Deutscher Bundestag Drucksache 20/13771
20. Wahlperiode 13.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13445 –
Schutz des Bargeldes durch Sicherung von Zugang und Akzeptanz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das in Artikel 128 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) verankerte Eurobargeld ist aktuell das einzige gesetzliche
Zahlungsmittel in der Europäischen Union. Aus Sicht der Bundesbank besteht – auch
angesichts der seit Jahren rückläufigen Bargeldnutzung – allerdings die
Gefahr, dass sich eine geringere Bargeldnutzung und eine schlechtere
Bargeldinfrastruktur in einer Abwärtsspirale gegenseitig bedingen und verstärken
könnten (vgl. Deutsche Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in Deutschland 2023,
S. 52). Dazu trägt bei, dass mittlerweile auch viele Behörden kein Bargeld
mehr akzeptieren. Dieser Situation muss aus Sicht der Fragesteller frühzeitig
begegnet werden, denn das Bargeld muss als gesetzliches Zahlungsmittel breit
verfügbar bleiben und überall angenommen werden. Dies ist zum einen unter
Gesichtspunkten der Wahlfreiheit und der finanziellen Teilhabe unabdingbar
und zum anderen auch zum Schutz der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Resilienz geboten, weil das Bargeld ein elementarer Bestandteil der kritischen
Infrastruktur ist. Aus Sicht der Fragesteller ist es deshalb sehr zu begrüßen,
dass die EU-Kommission im Juni 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung
über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel
vorgelegt hat, mit der das Bargeld gestärkt werden soll, indem die Mitgliedstaaten
beispielsweise verpflichtet werden sollen, für einen hinreichenden und
wirksamen Zugang zu Bargeld zu sorgen, diesen zu überwachen und
Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn der Zugang zu Bargeld nicht gewährleistet sein sollte
(vgl. EU-Kommission 2023, Vorschlag für eine Verordnung über Euro-
Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel, Artikel 8).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Einschränkungen
beim Zugang zu Bargeld und dessen Akzeptanz dazu führen könnten,
dass die Wahlfreiheit zwischen Bargeld und unbaren Zahlungsmitteln
langfristig nicht mehr gewährleistet ist (vgl. Deutsche Bundesbank 2024,
Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 9)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 11. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Plant die Bundesregierung, Vorschläge zu unterbreiten, um der sinkenden
Akzeptanz von Bargeld, die im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 an
physischen Zahlungsorten insgesamt von 97 Prozent auf 94 Prozent
gesunken ist, zu begegnen, und wenn ja, welcher Art werden die
Vorschläge sein (vgl. ebd., S. 31)?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um
der sinkenden Akzeptanz von Bargeld seitens staatlicher Stellen, die
im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 von 61 Prozent auf 48
Prozent gesunken ist, etwas entgegenzusetzen (vgl. ebd., S. 31)?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um
der sinkenden Akzeptanz von Bargeld im Bereich des Einzelhandels
und des Dienstleistungsgewerbes, die im Jahr 2023 gegenüber dem
Jahr 2021 ebenfalls gesunken ist, etwas entgegenzusetzen (vgl. ebd.,
S. 31)?
Die Fragen 1 und 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet:
Die Bundesregierung misst der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Bargeld
große Bedeutung bei. Bargeld ist in Deutschland, gemessen an der Anzahl der
Transaktionen, weiterhin das am häufigsten eingesetzte Zahlungsmittel (vgl.
Deutsche Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 5).
Zugleich nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Akzeptanz von
unbaren Zahlungsmitteln in den letzten Jahren gestiegen ist, da viele Bürgerinnen
und Bürger mittlerweile unbare Zahlungsmittel bevorzugen (vgl. Deutsche
Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 28 und 31).
Die Bundesregierung begrüßt den von der Europäischen Kommission am
28. Juni 2023 veröffentlichten Legislativvorschlag über Euro-Banknoten und
Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (
https://economy-finance.ec.euro
pa.eu/system/files/2023-06/COM_2023_364_1_EN_ACT_part1_v6.pdf). Der
Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro-
Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen, u. a. indem der
Zugang zu Bargeld und dessen Akzeptanz geregelt werden. Die Bundesregierung
bringt sich aktiv in den laufenden europäischen Legislativprozess ein.
