Deutscher Bundestag Drucksache 20/13880
20. Wahlperiode 21.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz
Frömming, Volker Münz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/13497 –
Vorgehen der Bundesregierung gegen Desinformation in den sozialen
Netzwerken
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die sog. Desinformationsbekämpfung ist ein Thema internationalen Ranges.
Nicht nur die Europäische Union (EU) setzt sich mit der Desinformation im
Internet auseinander (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/um
gang-mit-desinformation/eu-gegen-desinformation-2007442, letzter Aufruf:
20. September 2024). Ebenso arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern,
Kommunen und Sicherheitsbehörden zusammen, um sog.
Falschinformationen zu erfassen und einzuordnen (vgl.
www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwer
punkte/DE/desinformation/massnahmen-der-bundesregierung.html, letzter
Aufruf: 20. September 2024). Die Bundesregierung steht „in einem
regelmäßigen Austausch mit den Plattformbetreibern“ (ebd.) von sozialen Netzwerken,
um vermeintlichen Falschinformationen respektive
Desinformationskampagnen von individuellen oder staatlichen Akteuren zu begegnen.
Im Zuge der Europawahl 2024 legte die Bundesregierung einen Schwerpunkt
auf den Schutz dieser Wahlen bezüglich „hybrider Bedrohungen einschließlich
Desinformation“ (
www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/umgang-m
it-desinformation/umgang-mit-desinformation-1905340, letzter Aufruf:
20. September 2024). Dazu wurde eine ressort- und behördenübergreifende
Task Force geschaffen, die gegen Desinformation vorgehen soll. Im Kontext
des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine arbeiten das Auswärtige
Amt (AA), das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie
das Bundespresseamt (BPA) eng zusammen und tauschen sich aus (vgl. www.
bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation/massnahmen-der-
bundesregierung.html, letzter Aufruf: 20. September 2024). Ferner hat das AA
ein Analystenteam eingerichtet, um „Social-Media-Debatten und mögliche
Desinformationskampagnen mit Blick auf Auslandbezug“ (
www.auswaertige
s-amt.de/de/aussenpolitik/sicherheitspolitik/desinformation, letzter Aufruf:
20. September 2024) zu analysieren.
Die vermeintlich russische Desinformationskampagne „Doppelgänger“
beschäftigt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) mit einer
gleichnamigen Veröffentlichung (verfügbar über:
www.verfassungsschutz.bay
ern.de/ueberuns/medien/pressemitteilungen/desinformationskampagne-doppel
gaenger/, letzter Aufruf: 20. September 2024). Das BayLfV gibt an, eine
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 20. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„groß angelegte Kampagne“ mit aus Russland stammenden Desinformationen
erkannt zu haben, die gezielt Falschinformationen und pro-russische Narrative
verbreitet haben, um westlich geprägte Demokratien zu diskreditieren (vgl.
BayLfV, „Doppelgänger“. Interne Details zu russischer
Desinformationskampagne Teil 2 – Vollanalyse, S. 2). Das BayLfV behauptet, dass der Akteur
insbesondere in sog. alternativen Medien „Inhalte im Rahmen der ‚
Doppelgänger‘-Kampagne“ (ebd., S. 25) weiterverbreiten konnte. Der Bundesregierung
muss diese Kampagne bekannt gewesen sein, weil das Auswärtige Amt schon
im Juni 2024 dazu einen technischen Bericht veröffentlichte (vgl.
www.auswa
ertiges-amt.de/blob/2660362/73bcc0184167b438173e554ba2be2636/technisc
her-bericht-desinformationskampagne-doppelgaenger-data.pdf, letzter Aufruf:
20. September 2024).
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt beim Kampf gegen Desinformation
liegt auf der Corona-Pandemie.
Veröffentlichungen der sog. Twitter-Files auf „X“, vormals Twitter,
thematisierten mögliche Unterdrückungsmaßnahmen im Zuge der Corona-
Maßnahmen – mit besonderem Blick auf die Situation in der Bundesrepublik
Deutschland. Unter dem Hashtag „#peoplesvaccine“ sind Ende 2022 Stimmen laut
geworden, welche eine Patentfreigabe für die Corona-Impfungen forderten. Die
X-Nutzer markierten unter diesem Hashtag offizielle Persönlichkeiten von
Pharma-Unternehmen, u. a. Pfizer oder BioNTech, um ihre Forderung
koordiniert in die Öffentlichkeit zu tragen. BioNTech-Mitarbeiter sollen sich
daraufhin an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit der
Bitte gewandt haben, diese koordinierte Kampagne zu konterkarieren, indem
ihre eigenen Twitter-Accounts für einen gewissen Zeitraum nicht mehr
markiert werden könnten. Das BSI habe die Bitte an Twitter weitergeleitet. Die
Kontaktperson N. M. dort sei bei Twitter Deutschland in der Funktion als
„Head of Public Policy, Government and Philanthropy“ gewesen (vgl.
www.ti
chyseinblick.de/daili-es-sentials/twitter-files-deutschland/, letzter Zugriff:
20. September 2024).
Darüber hinaus gab es im Sommer 2020 ein Treffen der Bundesregierung mit
den sozialen Netzwerken Meta (Facebook) und Google (YouTube). Folgendes
habe die Zusammenkunft zum Inhalt gehabt: „Die Corona-Pandemie und die
in diesem Kontext zu beobachtende Verbreitung von Fehl-, Falsch- und
Desinformationen“ (
www.bild.de/politik/inland/politik-inland/enthuellt-geheim-gi
pfel-mit-facebook-und-google-liess-die-regierung-unliebsame-c-82666226.bil
d.html, letzter Aufruf: 20. September 2024).
Diese Beispiele machen deutlich, dass die Bundesregierung
Falschinformationen sowie Desinformationen insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie,
des Ukraine-Krieges, des Angriffs der Hamas auf Israel und der Europawahl
zu verorten scheint. Ein weiteres Augenmerk liegt auf den sog.
