Deutscher Bundestag Drucksache 20/14604
20. Wahlperiode 15.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13700 –
Bund-Länder-Arbeitsgruppen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die unterschiedliche Aufgabenzuweisung im föderalen Bundesstaat sieht vor,
dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für aufkommensstarke
Steuerarten wie die Umsatz-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer hat, während die
Länder diese Steuern im Auftrag des Bundes verwalten. Auch für Steuerarten
wie die Erbschaft- Grunderwerb- oder Gewerbesteuer hat der Bund die
Gesetzgebungskompetenz, obwohl den Ländern oder Kommunen der Ertrag aus
diesen „Länder- und Kommunalsteuern“ zusteht. Um frühzeitig die
gesetzlichen Vorgaben mit den Verwaltungsverfahren abzustimmen, werden
sogenannte Bund-Länder-Arbeitsgruppen eingesetzt. Innerhalb der Bund-Länder-
Arbeitsgruppen diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern
und ggf. Kommunen auftragsbezogen über umzusetzende Themen.
Daneben gibt es auch ständige Bund-Länder-Arbeitsgruppen z. B. der
Einkommen- oder auch der Körperschaftsteuer-Referatsleiter. Da die Länder
diese Steuerarten im Auftrag des Bundes verwalten, sind sie für die
Auslegung der Steuergesetze von Verfassungswegen zuständig. Der Bund hat in
diesen Gruppen nur eine moderierende Rolle. In den ständigen Bund-Länder-
Arbeitsgruppen werden auch aktuelle Themen und Auslegungsfragen diskutiert.
In der Schriftlichen Frage 28 des Abgeordneten Fritz Güntzler auf
Bundestagsdrucksache 20/13684 wurde bereits die Frage gestellt, wie viele Bund-
Länder-Arbeitsgruppen es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF) zu steuerlichen Fragestellungen gibt. Laut der Antwort gibt
es zum Stand 1. Oktober 2024 43 ständige und 80 temporäre Arbeitsgruppen
zu diversen steuerrechtlichen Themen, die bei Bedarf oder in
unterschiedlichen Turnussen tagen. Aufgrund der hohen Anzahl der Arbeitsgruppen und
deren unterschiedlichen Thematiken wurde jedoch auf eine Auflistung im
Einzelnen verzichtet. Nichtsdestoweniger obliegt in einer Demokratie dem
Parlament die Kontrolle des Regierungshandelns, einschließlich der zweckmäßigen
Verwendung von Haushaltsmitteln.
Vor diesem Hintergrund richten wir folgende Fragen an die Bundesregierung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Januar
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Mit welchen Themen sind, die derzeit aktiven temporären und ständigen
Bund-Länder-Arbeitsgruppen des Bundesministeriums der Finanzen
betraut (bitte Gegenstand der Prüfung und Frist zur Präsentation der
Ergebnisse tabellarisch auflisten)?
2. Welche genauen Tätigkeiten umfasst die Arbeit dieser Arbeitsgruppen?
3. Welchem Land obliegt jeweils die Federführung für welche dieser
Arbeitsgruppen?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die Abteilungsleitungen (Steuer), die Abteilungsleitungen Organisation
(Steuerverwaltung) sowie die jeweiligen Referatsleitungsgremien der obersten
Finanzbehörden des Bundes und der Länder können zur Vorbereitung ihrer
Sitzungen anlass- und themenbezogene Arbeitsgruppen beauftragen. Die
Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, dem jeweils Auftrag gebenden Gremium nach
Abschluss der Arbeiten beschlussfähige Entscheidungsvorschläge vorzulegen. Es
wird zwischen ständigen und temporären Arbeitsgruppen unterschieden.
Zum Stand 31. Dezember 2024 gibt es 56 ständige und 68 temporäre
Arbeitsgruppen zu diversen steuerrechtlichen Themen, die bei Bedarf oder in
unterschiedlichen Turnussen tagen.
Ständige Bund-Länder-Arbeitsgruppen zum Stand 31. Dezember 2024:
Nr. Bezeichnung der
ständigen Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
Bund-Länder-
Erfahrungsaustausch zur
Bekämpfung der
Schwarzarbeit und der illegalen
Beschäftigung (BLE)
Intensivierung und Koordinierung der Bekämpfung der
Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in Bund und Ländern
Bundesministerium der
Finanzen
(BMF)
Arbeitsgruppe
Umsatzsteueranwendungserlass
Überarbeitung UStAE BMF
Arbeitsgruppe USt-
Kontrolle
Klärung von Zweifelsfragen bei grenzüberschreitenden
Leistungen im EU-Binnenmarkt; Erörterung von Fragen der
Umsatzsteuerkontrolle und -betrugsbekämpfung
BMF
Arbeitsgruppe
Risikoanalyse (Datenbank
ZAUBER)
Anlassbezogene Erörterung von Fragen der Weiterentwicklung
und Pflege der Datenbank ZAUBER; derzeit Erstellung des
Lastenheftes für ZAUBERneu
BMF
Koordinierungsgremium
Verfahren OZEAN
Anlassbezogene Erörterung zur Pflege der Übergangslösung und
der Web-Anwendung zum Verfahren OZEAN (Online-Zugriff
Einfuhr/Ausfuhr Daten)
BMF
Arbeitsgruppe
„Bundeseinheitliches Handbuch
für die Umsatzsteuer-
Sonderprüfung“
Aktualisierung des Bundeseinheitlichen Handbuchs für die
Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Thüringen
Arbeitsgruppe
Abgabenordnung
Erörterung verfahrensrechtlicher Fragen zur Vorbereitung der
AO-RL-Sitzung, Erarbeitung/Prüfung von Vorschlägen zur
Änderung des AEAO, Klärung verfahrensrechtlicher Fragen im
Zusammenhang mit der Automation des Besteuerungsverfahrens
BMF
Arbeitsgruppe InsO/
AEAO
