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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Einhundert Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Gesundheit
(insgesamt 100 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
21.01.2025
Aktualisiert
28.01.2025
BT20/1414211.12.2024
Einhundert Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Gesundheit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14142
20. Wahlperiode 11.12.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Einhundert Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Gesundheit
Am 8. Dezember 2021 wurde Dr. Karl Lauterbach zum Bundesminister für
Gesundheit ernannt. Seit diesem Zeitpunkt ist der Bundesgesundheitsminister
aufgrund vieler Aktivitäten und Äußerungen zum ständigen Gegenstand von
teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen geworden:
Noch im Dezember 2021 wurde von ihm begonnen, im großen Stil Impfstoffe
gegen das Coronavirus nachzubestellen. Des Weiteren entstanden im Frühjahr
2022 im Zusammenhang mit der willkürlichen Verkürzung des
Genesenenstatus Missverständnisse zwischen dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), ebenfalls in diesen Zeitraum fielen
direkte Interventionen des Bundesgesundheitsministers beim RKI hinsichtlich der
Corona-Risikoeinschätzung (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-
massnahmen-lauterbach-wieler-100.html). Zeitgleich warb der
Bundesgesundheitsminister mit Unterstützung des Bundeskanzlers Olaf Scholz für die
Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus. Bis zum
November 2024 scheint diesbezüglich allerdings ein Sinneswahl beim
Bundesgesundheitsminister eingesetzt zu haben, so bezeichnete er es in einer Talkshow
als im Nachhinein „richtig, dass die Impfpflicht abgelehnt wurde“. Gleichzeitig
räumte er ein, sein Ton sei in den damaligen Debatten des Deutschen
Bundestages „drüber“ und „nicht optimal“ gewesen (www.welt.de/vermischtes/article2
54577582/Hart-aber-Fair-Ganz-klar-die-richtige-Entscheidung-dass-die-Impfpf
licht-abgelehnt-wurde-bekennt-Lauterbach.html).
Als eines der ersten Vorhaben wurde im Frühjahr 2022 das GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz (GKV = gesetzliche Krankenversicherung)
zunächst vom Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach angekündigt, in
die Ressortabstimmung gegeben und kurz darauf wieder zurückgezogen. Der
Bundesgesundheitsminister distanzierte sich vom Referentenentwurf aus
seinem eigenen Haus und kündigte an, „rechtzeitig einen wohlüberlegten
Gesetzentwurf vor[zu]legen“ (www.pa-gesundheit.de/pag/22-04-opg-aktuell.html). In
dem Gesetz wurden u. a. Regelungen gestrichen, die für die Patienten eine
schnellere Terminvergabe zur Folge hatten.
Die Arbeitsweise der Hausleitung im BMG hat nach Ansicht der Fragesteller
auch dazu geführt, dass die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter im Haus
gestiegen ist. Dieser Fakt wurde im Herbst 2022 auch von der
Gleichstellungsbeauftragten vorgetragen, die zugleich bemängelte, die Hausleitung würde
nicht zeitnah auf Vorlagen reagieren, zugleich herrsche ein Umgangston vor,
den man früher als asozial beschrieben habe. Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach hatte zuvor in einer Personalversammlung erklärt, die
Arbeitsbelastung nehme ab, wenn die Arbeit in guter Qualität abgeliefert würde
(www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100086926/bericht-l
auterbachs-ministerium-im-dauerstress.html). Offenbar hält der Zustand der
Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern im BMG nach Presseberichten bis zum
heutigen Tage nicht nur an, sondern ist sogar noch gestiegen. Die
Arbeitsbelastung und der Kommunikationsstil der Hausleitung sind offenbar weiterhin
problematisch (www.bild.de/politik/inland/internes-papier-enthuellt-
miserablestimmung-im-lauterbach-ministerium-67487a90fc23cc2c0725ba7c).
