Deutscher Bundestag Drucksache 20/14181
20. Wahlperiode 09.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Clara Bünger,
Susanne Hennig-Wellsow und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13872 –
Nickelabbau in Indonesien durch deutsche Unternehmen und die Verantwortung
der Bundesregierung für soziale, ökologische und menschenrechtliche
Standards in der Wertschöpfungskette für E-Mobilität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Indonesien verfügt mit rund 21 Millionen Tonnen über die weltweit größten
Nickelvorkommen, wobei der Rohstoff in Deutschland bisher hauptsächlich
für Legierungen und bei der Stahlveredelung zur Anwendung kam. Global
steigt derweil die Nachfrage nach Nickel als unverzichtbare Komponente bei
der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für Elektroautos. Bis 2030 wird
der EU-weite Jahresbedarf an Nickel zur Produktion von Lithium-Ionen-
Batterien für die E-Mobilität auf 112 Kilotonnen prognostiziert, verglichen mit
lediglich 6 Kilotonnen im Jahr 2018 ein Mehrbedarf um das 18-fache.
Kritische Stimmen warnen vor den ökologischen und menschenrechtlichen
Auswirkungen der klimawandelbedingten Antriebswende in der
Automobilindustrie, die Folgen „am anderen Ende der Wertschöpfungskette sind verheerend“
(eineweltstadt.berlin/nickel-aus-indonesien-fuer-die-antriebswende-in-deutsch
land-2/).
Deutschland zählt zu den größten Entwicklungspartnern Indonesiens und
betrachtet das Land, besonders im Kontext des Sektors Energie für eine
sozialökologische Transformation, als strategisch bedeutsamen Partner. So spielt
Indonesien eine Schlüsselrolle für die deutsche Wirtschaft, insbesondere bei der
Sicherung von Rohstoffen wie Nickel, die für den Ausbau der deutschen
Elektro-Automobilindustrie unerlässlich sind. Die Bundesregierung hat sich im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
verpflichtet, „Partnerschaften auf Augenhöhe“ zu gestalten und entlang globaler
Wertschöpfungsketten soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards
zu gewährleisten und damit über eine Partnerschaft primär protektionistischer
Wirtschaftsinteressen hinauszugehen (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktue
lles/koalitionsvertrag-2021-1990800).
Dennoch werfen nach Ansicht der Fragesteller Berichte aus Indonesien die
Frage auf, ob und in welchem Umfang Umwelt- und Sozialstandards im
dortigen Nickelabbau ganzheitlich eingehalten und in welchem Maße die
Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen entlang dieser Lieferketten tatsächlich
umgesetzt werden. Berichten zufolge sind die aktuellen Auswirkungen des
Nickelabbaus vor Ort erheblich. Insbesondere Umweltverschmutzungen, weit-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 9. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
reichende Eingriffe in die Natur sowie unzureichende Arbeits- und
Sicherheitsstandards bedrohen die Lebensgrundlagen der lokalen Gemeinschaften
(
www.zdf.de/nachrichten/video/panorama-nickel-umweltverschmutzung-indo
nesien-100.html). Vor diesem Hintergrund gewinnt das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Sozial- und
Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten verpflichtet, besondere Bedeutung
(
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lieferkettengesetz-1872010).
In diesem Zusammenhang möchten die Fragesteller von der Bundesregierung
erfahren, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen,
dass die „Partnerschaft auf Augenhöhe“ mit Indonesien im Einklang mit dem
Ziel der Wahrung von Menschenrechten, Sozial- und Umweltstandards sowie
Arbeitsschutz beim Abbau, der Verarbeitung, Produktion und anschließender
Verwertung und Wiederverwendung von Nickel steht.
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr
2017 ergriffen, um die Erschließung, Förderung und Verarbeitung von
Nickel aus Indonesien sicherzustellen, zu befördern und zu begleiten,
sowohl gegenüber indonesischen Institutionen (staatlich,
zivilgesellschaftlich, gewerkschaftlich) als auch in Kooperation mit deutschen
Unternehmen (bitte tabellarisch nach Jahren, Fördermaßnahmen, Empfängern von
Fördermaßnahmen, beteiligten Akteuren, Ort, Kosten, Personaleinsatz,
Haushaltstitel auflisten)?