2. Hat die Bundesregierung Untersuchungen angestellt oder andere mit
Untersuchungen beauftragt, die sich damit beschäftigen, wie sich der
Zugang zu Bargeld und bzw. oder die Akzeptanz von Bargeld künftig
entwickeln wird, und wenn ja, mit welchen jeweiligen Ergebnissen?
Die Deutsche Bundesbank sorgt nach § 3 des Bundesbankgesetzes für die
bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Hierunter fällt auch der bare
Zahlungsverkehr. In diesem Rahmen veröffentlicht die Deutsche Bundesbank
regelmäßig Studien zum Zahlungsverhalten in Deutschland, zuletzt im Juli
2024. Die Studien dokumentieren den allgemein guten Zugang zu Bargeld in
Deutschland. Sie spiegeln gleichzeitig aber auch die sich verändernden
Zahlungspräferenzen der Bevölkerung klar wider. Zudem hat die Deutsche
Bundesbank die Studie „Bargeld der Zukunft“ in Auftrag gegeben und deren
Ergebnisse in einem Aufsatz zusammengefasst (
www.bundesbank.de/de/aufgaben/them
en/bundesbank-studie-wie-bargeld-in-der-zukunft-genutzt-wird-921882). Die
Studie entwickelt drei explorative Szenarien für die Entwicklung des Bargelds
und dessen Umfeld in Deutschland bis zum Jahr 2037. Die drei Szenarien sind
keine Prognosen und nicht mit Eintrittswahrscheinlichkeiten verknüpft. In allen
drei Szenarien nehmen der Zugang und die Akzeptanz von Bargeld ab.
Schnelligkeit und Stärke dieses Rückgangs variieren dabei. Laut Pressemitteilung der
Deutschen Bundesbank verschwindet das Bargeld in keinem Zukunftsszenario
komplett. Die Studie soll nach Ansicht der Deutschen Bundesbank einen
Beitrag dazu leisten, die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, damit Bargeld
auch künftig ein attraktives, allgemein verfügbares und akzeptiertes Zahlungs-
und Wertaufbewahrungsmittel ist. Die Bundesregierung nutzt die Studien der
Deutschen Bundesbank zu ihrer Information.
4. Plant die Bundesregierung, Vorschläge zu unterbreiten, um der laut
Bundesbank spürbaren Verschlechterung des Zugangs zu Bargeld zu
begegnen, und wenn ja, welcher Art werden die Vorschläge sein (vgl. ebd.,
S. 17)?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um
der sinkenden Verfügbarkeit von Bargeldautomaten, deren Anzahl
von ca. 57 000 Geldautomaten Ende 2020 auf weniger als 53 000
Geldautomaten Ende 2022 gesunken ist, etwas entgegenzusetzen
(vgl. ebd., S. 17)?
b) Falls die Bundesregierung derzeit keine dahin gehenden Maßnahmen
plant, ab welchem Rückgang bei der Anzahl der in Deutschland
verfügbaren Geldautomaten hält sie welche Maßnahmen für geboten?
c) Welche Anzahl von Geldautomaten hält die Bundesregierung zur
Gewährleistung einer sachgerechten Bargeldversorgung für
erforderlich?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der betriebenen Geldautomaten ist abhängig von den
geschäftspolitischen Entscheidungen der jeweiligen Betreiber. Die absolute Anzahl an
Geldautomaten allein ist keine hinreichende Größe, um die „Verschlechterung des
Zugangs zu Bargeld“ zu bewerten, sondern könnte eine mögliche Ursache für
das subjektive Empfinden eines verschlechterten Zugangs sein (vgl. Deutsche
Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 17 und 18). Der
Zugang zu Bargeld hängt nach Ansicht der Bundesregierung von mehreren
weiteren Faktoren ab, beispielsweise der Entfernung, der Erreichbarkeit sowie
der Geldautomatendichte oder auch von individuellen Faktoren wie der
persönlichen Einstellung, Bargeld zu nutzen oder dieses generell für zu umständlich
anzusehen (vgl. Deutsche Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in Deutschland
2023, S. 17 und 18). Bürgerinnen und Bürgern stehen weitere
Bezugsmöglichkeiten von Bargeld wie Ladenkassen zur Verfügung, die die bankgestützte
Infrastruktur ergänzen können. Der Anteil der Nutzenden von Abhebungen an
der Ladenkasse stieg in den vergangenen Jahren stetig an und betrug zuletzt
41 Prozent aller Kunden (vgl. Deutsche Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten
in Deutschland 2023, S. 16).
