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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Einhundert Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Gesundheit
(insgesamt 100 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
21.01.2025
Antwortdauer
41 Tage
Aktualisiert
28.01.2025
ThemenGesundheit & Pflege
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1414211.12.2024
Einhundert Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Gesundheit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14142
20. Wahlperiode 11.12.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Einhundert Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Gesundheit
Am 8. Dezember 2021 wurde Dr. Karl Lauterbach zum Bundesminister für
Gesundheit ernannt. Seit diesem Zeitpunkt ist der Bundesgesundheitsminister
aufgrund vieler Aktivitäten und Äußerungen zum ständigen Gegenstand von
teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen geworden:
Noch im Dezember 2021 wurde von ihm begonnen, im großen Stil Impfstoffe
gegen das Coronavirus nachzubestellen. Des Weiteren entstanden im Frühjahr
2022 im Zusammenhang mit der willkürlichen Verkürzung des
Genesenenstatus Missverständnisse zwischen dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), ebenfalls in diesen Zeitraum fielen
direkte Interventionen des Bundesgesundheitsministers beim RKI hinsichtlich der
Corona-Risikoeinschätzung (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-
massnahmen-lauterbach-wieler-100.html). Zeitgleich warb der
Bundesgesundheitsminister mit Unterstützung des Bundeskanzlers Olaf Scholz für die
Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus. Bis zum
November 2024 scheint diesbezüglich allerdings ein Sinneswahl beim
Bundesgesundheitsminister eingesetzt zu haben, so bezeichnete er es in einer Talkshow
als im Nachhinein „richtig, dass die Impfpflicht abgelehnt wurde“. Gleichzeitig
räumte er ein, sein Ton sei in den damaligen Debatten des Deutschen
Bundestages „drüber“ und „nicht optimal“ gewesen (www.welt.de/vermischtes/article2
54577582/Hart-aber-Fair-Ganz-klar-die-richtige-Entscheidung-dass-die-Impfpf
licht-abgelehnt-wurde-bekennt-Lauterbach.html).
Als eines der ersten Vorhaben wurde im Frühjahr 2022 das GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz (GKV = gesetzliche Krankenversicherung)
zunächst vom Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach angekündigt, in
die Ressortabstimmung gegeben und kurz darauf wieder zurückgezogen. Der
Bundesgesundheitsminister distanzierte sich vom Referentenentwurf aus
seinem eigenen Haus und kündigte an, „rechtzeitig einen wohlüberlegten
Gesetzentwurf vor[zu]legen“ (www.pa-gesundheit.de/pag/22-04-opg-aktuell.html). In
dem Gesetz wurden u. a. Regelungen gestrichen, die für die Patienten eine
schnellere Terminvergabe zur Folge hatten.
Die Arbeitsweise der Hausleitung im BMG hat nach Ansicht der Fragesteller
auch dazu geführt, dass die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter im Haus
gestiegen ist. Dieser Fakt wurde im Herbst 2022 auch von der
Gleichstellungsbeauftragten vorgetragen, die zugleich bemängelte, die Hausleitung würde
nicht zeitnah auf Vorlagen reagieren, zugleich herrsche ein Umgangston vor,
den man früher als asozial beschrieben habe. Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach hatte zuvor in einer Personalversammlung erklärt, die
Arbeitsbelastung nehme ab, wenn die Arbeit in guter Qualität abgeliefert würde
(www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100086926/bericht-l
auterbachs-ministerium-im-dauerstress.html). Offenbar hält der Zustand der
Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern im BMG nach Presseberichten bis zum
heutigen Tage nicht nur an, sondern ist sogar noch gestiegen. Die
Arbeitsbelastung und der Kommunikationsstil der Hausleitung sind offenbar weiterhin
problematisch (www.bild.de/politik/inland/internes-papier-enthuellt-
miserablestimmung-im-lauterbach-ministerium-67487a90fc23cc2c0725ba7c).
Ebenfalls im Herbst 2022 erfolgt die Vergabe der Impfkampagne „Ich schütze
mich“ durch das BMG an die SPD-nahe Agentur BrinkertLück, die auch die
Wahlkämpfe der SPD in den Jahren 2021 und 2025 verantwortet. Die
Kampagne wurde an BrinkertLück vergeben, obwohl gleichzeitig ein Rahmenvertrag
mit der Agentur Scholz & Friends bestand und nachweislich keine Zustimmung
dieser Agentur zu einer Unterbeauftragung von BrinkertLück vorlag. Eine vom
BMG vorgetragene mündliche Beauftragung und die Einstufung der gesamten
Unterlagen als „VS-Vertraulich“ wurde im Nachgang vom
Bundesrechnungshof (BRH) massiv gerügt (www.kom.de/meinung/lauterbach-wegen-kampagne
nvergabe-unter-druck/).
Im Sommer 2023 wurde ein Hitzeschutzplan präsentiert, der in diesem Jahr
nochmals mit weiteren Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäuser versehen wurde. Nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach hätten die Maßnahmen bereits gewirkt, weil die Anzahl
der Hitzetoten von 4 500 im Jahr 2023 auf 3 200 im Jahr 2024 gesunken sei
(www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/karl-lauterbach-hitze-aktionsplan-fue
r-gefaehrlichen-sommer,UDhX3It).
Mit großer Hingabe vorangetrieben wurde die Legalisierung von
Genusscannabis, die im Frühjahr 2024 schließlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet
wurde. Da der Bedarf an Cannabis nach der Legalisierung stark anstieg, die
sog. Social Clubs aber erst später zugelassen wurden, ist nach Studien ein
illegaler Markt entstanden, der nach Auffassung von Fachleuten zu einem Schub
an Kriminalität, insbesondere in grenznahen Bereichen, geführt hat (www.zd
f.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/mocro-mafia-cannabis-niederlande-de
utschland-100.html).
Das vom Bundesrat im November 2023 im ersten Anlauf in den
Vermittlungsausschuss überwiesene Krankenhaustransparenzgesetz diente als rechtliche
Grundlage für den Bundes-Klinik-Atlas. Dieser Atlas, der am 17. Mai 2024
online ging, wurde bereits nach wenigen Wochen und heftiger Kritik einer
umfassenden Überarbeitung unterzogen, anstelle von 23 000 Diagnosen waren
vorerst noch 20 abrufbar (www.tagesschau.de/inland/klinikatlas-erneuert-10
0.html).
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde im
Deutschen Bundestag beschlossen, obwohl die vorher zugesagte
Auswirkungsanalyse vom BMG nur ausgewählten Abgeordneten der Regierungsfraktionen zur
Verfügung gestellt wurde (www.bibliomedmanager.de/news/auswirkungsanaly
se-tool-ist-schon-in-gebrauch).
Nachhaltige Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind
in der laufenden Legislaturperiode nicht vorgenommen worden. Die Beiträge
zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind unter dem
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach so stark gestiegen, wie unter keinem
seiner Vorgänger. Gleichzeitig behauptet der Bundesgesundheitsminister, er sei
der „preisgünstigste Gesundheitsminister für die Krankenkassen“ (www.bi l
d.de/politik/inland/karl-lauterbach-im-interview-deutschland-wird-hunderte-kli
niken-verlieren-670fc28bb3637d7cb5b6d0d1). Äußerungen des
Bundesgesundheitsministers, eine umfassende Finanzreform in der Pflege werde in dieser
Legislaturperiode nicht mehr zu leisten sein (www.rnd.de/politik/gesundheitsm
inister-karl-lauterbach-im-interview-ueber-finanzierung-der-pflege-und-steigen
de-Y4YWEVSRI5GMXDCQECWR3IFFXQ.html), wurden vom
Bundeskanzler im Nachgang zügig korrigiert (www.aerzteblatt.de/nachrichten/151808/Sch
olz-kuendigt-zuegige-Pflegereform-an). Seither hat auch
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach seine Ansicht hierzu „angepasst“ (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/lauterbach-pflegereform-100.html). Ein Konzept für
die nun doch angekündigte Pflegereform liegt allerdings immer noch nicht vor.
Im Frühjahr 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des
Medizinforschungsgesetzes (MFG) beschlossen, in dem Regelungen zu vertraulichen
Erstattungspreisen für Arzneimittel enthalten waren. Nach Presserecherchen scheinen
diese Regelungen offenbar auf Wunsch des Pharmaunternehmens Eli Lilly in
das Gesetz geschrieben worden zu sein, das seine Entscheidung, am Standort
Alzey ein Werk zu errichten, daran geknüpft haben soll. Im Vorfeld dieser
Entscheidung war nach Unterlagen, die das BMG nach einem IFG-Antrag (IFG =
Informationsfreiheitsgesetz) offenbarte, auch das Bundeskanzleramt involviert
(www.pharmazeutische-zeitung.de/geheime-preise-auf-druck-von-eli-lilly-1507
08/seite/3/?cHash=62cff1211d6bed486d630e643cb07f57). Es gab offenbar
mehrere Gespräche des CEO (Chief Executive Officer) des
Pharmaunternehmens Eli Lilly mit dem heutigen Bundesminister der Finanzen, auch im Beisein
des Bundeskanzlers (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12223).
Im Frühjahr 2024 hat das im Geschäftsbereich des BMG befindliche
Robert Koch-Institut (RKI) 900 000 Euro in Bargeld jeweils in Höhe von
5 Euro an 180 000 Bürgerinnen und Bürger verschickt, um diese zur Teilnahme
an der Studie „Gesundheit in Deutschland“ zu motivieren. Für die Teilnahme
an der Studie hat das RKI nochmals eine „Belohnung“ in Höhe von 10 Euro
angekündigt (www.wiwo.de/politik/deutschland/geld-per-post-warum-das-robe
rt-koch-institut-180-000-fuenf-euro-scheine-per-post-verschickt-/2971980
6.html).
Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vereinbarte Errichtung einer Bundesstiftung Unabhängige
Patientenberatung Deutschland (UPD) konnte erst mit Verzögerung an den Start gehen
(www.aerzteblatt.de/archiv/237687/UPD-Stiftung-Beratung-fruehestens-ab-de
m-zweiten-Quartal). Eine mehrmonatige Beratungslücke entstand, und im
Vorfeld wurde der gesamten Mitarbeiterschaft der ehemaligen UPD gekündigt,
obwohl der Bundesgesundheitsminister im Vorfeld eine „Überführung“ in die
Stiftung in Aussicht gestellt hatte (www.aerzteblatt.de/nachrichten/146159/Betr
iebsuebergang-UPD-Mitarbeiter-wehren-sich-gegen-Kuendigungen).
Neben der Errichtung der UPD-Stiftung versuchte sich die Bundesregierung
ebenfalls an der Errichtung eines Public-Health-Institutes, das zunächst unter
dem Namen BIPAM (Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der
Medizin), später unter der Bezeichnung BIÖG (Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit) firmieren sollte. Nach Zeitungsmeldungen haben sowohl die Dauer
wie auch die Art und Weise des Prozesses dazu geführt, dass in den betroffenen
Belegschaften des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) massive Unzufriedenheit angewachsen ist, es ist sogar davon die Rede,
dass beide Behörden in ihrer Arbeit „seit mehr als einem Jahr streckenweise
gelähmt“ sein sollen. Auch soll in einer BZgA-Dienstversammlung seitens der
Staatssekretärin im BMG Dr. Antje Draheim der Vorwurf des
unwissenschaftlichen Arbeitens erhoben worden sein (background.tagesspiegel.de/gesundheit-u
nd-e-health/briefing/eine-staerkung-die-es-zu-verkraften-gilt). Nachdem der
Prozess sich über Jahre hinzog, stoppte das parlamentarische Verfahren des
Errichtungsgesetzes nach dem Aus der Bundesregierung im November 2024.
Während im ersten Jahr von der Bundesregierung quasi keinerlei
Versorgungsoder Reformgesetze verabschiedet wurden, kündigte der
Bundesgesundheitsminister ab der zweiten Hälfte regelmäßig eine Vielzahl von Vorhaben an (www.a
erzteblatt.de/nachrichten/144410/Lauterbach-kuendigt-zahlreiche-Gesetzesiniti
ativen-an), von denen es viele allerdings nicht einmal in das Stadium eines
Referentenentwurfs geschafft haben, geschweige denn Kabinettreife erlangt
haben. Auch weitere Projekte aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung,
wie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln,
wurden bislang in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt. Gleichzeitig wird von
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach beklagt, das „Aus der Ampel“
sei gefährlich für Patienten (rp-online.de/politik/deutschland/karl-lauterbach-da
s-ampel-aus-ist-gefaehrlich-fuer-patienten_aid-121140909).
Nach Auffassung der Fragesteller ist zu beobachten, dass bei nahezu allen
Akteuren im deutschen Gesundheitswesen die Unzufriedenheit über die
Entscheidungen in der Gesundheitspolitik seit 2021 massiv gewachsen ist. Gleichzeitig
wird ein Mangel an konstruktiver und vertrauensvoller Kommunikation
beklagt, was – nicht nur nach Einschätzung der Fragesteller – zu einer
mangelnden Akzeptanz politischer Entscheidungen im Gesundheitswesen und zu einem
sinkenden Vertrauen in das Gesundheitssystem insgesamt geführt hat (www.aer
zteblatt.de/nachrichten/153176/Vertrauen-ins-Gesundheitssystem-sinkt).
