Deutscher Bundestag Drucksache 20/14097
20. Wahlperiode 04.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/13706 –
Folgen des industriellen Wandels für den Arbeitsmarkt und die
Sozialversicherungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit rasantem Tempo wird derzeit der Industriestandort Deutschland
transformiert: Im Jahr 2023 schrumpfte die deutsche Wirtschaft um 0,3 Prozent. Für
2024 rechnen deutsche Wirtschaftsinstitute mit einem BIP-Rückgang (BIP =
Bruttoinlandsprodukt) um 0,1 Prozent. Der Produktionsindex ist seit 2018 um
12 Prozent gesunken. Die chemische Industrie produziert 15 Prozent weniger
als 2021. Der Anteil der Industrie an der Bruttowertschöpfung sank auf unter
20 Prozent. Der Anteil der öffentlichen Dienstleister kletterte dagegen auf
über 23 Prozent (
www.diw.de/de/diw_01.c.915099.de/gemeinschaftsdiagnos
e_herbst_2024__deutsche_wirtschaft_im_umbruch_____konjunktur_und_wac
hstum_schwach.html; gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2024/09/
IfW_Kiel_GD_2_2024_unkorrigiert.pdf).
Die Fragesteller verstehen im Rahmen dieser Kleinen Anfrage unter
Deindustrialisierung den Abbau von Arbeitsplätzen, welche die Bundesagentur für
Arbeit unter die Branchen „BCDE produzierendes Gewerbe ohne Bau“
subsumiert (statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statisti
ken/Branchen-im-Fokus/Branchen-im-Fokus-Nav.html).
In Bayern rechnet die Industrie bis Jahresende mit einem Abbau von 7 000
Stellen. Bei Volkswagen sind 30 000 Jobs in Gefahr. BASF will 4 200
Mitarbeiter entlassen, ZF 14 000 und ThyssenKrupp 10 000 (
www.sueddeutsch
e.de/bayern/stellenabbau-bayerns-metall-und-elektro-industrie-im-abschwung-
dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240718-930-177299;
www.nius.de/new
s/manager-magazin-berichtet-volkswagen-will-30-000-jobs-in-deutschland-str
eichen/bc3373cd-c4aa-4b2f-99fa-23d9412849eb;
www.berliner-zeitung.de/wi
rtschaft-verantwortung/massiver-stellenabbau-in-deutschland-schaut-robert-ha
beck-ueberhaupt-hin-li.2251785;
www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantw
ortung/die-furiosen-zeiten-sind-vorbei-brutaler-stellenabbau-in-deutschland-tr
otz-fachkraeftemangel-li.2252799;
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/os
nabrueck_emsland/14000-arbeitsplaetze-bei-ZF-in-Gefahr-Beschaeftigte-prote
stieren,zf158.html).
In der ifo-Studie „Experteneinschätzungen zum globalen Standortwettbewerb“
vom März 2024 sahen 72 Prozent der Befragten in der Bürokratie eine Gefahr
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 4. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
für die wirtschaftliche Attraktivität Deutschlands. Rund 37 Prozent nannten
Energiekosten, 35 Prozent den Fachkräftemangel und 27 Prozent zu hohe
Steuern (
www.ifo.de/DocDL/FoBe_142_Standortwettbewerb.pdf).
Bürokratische Informationspflichten verursachten Anfang 2018 Kosten in
Höhe von 50 Mrd. Euro. Anfang 2024 waren es aufgrund der Zunahme von
Vorschriften bereits 66,5 Mrd. Euro (
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/
buerokratie-statistik-belegt-anstieg-der-vorgaben-fuer-unternehmen-a-463574
d9-8a9c-4c49-8e1a-d2b7dc8628ee). Laut dem „World Competitiveness
Ranking“ ist Deutschland bei der Regierungseffizienz von Platz 21 (2022) auf
Platz 32 (2024) abgerutscht. China und Saudi-Arabien schneiden im Ranking
inzwischen besser ab als die Bundesrepublik Deutschland (
www.imd.org/cent
ers/wcc/world-competitiveness-center/rankings/world-competitiveness-rankin
g/rankings/wcr-rankings/#_tab_Rank).
Der durchschnittliche Strompreis pro Kilowattstunde (kWh) für kleine und
mittlere Industriebetriebe hat sich bei Neuabschlüssen folgendermaßen
entwickelt: 21,4 Cent (2021), 43,2 Cent (2022), 24,5 Cent (2023) und 16,7 Cent
(2024) (
www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/).
Laut „Energiewende-Barometer 2024“ der Deutschen Industrie- und
Handelskammer (DIHK) erwägen im August 2024 vier von zehn Industriebetrieben
aufgrund der hohen Strompreise die Schließung von Produktionsstätten. „Der
Politik ist es bisher nicht gelungen, den Unternehmen eine Perspektive für
eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung aufzuzeigen,“ so der
stellvertretende DIHK-Geschäftsführer Dr. Achim Dercks (
www.dihk.de/de/th
emen-und-positionen/wirtschaftspolitik/energie/energiewende-barometer-24/e
nergieprobleme-verfestigen-abwanderungstendenzen-120314). Zur
Unsicherheit der deutschen Industrie trägt der Ausstieg aus der Kernenergie im April
2023 bei. In dessen Folge ist die Bundesrepublik Deutschland von einem
Stromexporteur zu einem Stromimporteur geworden (
www.tagesschau.de/wirt
schaft/energie/stromimporte-erzeugung-energiemix-100.html#).
Die Bundesregierung will dem Fachkräftemangel mit der Anwerbung von
Migranten begegnen. Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy
Faeser richtete hierzu im Februar 2023 das Amt des Sonderbevollmächtigen
für Migrationsabkommen ein. Bislang wurden Migrationsabkommen mit
Georgien, Indien, Kenia und Marokko abgeschlossen. Trotz der Anwerbung
von Fachkräften tun sich die Berliner Verkehrsbetriebe und die Post schwer,
Personal aufzutreiben (
www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/09/berlin-bvg-f
ahrleistung-sinkt-busse-personalmangel.html;
www.zdf.de/nachrichten/wirtsc
haft/unternehmen/post-zuverlaessigkeit-bundesnetzagentur-100.html).
