Schutz des Bargeldes durch Sicherung von Zugang und Akzeptanz
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das in Artikel 128 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerte Eurobargeld ist aktuell das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in der Europäischen Union. Aus Sicht der Bundesbank besteht – auch angesichts der seit Jahren rückläufigen Bargeldnutzung – allerdings die Gefahr, dass sich eine geringere Bargeldnutzung und eine schlechtere Bargeldinfrastruktur in einer Abwärtsspirale gegenseitig bedingen und verstärken könnten (vgl. Deutsche Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 52). Dazu trägt bei, dass mittlerweile auch viele Behörden kein Bargeld mehr akzeptieren. Dieser Situation muss aus Sicht der Fragesteller frühzeitig begegnet werden, denn das Bargeld muss als gesetzliches Zahlungsmittel breit verfügbar bleiben und überall angenommen werden. Dies ist zum einen unter Gesichtspunkten der Wahlfreiheit und der finanziellen Teilhabe unabdingbar und zum anderen auch zum Schutz der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Resilienz geboten, weil das Bargeld ein elementarer Bestandteil der kritischen Infrastruktur ist. Aus Sicht der Fragesteller ist es deshalb sehr zu begrüßen, dass die EU-Kommission im Juni 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel vorgelegt hat, mit der das Bargeld gestärkt werden soll, indem die Mitgliedstaaten beispielsweise verpflichtet werden sollen, für einen hinreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld zu sorgen, diesen zu überwachen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn der Zugang zu Bargeld nicht gewährleistet sein sollte (vgl. EU-Kommission 2023, Vorschlag für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel, Artikel 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Einschränkungen beim Zugang zu Bargeld und dessen Akzeptanz dazu führen könnten, dass die Wahlfreiheit zwischen Bargeld und unbaren Zahlungsmitteln langfristig nicht mehr gewährleistet ist (vgl. Deutsche Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 9)?
Hat die Bundesregierung Untersuchungen angestellt oder andere mit Untersuchungen beauftragt, die sich damit beschäftigen, wie sich der Zugang zu Bargeld und bzw. oder die Akzeptanz von Bargeld künftig entwickeln wird, und wenn ja, mit welchen jeweiligen Ergebnissen?
Plant die Bundesregierung, Vorschläge zu unterbreiten, um der sinkenden Akzeptanz von Bargeld, die im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 an physischen Zahlungsorten insgesamt von 97 Prozent auf 94 Prozent gesunken ist, zu begegnen, und wenn ja, welcher Art werden die Vorschläge sein (vgl. ebd., S. 31)?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um der sinkenden Akzeptanz von Bargeld seitens staatlicher Stellen, die im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 von 61 Prozent auf 48 Prozent gesunken ist, etwas entgegenzusetzen (vgl. ebd., S. 31)?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um der sinkenden Akzeptanz von Bargeld im Bereich des Einzelhandels und des Dienstleistungsgewerbes, die im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 ebenfalls gesunken ist, etwas entgegenzusetzen (vgl. ebd., S. 31)?
Plant die Bundesregierung, Vorschläge zu unterbreiten, um der laut Bundesbank spürbaren Verschlechterung des Zugangs zu Bargeld zu begegnen, und wenn ja, welcher Art werden die Vorschläge sein (vgl. ebd., S. 17)?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um der sinkenden Verfügbarkeit von Bargeldautomaten, deren Anzahl von ca. 57 000 Geldautomaten Ende 2020 auf weniger als 53 000 Geldautomaten Ende 2022 gesunken ist, etwas entgegenzusetzen (vgl. ebd., S. 17)?
b) Falls die Bundesregierung derzeit keine dahin gehenden Maßnahmen plant, ab welchem Rückgang bei der Anzahl der in Deutschland verfügbaren Geldautomaten hält sie welche Maßnahmen für geboten?
c) Welche Anzahl von Geldautomaten hält die Bundesregierung zur Gewährleistung einer sachgerechten Bargeldversorgung für erforderlich?
Wie begegnet die Bundesregierung den negativen Folgen, die die spürbare Verschlechterung des Zugangs zu Bargeld und die sinkende Akzeptanz von Bargeld für die Teilhabe von gesellschaftlichen Gruppen hat, für deren finanzielle Teilhabe das Bargeld von besonderer Bedeutung ist (vgl. ebd., S. 51)?
