Deutscher Bundestag Drucksache 20/14632
20. Wahlperiode 20.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/13701 –
Verhandlungsposition der Bundesregierung auf der COP29 in Baku
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 24. November 2024 endete die UN-Klimakonferenz (UN = United
Nations) COP29 in Baku. Hauptthema der diesjährigen Weltklimakonferenz war
die Finanzierung von Klimaschutz und Klimaanpassung. In Baku einigten sich
die Vertragsstaaten des Pariser Klimaschutzabkommens darauf, dass den
Entwicklungsländern bis 2035 jährlich 300 Mrd. US-Dollar für den Kampf gegen
den Klimawandel zur Verfügung gestellt werden (New Collective Quantified
Goal on Climate Finance, NCQG). Damit wird die bisherige Vereinbarung
über 100 Mrd. US-Dollar ersetzt. Seitens der Entwicklungsländer gab es
Forderungen nach einer deutlichen Erhöhung der Finanzflüsse auf jährlich
1,3 Bill. US-Dollar. Im Ergebnis einigte sich die Staatengemeinschaft auf eine
Absichtserklärung, diese Summe bis 2035 als Summe aus allen öffentlichen
und privaten Quellen (u. a. blended finance) anzustreben (COP29: Key
outcomes for food, forests, land and nature at the UN climate talks in Baku,
Carbon Brief, 27. November 2024,
www.carbonbrief.org/cop29-key-outcomes-fo
r-food-forests-land-and-nature-at-the-un-climate-talks-in-baku/). Vor dem
Hintergrund des Ausgangs der US-Präsidentschaftswahl wurden Forderungen
nach einer stärkeren Führungsrolle der Europäischen Union (EU) in der
internationalen Klimapolitik laut.
Aus Sicht der Fraktion der FDP ist eine Unterstützung der Vertragsstaaten bei
der Entwicklung und Implementierung von Klimaschutz-, Klimaanpassungs-
und Resilienzmaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
unabdingbar. Dabei gilt es jedoch, den jeweiligen Beitrag der Vertragsstaaten unter
Berücksichtigung des Verursacherprinzips anhand international abgestimmter
Kriterien zu bestimmen. Es müssen wirksame Mechanismen gefunden
werden, mehr privatwirtschaftliches Kapital für die internationale
Klimaschutzfinanzierung zu mobilisieren.
Ein weiterer Verhandlungsgegenstand waren die Regeln für die Nutzung
marktbasierter Mechanismen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Nunmehr ist das Regelwerk für den zwischenstaatlichen Handel gemäß
Artikel 6.2 sowie für einen neuen internationalen Kohlenstoffmarkt gemäß
Artikel 6.4 umsetzungsreif. Für die Umsetzung des Artikels 6.2 wurden u. a.
stärkere Transparenzregeln und Einschränkungen für die nachträgliche Korrektur
von Zertifikaten beschlossen. Insgesamt konnte so die Konsistenz und Trans-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
parenz möglicher Marktmechanismen deutlich verbessert werden (Guidance
on cooperative approaches referred to in Article 6, paragraph 2, of the Paris
Agreement and in decision 2/CMA.3, unfccc.int/documents/642823).
Damit besteht ein zuverlässiger Rahmen für die zeitnahe Umsetzung
grenzüberschreitender Klimaschutzkooperation. Der Deutsche Bundestag hat die
Bundesregierung bereits am 11. November 2022 mit dem Beschluss des
Antrags „1,5-Grad-Pfad beschreiten – Verlust und Zerstörung aufgrund der
Klimakrise ernst nehmen“ auf Bundestagsdrucksache 20/4330 dazu aufgefordert,
auf EU-Ebene auch die Möglichkeiten für internationale Kooperation bei der
Klimakooperation nach Artikel 6 zur Umsetzung ambitionierter
Klimaschutzziele zu nutzen.
Nach Ansicht der Fraktion der FDP sind jetzt die Voraussetzungen geschaffen,
diese Forderung umzusetzen. Gemeinsame Klimaschutzziele ließen sich im
Rahmen eines Klimaclubs mithilfe eines internationalen Emissionshandels
effizient erreichen. Beim Artikel 6.4 wurde ein verbindliches „Instrument für
nachhaltige Entwicklung“, das Schutz vor Umwelt- und
Menschenrechtsverletzungen bietet, eine Abwärtskorrektur der „Basislinien“, auf deren
Grundlage Emissionsgutschriften ausgegeben werden können, und
„Zusätzlichkeitsprüfungen“, um zu verhindern, dass Projekte zu hohen Emissionen führen,
beschlossen. Zusätzlich sollen Regeln verhindern, dass zertifizierte
Negativemissionen wieder in die Atmosphäre gelangen. Damit wird beispielsweise der
Weg für freiwillige Zertifizierung von Auf- und
Wiederaufforstungsprogrammen freigemacht. Ebenso können private Unternehmen ihre nationalen
Klimaschutzverpflichtungen unter Rückgriff auf wirksame und kostengünstige
internationale Klimaschutzprojekte erfüllen. Aus Sicht der Fraktion der FDP
sollten diese Möglichkeiten auch zur Erfüllung der nationalen und europäischen
Klimaschutzziele in vollem Umfang genutzt werden (UNFCCC, 2024: Rules,
modalities and procedures for the mechanism established by Article 6,
paragraph 4, of the Paris Agreement and referred to in decision 3/CMA.3, unfccc.i
nt/documents/642812).
