Deutscher Bundestag Drucksache 20/13680
20. Wahlperiode 05.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte
Kaufmann, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/13481 –
Bericht des Ostbeauftragten „Ost und West. Frei, vereint und unvollkommen.“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider,
hat am 25. September 2024 den diesjährigen Bericht des Ostbeauftragten
vorgestellt (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bericht-des-ostbeauftragt
en-2311552). Der Bericht trägt den Titel „Ost und West. Frei, vereint und
unvollkommen“. In dem Bericht schildern 20 Autoren ihre „Perspektiven“ auf
Ost- und Westdeutschland (s. o.). Sie geben, so wird behauptet, einen Blick
auf die Rolle Deutschlands und wie die vergangenen 35 Jahre Deutschland
geprägt haben (s. o.).
Ein nicht unwesentlicher Teil des Berichts widmet sich auch der AfD.
Mika Beuster, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, etwa
spricht im Bericht gar vom „Sorgen-Osten“ und stellt dann fest: „Die AfD, so
zeigen die jüngsten Wahlen, ist eben keine ostdeutsche Regionalpartei. Ein
blau gefärbter Osten täuscht darüber hinweg, dass sich diese Partei sehr wohl
auch im Westen als starke politische Kraft gezeigt hat“ (Bericht des
Ostbeauftragten, S. 72,
www.ostbeauftragter.de/resource/blob/2038516/2309668/34e86
346b0ef75cd501c5890e4ae8515/gg-download-2024-data.pdf?download=1).
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes und stellvertretende
Bundesvorsitzende der SPD, spricht vom „Aufstieg antidemokratischer Kräfte“ in
Ostdeutschland (Bericht des Ostbeauftragten, S. 19 f.).
Neben Anke Rehlinger werden der CDU-Politiker Dr. Stephan Keller,
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, und der SPD-Politiker, Sven
Schulze, Oberbürgermeister von Chemnitz, befragt. Politiker anderer Parteien
sind im Bericht nicht zu finden.
Der Bericht erwähnt beispielsweise Maßnahmen zur Stärkung der Industrie in
Ostdeutschland. Um in den Braunkohleregionen neue Arbeitsplätze zu
schaffen und nachhaltige Projekte zu fördern, stelle die Bundesregierung bis 2038
über 25 Mrd. Euro bereit (Bericht des Ostbeauftragten, S. 128). Laut dem
Bericht sei Ostdeutschland auch für die Wirtschaft ein attraktiver Standort: Über
50 Mrd. Euro sollen hier im Rahmen von teils mit staatlichen Fördermitteln
unterstützten, im Übrigen mit rein privaten Investitionen aufgesetzten
Industrie-Großprojekten investiert werden (Bericht des Ostbeauftragten, S. 124).
Das Unternehmen TSMC plane z. B. eine Großproduktion für die Herstellung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland
vom 5. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
von Halbleitern (s. o). Andere Projekte wie die grüne Stahlproduktion von
ArcelorMittal würden die Region in den Bereichen Mikroelektronik,
Batteriezellen und Wasserstofftechnologie stärken (s. o.). Herausforderungen sähe man in
den Führungsetagen: Ostdeutsche machen fast 20 Prozent der deutschen
Bevölkerung aus. Nur 8 Prozent der führenden Medienmacher und nur 4 Prozent
der Wirtschaftsbosse seien aber in Ostdeutschland geboren (Bericht des
Ostbeauftragten, S. 146 f.). In obersten Bundesbehörden seien Ostdeutsche mit
15 Prozent der Führungskräfte unterrepräsentiert (s. o.). Die Bundesregierung
arbeite daher mit einer Diversitätsstrategie und mit Hospitationen daran,
diesen Anteil zu erhöhen (Bericht des Ostbeauftragten, S. 140 f.).
Der Bericht beinhaltet zudem den Deutschland-Monitor 2024. Hierfür wurden
3 986 Personen (deutschsprachige Bevölkerung ab 16 Jahren mit Wohnsitz in
Deutschland) mithilfe von computergestützten Telefoninterviews im Zeitraum
vom 18. April bis 24. Mai 2024 befragt. Das Ziel des Deutschland-Monitors
sei es, politische und gesellschaftliche Einstellungen in der gesamtdeutschen
Bevölkerung zu untersuchen (Bericht des Ostbeauftragten, S. 155).
1. Gab es eine vorherige Ausschreibung bzw. eine Möglichkeit für Autoren
und Wissenschaftler, sich für die Erstellung eines Berichts bzw. eines
Beitrags für den aktuellen Bericht des Ostbeauftragten zu bewerben?
a) Wenn ja, wann (bitte Dauer des Ausschreibungs- bzw.
Auswahlverfahrens nennen), in welcher Form wurde dieses Verfahren
durchgeführt, wo war das Verfahren veröffentlicht, wer war für die
Durchführung dieses Verfahrens, auf welcher Rechtsgrundlage
verantwortlich?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundestag hat die Bundesregierung damit betraut, regelmäßig zum Stand
der Deutschen Einheit zu berichten. Dieser Auftrag wurde innerhalb der
Bundesregierung dem Beauftragten für Ostdeutschland zugeordnet. Seit 2022
erscheinen der Bericht des Ostbeauftragten (BOB) und der Regierungsbericht
zum Stand der Deutschen Einheit (BDE) abwechselnd im jährlichen Rhythmus.
