Deutscher Bundestag Drucksache 20/13858
20. Wahlperiode 18.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13580 –
Global Digital Compact
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der globale Digitalpakt (Global Digital Compact, kurz GDC) ist Teil des
Prozesses der „Gemeinsamen Agenda“, der vom UN-Generalsekretär initiiert
wurde. Der Prozess um den Pakt begann im Oktober 2022 mit einer Vielzahl
von Stakeholderkonsultationen, darunter Vertretern von UN-Agenturen,
Zivilgesellschaft, Unternehmen und Regierungen, und endete nach einer Reihe von
Regierungsverhandlungen vor Kurzem mit dem Zukunftsgipfel im September
2024 (
www.un.org/techenvoy/global-digital-compact). Der Inhalt des Global
Digital Compact ist hier auf Englisch einsehbar:
www.un.org/global-digital-co
mpact/sites/default/files/2024-09/Global%20Digital%20Compact%20-%20En
glish_0.pdf
Der nun ausverhandelte GDC legt als Deklaration internationale Leitlinien zu
Themen wie „Datenverwaltung“, „digitale Menschenrechte“ und „künstliche
Intelligenz“ fest. Im Ergebnis setzt sich der GDC für ein freies, offenes und
sicheres Internet ein. Nach Ansicht der Fragesteller werden mit dem GDC
allerdings bestehende Multistakeholdergremien wie das Internet Governance
Forum (IGF), Net Mundial+10 oder WSIS+20, und damit eine partizipative
Gestaltung des Internets, geschwächt (open-internet-governance.org/letter).
Stattdessen werden Strukturen zentralisiert und die Konkretisierung vieler
strittiger Fragen auf einen späteren Zeitpunkt bzw. eine Revision verschoben.
Schon während des Prozesses wurde immer wieder Kritik an der neuen,
starken Rolle von Staaten in der internationalen Digitalpolitik geübt (
www.swp-b
erlin.org/10.18449/2024A35/). Auch die geringe Beteiligung an dem Prozess
jenseits von Regierungen stieß auf Kritik.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat sich über die Europäische Union (EU) als
Verhandlungsführer aktiv in die Verhandlungen zum GDC eingebracht und sich dabei
insbesondere für den Multi-Stakeholder-Ansatz eingesetzt. Sie hat den breiten
Multi-Stakeholder-Prozess aktiv unterstützt, der den intergouvernementalen
Verhandlungen zum GDC vorausging, und setzt sich dafür ein, dass die
Umsetzung des GDC unter anderem auf Prozesse und Foren aufbaut, die aus dem
Weltgipfel für Informationsgesellschaft (WSIS), insbesondere das IGF,
hervorgehen. Im GDC-Text wurden wesentliche Elemente aller handlungsleitenden
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Grundsätze der Strategie für Internationale Digitalpolitik der Bundesregierung
berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere der Schutz der Grund- und
Menschenrechte (online wie offline), das Eintreten für ein globales, offenes, freies
und sicheres Internet, Investitionen in wertebasierte
Technologiepartnerschaften, die Förderung menschenzentrierter und innovationsfreundlicher Regeln für
den digitalen Raum, die Unterstützung vertrauenswürdiger und sicherer
grenzüberschreitender Datenflüsse, die aktive Mitgestaltung internationaler Normen
und Standards, die Stärkung einer sicheren und nachhaltigen globalen digitalen
Infrastruktur, die Minderung der Risiken in Technologie- und
Wertschöpfungsketten sowie die Nutzung der Digitalisierung zur Bewältigung globaler
Herausforderungen. In der nun beginnenden Umsetzungsphase des GDC wird sich die
Bundesregierung weiterhin unter anderem für den Schutz des globalen,
offenen, freien und sicheren Internets, für die Stärkung des Multi-Stakeholder-
Ansatzes in der Internet Governance und für die Stärkung der Grund- und
Menschenrechte im digitalen Raum einsetzen.
1. Ist der Global Digital Compact für die Bundesrepublik Deutschland
rechtlich bindend?
Der GDC hat den Charakter einer nicht rechtsverbindlichen politischen
Absichtserklärung.
2. Welche Bundesministerien sind für die nationale Umsetzung der
Vereinbarungen aus dem Global Digital Compact zuständig (bitte auflisten)?