Deutsche Unternehmen kaufen die von ihnen benötigten Rohstoffe am
Weltmarkt ein. Explizite Förderprogramme für Unternehmen, die im indonesischen
Nickelabbau tätig sein wollen, gibt es nicht. Die Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung kamen mit Bezug auf den Nickelabbau in Indonesien im
Berichtszeitraum nicht zur Anwendung.
2. Welche Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung
(Ministerebene, Staatssekretärsebene, ministerielle
Abteilungsleitungsebene, Auslandsvertretungsebene, Entwicklungszusammenarbeitsebene
wie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Deutscher Entwicklungsdienst
(DED)) mit deutschen Unternehmen und ihren Vertreterinnen und
Vertretern, die an den Nickellieferketten in Indonesien direkt oder indirekt
beteiligt sind, hat es seit 2021 gegeben (bitte tabellarisch nach Datum, Ort,
Anlass, Namen und Funktion der Regierungsvertreter, Namen und
Funktion der Unternehmensvertreter, Gesprächsinhalten auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es aktuell keine deutschen
Unternehmen, die direkt am Abbau oder der Weiterverarbeitung von Nickel in
Indonesien beteiligt sind. Es ist auch nicht bekannt, ob Unternehmen indirekt an der
Lieferkette von Nickel aus Indonesien beteiligt sind, da die Unternehmen die
von ihnen benötigten Rohstoffe eigenständig einkaufen.
3. Wie überprüft und stellt die Bundesregierung konkret sicher, dass das im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP (S. 34) formulierte Ziel umgesetzt wird, dass deutsche
Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltsgesetz
entlang der Lieferkette von Nickel in und aus Indonesien auf Grundlage
fairer sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Standards eingehalten
wird (bitte tabellarisch nach Namen des Unternehmens,
Wirtschaftsbereich des Unternehmens, Land, Datum, Art der Verstoßmeldung, Ort des
überprüften oder nachgewiesenen Verstoßes, Art des Verstoßes,
ergriffener Sanktion bzw. Maßnahme mit Rechtsgrundlage, Abhilfemaßnahme
durch das Unternehmen, eingesetztem Personal je Vorgang, Kosten je
Vorgang auflisten)?
4. Liegt gegen ein deutsches Unternehmen, das entlang der
Wertschöpfungskette mit Nickel aus Indonesien tätig ist, eine Beschwerde gemäß
dem Lieferkettensorgfaltsgesetz vor (bitte tabellarisch nach Namen des
Unternehmens, Wirtschaftsbereich des Unternehmens, Land, Datum, Art
der Verstoßmeldung, Ort des überprüften oder nachgewiesenen
Verstoßes, Art des Verstoßes, ergriffener Sanktion bzw. Maßnahme mit
Rechtsgrundlage, Abhilfemaßnahme durch das Unternehmen, eingesetztem
Personal je Vorgang, Kosten je Vorgang auflisten)?
5. Welche Folgen hat es für deutsche Unternehmen bisher seit 2024
insgesamt gegeben, die die Standards aus dem Lieferkettensorgfaltsgesetz laut
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht
eingehalten haben bzw. gegen die eine Verstoßmeldung eingereicht wurde (bitte
tabellarisch nach Namen des Unternehmens, Wirtschaftsbereich des
Unternehmens, Land, Datum, Art der Verstoßmeldung, Ort des überprüften
oder nachgewiesenen Verstoßes, Art des Verstoßes, ergriffener Sanktion
bzw. Maßnahme mit Rechtsgrundlage, Abhilfemaßnahme durch das
Unternehmen, eingesetztem Personal je Vorgang, Kosten je Vorgang
auflisten)?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfassten Unternehmen
sind verpflichtet, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltsvorgaben
nicht nur im Inland, sondern auch in ihren globalen Lieferketten einzuhalten.