Zum Ende der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist es
deshalb angebracht, auch von der Bundesregierung eine Einschätzung der
Arbeitsergebnisse des Bundesgesundheitsministers zu verlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der
Impfstoffnachbeschaffung durch Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
im Dezember 2021?
2. Wie viele der von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
nachträglich beschafften Impfdosen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung auch tatsächlich in Deutschland verimpft?
3. Wie viele der von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach im
Dezember 2021 nachbeschafften Impfdosen wurden im Nachgang
vernichtet?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die versuchte Einführung der
allgemeinen Impfpflicht im Frühjahr 2022, die u. a. vom Bundeskanzler und
vom Bundesgesundheitsminister vorangetrieben wurde?
5. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussagen
von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach vom November
2024, in denen er es nachträglich begrüßt, dass die allgemeine
Impfpflicht 2022 nicht vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde?
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Einführung einer
allgemeinen Impfpflicht im Jahr 2022 einen signifikanten Einfluss auf den
Pandemieverlauf in Deutschland gehabt hätte?
7. Erfolgte die Intervention von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl
Lauterbach beim RKI hinsichtlich der Corona-Risikoeinschätzung als
politische Weisung, wenn nein, in welcher Form erfolgte sie, und war
diese von der Fachaufsicht gedeckt?
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine anstehende
Ministerpräsidentenkonferenz eine taugliche Begründung für ein Festhalten an einer
Risikoeinschätzung ist, die der Einschätzung des RKI widersprach?
9. Welche genau sind die Aussagen von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, die nach seiner Einschätzung im Zusammenhang
mit der Corona-Pandemie „drüber“ und „nicht optimal“ gewesen sind
(bitte nach Aussagen und Bundestagsdebatten aufschlüsseln)?
10. Aus welchen Gründen wurde die Ressortabstimmung zum
Referentenentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Frühjahr 2022
gestoppt, und wer hat diese Entscheidung getroffen?
11. Erfolgte die Einleitung der nachträglich gestoppten Ressortabstimmung
mit Kenntnis oder sogar mit Billigung des Bundesgesundheitsministers?
12. Wie hat sich die Arbeitsbelastung im BMG nach den in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Einlassungen der
Gleichstellungsbeauftragten entwickelt?
13. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in dieser Legislaturperiode im
BMG (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
14. Ist der Bundesminister für Gesundheit weiterhin der Ansicht, dass für
die hohe Arbeitsbelastung im BMG zu Beginn der Legislaturperiode die
schlechte Qualität der Arbeit ursächlich war?
15. Wie bewertet die Bundesregierung entsprechende Aussagen des
Bundesministers für Gesundheit?
16. Wie haben sich die Rückmeldefristen der Mitglieder der Hausleitung des
BMG auf Vorlagen aus der Fachabteilung im Laufe der
Legislaturperiode entwickelt?
17. Welche Konsequenzen hat die Hausleitung des BMG aus den
Ausführungen der Gleichstellungsbeauftragten für ihren Umgangston und ihre
Arbeitsweise gezogen, und was wurde davon konkret umgesetzt?
18. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die aktuellen
Presseberichte, dass die Unzufriedenheit unter den Mitarbeitern noch
größer geworden sei?
19. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BRH, dass die Vergabe der
Impfkampagne „Ich schütze mich“ an die SPD-nahe Agentur Brinkert-
Lück gegen vergaberechtliche Vorschriften verstieß, und wenn nein,
warum nicht?
20. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Kritik des BRH
an der Vergabe der Impfkampagne „Ich schütze mich“ gezogen?
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits belastbare
Ergebnisse aus diesen Konsequenzen?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass durch die
stockende Errichtung der Bundesstiftung der UPD eine Beratungslücke von fast
einem halben Jahr für Patienten entstanden ist?
23. Wie viele ehemaligen Mitarbeiter der UPD wurden in die neu errichtete
Bundesstiftung übernommen?
24. Wie viele Kündigungsschutzklagen der ehemaligen Mitarbeiter der UPD
sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch anhängig?
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Anzahl von Psychosen nach der erfolgten Legalisierung von Cannabis?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die entstandene Möglichkeit, im
Internet mittels eines Privatrezeptes an Medizinalcannabis zu gelangen?
27. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
Legalisierung von Cannabis und dem Anstieg der Organisierten Kriminalität,
insbesondere der „Mocro-Mafia“ in Nordrhein-Westfalen (NRW), und
wenn nein, warum nicht?
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Mehrbelastung der
Justizbehörden in den Ländern durch die Regelungen im Cannabis-Gesetz?
29. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die gesunkene Anzahl
von Hitzetoten im Jahr 2024?
30. Wie viele Hitzetote konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die im Jahr 2023 vorgestellten Maßnahmen verhindert werden?
31. War der Start des Bundes-Klinik-Atlas am 17. Mai 2024 nach
Auffassung der Bundesregierung zwingend geboten, und wenn ja, warum?
32. Warum hat das BMG im Vorfeld Abstand von einem Probebetrieb des
Bundes-Klinik-Atlas genommen, und wer hat diese Entscheidung
getroffen?
33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
ungenaue oder missverständliche Darstellungen von Klinikleistungen im
Internet die Patientensicherheit gefährden können?
34. Wie viele Menschenleben konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
durch den Bundes-Klinik-Atlas seit seinem Start im Mai 2024 gerettet
werden?
35. Wann genau ist die Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform
Mitgliedern der regierungstragenden Fraktionen vorgestellt worden?
36. Um welche Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen handelt es
sich (bitte nach Namen und Fraktion aufschlüsseln)?
37. Aus welchem Grund wurde die Auswirkungsanalyse nicht allen
Mitgliedern des Gesundheitsausschusses gleichermaßen vorgestellt?
38. Wie bewertet die Bundesregierung das gewählte Vorgehen, die
Mitglieder des Gesundheitsausschusses in unterschiedlicher Art und Weise zu
informieren?
39. Warum bedurfte es einer Berichtsbitte der Fraktion der CDU/CSU, um
die Auswirkungsanalyse den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses
des Deutschen Bundestages zumindest mündlich vorzustellen?
40. Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise wäre die
Auswirkungsanalyse den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des
Deutschen Bundestages vorgestellt worden, hätte die Fraktion der CDU/CSU
keinen expliziten Bericht dazu für die Sitzung am 16. Oktober 2024
angefordert?
41. Warum haben bislang immer noch nicht alle Abgeordneten des
Deutschen Bundestages Zugang zur Auswirkungsanalyse?
42. Teilt die Bundesregierung die Annahme von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, dass die Krankenkassenbeiträge für das Jahr 2026
vorab nicht weiter erhöht werden müssen?
43. Wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?
44. Wenn nein, warum nicht?
45. Teilt die Bundesregierung die Aussage von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, er sei der „preisgünstigste Gesundheitsminister für
die Krankenkassen“?
46. Wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?
47. Wenn nein, wieso nicht?
48. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach aus dem Mai 2024, eine umfassende
Finanzreform der Pflegeversicherung werde in dieser Legislaturperiode
wahrscheinlich nicht mehr zu leisten sein?
49. Welche Fakten haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt,
dass Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach keine zwei Monate
später eine Finanzreform der Pflegeversicherung angekündigt hat?
50. Wie weit waren die Arbeiten zur Pflegereform zum Zeitpunkt des
Scheiterns der Bundesregierung fortgeschritten, und wann wäre mit einer
Verabschiedung zu rechnen gewesen?
51. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass derartig
widersprüchliche Aussagen eines Ressortchefs dazu geeignet sind, das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in politisches Handeln zu
untergraben?
52. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Gesprächen zwischen
dem damaligen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Jörg
Kukies und dem CEO von Eli Lilly über die Möglichkeit der
gesetzlichen Regelung von vertraulichen Erstattungspreisen gesprochen?
53. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden aus diesen Gesprächen
gezogen, und gab es diesbezüglich einen Austausch zwischen dem
Bundeskanzleramt und dem BMG?
54. Inwieweit war Bundeskanzler Olaf Scholz in diese Gespräche
eingebunden?
55. Warum hat das BMG sich, trotz vorheriger Warnungen aus der
Fachabteilung, dafür entschieden, die Regelung zu den vertraulichen
Erstattungspreisen für Arzneimittel in das MFG aufzunehmen?
56. Wie bewertet die Bundesregierung den Versand von Bargeld als Anreiz,
um Teilnehmer für die RKI-Studie „Gesundheit in Deutschland“ zu
gewinnen?
57. Wurden die veranschlagten 1,2 Mio. Euro für die Langzeitstudie
komplett ausgegeben?
58. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung signifikant höhere
Rückmeldequoten als bei solchen Studien, bei denen kein Geld als Anreiz
verschickt wurde?
59. Bei wie vielen Studien von Bundesministerien oder nachgeordneten
Behörden wurde dieses Anreizsystem nach Kenntnis der Bundesregierung
noch verwendet?
60. Hat das RKI weitere Studien mit diesem Anreizsystem durchgeführt,
und wenn ja, welche?
61. Wenn nein, warum nicht?
62. Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Nutzung eines
solchen Anreizsystems mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Deutschen Post AG vereinbaren, nach denen ein Geldversand mit einem
normalen Brief ausgeschlossen wird?
63. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Krankmeldungen in den dem BMG nachgeordneten Behörden RKI und BZgA seit
2021 entwickelt (bitte nach Behörde und Monaten aufschlüsseln)?
64. Wie verhalten sich die Krankmeldungen in den in Frage 63 genannten
Behörden zu den Krankmeldungen im übrigen nachgeordneten Bereich
wie etwa dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) oder dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI)?
65. Wie bewertet die Bundesregierung Presseberichte, nach denen sowohl
das RKI als auch die BZgA durch die geplanten Umstrukturierungen
„seit mehr als einem Jahr in ihrer Arbeit streckenweise gelähmt“ sein
sollen?
66. Trifft es zu, dass die Staatssekretärin im BMG, Dr. Antja Draheim, bei
einer Dienstversammlung der BZgA den Vorwurf erhoben hat, die
Behörde arbeite nicht wissenschaftlich?
67. Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Aussagen?
68. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung entsprechende
Presseberichte?
69. Warum hat das BMG keine Regelungen zum sog.
Bürokratieentlastungsgesetz des Bundesministeriums für Justiz beigesteuert, und warum
wurde bis heute kein eigenes Gesetz zur Bürokratieentlastung vorgestellt?
70. Wie hat sich die Bürokratiebelastung nach Kenntnis der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode im Gesundheitswesen z. B. anhand der
Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelt, und wie
hoch waren die vorgenommenen Belastungen und die vorgenommenen
Entlastungen insgesamt?
71. Wie hoch ist der kumulierte Erfüllungsaufwand aller in dieser Legislatur
verabschiedeten Gesetze (bitte nach Erfüllungsaufwand für Bürger,
Wirtschaft und Verwaltung differenzieren)?
72. Wie bewertet die Bundesregierung, dass es bis Ende November 2024
gedauert hat, bis ein Gesetzentwurf zum Suizidpräventionsgesetz vorgelegt
worden ist?
73. Was waren die Gründe für diese Verzögerungen?
74. Wie bewertet die Bundesregierung, dass es bis Dezember 2024 gedauert
hat, den bereits für Ende 2022 angekündigten „Aktionsplan für ein
diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ vorzulegen?
75. Was waren die Gründe für diese Verzögerung?
76. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bisher entgegen der Kritik der
Fachverbände für Menschen mit Behinderungen Betroffene nicht
umfassend an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene, wie z. B. am Triage-
Gesetzgebungsprozess, beteiligt wurden?
77. Welche (Förder-)Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Bewusstseinsbildung bei Gesundheits- und Pflegeberufen für die
Belange von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit kognitiven
Beeinträchtigungen, zu erhöhen?
78. Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf bei der
bundeseinheitlichen Richtlinie zur Barrierefreiheit von Arztpraxen, wenn ja, welchen,
und wenn nein, warum nicht?
79. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Gesetz zur
Physiotherapieberufereform vorgelegt worden ist?
80. Was waren die Gründe dafür?
81. Welchen letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Bundesregierung?
82. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf
zum Gesundheitssicherstellungsgesetz vorgelegt worden ist?
83. Was waren die Gründe dafür?
84. Welchen letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Bundesregierung?
85. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf für
ein Patientenrechtegesetz vorgelegt worden ist?
86. Was waren die Gründe dafür?
87. Welchen letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Bundesregierung?
88. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf für
ein Gesetz zur Stärkung medizinischer Register vorgelegt worden ist?
89. Was waren die Gründe dafür, und welchen letzten Stand hatte das
Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns der Bundesregierung?
90. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf für
ein Versorgungsgesetz II vorgelegt worden ist?