Welche staatlichen Stellen auf Bundesebene akzeptieren jeweils Bargeldzahlungen, welche tun dies jeweils nicht, und seit wann akzeptieren letztere jeweils keine Bargeldzahlungen (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Mit welcher jeweiligen Begründung akzeptieren staatliche Stellen auf Bundesebene, die keine Barzahlungen akzeptieren, jeweils keine Zahlungen in Bargeld (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob zur Gewährleistung des Bargeldzugangs und der Bargeldakzeptanz mit Beteiligten des Bargeldkreislaufes Vereinbarungen zur Sicherung des Bargeldzugangs und der Bargeldakzeptanz getroffen werden sollten (beispielsweise vergleichbar zum „cash covenant“ in den Niederlanden, s. www.dnb.nl/media/ai5mkh5w/cash-convenant.pdf)?
a) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob mit Beteiligten des Bargeldkreislaufes Vereinbarungen zur Mindestversorgung mit Geldautomaten getroffen werden sollten?
b) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob mit Beteiligten des Bargeldkreislaufes Vereinbarungen zu Ein- und bzw. oder Auszahlungsgebühren an Geldautomaten getroffen werden sollten?
c) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob mit Beteiligten des Bargeldkreislaufes Vereinbarungen zur Akzeptanz von Bargeld getroffen oder Erwartungen dazu formuliert werden sollten?
Welche Maßnahmen wurden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in anderen Ländern zur Stärkung des Bargeldes ergriffen, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweils von anderen Ländern ergriffenen Maßnahmen?
Wie viele Geldautomaten werden in Deutschland nach Erkenntnissen der Bundesregierung aktuell betrieben, und an wie vielen Geldautomaten können jeweils Bargeldeinzahlungen bzw. Bargeldauszahlungen oder beides getätigt werden?
Welcher Teil des Rückgangs an verfügbaren Geldautomaten in Deutschland von ca. 57 000 Geldautomaten Ende 2020 auf weniger als 53 000 Geldautomaten Ende 2022 ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf Geldautomatensprengungen zurückzuführen, in deren Folge die Geldautomaten an den jeweiligen Standorten nicht mehr weiterbetrieben wurden (vgl. Deutsche Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 17)?
Erwägt die Bundesregierung, Regelungen, die von der EU-Kommission im Rahmen des Vorschlages für eine Verordnung über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel zur Stärkung des Bargeldes vorgeschlagen wurden, bereits vorzeitig umzusetzen, und wenn ja, welche?
Stellt ein einseitiger Ausschluss der Annahme von Bargeld (Ex-ante-Ausschluss) aus Sicht der Bundesregierung eine Einschränkung der Wahlfreiheit der Verbraucher dar, und wenn nein, warum nicht?
Führt die Nichtannahme von Bargeld aus Sicht der Bundesregierung generell dazu, dass die obligatorische Annahme von Eurobanknoten und Euromünzen untergraben wird, und wenn nein, ab welchem Umfang der Nichtannahme von Bargeld wird die obligatorische Annahme aus Sicht der Bundesregierung untergraben (bitte in letzterem Fall die Nichtakzeptanzrate angeben)?
Könnte sich der Verwender eines einseitigen Ausschlusses der Annahme von Bargeld (Ex-ante-Ausschluss) aus Sicht der Bundesregierung auf das zivilrechtliche Prinzip der Vertragsfreiheit berufen, wenn gesetzlich festgelegt wäre, dass Zahler und Zahlungsempfänger sich in einem solchen Fall nicht freiwillig auf ein Zahlungsmittel einigen (vgl. www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/haeufig-gestellte-fragen-faq-/haeufig-gestellte-fragen-zu-euro-banknoten sowie EU-Kommission 2023, Vorschlag für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel, Artikel 3)?
