Deutscher Bundestag Drucksache 20/14609
20. Wahlperiode 15.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Schäffler,
Christian Sauter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/14278 –
Schienenbedarfsplanprojekt Ausbau- und Neubaustrecke Hannover–Bielefeld
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Schienenbedarfsplanprojekt Ausbau- und Neubaustrecke (ABS/NBS)
Hannover–Bielefeld ist in der betroffenen Region, sowohl in Niedersachsen
als auch in Nordrhein-Westfalen, hochumstritten. Die Deutsche Bahn AG
favorisiert das Verlegen neuer Gleise für den Großteil der Strecke – inklusive
mehreren Kilometern neuer Tunnel- oder Brückenbauwerke. Die Begründung:
Nur so könne eine Fahrzeitverkürzung zwischen Hannover und Bielefeld von
17 Minuten erreicht werden – nach Wahrnehmung der Fragestellerinnen und
Fragesteller ungeachtet der Folgen für Landschaft, Natur und Bevölkerung
sowie der absehbar hohen Milliardenbeträge, die eine Umsetzung in einigen
Jahren kosten würde.
Sechs der potenziellen Trassen verlaufen durch die Schaumburger Börde bis
Bückeburg (Schaumburger-Börde-Varianten, V1–V6). Darüber hinaus gibt es
drei Varianten durch den Bückeberg (Bückeberg-Varianten, V7–V9). Drei
weitere mögliche Trassen führen durch das Auetal (Auetal-Varianten, V10–
V12). Entlang aller zwölf Korridore haben sich Bürgervereine und
Bürgerinitiativen gegen die Neubaustrecke und für einen Ausbau der Bestandsstrecke
gegründet.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik am
Ausbau der Trasse Hannover–Bielefeld durch Bürgerbewegungen,
Umweltverbände, Kommunen, Landkreise, Bundesländer und
Bundestagsabgeordnete?
Die Vorhabenträgerin DB InfraGO AG plant die Trasse auf Grundlage des vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplans und führt gemäß ihrer
Zuständigkeit die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bedarfsplanvorhaben
ABS/NBS Hannover – Bielefeld – Hamm durch. Auch das Bundesministerium
für Digitales und Verkehr (BMDV) hat seit Planungsbeginn zahlreiche
Gespräche mit Kritikern und Befürwortern des Vorhabens geführt. Die in den
verschiedenen Gesprächsformaten oder auch schriftlich geäußerten sachlichen
Hinweise zur Planung werden von der Vorhabenträgerin im
Trassenauswahlverfahren berücksichtigt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
15. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Kommunikation seitens der Deutschen Bahn mit den Stakeholdern?
Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz der Vorhabenträgerin DB InfraGO
AG, mit einer Vielzahl unterschiedlicher Gesprächsformate vor Ort mit den
Bürgerinnen und Bürgern sowie Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern
breit über den Planungsstand und die jeweiligen nächsten Schritte zu
informieren. Insbesondere die umfassenden Möglichkeiten, direkte Fragen, Hinweise
und Vorschläge zu den Trassenvarianten geben zu können sowie das
begleitende Informationsmaterial stellen einen klassischen Kommunikationsansatz
bei Infrastrukturvorhaben dar.
3. Welche Gründe liegen der Bundesregierung vor, die Anzahl der
Trassenvarianten, die für die ABS/NBS zur Disposition stehen, auf zwölf
Vorschläge festzulegen?
a) Welcher zusätzliche Zeitaufwand in der zukünftigen Planung ergibt
sich hieraus?
b) Gibt es eine Einschätzung, welche der zwölf Varianten die höchsten
Kosten mit sich bringen?
c) Wie lauten die jeweiligen Nutzen-Kosten-Variablen der zwölf
Korridorvarianten?
d) Welche bzw. welche der zwölf Korridorvarianten wird bzw. werden
aktuell für die weiteren Planungen intensiver als andere
weiterverfolgt bzw. geplant?
Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet.
