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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bund-Länder-Arbeitsgruppen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.01.2025

Aktualisiert

24.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1370020.12.2024

Bund-Länder-Arbeitsgruppen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die unterschiedliche Aufgabenzuweisung im föderalen Bundesstaat sieht vor, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für aufkommensstarke Steuerarten wie die Umsatz-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer hat, während die Länder diese Steuern im Auftrag des Bundes verwalten. Auch für Steuerarten wie die Erbschaft- Grunderwerb- oder Gewerbesteuer hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz, obwohl den Ländern oder Kommunen der Ertrag aus diesen „Länder- und Kommunalsteuern“ zusteht. Um frühzeitig die gesetzlichen Vorgaben mit den Verwaltungsverfahren abzustimmen, werden sogenannte Bund-Länder-Arbeitsgruppen eingesetzt. Innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgruppen diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern und ggf. Kommunen auftragsbezogen über umzusetzende Themen.

Daneben gibt es auch ständige Bund-Länder-Arbeitsgruppen z. B. der Einkommen- oder auch der Körperschaftsteuer-Referatsleiter. Da die Länder diese Steuerarten im Auftrag des Bundes verwalten, sind sie für die Auslegung der Steuergesetze von Verfassungswegen zuständig. Der Bund hat in diesen Gruppen nur eine moderierende Rolle. In den ständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen werden auch aktuelle Themen und Auslegungsfragen diskutiert.

In der Schriftlichen Frage 28 des Abgeordneten Fritz Güntzler auf Bundestagsdrucksache 20/13684 wurde bereits die Frage gestellt, wie viele Bund-Länder-Arbeitsgruppen es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu steuerlichen Fragestellungen gibt. Laut der Antwort gibt es zum Stand 1. Oktober 2024 43 ständige und 80 temporäre Arbeitsgruppen zu diversen steuerrechtlichen Themen, die bei Bedarf oder in unterschiedlichen Turnussen tagen. Aufgrund der hohen Anzahl der Arbeitsgruppen und deren unterschiedlichen Thematiken wurde jedoch auf eine Auflistung im Einzelnen verzichtet. Nichtsdestoweniger obliegt in einer Demokratie dem Parlament die Kontrolle des Regierungshandelns, einschließlich der zweckmäßigen Verwendung von Haushaltsmitteln.

Vor diesem Hintergrund richten wir folgende Fragen an die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Mit welchen Themen sind, die derzeit aktiven temporären und ständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen des Bundesministeriums der Finanzen betraut (bitte Gegenstand der Prüfung und Frist zur Präsentation der Ergebnisse tabellarisch auflisten)?

2

Welche genauen Tätigkeiten umfasst die Arbeit dieser Arbeitsgruppen?

3

Welchem Land obliegt jeweils die Federführung für welche dieser Arbeitsgruppen?

4

Wie oft kommen die temporären und ständigen Arbeitsgruppen zusammen und tagen gemeinsam und wie viele Arbeitsstunden fallen im Einzelnen an?

5

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeitsgruppen möglichst effizient arbeiten?

6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es zu praxisnahen und bürgerfreundlichen Ergebnissen innerhalb der Arbeitsgruppen kommt und alle Interessen angemessen berücksichtigt werden?

7

Bis wann ist mit den Ergebnissen der temporären Arbeitsgruppen zu rechnen?

8

Was ist der Stand der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die, wie von der Bundesregierung im September 2023 angekündigt, auf eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer hinarbeitet, und sind in dieser Legislaturperiode noch Ergebnisse dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu erwarten?

9

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht, sind diese öffentlich zugänglich, und wenn nein, warum nicht?

10

Welche Initiativen oder Gesetzesänderungen wurden auf Basis der vergangenen Ergebnisse der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ins Leben gerufen?

11

Wie viele Arbeitsgruppen bleiben ohne Ergebnis oder hatten keine politischen Initiativen (Gesetzentwürfe, BMF-Schreiben etc.) zur Folge?

12

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Arbeitsgruppe temporär oder dauerhaft eingerichtet wird?

13

Wie haben sich die Anzahl und Thematik der Bund-Länder-Arbeitsgruppen in den letzten Legislaturperioden verändert?

14

Wie schätzt die Bundesregierung die Zahl zukünftig erforderlicher Arbeitsgruppen ein?

15

Wie sieht die langfristige Strategie der Bundesregierung für die Einrichtung und Steuerung von Bund-Länder-Arbeitsgruppen aus?

16

Was macht die Bundesregierung darüber hinaus, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu stärken?

17

Gibt es ähnliche Formate der Zusammenarbeit zwischen föderalen Ebenen in anderen Ländern, und welche Best Practices könnten übernommen werden?

Berlin, den 19. Dezember 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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