Im Jahr 2023 wanderten hingegen 265 000 deutsche Staatsbürger aus, nur
191 000 kehrten nach Deutschland zurück. Laut der Studie „German
Emigration and Remigration Panel“ hatten über drei Viertel aller von Juli 2017 bis
Juni 2018 ausgewanderten deutschen Staatsbürger einen Hochschulabschluss
(dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012968.pdf;
www.destatis.de/DE/Themen/
Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/Tabellen/wanderungen-nac
h-staatsangehoerigkeiten-Jahr-03.html;
www.zeit.de/gesellschaft/2019-12/bev
oelkerungsforschung-auswanderer-akademiker-deutsche-studie).
Hohe Lohnkosten können dazu beitragen, dass Hochqualifizierte Deutschland
verlassen bzw. Deutschland nicht als Einwanderungsland wählen. Im Jahr
2023 musste ein alleinstehender Durchschnittsverdiener in Deutschland
47,9 Prozent seines Gehalts in Form von Steuern und Abgaben an den Staat
abführen. In den USA und der Schweiz lag der gleiche Wert hingegen bei 30
bzw. 24 Prozent. Im Jahr 2022 wanderten 14 Prozent der deutschen
Auswanderer in die Schweiz und 6,6 Prozent in die USA aus (
www.bundesfinanzmini
sterium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2024/08/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-
steuern-im-internationalen-vergleich-2023.html;
www.bpb.de/themen/migrati
on-integration/regionalprofile/deutschland/550949/auswanderung-aus-deutsch
land/).
Industriejobs sind aufgrund der hohen Durchschnittsgehälter ein Grundpfeiler
der Sozialversicherungen wie der Krankenversicherung. Vor diesem
Hintergrund ist der industrielle Wandel in Kombination mit der Einwanderung in die
Sozialsysteme für den Erhalt des deutschen Sozialstaates besonders
alarmierend.
1. Ist der Bundesregierung die Aussage des Ökonomen Prof. Marcel
Fratzscher, Präsident des bundesfinanzierten Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung, bekannt, dass die Abwanderung energieintensiver
Branchen aus Deutschland ein großes Potenzial für mehr Innovationen
und Wettbewerbsfähigkeit biete, wenn ja, hat sie sich dazu eine eigene
Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (finanzmarktwelt.de/f
uer-marcel-fratzscher-ist-die-abwanderung-der-industrie-eine-gute-sach
e-323592/)?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, das von Prof. Marcel Fratzscher
identifizierte Potenzial für mehr Innovation und Wettbewerbsfähigkeit durch
Abwanderung der deutschen Industrie nutzen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Aussage von Prof. Marcel Fratzscher bekannt und
sie teilt die genannte Auffassung nicht. Die Bundesregierung hält es für
geboten, Deutschland als starken Industriestandort in seiner ganzen Vielfalt zu
erhalten. Die Industrie ist mithin die wichtigste Quelle für Innovation und
wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Land. Dies gilt vom Weltkonzern über die
mittelständischen Hidden Champions bis zum Kleinbetrieb; von den
energieintensiven Grundstoffindustrien über den Maschinen- und Fahrzeugbau bis zur
Raumfahrt. Die energieintensiven Grundstoffindustrien leisten vielfach einen
wichtigen Beitrag, um die Wertschöpfungsketten in Deutschland sowohl in
ihrer Breite als auch in ihrer Tiefe zu stärken. Dies ist gerade in diesen Zeiten
geopolitischer Umbrüche von besonderer Bedeutung.
3. Ab wann rechnet die Bundesregierung damit, dass sich die von
Bundeskanzler Olaf Scholz im März 2023 aufgrund der „hohen Investitionen in
den Klimaschutz“ in Aussicht gestellten Wachstumsraten wie zur Zeit
des Wirtschaftswunders in den 1950er- und 1960er-Jahren einstellen
werden (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/interview-lausitzer-r
undschau-2170624)?
Deutschland ist auf dem Weg, klimaneutral zu werden und gleichzeitig ein
starkes Industrieland zu bleiben. Der Bundeskanzler ist weiterhin überzeugt, dass
dieser Weg enorme wirtschaftliche Chancen bietet. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8186 verwiesen.
4. Welche Mehrkosten sind durch die Deindustrialisierung für die
Arbeitslosenversicherung in den Bereichen Arbeitslosengeld,
Insolvenzgeldumlage, Kurzarbeitergeld und Qualifizierungsgeld seit Jahresbeginn
entstanden, und mit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung für die
Jahre 2024 und 2025 (bitte tabellarisch nach Jahren und Sozialleistung
aufführen)?
Die Bundesregierung teilt die pauschale Einschätzung der Fragestellenden
nicht, nach der in Deutschland über die aktuelle zyklische Schwäche und den
trendmäßigen Strukturwandel hinaus eine Deindustrialisierung zu beobachten
sei. Gleichwohl steht die Industrie aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des
Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, geopolitischen Veränderungen
und dem notwendigen Umbau zu einer klimafreundlichen Produktion vor
großen Herausforderungen. Die Bundesregierung hat viele Maßnahmen umgesetzt
und auf den Weg gebracht, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu
stärken. Die Bundesregierung hält es dabei für geboten, Deutschland als
Industriestandort in seiner ganzen Vielfalt und Stärke zu erhalten.
Dessen ungeachtet werden die anteiligen Mehrkosten für in der Frage
genannten Leistungen in den Ausgabedaten der Bundesagentur für Arbeit nicht isoliert
betrachtet.
Die Gesamtausgaben für die genannten Leistungen können mit Stand Ende
Oktober 2024 im Online-Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit
abgerufen werden (
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelh
eftsuche_Formular.html?nn=21442&topic_f=abrechnung-r906iii).
Die veranschlagten Ausgaben für das Jahr 2025 stehen erst nach der
Genehmigung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2025 durch die
Bundesregierung fest.