91. Was waren die Gründe dafür, und welchen letzten Stand hatte das
Vorhaben vor dem Scheitern der Bundesregierung?
92. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch keine
Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte vorgelegt worden ist?
93. Was waren die Gründe dafür, und welchen letzten Stand hatte das
Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns der Bundesregierung?
94. Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende Umsetzung der 2. Säule
zur Cannabislegalisierung?
95. Was waren die Gründe für die fehlende Umsetzung, und welchen letzten
Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns der
Bundesregierung?
96. Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende Umsetzung der
Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, versicherungsfremde Leistungen
künftig aus Steuermitteln finanzieren zu wollen, und in welchem Gesetz
hätte die Bundesregierung diese Ankündigung umsetzen wollen?
97. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des Bundesministers
für Gesundheit, dass das „Aus der Ampel“ eine Gefahr für die
Patientinnen und Patienten darstellen würde?
98. Das Ausbleiben welcher Gesetze würde nach Auffassung der
Bundesregierung die größte Patientengefährdung nach sich ziehen (bitte nach
Gesetzen und Schwere der Gefährdung aufschlüsseln)?
99. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass angesichts dieser
Gefährdungslage die entsprechenden Vorhaben erst so spät begonnen
wurden, dass sie nun nicht mehr abgeschlossen werden können?
100. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine andere
Prioritätensetzung innerhalb der Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode die
Patientengefährdung gegebenenfalls verringert hätte?
Berlin, den 10. Dezember 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1464921.01.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14142 - Einhundert Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Gesundheit
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14649
20. Wahlperiode 21.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14142 –
Einhundert Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Gesundheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 8. Dezember 2021 wurde Dr. Karl Lauterbach zum Bundesminister für
Gesundheit ernannt. Seit diesem Zeitpunkt ist der Bundesgesundheitsminister
aufgrund vieler Aktivitäten und Äußerungen zum ständigen Gegenstand von
teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen geworden:
Noch im Dezember 2021 wurde von ihm begonnen, im großen Stil Impfstoffe
gegen das Coronavirus nachzubestellen. Des Weiteren entstanden im Frühjahr
2022 im Zusammenhang mit der willkürlichen Verkürzung des
Genesenenstatus Missverständnisse zwischen dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), ebenfalls in diesen Zeitraum
fielen direkte Interventionen des Bundesgesundheitsministers beim RKI
hinsichtlich der Corona-Risikoeinschätzung (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wd
r/corona-massnahmen-lauterbach-wieler-100.html). Zeitgleich warb der
Bundesgesundheitsminister mit Unterstützung des Bundeskanzlers Olaf Scholz für
die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus. Bis zum
November 2024 scheint diesbezüglich allerdings ein Sinneswahl beim
Bundesgesundheitsminister eingesetzt zu haben, so bezeichnete er es in einer
Talkshow als im Nachhinein „richtig, dass die Impfpflicht abgelehnt wurde“.
Gleichzeitig räumte er ein, sein Ton sei in den damaligen Debatten des
Deutschen Bundestages „drüber“ und „nicht optimal“ gewesen (www.welt.de/verm
ischtes/article254577582/Hart-aber-Fair-Ganz-klar-die-richtige-
Entscheidungdass-die-Impfpflicht-abgelehnt-wurde-bekennt-Lauterbach.html).
Als eines der ersten Vorhaben wurde im Frühjahr 2022 das GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) zunächst vom
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach angekündigt, in die
Ressortabstimmung gegeben und kurz darauf wieder zurückgezogen. Der
Bundesgesundheitsminister distanzierte sich vom Referentenentwurf aus seinem
eigenen Haus und kündigte an, „rechtzeitig einen wohlüberlegten Gesetzentwurf
vor[zu]legen“ (www.pa-gesundheit.de/pag/22-04-opg-aktuell.html). In dem
Gesetz wurden u. a. Regelungen gestrichen, die für die Patienten eine
schnellere Terminvergabe zur Folge hatten.
Die Arbeitsweise der Hausleitung im BMG hat nach Ansicht der Fragesteller
auch dazu geführt, dass die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter im Haus
gestiegen ist. Dieser Fakt wurde im Herbst 2022 auch von der
Gleichstellungsbeauftragten vorgetragen, die zugleich bemängelte, die Hausleitung würde
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 20. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nicht zeitnah auf Vorlagen reagieren, zugleich herrsche ein Umgangston vor,
den man früher als asozial beschrieben habe. Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach hatte zuvor in einer Personalversammlung erklärt, die
Arbeitsbelastung nehme ab, wenn die Arbeit in guter Qualität abgeliefert würde
(www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100086926/berich
t-lauterbachs-ministerium-im-dauerstress.html). Offenbar hält der Zustand der
Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern im BMG nach Presseberichten bis zum
heutigen Tage nicht nur an, sondern ist sogar noch gestiegen. Die
Arbeitsbelastung und der Kommunikationsstil der Hausleitung sind offenbar weiterhin
problematisch (www.bild.de/politik/inland/internes-papier-enthuellt-miserabl
e-stimmung-im-lauterbach-ministerium-67487a90fc23cc2c0725ba7c).
Ebenfalls im Herbst 2022 erfolgt die Vergabe der Impfkampagne „Ich schütze
mich“ durch das BMG an die SPD-nahe Agentur BrinkertLück, die auch die
Wahlkämpfe der SPD in den Jahren 2021 und 2025 verantwortet. Die
Kampagne wurde an BrinkertLück vergeben, obwohl gleichzeitig ein
Rahmenvertrag mit der Agentur Scholz & Friends bestand und nachweislich keine
Zustimmung dieser Agentur zu einer Unterbeauftragung von BrinkertLück
vorlag. Eine vom BMG vorgetragene mündliche Beauftragung und die
Einstufung der gesamten Unterlagen als „VS-Vertraulich“ wurde im Nachgang vom
Bundesrechnungshof (BRH) massiv gerügt (www.kom.de/meinung/lauterbac
h-wegen-kampagnenvergabe-unter-druck/).
Im Sommer 2023 wurde ein Hitzeschutzplan präsentiert, der in diesem Jahr
nochmals mit weiteren Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäuser versehen wurde. Nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach hätten die Maßnahmen bereits gewirkt, weil die Anzahl
der Hitzetoten von 4 500 im Jahr 2023 auf 3 200 im Jahr 2024 gesunken sei
(www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/karl-lauterbach-hitze-aktionsplan-fu
er-gefaehrlichen-sommer,UDhX3It).
Mit großer Hingabe vorangetrieben wurde die Legalisierung von
Genusscannabis, die im Frühjahr 2024 schließlich vom Deutschen Bundestag
verabschiedet wurde. Da der Bedarf an Cannabis nach der Legalisierung stark anstieg,
die sog. Social Clubs aber erst später zugelassen wurden, ist nach Studien ein
illegaler Markt entstanden, der nach Auffassung von Fachleuten zu einem
Schub an Kriminalität, insbesondere in grenznahen Bereichen, geführt hat
(www.zdf.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/mocro-mafia-cannabis-niede
rlande-deutschland-100.html).
Das vom Bundesrat im November 2023 im ersten Anlauf in den
Vermittlungsausschuss überwiesene Krankenhaustransparenzgesetz diente als rechtliche
Grundlage für den Bundes-Klinik-Atlas. Dieser Atlas, der am 17. Mai 2024
online ging, wurde bereits nach wenigen Wochen und heftiger Kritik einer
umfassenden Überarbeitung unterzogen, anstelle von 23 000 Diagnosen waren
vorerst noch 20 abrufbar (www.tagesschau.de/inland/klinikatlas-erneuert-10
0.html).
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde im
Deutschen Bundestag beschlossen, obwohl die vorher zugesagte
Auswirkungsanalyse vom BMG nur ausgewählten Abgeordneten der Regierungsfraktionen zur
Verfügung gestellt wurde (www.bibliomedmanager.de/news/auswirkungsanal
yse-tool-ist-schon-in-gebrauch).
Nachhaltige Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind
in der laufenden Legislaturperiode nicht vorgenommen worden. Die Beiträge
zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind unter dem
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach so stark gestiegen, wie unter keinem
seiner Vorgänger. Gleichzeitig behauptet der Bundesgesundheitsminister, er
sei der „preisgünstigste Gesundheitsminister für die Krankenkassen“ (www.bi
ld.de/politik/inland/karl-lauterbach-im-interview-deutschland-wird-hunderte-k
liniken-verlieren-670fc28bb3637d7cb5b6d0d1). Äußerungen des
Bundesgesundheitsministers, eine umfassende Finanzreform in der Pflege werde in
dieser Legislaturperiode nicht mehr zu leisten sein (www.rnd.de/politik/gesundhe
itsminister-karl-lauterbach-im-interview-ueber-finanzierung-der-pflege-und-st
eigende-Y4YWEVSRI5GMXDCQECWR3IFFXQ.html), wurden vom
Bundeskanzler im Nachgang zügig korrigiert (www.aerzteblatt.de/nachrichten/151
808/Scholz-kuendigt-zuegige-Pflegereform-an). Seither hat auch
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach seine Ansicht hierzu „angepasst“
(www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-pflegereform-100.html).
Ein Konzept für die nun doch angekündigte Pflegereform liegt allerdings
immer noch nicht vor.
Im Frühjahr 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des
Medizinforschungsgesetzes (MFG) beschlossen, in dem Regelungen zu vertraulichen
Erstattungspreisen für Arzneimittel enthalten waren. Nach Presserecherchen
scheinen diese Regelungen offenbar auf Wunsch des Pharmaunternehmens Eli
Lilly in das Gesetz geschrieben worden zu sein, das seine Entscheidung, am
Standort Alzey ein Werk zu errichten, daran geknüpft haben soll. Im Vorfeld
dieser Entscheidung war nach Unterlagen, die das BMG nach einem IFG-
Antrag (IFG = Informationsfreiheitsgesetz) offenbarte, auch das
Bundeskanzleramt involviert (www.pharmazeutische-zeitung.de/geheime-preise-auf-druck-v
on-eli-lilly-150708/seite/3/?cHash=62cff1211d6bed486d630e643cb07f57). Es
gab offenbar mehrere Gespräche des CEO (Chief Executive Officer) des
Pharmaunternehmens Eli Lilly mit dem heutigen Bundesminister der Finanzen,
auch im Beisein des Bundeskanzlers (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12223).
Im Frühjahr 2024 hat das im Geschäftsbereich des BMG befindliche
Robert Koch-Institut (RKI) 900 000 Euro in Bargeld jeweils in Höhe von
5 Euro an 180 000 Bürgerinnen und Bürger verschickt, um diese zur
Teilnahme an der Studie „Gesundheit in Deutschland“ zu motivieren. Für die
Teilnahme an der Studie hat das RKI nochmals eine „Belohnung“ in Höhe von
10 Euro angekündigt (www.wiwo.de/politik/deutschland/geld-per-post-waru
m-das-robert-koch-institut-180-000-fuenf-euro-scheine-per-post-verschickt-/2
9719806.html).
Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vereinbarte Errichtung einer Bundesstiftung Unabhängige
Patientenberatung Deutschland (UPD) konnte erst mit Verzögerung an den Start gehen
(www.aerzteblatt.de/archiv/237687/UPD-Stiftung-Beratung-fruehestens-ab-de
m-zweiten-Quartal). Eine mehrmonatige Beratungslücke entstand, und im
Vorfeld wurde der gesamten Mitarbeiterschaft der ehemaligen UPD
gekündigt, obwohl der Bundesgesundheitsminister im Vorfeld eine „Überführung“
in die Stiftung in Aussicht gestellt hatte (www.aerzteblatt.de/nachrichten/1461
59/Betriebsuebergang-UPD-Mitarbeiter-wehren-sich-gegen-Kuendigungen).
Neben der Errichtung der UPD-Stiftung versuchte sich die Bundesregierung
ebenfalls an der Errichtung eines Public-Health-Institutes, das zunächst unter
dem Namen BIPAM (Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der
Medizin), später unter der Bezeichnung BIÖG (Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit) firmieren sollte. Nach Zeitungsmeldungen haben sowohl die
Dauer wie auch die Art und Weise des Prozesses dazu geführt, dass in den
betroffenen Belegschaften des RKI und der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) massive Unzufriedenheit angewachsen ist, es ist
sogar davon die Rede, dass beide Behörden in ihrer Arbeit „seit mehr als einem
Jahr streckenweise gelähmt“ sein sollen. Auch soll in einer BZgA-
Dienstversammlung seitens der Staatssekretärin im BMG Dr. Antje Draheim der
Vorwurf des unwissenschaftlichen Arbeitens erhoben worden sein (background.ta
gesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/eine-staerkung-die-es-zu-verkr
aften-gilt). Nachdem der Prozess sich über Jahre hinzog, stoppte das
parlamentarische Verfahren des Errichtungsgesetzes nach dem Aus der
Bundesregierung im November 2024.