Stellt ein nach diesem Gesetz verpflichtetes Unternehmen ein
menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko im Sinne des LkSG im eigenen
Geschäftsbereich oder bei einem Zulieferer in der Lieferkette fest, hat es unverzüglich
angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese zu
verhindern, zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren. Die Umsetzung dieses
Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) kontrolliert. Kommt das BAFA im Rahmen der Kontrolle der
Einhaltung des LkSG zu dem Ergebnis, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes
eröffnet ist, so kann es nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber einem
sorgfaltspflichtenwidrig handelnden Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen
und bei Erfüllung eines entsprechenden Tatbestandes ein Bußgeld verhängen.
Dem BAFA ist keine Beschwerde bekannt, die sich auf den
Anwendungsbereich des LkSG bezieht und zugleich mit (potentiellen) Rechtsgutverletzungen
im Zusammenhang mit dem Abbau von Nickel in Indonesien verknüpft ist.
6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu registrierten
Projekten und Vorhaben deutscher Unternehmen bzw. der deutschen
Industrie zum Abbau und zur Weiterverarbeitung von Nickel in Indonesien vor
(bitte alle registrierten Projekte nach Namen und Art des Unternehmens,
Art und Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit, Dauer, Investitionsvolumen,
Rohstofffördermengen, Partnerfirmen auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu registrierten Projekten und
Vorhaben deutscher Unternehmen bzw. der deutschen Industrie zum Abbau und
zur Weiterverarbeitung von Nickel in Indonesien vor.
7. Welche Investitionsmaßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich
ungebundener Finanzkreditgarantien zum Nickelabbau in Indonesien seit
2017 durchgeführt, und inwiefern werden diese als Teil der deutschen
Rohstoffstrategie ausgewiesen?
Die Bundesregierung hat bislang keine Garantien für Ungebundene
Finanzkredite zur Absicherung von Finanzierungen des Nickelabbaus in Indonesien
übernommen.
8. Welche Investitionsmaßnahmen plant die Bundesregierung künftig
hinsichtlich ungebundener Finanzkreditgarantien zum Nickelabbau in
Indonesien, und inwiefern werden diese als Teil der deutschen
Rohstoffstrategie ausgewiesen?
Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) können auf
Nachfrage deutscher Rohstoffinteressenten übernommen werden. Aktuell liegen
keine Anträge oder Anfragen für Projekte zum Nickelabbau in Indonesien vor.
9. Wie definiert die Bundesregierung die Handelspartnerschaft im Zuge des
Nickelabbaus in Indonesien als Land des Globalen Südens als eine
„Partnerschaft auf Augenhöhe“ (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 126), und welche Maßnahmen werden
von der Bundesregierung konkret ergriffen, um diese faire Partnerschaft
mit Indonesien hinsichtlich einer proklamierten fairen Wertschöpfung
durch deutsche Unternehmen sicherzustellen?
Die Bundesregierung setzt sich für intensivere Handelsbeziehungen mit
Indonesien als wichtigem Partner im Indo-Pazifik ein. Ein wesentlicher Baustein,
um dieses Ziel zu erreichen, ist der Abschluss eines Freihandelsabkommens
zwischen der Europäischen Union und Indonesien. Ein solches Abkommen
würde es deutschen und europäischen Unternehmen ermöglichen, leichter vor
Ort tätig zu werden; auch würde es die Exportchancen für indonesische
Unternehmen in den EU-Binnenmarkt erhöhen. Zudem würde ein solches
Abkommen dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen deutschen und
europäischen Unternehmen mit indonesischen Unternehmen zu intensivieren, was
wiederum der indonesischen Wirtschaft zugutekäme. Ein weiteres Instrument
zur Förderung der deutsch-indonesischen Partnerschaft ist der im Jahr 2023
gegründete Gemeinsame Wirtschafts- und Investitionsausschuss zwischen
Deutschland und Indonesien. Dieser Ausschuss soll Kooperationsfelder
identifizieren und bestehende Hemmnisse reduzieren. Bei den Ausschuss-Sitzungen
sind auch Unternehmen beider Staaten anwesend. Der Ausschuss tagte im Mai
2024 in Berlin zum ersten Mal.