Hassbotschaften in den sozialen Netzwerken (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/schwe
rpunkte/umgang-mit-desinformation/umgang-mit-desinformation-1905340,
letzter Aufruf: 20. September 2024).
Die Fragesteller sehen aufgrund des Vorgehens der Bundesregierung gegen
vermeintliche Desinformationskampagnen erheblichen Informationsbedarf.
Insbesondere die Schaffung einer Task Force gegen Desinformation wirft
Fragen auf. Darüber hinaus werden mögliche Treffen der Bundesregierung mit
den Betreibern von sozialen Netzwerken in den Blick genommen. Nach
Auffassung der Fragesteller muss sichergestellt werden, dass das Vorgehen der
Bundesregierung gegen Desinformation und die sog. Hassbotschaften nicht in
die Meinungsbildung des Bürgers sowie in die freie Rede (Artikel 5 Absatz 1
des Grundgesetzes – GG) eingreift.
Eine erste Kleine Anfrage der Fraktion der AfD hatte ergeben, dass die
Bundesregierung trotz ihrer eigenen Schwerpunktsetzung keine einzige
ausländische Desinformationskampagne konkret benennen konnte (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/12316). Die Veröffentlichungen des BayLfV und des AA zur vermeintlich
russischen Desinformationskampagne „Doppelgänger“ führen die Antwort der
Bundesregierung dass ausländische Desinformationskampagnen sich „nicht
trennscharf voneinander unterscheiden und konkreten Urhebern, Zeiträumen,
Zielgruppen usw. zuordnen“ (ebd.) ließen, ad absurdum.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme
und Manipulation im Informationsraum sehr ernst und tritt ihr entschlossen
entgegen. Desinformation als hybride Bedrohung bezeichnet falsche oder
irreführende Informationen, die durch fremde Staaten, auch mittels nichtstaatlicher
Akteure, mit dem Ziel der Destabilisierung von Staaten durch die
Beeinflussung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung verbreitet werden. Ziel ist
es, das Vertrauen der Bevölkerung in unser demokratisches System und seine
Institutionen zu untergraben, auf den politischen Meinungs- und
Willensbildungsprozess in Deutschland einzuwirken und den gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu schwächen. Die gezielte Verbreitung von Desinformation stellt
damit eine zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.
Maßnahmen der Bundesregierung gegen Desinformation sind deshalb
Maßnahmen zum Schutz unserer Demokratie. Etwaige nicht gerechtfertigte
Einschränkungen von grundgesetzlich garantierten und geschützten Rechten finden dabei
nicht statt. Die Bundesregierung weist daher die mit der Vorbemerkung der
Fragesteller transportierten gegenteiligen Unterstellungen und Wertungen in Bezug
auf die Bekämpfung von Desinformation durch die Bundesregierung zurück.
Zudem hatte die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 14 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12316 festgehalten,
dass sich ausländische Desinformationskampagnen „in der Regel“ nicht
trennscharf voneinander unterscheiden und konkreten Urhebern, Zeiträumen,
Zielgruppen usw. zuordnen lassen.
1. Fanden zwischen Vertretern der Bundesregierung und ihren Behörden
und Vertretern des sozialen Mediums „X“ (vormals Twitter) seit Oktober
2022 Gespräche oder Treffen zum Thema Desinformationsbekämpfung
statt, und wenn ja, bitte nach Möglichkeit nach Datum, Teilnehmer,
teilnehmenden Bundesministerien, thematischen Schwerpunkten, Name der
Desinformationskampagne, Auswirkungen sowie Ergebnissen der
Treffen bzw. Gespräche auflisten?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nur die jeweiligen Kontakte
der Leitungsebene (Bundesministerinnen/Bundesminister, Staatssekretärinnen/
Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretärinnen/Parlamentarische
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister bzw. Präsidentinnen/
Präsidenten sowie Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten) erfragt werden.
Der o. g. Personenkreis führt im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen. Eine
lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche kann bei der
Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann
insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder
sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte. Eine
Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung sämtlicher zustande gekommener
Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde
auch nicht durchgeführt (siehe dazu u. a. die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174).
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11261 verwiesen.
2. Gab es Kontakte zwischen der Bundesregierung und ihren Behörden mit
Vertretern von sozialen Medien bzw. Internetplattformen (u. a. Google,
YouTube, Meta [Facebook], TikTok) seit 2018 in Bezug auf
Desinformationsbekämpfung im Internet, und wenn ja, bitte nach Möglichkeit nach
Datum, Teilnehmer, teilnehmenden Bundesministerien, thematischen
Schwerpunkten, Name der Desinformationskampagne, Auswirkungen
und Ergebnissen des Treffens auflisten?
3. Gab es Kontakte zwischen der Bundesregierung und ihren Behörden mit
Vertretern von sozialen Medien bzw. Internetplattformen (u. a. Google,
YouTube, Meta [Facebook], „X“, TikTok) seit 2018 in Bezug auf das
Thema der sog. Hassrede im Internet, und wenn ja, bitte nach
Möglichkeit nach Datum, Teilnehmer, teilnehmenden Bundesministerien,
thematischen Schwerpunkten, Auswirkungen und Ergebnissen des Treffens
auflisten?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nur die jeweiligen Kontakte
der Leitungsebene (Bundesministerinnen/Bundesminister, Staatssekretärinnen/
Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretärinnen/Parlamentarische
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister bzw. Präsidentinnen/
Präsidenten sowie Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten) erfragt werden.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen der
Bundesministerien Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und
Organisationen geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den
Umständen ihres Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes
etwaiger Gespräche kann bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht
geleistet werden. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am
Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten
gekommen sein könnte. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung
sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu u. a. die
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Kalender nach dem Ausscheiden aus dem Amt in der Regel gelöscht.