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es bis zum Ende der
Legislaturperiode zu einer Erhöhung der Beiträge für die
Arbeitslosenversicherung kommen wird, wenn ja, warum, und wenn nein, wie hoch wird
diese voraussichtlich ausfallen?
Derzeit ist keine Erhöhung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung
geplant.
6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es bis zum Ende der
Legislaturperiode zu einer Erhöhung des Insolvenzgeldumlagesatzes kommen
wird, wenn ja, warum, und wenn nein, wie hoch wird diese
voraussichtlich ausfallen?
Der gesetzlich festgelegte Insolvenzgeldumlagesatz beträgt für das Jahr 2025
derzeit 0,15 Prozent. Für das Jahr 2024 wurde der Umlagesatz per Verordnung
auf 0,06 Prozent gesenkt. Ob für das Jahr 2025 ein geringerer
Insolvenzgeldumlagesatz als 0,15 Prozent gilt, hängt davon ab, ob noch in diesem Jahr eine
gesetzliche Änderung durch den Deutschen Bundestag beschlossen wird.
7. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Jahresbeginn Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeldumlage und
Qualifizierungsgeld erhalten (bitte tabellarisch nach allen unter „BCDE
produzierendes Gewerbe ohne Bau“ subsumierten Branchen aufführen (statistik.a
rbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Branc
hen-im-Fokus/Branchen-im-Fokus-Nav.html)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im April
2024 Leistungsanträge für rund 185 000 Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter in
den Wirtschaftsabschnitten B, C, D und E (ohne Bau) registriert. Angaben für
die Monate seit Jahresbeginn können differenziert nach Anspruchsgrundlage
nachfolgender Tabelle entnommen werden.
Zu Angaben zum Insolvenzgeld wird auf die Veröffentlichung „Insolvenzgeld“
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (
https://statistik.arbeitsage
ntur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524094
&topic_f=insgheft, Tabellenblatt „Seite 3 – Anträge-ZR-D-INSG“). Angaben
liegen nicht in wirtschaftsfachlicher Differenzierung vor.
Statistische Angaben zum Qualifizierungsgeld liegen der Bundesregierung
noch nicht vor.
8. Wie viele Unternehmensinsolvenzen gab es in den Jahren 2022, 2023
und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung in allen unter „BCDE
produzierendes Gewerbe ohne Bau“ subsumierten Branchen (bitte
tabellarisch nach Jahren und Branche aufführen)?
Die Zahlen der beantragten Insolvenzverfahren (Unternehmen) für die
Wirtschaftszweige WZ08-B bis WZ08-E in den Jahren 2022, 2023 und 2024 sind
der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Datengrundlage ist die amtliche
Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamtes (GENESIS-Online).
Wirtschaftszweige (Abschnitte) 2022 2023 2024*
WZ08-B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 7 7 3
WZ08-C Verarbeitendes Gewerbe 1 112 1 378 1 019
WZ08-D Energieversorgung 64 45 35
WZ08-E Wasserversorg., Entsorg., Beseitig. v. Umweltverschm. 26 32 27
Summe WZ08-B bis WZ08-D 1 209 1 462 1 084
* Januar bis Juli (letzter verfügbarer Datenstand)
9. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um den vom
Bundesrechnungshof gerügten Missstand zu beheben, dass die Bundesagentur für
Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei
massenhafter Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld „keinen vollständigen
Überblick zum Leistungsmissbrauch“ haben, und wenn ja, welche
Maßnahmen sind das (
www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Berichte/2023/kurzarbeitergeld-covid-2-volltext.pdf?__blob=publica
tionFile&v=3)?
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und zur Eindämmung von
Missbrauch von Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit unter anderem
umfangreiche Prüfrechte. Hierfür sind die Arbeitgeber verpflichtet, der
Bundesagentur für Arbeit Zutritt zu ihren Grundstücken und Geschäftsräumen zu
gewähren. Bei Verletzung dieser Pflichten können Bußgelder anfallen
(Ordnungswidrigkeit). Liegt ein konkreter Betrugsverdacht vor, kann ein Strafverfahren
eingeleitet werden. Der mögliche Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis
hin zu einer Freiheitsstrafe. Zusätzlich greift das Konzept der Bundesagentur
für Arbeit, dass die Agenturen für Arbeit mit Hilfe von besonderen
Prüfschritten die Validität der Angaben in den Anträgen bereits im Rahmen der
vorläufigen Bewilligung prüfen und so die missbräuchliche Inanspruchnahme
frühzeitig aufdecken können. Darüber hinaus liefert das Enterprise Fraud Management
Hinweise auf möglichen Leistungsmissbrauch, indem durch maschinelle
Analysen der Daten aus den Fach- und Zahlungssystemen Auffälligkeiten
identifiziert und gegebenenfalls unter Einbeziehung von Drittdaten (z. B. Meldedaten
der Deutschen Rentenversicherung) validiert werden. Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit tauschen sich
hierzu regelmäßig aus.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Industriebetriebe
über das Kurzarbeitergeld zulasten der Arbeitslosenversicherung die
Verlagerung ihrer Standorte ins Ausland mitfinanzieren (
www.rheinpfalz.de/
lokal/pfalz-ticker_artikel,-kurzarbeit-am-basf-standort-lampertheim-_ari
d,5545641.html;
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/basf-
setztauf-deutliches-wachstum-im-china-geschaeft-19064616.html)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Auch die
Ausführungen in den verlinkten Zeitungsartikeln lassen einen solchen Schluss
nicht zu. Das Kurzarbeitergeld stellt keine staatliche Wirtschaftshilfe dar. Mit
dem Kurzarbeitergeld soll weder das allgemeine Betriebsrisiko des
Arbeitgebers abgesichert noch Liquiditätshilfe für Unternehmen gewährt werden.
Vielmehr sollen die mit den Arbeitsausfällen einhergehenden
Einkommenseinbußen der betroffenen Beschäftigten teilweise ausgeglichen werden.
