Deutscher Bundestag Drucksache 20/14092
20. Wahlperiode 04.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13848 –
Queere Menschen in Beschäftigungsverhältnissen der Privatwirtschaft – zum
Queer Pay Gap
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Queere Menschen gehen häufig nicht offen mit ihrer sexuellen und
geschlechtlichen Orientierung bzw. Identität um. Gerade in der Arbeitswelt
vermeiden einige ein „Outing“, um Diskriminierungen zu vermeiden (
www.antid
iskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikatio-nen/Umfrage
n/20170719_Umfrageergebnisse_Out_im_Office.pdf?__blob=publicationFile
&v=2).
Weiterhin zeigt eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(Kalkum/Otto, Diskriminierungserfahrungen in Deutschland anhand der sexuellen
Identität, S. 26 ff.), dass queere Menschen in der Arbeitswelt häufig von
verschiedensten Formen der Diskriminierung betroffen sind. Diskriminierungen
können zu psychischen Belastungen und Erkrankungen führen.
Diskriminierungen können Aufstiegschancen einschränken und damit können
Diskriminierungen Auswirkungen auf Rentenleistungen haben. Bislang kaum
öffentlich beachtet ist der Queer Pay Gap, auch Sexuality Pay Gap oder Gay Pay
Gap genannt. Queere Menschen verdienen weniger als nichtqueere Menschen.
Dies betrifft besonders schwule und bisexuelle Männer und noch stärker
transgeschlechtliche Menschen (
www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.
c.563767.de/17-35-3.pdf, S. 694,
www.diw.de/de/diw_01.c.798165.de/publika
tionen/wochenberichte/2020_36_1/lgbtqi_-men-schen_am_arbeitsmarkt__hoc
h_gebildet_und_oftmals_diskriminiert.html#section2 und magazin.comdirec
t.de/finanzwissen/vorsorgen-und-versichern/was-ist-der-queer-pay-gap#fazit-q
ueer-pay-gap).Gerade in größeren Unternehmen gibt es verstärkt die
Erkenntnis, dass der Schutz vor Diskriminierung Teil der Unternehmenskultur sein
sollte. Die Studie „Out im office 2024“ folgert, dass ein gutes Diversity-
Management ein entscheidender Faktor gegen Diskriminierung gerade auch von
queeren Menschen sei (vgl.
www.diversity-institut.info/wp-content/uploads/2
024/05/IDA_2024_Studie_LSBTIQA_2024_04_19.pdf). Doch ist dies nur in
einigen größeren Unternehmen der Privatwirtschaft der Fall.
Forscherinnen betonen, dass die Norm der Heterosexualität in der
Erwerbswelt auf vielfältigste Weise produziert und reproduziert wird und den
Arbeitenden abverlangt, sich daran auszurichten (Karen Wagels, Geschlecht als
Artefakt, Bielefeld 2013). Der Körper sowie die Emotionen sind Teil dessen, was
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 3. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
insbesondere in Dienstleistungsberufen Teil der Arbeit ist und sich ebenfalls
an den Normen der Heterosexualität orientiert. Dieses zusätzliche Einbringen
kann als „sexuelle Arbeit“ bezeichnet werden (Renate Lorenz, Brigitte Küster,
Sexuelle Arbeit. Eine queere Perspektive auf Arbeit und prekäres Leben,
Berlin 2007).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vorliegende Kleine Anfrage 20/13848 bezieht sich auf die Situation von
queeren Menschen in der Privatwirtschaft. Diese Fragestellungen sind zum Teil
auch Bestandteil des von der Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss vom
November 2022 verabschiedeten „Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ (Aktionsplan „Queer leben“).
Über die Umsetzung des Aktionsplans wird die Bundesregierung noch in dieser
Legislaturperiode einen Bericht zum Umsetzungsstand vorlegen. Begleitend
zur Umsetzung des Aktionsplans fand ein breit angelegter ressortübergreifender
Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft statt. Unter anderem gab es eine
Arbeitsgruppe „Arbeitsumfeld“ (der Fokus lag hier insbesondere auf dem
öffentlichen Dienst) und eine Arbeitsgruppe „Daten und Forschung“. Die
zivilgesellschaftlichen Beteiligten in den Arbeitsgruppen haben Empfehlungspapiere
erarbeitet. Die Empfehlungen werden daher im Namen der Zivilgesellschaft
ausgesprochen und unterstützen die zuständigen Bundesressorts bei der
Umsetzung der im Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen mit konkreten Vorschlägen.