Ebenfalls im Herbst 2022 erfolgt die Vergabe der Impfkampagne „Ich schütze
mich“ durch das BMG an die SPD-nahe Agentur BrinkertLück, die auch die
Wahlkämpfe der SPD in den Jahren 2021 und 2025 verantwortet. Die
Kampagne wurde an BrinkertLück vergeben, obwohl gleichzeitig ein Rahmenvertrag
mit der Agentur Scholz & Friends bestand und nachweislich keine Zustimmung
dieser Agentur zu einer Unterbeauftragung von BrinkertLück vorlag. Eine vom
BMG vorgetragene mündliche Beauftragung und die Einstufung der gesamten
Unterlagen als „VS-Vertraulich“ wurde im Nachgang vom
Bundesrechnungshof (BRH) massiv gerügt (www.kom.de/meinung/lauterbach-wegen-kampagne
nvergabe-unter-druck/).
Im Sommer 2023 wurde ein Hitzeschutzplan präsentiert, der in diesem Jahr
nochmals mit weiteren Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäuser versehen wurde. Nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach hätten die Maßnahmen bereits gewirkt, weil die Anzahl
der Hitzetoten von 4 500 im Jahr 2023 auf 3 200 im Jahr 2024 gesunken sei
(www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/karl-lauterbach-hitze-aktionsplan-fue
r-gefaehrlichen-sommer,UDhX3It).
Mit großer Hingabe vorangetrieben wurde die Legalisierung von
Genusscannabis, die im Frühjahr 2024 schließlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet
wurde. Da der Bedarf an Cannabis nach der Legalisierung stark anstieg, die
sog. Social Clubs aber erst später zugelassen wurden, ist nach Studien ein
illegaler Markt entstanden, der nach Auffassung von Fachleuten zu einem Schub
an Kriminalität, insbesondere in grenznahen Bereichen, geführt hat (www.zd
f.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/mocro-mafia-cannabis-niederlande-de
utschland-100.html).
Das vom Bundesrat im November 2023 im ersten Anlauf in den
Vermittlungsausschuss überwiesene Krankenhaustransparenzgesetz diente als rechtliche
Grundlage für den Bundes-Klinik-Atlas. Dieser Atlas, der am 17. Mai 2024
online ging, wurde bereits nach wenigen Wochen und heftiger Kritik einer
umfassenden Überarbeitung unterzogen, anstelle von 23 000 Diagnosen waren
vorerst noch 20 abrufbar (www.tagesschau.de/inland/klinikatlas-erneuert-10
0.html).
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde im
Deutschen Bundestag beschlossen, obwohl die vorher zugesagte
Auswirkungsanalyse vom BMG nur ausgewählten Abgeordneten der Regierungsfraktionen zur
Verfügung gestellt wurde (www.bibliomedmanager.de/news/auswirkungsanaly
se-tool-ist-schon-in-gebrauch).
Nachhaltige Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind
in der laufenden Legislaturperiode nicht vorgenommen worden. Die Beiträge
zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind unter dem
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach so stark gestiegen, wie unter keinem
seiner Vorgänger. Gleichzeitig behauptet der Bundesgesundheitsminister, er sei
der „preisgünstigste Gesundheitsminister für die Krankenkassen“ (www.bi l
d.de/politik/inland/karl-lauterbach-im-interview-deutschland-wird-hunderte-kli
niken-verlieren-670fc28bb3637d7cb5b6d0d1). Äußerungen des
Bundesgesundheitsministers, eine umfassende Finanzreform in der Pflege werde in dieser
Legislaturperiode nicht mehr zu leisten sein (www.rnd.de/politik/gesundheitsm
inister-karl-lauterbach-im-interview-ueber-finanzierung-der-pflege-und-steigen
de-Y4YWEVSRI5GMXDCQECWR3IFFXQ.html), wurden vom
Bundeskanzler im Nachgang zügig korrigiert (www.aerzteblatt.de/nachrichten/151808/Sch
olz-kuendigt-zuegige-Pflegereform-an). Seither hat auch
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach seine Ansicht hierzu „angepasst“ (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/lauterbach-pflegereform-100.html). Ein Konzept für
die nun doch angekündigte Pflegereform liegt allerdings immer noch nicht vor.