Das Auswärtige Amt betreut die Umsetzung der Vereinbarungen aus dem GDC
federführend. Es stimmt sich dazu eng mit den inhaltlich betroffenen
Bundesressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium
für Digitales und Verkehr, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und Bundesministerium für Bildung
und Forschung) sowie der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien ab.
3. Welche der, in der Internationalen Digitalstrategie formulierten,
handlungsleitenden Grundsätze (vgl. S. 4 bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anl
age/K/presse/pm004-internationale-digitalpolitik-de.pdf?__blob=publicat
ionFile) wurden von der Bundesregierung in den Verhandlungen zum
GDC priorisiert?
Die Bundesregierung hat über den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD),
der die Verhandlungen für die EU-Mitgliedstaaten in New York geführt hat, mit
zwei Positionspapieren zum GDC substantiellen Einfluss auf die gemeinsame
EU-Positionierung genommen.
In beiden Dokumenten wurden die handlungsleitenden Grundsätze aus der
Strategie für die Internationale Digitalpolitik der Bundesregierung
berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche der, in der Internationalen Digitalstrategie formulierten,
handlungsleitenden Grundsätze (vgl. S. 4 bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anl
age/K/presse/pm004-internationale-digitalpolitik-de.pdf?__blob=publicat
ionFile) sind nach Ansicht der Bundesregierung im GDC berücksichtigt,
und wie hat sich die Bundesregierung zu diesen Punkten im Prozess
eingebracht (bitte einzeln nach den handlungsleitenden Grundsätzen
auflisten)?
5. Welche der in der Internationalen Digitalstrategie formulierten,
handlungsleitenden Grundsätze (vgl. S. 4 bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anl
age/K/presse/pm004-internationale-digitalpolitik-de.pdf?__blob=publicat
ionFile) wurden von der Bundesregierung bei den Verhandlungen des
GDC als zweitrangig angesehen, und aus welchen Gründen?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung wurden im GDC wesentliche Elemente aller
handlungsleitenden Grundsätze der Strategie für die Internationale
Digitalpolitik der Bundesregierung berücksichtigt. Beispielhaft wird auf folgende Stellen
im GDC verwiesen:
– Schutz der Grund- und Menschenrechte, online wie offline (Ziffern 22 bis
25);
– Eintreten für ein globales, offenes, freies und sicheres Internet (Ziffern 26
bis 29);
– Investition in wertebasierte Technologiepartnerschaften (Ziffern 8 (c), 22
und 23);
– Förderung menschenzentrierter und innovationsfreundlicher Regeln für den
digitalen Raum (Ziffern 8 (i), 8 (j) und 19);
– Unterstützung vertrauenswürdiger und sicherer grenzüberschreitender
Datenflüsse (Ziffern 46 und 47);
– Aktive Mitgestaltung internationaler Normen und Standards (Ziffern 41, 42
und 58);
– Stärkung einer sicheren und nachhaltigen globalen digitalen Infrastruktur
(Ziffern 11 (c) und (e));
– Minderung der Risiken in Technologie- und Wertschöpfungsketten
(Ziffer 21 (e));
– Nutzung der Digitalisierung zur Bewältigung globaler Herausforderungen
(Objective 1, Ziffern 10 bis 17).
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Prozess der Entwicklung des
GDC im Hinblick auf die Einbindung der Zivilgesellschaft?
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Prozess der Entwicklung des
GDC im Hinblick auf die Einbindung der technischen Gemeinschaft?
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Prozess der Entwicklung des
GDC im Hinblick auf die Einbindung der Wissenschaft?
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Prozess der Entwicklung des
GDC im Hinblick auf die Einbindung von Unternehmen?
Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat den breiten Multi-Stakeholder-Prozess, der den
intergouvernementalen Verhandlungen zum GDC vorausging, aktiv unterstützt.
Die Bundesregierung ist auf alle Stakeholdergruppen, insbesondere auch die
Zivilgesellschaft zugegangen, um die Stakeholder-Beteiligung zu verbessern.
Unter anderem suchten Regierungsvertreterinnen und -vertreter den Austausch
beim IGF, dem IGF-D, NetMundial, dem Treffen der Internet Engineering Task
Force sowie Konferenzen mit hohem zivilgesellschaftlichem Aufkommen
(z. B. re:publica). Während der intergouvernementalen Verhandlungen dauerte
der Austausch mit Stakeholdern an. Im GDC spiegeln sich wichtige Anliegen
der Zivilgesellschaft wider.