Zur laufenden Legislaturperiode wird auf die Antworten der Bundesregierung
zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 20/11261 sowie zu den
Fragen 23 bis 26 auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen. Erkenntnisse
über Kontakte, die nicht bereits von den o. g. Antworten umfasst waren,
werden in der Anlage* ergänzend in einer Tabelle beigefügt.
Zur vorherigen Legislaturperiode wird auf die Antworten der Bundesregierung
zu den Fragen 8 bis 8c auf Bundestagsdrucksache 19/11789, zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/948 sowie zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/5906 verwiesen. Zur vorherigen Legislaturperiode wird in der Anlage*
ergänzend eine Tabelle beigefügt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13880 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Gab es bei diesen Treffen zwischen der Bundesregierung und ihren
Behörden mit Vertretern von sozialen Medien bzw. Internetplattformen
(u. a. Google, YouTube, Meta [Facebook], „X“, TikTok) verbindliche
Absprachen, Handlungsanweisungen respektive Maßnahmen, die die
Betreiber der sozialen Medien umzusetzen hatten?
Nein.
5. Sind derzeit Gespräche zwischen der Bundesregierung und ihren
Behörden mit Vertretern der sozialen Medien bzw. Internetplattformen (u. a.
Google, YouTube, Meta [Facebook], „X“, TikTok) in Bezug auf
Desinformationsbekämpfung und „Hassrede“ geplant, und wenn ja, bitte nach
Möglichkeit nach Datum, Teilnehmer, teilnehmenden Bundesministerien,
thematischem Schwerpunkt auflisten?
Die Bundesregierung steht grundsätzlich mit Vertreterinnen und Vertretern
Sozialer Medien bzw. Internetplattformen im Austausch.
Für Februar oder März 2025 ist nach derzeitigem Stand ein Follow-up-Termin
zu dem in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 genannten Termin vom 24.
September 2024 angedacht.
Mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 plant der Digital Services Coordinator
(Bundesnetzagentur) gemeinsam mit der EU-Kommission Gespräche mit den
sehr großen Online-Plattformen zu führen. Konkrete Termine stehen aktuell
noch nicht fest.
6. Ist der Bundesregierung die Veröffentlichung „Doppelgänger“ des
BayLfV (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bekannt?
Der Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Bayern ist der
Bundesregierung bekannt.
7. Wenn die Frage 6 bejaht wird, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) bei der Analyse dieser besagten Desinformationskampagne
mitgewirkt?
a) Wenn ja, in welcher Form hat das BfV mitgewirkt (bitte ausführen)?
Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet.
Der o. g. Bericht wurde durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)
Bayern in eigener Zuständigkeit und ohne Erkenntnisse des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) erstellt. Aufgrund der Zurechnung der durch das LfV
Bayern analysierten Einflussnahmeoperationen zu einem vermutlich russischen
Akteur erfolgte eine enge Beteiligung des BfV an den generierten
Erkenntnissen aufgrund der Zentralstellenfunktion des BfV im Bereich der Cyber-,
Spionage- und Proliferationsabwehr. Die sogenannte „Doppelgänger-Kampagne“
wird darüber hinaus auch durch das BfV im Rahmen der Zuständigkeit
bearbeitet.
b) Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich
dieser Desinformationskampagne, und wie bewertet die Bundesregierung
diese?
Die Erkenntnisse und die Bewertung der Bundesregierung decken sich im
Wesentlichen mit den Ausführungen des LfV Bayern im o. g. Bericht.
c) Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung keine Kenntnisse über
diese Desinformationskampagne?
Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 7 bis 7b.
8. Sind der Bundesregierung weitere Desinformationskampagnen
staatlicher Akteure im Kontext des Ukraine-Krieges bekannt, und wenn ja,
bitte nach Möglichkeit nach Jahr, Name der Desinformationskampagne,
Initiator der Desinformationskampagne, möglichen Auswirkungen und
Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten
Behörden auflisten?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/4948 sowie zu den Fragen 2, 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache
20/5250 verwiesen. Da russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe
Medien sowie pro-Kreml-Accounts in Sozialen Netzwerken nach wie vor in
hohem Maße Desinformation verbreiten, um in Deutschland die öffentliche
Debatte und Meinungsbildung zu beeinflussen sowie den gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu schwächen, setzt die Bundesregierung ihre Anstrengungen zur
Bekämpfung von Desinformation, u. a. durch die Sensibilisierung der
Öffentlichkeit für die Thematik, unvermindert fort.
Eine trennscharfe Unterscheidung einzelner Desinformationskampagnen ist in
der Regel nicht möglich. Es wird insoweit auch auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 20/12316 verwiesen.
9. Sind der Bundesregierung weitere Desinformationskampagnen
staatlicher Akteure im Kontext der Europawahl 2024 bekannt, und wenn ja,
bitte nach Möglichkeit nach Jahr, Name der Desinformationskampagne,
Initiator der Desinformationskampagne, möglichen Auswirkungen und
Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten
Behörden auflisten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen. Zu den Maßnahmen zur Verhinderung oder
Mitigation von ausländischen Einflussaktivitäten im Kontext der Europawahl
zählen insbesondere der enge Austausch auf nationaler, aber auch europäischer
und internationaler Ebene sowie die vielfältigen Produkte der Bundesregierung
zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit ebenso wie die umfangreichen
Beratungs- und Unterstützungsangebote für verschiedene Adressaten.
Eine trennscharfe Unterscheidung einzelner Desinformationskampagnen ist in
der Regel nicht möglich. Es wird insoweit auch auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 20/12316 verwiesen.
10. Sind der Bundesregierung weitere Desinformationskampagnen
staatlicher Akteure im Kontext der Corona-Pandemie bekannt, und wenn ja,
bitte nach Möglichkeit nach Jahr, Name der Desinformationskampagne,
Initiator der Desinformationskampagne, möglichen Auswirkungen und
Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten
Behörden auflisten?
