenend- bzw.
Sonntags- und Feiertagsarbeit, und wie viele waren es in den letzten zehn
Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen
Beschäftigten als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach
Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen
Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des
Mikrozensus zu abhängig Beschäftigten mit Wochenend- bzw. Sonntags- und
Feiertagsarbeit können der Tabelle 2 im Anhang* entnommen werden. Aufgrund
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13939 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
einer geänderten Fragestellung im Jahr 2017 sind aktuelle Zeitreihenvergleiche
erst ab dem Berichtsjahr 2017 möglich.
9. Wie viele abhängig Beschäftigte können nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) Einfluss auf ihre
Arbeitszeiten in Form von Einflussmöglichkeiten auf Anfangs- und
Endzeiten, Pausenzeiten, Stundenzahl oder Lage der Arbeitszeit nehmen, und
wie viele waren es jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte sowohl die
absoluten Zahlen, den Anteil an allen Beschäftigten als auch die
jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, Voll- und
Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost
und West differenzieren)?
Laut BAuA-Arbeitszeitbefragung hat in der Pandemie die Möglichkeit der
Einflussnahme durch Beschäftigte auf bestimmte Arbeitszeitmerkmale spürbar
zugenommen. In der nachfolgenden Abbildung 3 ist der Anteil der Beschäftigten
dargestellt, die angeben, viel oder sehr viel Einfluss auf ihre Arbeitszeit
hinsichtlich des Arbeitsbeginns und -endes, der Möglichkeit, ein paar Stunden
freinehmen zu können, Urlaub oder ein paar Tage freinehmen zu können bzw.
der Wahl der Schichten (nur für Schichtarbeitende) zu haben.
Abbildung 3: Anteil Beschäftigter mit Einflussmöglichkeiten auf ihre
Arbeitszeit in Prozent
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 bis 2023
2019: 8 223 ≤ n ≤ 8 243, 2021: 17 712 ≤ n ≤ 17 737, 2023: 9 752 ≤ n ≤ 9 765, Fehlerbalken
repräsentieren das 99 %-Konfidenzintervall.
Tiefergehende Auswertungen nach soziodemografischen,
wirtschaftsstrukturellen und Tätigkeitsmerkmalen für das Jahr 2021 können dem Arbeitszeitreport
entnommen werden (BAuA, 2022, im Tabellenanhang, Tab. 8a, S. 206 bis 207).
Die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 können dem Vergleichsbericht
entnommen werden (Tabellenanhang, Tab. 14, S. 98 bis 99).
Zu der Teilfrage nach dem Einfluss auf Beginn und Ende der Arbeitszeit liegen
darüber hinaus Erkenntnisse aus dem Mikrozensus vor. Diese Frage wird ab
dem Berichtsjahr 2021 neu in der Arbeitskräfteerhebung (als Unterstichprobe
des Mikrozensus) gestellt. Daten zu abhängig Beschäftigten mit Entscheidung
über Beginn und Ende der Arbeitszeiten können der Tabelle 3 im Anhang*
entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13939 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. In wie vielen Betrieben mit Betriebsrat gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand eine Betriebsvereinbarung
zum Thema Arbeitszeit, und in wie vielen gab es eine solche jeweils in
den letzten zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an
allen Betrieben als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und
nach tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost
und West differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
11. Wie viele abhängig Beschäftigte müssen nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) länger als
vertraglich vereinbart arbeiten, weil dies von ihren Aufgaben oder Vorgesetzten
gefordert wird, und wie viele waren es jeweils in den letzten zehn Jahren
(bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Beschäftigten als
auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht,
Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen
Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Die Verbreitung von Überstunden wird in Kötter et al. (2024, S. 2) näher
untersucht. Überstunden wurden hierbei jedoch ausschließlich aus der Differenz
zwischen der berichteten tatsächlichen und der vereinbarten wöchentlichen
Arbeitszeit der Befragten berechnet. Es kann dabei nicht unterschieden werden,
ob diese Überstunden durch Anforderungen der Aufgaben oder Vorgesetzten
entstehen oder ob sie selbstgesteuert erfolgten.
Abhängig Beschäftigte leisteten im Jahr 2023 durchschnittlich 3,1 Überstunden
pro Woche und damit geringfügig weniger als noch im Jahr 2019 (3,4 Stunden).
Dieser Rückgang zeigt sich nur bei Männern (2019: 3,8 Stunden; 2023:
3,4 Stunden), während die Überstunden bei Frauen in den Jahren 2023 und
2019 auf dem gleichen Niveau lagen (2,9 Stunden) (vgl. Abbildung 4).
Abbildung 4: Durchschnittliche Überstunden pro Woche nach Geschlecht
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023
2019: n = 8 090, 2021: n = 17 327, 2023: n = 9 619
Die Fehlerbalken repräsentieren das 99 %-Konfidenzintervall.
Tiefergehende Auswertungen nach soziodemografischen,
wirtschaftsstrukturellen und Tätigkeitsmerkmalen für 2021 können dem Arbeitszeitreport
entnommen werden (BAuA, 2022, Tabellenanhang, Tab. 2a, S. 188 bis 189). Die
Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 können dem Vergleichsbericht entnommen
werden (Tabellenanhang, Tab. 5, S. 80 bis 81).
Über Gründe für Überstunden wird im BAuA-Arbeitszeitreport 2021 berichtet
(BAuA, 2022, S. 37). Nachfolgende Abbildung 5 verdeutlicht, dass fast vier
von zehn Beschäftigten mit Überstunden als Hauptgrund für ihre Überstunden
angeben, dass die Arbeit sonst nicht zu schaffen wäre. Als zweithäufigster
Grund für Überstunden wird Spaß an der Arbeit genannt (13 Prozent). Alle
weiteren betrieblichen oder privaten Gründe stellen nur für einen kleinen Teil
der Beschäftigten den Hauptgrund ihrer Überstunden dar (jeweils zehn Prozent
und weniger).
