Deutscher Bundestag Drucksache 20/14534
20. Wahlperiode 09.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14155 –
Reformfähigkeit der UNRWA und Reformwillen der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die aktuelle Situation im Gazastreifen und die Rolle der UNRWA (United
Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East)
stehen im Mittelpunkt einer intensiven Debatte, die sowohl humanitäre als
auch sicherheitspolitische Dimensionen umfasst. In den letzten Monaten sind
schwerwiegende Vorwürfe gegen die UNRWA laut geworden, insbesondere in
Bezug auf mögliche Verbindungen zu der militant-islamistischen
Terrororganisation Hamas.
Mehrere palästinensische Mitarbeiter der UNRWA waren nachweislich als
Mitglieder der islamistischen Terrororganisation Hamas an den Massakern des
7. Oktober 2023 in Israel beteiligt (
www.nzz.ch/international/unrwa-
entlaesstneun-mitarbeiter-wegen-beteiligung-am-hamas-massaker-ld.1842521). Im
März 2024 wurde der frühere Vorsitzende der UNRWA-Lehrergewerkschaft
im Libanon Fateh Sharif aufgrund des Verdachts der Tätigkeit für die Hamas
vom Dienst suspendiert. Wie Ende September 2024 nach der Tötung Sharifs
durch Israel bestätigt wurde, war er gleichzeitig Kommandeur der Hamas im
Libanon.
Die israelische Regierung erhebt schwere Vorwürfe der Unterwanderung der
UNRWA durch die Hamas, die zudem die Infrastruktur des Hilfswerks für
militärische und terroristische Zwecke missbrauche (
www.deutschlandfunk.de/u
nrwa-palaestina-hilfswerk-hamas-100.html). Die israelische Regierung geht
nach unterschiedlichen Angaben davon aus, dass mindestens 10 Prozent aller
beim Hilfswerk Beschäftigten Mitglied der Hamas sind.
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Einfluss der Hamas auf die
UNRWA ist daher von zentraler Bedeutung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
UNRWA erfüllt mit seiner Arbeit ein Mandat der VN-Generalversammlung. Es
besteht breiter Konsens in der internationalen Gemeinschaft, dass UNRWA
einen essentiellen Beitrag zur Grundversorgung der Zivilbevölkerung in Gaza
leistet; insbesondere im humanitären Bereich ist dieser Beitrag in der aktuellen
Krisensituation unverzichtbar. Andere internationale Hilfsorganisationen wie
das Welternährungsprogramm, UNICEF, der Rote Halbmond oder die WHO
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stützen sich auf die operativen Strukturen UNRWAs und können kurzfristig nur
einen Teil von UNRWAs humanitären Aufgaben auffangen. Zudem ist
UNRWA durch die Unterstützung und Versorgung der insgesamt 5,9 Millionen
registrierten Palästina-Flüchtlinge in Jordanien, Libanon, Syrien und den
besetzten Palästinensischen Gebieten ein wichtiger Stabilitätsfaktor in der
Region. Im Bildungsbereich stellt UNRWA in allen Einsatzgebieten Schulbildung
für Palästina-Flüchtlinge bereit. Aus Sicht der Bundesregierung besteht daher
weiterhin ein wichtiges außenpolitisches und humanitäres Interesse an der
weiteren Funktionsfähigkeit UNRWAs und damit implizit an der Förderung von
UNRWA.
Als Organisation mit Mandat der VN-Generalversammlung ist UNRWA selbst
in der Pflicht, die Einhaltung der Werte und Grundsätze der Vereinten Nationen
sowie das Neutralitätsprinzip aufrechtzuerhalten. Der Abschlussbericht der
unabhängigen Untersuchungsgruppe unter Leitung der ehemaligen französischen
Außenministerin Colonna hebt hervor, dass UNRWA eine beträchtliche Zahl an
Mechanismen und Verfahren zur Wahrung der Neutralität etabliert hat und
damit über einen umfassenderen Ansatz verfüge als andere vergleichbare VN-
Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen.
Die Bundesregierung nimmt Anschuldigungen gegen UNRWA-Mitarbeitende
sehr ernst und forderte UNRWA nach Bekanntwerden umgehend auf, den
Vorwürfen nachzugehen. Die Bundesregierung hat gegenüber UNRWA mehrfach
die deutliche Erwartung geäußert, dass die Organisation – wie angekündigt –
alle notwendigen Schritte zur Aufklärung der Anschuldigungen ergreift.
UNRWA hat interne Prüfungen eingeleitet und das UN Office of Internal
Oversight (OIOS) einbezogen.
Das Office of Internal Oversight Services (OIOS) der Vereinten Nationen hat
Vorwürfe der Beteiligung von 19 UNRWA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an
den Terrorangriffen des 7. Oktober 2023 umfassend untersucht und im Rahmen
der Untersuchungen festgestellt, dass für neun der neunzehn beschuldigten
Mitarbeitenden ausreichend Beweise dafür vorliegen, dass eine Verwicklung in die
Terrorangriffe möglich erscheint. UNRWA hat auf dieser Grundlage mit der
Kündigung dieser Mitarbeitenden die notwendige Konsequenz gezogen. Zu der
von der israelischen Regierung veröffentlichten Liste von UNRWA-
Mitarbeitenden, die Mitglied der Hamas sein sollen, führt OIOS Vorermittlungen zu den
Vorwürfen durch.