Erarbeitung/Prüfung insolvenzrechtlicher Fragen und von
Vorschlägen zur Änderung des AEAO zu § 251 AO
BMF
Arbeitsgruppe
Anweisung für das Straf- und
Bußgeldverfahren
Überarbeitung der Anweisungen für das Straf- und
Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV
Brandenburg
Nr. Bezeichnung der
ständigen Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
Arbeitsgruppe
Kernkennzahlen
Definition und Analyse von Kern- (Kennzahlen) für alle
Aufgabenbereiche der Steuerverwaltung, Unterstützung für
Bundesstatistiken, internationale Vergleiche und Bund-Länder-
Vereinbarungen
Sachsen
Arbeitsgruppe
Organisation
Erörterung von Organisationsangelegenheiten der
Steuerverwaltung der Länder
BMF
Arbeitsgruppe
Personalbemessung der
Steuerverwaltungen der
Länder
Entwicklung von Methoden zur Berechnung des Personalbedarfs
und dessen Verteilung
Nordrhein-
Westfalen
Arbeitsgruppe
Datenanalyse
Analyse der Statistiken der Länder Hessen
Arbeitsgruppe
Größenklassen
Überprüfung, Analyse und Einordnung der Betriebe in
Größenklassen
BMF
Arbeitsgruppe Richtsatz
Kommission
Einordnung der Richtsatzbetriebe (Berechnung) und Festlegung
der Richtsätze
Wechselndes Land
Arbeitsgruppe
Richtsatztagung
Beschlussorgan hinsichtlich der Einordnung der Richtsatzbetriebe
und Festlegung der Richtsätze
Wechselndes Land
Arbeitsgruppe
Kennzahlen
(Gewerbekennzahlen)
Pflege der Gewerbekennzahlen BMF
Arbeitsgruppe
Prüfsoftware
Erörterung über Datenzugriffe und über den Einsatz der
bundeseinheitlich eingesetzten Programme
Bundeszentralamt
für
Steuern (BZSt)
Arbeitsgruppe Analyse
von
Steuergestaltungsmodellen mit
grenzüberschreitenden Bezügen
Prüfung von Steuergestaltungsmodellen/Steuersparmodellen
(Aggressive Tax Planning)
BZSt
Arbeitsgruppe zur
Umsetzung des DBA mit
Frankreich
Erörterung von Zweifelsfragen; Erstellung von Entwürfen BMF
Arbeitsgruppe
Verrechnungspreise
Klärung von Zweifelsfragen; Erstellung von Entwürfen BMF
Arbeitsgruppe
Investmentsteuergesetz
Erörterung von Zweifelsfragen BMF
Arbeitsgruppe
KEST/PAG 14
Auswertung von Mitteilungen über grenzüberschreitende
Steuergestaltungen, Erarbeitung von steuerfachlichen Stellungnahmen
und Handlungsempfehlungen
BZSt
Arbeitsgruppe
Körperschaftsteuer-Handbuch
Erstellung/Überarbeitung des amtlichen Körperschaftsteuer-
Handbuchs
BMF
Arbeitsgruppe
Gewerbesteuer-Handbuch
Erstellung/Überarbeitung des amtlichen Gewerbesteuer-
Handbuchs
BMF
Prüfgruppe
Einkommensteuer (ESt/LSt)
Fachliche Abnahme der ESt-/FEIN-Vordrucke, der fachlichen
Vorgaben für die elektronischen Datensätze, der Änderung der
Programmunterlagen des ESt-Festsetzungsprogramms/der
wesentlichen Änderungen der Arbeitsanleitung im FEIN-Programm, der
Änderungen des Maximalbescheides, der Änderungen bei den
Fehler-, Prüf- und Bearbeitungshinweisen, der Überarbeitung der
maschinellen und personellen Erläuterungstexte für das
automatisierte Einkommensteuer-Festsetzungsverfahren
BMF
Arbeitsgruppe
Erläuterungstexte
Überarbeitung/Neufassung der Erläuterungstexte im
Festsetzungsverfahren
BMF
Nr. Bezeichnung der
ständigen Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
Arbeitsgruppe
Einkommensteuer-Handbuch
Erstellung des amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs BMF
Arbeitsgruppe „AEAO“
– steuerbegünstigte
Zwecke
Erarbeitung/Prüfung von Vorschlägen zur Änderung des AEAO BMF
Arbeitsgruppe
Datenstruktur
Erarbeitung eines Konzepts für ein Vorgehensmodell zur
künftigen Entwicklung und Anpassung der Medien zur Übermittlung
von Steuererklärungen
Bayern
Arbeitsgruppe
Lohnsteuer-Handbuch
Erstellung des amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs BMF
Arbeitsgruppe ELStAM Abstimmung mit den Ländern (einschl. „KONSENS“-Verfahren
bzw. Verfahren „LAVENDEL“)
BZSt
Arbeitsgruppe
Tonnagebegünstigung nach § 5a
EStG
Erörterung von Zweifelsfragen; Erstellung von Entwürfen BMF
Expertenteam E-
Bilanz/
Mindestanforderungen nach § 51 Absatz 1
Nummer 4b i. V. m. § 5b
EStG
Steuerfachliche Pflege und Aktualisierung der Taxonomien
(einschl. Abstimmung mit XBRL-Verein und Anpassung der
webbasierten Darstellung), Begleitung des Reviews
Nordrhein-
Westfalen,
Bayern
Arbeitsgruppe
Bewertung Betriebsvermögen
und Anteilsbewertung
Erörterung aktueller Zweifelsfragen; Erstellung von Entwürfen für
gleich lautende Ländererlasse; Vordrucke; Vorbereitung ErbStR,
soweit fachlich betroffen
BMF
Arbeitsgruppe
Grundbesitzbewertung
Erarbeitung von Verwaltungsanweisungen und Vordrucken BMF
Arbeitsgruppe
Erbschaftsteuer
Erörterung aktueller Zweifelsfragen; Erstellung von Entwürfen für
gleich lautende Ländererlasse; Vordrucke¸ Vorbereitung ErbStR,
soweit fachlich betroffen
BMF
Arbeitsgruppe
Grunderwerbsteuer
Erarbeitung von gleich lautenden Ländererlassen BMF
Arbeitsgruppe
Kaufpreisaufteilung
Pflege der Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung); Erörterung
aktueller Zweifelsfragen zur Kaufpreisaufteilung
BMF
Arbeitsgruppe
Grundsteuer, bestehend aus
zwei
Unterarbeitsgruppen „Grundvermögen“
und „Land- und
Forstwirtschaft“
Erörterung fachlicher Fragen zur Grundsteuer (insbesondere
Einheits- und Grundsteuerbewertung) und Vorbereitung von ggf.
