Deutscher Bundestag Drucksache 20/14174
20. Wahlperiode 05.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13686 –
Überwindung des Hungers in der aktuellen Legislaturperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der weltweite Hunger ist bis zur COVID-19-Pandemie global deutlich
zurückgegangen. Seit der Pandemie ist er jedoch wieder deutlich angestiegen.
Die neuesten Zahlen zeigen: Die weltweite Verbreitung von Unterernährung
ist in drei aufeinanderfolgenden Jahren nahezu unverändert hoch. Im Jahr
2023 waren 733 Millionen Menschen unterernährt (AO, IFAD, UNICEF, WFP
and WHO. 2024. The State of Food Security and Nutrition in the World 2024
– Financing to end hunger, food insecurity and malnutrition in all its forms.
Rome.
www.doi.org/10.4060/cd1254en). Dies sind über 150 Mio. mehr als
vor der COVID-19-Pandemie im Jahr 2019.
Hunger bleibt ein gravierendes, aber lösbares Problem. Studien betonen die
Wirksamkeit zahlreicher Maßnahmen, insbesondere durch die Förderung
ländlicher Entwicklung und Landwirtschaft. Denn der Großteil der unterernährten
Menschen lebt dort, wo Lebensmittel produziert werden – auf dem Land (AO,
IFAD, UNICEF, WFP and WHO. 2024. The State of Food Security and
Nutrition in the World 2024 – Financing to end hunger, food insecurity and
malnutrition in all its forms. Rome.
www.doi.org/10.4060/cd1254en). Hunger ist
damit nicht in erster Linie ein Problem der globalen Verfügbarkeit von
Lebensmitteln, sondern vielmehr ein Problem von deren gerechter Verteilung
sowie der intelligenten Nutzung von Agrarflächen. Unter Bundesminister
Gerd Müller wurde die Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“, inzwischen
umbenannt in „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ (SI
AGER), ins Leben gerufen, um die Thematik in Partnerländern zu verankern
und entsprechend mit Investitionen zu untermauern. Deutschland hat sich über
viele Jahre hinweg international stark für dieses Thema eingesetzt.
Ernährungssicherung erfordert ein breites Spektrum an Maßnahmen. Daher
tragen die Ausgaben an vielen Stellen im Haushalt des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dazu bei. Um
die dafür aufgewendeten Mittel nachzuverfolgen, nutzt das BMZ die
sogenannte LE-Kennung, mit der Projekte in den Bereichen ländliche
Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit gekennzeichnet werden. Diese
Ausgaben erreichten 2022 ihren Höhepunkt, sanken jedoch 2023 um 32
Prozent (Welthungerhilfe, terre des hommes (2024): Kompass – Zur Wirklichkeit
der deutschen Entwicklungspolitik 2024). Besonders betroffen sind die
Projekte im Rahmen der Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und
Ernährungssysteme“. Auch im Haushaltstitel „Krisenbewältigung, Wiederaufbau
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und Infrastruktur“ (KWI) ging der Anteil solcher Projekte zurück. Die
angesprochenen Titel SI AGER und KWI fallen sogar in den Jahren 2024 und auch
für die kommende Haushaltsplanung für 2025 noch weiter ab
(Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025). Die Ausgaben fallen somit noch unter das
Niveau von vor der COVID-19-Pandemie.
In den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries,
LDC) ist Armut und Hunger am weitesten verbreitet. So gehören alle neun
Länder, deren Hungersituation laut Welthunger-Index als „sehr ernst“
eingestuft wird, zu den LDC (von Grebmer, K., J. Bernstein, W. Geza, M. Ndlovu,
M. Wiemers, L. Reiner, M. Bachmeier, A. Hanano, R. Ni Cheilleachair,
T. Sheehan, C. Foley, S. Gitter, G. Larocque, and H. Fritschel. 2023. 2023
Global Hunger Index: The Power of Youth in Shaping Food Systems. Bonn:
Welthungerhilfe (WHH); Dublin: Concern Worldwide). Das im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP genannte Ziel,
0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die LDC aufzuwenden, wird
die Koalition jedoch nicht erfüllen. Derzeit liegt aber die LDC-Quote der
Bundesregierung nur bei 0,12 Prozent (OECD (2024) Development Co-Operation
Profiles Germany.
www.oecd-ilibrary.org/sites/0079f636-en/index.html?itemI
d=/content/component/5e331623-en&_csp_=b14d4f60505d057b456dd1730d8
fcea3&itemIGO=oecd&itemContentType=chapter).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Entwicklungspolitik und die Entwicklungszusammenarbeit waren in den
vergangenen Jahren geprägt durch zunehmende Krisen, allen voran die
COVID-19-Pandemie und den Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine. Entwicklungspolitische Instrumente wurden intensiv genutzt, um
diesen und anderen Krisen zu begegnen. Der Haushaltsgesetzgeber hat dafür in
den Jahren 2020 bis 2022 zusätzliche Mittel im Budget des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur
Verfügung gestellt. Mit dem Corona-Sofortprogramm des BMZ wurden 2020 und
2021 insgesamt knapp 4,8 Mrd. Euro bereitgestellt.