Die Empfehlungspapiere der Arbeitsgruppen finden sich hier:
www.bmfsfj.de/b
mfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/aktionspl
an-queer-leben/beteiligungsprozess-und-empfehlungspapiere-zum-aktionsplan-
222198. Das Papier der Arbeitsgruppe Arbeitsumfeld findet sich hier:
www.bm
fsfj.de/resource/blob/244204/ef4c270010df7146923b39a4fccc9112/empfehlun
gspapier-ag-arbeitsumfeld-data.pdf.
1. Welche nationalen und internationalen Studien zur Situation von queeren
Menschen in der Arbeitswelt sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung sind u. a. folgende Studien bekannt:
Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2017 die Studie
„Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Ergebnisse einer Repräsentativ-
und einer Betroffenenbefragung“ veröffentlicht, die Hinweise auch zur
Situation von queeren Menschen in der Arbeitswelt gibt. Mit der auf diesen Daten
aufbauenden Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland anhand der
sexuellen Identität“ (2017) wurde die Situation queerer Menschen in den
Mittelpunkt gestellt. Ebenfalls 2017 wurde von der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes die Studie „Out im Office?!“ vom Institut für Diversity- und
Antidiskriminierungsforschung in Köln gefördert. Diese Studie wurde zuletzt 2024
neu durchgeführt und veröffentlicht.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) hat im Jahr
2020 eine Expertise zum Thema „LGBTQI*-Menschen am Arbeitsmarkt: hoch
gebildet und oftmals diskriminiert“ veröffentlicht (
www.diw.de/de/diw_01.c.79
8165.de/publikationen/wochenberichte/2020_36_1/lgbtqi_-menschen_am_arbe
itsmarkt__hoch_gebildet_und_oftmals_diskriminiert.html).
Weiterhin ist die Studie „Out im Office?! Die Arbeitssituation von LSBTIQA*
Personen in Deutschland“ des Instituts für Diversity- und
Antidiskriminierungsforschung von 2024 bekannt (
www.diversity-institut.info/wp-content/uplo
ads/2024/05/IDA_2024_Studie_LSBTIQA_2024_04_19.pdf).
Bekannt ist ferner die 2023 von der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichte Studie „The Road to
LGBTI+ Inclusion in Germany“.
Aus dem europäischen Kontext ist die Studie „LGBTIQ at a crossroads:
progress and challenges“ auf Basis des EU LGBTIQ Survey III der Europäischen
Grundrechtsagentur (FRA) aus 2024 bekannt.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Datenlage zur
Diskriminierung von queeren Menschen in der Privatwirtschaft, und
unterstützt sie derzeit oder zukünftige Forschung in diesem Bereich?
Die Bundesregierung kennt die Studie des DIW Berlin zur Ergänzung der
Dateninfrastruktur zum Sozio-ökonomischen Panel (SOEP) um eine Stichprobe
von Lesben, Schwulen und Bisexuellen (SOEP-LGB) und hat diese gefördert
(
www.diw.de/de/diw_01.c.598451.de/projekte/ergaenzung_der_dateninfrastruk
tur_des_soep_um_eine_stichprobe_von_lesben__schwulen_und_bisexuellen__
soep-lgb.html).
Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im 5.
Gemeinsamen Bericht an den Deutschen Bundestag die Beratungsanfragen an die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes zwischen 2021 und 2023 ausgewertet (www.
antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/bericht-an-den-bundestag/fu
enfter_bericht/fuenfter-bericht-an-den-bundestag-node.html). Dabei zeigt sich,
dass sich im Arbeitsleben 3 Prozent der Anfragen auf die sexuelle Identität
beziehen und 37 Prozent auf das Geschlecht. Unter den Diskriminierungen
entlang des Geschlechts befinden sich viele Diskriminierungen von Frauen, aber
auch von inter- und transgeschlechtlichen Personen. Die Beschwerden reichen
von binärgeschlechtlich formulierten Stellenanzeigen bis dahin, dass
transgeschlechtlichen Menschen die Unterschrift unter einem bereits zugesagten
Arbeitsvertrag verweigert wird, wenn sie dabei ihre Transgeschlechtlichkeit
offenbaren müssen. Viele Diskriminierungserfahrungen werden zudem als Mobbing
während der Erwerbstätigkeit erlebt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierungen von
queeren Menschen (z. B. Verurteilungen nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz – AGG) in Beschäftigungsverhältnissen der
Privatwirtschaft?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 und auf zwei in diesem Kontext relevante
Gerichtsentscheidungen verwiesen.