Im Kontext der Corona-Pandemie verbreiteten russische und chinesische
Stellen gezielt falsche oder irreführende Informationen, u. a. über „westliche“
Impfstoffe. Sie zielten insgesamt auf eine Diskreditierung der Reaktionen der
Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten auf die Corona-Pandemie.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzten ihrerseits auf proaktive
Kommunikation zu den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Eine trennscharfe Unterscheidung einzelner Desinformationskampagnen ist in
der Regel nicht möglich. Es wird insoweit auch auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 20/12316 verwiesen.
11. Sind der Bundesregierung weitere Desinformationskampagnen
staatlicher Akteure im Kontext des Angriffs der Hamas auf Israel (Nahost-
Konflikt) bekannt, und wenn ja, bitte nach Möglichkeit nach Jahr, Name
der Desinformationskampagne, Initiator der Desinformationskampagne,
möglichen Auswirkungen und Gegenmaßnahmen der Bundesregierung
und ihrer nachgeordneten Behörden auflisten?
Im Zuge der terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel und der Reaktion
Israels auf die Angriffe ist eine Zunahme sowohl von Desinformation als auch
von strafbaren Inhalten wie z. B. terroristischer Propaganda festzustellen. Bei
der Bekämpfung von Desinformation stehen proaktive Kommunikation und die
Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Mittelpunkt. Für die Bekämpfung
strafbarer Inhalte stehen in Deutschland umfassende Strafvorschriften zur
Verfügung, deren Anwendung individuell auf den jeweiligen Einzelfall bezogen den
zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten obliegt.
Eine trennscharfe Unterscheidung einzelner Desinformationskampagnen ist in
der Regel nicht möglich. Es wird insoweit auch auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 20/12316 verwiesen.
12. In wie vielen Fällen wurden erkannte Desinformationskampagnen und
deren Urheber juristisch verfolgt (bitte mit der
Desinformationskampagne Jahr und Urheber nennen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12316 verwiesen.
13. Warum koordiniert das Bundesministerium des Innern und für Heimat
„den Umgang mit hybriden Bedrohungen einschließlich
Desinformation“, obgleich die Bundesregierung Desinformation als ein rein
ausländisches Phänomen behandelt (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 20/12316)?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat innerhalb der
Bundesregierung die federführende Zuständigkeit für den Umgang mit
hybriden Bedrohungen. Fremde Staaten nutzen verschiedene illegitime Instrumente,
um ihre eigenen Ziele zum Nachteil eines anderen Staates durchzusetzen. Dazu
gehört u. a. Desinformation.
Entscheidend ist bei hybriden Bedrohungen die Wirkung auf das jeweilige
Zielland. So zielt ausländische Desinformation bspw. darauf ab, das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in die demokratischen Prozesse und
rechtsstaatlichen Institutionen hierzulande zu unterminieren.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/12316
verwiesen.
14. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
Desinformationskampagnen von inländischen Akteuren?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Name der
Desinformationskampagne und Akteur auflisten)?
b) Wenn nein, sieht die Bundesregierung Desinformation von
ausländischen Akteuren als gefährlicher an als von inländischen Akteuren
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/12316)?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/12316 verwiesen.
15. Wie viele Unterarbeitsgruppen sind bei der ressortübergreifenden
Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (Task Force) angesiedelt (bitte
auflisten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.
Im Übrigen handelt es sich bei der Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen und
der Task Force um zwei verschiedene Gremien. Insoweit wird auch auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/13542
verwiesen.
16. Wie viele Mitarbeiter aus den Bundesministerien, ihren nachgeordneten
Behörden und den Landesministerien sind bei der ressortübergreifenden
Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen tätig (bitte nach Bundesministerien,
ihren nachgeordneten Behörden und den Landesministerien und
Besoldungsgruppen auflisten)?
17. Arbeitet bei der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Hybride
Bedrohungen ein fester Mitarbeiterkern oder finden personelle Fluktuationen statt?
18. Sind für die ressortübergreifende Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen
neue Arbeitsstellen geschaffen worden, und wenn ja, bitte mit den
Besoldungsgruppen nennen?
19. Wie häufig hat sich die ressortübergreifende Arbeitsgruppe Hybride
Bedrohungen seit ihrer Gründung bis dato (August 2024) getroffen (bitte
auflisten), und gibt es eine feste Terminplanung?
20. Welche hierarchische Struktur herrscht bei der ressortübergreifenden
Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen, und wer entscheidet federführend
über Maßnahmen gegen vermeintliche Desinformationskampagnen?
21. Welche Ministerien und nachgeordneten Behörden in Bund und Ländern
arbeiten bei der Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen und den
Unterarbeitsgruppen zusammen (bitte nach Unterarbeitsgruppen und
teilnehmenden Ministerien sowie nachgeordneten Behörden auflisten)?
22. In welchen zeitlichen Abständen trifft sich die Arbeitsgruppe Hybride
Bedrohungen, und welche thematischen Schwerpunkte werden gesetzt
(bitte nach Datum, teilnehmenden Ministerien und nachgeordneten
Behörden, inhaltlichen Schwerpunkten und Auswirkungen bzw.
Ergebnissen der Treffen auflisten?
Die Fragen 16 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen 16 bis 22 aus Gründen des
Staatswohls nicht offen. Die Antwort wird nach sorgfältiger Abwägung des
Informationsinteresses der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und der
involvierten Geheimschutzinteressen andererseits aus Gründen des Staatswohls
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als gesonderte
Anlage übersendet.*
Das Bekanntwerden näherer Informationen zur Arbeitsstruktur der AG Hybrid
durch Unbefugte kann nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland sein. Die Kenntnis dieser Information durch Unbefugte könnte die
Abwehr hybrider Bedrohungen durch die Bundesregierung in Zukunft
erschweren. Potenzielle Angreifer könnten anhand der eingestuften Informationen
Rückschlüsse auf die Arbeitsschwerpunkte der Bundesregierung bei der
Abwehr hybrider Bedrohungen und damit auch auf potenzielle Vulnerabilitäten
ziehen.