1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen nach einer
stärkeren Führungsrolle der EU in der internationalen Klimapolitik als
Reaktion auf den Ausgang der US-Präsidentschaftswahl, welche
Initiativen und Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung geeignet,
einer solchen Führungsrolle gerecht zu werden, welche Rolle soll nach
Auffassung der Bundesregierung hier der G7-Klimaclub spielen, und wie
wird sich die Bundesregierung diesbezüglich im G7-Klimaclub
positionieren?
Die Bundesregierung unterstützt, unabhängig vom Ausgang der US-
Präsidentschaftswahl, eine starke Führungsrolle der EU in der internationalen
Klimapolitik, mit dem Ziel das Übereinkommen von Paris umzusetzen.
Konkret unterstützt die Bundesregierung eine ambitionierte internationale EU-
Klimapolitik in allen relevanten internationalen Formaten, vor allem im
Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen im Rahmen des United Nations
Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), in den G7 und G20,
sowie durch ausgewählte internationale und europäische Initiativen – etwa zur
Förderung von Erneuerbaren Energien, der Dekarbonisierung der Industrie,
dem Schutz von besonders verletzlichen Staaten oder der Abkehr von fossilen
Energien.
In der internationalen Klimapolitik rückt die Dekarbonisierung der Industrie
und der Aufbau einer kohlenstofffreien Wirtschaft zunehmend in den
Mittelpunkt. Der Klimaclub ist mit seinen 43 Mitgliedern aus Industrie-, Schwellen-
und Entwicklungsländern ein führendes zwischenstaatliches Forum, um
international die nötigen Voraussetzungen für möglichst kohlenstofffreie oder
kohlenstoffarme Industrie- und Produktionsprozesse zu schaffen und Leitmärkte
für grüne Produkte aufzubauen. Als Ko-Vorsitzender des Klimaclubs wird
Deutschland diese Arbeit weiter aktiv vorantreiben.
2. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die internationale
Klimaschutzfinanzierung einen wirksamen Beitrag zum globalen
Klimaschutz leistet, und welche Instrumente zur Evaluierung der Wirksamkeit
der eingesetzten Finanzmittel sollen zum Einsatz kommen?
Die Bundesregierung setzt sich in den internationalen Verhandlungen sowie in
den Umsetzungsgremien, unter anderem dem Ständigen Finanzausschuss im
Rahmen von UNFCCC, dafür ein, dass die Wirksamkeit der internationalen
Klimafinanzierung betrachtet wird. Die Entscheidung der Vertragsstaaten auf
der COP29 in Baku zum neuen Klimafinanzierungsziel („New Collective
Quantified Goal“) ab 2026 setzt einen Transparenzrahmen fest, der die
qualitativen sowie die quantitativen Fortschritte in der Umsetzung betrachtet. Weitere
Konkretisierungen sind notwendig. Hierfür wird sich die Bundesregierung im
Rahmen der EU-Position einbringen.
Die Wirksamkeit der im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
durchgeführten Vorhaben im Klimabereich wird zudem systematisch evaluiert,
„lessons learned“ finden Eingang in die Gestaltung künftiger EZ-Vorhaben.
Diese Evaluierungen dienen der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Bund und
der Öffentlichkeit und sind online zugänglich (
www.kfw-entwicklungsbank.de/
Evaluierung/).
Die OECD-DAC-Evaluierungskriterien bilden den Rahmen für die Bewertung
der Projekte. Die großen Klimafonds (wie zum Beispiel der Grüne Klimafonds,
die Globale Umweltfazilität und die Klimainvestitionsfonds), in die
Deutschland investiert, berichten ebenso regelmäßig über Wirkungen ihrer Programme
und Projekte; auch hier sind Ergebnisse in der Regel öffentlich zugänglich.
3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung umzusetzen, um den zu
erwartenden Mittelbedarf aus dem Bundeshaushalt für die internationale
Klimaschutzfinanzierung ohne Abstriche an Klimawirksamkeit
möglichst gering zu halten?
Es werden international und national verschiedene Möglichkeiten diskutiert,
die anerkannten Mittelbedarfe für internationale Klimafinanzierung mit den
begrenzten aus öffentlichen Haushalten zur Verfügung stehenden Mitteln in
Einklang zu bringen. Bis einschließlich 2025 gilt das bisherige kollektive
Finanzierungsziel von 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr an Unterstützungsleistung von
Industrie- an Entwicklungs- und Schwellenländer. Hierauf fußt die Zusage der
Bundesregierung, ab spätestens 2025 Mittel in Höhe von 6 Mrd. Euro jährlich
aus Haushaltsmitteln (inklusive Schenkungsäquivalenten) für die internationale
Klimafinanzierung bereitzustellen. Gleichzeitig stammt ein gewichtiger Anteil
des deutschen Beitrags aus Quellen wie Krediten der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) und gehebelten privaten Investitionen. Die Bundesregierung hat
keine Vorfestlegungen für den Zeitraum nach 2025 getroffen. Deutschland wird
aber auch weiterhin ein verlässlicher Partner in der internationalen
Klimafinanzierung sein.
Mit dem auf der COP29 vereinbarten neuen Klimafinanzierungsziel wurde ein
Paradigmenwechsel hin zu einer globalen Anstrengung eingeleitet, an der sich
verstärkt auch nicht-traditionelle Geber und der Privatsektor beteiligen sollen,
wobei Industrieländer aufgefordert sind, auch weiterhin eine Führungsrolle zu
übernehmen.