Während im ersten Jahr von der Bundesregierung quasi keinerlei
Versorgungs- oder Reformgesetze verabschiedet wurden, kündigte der
Bundesgesundheitsminister ab der zweiten Hälfte regelmäßig eine Vielzahl von
Vorhaben an (www.aerzteblatt.de/nachrichten/144410/Lauterbach-kuendigt-zahlreic
he-Gesetzesinitiativen-an), von denen es viele allerdings nicht einmal in das
Stadium eines Referentenentwurfs geschafft haben, geschweige denn
Kabinettreife erlangt haben. Auch weitere Projekte aus dem Koalitionsvertrag der
Bundesregierung, wie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus
Steuermitteln, wurden bislang in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt.
Gleichzeitig wird von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
beklagt, das „Aus der Ampel“ sei gefährlich für Patienten (rp-online.de/politik/d
eutschland/karl-lauterbach-das-ampel-aus-ist-gefaehrlich-fuer-patienten_aid-1
21140909).
Nach Auffassung der Fragesteller ist zu beobachten, dass bei nahezu allen
Akteuren im deutschen Gesundheitswesen die Unzufriedenheit über die
Entscheidungen in der Gesundheitspolitik seit 2021 massiv gewachsen ist. Gleichzeitig
wird ein Mangel an konstruktiver und vertrauensvoller Kommunikation
beklagt, was – nicht nur nach Einschätzung der Fragesteller – zu einer
mangelnden Akzeptanz politischer Entscheidungen im Gesundheitswesen und zu
einem sinkenden Vertrauen in das Gesundheitssystem insgesamt geführt hat
(www.aerzteblatt.de/nachrichten/153176/Vertrauen-ins-Gesundheitssystem-s
inkt).
Zum Ende der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist es
deshalb angebracht, auch von der Bundesregierung eine Einschätzung der
Arbeitsergebnisse des Bundesgesundheitsministers zu verlangen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
I. Die Ausgangsbedingungen für die Gesundheitspolitik und die notwendige
Erneuerung des Gesundheitssystems zu Beginn der Legislaturperiode waren
schwierig: Die COVID-19-Pandemie war noch nicht vorbei, ihre – nicht nur
finanziellen – Auswirkungen reichten über das Jahr 2022 hinaus. Die Pandemie
legte offen, wo die Defizite im Gesundheitswesen liegen. Diese Probleme sind
jahrelang gewachsen, u. a. auch, weil in wirtschaftlich guten Zeiten zur
Verfügung stehende finanzielle Mittel nicht für notwendige (Struktur-)Reformen
genutzt wurden.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022 veränderte die
internationale Sicherheitslage. Die mittelbaren und unmittelbaren
Konsequenzen reichen weit in alle Politikfelder hinein, auch in die Gesundheits- und
Pflegepolitik, mit den bekannten haushälterischen Zwängen, die eine Umsetzung
einiger koalitionsvertraglicher Vereinbarungen nicht zuließen.
Um das Gesundheitssystem auf aktuelle und kommende Herausforderungen gut
einzustellen, hat die Bundesregierung die notwendigen und überfälligen
Strukturreformen eingeleitet. Ziel der Bundesregierung ist in dieser
Legislaturperiode, die Versorgungssicherheit in Deutschland dauerhaft zu gewährleisten.
Im Mittelpunkt der Bestrebung der Bundesregierung steht das Versprechen,
dass es trotz des erheblichen Sanierungsbedarfes im Gesundheitssystem in
dieser Legislaturperiode keine Leistungseinschränkungen für die Patientinnen und
Patienten geben wird. Dieses Ziel ist von besonderer Bedeutung angesichts der
verschiedenen Krisen, die gleichzeitig im Alltag der Bürgerinnen und Bürger
präsent waren und sind. Denn insbesondere in diesen Krisenzeiten leisten die
Sozialsysteme ihren Beitrag dazu, Sicherheit für die Bevölkerung zu schaffen.
Die fehlende Digitalisierung, der Fachkräftemangel, eine veränderte
Leistungsnachfrage und die Finanzierung der Sozialsysteme vor dem Hintergrund des
medizinischen Fortschritts und einer alternden Gesellschaft sowie Fehlanreize
in der Vergütung von Gesundheitsleistungen werden unser Gesundheitswesen
weiter strukturell und finanziell herausfordern. Deshalb hat die
Bundesregierung die notwendigen Veränderungen eingeleitet und das Gesundheits- und
Pflegewesen mit folgenden Anpassungen umfassend sowie spürbar für alle
verbessert und erste, notwendige und umfassende Erneuerungsschritte auf den
Weg gebracht:
1. Finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV)
Grundlage für eine gute und sichere Versorgung sind eine finanziell stabile und
leistungsfähige GKV und SPV. Zu Beginn dieser Legislaturperiode wies die
GKV eine Finanzierungslücke von 17 Mrd. Euro auf. Mit dem GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1990) konnte dieses
historisch hohe Defizit geschlossen und die finanzielle Stabilität der GKV
gesichert werden. Vor dem Hintergrund extrem schwieriger finanzieller
Rahmenbedingungen durch die internationale Sicherheits- und Wirtschaftslage konnte die
finanzielle Absicherung der GKV durch die Verteilung der Lasten auf
verschiedene Schultern – erhöhte Steuerzuschüsse des Bundes, moderate
Beitragsanstiege sowie ebenso moderate Begrenzungen der Gewinnzuwächse bei
Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und der Pharmabranche – und vor allem ohne
Leistungskürzungen für die Versicherten erreicht werden. Gleichzeitig hat die
Bundesregierung mit diesem Gesetz erste Strukturreformen im
Gesundheitswesen angelegt: etwa durch Maßnahmen zur Begrenzung von Arzneimittelpreisen
oder durch die Einführung von Vergütungsanreizen für schnellere ärztliche
Behandlungstermine.
Um bestehende Leistungsansprüche in der SPV und Leistungsverbesserungen
abzusichern, wurde der reguläre Beitragssatz zur SPV zunächst mit dem
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vom 19. Juni 2023
(BGBl. 2023 I Nr. 155) zum 1. Juli 2023 und zuletzt mit der Pflege-
Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV 2025) vom 20. Dezember 2024
(BGBl. 2024 I Nr. 446) zum 1. Januar 2025 moderat angehoben.
2. Stärkung der Strukturen, der Behandlungsqualität und der
Versorgungssicherheit
Die Strukturen im deutschen Gesundheitswesen waren für aktuelle und
kommende Herausforderungen bisher schlecht aufgestellt. Bestehende Defizite
wurden – nicht zuletzt durch die COVID-19-Pandemie – aufgedeckt. Deutschland
investiert im europäischen Vergleich erhebliche finanzielle Mittel in das
Gesundheitssystem, wovon der überwiegende Teil aus Beitragsmitteln herrührt.
Dennoch liegen die Ergebnisse im internationalen Vergleich meist im
Mittelmaß und oft unter dem europäischen Durchschnitt. Aus diesem Grund hat die
Bundesregierung eine Reihe von Strukturreformen eingeleitet, um die
Behandlungsqualität und die Versorgungssicherheit zu verbessern. Gleichzeitig muss
die Effizienz im System wachsen, um zukünftig finanzierbar zu bleiben und
eine gute Versorgung gewährleisten zu können.
In einem ersten Schritt hat die Bundesregierung mit dem
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793)
kurzfristig Kinderstationen und Geburtshilfen finanziell gesichert. Die Finanzierung
der Hebammenversorgung wurde verbessert und die ambulante Behandlung
gefördert. Neben diesen „Sofort“-Maßnahmen wurde mit dem
Krankenhaustransparenzgesetz vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 105) die Grundlage für den
Bundes-Klinik-Atlas gelegt. Dieser gibt Patientinnen und Patienten
verständlich Auskunft über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die
Personalausstattung in den Krankenhäusern. Des Weiteren sind Regelungen zur
Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser, z. B. zur Einführung einer
frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen, enthalten, um die
finanzielle Stabilität der Krankenhäuser und so die Versorgungsstrukturen
langfristig zu sichern.
Die Erneuerung der Krankenhauslandschaft gehört zu den wichtigsten und
zugleich komplexesten Reformvorhaben der letzten Jahre. Die Grundlage für eine
umfassende Krankenhausreform legte die Regierungskommission für eine
moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung mit einer Empfehlung
Ende des Jahres 2022. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
(KHVVG) vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) hat die
Bundesregierung die erforderlichen Strukturveränderungen im Krankenhaus für mehr
Qualität und Effizienz eingeleitet. Damit werden ökonomische Fehlanreize zur
Ausweitung von Krankenhausbehandlungen abgestellt und medizinisch
sinnvolle Behandlungen in den Vordergrund gerückt. Kleine, bedarfsnotwenige
Krankenhäuser erhalten eine Perspektive insbesondere in ländlichen und
strukturschwachen Regionen.
Um Versorgungssicherheit auch in anderen Bereichen zu gewährleisten,
wurden mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197) eine
Reihe von Maßnahmen ergriffen. So wurden für Kinderarzneimittel die
Preisregelungen bei Rabattverträgen gelockert und Festbeträge abgeschafft, um die
Verfügbarkeit dieser Arzneimittel zu verbessern. Weitere Regelungen, unter
anderem veränderte Bevorratungspflichten, Anpassungen bei Rabattverträgen und
preisliche Anreize, stärken ebenfalls die Versorgungssicherheit für wichtige
Arzneimittel, darunter auch Antibiotika. Erstmals wurden Anreize dafür
gesetzt, die Arzneimittelproduktion nach Deutschland und Europa zu verlagern.
Mit dem Medizinforschungsgesetz vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I
Nr. 324) hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den Forschungs-
und Produktionsstandort Deutschland zu sichern und aufzuwerten. Durch
Entbürokratisierung sowie Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren wird
die Forschung an und die Produktion von Arzneimitteln in Deutschland
gestärkt. Auch die einfachere Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung
trägt hierzu bei.
Auch in der SPV hat die Bundesregierung dringend notwendige Anpassungen
vorgenommen. Dazu zählen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und
ihre Angehörigen. So wurden die Eigenanteile der Pflegebedürftigen an den
Kosten für das Pflegeheim weiter begrenzt und zum anderen das Pflegegeld
und die Pflegesachleistungen erhöht. Mit dem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ hat
die Bundesregierung es ermöglicht, einfacher und flexibler
Verhinderungsoder Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Auch die Arbeitsbedingungen für
das Pflegepersonal wurden verbessert und die Digitalisierung in der
Langzeitpflege gestärkt.
3. Beschäftigte im Gesundheitswesen
Die notwendigen strukturellen Veränderungen zielen auch auf die Verbesserung
der Arbeitsbedingungen und Entlastungen für die im Gesundheitswesen tätigen
Menschen ab. Damit tragen sie dazu bei, der Fachkräfteproblematik zu
begegnen.
Zu Beginn der Legislaturperiode stand die Bewältigung der COVID-19-
Pandemie, die das gesundheitspolitische Handeln seit dem Jahr 2020 dominiert
hatte, im Vordergrund. Entsprechend wurde mit dem Pflegebonusgesetz vom
28. Juni 2022 (BGBl. I S. 938) die im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehene Anerkennung des
besonderen Einsatzes von Pflegekräften während der Pandemie umgesetzt. Dafür
stellte der Bund 1 Mrd. Euro bereit.
Um die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten im Krankenhaus zu verbessern
und diese zu entlasten, wurde durch das KHPflEG eine neue
Pflegepersonalbemessung in den Krankenhäusern („PPR 2.0“) vorgesehen. Durch diese soll
sichergestellt werden, dass ausreichend Pflegekräfte für die Betreuung der
Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Zudem wurden
Arbeitsbedingungen in Festanstellungen attraktiver gemacht und die Krankenhäuser erhalten
finanzielle Mittel, um Pflegepersonal besser zu vergüten und zusätzliche
Stellen zu schaffen.
Außerdem sind durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vom
12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) unter anderem die
Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht, vereinfacht und
beschleunigt worden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, mehr Pflegepersonal zu
gewinnen, zu halten und bedarfsgerecht einzusetzen, so dass auch künftig eine
qualitativ hochwertige Versorgung in allen Regionen flächendeckend
sichergestellt werden kann.
4. Ein modernes Gesundheitswesen
Durch eine umfassende Digitalisierung macht die Bundesregierung das
deutsche Gesundheitssystem nicht nur effizienter, sondern erhöht durch eine
verbesserte Kommunikation sowie Datenverfügbarkeit die Qualität der Behandlung
und Forschung. Zugleich helfen neue Technologien dabei, die Versorgung
sicherzustellen und Verfahren zu vereinfachen.
Das Digital-Gesetz (DigiG) vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 101)
vereinfacht den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen
und Patienten mit digitalen Lösungen. Zentraler Bestandteil ist die Einrichtung
der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie treibt den Austausch und die
Nutzung von Gesundheitsdaten voran und unterstützt gezielt die Versorgung.
Zudem wurde das E-Rezept weiterentwickelt und als verbindlicher Standard
eingerichtet. Digitale Gesundheitsanwendungen werden stärker in die
Behandlung eingebunden und die Erbringung telemedizinischer Leistungen verbessert.