UNRWA hat binnen kurzer Frist einen Aktionsplan zur Umsetzung der
Empfehlungen des Colonna-Berichts erarbeitet sowie vorgelegt und damit den
eigenen Reformwillen unter Beweis gestellt. Ein Urteil über die Umsetzung der
Reformen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Förderung von
UNRWA durch die Bundesregierung erfolgt unter der Maßgabe, dass UNRWA
die konkreten Empfehlungen des Berichts in der Organisation umsetzt. Die
Bundesregierung fordert die Umsetzung dieser Maßnahmen in Sitzungen der
Beratungsgremien UNRWAs und in Gesprächen mit der Leitung der Agentur
regelmäßig ein. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung
des Aktionsplans, indem sie eine Stelle im Team zur Umsetzung der Colonna-
Empfehlungen finanzieren wird und 1 Mio. Euro für Maßnahmen UNRWAs
zur Verbesserung von Vetting und Neutralität zur Verfügung stellt.
Weiterhin ist UNRWA als Empfänger deutscher Mittel durch eine
Vertragsklausel zur umfassenden Kooperation zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung
und -unterstützung nach § 8a des Haushaltsgesetzes (HG) verpflichtet.
Schließlich unterliegt UNRWA den internen und externen Prüfmechanismen
der Vereinten Nationen. Dazu zählen einerseits das Büro für interne
Aufsichtsdienste („Office for Internal Oversight Services“, OIOS) und andererseits der
Rechnungsprüfungsausschuss der Vereinten Nationen („Board of Auditors“,
BoA). Beide Institutionen berichten regelmäßig an die Mitgliedstaaten der
Vereinten Nationen.
1. Wie stellt die Bundesregierung als größter Geber von UNRWA sicher,
dass die Hamas und andere terroristische Organisationen keinen Einfluss
auf UNRWA und dessen Mitarbeiterschaft nehmen?
8. Für wie relevant hält die Bundesregierung die Arbeit von UNRWA (bitte
nach Einsatzgebieten, inklusive Auswirkungen auf die Sicherheitslage,
aufgliedern)?
30. Zweifelt die Bundesregierung an der Reformfähigkeit von UNRWA
unter ihrer aktuellen Führung?
37. Welche Reformschritte hat die UNRWA mit der UN und den
Geberländern vereinbart (bitte einzelne Schritte detailliert aufschlüsseln)?
Die Fragen 1, 8, 30 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Hat die Bundesregierung ihre Gebersteuerung gegenüber UNRWA nach
dem 7. Oktober 2023 verändert, und wenn ja, inwiefern?
Nach Bekanntwerden der gravierenden Vorwürfe der israelischen Regierung
von Januar 2024, wonach Mitarbeitende von UNRWA am Terrorangriff der
Hamas am 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen seien, hatte die Bundesregierung
in enger Abstimmung mit anderen Gebern entschieden, zunächst keine neuen
Mittel für UNRWA in Gaza zu bewilligen und den Bericht der unabhängigen
Untersuchungskommission zur Stärkung von Neutralitätsmaßnahmen bei
UNRWA unter Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin
Colonna abzuwarten.
Seit Vorliegen des Berichtes erfolgt die Förderung von UNRWA durch die
Bundesregierung unter der Maßgabe, dass UNRWA die konkreten Empfehlungen
des sogenannten Colonna-Berichts in der Organisation umsetzt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Auf welcher Ebene hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die
Sitzungen der Advisory Commission von UNRWA (AdCom)
wahrgenommen, und mit welchen Ergebnissen (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat die Sitzungen der Beratungskommission („Advisory
Commission“, AdCom) von UNRWA seit dem 26. Oktober 2021 auf
Beamtenebene wahrgenommen. Das letzte Treffen der AdCom vom 18. bis 19.
November 2024 in Genf hat das Auswärtige Amt auf Ebene der Abteilungsleitung und
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
auf Ebene der Referatsleitung wahrgenommen.
Empfehlungen der Mitglieder der Beratungskommission an UNRWA werden in
den sogenannten „AdCom Recommendations“ während der Sitzung im
Konsens angenommen. Die Bundesregierung hat sich in dieser Wahlperiode dafür
eingesetzt, dass eine Reihe von Prioritäten der Bundesregierung in den
Empfehlungen berücksichtigt wurden. In den letzten Sitzungen hat die
Bundesregierung sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die schnelle und konsequente
Umsetzung der Reformfortschritte entlang der Empfehlungen des Colonna-
Berichts in die Schlussfolgerungen aufgenommen wurde.
4. Wie nimmt die Bundesregierung ihre Aufsichtspflicht gegenüber
UNRWA außerhalb der AdCom wahr (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung nimmt ihre Funktion gegenüber UNRWA auch in dem
mindestens vierteljährlich tagenden Subsidiary Committee (SubCom) wahr,
welche die Themen der AdCom-Sitzungen vorbereitet. Außerdem nutzt die
Bundesregierung ihren Einfluss als derzeit größter bilateraler Geber, um im
regelmäßigen Austausch mit der Leitung von UNRWA sowie kontinuierlich auf
Arbeitsebene Reformprioritäten einzufordern.
Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung der Verwendung der durch die
Bundesregierung bereitgestellten Mittel im Rahmen der Berichterstattung der
deutschen Auslandsvertretungen sowie im Rahmen der Prüfung von durch UNRWA
vorgelegten Berichten zur Mittelverwendung, die sich jeweils auf die konkret
geförderten Projekte beziehen. Im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird die
vertraglich vereinbarte Durchführung des Weiteren durch die jeweils
projektbezogen beauftragte Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH überwacht.