erforderlichen Referatsleiterbeschlüssen
BMF
Arbeitsgruppe
Außensteuergesetz (§§ 2 ff.
AStG)
1. Fortlaufende Aktualisierung/Überarbeitung des BMF-
Schreibens – Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes vom
22. Dezember 2023 (AEAStG);
2. Fortlaufende Prüfung und Erörterung gesetzgeberischen
Änderungsbedarfs zum Außensteuergesetz (§§ 2 ff. AStG);
3. Erörterung grundlegender fachlicher Fragen zum
Außensteuergesetz (§§ 2 ff. AStG)
Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden drei Unterarbeitsgruppen
gebildet, UAG I zur Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG), UAG II zur
Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) und UAG III zu den
Familienstiftungen (§ 15 AStG).
BMF
Nr. Bezeichnung der
ständigen Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
Arbeitsgruppe
Bürgernahe Sprache der
Steuerverwaltung
1. Pflege des Basisregelwerks „Bürgernahe und
geschlechtergerechte Sprache der Steuerverwaltung“
2. Qualitätssicherung bundeseinheitlicher Texte
3. Beratung der textverantwortlichen Fachgremien
BMF,
Nordrhein-
Westfalen
Arbeitsgruppe
Vordrucke und Karteien
(Vollstreckung)
Erarbeitung/Prüfung der Vollstreckungsvordrucke und der
Vollstreckungskartei
Wechselndes Land
Umsatzsteuer-
Vordruckkommission
Jährliche Überarbeitung der Vordrucke für das Umsatzsteuer-
Voranmeldungsverfahren und die Umsatzsteuererklärung sowie
Betreuung des weit überwiegenden Teils der Vordrucke im Bereich
der Umsatzsteuer inkl. umsatzsteuerlicher Teil der Fragebögen
steuerliche Erfassung.
BMF
Arbeitsgruppe
Außensteuer-Vordrucke
Überprüfung, Aktualisierung und Erstellung von Vordrucken zur
Anwendung der §§ 2 ff. Außensteuergesetz sowie Anpassung
dieser Vordrucke im Zusammenhang mit der Bereitstellung der
Außensteuer-Vordrucke in ELSTER und mit der Einführung eines
automatisierten Feststellungs- und Festsetzungsverfahrens im
Außensteuerbereich.
BMF
Vordruckkommission
KSt/GewSt /Prüfgruppe
KSt/GewSt
Erstellung der Vordrucke KSt/GewSt und der fachlichen Vorgaben
für die elektronischen Datensätze, Gewährleistung der
Übereinstimmung von Vordrucken und Sachprogramm
BMF
Vordruckkommission
ESt
Erstellung und jährliche Aktualisierung der: Vordrucke und
fachlichen Vorgaben für die elektronischen Datensätze (inklusive
Gewährleistung der Übereinstimmung von Vordrucken und
Sachprogramm) zur Abgabe der Einkommensteuer- und
Feststellungserklärungen nach § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b EStG (ohne
Außensteuer), Anmeldung der Kapitalertragsteuer nach § 45a
Absatz 1 EstG Vordrucke für die personelle
Einkommensteuerveranlagung, Vordrucke und Bescheinigungen für das
Nichtveranlagungsverfahren nach § 44a Absatz 2 Nummer 2 EStG
BMF
Vordruckkommission
ESt/LSt für die
Vordrucke im
Arbeitnehmerbereich
Erstellung der Vordrucke und fachlichen Vorgaben für die
elektronischen Datensätze (inklusive Gewährleistung der
Übereinstimmung von Vordrucken und Sach-programm) zur Abgabe der
Einkommensteuererklärungen im Arbeitnehmerbereich – ohne
Außensteuer
BMF
Vordruckkommission
Forschungszulage
Erstellung der erforderlichen Vordrucke (Antrags- -und
Bescheidvordrucke, Musterbescheinigung) zum Forschungszulagengesetz
BMF
Vordruckkommission
LSt
Erstellung der Vordrucke LSt BMF
Arbeitsgruppe Anlage
EÜR
Erstellung der Anlage EÜR (amtlich vorgeschriebener Datensatz
und Papiervordruck), Fachprogramm, Datensatzbeschreibung für
statistisches Bundesamt und Hinweissystem
BMF
Fachgruppe GrESt-
Vorlagen und -Vordrucke
Erstellung der GrESt-Vorlagen und -Vordrucke Bayern
Arbeitsgruppe
Anlage 13a
Erstellung der Anlage 13a, Fachprogramm,
Datensatzbeschreibung und Hinweissystem
BMF
Vordruckkommission
InvSt
Erstellung der Vordrucke zur Investmentsteuer BMF
Unterarbeitsgruppe
Fragebögen steuerliche
Erfassung
Erstellung der Fragebögen für die steuerliche Erfassung BMF
Vordruckkommission
MinStG
Erstellung der notwendigen Vordrucke für das
Mindeststeuergesetz
Bayern,
Hessen
Aktive temporäre Bund-Länder-Arbeitsgruppen zum Stand 31. Dezember
2024.