Zentrales Thema bei der Bewältigung der Folgen beider Krisen waren die
Auswirkungen auf die Welternährung: Im Corona-Sofortprogramm war das Thema
Ernährungssicherung folglich eines von sieben Hauptthemen. Zur Bewältigung
der Folgen der durch die Pandemie ausgelösten Ernährungsprobleme wurden
im Corona-Sofortprogramm 791 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ziel war die
Vermeidung einer Hungerkrise durch Bereitstellung von Nahrungsmitteln, die
Sicherung der Nahrungsmittelproduktion und die Aufrechterhaltung des
Agrarhandels. Ähnlich verhielt es sich bei den Maßnahmen in Reaktion auf den
Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Auch hier standen
Interventionen zur Ernährungssicherung im Mittelpunkt, insbesondere
unmittelbar nach Beginn des Krieges, als wegen des Ausfalls von ukrainischem
Getreide und von anderen landwirtschaftlichen Gütern auf dem Weltmarkt
Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Lebensmitteln in vielen Partnerländern gefährdet
waren.
Das Thema Ernährungssicherung wurde in allen dem BMZ zur Verfügung
stehenden Titeln des Einzelplans 23 gestärkt. So wurden die zusätzlich erhaltenen
Mittel zur Krisenreaktion vermehrt in den Titeln „Krisenbewältigung,
Wiederaufbau und Infrastruktur“ (KWI), bei Zuwendungsempfängern, der bilateralen
und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit – hier besonders in der
Zusammenarbeit mit Welternährungsprogramm (WFP) – sowie bei den
Sonderinitiativen, hier zuvorderst bei der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“
(heute: Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ –
SI AGER) eingesetzt.
Das BMZ hat zudem Maßnahmen ergriffen, um Partnerländer in langfristig
strategisch wichtigen Fragen der Ernährungssicherung zu unterstützen. Dazu
gehört auch die Förderung der Herstellung von Dünger auf der Basis von
grünem Wasserstoff sowie die Förderung agrarökologischer Praktiken zur
Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, um auf diese Weise umwelt- und klimaverträglich
die Abhängigkeiten von Dünger-Export-Ländern wie Belarus und Russland zu
reduzieren.
Seit dem Haushalt 2023 ist die Mittelausstattung im Einzelplan 23 insgesamt
zurückgegangen. Dabei kam es insbesondere zu einem Wegfall der zusätzlichen
Mittel für Ernährungssicherung. Die Kürzungen im Entwicklungshaushalt
konnten vor allem in den Titeln vorgenommen werden, in denen Mittel nicht
für langfristige verbindliche Vereinbarungen mit internationalen Partnern auf
Jahre vorgebunden waren.
Das BMZ hat in den letzten Jahren trotz sinkender Haushaltsmittel
kontinuierlich weit über 2 Mrd. Euro in ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung
investiert.
1. Welche konkreten Gründe haben zur Entscheidung geführt, dass die
Mittel für ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung (LE-Kennung)
im Jahr 2023 um über 30 Prozent gekürzt wurden im Vergleich zu 2022,
und welche spezifischen politischen Ziele oder Prioritäten rechtfertigen
die Depriorisierung dieser entwicklungspolitischen Kernthemen?
2. Wie vereinbart die Bundesregierung die Kürzung der Mittel für ländliche
Entwicklung und Ernährungssicherung (LE-Kennung) mit ihrer
Mitverantwortung, zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals (SDGs)), insbesondere SDG2 „Kein Hunger“,
beizutragen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bleibt der Erreichung des Nachhaltigkeitsziels der
Vereinten Nationen (Sustainable Development Goal – SDG2) „Kein Hunger“ weiter
verpflichtet. Aus Sicht der Bundesregierung hängt die Erreichung dieses Ziels
nicht ausschließlich von der Bereitstellung von Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit für Partnerländer ab, sondern von der Gestaltung kluger und
handlungsorientierter Politiken. Das BMZ treibt das Thema politisch im
Rahmen von globaler Strukturpolitik international voran und leistete einen
wichtigen Beitrag dazu, dass mit der durch die brasilianische G20-Präsidentschaft
2024 initiierten „Global Alliance against Hunger and Poverty“ ein Rahmen
gesetzt wurde, der weit über Deutschland und die Mittel der deutschen
Entwicklungspolitik hinausgeht. Darüber hinaus hat das BMZ das Thema verstärkt in
verschiedene multilaterale Organisationen eingebracht: So beschäftigt sich
heute die Weltbank – nicht zuletzt als Folge der 2022 unter deutscher G7-
Präsidentschaft gegründeten Globalen Allianz für Ernährungssicherung (GAFS) –
verstärkt mit dem Thema. Es ist gelungen, die Transformation von Agrar- und
Ernährungssystemen einschließlich der Ernährungssicherung als eines von
sechs „Global Challenge“-Programmen der Weltbank zu verankern. Die
Weltbank plant künftig vermehrt finanzielle Ressourcen für Ernährung zu hebeln
und so einen verstärkten Beitrag zur Erreichung von SDG2 zu leisten.