Im Jahr 2022 warf der Bericht des Ostbeauftragten einen „neuen Blick“ auf die
ostdeutschen Bundesländer. Dabei wird der Osten als starke, selbstbewusste
und erfolgreiche Region sichtbar, nicht als Problemregion und auch nicht als
Abweichung vom westlichen Standard. Vielmehr blickte der Bericht auf den
Osten als einen längst integrierten Teil Deutschlands mit Stärken und
Schwächen, die sich seit 1990 entwickelt und gefestigt haben. Dazu wurden 2022 und
2024 Gastautorinnen und -autoren eingeladen, die unterschiedliche
Perspektiven einbringen konnten für eine mehrdimensionale und multiperspektivische
Sicht auf Gegenwart und Zukunft der ostdeutschen Bundesländer und des seit
1990 wieder vereinten Deutschland. Die Themenauswahl des Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland verfolgt bei seinen Berichten das Ziel,
einen neuen, differenzierten und realistischen Blick auf den Osten und auf
Deutschland als Ganzes zu eröffnen.
2. Nach welchen Kriterien wurden die 20 Autoren für den aktuellen Bericht
des Ostbeauftragten ausgesucht, wer hat die Auswahlkriterien festgelegt,
und wer hat die Auswahl getroffen (bitte die verantwortliche Institution
angeben sowie die Amtsbezeichnungen der verantwortlichen
Entscheidungsträger nennen)?
Die Entscheidung über Autorinnen und Autoren für den Bericht des
Ostbeauftragten obliegt dem Ostbeauftragten. Aufgrund ihrer Vita und ihrer
individuellen Expertise sind die angefragten Autorinnen und Autoren für den
gewünschten Themenbeitrag besonders prädestiniert. Sie verfügen aus Sicht des
Beauftragten über die erforderliche Qualität und Fachkenntnis für die Erstellung des
gewünschten anspruchsvollen, spezifischen Beitrags zur thematischen
Ausrichtung des diesjährigen Berichts.
3. Wurden den 20 Autoren im aktuellen Bericht des Ostbeauftragten
Themen vom Ostbeauftragten oder von einem anderen Bundesministerium
oder einer Bundesbehörde vorgegeben, und wenn ja, welche Behörde
bzw. welches Bundesministerium gab die Vorgaben, und welchen Inhalts
waren diese Vorgaben?
Die Autorinnen und Autoren wurden vom Ostbeauftragten eingeladen, zu
einem von ihm formulierten Themenbereich einen Beitrag beizusteuern. Der
jeweilige Themenbereich leitet sich vom Oberthema des Berichts ab. Es gab
keine inhaltlichen Vorgaben für die Autorinnen und Autoren. Bei ihren
Beiträgen handelt es sich um eindeutig gekennzeichnete Namensartikel. Das wird
in der Einführung ausdrücklich auf S. 9 hervorgehoben: „In den […] Beiträgen
im Teil A werden Schlaglichter gesetzt, wie Friedliche Revolution,
Wiedervereinigung, Transformation und die seither vergangenen fast 35 Jahre
Deutschland als Ganzes geformt haben. Für einen differenzierten Blick auf den
heutigen Osten und auf das vereinte Deutschland stellen die Autorinnen und
Autoren ihre individuelle Sicht vor. Die Beiträge und Perspektiven spiegeln dabei
nicht die Haltung der Bundesregierung wider.“
4. Haben die Autoren für die Erstellung ihrer Beiträge im aktuellen Bericht
des Ostbeauftragten eine Entlohnung oder eine sonstige Gegenleistung
erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Namen, Höhe der
Entlohnung oder Art der Gegenleistung aufschlüsseln)?
Es wurden Verträge für Beiträge von Autorinnen und Autoren mit einem
Volumen von insgesamt 10 804,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.)
geschlossen. Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze in
Grundrechten Dritter, die bei einer Bekanntgabe der begehrten Information
durch die Bundesregierung verletzt würden (vgl. BVerfGE 137, 185, 243
m. w. N.). Bei der Höhe der einzelnen Honorare für o. g. Bericht handelt es sich
um durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Geschäftsgeheimnisse der
beauftragten Autoren/-innen, des beauftragten Fotografen sowie der
beauftragten externen Dienstleister. Diese haben an der Nichtverbreitung dieser
unternehmensbezogenen Information, die nur einem begrenzten Personenkreis
zugänglich ist, ein berechtigtes Interesse.
5. Warum sind in dem aktuellen Bericht des Ostbeauftragten ausschließlich
Beiträge von SPD- und CDU-Mandatsträgern und nicht von
Mandatsträgern anderer Fraktionen enthalten?
Die Autorinnen und Autoren wurden auf Grundlage ihrer jeweiligen Expertise
bzw. ihres öffentlichen Mandates und nicht nach parteipolitischen Kriterien
ausgewählt. Die jeweiligen Mandate leiten sich überdies nicht von einer
Fraktionszugehörigkeit in Bund, Land oder einer Kommune ab, sondern von
demokratischen Wahlen. So ist Anke Rehlinger als gewählte Ministerpräsidentin des
Saarlands angefragt worden, das als einziges deutsches Land dem Bund
ebenfalls erst nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist.