Im Frühjahr 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des
Medizinforschungsgesetzes (MFG) beschlossen, in dem Regelungen zu vertraulichen
Erstattungspreisen für Arzneimittel enthalten waren. Nach Presserecherchen scheinen
diese Regelungen offenbar auf Wunsch des Pharmaunternehmens Eli Lilly in
das Gesetz geschrieben worden zu sein, das seine Entscheidung, am Standort
Alzey ein Werk zu errichten, daran geknüpft haben soll. Im Vorfeld dieser
Entscheidung war nach Unterlagen, die das BMG nach einem IFG-Antrag (IFG =
Informationsfreiheitsgesetz) offenbarte, auch das Bundeskanzleramt involviert
(www.pharmazeutische-zeitung.de/geheime-preise-auf-druck-von-eli-lilly-1507
08/seite/3/?cHash=62cff1211d6bed486d630e643cb07f57). Es gab offenbar
mehrere Gespräche des CEO (Chief Executive Officer) des
Pharmaunternehmens Eli Lilly mit dem heutigen Bundesminister der Finanzen, auch im Beisein
des Bundeskanzlers (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12223).
Im Frühjahr 2024 hat das im Geschäftsbereich des BMG befindliche
Robert Koch-Institut (RKI) 900 000 Euro in Bargeld jeweils in Höhe von
5 Euro an 180 000 Bürgerinnen und Bürger verschickt, um diese zur Teilnahme
an der Studie „Gesundheit in Deutschland“ zu motivieren. Für die Teilnahme
an der Studie hat das RKI nochmals eine „Belohnung“ in Höhe von 10 Euro
angekündigt (www.wiwo.de/politik/deutschland/geld-per-post-warum-das-robe
rt-koch-institut-180-000-fuenf-euro-scheine-per-post-verschickt-/2971980
6.html).
Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vereinbarte Errichtung einer Bundesstiftung Unabhängige
Patientenberatung Deutschland (UPD) konnte erst mit Verzögerung an den Start gehen
(www.aerzteblatt.de/archiv/237687/UPD-Stiftung-Beratung-fruehestens-ab-de
m-zweiten-Quartal). Eine mehrmonatige Beratungslücke entstand, und im
Vorfeld wurde der gesamten Mitarbeiterschaft der ehemaligen UPD gekündigt,
obwohl der Bundesgesundheitsminister im Vorfeld eine „Überführung“ in die
Stiftung in Aussicht gestellt hatte (www.aerzteblatt.de/nachrichten/146159/Betr
iebsuebergang-UPD-Mitarbeiter-wehren-sich-gegen-Kuendigungen).
Neben der Errichtung der UPD-Stiftung versuchte sich die Bundesregierung
ebenfalls an der Errichtung eines Public-Health-Institutes, das zunächst unter
dem Namen BIPAM (Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der
Medizin), später unter der Bezeichnung BIÖG (Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit) firmieren sollte. Nach Zeitungsmeldungen haben sowohl die Dauer
wie auch die Art und Weise des Prozesses dazu geführt, dass in den betroffenen
Belegschaften des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) massive Unzufriedenheit angewachsen ist, es ist sogar davon die Rede,
dass beide Behörden in ihrer Arbeit „seit mehr als einem Jahr streckenweise
gelähmt“ sein sollen. Auch soll in einer BZgA-Dienstversammlung seitens der
Staatssekretärin im BMG Dr. Antje Draheim der Vorwurf des
unwissenschaftlichen Arbeitens erhoben worden sein (background.tagesspiegel.de/gesundheit-u
nd-e-health/briefing/eine-staerkung-die-es-zu-verkraften-gilt). Nachdem der
Prozess sich über Jahre hinzog, stoppte das parlamentarische Verfahren des
Errichtungsgesetzes nach dem Aus der Bundesregierung im November 2024.