Die Eingrenzung der Trassenvarianten im Verlauf des Planungsprozesses bei
gleichzeitiger Wahrung einer gewissen Bandbreite an Alternativen ist bewährte
Praxis in Trassenauswahlverfahren. Hieraus entsteht kein zusätzlicher
Zeitbedarf. Vielmehr wird durch die fokussierte Betrachtung eines Sets an Varianten
der Planungsaufwand reduziert. Aus Gründen der Effizienz und
Wirtschaftlichkeit wird die durch externe Gutachter erstellte Nutzen-Kosten-Analyse in der
Regel lediglich für die spätere Vorzugsvariante vorgenommen, sodass hierzu
aktuell noch keine Erkenntnisse vorliegen.
4. Welche Informationen hat die Bundesregierung, wann mit dem Bau der
Strecke begonnen werden soll?
Ein möglicher Zeitpunkt für den Baubeginn ist angesichts des frühen
Planungsstadiums aktuell nicht prognostizierbar.
5. Welche Auswirkungen sind der Bundesregierung bekannt, die das
Projekt auf die Umwelt und die Lebensräume von Tieren, insbesondere der
dort heimischen Rotmilane, Fledermausarten und Grünspechte, haben
wird?
Mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens werden seit Beginn der
Planungen berücksichtigt. Dies ist Standard bei der Planung großer
Infrastrukturprojekte und eine zentrale planrechtliche Anforderung. Laut
Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) hat das Projekt eine
insgesamt hohe Umweltbetroffenheit. Der erste Schritt im Vorhaben ABS/NBS
Hannover – Bielefeld – Hamm war eine Raumwiderstandsanalyse, die auf allen
relevanten raumbedeutsamen und verfügbaren Daten zu sämtlichen
Schutzgütern basierte. Dazu gehörten unter anderem alle Schutzgebiete für Tiere,
Pflanzen und deren Lebensräume (wie Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete,
Biotopverbundflächen und andere wertvolle Bereiche für die Fauna). Dieses
Vorgehen wurde im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung mit
Vertreterinnen und Vertretern der Region diskutiert und mit den zuständigen Behörden
abgestimmt. Zusätzlich zu diesem quantitativen Ansatz, nach dem die Größe der
betroffenen Flächen, darunter Biotope, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
planungsrechtlich relevanter Arten, ermittelt wird, wird die DB InfraGO AG nach
eigenen Angaben verfügbare Daten zum Artenschutz qualitativ in der
Variantenbewertung berücksichtigen. Dies umfasst streng geschützte Arten der
Säugetiere (einschließlich Fledermäuse), Vögel (einschließlich Rotmilane und
Grünspechte), Amphibien und Reptilien sowie alle weiteren planungsrechtlich
relevanten Arten. Diese werden im Verlauf der weiteren Planungen und damit
verbundenen Umweltprüfungen im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung
nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) detailliert erfasst und
bewertet werden. Bei möglicher Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebiets
ist zudem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG
durchzuführen.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Gefahr durch
Schnelltrassen für Greifvögel, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass sich ein
Seeadlerpaar im Bereich Kirchberg/Varenholz/Erder/Stemmen/
Langenholzhausen niedergelassen und drei Jungtiere aufgezogen hat (
www.west
falen-blatt.de/owl/kreis-herford/herford/grosse-bedrohung-der-artenvielf
alt-1087216)?
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Seeadlerexperten und
Tiermediziners des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und
Wildtierforschung (IZW), Oliver Krone, der festgestellt hat, dass offene ICE-
Trassen für den Seeadler gefährlicher sind als Windkraftanlagen, da sie sich
von totgefahrenem Aas an der Strecke ernähren und die herannahenden
Züge zwar hören könnten, aber zu schwerfällig sind, um rechtzeitig
davonzufliegen (
www.riffreporter.de/de/umwelt/seeadler-experte-warnt-vo
r-bahnstrecke-nach-usedom)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG ist das erwähnte
Seeadler-Vorkommen dort bekannt und wird bei der Bewertung der relevanten
Trassen-Korridor-Varianten berücksichtigt. Die Betroffenheit des Seeadlerpaares
wird zudem im Rahmen der o. g. Planungen und Prüfungen, insbesondere im
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, geprüft und bewertet.