10. Inwiefern lässt sich das handelspolitische Ziel einer deutsch-
indonesischen „Partnerschaft auf Augenhöhe“ mit der in der im Dezember 2023
vom EU-Parlament beschlossenen Verordnung zu kritischen Rohstoffen
formulierten Forderung vereinbaren, 40 Prozent der Weiterverarbeitung
des Nickels nach Europa zu verlagern (siehe eineweltstadt.berlin/nickel-a
us-indonesien-fuer-die-antriebswende-in-deutschland-2/)?
Das Ziel des Critical Raw Materials Act, mindestens 40 Prozent der
Verarbeitung in der EU bis 2030 zu etablieren, ist nicht auf einzelne Stoffe
heruntergebrochen, sondern ein Gesamtziel für die geregelten strategischen Rohstoffe. Für
Nickel beträgt die EU-interne Verarbeitung bereits mehr als 40 Prozent. Der
EU-Bedarf liegt derzeit bei rund 250 000 Tonnen Nickel, 40 Prozent der
Weiterverarbeitung bis 2030 in der EU wären demnach rund 100 000 Tonnen. Vier
Unternehmen in Finnland, Zypern und Frankreich haben eine Gesamtkapazität
von bereits rund 120 000 Tonnen.
11. Ist die Bundesregierung bereit, die deutsche Rohstoffstrategie in
Indonesien für die deutsche Energiewende trotz durch den Nickelabbau
hervorgerufener sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Auswirkungen
weiterzuverfolgen, und wenn ja, inwieweit, und wie begründet sie diese
Entscheidung?
Die deutsche Rohstoffstrategie ist nicht auf ein bestimmtes Land bezogen.
Deswegen sind die Diversifizierung der Rohstofflieferländer und gleichzeitige
Reduzierung negativer Umwelt- und sozialer Auswirkungen generelle Ziele der
deutschen Strategie. Allerdings können Möglichkeiten der Einflussnahme
begrenzt sein, insbesondere, wenn europäische und deutsche Akteure im
Rohstoffsektor, wie im Nickelsektor in Indonesien, kaum Gewicht haben. In der
Kooperation werden Wege gesucht, gemeinsame Interessen umzusetzen. Ein
wichtiger Schwerpunkt der Kooperation mit Indonesien im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit ist der Waldschutz, auch in von Bergbau betroffenen
Gebieten.
12. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der Nickelbedarf der
deutschen Industrie (bitte nach Sektoren, Tonnen, Importmengen von
Nickel und Nickelprodukten seit 2017, Herkunftsland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den genauen Bedarfen der
deutschen Industrie nach Sektoren vor. Nickel wird in Deutschland vor allem
zur Herstellung von Nickellegierungen und Edelstahl sowie für den Einsatz in
der Gussindustrie, in Batterien und in der Galvanik benötigt. Die deutschen
Importe (siehe Anhang 1*, Tabellen 1 bis 3) erfolgen mengenmäßig vor allem in
der Kategorie Nickelmetall (Nickelgehalt im Produkt nahezu 100 Prozent)
sowie nachgeordnet in der Kategorie Ferronickel (Nickelgehalt deutlich unter
50 Prozent). Die deutschen Importe in den weiteren Kategorien sind
mengenmäßig unbedeutend, ihr Nickelgehalt ist überwiegend untergeordnet bis gering.
In den Kategorien Nickelchlorid, Nickelsulfat, Nickelmatte sowie Nickeloxide
und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie übersteigen die
deutschen Exporte die Importe.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14181 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
13. Welche konkreten Diversifizierungsstrategien verfolgt die
Bundesregierung, um den Bedarf an Nickel für die deutsche Energiewende zu
decken, insbesondere vor dem Hintergrund des Rückzugs von BASF aus
dem geplanten Nickel-Kobalt-Raffineriekomplex in Indonesien?
