Offene Forderungen im Bürgergeld
der Abgeordneten Claudia Raffelhüschen, Christoph Meyer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auf die Schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Jens Teutrine, wie hoch die offenen monetären Forderungen (etwa aus Darlehen oder bei Überzahlungen) von Jobcentern gegenüber bestehenden und ehemaligen Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) seien, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme auf Bundestagsdrucksache 20/14088 wie folgt: „Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit betrug die Höhe der offenen Forderungen aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Oktober 2024 rund 4,05 Mrd. Euro. Enthalten sind nur die Forderungen der gemeinsamen Einrichtungen.“
Unter Berücksichtigung der Jobcenter in kommunaler Trägerschaft dürften die Forderungen mehr als 5 Mrd. Euro betragen (www.bild.de/politik/inland/zu-viel-buergergeld-bezahlt-stuetze-empfaenger-schulden-4-milliarden-euro-6752dd3efdd35f65a92ffd8e).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Ursprung der aktuell bestehenden offenen Forderungen (Darlehen, Überzahlungen und Gründe der Überzahlung)?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn häufigsten Gründe dafür, dass Bürgergeldempfänger Darlehen für unabweisbare Bedarfe beantragen bzw. erhalten?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn häufigsten Gründe für offene Forderungen gegenüber Leistungsempfängern exklusive Darlehen?
Was ist die durchschnittliche Höhe eines Darlehens und einer Überzahlung nach dem SGB II?
Wie viele Bürgergeldempfänger bzw. Haushalte haben jeweils in den Jahren von 2014 bis 2024 Darlehen für unabweisbare Bedarfe oder sonstige Darlehen durch das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (inklusive Jobcenter der kommunalen Träger) erhalten?
In welchem Umfang haben Bürgergeldempfänger jeweils in den Jahren von 2014 bis 2024 Darlehen für unabweisbare Bedarfe oder sonstige Darlehen durch das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (inklusive Jobcenter der kommunalen Träger) erhalten?
In welchem Umfang haben Bürgergeldempfänger jeweils in den Jahren von 2014 bis 2024 Darlehen für unabweisbare Bedarfe oder sonstige Darlehen durch das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (inklusive Jobcenter der kommunalen Träger) in Form von Sachleistungen erhalten?
In welchem Umfang haben Bürgergeldempfänger jeweils in den Jahren von 2014 bis 2024 Darlehen für unabweisbare Bedarfe oder sonstige Darlehen durch das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (inklusive Jobcenter der kommunalen Träger) zurückgezahlt?
In welchem Umfang haben Bürgergeldempfänger jeweils in den Jahren von 2014 bis 2024 Darlehen für unabweisbare Bedarfe oder sonstige Darlehen durch das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (inklusive Jobcenter der kommunalen Träger) fristgerecht zurückgezahlt?
In welchem Umfang sind jeweils in den Jahren von 2014 bis 2024 offene Forderungen (exklusive Darlehen) an die Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (inklusive Jobcenter der kommunalen Träger) entstanden?
In welchem Umfang haben Bürgergeldempfänger jeweils in den Jahren von 2014 bis 2024 offene Forderungen (exklusive Darlehen) an die Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (inklusive Jobcenter der kommunalen Träger) zurückgezahlt?
In welchem Umfang sind Darlehen für unabweisbare Bedarfe und sonstige Darlehen bzw. offene Forderungen nach dem SGB II jeweils in den Jahren von 2014 bis 2024 unwiederbringlich verjährt?
In welchem Umfang bestehen aktuell ausstehende Darlehen für unabweisbare Bedarfe und sonstige Darlehen bzw. offene Forderungen (bitte Anzahl und finanzielles Volumen, aufgegliedert nach deutschen Staatsbürgern und Ausländern, angeben)?
In welchem Umfang bestehen aktuell ausstehende Darlehen für unabweisbare Bedarfe und sonstige Darlehen bzw. offene Forderungen, deren Rückzahlungsfrist schon erreicht ist (bitte Anzahl und finanzielles Volumen, aufgegliedert nach deutschen Staatsbürgern und Ausländern, angeben)?
In welchem Umfang bestehen aktuell offene Forderungen, die durch Überzahlungen begründet sind (bitte Anzahl und finanzielles Volumen, aufgegliedert nach deutschen Staatsbürgern und Ausländern, angeben)?
Wie hoch ist die Summe für 2025, die sich aus den ab 1. Januar 2025 ergebenden rechtmäßigen Überzahlungen (Differenz zwischen dem tatsächlichen Existenzminimum und der Höhe der Regelsätze) nach dem SGB II ergeben?
Welche Verjährungsfristen gelten bei den offenen Forderungen nach dem SGB II?
Wie viele der aktuell offenen Forderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. Januar 2025 verjährt?
Bis wann plant die Bundesregierung bzw. die Bundesagentur für Arbeit, die in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bericht der „BILD“ genannten offenen Forderungen in Höhe von 3 Mrd. Euro einzutreiben?
Wie viele offene und verjährte Forderungen bestehen seit 2014 gegenüber Leistungsempfängern, die nicht mehr in Deutschland leben (bitte nach Nationalität und Ursprung der offenen Forderung aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte setzt die Bundesagentur für Arbeit aktuell im eigenen Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit ein, und welche (Personal-)Kosten entstehen dadurch pro Jahr?
In welchem Umfang setzt die Bundesagentur für Arbeit externe Dienstleister für Inkassoleistungen ein, und welche Kosten entstehen dadurch pro Jahr?
Zu welchen Konditionen werden Darlehen nach dem SGB II vergeben (Laufzeit, Zins)?
Wenn die Darlehen zinsfrei vergeben werden, warum werden die Darlehen zinsfrei vergeben?
Welche Nachteile entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Darlehensnehmer, wenn ein Darlehen nicht fristgerecht zurückgezahlt wird (z. B. Zahlung von Inkassogebühren)?
Wenn sich keine Nachteile aus einer verfristeten Rückzahlung ergeben, warum sollten Darlehensnehmer die Darlehen bzw. offenen Forderungen fristgerecht zurückzahlen?
Welche Zins- oder sonstigen Refinanzierungskosten entstehen dem Staat bzw. der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern durch die Darlehensvergabe und ausstehende Darlehen bzw. offene Forderungen pro Jahr?
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Darlehensvergabe (in Tagen)?
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren von 2014 bis 2024 Anträge auf Darlehen für unabweisbaren Bedarf abgelehnt, und aus welchen Gründen?
Verfügt die Bundesagentur für Arbeit über ein Risikomanagement oder Monitoring der Darlehen bzw. offenen Forderungen?
Welche rechtlichen, prozeduralen und organisatorischen Änderungen wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bzw. oder die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter seit 2021 vorgenommen bzw. angestoßen, um das Management und insbesondere die Einbringung ausstehender Darlehen bzw. offener Forderungen sicherzustellen oder zumindest zu verbessern?
Was hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Berichts des Bundesrechnungshofs im Jahr 2018 (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2018/ordnungsmaessigkeit-des-leistungsbezuges-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1), in dem der Bundesrechnungshof darauf hingewiesen hat, dass in 20 Prozent der im Bericht untersuchten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB-II-Bezug Vermögensschäden eingetreten sind, konkret unternommen, um solche Vermögensschäden zu minimieren?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass dem Steuerzahler kein Schaden durch nicht oder verspätet zurückgezahlte Darlehen für unabweisbare Bedarfe und andere offene Forderungen entsteht?
Veröffentlicht die Bundesregierung oder die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig Informationen zu den Darlehen und anderen offenen Forderungen?