Gesundheitsdaten haben ein großes Potenzial, das für die Forschung zur
Verbesserung der Versorgung nun gezielt und unter hohen Sicherheitsstandards
gehoben wird. Mit dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 102) werden weitere Voraussetzungen
für die Nutzung dieser Daten gelegt, zum Beispiel durch Schaffung einer
zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von
Gesundheitsdaten, die Einführung eines Forschungsgeheimnisses bei der Nutzung von
Gesundheitsdaten und die bessere Nutzbarmachung von Behandlungsdaten für
Forschungszwecke durch die Datenfreigabe aus der ePA. Kranken- und
Pflegekassen erhalten die Option, auf Basis von Abrechnungsdaten personalisierte
Hinweise an ihre Versicherten zu geben, wenn dies nachweislich dem
individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient.
Der Abbau von nicht notwendiger Bürokratie im Gesundheitswesen ist und war
für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen und ein zentrales Projekt
dieser Legislaturperiode.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat schon im Herbst 2023
Empfehlungen für den Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorgelegt (Empfehlungen
nach § 220 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V).
Zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau in allen Leistungsbereichen wurden im
Laufe dieser Legislaturperiode in diversen Einzelgesetzen des
Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt, wie beispielsweise im
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
(KHPflEG), im Digital-Gesetz (DigiG), im Pflegeunterstützungs- und -
entlastungsgesetz (PUEG) oder im Medizinforschungsgesetz.
II. Ein Teil der gestellten Fragen an die Bundesregierung bezieht sich darauf,
dass einige Vorhaben in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt oder
verzögert worden wären und fragt nach den Gründen. Die Bundesregierung weist
darauf hin, dass sich viele der genannten Vorhaben als Gesetzentwürfe der
Bundesregierung bereits im parlamentarischen Verfahren befinden und es sich bei
den Informationen zum konkreten Stand der Beratungen insoweit um bereits
veröffentlichte Informationen des Deutschen Bundestages handelt. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass durch eine fraktionsübergreifende
Zusammenarbeit die im parlamentarischen Verfahren befindlichen Vorhaben umgesetzt
werden könnten.
Im Übrigen wird auf die unter Teil I bereits erläuterte Vielzahl gleichzeitiger
Krisenbewältigungsmaßnahmen verwiesen, die vorrangige Lösungen erfordert
haben und das Erfordernis einer effizienten Nutzung der vorhandenen
Ressourcen im Gesundheitswesen als umso dringlicher erscheinen lassen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der
Impfstoffnachbeschaffung durch Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
im Dezember 2021?
2. Wie viele der von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
nachträglich beschafften Impfdosen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung auch tatsächlich in Deutschland verimpft?
3. Wie viele der von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach im
Dezember 2021 nachbeschafften Impfdosen wurden im Nachgang
vernichtet?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Zum bestmöglichen Schutz der Bevölkerung hat Deutschland bereits Mitte des
Jahres 2020 zusammen mit anderen Staaten Europas auf ein möglichst breites
Portfolio von verschiedenen Impfstoffarten und -entwicklungen gesetzt.
Die Europäische Kommission hat mit insgesamt acht Unternehmen mit
Unterstützung aller Mitgliedstaaten verhandelt und Verträge abgeschlossen. Die
Portfolio-Strategie mit Impfstoffkandidaten unterschiedlicher Technologien und
Unternehmen wurde gewählt, um die Chance eines erfolgreichen und frühzeitig
verfügbaren Impfstoffs zu erhöhen. Auch in der Rückschau war diese Portfolio-
Strategie der EU und ihrer Mitgliedstaaten sinnvoll, denn zum damaligen
Zeitpunkt war weltweit nicht abzusehen, welche Impfstoffe und welche
Technologien sich in der Entwicklung, Produktion, Wirksamkeit und Sicherheit
bewähren würden und ob und wie viele Auffrischimpfungen notwendig sein würden.
So wurden einige Impfstoff-Kandidaten deutlich verspätet (zum Beispiel
Impfstoffe der Unternehmen Novavax, Valneva, Sanofi) oder gar nicht (zum
Beispiel der Impfstoff des Unternehmens Curevac) zugelassen.
Im Winter 2021/2022 wurden durch die EU keine neuen
Impfstoffbeschaffungsverträge mit den Herstellern abgeschlossen. Die an den Bund im Winter
2021/2022 gelieferten Impfstoffdosen stammen aus den Verträgen, die die
Europäische Kommission mit den pharmazeutischen Unternehmen
abgeschlossen hat und die alle EU-Mitgliedstaaten zur Abnahme von Impfdosen
verpflichtete, sowie aus bilateralen Beschaffungen. Von den bilateral beschafften
8,4 Millionen Impfstoffdosen sind ca. 3,9 Millionen Impfstoffdosen auf Ebene
des Bundes verfallen und wurden fachgerecht vernichtet.
Die Inanspruchnahme der COVID-19-Impfung wurde während der COVID-19-
Pandemie intensiv überwacht. Im Rahmen der COVID-19-Impfsurveillance
wurden letztmalig am 9. Juli 2024 die Daten auf der Internetseite des Robert
Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Demnach wurden insgesamt seit der
Einführung des COVID-19-Impfstoffs am 27. Dezember 2020 bis zum Stand
4. Juli 2024 insgesamt ca. 197 Millionen COVID-19-Impfungen gemeldet.
Aktuelle Ergebnisse der KV-Impfsurveillance sowie weitere Informationen zur
Impfsurveillance des RKI sind im Internet veröffentlicht (www.rki.de/DE/Cont
ent/Infekt/Impfen/Impfstatus/kv-impfsurveillance/kvis_node.html).
4. Wie bewertet die Bundesregierung die versuchte Einführung der
allgemeinen Impfpflicht im Frühjahr 2022, die u. a. vom Bundeskanzler und
vom Bundesgesundheitsminister vorangetrieben wurde?
5. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Aussagen von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach vom
November 2024, in denen er es nachträglich begrüßt, dass die allgemeine
Impfpflicht 2022 nicht vom Deutschen Bundestag verabschiedet
wurde?
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Einführung einer
allgemeinen Impfpflicht im Jahr 2022 einen signifikanten Einfluss auf den
Pandemieverlauf in Deutschland gehabt hätte?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es sich bei der COVID-19-
Pandemie um eine Ausnahmesituation handelte, die von einem sich ständig
wandelnden wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnisstands und permanenten
Neuentwicklungen in Bezug auf medikamentöse und nicht-medikamentöse
Interventionen geprägt war. Eine Ex-post-Betrachtung und Einschätzung der
damaligen Lage verkennt den dynamischen und unvorhersehbaren
Entwicklungsverlauf. Es war und ist entscheidend, Aussagen und Einschätzungen auf Basis
neuer Erkenntnisse fortlaufend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen,
um angemessene Entscheidungen auf sich verändernde Bedingungen zu
gewährleisten. Nur durch kontinuierliche Überprüfung und Anpassung kann
politische Handlungsfähigkeit erhalten bleiben und die Effektivität von
Maßnahmen gewährleistet werden. Dies gilt auch für Überlegungen und Maßnahmen
im Kontext der Impfthematik.
7. Erfolgte die Intervention von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl
Lauterbach beim RKI hinsichtlich der Corona-Risikoeinschätzung als
politische Weisung, wenn nein, in welcher Form erfolgte sie, und war
diese von der Fachaufsicht gedeckt?
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine anstehende
Ministerpräsidentenkonferenz eine taugliche Begründung für ein Festhalten an
einer Risikoeinschätzung ist, die der Einschätzung des RKI
widersprach?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die rechtliche Stellung des RKI und seine Aufgaben auf den Gebieten der
Infektionskrankheiten und der nicht übertragbaren Krankheiten sind grundlegend
in § 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes
(BGA-Nachfolgegesetz) geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit übt
die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das RKI (§ 3 Absatz 1 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien) nach den hierfür geltenden
Regelungen aus.
Vor diesem Hintergrund hat Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
mit dem damaligen Präsidenten des RKI, Prof. Dr. Lothar Wieler, fachlich
erörtert und abgewogen, welche Risikoeinschätzung der damaligen
epidemiologischen Lage angemessen war sowie wann und welche Kommunikation hierzu
angebracht erschien. Hierbei galt es – basierend auf dem damaligen Stand des
Wissens – verschiedene Perspektiven und Datengrundlagen im Kontext
einzuordnen und abzuwägen.
9. Welche genau sind die Aussagen von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, die nach seiner Einschätzung im Zusammenhang
mit der Corona-Pandemie „drüber“ und „nicht optimal“ gewesen sind
(bitte nach Aussagen und Bundestagsdebatten aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen. Im Übrigen wird von
der Bundesregierung angemerkt, dass die Ausführungen des
Bundesgesundheitsministers Dr. Karl Lauterbach in den jeweiligen Formaten für sich stehen
und von der Bundesregierung grundsätzlich nicht kommentiert, interpretiert
oder bewertet werden.
10. Aus welchen Gründen wurde die Ressortabstimmung zum
Referentenentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Frühjahr 2022
gestoppt, und wer hat diese Entscheidung getroffen?
11. Erfolgte die Einleitung der nachträglich gestoppten Ressortabstimmung
mit Kenntnis oder sogar mit Billigung des
Bundesgesundheitsministers?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ressortabstimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen
Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz) wurde unter Einhaltung des Dienstweges eingeleitet und nach der in § 45
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehenen
Ressortabstimmung am 27. Juli 2022 im Kabinett beschlossen.
12. Wie hat sich die Arbeitsbelastung im BMG nach den in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Einlassungen der
Gleichstellungsbeauftragten entwickelt?
Im Hinblick auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten
Umstände haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für
Gesundheit Immenses geleistet, wodurch diverse Vorhaben zum Abschluss
gebracht werden konnten.
Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da der
Umfang der konkret bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anfallenden
Arbeit nicht systematisch erfasst bzw. überwacht wird.
13. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in dieser Legislaturperiode im
BMG (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
In dieser Legislaturperiode gab es im Bundesministerium für Gesundheit drei
Überlastungsanzeigen – zwei im Juli 2024 und eine im August 2024.
14. Ist der Bundesminister für Gesundheit weiterhin der Ansicht, dass für
die hohe Arbeitsbelastung im BMG zu Beginn der Legislaturperiode
die schlechte Qualität der Arbeit ursächlich war?
15. Wie bewertet die Bundesregierung entsprechende Aussagen des
Bundesministers für Gesundheit?
17. Welche Konsequenzen hat die Hausleitung des BMG aus den
Ausführungen der Gleichstellungsbeauftragten für ihren Umgangston und ihre
Arbeitsweise gezogen, und was wurde davon konkret umgesetzt?
18. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
aktuellen Presseberichte, dass die Unzufriedenheit unter den Mitarbeitern
noch größer geworden sei?
Die Fragen 14, 15, 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert keine nicht öffentlichen
ministeriumsinternen Veranstaltungen.
16. Wie haben sich die Rückmeldefristen der Mitglieder der Hausleitung
des BMG auf Vorlagen aus der Fachabteilung im Laufe der
Legislaturperiode entwickelt?
Im Bundesministerium für Gesundheit gelten keine allgemeinen, starr
festgelegten Rückmeldefristen der Leitung an die Fachabteilung. Der
Entscheidungszeitraum wird von der Fachabteilung und der Hausleitung auf das jeweilige
Vorhaben und dazu geführte Austauschformate (wie z. B. mündliche
Rücksprachen) angepasst. Die Hausleitung und die Fachabteilungen befinden sind in
einem engen, zeitnahen Austausch. Im Übrigen wird auf die diversen
umgesetzten Vorhaben in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
19. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BRH, dass die Vergabe der
Impfkampagne „Ich schütze mich“ an die SPD-nahe Agentur Brinkert-
Lück gegen vergaberechtliche Vorschriften verstieß, und wenn nein,
warum nicht?
20. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Kritik des BRH
an der Vergabe der Impfkampagne „Ich schütze mich“ gezogen?
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits belastbare
Ergebnisse aus diesen Konsequenzen?
Die Fragen 19 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass bei der Unterbeauftragung der
betreffenden Agentur für die „Ich schütze mich“-Kampagne die vergabe- und
vertragsrechtlichen Vorgaben erfüllt wurden. Mit Blick auf die Empfehlungen
des Bundesrechnungshofs hat das Bundesministerium für Gesundheit
Maßnahmen ergriffen, um Vergabeverfahren revisionssicher zu dokumentieren.
Unterbeauftragungen erfolgen nach einer Klarstellung in der Beschaffungsordnung
seither ausschließlich in schriftlicher Form und zwingend nach dem
sogenannten Vier-Augen-Prinzip. Diese Prozessverbesserungen werden seitdem bei allen
Vergabeverfahren erfolgreich angewendet.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass durch die
stockende Errichtung der Bundesstiftung der UPD eine Beratungslücke
von fast einem halben Jahr für Patienten entstanden ist?
Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wurde am
13. Dezember 2023 von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
als rechtsfähig anerkannt und hat zum 6. Mai 2024 ihre Beratungstätigkeit
wieder aufgenommen. Dass es in der Zwischenzeit übergangsweise
Einschränkungen in der Beratung gegeben hat, war dem Umstand geschuldet, dass die
Stiftung erst aufgebaut werden musste. Diese Einschränkungen gab es auch in der
Vergangenheit in Übergangsphasen der UPD. Mit der Verstetigung der UPD als
Stiftung wurde dafür Sorge getragen, dass dies in Zukunft nicht mehr
vorkommt.
23. Wie viele ehemaligen Mitarbeiter der UPD wurden in die neu errichtete
Bundesstiftung übernommen?
Nach Auskunft der Stiftung UPD beschäftigt sie derzeit von insgesamt 66
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 51 aus der ehemaligen UPD.
24. Wie viele Kündigungsschutzklagen der ehemaligen Mitarbeiter der
UPD sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch anhängig?
Nach Auskunft der Stiftung UPD sind noch neun Verfahren anhängig. Von den
Klageverfahren, in denen die Stiftung UPD nicht Streitpartei ist, hat die
Bundesregierung keine Kenntnis.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Anzahl von Psychosen nach der erfolgten Legalisierung von Cannabis?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die entstandene Möglichkeit, im
Internet mittels eines Privatrezeptes an Medizinalcannabis zu gelangen?
Für die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln, soweit diese nicht dem
Betäubungsmittelgesetz unterfallen, gelten mit Inkrafttreten des Medizinal-
Cannabisgesetzes (MedCanG) vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) die
gleichen Regelungen wie für die Verschreibung anderer, nicht-
betäubungsmittelhaltiger, aber verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Cannabis zu
medizinischen Zwecken bedarf einer ärztlichen Verschreibung und kann nur gegen
Vorlage der Verschreibung bei Apotheken bezogen werden (§ 3 Absatz 1 Satz 1
und Absatz 2 Satz 1 MedCanG).
Die ärztliche Behandlung, die auch die Verschreibung von Arzneimitteln
umfasst, hat grundsätzlich nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards
zu erfolgen, was eine sorgfältige Indikationsstellung voraussetzt. Der Vollzug
obliegt den zuständigen Behörden der Länder.
27. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
Legalisierung von Cannabis und dem Anstieg der Organisierten Kriminalität,
insbesondere der „Mocro-Mafia“ in Nordrhein-Westfalen (NRW), und
wenn nein, warum nicht?
Die gesetzlichen Änderungen im Rahmen der Legalisierung von Cannabis sind
erst seit wenigen Monaten in Kraft. Derzeit lassen sich noch keine
Feststellungen zu Auswirkungen auf die Organisierte Kriminalität treffen. Darüber hinaus
dürften die genannten Ereignisse in Nordrhein-Westfalen nicht auf die
Teillegalisierung von Cannabis zurückzuführen, sondern in davon unabhängigen
Konflikten zwischen rivalisierenden kriminellen Banden begründet sein.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Mehrbelastung der
Justizbehörden in den Ländern durch die Regelungen im Cannabis-Gesetz?
Die Bewertung der Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis bleibt
grundsätzlich der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vom 27. März 2024
(BGBl. 2024 I Nr. 109) vorbehalten. Bis zum 1. April 2026 soll unter
Beteiligung des Bundeskriminalamtes dem Bundesministerium für Gesundheit ein
Zwischenbericht vorgelegt werden. Ein umfassender Bericht über die
Ergebnisse der Evaluation soll dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. April
2028 vorgelegt werden.
Es ist zu erwarten, dass dem mit der Umsetzung der Amnestieregelung
(Artikel 316p des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuche) verbundenen
vorübergehenden Aufwand eine erhebliche und dauerhafte Entlastung von
Strafverfolgungsbehörden und Gerichten durch die Teillegalisierung
gegenüberstehen wird. Die neuen straffreien Besitzmengen liegen weit oberhalb der nach
alter Rechtslage in den Ländern angewandten Grenze für eine
Verfahrenseinstellung nach § 31a des Betäubungsmittelgesetzes, was zu einem deutlichen
Rückgang der Verfahrenszahlen im Bereich der leichten Massenkriminalität
führen dürfte.
29. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die gesunkene Anzahl
von Hitzetoten im Jahr 2024?
30. Wie viele Hitzetote konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die im Jahr 2023 vorgestellten Maßnahmen verhindert werden?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Innerhalb der letzten 20 Jahre hat sich die Häufigkeit und Dauer von
Hitzeperioden in Deutschland erhöht. Auf der Grundlage der Schätzungen des RKI
führten die extremen Hitzesommer im Jahr 2003 und 2018 in Deutschland jeweils
zu rund 9 000 Todesfällen. Auch in den Jahren 2006, 2015 und 2019 waren
jeweils rund 6 000 bis 7 500 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland zu
beklagen. Im Jahr 2024 wurden deutschlandweit rund 3 000 hitzebedingte Todesfälle
durch das RKI geschätzt.
Die mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ des Bundesministeriums für
Gesundheit ergriffenen und fortlaufend weiterentwickelten Maßnahmen zielen
darauf ab, hitzeassoziierte Todesfälle zu vermeiden und zu reduzieren sowie
Krankheitsverläufe abzumildern. Dabei beruht die Auswahl der Maßnahmen
auf dem Austausch mit rund 60 Expertinnen und Experten aus
Selbstverwaltung, Verbänden und Zivilgesellschaft sowie Bund, Ländern und Kommunen,
die im Rahmen verschiedener Hitzeschutzkonferenzen die fachliche Grundlage
für die Erarbeitung und Weiterentwicklung des Hitzeschutzplans gelegt haben.
Die Auswirkungen auf die hitzeassoziierte Morbidität und Mortalität in der
Bevölkerung sind abhängig von der Intensität der jährlichen Hitzeperioden. Da
diese teilweise erheblichen jährlichen Schwankungen unterliegt, ist eine
einfache kausale Korrelation bzw. eine belastbare Quantifizierung im Sinne der
Fragestellung nicht möglich.
31. War der Start des Bundes-Klinik-Atlas am 17. Mai 2024 nach
Auffassung der Bundesregierung zwingend geboten, und wenn ja, warum?
32. Warum hat das BMG im Vorfeld Abstand von einem Probebetrieb des
Bundes-Klinik-Atlas genommen, und wer hat diese Entscheidung
getroffen?
33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
ungenaue oder missverständliche Darstellungen von Klinikleistungen im
Internet die Patientensicherheit gefährden können?
34. Wie viele Menschenleben konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
durch den Bundes-Klinik-Atlas seit seinem Start im Mai 2024 gerettet
werden?
Die Fragen 31 bis 34 werden gemeinsam beantwortet.
In § 135d Absatz 1 Satz 1 SGB V ist eine Veröffentlichung des
Transparenzverzeichnisses – dem Bundes-Klinik-Atlas – ab dem 1. Mai 2024 vorgesehen.
Aufgrund des verzögerten Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens nach
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat waren
Datenübermittlungen und Dateneinbindung erst verspätet möglich, sodass der Bundes-
Klinik-Atlas erst am 17. Mai 2024 veröffentlicht werden konnte.
Ziel des Bundes-Klinik-Atlas ist, Patientinnen und Patienten dauerhaft in einer
einfachen und verständlichen Sprache barrierefrei darüber zu informieren,
welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Der
Bundes-Klinik-Atlas soll Patientinnen und Patienten damit befähigen, eine
selbstbestimmte Auswahlentscheidung für ihre stationäre Versorgung zu treffen und
stärkt im Interesse der Patientensicherheit nachhaltig die Versorgungsqualität.
Datengrundlage und Methodik des Bundes-Klinik-Atlas sind im Internet
veröffentlicht (https://bundes-klinik-atlas.de/datengrundlage/ bzw. https://bundes-k
linik-atlas.de/methodik/). Der Bundes-Klinik-Atlas befindet sich kontinuierlich
in der Weiterentwicklung und wird zukünftig um weitere Daten ergänzt
werden. Außerdem wird die Datengrundlage regelmäßig aktualisiert.
Inwieweit der Bundes-Klinik-Atlas die Versorgungsqualität durch die
Ermöglichung selbstbestimmter Auswahlentscheidungen von Patientinnen und
Patienten im Detail fördert, lässt sich noch nicht bewerten.
35. Wann genau ist die Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform
Mitgliedern der regierungstragenden Fraktionen vorgestellt worden?
36. Um welche Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen handelt es
sich (bitte nach Namen und Fraktion aufschlüsseln)?
37. Aus welchem Grund wurde die Auswirkungsanalyse nicht allen
Mitgliedern des Gesundheitsausschusses gleichermaßen vorgestellt?
38. Wie bewertet die Bundesregierung das gewählte Vorgehen, die
Mitglieder des Gesundheitsausschusses in unterschiedlicher Art und Weise zu
informieren?
39. Warum bedurfte es einer Berichtsbitte der Fraktion der CDU/CSU, um
die Auswirkungsanalyse den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses
des Deutschen Bundestages zumindest mündlich vorzustellen?
40. Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise wäre die
Auswirkungsanalyse den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des
Deutschen Bundestages vorgestellt worden, hätte die Fraktion der
CDU/CSU keinen expliziten Bericht dazu für die Sitzung am 16.
Oktober 2024 angefordert?
41. Warum haben bislang immer noch nicht alle Abgeordneten des
Deutschen Bundestages Zugang zur Auswirkungsanalyse?
Die Fragen 35 bis 41 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Länder hat das Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit
mit spezialisierten Softwareunternehmen ein digitales Tool zur
Planungsunterstützung und Folgenabschätzung der Krankenhausreform
(Folgenabschätzungsinstrument) entwickelt. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK) hat hierfür einen vorläufigen Leistungsgruppen-Grouper (LG-Grouper)
auf Basis der Fälle des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt. Der LG-Grouper ist
als „lernendes System“ angelegt; auch perspektivisch wird er regelmäßig
anzupassen sein, etwa im Nachgang zu einer vom Leistungsgruppen-Ausschuss
beschlossenen Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Im Januar 2025 wird ein
zertifizierter LG-Grouper zur Verfügung stehen, der dann Daten des Jahres
2024 für das Anwendungsjahr 2025 gruppiert.
Das Folgenabschätzungsinstrument erlaubt es unter anderem, der
Planungssimulation der einzelnen Länder folgend auf Leistungsgruppenebene
unterschiedliche Varianten der Verteilung der Vorhaltevergütung auf die einzelnen
Krankenhausstandorte oder die für die Bevölkerung resultierende Fahrzeit
abzubilden. Das Folgenabschätzungsinstrument stellt somit keine
Auswirkungsanalyse dar, sondern dient als Hilfsmittel, das es den Ländern ermöglichen soll,
die Folgen ihrer Planung vor dem Hintergrund der Krankenhausreform
abzuschätzen. Eine eigene Auswirkungsanalyse könnte der Bund nicht vornehmen,
da er nicht anstelle der Länder Planungsentscheidungen – etwa die Frage,
welches Krankenhaus welche Leistungsgruppen erhält – treffen kann.
Ausschließlich den für die Planung zuständigen Ländern wurde ein Zugang
zum Folgenabschätzungsinstrument eingeräumt. Hierzu fanden konstruktive
Austauschformate mit den Ländern statt, in denen die Bedienung des
Instruments erläutert und Weiterentwicklungsbedarfe identifiziert wurden. In der
Folge wurden im Folgenabschätzungsinstrument technische Anpassungen im
Sinne der Länder implementiert.
Über die Möglichkeiten und den Entwicklungsstand des
Folgenabschätzungsinstruments wurden die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen im Rahmen der
Beratungen und Entscheidungsfindung zum
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in zwei Sitzungen am 10. Oktober 2024 und am
16. Oktober 2024 sowie am selben Tag im Ausschuss für Gesundheit des
Deutschen Bundestages informiert. Zu keinem Zeitpunkt und bis heute haben die
Abgeordneten einen Zugang zum Folgenabschätzungsinstrument erhalten.
Das Folgenabschätzungsinstrument greift der Krankenhausplanung der Länder
in keiner Weise vor, kann aber durch die im Instrument angelegte
Folgenabschätzung die Planung durch die zuständigen Landesbehörden erheblich
unterstützen. Damit ist eine detaillierte Folgenabschätzung der Krankenhausplanung
der Länder in einer Präzision realisierbar, die vorher nicht möglich war.
42. Teilt die Bundesregierung die Annahme von
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach, dass die Krankenkassenbeiträge für das Jahr
2026 vorab nicht weiter erhöht werden müssen?
43. Wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?
44. Wenn nein, warum nicht?
45. Teilt die Bundesregierung die Aussage von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, er sei der „preisgünstigste Gesundheitsminister für
die Krankenkassen“?
46. Wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?
47. Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 42 bis 47 werden gemeinsam beantwortet.