Überdies war sie zu dem Zeitpunkt designierte Bundesratspräsidentin. Die beiden
Oberbürgermeister stehen Partnerstädten in Ost und West vor, die zudem
kooperieren für das Projekt Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz 2025.
6. Haben Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes und
stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD, der CDU-Politiker Dr. Stephan
Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, und der
SPD-Politiker, Sven Schulze, Oberbürgermeister von Chemnitz, für die
Erstellung ihrer Beiträge bzw. getätigten Interviews im aktuellen Bericht
des Ostbeauftragten eine Entlohnung oder eine sonstige Gegenleistung
erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Namen, Höhe der
Entlohnung oder Art der Gegenleistung aufschlüsseln)?
Nein.
7. Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung des aktuellen Berichts des
Ostbeauftragten insgesamt (bitte ggf. aufschlüsseln: Kosten des
Auswahlverfahrens, Kosten für die Entlohnung der Autoren, Kosten der
Verwaltung unter Nennung aller beteiligten Bundesministerien und
Bundesbehörden, Kosten des Drucks mit Angabe der genauen Anzahl der
Druckexemplare, Nennung des konkreten Haushaltstitels, dem die
vorgenannten Kosten zugeordnet wurden)?
Die Abrechnung des Berichts des Ostbeauftragten 2024 ist noch nicht
abgeschlossen, so dass die Gesamtkosten derzeit nicht vollständig bezifferbar sind.
So liegt z. B. die Rechnung für die Agentur, die die Erstellung und Gestaltung
des Layouts des Berichts des Ostbeauftragten verantwortete, noch nicht vor.
Es wurden Verträge für Beiträge von Autorinnen und Autoren mit einem
Volumen von insgesamt 10 804,00 Euro inklusive MwSt. geschlossen.
Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze in Grundrechten
Dritter, die bei einer Bekanntgabe der begehrten Information durch die
Bundesregierung verletzt würden (vgl. BVerfGE 137, 185, 243 m. w. N.). Bei der
Höhe der einzelnen Honorare für o. g. Bericht handelt es sich um durch
Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Geschäftsgeheimnisse der beauftragten
Autoren/-innen, des beauftragten Fotografen sowie der beauftragten externen
Dienstleister. Diese haben an der Nichtverbreitung dieser
unternehmensbezogenen Information, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich ist, ein
berechtigtes Interesse.
Es wurden 2 500 Printexemplare beauftragt.
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bei Kapitel 0415 Titel 542 01 zur
Verfügung.
Die verwaltungsbezogenen Kapazitäten lassen sich nicht im Einzelnen
aufschlüsseln. Sie werden im Arbeitsstab des Ostbeauftragten nicht auf den
Bericht bezogen dokumentiert. Über die in anderen Bundesressorts eingesetzten
Kapazitäten liegen beim Arbeitsstab des Ostbeauftragten keine Informationen
vor.
8. Wurde der aktuelle Bericht des Ostbeauftragten in Papierform verschickt,
und wenn ja, ist der Versand abgeschlossen bzw. läuft er noch immer?
a) Wenn ja, wer waren die Empfänger, erfolgte der Versand auf
Nachfrage oder eigeninitiativ, und wie hoch sind die Kosten für den
Versand insgesamt?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bericht des Ostbeauftragten wurde in Papierform an folgenden
Personenkreis verschickt:
an alle Mitglieder des Bundestages, ebenso an alle Mitglieder der Landtage in
Ostdeutschland (inklusive Abgeordnetenhaus Berlin), an alle Präsidenten und
Fraktionsvorsitzende in den westdeutschen Landtagen (bzw. Bürgerschaften)
sowie an alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie
stellvertretende Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder. Auch die
Verfasserinnen und Verfasser der externen Beiträge haben mindestens ein
Belegexemplar erhalten.
Darüber hinaus gibt es einen Verteilerkreis (mit u. a. Behörden-Bibliotheken),
an den auf Wunsch Exemplare versandt werden. Auf Nachfrage werden
weiterhin Exemplare (z. B. an Bürgerinnen und Bürger) versandt.
Der Versand der Printexemplare wurde teilweise über den bestehenden
Postaustausch realisiert und durch die hauseigene Poststelle abgewickelt. Die Kosten
für den Versand lassen sich um Nachgang nicht konkret beziffern.
b) Wenn nein, warum nicht?
9. An welche Pressevertreter wurde der aktuelle Bericht des
Ostbeauftragten ggf. kommuniziert (bitte Name des Pressevertreters und Mediums
nennen), und wie erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kommunikation (z. B. per E-Mail oder postalisch), erfolgte die
Kommunikation auf Nachfrage oder eigeninitiativ, und wie hoch waren die Kosten
hierfür insgesamt?
Die Fragen 8b und 9 werden zusammen beantwortet.