Die Bundesregierung hat außerdem, gemeinsam mit den Regierungen von
Kenia, Indien und Mexiko und in Kooperation mit dem
Technologiesondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, drei regionale Multi-
Stakeholder-Konsultationen mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft
in Nairobi (für afrikanische Stakeholder), in Mexiko-Stadt (für Stakeholder aus
Lateinamerika) und in Neu Delhi (für asiatische Stakeholder) organisiert und
die Ergebnisse aufbereitet an das Büro des Technologiesondergesandten des
VN-Generalsekretärs übermittelt.
Zudem haben zahlreiche weitere Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft,
Zivilgesellschaft und der Technical Community ihre Positionen an das Büro des
Technologiesondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen
übermittelt, darunter auch die deutsche Sektion des IGF-D.
Des Weiteren haben auch die beiden Ko-Fazilitatoren der GDC-Verhandlungen
– Schweden und Sambia (anfangs Ruanda) – vor Beginn der
intergouvernementalen Verhandlungen sogenannte Deep Dives organisiert, die für alle
Stakeholder offen waren.
Schließlich hat die Bundesregierung den Besuch des
Technologiesondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Juni 2024 in Berlin
genutzt, um die deutsche Zivilgesellschaft mit ihm zusammenzubringen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die eingenommene Vermittlerposition
Deutschlands, und wie genau hat sich diese im Prozess ausgestaltet?
Die EU-Delegation in New York verhandelte den GDC für die EU-
Mitgliedstaaten. Deutschland hat sich aktiv in die Verhandlungen über die EU-
Verhandlungsführer eingebracht, unter anderem durch Übermittlung deutscher
Positionspapiere an den EAD. Die EU hat zwei schriftliche Stellungnahmen (im
März 2023 und im März 2024) bei den Ko-Fazilitatoren eingereicht.
Die EU-Delegation hat, unter anderem auf Drängen Deutschlands, eine
Vermittlerrolle eingenommen, insbesondere im Dialog mit der Gruppe der G77-
Staaten, und in informellen Runden Kompromisslösungen entwickelt und bei
den Ko-Fazilitatoren Schweden und Sambia eingebracht.
Als Ko-Fazilitatoren des Gesamtprozesses zur Erarbeitung des Zukunftspaktes
der Vereinten Nationen haben Deutschland und Namibia diese Bemühungen
der EU unterstützt.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die mit dem GDC eingeleitete
Stärkung des Multilateralismus in der Internet-Governance, und welche
Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang?
Der GDC spiegelt trotz Bemühungen autoritärer Staaten diesen Ansatz deutlich
wider. Vorstöße einer Gruppe von Staaten um unter anderem Iran, Pakistan und
Russland hin zu einer Verstaatlichung der Internet Governance konnten
erfolgreich abgewehrt werden.
Die Bundesregierung wird diesen Ansatz weiterhin bei der Umsetzung des
GDC sowie bei anderen Prozessen, wie beispielsweise der im Jahr 2025
anstehenden Verhandlungen zur Evaluierung des World Summit on the Information
Society (WSIS+20-Review), gegen Angriffe verteidigen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Mitglieder
der Europäischen Union im Prozess des GDC, und wird Deutschland in
Zukunft zugunsten einer gemeinsamen europäischen Position auf die
Einbringung eigener Vorschläge verzichten?
Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 10 wird verwiesen. Die
Bundesregierung behält sich vor, nationale Punkte vorzubringen.
13. Wie beteiligt sich Deutschland an der in Punkt 11(a) (
www.un.org/globa
l-digital-compact/sites/default/files/2024-09/Global%20Digital%20Com
pact%20-%20English_0.pdf) geplanten Indikatorfindung zur
Überwindung des sogenannten global digital divide?
Die Schließung der digitalen Klüfte („digital divides“) ist eine zentrale
entwicklungspolitische Aufgabe der Bundesregierung. Dafür ist die
Datenerhebung zu Konnektivität zentral.
§ 11 des GDC sieht explizit vor, dass auf bestehender Arbeit zur Entwicklung
von Indikatoren aufgebaut wird. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass
keine Duplikation bestehender Prozesse erfolgt. Internationale Organisationen,
allen voran die Internationale Fernmeldeunion (ITU), aber auch die
Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und die Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), haben bereits
Vorarbeit in diesem Bereich geleistet. Hierauf aufbauend wird sich die
Bundesregierung in internationale Prozesse zur Indikatorfindung einbringen.