Während im ersten Jahr von der Bundesregierung quasi keinerlei
Versorgungsoder Reformgesetze verabschiedet wurden, kündigte der
Bundesgesundheitsminister ab der zweiten Hälfte regelmäßig eine Vielzahl von Vorhaben an (www.a
erzteblatt.de/nachrichten/144410/Lauterbach-kuendigt-zahlreiche-Gesetzesiniti
ativen-an), von denen es viele allerdings nicht einmal in das Stadium eines
Referentenentwurfs geschafft haben, geschweige denn Kabinettreife erlangt
haben. Auch weitere Projekte aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung,
wie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln,
wurden bislang in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt. Gleichzeitig wird von
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach beklagt, das „Aus der Ampel“
sei gefährlich für Patienten (rp-online.de/politik/deutschland/karl-lauterbach-da
s-ampel-aus-ist-gefaehrlich-fuer-patienten_aid-121140909).
Nach Auffassung der Fragesteller ist zu beobachten, dass bei nahezu allen
Akteuren im deutschen Gesundheitswesen die Unzufriedenheit über die
Entscheidungen in der Gesundheitspolitik seit 2021 massiv gewachsen ist. Gleichzeitig
wird ein Mangel an konstruktiver und vertrauensvoller Kommunikation
beklagt, was – nicht nur nach Einschätzung der Fragesteller – zu einer
mangelnden Akzeptanz politischer Entscheidungen im Gesundheitswesen und zu einem
sinkenden Vertrauen in das Gesundheitssystem insgesamt geführt hat (www.aer
zteblatt.de/nachrichten/153176/Vertrauen-ins-Gesundheitssystem-sinkt).
Zum Ende der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist es
deshalb angebracht, auch von der Bundesregierung eine Einschätzung der
Arbeitsergebnisse des Bundesgesundheitsministers zu verlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der
Impfstoffnachbeschaffung durch Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
im Dezember 2021?
2. Wie viele der von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
nachträglich beschafften Impfdosen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung auch tatsächlich in Deutschland verimpft?
3. Wie viele der von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach im
Dezember 2021 nachbeschafften Impfdosen wurden im Nachgang
vernichtet?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die versuchte Einführung der
allgemeinen Impfpflicht im Frühjahr 2022, die u. a. vom Bundeskanzler und
vom Bundesgesundheitsminister vorangetrieben wurde?
5. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussagen
von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach vom November
2024, in denen er es nachträglich begrüßt, dass die allgemeine
Impfpflicht 2022 nicht vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde?
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Einführung einer
allgemeinen Impfpflicht im Jahr 2022 einen signifikanten Einfluss auf den
Pandemieverlauf in Deutschland gehabt hätte?
7. Erfolgte die Intervention von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl
Lauterbach beim RKI hinsichtlich der Corona-Risikoeinschätzung als
politische Weisung, wenn nein, in welcher Form erfolgte sie, und war
diese von der Fachaufsicht gedeckt?
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine anstehende
Ministerpräsidentenkonferenz eine taugliche Begründung für ein Festhalten an einer
Risikoeinschätzung ist, die der Einschätzung des RKI widersprach?
9. Welche genau sind die Aussagen von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, die nach seiner Einschätzung im Zusammenhang
mit der Corona-Pandemie „drüber“ und „nicht optimal“ gewesen sind
(bitte nach Aussagen und Bundestagsdebatten aufschlüsseln)?
10. Aus welchen Gründen wurde die Ressortabstimmung zum
Referentenentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Frühjahr 2022
gestoppt, und wer hat diese Entscheidung getroffen?
11. Erfolgte die Einleitung der nachträglich gestoppten Ressortabstimmung
mit Kenntnis oder sogar mit Billigung des Bundesgesundheitsministers?
12. Wie hat sich die Arbeitsbelastung im BMG nach den in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Einlassungen der
Gleichstellungsbeauftragten entwickelt?
13. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in dieser Legislaturperiode im
BMG (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
14. Ist der Bundesminister für Gesundheit weiterhin der Ansicht, dass für
die hohe Arbeitsbelastung im BMG zu Beginn der Legislaturperiode die
schlechte Qualität der Arbeit ursächlich war?