Im Einklang mit aktuellen Forschungsergebnissen werden bei der Bewertung
der Trassen-Korridor-Varianten auch Kollisionsrisken und andere
Gefährdungen und Störungen für Vögel mitbewertet. Grundsätzlich ist der Sachverhalt
bekannt, dass von Verkehrstrassen (Straßen und Schienenwegen) ein Risiko
dahingehend ausgeht, dass insbesondere Greifvögel und Eulen den
Trassenbereich zur Nahrungssuche und dabei auch Verkehrsopfer (z. B. Klein-, Mittel-
und Großsäuger) als Aas nutzen.
Da die Risiken als Falleneffekte durch die Projekte selbst erst entstehen, sind
sie nur mittelbar durch eine Reduktion von Tierverlusten im Verkehr zu
verringern, was mit Hilfe gezielter Planung von Querungshilfen, z. B. Grünbrücken,
erreicht werden kann.
Ein wertender Vergleich der Risiken von Windenergieanlagen (punktuell) mit
jenen an Bahnanlagen (linear) ist nicht seriös möglich, da hierfür weder
statistisch belastbare Daten vorliegen noch einheitliche Bezugsgrößen in Bezug auf
die Vorhabenseite.
8. Hat die Bundesregierung Einschätzungen über mögliche Risiken für das
Grundwasser und die allgemeine Wasserversorgung durch den Bau der
einzelnen Varianten (bitte aufschlüsseln), insbesondere durch den
vorgeschlagenen Tunnelbau bei Variante V9 und V12?
Alle Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete im Projektraum hat die DB
InfraGO AG 2021 im Rahmen der Raumwiderstandsanalyse erfasst und bei der
Festlegung der Grobkorridore berücksichtigt. Dabei wurden die engeren
Schutzzonen I und II gemieden. Parallel dazu steht die DB InfraGO AG in
Kontakt mit den örtlichen Wasserbehörden, -verbänden und -versorgern. Das
Schutzgut Wasser wird in der Bewertungsmethodik berücksichtigt. Die
aufgeschlüsselte Bewertung für jede Variante ist der von der Vorhabenträgerin auf
der Projekt-Website veröffentlichten Bewertungstabelle zu entnehmen, abrufbar
unter:
www.hannover-bielefeld.de/system/files/unterlagen/2024-08-13_Verglei
ch-12-Varianten.xlsx.
9. Liegen der Bundesregierung Kosteneinschätzungen vor zur Variante V9
(Bückeberg–Rinteln–Kalletal–Bad Salzuflen), insbesondere zu den
beinhalteten 33 Kilometern Tunnelstrecke und zu Variante V12 (Auetal–
Rinteln–Kalletal–Bad-Salzuflen), hier insbesondere zu den beinhalteten
41 Kilometern Tunnelstrecke?
Konkrete Kostenschätzungen für die einzelnen Trassen-Korridor-Varianten
wurden im aktuellen Planungsschritt noch nicht vorgenommen.
10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
durchschnittlichen Kosten pro Kilometer Brücken- sowie Tunnelbauwerk im
Schienenfernverkehr vor?
Entsprechende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
11. Welche konkreten Faktoren und Gründe liegen der Begründung
„Aktualisierung der Kosten“ zugrunde, welche neben der Begründung
„Indexierung“ als Grund für die Kostensteigerungen genannt werden, vor dem
Hintergrund, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV) den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
(Ausschussdrucksache 20(8)6455) darüber unterrichtet hat, dass der
geschätzte Gesamtmittelbedarf für das Schienenbedarfsplanprojekt ABS/NBS
Bielefeld–Hannover von 1,885 Mrd. Euro (Preisstand 2015) auf
9,075 Mrd. Euro (Preisstand 2023) gestiegen ist?
a) Wie lautet der Gesamtmittelbedarf zum Preisstand Ende des zweiten
Quartals sowie Ende des dritten Quartals 2024 nach dem vom
BMDV genutzten Baupreisindex?
b) Welche Auswirkungen haben diese gestiegenen Gesamtkosten auf
das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Projektes?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Es handelt sich bei den Angaben um eine kalkulatorische Fortschreibung der
Mittelbedarfe für alle Verkehrsträger unter Anwendung des jeweils aktuellen
Baupreisindex. Die Angaben für das Vorhaben ABS/NBS Hannover – Bielefeld
– Hamm basieren also nicht auf Veränderungen der Planungsinhalte oder
anderer projektspezifischer Erkenntnisse. Der entsprechende Bericht an den
Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages erfolgt jährlich, sodass keine
unterjährigen Werte ermittelt werden.