Auch andere multilaterale Entwicklungsbanken wie die Afrikanische
Entwicklungsbank oder der Internationale Fonds zur Landwirtschaftlichen Entwicklung
(IFAD) haben sich verstärkt mit dem Thema Ernährungssicherung und
Ländliche Entwicklung befasst und ihre Mittelallokation dafür erhöht.
Die dargestellte Kürzung der mit der LE-Kennung erfassten Beträge ist Folge
der generellen Kürzung im BMZ-Haushalt in allen Titeln des Einzelplans 23.
Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gleichwohl
bleibt für das BMZ der Bereich ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung eine Priorität. Mit dem Leitungsschwerpunkt „Armut und Hunger“
unterstreicht die Leitung des BMZ diese Orientierung.
3. Wurde eine Folgenabschätzung durchgeführt, bevor beschlossen wurde,
Mittel zu kürzen, die unter die LE-Kennung fallen, und wenn ja, zu
welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?
4. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den
Kürzungen der Mittel für ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung (LE-Kennung), insbesondere für besonders von Hunger betroffene
Menschen wie Kleinbauern und Landarbeiter?
5. Sollten negative Wirkungen absehbar sein, welche konkreten
Maßnahmen oder Programme plant die Bundesregierung, um die Auswirkungen
der Kürzung abzufedern?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Reduzierung von Hunger, Armut und Ungleichheit bleibt eine Kernaufgabe
des BMZ, auch wenn die Möglichkeiten der Bundesregierung, mit rein
finanziellen Mitteln zur Lösung der Hungerkrise beizutragen, durch die generellen
Mittelkürzungen beeinträchtigt werden.
Das BMZ verfolgt einen Partnerschaftsansatz, so dass es im Rahmen der
bilateralen Zusammenarbeit mit den Partnerländern des BMZ weiterhin möglich sein
wird, die Themen ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung bei
entsprechender Priorisierung durch die Partnerländer zu bedienen.
Das BMZ setzt sich auch auf andere Weise als mit der Finanzierung von
bilateralen Programmen und Projekten zum Abbau von Hunger und Armut ein: so
setzt es auf einen multisektoralen Ansatz, der integrierte und
sektorübergreifende Maßnahmen zur Grund- und Nahrungsmittelsicherung u. a. über Cash-for-
Work und Cash Transfer Maßnahmen, teilweise auch zur verbesserten Wasser-
und Abwasserversorgung oder auch Gesundheitsversorgung und sozialen
Sicherung zusammenführt. Die strategische Resilienzstärkung von Menschen
und Gemeinden auf lokaler Ebene durch multisektorale Ansätze spielt
insbesondere in fragilen und Krisenkontexten eine zentrale Rolle und trägt zur
Stabilisierung der Lebensbedingungen und zur Prävention gegenüber neuen Krisen
bei. Diese Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Einkommens- und
Ernährungssituation bei. Dies spiegelt sich aufgrund der unveränderten
Ausgestaltung der LE-Kennung allerdings nur dann in den Zahlen wider, wenn die
erreichte Bevölkerung auch im ländlichen Raum lebt, nicht aber in städtischen
Zentren.
Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer globalen
Strukturpolitik für einen verstärkten Einsatz von multilateralen Partnern wie der
Weltbank, regionalen Entwicklungsbanken und VN-Organisationen für das Thema
ein (siehe auch die Antwort zu Frage 2).
Nicht weniger wichtig ist die Mobilisierung von (eigenen) Ressourcen unserer
Partnerländer zur nachhaltigen Finanzierung von Ernährungsprogrammen.
Gemeinsam mit dem Welternährungsprogramm (WFP) unterstützt das BMZ die
„School Meals Coalition“. In diesem Netzwerk haben sich seit 2021 über
100 Staaten zur Stärkung von Schulernährungsprogrammen mit eigenen
Mitteln verpflichtet.