Abbildung 5: Hauptgrund für Überstunden für Beschäftigte mit mehr als
2 Überstunden pro Woche
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021
n = 7 971, Rundungsfehler möglich
Die Gründe für Überstunden aus Sicht der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015
und 2017 liegen im Vergleichsbericht für beide Jahre vor (BAuA-
Arbeitszeitbefragung: Vergleich 2015 bis 2017,
https://doi.org/10.21934/baua:bericht2018
0718).
12. Von wie vielen abhängig Beschäftigten wird nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) erwartet, dass sie
auch in ihrem Privatleben für dienstliche Angelegenheiten erreichbar
sind, und wie viele waren es jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte
sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Beschäftigten als auch die
jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, Voll- und
Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie
Ost und West differenzieren)?
13. Wie viele abhängig Beschäftigte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) in ihrer Freizeit
wegen ihrer Arbeit kontaktiert, und wie viele waren es jeweils in den letzten
zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen
Beschäftigten als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach
Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw.
nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Auswertungen der BAuA-Arbeitszeitbefragung zeigen, dass die erwartete
Erreichbarkeit von 2019 (23 Prozent) bzw. 2021 (22 Prozent) bis 2023 (18
Prozent) leicht abgenommen hat. Die tatsächliche Kontaktierung außerhalb der
Arbeitszeit, z. B. durch Kolleginnen und Kollegen, Führungskräfte oder
Kundinnen und Kunden, ist von 2019 (zehn Prozent) auf 2021 (13 Prozent)
angestiegen, 2023 jedoch wieder auf elf Prozent zurückgegangen.
Tiefergehende Auswertungen nach soziodemografischen,
wirtschaftsstrukturellen und Tätigkeitsmerkmalen für das Jahr 2021 können dem Arbeitszeitreport
entnommen werden (BAuA, 2022, Tabellenanhang, Tab. 11a, S. 215 bis 216).
Die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 können dem Vergleichsbericht
entnommen werden (Tabellenanhang, Tab. 16, S. 102 bis 103).
Darüber hinaus liegen hierzu Erkenntnisse aus der Eurostat-
Tabellenveröffentlichung zum Labour Force Survey – Ad Hoc – Modul 2019 „Arbeitsorganisation
und Arbeitszeitgestaltung“ vor. „Ad-hoc-Module“ sind jährlich wechselnde
Fragen zu ausgewählten Themen des Arbeitsmarktes. Die Beantwortung ist
freiwillig. Daten zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Häufigkeit
arbeitsbedingter Kontakte in der Freizeit (in den letzten zwei Monaten) können
der Tabelle 4 im Anhang* entnommen werden.
14. Wie viele abhängig Beschäftigte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) mindestens selten
von sich ändernden Arbeitszeiten aufgrund von betrieblichen
Anforderungen betroffen, und wie viele waren es jeweils in den letzten zehn
Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Beschäftigten
als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach
Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen
Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Nach Auswertungen der BAuA-Arbeitszeitbefragung hat sich der Anteil
Beschäftigter, die eine häufige betriebsbedingte Änderung der Arbeitszeit
berichten, in den letzten Jahren nicht stark verändert. Im Jahr 2019 waren zwölf
Prozent, im Jahr 2021 zehn Prozent und im Jahr 2023 wiederum elf Prozent der
Beschäftigten von häufigen Änderungen der Arbeitszeit betroffen.
Tiefergehende Auswertungen nach soziodemografischen,
wirtschaftsstrukturellen und Tätigkeitsmerkmalen für das Jahr 2021 können dem Arbeitszeitreport
entnommen werden (BAuA, 2022, Tabellenanhang, Tab. 9a, S. 209 bis 210).
Die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 können dem Vergleichsbericht
entnommen werden (Tabellenanhang, Tab. 15, S. 100 bis 101).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13939 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Wie viele abhängig Beschäftigte leisten nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Datenstand insgesamt und differenziert nach
Berufsbereichen und Anforderungsniveau (KldB 2010) mindestens einmal
pro Monat Bereitschaftsdienst oder arbeiten in Rufbereitschaft, und wie
viele waren es jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte sowohl die
absoluten Zahlen, den Anteil an allen Beschäftigten als auch die jährlichen
Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit,
tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und
West differenzieren)?
16. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellstem
Datenstand die wöchentliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten, die
Einfluss auf ihre Arbeitszeiten, in Form von Einflussmöglichkeiten auf
Anfangs- und Endzeiten, Pausenzeiten, Stundenzahl oder Lage der
Arbeitszeit nehmen können, und wie lang war sie jeweils in den letzten zehn
Jahren (bitte nach Arbeitszeiterfassung Ja bzw. Nein (bei „Ja“
differenziert nach betrieblich erfasst und selbst dokumentiert), Geschlecht, Voll-
und Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen
sowie Ost und West differenzieren)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
17. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellstem
Datenstand die wöchentliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten, die
länger als vertraglich vereinbart arbeiten müssen, weil dies von ihren
Aufgaben oder Vorgesetzten gefordert wird und wie lang war sie jeweils in
den letzten zehn Jahren (bitte nach Arbeitszeiterfassung Ja bzw. Nein
(bei „Ja“ differenziert nach betrieblich erfasst und selbst dokumentiert),
Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw.
nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 liegen lediglich Auswertungen
zum Anteil von Überstunden vor (BAuA, 2022, S. 35). Nach den Gründen für
diese Überstunden wird nicht differenziert.