5. Wie begegnet die Bundesregierung den negativen Folgen, die die
spürbare Verschlechterung des Zugangs zu Bargeld und die sinkende Akzeptanz
von Bargeld für die Teilhabe von gesellschaftlichen Gruppen hat, für
deren finanzielle Teilhabe das Bargeld von besonderer Bedeutung ist
(vgl. ebd., S. 51)?
Der Zugang zu Bargeld ist aus Sicht der Bundesregierung weiterhin
gewährleistet. Im Jahr 2023 empfanden 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger den
Zugang zu Bargeld über Geldautomaten und Bankschalter als einfach (vgl.
Deutsche Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 17).
Bei den Kundinnen und Kunden von Sparkassen, Landesbanken oder Volks-
und Raiffeisenbanken ist dieser Anteil noch höher. Die Teilhabe
gesellschaftlicher Gruppen, für deren finanzielle Teilhabe das Bargeld von besonderer
Bedeutung ist, ist auch ein Anliegen der Bundesregierung. Eine deutliche
Verbesserung – auch für Finanzdienstleistungen – bringt das neue
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 16. Juli 2021 (BGBl. 2021 I S. 2970) erlassen
wurde und am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt. Das BFSG definiert
bzw. regelt in Verbindung mit der Verordnung zum
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und
Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. für
Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden, wie z. B. Geldautomaten oder
Bankdienstleistungen.
Die Bundesregierung verweist zudem exemplarisch auf ein Angebot der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Internetseite. In
Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen
e. V. werden dort ältere Menschen gezielt zu Finanzthemen bedarfsgerecht und
ohne kommerzielle Interessen informiert. Kompaktinformation wie „Digitale
Finanzgeschäfte – neue Möglichkeiten, sichere Wege“ informieren speziell
ältere Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, welche digitalen
Finanzangebote es gibt, was hierbei zu beachten ist und wo es weitergehende
Informationen und Unterstützung gibt. Zudem bietet die BaFin Informationen in Form
von Videos in Gebärdensprache und in Leichter Sprache an.
6. Welche staatlichen Stellen auf Bundesebene akzeptieren jeweils
Bargeldzahlungen, welche tun dies jeweils nicht, und seit wann akzeptieren
letztere jeweils keine Bargeldzahlungen (bitte jeweils einzeln
aufschlüsseln)?
7. Mit welcher jeweiligen Begründung akzeptieren staatliche Stellen auf
Bundesebene, die keine Barzahlungen akzeptieren, jeweils keine
Zahlungen in Bargeld (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Seit den 1960er-Jahren verwenden die Bürgerinnen und Bürger zunehmend
Girokonten und unbare Zahlungswege wie Überweisungen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat diese Entwicklung im
Zahlungsverkehr für die Kassen des Bundes begleitet. Dabei haben die einzelnen
Behörden des Bundes grundsätzlich die Entscheidung darüber getroffen, ob sie
bare Zahlungen annehmen oder leisten. Diese Entscheidungen wurden
unterschiedlich umgesetzt, zum Beispiel organisatorisch durch die Auflösung der
jeweiligen Kassen der Behörde. Ein chronologischer Überblick liegt dem BMF
nicht vor.
Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung
und Rechnungslegung (VV-ZBR BHO zu den §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 BHO;
„VV-ZBR BHO“) zum 1. Februar 2005 sind gemäß Nummer 2.1 VV-ZBR
BHO grundsätzlich nur noch unbare Zahlungswege für die Bundesverwaltung
zulässig. Gründe hierfür sind insbesondere:
• Unbarer Zahlungsverkehr war zu diesem Zeitpunkt bereits weit verbreitet.
Der grundsätzliche Ausschluss von barem Zahlungsverkehr war
verhältnismäßig für die Erhebung oder Leistung von Zahlungen auf Bundesebene und
war auch im Interesse der Wirtschaftlichkeit (§ 7 BHO) geboten, weil die
Umstellung auf unbaren Zahlungsverkehr Kosten für die öffentliche
Verwaltung und damit letztlich für die Bürgerinnen und Bürger reduziert.
• Die Annahme und die Leistung von Zahlungen in bar stehen der
Automatisierung des Zahlungsverkehrs entgegen. Die Automatisierung des
Zahlungsverkehrs ist die Voraussetzung zu dessen Digitalisierung, die von der
überwiegenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern gewünscht wird.
