Deutscher Bundestag Drucksache 20/13538
20. Wahlperiode 28.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Dr. Sahra
Wagenknecht, Ali Al-Dailami, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BSW
– Drucksache 20/13347 –
Bekämpfung von Schwarzarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schwarzarbeit richtet in der deutschen Wirtschaft erheblichen Schaden an.
Ehrliche Unternehmen, die gute Löhne zahlen und ordnungsgemäß Steuern
abführen, erleiden Wettbewerbsnachteile; Beschäftigte werden um ihre Rechte
und häufig auch um den Mindestlohn geprellt; dem Staat entgehen
Steuereinnahmen und der Druck auf den Bundeshaushalt, insbesondere die
Sozialausgaben, nimmt zu. Um anständige Unternehmer zu stärken, gute Arbeit zu
fördern und Sozialleistungsmissbrauch zurückzudrängen, ist die Bekämpfung
von Schwarzarbeit daher essenziell.
Doch bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls sind
nach wie vor viele Stellen unbesetzt (Schwarzarbeit: Personalmangel beim
Zoll führt offenbar zu weniger Kontrollen – DER SPIEGEL), zudem wird
häufig von hohen bürokratischen Hürden (vgl. Schwarzarbei t : Warum
bei der Zoll-Einheit FKS Frust herrscht – DER SPIEGEL) berichtet und es
werden zu eng begrenzte Befugnisse der Ermittler beklagt (Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS): Mehr Qualität statt Quantität gefordert (dbb.de)).
Fortschritte bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit soll nach den Plänen der
Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung bringen, für welches derzeit ein
Referentenentwurf vorliegt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat auch in den letzten
Jahren durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur
Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire
Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht.
Die nachfolgenden Detailauswertungen zu den Arbeitsergebnissen der FKS
erfolgen regelmäßig stichtagsbezogen. Aussagekräftige Daten liegen erst ab dem
Jahr 2015 vor.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 28. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bei der
FKS in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie viele dieser
Beschäftigten waren unmittelbar als Ermittler mit der Aufdeckung von
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten tätig (bitte jährliche Angaben
machen)?
Hinsichtlich der Entwicklung des Personaleinsatzes (in AK) je Hauptzollamt in
den operativen Einheiten der FKS (Sachgebiete E und Sachgebiete F –
Fachgebiet 1) für die Jahre 2014 bis 2022 wird auf die Antwort der Bundesregierung
zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 20/9631 vom 5. Dezember 2023
(Bundestagsdrucksache 20/10020) verwiesen.
Für das Jahr 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen
Anfrage Bundestagsdrucksache 20/11912 vom 21. Juni 2024
(Bundestagsdrucksache 20/12347) verwiesen.
Eine Aufschlüsselung, wie viele dieser Beschäftigten unmittelbar mit der
Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten tätig waren, ist nicht
möglich.
2. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der unbesetzten
Stellen bei der FKS entwickelt, und was sind nach Einschätzung der
Bundesregierung die wesentlichen Ursachen dafür, dass diese Stellen
nicht besetzt werden konnten?
Hinsichtlich der Entwicklung der Zahl der unbesetzten Stellen bei der FKS
wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/1223, Frage 11 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/3232, Frage 10 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10020 und Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/12347 verwiesen. In diesen wird die Entwicklung der Plan-Stellen-Situation
im Bereich der FKS und der besetzten Stellen aufgezeigt.
In der Zollverwaltung erfolgt die Stellenbewirtschaftung zentral bei der
Generalzolldirektion im Wege der sogenannten „Topfbewirtschaftung“. Die
Planstellen und Stellen dienen dabei der direkten Finanzierung von Personen.
Aus diesem Grund sind die den einzelnen Dienststellen zugewiesenen
Planstellen bzw. Stellen immer besetzt. Aufgrund der vorgenannten
„Topfbewirtschaftung“ ist ein Ausweis unbesetzter Planstellen/Stellen bei einzelnen
Dienststellen nicht möglich.
In den letzten Jahren hat der Haushaltsgesetzgeber dem Zoll (insbesondere für
den Bereich FKS) zur Bewältigung neuer Aufgaben und der Wahrnehmung
erweiterter Befugnisse zusätzliche Planstellen zur Verfügung gestellt. Die
Besetzung freier Stellen wird mit hoher Priorität verfolgt. So haben allein in dieser
Legislaturperiode (2021 bis 2024) über 7 100 Nachwuchskräfte ihre
Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Diese wurden vorrangig in der FKS eingesetzt.