Voraussetzung ist daher, dass ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der auf
allgemeinen wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht,
der nicht vermeidbar und vorübergehend ist. Es ist eine Versicherungsleistung
der Arbeitslosenversicherung, die gezahlt wird, wenn der Versicherungsfall
(Arbeitsausfall) eintritt. Anspruchsinhaber ist der Beschäftigte selbst, der einen
Rechtsanspruch auf die Leistung erwirbt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen
vorliegen.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld künftig
zumindest anteilig aus Steuermitteln zu finanzieren, wenn ja, warum, und wenn
nein, warum nicht?
Nein. Das Kurzarbeitergeld ist eine Versicherungsleistung der
Arbeitslosenversicherung, die aus Beiträgen der Beschäftigten und der Arbeitgeber finanziert
wird.
12. Wie viele Arbeitnehmer waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Stichtag des 30. Juni 2015, des 30. Juni 2020 und des 30. Juni 2024 in
den unter „BCDE produzierendes Gewerbe ohne Bau“ subsumierten
Branchen beschäftigt (bitte tabellarisch aufführen)?
Laut Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit stellte sich die Anzahl
der Beschäftigten (Summe aus sozialversicherungspflichtig, ausschließlich
geringfügig entlohnt und ausschließlich kurzfristig Beschäftigten) wie folgt dar.
Beschäftigte am Stichtag
31. Mrz 24 30. Jun 20 30. Jun 15
B, D, E Bergbau, Energie- und Wasserversorgung,
Entsorgungswirtschaft
633 020 604 094 559 707
C Verarbeitendes Gewerbe 7 080 295 7 180 466 7 084 477
B, C, D, E Gesamt 7 713 315 7 784 560 7 644 184
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Informationen für 2024 liegen dazu aktuell bis zum 31. März 2024 vor. Die
Daten sind öffentlich verfügbar unter:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobal
s/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?gtp=15084_list%253D34&topi
c_f=beschaeftigung-sozbe-qheft.
13. Wie viele Arbeitsplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 durch ausländische Unternehmen in den
unter „BCDE produzierendes Gewerbe ohne Bau“ subsumierten
Branchen in Deutschland geschaffen worden (bitte tabellarisch nach Jahr und
Branche aufführen)?
Informationen zur Anzahl der Beschäftigten ausländisch kontrollierter
Unternehmen in Deutschland liegen aktuell bis zum Jahr 2022 vor. Im Jahr 2021
waren 1 731 439 Personen bei auslandskontrollierten Unternehmen im Bereich
„produzierendes Gewerbe ohne Bau“ in Deutschland beschäftigt, 2022 lag die
Anzahl dieser Beschäftigten bei 1 777 310 Personen. Damit hat die Anzahl der
Beschäftigten bei ausländisch kontrollierten Unternehmen zwischen 2021 und
2022 um 45 871 Personen zugenommen.
Berichtsjahr 2021
Auslandskontrollierte Unternehmen in Deutschland Tätige
Personen
Kode Bezeichnung Anzahl
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 4 808
C Verarbeitendes Gewerbe 1 664 332
D Energieversorgung 39 578
E Wasserversorgung; Abwasser und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
22 721
B, C, D,
E
Gesamt 1 731 439
Berichtsjahr 2022
Auslandskontrollierte Unternehmen in Deutschland Tätige
Personen
Kode Bezeichnung Anzahl
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 5 043
C Verarbeitendes Gewerbe 1 711 786
D Energieversorgung 38 015
E Wasserversorgung; Abwasser und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
22 466
B, C, D,
E
Gesamt 1 777 310
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Die Daten sind verfügbar beim Statistischen Bundesamt unter
www.destatis.de/
DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Auslandskontrollierte-Unte
rnehmen/_inhalt.html#233818.
14. Wie viele Arbeitsplätze sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024 nach
Kenntnis der Bundesregierung in den unter „BCDE produzierendes
Gewerbe ohne Bau“ subsumierten Branchen in Deutschland abgebaut
worden, und wie viele Arbeitsplätze werden in diesen Branchen nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 und im Jahr 2025 abgebaut
werden (bitte tabellarisch nach Jahr und Branche aufführen)?
Die Anzahl der Beschäftigten (Summe aus sozialversicherungspflichtig,
ausschließlich geringfügig entlohnt und ausschließlich kurzfristig Beschäftigten)
im Bereich „BCDE produzierendes Gewerbe ohne Bau“ hat sich in den Jahren
2022 und 2023 wie folgt entwickelt.
Veränderung der Anzahl an Beschäftigten
Dez. 23 ggü. Dez. 22 Dez. 22 ggü. Dez. 21
B, D, E Bergbau, Energie- und Wasserversorgung,
Entsorgungswirtschaft
21 560 11 108
C Verarbeitendes Gewerbe –23 316 21 517
B, C, D, E Gesamt –1 756 32 625
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Daten sind bei der Bundesagentur für Arbeit öffentlich verfügbar unter:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Fo
rmular.html?nn=15024&topic_f=beschaeftigung-sozbe-qheft.
Prognosen zur Entwicklung der Beschäftigten nach einzelnen
Wirtschaftsbereichen nimmt die Bundesregierung nicht vor.
15. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der bislang mit Indien, Georgien, Kenia und Marokko geschlossenen
Migrationsabkommen bereits nach Deutschland migriert (bitte tabellarisch
nach Staatsangehörigkeit und Migrationsgruppen [Erwerbsmigration,
Familiennachzug und Bildungsmigration] und nach Tätigkeit in den
Sektoren Landwirtschaft, Dienstleistung und Industrie aufschlüsseln)?
16. Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
voraussichtlich im Rahmen der bislang abgeschlossenen Migrationsabkommen
noch nach Deutschland migrieren (bitte tabellarisch nach
Staatsangehörigkeit und Migrationsgruppen [Erwerbsmigration, Familiennachzug
und Bildungsmigration] und nach Tätigkeit in den Sektoren
Landwirtschaft, Dienstleistung und Industrie aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Migrationspartnerschaften sind ein Baustein, um irreguläre Migration zu
reduzieren und reguläre Migration von Arbeits- und Fachkräften in den deutschen
Arbeitsmarkt zu stärken. Die Partnerschaften und Abkommen sind dabei nicht
auf feste Kontingente oder bestimmte Tätigkeitssektoren beschränkt. Vielmehr
sollen die Möglichkeiten der Erwerbs- und Bildungsmigration auf Grundlage
des geltenden Aufenthaltsrechts in enger Zusammenarbeit mit den
Partnerländern umfassend genutzt werden. Besondere Bedeutung kommt dabei dem
weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsrecht für mehr qualifizierte
Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt zu.
Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung daher nicht vor.
17. Wird die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode weitere
Migrationsabkommen abschließen, wenn ja, voraussichtlich mit welchen
Ländern, und wie viele Personen sollen unter den zu schließenden
Abkommen jeweils nach Deutschland kommen?
Die Bundesregierung hat bereits mit Indien, Georgien, Usbekistan und Kenia
Migrationsabkommen abgeschlossen. Daneben wurde eine umfassende
Migrationspartnerschaft mit Marokko begonnen. Mit Kolumbien wurde eine
Absichtserklärung über eine Migrationspartnerschaft unterzeichnet. Die
Bundesregierung ist mit weiteren Staaten in Gesprächen und Verhandlungen.
Prognosen zu weiteren Abschlüssen bis zum Ende der Legislaturperiode lassen sich
nicht treffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
18. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung den
Sozialversicherungen durch die Migration von Personen nach Deutschland im
Rahmen der bislang mit Indien, Georgien, Kenia und Marokko
geschlossenen Migrationsabkommen entstanden (bitte tabellarisch nach Jahr,
Staatsangehörigkeit und Sozialversicherung aufführen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/13751 verwiesen.
19. Welche Beiträge haben die Sozialversicherungen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Migration von Personen nach Deutschland im
Rahmen der bislang mit Indien, Georgien, Kenia und Marokko
geschlossenen Migrationsabkommen eingenommen (bitte tabellarisch nach Jahr,
Staatsangehörigkeit und Sozialversicherung aufführen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/13751 verwiesen.
20. Wie viele ukrainische Migranten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Job-Turbo in den Arbeitsmarkt integriert (bitte
tabellarisch nach den Sektoren Landwirtschaft, Industrie und
Dienstleistungen aufführen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im Mai 2024
insgesamt rund 8 100 Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung gezählt. Ergebnisse nach wirtschaftsfachlicher Differenzierung
können nachfolgender Tabelle entnommen werden.
21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
durch den Job-Turbo in den Arbeitsmarkt integrierten Ukrainer in den
Altersgruppen
a) 15 bis unter 25 Jahre,
b) 25 bis unter 55 Jahre,
c) 55 Jahre und älter
im Vergleich zu deutschen Beschäftigten der oben genannten
Altersgruppen (bitte tabellarisch nach den Sektoren Landwirtschaft, Industrie und
Dienstleistungen aufführen)?
Auswertungen zum Medianentgelt sind auf solche sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis
stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten
(Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Eine
Eingrenzung auf mittels „Job Turbo“ vermittelte sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte kann nicht vorgenommen werden.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug im Jahr 2023
das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten mit ukrainischer Staatsangehörige 2 591 Euro, während
das Medianentgelt deutscher Staatsangehöriger 3 945 Euro betrug. Weitere
Ergebnisse in der erfragten Differenzierung können nachfolgender Tabelle
entnommen werden.
22. Welche deutschen Industriebetriebe konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung dank der Wirtschafts- und Klimaschutzpolitik der
Bundesregierung ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern?
Hierzu lassen sich keine spezifischen Aussagen machen, da es keine
diesbezügliche Meldepflicht der Unternehmen gibt und viele Maßnahmen Zeit brauchen,
um ihre Wirkung zu entfalten. Zuletzt hat die Bundesregierung mit der
Wachstumsinitiative Maßnahmepakete erarbeitet, um die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts zu verbessern.
Eine Reihe von Maßnahmen konnte bereits umgesetzt werden. Zum Beispiel
werden mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) oder den
Klimaschutzverträgen Unternehmen gezielt bei der Transformation unterstützt.
Die ersten Klimaschutzverträge an Unternehmen wurden bereits übergeben.
Damit können ihre Transformationsprojekte starten, die zur Steigerung ihrer
Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Als ein wesentlicher Bestandteil stehen auch
wettbewerbsfähige Energiekosten im Mittelpunkt. Hierzu wurde unter anderem
beschlossen, das Strompreispaket zu versteigen, also die Stromsteuer für
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft
dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,5 Euro pro Megawattstunde
abzusenken sowie die bereits ausgeweitete Strompreiskompensation bis 2030 zu
verlängern. Davon profitiert die Breite der Industrie, insbesondere die strom-
und handelsintensiven Unternehmen.
23. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die drei größten Erfolge der
Energie- und Klimaschutzpolitik im Hinblick auf die Sicherung
energieintensiver Branchen des Industriestandortes Deutschland?
Die Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung betrifft alle drei
Bereiche des energiepolitischen Zieldreiecks: Versorgungssicherheit,
Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Diese Ziele sind gleichwertig, eine
Bewertung der im Folgenden beschriebenen Maßnahmen wird nicht vorgenommen.
Die Bundesregierung hat den Ausbau der erneuerbaren Energien in allen
Sektoren beschleunigt. Im Stromsektor stellten die Erneuerbaren 2023 mit 52,5
Prozent erstmals mehr als die Hälfte des Bruttostromverbrauchs. Deutschland
verzeichnete 2023 einen Rekord-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen von
fast 19 Gigawatt, insbesondere Wind und Photovoltaik. Diese Anlagen haben
Grenzkosten für die Stromerzeugung von nahezu null Euro und sind
kostengünstig. Somit senkt der forcierte Ausbau der erneuerbaren Energien den
Großhandels-Strompreis für alle Kundinnen und Kunden.