Nr. Bezeichnung der temporären Bund-
Länder-Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
Pflegezirkel zur Aktualisierung der
Regelung über die Grundsätze der
Zusammenarbeit zwischen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung und der
Landesfinanzverwaltung gemäß § 2 Absatz 2
Satz 3 SchwarzArbG
(Zusammenarbeitsregelung
Schwarzarbeitsbekämpfung) vom 23. August 2023
Evaluierung der Wirksamkeit der
Zusammenarbeitsregelung Schwarzarbeitsbekämpfung und des
Stands der Zusammenarbeit zwischen
Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Landesfinanzverwaltung
Generalzolldirektion
Arbeitsgruppe zur Optimierung des
Erhebungsverfahrens der
Einfuhrumsatzsteuer und Gewährung des
damit zusammenhängenden
Vorsteuerabzugs
Auftrag der Weiterentwicklung der EUSt (u. a.
FMK und Koalitions-Vertrag)
BMF
Arbeitsgruppe zur Reform der
umsatzsteuerlichen Organschaft
Untersuchung von Möglichkeiten zur
Weiterentwicklung der nationalen Regelung
BMF
Arbeitsgruppe Umsatzbesteuerung
von Leistungen der öffentlichen Hand
Klärung von Anwendungsfragen infolge der
gesetzlichen Neuregelung
BMF
Arbeitsgruppe Unentgeltliche
Wertabgabe, Rechnung und Vorsteuerabzug
Überprüfung der geltenden
Verwaltungsregelungen zur Steuerbarkeit einer unentgeltlichen
Wertabgabe; ��berprüfung der gesetzlichen
Regelungen und der Verwaltungsvorschriften zur
Rechnungstellung und zum Vorsteuerabzug;
Überprüfung der gesetzlichen Regelungen und
der Verwaltungsvorschriften zur Ermittlung
(Aufteilung) der abziehbaren Vorsteuerbeträge,
BMF
Arbeitsgruppe „Bildungsleistungen“ 1. Anpassung des § 4 Nummer 21 und 22
Buchstabe a UStG an Artikel 132 Absatz 1 Buchstaben
i und j MwStSystRL aufgrund EuGH-
Rechtsprechung
2. Erarbeitung eines Entwurfs zur Neufassung
des § 4 Nummer 21 UStG und zur Anpassung
des § 4 Nummer 22 und Nummer 23 UStG,
sowie ein Entwurf zur Anpassung des UStAE zu
§ 4 Nummer 21 UStG; ausstehende BFH-Urteile
nach EuGH-Urteil C-373/19 bleiben abzuwarten
BMF
AG Sonderregelungen für
Kleinunternehmer/Umsetzung der RL 2020/285
des Rates vom 18. Februar 2020 zum
1. Januar 2025
1. Erarbeitung gesetzlicher Änderungsbedarfe zur
RL-Umsetzung
2. Einrichtung einer Schnittstelle zum
grenzüberschreitenden Datenaustausch durch BZSt (ITZ-
Bund)
BMF
Arbeitsgruppe Überarbeitung der
Grundsätze für die Statistik
Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Überarbeitung des BMF-Schreibens für die
Erstellung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung
BMF
Nr. Bezeichnung der temporären Bund-
Länder-Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
Arbeitsgruppe Umsatzsteuerbetrug im
Zusammenhang mit Internethandel
1. Anlassbezogene Erarbeitung von
organisatorischen und gesetzlichen Maßnahmen, um
Steuerausfälle in diesem Bereich zu verhindern.
2. Erörterung zur Ausgestaltung eines Verfahrens
zur Anforderung von Aufzeichnungen von
Betreibern elektronischer Schnittstellen
3. Anlassbezogene Erarbeitung von
Verfahrensbeschreibungen zur Kontrolle von Umsätzen im
Zusammenhang mit dem Onlinehandel.
BMF
Arbeitsgruppe Erarbeitung und
Aktualisierung des Merkblattes für die
Zusammenarbeit Steuer und Zoll
Erarbeitung und Aktualisierung des Merkblattes
für die Zusammenarbeit Steuer und Zoll
BMF
Arbeitsgruppe „Umsetzung § 88b
AO“
Anlassbezogene Begleitung der Arbeiten zur
technischen Umsetzung der fachlichen Vorgaben
zur Umsetzung von § 88b AO (Entwicklung
eines Datenaustauschmodells, fachliche Prüfung
K-AAnm. zu § 88b AO)
BMF
Arbeitsgruppe „Flexibilisierung des
Zustimmungsverfahrens“
Evaluierung des Konzepts zur Flexibilisierung
des Zustimmungsverfahrens bei
Vorsteuerüberschüssen nach erfolgter technischer Umsetzung
BMF
Arbeitsgruppe „Digitalisierung in der
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung“
Konzeptionelle Arbeiten zur Ausgestaltung eines
Systems zur transaktionsbezogenen Meldung von
B2B-Umsätzen an die Finanzverwaltung
BMF
Arbeitsgruppe „CESOP - nationale
Umsetzung“
Erörterung der Nutzung der Zahlungsdaten für
umsatzsteuerliche Zwecke (sowohl vor als auch
nach der Übermittlung an CESOP).