5. Hält die Bundesregierung die Aufsicht durch die AdCom und die VN-
Generalversammlung (VN = Vereinte Nationen) für ausreichend?
Die AdCom hat nach der Resolution 302 der VN-Generalversammlung
vorrangig Beratungsfunktion. Während der Sitzungen der AdCom legt UNRWA eine
ausführliche Berichterstattung über die Verwendung der durch die Geber
bereitgestellten Mittel vor.
Die Aufsicht über UNRWA im engeren Sinne wird neben der
Generalversammlung durch das Büro für interne Aufsichtsdienste („Office for Internal
Oversight Services“, OIOS) und den Rechnungsprüfungsausschuss der Vereinten
Nationen („Board of Auditors“, BoA) wahrgenommen. Beide Institutionen
berichten regelmäßig an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.
a) Hat sie in dieser Wahlperiode eigene Reformvorschläge zur Gestaltung
der Geberstrukturen eingebracht, wenn ja, in welchem Gremium, und
wenn nein, warum nicht?
Nach Auffassung der Bundesregierung müssen weitere Reformen und Schritte
zur Stärkung der Neutralitätsmaßnahmen bei UNRWA folgen. Der Aktionsplan
von UNRWA zur Umsetzung der Empfehlungen Colonna-Berichts bietet
hierfür nach Einschätzung der Bundesregierung einen guten Rahmen.
b) Koordiniert sich die Bundesregierung mit den anderen Gebern von
UNRWA, wenn ja, in welchem Gremium, und wenn nein, warum
nicht?
Zu Prioritäten bei der Umsetzung dieser Reformen stimmt sich die
Bundesregierung regelmäßig mit anderen Gebern im Rahmen der AdCom und in
bilateralen Gesprächen ab. Dazu zählen von der Bundesregierung initiierte enge
Austausche mit Likeminded im Kreis der führenden Geber UNRWAs und mit
G7-Partnern, zum Beispiel der Austausch mit britischen Kolleginnen und
Kollegen zu Prioritäten bei der Umsetzung des Colonna-Berichts.
6. Wie steht die Bundesregierung zu den Empfehlungen der unabhängigen
Expertenkommission zur Untersuchung der UNRWA-
Kontrollmechanismen unter der Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin
Catherine Colonna an die Geber von UNRWA im sog. Colonna-Report?
Die Bundesregierung hält den sogenannten Colonna-Bericht für eine geeignete
Grundlage für weitere Reformen zur zusätzlichen Stärkung des
Neutralitätsprinzips bei UNRWA. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
a) Hat die Bundesregierung am Colonna-Report mitgewirkt?
Die Untersuchungsgruppe, die den Bericht unter Vorsitz der ehemaligen
französischen Außenministerin Colonna erarbeitet hat, setzt sich aus unabhängigen
Expertinnen und Experten zusammen.
b) Welche der sich an die Geber richtenden Vorschläge des Colonna-
Reports (insbesondere Nummern 12, 14, 16) hat die Bundesregierung
umgesetzt, und wenn keine, warum nicht?
Im gemeinsamen Verständnis der Geber und UNRWA richten sich die in der
Fragestellung genannten Maßnahmen an UNRWA und sind Bestandteil des
Aktionsplans der Agentur zur Umsetzung der Empfehlungen.
c) Welche der sich an die UNRWA richtenden Reformvorschläge des
Colonna-Reports hat UNRWA aus Sicht der Bundesregierung umgesetzt,
mit der Umsetzung welcher Reformen wurde begonnen und mittels
welcher Maßnahmen (bitte einzeln erläutern), und wie kontrolliert die
Bundesregierung den Umsetzungsstand und mit welchen zeitlichen
Abständen?
UNRWA hat zur Umsetzung aller Empfehlungen des Colonna-Berichts einen
Aktionsplan erstellt. Die Maßnahmen befinden sich demnach in verschiedenen
Stadien der Umsetzung, zu deren Stand UNRWA die Geber regelmäßig, zuletzt
im November im Rahmen der AdCom-Sitzung, informiert hat. Die
Bundesregierung hält die Umsetzung der Maßnahmen zudem regelmäßig im Rahmen
der Gremiensitzungen der UNRWA und in direkten Gesprächen mit
Mitarbeitenden und Leitungspersonal der Agentur nach.
d) Welche der sich an dieUNRWA richtenden Reformvorschläge des
Colonna-Reports hat UNRWA aus Sicht der Bundesregierung noch nicht
umgesetzt, und was tut die Bundesregierung, um die Umsetzung zu
beschleunigen sowie ihre vollständige Umsetzung zu erreichen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
Frage 6c verwiesen.
7. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Reform von UNRWA
und in welchem Rahmen hat sie diese vorgestellt, und was hat sie in
dieser Wahlperiode getan, um diese umzusetzen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
den Fragen 3 und 6 verwiesen.
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten
Knesset-Beschlüssen gegenüber UNRWA und der Kündigung des
Kooperationsabkommens mit UNRWA durch die israelische Regierung?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit von UNRWA weiterhin finanziell
wie auch politisch und ruft die israelische Regierung dazu auf, die Weiterarbeit
der Agentur zur ermöglichen. Die Bundesregierung hat ihrer Besorgnis über die
in der Knesset verabschiedeten Gesetze unter anderem in einem Statement vom
29. Oktober 2024 Ausdruck verliehen (
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroo
m/unrwa/2682290) sowie zur Unterstützung von UNRWA ein EU27-Statement
vom 31. Oktober 2024 mitgetragen (
www.consilium.europa.eu/en/press/press-r
eleases/2024/10/31/statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-eu-o
n-the-unrwa-legislation/) und für eine am 12. Dezember 2024 mit großer
Mehrheit in der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene
Resolution zur Unterstützung von UNRWA gestimmt (
www.un.org/unispal/document/
support-for-the-mandate-of-the-unrwa-05dec24/).