In der Folge sollen die haushaltsschonenden Maßnahmen weiter ausgebaut
werden. Dies betrifft insbesondere die Mobilisierung privaten Kapitals mit
vorhandenen Mitteln und den Einsatz privater Mittel auch ohne öffentliche
Förderung, vor allem auch über lokale Mittel in Partnerländern. Hierfür ist die
Unterstützung verbesserter Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern
maßgeblich. Ebenso diskutiert wird die Entwicklung innovativer Finanzinstrumente.
4. Wie hoch ist der bisherige finanzielle Beitrag Deutschlands zur
internationalen Klimaschutzfinanzierung (bitte jeweils für die Jahre von 2019
bis 2025 nach geplanten Beiträgen und erfolgten Beiträgen
aufschlüsseln)?
6. In welcher Höhe konnte seit dem Jahr 2019 bereits privatwirtschaftliches
Kapital für die internationale Klimaschutzfinanzierung in Deutschland
mobilisiert werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die deutsche internationale Klimafinanzierung wird zum einen aus
Haushaltsmitteln, einschließlich der Schenkungsäquivalente der KfW-
Entwicklungskredite, bereitgestellt (
www.bmz.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklung/kli
mafinanzierung).
Über die Gelder aus dem Bundeshaushalt hinaus leistet die Bundesrepublik
weitere Beiträge durch öffentliche Kredite (vergeben durch die KfW-
Entwicklungsbank und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG).
Nicht zuletzt mobilisiert die Bundesregierung durch den Einsatz öffentlicher
Mittel auch private Klimafinanzierung, die sich derzeit insbesondere aus
revolvierenden Kreditlinien an lokale Banken, Beteiligungen an strukturierten Fonds
und Public Private Partnerships (PPP) zusammensetzt.
HH-Mitteln inklusive
Schenkungsäquivalente
Mobilisierte öffentliche Kredite
und Kapitalmarktmittel
Mobilisierte
private Mittel
Insgesamt
Jahr Zahlenangaben in Mrd. Euro
2019 4,34 2,47 0,769 7,58
2020 5,09 2,55 0,192 7,83
2021 5,34 2,59 0,170 8,10
2022 6,39 3,09 0,479 9,96
2023 5,66 3,81 0,475 9,94
Aktuell liegen die Zahlen für 2024 und 2025 noch nicht vor, da diese erst ca.
neun Monate nach Abschluss eines Haushaltsjahres abschließend feststehen.
Auch die Klimastrategie für die Garantieinstrumente der
Außenwirtschaftsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Hebelung der Finanzierung von
klimafreundlichen Technologien. Die Bundesregierung hat 2023 Klimaprojekte
in Höhe von ca. 3,04 Mrd. Euro im Rahmen der Exportkreditgarantien in
Entwicklungs- und Schwellenländern abgesichert.
5. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Verpflichtung zu dem in Baku
beschlossenen 300-Mrd.-Dollar-Ziel, und in welchem konkreten Zeitraum
plant die Bundesregierung, die Mittel hierfür aus welchen Quellen
aufzuwenden?
Auf der COP29 wurde über ein kollektives internationales Ziel verhandelt,
jedoch nicht über Beiträge einzelner Staaten. Das neue Klimafinanzierungsziel in
Höhe von mindestens 300 Mrd. US-Dollar jährlich stellt ein Aufwuchsziel ab
2026 dar, das bis 2035 durch gemeinsame Anstrengungen von traditionellen
Gebern sowie weiteren beitragenden Staaten erreicht werden soll.
Die Bundesregierung hat keine Vorfestlegungen für den Zeitraum nach 2025
getroffen, teilt jedoch das Verständnis, dass Deutschland auch weiterhin ein
verlässlicher Partner in der internationalen Klimafinanzierung sein wird. Die
Entscheidung zur internationalen Klimafinanzierung auf der COP29 sieht vor,
dass das 300 Mrd. US-Dollar-Ziel – wie auch das bisherige
Klimafinanzierungsziel von 100 Mrd. US-Dollar – einen breiten Quellenansatz verfolgt, das
heißt, es umfasst öffentliche sowie private mobilisierte Mittel (unter anderem
durch Exportkreditgarantien) als auch innovative Quellen. Erstmalig umfasst es
auch freiwillige Beiträge von sogenannten Nicht-Annex-I-Ländern der VN-
Klimawandelkonvention, das heißt Entwicklungs- und Schwellenländern. Deren
Beiträge zu den multilateralen Entwicklungsbanken werden, soweit
anrechenbar, miteinbezogen. Die Bundesregierung sieht vor, diesen breiten
Quellenansatz weiterzuverfolgen.
7. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um mehr
privatwirtschaftliches Kapital für die Klimaschutzfinanzierung zu mobilisieren?
Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, Instrumente zur
Mobilisierung von privaten Mitteln zu pilotieren und zu stärken. Die
Umsetzung erfolgt durch die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
sowie durch die Projekte der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI).
Das BMZ setzt auf bewährte Ansätze der finanziellen Zusammenarbeit, wie
beispielsweise Förder- und Entwicklungskredite, die Haushaltsmittel mit KfW-
eigenen Mitteln kombinieren, um privates Kapital für Klimainvestitionen zu
mobilisieren. Die multilaterale und bilaterale Zusammenarbeit mit den
Partnerländern der Bundesregierung trägt darüber hinaus dazu bei, regulatorische
Rahmenbedingungen zu verbessern, um Investitionsrisiken zu mindern und Anreize
zu schaffen. Durch die technische und finanzielle Zusammenarbeit werden
zudem lokale Kapazitäten gestärkt, was private Engagements in den
Partnerländern erleichtert.