Unter den Vollzeitbeschäftigten macht knapp ein Viertel (25 Prozent) mehr als
zwei bis fünf Überstunden pro Woche und 16 Prozent mehr als fünf bis zehn
Überstunden pro Woche. In Teilzeit hingegen arbeiten 17 Prozent der
Beschäftigten bis zu fünf Stunden pro Woche und sechs Prozent mehr als fünf bis zehn
Stunden pro Woche länger als vereinbart. Männer leisten häufiger Überstunden
als Frauen (58 Prozent bzw. 54 Prozent). Dies liegt vor allem am hohen
Teilzeitanteil von Frauen: In Teilzeit werden deutlich seltener Überstunden
geleistet (24 Prozent) als in Vollzeit (51 Prozent). In Vollzeit hingegen machen
Frauen etwas häufiger Überstunden als Männer (54 Prozent bzw. 49 Prozent).
18. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellstem
Datenstand die wöchentliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten, von
denen erwartet wird, dass sie auch in ihrem Privatleben für dienstliche
Angelegenheiten erreichbar sind, und wie lang war sie jeweils in den
letzten zehn Jahren (bitte nach Arbeitszeiterfassung Ja bzw. Nein (bei
„Ja“ differenziert nach betrieblich erfasst und selbst dokumentiert),
Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen
Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
19. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellstem
Datenstand die wöchentliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten, die in
ihrer Freizeit wegen ihrer Arbeit kontaktiert werden, und wie lang war
sie jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte nach Arbeitszeiterfassung Ja
bzw. Nein (bei „Ja“ differenziert nach betrieblich erfasst und selbst
dokumentiert), Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw.
nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Erkenntnisse zu Erreichbarkeit bzw. Kontaktierung liegen lediglich hinsichtlich
Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigter und bezüglich Überstunden auf Basis der
BAuA‑Arbeitszeitbefragung 2021 vor (BAuA, 2022, S. 94, S. 96).
Demnach berichtet etwa ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten (23 Prozent) und
ungefähr ein Fünftel der Teilzeitbeschäftigten (19 Prozent), dass ihr
Arbeitsumfeld von ihnen erwartet, auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit erreichbar
zu sein.
Beschäftigte ohne erwartete Erreichbarkeitserwartung berichten
durchschnittlich von 2,9 Überstunden pro Woche; Beschäftigte, deren Erreichbarkeit
erwartet wird, leisten im Durchschnitt 5,1 Überstunden pro Woche. Nachfolgende
Abbildung 6 zeigt, dass Beschäftigte mit vielen Überstunden (mehr als fünf bis
zehn Überstunden sowie mehr als zehn Überstunden) häufiger von erwarteter
Erreichbarkeit und auch tatsächlicher Kontaktierung betroffen sind.
Abbildung 6: Beschäftigte mit erwarteter Erreichbarkeit und tatsächlicher
Kontaktierung nach Überstunden in Prozent
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021
17 280 ≤ n ≤ 17 305
20. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellstem
Datenstand die wöchentliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten, die
mindestens selten von sich ändernden Arbeitszeiten aufgrund von
betrieblichen Anforderungen betroffen sind, und wie lang war sie jeweils in den
letzten zehn Jahren (bitte nach Arbeitszeiterfassung Ja bzw. Nein (bei
„Ja“ differenziert nach betrieblich erfasst und selbst dokumentiert),
Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen
Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
21. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellstem
Datenstand die wöchentliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten, die
mindestens einmal pro Monat Bereitschaftsdienst leisten oder in
Rufbereitschaft arbeiten, und wie lang war sie jeweils in den letzten zehn Jahren
(bitte nach Arbeitszeiterfassung Ja bzw. Nein (bei „Ja“ differenziert nach
betrieblich erfasst und selbst dokumentiert), Geschlecht, Voll- und
Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost
und West differenzieren)?
22. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellstem
Datenstand die wöchentliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten, die
ausschließlich starre Arbeitszeiten haben und keinen Formen der
Arbeitszeitflexibilisierung (u. a. wie in den Fragen 13 bis 18 beschrieben)
ausgesetzt sind, und wie lang war sie jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte
nach Arbeitszeiterfassung Ja bzw. Nein (bei „Ja“ differenziert nach
betrieblich erfasst und selbst dokumentiert), Geschlecht, Voll- und Teilzeit,
tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und
West differenzieren)?
Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
23. Wie viele abhängig Beschäftigte, die Einfluss auf ihre Arbeitszeiten in
Form von Einflussmöglichkeiten auf Anfangs- und Endzeiten,
Pausenzeiten, Stundenzahl oder Lage der Arbeitszeit nehmen können, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung – verglichen mit den abhängig
Beschäftigten, die keinen Einfluss nehmen können – nach aktuellstem Stand von
psychischen oder physischen Beschwerden betroffen, und wie viele
waren es jeweils in den letzten zehn Jahren (bitte nach Geschlecht, Voll-
und Teilzeit, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen
sowie Ost und West differenzieren)?
Auswertungen zu gesundheitlichen Beschwerden nach Einfluss auf
Arbeitsbeginn und Arbeitsende liegen auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021
vor (BAuA, 2022, S. 82 bis 83).
Demnach zeigen die Ergebnisse im Einklang mit früheren Studien, dass
arbeitszeitliche Handlungsspielräume in einem positiven Zusammenhang mit
Gesundheit und Work‑Life-Balance von Beschäftigten stehen. Der allgemeine
Gesundheitszustand von Beschäftigten mit großen zeitlichen Handlungsspielräumen ist
häufig besser als der von Beschäftigten ohne diese zeitlichen
Flexibilitätsmöglichkeiten. Drei Viertel der Beschäftigten mit viel Einfluss auf Arbeitsbeginn
und -ende schätzen ihren allgemeinen Gesundheitszustand als (sehr) gut ein
(75 Prozent). Beschäftigte mit eingeschränkten zeitlichen
Handlungsspielräumen in Bezug auf ihre täglichen Anfangs- und Endzeiten geben lediglich zu
64 Prozent einen (sehr) guten Gesundheitszustand an. Dies zeigt sich für
Frauen und Männer wie auch für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte
gleichermaßen und auch in Bezug auf alle Aspekte des zeitlichen Handlungsspielraums.