Zudem steht die Bundesregierung in engem Austausch mit VN-Organisationen
wie WFP, WHO und UNICEF. Diese haben mehrfach öffentlich erklärt,
UNRWA nicht ersetzen zu können, unter anderem im Statement des Inter-
Agency Standing Committee vom 1. November 2024 (
https://interagencystandi
ngcommittee.org/inter-agency-standing-committee/statement-principals-inter-a
gency-standing-committee-stop-assault-palestinians-gaza-and-those-trying).
10. Entsendet die Bundesregierung Mitarbeiter in das Office of Internal
Oversight Services (OIOS) der Vereinten Nationen, wenn ja, wie viele,
und wenn nein, warum nicht?
Eine Entsendung von Mitarbeitenden aus den Regierungen von Nationalstaaten
ist nicht möglich, da die Stellen im OIOS im Rahmen eines regulären
Bewerbungsverfahrens besetzt werden. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber
arbeiten nicht als Vertreterinnen oder Vertreter ihrer Heimatstaaten.
11. Unterstützt die Bundesregierung die Arbeit von OIOS auf andere Art und
Weise, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich, unter anderem im Fünften Ausschuss der
Generalversammlung der Vereinten Nationen für die Stärkung und
Unabhängigkeit der internen Aufsichtsstrukturen der VN ein, darunter OIOS. Deutschland
beteiligt sich im Übrigen wie alle VN-Mitgliedstaaten durch seinen
Pflichtbeitrag zum regulären Haushalt der Vereinten Nationen an der Finanzierung von
OIOS.
12. Entsendet die Bundesregierung Mitarbeiter in die Stabsstelle des
UNRWA-Generalkommissars, die für die Überprüfung von Mitarbeitern
zuständig ist, wenn ja, wie viele, und wenn nein, warum nicht?
Eine Stabstelle im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht
bekannt. Die Überprüfung der Mitarbeitenden erfolgt bei UNRWA nach Kenntnis
der Bundesregierung durch verschiedene zuständige Arbeitseinheiten wie das
Department of Internal Oversight Services (DIOS), das Ethics Office oder die
Personalabteilung.
13. Unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Stabsstelle des UNRWA-
Generalkommissars, die für die Überprüfung von Mitarbeitern zuständig
ist, auf andere Art und Weise, wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
Frage 12 verwiesen.
14. Erachtet die Bundesregierung die Ausstattung des OIOS und der
UNRWA-internen Prüfmechanismen als ausreichend, und wenn nein,
was tat und tut sie, um diese zu verbessern?
Die Bundesregierung begrüßt die Arbeit von OIOS. Die gegenüber von
UNRWA-Mitarbeitenden erhobenen Vorwürfe hat OIOS umfassend untersucht,
soweit dies mit den vorliegenden Informationen möglich war. Im Übrigen wird
zu OIOS auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Zu den UNRWA-internen Prüfmechanismen hat die unabhängige
Untersuchungsgruppe unter Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin
Colonna hervorgehoben, dass UNRWA eine beträchtliche Zahl an
Mechanismen und Verfahren zur Wahrung der Neutralität etabliert hat und damit über
einen umfassenderen Ansatz verfüge als andere vergleichbare VN-
Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen.
Die Bundesregierung finanziert eine Stelle im Team zur Umsetzung der
Colonna-Empfehlungen und stellt 1 Mio. Euro für Maßnahmen UNRWAs zur
Verbesserung von Vetting und Neutralität zur Verfügung.
15. Teilt die Bundesregierung die Behauptung der israelischen Regierung,
dass mehr als 2 135 UNRWA-Mitarbeiter Mitglieder der Hamas und des
Islamischen Dschihad sind, wurden der Bundesregierung dazu
geheimdienstliche Informationen übermittelt, und hat sie sich um eigene
Informationen dazu bemüht, wenn ja, wie?
16. Teilt die Bundesregierung die Behauptung der israelischen Regierung,
dass ein Fünftel der Direktoren von UNRWA-Schulen Hamas-Aktivisten
seien, wurden der Bundesregierung dazu geheimdienstliche
Informationen übermittelt, und hat sie sich um eigene Informationen dazu bemüht,
wenn ja, wie?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonderem Maße die
Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste berühren und daher in einer zur
Veröffentlichung vorgesehenen Fassung nicht behandelt werden können. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine
Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten
zur konkreten Methodik und zu im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen
nachrichtendienstlichen Verbindungen des BND bekannt würden.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse
auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND gewinnen. Dies
würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten,
womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND – die Sammlung und
Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ l Absatz 2
BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte.
Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch
unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich
zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die
Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen.
Der Quellenschutz stellt für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste einen
überragend wichtigen Grundsatz dar. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten zur
nachrichtendienstlichen Methodik und Quellenlage würde weitgehende
Rückschlüsse auf die nachrichtendienstlichen Fähigkeiten und damit mittelbar auch
auf Aufklärungsschwerpunkte und -potential des BND zulassen. Dadurch
könnte die Fähigkeit des BND, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu
gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden.
Auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND
nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass eine Bekanntgabe
auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der
schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass
das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich
überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des BND zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
17. Liegt der Bundesregierung eine an die UNRWA übermittelte Liste mit
108 Namen von UNRWA-Mitarbeitern vor, die Mitglieder der Hamas
sein sollen?
Die genannte Liste wurde von der israelischen Regierung veröffentlicht und ist
der Bundesregierung bekannt.
a) Welche Bemühungen hat die Bundesregierung angestrengt, um diese
Vorwürfe zu verifizieren?
b) Inwiefern ist die Bundesregierung an der andauernden Überprüfung
zur etwaigen Hamas-Mitgliedschaft dieser Mitarbeiter von UNRWA
beteiligt?
Die Fragen 17a und 17b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus
kann die weitere Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen. Die Einstufung
der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend
einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung
auf diese Frage würde Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden des
Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur
im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche
Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen
Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Informationsgewinnung zu führen. Aus den Informationen könnten sich
insbesondere Rückschlüsse auf Aufklärungsansätze des BND ableiten. Infolgedessen
könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf
spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Dies kann für
die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und
damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese
Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag gesondert als Anlage übermittelt.*
c) Wie unterstützt die Bundesregierung die Ermittlung der UN-
Behörden?
Die Ermittlungen des OIOS sind intern und vertraulich. Die Bundesregierung
ist an diesen nicht direkt beteiligt und hat diesbezüglich keine
Unterstützungsersuchen der VN-Behörden erhalten.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11, 15 und 16 verwiesen.
18. Wann wurde die Bundesregierung durch wen über die Beteilung von
UNRWA-Mitarbeitern an den Terrorangriffen vom 7. Oktober 2023
informiert?
Die Bundesregierung wurde erstmals am 26. Januar 2024 von UNRWA-
Generalkommissar, Philippe Lazzarini, über die Vorwürfe informiert, dass UNRWA-
Mitarbeitende aus Gaza am Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023
beteiligt gewesen sein sollen.
a) Welche Bemühungen hat die Bundesregierung angestrengt, um diese
Vorwürfe zu verifizieren, und wann gelang dies der Bundesregierung?
Die Verifizierung dieser Vorwürfe obliegt in erster Linie den zuständigen VN-
Institutionen. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres,
hat umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Leiter des unabhängig
operierenden Office of Internal Oversight Services (OIOS) gebeten, ein
Untersuchungsverfahren zur vollständigen und transparenten Aufklärung
durchzuführen. Die Bundesregierung hat dies begrüßt.
b) Inwiefern ist die Bundesregierung an der andauernden Überprüfung
zur etwaigen Beteiligung weiterer Mitarbeiter von UNRWA an den in
Frage 18 genannten Ereignissen beteiligt?
Die Überprüfungen des OIOS in diesem Fall sind abgeschlossen. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu
Frage 17 verwiesen.
c) Wie unterstützt die Bundesregierung die Ermittlung der UN-
Behörden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
d) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den
Terrorangriffen gezogen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
19. Wann wurde die Bundesregierung durch wen über die Suspendierung
von Fateh Sharif informiert?
UNRWA hat die Bundesregierung im Mai 2024 vertraulich informiert, dass
Fateh Sharif im März freigestellt wurde. UNRWA-Generalkommissar Lazzarini
hat diese Information während seines Besuchs in Berlin im Juni 2024 bestätigt
und die Bundesregierung über den Fall informiert.
a) Was hat die Bundesregierung daraufhin unternommen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 80 des
Abgeordneten Paul Ziemiak auf Bundestagsdrucksache 20/13317 verwiesen.
b) Welche Gründe hat die UNRWA gegenüber der Bundesregierung für
die Suspendierung angegeben?
UNRWA nannte als Begründung für die unbezahlte Freistellung die laufende
Untersuchung bezüglich der Anschuldigung, der betreffende Mitarbeiter sei
aktives Mitglied der Hamas.
c) Wie unterstützte die Bundesregierung die Ermittlung der UN-
Behörden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
20. Wann wurde die Bundesregierung durch wen darüber informiert, dass bei
dem getöteten Hamas-Chef Jahja Sinwar der Ausweis des UNRWA-
Lehrers Hani H. S. Zourob Mahasen gefunden wurde?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Echtheit des Dokuments?
b) Hat die Bundesregierung die UNRWA mit diesen Informationen
konfrontiert, wenn ja, wie hat sie reagiert, und wenn nein, warum nicht?
c) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung gezogen?
Die Fragen 20 bis 20c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat hierzu über Medienberichte hinaus keine eigenen
Erkenntnisse.
21. Wie bewertet die Bundesregierung Vorwürfe, UNRWA-Einrichtungen
seien von terroristischen Organisationen in Gaza als militärische
Einrichtungen missbraucht worden, welche Bemühungen hat sie angestellt, um
entsprechende Informationen zu verifizieren, und welche Schlüsse zieht
sie aus ihrer Bewertung?
22. Wie bewertet die Bundesregierung Vorwürfe, UNRWA-Einrichtungen
seien an Tunnelsysteme terroristischer Organisationen angebunden
gewesen, welche Bemühungen hat sie angestellt, um entsprechende
Informationen zu verifizieren, und welche Schlüsse zieht sie aus ihrer
Bewertung?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt entsprechende Vorwürfe sehr ernst und fordert
UNRWA zu Klärung auf. Die Vorwürfe lassen sich aufgrund der anhaltenden
Kampfhandlungen aktuell nur schwer überprüfen. UNRWA hat sich im
Rahmen der Umsetzung der Colonna-Empfehlungen auch zur verbesserten
Gewährleistung der Neutralität von UNRWA-Einrichtungen bereiterklärt. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 15 und 16 verwiesen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung das anhaltende Aussetzen der
Hilfszahlungen durch die USA an die UNRWA?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative des Nationalrats der
Schweiz, die Zahlungen an die UNRWA einzustellen?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung gibt zu Angelegenheiten aus dem Verantwortungsbereich
eines anderen Staates keine Stellungnahme ab. Der parlamentarische
Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen konkreten Bezug
zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag
haben, weil sie in die Zuständigkeit und Verantwortung anderer Staaten fallen.