Weiterhin setzt sich die Bundesregierung in den relevanten Steuerungsgremien
von Klimafonds, wie zum Beispiel den Klimainvestitionsfonds (Climate
Investments Funds, CIFs), dem Grünen Klimafonds und der Globalen
Umweltfazilität, aber auch in den Gremien der multilateralen Entwicklungsbanken für eine
deutliche Stärkung der Mobilisierung privaten Kapitals ein. So war
Deutschland eine treibende Kraft bei der Entwicklung und Etablierung des CIFs
Kapitalmarktmechanismus, der zusätzlich Klimafinanzierungsmittel über Anleihen
auf dem Kapitalmarkt generieren wird.
Seit 2023 diskutiert die Bundesregierung in der High Level Friends Group
Private Climate Finance for Development mit zahlreichen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern aus dem Globalen Norden und Süden, sowie dem Privatsektor und
Wissenschaft über vielversprechende Lösungsansätze zum Beispiel zum
Kohlenstoffmarkt oder dem Potential der nationalen Entwicklungsbanken in den
Partnerländern.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung in der internationalen Debatte
für eine weltweit bessere Nutzung von Garantien als Element zur Absicherung
von Risiken für die Finanzierung von Klimainvestitionen ein. Hierfür hat sie
unter anderem die Green Guarantee Group ins Leben gerufen. Zur
klimapolitischen Ausrichtung der Garantieinstrumente der Außenwirtschaft wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung beim ständigen
Finanzausschuss des UNFCCC für eine Methodik der Berechnung von privatem
sowie öffentlichem eingesetztem Kapital ein?
Das neue Klimafinanzierungsziel führt die bestehende Methodik zur
Berechnung der internationalen Klimafinanzierung aus öffentlichen und privaten
mobilisierten Mitteln im Grundsatz fort. Der Ständige Finanzausschuss hat keinen
Auftrag, eine neue Methodik zur Berechnung der Klimafinanzierung zu
erarbeiten.
9. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung das Instrument der „blended
finance“ im Bereich der Klimaschutzfinanzierung stärker genutzt werden,
und wenn ja, wie will die Bundesregierung dies umsetzen?
Die Bundesregierung sieht in „blended finance“ ein wichtiges Instrument, um
private Investitionen für Klimafinanzierung zu mobilisieren. Durch die gezielte
Kombination von Haushaltsmitteln mit Mitteln privater Investoren werden
Risiken reduziert und attraktive Finanzierungsbedingungen geschaffen, unter
anderem soll die finanzielle Beteiligung an Blended-Finance-Modellen, die
Risiken für private Investoren für „Greenfield“-Investitionen in Bereichen mit
höheren Risiken senken, fortgeführt werden.
Die Bundesregierung setzt sich hierzu insbesondere für stärkere internationale
Kooperation zur Skalierung der gehebelten Mittel durch „blended finance“ ein.
Dabei setzt sich die Bundesregierung auch dafür ein, Standardisierung (unter
anderem einheitliche Berichterstattung) international voranzutreiben.
10. Wie wird sichergestellt werden, dass gehebelte private Finanzmittel
besonders klimawirksam eingesetzt werden?
Gehebelte private Finanzmittel werden klimawirksam eingesetzt, indem
Vorhaben gezielt so gestaltet und aufgesetzt werden, dass sie messbare Beiträge zu
Klimazielen wie Emissionsminderung und Anpassung leisten. Dabei orientiert
sich die Bundesregierung an den Berichtsanforderungen des UNFCCC und der
OECD, wodurch sowohl bilaterale als auch multilaterale Finanzflüsse
systematisch erfasst und transparent gestaltet werden. Der Beschluss zu Artikel 6.4 des
Übereinkommens von Paris und die nun mögliche Umsetzung eröffnen
zusätzliche Potenziale für die Mobilisierung von privater Finanzierung.
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Attraktivität der
Rahmenbedingungen für privates Kapital in den Empfängerländern allgemein und
insbesondere für Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte ein, und welche
Maßnahmen sind geplant, aus diesen Rahmenbedingungen resultierende
Investitionshemmnisse zu reduzieren?
Die Rahmenbedingungen für privates Kapital unterscheiden sich in
Empfängerländern erheblich. Dies gilt auch für Klimaschutz- und
Klimaanpassungsprojekte. Eine Reduzierung der daraus resultierenden Investitionshemmnisse, wie
zum Beispiel höhere Kapitalkosten, muss an den jeweiligen Ursachen ansetzen,
die sich je nach Länderkontext ebenfalls erheblich unterscheiden. Die
Bundesregierung wird in ihrer internationalen Zusammenarbeit bilateral, aber auch auf
internationaler Ebene weiterhin dazu beitragen, die Rahmenbedingungen global
und in den spezifischen Länderkontexten zu verbessern.
Die Bundesregierung fördert die Rahmenbedingungen für Investitionen durch
wirtschafts- und strukturpolitische Beratung sowie bei der Entwicklung und
Umsetzung landeseigener Strategien zur Verbesserung des Geschäfts- und
Investitionsklimas sowie die Entwicklung des Finanzsystems, um die
Finanzierung von Investitionsvorhaben zu erleichtern.