BMF
Arbeitsgruppe Eindämmung der
Normenflut
1. Sicherstellung der Aktualität und ggf. der
Reduzierung von steuer-rechtlichen
Verwaltungsvorschriften
2. Fachliche Abstimmung zur
Vorgehensweise/Bericht an AL (Steuer) und Organisation
3. Vorbereitung der AG
BZSt
Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Elektronische Aufzeichnungssysteme“
1.
a) Beantwortung von Auslegungsfragen zu § 146a
AO und Veröffentlichung dieser auf der
Internetseite des BMF
b) Erstellung eines Fragen-Antwort-Kataloges zu
§ 146a AO
2. Erstellung von FAQ und Beantwortung von
Auslegungsfragen zu § 146a AO
BMF
Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Überarbeitung Statistik Kassen-Nachschau“
Überarbeitung der Statistik für die Kassen-
Nachschau
BMF
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitale
Schnittstelle nach § 147b AO“
a) Erarbeitung einer digitalen Schnittstelle für
allgemeine Buchführungsdaten
b) Erarbeitung einer Schnittstelle für Daten aus
Taxametern und Wegstreckenzählern
c) FAQ
d) Erarbeitung weiterer digitaler Schnittstellen
BMF
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Cloud-
Buchführung“
Aufarbeitung von Praxisprobleme bei der
Verlagerung elektronischer Bücher und sonstiger
erforderlicher Aufzeichnungen in Cloud-Systemen und
ggfs. Erarbeitung von Begriffsdefinitionen
BMF
Nr. Bezeichnung der temporären Bund-
Länder-Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
Arbeitsgruppe
Zuständigkeitsverteilung Zentralfinanzämter (AG ZVZ)
Evaluierung der Zuständigkeitsverteilung für die
(Umsatz-) Besteuerung im Ausland ansässiger
Unternehmer und Erarbeitung von Vorschlägen
zur Neuverteilung der Zuständigkeiten und
Aufwände
BMF
Lenkungskreis Bürgernahe Sprache Stärkere Verankerung der
Dienstleistungsorientierung und Bürgerfreundlichkeit, insbesondere
bürgernahe und geschlechtergerechte Sprache
BMF,
Nordrhein-
Westfalen
Arbeitsgruppe Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens (Mod BestV)
Modernisierung und Optimierung der
Arbeitsabläufe im steuerlichen Massenverfahren durch
gesetzliche und untergesetzliche Maßnahmen
Bayern,
Nordrhein-
Westfalen,
BMF
AG Datenschutz 1. Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
2. Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für
die Finanzämter
BZSt
Arbeitsgruppe digitalisierte
Wirtschaft
1. Erörterung zu den steuerlichen Auswirkungen
der Digitalisierung
2. Erörterung der Entwicklungen auf EU- und
OECD-Ebene
BMF
Unterarbeitsgruppe Säule 1 zur
Arbeitsgruppe digitalisierte Wirtschaft
Prüfung und Bewertung der technischen,
organisatorischen und insbesondere IT-mäßigen
Anforderungen für die künftige Administration von
Säule 1
BMF
Unterarbeitsgruppe Säule 2 zur
Arbeitsgruppe digitalisierte Wirtschaft
Prüfung und Bewertung der technischen,
organisatorischen und insbesondere IT-mäßigen
Anforderungen für die künftige Administration von
Säule 2
BMF
Arbeitsgruppe Steuerliche
Behandlung des Arbeitslohns nach DBA
Fortführung der Überarbeitung nach neuer
Gesetzgebung, Rechtsprechung u. a. zur LST und
DBA sowie Änderung des OECD-
Musterabkommens/Kommentar
BMF
Arbeitsgruppe Betriebsstättenbegriff
und -besteuerung
Nächstes Ziel ist die Erstellung oder
Überarbeitung eines BMF-Schreibens zum
Betriebsstättenbegriff und -besteuerung
BMF
Arbeitsgruppe Personengesellschaften Klärung von Rechtsfragen zu DBA und
Personengesellschaften; Finalisierung der
gesetzgeberischen Lösungsvorschläge zur zukünftigen
Verhinderung des sog. Mittelstandsmodells
(Organträgerpersonengesellschaften)
BMF
Arbeitsgruppe
Vorabverständigungsverfahren nach 89a AO
Die AG wird mit dem Auftrag zur Erarbeitung
eines Entwurfs für ein internes BMF-Schreiben
zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern in
Vorabverständigungsverfahren fortgeführt.