Auch in den Folgejahren wird die Personalzuführung mit hoher Priorität
weiterbetrieben. Neben der Ausbildung eigener hochqualifizierter Nachwuchskräfte
wird auch extern ausgebildetes Personal erfolgreich gewonnen.
Aufgrund von Personalfluktuation und demographischen Abgängen ist jedoch
immer eine gewisse Anzahl an Stellen unbesetzt.
3. Wie hat sich die finanzielle Ausstattung der FKS in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt (bitte jährliche Angaben in Euro machen)?
Die Haushaltsmittel der Zollverwaltung sind insbesondere im Kapitel 0813
veranschlagt. Eine Aufschlüsselung nach Aufgaben erfolgt nicht.
4. Erwartet die Bundesregierung Veränderungen des Personalbestands (in
Vollzeitäquivalenten) und der finanziellen Mittel (in Euro) der FKS
infolge der möglichen Umsetzung des geplanten Gesetzes zur
Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, und wenn ja,
welche?
Über künftige Haushalte und zusätzliche Haushaltsmittel entscheidet der
Haushaltsgesetzgeber.
5. Wie viele Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden seit 2015
pro Jahr durch die FKS insgesamt eingeleitet, in wie vielen dieser Fälle
ging es jeweils um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, und in wie
vielen Fällen wurden jeweils unrechtmäßig durch Beschäftigte in
Schwarzarbeit Sozialleistungen bezogen?
Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl
der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist und Verfahren, welche beispielsweise
aufgrund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden
sind.
In der Arbeitsstatistik der FKS wird nur die Anzahl der eingeleiteten Verfahren
und nicht die Anzahl der Verstöße ausgewiesen.
Die Anzahl der seit 2015 eingeleiteten Straf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach den hier erfragten Tatbeständen, sind den nachstehenden
Tabellen zu entnehmen.
eingeleitete Strafverfahren davon nach § 263 StGB (Leistungsmissbrauch)
2015 106 366 87 005
2016 104 494 87 065
2017 107 903 87 048
2018 111 004 88 717
2019 114 514 88 553
2020 104 050 81 384
2021 115 530 97 893
2022 111 501 85 721
2023 101 423 74 073
eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren davon nach dem MiLoG
2015 22 066 1 316
2016 21 821 3 692
2017 26 142 5 440
2018 28 466 6 220
2019 31 528 6 889
2020 26 863 5 824
2021 33 416 4 639
2022 47 928 5 898
2023 48 812 7 249
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittlich
gezahlte Stundenlohn bei den durch die FKS festgestellten Fällen von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
In der Arbeitsstatistik der FKS wird der durchschnittlich gezahlte Stundenlohn
nicht erfasst. Somit kann keine Aussage über den durchschnittlich gezahlten
Stundenlohn bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz getroffen werden.
7. Wie viele Fälle sind in den letzten zehn Jahren jeweils durch die Arbeit
der FKS bekannt geworden, in denen Schwarzarbeiter gleichzeitig
Bürgergeld (bzw. Hartz-IV-Leistungen) bezogen haben, und welche
Einschätzungen hat die Bundesregierung bezüglich der Dunkelziffer?
In der Arbeitsstatistik der FKS kann die Anzahl der eingeleiteten
Ermittlungsverfahren wegen Leistungsbetrugs nicht weiter nach der Art der unrechtmäßig
bezogenen Leistung (z. B. Bürgergeld, Zweites Buch Sozialgesetzbuch)
differenziert werden.
Den Umfang von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu schätzen ist
nicht möglich. Dies liegt in der Natur der Schwarzarbeit, die sich als Teil der
Schattenwirtschaft in der Regel im Verborgenen abspielt und sich damit der
statistischen Erfassung entzieht.
8. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der
verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die FKS entwickelt (bitte jährliche
Angaben machen)?
Der Begriff „Kontrollen“ ist im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht
vorgesehen. Bei Kontrollen handelt es sich nach dem Verständnis der FKS um
Arbeitgeberprüfungen.
In der Arbeitsstatistik der FKS wird bei der Anzahl der durchgeführten
Prüfungen nicht zwischen Prüfungen, die verdachtsunabhängig durchgeführt wurden,
und Prüfungen, welche auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger
Erkenntnisse durchgeführt worden sind, unterschieden.
Die Anzahl der in den letzten neun Jahren durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Durchgeführte Arbeitgeberprüfungen
2015 43 637
2016 40 374
2017 52 209
2018 53 491
2019 54 744
2020 44 336
2021 48 244
2022 53 182
2023 42 631
9. Wie hoch war in den vergangenen zehn Jahren jeweils die Summe, der
durch die FKS festgestellten Schäden, und wie groß war jeweils die
Summe, die, etwa in Form von Bußgeldern, vollstreckt wurde?