• Die Annahme und die Leistung von Zahlungen in bar stellt ein dauerhaftes
Risiko für die Kassensicherheit und für die Sicherheit der eigenen
Beschäftigten dar und ist daher aus Sicherheitserwägungen auf ein Mindestmaß zu
reduzieren.
Die Annahme von baren Zahlungsmitteln ist nur noch in begründeten
Ausnahmefällen möglich. In diesen Fällen genehmigt das BMF die Einrichtung von
Zahlstellen. Allgemein ist die Annahme von Bargeld an Dienststellen mit
einem direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern, wie zum Beispiel in
Museen des Bundes, üblich. Die konkreten Sachverhalte sind ebenso vielfältig
wie die Aufgaben der Bundesverwaltung. Sie werden regelmäßig auf ihre
Notwendigkeit geprüft, das heißt das Zahlungsverhalten ihrer Nutzerinnen und
Nutzer. Eine abschließende Darstellung ist daher nicht möglich. Beispielhaft
akzeptieren derzeit folgende Stellen die Annahme von Bargeld für jeweils
einzelne Sachverhalte:
• im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die
Zollverwaltung und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
• im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts die deutschen
Auslandsvertretungen beispielsweise für Gebühren und Auslagen in Landeswährung und
das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
• Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz, zum Beispiel das Bundeskartellamt, die Physikalisch-
Technische Bundesanstalt und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe,
• im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz das Bundesamt für
Justiz und das Deutsche Patent- und Markenamt,
• im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Deutsche
Rentenversicherung Bund und die Künstlersozialkasse,
• Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung,
• Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts und der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
• Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft,
• Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit,
• Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr, zum Beispiel Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, das
Kraftfahrt-Bundesamt und der Deutsche Wetterdienst sowie
• im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz das Bundesamt für Naturschutz.
8. Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob zur Gewährleistung des
Bargeldzugangs und der Bargeldakzeptanz mit Beteiligten des
Bargeldkreislaufes Vereinbarungen zur Sicherung des Bargeldzugangs und der
Bargeldakzeptanz getroffen werden sollten (beispielsweise vergleichbar
zum „cash covenant“ in den Niederlanden, s.
www.dnb.nl/media/ai5mkh
5w/cash-convenant.pdf)?
a) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob mit Beteiligten des
Bargeldkreislaufes Vereinbarungen zur Mindestversorgung mit
Geldautomaten getroffen werden sollten?
b) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob mit Beteiligten des
Bargeldkreislaufes Vereinbarungen zu Ein- und bzw. oder
Auszahlungsgebühren an Geldautomaten getroffen werden sollten?
c) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob mit Beteiligten des
Bargeldkreislaufes Vereinbarungen zur Akzeptanz von Bargeld
getroffen oder Erwartungen dazu formuliert werden sollten?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht die Akzeptanz und Verfügbarkeit von Bargeld in
Deutschland, auch im europäischen Vergleich, als gewährleistet an.
Bargeld ist in der Bevölkerung in Deutschland weiterhin das am häufigsten
eingesetzte Zahlungsmittel (siehe auch die Antworten zu den Fragen 1 und 5).
Die Bundesregierung begrüßt darüber hinaus die Initiative der Deutschen
Bundesbank, das Nationale Bargeldforum zu initiieren, das die Zusammenarbeit der
Akteure im baren Zahlungsverkehr in Deutschland fördert und einen Rahmen
für den fachlichen Austausch zu aktuellen Fragestellungen zum Thema Bargeld
schafft. Das Mandat dieses Forums ist, Bargeld als kostengünstiges und
effizientes Zahlungsmittel in einem Umfeld des sich wandelnden
Zahlungsverhaltens verfügbar zu halten und zu sichern. Im Übrigen müssen alle Maßnahmen
zur Sicherung des Bargeldzugangs und der Bargeldakzeptanz jeweils den
spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen des jeweiligen Land gerecht
werden.
9. Welche Maßnahmen wurden nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung in anderen Ländern zur Stärkung des Bargeldes ergriffen, und wie
bewertet die Bundesregierung die jeweils von anderen Ländern
ergriffenen Maßnahmen?
