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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.01.2025

Aktualisiert

28.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1438223.12.2024

Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ateş Gürpinar, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Am 14. März 2019 verabschiedete das belgische Parlament mit großer Mehrheit eine Resolution, die den Stopp der deutschen Zahlungen von Kriegsopferrenten an ehemalige freiwillige Mitglieder der Wehrmacht und bzw. oder der Waffen-SS forderte. In einem ersten Entwurf der Resolution von 2016 (www.senate.be/www/?MIval=dossier&LEG=54&NR=2243&LANG=fr) bezogen sich die Antragsteller jedoch nicht auf die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), sondern indirekt auch auf Renten aus dem deutschen Rentenhaushalt:

„C’est ainsi que des collaborateurs militaires belges, anciens membres de la Waffen SS, et condamnés par la justice belge d’après-guerre, perçoivent – eux ou leurs ayants droit – du gouvernement allemand, des pensions de guerre pour leur collaboration.“

„So erhielten belgische militärische Kollaborateure, die früher Mitglieder der Waffen-SS waren und von der belgischen Nachkriegsjustiz verurteilt wurden – oder ihre Hinterbliebenen – von der deutschen Regierung Kriegsrenten für ihre Kollaboration.“ (eigene Übersetzung).

Infolgedessen verfasste der mit dem Thema befasste Wissenschaftliche Dienst (WD) des Deutschen Bundestages am 18. Mai 2018 einen Sachstand (WD 6 - 3000 - 051/18: Rentenzahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung an belgische Kollaborateure und Fragen zu deren Staatsangehörigkeit). Darin schließen die Autorinnen und Autoren nicht aus, dass Renten aus der Deutschen Rentenversicherung in der Vergangenheit, aber auch heute noch, an belgische Empfänger gezahlt werden (fiktive Nachversicherungen nach § 72 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes [GG] fallenden Personen [G 131] oder § 99 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes [AKG]). Während der Artikel 131 GG inzwischen gestrichen wurde, scheinen demnach weiterhin Renten an jene gezahlt zu werden, die sich vor der Streichung nachversichert haben. So schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages unter anderem:

„Einer entsprechenden Regelung auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Verstößen gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit während der Herrschaft des Nationalsozialismus zu entziehen, stehen neben verfassungsrechtlichen Hürden weitere Gründe entgegen.“

Und weiter:

„Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 15. Mai 2018 enthält der Statistikdatensatz zum Rentenbestand kein Merkmal mit einer Information zur fiktiven Nachversicherung gemäß § 72 G 131 oder § 99 AKG für Zeiten der berufsmäßigen Angehörigkeit in der Waffen-SS. Daher bestehe keine Möglichkeit, die Anzahl der in Belgien lebenden Rentenberechtigten, die Angehörige der Waffen-SS waren, maschinell zu ermitteln […] Die Übermittlung einer Liste von Rentenberechtigten zur Überprüfung, ob wegen Kollaboration verurteilte Personen darunter sind, ist nicht vorgesehen.“

Die Linken im Deutschen Bundestag haben sich in der Vergangenheit mehrfach nach dieser Thematik erkundigt (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/6270, 17/7708, 18/1164, 18/10975, 19/9715). Die Bundesregierung verwies durchweg darauf, dass die Umsetzung des BVG in der Zuständigkeit der Länder liege und sie selbst auch keine Aussage darüber treffen könne, wie viele Empfänger ehemals freiwillige Angehörige der Waffen-SS waren (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/6270).

In Bezug auf die Leistungsempfänger von Kriegsopferrenten nach dem BVG in Belgien hat sich die Bundesregierung nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller bisher geweigert, den belgischen Behörden die von diesen angeforderten Informationen zu den Empfängern der Leistungsbezüge in Belgien zu übermitteln, obwohl die oben genannte Resolution des belgischen Parlamentes vom 14. März 2019 dies fordert und die belgische Regierung diese Informationen bei den deutschen Amtskolleginnen und Amtskollegen angefordert haben. Und obwohl die belgische Regierung eine Liste von 180 möglichen Leistungsempfängern zusammengestellt hat, die noch am Leben sind und in Belgien in der Vergangenheit zu einer Aberkennung der bürgerlichen und politischen Rechte verurteilt wurden, weil sie sich der Kollaboration schuldig gemacht haben (siehe die Aussage des Ministers Vincent Van Quickenborne, S. 45, www.lachambre.be/doc/CCRI/pdf/55/ic473.pdf), weigern sich die deutschen Behörden, diese Listen abzugleichen.