Der Bericht des Ostbeauftragten 2024 wurde durch Staatsminister Carsten
Schneider am 25. September 2024 in der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Darüber hinaus steht der Bericht auf der Website des Ostbeauftragten zum
Download bereit. Auf Nachfrage von einzelnen Pressevertretern wurde der
Bericht an diese per E-Mail versendet. Eine Weitergabe von konkreten
Personendaten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Separate Kosten sind nicht angefallen.
10. An welche Non-Governmental Organizations (NGO), gemeinnützige
Organisationen, Universitäten, Bildungseinrichtungen und Unternehmen
wurde der aktuelle Bericht des Ostbeauftragten ggf. kommuniziert,
erfolgte die Kommunikation auf Nachfrage oder eigeninitiativ, und welche
Kosten sind dadurch entstanden?
Der aktuelle Bericht des Ostbeauftragten wurde nicht explizit an den
vorgenannten Kreis kommuniziert. Die Deutsche Nationalbibliothek ist Empfänger
von Printexemplaren. Daneben erhielten die Autorinnen und Autoren, die z. T.
aus dem vorgenannten Bereich kommen, mindestens ein Belegexemplar.
11. Wurden für den aktuellen Bericht des Ostbeauftragten Anzeigen in
Printmedien und Online-Formaten geschaltet (wenn ja, bitte nach Anzahl der
Anzeigen, Namen der Medien, in denen Anzeigen geschaltet wurden,
und Höhe der Kosten für die jeweiligen Anzeigen aufschlüsseln)?
Nein.
12. Auf welchen Internetportalen und Nachrichtendiensten oder ähnlichen
Online-Diensten berichtet der Ostbeauftragte ��ber seine Tätigkeit und
den Bericht des Ostbeauftragten seit 2021 (bitte nach Namen der
Empfänger, Jahr, Höhe der Geldleistung aufschlüsseln)?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland informiert über seine
Tätigkeit seit dem Jahr 2021 auf der Webseite
www.ostbeauftragter.de.
Zusätzlich kommuniziert er zu seiner Arbeit in den Sozialen Medien auf Facebook,
Instagram, Threads, LinkedIn und X. Geldleistungen wurden für die Berichte
auf diesen Kanälen nicht erbracht.
13. Wer ist für die Leitung der Öffentlichkeitsarbeit des Ostbeauftragten von
2021 bis heute verantwortlich, waren bzw. sind externe Dienstleister von
2021 bis heute in die Öffentlichkeitsarbeit eingebunden, und wenn ja,
welche Amtsbezeichnung trägt und welchem Referat bzw.
Bundesministerium gehört der Verantwortliche für die Leitung der
Öffentlichkeitsarbeit des Ostbeauftragten an, welche externen Dienstleister sind bzw.
waren eingebunden, und wie hoch sind die Kosten für diese externen
Dienstleister (bitte nach Jahren, Name und Rechtsform der Dienstleister
sowie Höhe der Vergütung, Nennung des konkreten Haushaltstitels, dem
die vorgenannten Kosten zugeordnet werden, aufschlüsseln)?
Vor 2022 wurde die Öffentlichkeitsarbeit für den Ostbeauftragten durch die
Öffentlichkeitsarbeit des BMWK (damals BMWi) betreut. Die
Verantwortlichkeit für die Zeit seit 2022 ist dem Impressum der Webseite des Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland im Bundeskanzleramt zu entnehmen.
Regelmäßig eingebunden in die Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit sind
verschiedene externe Dienstleister.
Die Öffentlichkeitsarbeit des Ostbeauftragten wurde in den Jahren 2021 bis
2024 von folgenden, externen Dienstleistern unterstützt.
2022
Bruttogesamtausgaben
Kapitel 0415 Titel 542 01
]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation 54 073,6
Zum goldenen Hirschen Holding GmbH 60 812,27
mediapool Veranstaltungsgesellschaft mbH 573,58
in guten händen, dörge & engel gbr 5 747,7
Scholz & Friends Family GmbH 89 090,54
2023
Bruttogesamtausgaben
Kapitel 0415 Titel 542 01
]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation 43 651,94
Zum goldenen Hirschen Holding GmbH 395 012,58
Photothek Media Lab GmbH & Co. KG 1 054,49
mediapool Veranstaltungsgesellschaft mbH 714
Scholz & Friends Family GmbH 74 992,75
Bonifatius GmbH Druck – Buch – Verlag 4 092,03
bundesfoto GbR 12 377,7
Jan Lüthje -Producer/Journalist/Kameramann- 4 666,19
MKL Druck GmbH & Co. KG 993,43
Vagedes & Schmid GmbH 12 544,07
2024
bisher abgerechnete Bruttogesamtausgaben
Kapitel 0415 Titel 542 01
]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation 34 678,46
Zum goldenen Hirschen Holding GmbH 70 744,91
Scholz & Friends Family GmbH 5 750,08
bundesfoto GbR 8 081,94
MKL Druck GmbH & Co. KG 715,48
Babiel GmbH 1 471,79
Vagedes & Schmid GmbH 34 306,65
14. Wie hoch waren die Kosten, die für die vom Ostbeauftragten initiierten
Gesprächsformate am 19. April 2023, 12. Juni 2023, 12. September
2023, 14. September 2023, 17. Oktober 2023 und 16. September 2023
(Bericht des Ostbeauftragten, S. 142) entstanden sind?