Konkret unterstützt die Bundesregierung beispielsweise die Ausgestaltung der
nationalen Klimabeiträge (NDCs) von Empfängerländern. In den NDCs legen
Staaten ihren Beitrag zum gemeinsamen Klimaziel fest, etwa durch den Ausbau
erneuerbarer Energien oder durch eine klimaverträgliche Verkehrspolitik.
Dadurch entstehen für Unternehmen und Investoren förderliche
Rahmenbedingungen, die durch klare politische Vorgaben Sicherheit und gewinnbringende
Investitions- und Produktionsmöglichkeiten schaffen.
12. Was ist nach Ansicht der Bundesregierung für eine Operationalisierung
und Messung privater Finanzströme unter dem Pariser Abkommen nötig,
und welche Initiativen für ein nationales und internationales Monitoring
sind geplant, um sicherzustellen, dass private Finanzströme im Sinne des
Pariser Abkommens fließen?
Das Übereinkommen von Paris sieht als eines von drei globalen Zielen vor,
dass private, öffentliche, nationale und internationale Finanzflüsse zu einer
klimaneutralen und resilienten Entwicklung beitragen sollen. Entscheidend sind
insbesondere private Finanzflüsse auf nationaler wie internationaler Ebene.
Hierzu findet aktuell ein internationaler Dialog im Rahmen von UNFCCC statt,
der Ergebnisse zur COP30 vorlegen wird. Die Messung privater Finanzströme
unter dem Pariser Abkommen wurde durch die OECD im Bericht „Review on
Aligning Finance with Climate Goals“ untersucht. Die Bundesregierung bringt
sich auch hier in weitere Arbeiten ein.
Die Finanzentscheidung der COP29 zur internationalen Klimafinanzierung
(NCQG) sieht erstmals ein Finanzierungsziel von 1,3 Billionen US-Dollar
jährlich bis spätestens 2035 in Entwicklungsländern vor, das private Finanzflüsse
umfasst, die nicht konkret dem Handeln einer Regierung zugerechnet werden
können, also die nicht mit öffentlichen Mittel gehebelt wurden. Diese
Finanzflüsse sind bislang nicht Teil der Berichterstattung der Mitgliedstaaten unter
UNFCCC, werden jedoch im Biennial Assessment and Overview on Climate
Finance Flows des Ständigen Finanzausschusses abgebildet. Der Beschluss
sieht vor, dass der Ständige Finanzausschuss die quantitative und qualitative
Umsetzung dieses Finanzierungsziels bewertet.
13. Welche Impulse für Anreize hat die Bundesregierung innerhalb der
Verhandlungen auf der COP29 in Baku gesetzt, damit auch die besonders
vom Klimawandel betroffenen Gruppen der Frauen und Mädchen von
der Verwendung der Mittel zum internationalen Klimaschutz profitieren
können?
Im Rahmen der EU-Verhandlungslinie hat sich die Bundesregierung für ein
Mainstreaming von Geschlechtergerechtigkeit bei allen Tagesordnungspunkten
der Verhandlungen auf der Weltklimakonferenz in Baku eingesetzt. Die
Gleichstellung und Ermächtigung von Frauen und Mädchen in all ihrer Diversität ist
ein entscheidender Faktor für erfolgreichen Klimaschutz, die Erreichung der
Ziele des Übereinkommens von Paris und die Stärkung globaler Resilienz. Die
Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass gender-responsive Ansätze in
der Klimafinanzierung auch in Entscheidungstexten festgeschrieben werden.
Unter anderem spiegelt sich dieser Ansatz in der Entscheidung zum
internationalen Klimafinanzierungziel wider. Darin werden die Vertragsparteien und
andere relevante Akteure aufgefordert, gefährdete Gemeinschaften und Gruppen,
einschließlich Frauen und Mädchen, noch stärker in die Förderung von
Klimafinanzierung einzubeziehen. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus
dafür ein, dass sich UNFCCC noch stärker gender-responsiv aufstellt, unter
anderem durch Umsetzung der Aktivitäten aus dem Lima-Arbeitsprogramm zu
Gender und seinem Genderaktionsplan.
14. Aus welchen Gründen lehnen nach Ansicht der Bundesregierung viele
Entwicklungsländer das Verhandlungsergebnis der COP29 in Bezug auf
die internationale Klimaschutzfinanzierung ab?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Vermeidungskosten der
bislang im Rahmen der internationalen Klimaschutzfinanzierung
verausgabten Mittel, und wenn ja, wie hoch waren diese je Tonne CO2eq?
Die Fragen 14 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Das Verhandlungsergebnis der COP29 in Bezug auf die internationale
Klimafinanzierung wurde im Konsens angenommen. Insofern teilt die
Bundesregierung die der Fragestellung zugrunde gelegt Auffassung nicht, dass viele
Entwicklungsländer das Ergebnis ablehnen. Allerdings erachten zahlreiche
Entwicklungsländer die oben genannten 300 Mrd. US-Dollar an öffentlicher
Finanzierung angesichts der Herausforderungen des Klimawandels als nicht
ausreichend. Vor allem aus Sicht der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) und
kleinen Inselstaaten (SIDS) wird auch das Argument der Klimagerechtigkeit
angeführt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
15. Wie viele Tonnen CO2eq konnten mit dem finanziellen Beitrag
Deutschlands zur internationalen Klimaschutzfinanzierung bislang vermieden
werden, und mit welchen Instrumenten wurde dies gemessen?