23. Werden die Ergebnisse der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Hybride
Bedrohungen mit anderen staatlichen Akteuren, der EU oder mit
Organisationen der Vereinten Nationen geteilt (wenn ja, bitte auflisten), und
teilen die soeben angesprochenen Akteure und Organisationen außerhalb
Deutschlands Ergebnisse mit der Bundesregierung?
Die Bundesregierung steht grundsätzlich in einem kontinuierlichen Austausch
mit Partnerstaaten, der EU und internationalen Organisationen zum Thema
„Hybride Bedrohungen“.
24. Sind Arbeitsgruppen respektive Task Forces im Kontext von sog.
Hassnachrichten in sozialen Netzwerken eingerichtet worden, und wenn ja,
bitte nach Namen der Task Forces und teilnehmenden Ministerien
auflisten?
Es gab in den Jahren 2022/2023 interne Arbeitsgruppen bzw. Task Forces im
Bundeskriminalamt, die sich auch mit Hassnachrichten beschäftigt haben.
25. Wie viele Mitarbeiter aus den Bundesministerien und ihren
nachgeordneten Behörden sind im Analystenteam des AA (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) tätig?
26. Sind für das Analystenteam des AA neue Arbeitsstellen geschaffen
worden (wenn ja, bitte mit den Besoldungsgruppen nennen)?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Das Analyseteam im Auswärtigen Amt wurde seit 2018 im Referat für
strategische Kommunikation aufgebaut. Derzeit sind dort drei Analysten auf
Referentenebene (E13–E14) beschäftigt.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
27. Wie häufig hat sich das Analystenteam des AA seit der Gründung bis
dato (August 2024) getroffen (bitte auflisten), und gibt es eine feste
Terminplanung?
28. Was waren die konkreten Ergebnisse dieser Treffen (bitte nach Datum
auflisten), welche Gegenmaßnahmen gegen vermeintliche
Desinformationskampagnen wurden getroffen, und welche
Desinformationskampagnen ausländischer Akteure hat das Analystenteam identifiziert?
29. Welche hierarchische Struktur herrscht im Analystenteam des AA, und
wer entscheidet federführend über Maßnahmen gegen vermeintliche
Desinformationskampagnen?
Die Fragen 27 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.
Das Analyseteam ist Teil eines Referates und arbeitet entsprechend der
dienstlichen Vorgaben des Auswärtigen Amtes.
Das Analyseteam erstellt anlassbezogen Analysen von Debatten in sozialen
Medien im Ausland sowie von Informationsmanipulation durch ausländische
Akteure. Hierzu gehört auch die Einbindung deutscher Auslandsvertretungen in
die Beobachtung ausländischer Desinformation global, die sich gegen deutsche
Sicherheitsinteressen richtet.
Eine offene, differenzierte und faktenbasierte Kommunikation der Außenpolitik
der Bundesregierung ist angesichts von hybriden Bedrohungen wie
Desinformationskampagnen, die auf das Verzerren von Fakten und Pauschalisierungen
sowie das aktive Verbreiten von Unwahrheiten setzen, unerlässlich. In den
vergangenen Jahren hat das Auswärtige Amt deshalb seine strategische
Auslandskommunikation in den klassischen und sozialen Medien weiter verstärkt; dies
umfasst auch die Arbeit der deutschen Auslandsvertretungen.
30. Werden die Ergebnisse des Analystenteams des AA mit anderen
staatlichen Akteuren, der EU oder mit Organisationen der Vereinten Nationen
geteilt (bitte auflisten)?
Im Austausch mit internationalen Partnern werden Erfahrungswerte zum
Erkennen von Desinformationsaktivitäten und deren Begegnung durch aktive
Kommunikation sowie Wege zur Stärkung der Resilienz von Demokratien
geteilt. Hierzu gehört insbesondere der Austausch im Rahmen des EU Rapid
Alert Systems sowie innerhalb des Weimar alert and response scheme zu
ausländischer Informationsmanipulation. Vollständige Analysen werden nur in
Ausnahmefällen geteilt. Hierzu gehört die Analyse des Auswärtigen Amtes
zum pro-russischen Doppelgänger-Netzwerk, die hier abrufbar ist:
www.auswa
ertiges-amt.de/blob/2660362/73bcc0184167b438173e554ba2be2636/technisch
er-bericht-desinformationskampagne-doppelgaenger-data.pdf.
31. Unterstützt die Bundesregierung „Forschungsprojekte und Think Tanks,
die Desinformation analysieren und sich mit deren Wirkung
auseinandersetzen“ (
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/sicherheitspolitik/de
sinformation, letzter Aufruf: 20. September 2024), und wenn ja, welche
(bitte die Förder- bzw. Unterstützungsgelder angeben)?
Das Auswärtige Amt unterstützt die Arbeit von Forschungsprojekten und Think
Tanks, die Desinformation analysieren. Es wird insoweit auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/13683 verweisen.
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird das Begleitprojekt
„Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Hass im Netz“ des Zuwendungsempfängers Das
NETTZ gGmbH gefördert. Die Fördersummen sind auf der Homepage
www.de
mokratie-leben.de einsehbar.
Die Bundesregierung fördert das Projekt „Jahr der Nachricht“ durch die
Gewährung einer Zuwendung gemäß den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO). Die Förderung des Projekts wurde durch die Bundesregierung für den
Zeitraum vom 1. November 2023 bis zum 31. Dezember 2024 bis zu einem
Höchstbetrag von bis zu einer Mio. Euro bewilligt. Gegenstand dieser
Förderung sind drei Kernelemente des Projekts: Social News Desk, Newscamps und
Modellprojekte. Alle drei Kernelemente zielen durch interaktive Formate auf
eine Stärkung der Medien- und Nachrichtenkompetenz v. a. von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen. Trägerin dieses Projekts ist die UseTheNews
gGmbH. Zweck der UseTheNews gGmbH ist die Förderung von Wissenschaft
und Forschung sowie der Bildung mit dem Ziel, auf Basis wissenschaftlicher
Erkenntnisse den kompetenten Umgang mit Informationen und Nachrichten in
der Bevölkerung, insbesondere unter jungen Menschen, zu fördern. Das Ziel
der Förderung des Projekts „Jahr der Nachricht“ durch die Bundesregierung ist
die Erhöhung der Nachrichten- und Medienkompetenz, gerade der jüngeren
Bürgerinnen und Bürger, sowie die Stärkung der Resilienz gegen
Desinformation.