25. Welche Ergebnisse haben die Prüfungen des Auswärtigen Amts (AA)
und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) gebracht, die die Bundesregierung zur
Wiederaufnahme der Hilfszahlungen veranlasste, und auf welcher Daten- und
Informationsgrundlage wurden die Prüfungen durchgeführt?
Es wird auf die Gemeinsame Erklärung des Auswärtigen Amtes (AA) und des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) zu UNRWA vom 24. April 2024 sowie auf die Antworten zu den
Fragen 2, 4 und 6 verwiesen.
26. Welche Ergebnisse ergaben Prüfungen der EU-Behörden, und teilt die
Bundesregierung die sich aus diesen Prüfungen ergebenden Schlüsse?
Die EU-Kommission hat am 1. März 2024 öffentlich erklärt, UNRWA weiter
zu fördern, und gleichzeitig ein Audit angekündigt, das die
Kontrollmechanismen der Agentur überprüfen soll (siehe entsprechende Erklärung,
https://ec.eur
opa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_1285).
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das Audit im September 2024
abgeschlossen. Auf dieser Grundlage hat die EU im September die gesamte
Förderung für UNRWA freigegeben.
27. Welche Staaten außer den USA und der Schweiz haben ihre
Hilfszahlungen nach dem 7. Oktober 2023 mit welcher Begründung eingestellt?
28. Welche Staaten haben ihre Hilfszahlungen nach dem 7. Oktober 2023
mit welcher Begründung wiederaufgenommen?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben neben den USA folgende Staaten
zunächst keine weiteren Zahlungen an UNRWA geleistet: Australien,
Deutschland, Estland, Finnland, Großbritannien, Island, Italien, Japan, Kanada,
Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Rumänien, Schweden. Zu den
Begründungen wird auf die öffentlichen Erklärungen der jeweiligen Staaten verwiesen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben alle unter Frage 27 genannten
Staaten außer den USA die Förderung von UNRWA wieder aufgenommen. Einzig
Schweden gab im Dezember 2024 bekannt, die wiederaufgenommene
Förderung von UNRWA nicht fortzuführen. Zu den Begründungen wird auf die
öffentlichen Erklärungen der jeweiligen Staaten verwiesen.
29. Zweifelt die Bundesregierung an der Neutralität der UNWRA?
Die unabhängige Untersuchungskommission unter Leitung der ehemaligen
französischen Außenministerin Catherine Colonna hat am 22. April 2024 ihren
Abschlussbericht vorgelegt. Dieser ist öffentlich einsehbar (
www.un.org/sites/u
n2.un.org/files/2024/04/unrwa_independent_review_on_neutrality.pdf). Der
Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass keine Hinweise auf ein systemisches
Versagen UNRWAs bei der Einhaltung der für die Vereinten Nationen
notwendigen Neutralität vorliegen, und attestiert dem Hilfswerk, bereits Maßnahmen
ergriffen zu haben, um seine Neutralität zu wahren. Hierzu zählt auch, die
Unterstützung von Terrorismus auszuschließen. Darüber hinaus formuliert der
Bericht 50 Empfehlungen zur weiteren Stärkung der Neutralität des Hilfswerks.
UNRWA-Generalkommissar Lazzarini hat nach Veröffentlichung des Berichts
erklärt, alle Empfehlungen umsetzen zu wollen.
Die Bundesregierung teilt die im Colonna-Bericht dargelegte Auffassung, dass
UNRWA zwar bereits über Maßnahmen zur Wahrung der Neutralität verfügt,
gleichzeitig aber weiterer Reformbedarf entlang der Empfehlungen des
Berichts besteht.
31. Was hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode unternommen, um
eine Verbesserung der Curricula und Schulbücher der Palästinensischen
Autonomiebehörde (PA) zu erreichen, und wurden dazu konkrete
Vorschläge von der Bundesregierung eingebracht?
32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versuche von UNRWA, die
Curricula und Schulbücher der PA anzupassen und zu verbessern, und wie
unterstützt sie die UNRWA dabei?
33. Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Zahlungen an die UNRWA
davon abhängig zu machen, ob es gelingt, antisemitische und
israelfeindliche Inhalte aus palästinensischen Schulbüchern zu entfernen, und wenn
nein, warum nicht?
35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über antisemitisches oder
gewaltverherrlichendes Schul- und Lehrmaterial, das in UNRWA-
Schulen Verwendung findet, und welche konkreten Maßnahmen unternimmt
sie ggf., auch in Zusammenarbeit mit den VN, gegen dessen
Verwendung?
Die Fragen 31 bis 33 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
UNRWA hat nicht das Mandat, Curricula und Schulbücher selbst zu erstellen.