Beschäftigte mit geringen zeitlichen Handlungsspielräumen berichten häufiger
von verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden als Beschäftigte mit großen
zeitlichen Handlungsspielräumen. Für den Einfluss auf Arbeitsbeginn und
-ende zeigt sich dies besonders deutlich für körperliche Erschöpfung (48
Prozent bzw. 31 Prozent) und Rücken- und Kreuzschmerzen (53 Prozent bzw.
41 Prozent) (vgl. nachfolgende Abbildung 7). Eine sehr ähnliche Verteilung –
für Frauen und Männer sowie Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gleichermaßen
– zeigt sich über alle Beschwerden sowohl für den Einfluss auf das Freinehmen
einzelner Stunden als auch für den Einfluss darauf, Urlaub oder Tage frei zu
nehmen.
Abbildung 7: Anteil Beschäftigter mit gesundheitlichen Beschwerden nach
Einfluss auf Arbeitsbeginn/-ende in Prozent
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021
17 707 ≤ n ≤ 17 717
Tiefergehende Auswertungen von subjektivem Gesundheitszustand und
gesundheitlichen Beschwerden nach Geschlecht bzw. Teilzeit- und
Vollzeitbeschäftigten für das Jahr 2021 können dem Arbeitszeitreport entnommen werden
(BAuA, 2022, Tabellenanhang, Tab. 8b, S. 208). Zahlen für das Jahr 2015
finden sich in dem Tabellenanhang, Tab. 8b, S. 171 und Tab. 9b, S. 173, des
Arbeitszeitreports 2016 (Arbeitszeitreport Deutschland 2016,
https://doi.org/10.21
934/baua:bericht20160729).
24. Wie viele abhängig Beschäftigte, die mindestens einmal pro Monat
Bereitschaftsdienst leisten oder in Rufbereitschaft arbeiten, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung – verglichen mit den abhängig
Beschäftigten, die dies nicht machen – nach aktuellstem Stand von psychischen
oder physischen Beschwerden betroffen, und wie viele waren es jeweils
in den letzten zehn Jahren (bitte nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit,
tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und
West differenzieren)?
Auswertungen zu gesundheitlichen Beschwerden nach Rufbereitschaft und
Bereitschaftsdienst liegen auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 vor
(BAuA, 2022, S. 92).
Demzufolge unterscheidet sich der allgemeine Gesundheitszustand der
Befragten nicht merklich zwischen Beschäftigten mit und ohne Rufbereitschaft
beziehungsweise Bereitschaftsdienst. Es lassen sich jedoch Unterschiede hinsichtlich
des Gesundheitszustandes bei Frauen mit beziehungsweise ohne
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft feststellen. So berichten Frauen ohne
Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft häufiger einen (sehr) guten Gesundheitszustand (je
68 Prozent) als Frauen mit Bereitschaftsdienst (61 Prozent) oder
Rufbereitschaft (64 Prozent). Auch für Teilzeitbeschäftigte mit und ohne
Bereitschaftsdienste (59 Prozent bzw. 67 Prozent) und Rufbereitschaft (63 Prozent bzw.
67 Prozent) zeigt sich dieser Unterschied hinsichtlich des allgemeinen
Gesundheitszustandes. Für Vollzeitbeschäftigte lassen sich kaum Unterschiede
feststellen. In der Betrachtung einzelner gesundheitlicher Beschwerden zeigt sich eine
größere Betroffenheit von Beschäftigten, die Bereitschaftsdienst haben. Zum
Beispiel sind Beschäftigte mit Bereitschaftsdienst insbesondere häufiger von
Schlafstörungen (44 Prozent bzw. 35 Prozent) und körperlicher Erschöpfung
(47 Prozent bzw. 40 Prozent) betroffen (vgl. nachfolgende Abbildung 8). In
Bezug auf Rufbereitschaft zeigen sich insgesamt geringere Unterschiede.
Abbildung 8: Anteil Beschäftigter mit gesundheitlichen Beschwerden nach
Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst in Prozent
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021
17 693 ≤ n ≤ 17 709
Tiefergehende Auswertungen von subjektivem Gesundheitszustand und
gesundheitlichen Beschwerden nach Geschlecht bzw. Teilzeit- und
Vollzeitbeschäftigten für das Jahr 2021 können dem Arbeitszeitreport entnommen werden
(BAuA, 2022, Tabellenanhang, Tab. 10b, S. 214). Die Zahlen für das Jahr 2015
können dem Arbeitszeitreport 2016 entnommen werden (BAuA, 2016,
Tabellenanhang, Tab. 12b, S. 179).
25. Wie viele abhängig Beschäftigte haben nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellstem Stand mindestens einmal pro Jahr gearbeitet,
obwohl sie krank waren, und wie viele waren es jeweils in den letzten zehn
Jahren (bitte nach Vereinbarung zu Homeoffice oder Telearbeit Ja bzw.