6. Welche Vorhaben und Projekte fallen unter die LE-Kennung 1 und 2
(bitte jeweils nach International Aid Transparency Initiative (IATI)
Maßnahmen-ID der Projekte, Vorhaben bzw. Projektnummer und genauem
Förderbetrag, der die LE-Kennung zugeordnet wird, sowie
Durchführungsorganisationen, für die Jahre 2021 bis 2023 auflisten)?
7. Welche Kriterien gibt die Bundesregierung für die Zuordnung der Mittel
zur LE-Kennung vor?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die LE-Kennung ist eine übersektorale Kennung im BMZ. Entscheidend für
die Zuordnung der Mittel zur LE-Kennung ist eine Beurteilung des
entwicklungspolitischen Ziels eines Vorhabens. Beurteilt wird, ob ländliche
Entwicklung und/oder Ernährungssicherung ein Haupt- oder Nebenziel sind oder ob ein
Vorhaben nicht auf diese Themen ausgerichtet ist.
Bei der LE-Kennung handelt es sich um eine interne Kennung, welche
Vorhaben mit Zielsetzungen im Bereich der Ländlichen Entwicklung/
Ernährungssicherung erfasst und als Informationsgrundlage der politischen Steuerung des
Mitteleinsatzes genutzt werden kann. Die Zuordnung der Kennungen zu
einzelnen Projekten und damit auch die Auflistung der Vorhaben betrifft aus Sicht der
Bundesregierung den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Aus
dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren
Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die
Willensbildung der Bundesregierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen
im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und
Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen
Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung,
parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel
nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen
führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen
(BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Von einer Auflistung im Sinne der
Frage 6 wird daher abgesehen.
Die Beantwortung der Frage 6 wäre aus Sicht der Bundesregierung zudem mit
einem unzumutbaren Arbeitsaufwand verbunden. Das
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. u. a.
BVerfGE 124, 161, 197). Angesichts des Umfangs und der Detailtiefe von
Frage 6, die eine Auflistung und insbesondere Prüfung von circa 3 000
Vorhaben erforderlich machen würde, wären bei vorsichtiger Schätzung pro
Vorhaben rund 10 Minuten anzusetzen und damit der Einsatz einer
Vollzeitarbeitskraft über 500 Stunden erforderlich. Auch bei der Befassung mehrerer
Beschäftigter steht dem parlamentarischen Informationsanspruch eine sehr erhebliche
Bindung von Arbeitskraft gegenüber, die die Aufgabenerfüllung im Übrigen
zum Erliegen bringen würde. Auch unter der Berücksichtigung der Möglichkeit
einer weiteren Fristverlängerung ist daher der mit der Beantwortung von
Frage 6 verbundene Aufwand unzumutbar.
Es wird jedoch darauf verwiesen, dass Projekte in den Sektoren Landwirtschaft
und Ernährung im Transparenzportal des BMZ unter
www.transparenzportal.bu
nd.de/de/ öffentlich eingesehen werden können.
8. Warum nutzt die Bundesregierung den Nutrition Marker des
Organization for Economic Cooperation and Development Development Assistance
Committee (OECD DAC) nicht zusätzlich zur LE-Kennung?
Die Bundesregierung erfasst ernährungssensitive und -spezifische
Verpflichtungen und Ausgaben jährlich nach der international etablierten Methode des
Scaling Up Nutrition (SUN) Geber Netzwerks und trägt diese zum Global
Nutrition Report und dem Indikator 2.5 des Finanzberichts der G7 Food Security
Working Group bei. Damit hält die Bundesregierung international vereinbarte
Berichtspflichten ein.
9. Wie viele Mittel wurden im Haushaltsjahr 2023 vom BMZ in LDC
verausgabt (bitte nach Titeln prozentual und absolut aufschlüsseln), wie viel
Mittel geht von den LE-Kennungsprojekten in LDC, und wie sehen die
Prognosen bezüglich der Official Development Assistance (ODA) für
LDC im Jahr 2024 aus?
Zu folgenden Titeln liegen dem BMZ Angaben zu verausgabten Mitteln in
Least Developed Countries (LDC) (absolut und prozentual) für 2023 vor.