Das Arbeitsgericht Gießen (ArbG Gießen, Urteil vom 16.09.2022 – 9 Ca
31/22) urteilte im Jahr 2022, dass eine Absage für eine Stelle in zeitlichem
Zusammenhang mit der Offenbarung als transgeschlechtliche Person die
Vermutungswirkung des § 22 AGG begründet, wenn zuvor eine Zusage erfolgt war.
Dagegen läuft aktuell noch die Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht
(unter dem Aktenzeichen 13 Sa 1480/22).
Das Bundesarbeitsgericht entschied 2015 (BAG, Urteil vom 17.12.2015 –
8 AZR 421/14), dass eine Person, die sich in einem Bewerbungsverfahren
wegen ihrer Transgeschlechtlichkeit benachteiligt sieht, ihrer Darlegungslast
gemäß § 22 AGG bereits dann genügt, wenn sie – wie im vorliegenden Fall –
Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen
lassen, dass sie aufgrund ihrer Transgeschlechtlichkeit diskriminiert wurde.
Zudem stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass Transgeschlechtlichkeit in
europarechtskonformer Auslegung sowohl im Rahmen des in § 1 AGG angeführten
Grundes „Geschlecht“ als auch des Grundes „sexuelle Identität“ i. S. v. § 1
AGG von Bedeutung sein kann.
4. An wen können sich queere Menschen im Falle einer Diskriminierung in
Beschäftigungsverhältnissen der Privatwirtschaft wenden?
Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet bei
Diskriminierungen eine kostenlose juristische Erstberatung. Zudem gibt es
zivilgesellschaftliche, kommunale und andere staatliche
Antidiskriminierungsberatungsstellen, die von Diskriminierung betroffene Personen bei der Durchsetzung
ihrer Rechte unterstützen. Zudem können sich queere Menschen im Falle einer
Diskriminierung im Beschäftigungsverhältnis an innerbetriebliche
Beschwerdestellen nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wenden. Allen
arbeitnehmenden Personen stehen die Beschwerdekanäle des
Betriebsverfassungsgesetzes (§§ 84, 85 BetrVG) und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten
offen.
5. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung queere Menschen in der
Arbeitswelt bzw. in Organisationen, die sie unterstützen, sodass diese offen
mit ihrer Sexualität bzw. Geschlechtlichkeit umgehen können (bitte die
Projekte und die ausgezahlten Fördermittel für 2022 und 2023 auflisten)?
Spezifische Projekte zur Fragestellung unterstützt die Bundesregierung nicht.
6. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig,
damit die Diskriminierung von queeren Menschen in der Arbeitswelt
abgebaut wird?
7. Plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen umzusetzen, wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der von der Bundesregierung im November 2022 verabschiedete Aktionsplan
„Queer leben“ enthält Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern, um
Queerfeindlichkeit und Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und
intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Menschen (LSBTIQ*)
entgegenzuwirken. Das Handlungsfeld Teilhabe enthält eine Reihe von Maßnahmen
zum Schutz vor LSBTIQ*-Feindlichkeit am Arbeitsplatz. Hierzu gehören
beispielsweise die Förderung von Diversity Management und Forschungsprojekte
zur Situation und Diskriminierung von LSBTIQ* in der Arbeitswelt.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und das dort genannte
Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft wird verwiesen.
