Familien im Bürgergeld
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Tobias Matthias Peterka, Gerrit Huy, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Juni 2023 stellten ausländische Familien mehr als die Hälfte aller Familien im Bürgergeldbezug. Bei den Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern, in denen ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) haushaltsführend war, standen zu diesem Zeitpunkt 354 826 ausländische BG mit Kindern (61,5 Prozent) 221 918 deutschen BG mit Kindern (38,5 Prozent) gegenüber (Bundestagsdrucksache 20/8967, siehe dort Tabelle 6).
Im Juni 2010 war das Verhältnis noch umgekehrt: Damals standen 481 393 deutsche BG mit Kindern (70,6 Prozent) 200 358 ausländischen BG mit Kindern (29,4 Prozent) gegenüber. In den letzten 13 Jahren hat sich damit die Zahl der deutschen BG mit Kindern, in denen ein arbeitsloser ELB für den Haushalt verantwortlich ist, mehr als halbiert, während die Zahl der ausländischen BG mit Kindern um rund 150 000 BG gestiegen ist (ebd., siehe dort Tabelle 6).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 und aktuell jeweils die Anzahl sowie der Anteil der a) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen, b) sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, c) sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten, d) ausschließlich geringfügig Beschäftigten, e) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, f) Regelleistungsberechtigten sowie g) Selbständigen entwickelt (bitte insgesamt sowie Männer und Frauen differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 und 2023 sowie aktuell die Anzahl und der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind und zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern differenzieren) entwickelt, in denen mindestens ein erziehungsberechtigter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (bitte Männer und Frauen nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer) lebte?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 und aktuell die Anzahl und der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein ELB (bitte Männer und Frauen nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer) erwerbstätig war, entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 und aktuell die Anzahl und der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte differenzieren nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern) und arbeitslosen erwachsenen ELB (bitte Männer und Frauen nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer) entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 und aktuell die Anzahl und der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein ELB (bitte Männer und Frauen nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer) Langzeitleistungsbezieher (Langzeitleistungsbezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren) war, entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 und aktuell die Anzahl und der Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften entwickelt (bitte nach folgenden Staatsangehörigkeiten für die jeweilige Grundgesamtheit ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien differenzieren)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 und aktuell die Anzahl und der Anteil der Kinder unter 18 Jahren folgender Alterskohorten a) unter 15 Jahren, b) unter drei Jahren, c) drei bis unter sechs Jahren, d) sechs bis unter 15 Jahren sowie e) 15 bis unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften entwickelt (bitte nach folgenden Staatsangehörigkeiten für die jeweilige Grundgesamtheit differenziert ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 und aktuell jeweils die Anzahl und der Anteil von Kindern unter 18 Jahren in folgenden Bedarfsgemeinschaftstypen a) BG mit einem Kind, b) BG mit zwei Kindern sowie c) BG mit drei Kindern und mehr entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten für die jeweilige Grundgesamtheit ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 und 2023 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte jeweils nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind und zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter ELB (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien) lebte?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 und 2023 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte jeweils nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind und zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erwerbstätiger ELB (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien) lebte?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 und 2023 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte jeweils nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind und zwei Kindern, BG mit drei und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein Langzeitleistungsbezieher (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien) lebte?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022, 2023 sowie aktuell die Anzahl und der Anteil der Kinder aus Bedarfsgemeinschaften in Kindertagesstätten entwickelt (bitte insgesamt sowie jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?