14. Was konkret unternimmt die Bundesregierung um das Vorhaben,
Freiheitsräume in der digitalen Welt zu erhalten und Netzsperren,
Internetabschaltungen (Punkt 29d) und Zensur entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung setzt sich für ein globales, offenes, freies und sicheres
Internet ein. Mit diesem Ziel engagiert sich die Bundesregierung in relevanten
internationalen Organisationen und Multi-Stakeholder-Formaten wie dem IGF
und der Freedom Online Coalition. Im Rahmen der Verhandlungen zum GDC
hat sich die Bundesregierung unter anderem erfolgreich für eine Verpflichtung
zum Verzicht auf Internetabschaltungen eingesetzt (Ziffer 29 (d)). Die
Bundesregierung unterstützt zudem die Zivilgesellschaft bei ihrem weltweiten Einsatz
für die Verteidigung der Menschenrechte im digitalen Raum. Im Rahmen des
„Fellowship Internationale Digitalpolitik“ (
https://digital-dialogues.net/de/fello
wship/teilnahmebedingungen) stärkt die Bundesregierung unter anderem die
Beteiligung junger Menschen an internationalen Foren, Formaten und
Entscheidungsprozessen der internationalen Digitalpolitik.
15. Welchen nationalen Umsetzungsbedarf sieht die Bundesregierung beim
GDC, und besteht hierfür bereits ein Zeitplan?
Die Implementierung des GDC hat mit Konsultationen zur Umsetzung von
§ 72 betreffs eines Vorschlags des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für
ein Technologiebüro zur VN-weiten Koordinierung für Digitale Kooperation
begonnen. Darüber hinaus sind derzeit keine konkreten zeitlichen Planungen
bekannt.
Die Fristen für die Umsetzung der einzelnen Aufgaben aus dem GDC ergeben
sich aus dem Vertragstext.
16. Was ist die Position der Bundesregierung in Bezug auf die sogenannten
Stillhalte-Runden (background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/bri
efing/digitalpakt-der-un-auf-der-zielgeraden), und ist dies ein Verfahren,
das häufiger praktiziert wird?
Dass Vertragstexte von den Federführern unter Verschweigen gestellt werden,
ist in multilateralen Kontexten ein übliches und häufig angewandtes Verfahren.
Länder, die den unter Verschweigen stehenden Texten nicht zustimmen können,
müssen aktiv das Verschweigen brechen, was den Impetus zur Konsensbildung
erhöht.
17. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Forderung aus Punkt 58 des
GDC (
www.un.org/global-digital-compact/sites/default/files/2024-09/Gl
obal%20Digital%20Compact%20-%20English_0.pdf) mit dem
europäischen Ansatz der „bottom-up“-Standardisierung durch die Industrie
vereinbar?
In den internationalen und europäischen Normungsorganisationen wird nach
Kenntnis der Bundesregierung für jedes neue Normungsprojekt in der Phase
der Antragstellung verpflichtend abgefragt, inwieweit das jeweilige Projekt die
Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen unterstützt. Somit
erfolgt eine Bewertung direkt durch die jeweiligen Gremien der Expertinnen und
Experten selbst und trägt damit auch den Prinzipien des GDC Rechnung. Eine
Unvereinbarkeit der Forderung mit dem „Bottom Up“-Ansatz des europäischen
Normungssystems wird insofern nicht gesehen.
18. Wie ist der Umsetzungsstand der mit dem GDC korrespondierenden
Ziele (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/XYZ/zusammenfassun
g-deutsches-strategieforum-standardisierung.pdf?__blob=publicationFile
&v=10) des „Strategieforums für Standardisierung“?
Im Deutschen Strategieforum für Standardisierung werden
Handlungsempfehlungen durch Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Politik,
Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft im Sinne eines strategisch
koordinierten und konsensualen Vorgehens erarbeitet. Die jeweilige Umsetzung dieser
Handlungsempfehlungen obliegt den beteiligten und relevanten Akteuren der
Normung und ist je nach Maßnahme auch unterschiedlichen Zeithorizonten
unterworfen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11279
verwiesen.
a) In welchem Ausmaß wurden bereits geeignete Strukturen für die
zukünftig im Bereich KI (künstliche Intelligenz) zuständigen
Notifizierungs- und Marktüberwachungsbehörden auf Bundesländerebene
geschaffen (bitte nach Bundesländern getrennt aufführen)?
Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Innerhalb von
zwölf Monaten ab Inkrafttreten müssen für die Zwecke der KI-Verordnung die
zuständigen nationalen Behörden mit einem Durchführungsgesetz festgelegt
werden. Der Bundesregierung ist es wichtig, eine effiziente, wirtschafts- und
innovationsfreundliche Struktur zu schaffen, die knappe Ressourcen klug
einsetzt. Auf dieser Grundlage erarbeiten das Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz und das Bundesministerium der Justiz als Federführer in der
Bundesregierung den Referentenentwurf des Durchführungsgesetzes. Konkrete
Aussagen über die Ausgestaltung der zukünftigen Behördenstruktur können zu
diesem Zeitpunkt nicht getroffen werden.
b) Gab es einen Auf- und Ausbau von Schulungs-, Trainee- und
Mentoring-Programmen, und wenn ja, wie, und in welchen
Bildungseinrichtungen sind diese zugänglich?
Die Umsetzung dieser Handlungsempfehlung wird insbesondere von den
nationalen Normungsorganisationen unterstützt. Es gibt bereits verschiedene
Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Gastvorlesungen,
Workshops und Konferenzen, Expertenschulungen, e-Learning etc. Übersichten
relevanter Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden bei Bedarf bei
DIN und DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik) angeboten. Auch wurde eine Vorlesungsreihe „Strategische Normung“
initiiert, die allen Berliner Hochschulen angeboten wurde und derzeit an der TU
Berlin gehalten wird. Darüber hinaus werden die Handlungsempfehlungen zur
verstärkten Gewinnung von Expertinnen und Experten in der Normung im
Strategieforum weiterhin beraten.
c) Inwiefern wurden die Prozesse der Listung harmonisierter
Europäischer Normen überarbeitet, und welche konkreten Auswirkungen hat
dies in der Praxis?
Die Überarbeitung der Prozesse zur Listung harmonisierter europäischer
Normen stellen eine Handlungsempfehlung mit mittelfristigem Zeithorizont dar,
welche sich an alle beteiligten Stakeholder richtet. Die Arbeiten der im Juli
2023 abgeschlossenen Task Force der Europäischen Kommission und der
europäischen Normungsorganisationen haben bereits konkrete Verbesserungen
erbracht, an der auch Mitglieder des Strategieforums beteiligt waren.
Deutschland hat jüngst im Rahmen der Evaluation der EU-Normungsverordnung
1025/2012 gegenüber der EU-Kommission erneut einen Review der Prozesse
zur Listung harmonisierter europäischer Normen sowie eine Fortführung der
Arbeiten der Task Force gefordert.
19. Hat das in Punkt 56a des GDC (
www.un.org/global-digital-compact/site
s/default/files/2024-09/Global%20Digital%20Compact%20-%20Englis
h_0.pdf) genannte „International Scientific Panel on AI“ bereits seine
Arbeit aufgenommen, und wenn ja, ist die Bundesregierung daran
beteiligt, oder sind deutsche Akteure daran nach Kenntnis der
Bundesregierung beteiligt?
20. Hat der in Punkt 56b des GDC (
www.un.org/global-digital-compact/site
s/default/files/2024-09/Global%20Digital%20Compact%20-%20Englis
h_0.pdf) genannte „Global Dialogue on AI Governance“ bereits
begonnen, und wenn ja, ist die Bundesregierung daran beteiligt, und welche
weiteren deutschen Akteure sind daran nach Kenntnis der
Bundesregierung beteiligt?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Das Independent International Scientific Panel on AI und der Global Dialogue
on AI Governance haben beide ihre Arbeit noch nicht aufgenommen. Die
§§ 56 f. enthalten erste Schritte im Hinblick auf die Etablierung beider
Gremien.