15. Wie bewertet die Bundesregierung entsprechende Aussagen des
Bundesministers für Gesundheit?
16. Wie haben sich die Rückmeldefristen der Mitglieder der Hausleitung des
BMG auf Vorlagen aus der Fachabteilung im Laufe der
Legislaturperiode entwickelt?
17. Welche Konsequenzen hat die Hausleitung des BMG aus den
Ausführungen der Gleichstellungsbeauftragten für ihren Umgangston und ihre
Arbeitsweise gezogen, und was wurde davon konkret umgesetzt?
18. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die aktuellen
Presseberichte, dass die Unzufriedenheit unter den Mitarbeitern noch
größer geworden sei?
19. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BRH, dass die Vergabe der
Impfkampagne „Ich schütze mich“ an die SPD-nahe Agentur Brinkert-
Lück gegen vergaberechtliche Vorschriften verstieß, und wenn nein,
warum nicht?
20. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Kritik des BRH
an der Vergabe der Impfkampagne „Ich schütze mich“ gezogen?
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits belastbare
Ergebnisse aus diesen Konsequenzen?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass durch die
stockende Errichtung der Bundesstiftung der UPD eine Beratungslücke von fast
einem halben Jahr für Patienten entstanden ist?
23. Wie viele ehemaligen Mitarbeiter der UPD wurden in die neu errichtete
Bundesstiftung übernommen?
24. Wie viele Kündigungsschutzklagen der ehemaligen Mitarbeiter der UPD
sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch anhängig?
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Anzahl von Psychosen nach der erfolgten Legalisierung von Cannabis?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die entstandene Möglichkeit, im
Internet mittels eines Privatrezeptes an Medizinalcannabis zu gelangen?
27. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
Legalisierung von Cannabis und dem Anstieg der Organisierten Kriminalität,
insbesondere der „Mocro-Mafia“ in Nordrhein-Westfalen (NRW), und
wenn nein, warum nicht?
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Mehrbelastung der
Justizbehörden in den Ländern durch die Regelungen im Cannabis-Gesetz?
29. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die gesunkene Anzahl
von Hitzetoten im Jahr 2024?
30. Wie viele Hitzetote konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die im Jahr 2023 vorgestellten Maßnahmen verhindert werden?
31. War der Start des Bundes-Klinik-Atlas am 17. Mai 2024 nach
Auffassung der Bundesregierung zwingend geboten, und wenn ja, warum?
32. Warum hat das BMG im Vorfeld Abstand von einem Probebetrieb des
Bundes-Klinik-Atlas genommen, und wer hat diese Entscheidung
getroffen?
33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
ungenaue oder missverständliche Darstellungen von Klinikleistungen im
Internet die Patientensicherheit gefährden können?
34. Wie viele Menschenleben konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
durch den Bundes-Klinik-Atlas seit seinem Start im Mai 2024 gerettet
werden?
35. Wann genau ist die Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform
Mitgliedern der regierungstragenden Fraktionen vorgestellt worden?
36. Um welche Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen handelt es
sich (bitte nach Namen und Fraktion aufschlüsseln)?
37. Aus welchem Grund wurde die Auswirkungsanalyse nicht allen
Mitgliedern des Gesundheitsausschusses gleichermaßen vorgestellt?
38. Wie bewertet die Bundesregierung das gewählte Vorgehen, die
Mitglieder des Gesundheitsausschusses in unterschiedlicher Art und Weise zu
informieren?
39. Warum bedurfte es einer Berichtsbitte der Fraktion der CDU/CSU, um
die Auswirkungsanalyse den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses
des Deutschen Bundestages zumindest mündlich vorzustellen?
40. Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise wäre die
Auswirkungsanalyse den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des
Deutschen Bundestages vorgestellt worden, hätte die Fraktion der CDU/CSU
keinen expliziten Bericht dazu für die Sitzung am 16. Oktober 2024
angefordert?
41. Warum haben bislang immer noch nicht alle Abgeordneten des
Deutschen Bundestages Zugang zur Auswirkungsanalyse?