Mit ihrem 5. Gemeinsamen Bericht „Diskriminierung in Deutschland“ haben
die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und die in ihrem
Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des
Deutschen Bundestages, darunter auch der Queer-Beauftragte der
Bundesregierung, gemeinsame Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese betreffen unter
anderem eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Bei dieser
sollte unter anderem die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängert
werden, ein Verbandsklagerecht, eine Prozessstandschaft für
Antidiskriminierungsverbände und bei der Antidiskriminierungsstelle eine Schlichtungsstelle
eingerichtet werden. Darüber hinaus sollte die Antidiskriminierungspolitik
institutionalisiert werden, wofür eine Interministerielle Arbeitsgruppe zum
Thema Antidiskriminierung, eine Fachministerkonferenz Antidiskriminierung und
ein Nationaler Aktionsplan Antidiskriminierung eingeführt werden sollen. Von
dieser Stärkung des Diskriminierungsschutzes würden auch queere Menschen
in der Arbeitswelt massiv profitieren. Auf die Antwort zu Frage 17 wird
ergänzend hingewiesen.
8. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Bundesregierung notwendig,
um den Queer Pay Gap zu verringern?
9. Plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen umzusetzen, wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Es benötigt mehr Forschung, um einen etwaigen Queer Pay Gap festzustellen
und um Aussagen zu Ausmaß und Ursachen machen zu können. Es gibt erste
Hinweise aus der Ergänzungserhebung des DIW Berlin zum Sozio-
ökonomischen Panel (SOEP), siehe dazu die Antwort zu Frage 1. Eine systematische
Datenerfassung ist aus rechtlicher Sicht schwierig, da die Informationen über
die sexuelle Identität/Orientierung von Beschäftigten im arbeitsrechtlichen
Kontext grundsätzlich nicht erheblich sind und der Arbeitgeber
dementsprechend grundsätzlich keine diesbezüglichen Daten erheben darf.
10. Welche Fortbildungsangebote zur Sensibilisierung für die Lebenswelten
queerer Menschen für Vorgesetzte sind der Bundesregierung bekannt?
11. Sind diese Fortbildungsangebote und deren Nutzung aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend, um die Sensibilisierung zu queeren
Lebenswelten bei Vorgesetzten sicherzustellen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Fortbildungsangebote der
Privatwirtschaft bekannt.
12. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Unternehmen darin, eine
Kultur der Vielfalt und Akzeptanz von Minderheiten, insbesondere von
queeren Menschen zu etablieren?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
fördert von 2020 bis 2024 das Modellprojekt „Diversity Challenge“ der Charta
der Vielfalt e. V. über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Die
„Diversity Challenge“ ist ein bundesweiter Teamwettbewerb für Vielfalt am
Arbeitsplatz, der insgesamt drei Mal stattfand. Die Organisation rief junge
Beschäftigte im Alter zwischen 16 und 27 Jahren auf, sich mit dem Thema Vielfalt in
ihrem Unternehmen auseinanderzusetzen und einen eigenen Beitrag
einzureichen. Mit dem bundesweiten Ideenwettbewerb sollten neue Ansätze aufgezeigt
werden, wie Vielfalt in Unternehmens- und Organisationsstrukturen gefördert
und verankert werden kann.
Seit 2002 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im
Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) gute Arbeit für
Beschäftigte, Unternehmen und Verwaltungen. Mit der Förderrichtlinie
„Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume“
unterstützt das BMAS innovative Vorhaben zur Stärkung der Arbeitsqualität,
Organisationskultur und einer zukunftsgerechten Gestaltung der Arbeitswelt. Im
Dezember 2024 plant INQA, einen neuen Förderaufruf mit dem Titel „Mit mehr
Vielfalt zu einer erfolgreichen Fachkräftesicherung in kleinen und mittleren
Unternehmen“ zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt steht dabei die INQA-
Themensäule „Diversity“. Ziel ist es, die Personalpolitik von Unternehmen so
auszurichten, dass eine vielfältigere Belegschaft zur Sicherung von Fachkräften
und zur Förderung von Innovation beiträgt. Besonders im Fokus stehen zwei
Gruppen: Mitarbeitende mit Migrationshintergrund und ältere Beschäftigte.
Dennoch können Projekte zu allen Aspekten von Vielfalt gefördert werden. Der
Aufruf erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bislang
umgesetzten Maßnahmen zu Diversity in der Privatwirtschaft?