Die Bundesregierung hat die Strompreise für alle Stromkundinnen und -kunden
gesenkt, indem sie zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage auf 0 Cent pro
Kilowattstunde abgesenkt und schließlich zum 1. Januar 2023 abgeschafft hat. Für
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft
hat die Bundesregierung im November 2023 zudem ein Strompreispaket
verabschiedet und dabei die Stromsteuer temporär auf den europäischen
Mindeststeuersatz von 0,5 Euro pro Megawattstunde abgesenkt und die
Strompreiskompensation für besonders handels- und stromintensive Unternehmen
ausgeweitet und verlängert. Im Rahmen der Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024
hat die Bundesregierung beschlossen, das Strompreispaket zu verstetigen. Die
temporäre Stromsteuersenkung für die Unternehmen des produzierenden
Gewerbes soll entfristet und die bereits ausgeweitete Strompreiskompensation bis
2030 verlängert werden. Die bereits umgesetzten Maßnahmen haben dazu
geführt, dass, wie in der Vorbemerkung dieser Kleinen Anfrage dargestellt, der
durchschnittliche Strompreis pro kWh für kleine und mittlere Industriebetriebe
bei Neuabschlüssen deutlich gesunken ist, von 21,4 Cent (2021) auf 16,7 Cent
(2024) pro Kilowattstunde.
Die Bundesregierung hat das neue Förderprogramm Klimaschutzverträge
eingeführt. Damit unterstützt die Bundesregierung Industrieunternehmen dabei,
große, klimafreundliche Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die
sich andernfalls noch nicht rechnen würden.
Auf europäischer Ebene startete im Oktober 2023 der
Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) mit einer Übergangsphase bis Ende 2025. Er bepreist die
CO2-Emissionen von Importen.
24. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Europarechtlers Prof.
Dr. Martin Kment, dass die Europäische Kommission für die Erhebung
und Vereinnahmung von Strafzahlungen wegen Überschreitungen der
CO2-Flottengrenzwerte nicht zuständig sei, und dass nur die
Mitgliedstaaten die Autohersteller bestrafen könnten, sowie, dass die Bußgelder
auch an die Mitgliedstaaten fließen müssten (
www.merkur.de/wirtschaft/
zahlen-deutsche-autokonzerne-jaehrlich-unberechtigt-milliarden-an-die-e
u-zr-93229859.html)?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
25. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Strafzahlungen,
die die Europäische Union (EU) in den Jahren 2022, 2023 und 2024
gegen deutsche Autobauer wegen Überschreitung des CO2-
Flottengrenzwerts von 95 g CO2/km pro neuzugelassenen Pkw verhängt hat (
www.b
muv.de/themen/verkehr/haeufig-gestellte-fragen-zu-co2-flottengrenzwe
rten; bitte tabellarisch nach Autobauern und Jahren aufführen)?
26. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Strafzahlungen,
die die EU in den Jahren 2022, 2023 und 2024 gegen ausländische
Autobauer, die Pkws in die EU importieren, wegen Überschreitung des CO2-
Flottengrenzwerts von 95 g CO2/km pro neuzugelassenen Pkw verhängt
hat (bitte tabellarisch nach Autobauern und Jahren aufführen)?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den von Herstellern und
Herstellergemeinschaften entrichteten Abgaben wegen Emissionsüberschreitung vor.
Die EU-Kommission veröffentlicht lediglich die herstellerspezifischen
Zielwerte, die ermittelten tatsächlichen Emissionen der Hersteller sowie die
Zusammensetzung von Emissionsgemeinschaften für die einzelnen Jahre.
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Absenkung des CO2-
Flottengrenzwerts von derzeit 95 g CO2/km pro neuzugelassenen Pkw um 15 Prozent
ab dem Jahr 2025 im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher
Autobauer?
Die bereits im April 2019 beschlossene, ab 2025 geltende nächste Zielwertstufe
erfordert einen höheren Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen und/oder
Fahrzeugen mit geringeren CO2-Emissionen. Die Entwicklung attraktiver
Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen, können die Wettbewerbsposition
deutscher Automobilhersteller auch auf anderen Märkten stärken. In der
Flottenregulierung ist außerdem eine Überprüfung vorgesehen, die auch die Bedeutung
eines wirtschaftlich tragfähigen und sozial gerechten Übergangs zur
emissionsfreien Mobilität berücksichtigt.
28. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung der deutschen
Industrie in den Jahren 2022, 2023 und 2024 durch die gesetzliche
Vorgabe entstanden, Emissionszertifikate im Rahmen des EU-
Emissionshandelssystems zu erwerben?
Im Emissionshandelssystem der Europäischen Union (Emissions Trading
System – EU ETS 1) müssen abgabepflichtige Anlagen der Energiewirtschaft und
Industrie für jede Tonne ausgestoßenes CO2 ein Zertifikat abgeben. Die im
globalen Wettbewerb stehende Industrie erhält weiterhin den Großteil der
Zertifikate in Form einer kostenlosen Zuteilung, um eine Verlagerung von Produktion
und Emissionen (Carbon Leakage) zu vermeiden. Für den Teil der Emissionen,
die nicht durch kostenlose Zuteilung abgedeckt sind, müssen Zertifikate am
Markt erworben werden. Außerdem können nicht benötigte Zertifikate aus
früheren Jahren angespart und abgegeben werden.
Aufgrund der europäischen Zuteilungsregeln und der Zuordnung von Anlagen
zum Energie- bzw. Industriesektor kommt es in einigen Anlagen bzw. Branchen
zu rechnerischen Überzuteilungen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn
Anlagen Restgase (z. B. Kuppelgase in der Stahlindustrie) an
Stromerzeugungsanlagen weiterleiten. Die Emissionen entstehen dann in der Energieanlage, die
Zuteilung erhält die Anlage, in der die Kuppelgase entstehen. Ein ähnlicher
Effekt tritt bei Importen von Wärme anderen Anlagen auf.