BMF
Arbeitsgruppe Sicherstellung
Fremdvergleichsgrundsatz
Fachliche Auseinandersetzung mit dem Urteil
des EuGH in der Rechtssache C-382/16 und
Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten unter
Berücksichtigung der jeweiligen Vor- und Nachteile
anhand einer Risikomatrix
BMF
Arbeitsgruppe zur Erstattung von
Kapitalertragsteuer an gebietsfremde
Körperschaften
Abwicklung der Erstattungsanträge BZSt
Arbeitsgruppe Kryptowährung/
virtuelle Währung
Entwicklung im Bereich Kryptowährung
begleiten
BMF
Nr. Bezeichnung der temporären Bund-
Länder-Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
Arbeitsgruppe Besteuerung
öffentlich- rechtlicher Rundfunkanstalten
Prüfung gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im
Hinblick von Veranstaltungen von
Werbesendungen nach Wegfall der Organschaften mit den
Werbe-GmbH
BMF
Arbeitsgruppe Umstrukturierung der
öffentlichen Hand
Prüfung der Anwendbarkeit der
umwandlungssteuerrechtlichen Regelungen auf Körperschaften
des öffentlichen Rechts
BMF
Arbeitsgruppe Zinsschranke Erarbeitung eines Entwurfs eines
überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke nach
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (hier
Kreditzweitmarktförderungsgesetz)
BMF
Arbeitsgruppe UmwStE/UmwStG Aktualisierung UmwStE und Prüfung
Anpassungsbedarf im UmwStG
BMF
Arbeitsgruppe Evaluierung § 1a KStG
und § 34a EStG
Umsetzung Auftrag aus KoaV BMF
Arbeitsgruppe Steuerliche
Einordnung von ausländischen
Altersvorsorgeeinrichtungen
Steuerliche Einordnung von ausländischen
Altersvorsorgeeinrichtungen im Hinblick auf die
Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen und die
Besteuerung von Alterseinkünften
BMF
AG Forschungszulage (AG FZul) fachliche Fragen und Verfahrensfragen zum
Forschungszulagengesetz; Erstellung und
fortlaufende Aktualisierung des BMF-Schreibens zur
Anwendung des Forschungszulagengesetzes
BMF
AG „Vereinfachung der Veranlagung
von Alterseinkünften“
Prüfung und Aufarbeitung von Fragestellungen
der Abgabenordnung, der Organisation, der
Automation und der Einkommensteuer
BMF
Evaluierung der
Pflichtveranlagungstatbestände des § 46 Absatz 2 EStG
Erarbeitung einheitlicher Grundlagen für die
Evaluation der einzelnen
Pflichtveranlagungstatbestände des § 46 Absatz 2 EStG
BMF
Arbeitsgruppe zur Erfassung
steuerfreier Arbeitgeberleistungen in der
elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung
Erarbeitung von Grundlagen zur Erfassung und
Erweiterung der steuerfreien
Arbeitgeberleistungen in der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung
BMF
Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen der Lohnsteuer-
Außenprüfung und der Betriebsprüfung der
Deutschen Rentenversicherung
Erarbeitung eines standardisierten Datenkatalogs BMF
AG Feststellungsverfahren Erörterung fachlicher Zweifelsfragen im
Zusammenhang mit Feststellungen nach § 151 Absatz 1
BewG
BMF
AG Sonderausgabenabzug für
Kirchensteuer als Zuschlag zur
Abgeltungsteuer
1. Entwicklung einer neuen fachlichen
Konzeption inklusive automationsgestützter Lösungen für
den Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1
Nummer 4 EStG
2. Erarbeitung eines modifizierten Fachkonzepts
zur Ermittlung der als Sonderausgabe
abziehbaren Kirchensteuer
BMF
AG Zusammenarbeit FIU und
Finanzbehörden
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung
der Zusammenarbeit zwischen FIU und
Finanzbehörden
FIU
Arbeitsgruppe zur Aktualisierung der
Betriebsprüfungsordnung
Aktualisierung der BpO aufgrund der
gesetzlichen Änderung (Modernisierung des
Steuerverfahrensrechts)
BMF
Arbeitsgruppe Rechtshilfemerkblatt Erarbeitung von Arbeitshilfen BMF
Nr. Bezeichnung der temporären Bund-
Länder-Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
AG „Organschaftliche Mehr- und
Minderabführungen“
Prüfung von gesetzlichem
Handlungsbedarf/BMF-Schreiben
BMF
AG „Sanierungsklausel nach § 8c
Absatz 1 KStG“
1. Erörterung der Anwendungsfragen
2. Erarbeitung eines BMF-Schreibens
BMF
AG „Erarbeitung von zulässigen
alternativen
Zusammenfassungsmöglichkeiten zwischen Bäder- und
Versorgungsbetrieben (§ 4 Absatz 6
Satz 1 Nummer 2 KStG)“
Erarbeitung verwaltungsseitiger oder alternativ
gesetzgeberischer Lösungsansätze
BMF
Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
BMF-Schreibens zu § 4k EStG
Erarbeitung eines BMF-Schreibens zu § 4k EStG BMF
Bund-Länder-AG
Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich E-Bilanz
Prüfung der technischen und fachlichen
Umsetzung der Erweiterung des Mindestumfangs i. S.
des § 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG in Form
der verpflichtenden Übermittlung der
Kontennachweise und der Anlagenverzeichnisse sowie
dem „Modul Steuer“ und den sich daraus
ergebenden Anpassungsbedarf
BMF
AG „Elektronische Mitteilungen“ Lösungsvorschläge für ein besseres
elektronisches Mitteilungsverfahren
BMF
AG „Anpassungsbedarf des GrEStG“ Prüfungen des Anpassungsbedarfs des GrEStG an
das MoPeG und der sog. Share Deals u. a.
BMF
AG „Anschlussregelung für die
Tarifermäßigung nach § 32c EstG“
ergebnisoffene Prüfung einer Anschlussregelung
nach § 32c EStG
BMF
AG „Reform der
Steuerberaterprüfung“
Erarbeitung eines Konzepts zur Reformierung der
Steuerberaterprüfung unter Berücksichtigung der
Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer
Baden-
Württemberg,
Bayern,
Nordrhein-
Westfalen
Pflegezirkel für
Zusammenarbeitsregelung und Typologiepapier FKS/
LFinV
Evaluierung der Wirksamkeit der Regelung über
die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung (FKS) und der Landesfinanzverwaltung
gemäß § 2 Absatz 2 Satz 3 SchwarzArbG
(Zusammenarbeitsregelung Schwarzarbeitsbekämpfung)
vom 23. August 2023.