Haushaltstitel In LDC verausgabte
Mittel absolut
(Auszahlungen in Mio. Euro)
In LDC
verausgabte Mittel
(Auszahlungen prozentual)
2301 687 06 – Krisenbewältigung und Wiederaufbau,
Infrastruktur
519,8 44,5 Prozent
2301 866 11 – Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit-
Darlehen
16,0 8,1 Prozent
2301 896 03 – Bilaterale Technische Zusammenarbeit 544,1 28,4 Prozent
2301 896 11 – Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit-
Zuschüsse
897,3 54,9 Prozent
2302 687 01 – Entwicklungspartnerschaft mit der
Wirtschaft
4,6 3,1 Prozent
2302 687 03 – Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben
der Sozialstruktur
4,9 8,0 Prozent
2302 687 71 – Zivilgesellschaft 70,5 99,8 Prozent
2302 687 76 – Förderung Privater Träger 32,9 24,2 Prozent
2302 896 04 – Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben
der Kirchen
92,5 31,1 Prozent
2310 896 31 – Sonderinitiative Transformation der Agrar-
und Ernährungssysteme
70,0 17,9 Prozent
2310 896 32 – Sonderinitiative Geflüchtete und
Aufnahmeländer
37,5 10,9 Prozent
2310 896 33 – Sonderinitiative Stabilisierung und
Entwicklung Nordafrika-Nahost
3,7 22,0 Prozent
2310 896 34 – Sonderinitiative Beschäftigung 18,1 14,6 Prozent
Darüber hinaus werden in einigen Titeln auch Mittel für globale und regionale
Maßnahmen sowie für multilaterale Organisationen verausgabt, für die die
genauen LDC-Anteile nicht erfasst werden.
Rückschlüsse von prozentualen Anteilen zu in LDC verausgabten Mitteln des
BMZ in einzelnen Haushaltstiteln auf die LDC-Quote sind nicht möglich. Die
LDC-Quote ist der Anteil der öffentlichen Entwicklungsleistungen für die am
wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries/LDC), gemessen
am Bruttonationaleinkommen. Zu den LDC-Mitteln des BMZ für die
Entwicklungszusammenarbeit kommen ODA-Leistungen an LDC anderer deutscher
ODA-Melder, insbesondere der anderen Ressorts und der Bundesländer sowie
im Nachhinein von der OECD berechnete LDC-Anteile nicht-
zweckgebundener Beiträge an multilaterale Organisationen. Die finalen Zahlen zur ODA des
Berichtsjahres 2023 und der LDC-Quote werden durch die OECD
voraussichtlich Ende dieses Jahres/Anfang 2025 veröffentlicht.
BMZ-Mittel 2023 für LE im Bereich LDC in Mio. Euro
LE 1 (50 Prozent) 200,46
LE 2 (100 Prozent) 514,69
10. Wie begründet die Bundesregierung, dass die für die Sonderinitiative SI
AGER 2025 veranschlagten Mittel (345 Mio. Euro) unter den Planzahlen
für 2020 (Pre-COVID-Planung: Soll 375 Mio./453 Mio. Euro Ist-
Ausgaben) liegen?
11. Hat die Bundesregierung eine Analyse oder Evaluierung durchgeführt,
die zu der Entscheidung geführt hat, die Mittel für SI AGER im Jahr
2023, 2024 und 2025 zu kürzen, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist
die Bundesregierung gekommen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMZ hat in einem breit angelegten Konsultationsprozess zum Ende der
vergangenen Legislaturperiode mit vielen Stakeholdern, Partnern und Akteuren
der SI AGER (früher SEWOH) über die weitere Ausgestaltung der
Sonderinitiative beraten. Eine Studie von 2021 hat die Erfahrungen der SEWOH
aufgearbeitet (GIZ 2021: „Wie ernähren wir die Welt: BMZ Ideen, Ansätze und
Lösungen der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger“; zusammengefasst unter
www.foodfortransformation.org/bilanz.html). Eine wichtige Erkenntnis dieses
Prozesses war, dass bei einem künftigen Engagement des BMZ ein stärkerer
Fokus auf Fragen der Governance und der internationalen Rahmensetzungen
für Ernährung gelegt werden sollte. Dagegen sollte die breite operative
Tätigkeit zur Umsetzung von Ernährungsprogrammen in Partnerländern durch die
SI AGER zurückgestellt werden und in bilateralen Portfolien berücksichtigt
werden. Entsprechend hat das BMZ seine Strategie für die SI AGER angepasst.
Sie ist noch stärker auf Prozesse der Vereinten Nationen, insbesondere von
FAO, IFAD und WFP sowie internationaler Entwicklungsbanken wie der
Weltbank ausgerichtet. Zur Umsetzung dieser neuen Strategie sind weniger Mittel
erforderlich als zu Zeiten der SEWOH. Diese Orientierung spiegelt sich auch in
den Planzahlen der SI AGER im Vergleich zum Vor-COVID-Niveau wider.