Aus den Verstärkungsmitteln zur Umsetzung der KI-Strategie der
Bundesregierung wird das Projekt der Deutschen Welle (DW) „KI gegen Desinformation –
KID“ mit insgesamt 1,2 Mio. Euro gefördert. Das aus zwei Phasen bestehende
Projekt soll mit KI-Manipulationen an Text, Audio, Fotos und Videos in den
(Sozialen) Medien und konzertierte Desinformationskampagnen erkennen.
Die Bundesregierung fördert mehrere Forschungsprojekte, die Desinformation
analysieren und sich mit deren Wirkung auseinandersetzen. Die aktuell in
diesem Bereich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten Forschungsprojekte sind im Folgenden gelistet.
Forschungsprojekt Beginn Ende Fördersumme
Desinformationskampagnen beheben durch Offenlegung
der Faktoren und Stilmittel (DeFaktS)
01.01.2022 31.12.2024 1 266 987,77 Euro
Desinformationsverhalten verstehen (DESIVE2) 01.10.2021 31.12.2024 1 331 347,63 Euro
Interdisziplinäre Ansätze zur Erkennung und
Bekämpfung von Desinformationen unter Betrachtung
unterschiedlicher technischer Verbreitungsformen inklusive
Messenger Dienste (DYNAMO)
01.09.2021 28.02.2025 1 597 256,94 Euro
Verbundprojekt: Narrative der Desinformation verstehen:
ein Vergleich zwischen öffentlich-rechtlichen und
alternativen Nachrichtenvideos (FakeNarratives)
01.10.2021 31.12.2024 907 038,11 Euro
Echtzeiterkennung und Nachweis hybrider
Desinformationskampagnen in Online-Medien (HybriD)
01.10.2021 31.03.2025 2 039 225,19 Euro
Innovative Kommunikationsstrategien zur Intervention
und Prävention bei digitalen Desinformationskampagnen:
Eine Konzeptualisierung auf Grundlage latenter Narrative
und Frames (IKIP)
01.09.2023 31.08.2026 1 812 268,10 Euro
KI-unterstütztes Assistenzsystem für die
Crowdsourcingbasierte Erkennung von über digitale Plattformen
verbreiteter Desinformation (noFake)
01.12.2021 28.02.2025 1 309 771,69 Euro
Plattform-übergreifende Identifikation, Monitoring und
Modellierung von Verbreitungsmustern von
Desinformationen (NOTORIOUS)
01.10.2021 31.03.2025 1 137 098,21 Euro
Forschungsprojekt Beginn Ende Fördersumme
Trainingsansatz zur Vermittlung von Maßnahmen
zur Prävention digitaler Desinformationskampagnen
(PREVENT)
01.01.2022 30.06.2025 1 707 038,65 Euro
Intelligentes, umfassendes und selbstlernendes System
zur Erkennung und Bekämpfung von Desinformationen
(VERITAS)
01.01.2022 31.12.2024 2 077 369,36 Euro
Erkennung KI-basierter Sprachsynthese und
Stimmverfremdung (SpeechTrust+)
01.01.2022 31.12.2024 1 100 000,00 Euro
Muster und Dynamiken von Verschwörungstheorien und
rechtsextremen Ideologien in Krisenzeiten (NEOVEX)
01.01.2022 31.12.2024 1 800 000,00 Euro
Nutzerzentrierte KI-basierte Erkennung von Fake News
und Fehlinformationen (NEBULA)
01.07.2022 30.06.2025 1 700 000,00 Euro
Radikalisierung durch Verschwörungsideologien.
Auswirkungen auf den sozialen Nahraum als Herausforderung
für die Bildungs- und Beratungsarbeit (RaisoN)
01.01.2023 31.12.2025 1 176 718,00 Euro
Entwicklung, Implentierung und Evaluierung eines
Multiplikatorentrainings zur Bekämpfung antisemitischer
Hassrede auf den sozialen Medien junger Menschen
(RESPOND)
01.08.2021 31.07.2025 1 238 527,49 Euro
RUBIN – news-polygraph – Multimodal Orchestration
for Media-Content Verification (MOVERA)
01.05.2023 30.04.2026 9 438 773,52 Euro
Robuste Signatur audiovisueller Medien gegen (deep)
fakes (SaM-fake)
01.07.2024 31.12.2025 315 891,39 Euro
Ein System zur KI-gestützten Detektion, Validierung und
Bewertung maschinell generierter Inhalte für die
Identifikation von Fehlinformationen (FACTSBot)
01.10.2024 30.09.2025 298 883,93 Euro
Zudem fördert das BMBF Forschungseinrichtungen, die in ihrer
Forschungsarbeit Desinformation analysieren und sich mit deren Wirkung
auseinandersetzen, wie bspw. das Nationale Forschungszentrum für angewandte
Cybersicherheit ATHENE, das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit oder
das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut.
32. Welche Personen nahmen am 2. Juni 2020 an dem Treffen zwischen
Vertretern der Bundesregierung und der sozialen Medien auf Einladung des
Bundespresseamts im Bundesministerium des Innern und für Heimat
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller) teil (bitte nach Teilnehmer,
Funktion und teilnehmenden Bundesministerien auflisten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/5906 verwiesen.