Die Aussagen des Bundesgesundheitsministers Dr. Karl Lauterbach, auf die
sich die Fragen beziehen, stehen im Kontext der Gesamtheit der Reformen im
Gesundheitswesen und wurden vor dem Ausscheiden der FDP aus der
Bundesregierung getroffen. Sie bezogen sich neben den bereits verabschiedeten
Reformen auch auf die Reformvorhaben, die sich im parlamentarischen Verfahren
befanden und noch befinden und von deren Umsetzung zum damaligen
Zeitpunkt ausgegangen werden konnte. Die Aussagen entsprechen der Position der
Bundesregierung, wonach die verabschiedeten Reformen gemeinsam mit den
im parlamentarischen Verfahren befindlichen Reformen im Gesundheitswesen
langfristig zu einer Stabilisierung der Finanzierung der Krankenversicherung
beitragen.
48. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach aus dem Mai 2024, eine umfassende
Finanzreform der Pflegeversicherung werde in dieser Legislaturperiode
wahrscheinlich nicht mehr zu leisten sein?
49. Welche Fakten haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt,
dass Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach keine zwei
Monate später eine Finanzreform der Pflegeversicherung angekündigt hat?
50. Wie weit waren die Arbeiten zur Pflegereform zum Zeitpunkt des
Scheiterns der Bundesregierung fortgeschritten, und wann wäre mit
einer Verabschiedung zu rechnen gewesen?
51. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass derartig
widersprüchliche Aussagen eines Ressortchefs dazu geeignet sind, das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in politisches Handeln zu
untergraben?
Die Fragen 48 bis 51 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem in Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeiteten
Bericht „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung –
Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen“, der am 3. Juli
2024 vom Kabinett verabschiedet wurde, hat die Bundesregierung eine
umfassende Analyse der finanziellen Herausforderungen der sozialen
Pflegeversicherung (SPV) bis zum Jahr 2060 vorgelegt. Hierin wurde bereits deutlich, dass
die finanzielle Situation der SPV angespannt ist. Ausweislich des Berichts ist
diese wesentlich geprägt durch finanzielle Belastungen der SPV während der
COVID-19-Pandemie seit dem Jahr 2020, aber in noch größerem Ausmaß
durch den anhaltend starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen, der seit
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 weit über den
angesichts der demografischen Entwicklung erwartbaren Anstieg bei einer
konstanten altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeit hinausgeht.
Der Bericht geht vom Status quo der SPV aus, zeigt die Herausforderungen bis
2060 in objektiven Analysen auf, macht Vorschläge zu Möglichkeiten der
systemischen Weiterentwicklung der SPV und stellt vielfältige mögliche
Stellschrauben auf der Einnahme- und Ausgabeseite dar, inklusive ihrer
Wechselwirkungen auf die Pflegebedürftigen, aber auch die Sozialhilfeträger (Hilfe zur
Pflege). Da bei der Erarbeitung des Berichts und der regierungsinternen
Diskussion um kurz-, mittel- und langfristige Reformmaßnahmen auch
grundlegende und komplexe finanzielle Fragen aufgeworfen wurden, waren die
erforderlichen Abstimmungsprozesse schwierig und haben dementsprechend Zeit in
Anspruch genommen. Auf diese Ausgangssituation hat der
Bundesgesundheitsminister Dr. Lauterbach mit seinen von den Fragestellern zitierten Äußerungen
Bezug genommen und damit den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber
transparent gemacht, wie aus seiner Sicht die Chancen für eine kurzfristige Umsetzung
einer umfangreichen Finanzreform noch in dieser Legislaturperiode stehen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat unter Leitung von
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach dennoch weiter an entsprechenden
Reformvorschlägen gearbeitet. Nachdem seit dem 6. November 2024 keine Mehrheiten
für die Regierungskoalition im Deutschen Bundestag mehr bestehen, hat die
Bundesregierung auf Grundlage der Ermächtigungsnorm des § 55 Absatz 1
Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XI) kurzfristig eine Rechtsverordnung zur Anhebung des Beitragssatzes
auf den Weg gebracht, mit der die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen
Leistungen der SPV zunächst für das Jahr 2025 gesichert werden soll.
Absehbar ist aber, dass mit Wirkung ab dem Jahr 2026 strukturelle Maßnahmen
benötigt werden, um die finanzielle Tragfähigkeit der SPV nachhaltig zu sichern.
Mit dem oben genannten Regierungsbericht liegt dazu eine umfassende,
empirisch fundierte Entscheidungsgrundlage vor.
52. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Gesprächen
zwischen dem damaligen Staatssekretär im Bundesministerium der
Finanzen Jörg Kukies und dem CEO von Eli Lilly über die Möglichkeit der
gesetzlichen Regelung von vertraulichen Erstattungspreisen
gesprochen?
53. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden aus diesen Gesprächen
gezogen, und gab es diesbezüglich einen Austausch zwischen dem
Bundeskanzleramt und dem BMG?
54. Inwieweit war Bundeskanzler Olaf Scholz in diese Gespräche
eingebunden?
Die Fragen 52 bis 54 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ermöglichung vertraulicher Erstattungsbeträge wurde als Maßnahme in der
am 13. Dezember 2023 vom Kabinett beschlossenen Pharmastrategie
vereinbart und in der Folge mit dem Medizinforschungsgesetz umgesetzt. Im Zuge
der Entwicklung der Pharmastrategie wurden durch Vertreter der
Bundesregierung Gespräche mit Verbänden der Pharmabranche und verschiedenen
pharmazeutischen Unternehmen (unter anderem auch mit Eli Lilly) geführt, wie bereits
unter anderem in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Gruppe Die Linke „Vertrauliche Erstattungspreise für Arzneimittel und
Presseberichte über einen möglicher Zusammenhang mit Milliardeninvestitionen des
Pharmakonzerns Eli Lilly“ auf Bundestagsdrucksache 20/12223 dargelegt.
Diese Gespräche dienten dem Ziel, Erfahrungen zu sammeln, an welchen
Stellen aus Sicht der Industrie die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische
Industrie in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten der Verbesserung
bedürfen, d. h. wo und welche Handlungsbedarfe bestehen, um Deutschland
attraktiver für Forschung und Entwicklung sowie für die Produktion von
Arzneimitteln zu machen. Entsprechende Gespräche wurden auf politischer Ebene
vom Bundeskanzler, von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach und
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck sowie seitens des
Bundeskanzleramtes auch vom damaligen Staatssekretär Dr. Jörg Kukies geführt (vgl. z. B.
Gespräche mit Eli Lilly wie aufgeführt in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke „Vertrauliche Erstattungspreise für
Arzneimittel und Presseberichte über einen möglicher Zusammenhang mit
Milliardeninvestitionen des Pharmakonzerns Eli Lilly“ auf Bundestagsdrucksache
20/12223 und in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 78
der Abgeordneten Kathrin Vogler auf Bundestagsdrucksache 20/11198). In
diesen Gesprächen wurden seitens der pharmazeutischen Industrie diverse
Positionen vertreten und Forderungen erhoben. Das gilt auch für die seit Jahren von
der Pharmaindustrie geforderte Ermöglichung vertraulicher Erstattungsbeträge.
Die in diesen Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse wurden auf Ressortebene
fachlich geprüft und waren Grundlage für die Pharmastrategie und deren
Umsetzung durch das Medizinforschungsgesetz. Der Inhalt der einzelnen geführten
Gespräche wurde nicht protokolliert.
55. Warum hat das BMG sich, trotz vorheriger Warnungen aus der
Fachabteilung, dafür entschieden, die Regelung zu den vertraulichen
Erstattungspreisen für Arzneimittel in das MFG aufzunehmen?
Die Einführung des vertraulichen Erstattungsbetrags für pharmazeutische
Unternehmen führt zu mehr Flexibilität in den Verhandlungen und stellt sicher,
dass pharmazeutische Unternehmen auch dann in Deutschland auf dem Markt
bleiben, wenn der nutzenbasierte Erstattungsbetrag zu potenziell negativen
Auswirkungen auf die sogenannte externe Preisreferenzierung führen würde.
Während in Deutschland die Erstattungsbeträge seit Inkrafttreten des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) nicht geheim waren, sind
vertrauliche Rabatte bei Arzneimittelpreisen die Regel bei praktisch allen anderen EU-
Mitgliedstaaten. Deutschland gleicht mit der Vertraulichkeit daher einen
Wettbewerbsnachteil mit den allermeisten vergleichbaren Staaten aus, die von jeher
vertrauliche Preise für neue Arzneimittel vereinbart haben. Zudem gleicht
Deutschland sein System somit an die international übliche Praxis an.
56. Wie bewertet die Bundesregierung den Versand von Bargeld als Anreiz,
um Teilnehmer für die RKI-Studie „Gesundheit in Deutschland“ zu
gewinnen?
58. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung signifikant höhere
Rückmeldequoten als bei solchen Studien, bei denen kein Geld als Anreiz
verschickt wurde?
Die Fragen 56 und 58 werden gemeinsam beantwortet.
Das RKI hat als wissenschaftliche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit auf Basis der vorliegenden
wissenschaftlichen Empirie die methodische Entscheidung getroffen, eine Incentivierung
umzusetzen. Ergänzend zur umfassenden Literatur haben eigene Studien im
Zuge des Panel-Aufbaus gezeigt, dass gezielte Maßnahmen der Incentivierung
wie bedingungslose monetäre Vorab-Incentives zu einer höheren Teilnahmerate
und somit zu einer verbesserten wissenschaftlichen Evidenz führen.
Die eingesetzte Incentivierungsstrategie des RKI hat sich für das Panel
„Gesundheit in Deutschland“ als wirksam erwiesen. Es konnten 47 000 statt der
erwarteten 30 000 Teilnehmenden aus allen sozialen Schichten und aus allen
Regionen in Deutschland rekrutiert werden.
57. Wurden die veranschlagten 1,2 Mio. Euro für die Langzeitstudie
komplett ausgegeben?
Ja.
59. Bei wie vielen Studien von Bundesministerien oder nachgeordneten
Behörden wurde dieses Anreizsystem nach Kenntnis der
Bundesregierung noch verwendet?
Eine vollumfängliche Ermittlung aller Studien, die die Bundesregierung
durchgeführt oder beauftragt hat und in denen die Anreizmethode des
Bargeldversands eingesetzt wurde, ist belastbar nicht möglich. Exemplarisch werden
folgende Studien beispielhaft erwähnt: „Family Research and Demographic
Analysis“ (FReDA) (pre-paid), die German Emigration and Remigration Panel
Study“ (GERPS) 2018 bis 2022 (Einsatz verschiedener
Incentivierungsmaßnahmen pre-paid, post-paid und Gewinnspiele), die Panelbefragung „Geflüchtete
aus der Ukraine in Deutschland“ (pre-Incentive), Forced Migration and
Transnational Family Arrangements 2020 (TransFAR) (TransFAR) (post-paid). Auch
in der von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ), dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem
Bundeskriminalamt (BKA) verantworteten Dunkelfeldstudie „Lebenssituation,
Sicherheit und Belastungen im Alltag (LeSuBiA)“ werden
Incentivierungsmaßnahmen umgesetzt (Post-Paid). Die vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) verantwortete COPLANT-Studie und die geplante
nemo-Studie arbeiten je nach Modul mit unterschiedlichen
Incentivierungsmodellen.
60. Hat das RKI weitere Studien mit diesem Anreizsystem durchgeführt,
und wenn ja, welche?
61. Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 60 und 61 werden gemeinsam beantwortet.
Das RKI hat auch bei weiteren Studien monetäre Anreizsysteme genutzt. Hier
seien die Rekrutierung von Teilnehmenden für die europäische
Gesundheitsbefragung EHIS als auch die Registrierung für die dauerhaft fortlaufende
Studienreihe „Gesundheit in Deutschland“ genannt.
62. Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Nutzung eines
solchen Anreizsystems mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Deutschen Post AG vereinbaren, nach denen ein Geldversand mit
einem normalen Brief ausgeschlossen wird?
Die Modalitäten des Briefversandes sind Gegenstand der Dienstleistung des
vom RKI beauftragten infas-Institut für angewandte Sozialwissenschaft. Die
Versendungen sind nach Aussage des Dienstleisters rechtskonform.
63. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Krankmeldungen in den dem BMG nachgeordneten Behörden RKI und BZgA seit
2021 entwickelt (bitte nach Behörde und Monaten aufschlüsseln)?
64. Wie verhalten sich die Krankmeldungen in den in Frage 63 genannten
Behörden zu den Krankmeldungen im übrigen nachgeordneten Bereich
wie etwa dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) oder dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI)?
Die Fragen 63 und 64 werden gemeinsam beantwortet.
Für den jährlich veröffentlichten Gesundheitsförderungsbericht des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat werden zum Jahresende von den
obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereichsbehörden alle
Arbeitstage (ohne Wochenend- und Feiertage) erhoben, an denen Beschäftigte im
Verlauf des Jahres aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer
Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig gemeldet waren.