Nein, Geschlecht, Voll- und Teilzeit, tarifgebundenen bzw.
nichttarifgebundenen Unternehmen sowie Ost und West differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
Tabelle 1: Abhängig Beschäftigte mit überlanger Arbeitszeit (AZ)*
Ergebnis des Mikrozensus
Insgesamt überlange AZ Anteil Insgesamt überlange AZ Anteil Insgesamt überlange AZ Anteil Insgesamt überlange AZ Anteil Insgesamt überlange AZ Anteil
1000 1000 % 1000 1000 % 1000 1000 % 1000 1000 % 1000 1000 %
Insgesamt 39375 1327 3,4 38758 1447 3,7 37827 1532 4,1 37853 1382 3,7 37443 1390 3,7
Berufsbereiche (KldB2010)
1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 624 24 3,8 652 26 4,0 658 28 4,3 635 24 3,8 546 20 3,7
2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 7595 157 2,1 7608 181 2,4 7491 198 2,6 7614 179 2,4 7438 184 2,5
3 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2175 58 2,7 2179 69 3,2 2092 73 3,5 1993 61 3,1 2105 63 3,0
4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 1970 53 2,7 1914 64 3,3 1814 76 4,2 1885 74 3,9 1515 56 3,7
5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 5329 218 4,1 5349 245 4,6 5217 252 4,8 5065 238 4,7 5265 240 4,6
6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4577 122 2,7 4550 145 3,2 4288 157 3,7 4422 148 3,3 4433 161 3,6
7 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 7809 313 4,0 7515 323 4,3 7431 341 4,6 7573 307 4,1 7687 341 4,4
8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 8106 329 4,1 7832 336 4,3 7708 345 4,5 7607 302 4,0 7292 269 3,7
9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 1019 46 4,5 988 49 5,0 907 52 5,7 834 43 5,2 1005 54 5,4
Anforderungsniveau
Helfer-/Anlerntätigkeiten 4159 32 0,8 4199 44 1,0 3947 47 1,2 3746 44 1,2 4085 23 0,6
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 21737 422 1,9 21574 483 2,2 21124 505 2,4 21365 442 2,1 21152 453 2,1
komplexe Spezialistentätigkeiten 5805 200 3,4 5700 222 3,9 5658 247 4,4 5811 220 3,8 5615 252 4,5
hoch komplexe Tätigkeiten 7674 674 8,8 7286 698 9,6 7049 731 10,4 6869 676 9,8 6542 661 10,1
Geschlecht
Männer 20461 996 4,9 20156 1089 5,4 19664 1154 5,9 19711 1077 5,5 19396 1081 5,6
Frauen 18914 331 1,8 18602 358 1,9 18164 377 2,1 18142 306 1,7 18047 309 1,7
Art Arbeitsvertrag
Vollzeit 27216 1292 4,7 27058 1410 5,2 26523 1498 5,6 26449 1356 5,1 26468 1390 5,3
Teilzeit 12159 36 0,3 11700 37 0,3 11297 34 0,3 11345 26 0,2 10974 - -
Teilgebiet
Früheres Bundesgebiet 32178 1120 3,5 31572 1215 3,8 30774 1286 4,2 30825 1179 3,8 30267 1160 3,8
Neue Länder mit Berlin 7196 207 2,9 7187 232 3,2 7053 245 3,5 7028 204 2,9 7176 231 3,2
Quelle: Statistisches Bundesamt
*= Wöchentliche Arbeitszeit von 49 Stunden und mehr.
-= nichts vorhanden-
Ab 2016 aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des Zensus 2011.
Ab 2017 Personen in Privathaushalten (ohne Gemeinschaftsunterkünfte).
Ab 2020 Neuregelung des Mikrozensus ab 2020; Personen in Hauptwohnsitzhaushalten; Zeitreihenbruch.
20192020202120222023 (Erstergebnis)
Tabelle 1: Abhängig Beschäftigte mit überlanger Arbeitszeit (AZ)*
Ergebnis des Mikrozensus
Insgesamt überlange AZ Anteil Insgesamt überlange AZ Anteil Insgesamt überlange AZ Anteil Insgesamt überlange AZ Anteil Insgesamt überlange AZ Anteil
1000 1000 % 1000 1000 % 1000 1000 % 1000 1000 % 1000 1000 %
Insgesamt 36884 1409 3,8 36538 1518 4,2 36277 1634 4,5 35290 1648 4,7 34879 1697 4,9
Berufsbereiche (KldB2010)
1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 547 22 4,0 541 24 4,4 549 27 4,9 560 28 5,0 552 35 6,3
2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 7427 189 2,5 7400 208 2,8 7439 232 3,1 7311 238 3,3 7284 248 3,4
3 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2073 65 3,1 2071 75 3,6 2044 87 4,3 2031 77 3,8 1991 81 4,1
4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 1420 52 3,7 1387 54 3,9 1369 67 4,9 1299 62 4,8 1268 69 5,4
5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 5211 255 4,9 5143 273 5,3 5058 284 5,6 4997 275 5,5 4921 283 5,8
6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4430 167 3,8 4385 175 4,0 4400 188 4,3 4297 199 4,6 4222 217 5,1
7 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 7538 341 4,5 7506 365 4,9 7444 376 5,1 7091 390 5,5 7127 396 5,6
8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 7127 261 3,7 6995 277 4,0 6877 299 4,3 6645 305 4,6 6516 297 4,6
9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 953 55 5,8 955 62 6,5 942 68 7,2 907 64 7,1 846 62 7,3
Anforderungsniveau
Helfer-/Anlerntätigkeiten 4088 29 0,7 4070 33 0,8 4109 34 0,8 4031 35 0,9 4004 33 0,8
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 21216 492 2,3 21122 537 2,5 21043 596 2,8 20506 567 2,8 20563 619 3,0
komplexe Spezialistentätigkeiten 5277 246 4,7 5156 258 5,0 5077 286 5,6 5005 287 5,7 4759 294 6,2
hoch komplexe Tätigkeiten 6267 640 10,2 6143 688 11,2 6002 715 11,9 5715 758 13,3 5519 748 13,6
Geschlecht
Männer 19117 1099 5,7 18958 1189 6,3 18801 1282 6,8 18216 1293 7,1 18023 1334 7,4
Frauen 17767 310 1,7 17579 330 1,9 17476 352 2,0 17074 355 2,1 16856 363 2,2
Art Arbeitsvertrag
Vollzeit 26231 1409 5,4 25985 1518 5,8 25864 1634 6,3 25149 1648 6,6 24972 1697 6,8
Teilzeit 10652 - - 10553 - - 10413 - - 10140 - - 9907 - -
Teilgebiet
Früheres Bundesgebiet 29805 1185 4,0 29484 1289 4,4 29257 1370 4,7 28396 1389 4,9 28035 1426 5,1
Neue Länder mit Berlin 7079 224 3,2 7053 230 3,3 7020 263 3,7 6894 258 3,7 6845 271 4,0
Quelle: Statistisches Bundesamt
*= Wöchentliche Arbeitszeit von 49 Stunden und mehr.