42. Teilt die Bundesregierung die Annahme von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, dass die Krankenkassenbeiträge für das Jahr 2026
vorab nicht weiter erhöht werden müssen?
43. Wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?
44. Wenn nein, warum nicht?
45. Teilt die Bundesregierung die Aussage von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, er sei der „preisgünstigste Gesundheitsminister für
die Krankenkassen“?
46. Wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?
47. Wenn nein, wieso nicht?
48. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach aus dem Mai 2024, eine umfassende
Finanzreform der Pflegeversicherung werde in dieser Legislaturperiode
wahrscheinlich nicht mehr zu leisten sein?
49. Welche Fakten haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt,
dass Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach keine zwei Monate
später eine Finanzreform der Pflegeversicherung angekündigt hat?
50. Wie weit waren die Arbeiten zur Pflegereform zum Zeitpunkt des
Scheiterns der Bundesregierung fortgeschritten, und wann wäre mit einer
Verabschiedung zu rechnen gewesen?
51. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass derartig
widersprüchliche Aussagen eines Ressortchefs dazu geeignet sind, das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in politisches Handeln zu
untergraben?
52. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Gesprächen zwischen
dem damaligen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Jörg
Kukies und dem CEO von Eli Lilly über die Möglichkeit der
gesetzlichen Regelung von vertraulichen Erstattungspreisen gesprochen?
53. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden aus diesen Gesprächen
gezogen, und gab es diesbezüglich einen Austausch zwischen dem
Bundeskanzleramt und dem BMG?
54. Inwieweit war Bundeskanzler Olaf Scholz in diese Gespräche
eingebunden?
55. Warum hat das BMG sich, trotz vorheriger Warnungen aus der
Fachabteilung, dafür entschieden, die Regelung zu den vertraulichen
Erstattungspreisen für Arzneimittel in das MFG aufzunehmen?
56. Wie bewertet die Bundesregierung den Versand von Bargeld als Anreiz,
um Teilnehmer für die RKI-Studie „Gesundheit in Deutschland“ zu
gewinnen?
57. Wurden die veranschlagten 1,2 Mio. Euro für die Langzeitstudie
komplett ausgegeben?
58. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung signifikant höhere
Rückmeldequoten als bei solchen Studien, bei denen kein Geld als Anreiz
verschickt wurde?
59. Bei wie vielen Studien von Bundesministerien oder nachgeordneten
Behörden wurde dieses Anreizsystem nach Kenntnis der Bundesregierung
noch verwendet?
60. Hat das RKI weitere Studien mit diesem Anreizsystem durchgeführt,
und wenn ja, welche?
61. Wenn nein, warum nicht?
62. Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Nutzung eines
solchen Anreizsystems mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Deutschen Post AG vereinbaren, nach denen ein Geldversand mit einem
normalen Brief ausgeschlossen wird?
63. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Krankmeldungen in den dem BMG nachgeordneten Behörden RKI und BZgA seit
2021 entwickelt (bitte nach Behörde und Monaten aufschlüsseln)?
64. Wie verhalten sich die Krankmeldungen in den in Frage 63 genannten
Behörden zu den Krankmeldungen im übrigen nachgeordneten Bereich
wie etwa dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) oder dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI)?
65. Wie bewertet die Bundesregierung Presseberichte, nach denen sowohl
das RKI als auch die BZgA durch die geplanten Umstrukturierungen
„seit mehr als einem Jahr in ihrer Arbeit streckenweise gelähmt“ sein
sollen?
66. Trifft es zu, dass die Staatssekretärin im BMG, Dr. Antja Draheim, bei
einer Dienstversammlung der BZgA den Vorwurf erhoben hat, die
Behörde arbeite nicht wissenschaftlich?
67. Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Aussagen?
68. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung entsprechende
Presseberichte?
69. Warum hat das BMG keine Regelungen zum sog.
Bürokratieentlastungsgesetz des Bundesministeriums für Justiz beigesteuert, und warum
wurde bis heute kein eigenes Gesetz zur Bürokratieentlastung vorgestellt?