Eine monatliche Erhebung oder Auswertung erfolgt nicht.
Entwicklung der durchschnittlichen Abwesenheitstage je Beschäftigten in den
Geschäftsbereichsbehörden des BMG von 2021 bis 2023
BZGA BfArM PEI RKI
2021 13,02 15,13 11,45 16,26
2022 16,24 19,19 14,70 21,73
2023 18,69 20,56 15,04 19,98
65. Wie bewertet die Bundesregierung Presseberichte, nach denen sowohl
das RKI als auch die BZgA durch die geplanten Umstrukturierungen
„seit mehr als einem Jahr in ihrer Arbeit streckenweise gelähmt“ sein
sollen?
Die Arbeitsprozesse des RKI sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) sind nicht beeinträchtigt und werden regulär fortgeführt.
66. Trifft es zu, dass die Staatssekretärin im BMG, Dr. Antja Draheim, bei
einer Dienstversammlung der BZgA den Vorwurf erhoben hat, die
Behörde arbeite nicht wissenschaftlich?
67. Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Aussagen?
68. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung entsprechende
Presseberichte?
Die Fragen 66 bis 68 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert keine nicht öffentlichen
ministeriumsinternen Veranstaltungen.
69. Warum hat das BMG keine Regelungen zum sog.
Bürokratieentlastungsgesetz des Bundesministeriums für Justiz beigesteuert, und warum
wurde bis heute kein eigenes Gesetz zur Bürokratieentlastung
vorgestellt?
70. Wie hat sich die Bürokratiebelastung nach Kenntnis der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode im Gesundheitswesen z. B. anhand der
Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelt, und wie
hoch waren die vorgenommenen Belastungen und die vorgenommenen
Entlastungen insgesamt?
Die Fragen 69 und 70 werden gemeinsam beantwortet.
Der Abbau von unnötiger Bürokratie im Gesundheitswesen ist für die
Bundesregierung ein zentrales Vorhaben dieser Legislaturperiode. Im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für die 20.
Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart, überflüssige Bürokratie
abzubauen und so Prozesse und Vorgaben zu vereinfachen. Neben dem
ressortübergreifenden Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, in dem im Besonderen die
Wirtschaft von überflüssiger Bürokratie entlastet wurde, wird in allen
Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung Bürokratieabbau und -vermeidung
konsequent mitgedacht. In der Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Gesundheit finden sich zahlreiche Bürokratieentlastungsmaßnahmen in Einzelgesetzen,
beispielsweise im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), im
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG), im Digital-Gesetz (DigiG)
oder im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Auch ein
Gesetzentwurf für ein Gesundheitswesen-Bürokratieentlastungsgesetz war vom
Bundesministerium für Gesundheit bereits ausgearbeitet, wird in der geplanten
Form jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes dieser Legislaturperiode nicht
mehr beschlossen werden können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 71 verwiesen.
71. Wie hoch ist der kumulierte Erfüllungsaufwand aller in dieser
Legislatur verabschiedeten Gesetze (bitte nach Erfüllungsaufwand für Bürger,
Wirtschaft und Verwaltung differenzieren)?
Gesetzentwürfe der Bundesregierung und regelmäßig auch Gesetzentwürfe aus
der Mitte des Deutschen Bundestages enthalten in ihrer Allgemeinen
Begründung die Darstellung des Erfüllungsaufwandes für Bürgerinnen und Bürger, für
die Wirtschaft und für die öffentliche Verwaltung sowie die weiteren
Haushaltsausgaben und die sonstigen Kostenfolgen, die sich aus den jeweiligen Vorhaben
ergeben. Den Gesetzentwürfen der Bundesregierung sind zudem die
Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrates zur Prüfung der Darstellung des
Erfüllungsaufwandes auf Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit
beigefügt. Die erfragten Informationen sind Gegenstand der parlamentarischen
Beratungen zu den Gesetzentwürfen und können den entsprechenden
Drucksachen des Deutschen Bundestages entnommen werden. Ergänzend wird auf die
Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung des
jährlichen Erfüllungsaufwandes verwiesen, die unter anderem auch die
Entwicklung in den einzelnen Bundesministerien darstellen (vgl. www.destatis.de/DE/T
hemen/Staat/Buerokratiekosten/Erfuellungsaufwand/erfuellungsaufwand.html).
72. Wie bewertet die Bundesregierung, dass es bis Ende November 2024
gedauert hat, bis ein Gesetzentwurf zum Suizidpräventionsgesetz
vorgelegt worden ist?
73. Was waren die Gründe für diese Verzögerungen?
74. Wie bewertet die Bundesregierung, dass es bis Dezember 2024
gedauert hat, den bereits für Ende 2022 angekündigten „Aktionsplan für ein
diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ vorzulegen?
75. Was waren die Gründe für diese Verzögerung?
Die Fragen 72 bis 75 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 den Gesetzentwurf zur
Stärkung der nationalen Suizidprävention beschlossen.
Am 2. Dezember 2024 hat das BMG den Aktionsplan für ein diverses,
inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorgelegt.
Vorangegangen waren umfangreiche Dialogprozesses mit
Betroffenenverbänden und Interessenvertretungen und zahlreiche Fachgespräche. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (insbesondere Teil II)
verwiesen.
76. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bisher entgegen der Kritik der
Fachverbände für Menschen mit Behinderungen Betroffene nicht
umfassend an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene, wie z. B. am Triage-
Gesetzgebungsprozess, beteiligt wurden?
Die Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung erfolgen gemäß den
rechtlich normierten Verfahrensvorschriften. Es steht allen Verbänden offen, zu
Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Insbesondere
in dem in der Frage genannten Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben eine
Vielzahl von Verbänden für Menschen mit Behinderung Stellung genommen
(abrufbar im Internet unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetz
e-und-verordnungen/detail/gesetz-zur-aenderung-des-infektionsschutzgesetzes-
2.html). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Qualität der
Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/4405 verwiesen.
77. Welche (Förder-)Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Bewusstseinsbildung bei Gesundheits- und Pflegeberufen für die
Belange von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit kognitiven
Beeinträchtigungen, zu erhöhen?
Die Grundlage der Bewusstseinsbildung bei Gesundheits- und Pflegeberufen
für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen,
insbesondere kognitiven Beeinträchtigungen, wird in der Ausbildung gelegt. Im
Laufe der beruflichen Tätigkeit können die Kenntnisse durch Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen, deren Ausgestaltung in der Zuständigkeit der Länder
bzw. Kammern liegt, vertieft werden. Die Berufsgesetze, Ausbildungs-
beziehungsweise Studien- und Prüfungsverordnungen sowie
Approbationsordnungen der bundesrechtlich geregelten ärztlichen und anderen Heilberufe sind
bereits vielfach so angelegt beziehungsweise sollen, soweit fachlich geboten, in
zukünftigen Reformvorhaben dahingehend angepasst werden, dass
insbesondere auch die fachlichen Grundlagen sowie die Bedarfe und Bedürfnisse in der
Versorgung von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in den
Kompetenzprofilen abgebildet werden und Berücksichtigung finden. Neben der
Vermittlung der besonderen Kompetenzen im Rahmen der Ausbildungen
gewährleisten sie auch die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen
und Beeinträchtigungen während einer Ausbildung oder eines Studiums zu
einem Heilberuf, soweit dies in Bezug auf die jeweilige Ausbildung möglich
ist.
Im Übrigen wird bezüglich konkreter Maßnahmen zur Erhöhung der
Bewusstseinsbildung bei Gesundheits- und Pflegeberufen für die Belange von
Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, insbesondere kognitiven
Beeinträchtigungen, auf Kapitel 4 des Aktionsplanes für ein diverses,
inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vom November 2024 verwiesen, der
am 2. Dezember 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht
wurde (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloa
ds/A/Aktionsplan/Aktionsplan_barrierefreies_Gesundheitswesen_2024.pdf).
78. Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf bei der
bundeseinheitlichen Richtlinie zur Barrierefreiheit von Arztpraxen, wenn ja, welchen,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Überarbeitungsbedarf der Richtlinie
gemäß § 75 Absatz 7 Nummer 3a SGB V zur Gewährleistung einer bundesweit
einheitlichen und vollständigen Bereitstellung von Informationen nach
Absatz 1a Satz 2 (Barrierefreiheit). Die aktuell geltende Richtlinie für
Vertragsarztpraxen wurde erst zum 15. Juli 2024 nach einer umfassenden Anpassung
veröffentlicht (www.kbv.de/media/sp/2024-07-15_KBV_Richtlinie_Sprechstun
denzeiten_Barrierefreiheit.pdf).
Zudem ist es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, dass alle
Patientinnen und Patienten einen bedarfsgerechten Zugang zur vertragsärztlichen
Versorgung und in diesem Zusammenhang umfassende Informationen zur
Barrierefreiheit von Arzt- und Zahnarztpraxen erhalten, weshalb der am 2. Dezember
2024 veröffentliche Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies
Gesundheitswesen (www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemittei
lungen/aktionsplan-barrierefreies-gesundheitswesen-pm-02-12-24.html) eine
Verpflichtung zur Meldung von Angaben zur Barrierefreiheit durch
Vertrags(zahn)ärztinnen und Vertrags(zahn)ärzte und eine Verpflichtung der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur Erstellung einer Richtlinie zur
Barrierefreiheit vorsieht.
79. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Gesetz zur
Physiotherapieberufereform vorgelegt worden ist?
80. Was waren die Gründe dafür?
81. Welchen letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Bundesregierung?
82. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf
zum Gesundheitssicherstellungsgesetz vorgelegt worden ist?
83. Was waren die Gründe dafür?
84. Welchen letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Bundesregierung?
85. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf
für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt worden ist?
86. Was waren die Gründe dafür?
87. Welchen letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Bundesregierung?
88. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf
für ein Gesetz zur Stärkung medizinischer Register vorgelegt worden
ist?
89. Was waren die Gründe dafür, und welchen letzten Stand hatte das
Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns der Bundesregierung?
90. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf
für ein Versorgungsgesetz II vorgelegt worden ist?
91. Was waren die Gründe dafür, und welchen letzten Stand hatte das
Vorhaben vor dem Scheitern der Bundesregierung?
92. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch keine
Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte vorgelegt worden ist?
93. Was waren die Gründe dafür, und welchen letzten Stand hatte das
Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns der Bundesregierung?
Die Fragen 79 bis 93 werden gemeinsam beantwortet.
Zu allen in der Fragestellung aufgeführten Gesetzgebungsvorhaben lagen
Eckpunkte oder Gesetzentwürfe des Bundesministeriums für Gesundheit vor, die
sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien der Bearbeitung und der
regierungsinternen Abstimmung befanden. Für die weitere Beantwortung wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung (insbesondere Teil II) verwiesen.
94. Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende Umsetzung der 2. Säule
zur Cannabislegalisierung?
95. Was waren die Gründe für die fehlende Umsetzung, und welchen
letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns der
Bundesregierung?
Die Fragen 94 und 95 werden gemeinsam beantwortet.
Die Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells zur kontrollierten Abgabe von
Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken an Erwachsene aus dem Jahr 2023 sahen
für die zweite Säule die Erarbeitung des Entwurfs eines gesonderten,
voraussichtlich notifizierungspflichtigen Gesetzes vor. Die parallel zur Umsetzung der
ersten Säule begonnenen Arbeiten der Bundesregierung an der Vorbereitung
der zweiten Säule umfassten komplexe fachliche und rechtliche Fragen in der
Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts.
96. Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende Umsetzung der
Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, versicherungsfremde Leistungen
künftig aus Steuermitteln finanzieren zu wollen, und in welchem
Gesetz hätte die Bundesregierung diese Ankündigung umsetzen wollen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
97. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des Bundesministers
für Gesundheit, dass das „Aus der Ampel“ eine Gefahr für die
Patientinnen und Patienten darstellen würde?
98. Das Ausbleiben welcher Gesetze würde nach Auffassung der
Bundesregierung die größte Patientengefährdung nach sich ziehen (bitte nach
Gesetzen und Schwere der Gefährdung aufschlüsseln)?
99. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass angesichts dieser
Gefährdungslage die entsprechenden Vorhaben erst so spät begonnen
wurden, dass sie nun nicht mehr abgeschlossen werden können?
100. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine andere
Prioritätensetzung innerhalb der Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode die
Patientengefährdung gegebenenfalls verringert hätte?
Die Fragen 97 bis 100 werden gemeinsam beantwortet.
Die Aussage des Bundesgesundheitsministers Dr. Karl Lauterbach, auf die sich
die Fragen beziehen, steht im Kontext der geplanten Verbesserung der
Versorgung durch die Reformvorhaben im Gesundheitswesen, die sich derzeit im
parlamentarischen Verfahren befinden. Die Aussagen entsprechen der Position der
Bundesregierung, wonach diese bei Umsetzung geeignet sind, die Versorgung
von Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass durch eine fraktionsübergreifende
Zusammenarbeit die im parlamentarischen Verfahren befindlichen Vorhaben
umgesetzt werden könnten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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