Generalzolldirektion
AG „Spielbankabgabe – Umsetzung
des KOM-Beschlusses C(2024) 4183
final vom 20. Juni 2024“
Erarbeitung und Abstimmung des Vorgehens zur
Umsetzung des Rückforderungsbeschlusses;
Umsetzung betrifft zum einen Gesetzgebung der
Länder (Landesspielbankgesetze) und zum anderen
Rückforderungen möglicher Beihilfen seit 2007
BMF
AG
„Betriebsstättengewinnaufteilung“
Prüfung des Änderungsbedarfs der
Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung und dem BMF-
Schreiben vom 16. Dezember 2016
(Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung)
BMF
AG „Joint Audits und
zwischenstaatliche Risikobewertungsverfahren“
Überarbeitung des BMF-Schreibens „Merkblatt
über koordinierte steuerliche Außenprüfungen
mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und
Gebiete“ vom 6. Januar 2017 und die Erstellung
eines BMF-Schreibens „Anwendungsschreiben
zu § 89b AO“
BMF
AG § 6e EStG Erarbeitung eines Anwendungsschreibens zu § 6e
EStG
BMF
Nr. Bezeichnung der temporären Bund-
Länder-Arbeitsgruppe
Aufgabe
Federführung
Arbeitsgruppe BMF-Schreiben zur
obligatorischen elektronischen
Rechnung
Erarbeitung eines BMF-Schreibens zur
Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei
Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem
1. Januar 2025
BMF
Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von
FAQ-Bausteinen für künftige
Katastrophenerlasse
Katastrophenerlasse sollen künftig durch
ergänzende FAQ bürger-freundlich und
bundeseinheitlich näher erläutert werden. Im Rahmen
dieser fachbereichsübergreifenden Bund-/Länder-
Arbeitsgruppe werden die entsprechenden
Textpassagen ausgearbeitet.
BMF
Arbeitsgruppe Typisierung 1. Erstellung eines Gesamtkonzepts zur
Pauschalierung/Typisierung möglichst vieler
Lebenssachverhalte, unter umfassender Einbeziehung
aller Aspekte in den Bereichen Werbungskosten,
Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen
(z. B. Arbeitstage- und Arbeitskostenpauschale
unter Einbeziehung des AN-Pauschbetrages und
der Entfernungspauschale, doppelter
Haushaltsführung, haushaltnahe Dienstleistungen,
Heimunterbringung, Kosten des Alterns)
2. Prüfung einer „großen“ Lösung des pauschalen
Kostenabzugs anhand der Einnahmen – sowohl
für Arbeitnehmer wie Selbständige
Hessen
Arbeitsgruppe „Semantische
Interoperabili-tät“
Semantische Interoperabilität erfordert
verwaltungsleistungsübergreifende Standards damit die
ausgetauschte Information rechtlich und technisch
korrekt „verstanden“ wird. Derartige
Standardisierungen liegen in einigen Bereichen bereits vor
bzw. werden aufgebaut, z. B. die XÖV-Standards.
Kernteam:
BMF,
Thüringer
Finanzministerium,
Staatskanzlei
Hamburg,
FITKO
Arbeitsgruppe „Quellensteuerabzug
als langfristige Besteuerungsform für
Alterseinkünfte“
Erarbeitung eines Konzepts, um perspektivisch
möglichst viele Beziehende von Alterseinkünften
von Steuerbürokratie zu entlasten.
BMF
4. Wie oft kommen die temporären und ständigen Arbeitsgruppen
zusammen und tagen gemeinsam und wie viele Arbeitsstunden fallen im
Einzelnen an?
Der Sitzungsturnus der temporären und ständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen
hängt von ihren jeweiligen Aufgaben ab. Eine allgemeingültige Aussage kann
hierzu nicht getroffen werden.
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeitsgruppen möglichst
effizient arbeiten?
Der Auftrag der jeweiligen Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird klar und
eindeutig durch das auftraggebende Gremium gefasst. Bei temporären Bund-Länder-
Arbeitsgruppen werden zudem grundsätzlich ein Zeitpunkt oder ein Zeitraum
festgelegt, zu dem die Ergebnisse dem auftraggebenden Gremium vorgestellt
werden sollen oder die Befristung kann über die definierte Aufgabe erfolgen.
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es zu praxisnahen und
bürgerfreundlichen Ergebnissen innerhalb der Arbeitsgruppen kommt und
alle Interessen angemessen berücksichtigt werden?
Bund-Länder-Arbeitsgruppen sind keine Beschlussgremien, sondern
vorbereitende Beschlussorgane, die die Aufgabe haben, dem jeweils auftraggebenden
Gremium innerhalb angemessener Zeit nach Abschluss der Arbeiten
beschlussfähige Entscheidungsvorschläge vorzulegen.
In Abhängigkeit vom Arbeitsauftrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann
diese auch in Kontakt und Austausch mit entsprechenden Verbänden oder
Kammern treten.
7. Bis wann ist mit den Ergebnissen der temporären Arbeitsgruppen zu
rechnen?
Ständige Bund-Länder-Arbeitsgruppen legen in Abhängigkeit ihres
Arbeitsauftrags in regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf ihre Ergebnisse dem
zuständigen Gremium vor. Für temporäre Bund-Länder-Arbeitsgruppen legt das
auftraggebende Gremium fest, zu welchem Zeitpunkt oder Zeitraum Ergebnisse
vorgelegt werden sollen.
8. Was ist der Stand der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe,
die, wie von der Bundesregierung im September 2023 angekündigt, auf
eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer hinarbeitet, und sind in
dieser Legislaturperiode noch Ergebnisse dieser Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zu erwarten?
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Anpassungsbedarf des
Grunderwerbsteuergesetzes hat die Möglichkeiten geprüft, den Ländern eine Flexibilisierung der
Grunderwerbsteuer zu gewähren, um den Erwerb selbstgenutzten
Wohneigentums zu fördern. Einen entsprechenden Länderantrag hat der Bundesrat zuletzt
im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wiederholt mehrheitlich abgelehnt.
9. Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht, sind diese öffentlich
zugänglich, und wenn nein, warum nicht?
Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppen werden in der Regel nicht
veröffentlicht und sind nicht öffentlich zugänglich.
Bund-Länder-Arbeitsgruppen sind keine Beschlussgremien, sondern
vorbereitende Beschlussorgane, die die Aufgabe haben, dem jeweils Auftrag gebenden
Gremium innerhalb angemessener Zeit nach Abschluss der Arbeiten
beschlussfähige Entscheidungsvorschläge vorzulegen.
Im Einzelfall kann der Arbeitsauftrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
beispielsweise die Erstellung eines Entwurfs eines BMF-Schreibens umfassen, das
nach erfolgter Abstimmung im zuständigen Gremium bzw. in den zuständigen
Gremien im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird.
10. Welche Initiativen oder Gesetzesänderungen wurden auf Basis der
vergangenen Ergebnisse der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
ins Leben gerufen?
11. Wie viele Arbeitsgruppen bleiben ohne Ergebnis oder hatten keine
politischen Initiativen (Gesetzentwürfe, BMF-Schreiben etc.) zur Folge?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Bund-Länder-Arbeitsgruppen sind keine Beschlussgremien. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 9 hingewiesen.
Aufgrund der hohen Anzahl der Bund-Länder-Arbeitsgruppen und der
vielfältigen Themen ist eine Rückverfolgung, welche Ergebnisse der jeweiligen Bund-
Länder-Arbeitsgruppen in eine gesetzliche Initiative eingeflossen sind, nicht
ermittelbar.
12. Wie bzw. nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine
Arbeitsgruppe temporär oder dauerhaft eingerichtet wird?
Ob eine dauerhafte oder temporäre Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet
wird, hängt von dem jeweiligen Arbeitsauftrag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
ab.
13. Wie haben sich die Anzahl und Thematik der Bund-Länder-
Arbeitsgruppen in den letzten Legislaturperioden verändert?
Allgemeingültige Aussagen zu Änderungen der Anzahl und Themen der Bund-
Länder-Arbeitsgruppen sind nicht möglich, da die Anzahl und Themen der
Bund-Länder-Arbeitsgruppen u. a. von europarechtlichen, steuerpolitischen,
finanzpolitischen und wirtschaftlichen Fragestellungen beeinflusst sind sowie
von der Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof und nationalen
Gerichten.
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Zahl zukünftig erforderlicher
Arbeitsgruppen ein?
Es ist nicht absehbar, für welche Themen und Fragen zukünftig die Einrichtung
von weiteren Bund-Länder-Arbeitsgruppen erforderlich sein wird. Es kann
daher keine Einschätzung abgegeben werden.
15. Wie sieht die langfristige Strategie der Bundesregierung für die
Einrichtung und Steuerung von Bund-Länder-Arbeitsgruppen aus?
Bund-Länder-Arbeitsgruppen können jederzeit von den Abteilungsleitungen
(Steuer), den Abteilungsleitungen Organisation (Steuerverwaltung) sowie den
jeweiligen Referatsleitungsgremien der obersten Finanzbehörden des Bundes
und der Länder anlass- und themenbezogen eingerichtet werden.
Im Übrigen wird auf die allgemeinen Verfahrensgrundsätze nach § 21a des
Finanzverwaltungsgesetzes hingewiesen.
16. Was macht die Bundesregierung darüber hinaus, um die Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern zu stärken?
Neben einem kontinuierlichen Austausch auf Ebene der Referatsleitungen
zwischen Bund und Ländern finden in regelmäßigen Abständen Sitzungen der
Abteilungsleitungen (Steuer), der Abteilungsleitungen Organisation
(Steuerverwaltung) sowie einmal im Jahr eine gemeinsame Sitzung der
Abteilungsleitungen (Steuer) mit den Abteilungsleitungen Organisation (Steuerverwaltung)
statt. Zudem finden seit dieser Legislaturperiode auf Initiative des Bundes
regelmäßige Treffen auf Ebene der Finanz-Staatssekretärinnen und -
Staatssekretäre von Bund und Ländern statt, die der effizienten Kommunikation
dienen sowie einen strukturellen und strategischen Austausch zu übergreifenden
Themen der Finanzverwaltung sicherstellen. Dadurch wurde die
Zusammenarbeit zur Zukunftsausrichtung der Finanzverwaltung intensiviert. Ein
Kernteam von Staatssekretärinnen und Staatssekretären treibt die Weiterentwicklung
der Strukturen und Prozesse im Gesamtvorhaben KONSENS (Steuer-IT) voran,
begleitet die dortigen Veränderungen und ordnet darüberhinausgehende IT- und
Digitalthemen ein. Mittlerweile engagiert sich auch ein Kernteam von
Abteilungsleitungen (Steuer) und Organisation (Steuerverwaltung) für die
strukturellen Weiterentwicklungen im Gesamtvorhaben KONSENS und begleitet den
jährlichen Planungs- und Priorisierungsprozess eng. Mit diesen Strukturen wird
die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf allen Ebenen
sichergestellt.
17. Gibt es ähnliche Formate der Zusammenarbeit zwischen föderalen
Ebenen in anderen Ländern, und welche Best Practices könnten
übernommen werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Aufgrund der
besonderen Struktur der Finanzverwaltung in Deutschland, mit dem Vollzug der
Steuergesetze durch die Länder und der verfassungsrechtlichen und
einfachgesetzlichen Möglichkeiten des Bundesministeriums der Finanzen in diesem
Bereich, ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Ländern nur bedingt gegeben.
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