12. Wie viele Mittel des Bundes aus welchen Haushaltstiteln (bitte genauen
Haushaltstitel angeben, beispielsweise 1202 891 01) wurden bereits für
die Planung der Bedarfsplanmaßnahme ABS/NBS Hannover–Bielefeld
verausgabt, und wie viele Mittel des Bundes aus welchen Haushaltstiteln
(bitte genauen Haushaltstitel angeben, beispielsweise 1202 891 01) sind
noch für die Planung vorgesehen?
Bislang wurden für das Teilvorhaben ABS/NBS Hannover – Bielefeld ca.
24 Mio. Euro verausgabt, ausschließlich aus Haushaltstitel 1202 891 01. Die
Finanzierung wird auch weiterhin aus dem Titel 1202 891 01 erfolgen.
13. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, die zu der
Entscheidung geführt haben, dass laut Medienberichten (vgl.
www.sn-onlin
e.de/lokales/schaumburg/bahnstrecke-minden-wunstorf-komplettsperrun
g-und-sanierung-bereits-2028-CL5L7NHWOZDLLHK4YQFUR5UHI
M.html) die Hochleistungskorridor (HLK)-Generalsanierung der
Bahnstrecke Minden–Wunstorf statt im Jahr 2030 nun schon im Jahr 2028
durchgeführt werden soll?
a) Welche Mittel des Bundes werden für dieses Projekt sowohl für die
Planung als auch die Durchführung konkret aus welchen
Haushaltstiteln (bitte genauen Haushaltstitel angeben, beispielsweise
1202 891 01) benötigt bzw. veranschlagt?
b) Wurde dafür ein anderes HLK-Sanierungsprojekt zeitlich nach hinten
geschoben, und wenn ja, welches?
c) Welche Gründe sprechen nach Meinung der Bundesregierung für
sowie gegen einen Ausbau der Strecke auf vier Gleise im Zuge der
Generalsanierung?
d) Welche Kapazitätserweiterung jeweils im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV), im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sowie im
Schienengüterverkehr (SGV) (in Personenkilometern bzw.
Tonnenkilometern) hätte ein Ausbau auf entweder drei oder vier Gleise?
Die Fragen 13 bis 13d werden gemeinsam beantwortet.
Die Generalsanierung des Abschnitts „Minden-Wunstorf“ wurde durch die DB
InfraGO AG mit Zustimmung des BMDV aufgrund von Arbeitsfortschritten
innerhalb der Generalsanierungsprojekte und Wechselwirkungen mit anderen
Baumaßnahmen vorgezogen. In diesem Zusammenhang wurden mehrere
zeitliche Verschübe von Generalsanierungen aufgrund verkehrlicher
Wechselwirkungen vorgenommen. Eine explizite Aussage, welche Generalsanierung
aufgrund des Vorziehens von „Minden-Wunstorf“ geschoben wurde, ist daher
nicht möglich. Aufgrund des frühen Planungsstandes dieser Generalsanierung
ist noch keine Aussage zum Mittelbedarf aus einzelnen Haushaltstiteln
möglich.
Ein Aus- oder Neubau im Rahmen der Generalsanierung ist nach Angaben der
DB InfraGO AG terminlich sowohl aufgrund des zeitlichen Vorlaufs für
Planung und Genehmigung als auch baulogistisch im zur Verfügung stehenden
Zeitfenster und parallel zur Generalsanierung nicht realisierbar.
14. Welche Menge an CO2-Äquivalenten wurden im letzten Jahr pro
Durchschnittskilometer neu gebauter Fernverkehrsschienenstrecke emittiert,
und falls diese Information nicht vorliegt, weshalb werden die
Emissionen nicht erfasst?