-= nichts vorhanden-
Ab 2016 aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des Zensus 2011.
Ab 2017 Personen in Privathaushalten (ohne Gemeinschaftsunterkünfte).
Ab 2020 Neuregelung des Mikrozensus ab 2020; Personen in Hauptwohnsitzhaushalten; Zeitreihenbruch.
20142015201620172018
Tabelle 2: Abhängig Beschäftigte mit Wochenendarbeit bzw. Sonn-/Feiertagsarbeit
Ergebnis des Mikrozensus
Insgesamt
Wochenendarbei
Anteil Sonn-/
Feiertagsarbeit
Anteil Insgesamt
Wochenendarbei
Anteil Sonn-/
Feiertagsarbeit
Anteil Insgesamt
Wochenendarbei
Anteil Sonn-/
Feiertagsarbeit
Anteil Insgesamt
Wochenendarbei
Anteil Sonn-/
Feiertagsarbeit
Anteil
1000 1000 % 1000 % 1000 1000 % 1000 % 1000 1000 % 1000 % 1000 1000 % 1000 %
Insgesamt 39321 10548 26,8 6312 16,1 38688 10600 27,4 6168 15,9 37659 10237 27,2 6198 16,5 37793 10758 28,5 6565 17,4
Berufsbereiche (KldB2010)
1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 628 195 31,1 119 18,9 660 229 34,7 136 20,6 640 200 31,3 119 18,6 627 213 34,0 123 19,6
2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 7583 1649 21,7 1022 13,5 7631 1727 22,6 1019 13,4 7486 1686 22,5 1038 13,9 7671 1752 22,8 1094 14,3
3 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2159 272 12,6 133 6,2 2131 259 12,2 120 5,6 2075 257 12,4 134 6,5 1945 295 15,2 155 8,0
4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 1980 238 12,0 176 8,9 1932 244 12,6 185 9,6 1805 246 13,6 190 10,5 1905 287 15,1 223 11,7
5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 5330 1856 34,8 1083 20,3 5300 1861 35,1 1046 19,7 5176 1862 36,0 1065 20,6 5085 1853 36,4 1118 22,0
6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4565 2565 56,2 872 19,1 4531 2504 55,3 821 18,1 4278 2235 52,2 728 17,0 4446 2389 53,7 782 17,6
7 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 7753 627 8,1 344 4,4 7518 655 8,7 339 4,5 7421 673 9,1 423 5,7 7613 749 9,8 444 5,8
8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 8116 2899 35,7 2377 29,3 7819 2853 36,5 2305 29,5 7650 2819 36,8 2309 30,2 7474 2977 39,8 2440 32,6
9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 1038 216 20,8 160 15,4 992 237 23,9 169 17,0 901 212 23,5 150 16,6 821 209 25,5 151 18,4
Anforderungsniveau
Helfer-/Anlerntätigkeiten 4175 1336 32,0 838 20,1 4180 1391 33,3 832 19,9 3922 1287 32,8 768 19,6 3741 1257 33,6 828 22,1
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 21673 6637 30,6 3696 17,1 21505 6660 31,0 3623 16,8 21020 6362 30,3 3601 17,1 21269 6698 31,5 3773 17,7
komplexe Spezialistentätigkeiten 5786 979 16,9 652 11,3 5673 1027 18,1 658 11,6 5589 1003 17,9 692 12,4 5924 1132 19,1 769 13,0
hoch komplexe Tätigkeiten 7686 1596 20,8 1126 14,7 7330 1522 20,8 1055 14,4 7072 1575 22,3 1131 16,0 6803 1670 24,5 1194 17,6
Geschlecht
Männer 20451 5367 26,2 3255 15,9 20118 5334 26,5 3137 15,6 19588 5246 26,8 3213 16,4 19683 5484 27,9 3416 17,4
Frauen 18870 5181 27,5 3057 16,2 18570 5266 28,4 3031 16,3 18071 4992 27,6 2985 16,5 18111 5274 29,1 3149 17,4
Art Arbeitsvertrag
Vollzeit 27187 7018 25,8 4413 16,2 26992 7091 26,3 4309 16,0 26381 6942 26,3 4415 16,7 26539 7337 27,6 4688 17,7
Teilzeit 12133 3530 29,1 1899 15,7 11696 3509 30,0 1859 15,9 11273 3295 29,2 1783 15,8 11202 3421 30,5 1877 16,8
Teilgebiet
Früheres Bundesgebiet 32128 8511 26,5 5052 15,7 31519 8501 27,0 4930 15,6 30638 8264 27,0 4996 16,3 30805 8686 28,2 5296 17,2
Neue Länder mit Berlin 7193 2037 28,3 1260 17,5 7169 2099 29,3 1238 17,3 7021 1974 28,1 1202 17,1 6988 2071 29,6 1269 18,2
Quelle: Statistisches Bundesamt
Ab 2020 Neuregelung des Mikrozensus ab 2020; Personen in Hauptwohnsitzhaushalten; Zeitreihenbruch.