Über den Rohstoffbezug oder Investitionen in Wertschöpfungsketten
entscheiden die Unternehmen. Durch Angebotsengpässe, Handelsverzerrungen,
drastische Preisanstiege sowie politische Entwicklungen können die
Versorgungssituation und der Zugang zu bestimmten Rohstoffen für deutsche Unternehmen
erschwert werden. Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft durch
Kooperationen mit wichtigen rohstoffproduzierenden Ländern außerhalb Europas
z. B. auch mit Nickelproduzenten wie Australien, ebenso wie durch
Marktinformationen zu Rohstoffpotenzialen weltweit. Des Weiteren unterstützt die
Bundesregierung die deutsche Industrie beim Bezug von Rohstoffen und der
Diversifizierung von Bezugsquellen mit den „Garantien für Ungebundene
Finanzkredite“ (UFK-Garantien) des Bundes, durch welche Kreditgeber von
Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische
Kreditausfallrisiken abgesichert werden können. Daneben wird die Bundesregierung mit
dem Rohstofffonds Projekte unterstützen, die den langfristigen Bezug kritischer
Rohstoffe sichern sollen.
14. Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber ihrer kolonialen
Verantwortung (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP, S. 126) und dem Vorwurf indonesischer Partner, dass der
Nickelabbau in Indonesien neokoloniale Praktiken reproduziert (siehe
www.giz.de/en/downloads_els/giz-2024-DeutschlandstudieIndonesien-di
gitalversion-de.pdf)?
Die Vorwürfe aus Indonesien zum Thema Neokolonialismus beziehen sich
überwiegend auf die Maßnahmen der EU zum Thema Entwaldung (Verordnung
für entwaldungsfreie Produkte) und auf den CO2-Grenzausgleichsmechanismus
(Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Indonesien sieht beides als
Handelshemmnisse an, da beides den Zugang von Waren aus Indonesien auf
den EU-Markt erschwere. Die EU hat diese Maßnahmen indessen eingeführt,
um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur grünen Transformation zu leisten.
In Gesprächen mit der indonesischen Regierung wird dies auch so vermittelt.
15. Welche spezifischen Themen wurden im Rahmen der Hannover-Messe
bezüglich des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indonesien
laut Kenntnis der Bundesregierung diskutiert, insbesondere hinsichtlich
der Forderungen Indonesiens zu Sozial- und Umweltstandards, welche
Position vertritt die deutsche Bundesregierung in diesen Verhandlungen,
und welche Akteure stellen sich in diesem Zusammenhang laut Kenntnis
der Bundesregierung den indonesischen Forderungen entgegen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Gesprächen der EU mit
Indonesien am Rande der Hannover-Messe vor. Im Rahmen der Verhandlungen
über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien setzt sich die
Bundesregierung für ein umfassendes und ambitioniertes Abkommen ein,
welches auch Nachhaltigkeitsaspekte umfasst (neuer TSD-Ansatz der EU).
Akteure, die sich gegen Forderungen im Bereich Sozial- und Umweltstandards
einsetzen, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Vorwürfe
schwerwiegender Arbeitsrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der
Nickelproduktion in Indonesien (
www.woz.ch/2340/arbeitskaempfe-in-indonesien/
nickel-fuer-den-gruenen-kapitalismus/!48JRMMTZPHRM), und welche
Maßnahmen ergreifen die EU und Deutschland, um im Sinne einer „just
transition“ die soziale Gerechtigkeit entlang der
Nickelwertschöpfungskette in Indonesien zu fördern und die Einhaltung der ILO (International
Labour Organization)-Erklärung über soziale Gerechtigkeit von 2008 zu
gewährleisten (bitte tabellarisch nach konkreten Maßnahmen seit 2017
auflisten)?