Die Bundesregierung erfasst ihre internationalen Klimafinanzierung mithilfe
der OECD-Rio-Marker (
www.bmz.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklun
g/klimafinanzierung/methodik-der-bmz-berichterstattung-175026). Diese
erfassen den Anteil klimarelevanter Finanzflüsse, jedoch nicht die
Einsparungen an Treibhausgasemissionen (tCO₂e).
Für die interne Berichterstattung in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit werden Standardindikatoren genutzt, die eine systematische Erhebung und
Aggregation von Ergebnisdaten ermöglichen. Diese Indikatoren erfassen
sektorübergreifend Ergebnisse wie Treibhausgaseinsparungen und den Einsatz
erneuerbarer Energien. Die Daten werden jährlich erhoben und aggregiert, um
belastbare und vergleichbare Ergebnisse für die politische Kommunikation
bereitzustellen.
Die Emissionseinsparungen werden für die IKI über die sogenannte „IKI
Standardindikatoren“ erfasst, die auf der IKI-Website veröffentlicht sind. Diese
beziehen sich aktuell noch auf den Zeitraum 2015 bis 2022 (
www.international-cl
imate-initiative.com/ueber-die-iki/wirkung-und-lernen/auswertung-standardindi
katoren-2015-2022/). Die Zahlen für 2023 werden in Kürze veröffentlicht.
16. Welche Anreize plant die Bundesregierung sowohl auf bilateraler,
multilateraler als auch plurilateraler Ebene, um die internationale
Klimaschutzfinanzierung auf eine breitere Basis von Geberländern zu stellen,
welche Rolle spielt hier bisher der G7-Klimaclub, und welche Rolle soll
dieser nach Auffassung der Bundesregierung künftig übernehmen?
Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld der COP29 dafür eingesetzt, dass die
internationale Klimafinanzierung künftig auf eine breitere Basis gestellt wird,
indem Länder, die in den vergangenen Jahren signifikant zu Emissionen
beigetragen haben, auch zur öffentlichen Klimafinanzierung beitragen, wenn sie
dazu ökonomisch in der Lage sind. In der Finanzentscheidung der COP29 ist
dies nunmehr vorgesehen. Es kommt jetzt auf die Umsetzung dieser Beschlüsse
an. Ein weiterer Schritt wird dafür die „Baku to Belem Roadmap“ sein, in der
die Präsidentschaften von COP29 und COP30 bis zur COP30 Vorschläge zur
Umsetzung der Beschlüsse machen sollen. Die Bundesregierung wird sich in
diese Diskussion im Rahmen der EU aktiv einzubringen.
In der sogenannten dritten Säule des Klimaclubs geht es um die
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und insbesondere die Unterstützung von
Entwicklungs- und Schwellenländern. Ziel ist es, die notwendigen politischen und
regulativen Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Dekarbonisierung des
Industriesektors zu ermöglichen. Hierzu wurde unter anderem die „Global
Matchmaking Platform“ ins Leben gerufen, die Unterstützungsbedarfe von
Entwicklungs- und Schwellenländern auf der einen und bereits bestehende oder neue
Angebote auf der anderen Seite zusammenbringt und so eine koordinierte und
effiziente Unterstützung ermöglicht. Deutschland engagiert sich hier aktiv und
setzt somit die internationalen Aktivitäten konsequent fort. Denn klare
Rahmenbedingungen für ambitionierten Klimaschutz in anderen Ländern sind die
Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb.
17. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung erreicht werden, dass die
internationale Klimaschutzfinanzierung Anreize zur Verpflichtung zu
ambitionierteren nationalen Klimaschutzplänen (NDCs) führt?
Durch die Festlegung auf ein neues kollektives Klimafinanzierungsziel bis
2035 wird ein globaler Rahmen gesetzt, der Verlässlichkeit schafft, dass auch
zukünftig öffentliche und mobilisierte Finanzierung für den Klimaschutz in
Ländern des Globalen Südens zur Verfügung stehen wird. Damit reagiert die
globale Gemeinschaft auch auf in bisherigen nationalen Klimaschutzbeiträgen
identifizierte Finanzierungsbedarfe. Entscheidend ist jedoch die Mobilisierung
privater und nationaler Mittel. Dieses globale Signal an die Staaten, aber auch
an Akteure des Privatsektors ist wichtig, um ambitionierte langfristige
nationale Klimaschutzpläne voranzutreiben und umzusetzen. Es ist ein Anliegen der
Bundesregierung, sich für eine starke und ambitionierte neue Runde der
nationalen Klimaschutzpläne, die bis Februar 2025 vorgelegt werden müssen,
einzusetzen. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Partnerländer
bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer NDCs, zum Beispiel im Rahmen der
NDC-Partnerschaft.
18. Für welche Anreize zu ambitionierteren nationalen Klimazielen jenseits
der internationalen Klimaschutzfinanzierung setzt sich die
Bundesregierung aktiv ein, und welche Maßnahmen kommen hier bereits zum
Einsatz?