Ein Neubau von Strecken, welche ausschließlich durch den Fernverkehr
genutzt werden, erfolgt grundsätzlich nicht mehr. Ein eigenständiges CO2-
Monitoring bei neu gebauter Schieneninfrastruktur liegt nicht vor. Die Netto-CO2-
Bilanz der Aus- und Neubauvorhaben weist mit Blick auf die
Verkehrsverlagerungseffekte jedoch grundsätzlich CO2-Einsparungen aus.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Zahlen
einer WiduLand-Studie von 2022, nach der die prognostizierten Kosten
für den Ausbau der Bestandsstrecke Hannover–Bielefeld weniger als die
Hälfte der prognostizierten Kosten für die Neubaustrecke der Schüßler-
Variante 5 betragen (
https://widuland.de/wp-content/uploads/2022-01-2
0-Studie.pdf), hinsichtlich eines möglichen Neubaus oder Ausbaus?
Die in der genannten Veröffentlichung aufgeführten Trassen erreichen die Ziele
des Deutschlandtaktes und mithin die Planungsziele des
Bundesverkehrswegeplans nicht und sind daher keine in Betracht kommenden Alternativen.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Zahlen
einer weiteren WiduLand-Studie von 2023, nach der die Emissionen von
CO2-Äquivalenten durch die Verwirklichung der „Variante 5 – Schüßler
Plan“ mehr als sechsmal so hoch wären wie durch die Verwirklichung
der WiduLand-Alternative (1 083 170 t CO2-Äqu. vs. 177 488 t CO2-
Äqu.;
https://widuland.de/wp-content/uploads/2023-09-05-WiduLand-C
O2-Studie.pdf) hinsichtlich eines möglichen Neubaus oder Ausbaus?
a) Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie hoch die
veranschlagten CO2-Fußabdrücke (in t CO2-Äquivalenten) für jede der
zwölf Korridorvarianten sind, und wenn ja, wie lauten diese?
b) Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, wie hoch die
Einsparung an CO2-Äquivalenten in den 50 Jahren nach Inbetriebnahme der
ABS/NBS Hannover–Bielefeld für jede der zwölf Korridorvarianten
sein wird, und wenn ja, wie lauten diese?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Derartige Detailbetrachtungen werden nach Angaben der DB InfraGO AG zu
einem späteren Zeitpunkt Gegenstand der Planung sein.
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Auswirkungen die
Lärmbelästigung der Varianten haben, und liegen hier Details für die
Gemeinde Kalletal vor bezüglich des physikalischen Phänomens des
„Tunnelknalls“?
Auch Lärmaspekte sind Bestanteil des Variantenvergleichs. Ein möglicher
Tunnelknall ist nach Auskunft der DB InfraGO AG bei neueren Tunnelportalen
nicht mehr zu befürchten, da es geeignete bauliche Präventionsmaßnahmen
gibt.
18. Liegen der Bundesregierung bereits Gutachten zu den Auswirkungen des
Lärmpegels auf die Bewohner hinsichtlich gesundheitlicher Probleme
vor?
Weitergehende Gutachten zu den Auswirkungen von Schallemissionen werden
laut DB InfraGO AG in späteren Planungsphasen erstellt. Lärmschutzgutachten
werden grundsätzlich für diejenigen Varianten erstellt, die konkret eine
Perspektive auf Genehmigung und Realisierung haben. Hierüber gibt es in der
aktuell laufenden Grundlagenermittlung noch keine hinreichende Klarheit. Der
Lärmschutz der Bewohnerinnen und Bewohner gemäß Bundes-
Immissionsschutzgesetz wird sodann im Planfeststellungsverfahren sichergestellt.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der fahrenden Züge
pro Stunde auf der finalen Trassenvariante (bitte nach Zugarten mit
Angabe der Geschwindigkeit, der Frequenz tagsüber und nachts und der
voraussichtlichen Schallemission aufschlüsseln)?
Die Angebotsplanung und die Infrastrukturableitung für den Zielfahrplan
Deutschlandtakt erfolgt fahrplanbasiert. Zum Zeitpunkt der Erstellung des
vorliegenden Zielfahrplans lag eine finale Trassenvariante für die Strecke
Hannover – Bielefeld nicht vor. Auf der dementsprechend linienführungstechnisch
neutralen und fahrplanbasiert abgeleiteten Neubaustrecke Hannover – Bielefeld
verkehren in der Tagesscheibe tagsüber die folgenden Zugmengen:
Auf dem Abschnitt Hannover bis zum unterstellten, aber räumlich nicht
fixierten Abzweig in Richtung Minden verkehren 5 Zugpaare, also 5 Züge pro
Stunde und Richtung mit folgender Aufteilung auf die Musterzüge:
– 3 Zugpaare pro Stunde mit einer Höchstgeschwindigkeit von 300km/h,
– 0,5 Zugpaare pro Stunde mit einer Höchstgeschwindigkeit von 250km/h,
– 1 Zugpaar pro Stunde mit einer Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h,
– 0,5 Zugpaare pro Stunde mit einer Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h.