2020202120222023 (Erstergebnis)
Tabelle 2: Abhängig Beschäftigte mit Wochenendarbeit bzw. Sonn-/Feiertagsarbeit
Ergebnis des Mikrozensus
Insgesamt
Wochenendarbei
Anteil Sonn-/
Feiertagsarbeit
Anteil Insgesamt
Wochenendarbei
Anteil Sonn-/
Feiertagsarbeit
Anteil Insgesamt
Wochenendarbei
Anteil Sonn-/
Feiertagsarbeit
Anteil
1000 1000 % 1000 % 1000 1000 % 1000 % 1000 1000 % 1000 %
Insgesamt 38303 12682 33,1 7209 18,8 37747 12749 33,8 7085 18,8 37395 13067 34,9 7294 19,5
Berufsbereiche (KldB2010)
1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 557 228 40,9 124 22,3 560 231 41,3 128 22,9 553 244 44,1 131 23,7
2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 7577 2232 29,5 1247 16,5 7583 2355 31,1 1272 16,8 7542 2460 32,6 1319 17,5
3 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2150 408 19,0 164 7,6 2122 425 20,0 166 7,8 2122 457 21,5 179 8,4
4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 1563 278 17,8 196 12,5 1469 269 18,3 181 12,3 1439 278 19,3 185 12,9
5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 5354 2143 40,0 1177 22,0 5297 2162 40,8 1154 21,8 5229 2196 42,0 1184 22,6
6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4520 2854 63,1 1025 22,7 4518 2877 63,7 1023 22,6 4467 2908 65,1 1058 23,7
7 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 7883 991 12,6 488 6,2 7729 961 12,4 455 5,9 7701 1024 13,3 499 6,5
8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 7473 3186 42,6 2534 33,9 7294 3110 42,6 2453 33,6 7164 3123 43,6 2467 34,4
9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 1044 317 30,4 217 20,8 992 314 31,7 216 21,8 995 331 33,3 231 23,2
Anforderungsniveau
Helfer-/Anlerntätigkeiten 4167 1544 37,1 924 22,2 4163 1553 37,3 907 21,8 4149 1614 38,9 936 22,6
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 21497 7789 36,2 4122 19,2 21571 7953 36,9 4107 19,0 21467 8115 37,8 4200 19,6
komplexe Spezialistentätigkeiten 5755 1386 24,1 869 15,1 5420 1350 24,9 827 15,3 5299 1403 26,5 864 16,3
hoch komplexe Tätigkeiten 6834 1950 28,5 1285 18,8 6555 1883 28,7 1238 18,9 6433 1921 29,9 1284 20,0
Geschlecht
Männer 19916 6536 32,8 3695 18,6 19656 6630 33,7 3644 18,5 19488 6805 34,9 3775 19,4
Frauen 18387 6145 33,4 3514 19,1 18092 6118 33,8 3440 19,0 17908 6263 35,0 3519 19,7
Art Arbeitsvertrag
Vollzeit 27114 8808 32,5 5162 19,0 26891 8929 33,2 5116 19,0 26642 9187 34,5 5282 19,8
Teilzeit 11188 3874 34,6 2047 18,3 10856 3819 35,2 1968 18,1 10754 3880 36,1 2011 18,7
Teilgebiet
Früheres Bundesgebiet 30963 10127 32,7 5739 18,5 30499 10190 33,4 5653 18,5 30172 10445 34,6 5814 19,3
Neue Länder mit Berlin 7340 2555 34,8 1470 20,0 7248 2558 35,3 1432 19,8 7223 2623 36,3 1479 20,5
Quelle: Statistisches Bundesamt
Ab 2020 Neuregelung des Mikrozensus ab 2020; Personen in Hauptwohnsitzhaushalten; Zeitreihenbruch.
201720182019
Tabelle 3: Abhängig Beschäftigte mit Entscheidung über Beginn und Ende der Arbeitszeiten*
Ergebnis des Mikrozensus
insgesamt mit Angabe Ja,
uneingeschränkt
Anteil an
Spalte C
Ja, im Rahmen
flex. Arbeitszeit-
Modelle
Anteil an
Spalte C
Nein Anteil an
Spalte C
1000 1000 1000 % 1000 % 1000 %
2023 (Erstergebnis)
Insgesamt 39321 29014 4991 17,2 8370 28,8 15654 54,0
Berufsbereiche (KldB2010)
1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 628 444 80 18,0 89 20,0 275 61,9
2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 7583 5465 759 13,9 1466 26,8 3240 59,3
3 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2159 1516 229 15,1 336 22,2 952 62,8
4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 1980 1582 457 28,9 832 52,6 293 18,5
5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 5330 3669 431 11,7 530 14,4 2708 73,8
6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4565 3296 502 15,2 693 21,0 2101 63,7
7 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 7753 6059 1596 26,3 3088 51,0 1375 22,7
8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 8116 6038 725 12,0 916 15,2 4397 72,8
9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 1038 821 203 24,7 391 47,6 227 27,6
Anforderungsniveau
Helfer-/Anlerntätigkeiten 4175 2780 380 13,7 265 9,5 2135 76,8
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 21673 15568 1798 11,5 3489 22,4 10281 66,0
komplexe Spezialistentätigkeiten 5786 4522 1065 23,6 2011 44,5 1446 32,0
hoch komplexe Tätigkeiten 7686 6145 1747 28,4 2605 42,4 1793 29,2
Geschlecht
Männer 20451 15075 2830 18,8 4369 29,0 7876 52,2
Frauen
Art Arbeitsvertrag
Vollzeit 27187 20146 3284 16,3 6138 30,5 10724 53,2
Teilzeit 12133 8868 1706 19,2 2232 25,2 4930 55,6
Teilgebiet
Früheres Bundesgebiet 32128 23540 4250 18,1 6939 29,5 12351 52,5