Abzüglich dieser Effekte hatten die deutschen im ETS 1 erfassten
Industrieanlagen im Jahr 2022 einen Zukaufbedarf von 14,8 Millionen Zertifikaten, im
Jahr 2023 4,5 Millionen Zertifikaten. Da die Zertifikate jederzeit am
Primäroder Sekundärmarkt erworben werden können und der Preis täglichen
Schwankungen unterliegt, sind die daraus entstehenden Kosten der
Bundesregierung nicht bekannt. Durchschnittlich betrug der CO2-Preis bei den
deutschen Versteigerungen im Jahr 2022 rund 81 Euro, im Jahr 2023 rund 84 Euro.
Für das Jahr 2024 liegen noch keine Daten vor.
Indirekte CO2-Kosten können v. a. durch den Bezug von Strom und Wärme
entstehen, da fossile Energieanlagen ebenfalls dem ETS 1 unterliegen und nur
einen geringen Teil ihrer Emissionen als kostenlose Zuteilung erhalten. Es ist
davon auszugehen, dass sie ihre CO2-Kosten im Preis für Strom bzw. Wärme
an ihre Kunden weitergeben. Industrielle Abnehmer mit hohem
Stromverbrauch können allerdings einen Teil der CO2-Kosten im Rahmen der
Strompreiskompensation rückerstattet bekommen.
Abgabepflicht und kostenlose Zuteilung der Industrieanlagen im EU ETS 1 (in
t CO2e)
2022 2023
Emissionen = abzugebende Zertifikate 112 202 000 100 986 000
Kostenlose Zuteilung 114 391 000 113 471 000
Kostenpflichtig zu erwerbende Zertifikate (Überzuteilung 2 190 000) (Überzuteilung
12 485 000)
Kostenlose Zuteilung (bereinigt um weitergeleitete
Kuppelgase und Wärme)
97 368 000 96 444 000
Kostenpflichtig zu erwerbende Zertifikate 14 834 000 4 542 000
Durchschnittlicher Preis bei den deutschen
Auktionen
81,15 Euro 83,68 Euro
Quelle: DEHSt VET Bericht 2022 und 2023. Für 2024 liegen noch keine Daten vor.
29. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung der deutschen
Industrie in den Jahren 2022, 2023 und 2024 durch die gesetzliche
Vorgabe entstanden, Emissionszertifikate im Rahmen des nationalen
Emissionshandels zu erwerben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor, da am nationalen
Emissionshandelssystem (nEHS) nicht die Unternehmen teilnehmen, die die
Brennstoffemissionen verursachen (sogenannter „Downstream“-Emissionshandel).
Stattdessen richtet sich das nEHS an die Unternehmen, die auf der
vorgelagerten Handelsebene – dort, wo die Energiesteuer entsteht – Heiz- und Kraftstoffe
in Verkehr bringen (sogenannter „Upstream“-Emissionshandel). In den
Emissionsberichten sind Inverkehrbringer nicht verpflichtet, die von ihnen in Verkehr
gebrachten Brennstoffe nach Sektoren aufzuschlüsseln.
Im Projektionsbericht 2023 (Bundestagsdrucksache 20/8455) werden die
Emissionsprojektionen entsprechend den Sektoren des Klimaschutzgesetzes (KSG)
sowie separat für das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ausgewiesen
(siehe Tabelle 113). Diese Verteilungen können als Näherungswert für die
jeweiligen Anteile der direkten CO₂-Kostenbelastung durch das BEHG
herangezogen werden.
Für das Jahr 2025 wird der Anteil des Sektors „Industrie“ an den BEHG-
Emissionen auf 8,7 Prozent prognostiziert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/13865). Unter der Annahme dieses Anteils für die Jahre 2022
bis 2024 lassen sich die CO₂-Kosten näherungsweise bestimmen:
Berichtsjahr1 Abgabemenge (abzgl. § 35
BEHV)2, 3
davon 8,7 Prozent Preis Kosten durch nEHS
in Mio. nEZ in Euro in Mio. Euro
2022 287,2 25 30 750
2023 281,3 24,5 30 735
1 Für das Jahr 2024 liegen noch keine Daten vor.
2 Von den Abgabemengen sind die Erhöhungsmengen nach § 35 BEHV abzuziehen, da diese vollständig kompensiert werden.
3 Quelle:
www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/nehs/meldung-emissions-abgabesituation-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Es ist zu beachten, dass Unternehmen die CO₂-Kosten des nEHS ganz oder
teilweise über höhere Produktpreise an die Verbraucher weitergeben können.
Darüber hinaus haben betroffene Unternehmen die Möglichkeit, gemäß der
Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) eine teilweise Kompensation der CO₂-
Kosten zu beantragen.
30. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Steuerzahler durch das Ziel der Bundesregierung, eine „klimafreundliche
Produktion“ zu erreichen, in den Jahren 2022, 2023 und 2024 entstanden
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaf
tsbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=10)?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine eigenen rückblickenden Schätzungen
über Investitionen von, die die Industrie in den Jahren 2022 bis 2024 in
klimaneutrale Herstellungsverfahren und Produkte getätigt hat. Derartige
Investitionskosten werden unmittelbar durch die Unternehmen selbst getragen. Für die
Steuerzahlenden entstehen dadurch zunächst nur insofern Kosten, wie mit
öffentlichen Mitteln Maßnahmen finanziert werden, die den Übergang
unterstützen oder flankieren wie Klimaschutzverträge oder Projekte beispielsweise für
die Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff. Durch diese Maßnahmen werden
ökonomische Unsicherheiten reduziert und notwendige
Modernisierungsprozesse beschleunigt. Dies führt zu positiven Effekten für die Gesamtwirtschaft
und reduziert die ökologischen Auswirkungen durch bisherige fossile
Produktionen. Davon profitieren am Ende die Steuerzahlenden.
31. Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode auf
eine Senkung des im internationalen Vergleich äußerst hohen Steuer- und
Abgabenanteils an den Lohnkosten von 47,9 Prozent bei einem
alleinstehenden Durchschnittsverdiener hinzuwirken (
www.bundesfinanzminister
ium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2024/08/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-
3-steuern-im-internationalen-vergleich-2023.html)?