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit bereitet umgesetzte Maßnahmen der
Privatwirtschaft zu Diversity in Praxisbeispielen auf und veröffentlicht diese auf
der Webseite. Diese sind branchenübergreifend und umfassen verschiedenste
Aspekte von Vielfalt. Mehr dazu unter:
www.inqa.de/DE/angebote/praxisbeispi
ele/uebersicht.html
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Siegel oder Zertifikate,
die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beispielsweise bescheinigen, eine
besonders diverse Unternehmenskultur etabliert zu haben, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Siegel und Zertifikate insbesondere
hinsichtlich ihrer Aussagekraft?
Die Queermentor gGmbH hat gemeinsam mit dem Völklinger Kreis e. V.
(Verband schwuler Führungskräfte) und den Wirtschaftsweibern e. V. (Verband
lesbischer Führungskräfte) einen neuen Preis ins Leben gerufen – den
„Queermentor Role Models Award“. Mit dem Preis sollen gute Praxisbeispiele
ausgezeichnet und sichtbar gemacht werden, die zeigen, wie sich LGBTQIA-
Mitarbeitende und Führungskräfte in ihren Unternehmen und in der Gesellschaft für eine
gerechte und diskriminierungsfreie Arbeitswelt einsetzen. Die Preisverleihung
ist für Ende Januar 2025 geplant.
Im Rahmen des audit berufundfamilie bzw. familiengerechte Hochschule,
welches von der berufundfamilie Service GmbH durchgeführt wird, kann ab dem
Jahr 2024 mit dem audit berufundfamilie/familiengerechte Hochschule +
vielfalt ein zusätzliches Zertifikat erworben werden.
Unternehmen und Institutionen steht das neue audit berufundfamilie +vielfalt
zur systematischen und nachhaltigen Gestaltung einer familien-, lebensphasen-
und vielfaltsbewussten Personalpolitik zur Verfügung. Hochschulen können mit
dem ebenfalls 2024 eingeführten audit familiengerechte hochschule +vielfalt
ihre Arbeits- und Studienbedingungen sowohl familien- als auch
vielfaltsgerecht (weiter-)entwickeln.
Die politische Bedeutung ergibt sich aus dem im Koalitionsvertrag für die
20. Legislaturperiode dargestellten starken gesellschaftlichen und politischen
Willen, die Vielfalt in unserer Gesellschaft zu fördern. Die Bundesregierung
betont ihren Einsatz für eine gerechte und diskriminierungsfreie Arbeitswelt,
auch über die Initiative Neue Qualität der Arbeit. Zudem sind Akzeptanz und
Förderung von Vielfalt zentrale Stellschrauben zur Stärkung des
gesellschaftlichen und betrieblichen Zusammenhalts und zur Förderung der
Fachkräftesicherung.
15. Wie setzt sich Bundeskanzler Olaf Scholz als Schirmherr der Charta der
Vielfalt e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung für den Abbau von
Diskriminierung am Arbeitsplatz ein?
Der Bundeskanzler unterstützt als Schirmherr die Zielsetzungen der Charta der
Vielfalt e. V.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Durchsetzung des
gesetzlichen Schutzes (z. B. durch das AGG) und die Umsetzung von
Diversity-Ansätzen für queere Menschen in kleinen und mittleren
Unternehmen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
17. Inwiefern plant die Bundesregierung Änderungen beim AGG, um
insbesondere queere Menschen in der Arbeitswelt besser vor
Diskriminierungen zu schützen?
Die Bundesregierung hat durch das Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I
Nummer 414 vom 29.12.2023) die Stellung der Leitung und die
Beteiligungsrechte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes konkretisiert. Dies hat die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf Bundesebene bei der Bekämpfung
von Diskriminierung als zentrale Stelle gestärkt und soll damit zu einem
wirksameren Diskriminierungsschutz beitragen.
Im Übrigen sind die Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
vom 7.5.2024 (EU 2024/1499 und EU 2024/1500) bis zum 19.6.2026
umzusetzen. Diese sehen eine EU-weite Stärkung der Gleichbehandlungsstellen, in
Deutschland der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, unter anderem
hinsichtlich ihres Mandats vor, um Menschen besser vor Diskriminierung zu
schützen.
Zur weiteren Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes laufen
verschiedene Beratungen im parlamentarischen Raum, welche noch nicht
abgeschlossen sind. Ein Zeitplan oder konkrete Inhalte wurden bislang nicht
festgelegt; mit einer Festlegung in dieser Legislatur ist angesichts der zu erwartenden
vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages auch nicht mehr zu rechnen.