Im Juli 2022 veröffentlichte eine Expertengruppe der Europäischen
Kommission zum gesetzlichen Zahlungsmittel (Euro Legal Tender Expert Group – EL-
TEG) einen zusammenfassenden Bericht über ihre Arbeit. Darin werden u. a.
auch Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten zur Stärkung des Bargelds
aufgeführt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat keine legislativen Maßnahmen
ergriffen und die von einzelnen Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen sind sehr
heterogen. Insgesamt betont der Bericht der Expertengruppe die Heterogenität
in den einzelnen Mitgliedstaaten (vgl. Final report of the Euro Legal Tender
Expert Group (ELTEG) of 6 July 2022, abrufbar unter:
https://ec.europa.eu/tran
sparency/expert-groups-register/core/api/front/document/85940/download).
Aufgrund der heterogenen Formen der Bargeldnutzung, der
Bargeldinfrastruktur, des Bargeldkreislaufs sowie der Verfügbarkeit von Bargeld in
unterschiedlichen Mitgliedstaaten zeichnen sich bislang keine universell
anwendbaren Lösungen ab.
10. Wie viele Geldautomaten werden in Deutschland nach Erkenntnissen der
Bundesregierung aktuell betrieben, und an wie vielen Geldautomaten
können jeweils Bargeldeinzahlungen bzw. Bargeldauszahlungen oder
beides getätigt werden?
Zum Jahresende 2023 wurden von in Deutschland ansässigen
Zahlungsdienstleistern 51 220 Geldautomaten im Inland betrieben (vergleiche
https://data.ec
b.europa.eu/data/datasets/PTN/PTN.A.DE.W2.2221.1.PN, aufgerufen am
30. Oktober 2024). Bei 29 826 handelte es sich nach Angaben der Deutschen
Bundesbank um Geldausgabeautomaten, während an 21 394 Geldautomaten
Ein- und Auszahlungen möglich waren.
Nach Schätzungen der Deutschen Bundesbank wird ergänzend eine niedrige
vierstellige Anzahl von Geldautomaten in Deutschland durch im Ausland
ansässige Zahlungsdienstleister betrieben, deren Funktionsumfang nicht bekannt
ist.
11. Welcher Teil des Rückgangs an verfügbaren Geldautomaten in
Deutschland von ca. 57 000 Geldautomaten Ende 2020 auf weniger als 53 000
Geldautomaten Ende 2022 ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung
auf Geldautomatensprengungen zurückzuführen, in deren Folge die
Geldautomaten an den jeweiligen Standorten nicht mehr weiterbetrieben
wurden (vgl. Deutsche Bundesbank 2024, Zahlungsverhalten in
Deutschland 2023, S. 17)?
Die Anzahl der betriebenen Geldautomaten ist abhängig von den
geschäftspolitischen Entscheidungen der jeweiligen Betreiber. Die Bundesregierung hat
keine näheren Informationen zu den jeweiligen Einflussfaktoren auf diese
geschäftspolitischen Entscheidungen. Nach Daten des Bundeskriminalamts
(Bundeskriminalamt 2022, Bundeslagebild Angriffe auf Geldautomaten 2021, S. 2
und Bundeskriminalamt 2023, Bundeslagebild Angriffe auf Geldautomaten
2022, S. 2) wurden im relevanten Betrachtungszeitraum 2021 bis 2022 in
Deutschland 888 Automatensprengungen registriert. Der Bundesregierung
liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele dieser gesprengten
Geldautomaten erneuert wurden.
12. Erwägt die Bundesregierung, Regelungen, die von der EU-Kommission
im Rahmen des Vorschlages für eine Verordnung über Eurobanknoten
und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel zur Stärkung des
Bargeldes vorgeschlagen wurden, bereits vorzeitig umzusetzen, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen sollte dem
laufenden europäischen Verhandlungsprozess nicht vorgegriffen werden.
13. Stellt ein einseitiger Ausschluss der Annahme von Bargeld (Ex-ante-
Ausschluss) aus Sicht der Bundesregierung eine Einschränkung der
Wahlfreiheit der Verbraucher dar, und wenn nein, warum nicht?
Nach europäischem (Primär-)Recht sind die von der Europäischen Zentralbank
und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen
Banknoten, die in der Europäischen Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
Daher ist ohne anderweitige Regelung jedermann gehalten, Zahlungen mit
Bargeld (Euro-Banknoten und Euro-Münzen) zur Erfüllung einer Geldschuld zu
akzeptieren. Dieses Prinzip unterliegt allerdings Einschränkungen. Beteiligte
Parteien können sich beim Bezahlen auf ein anderes Zahlungsmittel einigen
bzw. die Annahme von Bargeld grundsätzlich wirksam ausschließen. Dies setzt
im deutschen Zivilrecht grundsätzlich eine vertragliche Vereinbarung voraus,
die gerade nicht einseitig ist.