Wie viele Betreiber von kritischen Infrastrukturen waren in Deutschland jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 im Bereich der Bargeldversorgung registriert, und wie viele sind es aktuell (bitte getrennt pro Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Anlagen waren in Deutschland jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 im Bereich der Bargeldversorgung als kritische Infrastruktur registriert, wie viele Anlagen sind aktuell registriert, und wie verteilen sich die Anlagen jeweils auf die unterschiedlichen Kategorien von Anlagen (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie entlang der Kategorien Autorisierungssysteme, Systeme zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers, Systeme zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber, Systeme zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement), Clearing-Systeme, Settlement-Systeme, Kontoführungssysteme, Cash Center, IT-Systeme für das Cash Management aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Betreibern kritischer Infrastrukturen wurden jeweils im Bereich der Bargeldversorgung und im Bereich des kartengestützten Zahlungsverkehrs jeweils in den Jahren 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils bei wie vielen Anlagen jeweils wie viele Sicherheitsmängel festgestellt, und welcher Art waren die jeweiligen Sicherheitsmängel?
Welche Störungen und welche erheblichen Störungen gab es jeweils in den Jahren 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils im Bereich der Bargeldversorgung und im Bereich des kartengestützten Zahlungsverkehrs, und welche Anlagen kritischer Infrastruktur waren davon jeweils über welchen Zeitraum betroffen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Wie viele Ein- und Auszahlungen von Bargeld gab es jeweils in den Jahren 2021, 2022, 2023 und bislang in 2024 pro Bundesbankfiliale in welcher Gesamthöhe, und ab wann hält die Bundesregierung die Auslastung einer Bundesbankfiliale für so gering, dass eine Filialschließung sachgerecht erscheint (vgl. www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bundesbank-stellt-ihr-filialnetz-zukunftsfaehig-auf-934290)?
Wie groß ist der jeweilige Investitionsbedarf in den bestehenden Bundesbankfilialen, und wie hoch sind die geplanten Kosten der jeweils neu zu bauenden Bundesbankfilialen (vgl. ebd.; bitte einzeln pro Filiale aufschlüsseln)?
Welche Bundesbankfilialen sollen zu welchen jeweiligen genauen Zeitpunkten jeweils geschlossen bzw. neu eröffnet werden (vgl. ebd.)?
Wie wird verhindert, dass sich die Bargeldversorgung in Deutschland dadurch verschlechtert, dass Bundesbankfilialen geschlossen werden, bevor neu zu bauende Filiale, die jeweils die Aufgaben der zu schließenden Filiale übernehmen sollen, eröffnet wurden, und wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, „dass [andernfalls] im Krisenfall die gesetzlich vorgegebene Ver- und Entsorgung mit Bargeld in der Fläche nicht mehr gewährleistet sein wird“, wie sie laut dem „Handelsblatt“ von Personalvertretern der Bundesbank geäußert wurde (www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/bargeld-bundesbank-zieht-filialabbau-gegen-interne-bedenkendurch/100066547.html)?
Wie viele Beschäftigte der Bundesbank sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den im Rahmen des neuen Filialkonzeptes beschlossenen Filialschließungen betroffen, und wie verteilen sich diese auf die jeweiligen Filialen und Zeitpunkte der Filialschließungen (vgl. www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bundesbank-stellt-ihr-filialnetz-zukunftsfaehig-auf-934290)?
Wie verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Abschluss der Umsetzung des neuen Filialkonzeptes der Bundesbank die durchschnittliche Wegstrecke von einem Einzelhändler zur nächstgelegenen Bundesbankfiliale (vgl. ebd.)?
Wie viele Einzelhändler werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland nach dem Abschluss der Umsetzung des neuen Filialkonzeptes der Bundesbank außerhalb eines Einzugsgebietes einer Bundesbankfiliale von ca. 75 Kilometer liegen (vgl. ebd.)?
Welche der Empfehlungen des Projekts BASIC zur Resilienz der Bargeldversorgung, die sich an staatliche Akteure richten, wurden bereits umgesetzt, und welche sollen noch umgesetzt werden (vgl. bargeldversorgung.org/wp-content/uploads/2023/02/BIGS-Studie-Nr.9-2023-WEB.pdf)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status und der inhaltliche Projektfortschritt des von der Bundesbank betriebenen Projekts CARE („Cash Resilience“) zur Stärkung der Bargeld-Resilienz, und bis wann wird das Projekt abgeschlossen sein?
Plant die Bundesregierung, im Hinblick auf die Regelungen zu kritischen Infrastrukturen gesetzliche Änderungen vorzuschlagen, die den Bereich der Bargeldversorgung betreffen, und wenn ja, welcher Art, und bis wann?