Deshalb ist eine Positionierung zu einzelnen Reformvorschlägen zum aktuellen
Zeitpunkt nicht möglich.
18. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Datenlage zu queeren
Menschen zu verbessern, sodass bei (außer)universitären Befragungen auch
die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität erhoben wird?
Ergebnisse der Arbeitsgruppe Forschung und Daten im Rahmen des
Aktionsplans „Queer Leben“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) werden
derzeit seitens der zuständigen Ressorts geprüft. Als ersten Schritt fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aktuell das Vorhaben
„Bestandsaufnahme von Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit in Deutschland
und von Forschung zu ihren Wirkungen“ der Humboldt-Universität zu Berlin.
Dieses leistet einen ersten Beitrag, (1) existierende Maßnahmen gegen
Queerfeindlichkeit in Deutschland und (2) internationale, deutsch- und
englischsprachig veröffentlichte Forschung zur Wirkung von Maßnahmen gegen
Queerfeindlichkeit zusammenzutragen und zu systematisieren.
Zudem beauftragte das BMBF eine Expertise zu sexualisierter und
geschlechtsbezogener Gewalt in der Wissenschaft.* Diese fasst wichtige empirische
Forschungsergebnisse des EU-geförderten Projekts UniSAFE (2021 bis 2024)
zusammen. Besonders hervorgehoben und um neue Auswertungen erweitert, liegt
der Schwerpunkt der Expertise auf Vielfalt und Intersektionalität im deutschen
Wissenschaftssystem. Auch die Situation queerer Menschen als Beschäftigte im
Wissenschaftssystem wird hierbei betrachtet.
19. Inwiefern werden nach der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes
(SBGG) Arbeitgeber besonders für die Belange von trans- und
intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen sensibilisiert?
Das BMFSFJ hat auf seiner Internetseite Fragen und Antworten zur
Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht und beantwortet
regelmäßig Einzeleinsendungen zur Thematik.
20. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur
Unterstützung von insbesondere transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen
während ihrer Transition im Arbeitsverhältnis?
Spezifische Unterstützung für Maßnahmen in privatrechtlichen
Arbeitsverhältnissen bestehen nicht.
21. Wann, und wie wird die Bundesregierung eine Studie zu den
Lebenslagen queerer Menschen beauftragen, die auch die soziale Situation (wie
z. B. Arbeitsverhältnisse) queerer Menschen berücksichtigt?
Es wird auf die in der Antwort zu Frage 18 genannten Vorhaben verwiesen.
Sowohl die dort genannte „Bestandsaufnahme von Maßnahmen gegen
Queerfeindlichkeit in Deutschland und von Forschung zu ihren Wirkungen“ als auch
die Expertise zu sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt in der
Wissenschaft nimmt auch die soziale Situation u. a. queerer Menschen in
Arbeitsverhältnissen im Wissenschaftssystem in den Blick.
22. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur Einführung
und Weiterentwicklung von Diversity-Management in der
Privatwirtschaft?
Seit 2002 fördert das BMAS im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit
(INQA) gute Arbeit für Beschäftigte, Unternehmen und Verwaltungen. Mit der
Förderrichtlinie „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-
Experimentierräume“ unterstützt das BMAS innovative Vorhaben zur Stärkung der
Arbeitsqualität, Organisationskultur und einer zukunftsgerechten Gestaltung
der Arbeitswelt. Im Dezember 2024 plant INQA, einen neuen Förderaufruf zu
veröffentlichen mit dem Titel „Mit mehr Vielfalt zu einer erfolgreichen
Fachkräftesicherung in kleinen und mittleren Unternehmen“. Dabei wird sich auf
die INQA-Themensäule „Diversity“ konzentriert.