Soweit eine solche Vereinbarung per Allgemeiner Geschäftsbedingungen
(AGB) geschlossen werden soll, unterliegt sie den allgemeinen Regeln der
AGB-Kontrolle. Ein einseitiger „Ex-ante-Ausschluss“ ist dem deutschen
Zivilrecht demgegenüber unbekannt. Im Bereich des öffentlichen Zahlungsverkehrs
können Barzahlungen zur Erfüllung einer hoheitlich auferlegten
Geldleistungspflicht durch nationale Regelungen ausgeschlossen werden, sofern
insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird (vergleiche:
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Hessischer Rundfunk
(C-422/19, C-423/19).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 6 und 7 verwiesen.
14. Führt die Nichtannahme von Bargeld aus Sicht der Bundesregierung
generell dazu, dass die obligatorische Annahme von Eurobanknoten und
Euromünzen untergraben wird, und wenn nein, ab welchem Umfang der
Nichtannahme von Bargeld wird die obligatorische Annahme aus Sicht
der Bundesregierung untergraben (bitte in letzterem Fall die
Nichtakzeptanzrate angeben)?
Nach aktuellen Erhebungen der Deutschen Bundesbank ist Bargeld in
Deutschland nach wie vor sehr beliebt und gemessen an der Anzahl der Transaktionen
das häufigste verwendete Zahlungsmittel (Zahlungsverhalten in Deutschland
2023, Studie der Deutschen Bundesbank, Stand: Juli 2024, S. 28 und 37). Auch
die Akzeptanz von Bargeld ist in Deutschland weiterhin „sehr hoch“; im
Einzelhandel ist für den täglichen Bedarf weiterhin fast flächendeckend (98
Prozent) Barzahlung möglich (Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 31).
Parallel dazu ist die Akzeptanz von unbaren Zahlungsmitteln in den letzten Jahren
gestiegen, da viele Bürgerinnen und Bürger mittlerweile unbare Zahlungsmittel
bevorzugen (Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, S. 28 und 31).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 13 verwiesen.
15. Könnte sich der Verwender eines einseitigen Ausschlusses der Annahme
von Bargeld (Ex-ante-Ausschluss) aus Sicht der Bundesregierung auf das
zivilrechtliche Prinzip der Vertragsfreiheit berufen, wenn gesetzlich
festgelegt wäre, dass Zahler und Zahlungsempfänger sich in einem solchen
Fall nicht freiwillig auf ein Zahlungsmittel einigen (vgl.
www.bundesban
k.de/de/aufgaben/bargeld/haeufig-gestellte-fragen-faq-/haeufig-
gestelltefragen-zu-euro-banknoten sowie EU-Kommission 2023, Vorschlag für
eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als
gesetzliches Zahlungsmittel, Artikel 3)?
Soweit sich die Frage auf die laufenden Verhandlungen an europäischen
Rechtsakten bezieht, äußert sich die Bundesregierung hierzu nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Wie viele Betreiber von kritischen Infrastrukturen waren in Deutschland
jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 im Bereich der
Bargeldversorgung registriert, und wie viele sind es aktuell (bitte getrennt pro Jahr
aufschlüsseln)?
17. Wie viele Anlagen waren in Deutschland jeweils in den Jahren 2021,
2022 und 2023 im Bereich der Bargeldversorgung als kritische
Infrastruktur registriert, wie viele Anlagen sind aktuell registriert, und wie
verteilen sich die Anlagen jeweils auf die unterschiedlichen Kategorien
von Anlagen (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie entlang der
Kategorien Autorisierungssysteme, Systeme zur Anbindung an ein
Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers, Systeme zur
Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber, Systeme zur Anbindung an
ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement),
Clearing-Systeme, Settlement-Systeme, Kontoführungssysteme, Cash
Center, IT-Systeme für das Cash Management aufschlüsseln)?