19. April 2023: Austausch mit DAX-Personalvorständen im Bundeskanzleramt
– keine separaten Kosten. Es wurden keine Honorare gezahlt und keine
Reisekosten erstattet.
12. und 14. September 2023: Vorstellung der Zwischenergebnisse des
„Elitenmonitor“ im Expertenkreis (12. September 2023) und Pressegespräch (14.
September 2023) – keine separaten Kosten. Es wurden keine Honorare gezahlt und
keine Reisekosten erstattet.
16. September 2024: Vorstellung der Ergebnisse des „Elitensurvey 2023“ im
Expertenkreis mit anschließendem Pressegespräch – keine separaten Kosten. Es
wurden keine Honorare gezahlt und keine Reisekosten erstattet.
Die Veranstaltungen vom 12. Juni 2023 sowie vom 17. Oktober 2023 wurden
nicht vom Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland durchgeführt.
15. Welche Verbände, Unternehmen, Redner und Moderatoren haben nach
Kenntnis der Bundesregierung an den vom Ostbeauftragten initiierten
Gesprächsformaten am 19. April 2023, 12. Juni 2023, 12. September
2023, 14. September 2023, 17. Oktober 2023 und 16. September 2023
(Bericht des Ostbeauftragten, S. 142) teilgenommen bzw. mitgewirkt,
und wie hoch war deren Vergütung (bitte nach Namen des Empfängers
der Vergütung und Höhe der Vergütung oder Art der sonstigen
Gegenleistung aufschlüsseln)?
Im Rahmen dieser Veranstaltungen entstanden keine separaten Kosten. Es
wurden durch den Ostbeauftragten der Bundesregierung keine Honorare gezahlt
und keine Reisekosten übernommen. Die Veranstaltungen von 12. Juni 2023
sowie vom 17. Oktober wurden nicht vom Stab des Ostbeauftragten
durchgeführt.
Folgende Verbände, Unternehmen, Redner und Moderatoren nahmen an den
Gesprächen teil:
Dr. Lars Vogel, Universität Leipzig
Prof. Dr. Raj Kollmorgen, Hochschule Zittau /Görlitz
Prof. Astrid Lorenz, Universität Leipzig
Prof. Marion Reiser, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Allianz Versicherungs-AG
Airbus
BASF Schwarzheide GmbH
Bayer AG
BMW AG
Commerzbank AG
Covestro AG
Daimler Truck Holding AG
Deutsche Bank AG
Deutsche Börse AG
Deutsche Post AG
E.ON Se
Infineon Technologies AG
Porsche AG
SAP SE
Sartorius AG
Siemens Energy AG
Siemens Healthineers AG
Volkswagen AG
Deutsche Kreditbank AG
AXA AG
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Bundeszentrale für politische Bildung
Universität Rostock
Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH
Deutsches Hygienemuseum Dresden
Brandenburgisch Technische Universität Cottbus-Senftenberg
i-Potentials GmbH
Sächsische Aufbaubank Förderbank
Intel Magdeburg GmbH.
16. Welche Formate hat der Ostbeauftragte im Jahr 2024 durchgeführt, um
„eine breite gesellschaftliche Diskussion über das Verständnis von
Chancengleichheit und Teilhabe Ostdeutscher auch in den Führungspositionen
von Wirtschaft und Wissenschaft, Medien und Gesellschaft anzustoßen“
(Bericht des Ostbeauftragten, S. 141) zu erreichen, und wie hoch waren
die Kosten hierfür?
6. März 2024: Veranstaltung „Frauen gestalten Ostdeutschland. Frauen
gestalten Demokratie“. Es entstanden Kosten in Höhe von 13 116,08 Euro.
16. September 2024: Vorstellung der Ergebnisse des „Elitensurvey 2023“ im
Expertenkreis mit anschließendem Pressegespräch – keine Kosten. Es wurden
keine Honorare gezahlt und keine Reisekosten erstattet.
28. September 2024: „Ostdeutschland 2030 – Gemeinsam auf dem Weg“. Eine
abschließende Kostenabrechnung liegt zum Zeitpunkt der Beantwortung der
Anfrage nicht vor.
17. Wer war an den Formaten im Sinne der Frage 16 beteiligt (u. a. als
Redner, Mitveranstalter, Moderator), und wie hoch war deren Vergütung
(bitte nach Namen des Empfängers der Vergütung und Höhe der
Vergütung oder Art der sonstigen Gegenleistung aufschlüsseln)?
Für Moderation und Impulsvortrag sind bei der Veranstaltung am 6. März 2024
Kosten in Höhe von 1 902 Euro entstanden.
Das Thema betreffende Dialogforum am 28. September 2024 wurde von Boris
Lochthofen und Constanze Buchheim als Impulsgeber eröffnet. Hierfür sind
keine Kosten entstanden.
18. Welche Formate bzw. Veranstaltungen des Ostbeauftragten sind aktuell,
insbesondere für 2025, wo, mit wem und zu welchen Themen geplant,
und wie hoch sind die Kosten hierfür (bitte nach Ort, Titel der
Veranstaltung und jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?
Die Jahresplanung 2025 ist noch nicht abgeschlossen.