Neue Länder mit Berlin 7193 5475 741 13,5 1431 26,1 3303 60,3
2022
Insgesamt 38688 28293 4987 17,6 7945 28,1 15360 54,3
Berufsbereiche (KldB2010)
1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 660 466 98 21,0 96 20,6 273 58,6
2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 7631 5480 800 14,6 1421 25,9 3260 59,5
3 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2131 1460 220 15,1 297 20,3 942 64,5
4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 1932 1562 466 29,8 798 51,1 298 19,1
5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 5300 3459 403 11,7 462 13,4 2594 75,0
6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4531 3230 517 16,0 676 20,9 2036 63,0
7 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 7518 5937 1580 26,6 2956 49,8 1401 23,6
8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 7819 5785 689 11,9 871 15,1 4224 73,0
9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 992 794 205 25,8 340 42,8 249 31,4
Anforderungsniveau
Helfer-/Anlerntätigkeiten 4180 2625 363 13,8 253 9,6 2008 76,5
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 21505 15257 1776 11,6 3287 21,5 10194 66,8
komplexe Spezialistentätigkeiten 5673 4499 1058 23,5 1965 43,7 1475 32,8
hoch komplexe Tätigkeiten 7330 5913 1790 30,3 2440 41,3 1683 28,5
Geschlecht
Männer 20118 14671 2843 19,4 4127 28,1 7701 52,5
Frauen 18570 13621 2144 15,7 3818 28,0 7659 56,2
Art Arbeitsvertrag
Vollzeit 26992 19899 3356 16,9 5908 29,7 10635 53,4
Teilzeit 11696 8394 1632 19,4 2037 24,3 4726 56,3
Teilgebiet
Früheres Bundesgebiet 31519 23000 4232 18,4 6514 28,3 12254 53,3
Neue Länder mit Berlin 7169 5293 756 14,3 1431 27,0 3106 58,7
Tabelle 3: Abhängig Beschäftigte mit Entscheidung über Beginn und Ende der Arbeitszeiten*
Ergebnis des Mikrozensus
insgesamt mit Angabe Ja,
uneingeschränkt
Anteil an
Spalte C
Ja, im Rahmen
flex. Arbeitszeit-
Modelle
Anteil an
Spalte C
Nein Anteil an
Spalte C
1000 1000 1000 % 1000 % 1000 %
2021
Insgesamt 37659 23919 4120 17,2 6534 27,3 13265 55,5
Berufsbereiche (KldB2010)
1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 640 369 67 18,2 69 18,7 233 63,1
2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 7486 4693 642 13,7 1178 25,1 2873 61,2
3 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2075 1271 200 15,7 268 21,1 804 63,3
4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 1805 1259 362 28,8 641 50,9 256 20,3
5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 5176 3059 343 11,2 405 13,2 2312 75,6
6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4278 2651 428 16,1 519 19,6 1703 64,2
7 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 7421 5007 1313 26,2 2437 48,7 1258 25,1
8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 7650 4848 605 12,5 703 14,5 3540 73,0
9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 901 605 148 24,5 275 45,5 183 30,2
Anforderungsniveau
Helfer-/Anlerntätigkeiten 3922 2192 285 13,0 194 8,9 1713 78,1
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 21020 13038 1486 11,4 2695 20,7 8857 67,9
komplexe Spezialistentätigkeiten 5589 3774 890 23,6 1640 43,5 1244 33,0
hoch komplexe Tätigkeiten 7072 4867 1453 29,9 1991 40,9 1422 29,2
Geschlecht
Männer 19588 12488 2359 18,9 3410 27,3 6719 53,8
Frauen 18071 11431 1761 15,4 3124 27,3 6547 57,3
Art Arbeitsvertrag
Vollzeit 26381 16929 2755 16,3 4913 29,0 9261 54,7
Teilzeit 11273 6989 1365 19,5 1621 23,2 4004 57,3
Teilgebiet
Früheres Bundesgebiet 30638 19190 3449 18,0 5344 27,8 10397 54,2
Neue Länder mit Berlin 7021 4729 671 14,2 1190 25,2 2868 60,6
Quelle: Statistisches Bundesamt
* Arbeitskräfteerhebung - Unterstichprobe; Fragestellung ab Berichtsjahr 2021; Freiwillige Beantwortung.
Tabelle 4: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Häufigkeit arbeitsbedingter Kontakte in der Freizeit (in den letzten zwei Monaten)
Ergebnis Arbeitskräfteerhebung 2019
Insgesamt mit Antwort Mehrmals Anteil an
Spalte C
Mehrmals
um direkt
tätig zu
werden
Anteil an
Spalte C
Mehrmals
aber nicht
um direkt
tätig zu
werden
Anteil an
Spalte C
Gelegentlich Anteil an
Spalte C
Nie Anteil an
Spalte C
1000 1000 1000 % 1000 % 1000 % 1000 % 1000 %
Insgesamt 37996 31837 5883 18,5 2807 8,8 3076 9,7 6077 19,1 19877 62,4
Geschlecht
Männer 19752 16444 3274 19,9 1635 9,9 1639 10,0 3194 19,4 9976 60,7
Frauen 18244 15393 2609 16,9 1172 7,6 1437 9,3 2883 18,7 9901 64,3
Art Arbeitsvertrag
Vollzeit 27020 22629 4356 19,2 2187 9,7 2168 9,6 4335 19,2 13938 61,6
Teilzeit 10888 9169 1519 16,6 614 6,7 905 9,9 1734 18,9 5915 64,5
Quelle: Eurostat-Datenbank, Adhoc Modul 2019; Freiwillige Beantwortung; Angaben gerundet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333