Auf dem Abschnitt vom unterstellten, aber räumlich nicht fixierten Abzweig in
Richtung Minden bis Bielefeld verkehren 3,5 Zugpaare, also 3,5 Züge pro
Stunde und Richtung mit folgender Aufteilung auf die Musterzüge:
– 3 Zugpaare pro Stunde mit einer Höchstgeschwindigkeit von 300km/h
– 0,5 Zugpaare pro Stunde mit einer Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h
1,5 Zugpaare verlassen nach dem aktuellen Planungsstand demnach die
Neubaustrecke am unterstellten, aber räumlich nicht fixierten Abzweig in Richtung
Minden und verkehren über Minden in Richtung Osnabrück/Amsterdam
(1 Zugpaar pro Stunde) und über die bestehende Strecke und Herford in
Richtung Bielefeld – Dortmund (0,5 Zugpaare pro Stunde).
Spezifische Angaben zu Schallemissionen können erst in späteren
Planungsphasen gemacht werden. Es wird auf die Antwort auf die Frage 18 verwiesen.
20. Gibt es Informationen, ob möglicherweise gar kein Güterzug über die
neue Trasse fahren wird?
Nein. Die neue Trasse wird standardmäßig als Mischverkehrsstrecke geplant
und kann somit auch vom Schienengüterverkehr genutzt werden. Dies dient
auch der Erhöhung der Resilienz des Netzes.
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Neubau von Gleisstrecken mit
dem Nachhaltigkeitsziel 15 Leben an Land, und wie lässt sich die
Zerschneidung der Landschaft mit der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt vereinen?
Die Effekte von Infrastrukturprojekten auf die Zerschneidung der Landschaft
finden sowohl im Planungsprozess bei der Bewertung der Trassenvarianten als
auch im Genehmigungsverfahren umfassend Berücksichtigung.
Selbstverständlich ist es gemeinsames Bestreben von Bundesregierung und DB AG, etwaige
Zerschneidungseffekte möglichst zu minimieren. Letztlich handelt es sich um
eine planrechtliche Abwägungsentscheidung, die vom Eisenbahn-Bundesamt
als zuständiger Genehmigungsbehörde getroffen wird.
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen auf die
örtlichen Rettungsdienste?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, müssen eigene Zufahrtswege für Rettungsdienste zusätzlich
gebaut werden?
c) Wenn ja, sind die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren personell in der
Lage, Tag und Nacht im Falle eines Notfalls zu agieren?
d) Wenn ja, ist eine regelmäßige Weiterqualifizierung der
Rettungsdienste für die Zugrettung und Tunnelrettung gewährleistet, und wer
würde diese bezahlen?
Die Fragen 22 bis 22d werden gemeinsam beantwortet.
Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf örtliche Rettungsdienste
sowie ein Rettungskonzept sind nach Angaben der Vorhabenträgerin DB InfraGO
AG Gegenstand späterer Planungsschritte.
23. Ab wann sollen die Vorplanungen sowie die Planungen für die ABS/NBS
Hannover–Bielefeld abgeschlossen sein?
Ein Termin für den Abschluss der Vorplanung ist aktuell noch nicht
bestimmbar. Der Zeitbedarf für die Durchführung der technischen Vorplanung wird
insbesondere von Anzahl und Charakter der näher zu betrachtenden
Trassenvarianten sowie dem resultierenden Finanzbedarf abhängig sein.
24. Wann soll der Antrag auf Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens gestellt werden?
25. Wann sollen im Zuge der Planungen ein Landschaftspflegerischer
Begleitplan (LPB), ein Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Beitrag sowie ein
artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vorgelegt bzw. berücksichtigt werden?