18. Bei wie vielen Betreibern kritischer Infrastrukturen wurden jeweils im
Bereich der Bargeldversorgung und im Bereich des kartengestützten
Zahlungsverkehrs jeweils in den Jahren 2021, 2022, 2023 und bislang im
Jahr 2024 jeweils bei wie vielen Anlagen jeweils wie viele
Sicherheitsmängel festgestellt, und welcher Art waren die jeweiligen
Sicherheitsmängel?
19. Welche Störungen und welche erheblichen Störungen gab es jeweils in
den Jahren 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils im
Bereich der Bargeldversorgung und im Bereich des kartengestützten
Zahlungsverkehrs, und welche Anlagen kritischer Infrastruktur waren davon
jeweils über welchen Zeitraum betroffen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der
Fragen in offener Form nicht erfolgen kann.
Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ ist erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 13. März 2023 sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.
Bei offener Beantwortung der Fragen können Kenntnisse über den Status der
kritischen Infrastruktur im Bereich der Bargeldversorgung in die Öffentlichkeit
gelangen.
Der zur Beantwortung der Fragen notwendige Detaillierungsgrad könnte,
teilweise in Zusammenschau mit weiteren Informationen, detaillierte
Rückschlüsse auf den KRITIS-Sektor Finanzwesen zulassen. Die Ausnutzung dieser
Kenntnisse durch Unbefugte, etwa zur Vorbereitung von Cyberangriffen auf
kritische Anlagen im Finanzsektor, kann für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein.
20. Wie viele Ein- und Auszahlungen von Bargeld gab es jeweils in den
Jahren 2021, 2022, 2023 und bislang in 2024 pro Bundesbankfiliale in
welcher Gesamthöhe, und ab wann hält die Bundesregierung die Auslastung
einer Bundesbankfiliale für so gering, dass eine Filialschließung
sachgerecht erscheint (vgl.
www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bunde
sbank-stellt-ihr-filialnetz-zukunftsfaehig-auf-934290)?
21. Wie groß ist der jeweilige Investitionsbedarf in den bestehenden
Bundesbankfilialen, und wie hoch sind die geplanten Kosten der jeweils neu zu
bauenden Bundesbankfilialen (vgl. ebd.; bitte einzeln pro Filiale
aufschlüsseln)?
22. Welche Bundesbankfilialen sollen zu welchen jeweiligen genauen
Zeitpunkten jeweils geschlossen bzw. neu eröffnet werden (vgl. ebd.)?
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
23. Wie wird verhindert, dass sich die Bargeldversorgung in Deutschland
dadurch verschlechtert, dass Bundesbankfilialen geschlossen werden, bevor
neu zu bauende Filiale, die jeweils die Aufgaben der zu schließenden
Filiale übernehmen sollen, eröffnet wurden, und wie bewertet die
Bundesregierung die Gefahr, „dass [andernfalls] im Krisenfall die gesetzlich
vorgegebene Ver- und Entsorgung mit Bargeld in der Fläche nicht mehr
gewährleistet sein wird“, wie sie laut dem „Handelsblatt“ von
Personalvertretern der Bundesbank geäußert wurde (
www.handelsblatt.com/finan
zen/geldpolitik/bargeld-bundesbank-zieht-filialabbau-gegen-interne-bede
nken-durch/100066547.html)?
24. Wie viele Beschäftigte der Bundesbank sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von den im Rahmen des neuen Filialkonzeptes beschlossenen
Filialschließungen betroffen, und wie verteilen sich diese auf die
jeweiligen Filialen und Zeitpunkte der Filialschließungen (vgl.
www.bundesban
k.de/de/presse/pressenotizen/bundesbank-stellt-ihr-filialnetz-zukunftsfae
hig-auf-934290)?
Die Fragen 20 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Nach § 3 des Bundesbankgesetzes ist es Aufgabe der Deutschen Bundesbank,
für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu sorgen, worunter
auch die Bargeldversorgung fällt. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die
Deutsche Bundesbank von Weisungen der Bundesregierung unabhängig (§ 12
des Bundesbankgesetzes). Die Bundesregierung kommentiert die
Geschäftsentscheidungen der Deutschen Bundesbank nicht.
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank betrug die Zahl der Beschäftigten in
den betroffenen Filialen zum 31. Dezember 2023: Ludwigshafen 73,
Osnabrück 57, Ulm 45, Augsburg 33, Freiburg 54, Koblenz 46, Reutlingen 45 und
Würzburg 40. Die Deutsche Bundesbank hat betriebsbedingte Kündigungen
ausdrücklich ausgeschlossen (
www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bun
desbank-stellt-ihr-filialnetz-zukunftsfaehig-auf-934290). Im Übrigen wird auf
die veröffentlichten Aussagen der Deutschen Bundesbank und die
Presseberichterstattung zu diesem Thema verwiesen.