Ziel ist es, die Personalpolitik von Unternehmen so auszurichten, dass eine
vielfältigere Belegschaft zur Sicherung von Fachkräften und zur Förderung von
Innovation beiträgt. Besonders im Fokus stehen zwei Gruppen: Mitarbeitende
mit Migrationshintergrund und ältere Beschäftigte. Dennoch können Projekte
* Lipinsky, Anke (2024). Expertise zu sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt in der Wissenschaft unter besonderer Berücksichtigung von Vielfalt und
Intersektionalität. (CEWS/publik, 32). Köln: GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften.
https://doi.org/10.21241/ssoar.97554
zu allen Aspekten von Vielfalt gefördert werden. Der Aufruf erfolgt unter dem
Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
23. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die Mitbestimmung von
Betriebsräten beim Einsatz für queere Menschen und dem allgemeinen
Kampf gegen Diskriminierung zu stärken?
a) Wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan?
b) Wenn nein, warum nicht?
28. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die Durchsetzungskraft von
Betriebsräten oder in Betrieben vertretenen Gewerkschaften bei Verstößen
von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gegen Vorschriften, die sich aus
§ 17 Absatz 2 AGG ergeben beispielsweise durch eine Erhöhung des
Zwangsgeldes in § 23 Absatz 3 BetrVG zu stärken?
a) Wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 23 bis 23b und 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Betriebsräte verfügen bereits nach geltendem Recht über effektive Rechte und
Mittel, um sich für Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und
Nichtdiskriminierung einzusetzen. Ganz grundsätzlich bestimmt § 75 Absatz 1 BetrVG, dass
jede Benachteiligung auch wegen des Geschlechts oder der sexuellen Identität
zu unterbleiben hat. Damit werden die Diskriminierungsverbote für den
Betriebsrat im Rahmen seiner Überwachungsfunktion unmittelbar verbindlich und
sind bei der Ausübung der Mitbestimmungsrechte immer zu beachten. Die
gesetzlichen Mittel des Betriebsrats zur Durchsetzung seiner Rechte erstrecken
sich somit auch auf diese Aspekte. Weitergehende gesetzliche Maßnahmen sind
nicht geplant.
24. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
binäre Geschlechtsformulierungen durch „alle Geschlechter“ zu ersetzen (au
r-blog.eu/reformvorschlag/#87_Mitbestimmungsrechte; bitte
begründen)?
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des DGB, im BetrVG
die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei Maßnahmen zur
Herstellung von Entgeltgleichheit zu stärken (bitte begründen)?
26. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des DGB, im BetrVG
die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei der Personalplanung
hinsichtlich der tatsächlichen Gleichstellung aller Geschlechter
unabhängig von der Unternehmensgröße zu stärken (bitte begründen)?
27. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des DGB, im BetrVG
die Soll-Vorschrift festzuschreiben, dass Unternehmen ab 100
Beschäftigten einen paritätisch auf alle Geschlechter bezogenen
Gleichstellungsausschuss gründen sollen?
Die Fragen 24 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswirkungen einer Ersetzung binärer Geschlechtsformulierungen
müssten für jede Norm gesondert betrachtet werden. Soweit
betriebsverfassungsrechtliche Regelungen das Gebot des Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes umsetzen, beziehen sie sich wie dieses verfassungsrechtliche Gebot auf
Männer und Frauen. Unabhängig hiervon ist der Betriebsrat aus § 75 Absatz 1
BetrVG verpflichtet, jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihres
Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität zu verhindern. Diese Verpflichtung gilt
auch im Stadium der Personalplanung, um aufkommende
Ungleichbehandlungen aller Geschlechter bereits dort zu verhindern, ungeachtet der Vorgabe, bei
der Personalplanung auch auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu
achten. Auch soweit dem Betriebsrat im Rahmen von Entgeltfragen
Mitbestimmungsspielräume eingeräumt sind, hat er diese immer unter Beachtung des
§ 75 Absatz 1 BetrVG auszufüllen. Die Errichtung eines Ausschusses zur
Aufgabenwahrnehmung von Gleichstellungsaufgaben ist bei Unternehmen mit
mehr als 100 Arbeitnehmern bereits nach aktueller Gesetzeslage möglich.
29. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Erweiterung
des Grundgesetzes in Artikel 3 Absatz 3 um die Merkmale sexuelle und
geschlechtliche Identität in den Deutschen Bundestag einbringen?
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass ein Verbot der Diskriminierung
wegen „sexueller Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 GG ergänzt werden soll. In
Anbetracht der aktuellen politischen Lage ist nicht mehr mit einer Umsetzung zu
rechnen. Für diese bedarf es der Zweidrittelmehrheit in Bundestag und
Bundesrat.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333