33. Gab es Kontakte zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) und Vertretern der sozialen Medien bzw. Internetplattformen
(u. a. Google, YouTube, Meta [Facebook], „X“, TikTok) seit dem 8.
Dezember 2021 (wenn ja, bitte nach Möglichkeit nach Datum, Teilnehmer,
teilnehmenden Bundesministerien, thematischem Schwerpunkt und
Auswirkungen bzw. Ergebnissen der Treffen auflisten)?
Es gab keine Kontakte zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) und Vertretern der Sozialen Medien bzw. Internetplattformen (u. a.
Google, YouTube, Meta [Facebook], „X“, TikTok) seit dem 8. Dezember 2021.
34. Haben sich Vertreter der Bundesregierung und ihrer Behörden mit der in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Kontaktperson N. M. in
der Funktion als „Head of Public Policy, Government and Philanthropy“
von Twitter Deutschland zwischen 2018 und 2022 getroffen, und wenn
ja, bitte nach Möglichkeit nach Datum, Teilnehmer, teilnehmenden
Bundesministerien, thematischen Schwerpunkten, Auswirkungen und
Ergebnissen des Treffens auflisten?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nur die jeweiligen Kontakte
der Leitungsebene (Bundesministerinnen/Bundesminister, Staatssekretärinnen/
Staatssekretäre sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen/Parlamentarische
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister bzw.
Präsidentinnen/Präsidenten sowie Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten) erfragt werden.
Der o. g. Personenkreis führt im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen. Eine
lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres
Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche kann bei der
Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann
insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder
sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte. Eine
Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung sämtlicher zustande gekommener
Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde
auch nicht durchgeführt (siehe dazu u. a. die Vorbemerkung der
Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Kalender nach dem Ausscheiden aus dem Amt
in der Regel gelöscht.
Es wird auf die in der Anlage* befindliche Tabelle verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13880 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 20/13497
Seite 1 von 6
Tabelle zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 und 3 (laufende Legislaturperiode):
Lfd.
Nr.
Datum Ort Anlass (Thema) Teilnehmende
Bundesregierung,
Ressorts o.
Behörden
Teilnehmende
Unternehmen/
Institutionen
Inhalt Ergebnisse Initiative
seitens
(Einladung
von)
Information
d.
Öffentlichkeit (bei
nein, warum
nicht)
1 17.02.2024 München Münchner
Sicherheitskonferenz
BMF, BM Christian
Lindner
Austausch mit Sir
Nick Clegg (Meta)
u. a. Auswirkungen
von KI auf die
Außen- und
Sicherheitspolitik
Wissensvermehrung im
Bereich KI
Meta Keine
Information,
kurzer
allgemeiner
Austausch im
Rahmen der
MSC
2 21.05.2024 virtuell Gespräch über die
Vorkehrungen zu
den
Risikobewertungen und
Risikominimierungsmaßnahmen nach Art
34/35 DSA (im
Hinblick auf
Wahlen)
BNetzA, Präsident
Klaus Müller
TikTok Gespräch über die
Vorkehrungen zu
den
Risikobewertungen und
Risikominimierungsmaßnahmen nach Art
34/35 DAS (im
Hinblick auf Wahlen)
Allgemeiner
Austausch
BNetzA Nein,
Gespräch ohne
Pressebegleitung
3 27.05.2024
Messe
re:publica
Gespräch über die
Vorkehrungen zu
den
Risikobewertungen und
Risikominimierungsmaßnahmen nach Art
34/35 DSA (im
Hinblick auf
Wahlen)
BNetzA, Präsident
Klaus Müller
YouTube Germany,
Head of
Governmental Affairs and
Public Policy
DACH/CEE/EEM
Gespräch über die
Vorkehrungen zu
den
Risikobewertungen und
Risikominimierungsmaßnahmen nach Art
34/35 DSA (im
Hinblick auf Wahlen)
Allgemeiner
Austausch
Follow-up
zum Termin
am 24.04.24
(vgl.
Drucksache
20/11261,
Anlage 3,
Zeile 53)
YouTube Nein,
Gespräch ohne
Pressebegleitung
Seite 2 von 6
4 23.09.2024 New York Gespräch am
Rande von UNGA
BKAmt,
Staatssekretär Jörg Kukies
Nick Clegg,
President Global Affairs,
Meta
Allgemeiner
Austausch
Allgemeiner
Austausch
Meta Eine
Veröffentlichung
der
Gesprächsinhalte war
nicht
vorgesehen.
5 24.09.2024 BMI Bekämpfung von
Hassrede und
terroristischen
Inhalten auf Online-
Plattformen
BMI,
Staatssekretär Hans-Georg
Engelke
BpB, Präsident
Thomas Krüger
Vertreterinnen und
Vertretern von
Meta, Google,
Apple, Microsoft,
TikTok, game,
SoundCloud und
Snapchat sowie
Vertreterinnen und
Vertretern von
Bundesverband der
Recherche- und
Informationsstellen
Antisemitismus e.V.
(RIAS), Amadeu-
Antonio-Stiftung,
Center für
Monitoring, Analyse und
Strategie (CeMAS),
HateAid, Amnesty
International,
Streetwork@
Online, Reporter ohne
Grenzen, Violence
Prevention
Network,
Internationales Institut für
Bildung, Sozial- und
Antisemitismusforschung (IIBSA),
Stiftung Neue
Verantwortung,
Werteinitiative, Moonshot,
Rechtswidrige
Inhalte schnell
erkennen,
Meldewege verbessern,
Löschungen
schnell und
transparent umsetzen,
Ausbau der
Risikominimierung
Fortsetzung
und
Verstetigung des
Dialogs
BMI Nein,
Gespräch ohne
Pressebegleitung
Seite 3 von 6
Technische
Universität Berlin und
Leibniz-Institut für
Friedens- und
Konfliktforschung
Tabelle zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 und 3 (vorherige Legislaturperiode):
Lfd.
Nr.
Datum Ort Anlass (Thema) Teilnehmende
Bundesregierung,
Ressorts o.