Die in den vergangenen neun Jahren festgestellten Schadenssummen
(Schadenssumme gesamt) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Schadenssumme (gesamt) in Euro
2015 818 480 187
2016 812 683 250
2017 967 306 981
2018 834 765 782
2019 755 397 997
2020 816 641 531
2021 789 471 785
2022 686 929 434
2023 614 563 497
Die Schadenssumme umfasst den festgestellten Sozialversicherungsschaden,
den Steuerschaden aufgrund eigener Ermittlung der FKS, den Steuerschaden
der Landesfinanzverwaltung aufgrund von Mitwirkung der FKS sowie den
sonstigen Schaden.
In der Arbeitsstatistik der FKS werden nur die festgesetzten und nicht die
tatsächlich vereinnahmten Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und
Verfallbeträge aus Ordnungswidrigkeitenverfahren statistisch erfasst. Die
Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden
ebenfalls nicht gesondert, sondern nur in Summe ausgewiesen. Eine Betrachtung
der Teilbeträge ist nicht möglich.
Die Arbeitsstatistik der FKS sieht eine Erfassung von durch Gerichte
festgesetzte Geldbußen nicht vor. Soweit nach einem Einspruch eine Abgabe an das
Gericht erfolgt und von dort gegebenenfalls eine Verurteilung zu einer
Geldbuße erfolgt, wird dies nicht in der Arbeitsstatistik der FKS gesondert erfasst.
Dies gilt analog auch für Einziehungs- und Verfallbeträge.
Die in den vergangenen neun Jahren festgesetzten Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs- und Verfallbeträge sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Summe Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge in Euro
2015 43 372 348
2016 48 670 744
2017 64 448 699
2018 49 282 650
2019 57 351 273
2020 46 409 208
2021 35 551 369
2022 32 042 474
2023 96 075 167
10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung insgesamt den jährlich durch
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verursachten Schaden in Euro
für
a) die Wirtschaft und
b) die öffentlichen Haushalte ein?
11. Welches Ausmaß haben nach Einschätzung der Bundesregierung die
jährlichen durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verursachten
öffentlichen Mindereinnahmen bei
a) der Einkommen- und Lohnsteuer sowie
b) den Sozialversicherungsbeiträgen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Den Umfang von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu schätzen ist
nicht möglich. Dies liegt in der Natur der Schwarzarbeit, die sich als Teil der
Schattenwirtschaft in der Regel im Verborgenen abspielt und sich damit der
statistischen Erfassung entzieht.
12. Wie groß waren in den vergangenen zehn Jahren jeweils die öffentlichen
Einnahmen infolge von Ermittlungserfolgen der FKS in Relation zur
Zahl der dort beschäftigten Ermittler (Vollzeitäquivalente)?
Eine Auswertung der Schadenssumme und den eingeleiteten
Ermittlungsverfahren in Relation zur Zahl der Beschäftigten der FKS wird nicht geführt.
13. Erwartet die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen für die
öffentlichen Haushalte, die sich aus der möglichen Umsetzung des geplanten
Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung ergeben, und wenn ja, wie hoch sind diese nach Einschätzung
der Bundesregierung in Euro?
16. Welche Arten von Daten und Informationen sollen künftig im Rahmen
der laut Bundesministerium der Finanzen mit dem Gesetzesvorhaben
einzuführenden „modernen Datenanalyse“ (vgl. §§ 24 bis 26 des
Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) in der Fassung des
genannten Referentenentwurfs) herangezogen werden, und inwiefern
können dadurch bessere Hinweise auf risikobehaftete Prüfobjekte
bereitgestellt werden?
17. Ist geplant, im Zusammenhang mit der „modernen Datenanalyse“ KI-
Tools (KI = Künstliche Intelligenz) einzusetzen, wenn ja, welche, und zu
welchem konkreten Zweck?
18. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die geltenden nationalen und
europäischen Datenschutzvorschriften im Rahmen der geplanten
„modernen Datenanalyse“ sowie den Informationsaustausch im Rahmen der
Teilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund zu
gewährleisten?
19. Welche Auswirkungen der möglichen Umsetzung des Gesetzes zur
Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung auf die
Kontrolldichte im Rahmen des SchwarzArbG in der Wirtschaft erwartet
die Bundesregierung?
21. Welche Erkenntnisse veranlassen die Bundesregierung, im
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung vorzusehen, die Forstwirtschaft künftig nicht
mehr als Risikobranche in § 2a SchwarzArbG zu führen, und was
konkret folgt daraus für die Betriebe der Branche?