25. Wie verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem
Abschluss der Umsetzung des neuen Filialkonzeptes der Bundesbank die
durchschnittliche Wegstrecke von einem Einzelhändler zur
nächstgelegenen Bundesbankfiliale (vgl. ebd.)?
26. Wie viele Einzelhändler werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland nach dem Abschluss der Umsetzung des neuen
Filialkonzeptes der Bundesbank außerhalb eines Einzugsgebietes einer
Bundesbankfiliale von ca. 75 Kilometer liegen (vgl. ebd.)?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bargeldversorgung der Einzelhändler obliegt laut Deutscher Bundesbank
der Kreditwirtschaft. Von Einzelhändlern stammendes Bargeld wird über
Wertdienstleister bei Filialen der Deutschen Bundesbank eingezahlt. Somit ist neben
dem Standort des Einzelhändlers vor allem die Ausgestaltung der Fahrtwege
der Wertdienstleister entscheidend. Über die örtliche Verteilung aller
betroffenen Einzelhändler liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
27. Welche der Empfehlungen des Projekts BASIC zur Resilienz der
Bargeldversorgung, die sich an staatliche Akteure richten, wurden bereits
umgesetzt, und welche sollen noch umgesetzt werden (vgl. bargeldversor
gung.org/wp-content/uploads/2023/02/BIGS-Studie-Nr.9-2023-WE
B.pdf)?
Die Empfehlungen aus dem Verbundvorhaben „Resilienz der
Bargeldversorgung – Sicherheitskonzepte für Not- und Krisenfälle“ (BASIC) richten sich vor
allem an die privaten Akteure im Bargeldkreislauf. Das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat das Thema Bargeldversorgung
in den Umsetzungsplan der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz
gegenüber Katastrophen eingebracht. Zudem arbeitet das BBK im Bereich der
BASIC-Handlungsempfehlung „Physische Absicherung der „letzten Meile“
zum Verbraucher“ eng mit der Deutschen Bundesbank zusammen. Für eine
erfolgreiche Umsetzung der Empfehlungen aus BASIC bedarf es einer
Einbindung und Mitwirkung aller Akteure im Bargeldkreislauf (vor allem der
Kreditwirtschaft und der Wertdienstleister).
28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status und der
inhaltliche Projektfortschritt des von der Bundesbank betriebenen
Projekts CARE („Cash Resilience“) zur Stärkung der Bargeld-Resilienz, und
bis wann wird das Projekt abgeschlossen sein?
Das IT-Projekt „Cash Resilience“ (CARE) ist ein Projekt, für das im Rahmen
von BASIC der Grundstein gelegt wurde. CARE wird von der Deutschen
Bundesbank entwickelt. Erkenntnisse über den Stand des Projektes liegen der
Bundesregierung nicht vor.
29. Plant die Bundesregierung, im Hinblick auf die Regelungen zu kritischen
Infrastrukturen gesetzliche Änderungen vorzuschlagen, die den Bereich
der Bargeldversorgung betreffen, und wenn ja, welcher Art, und bis
wann?
Der Referentenentwurf für ein KRITIS-Dachgesetz sieht bundeseinheitliche
und sektorenübergreifende Vorgaben für den physischen Schutz kritischer
Infrastrukturen vor. Es handelt sich um ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
und zugleich wird damit die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz
kritischer Einrichtungen (sogenannte CER-Richtlinie) umgesetzt. Zu den erfassten
Sektoren gehört auch das Finanzwesen. Betreiber kritischer Anlagen in diesem
Sektor müssen sich in einer gemeinsamen Online-Plattform des Bundesamts für
Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundesamts für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe registrieren. Zudem werden für kritische
Dienstleistungen im Sektor Finanzwesen nationale Risikoanalysen und
Risikobewertungen durchgeführt. Da aber bereits umfassende sektorspezifische Regelungen
im Sektor Finanzwesen existieren, insbesondere zuletzt die Verordnung (EU)
2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor
(sogenannte DORA-Verordnung), besteht eine Bereichsausnahme für diesen Sektor für
die weiteren Verpflichtungen im KRITIS-Dachgesetz.
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