12. Welche konkreten politischen oder strategischen Erwägungen haben die
Bundesregierung dazu veranlasst, den KWI-Titel zu kürzen, obwohl die
Mittel dieses Titels für Länder verwendet werden, in denen Hunger
besonders hoch ist und die Mittel des Titels maßgeblich zu Investitionen
der Bundesregierung in ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung
(LE-Kennung) beitragen?
13. Hat die Bundesregierung eine Analyse oder Evaluierung durchgeführt,
die zu der Entscheidung geführt hat, den KWI-Titel zu kürzen, und wenn
ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Der KWI-Titel ist der zentrale Titel des BMZ, um sich für Krisenprävention
und die Stabilisierung von Krisen zu engagieren. Um schnell auf sich
abzeichnende und akute Krisenbedarfe zu reagieren, arbeitet das BMZ hier mit einem
relativ hohen Ansatz nicht vorgebundener Mittel. Wenn es zu größeren
Kürzungen im Einzelplan 23 kommt, können nur dort Mittel eingespart werden, wo
ausreichend ungebundene Ausgaben vorhanden sind. Es ist aber bei akuten
Krisen möglich, zusätzliche Mittel für den Titel als überplanmäßige Ausgaben
über das BMF und in Abstimmung mit dem Haushaltsauschuss des Deutschen
Bundestages bereitgestellt zu bekommen. Dies ist in diesem Jahr sowohl in
Bezug auf die Ukraine (z. B. für Bereitstellung warmer Mahlzeiten im Winter)
und auf den Libanon (z. B. für Ernährungsversorgung in Flüchtlingscamps)
erfolgreich geschehen.
14. Weshalb hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Länderliste
im Titel KWI abzuschaffen und durch eine Krisenliste zu ersetzen?
Der KWI-Titel plant seit zwei Jahren verstärkt regional, um noch flexibler auf
länderübergreifende Krisen reagieren zu können. Denn die meisten Krisen
haben regionale Auswirkungen, wie im Sahel, am Horn von Afrika oder in der
Mena-Region. Daher wurde auch bei den Ausschreibungen für
Nichtregierungsorganisationen (KWI-Call) der Fokus stärker auf Regionalansätze gelegt,
die aus einzelnen Ländern heraus aufgesetzt werden können.
15. Nach welchen Kriterien wird die Krisenliste aufgestellt?
Die Länder- und Regionalauswahl für Neuvorhaben wird im BMZ abgestimmt.
Grundlage sind u. a. die in den jeweiligen Ländern und Regionen bestehenden
KWI-Vorhaben sowie den besonderen aktuellen Bedarfen in den Ländern und
Regionen. Dazu wird auch auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Wie bewertet die Bundesregierung das im Jahr 2022 im Rahmen der G7
gegründete Bündnis für globale Ernährungssicherheit (German Agrifood
Society (GAFS))?
17. Welche internen und welche unabhängigen Erfolgsmessungen der GAFS
wurden bzw. werden durchgeführt, und welche evaluierten Erfolge kann
die GAFS vorweisen?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet das Bündnis als Erfolg. Die GAFS hat während
ihrer etwas über zweijährigen Laufzeit wesentliche Meilensteine erreicht:
– Die Abstimmung und das koordinierte Handeln aller GAFS-Akteure,
welches das primäre Ziel der GAFS darstellt.
– Die Entwicklung eines Global Food and Nutrition Security Dashboards, das
auf einen Blick alle relevanten Daten und Informationen zur globalen
Ernährungssituation bereitstellt, um zielgerichtetes und datenbasiertes
Handeln zu ermöglichen.
– Die systematische Erstellung und Implementierung sogenannter
Preparedness Plans (PPs, ehemals Food Security Crisis Preparedness Plans, FSCCP)
in 25 Ländern, um Regierungen in unseren Partnerländern gemeinsam mit
den internationalen Partnern zu befähigen, eine Hunger- bzw.
Ernährungskrise schneller zu erkennen und vorzubeugen.
– Die Positionierung der Themen Ernährungssicherheit und nachhaltiger
Landwirtschaft im Sinne der Transformation der Agrar- und
Ernährungssysteme hin zu mehr Nachhaltigkeit und Resilienz in internationalen
Prozessen, bei GAFS-Partnern und nationalen Regierungen.
Die Bundesregierung hat die Arbeit des Bündnisses seit 2022 durch
verschiedene, insbesondere auf die langfristige Transformation der Agrar- und
Ernährungssysteme zu mehr Nachhaltigkeit und Resilienz zielende, Investitionen und
Maßnahmen flankiert. Hierzu zählen Investitionen in das aus der G20 heraus
entstandene „Global Agriculture and Food Security Program“ (GAFSP), in
den Weltbank-Treuhandfonds „Food Systems 2030“ und die Dateninitiative
„50x2030“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO), des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
(IFAD) und der Weltbank. Hierdurch finanzierte Maßnahmen befinden sich
seitdem in Umsetzung.