19. Waren externe Dienstleister in die Erstellung des aktuellen Berichts des
Ostbeauftragten eingebunden, und wenn ja,
a) um welche Dienstleister handelt es sich (bitte nach Namen,
Rechtsform des Dienstleisters aufschlüsseln),
Folgende externe Dienstleister waren auf der rechtlichen Grundlage von
Rahmenverträgen der Bundesregierung im Kontext des Berichts des
Ostbeauftragten eingebunden: Firma fischer Appelt AG und Firma Bonifatius GmbH.
b) welche Tätigkeiten bzw. Leistungen im Zusammenhang mit der
Erstellung des Berichts des Ostbeauftragten sollten durch die jeweiligen
externen Dienstleister erbracht werden,
Firma fischer Appelt verantwortete die Gestaltung des Layouts und Firma
Bonifatius verantwortete die Drucklegung des Berichts.
c) wer hat den Auftrag bzw. die Aufträge erteilt (bitte die Institution und
die Amtsbezeichnung des Auftraggebers nennen),
Die Beauftragungen wurden für das Bundeskanzleramt von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Arbeitsstabes des Ostbeauftragten erteilt.
d) in welcher Höhe wurden die externen Dienstleister entlohnt (bitte nach
Namen, Rechtsform der Dienstleister und Höhe der Entlohnung
aufteilen), und
Die Abrechnung der Firma fischer Appelt ist noch nicht erfolgt. Zugleich findet
der Informationsanspruch des Parlaments eine Grenze in Grundrechten Dritter,
die bei einer Bekanntgabe der begehrten Information durch die
Bundesregierung verletzt würden (vgl. BVerfGE 137, 185, 243 m. w. N.). Bei der Höhe der
Honorare für o. g. Bericht handelt es sich um durch Artikel 12 des
Grundgesetzes geschützte Geschäftsgeheimnisse der beauftragten Dienstleister. Diese
unternehmensbezogene Information ist nur einem begrenzten Personenkreis
zugänglich, und die beauftragten Dienstleister haben an ihrer Nichtverbreitung ein
berechtigtes Interesse.
e) fand vor Auftragserteilung eine Ausschreibung statt, wenn ja, wo
wurde die Ausschreibung veröffentlicht, und wenn nein, auf welcher
Rechtsgrundlage war die Ausschreibung unterblieben?
Die Aufträge an externe Dienstleister wurden in der Form von zuvor
ordnungsgemäß ausgeschriebenen Rahmenverträgen vergeben (jeweils
Rahmenvertragsabruf nach § 15 UVgO).
20. Welche Maßnahmen, von denen im aktuellen Bericht des
Ostbeauftragten gesprochen wird, hat die Bundesregierung seit 2021 ergriffen, um in
den Braunkohleregionen neue Arbeitsplätze zu schaffen und nachhaltige
Projekte zu fördern (bitte nach Jahr, Art der Maßnahme und Förderung,
Empfänger der Förderung und Höhe der ausgereichten Förderungen
aufschlüsseln)?
Die Maßnahmen im Rahmen des InvKG haben alle zum Ziel, positive Wirkung
auf Wertschöpfung, Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen
zu erzielen. Die Maßnahmen werden zum einen durch die Länder verantwortet
(sogenannte Säule 1), zum anderen durch die Bundesregierung (sogenannte
Säule 2). Im Rahmen der Säule 2 wurden bislang 115 Maßnahmen beschlossen.
Die Bundesregierung listet diese Maßnahmen detailliert in ihrem jährlichen
Bericht zum Umsetzungsstand des InvKG auf. Ein Update erfolgt im November
2024
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/B/20221103-bt-drucksache-invk
g.html.
21. In welchem Zeitraum sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die im
aktuellen Bericht des Ostbeauftragten genannten 50 Mrd. Euro im
Rahmen von teils mit staatlichen Fördermitteln unterstützten, im Übrigen mit
rein privaten Investitionen aufgesetzten Industrie-Großprojekten in den
Wirtschaftsstandort Ostdeutschland investiert werden, um welche
Maßnahmen handelt es sich hier konkret, und wie sieht die Planung hier
bezogen auf die Regionen konkret aus (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Investitionen für Industrie-Großprojekte in Ostdeutschland erstrecken sich
über einen Zeitraum von 2019 bis 2030, soweit der Bundesregierung hierzu im
Rahmen von Förderprojekten Erkenntnisse vorliegen.
Bei den IPCEI Vorhaben handelt es sich insbesondere um den Bau der
Chipfabrik von Intel in Magdeburg und den Großprojekten von TSMC und Infineon in
Dresden. Im Übrigen wird auf die Nennung der Maßnahmen im Bericht
verwiesen.
Soweit Fördermaßnahmen betroffen sind, sind diese weit überwiegend in
Umsetzung und zu einem kleinen Teil noch in Planung.
22. Mit welchen „Diversitätsstrategien“ und „Hospitationen“ arbeitet die
Bundesregierung konkret daran, den Anteil von Ostdeutschen in
Führungsetagen zu verbessern, wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen,
und welche Bundesministerien sind für diese „Diversitätsstrategien“ und
„Hospitationen“ verantwortlich bzw. haben diese entwickelt (vgl.