21. Wie wird sich die Bundesregierung an der in Punkt 42a des GDC (www.
un.org/global-digital-compact/sites/default/files/2024-09/Global%20Digi
tal%20Compact%20-%20English_0.pdf) geforderten Entwicklung von
Datenstandards beteiligen?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Datengrundlagen die Vielfalt
unserer Gesellschaft abbilden und frei von Stereotypen, Diskriminierungen und
Ungleichgewichten sind. Hierzu unterstützt die Bundesregierung auch die
Entwicklung von einheitlichen Datenstandards. In Maßnahmen der
Bundesregierung und in Verbindung mit aktuellen Gesetzesvorhaben auf nationaler und
EU-Ebene wird unter anderem die Erkennung von Verzerrungen (Bias) bei der
Standardisierung der Datenbeschreibung vorangetrieben. Dabei berücksichtigt
die Bundesregierung internationale Normung und Standardisierung sowie die
Erfahrungen mit bereits bestehenden Ansätzen verschiedener Akteure und regt
die Entwicklung von Standards an, wo diese fehlen. Hierzu beteiligt sich die
Bundesregierung in relevanten internationalen Prozessen wie etwa dem
Government Engagement Programm on Standards. Hierbei handelt es sich um ein
Programm des Institute of Electrical and Electronics Engineers.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die in Punkt 46/47 des GDC (
www.u
n.org/global-digital-compact/sites/default/files/2024-09/Global%20Digit
al%20Compact%20-%20English_0.pdf) angestrebten Standards für
internationalen Datenaustausch im Verhältnis zu dem vom
Weltwirtschaftsforum erarbeiten „Data Free Flow with Trust“ Framework www3.
weforum.org/docs/WEF_Paths_Towards_Free_and_Trusted_Data%20_F
lows_2020.pdf?
Das Konzept der freien Datenflüsse mit Vertrauen (Data Free Flow with Trust,
DFFT) wurde im Jahr 2019 erstmals vom damaligen japanischen
Ministerpräsidenten Shinzo Abe beim Weltwirtschaftsforum vorgestellt und anschließend im
Rahmen der japanischen G20-Präsidentschaft beim G20-Gipfel in Osaka
eingeführt. Das DFFT-Konzept unterstreicht die Bedeutung von Daten für die
Digitalwirtschaft und fördert freie Datenflüsse bei gleichzeitigem Schutz der
Privatsphäre und der Datensicherheit sowie unter Wahrung des geltenden
Rechtsrahmens. Die Bundesregierung unterstützt das DFFT-Konzept in der multilateralen
Zusammenarbeit und das Ziel, Gemeinsamkeiten, Komplementarität und
Elemente der Konvergenz bestehender Regelungsansätze und -instrumente zu
identifizieren und darauf aufzubauen. Das DFFT-Konzept ist nicht auf einzelne
internationale Prozesse oder Formate begrenzt und wird unter anderem in der
OECD und G7 weiterentwickelt. Die Absätze 46 und 47 des Global Digital
Compact spiegeln wesentliche Elemente des DFFT-Konzepts wider, darunter
die Betonung der Bedeutung von Daten für die Digitalwirtschaft, die Rolle von
Vertrauenswürdigkeit bei Datenflüssen sowie die Identifizierung von
Gemeinsamkeiten, Komplementarität und Elementen der Konvergenz von
Regelungsansätzen.
23. Werden die vielfältigen Finanzierungs- und Investmentaufrufe,
insbesondere zur Schließung des „global digital divides“ und des
Kompetenzaufbaus Einfluss auf den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) haben, und wenn ja, bei
welchen Haushaltstiteln?
Der GDC legt erstmalig die Prinzipien einer offenen, freien und sicheren
digitalen Zukunft für alle fest. Die Schließung digitaler Klüfte und Nutzung digitaler
Lösungen zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung stehen im
Mittelpunkt. Aus dem GDC ergeben sich keine Finanzierungsverpflichtungen. Die
Bundesregierung trägt schon jetzt zur Umsetzung des GDC und insbesondere
zur Schließung digitaler Klüfte bei.
24. Wie plant die Bundesregierung die Umsetzung der in Punkt 13d des
GDC (
www.un.org/global-digital-compact/sites/default/files/2024-09/Gl
obal%20Digital%20Compact%20-%20English_0.pdf) geforderten
„digital inclusion survey“, bzw. sieht die Bundesregierung dies bereits durch
andere Befragungen abgedeckt?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Entwicklung und Durchführung
von nationalen Erhebungen zur digitalen Inklusion mit nach Einkommen,
Gender, Alter, Ethnie, Migrationsstatus, Behinderung und geographischem Kontext
aufgeschlüsselten Daten. Diese Daten sind für die gezielte Adressierung der
digitalen Klüfte ausschlaggebend. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU)
erhebt diese Daten bereits teilweise (
www.itu.int/en/ITU-D/Digital-Inclusion/Pag
es/Reports_and_Resources.aspx). Befragungen auf nationaler Ebene erfassen
bereits einige der unter Ziffer 13 (d) genannten Charakteristika. „Hohes Alter in
Deutschland“ (D80+) ist eine bundesweit repräsentative Querschnittsbefragung
der hochaltrigen Menschen in Privathaushalten und in Heimen. Die Studie
wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für drei
Jahre gefördert und gemeinsam vom Cologne Center for Ethics, Rights,
Economics, and Social Sciences of Health (ceres) und dem Deutschen Zentrum für
Altersfragen (DZA) durchgeführt. Als Ausschnitt daraus wurde im Jahr 2022
der Bericht „Digitale Teilhabe in der Hochaltrigkeit“ veröffentlicht (
https://cere
s.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/NRW80plus_D80plu
s/20220404_D80__Kurzbericht-Nummer-6_Digitale-Teilhabe_April2022.pdf).
25. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bisher, um
die Medienbildung von Bürgern zu verbessern und einen sichereren
Umgang mit Onlineinhalten zu ermöglichen, wie in Punkt 35a des GDC
(
www.un.org/global-digital-compact/sites/default/files/2024-09/Global%
20Digital%20Compact%20-%20English_0.pdf) gefordert, zu erhöhen,
und wie wird sich die Verabschiedung des GDC auf diese Pläne
auswirken?
Mit dem Projekt NEBULA fördert das Bundesministerium für Bildung und
Forschung die Erforschung von Lösungen, um eine nachvollziehbare und
nutzerorientierte Identifizierung von Fake News und Fehlinformationen auf Basis
von Methoden der künstlichen Intelligenz zu ermöglichen. Bürgerinnen und
Bürger sollen auf dieser Basis mittels digitaler Unterstützungswerkzeuge selbst
zur Überprüfung von Informationen befähigt werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert im
Zeitraum von Januar 2024 bis Dezember 2026 das Projekt „fragFINN erklärt
Kindern KI“ des Projektträgers fragFINN e. V. Ziel ist die Förderung der
zeitgemäßen Medienkompetenz von Kindern zwischen acht und zwölf Jahren mit
Schwerpunkt auf der Vermittlung von Grundlagenverständnis zu Künstlicher
Intelligenz (KI) und auf der Sensibilisierung für mit KI erstellten Fake News
(Nachrichtenkompetenz). Darüber hinaus sollen Eltern und Pädagoginnen und
Pädagogen in der Wissensvermittlung befähigt und unterstützt werden.
26. Warum ist im GDC die militärische Nutzung von KI nicht adressiert, und
wie steht die Bundesregierung zur militärischen Nutzung von KI?
Wie in der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung
(Fortschreibung) ausgeführt, prüft die Bundeswehr die Nutzung von KI einerseits zur
Erfüllung des Kernauftrages ihrer Streitkräfte und zur Gewinnung von
Informations-, Entscheidungs- und Wirkungsüberlegenheit, andererseits in der
Optimierung von administrativen und logistischen Prozessen sowie in der
vorausschauenden Wartung von komplexen Systemen. Zudem kommt KI zur Unterstützung
des Fachpersonals im Rahmen der zivil-militärischen, ressortübergreifenden
Krisenfrüherkennung bei der Analyse von Massendaten und für Prognosen zum
Einsatz. KI ist integraler Bestandteil wesentlicher Rüstungsprojekte, welche
auch im europäischen Kontext umgesetzt werden und somit zum Erhalt und zur
Förderung europäischer, technologischer Exzellenz beitragen. KI dient mit
Blick auf die nationale und internationale technologische Entwicklung im
Rüstungsbereich der Sicherstellung der für die Landes- und Bündnisverteidigung
künftig erforderlichen Fähigkeiten.
Die Bundesregierung bekennt sich zur verantwortungsvollen Nutzung von KI
im militärischen Bereich und setzt sich auf internationaler Ebene aktiv dafür
ein, entsprechende Normen zu setzen und zu implementieren.
27. Wie sieht die Bundesregierung den Follow-up-Prozess zum GDC –
jenseits des in Punkt 74 aufgeführten „High-level review of the Global
Digital Compact“-Meetings?
Die Bundesregierung unterstützt eine sorgfältige Umsetzung der im GDC
angelegten Folgeprozesse innerhalb der gesetzten Fristen. Die in der Vorbemerkung
der Bundesregierung genannten Prinzipien werden dabei für die
Bundesregierung weiterhin handlungsleitend sein.
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