Behörden
Teilnehmende
Unternehmen/
Institutionen
Inhalt Ergebnisse Initiative
seitens
(Einladung von)
Information
d.
Öffentlichkeit (bei
nein, warum
nicht)
1 06.06.2018 BMI Gespräch zu
Cybersicherheit und
Integrität
BMI, Staatssekretär
Klaus Vitt
Facebook Cyber Security und
Integrity
Allgemeiner
Austausch
Facebook Nein,
Gespräch ohne
Pressebegleitung
2 16.02.2019 Münchener
Sicherheitskonferenz
Gespräch über
Maßnahmen zur
Bekämpfung
hybrider
Bedrohungsszenarien
BMI, Staatssekretär
Dr. Markus Kerber
Facebook Gespräch über
Maßnahmen zur
Bekämpfung
hybrider
Bedrohungsszenarien
Allgemeiner
Austausch
Facebook Nein,
Gespräch ohne
Pressebegleitung
3 19.11.2019 BMJV Berlin Gespräch über
die Evolution und
Funktionsweise
von YouTube
BMJV,
Staatssekretärin Dr. Margaretha
Sudhof
YouTube Allgemeiner
Austausch über die
Funktionsweise
des Videoportals Y-
ouTube, insbes.
über das
Vorkommen von
Hasskriminalität im
Videoportal und deren
Bekämpfung
Allgemeiner
Austausch
YouTube Eine
Veröffentlichung
der
Gesprächsinhalte war
nicht
vorgesehen.
Seite 4 von 6
4 06.10.2020 BMJV Berlin Gespräch zum
Kennenlernen
und über aktuelle
Regulierungsvorhaben
BMJV,
Staatssekretär Prof. Dr.
Christian Kastrop
Google Allgemeiner
Austausch insbes. über
den Entwurf eines
Gesetzes zur
Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der
Hasskriminalität und den
Entwurf eines
Gesetzes zur
Änderung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Allgemeiner
Austausch
Google Eine
Veröffentlichung
der
Gesprächsinhalte war
nicht
vorgesehen.
Tabelle zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 34:
Lfd.
Nr.
Datum Ort Anlass (Thema) Teilnehmende
Bundesregierung,
Ressorts o.
Behörden
Teilnehmende
Unternehmen/
Institutionen
Inhalt Ergebnisse Initiative
seitens
(Einladung
von)
Information
d.
Öffentlichkeit (bei
nein, warum
nicht)
1 27.09.2018 BMJV Berlin Gespräch über
die Umsetzung
des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
BMJV,
Staatssekretär Gerd Billen
Twitter Umsetzung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes,
Selbstregulierung,
Nutzerrechte
Allgemeiner
Austausch
BMJV Eine
Veröffentlichung
der
Gesprächsinhalte war
nicht
vorgesehen.
2 28.09.2018 BMJV Berlin Veranstaltung des
Zukunftsdialogs
Soziale
Netzwerke
BMJV,
Staatssekretär Gerd Billen
Twitter
weitere
Vertreterinnen und
Vertreter von sozialen
Netzwerken
Anwendung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes,
Berichte aus der
Praxis,
Weiterentwicklung der regu-
Allgemeiner
Austausch
BMJV Eine
Veröffentlichung
der
Gesprächsinhalte war
nicht
vorgesehen.
Seite 5 von 6
Vertreterinnen und
Vertreter aus der
Zivilgesellschaft, von
Medienkontrolleinrichtungen,
Staatsanwaltschaften, der
Wissenschaft sowie
der
Bundesregierung und der Länder
lierten
Selbstregulierung im Rahmen
des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, Stärkung
der vertraglichen
Rechte der Nutzer
sozialer Netzwerke,
automatisierte
Löschentscheidungen
in sozialen
Netzwerken
3 14.03.2019 BMJV Berlin Veranstaltung des
Zukunftsdialogs
Soziale
Netzwerke
BMJV,
Staatssekretär Gerd Billen
Twitter
weitere
Vertreterinnen und
Vertreter von sozialen
Netzwerken
Vertreterinnen und
Vertreter aus der
Zivilgesellschaft, von
Medienkontrolleinrichtungen,
Staatsanwaltschaften, der
Wissenschaft sowie
der
Bundesregierung und der Länder
Unterstützung für
Betroffene von
Hassrede
Allgemeiner
Austausch
BMJV Eine
Veröffentlichung
der
Gesprächsinhalte war
nicht
vorgesehen.
4 01.11.2019 BMJV Berlin Veranstaltung des
Zukunftsdialogs
Soziale
Netzwerke
BMin a. D.
Christine Lambrecht
BMJV,
Staatssekretär Gerd Billen
Twitter
weitere
Vertreterinnen und
Vertreter von sozialen
Netzwerken
Vertreterinnen und
Vertreter aus der
Zivilgesellschaft, von
Medienkontrollein-
Kampf gegen
organisierte Strukturen
von
Hasskriminalität in sozialen
Netzwerken
Allgemeiner
Austausch
BMJV Eine
Veröffentlichung
der
Gesprächsinhalte war
nicht
vorgesehen.
Seite 6 von 6
richtungen,
Staatsanwaltschaften, der
Wissenschaft sowie
der
Bundesregierung und der Länder
5 02.06.2021 BMJV Berlin Veranstaltung des
Zukunftsdialogs
Soziale
Netzwerke
BMJV,
Staatssekretär Gerd Billen
Twitter
weitere
Vertreterinnen und
Vertreter von sozialen
Netzwerken
Vertreterinnen und
Vertreter aus der
Zivilgesellschaft, von
Medienkontrolleinrichtungen,
Staatsanwaltschaften, der
Wissenschaft sowie
der
Bundesregierung und der Länder
Inhalt des Digital
Services Acts
Allgemeiner
Austausch
BMJV Eine
Veröffentlichung
der
Gesprächsinhalte war
nicht
vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333