Während die belgischen Behörden weiterhin auf Informationen zu den Empfängern warten, haben die Niederlande diese Informationen zu Leistungsempfängern in den Niederlanden nach Medienberichten offenbar erhalten. Demnach wurde den niederländischen Steuerbehörden im Dezember 2020 eine Liste von 34 niederländischen Staatsbürgern übergeben, die zwischen 2015 und 2019 von Deutschland Kriegsbeschädigtenrenten für ihren Militärdienst unter den Nazis erhielten. Darunter befanden sich einige mutmaßliche Kriegsverbrecher und möglicherweise ehemalige Wächter des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau: „Die meisten der Begünstigten sind SS-Veteranen oder deren Angehörige, berichtete der Sender NOS letzte Woche. Dutzende von Niederländern dienten an der Seite von Deutschen in Auschwitz“ (vgl. www.timesofisrael.com/germany-names-dutch-ss-veterans-who-receive-pensions-for-serving-hitler/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Ausland (bitte je Land und die Zahl der Hinterbliebenen angeben)?

2

Wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungen aktuell, und welche Gesamtsumme wird derzeit monatlich für diese Leistungen ausgegeben (bitte nach Berechtigten und Hinterbliebenen aufgliedern)?

3

Wie viele Empfänger leben in Deutschland, und wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungen sowie die Gesamtsumme pro Monat derzeit?

4

Wie viele sogenannte 131er erhalten aufgrund fiktiver Nachversicherungen nach § 72 G 131 oder § 99 AKG heute noch Bezüge aus der deutschen Rentenversicherung?

Um welche Summe handelt es sich insgesamt?

Wie viele Personen leben in Deutschland?

Wie viele dieser Personen leben im Ausland (bitte die Anzahl der beziehenden Personen nach Land und Staatszugehörigkeit auflisten)?

5

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele der Rentenempfänger Dienst in den folgenden NS-Organisationen geleistet haben, und wenn ja, welche für

die SS,

die Waffen-SS,

Polizeibataillone (hier bitte, wenn möglich, auch in welchen angeben),

die Sicherheitspolizei (Gestapo und Reichskriminalpolizeiamt)?

6

Wie viele ausländische Rentenempfänger haben freiwillig in der Wehrmacht gedient?

7

Wie viele Empfänger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Verbrechen während der NS-Zeit verurteilt (bitte, wenn möglich, die Anzahl der Verurteilungen nach Staaten, in denen diese erfolgten, gesondert aufführen)?

8

Wurde jemals in der Bundesrepublik Deutschland eine Überprüfung der Leistungsempfänger vorgenommen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie viele Renten wurden gestrichen?

9

Wenn keine Möglichkeit besteht, nachzuvollziehen, wie viele Rentenempfänger unter die fiktive Nachversicherung gemäß § 72 G 131 oder § 99 AKG fallen, wie erklärt dies die Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie, bzw. plant sie, Abhilfe zu schaffen (bitte begründen)?

10

Zu welchem Zeitpunkt haben welche belgischen Behörden oder Institutionen die Bundesregierung aufgefordert, Informationen zu den Empfängern der Leistungsbezüge in Belgien zu übermitteln, wie hat die Bundesregierung auf die Anfragen jeweils reagiert, und trifft es zu, dass sich die Bundesregierung nach wie vor weigert, die Daten zu den Leistungsempfängern in Belgien an die belgischen Behörden zu übermitteln, wenn ja, warum verhält sich die Bundesregierung entsprechend?

11

Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung weigert, die von den belgischen Behörden erstellte Liste der Kollaborateure mit den Empfängern (der BVG-Bezüge, wie auch der Renten aus der Rentenversicherung) abzugleichen, wenn ja, warum, und wenn nein, wann erfolgte der Abgleich mit welchem Ergebnis?

12

Stimmen die Medienberichte, wonach die Bundesregierung im Dezember 2020 den Niederlanden Daten zu den dortigen Empfängern von BVG-Bezügen übermittelt hat, und wenn ja,

trifft es zu, dass diese Liste 34 Personen umfasste, und wenn nein, wie viele waren es dann,

wie viele davon waren Veteranen der Waffen-SS,

wie viele davon waren mutmaßliche Kriegsverbrecher,

wie viele davon leisteten ihren Dienst im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau?

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass mutmaßliche Kriegsverbrecher und Wachleute des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau für ihre Verbrechen jahrelang Rentenbezüge aus Deutschland erhalten haben könnten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Bestehen Unterschiede in diesem Fall der Datenübermittlung gegenüber dem belgischen Ansinnen, wenn ja, welche sind dies, und wenn nein, warum weigert sich die Bundesregierung dann, das Gleiche gegenüber Belgien zu tun?

Berlin, den 19. Dezember 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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