Gemäß ihrer Klimaaußenpolitikstrategie verfolgt die Bundesregierung einen
Mehrebenenansatz, unter anderem durch aktive Forderung ambitionierter
nationaler Klimaschutzbeiträge (NDCs) in multilateralen Formaten wie UNFCCC,
G7/G20. Durch aktive Teilhabe an internationalen Koalitionen wie der NDC-
Partnerschaft (NDCP) und plurilateralen Partnerschaften wie den Just Energy
Transition Partnerships (JETP) nutzt die Bundesregierung strategische
Allianzen um geberkoordiniert länderspezifische Anreize zu bieten. Diese Formate
unterstützen Partnerregierungen und fördern Politikreformen und Projekte mit
Signalwirkung für den nationalen und internationalen Privatsektor. Zudem
verfolgt die Bundesregierung weitere Projektansätze, welche die Finanzierbarkeit
und Investierbarkeit von NDCs voranbringen. Ein zentrales Instrument der
Bundesregierung bilden die über 40 Partnerschaften und Dialoge im Klima-
und Energiebereich, um ambitionierten Klimaziele – und deren Umsetzung – in
Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern Anreiz zu geben. Die
Partnerschaften ermöglichen den strukturierten politischen Dialog und Fachaustausch
mit Partnerländern und umfassen in Entwicklungs- und Schwellenländern auch
technische und finanzielle Zusammenarbeit. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung weltweit 57 Auslandsvertretungen als Klimaschwerpunktbotschaften
eingerichtet, die politisch meinungsbildende Formate wie die „Climate Talks“
umsetzen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Einigung auf ein Regelwerk für
den zwischenstaatlichen Handel gemäß Artikel 6.2 sowie für einen neuen
internationalen Kohlenstoffmarkt gemäß Artikel 6.4 auf der COP29?
Die Verhandlungen zur Ausgestaltung des Artikel 6 des Übereinkommens von
Paris konnten nach neun Jahren zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt
werden. Artikel 6.2 und Artikel 6.4 stehen in einem engen Verhältnis zueinander.
Die Regeln des Artikels 6.2 für den internationalen Transfer von
Minderungsergebnissen, den „Internationally Transferred Mitigation Outcomes“ (ITMOs),
bilden auch die Übertragungsgrundlage für die Minderungen im Rahmen
freiwilliger Kohlenstoffmärkte unter dem Artikel 6.4. Der Artikel 6.4
Mechanismus, der sogenannte „Paris Agreement Crediting Mechanism“, kann ebenfalls
von Unternehmen eigenständig genutzt werden. Gleichzeitig konnten auf der
COP29 in Baku sowohl die Standards für die allgemeine
Methodologieentwicklung als auch für die Entnahmen (Removals) festgelegt werden. Das
Aufsichtsgremium (Supervisory Board) des Artikel 6.4 wird ab diesem Jahr
Methodologien für die speziellen Anwendungsfelder für Minderungsmaßnahmen
entwickeln, so dass mit konkreten Planungen neuer Minderungsmaßnahmen durch
die Unternehmen ab 2025 zu rechnen ist.
21. Welche Rolle spielen die Artikel-6-Mechanismen nach Ansicht der
Bundesregierung für die Erreichbarkeit ambitionierter nationaler
Klimabeiträge, und inwieweit profitieren Deutschland und die EU von den
Kooperationsmöglichkeiten des Artikels 6 des Pariser Klimaschutzabkommen?
Eine große Anzahl von Staaten hat bisher die Übernahme ambitionierter
Klimaschutzmaßnahmen in ihren NDCs an die Bereitstellung und Umsetzung
internationaler Kooperations- und Finanzierungsmöglichkeiten geknüpft. Im
kommenden Jahr werden viele Länder überarbeitete NDCs vorlegen, die auch bereits
internationale Kooperationsmöglichkeiten umfassen könnten. Da viele Staaten
an Nutzungsstrategien des Artikel 6 arbeiten, ist auch in den NDCs mit
genaueren Aussagen zu rechnen, an denen Minderungsmaßnahmen des Artikel 6
ansetzen könnten. Die Nutzung des Artikel 6 ist für viele Länder ein wichtiger
Mechanismus, um die eigenen Wirtschaftsprozesse auf dem Weg zur
Klimaneutralität zu transformieren. Für alle beteiligten Partnerländer ergeben sich aus
diesem globalen Prozess erhebliche Möglichkeiten der wirtschaftlichen
Kooperation und der Nutzung der eigenen technologischen Fähigkeiten. Mit den
bereits bestehenden außenwirtschaftlichen Instrumenten und den Möglichkeiten
der Internationalen Klimainitiative (IKI) sowie der
Entwicklungszusammenarbeit ist die Bundesregierung gut aufgestellt, auch eine stärkere Anwendung des
Artikel 6 für die Mobilisierung von privatem Kapital voranzutreiben.
22. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Forderung des
Deutschen Bundestages im Antrag zur COP28 (Bundestagsdrucksache
20/4330), die Möglichkeiten für internationale Kooperation bei der
Klimakooperation nach Artikel 6 zur Umsetzung ambitionierter
Klimaschutzziele zu nutzen, umzusetzen, und womit begründet die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Ankündigung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK; Tagesspiegel,
Background Energie & Klima, 25. November 2024), Deutschland und die EU
würden den internationalen Kohlenstoffmarkt nicht für die Anrechnung
von Einsparungen auf die eigenen Klimaziele nutzen?
Die EU-Mitgliedstaaten haben das gemeinsame NDC für das Jahr 2030 ohne
die Nutzung internationaler Zertifikate beschlossen und international notifiziert.
Die Bundesregierung sieht die Vorteile des Artikel 6 insbesondere in der
Nutzung der Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der internationalen
Klimafinanzierung. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
23. Welche Schritte sind seitens der Bundesregierung geplant, um die
Nutzung der Marktmechanismen nach Artikel 6 für Unternehmen nutzbar zu
machen und gegebenenfalls zu erleichtern?