Gesprächsformate 19. April 2023, 12. Juni 2023, 12. September 2023,
14. September 2023, 17. Oktober 2023 und 16. September 2023 (Bericht
des Ostbeauftragten, S. 142)?
Zur Diversitätsstrategie: Seit November 2022 hat eine ressortübergreifende
Arbeitsgruppe den Entwurf einer ganzheitlichen Diversitätsstrategie für die
Bundesverwaltung erarbeitet. Die ganzheitliche Diversitätsstrategie der
Bundesverwaltung adressiert unter anderem auch die ostdeutsche Herkunft als ein
Vielfaltsmerkmal. Die Strategie, die sich aktuell noch in der Abstimmung befindet,
soll durch einen Kabinettbeschluss verbindlich in Kraft gesetzt werden.
Zu Hospitationen: Die beteiligten Akteure arbeiten an einer Umsetzung der
beabsichtigten Intensivierung des Personalaustausches zwischen Bund und
Ländern.
23. Wer ist der Auftraggeber für den Deutschland-Monitor?
24. Wie lautete der Auftrag für die Auftragnehmer des Deutschland-
Monitors, und welche Zielrichtung wurde vom Auftraggeber vorgegeben?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Beim Deutschland-Monitor handelt es sich nicht um Auftragsforschung,
sondern um ein Modellprojekt, welches von einem Forschungskonsortium
bestehend aus dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V., der Friedrich-Schiller-
Universität Jena und GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften
Mannheim realisiert wird. Das Modellvorhaben wird durch den Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland im Rahmen einer Zuwendung gefördert.
Das Forschungsvorhaben Deutschland-Monitor geht auf eine
Handlungsempfehlung der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche
Einheit“ (KOM30) zurück. Die KOM30 wurde im April 2019 durch
Kabinettbeschluss der Bundesregierung eingesetzt und reflektierte vom 9. November 2019
bis 3. Oktober 2020 den bisherigen Transformations- und Vereinigungsprozess,
um Erkenntnisse für weitere Schritte auf dem Weg zur Deutschen Einheit zu
ziehen und entsprechende Vorschläge für die Bundesregierung zu formulieren.
Diese Handlungsempfehlungen legte die KOM30 im Dezember 2020 in Form
eines Abschlussberichts vor. Die zweite dieser Handlungsempfehlungen
lautete, eine jährliche, regional differenzierte und im Zeitverlauf vergleichend
angelegte Studie zu etablieren, mit der Beständigkeit und Wandel der politischen
und gesellschaftlichen Einstellungen der Bevölkerung in Ost- und
Westdeutschland empirisch erhoben und wissenschaftlich analysiert werden. Konkret heißt
es, es „soll ein jährlicher „Deutschland-Monitor“ durchgeführt werden. Dabei
geht es um die systematische Bestandsaufnahme der Einschätzungen von
Bürgerinnen und Bürgern zu allen ökonomisch, politisch und gesellschaftlich
einschlägigen Themen, die Betrachtung des Vertrauens in die Demokratie und ihre
Institutionen sowie ihre Einschätzung von Transformations- und
Zukunftsfragen“ (siehe Abschlussbericht der KOM30, S. 16). Diese Empfehlung wurde in
der darauffolgenden Stellungnahme der Bundesregierung bestätigt
(Kabinettbeschluss vom 7. Juli 2021).
Für die Umsetzung der Empfehlung der Kommission „30 Jahre Friedliche
Revolution und Deutsche Einheit“ und des darauffolgenden Kabinettsbeschlusses
hat die Bundesregierung im Juli 2021 die Federführung dem Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland übertragen. Die Finanzierungskompetenz
des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland ergibt sich
unmittelbar aus dem Haushaltsplan, der ihn ausdrücklich für die Leistung der Ausgaben
zur Vorbereitung und Durchführung des Deutschland-Monitors ermächtigt.
25. Nach welchen Kriterien und von wem wurden die Teilnehmer der
Befragung im Rahmen des Deutschland-Monitors ausgewählt?
Die Ziehung der Stichprobe und anschließende Feldarbeit (Durchführung der
telefonischen Interviews) erfolgte durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa,
Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH, das durch das
Forschungskonsortium (s. o.) beauftragt wurde.
Zur Gewährleistung der Repräsentativität der Erhebung erfolgte die Auswahl
der Befragungspersonen nach einem mehrstufigen Zufallsverfahren, bei dem
sowohl die kontaktierte Rufnummer (und damit der Haushalt) als auch die zu
befragende Person innerhalb der kontaktierten Haushalte per Zufall ausgewählt
wurden. Dabei wurde in einem ersten Schritt eine Zufallsstichprobe für
Festnetz- und Mobilfunkrufnummern aus dem ADM-Mastersample (ADM =
Arbeitskreis Deutscher Marktforschungsinstitute e. V.) gezogen (modifizierte
Grundlage nach Gabler/Häder). In einem zweiten Schritt erfolgt die Auswahl
der zu befragenden Person innerhalb der kontaktierten Privathaushalte ebenfalls
zufällig nach dem sogenannten „Last-Birthday-Verfahren“. Dabei wurde aus
allen im jeweiligen Haushalt lebenden Personen, die der Grundgesamtheit
(deutschsprachige Personen ab 16 Jahren) angehören, jene für die Befragung
ausgewählt, die zuletzt Geburtstag hatte. Da ein Mobiltelefon im Gegensatz zu
einem Festnetzanschluss als personenbezogener Gegenstand bewertet wird, war
dieser zweite Schritt bei der Mobilfunkstichprobe nicht erforderlich.