Deutschland und die EU setzen sich weltweit, auch in Indonesien, für
menschenwürdige Arbeit im Sinne der ILO-Erklärung über soziale Gerechtigkeit
für eine faire Globalisierung von 2008 und einer „just transition“ ein. Zu den
Maßnahmen zählen etwa das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die
europäische Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten sowie eine
ambitionierte und nachhaltige Handelspolitik. In den Verhandlungen zu einem
Freihandelsabkommen der EU mit Indonesien setzt sich die Bundesregierung
für ein Nachhaltigkeitskapitel ein mit verbindlichen und effektiv
durchsetzbaren Standards etwa im Bereich der grundlegenden Rechte und Prinzipien bei
der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Kurzstudie der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), dass „die
Nickel-Produktion (…) allerdings Fragen zur Nachhaltigkeit des
Bergbaus in Indonesien auf(wirft)“ und dass „zu den Umweltbelastungen (…)
ein erheblicher Verlust von tropischem Regenwald und der erhöhte
Kohlendioxidausstoß in der Weiterverarbeitung durch den Einsatz von Kohle
(zählen)“ (
www.deutsche-rohstoffagentur.de/DE/Gemeinsames/Produkt
e/Downloads/Commodity_Top_News/Rohstoffwirtschaft/71_Nickel_Ind
onesien.pdf?__blob=publicationFile&v=4#:~:text=Indonesien%20ist%2
0ein%20bedeuten%2D%20des,im%20Januar%202014%20in%20Kraft),
und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen Erkenntnissen?
Die Bundesregierung arbeitet mit ihren indonesischen Partnern an
gemeinsamen Zielen zu mehr Nachhaltigkeit im Bergbausektor. In diesem Rahmen
fördert die Bundesregierung Programme zum Waldschutz und zur
Rekultivierung in Indonesien (u. a. im Rahmen der Schließung von Bergwerken in
Kalimantan), mit denen positive Auswirkungen auf Biodiversität und
Kohlenstoffspeicherung angestrebt werden. Ebenso unterstützt die Bundesregierung die
Etablierung globaler Standards, auch im Rohstoffsektor, die Anreize für CO2-
arme Lieferketten setzen, wie dies z. B. durch die EU-Batterieverordnung
angestrebt wird. Zudem wird die Problematik der Kohlenutzung im Nickelsektor
und mögliche Substituierung durch erneuerbare Energien auch im Rahmen der
2022 zwischen Indonesien und den G7-Mitgliedstaaten, EU, Dänemark und
Norwegen vereinbarten Just Energy Transition Partnership (JETP) thematisiert.
18. Liegen der Bundesregierung konkrete eigene Erkenntnisse über den
Zusammenhang von Entwaldung, CO2-Ausstoß und Nickelbergbau in
Indonesien vor, insbesondere auch auf den Inseln Halmahera und Obi, und
wenn ja, welche (bitte Umweltinformationen über Indonesien, in den
Nickelabbauregionen des Landes und die CO2-Intensität der
Nickelwirtschaft in Indonesien nennen)?
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat im Februar
2024 eine Kurzstudie mit dem Titel „Bedeutung Indonesiens für den globalen
Nickelmarkt“ veröffentlicht. Die Studie geht auch auf die Themen Entwaldung
ein und macht Angaben zum CO2-Ausstoß, der sich auf Indonesien als Ganzes
bezieht. Die Studie kann unter folgendem Link abgerufen werden:
www.bgr.bu
nd.de/DE/Gemeinsames/Produkte/Downloads/Commodity_Top_News/Rohstof
fwirtschaft/71_Nickel_Indonesien.pdf?__blob=publicationFile&v=4#:~:text=N
ach%20BGR%2DBerechnungen%20erreichte%20Indonesien,65%20%25%20d
es%20weltweiten%20Angebots%20erbringen.