Die Agentur nutzt – entsprechend der international gängigen Praxis von
Organisationen wie UNICEF und UNHCR – die nationalen Curricula. Damit wird
sichergestellt, dass die Kinder nach neun Schuljahren an UNRWA-Schulen die
Voraussetzungen erfüllen, weiterführende nationale Schulen besuchen zu
können. Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit UNRWA wird weiterhin
unter der Maßgabe erfolgen, dass UNRWA entsprechend den Empfehlungen
des Colonna-Berichts Reformen umsetzt – auch im Bildungsbereich.
Die Palästinensische Behörde erklärt sich in Gesprächen mit Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung zu Reformen im Bildungsbereich und der
Überarbeitung von Schulbüchern bereit. Die Bundesregierung begleitet
außerdem eine EU-Initiative für Reformen im Bildungssektor im Rahmen von
Gesprächen zu Finanzierungs- und Reformunterstützung, welche die EU
gegenwärtig mit der PA führt.
Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen UNRWAs um einen
konstruktiven Dialog mit der PA zur Anpassung von Curricula und Schulbüchern entlang
der Werte und Prinzipien der VN (Neutralität, Menschenrechte, Toleranz,
Gleichheit, Nichtdiskriminierung in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Sprache oder
Religion). Es ist aus Sicht der Bundesregierung außerdem zu begrüßen, dass
UNRWA seit dem Jahr 2013 mit dem International Bureau of Education der
UNESCO ein „Framework for Analysis and Quality Implementation of the
Curriculum“ entwickelt hat (
www.unrwa.org/sites/default/files/unrwa_curricul
um_framework_2013.pdf). Als positiv erachtet die Bundesregierung zudem,
dass UNRWA seit 20 Jahren ergänzende Lehrmaterialien aus den Bereichen
Menschenrechte, Konfliktbearbeitung und Toleranz verwendet. Die
Bundesregierung begrüßt, dass UNRWA nach eigenen Angaben eine Nulltoleranz-
Politik gegenüber Antisemitismus verfolgt.
34. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den zahlreichen
Vorwürfen gegen palästinensisches Lehrpersonal von UNRWA, und wie
lässt sich eine Internationalisierung des Lehrkörpers von UNRWA
erreichen?
Die Bundesregierung nimmt Vorwürfe gegen UNRWA-Mitarbeitende sehr ernst
und drängt stets auf Aufklärung durch UNRWA und die zuständigen Stellen
innerhalb der VN. UNRWA hat sich öffentlich verpflichtet, alle begründeten
Vorwürfe gegen eigene Mitarbeitende zu untersuchen. UNRWA hat bisher
gezeigt, dass sie vorgebrachte Vorwürfe ernst nimmt und – falls diese sich
bestätigen – umgehend die notwendigen personalrechtlichen Konsequenzen gegen die
entsprechenden Mitarbeitenden zieht.
Zu einer Internationalisierung des Lehrkörpers von UNRWA liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
36. Möchte die Bundesregierung Änderungen am Mandat von UNRWA
vornehmen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht, und welche
Vorschläge legte sie dafür in dieser Wahlperiode vor, auch im Hinblick auf
die anstehende Erneuerung des Mandats im Juni 2026?
Die Anliegen der Bundesregierung an UNRWA können nach Auffassung der
Bundesregierung im Rahmen des bestehenden, von der VN-
Generalversammlung erteilten Mandates umgesetzt werden.
38. Sieht die Bundesregierung alternative Durchführungsorganisationen und
Durchführungsmechanismen zur humanitären Hilfe in Gaza, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8
wird verwiesen.
39. Sieht die Bundesregierung alternative Organisationen zum Betrieb der
UNRWA-Flüchtlingslager, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Das Mandat der UNRWA basiert auf einer Resolution der Generalversammlung
der Vereinten Nationen. Die Mandatierung einer alternativen Organisation
würde somit der VN-Generalversammlung obliegen, die das Mandat der UNRWA
zuletzt mit großer Mehrheit am 12. Dezember 2022 verlängert hat. Eine
Diskussion zu alternativen Organisationen findet in der VN-Generalversammlung
derzeit nicht statt. Bis zu einer dauerhaften politischen Lösung der Frage der
Palästina-Flüchtlinge betrachtet die große Mehrheit der VN-Mitgliedstaaten die
Fortsetzung der Arbeit von UNRWA für das Wohlergehen der Palästina-
Flüchtlinge und für die Stabilität in der Region als notwendig (
www.un.org/unispal/d
ocument/support-for-the-mandate-of-the-unrwa-05dec24/). Darüber hinaus
äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragen.
40. Wie steht die Bundesregierung zu der von einigen erhobenen Forderung,
UNRWA vollständig aufzulösen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 39
wird verwiesen. Eine Auflösung der UNRWA wird derzeit nicht in der VN-
Generalversammlung diskutiert. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu
hypothetischen Fragen.
41. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die arabische Staaten
bei der Finanzierung der UNRWA enger einzubinden?
Die Bundesregierung setzt sich für eine ausgeglichenere Lastenteilung unter
den Gebern ein und wirbt in bilateralen Gesprächen auch um stärkere
finanzielle Unterstützung für UNRWA durch arabische Staaten.
42. Wie beurteilt die Bundesregierung den am 18. November 2024
vermeldeten Verlust zahlreicher Hilfsgüter durch Angriffe auf Lastwagen von
UNRWA und dem Welternährungsprogramm, und wie kann die
Sicherheits- und Versorgungslage im Gazastreifen aus Sicht der
Bundesregierung verbessert werden?