Über diese Form der zufälligen Auswahl sowohl der Haushalte als auch der
Befragungspersonen hat jede in Deutschland lebende Person der
Grundgesamtheit (s. o.), sofern sie über einen Telefonanschluss verfügt, eine vergleichbare
Chance, für die Teilnahme an der Befragung ausgewählt zu werden.
26. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die aufgrund des Deutschland-
Monitors entstanden sind, und welche waren diese?
Im Rahmen des Deutschland-Monitors werden jährlich eine bundesweite
Repräsentativerhebung sowie eine regionale und eine qualitative Vertiefungsstudie
durchgeführt. Inhaltlich umfasst der Deutschland-Monitor sowohl regelmäßig
gestellte Fragen zu Kernindikatoren der politischen Kultur und
Gesellschaftskultur als auch ein jährlich wechselndes Schwerpunktthema. Der im Bericht
des Ostbeauftragten veröffentlichte Kurzbericht zum Deutschland-Monitor
bezieht sich allein auf die Repräsentativerhebung zum Schwerpunktthema 2024
„In welcher Gesellschaft wollen wir leben?“ und stellt somit nur einen kleinen
Ausschnitt des gesamten Forschungsvorhabens dar. Der publizierte Kurzbericht
wird in dieser Form auch Teil des Gesamtberichts des Forschungskonsortiums
zum Deutschland-Monitor 2024 sein und ist entsprechend nicht mit
zusätzlichen Kosten verbunden. Das Modellvorhaben Deutschland-Monitor
insgesamt wird im Jahr 2024 mit Bundesmitteln in Höhe von 911 882 Euro
gefördert.
27. Wie hoch waren die Vergütungen für die Unternehmen, Organisationen,
Wissenschaftler, wissenschaftlichen Einrichtungen und Dienstleister, die
am Deutschland-Monitor mitgewirkt haben (bitte nach Namen des
Empfängers und Höhe der Vergütung aufschlüsseln)?
Siehe Antwort zu Frage 26. Das Modellvorhaben Deutschland-Monitor
insgesamt wird im Jahr 2024 mit Bundesmitteln in Höhe von 911 881 Euro
gefördert. Zuwendungsempfänger ist ein Forschungskonsortium bestehend aus dem
Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Hauptzuwendungsempfänger), der
Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie GESIS Leibniz-Institut für
Sozialwissenschaften Mannheim (jeweils Kooperationspartner). Die Personalstellen der
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die beim ZSH, der Uni Jena und
GESIS mit der Durchführung des Deutschland-Monitors (inklusive Analyse,
Auswertung und Berichtslegung – siehe Antwort zu Frage 29) befasst sind,
werden anteilig aus Mitteln dieser Bundeszuwendung finanziert. Auch extern
durch das Forschungskonsortium vergebene Leistungen (z. B. Feldarbeit der
qualitativen und quantitativen Erhebungen) werden aus Mitteln dieser
Bundeszuwendung finanziert.
28. Wem wurden in welcher Form und wann die Ergebnisse des
Deutschland-Monitors auf wessen Veranlassung übermittelt, und welche Kosten
sind dadurch entstanden?
Der im Bericht des Ostbeauftragten 2024 publizierte Kurzbericht zum
Schwerpunktthema des Deutschland-Monitors „In welcher Gesellschaft wollen wir
leben?“ respektive die zugrunde liegenden Befragungsergebnisse wurden jenseits
des Berichts des Ostbeauftragten 2024 bislang weder publiziert noch
anderweitig übermittelt. Entsprechend sind diesbezüglich auch keine Kosten entstanden.
Die Ergebnisse des Deutschland-Monitors 2024 insgesamt, die teilweise auch
in den im Bericht des Ostbeauftragten publizierten Kurzbericht eingeflossen
sind, werden durch das Forschungskonsortium (ZSH Halle, Uni Jena, GESIS)
veröffentlicht (voraussichtlich im ersten Quartal 2025). Diese Veröffentlichung
umfasst u. a. die Bereitstellung der Datensätze auf
www.gesis.org und der
Berichte auf der Projekthomepage
www.deutschland-monitor.info. Damit
verbundene Kosten werden vom Forschungskonsortium getragen und sind Teil der
Bundeszuwendung (siehe Antwort zu Frage 26).
29. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Deutschland-Monitor
wissenschaftlich ausgewertet (bitte Namen, Titel der Wissenschaftler,
Namen der Universität oder wissenschaftlichen Einrichtung nennen)?
Die wissenschaftliche Auswertung des Deutschland-Monitors und damit
verbundene Berichtslegung obliegt dem Forschungskonsortium (s. o.). Die Namen
der Verfasser des im Bericht des Ostbeauftragten veröffentlichten Kurzberichts
sind auf S. 154 des Berichts des Ostbeauftragten genannt.
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