26. Wann sollen schalltechnische Berechnungen, Darstellungen der
elektrischen und elektromagnetischen Felder sowie wassertechnische
Berechnungen vorgelegt bzw. berücksichtigt werden?
27. Wann ist die allgemeine Einsichtnahme vorgesehen?
28. Ab und bis wann sollen betroffene Bürger sowie nach § 65 des
Bundesnaturschutzgesetzes anerkannte Naturschutzverbände Einwendungen
hinsichtlich der Streckenplanung einlegen können?
29. Ab und bis wann können Stellungnahmen von Trägern öffentlicher
Belange eingereicht werden?
30. Wann ist der Erörterungstermin vorgesehen?
31. Wann soll der Planfeststellungsbeschluss erfolgen?
Die Fragen 24 bis 31 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die entsprechenden Termine sind nach Angaben der DB InfraGO AG Teil
zukünftiger Planungsschritte und angesichts des frühen Planungsstadiums des
Vorhabens noch nicht terminierbar.
32. Mit welchen Verzögerungen durch mögliche Klageverfahren rechnet die
Bundesregierung sowie die Deutsche Bahn AG im Hinblick auf die
ABS/NBS Bielefeld–Hannover?
Hierzu kann erst mit Vorliegen erster Planfeststellungsbeschlüsse eine Aussage
getroffen werden. Grundsätzlich gilt für Vorhaben des Bedarfsplans Schiene die
sofortige Vollziehbarkeit des Baurechts, sodass mögliche Klagen nicht per se
zeitverzögernd auf die Realisierung des Vorhabens wirken.
33. Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie lange die Fahrtzeit
eines Personenfernverkehrszug (beispielsweise ein ICE der DB AG) bei
einem bestandsnahen Ausbau der ABS/NBS Hannover–Bielefeld
voraussichtlich sein wird, vor dem Hintergrund, dass sich hinsichtlich der
Schienenfernverkehrsstrecke (Hochleistungskorridor) Hamburg–
Hannover (ABS/NBS Hamburg–Hannover im Rahmen von „Optimiertes
Alpha-E+Bremen“) unter den vier grundlegend möglichen Linienführungen
auch ein bestandsnaher Ausbau statt einer Neubaustrecke entlang der
Autobahn A 7 befindet (
www.hamburg-bremen-hannover.de/hamburg-h
annover.html und
www.spiegel.de/auto/hamburg-hannover-volker-wissin
g-nimmt-abstand-von-neubaustrecke-der-deutschen-bahn-a-d0abe319-3b
70-4025-afea-195b3cd63ca8), und wenn ja, wie lauten diese?
Zwischen den beiden Themen besteht nach Ansicht der Bundesregierung kein
direkter inhaltlicher Zusammenhang. Grundsätzlich sind mit den Zielvorgaben
des Deutschlandtakts kompatible Fahrzeitgewinne im Bestand nur bei einem
weitgehenden Neubau im Bestand für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu
300 km/h möglich. Aufgrund der hohen Kosten und signifikanten
planrechtlichen Betroffenheiten sind solche Konzeptionen in der Regel nicht
finanzierungsfähig und auch nicht genehmigungsfähig, sodass sie in der mit
Bundesmitteln finanzierten Planung von Bedarfsplanvorhaben keine vertiefte
Berücksichtigung finden.
34. Liegen der Bundesregierung Informationen, Daten oder Berechnungen
vor, die aufzeigen, welche Auswirkung ein bestandsnaher Ausbau der
Strecke Hannover–Hamburg auf die Taktfrequenzen des
Deutschlandtakts insgesamt sowie die vorgegebene Zielfahrtzeit der ABS/NBS
Hannover–Bielefeld im Konkreten hat, und wenn ja, wie lauten diese?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da das BMDV,
nicht zuletzt auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, ausschließlich
Betrachtungen und Planungen für verkehrlich zielerfüllende Aus- und Neubaulösungen
finanziert. Im konkreten Ergebnis der Planungen der Vorhabenträgerin DB
InfraGO AG bei der ABS/NBS Hannover – Hamburg wäre ein mit den
Anforderungen des Deutschlandstakts kompatibler bestandsnaher Ausbau aufgrund
der sehr hohen Investitionskosten klar nicht wirtschaftlich und damit aus
Bundesmitteln nicht finanzierbar.
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