Die GIZ-Studie „Nickel for the Energy Transition – A Developmental
Perspective“ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) aus dem Jahr 2022 beleuchtet die ökologischen und
sozialen Herausforderungen entlang der Nickel-Lieferkette in Indonesien, auch
auf den Inseln Halmahera und Obi. Diese Studie kann unter folgendem Link
abgerufen werden:
https://rue.bmz.de/resource/blob/152990/giz-nickelstudi
e.pdf
19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen der WWF-
Waldstudie (
www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Wald/
WWF-StudieExtracted-Forests.pdf), der zufolge Indonesien derzeit die
weltweit größte bergbaubedingte Entwaldungsrate aufweise und ein
hoher Anteil dieser Entwaldung neben dem Kohle- auch auf den
Nickelbergbau zurückzuführen sei, der zunehmend im tropischen, bisher
unberührten Regenwald, vor allem auf den Inseln Halmahera und Obi mit
Nickelabbau zurückzuführen sei, und welche konkreten Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen?
Die Bundesregierung unterstützt die ambitionierte und effektive EU-
Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) als notwendigen Beitrag zur
Reduktion globaler Entwaldung. Bisherige Maßnahmen im Bereich des illegalen
Holzhandels reichen nicht aus, um die Waldzerstörungen aufzuhalten. Mit der
EUDR schafft die EU ein deutliches Signal gegen die global voranschreitende
Zerstörung der Wälder. Zudem werden durch die EUDR Anreize für den
Übergang und Zugang zu nachhaltigen Lieferketten in allen Erzeugerländern
innerhalb und außerhalb der EU ermöglicht. Allgemein sind Gründe für Entwaldung
regional unterschiedlich und müssen in Zusammenarbeit mit Erzeugerländern
für relevante Produkte angegangen werden. Daher enthält die EUDR einen
Überprüfungsmechanismus, nachdem weitere Rohstoffe und Produkte in den
Geltungsbereich aufgenommen werden können. Die EU-Kommission hat mit
Indonesien eine Taskforce für die Umsetzung der EUDR gegründet, an der die
Bundesregierung aktiv mitwirkt.
20. Liegen der Bundesregierung Informationen bezüglich der Gespräche vor,
die im Rahmen der Hannover-Messe 2023 zwischen der indonesischen
Delegation und Vertretern von Volkswagen und BASF geführt wurden,
insbesondere im Hinblick auf geplante Investitionen und die geplante
Etablierung eines Ökosystems für Elektrofahrzeugbatterien in Indonesien
durch das VW-Tochterunternehmen PowerCo, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu möglichen Gesprächen der
indonesischen Regierung mit Vertretern von Volkswagen und BASF am Rande
der Hannover-Messe vor.
21. Welche spezifischen Investitionssummen sind der Bundesregierung
bezüglich der in Frage 18 genannten beteiligten Unternehmen bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu spezifischen
Investitionssummen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die genannten
Unternehmen noch keine Investitionen in Indonesien vorgenommen.
22. Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben von Volkswagen und
BASF zur Etablierung eines Ökosystems für Elektrofahrzeugbatterien in
Indonesien durch das VW-Tochterunternehmen PowerCo, und wenn ja,
in welcher Art und Weise (bitte tabellarisch alle Förderinstrumente,
Fördersummen, Haushaltstitel auflisten)?
Die Bundesregierung fördert derzeit keine Vorhaben von Volkswagen und
BASF zur Etablierung eines Ökosystems für Elektrofahrzeug-Batterien in
Indonesien.
23. Welche Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung
(Ministerebene, Staatssekretärsebene, ministerielle
Abteilungsleitungsebene, Auslandsvertretungsebene, Entwicklungszusammenarbeitsebene
wie KfW, GIZ, DED) mit deutschen Unternehmen und ihren
Vertreterinnen und Vertretern, die an der geplanten Etablierung eines Ökosystems
für Elektrofahrzeugbatterien in Indonesien direkt oder indirekt beteiligt
sind, hat es gegebenenfalls seit 2021 gegeben (bitte tabellarisch nach
Datum, Ort, Anlass, Namen und Funktion der Regierungsvertreter,
Namen und Funktion der Unternehmensvertreter, Gesprächsinhalten
auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es aktuell keine deutschen
Unternehmen, die direkt oder indirekt an einer Etablierung eines Ökosystems für
Elektrofahrzeug-Batterien in Indonesien beteiligt sind.