70. Wie hat sich die Bürokratiebelastung nach Kenntnis der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode im Gesundheitswesen z. B. anhand der
Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelt, und wie
hoch waren die vorgenommenen Belastungen und die vorgenommenen
Entlastungen insgesamt?
71. Wie hoch ist der kumulierte Erfüllungsaufwand aller in dieser Legislatur
verabschiedeten Gesetze (bitte nach Erfüllungsaufwand für Bürger,
Wirtschaft und Verwaltung differenzieren)?
72. Wie bewertet die Bundesregierung, dass es bis Ende November 2024
gedauert hat, bis ein Gesetzentwurf zum Suizidpräventionsgesetz vorgelegt
worden ist?
73. Was waren die Gründe für diese Verzögerungen?
74. Wie bewertet die Bundesregierung, dass es bis Dezember 2024 gedauert
hat, den bereits für Ende 2022 angekündigten „Aktionsplan für ein
diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ vorzulegen?
75. Was waren die Gründe für diese Verzögerung?
76. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bisher entgegen der Kritik der
Fachverbände für Menschen mit Behinderungen Betroffene nicht
umfassend an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene, wie z. B. am Triage-
Gesetzgebungsprozess, beteiligt wurden?
77. Welche (Förder-)Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Bewusstseinsbildung bei Gesundheits- und Pflegeberufen für die
Belange von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit kognitiven
Beeinträchtigungen, zu erhöhen?
78. Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf bei der
bundeseinheitlichen Richtlinie zur Barrierefreiheit von Arztpraxen, wenn ja, welchen,
und wenn nein, warum nicht?
79. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Gesetz zur
Physiotherapieberufereform vorgelegt worden ist?
80. Was waren die Gründe dafür?
81. Welchen letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Bundesregierung?
82. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf
zum Gesundheitssicherstellungsgesetz vorgelegt worden ist?
83. Was waren die Gründe dafür?
84. Welchen letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Bundesregierung?
85. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf für
ein Patientenrechtegesetz vorgelegt worden ist?
86. Was waren die Gründe dafür?
87. Welchen letzten Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Bundesregierung?
88. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf für
ein Gesetz zur Stärkung medizinischer Register vorgelegt worden ist?
89. Was waren die Gründe dafür, und welchen letzten Stand hatte das
Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns der Bundesregierung?
90. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch kein Entwurf für
ein Versorgungsgesetz II vorgelegt worden ist?
91. Was waren die Gründe dafür, und welchen letzten Stand hatte das
Vorhaben vor dem Scheitern der Bundesregierung?
92. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bis heute noch keine
Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte vorgelegt worden ist?
93. Was waren die Gründe dafür, und welchen letzten Stand hatte das
Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns der Bundesregierung?
94. Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende Umsetzung der 2. Säule
zur Cannabislegalisierung?
95. Was waren die Gründe für die fehlende Umsetzung, und welchen letzten
Stand hatte das Vorhaben zum Zeitpunkt des Scheiterns der
Bundesregierung?
96. Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende Umsetzung der
Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, versicherungsfremde Leistungen
künftig aus Steuermitteln finanzieren zu wollen, und in welchem Gesetz
hätte die Bundesregierung diese Ankündigung umsetzen wollen?
97. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des Bundesministers
für Gesundheit, dass das „Aus der Ampel“ eine Gefahr für die
Patientinnen und Patienten darstellen würde?
98. Das Ausbleiben welcher Gesetze würde nach Auffassung der
Bundesregierung die größte Patientengefährdung nach sich ziehen (bitte nach
Gesetzen und Schwere der Gefährdung aufschlüsseln)?
99. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass angesichts dieser
Gefährdungslage die entsprechenden Vorhaben erst so spät begonnen
wurden, dass sie nun nicht mehr abgeschlossen werden können?
100. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine andere
Prioritätensetzung innerhalb der Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode die
Patientengefährdung gegebenenfalls verringert hätte?
Berlin, den 10. Dezember 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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