22. Inwiefern können ortsflexible Prüfverfahren nach Einschätzung der
Bundesregierung Prüfungen vor Ort ersetzen, ohne dass damit größere
Möglichkeiten einhergehen, sich der Prüfung zu entziehen bzw.
entscheidende Informationen vor den Prüfern zu verbergen?
23. In welchem Umfang ist nach Einschätzung der Bundesregierung zu
erwarten, dass der mögliche künftige stärkere Fokus auf ortsflexible
Prüfverfahren zu einer Verringerung der ortsgebundenen Prüfungen führt?
24. Wie soll die im Referentenentwurf für das Gesetz zur Modernisierung
und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgesehene
Kompetenzerweiterung der FKS bei der selbstständigen Durchführung von
Ermittlungsverfahren konkret ausgestaltet werden, welche zusätzlichen
Kompetenzen soll die FKS erhalten, und welche Personalbedarfe gehen
damit einher?
Die Fragen 13, 16 bis 19 und 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der
Bekämpfung der Schwarzarbeit befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung
und ist bereits auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
veröffentlicht (
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Geset
ze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-0
9-05-SchwarzArbMoDiG/0-Gesetz.html). Der Kabinettbeschluss ist noch im
Laufe dieses Jahres geplant, sodass sich zeitnah die parlamentarische
Befassung anschließen wird. Dieser soll durch die Beantwortung der Fragen 16 bis
19 und 21 bis 24 nicht vorweggenommen werden.
14. Wie groß war in den vergangenen zehn Jahren jeweils der Anteil an den
verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die FKS, bei denen
Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten festgestellt wurden (bitte nach Tatbestand
differenzieren)?
Die Arbeitsstatistik der FKS unterscheidet bei der Anzahl der eingeleiteten
Ermittlungsverfahren ebenfalls nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise aufgrund
konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden sind.
Zur Anzahl der durch die FKS eingeleiteten Straf- bzw.
Ordnungswidrigkeitsverfahren wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
15. In welchem Umfang konnten in den letzten zehn Jahren jeweils durch
Ermittlungserfolge der FKS zu Unrecht ausgezahlte Sozialleistungen
erfolgreich zurückgefordert werden, und welche Entwicklung erwartet die
Bundesregierung diesbezüglich durch die mögliche Umsetzung des
geplanten Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung?
Im Jahr 2023 wurden von den Trägern der Rentenversicherung im Rahmen
ihrer Prüfungen nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Nachforderungen im Zusammenhang mit Feststellungen bei Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung in Höhe von 513 333 762,61 Euro ohne Säumniszuschläge
geltend gemacht. Neben den angefragten zu Unrecht ausgezahlten
Sozialleistungen umfassen diese auch Nachforderungen von Sozialbeiträgen. Eine
Differenzierung nach tatsächlich vereinnahmten Summen ist hingegen nicht möglich,
da den Einzugsstellen hierzu keine Informationen vorliegen. Eine gesonderte
statistische Erfassung findet nicht statt.
20. In welchen Branchen, neben den in § 2a SchwarzArbG genannten, sieht
die Bundesregierung einen besonderen Handlungsbedarf, woran konkret
macht sie diesen fest, und wie wird seitens der Bundesregierung
entschieden, welche Branchen nach ihrer Auffassung im genannten
Paragrafen aufgeführt werden sollen?
Zu Teilfrage 1 wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Ziel des § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist es, das Prüfverfahren
der FKS durch eine schnellere und zweifelsfreie Identifikation der
kontrollierten Personen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Deswegen hat der
Gesetzgeber 2009 die Ausweismitführungspflicht eingeführt, um eine zeitaufwändige
Identitätsfeststellung durch Anfragen bei Melde- oder Polizeibehörden zu
vermeiden. Der Katalog umfasst solche Branchen, in denen der Gesetzgeber ein
erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit identifiziert hat und in denen es aus
praktischer Erfahrung zu häufigen Problemen bei der Identitätsfeststellung
gekommen ist.
Die Auflistung der genannten Branchen wird einer fortlaufenden Betrachtung
unterzogen. In erster Linie sind die Feststellungen und Beobachtungen der FKS
ausschlaggebend für die Beurteilung der Branchenauswahl. Aber auch die
Informationen und Erkenntnisse von Ländern, Verbänden, Gewerkschaften und
Zusammenarbeitsbehörden tragen einen bedeutenden Teil zu dieser
Betrachtung bei.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333