Gemäß OECD ist der Steuer- und Abgabenanteil an den Lohnkosten in
Deutschland in den vergangenen Jahren gesunken. Die von der
Bundesregierung im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes auf den Weg gebrachten
Erhöhungen des Grundfreibetrags und weiteren Maßnahmen zum Ausgleich
der kalten Progression in den Jahren 2025 und 2026 leisten einen Beitrag zur
Begrenzung der Steuer- und Abgabenbelastung unter anderem auch für
alleinstehende Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener. Über die steuerlichen
Entlastungsmaßnahmen ist im parlamentarischen Verfahren weiter zu beraten.
32. Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode auf
eine Senkung der im internationalen Vergleich äußerst hohen
Unternehmensteuer von 29,9 Prozent hinzuwirken (
www.bundesfinanzministeriu
m.de/Monatsberichte/Ausgabe/2024/08/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-s
teuern-im-internationalen-vergleich-2023.html)?
Insbesondere mit dem Kabinettbeschluss vom 24. Juli 2024 zum
Steuerfortentwicklungsgesetz hat die Bundesregierung auch vielfältige
Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen auf den Weg gebracht (unter anderem verbesserte
Abschreibungsbedingungen), über die im parlamentarischen Verfahren weiter zu
beraten ist. Eine Senkung von Unternehmenssteuern ist in dieser
Legislaturperiode nicht beabsichtigt.
33. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage
des Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann, Deutschland leide
aufgrund von EU-Vorschriften unter einem „Bürokratie-Burnout“ (www.
gdv.de/gdv/themen/gesellschaft/-wir-leiden-in-deutschland-unter-
einembuerokratie-burnout--182588)?
Die Bundesregierung misst dem Thema Bürokratieabbau auch auf EU-Ebene
große Bedeutung bei, weil ein Teil der bürokratischen Belastungen ihren
Ursprung in europäischer Gesetzgebung haben. Sie hat – wie in dem zitierten
Artikel des GDV erwähnt – eine Reihe von Initiativen unter anderem gemeinsam
mit Frankreich ergriffen, um auf EU-Ebene eine ambitionierte Agenda für
Bürokratieabbau zu erreichen. Dies mit Erfolg. Das Thema Bürokratieabbau
hat unter anderem in den Draghi-Bericht Eingang gefunden, wird als
Querschnittszuständigkeit „Vereinfachung“ in dem Portfolio des designierten
Kommissars Dombrovskis vorgesehen und ist auch darüber hinaus ein zentrales
Thema in den Mission-Letters der Präsidentin der EU-Kommission von der
Leyen an alle designierten Kommissarinnen und Kommissare sowie
Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Die Bundesregierung erwartet zügig konkrete
Maßnahmen der neuen Kommission, sobald diese im Amt sein wird.
34. Wie hoch ist der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Verwaltung und
die Bürger in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 (bitte tabellarisch
nach Jahr und Sektor aufführen, für Wirtschaft bitte zusätzlich nach allen
unter „BCDE produzierendes Gewerbe ohne Bau“ subsumierten
Branchen gliedern)?
35. Welche unter der derzeitigen Bundesregierung in Kraft getretenen
Gesetze haben in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 den höchsten
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Verwaltung und die Bürger erzeugt
(bitte je Jahr die zehn Gesetze mit dem höchsten Erfüllungsaufwand
tabellarisch nach Name des Gesetzes, Kürzel des Gesetzes,
Bundesgesetzblatt [BGBl.], Ressort, Federführung und Link aufführen)?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die
Bundesregierung zusammenzutragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die
Entwicklung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft, Verwaltung und die
Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2021 bis 2024 kann den öffentlich
zugänglichen Darstellungen auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (abrufbar
unter
www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Erfuellungsaufwan
d/erfuellungsaufwand.html#650056) sowie den Daten aus der
Erfüllungsaufwandsdatenbank des Statistischen Bundesamtes „OnDEA“ (abrufbar unter:
www.ondea.de/DE/Home/home_node.html) entnommen werden.
Dessen ungeachtet ist nachfolgend tabellarisch die Änderung des jährlichen
Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft, die Verwaltung und die Bürgerinnen und
Bürger in den Jahren 2021 bis 2024 dargestellt. Eine weitergehende
Aufschlüsselung nach verschiedenen Branchen ist nicht möglich.
Änderung des jährlichen Erfüllungsaufwands nach Normadressat von 2021 bis 2024*
Quelle: Erfüllungsaufwandsdatenbank (OnDEA) des Statistischen Bundesamtes, Stand: 30. September
2024
Jahr Änderung des Erfüllungsaufwands in Mio.
Euro
Änderung des Zeitaufwands in Tsd. Stunden
Wirtschaft Verwaltung Bürgerinnen und Bürger
2024 2 283,9 –117,1 5,1 –4 349,4
2023 1 231,8 1 210,0 4 950,6 –6 124,8
2022 724,0 532,3 116,1 –5 792,6
2021 8 343,8 4 432,8 50,0 1 110,4
*) eingerechnet sind Regelungsvorhaben, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. September 2024 im Kabinett beschlossen wurden
Auch die Angaben über den Erfüllungsaufwand der einzelnen in Kraft
getretenen Gesetze sind frei verfügbar. Die Bundesregierung verweist dazu auf die
Daten aus der OnDEA-Datenbank des Statistischen Bundesamtes sowie auf die
Angaben zum Erfüllungsaufwand, die direkt den jeweiligen
Regierungsentwürfen zu diesen Regelungsvorhaben entnommen werden können. Diese sind
beispielsweise über das frei verfügbare Dokumentations- und Informationssystem
für Parlamentsmaterialien (DIP) (online abrufbar unter:
https://dip.bundesta
g.de/) abrufbar. Eine weitergehende Aufschlüsselung der Angaben zum
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft nach verschiedenen Branchen ist auch hier nicht
möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333