Als temporäre politische Allianz und offener Zusammenschluss
handlungswilliger Akteure in Reaktion auf die akute Ernährungskrise infolge des russischen
Angriffskrieges auf die Ukraine gegründet, wird das Bündnis selbst keiner
Evaluierung unterzogen. Die Evaluierung von finanzwirksamen Beiträgen zu
einzelnen Maßnahmen und Vorhaben richtet sich wie üblich nach den
vorgesehenen Regularien der jeweils für die Umsetzung verantwortlichen
Organisationen, hier etwa GAFSP oder die Weltbank.
18. Wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung für die GAFS
insgesamt verausgabt (bitte nach Jahren und Arbeitsbereichen, wie z. B.
Dashboard, Food Security Crisis Preparedness Plans [FSC PP], Sekretariat
aufschlüsseln)?
Seit 2022 wurden von deutscher Seite 7 Mio. Euro für die Entwicklung des
Dashboards, 6,67 Mio. Euro für das GAFS-Sekretariat und 23 Mio. Euro für
die Erstellung länderbasierter Preparedness Plans und Dialoge in besonders
betroffenen Ländern bereitgestellt. Informationen über den detaillierten jährlichen
Mittelabfluss liegen vor dem Hintergrund, dass diese Mittel und diejenigen
anderer Geber über den Weltbank-Treuhandfonds „Food Systems 2030“
bereitgestellt wurden, nicht vor.
Diese Aktivitäten wurden durch die folgenden flankierenden Maßnahmen
begleitet:
Weitere 85 Mio. Euro wurden für flankierende Maßnahmen des Weltbank-
Treuhandfonds „Food Systems 2030“ vorgesehen. Durch die gezielte
Umwidmung staatlicher Agrarstützungsmaßnahmen und Umsteuerung staatlicher
Agrarpolitiken hin zu mehr Nachhaltigkeit und Resilienz in fünf Pilotländern soll
die mittel- und langfristige Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme
unterstützt werden.
Maßgeblich unter Nutzung von neu zugesagten Mitteln des BMZ in Höhe von
208,8 Mio. Euro wurden im Rahmen des Global Agriculture and Food Security
Program (GAFSP) im Jahr 2023 Projekte von 18 Ländern und zur Förderung
von 15 Bauernorganisationen bewilligt. Die Einführung der neuen GAFSP-
Förderlinie „Business Investment Financing Track“ steht unmittelbar bevor, eine
weitere Ausschreibung für Bauernorganisationen ist für das Jahr 2025
beschlossen.
Mit 5,1 Mio. Euro wurde die Dateninitiative „50x2030“ unterstützt, um die
Datenlücke im Agrar- und Ernährungssektor in Partnerländern zu schließen und
die Fähigkeit von Partnerländern zur Auswertung und Nutzung dieser Daten zu
erhöhen.
19. Ist es korrekt, dass sich die Bundesregierung dazu entschieden hat, die
GAFS in eine G20-Initiative „Global Alliance against Hunger and
Poverty“ zu überführen, sollte die Entscheidung zu dieser Überführung
gefallen sein, aus welchen Gründen wurde sie getroffen, trägt die
Bundesregierung weiterhin zur Finanzierung von GAFS bzw. der „Global
Alliance against Hunger and Poverty“ bei, und wenn ja, in welcher Höhe
(Betrag in Euro)?
Die GAFS war von Beginn an als temporäres Format zur Krisenreaktion
konzipiert. Sie wurde am 7. Oktober 2024 offiziell auf der Hamburger
Nachhaltigkeitskonferenz (HSC) unter Überführung wesentlicher Elemente in die „Global
Alliance against Hunger and Povery“ plangemäß beendet. Unter brasilianischer
Präsidentschaft bestand großes Interesse der G20 an GAFS, welche explizit als
Gegenreaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegründet
wurde, sowohl als Koordinierungsplattform als auch an den im Rahmen von
GAFS entwickelten Produkten (Dashboard und Preparedness Plans).
Gleichzeitig hielt und hält es die Bundesregierung aus politischen und fachlichen
Gründen für sinnvoll, die neue G20-Initiative „Global Alliance against Hunger and
Poverty“ zu unterstützen, an ihr mitzuwirken und u. a. mit den im Rahmen von
GAFS erarbeiteten Produkten beizutragen. Seit Anfang 2024 arbeiten daher die
Bundesregierung, die Weltbank und weitere G20-Partner eng zusammen, um
die beiden Initiativen entsprechend miteinander zu verknüpfen. Im Zuge dessen
prüft die Bundesregierung auch Optionen einer weiteren finanziellen
Unterstützung.
20. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung vorgenommen, wie
sich die Kürzungen in allen Einzelplänen und Titeln
zusammengenommen im Bereich der Nahrungsmittelsicherheit auf die
Nahrungsmittelrationen des Welternährungsprogramms auswirken werden, wenn ja, zu
welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen, und wenn nein,
warum wurde diese Folgenabschätzung nicht vorgenommen?
Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) finanziert sich
ausschließlich über freiwillige Beiträge, v. a. Regierungszusagen. Allein in
diesem Jahr haben fast 90 Regierungen und zahlreiche Institutionen,
Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen das WFP unterstützt. Der
Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen über die Einnahme-Prognosen für
die einzelnen WFP-Länderkontexte vor. Nur das WFP selbst kann auf
Grundlage historischer Trends und von Gesprächen mit seinen Geberpartnern auf
globaler, regionaler und Landesebene abschätzen, wie viele Zusagen es für seine
Aktivitäten erwartet und inwieweit Anpassungen in seinen Programmen
notwendig sind.
21. Geht die Bundesregierung davon aus, dass es aufgrund ausbleibender
Nahrungsmittelrationen zu vermehrten Fluchtbewegungen nach Europa
kommen wird?
Nahrungsmittelhilfe und andere Unterstützungsleistungen durch internationale
Akteure wie das WFP oder auch das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR)
spielen bei der Unterstützung von Flüchtlingen eine wichtige Rolle. Im Moment
gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass es aufgrund ausbleibender
Nahrungsmittelrationen zu vermehrten Fluchtbewegungen nach Europa kommt.
22. Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie viele Flüchtlinge mit
jedem in Deutschland zur Versorgung von Flüchtlingen eingesetzten
Euro im Schnitt in den Herkunftsländern bzw. in den unmittelbaren
Nachbarstaaten versorgt werden könnten, und wenn ja, bitte den genauen
Quotienten nennen, wie viel mehr Menschen mit jedem eingesetzten
Euro geholfen werden könnte, im Vergleich zur Versorgung in
Deutschland?
Der Bundesregierung liegen keine aggregierten Zahlen im Sinne der
Fragestellung vor. In der Regel erfolgt die Unterstützung von Flüchtlingen im Ausland
in Zusammenarbeit mehrerer Staaten und in verschiedenen Sektoren der
Basisversorgung. Auf der Seite des Joint Data Center von UNHCR und Weltbank
finden sich sektor- und länderspezifische Auswertungen zu den Kosten von
Aufnahme und Versorgung Geflüchteter:
www.jointdatacenter.org/?s=costs.
Für den Bereich Bildung haben UNHCR und Weltbank 2021 den Bericht „The
Global Cost of Inclusive Refugee Education“ veröffentlicht:
www.unhcr.org/m
edia/global-cost-inclusive-refugee-education. Darüber hinaus sind der
Bundesregierung keine von UNHCR oder anderen einschlägigen VN-Organisationen
erhobenen Zahlen zu den Kosten der Aufnahme und Versorgung von
Flüchtlingen im Sinne der Fragestellung bekannt.
23. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich durch die akute
Nahrungskrise im Sudan vermehrt Menschen auf die gefährliche Flucht nach
Europa begeben werden?
Seit Konfliktausbruch im Sudan sind mehr als 11 Millionen Menschen auf der
Flucht. Die überwältigende Mehrheit verbleibt im Land (Stand November
2024: 8,2 Millionen Menschen) oder in der Region (u. a. rund 1,2 Millionen
Menschen in Ägypten, 830 000 Menschen in Südsudan, etwa 860 000
Menschen in Tschad). Der Bundesregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine
Erkenntnisse vor, die eine Fluchtbewegung aus Sudan nach Europa aufgrund der
Nahrungskrise erwarten lassen.
24. Geht die Bundesregierung davon aus, dass aufgrund der humanitären
Lage im Gazastreifen sowie im Libanon sich vermehrt Menschen auf die
gefährliche Flucht nach Europa begeben werden?
Der Bundesregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor, die
auf eine erhebliche Zunahme der Fluchtbewegungen aus den Palästinensischen
Gebieten oder dem Libanon nach Europa schließen lassen. Die
Bundesregierung unterstützt sowohl in den palästinensischen Gebieten als auch im Libanon
mit Fördermaßnahmen die Menschen in den Krisengebieten und insbesondere
Binnenflüchtlinge.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333