Die Bundesregierung sieht Plünderungen von Hilfsgütern wie den in der
Fragestellung erwähnten Vorfall als eine große Herausforderung für die humanitäre
Versorgung notleidender Menschen in Gaza. Die Bundesregierung fordert
regelmäßig alle Konfliktparteien auf, den humanitären Zugang und die sichere
Verteilung von Hilfsgütern zu garantieren. Sie fordert die israelische Regierung
auf, in Gebieten, die vom israelischen Militär kontrolliert werden, Sicherheit
für die Helfer und Helferinnen zu schaffen. Aus Sicht der Bundesregierung ist
eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheits- und Versorgungslage in Gaza
nur durch einen Waffenstillstand und die Freilassung der durch Hamas
verschleppten Geiseln zu erreichen.
43. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine
Zukunft Gazas nur ohne politische Teilnahme und militärische Präsenz der
Hamas erreicht werden kann, was tut sie, um dieses Ziel zu erreichen,
und welche Maßnahmen hat sie gegen Hamas-nahe Vereine in
Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 in Kraft gesetzt?
Nach Auffassung der Bundesregierung müssen in dem zukünftigen Gaza alle
Palästinenser und Palästinenserinnen in Würde und ohne Angst leben können.
Die politische Verantwortung für Gaza sieht die Bundesregierung in den
Händen der Palästinensischen Behörde. Entsprechend engagiert sich die
Bundesregierung in multilateralen Initiativen, um den Friedensprozess im Nahen Osten
unter Beteiligung der Palästinensischen Behörde voranzutreiben und unterstützt
die Palästinensische Behörde bei der Stärkung der palästinensischen
Institutionen, der Umsetzung von Reformen und der Vorbereitung auf die Übernahme
von Verantwortung in Gaza.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Bundesministerin
des Innern und für Heimat mit Verfügung vom 2. November 2023 die
Betätigung der Vereinigung „HAMAS (Harakat al-Mugawama al-Islamiya)“ in der
Bundesrepublik Deutschland verboten hat (BAnz AT 02.11.2023 B 10). Das
Verbot ist seit dem 20. Dezember 2023 unanfechtbar (BAnz AT 29.08.2024
B1).
Ebenfalls mit Verfügung vom 2. November 2023 hat die Bundesministerin des
Innern und für Heimat die Vereinigung „Samidoun – Palestinian Solidarity
Network“ einschließlich seiner Teilorganisationen „Samidoun Deutschland“
verboten, auch agierend ohne den Zusatz „Deutschland“ als „Samidoun“ sowie unter
den Bezeichnungen „HIRAK – Palestinian Youth Mobilization
Jugendbewegung (Germany)“ und „Hirak e. V.“.
44. Wie soll eine Post-Kriegsordnung in Gaza aus Sicht der Bundesregierung
aussehen, und ist sie dazu im Gespräch mit der israelischen Regierung?
Die G7-Außenministerinnnen und -Außenminister haben bei ihrem Treffen in
Tokio vom 7. bis 8. November 2023 unterstrichen, dass nach dem Ende des
Krieges von Gaza keine terroristische Gefahr mehr für Israel ausgehen darf.
Zudem dürfen Palästinenserinnen und Palästinenser aus Gaza nicht vertrieben
und das Territorium nicht reduziert werden. Ebenso darf es zu keiner Besetzung
Gazas kommen. Zu diesen Zielen steht die Bundesregierung weiterhin und
beständig mit zahlreichen Ansprechpartnern in der israelischen Regierung in
Kontakt. Aus Sicht der Bundesregierung ist zur Erreichung dieser Ziele und
Koordinierung der Aufgaben vor Ort die Palästinensische Behörde ein
entscheidender Akteur. Die Palästinensische Behörde vertritt in berechtigter Weise
die Interessen der Menschen in den palästinensischen Gebieten, also im
Westjordanland, dem Gazastreifen und Ost-Jerusalem. Sie steht für eine friedliche
Koexistenz mit Israel.
45. Was tut die Bundesregierung, um in Deutschland die Unterstützung für
die Hamas zu senken, und für eine Zweistaatenlösung zu werben, hat sie
diese Bemühungen seit dem 7. Oktober 2023 intensiviert, wenn ja, in
welcher Art und Weise, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen zur Schaffung einer verhandelten
Zweistaatenlösung seit dem 7. Oktober 2023 erheblich intensiviert. Die
Bundesregierung steht für die Sicherheit Israels ein und sie unterstützt das
Selbstbestimmungsrecht der Palästinenserinnen und Palästinenser. Die Bundesregierung
wirbt nicht nur bilateral und mit Partnern der EU und G7 gegenüber der
israelischen Regierung für eine verhandelte Zweistaatenlösung. Sie ist zudem Teil der
„Global Alliance for the Implementation of a Two State Solution“, die zu einer
Staatlichkeit Palästinas führen soll.
Um palästinensischen Gruppen, die auf Gewalt und Terror zur Lösung der
palästinensischen Frage setzen, entschlossen entgegenzutreten, hat die
Bundesregierung sich auf EU-Ebene erfolgreich für die Schaffung eines neuen
Sanktionsregimes gegen die Hamas sowie ihre Finanzierungsstrukturen eingesetzt.
In diesem Rahmen wurden Sanktionen gegen verschiedene Personen verhängt.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auch erfolgreich für Restriktionen
gegen andere militante Gruppen wie die PFLP und PIJ im Rahmen des EU-
Menschenrechtssanktionsregimes wegen Verbrechen, die am 7. Oktober 2023
von diesen Gruppen begangen wurden, eingesetzt.
Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 43 bezüglich der Verbotsverfügungen
der Bundesministerin des Innern und für Heimat vom 2. November 2023
verwiesen.
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