Anlage
Anlage zu Frage 12 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage – Nr. 20/13872 der Gruppe DIE LINKE. betreffend Nickelabbau in Indonesien durch
deutsche Unternehmen und die Verantwortung der Bundesregierung für soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards in der Wertschöpfungskette für
E-Mobilität
Übersicht zu Importmengen von Nickel und Nickelprodukten
Tab. 1: Deutsche Importe und Importmengen nach Kategorie seit 2017 (Quelle: BGR Datenbanken)
Kategorie HS-
Code
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Nickelerze/-
konzentrate
260400 2.554 2.945 4.046 4.764 1.994 1.242 1.761
Nickeloxide /-
hydroxide
282540 592 478 462 520 308 309 240
Nickelchloride 282735 526 549 387 404 551 618 678
Nickelsulfat 283324 6.512 3.753 4.405 4.499 4.619 4.570 3.948
Ferronickel 720260 10.764 8.115 6.187 11.350 12.377 10.452 13.052
Nickelmatte 750110 0 2 40 0 2 5 0
Nickeloxide und
andere
Zwischenerzeugnisse der
Nickelmetallurgie
750120 288 97 0 0 4 752 0
Nickel in Rohform
(Nickelmetall)
750210 65.185 63.245 59.607 50.168 56.014 59.270 49.060
Tab. 2: Deutsche Importe in der Kategorie HS 750210 (Nickelmetall) seit 2017. (Quelle: BGR Datenbanken)
DEU Importe/Exporte 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Gesamtimportmenge 65.185 63.245 59.607 50.168 56.014 59.270 49.060
Gesamtexporte 3.724 3.965 3.823 3.810 3.439 3.250 2.424
Nettoimporte 61.461 59.280 55.784 46.358 52.575 56.020 46.636
Importland und –menge (t)1 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Norwegen 7.373 7.777 8.387 6.239 7.095 7.357 14.212
Russische Föderation 30.300 31.704 31.326 22.240 23.965 24.699 9.919
Großbritannien 6.612 4.589 5.416 5.265 5.616 7.013 4.536
Australien 1.340 2.557 2.578 2.178 3.827 3.800 5.240
Frankreich 2.417
Finnland 2.984 3.732 2.098 2.220 2.052 875 2.047
Republik Südafrika 1.417 1.457 2.275
Anlage
Kanada 3.987 2.965 3.200 3.554 3.746 2.783 2.266
Niederlande 4.880 3.664 2.240 3.510 3.857 5.223 3.246
Luxemburg 1.939 1.211 1.896 858 1.596 1.289 1.024
China 851 643 704
Japan 1.538 1.034
Belgien 684
Madagaskar 638
Dominikanische Republik 1.898 1.330
Schweden 1.395 1.057 644
Neukaledonien 738
1Dargestellt sind nur Werte für Länder und Importmengen >1 % an der DEU Gesamtimportmenge des jeweiligen Jahres
Tab. 3: Deutsche Importe in der Kategorie HS 720260 (Ferronickel) seit 2017. (Quelle: BGR Datenbanken)
DEU Importe/Exporte 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Gesamtimportmenge 10.764 8.115 6.187 11.350 12.377 10.452 13.052
Gesamtexporte 140 381 198 60 162 169 1
Nettoimporte 10.624 7.734 5.989 11.290 12.215 10.283 13.051
Importland und -menge (t)1 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Niederlande 8.075 5.770 4.381 9.084 9.421 8.179 9.887
Neukaledonien 709 933
Belgien 140 677 552 672 507 382 830
Großbritannien 97 144 116
Brasilien 1.448 502 96 190
Luxemburg 144 370 99
Kasachstan 751 296 85 688
Slowakei 300
Schweden 501 1.746 121
Russische Föderation 553 476 605 604
Finnland 288
Kolumbien 459
Australien 168
Polen 140
1Dargestellt sind nur Werte für Länder und Importmengen >1 % an der DEU Gesamtimportmenge des jeweiligen Jahres
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ISSN 0722-8333