Die Bundesregierung ist seit längerem in Gesprächen mit Unternehmen und
anderen Akteuren, die ihre Handlungsmöglichkeiten unter dem Artikel 6
entwickeln und umsetzen wollen. Mit den Beschlüssen der COP29 in Baku sind nun
erstmals auf internationaler Ebene verlässliche Regeln geschaffen worden, an
denen sich Unternehmen und Partnerländer verbindlich orientieren können. Die
Bundesregierung unterstützt seit Jahren internationale Initiativen zum
Kapazitätsaufbau für den Artikel 6 in den Partnerländern und führt dazu eigene
Projekte, vor allem im Rahmen der Internationalen Klimainitiative (IKI) durch.
Internationale Partner sind hier hauptsächlich das Klimasekretariat der UNFCCC,
die Weltbank, der internationale Emissionshandels Verband (IETA), die
Artikel 6 Implementation Partnership (A6IP) sowie regionale Allianzen in Ost- und
Westafrika und der Karibik. Zudem bilden die bilateralen Beziehungen der
Bundesregierung eine gute Grundlage, um Kooperationsbeziehungen mit Hilfe
des Artikel 6 zu erleichtern.
24. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die
Marktmechanismen nach Artikel 6 für eine Integration internationaler
Emissionshandelssysteme genutzt werden, und wenn ja, wie?
Die internationale Ausweitung von Emissionshandelssystemen zur Schaffung
eines level-playing fields und Sicherstellung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit ist zentral für einen globalen Klimaschutz. Die Bundesregierung setzt
sich seit vielen Jahren aktiv für die Ausweitung (Länder, Sektoren), Stärkung
und Angleichung von CO2-Bepreisungsinstrumenten ein und unterstützt Länder
bei der Entwicklung und Implementierung solcher Instrumente. Hierbei
kooperiert die Bundesregierung international sowohl bilateral mit Ländern und
nichtstaatlichen Akteuren sowie auch im multilateralen Kontext. Seit 2020 sind die
Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz miteinander verbunden. Die
weitere Verknüpfung des EU-Emissionshandelssystems (ETS) mit ähnlich
hochentwickelten Emissionshandelssystemen in Drittstaaten (zum Beispiel
britisches Emissionshandelssystem) wird sorgfältig geprüft. Der Artikel 6 des
Übereinkommens von Paris bietet nationalen und regionalen
Emissionshandelssysteme die Möglichkeit der Verknüpfung. Jedoch ist die Anrechnung
international erlangter Minderungsgutschriften wie unter dem Artikel 6 aktuell nicht
im EU-Emissionshandelssystem vorgesehen.
25. Welche Aktivitäten, Erfolge und Beschlüsse kann der G7-Klimaclub seit
seiner Gründung im Jahr 2022 bereits aufweisen, und welche Rolle
übernimmt die Bundesrepublik Deutschland im Klimaclub?
26. Inwiefern wurden die Weltklimakonferenzen in Dubai im Jahr 2023 und
in Baku im Jahr 2024 durch Aktivitäten des G7-Klimaclubs begleitet?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Seit seiner Gründung im Jahr 2022 hat sich der Klimaclub von einer G7-
Initiative zu einem führenden globalen Forum für die Dekarbonisierung der Industrie
mit inzwischen 43 Mitgliedern aus Industrie-, Schwellen- und
Entwicklungsländern entwickelt. Der Klimaclub verfolgt einen umfassenden Ansatz, sowohl
zu direkten Maßnahmen im Industriesektor, insbesondere Stahl und Zement, als
auch zu übergeordneten Fragen zum Politikinstrumentenmix und zur
Vermeidung von Carbon Leakage sowie zur Unterstützung von Entwicklungs- und
Schwellenländern. Deutschland hat, zusammen mit Chile, den Ko-Vorsitz des
Klimaclubs inne und koordiniert in dieser Rolle die Arbeiten des Klimaclubs.
Auf der COP28 in Dubai wurde der Klimaclub auf Ebene der Staats- und
Regierungschefs unter Leitung von Bundeskanzler Scholz und dem chilenischen
Außenminister van Klaveren formal lanciert und das erste Arbeitsprogramm für
das Jahr 2024 vorgestellt.
Auf der COP29 in Baku hat der Klimaclub die Resultate aus der Umsetzung
des Arbeitsprogramms präsentiert, unter anderem:
• Verbessertes gemeinsames Verständnis zum Umgang mit potentiellen
Nebeneffekten einer ambitionierten Industriedekarbonisierung, insbesondere
Carbon Leakage;
• Resultate der Arbeit an gemeinsamen Definitionen und interoperablen
Standards: gemeinsames Bekenntnis zu den IEA-Prinzipien für Definitionen von
grünem Stahl und Zement sowie Anerkennung der Konvergenz hin zu
konkreten Schwellenwerten für die grünen Stahl und Zement;
• Launch der Global Matchmaking Platform als zentrales
Unterstützungsinstrument des Klimaclubs, welches Anfragen für Unterstützung für
Industriedekarbonisierung aus Entwicklungs- und Schwellenländern mit der
verfügbaren und neuen technischen und finanziellen Unterstützung
zusammenbringt.
Die Ergebnisse der Arbeit wurden in einem gemeinsamen Statement des
Klimaclubs festgehalten. Die Klimaclub-Mitglieder Deutschland, Kanada und
Großbritannien haben zudem eine gemeinsame Ankündigung für die finanzielle
Unterstützung von Schwellen- und Entwicklungsländern für
Industriedekarbonisierung gemacht.
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